1914 / 251 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Verordnungen und darüber hinausgehend die See- streitkräfte Großbritanniens und Frankreichs En sich hiernach über die in der Londoner Seekriegsrechtse lärung -nieder- gelegten Regeln in willkürlihster Weise hinweg. Sie verfolgen ausgesprohenermaßen den Zweck, dur Lahmlegung des neutralen Handels nicht nur die Kriegführung, sondern auch die Volkswirt- chaft ihrer Gegner zu treffen, und greifen dabei in unzu- ässiger Weise sowohl in den legitimen Handel der Neutralen mit dem Gegner, als auch in den Handel der Neutralen unter- einander ein. Die Londoner Erklärung ist zwar bisher nicht ratifiziert worden; wie indes die Bevollmächtigten ‘der Signatar- mächte mit Einschluß der britischen und französischen in der Einleitenden Bestimmung ausdrücklich festgestellt haben, ent- sprechen die Regeln der Londoner Erklärung im wesentlichen den allgemein anerkannten Grundsäßen des internationalen Rechts. Die von Großbritannien und Frankreih be- liebten Verleßungen der Londoner Erklärung stellen sich daher zugleih als Verlezungen des Völkerrechts dar, die um so \hwerer ins Gewicht fallen, als Großbritannien in Kriegen, in denen es neutral war, wie beispielsweise im rufsisch-japanischen Kriege, gegen solche Rechtsverlezungen auf das nahdrüdlichste Einspruch erhoben hat (vergl. das englishe Blaubuh Russia S gl Correspondence respecting Contraband of War S. 8 ffff.).

Die Kaiserlich deutshe Regierung hat bisher die Bestim- mungen der Londoner Erklärung streng beobachtet, auch deren Jnhalt in der deutschen Prisenordnung vom 830. September 1909 (Reichsgeseßbl. S. 275) sinngetreu wiedergegeben; an dieser Haltung hat sie fi selbst durch die flagranten Rechtsverlezungen ihrer Gegner niht irre machen lassen. Sie muß sich indes die Frage vorlegen, ob sie an diesem Standpunkt noch länger festhalten kann, wenn die feindlihen Mächte das von ihnen eingeshlagene Ver- fahren fortsezgen und die neutralen Mächte sich solche Neutralitätsverleßungen zu ungunsten . deutscher Jnteressen ge- fallen lassen. Für die deutsche Regierung würde es daher von Wert sein, zu erfahren, welche Stellung die neutralen Mächte zu dem völkerrechtswidrigen Verhalten Großbritanniens und Frankreihs einzunehmen gedenken, und ob sie insbesondere gegen die an Bord ihrer Schiffe vorgenommenen Gemwalt- aïte an deutschen Personen und deutshem Gut einschreiten

wollen. Berlin, den 10. Oktober 1914.

BVEelanntmagyung,

betreffend die Ueberwachung ausländischer Unter- nehmungen.

Vom 22. Oktober 1914.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geseßes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesegbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1. In die Verordnung, betreffend die Ueberwachung ausländischer Unternehmungen, vom 4. September 1914 (Reichsgeseßbl. S. 397)

wird hinter den § 5 folgender § 5 a eingestellt : Ist für eine unter Aufsicht gestellte Unternehmung oder

Zweigniederlassung kein Leiter oder Angestellter im Inland vorhanden, der zu Nechtshandlungen für die Unternehmung oder die Zweigniederlassung befugt ist, oder nimmt der Letter oder Angestellte die Geschäfte nicht wahr, so ist auf Antrag der Aufsichtsperson ein Vertreter zu bestellen. .

Die Bestellung erfolgt durch das Amtsgericht, in dessen Bezirke die Unternehmung oder Zweigniederlassung ansässig ist. ire die Auswahl des Vertreters tst die Aufsichtsperson zu

ören. j

Der Vertreter hat die laufenden Geschäfte der Unter- nehmung oder Zweigniederlassung ganz oder teilweise zu be- endigen; zur Beendigung s{chwebender Geschäfte kann er auch neue Geschäfte eingehen. Er hat den Anordnungen und Weisungen der Aufsichtsperson Folge zu leisten.

Der Vertreter hat Anspruh auf Erstattung barer Aus- Tagen und auf eine angemessene Vergütung für seine Tätigkeit. Der Betrag ist durch das Amtsgericht nach Anhörung der Aufsicht8per]son festzuseßen und von dem Vertreter bei der Unternehmung oder Zweigniederlassung einzuziehen.

Während der Dauer der Vertretung ruht die Befugnis der Leiter und Angestellten zu Rechtshandlungen für die Unter- nehmung oder die Zweigniederlaffung.

Das Amtegericht hat die Vertretung auf Antrag der Auf- sihtôperson aurzuheben. :

Ist die Unternehmung oder Zweigniederlassung in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister eingeiragen, so it die Bestellung des Vertieters sowte die Authebung der Vertretung von Amts wegen in das Register einzutragen.

Gerich1s8gebühren werden nit erhoben.

Artikel 2. : Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 22. Oktober 1914.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü.

DELaunt mau nag über die Fälligkeit im Ausland ausgestellter Wechsel. Vom 22. Oktober 1914.

Der Bundesrat hat auf Grund des §3 des Geseßes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtshaftlihen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgeseßbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen :

S L :

Die Fälligkeit von Wechseln, deren Fälligkeit dur die Bekannt- mackbung vom 10. August 1914 (Reichsgeseßbl. S. 368) um drei Monate hinausgeschoben is, wird um wettere drei Véonate hinaus- geschoben. An die Stelle der in der Bekanntmachung vom 12. August 1914 (Reichsgeseßbl. S. 369) vorgesehenen Erhöhung der Wechsel- summe um 6 9/6 jährlicher Zinjen für dret Monate tritt eine solche für sechs Monate.

Eine Verpflichtung zur Entrichtung des weiteren Wechselstempels nah § 3 Abs. 2 des Wechselstempelgeseßes wird durch die Hinaus- shiebung der Fälligkeit niht begründet. Bet Anwendung der Vor- \hriften des § 13 Nr. 2 und des § 17 des Bankgesezes bleibt die Hinausschiebung außer Betracht.

S 2, Die Vorschriften dieser Verordnung finden keine Anwendung auf Wechsel, bei denen die Zeit der Vorlage zur Zahlung und der Protest-

land, vom 30. September 1914 (Neich8gesehbl. S. 421) oder dur O Beicuntiieduie, afent Cibtingoverbat gegen Frankrei, vom 20. Oktober 1914 (Neichsgeseßbl. S. 443) hinausgeschoben ist.

: & 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. Oktober 1914.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü.

Belklamntmachung,

betreffend weitere Verlängerung der Fristen des

Wechsel- und Scheckrechts für Elsaß-Lothringen, Ostpreußen usw.

Vom 22. Oktober 1914.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geseßes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlihen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgeseßbl. S. 327) folgende Verordnnng erlassen:

S L Die Fristen für die Vornahme einer Handlung, deren es zur Ausübung oder Erhaltung des Wechselrehts oder des Negreßrehts aus dem Scheck bedarf, werden, soweit fie nicht am 31. Jult 1914 abgelaufen waren, für solche Wechsel oder Schecks, die in Elsaß- Lothringen, in der preußischen Provinz Ostpreußen oder in West- preußen in den Kreisen Marienburg, Elbing Stadt und Land, Stuhm, Marienwerder, Nosenbe1g, Grautenz Stadt und Land, Lbau, Culm, Briesen, Strasburg, Thorn Stadt und Land zahlbar sind, im Anschluß an die in der Bekanntmahung vom 24. September 1914 (Reichs- geseßbl. S. 413) vorgesehene Verlängerung um weitere dreißig Tage

verlängert. i: Die gleihe Friflverlängerung findet bei folchen im Stadtkreis

Danzig zahlbaren gezogenen Wechseln statt, die als Wohnort des Bezogenen einen Ort angeben, der in Ostpreußen oder in einem der bezeichneten weslpreußishen Kreise gelegen ist.

C2, i: Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 22. Oktober 1914.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü.

Bekanntmachung

über die Geltendmachung von Ansprüchen von Per- sonen, die im Ausland ihren Wohnsiß haben.

Vom 22. Oktober 1914.

Der Bundesrat hat auf Grund des S 3 des Geseßes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlihen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Neichsgeseßbl. S. 327)

folgende Verordnung E z : Die Wirksamkeit der Bekanntmachung über die

Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsiß haben, vom 7. August 1914 (Reichsgeseßbl. S. 360) wird in der Weise ausgedehnt, daß an die Stelle des 31. Oktober 1914 der 31. Januar 1919 Ut. Berlin, den 22. Oktober 1914. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü ck.

BVetäanngimahung über die Ausdehnung des Geseßes, betreffend den Schuß der aae des Krieges an Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen, vom 4. August 1914 (Reichsgeseßbl. S. 328) auf Kriegsbeteiligte ODesterreich-Ungarns. Vom 22. Oktober 1914.

Der Bundesrat hat auf Grund des §8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu A Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgeseßbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen :

8 1,

Im Sinne des Gesetzes, betreffend den Schuß der infolge des Krieges an Wahrnehmung threr Rechte behinderten Personen, vom 4. August 1914 (Neichsgeseßbl. S. 328) stehen die deutsche und die österreichish-ungarishe Land- und Seemacht, die deutshen und die österreihisch-ungarischen Festungen sowie die Kriegsfübrung des Reichs und die Kriegsführung Oesterreih-Ungarns einander gleich.

S 2;

Diese Verordnung tritt mit dem Tage in Kraft, an dem der Reichskanzler im Neichégeseßblatt bekannt macht, daß durch die Geseßyz- gebung Vesterreih-Ungarns die Gegenseitigkeit verbürgt ist.

Berlin, den 22. Oktober 1914.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü ck.

Verant maun a, betréffend Erleichterungen auf dem Gebiete des

Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenrechts in ausländischen Staaten.

Vom 21. Oktober 1914.

Auf Grund des § 3 der Verordnung des Bundesrats, be- treffend vorübergehende Erleichterungen auf dem Gebiete des Patent, Gebrauch8muster- und Warenzeichenrechts, vom 10. September 1914 (Reich8geseßbl. S. 403) wird hierdurhch bekannt gemacht, daß in Dänemark, Jtalien, Norwegen, in der Schweiz, in Spanien und den Vereinigten Staaten von Amerika var id Reichsangehörigen gleichartige Erleichterungen gewährt werden.

Berlin, den 21. Oktober 1914.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü.

d Geestemünde wird am 1. Dezember 1914 mit einer dit ung zum Schiffer auf großer Fahrt und zum

eesteuermann begonnen worden. Der Beginn der Prü- fungen kann um einige Tage verschoben werden. -

Die von heute ab zur Au8gabe gelangende Nummer 90 des Neichsgesezblatts enthält unter L

Nr. 4516 eine Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen, in denen Thomasschlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird, vom 21. Oktober 1914, und unter : Nr. 4517 eine Bekanntmachung, betreffend den Betrieb der Anlagen der Großeisenindustrie, vom 21. Oktober 1914,

Berlin W. 9, den 23. Oktober 1914.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 91 des Reichsg eseßblatts enthält unter

Nr. 4518 eine Bekanntmachung, betreffend die Ueber- wachung ausländischer Unternehmungen, vom 22. Oktober 1914, unter

Nr. 4519 eine Bekanntmachung über die Fälligkeit im Ausland ausgestellter Wechsel, vom 22. Oktober 1914, unter Nr. 4520 eine Bekanntmachung, betreffend weitere Ver- längerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts für Elsaß- Lothringen, Ostpreußen usw., vom 22. Oktober ‘1914, unter Nr. 4521 eine Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsiß haben, vom 22. Oktober 1914, unter

Nr. 4522 eine Bekanntmachung über die Ausdehnung des Gesetzes, betreffend den Schuß der infolge des Krieges an Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen, vom 4. August 1914 (Neichsgeseßbl. S. 328) auf Kriegsbeteiligte Oesterreih-Ungarns, vom 22. Oktober 1914, und unter

Nr. 4523 eine Bekanntmachung, betreffend Erleichterungen auf dem Gebiete des Patent-, Gebrauchsmuster- und Waren- zeichenrehts in ausländischen Staaten, vom 21. Oktober 1914.

Berlin W. 9, den 283. Oktober 1914.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen kommissarishen Bezirksrihter in Deutsch Südwestafrika, früheren Landrichter Dr. Georg Hirschberg zum Amtsrichter in Elbing zu ernennen.

Justizministerium.

Dem Landgerichtspräsidenten, Geheimen Oberjustizrat Net in Hechingen und dem Oberlandesgerihtsrat, Geheimen Justiz- rat Dr. Mendrella in Naumburg a. S. ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt. :

Der Amtsrichter Gemballa in Willenberg ist nah Lands- berg a. W. verseßt.

: Der H As Dal Dr. Friedrih Schmidt in Münsterberg

ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Bres- lau, mit Anweisung seines Amtssißes in Münsterberg, ernannt worden. ; / Jn der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts- anwalt, Justizrat Ernst Müller bei dem Landgericht I] in Berlin und der Rechtsanwalt Dr. Labes bei dem Landgericht T in Berlin. ; :

Jn die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Ge- rihtsassessor Dr. Martin Rosenberg bei dem Landgericht I1 in Berlin und der Gerichtsassessor Kurt Simo n bei dem Amts- gericht und dem Landgericht in Düsseldorf. :

Der Amtsgerichtsrat Cabos in Landsberg a. W., die Rechtsanwälte und Notare, Justizräte Karl Hamburger in Berlin und Walter Jonas in Weilburg sind gestorben.

Bekanntmachung.

Gemäß §46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 (G.-S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im l@ufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einshäßgbare Rkinertrag aus dem Betriebsjahre 1913/14 bei der Neuhaldensleber Eisenbahn auf 82875 4 festgestellt

worden ist. pi Magdeburg, dien 21. Oktober 1914. Der Königliche Eisenbahnkommissar. 4 Sommer. \

j

Nichtamlliches. Deutsches Reich, Preußen. Berlin, 24. Oktober 1914.

Der Ausschuß des PVundes rats für Bol: und Steuer- wesen sowie die vereinigte Ausschüsse für Zoll- und Steuer-

wesen und für Justizwesen hielten heute Sißungen.

Mit dem erhebenden Befwußtsein, daß deutscher Helden- mut auch im stfnen Ostéen sich zu betätigen weiß, find die Blicke des deutschen Vaterlandes auf. das Häuflein tapferer Krieger gerichtet, die Kiauztshou gegen den Raubanfall der Japaner verteéidigen. Nur spärliche Nachrihten, shreibt die „Norddeutsche Allgemeine Ze*itung“, dringen zu uns herüber, aber was wir hören, ber.veist, welher Taten unsere in deutsher Pflichttreue auf ik)rem Posten ausharrende E im fernen Land fähig ist.g Alle Versuche des an Zahl weit überlegenen Feindes;» unsere Stellungen zu er stürmen, sind gescheitert. , Bereits liegen 2500 Japaner tot oder verwundet vor ¿den Wällen Tsingtaus. Woh ist auch {hon mancher un‘gerer dort kämpfenden Helden ge- [it aber unerschüttert ist: der Mut der Besaßung, die o reu dem \{lichten Verspre hen ihres tapferen (8 r s zum äußersten ihre Pflicht ti 1n wird. Es ist wohl kaum D zunehmen, daß Japan noch (in legter Stunde einsehen e welch verhängnisvollen Jrrthum es begeht, wenn es g u y nah Verdrängung Deutschlefinds aus China dort Rußlan

erhebung durch die Bekanntmachung, betreffend Zahlungsverbot gegen

und England gegenüber seinfe Hegemonie errichten zu können.

Die Ernüchterung wird nur zu bald kommen, und zwar in dem Augenblick, wo Japan versuhen wird, dem jeßigen Bundesgenossen nah geleistetem Vasallendienst die Rechnung zu präsentieren. :

Nachdem Japan einmal in seiner Verblendung der eng- lischen Politik Opfer an Gut und Blut gebracht, nachdem es die chinesische Neutralität unter aktiver Beihilfe der sonst für die Erhaltung der Neutralität der am Kriege nicht beteiligten Staaten vorgeblih so besorgten Engländer gebrochen hat, wird es auf dem Wege fortshreiten, auf den es sih von seinem Verbündeten hat drängen lassen. Sollte im Laufe der Ereignisse die kleine Schar unserer braven Ver- teidiger der Ueberzahl R Ee und dem Uebergewicht ihrer {weren Artillerie shließlich erliegen, so wird ihr Ende ruhm- voll sein, und in dem Gedenken des deutschen Volkes werden die Braven von Tfingtau ewig fortleben. Schon jeßt ist die Verteidigung von Kiautschou ein Nuhmesblatt in der deutschen Krieg8geschihte, auf das wir stolz sind. Aber Deutschland wird es au nie vergessen, wer der Anstifter und der Aus- führer des heimtüdischen Ueberfalles war, dem seine Söhne im fernen Land zum Opfer fielen und der die Früchte lang- jähriger deutscher Kulturarbeit vernichtete.

Am 19. Oktober fand in einem Nachtgefecht den ehren- vollen Soldatentod für König und Vaterland der Seehand- lungsassessor, Hauptmann ‘der Reserve des Pionierbataillons von Rauh Max zur Nedden, nachdem ihm kurz vorher für seine heldenmütige Beteiligung an der Erzwingung des Nethe- übergangs vor Antwerpen die hohe Auszeichnung des Eisernen Kreuzes 1. Klasse verliehen worden war.

Wie der Verblichene als Offizier im Felde si glänzend bewährte, hat der Staat in ihm einen ausgezeihneten Beamten von vielseitiger und hervorragender Befähigung verloren, der zu den höchsten Hoffnungen berechtigte. Ursprünglich aktiver Offizier, wandte sich zur Nedden demnächst der juristishen Laufbahn und zugleich dem Studium der ost- asiatishen Sprachen zu, -nahm an dem chinesischen Feldzug als Dolmetscher im Hauptquartier teil, bestand nah seiner Nükkehr schnell und leicht die juristischen Prüfungen, widmete sih dann dem Bankfah und trat im März 1909 in den Dienst der Seehandlung (Preußische Staatsbank) ein, wo er nach kurzer Probezeit als ständiger Hilfsarbeiter der General- direktion etatsmäßig angestellt wurde. Gleih ausgezeichnet durch Verstandesklarheit und Schärfe des Urteils, wie durch rasche Entschlußfähigkeit und starke Willenskraft, hat er die höchsten Anforderungen des Dienstes erfüllt und sich eine von Vorgeseßten wie von Untergebenen in gleihem Maße anerkannte Stellung erworben. Er war von glühender Vaterlandsliebe und echtem Staatsgefühl erfüllt, dabei der liebenswürdigste Mensch, der, mit der köstlichen Gabe eines nie versagenden Humors be- gnadet, sich großer Beliebtheit in allen Kreisen erfreute.

Die Beamten der Seehandlung beklagen s{chmerzerfüllt den Verlust eines vortrefflihen Mitarbeiters und lieben Freundes und werden ihm über das Grab hinaus ein treues und ehrendes Gedenken bewahren.

Der Kaiserliche Gesandte in Kopenhagen Graf von Bro ck- dorff-Nangau ist nah einer Meldung des „W. T. B.“ Dea iragi worden, der Königlich dänischen Regierung mit- zuteilen, daß die sofort angestellten Feststellungen ergeben haben, daß die am Montag, den 19. d. M., 2 Uhr 35 Min. Nach- mittags, auf das dänische Unterseeboot „Havmand“ abgefeuerten Torpedoschüsse niht von einem deutschen Fahrzeug abgegeben sind:

Die Geschäftsstelle des Reichskommissars zur Erörte- rung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivil- personen in Feindesland befindet sich vom 26. Oktober 1914 ab Berlin W. 35, Potsdamerstraße 38 III.

Die Nachricht, daß in England 1200 000 Mann aus- gebildet werden, ist wenig glaubhaft. E ala, so führt die „Kölnische eitung“ aus, mag es den Engländern nicht fehlen, da es zurzeit genug Arbeitslose in England gibt. Nach dem „Economist“ sind allein in der Baumwollindustrie eine halbe Million Arbeiter ohne Beschäftigung. Es fehlt den Engländern aber an Ausbildungspersonal. Zudem Élagt die englishe Presse darüber, daß das Kriegsministe- rium nicht vorbereitet sei auf die Organisation großer Massen, denen es an Ausrüstung und Waffen mangele. Die „Times“ und viele andere englische Blätter äußerten kürzlich: Selbst wenn der leßte Kosak im Ural stehe und der legte Hausknecht aus Bordeaux eingezogen sei, so werde England noch lange keinen Frieden schließen. Es hätte bis jeßt nur seine Vorhut in den Krieg geshickt, das Gros käme im Herbst 1915. Diese Aeußerung beweist, daß Englands Mobilmachung giemlih langsam vonstatten geht, und hat in Frankreich ver- stimmt. Jn ihren amtlichen Angaben beziffern die Engländer ihre Verluste bis 10. Oktober auf 1541 Offiziere, 32880 Mann, ein ungeheurer Prozentsaß, da die bis jezt nah dem Fest- land entsandten englishen Truppen von den Engländern selbst mit nur 200 000 Mann berechnet werden. Seit dem 10. Oktober sind aber erhebliche weitere Verluste eingetreten. Jedenfalls beunruhigt man sich in Deutschland nicht über das englische Millionenheer. Jn unserem Volksheer kämpft jeder einzelne für Haus und Hof, nicht, wie der als Söldner, für neun, jest sogar für fünfzehn Schillinge täglich. Diese Heraufsezung des Soldes spriht genügend für die Be- geisterung der sogenannten englischen Freiwilligen. Unsere zum Dienst nicht verpflichteten, auch noch nicht eingestellten Frei- willigen geben, obwohl nicht bezahlt, ihr Leben für das Vater- land. Sie belaufen sih auf 2 Millionen, in Oesterreih-Ungarn auf 11/4 Million Mann. Auch diese 31/, Millionen werden ausgebildet und können vor allen Dingen ausgebildet werden. Hierzu kommt der deutsche und österreichische ekrutenjahrgang 914 mit einer weiteren Million Mann, von denen im Oktober dieses Jahres erst ein Teil eingestellt wurde. Den englischen Truppen von angeblih 1200 000 Mann stehen daher in Deutschland und Oesterreih-Ungarn 41/4 Millionen gegenüber.

eraus geht wohl zur Genüge hervor, was von der englischen roßsprecherei zu halten ist.

Der heutigen Nummer des „Neichs- und Staatsanzeigers" liegen die Ausgaben 138, 139, 140 und 141 der Deutschen Verlustliften bei. Sie enthalten die 59, Verlustliste der PrendilGen Armee, die 34. Verlustliste der bayerischen

rmee und die 38. Verlusftliste der sähsischen Armee.

Bayern.

Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Adel- gunde, Herzogin von Modena, die Schwester des verstorbenen Prinz-Negenten Luitpold, die im 91. Lebensjahre steht, ist, wie „W. T. B.“ meldet, seit vorgestern an Bronchitis nicht un- bedenklih erkrankt. Da sich der Zustand Nachts dur Hinzu- tritt von Herzshwäche vershlimmerte und die Nahrungs- aufnahme gering ist, befürhtet man das Schlimmste. Der heute morgen ausgegebene An ener lautet:

Nach einer dur Hustenreiz gestörten Naht t das Allgemein- befinden ihrer Königlichen Hohett befriedigend. Die katarrhalischen Erscheinungen bestehen in unvermindertem Umfange fort.

gez. Professor von Set.

Oesterreich-Ungarn.

Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht eine Verordnung der Regierung, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Wirkwaren und Stricfwaren aus Baum- wolle und Wolle.

Das ungarische Amtsblatt veröffentliht eine Verord- nung des Ministeriums über Aus nahmemaßregeln bezüg- lich Verbindlichkeiten zugunsten der Bürger und Bewohner jeindliher Staaten, ferner über die Stellung unter Auf- sicht einzelner Unternehmungen, deren Leitung im feindlichen Auslande ihren Sig hat oder deren Erträgnis dem eindlichen Ausland ganz oder teilweise abzuliefern wäre.

Großbritannien und Frland.

Das Staatssekretariat des Jnnern hat dem „Daily Tele- graph“ zufolge eine Verordnung an die Polizei erlassen, alle Deutschen, Oesterreicher und Ungarn, die in militärpflihtigem Alter stehen, zu verhaften und den Militärbehörden zu überweisen.

,_— Bei der Vorführung von Personen, die wegen deut\ch- feindlicher Ausschreitungen verhaftet worden waren, er- Tlärte der Londoner Polizeirihter, er wolle das Vor- gefallene übersehen, da die Art der deutschen Kriegführung die Menschen reize und errege. Man dürfe aber niht den Kopf verlieren und müsse sih stets als Engländer betragen.

Die an dem Seegefeht an der belgischen Küste teil- nehmenden drei Monitore ,„Mersey“, „Humber“ und „Severn“ waren, wie Archibald Hurd im „Daily Telegraph“ mitteilt, für Brasilien gebaut und wurden von der Admiralität bei Ausbruch des Krieges gekauft. Es sind gepanzerte Schiffe von 1250 t Wasserverdrängung mit einem 21/2zólligen Panzer und dem geringen Tiefgang von41/- Fuß und bei voller Ladung von 81/2 Fuß. Die Geschwindigkeit ist 111/, Knoten. Sie führen 2 jechszöllige Geschüße mit 100pfündigen Geschossen bei einer Anfangsgeschwindigkeit von 3000 in der Sekunde. Das Geschüß kann neunmal in der Minute feuern. Ferner zwei 4,7 zôöllige Haubigzen mit 35 pfündigen .. Geschossen bei einer Anfangsgeschwindigkeit von 1150 Fuß in der Sekunde, vier Dreipfünder und sechs Kanonen mit Gewehrkaliber.

Frankreich,

Nach zwei Monaten Ausbildung stehen der „Times“ zu- folge Jeßt neue Truppen bereit, die zu Joffres Armee stoßen sollen. Die jungen Leute sollen mit den Reserveabteilungen vereinigt werden, die erst jeßt zu den Fahnen gerufen werden. Man nimmt an, daß das französische Heer dadurh um eine halbe Million frischer Truppen vermehrt werden wird. Wie „W. T. B.“ bemerft, ist hier wieder einmal der Wunsch des Gedankens Vater und die Verbündeten richten sich gegenseitig an den großen Zahlen auf, die sie einander vortäuschen.

Portugal.

_ Jn der Nacht vom 20. zum 21. Oktober haben an ver- schiedenen Stellen Portugals monarchistishe Unruhen stattgefunden. Dem „Journal“ zufolge war Lissabon einige Stunden infolge zerschnittener Telegraphendrähte und zerstörter Eisenbahnlinien von Nordportugal abgeschnitten. Jn Mafra beshlagnahmte ein wegen seiner monarhistischen Gesinnung bekannter Offizier mit etwa 100 Zivilisten die Waffenvorräte in der Militärschule und versuchte die Soldaten der Militärschule zum Aufstand zu bewegen. Von Lissabon wurden Truppen nah Mafra gesandt. Jn Santarem wurde eine Eisenbahnlinie zerstört, sodaß ein C: entgleiste. Jn Braga ist ein ähnlicher Le lungen. tehrere Verhaftungen wurden vorgenommen.

ie das Reutersche Bureau aus maßgebender portugiesischer Quelle erfährt, hat Portugal seit Beginn des Krieges in enger Verbindung mit der englischen Regierung gestanden, um zu erwägen, wie die Bestimmungen des Bündnissés am besten wirksam zu machen seien. Bestimmte militärische Einzelheiten über den Beistand Portugals würden noch beraten und in wenigen Tagen festgeseßt werden. Die royalistische Bewegung sei bedeutungslos.

Niederlande.

/ Der „Staats-Courant“ veröffentlicht die Entlassung des Finanzministers Bertling. Der Ackerbauminister Treuhb wurde zum Finanzminister ernannt und wird vorläufig auch das Aerbauministerium weiter verwalten.

Schweden. Der \{wedishe Dampfer „Alice“, mit einer Koks- ladung von London nah Goeteborg unterwegs, ist außerhalb Lowestoft auf eine Mine gestoßen. Von der Besazung werden neun Mann vermißt.

a Türkei.

, e Konstantinopeler Hafenpräfektur teilt amtli mit, da die Schiffe entlang der bulgarisGen Küste fd MinbeneRe 12 Meilen von der Küste entfernt halten müssen, um der Ge- fahr zu entgehen, auf Unterseeminen zu stoßen, die sih von der Verankerung losgerissen haben.

Wie das Blatt „Taswir-i-Efkiar“ meldet, äußerte eine aus Rußland in Konstantinopel eingetroffene vertrauenswürdige

ersönlichkeit, daß die Zahl der vom Kriegsshauplaße ins S gebrachten russischen Vet oundetn une euer

seien ein großes Spital. ynfolge der Mangelhaftigkeit des - Sanitätsdienstes sei die pa [l der Todesfälle unter den Ver- wundeten sehr groß: Diese Veriusie, oie die Zahl der auf den Schlachtfeldern erlittenen Verluste noch erhöhen, verursahten allgemeine Trauer. Die Zahl der Fahnenflüchtigen steige täglih. Die Erhebung einer Kriegszuschlagssteuer vergrößere

das Elend. Amerika.

Zwischen dem norwegischen Gesandten in Washington und dem Staatssekretär Bryan ist ein Vertrag ratifiziert worden, daß alle Streitigkeiten, die nicht diplomatish oder dur ein Schiedsgericht geordnet werden, einer internationalen Untersuhungskommission zur Erledigung vorgelegt werden

müssen. Asien.

In persischen Blättern wird die reformatorische Tätigkeit der persishen Regierung auf allen Ge- bieten geschildert und unter anderem erwähnt, daß zwei neue Gendarmerieregimenter in Aserbeidshan und Cho- rassan gebildet worden sind. Die Parteigänger des ent- lassenen Generalgouverneurs von Aserbeidschan versuchten, auf Antrieb von russisher Seite Unruhen hervorzurufen, aber ohne Erfolg, da die Regierungstruppen gegenwärtig infolge der Ver- minderung der russischen Truppen an Zahl überlegen sind. Der russishe Einfluß in Aserbeidschan nimmt täglich ab.

Afrika.

Wie „W. T. B.“ meldet, haben die Engländer nah authentishen Nachrihten aus unterrichteten Kreisen Stambuls in den leßten Tagen zahlreiche engli\che und canadische (?) Truppen nach Aegypten komuüien sen. An beiden Ufern des Suezkanals sind allein 14000 Mann zusammengezogen. Von den indischen Truppen, die unlängst nach Aegypten be- fördert wurden, wurde der größere Teil als wenig zuverlässig wieder zurückgezogen. Nur ungefähr tausend Mann blieben dort. Die Zusammenziehung englischer Truppen in Aegypten wird als Verleßung der Neutralität angesehen und in Kon- stantinopel lebhaft besprochen.

Kriegsnatrißten.

Westlicher Kriegs\chauplag.

Großes Hauptquartier, 24. Oktober, Vormittags. W. D. B.) Die Kämpfe am Yser-Ypres-Kanal- abschnitt sind außerordentlih hartnädíg. m Norden ge- lang es uns, mit erheblichen Kräften den Kanal zu über- schreiten. Oestlich Ypres und südwestlih Lille drangen unsere Truppen in heftigen Kämpfen langsam weiter vor. Ostende wurde gestern in völlig zweckloser Weise von engl ischen Schiffen beschossen.

Jm Argonnenwald kamen unsere Truppen ebenfalls vorwärts; es wurden mehrere Maschinengewehre erbeutet und eine Anzahl Gefangene gemacht. Zwei französishe Flugzeuge wurden hier heruntergeschossen.

Nördlih Toul bei Flirey lehnten die Franzosen eine von uns zur Bestattung ihrer in großer Zahl vor der Front liegenden Toten und zur Bergung ihrer Verwundeten angebotene Waffenruhe ab.

Oestlicher Kriegss\chauplag.

Großes Hauptquartier, 24. Oktober, Vormittags. ( . L. B.) We stl ih Augustow erneuerten die Russen ihre Angriffe, die sämtlich abgeschlagen wurden.

Wien, 29. Oltober. (W. D. B) Amtlih wird ver- lautbart: Während gestern in der Schlacht südlich von A! hauptsächlich e gegen die feindlihen Stüg- punkte eingeseßte {were Artillerie das Wort hatte, entwidelten sih heftige Kämpfe am unteren Saü, wo wir den Gegner an mehreren Punkten auf das westliche Ufer übergehen lie en, um ihn angreifen und schlagen zu können. Die übergegangenen russishen Kräfte sind bereits überall dicht an den Fluß gepreßt. Bei Zarzecze machten wir über tausend Gefangene. Teile unseres Heeres erschienen überraschend vor Jwangorod, \chlugen zwei feindliche Divisionen, nahmen 3600 Nussen H und erbeuteten eine Fahne und fünfzehn Maschinen- gewehre.

Bei der Rückkehr von einer erfolgreichen Aktion in der Save stieß unser Flußmonitor „Temes“ auf eine feind- lihe Mine und sank. Von der Bemannung werden 33 Per- sonen vermißt; die übrigen find gerettet.

Der Stellvertreter dez Chefs des Generalstabes : von Hoefer, Generalmajor.

Südlicher Kriegsschauplag.

Wien, 24. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird verlaut- bart: Die starken serbischen und montenegrinischen Kräfte, die seinerzeit über die von Truppen entblößten E u Grenzteile im östlichen Bosnien eingedrungen ind und die einheimische moslimische Bevölkerung auch mit einer zügellosen Horde von plündernden und mordenden Freischaren heimgesucht haben, wurden am 22. d. Mts. nach dreitägigen erbitterten Kämpfen im Raume beiderseits der Straße Mokro—Regatica geschlagen und zum eiligen Rückzuge gezwungen. Die Einzelheiten dieses Treffens, in dem unsere Truppen unvergleihlich tapfer gekämpft und den Gegner aus „mehreren hintereinander gelegenen befestigten I an E Su LA E EN geworfen haben, / egen der im Zuge befindlichen weiteren Aktionen der nächsten Berichterstattung vorbe dln

Potiorek, Feldzeugmeister.

Der Krieg zur See.

Lond on, 23. Oktober. (W. T. B.) Das „Reutersche Bureau meldet aus Las Palmas: Der deutshe Dampfer „Krefeld“ ist in Teneriffa eingelaufen mit den Mannschaften von dreizehn britischen O FTerN an Bord, die der deutshe Kreuzer „Karlsruhe“ im Atlantischen Ozean versenkt hat. Gesamttonnage der versenkten Dampfer

beläuft sich auf 60 000 Tonnen.

sei. Alle Städte und Dörfer von der Grenze bis Moskau