1914 / 260 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Nov 1914 18:00:01 GMT) scan diff

var

und

Deutscher Reichsanzeiger

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Der Bezngspreis beträgt vierteljährlih.5 /- 40 As Alle Postanstalten nehmen Bestellung an ; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer auch die Expedition SW, 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern kosten 25 4,

JFuhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.

Königreich Preußen. Bekanntmachung, betreffend den fommunalabgabenpflihtigen Reinertrag der in Preußen gelegenen Teilstrecke der Mühl- hausen-Ebelebener Eisenbahn.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Oberlehrern a. D., Professoren Farwick in Beuel, Landkreis Bonn, Fuchs in Düsseldorf, Lüdecking in Cöln, Martin in Cassel, Pesch in Trier, Dr. Wellmann in Potsdam und dem expedierenden Sekretär und Kalkulator a. D., Rechnungsrat Krumm in Bergzabern, bisher im Reichs- versicherung8amt, den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Oberpräsidialrat a. D. von Hagen in Koblenz den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse,

dem Oberstleutnant Fritsch, Jngenieuroffizier vom Play in Wilhelmshaven, und dem Forstmeister Jacobi von Wangelin in Falkenberg, Kreis Torgau, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

deni Oberstadtsekretär Seifert in Barmen, dem Ober- stadtsekretär a. D. Voigt in Ballenstedt a. H., dem städtischen Steuerkassenrendanten a. D. Wilck, dem städtischen Spar- lassenfassierer a. D. Priegniß, dem Stadthauptkassenbuch- halter a. D. Kohlmoragen, sämtlich in Potsdam, den Vor- \hullehrern a. D. von Wirth in Düsseldorf, Sterzenbah in Aachen und dem Taubstummenlehrer Löbe in Charlotten- burg den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Ersten Lehrer Gerlach in Groß Hermenau, Kreis Mohrungen, und dem Lehrer a. D. Stumpf in N nare g E R Adler der Jnhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem Stadtkämmerer Schütte in Grund, Kreis Zellerfeld, und dem Waffenrevisor a. D. Jaensch in Düsseldorf das Verdienstkreuz in Silber,

dem Gemeindevorsteher Kn u th in Groß Dannewerk, Kreis Schleswig, dem früheren Gemeindevorsteher RNehse in Ohr, Kreis Hameln, und dem Gestütoberwärter Gudat in RNasten- burg das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, den Kirchenältesten, Rentner Korth und Altsißer Mittag in Jakobsdorf, Kreis Naugard, dem früheren Küster Pund- mann in Dorstfeld, Landkreis Dortmund, und dem Kafssen- el a. D. Bicker in Dortmund das Allgemeine Ehrenzeichen owie

dem Gutsarbeiter Goldbaum in Grünwiese, Kreis De das Allgemeine Ehrenzeihen in Bronze zu ver- eihen.

Königreich Preußen. Véebanntmachunag.

Der Vorschrift im § 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 (G.-S. S. 152) entsprechend wird zur öffent- lichen Kenntnis gebraht, daß der im Steuerjahre 1914 ein- shäßbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1913 für die in Preußen gelegene Teilstrecke der Mühlhausen- Ebelebener Eisenbahn auf 21417 M 29 5 festgestellt worden ist.

Erfurt, den 1. November 1914.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. D B A:

Nichkamkliches.

Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 4. November 1914.

__ Jhre Majeslät die Kaiserin und Königin ist, wie „W. T. B.“ meldet, heute morgen zu Lazarettbesuhen nach dem Westen abgereist.

Die“ vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sizungen. ;

Der Kaiserliche Geheime Oberregierungsrat, vortragende Nat im Reichsschaßamt Johannes N ay ist am 31. Oktober den schweren inneren Verleßungen erlegen, die er dur einen Schrapnellschuß im Gefecht bei Houthulst (Belgien) am 22. Oktober erlitten hatte. Nay war früher in der preußischen Zollverwaltung und im Ministerium für Handel und Gewerbe beschäftigt und seit sieben Jahren als Referent -im Reichsshaßzamt tätig. Der Ruf zu den Fahnen erweckte in ihm den sehnlihen Wunsch,

als Hquptmann der Landwehr seine Kraft dem Dienste des Vater- landes zu widmen und mit in der vordersten Schlachtreihe zu stehen. Seine begeisterte Tapferkeit fand in der Verleihung des Eisernen Kreuzes die verdiente Anerkennung. Seine Vaterlands- liebe, die ihn troß vorgeschrittener Jahre von Beruf und Familie freiwillig zu dem großen Kampf um die Freiheit und den Bestand des Reichs trieb, entsprang einer tiefangelegten, gerad- sinnigen Natur, deren sittliher Ernst doch stets vondem warmen Gefühl einer heiteren, teilnehmenden Liebens8würdigkeit durh- drungen war. Das Reichsschazamt betrauert in ihm nicht nur den hochbegabten, kenntnisreichen, in den Pflichten seines Berufs aufgehenden Beamten, sondern auch den liebenswerten Menschen, der das, was ihm groß und heilig war, dur seinen Tod be- siegelt hat.

Auf Grund mißverstandener Zeitungsnachrihten werden beim Auswärtigen Amte zahlreiche Forderungen von Deutschen gegen ihre im feindlichen Ausland be- findlihen Schuldner mit der Bitte angemeldet, für deren Eingang, sei es unmittelbar, sei es durch Berücksichtigung beim Friedens\{hluß, Sorge zu tragen. Wie L meldet, ist eine Beitreibung deuischer Forderungen im feind- lihen Ausland auf diplomatishem Wege unter den gegen- wärtigen Verhältnissen ausgeschlossen. Soweit das feindliche Gebiet in deutshe Verwaltung genommen ist, würden sich die Gläubiger an die zuständigen deutshen oder unter deutscher Aufsicht stehenden Behörden zu wenden haben. Ueber die Frage, in welchem Umfang später derartigen Forderungen Schuy gewährt werden kann, {weben Erörterungen, die noch nicht zum Abschluß gelangt sind; ihr Ergebnis wird seinerzeit der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Bis zu diefem Zeitpunkt empfiehlt es sich, von der Anmeldung der Forde- rungen beim Auswärtigen Amt abzusehen. Selbstverständlich bleibt es den Gläubigern unbenommen, fich dur gerichtliche Beschlagnahme Vermögenswerte zu sichern, die ihre Schuldner innerhalb des Neichs besißen. Dagegen ist es unzulässig, zur Befriedigung solcher Ansprüche Privateigentum, insbesondere Privatforderungen anderer feindliher Ausländer innerhalb des Deutschen Neihs von Amts wegen zu beshlagnahmen.

Nach einer Blättermeldung soll die englishe Regierung nah Besprehung mit den verbündeten und neutralen Mächten beschlossen haben, die Londoner Deklaration von 1909 niht mehr als“ Grundlage für ihre Handlungsweise in An- gelegenheiten des internationalen Rechtes anzusehen. Zu dieser Nachricht schreibt die „Kölnische Zeitung“:

Cine Bestätigung tür dieje Lossagung Englands von der Londoner Deklaration sheint noch nicht vorzuliegen. Es wird aber wohl festgestellt werden müssen, ob eine solle Los1agung erfolgt ist. Solte dies der Fall sein, so würden wir daraus den selbstverständ- lihen Schluß zu ziehen haben, daß England gegenüber au Deutsch- laud an die Londoner Deklaration niht mehr gebunden wäre,

Das Zentralkomitee des Preußischen Landesvereins vom Noten Kreuz weist darauf hin, daß bei den in den Provinzialhauptstädten ansässigen Vorständen der einzelnen Provinzialvereine vom Roten Kreuz besondere Aus kunft- stellen, von denen Nachrichten über Verwundete ausgegeben werden, nicht bestehen. Das oben genannte Zentralkomitee selbst besißt nur eine Auskunftstelle zur Nachrichtenvermittlung über Kriegsgefangene der friegführenden Staaten, während Mitteilungen über gefallene -oder verwundete deutsche Heeres- angehörige vom Zentralnachweisebureau des Königlichen Kriegs- ministeriums (Berlin, Dorotheenstr. 48) herausgegeben werden.

Jn der vorgestrigen Mitteilung des „W. T. B.“ über die deutshe Zivilverwaltung im Erzbecken von Longwy und Briey muß der dritte Say lauten: „Die Bearbeitung der Angelegenheiten der Zivilverwaltung des Okkupaltionsgebietes beim Gouvernement wurde dem Regie- rungsrat Liebermann übertragen.“

Auf Grund der Schlußbestimmung in Anlage C zur Eisenbahnverkehrsordnung hat das Neichseisenbahnamt unterm 27. v. M. einige Aenderungen der Nummer Ta verfügt:

Jn den Eingangsbestimmungen A. Sprengmittel sind in der 1. Gruppe a) „Nhenanit“ und in der

2. Gruppe b) „Egelit“ sowie der Uar Chlorat-

)

sprengstoff“ nachgetragen. DieVorschrift unter A. 3. Gruppe der Sprengmittel, Ziffer 5 Abs. (3) ist dahin geändert, daß die bisher nur für die Ausfuhr der Dynamite ge- währten Verpackungserleichterungen auch für den Jn- landsverkehr bis auf weiteres zugelassen sind. Das Nähere geht aus der Bekanntmachung in Nr. 95 des „Reichsgesepblatts“ vom 29. v. M. hervor.

| Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- zrile 30 4, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 s

Anzeigen uimmt au:

die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers

Zerlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. |

Berlin, Mittwoch, den 4. November, Abends.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 170, 171 und 172 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 68. Verlustliste der preußischen Armee, die 41. Verlustliste der baye- rishen Armee, die 47. Verluftliste der sächsischen Armee und die 49, und 50. Verlustliste der württem- bergischen Armee.

Oesterreich-Ungarn.

Die unter der Leitung des Ministers der öffentlichen Arbeiten stehende interministerielle Kommission zur Be- kämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Linde- rung der Notlage im Baugewerbe hat ihre Be- ratungen zum vorläufigen Abshluß gebracht. Wie „W. T. B.“ meldet, wurde neben der Fortführung der bereits eingeleiteten Bauten die Jnangriffgahme einer sehr be- deutenden Zahl. wichtiger Bauten auf allen Gebieten des staat- lihen Bauwesens in den Notstandsbezirken beschlossen und bereits eingeleitet. Hierbei sind insbesondere umfangreiche Erd- arbeiten bei Gleislegungen, die großen Massen von speziell nicht qualifizierten Arbeitslosen Beschäftigung geben, hervorzuheben. Auch Flußregulierungen in vielen Kronländern sowie Straßen- und Meliorationsbauten geben auf längere Zeit hinaus Gelegen- heit zum Verdienst. Um höher qualifizierten Arbeitern, be- sonders den Baugewerbetreibenden, Arbeitsgelegenheit zu ver- schaffen, wurden die Landeschefs ermächtigt, in den Notstands- gebieten auch Hochbauten zur Ausführung zu bringen. Ferner wurden auch andère Arbeiten, die geshultes Personal erfordern, wie Pflasterungen, Walzungen, Teerungen an Straßen und Regulierungsarbeiten an Flüssen, zur Durch- führung genehmigt. Zur Erleichterung der Hilfsaftion wurden durch Kaiserlihe Verordnung Ausnahmebestimmungen für begünstigte Bauten erlassen, so der Verzicht auf die Erlegung von Bürgschaften, häufigere Anweisungen von Abschlagszahlungen für Unternehmer bei ftaatlihen Bauten und Befreiung von der Erlegung von Kautionen bei öffent- lichen Bauten während der Kriegsdauer. Es wurde auch Vorsorge getroffen, daß die Kommission beim Auftreten neuer Bedürfnisse nah Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten sogleich in die Lage kommt, die erforderlihen Maßnahmen zu treffên.

Großbritaunien und Frland. Die Zahl der allein in London internierten Deutschen und Desterreicher wird dem „Daily Telegraph“ zufolge auf

95000 geschäßt. Frankreich.

Der Präsident Poincaré und der Kriegsminister Millerand trafen am Sonntag in Dünkirchen ein und lonferierten mit dem belgischen Ministerpräsidenten und Kriegs- minister Broqueville, Lord Kitchener und dem General Joffre. Wie „W. T. B.“ mittelt, wurde neuerdings festgestellt, daß in Gegenwart und Zukunft zwischen den verbündeten Armee- stäbên völlige Uebereinstimmung bestehe. Am“ stontag begab fich der Präsident Poincaré in Begleitung Joffres und Duparges nah Belgien, um dem König einen Besuch abzustatten, der dem Präsidenten bis zur Grenze entgegenreiste. Poincaré brachte aufs neue die Bewunderung und die Wünsche ganz Frankreichs zum Ausdruck, wofür der König auf das wärmste dankte und seine lebhafte Anerkennung für die französische Armee aussprah. Alsdann fuhr er mit dem Präsidenten im Automobil in die Köaigliche Refidenz, wo Poincaré ‘der Königin seine Aufwartung machte. Später begaben sich die beiden Staatsoberhäupter mit dem General Joffre nach Furnes, wo über die Truppen die Parade abgenommen wurde: danach fand eine lange Konferenz statt. Bei der Verabschiedung versicherte der König den Präsidenten seiner unwandelbaren Freundschaft für Frankreich.

Die Regierung veröffentlicht eine Erklärung, die der „Agence Havas“ zufolge daran erinnert, daß sie ebenso wie die russische und englische Negierung bei Kriegsbeginn der Pforte ausdrücklich versichert habe, daß sie ihre Unabhängig- keit und Jutegrität achten werde, wenn die Türkei die Neutra- lität bewahre. Unglücflicherweise habe man seither häufig be- dauernswerte Zuwiderhandlungen gegen die Neutralität festgestellt, besonders die immer wachsende Zahl der Stellen, die den deutschen Offizieren anvertraut worden seien, den Erapfang deutsher Waffen und Munition und die Aufnahme, die der „Goeben“ und der „Breslau“ selbst in dem Augenbli bereitet worden sei, wo die verbündeten Mächte ihren Wunsch nah gutem Einvernehmen dur eine wohlwollende Haltung bezüglich der Kapitulationen bewiesen hälten. Die Erklärung erinnert an die von den türkishen Schiffen ohne vorherige Ankündigung oder Herausforderung begangenen kriegerischen Akte und sagt:

Rußland und Frankrei wolltèn im Sinverständnis mit England hoffen, daß die Akte den deutschen Offizieren zuzuschretben seien; fie \{lügen daher der Türkei vor, ihre Politik nicht von Berlin leiten zu lassen, und zwar dur die sofortige Enmlassung ailer deutschen Offiztere. Nach dem Zusammentritt des großen Nates habe sich die Türket darauf beschränkft, die Zurückberufung der türkishen Shiffe in die Meerengen vorzuschlagen, und babe e:flärt, fiè wolle in Frieden mit

R T R S Ne

C R Sa S Df Ti s I E H EET E Mae O aura RR A Hp Me Ert am C L ATRE E C R T I E E E