1914 / 250 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Said ti tai S EA

t: A R G B Ge

Friedens, der die ungeheuren Opfer, die er kostet, lohnt, und bis zur Erreichung der vollen Sicherheit dafür, daß wir nicht noch einmal wieder in so frevelhafter Weise wie jebt von neidishen Feinden über- fallen werden. (Lebhafter Beifall und Händeklatshen.) Vor Er- reichung dieses Zieles wird unser Volk niemals den Frieden wollen. (Betfall.) Das wird der eine Gewinn dieses Krieges für unser Volk sein. Aber noch eins! Nicht nur gesicherter in unserer äußeren Macht- stellung wird unser Volk aus diesem {weren Kampfe hervorgehen, sondern au innerlich gefestigter, geläuterter und stärker wird unser Nolkstum, wie der Dichter gesungen hat, aus der Läuterungéflut dieses Weltbrandes hervorgehen. Manche unreine Schlacke, welche si während des zunehmenden Wohlstandes unseres Volkes in einer mebr als 40 jährigen Friedenszeit in den edlen Kern unseres Volks- tums eingefressen hat, wird dur diesen Weltbrand und alles, was er mit sich bringt, einmal wieder ausgeräumt werden, und wir werden stärker als zuvor aus diesem Kampf hervorgehen für die Erfüllung der aroßen Kulturmission des deutschen Volkes unter den Völkern der Erde, (Lebhafter Beifall.) Das wird der zweite Gewinn dieses Krieges für unser Volkstum sein. Meine Herren! Endlich aber werden unsere Verhandlungen von neuem der Welt und unseren Feinden zeigen, wie vollkommen einig das preußishe Volk in dem Willen ist, fein noch so große? Opfer zu sheuen (Beifall), micht nur, um diesen Krieg siegreih zu Ende zu führen, sondern auch um alle die Wunden und die Not, die er herbeigeführt hat, zu lindern und zu heilen, soweit es überhaupt menschlich möglih ist. Schließlich haben wir noch eine Dankespflicht zu erfüllen. Tiefer, unermeßlih tiefer Dank erfüllt heute unser ganzes deutsches Volk, in erster Linie gegen Gott, den Herrn der Heerscharen, der unseren Fahnen bis dahin den Sieg verliehen hat. UÜnaussprechlich tiefen Dank zollen wir auch freudig unseren unvergleihlih todesmutigen tapferen Truppen (stür- mischer Beifall), unseren Truppen, deren unvergleihlicher Tapferkeit wir nicht nur die Verteidigung unserer Grenzen und die Wieder- befreiung unferer preußishen Ostmark von einem zeitweiligen Ein- marsch feindlicher Truppen verdanken, sondern auch die weitere Nieder- zwingung unserer Feinde im Osten und im Westen. Und tiefen Dank zollen wir auch unserer glänzenden Heeresführung (lebhafter Beifall), welche von neuem die Welt in Erstaunen seßt, und ihrer Spiße, unserem obersten Kriegsherrn, Seiner Majestät unserem aller- gnädiasten Kaiser und König (lebhafter Beifall), dem wir doh bet aller seiner Friedensliebe in erster Linie die Schärfe unserer Waffen verdanken, welche die zuverlässige Hoffnung und feste Zuversicht unseres Volkes begründet hat. (Beifall.) Unser herrliches Heer, unser Volk in Waffen, zu Wasser und zu Lande, und sein oberster Kriegsherr, Seine Majestät der Kaiser und König leben hoch! (Das Haus und die Tr1- bünen stimmen dreimal in diesen Nuf begeistert ein.)

Der Präsident Dr. Graf von Schwer i n schließt darauf um 3 Uhr die Sibung.

Herrenhaus. 16. Sißung vom 22. Oktober 1914, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Haus und Tribünen sind sehr stark beseßt. Einige Mits glieder sind in feldgrauer Uniform erschienen.

Am Regierungstische sind der Vizepräsident des Staats- ministeriums, Staatssekretär des Jnnern Dr. Delbrü E, Der Justizminister Dr. Beseler, der Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach, der Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow, der Minister der geistlihen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solsz, der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer, der Finanzminister Dr. Lene und der Minister des Jnnern von Locebell anwesend.

Der Präsident von Wedel eröffnet die Sißung mit der Mitteilung, daß seit der leßten Tagung das Herrenhaus die Mitglieder Professor Dr. Güterbod, Graf U Gar, von Stülpnagel, von“ Rumohr, Delius, Graf von Reventlou, Graf von Zedliß und Trüßschler durch den Tod verloren hat. Das Haus erhebt sih zum Andenken an die Verstorbenen von den Siten. Eingetreten sind die Herren von Borcke, von Somnißt, Freiherr von Werthern, Fürst von Drucki-Lube ck11 und von Zobeltit. Der Präsident begrüßt die neu einge- tretenen Herren und bittet sie, an den Arbeiten des Haujes mit Eifer teilzunehmen. Die Vereidigung der Herren, soweit es erforderlich ist, wird in einer späteren Sißung erfolgen. Ausgeschieden infolge Niederlegung seines städtischen Amtes ist der Oberbürgermeister von Duisburg Le h r.

Der Präsident bemerkt weiter: Wir feiern heute den Ge- burtstag Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin (die Herren erheben sich von den Pläßen). Jch habe namens des Herren- hauses Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin den Aller- untertänigsten. Glückwunsch des Hauses darzubringen mir erlaubt.

Das Haus tritt nunmehr in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand ist: Beschlußfassung über den vom Hause der Abgeordneten erwarteten Geseyentwurf zur Ab- änderung des Gesetes, betreffend die Fest- stellung des Staatshaushaltsetats für das Etatsjahr 1914, vom-3."Juni 1914. Der Präsident stellt fest, daß das Haus in diesem Falle von der Innehaltung der geshäftsordnungsmäßig vorgeschriebenen Frist abzusehen ge- willt ist.

Vizepräsident des Staatsministeriums, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrü:

Meine Herren! Bevor ih mich anschicke, die soeben vom Haufe der Abgeordneten einhellig gutgeheißene Vorlage der Königlichen Staatsregierung mit einigen wenigen Worten bei Ihnen einzuführen, darf ih mi eines Allerhöchsten Auftrages entledigen. (Die An- wesenden erheben si von ihren Sißen.)

Seine Majestät der Kaiser und König haben mich im Großen Hauptquartier, wo ih vor einiger Zeit weilte, beauftragt, beiden Häusern des Landtages Allerhöchstihre herzlihsten Grüße zu über- mitteln. Seine Majestät lassen den Arbeiten des Landtages den besten Fortgang wünschen.

Die Ziele, die mit den beiden “Vorlagen verfolgt werden, die sich in Ihren Händen befinden, sind, kurz gesagt, die: es sollen die Schäden, die unser Wirtschaftsleben durh den Krieg naturgemäß erfahren muß, nach Möglichkeit repariert und abgeschwächt werden, es soll der Not, die dur den Krieg in weite Volkskreise eindringt, gesteuert werden, wir wollen, daß unsere draußen kämpfenden Truppen das Bewußtsein haben, daß für die Ihrigen hier zu Hause gesorgt ist.

Unler den Aufgaben, die unter diesen Gesichtspunkten in Angriff zu nehmen sind, steht im Vordergrunde die Bekämpfung der Arbeits- losigkeit. Grundsäßlich und zuerst wird man die Arbeitslosigkeit be- fämpfen müssen durch eine Wiederbelebung von Handel, Industrie und Landwirischaft. Soweit das nicht möglich is, werden Staat und Kommunen bestrebt fein müssen, dur eine entschlossene Fortführung

und Aufnahme öffentlicher Arbeiten nah Möglichkeit Arbeitsgelegen-

E E I L E T D H pt R ape etr Era E Zern Mw Nit wre ern: ann

heit zu schaffen. Soweit der Staat dafür in Frage kommt, handelt es sich um die Fortführung der in Angriff genommenen und be- \{lossenen Arbeiten auf dem Gebiete der Eisenbahnverwaltung und auf dem Gebiete der Wasserbauverwaltung. Wir haben uns aber ents{lossen, über den Nahmen der bewilligten Vorlagen hinaus größere Projekte in Angriff zu nehmen, so die Hochwasserregulierung ins- besondere im Gebiet der Oder und Elbe, so den Ausbau von Anschluß- strecken des Mittellandkanals. Wir haben uns ferner entschlossen, Oedländereien mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu fultivieren. Wir nehmen an, daß wir bei der Kultivierung der Oed- ländereien niht nur Arbeitsgelegenheit für eine große Anzahl von Arbeitslosen schaffen werden, sondern wir nehmen auch an, daß bei einer planmäßigen Behandlung der Oedländereien schon im nächsten Jahre sih die Flächen erheblich vermehrt haben werden, die Nuß- pflanzen, Nahrungsmittel für Mensch und Tier tragen, und so werden diese Arbeiten, wie wir hoffen, auch ein Mittel sein, uns die Mög- lichkeit zu geben, diesen Krieg so lange zu führen, als es uns im Interesse Deutschlands zweckmäßig und gut erscheint. (Lebhaftes Bravo!)

Es ist dann notwendig Fürsorge zu treffen für die Lohnangestellten des Staates, es ist notwendig Fürsorge zu treffen für die Vermehrung von Futtermitteln, es ist endlih notwendig Fürsorge zu treffen für die überaus wichtige Erhaltung unserer Viehbestände. Alles das erfordert Mittel, die der Etat nicht zur Verfügung stellt.

Schmerzlich empfunden hat jeder, dem ein preußisches Herz in der Brust s{lägt, die russishe Invasion in Ostpreußen und die {were Not, die über unsere ostpreußishen Landsleute hereingebrochen ist. Seine Majestät der Kaiser und König haben unmittelbar nah dem Bekanntwerden dieser Invasion Ihre Willensmeinung dahin geäußert, daß es eine Pflicht der Dankbarkeit des gesamten Vaterlandes sei, unsern \o hart betroffenen Volksgenossen zu Hilfe zu kommen, ihnen den vollen Schaden zu erseßen, den sie erlitten haben und dafür zu sorgen, daß diese Provinz alsbald wieder thren alten Wohlstand erreiht. Vorbehaltlich der Erstattungspflicht des Reiches auf Grund des Artikels 35 des Kriegsleistungsgeseßes war es Pflicht des preu- ßishen Staates, eine umfassende Hilfsaktion einzuleiten.

Die Fürsorge für die Flüchtlinge, die Feststellung der Kriegs- shäden hat es notwendig gemacht, niht nur erhebliche Mittel flüssig zu machen, sondern auch organisatorish einzugreifen. Eine Kriegs- hilfsfommission für Ostpreußen ist den Behörden zur Seite gestellt, desgleichen Kriegsaus\chüsse in der lokalen Instanz. Abgesehen von den erheblichen Mitteln, die für die Erfüllung dieser Aufgaben not- wendig sind, hat der Krieg naturgemäß erhebliche Lücken in den ordentlichen Einnahmen des Staates entstehen lassen und diese Lücken müssen ausgefüllt werden, wenn der Betrieb der Staatsmaschine ordnungsmäßig, so wie wiv es auch während der Dauer eines großen Krieges wünschen müssen, fungieren foll. Um aber alle diese Aufgaben deden zu können, bittet die Königliche Staatsregierung den Landtag der Monarchie, ihr einen Kredit von 114 Milliarden zur Verfügung zu stellen. Wir sind uns bewußt, daß das Verlangen nah einem solchen Kredit ohne nähere Umschreibung der Verwendungszwedcke und Vollmachten ein besonderes Vertrauensvotum für die Königliche Staatsregierung. bedeutet. Wir glauben aber, einen andern Weg nicht beschreiten zu können, wenn wir die durch den Krieg gestellten Aufgaben ordnungsmäßig prompt erfüllen und überall, wo die Hilfe notwendig ist, rechtzeitig helfen wollen. Die Jnangriffnahme der Notstandsarbeiten ist aber nur mögli, wenn es gelingt, das etwas langwierige Verfahren der Enteignung nah dem Enteignungsgeseße abzukürzen. Um diese Abkürzung zu erlangen, ist es notwendig ge- worden, eine Notverordnung zu erlassen, die dem hohen Hause zu- gegangen ist mit dêin Antrage, ihr gemäß Artikel 63 der Verfassung die verfassungömäßige Zustimmung zu erteilen. Jch brauche diesem Gesebentwurf eine nähere Begründung nihb mib auf den Weg zu geben; sie ergibt sih für jeden, der mit dem Enteignungsgeseß ge- arbeitet hat, von selbst.

Meine Herren, die Aufgaben, die ih hier umschrieben habe, die Aufgaben, für die Sie uns die Mittel bewilligen sollen, dienen ja zunächst dem MNetablissement des hinter den Truppen kämpfenden wirtschaftlichen Lebens. Aber, meine Herren, die entschlossene und einstimmige Bewilligung dieser großen Summe, die Inangriffnahme umfassender Landesmeliorationen und anderen öffentlichen Arbeiten durch ein Land, das im Kriege begriffen ist, bekundet außerdem die wirtschaftliche und militärishe Stärke dieses Staates und seinen fesbhen Willen, zu siegen (Bravo!), und ih bin überzeugt, daß -auh Sie diesen festen Willen bekunden werden bdurh eine einstimmige Annahme der Ihnen zugegangenen Vorlagen. Die Bewilligung der Kredite wird der ganzen Welt zeigen, daß wir entschlossen sind, das Schwert nicht eher aus der Hand zu legen, als bis wir einen Frieden erkämpft haben, der ein dauernder ist und uns vor ähnlichen Ueber- fällen shüßt, als wir sie in diesem Sommer haben erfahren müssen.

(Lebhaftes Bravo!)

Freiherr von Nichthofen: Ich beantrage, die Vorlage

en Þbloc anzunehmen. (Beifall.)

Die Vorlage wird einstimmig angenommen. (Erneuter lebhafter Beifall.)

Darauf wird die Notverordnung, betreffend ein VELEINTaMles Entetgnun gs err ahren zur Bea fund von ArbeitSgelegenh it Und zurBeschäftigungvonKriegsgefangenen, vom 11. September 1914 ebenfalls auf Antrag des Freiherrn von Richthofen einstimmig nachträglih genehmigt.

Es liegt ferner ein Antrag des Königlichen Staatsministeriums auf Zustimmung des Herren- hauses zur Vertagung des Landtages bis zum 9. Februar 1915 vor. Der Antrag wird gleichfalls auf Vorschlag des Freiherrn von Richthofen einstimmig angenommen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Prásident von Wedel: Noch nie ist das Herrenhaus in so \hwerer Zeit zusammengekommen. Stehen wir doch seit fast 3 Mo- naten im Kriege mit drei mächtigen Nachbarn. Meine Herren, das deutsche Volk ist der friedfertigsten eines auf Erden. Es hatte keinen anderen Wunsch, als in Ruhe seine Kultur und seinen Wohlstand zu entwickeln, Es trachtete niht nah Eroberungen oder nah Schädigung seiner Nachbarn. Und Seine Majestät unser alleranädigster Kaiser und König hat in einer 26 jährigen Negierung den Beweis geliefert, daß sein eifrigstes Bestreben war, seinem Volke den Frieden zu er- halten. Allein, meine Herren, es kann der Fröommste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt. Dieses Wort Schillers kennzeihnet die Lage der deutshen Nation. Die auf Neid und Habsucht aufgebaute Politik Englands und Rußlands, der sich

Frankreih nur zu gern anschloß, um Vergeltung zu üben für seine Niederlagen von 1870/71, hat den Frieden gestört, hat uns diesen Krieg aufgezwungen. Sofort nah Ausbruch des Krieges hat derselbe eine Wirkung geäußert, auf die wir nur mit Stolz und -Genugtuung zu- rückblicken fönnen. Auf den Nuf unseres Kaisers erhob sih das deutsche Nolk wie ein Mann. Deutschland war von Parteihader zerrissen, und es gab wohl manchen, der daran zweifelte, ob das deutsche Volk fähig sein werde, die Aufgaben zu lösen, die die Gründer des Reiches ihm zurückgelassen haben. - Das deutshe Volk hat glänzend bewiesen, daß es diese Fähigkeit besißt. Es hat allen Parteihader von sih geworfen. Es hat eingesehen, daß es siegen muß, wenn es nicht untergehen will, und es ist einmütig seinem Kaiser in: den Kampf gefolgt, bereit, alles zu opfern, um den Sieg zu erringen. Ueberaus schwer find allerdings auch die Opfer, die wir gebracht haben und 'vielleiht noch bringen müssen. Unser Herz blutet, wenn wir an die vielen tapferen Männer denken, die thr Leben dem Vaterlande geopfert haben und vielleicht noch opfern werden, und auch auf den Verlust an Hab und Gut, den der Krieg zur Folge hat, blicken wir niht ohne Sorge. Aber, meine Herren, großartig sind auh die Erfolge, die wir hon errungen haben. Dank der Tapferkeit unserer Armee und Marine unter Leitung unseres Allerhöchsten Kriegsherrn befinden sich keine Feinde mehr auf Deutsch- lands Boden, und weite Gebiete des Feindes sind in unseren Händen. Es ist uns allen Pflicht und Bedürfnis, unserer tapferen Armee und Marine für das, was sie geleistet haben, unseren wärmsten, heißesten Dank zu sagen. (Stürmischer allseitiger Beifall.) Ich möchte hierbei auch die zahlreihen Mitglieder dieses hohen Hauses erwähnen, die teils im Felde stehen, teils in der freiwilligen Krankenpflege tätig find; und mit besonderem Stolz, mit besonderer Freude erinnern wir uns daran, daß der ruhmreiche Üeberwinder von Antwerpen ein Mit= glied dieses hohen Hauses ist. (Erneuter lebhafter Beifall.) Die Geschicke der Völker stehen in Gottes Hand; Gott wird auch diesem Kriege ein Ende seßen, wenn die Zeit dazu gekommen ist. Wir aber sind entschlossen, alles aufzubieten, was in unseren Kräften steht, Gut und Blut daran zu seben, damit dieses Ende ein solches sei, welches uns vor neuen Ueberfällen unserer bösen Nachbarn sichert, auf die

1 Dauer sichert, soweit von einer solhen auf Erden die Nede fein kann.

(Beifall.) Mit Gottes Hilfe wird unsere brave Armee und Marine unter Führung unseres Allerhöchsten Kriegsherrn den Sieg erringen, wird sie einen Frieden erringen, der der gebrahten Dpfer würdig ist. Wir leben der Zuversicht, daß diese Erwartung in Erfüllung gehen werde. Lassen Sie uns jeßt dieser Hoffnung, dieser Zuversicht, unserer Dankbarkeit für das {hon Geleistete dadurch Ausdruck geben, daß wir rufen: Seine Majestät unser allergnädiyster Kriegsherr, unseve tapfere Armee und Marine, sie leben hoh, hoh, hoh! (Das ganze Haus hat sich erhoben und stimmt begeistert mit erhobener Rechten in den dreimaligen Hochruf ein.)

Vizepräsident des Staatsministeriums, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrü:

Meine Herren! Nachdem beide Häuser des Landtags fich mit einer mehr als dreißigtägigen Vertagung etnverständen erklärt haben, habe ih die Ehre, eine Königliche Verordnung mitzuteilen. Die Ver- ordnung lautet :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Arlikels 52 der Verfassungsurkunde mit der darin verordneten Zustimmung beider Häuser des Landtags der

Monarchie, was folgt : Sl '

Die beiden Häuser des Landtags der Monarchie, das Herren- haus und das Haus der Abgeordneten, werden vom 22. Oktober 1914 bis zum 9. Februar 1915 vertagt.

S

Das Staatsministerinm ist mit der Ausführung dieser Ver- ordnung beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und betgedrucktem Köntglichen Insiegek.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 22. Oktober 1914.

(gez) Wilhelm R. Es folgen die Unterschriften des Staatsministeriums. F habe die Ehre, dem Herrn Präsidenten die Niederschrift der Utikunde zu überreichen. Präsident von Wedel: Die Sißung ist geschlossen. Schluß 334 Uhr.

Haus der Abgeordneten. 97. Sißung vom 22. Oktober 1914, Nachmittags 4 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Am Regierungstische sind der Vizepräsident des Staats- ministeriums, Staatssekretär des Jnnern Dr. Delbrück und der Minister der geistlihen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz anwesend.

Der Präsident Dr. Graf von Schwerin eröffnet die Sizung um 4 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht lediglich die Entgegennahme der Königlichen Verordnung, betreffend die Vertagung beider Häuser des Landtags.

Vizepräsident des Staatsministeriums, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrü:

Meine Herren! Nachdein beide Häuser des Landtags mit einex mehr als dreißigtägigen Vertagung sih einverstanden erklärt haben, habe i die Ehre, cine Königliche Verordnung mitzuteilen.

(Das Haus erhebt i.)

Die Verordnung lautet :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Art. 52 der Verfassungsurkunde mit der darin verordneten Zustimmung beider Häuser des Landstags der

Monarchie, was folgt: 8 1

Die beiden Häuser des Landtags der Monarchie, das Herrens- haus und das Haus der Abgeordneten, werden vom 22. Oktober 1914 bis zum 9. Februar 1915 vertagt.

8 2.

Das Staatsministerium ist mit der Ausführung dieser Verord- nung beauftragt.

Urkundlich und unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Infiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 22. Qktober 1914.

(gez) Wilhelm R. Es folgen die Unterschriften des Staatsministeriums.

Verordnung, betreffend die Vertagung des Landtags der Monarchie.

Ich habe die Ehre, die Abschrift dieser Urkunde dem Herrn Präsidenten zu überreichen. i

Der Präsident Dr. Graf von Schwerin schließt die Sitzung mit dem Wunsche, daß allen Mitgliedern ein gesundes und frohes Wiederschen im nächsten Jahre beschieden fein möge. (Beifall.)

Schluß 4 Uhr Minuten, 0 die d

Hándel und Gewerbe.

Oesterreih-Ungarn.

Verlängerung des bosnishen Moratoriums. Das bosnishe Mo: atoriumsogesez ist bis zum 30. November 1914 ver- längert worden. Das neue bosnishe Gese hält sich im allgemeinen an den Wortlaut des in Oesterreih erlassenen Moratoriums mit folgenden Unte: {ieden : :

1) Als. Stichiag für den Beginn der Wirksamkeit des Mora- toriums ist nit der 1., sondern der 2. August 1914 festgeseßt.

2) Da der Endtermin analog dem ösflerreihi\{hen Moratorium (30. November 1914) bestimmt ist, so werden die Forderungen nicht um 61 Tage, fondern nur um 60 Tage gestundet.

3) Diese Stundung um 60 Tage betrifft alle jene Forderungen, die zwishen dem 16. August 1914 (im österreichishen Gesetz 15. August 1914) und dem 30. September 1914 fällig geworden sind.

4) Die Abschlagszahlung von 25 v. H. der gestundeten Forderung, beztehung8weise des Mindestbetrags von 100 Kronen ist nicht am 14., soudern am 15. Oktober 1914 zu letiten.

__9) Von der Stundung sind nit nur die Forderungen der Ver- einsfrankenfassen, sondern auch jene der Distrik!s- und Beiriebs- krankenkassen fowie der Bruderiaden ausgenommen,

__6) Dke Spezialbeslimmungen für Raiffeisenkassen sind im bos- nishen Moratortumsgeseße nicht enthelten.

7) A!s Fäliakeitstag für Wechsel, die spätestens am 15. August 1914 (im öôsterreihishen Gefeß am 14. August 1914) fällig geworden find, ist der 15 Oktober 1914 (im östercetcwishen Geseg der 14. Ok- torer 1914) festgeseßt, als Fälligkeitstag für Wechsel, die zwischen dem 16. August 1914 (im österreitishen Gesetz der 15. August 1914) und dem 30. September 1914 fällig geworden sind, ist der 60. (im Ses Gese der 61.) auf den Fälligkeitstag folgende Tag estgesett.

8) Die Bestimmung, wrcnach die Unterschrist der österreichi\ch- ungarischen Bank auf einer Abschrift des Protestes deren Beglaubi- gung erseßt, ist im bosnt\{chen Moratortumsgesct nicht enthalten.

9) Die Anordnung, daß {on zugestellte Üeberweisungsbeschlüsse wkksam bleiben, fehlt im bosnijchen Moratoriumägeseß.

Ï 10) Die tn der österrelhis{en Moratortuméverordnung enthaltene Neziprozitätsklausel ist im bosnischen M'oratorium2gesey nicht ent- halten. (Desterreichisch-Ungarische Konsular- Korrespondenz.)

Großbritannien.

Urfprungszeugnisse für Einfuhrwaren. Angabe des Bestimmungslandes für Ausfuhrwaren. Eine Ver- ordnung vom 9. Ofkober 1914 {reibt vor, daß vom 19. Oktober ab Waren, die in die britisGen Gebtete eingeführt werden, von Urfprungszeugnissen begleitet sein müssen. Ausgenommen sind solche Waren, die über russische, belgische, französishe, spanisde oder portu- giesishe Häfen eingeführt werden. Fern-r muß für Waren, die aus Großbritannien ausgeführt werden, die Endbestimmung angemeldet werden, auêgenommen wiederum diejenigen, die nah den genannten Hâfen gehen. (Schweizerisches Handelsamtsblatt.)

Frankrei ch.

Verbot des Handels mit Deutschland und Oefter- reiw-Ungarn. Eine in der Lyoner Zeitung „Progrès“ vom 1. Oftober d. J. veröffentlihte Neglerungsvererdnung lautet, wie folat:

Artikel 1. Wegen des Kriegszustandes und im Interesse der nationalen Verteidiaung ist und blcibt jeder Handel mit den An- gehörigen des Deu!schen Reichs und Oestcrreih-Üngarns oder den si dort aufhaltenden Personen untersagt. Ebenso ist den Angehörigen dieser Länder verboten, unmittelbar oder durch Mitteïspersonen auf franzöfische Gebiete oder in französis@ßen Schutgebieten Handel zu  L

Attikel 2. Als nichtig und nit zustande gekommen gelten, weil mit der Staatsordnung unvereinbar, Nechtsgeschäfte oder Verträge, die von irgend Jemand auf französishem (Hebiet oder in den franzöôsi- schen Scußgebieten oder allerorts von Franzosen oder französi'chen Sqchutbefoblenen mit Angehörigen des Deutshen Neis und Oester- reid-Ungarns oder dort wohnhaften Personen abgeshlosen sind. Die îm vorbergehenden Abfaz ausgesprochene Ni&tigkeit giit vom 4. August ab für Deutschtand und vom 13. August 1914 ab für Oesterreich- Unçarn. Ste wird während der ganzen Dauer der ¿Feindfeltgkeiten n S einem spâter dur Verordnung festzuseßenden Tage wirk- __ Artikel 3. Während derselben Zeit is es untersagt und gilt als nichtig, wetl mit der Staatsordnung unvereinbar, zu Nußten der An- gebörigeu des Deutichen Neichs oder Oeiterreib-Ungarrs oder ter dort wobnhaften Personen Geld- oder andere Verbindlichkeiten einzu- gehen aus Anlaß von Nech1s1eiWäften oder Verträgen, die auf franz8- fishem Gebtet oder in tranzösishen Schutzaebieten von irzend jemand oder allerorts von Franzosen oder französishen Schußbefohlenen vor den im Adsaß 2 dcs Attikels 2 festgesetzten Zeitpunkten abges{lossen sind. Falls mit der Aus)\ührung der in dem vorhergehenden Absatz bezeihneten Nechtsgeshäfte oder Verträge am Tage dieser Ver- ordnung noch in keiner Weise begonnen sein follte, sei es in Form von Lieferung von Waren oder von Geidzahlungen, wird ihre Nichtigkeit durch Anordnung (ordonnance) auf einen Antrag aus- gesprochen werden können, der von dem Präsidenten des Zivil- O R de N Franzosen, franzöfischen Schug- )ef nen oder Angehörigen der neu ü S vorgelegt worden a L tralen oder verbündeten Staaten

rtifel 4. Die Besttmmungen der Artikel 2 ser Ver- ordnung finden auch Anwendung, falls die Nechtsgefcchüfte E von n A a fein follten. s

erte 9. urch befondere Verordnungen werden Besti getroffen werden über Erfiaderpatente (n Säbriimark gehörige des Deutschen Reichs und Oesterreihs-Unaarns betreffen fowte über Lebenêversiherungsgesells{chaften und Versicherungsgesell- Ln gegen Arbeitsunfälle. die ihren Siy in diesen beiden Ländern aben. :

Artikel 6. Die Bestimmungen dieser Verordnun 1 Ses nehmigung der Kammern vorbehalten bleiben. E

Niederlande.

Ausfuhrverbote. Durch zwei unterm 6. Oktober 1914 er- lassene Königliche Verordnungen ist die Autfuhr für foigende Herren- bekleidungs\tüde verboten worden: wollene Unterjaden, wollene Jacken, wollene Strümpfe und wollene Handschuhe; ferner tür Stacheldraht, lere Sâcke, Rohjute, Jutegewebe, Jutegarn und Leinengarn. F-rner ist die Ausfuhr von Kupfer, roher und gewaschener Wolle, von Scaffellen und Wollengarn verboten worden. (Telegramm des Kaiser- lihen Genezalfonjulats in Amste: dam.)

Konkurse im Auslande. Rumänien.

Anmeldung S&luß der

Name des Falliten | derungen | Verifizierung

bis am

Handelsgericht

Ilfov Petre Petrescu, |9./22. Okt. | 13./26. Okt. (Bukarest) Bukarest, 1914 1914 Str. Bazaca 7.

Ï “FGtotica Jonescu, | 15/28 O 24 D! Bukarest, 1914 6. Nov. 1914. Str. Netoride 51. i

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 22. Oktober 1914.

Nuhrrevier Oberschlesfishes Revier Anzahl dec W i. En Nit gestellt, «¿6205 205.

Der Deutsche Jndustrteschutzverband (Sly Dresden rihtet an seine Mitglieder folgendes Rundschreiben, betreffend Be) seitigung von Arbeitslostigkett: „Wenn der Riesenkampf, den Deutschland um seine Existenz führen muß, bither erfolgreih geführt werden konnte, so ist das neben der Le!stungs}ähigkeit und dem Opfermute unserer Truppen und ihrer Führer, neben der glänzenden militärischen Organisation, die sich bis in die Einzelheiten bewährt hat, nit zum wenigflen au der Gesundheit unseres Wirtichaftslebens zu danfen. Um aber den Krteg siegreich durchführen zu können, ist erforder- lid, daß alle diese Voraussetzungen erfolgreicher Kriegs- führung dauernd erhalten bieiben. Und dies zu erreihen, muß die unausgeseßte Sorge aller sein, jeder soll an seinem Plage dafür wirken! Wollen wir nun unfere Volkswirtschaft auch weiter geund erhalten, so ist die wichtigste Aufgabe die, daß wir die Arbeitslosigkeit beseitigen tn einer Neihe von Gewerbszweigen, wo sie als Folge der durch den Krieg geshaffenen völligen Aenderung aller bisherigen Verhältnisse zunächst unvermeidlich war und auch, wenn nicht allseitig latkräftig entgegengearbeitet wird, mit der längeren Dauer -des Krieges und besonders im Winter noch zunechmea wird. Die Er- werbslosigkeit großer Arbeitershihten s{ädigt niht nur diese, sondern beseitigt thre Konfumtionsfähigkeit für die Erzeugnisse der Landwirtschaft wie der Industrie und legt dadurch auch den Handl mit denselben lahm, sodaß alle Berufszweige davon aufs \chwerste beeinträchtigt werden, am \chwerften wobl die teutiche Industrie, da der bisherige große Auslandsabsatz während der Kriegsdaucr in der Hauptsache gesperrt bleiben wird. Es ist deswegen eine Angelegenheit von höchster Bedeutung für die Industrie, Arbeitsgelegenheit und damit etnen fauffkräfitgen Inlandsmarkt zu \chafffen. Staat und Gemeinden sind bereits nach dieser Rihtung bemüht, doch nicht in der Lage, allein das auf dem Gebiete Notwendige zu bieten, zumal die von ihnen zu gewährenden Arbeiten niht für alle vor- handenen Kräfte geeignet sind. An der Gikenntnis, wie bedeutungévoll die Frage für die Industrie ist, hat der Deut|che Industrieshuß- verband thr von Anfang an höchste Aufmerksamkeit zugewandt und seine aroße, über ganz Deutschland verbreitete Organisation sowie etnen Tetl seiner finanziellen Mittel in den Dienst ter Bestrebungen ge- stellt, welche die Arbeitsnot beheben sollen. Der Deutsche Industrie- {hußverband häk 1) einen Austausch vermittelt zwischen den an ein- zelnen (besonders den für Kriegsbedarf arbeitenden) Arbeitsstellen fehlenden und den an anteren übershüssigen Arbeitskräften, hat 2) durch Beteiligung an Kriegekreditbanken dem vielfa zutage getretenen Mangel an finanziellen Betriebsmitteln mitabzuhelfen ver- fut, hat 3) amegend und beftürwortend das Vorgehen bei den Re- gierungsstellen unterstüßt, um die Industrie besser mit Noh- stoffen zu versorgen, ist 4) bei den in Frage kommenden Be- hörden mit allem Nacbdruck dafür eingeireten, a. daß alle begorneven und in Aussicht genommenen Arbeiten und Anschaffungen sofort ausgeführt und fortgeseßt werden, b. daß auch die Arbeiten und Lieferungen für späteren Bedarf (Etatéjahr 1915) sofort ver- geben werden, c. daß bei den Vergebungen nit nur einzelne, \ondern möglichst viele Betriebe bedacht und Maßregeln dabet vorgeschrteben werden, welche die Be\häftiyung einer möglichst gi oßen Arbeiterzabl agewährleisten, d. baß alle trüûckenden Bestimmungen hinfichtlich Kautionen usw. wenigstens während der Kriegsdauer, soweit wie möglich, gemildert werden; ebenso is beabsihtigt, darauf hinzu- wirken, daß auch der Privatbedarf seine Bestellungen nicht länger zurück- bält. Die am 5. d. M. abgehaltene Vorstants\sitzung des Deutschen Jn- dustrieshußverband-8 hat die getroffenen Maßregeln durhweg ge- billigt und beschlossen, daß in gleiher Welse weitergearbeitet und an alle Mitglieder die Bitte gerihtet werden foll, den Vorstand darin zu unterstügen. Notwendig ist, Arbeitégelegenkbeit für cine mözlichst große Anzahl von Händen zu shaffen, wenn dicse auch nicht für die volle bisher übliche Arbeitszeit Beschäftigung finden. #§alls die Arbeitszeit aus betriebstehnischen Gründen nicht herabgeseßt werden kann, würde mehrschichtiger Betrieb oter Beschäftigung an weniger als 6 Wochentagen in Aussicht zu nehmen fein. Daß biermit Nach- teile für unsere Mitglieder verbunden fein können, ist uns nicht un- bekannt ; wir bitien, fie zu ertragen in dieser Zeit, die von allen große Opfer fordert. Nicht unbeachtlih ist dabei, daß, wenn es nicht gelingt, die Arbei!slosigkeit soweit als mögltch einzuschränken, große Unter-

stüßungéverpflih!ungen an Staat und Gemeinden herantreten w 1ge1 Se j erden. Und da die Industricllen im Staate, besonders aber in den Ge-

meinden die hauptsäGlihfen Träger der direkten Steuerlasten sind,

so ergibt sich ohne weitercs au das direkte große Jateresse der Jn« dustriellen an Maßnahmen nah unseren Vor|hiägen. Indirekt kommt dabei in Frage, daß Geschenke volkswirtschaftiiche Veriuste darstellen, während dur) bezahlte Ärb: iten neue Werte geschaffen werden, die der allgemeinen Wirtschait und dadurh auch dem einzelnen Arbeit- geber zugute kommen, ihm alfo acgenüber unproduktiven Unterstüßungs- lasten auch dann noch Borteile gewähren, wenn sie ihn augen- blidlich ungünstiger als unter normalen Verhältnissen stellen. Dem Beschlusse unseres Vorstands entsprechend, bitten wir unsere Peitglieder, im Sinne unserer oben dargelegten Besirebungen alle geeigneten Maßnahmen treffen zu wollen wir find gern bereit, dabei fördernd und unterstüß-nd tätig zu sein —, Vor]chläge und Wünsche, welche besonders für ihre B:zirke und ihre Branche, nament- lih in Hinsicht auf Nohstoffveciorgung, Absaßmöglichkeiten, Kredit- mangel, öffentlihe Arbeiten in Frage kommen, uns zu unterbreiten insoweit Vorstellungen bei Behörden erforderlich find, dabei fi unserer Unte:stüßung mitzubedienen, die als solche eines großen Industriellenverbandes niht wert!28 u sein pflegt.“

In der gestrigen Sißung der Deutschen Petroleum- Aktiengesellschaft wurde lzut Meldung des ,W T. B.* aus Berlin die Bilanz nebst Jahresberiht über das am 30. September d. I. abgelaufene elfte Geschäfttjahr der Gesellschaft vorgelegt und bes{chlofsen, der auf den 20. November d. F. einzuberufenden ordentlichen General- versammlung die Verteilung einer Dividende von 8 Prozent wie im Vorjahre vorzushlagen. Die Aufrechterhaltung des vorjährigen Dividendensaßes ist mögli, obgleih die Steaua Nomana diesmal von ihrem für 1009/9 Dividende ausreihenden Ueberschuß nur 6 %/ Dividende zablt und den Rest in eine Kriegsrese:ve legt, und troß- dem der Gewinn der Europäischen Petroleum-Union für 1913, der wiederum recht befriedigend gewesen ist, wegen des ausgebrochenen Weltkrteges vorerst nicht zur Auss{hüttung gelangt. Die Deutsche Píitroleum-Aktiengesellschaft hat nur einen Teil des von der EGuro- päischen Petroleum-Union für das Jahr 1912 au2geschütteten Ueber- \{usses in ihrem Gewinn- und Verlustkonto für den 30. September 1914 verrechnet.

Wochenalsweis der Bank von England vom 22. Oktober d. F. (W. T. B.) - Totalreserve 43 714 000 (Zun. 696 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 34799000 (Zaun. 132000) Pfd. Sterl, Bar- vorrat 60063000 (Zun. 828 000) Pfd. Sterl, Portefeuille 108 788 000 (Abn. 927 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 143 058 000 (Zun. 4 229 000) Pfd. Sterl., Guthaben des Staates 15 764 000 (Abn. 7 968 000) Pfd. Sterl, Notenreserve 43 149 600 (Zun. 749 000), MNRegierungêsicherheit 24 074 000 (übn. 3 497 000) Pfd. Sterl. Prozentverhältnis der Rejerve zu den Passiven 27,52 gegen 2446 in der Vorwoche. Clearingtoufeumfaß 249 Millionen gegen bie entsprehende Woche des Vorjahres weniger 46 Tillionen.

London, 22. Oktober. (W. T. B.) Silber 22/6. Privat- diekont 35 à 37. Bankeingang 1 557 000 Pfo. Sterl.

Der Aufsichterat der Munitions3material- und Metallwerke Hindrihs-Auffermann, Akliiengesellschaft, be- {loß laut Veeldung des „W. T. B.“ aus Düsseldorf der am 22. November stattfindenden Generalversammlung die Vertetlung einer Dividende von 15 9%, wie im Vorjahr, vorzushlagen. Dem Netervefonds follen 30 000 6 überwiesen und auf neue Rechnung 88 000 4 vorgetragen werden.

__ Konstantinopel, 21. Oktober. (W. T. B.) Die Ottomanische Bank wurde ermächtigt, ihren statutgemäßen Banknotenumlauf auf vier Millionen Türktsche Pfund zu erhöhen.

Berlin, 23. Oktober. Produktenmarkt. Die: amtlich er- mittelten Preise waren (für 1000 kg) in Mark: Weizen, in- ländischer, geshäf!slos, keine Käufer.

NÑRoggen, inländisher 230,00 ab Bahn. Fau.

Hafer, tnländischer, fein 223,00—230,00, mittel 218,00—222,00 ab Bahn und Kabn. Flau.

D E

etzenme ür 100 kg) ab Bahn und Speithe ¡ 33,00--89,50. Matter. 8) Y wee O oggenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 1 gemischt 29 80—32,10. Matter. G a E Nüböl geschäftslos.

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

New York, 21. Oktober. (W. T. B.) (S(luß.) Sichtwe London 4,9537, Cable Transfers 4,9587, ( A 2E ane (60 Tage) 4,9200, Sichtwecsel Paris 5,0750, Cable Tranéfers 5,0800, Sichtwechsel Berlin 91, Cable Transfers 913, Silber Bullion 50.

Q aas Janetro, 21. Oktober. (W. T. B.) Wechsel auf ondon L

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 21. Oktober. (W. T. B.) Kupfer prompt 492,

Pa d 25 Zta a E N unter prompt E

ondon, 22. Oktober. L: M udermarkr. Te e S E bade: nas O DEE Glasgow, 21. Oktober. (W. T. B.) Ei E Ä s 1 Sn S h. 5 b ? G as8gow, 21. Oktober. (W. T. B) Eisenmarkt. Noh- eisen für Kasse 49 h 5 d, für 1 Monat 49 p d. d _ Amsterdam, 22. Oktober. (W. T. B.) Java-Kaffee fest, loko 43, für Oktober 303, für Dezember 292, für März 274 für Mai 274. a : New York, 21. Oktober. (W. T. B.) (S@(luß.) Baumwolle loko middling —¡—, do. für Dezember —,—, do. a März —,—, do. für Mai —,—, New Orleans do. loko middling 62, Petroleum Refined (in Cases) 10,50, do. Standard wbite in New York 8,00, do. in Tanks 4,50, do. Credit Balances at Oil City 1,45, Schmalz Western Steam 10,774, do. Rohe u. Brothers —,—, Zucker Zentri« fugal 4,39, Weizen loko Nr. 2 Red. 1244, do. für Dezember 1243, do. für Mai 1304, do. für Juli —,—, Mehl Sprivg-Wheatclears 4.806 89, Getreidefraht nah Liverpool 35, Kaffee Rio r. 7 loko 63, do. für Dezember —,—, do. für März —,—, Kupfer Standard

loko —,—, Zinn —,—.

__ Berichte von deutschen Getreidebörsen und F

ruchtmärkten.

f PUCUUSN Q Aa: A0 SROCOT Ge G E E S” R L I ME "S A 1914 i Oktober Marktorte

Tag Weizen

Hauptsächlich gezahlte Preise für 1 t (1000 kg) in Mark

|

Emer Me E Taz Emma zgTIES

Noggen | Hafer |

mittel

dO D

Köntgsberg i. Pr. Danzig . E B 6 Stettin . ¿ B j Ï reslau . 6 Magdeburg . Dortmund j Mannheim . . Hamburg : Berlin, den 23, Ok

ober 1914.

e s.

251 264 268 261 299—261 ° 250--255 E N 2099—262 i 230— 285 L 289—292 50 247,90 269—270

220 206—208 225 215 935 998 930 9920 999 —231 207— 209 230—235 207— 212 229 —234 299998 245— 250 24h 255 237,50—245 237—238 228-230 « Kaiserliches Statistishes Ant, Delbrück.

225 235

221

245— 255

296—257