1914 / 260 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Nov 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Naßland, Frankreich und England bleiben. Der Oreiverband sei der Ansibt, daß unter diesen Bedingungen die Turkei s{hwerlich cine friedliche Haltung beibehalten könnte, denn es fet klar, daß die Deutschen, nahdem sie den Bru verursaht hätten, ihn vollständig für sih auêënüßen würden. Ueberdies hätte der Vorschlag der Pforte für den Oretverband die gleihen Unzuträglichteiten, wie ein offener Krieg, tenn er zwänge diesen, einen Teil seiner Kräfte abzuziehen, um fi gegen Angriffe zu bewahren, die man niht mehr als imaginäre Gefahr anseben dürfte. Da die Türkei es niht für nötig gehalten habe, die Aufrichtigkeit ihrer Absichten darzutun, hätten die Bo1schafter des Dretverbandes am 31. Oktober ihre Pässe verlangt.

__— Die Einnahmen aus Octrois im Monat Oktober weisen, wie „W. T. B.“ meldet, eine Verminderung von 6 782 402 Fr. gegen den Oktober 1913 und um 6 912 352 Fr. gegen den Voranschlag auf. Seit dem 1. Januar 1914 sind die Ergebnisse um 16 229 271 Fr. gegen das Vorjahr und um 17 554 343 Fr. gegen den Voranschlag zurückgeblieben.

Rußland.

Der ottomanishe Geschäftsträger in St. Peters- burg hat, wie die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ meldet, am 1. d. M. dem Minister des Aeußern - Sasonow folgende Depesche des Großwesiers vorgelesen:

Veberm'tteln Ste dem Winister des Aeußern Sasonow den Ausdruck unseres tiefen Bedauerns üter den Abbruch der guten Beziehungen der beiden Mächte, der durch den feind- lihen Akt der rufsishen Flotte herbeigeführt worden ist. Ste können der Kaiserlich russisWen Regierung versichern, daß die Hobe Pforte niht ver}ehlen wird, eine angemessene Lösung dieser Fraae zu finden, und daß fie alle Maßnahmen ergreifen wird, um die Möglichkeit einer Wiederholung jolcher Vorkommnisse zu vermeiden. Schon jeßt können fie dem PVeinister des Aeußern er- klären, daß die ottomanishe Regierung beschlossen habe, ihrer Flotte zu verbieten, in das Schwarze Meer zu gehen. Unserer\eits hoffen wtr, daß die russi\che Flotte nicht an unseren Küsten kreuzen wid. Fch hoffe fest, daß die Kaiserlich rufsihe Regierung in dieser An- gelegenheit denselben Geist der Versöhnlichkeit wie wir, zeigen wird im Interesse der beiden Länder.

Nach Anhörung dieser Depesche erwiderte der Minister Sasonow dem ottomanischen diplomatischen Vertreter :

Er stelle formell in Abrede, daß die Feindseligkeiten von der rusfischen Flotte begonnen worden seien. Er halte es für zu spät, irgendwelche Verhandlungen anzuknüpfen. Nur wenn die Türkei togleih alle deutshen Beamten aus der A1mee und Marine aus9gestoßen bätte, würde es möglih gewesen sein, Verhandlungen über eine Cnt- schädigung der Leute zu beginnen, die durch den hinterlistigen Angriff auf die russishen Küsten gelitten hätten. Da die Erklärung des türkischen Geschäfteträgers nihts in der Lage ändere, teile er ihm mit, daß er am folgenden Tage die Pässe erhalten werde, um St. Peters- burg zu verlaffen. i

Der Kaiserliche Statthalter im Kaukasus hat einen Tagesbefehl an die dortige Armee erlassen, . in dem er obiger Quelle zufolge sagt, angesichts der türkishen Angriffe auf die russische Küste und die Schiffe der Schwarzen Meer- flotte habe der Kaiser der Armee des Kaukasus befohlen, die Grenze zu überschreiten und die Türken anzugreifen.

Türkei.

Die Pforte hat Meldungen des „W. T. B.” zufolge ihre Botschafter in London und Paris, ihren Geschäf ts- träger in St. Petersburg und ihren Gesandten in Belgrad abberufen. Der Abbruch der diplomatischen Be- ziehungen zwishen der Türkei und Serbien ist auf Grund einer der Pforte von der serbishen Gesandtschaft überreichten Note erfolgt, in der mitgeteilt wird, daß im Auftrag der serbi- schen Regierung die Beziehungen abgebrochen seien und für O und das Gesand!schaftspersonal Pässe verlangt werden.

Der Minister der öffentlihen Arbeiten Mahmud Pascha, der Postminister Oscan Effendi und der Handels- minister Elbustani Effendi sind zurückgetreten. Auch der Finanzminister D\haw id Bei hat seine Entlassung nachgesucht. Diese Ministerien werden vorläufig von Mitgliedern des Kabinetts verwaltet.

Bulgarien.

In der Sobranje richtete gestern der Führer der Sozialisten an den Ministerpräsidenten Radoslawow eine Anfrage über die allgemeine Politik der Regierung im Zusammenhange mit dem europäischen Kriege. Der Ministerpräsident ersuchte, die Antwort um einige Tage verschieben zu dürfen. Das Haus stimmte dem Ersuchen zu.

Gestern hat in Sofia eine große öffentlihe Ver- sammlung stattgefunden, in der über die beklagenswerte Lage in Mazedonien berichtet und ein Beschluß ange- nommen wurde, durch den die gesezgebenden Körperschaften und alle politishen Parteien aufgefordert werden, aemeinsam ein Arbeitsprogramm zur sofortigen Befreiung der unter- drückten Brüder auszuarbeiten. Die Regierung wird darin aufgefordert, zu dem gleichen Zwecke dringliche Maßnahmen zu treffen. Die Redner sprachen sich für eine sofortige Be- seßung von Mazedonien sowie für eine internationale Unter- suchung durch Vertreter der neutralen Länder über die Grau- famkeiten der Serben und Griechen aus.

Amerika.

Die Vertreter der Kupferproduzenten haben nah einer Meldung der „Morning Post“ aus Washington erneut einen Protest an Staatssekretär Bryan gerichtet. Sie verlangen sicheres Geleit für amerikanishe und andere Schiffe, die Kupfer nach neutralen Ländern an Bord haben. Wenn“ niht Schuß zugesichert würde, so würden sie die weitere Ausfuhr von Kupfer nach den neutralen Ländern einstellen. Dies wäre ein schwerer Schlag für den amerikanischen Handel und würde zur Einstellung der Kupfererzeugung im Westen führen.

Französische Blätter berichten aus Mexiko, daß der mexikanishe Minister des Aeußern dem belgischen Ge- sandten die Pässe zugestellt habe. Veranlassung dazu hätten die der mexikanishen Regierung übermittelten Noten gegeben, die fich mit der amerikanisch-belgishen Trambahn- gesellschaft. beschäftigen. 4

en.

Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, wurde in Tokio am 1. November amtlich bekannt gegeben, daß die Schantung- bahn noch unter japanisher Aufsicht stehe troß der be- ständigen Versuche der Chinesen, eine Entfernung der japani- schen Mannschaften herbeizuführen.

Afrika. Das „Reutershe Bureau“ meldet aus Kairo, daß der

britishe General Maxwell die militärische Kontrolle des Landes übernommen hat. Das Kriegs recht ist erklärt worden.

Das genannte Bureau meldet ferner aus Salisbury vom 3E: E daß in Südrhodesia das Kriegsrecht verhängt worden ist.

Kriegsnahrithhten.

Westlicher Kriegsschaupla ß. Großes Hauptquartier, 4. November, Vormittags. . T. B.) Unsere Angriffe auf Ypres, nördlich ras und östlih Soissons schritten langsam, aber er- greih vorwärts. Südlih Verdun und in den gesen wurden französishe Angriffe abgewiesen. Oberste Heeresleitung.

(W Ar fol Vo

Oestlicher Kriegsschaupla 8.

Großes Hauptquartier, 4. November, Vormittags. (W. T. B.) Auf dem östlichen Kriegs\chauplaßz hat sih nichts Wesentliches ereignet. Oberste Heeresleitung.

Wien, 3. November, Mittags. (W. T. B.) Amtlich wird verlautbart: Jn Russish-Polen brachen unsere Streit- kräfte, als sie eine starke feindlihe Armee zur Entwicklung gezwungen hatten, die Gefechte auf der Lysa Gora ab, um die nah den Kämpfen vor Jwangorod befohlenen Bewegungen fortzuseßen. Die Lage in Galizien ist unverändert. Aus den Kämpfen der legten Tage südlich Stary Sambor und nord- westlih Turka wurden bisher 2500 gefangene Russen einge- bracht. Gestern früh überfielen Husaren bei Rybnik im Stryjtale eine feindliche Munitionskolonne und erbeuteten viel Wagen mit Artilleriernunition.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes : von Hoefer, Generalmajor.

Südlicher Kriegsschauplaß.

Wien, 3. November. E T. B.) Amtlih wird ver- lautbart: Erst jeßt läßt sich der in der Macva errungene Erfolg voll überblickden. Die dort gestandene II. serbische Armee unter General Stepanovic mit vier bis fünf Divi- sionen konnte sich nur durch- einen übereiligen Rückzug, bei dem sie Vorräte aller Art und Trains im Stiche lassen mußte und zahlreiche Gefangene verlor, aus der bedrohlichen Lage retten. Der Feind ist, ohne in den vorbereiteten rük- wärtigen Stellungen neuerdings Widerstand zu leisten, in einem Zuge bis in das Hügelland südlich Sabac zurückgewihen und leistete nur noch bei Sabac, welches in der Nacht vom 1. auf den 2. November von unseren tapferen Truppen erstürmt wurde, hartnäckigen, aber vergeblichen Widerstand.

Potiorek, Feldzeugmeister.

Kolonialer Kriegsschauplaß.

Tokio, 3. November. (W. T. B.) Amtlih wird an- gezeigt, daß die Beschießung Tsingtaus fortdauert. Die meisten deutschen Forts sind zum Schweigen gebracht. Nur zwei beantworten unaufhörlih die zu Wasser und zu Lande unternommenen Angriffe der Verbündeten. Das Bombardement verursachte eine Feuersbrunst in der Nähe des Hafens und die Explosion eines Oeltanks. Das Fort Siaochaushan steht in Flammen. Ein deutsches Kanonenboot, das den Schornsteiu verlor, ist niht mehr sichtbar.

Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband.

Frankfurt a. M,, 83. November. (W. T. B.) Die „Frankfurter Zeitung“ meldet aus Konstantinopel: Heute früh nah Sonnenaufgang eröffnete ein aus neun Schiffen be- stehendes englisch-französishes Geshwader aus einer Entfernung von 15 km ein Bombardement auf die Dardanellenforts. Die Beschießung, die von den türkischen Werken erwidert wurde, dauerte zwanzig Minuten und richtete keinerlei Schaden an.

FLantubt a. M, 3, Noveinbér. (W. T. B) Vie „Franffurter Zeitung“ meldet aus Konstantinopel: Ein russischer Angriff bei Erzerum ist von den Türken ab- geschlagen worden.

Konstantinopel, 3. November. (W. T. B.) Das Hauptquartier veröffentlicht folgende amtlihe Meldung: Die englishe Flotte hat am 1. November Akaba an der ägyptishen Grenze beschossen und einen Landungsversuch ge- macht. Aber nachdem vier Engländer gefallen waren, warfen sih die übrigen wieder in die Boote; obgleih die Engländer Tausende von Artilleriegeshoffen verfeuerten, wurde auf unserer Seite nur ein Gendarm getötet.

Statistik und Volkswirtschaft.

Entwicklung des Beshäftigungsgrades in Groß Berlin in der Zeit vom 17. bis 24. Oktober 1914.

Nach der vergleichenden Darstellung des gewerbliden und indu- striellen Beschäftigungsgrades 1n Groß Berlin am 17. und 24. Ofk- tober, die das Statistishe Amt der Stadt Berlin veröffentlicht, zählten die an der Berichterstattung tetlnehmenden 237 Kranken- kassen Groß BelPinb am 24. Ottober 1000716 Ver- siherungsptlihtige Mitglieder aegen 984980 am 17. Dk- tober, ak für die zwischenltegende Woche eine Zunahme um 15 736 Versicherungspflichtive oder 1,60 9/9 festzustellen ist.

Bei den 28 allgemeinen Ortskrankenkassen ergibt si eine Steigerung um 10648 Versicherungspflihtige oder 1,78 9/9 als Endergebnis aus der 1,50% beim männlichen und 2 029% beim wetb- lichen Geshleht betragenden Eniwicklung. Diese ist bei der Berliner allgemeinen Ortskrankentkasse dur ein Mehr von 4249 Versicherungs- pflichtigen oder 1,33 %/0 bezeihffet, wobei allerdings die Uebernahme der Versicherung einer rund 600 Petsonen umfassenden Abtetlung eines biesigen Warenhauses mit zur Wirkung gelangt. Betnahe um den gleihen Betrag 4220 stieg die Zahl der Versicherungs- vflichtigen bei der allgemeinen Ortsfkrankenkasse des Kreises Nieder- harnim, wo die Mehreinstellung von Arbeitskräften wesentli durch dite für den Kriegebedarf arbeitenden Betriebe herbeigeführt ist.

Unter den gewerblich gegliederten rankenkassen stehen auf Grund der absoluten T U B die 37 Kassen der Metall- und Mascßinenindustrie an erster Stelle: + 1506 Ver-

sicherungspflichtige oder 1,22% beim männlichen, + 634 oder 1,62 °/0

»

beim weibliden Geschlecht, zusammen 4 2140 oder 1,31 9/0. Wesent- lih infolge umfangreihec Neueinstellungen bei der Post hat fich der Bestand an Versicherungspflihtigen im Verkehrszewerbe um zu- fammen 1388 oder 425% erhöht. Im Druck-reigewerbe is ein Mehr ja Versicherungepflichtigen im Betrage von 412 oder 1,49 9% festzustellen, im Nahrungs- und Genußmittelgewerbe ein solch-8s von 404 oder 1,61 9/0, in der Papter- und Lederindustrie ein solhes von 394 oder 4,07%. Wenn die Waren- und Kaufhäu'er diesmal eine Abnahme um 356 oder 2,01 9/9 Versicherungspflichtige zeigen, fo ist dies durchaus die Folge des Ausscheidens einer Abteilung aus dem K'ankenkassenverbande eines Warenhauses und ihres Ueberganges zur

E hâtte sich auh hier elne Zunahme um etwa 250 oder 1,41% ergeben.

Die Gesamtzahl der bei 41 Fachverbänden der freien Geroerk- schaften gezählten Arbeitslosen sank in der Woche vom 19 bis zum 26. Oktober von 30 730 aut 28844, d. i. um 1886 oder 6,14%. Hervorzubeben ist besonders die Abnahme um 666 Arbeitslose bei den Holzarbettern, um %598 bei den Metallarbeitern, um 150 bet ten

ranéportarbeitern, um 122 bei den Tapezierern, um 100 bet den Terxtilarbeitern.

Wohlfahrtspflege.

Die deutschen Städte und die Arbeitslosenversiherung.

Fn dem kürzli als 466. Band der Sammlung „Aus Natur- und Geisteswelt* eri\hienenen Bube „Verfassung und Verwaltung der deutshen Städte" von Dr. Matth. Schmid (Verlag von B. G. Teubrner, Leipzig, geb. 125 S), das in gemetnverständliher Form über die Aufgaben der Kommunalpolitik unterrichtet, ist ein besonderer Abschnitt der kommunalen Arbeitslosenversiherung gewidmet, dessen Ausführungen folgendes entnommen set:

Die notwendige Ergänzung der Arbeitälosenfürsorge erblickt man vielfah in der Arbeitslosenvezsiherung: Negelmäßige Beiträge? sollen dem Arbeiter für dle Zeit unvershuldeter Arbeitslosigkeit etnen Nechtsanspruh auf finanzielle Unterstützung fichern. Die wertgen praktischen Versuche, die bisher von Städten damit gemaht wurden, lasen die Schwierigkeiten des Problems vermuten ; um so umfangrecher ist jedoh- dessen ltiterarische Bearbeitung in Deutschland gediehen. Meeinungsverschiedenheiten bestehen hon über die Träger der Ver- sicherung: soll die Gemeinde oder das Neich eintr-ten, oder soll man die Arbeiterorganisationen auf den Weg der Selbsthilfe verweisen und angemessen unterstüßen? Der Gedanke liegt nahe, die Versicherung als weiteren Zweig an die Neichsversiche:ung8ordnung anzugliedern, doch hat das Reich seinerseits die Angelegenheit wiederholt für eine Gemeindeaufzabe erklärt. In der Tat hat die Gemeinde eher die Möglichkeit, sh über die Verhältnisse ibres Bezirks zu orlentieren, und selbst ein Mißerfolg fällt für fie nicht so {wer ins Gewicht wie für das Reich.

Einzelne Vorbilder dur{geführter Versicherung gab uns das Ausland. Die belgishe Stadt Gent gewährt jeit 1898 Zuschüsse an Arbeiterberufsveretne, die die Os als eine threr Aufgaben erkennen. Als erste Stadt in Deut]{land machte Straßburg 1907 den Versuh mit dem „Genter System“. Die aewerkiha\tlich organisierten Arbeiter erhalten bei Arbeitslosigkeit Zuschüsse zu der von der Gewerkschaftskasse gezahlten Unterstützung. Der Versicherung haben sich bia beute 36 Verbände angeschlossen, darunter auch der „Bund - technisch - industrieller Beamten“. 1909 folgte Mülhausen i. E. dem Beispiel nah den gleihen Grund- säßen. Die Zuschüsse betragen 70 9% der Gewerkschaftsunterstützung, für Verheiratete 80 %, höchstens 1 4 für den Tag. Der Nachteil des Systems ist ohne weiteres klar. Die Versicherung erfaßt nur organisierte Arbeiter und unter ihnen auch nur jene, die bereits ander- rettig unterstüßt werden. -

Bern in der Schwetz {lug einen anderen Weg ein. Es \{chuf eine kommunale Veisiherung und gestattete jedem ortsansässigen Arbeiter den Beitritt. Das „Berner System“ fand Nachahmung in Leipzig und Cöln, doch nur vorübergehend. Der freiwillige Beitritt führte den Kassen naturgemäß nur Angebörige solher (Be- werbe zu, bei denen der Eintritt der Arbeitslosigkeit fast mit Sicher- heit vorau8gesehen werden kann, ¿. B. Bauarbeiter.

So fand in mehreren deuts{en Städten etn drittes System An- Flang, das Freiburg i. B. 1910 zuerst durchführte und das eine Erweiterung des Genter Systems auf die Nichtorganisierten ermögs- liht. Für diese wird eine Spareinrichtung getroffen, teren Be- nußung freiwillig ist, aber das Necht auf Unterstüßung gewährt. Den gewer!\haftlich Unterstüßten werden Zuschüsse gezahlt (50 9/0), Nichiorganisierie können sch beim Arbeits8amt als Sparer eintragen lassen und erhalten bei Arbeitslosigkeit eben- falls einen Zuschuß von 509/69 threr Abhebungen ausgezahlt. Doch wird in diesem Falle die Spareinlage gesperrt und nur eine Abbebung von täglih 14 gestattet. Schöneberg und neuerdings Cöln und Stuttaart folgten dem Beispiele Freiburgs. Mann- beim bewilligte 1911 5000 4 zur Unterstützung von organtsierten und nihtorganisierten Arbeit:losen, die sich beim Arbeitsamt ein Syarbuch ausstellen lteßen, und gewährte diesen einen Zu\huß von 50 9% der Abhebungen, höchstens 75 Z für den Tag und 30 4 im Zahr. Zur Kontrolle mußte sich der Arbeitslose täglih bei d°m- Amte melden. Von der Etnrichtung wurde fast gar kein Gebrauch gemadt, sodaß für 1913 eine Umgestaltung mit Ge- währung von Zuschüssen an Verbände vorgejehen worden ift.

Die neuesten Beispiele sind Kaiserslautern und Shwäbisch Gmünd. Ersteres gewährt Zuschüsse zur gewerkscha}tlihen Unter- stügung, \{chuf aber außerdem eine besondere Versicherungsfasse für die von feiner Organijatton“ Unterstüßten. Gmünd grür dete eine „Arbeitslosenfürsorgeansialt", die aus etner Versicherungskasse und einer Zuschußkasse besteht. Lebtere zahlt Zuschüsse sowohl an die Mitglieder der Versicherungskasse wie auch an die Organlsationen mit Unteritüßungseinrih'ung. Der Versiherungskasse kann jeder bet- treten, der nit über 2000 4 Einkommen hat; die Beiträge sind ab- gestuft nad Beruf und Familienstand, doch find 52 Beitragöwochen zur Erwerbung des Anspruchs auf Unt-crstüßung erfotderlih. Diese erfolgt dann vom achten Tage der Beschättigungslosigkeit ab in Höhe von 50 S für Ledige, 75 & für Verheiratete auf die Dauer von höchstens sechs Wochen. Dazu treten in gleicher Höhe die Zuschüsse aus der Zuschußkasse.

Veberetnstimmend befagen die bisherigen Berichte, und besonders Straßburg, das auf die längste Erfahrung in Deutsch!and zurückblickt, hat dem Ausdru verliehen, daß auf dem Wege der Freiwilligkeit der gewünschte Erfolg nicht zu erreichen ist. Durch Reichz- oder Landes-

esey wäre den Gemeinden das Necht zu übertragen, eine Zwangêver- cherung einzuführen mit Abstufung der Beiträge nah Berufen, sodaß der niht zu vermeidende Nachteil, daß einzelne Gewerbe nie, andere fast revelmäßig arbeitslos werden, wenigstens etwas ausgeglihen wird. Dte Spareinrihtung hat in keiner der Städte befriedig. „Wenn man", führt der Verfasser aus, „grundsäßlich an der Selbst- versiherung der Arbeiter festhält, wird man prakttsch an den bis- berigen Hauptträgern der Versicherung nicht vorübergehen können. Die deutshen Gewerkschaften wenden insgesamt jährlich über 10 Millionen Mark für Arbeitslosenunterstüßung (ohne Streik- unterstüßung) auf. Die Bedenken politisher Art dürfen nicht allzu \chwer gewertet werden, wäre doch das Entscheidende, daß die Frage überhaupt einmal gelöst wird. Der Anschluß an vorhandene. Arbeiter- berufsvereine ist der Schaffung neuer Versiherungsträger vorzuziehen ; für die Nichtorganisierten müßte in der Form etwa der Gmünder Versicherungaskasse Vorsorge getroffen werden. Schwierigkeiten werden {immer zu überwinden sein, aber tethnisch ist die Versicherung durh- führbar, vorausgeseßt, daß sie sih auf eine gut entwickelte Arbeits- losenstatislik aufbauen kann und verbunden wird mit einem den Arbeitsmarkt beherrshenden \tädtishen Arbeitsnachweis.“

allgemeinen Ortskrankenkafe, worauf {on oben hingewie!en wurde; .

Kunst und Wissenschaft.

Die Gesellschaft für Erdkunde in Berlin hält eine all- gemeine Sigung am 7. d. M., Abends 62 Uhr, im großen Saal des Arcitektenhauses, Wilhelmstraße 92, ab. Auf der Tagesordnung steht die Wahl des Vorstands für das Jahr 1915 und ein Vortrag des Pro- tessors Dr. Eugen Oberhummer aus Wien über den englisch- ägyptisWhen Sudan. (Mit Lichtbildern.)

Oesterreichishe Adriaforshung.

Ueber die Art und die bisherigen Ergebnisse der Erforshung der biologishen Verhältnisse der Pflanzenwelt des Adriatishen Meeres durch die Oesterreiher veröffentlihzt Schiller Wien im Oktoberheft der Nationalen Revue der gesamten Hydrobtologie und Hydrographte eiven eingehenden Bericht. Wir ersehen daraus, daß die österreichische Kriegsmarine sich in Friedenszeiten an dieser rein wissenschaftlichen Kulturarbeit in hervorragendem Maße beteiligt hat. Im Fahre 1903 begannen die vom „Verein zur Förderung der naturwissen)chaftlichen Erforschung der Adria* unternommenen Zeitfahrten im Triester Golf uud längs der Westküste Istriens und fett 1910 wurden sie unter Benugzung der zur Kriegsmarine gehörigen „Najade*“ auf bie ganze Adria ausgedehnt, deren Flora dadur unserer gründlichen Kenntnis ershlossen wwde. Die ganze südlihe und mittlere Adria bis zu einer Knie Monte Gargano und Jusel Lagosta ist *lachsee nit unter 200 m mit Ausnahme des etwas tiefer absinkenden Pomobeckens westlich der Insel Lissa. Diese ausgedehnten ebenen Flächen des Adriatischen Meeresgrundes sind zu etwa */; Teilen vegetationslose Schlammwüste. Ebenso sind auch die Sohlen der Kanäle zwischen den Dilmatinischen Injelsdaren mit Schlamm bedeckt. Siedlungs- möglichkeiten finden die Pflanzen ledigliÞ an den Küstenfel}ea und auf dem mit Felstcümmern, Shutt und Geröll be- deckten Grunde in unmitteloarer Nähe der Küste. Die Wärmeunterschiede- zwischen den oberflählihen Wassershibten und de: en der Tiefe haben etnen Einfluß auf die vertika e Verteilung der Algen während der warmen Jahreezett, indem gewisse Formen zum Herabsinken in die kühlere Tiefe veranlaßt werden. Der Salz- gehalt der Adria, etwa 36 bis 38 auf das Tausend, erfährt durch ein- münden des Süßwassers örtliche Herabsegzungen, die si teilweise ret stark auf tas Plankton äußern. Von großem Einfluß auf die Küstenalgen erweisen sich auch die Gezeiten, die in der Straße von Otranto nur wenige Zentimeter Unterschied betragen, noch Norden aber zunehmen und im Golf von Triest den Wert- von 60 ecm erreiben. Bei Phanerogamen zeigt \sih von Süden nach No1den etne Verarmung der Arten, die auf die wett. gehende Veränderung der Lebensweise durch das Einmünden zahlreicher, zum Teil wafserreicher Flüsse zu seßen tis, wozu noch am Triester (Golf größere Städte mit ihren zahlreihen Ahwässern und der dur sie bedingten Ver|chmußung kommen. Trotzdem hat dieser Golf auf der Istitanisen Seite sehr reihe Bewachsung mit einer zwar arten- armen aber tndividuenreihen Pflanzenwelt. Vom Golf Quarnero an erzeugen die Winète Scirocco, Bora, Libico hohen Seegang. Von da an finden deshalb auch die wellenschlagliebenden Formen ihre Lebensbedingungen. Mit dem Quarnero endet das Gebiet des blau- grünen Wassers und beginnt das ‘des „blauen Adriawassers“. Erft in diefem tritt die Flora in typischer Entwiklung auf. Man kann drei Bezirke der vertikalen Verteilung der Ulgen untersch. iden: Die Litoralregion bis zur Ebpelinte mit etner durh'chnittlichen Höhe von F m, die Sublitoralregion bis zu 40 m und die Elitoralregion bis zur unteren Grenze der Bewachsung bei 160 m. Die Zusammen- feßung der Litoralzegionén nach Form- und Individuenreihtum ix abhängig von der Lage zu den vorherrschenden Winden und von den Belichtungsverbältnissen. Bei den einzelnen Formen der Sublitoral. und Elitoralzone ist der Einfluß der Wärme für den Z-itpunkt der Entwicklung bestimmend. WVie!e den nôrdltchen Meeren fremde Arten ertragen sebr tiefe Temperaturen. Sehr a'ffällig ist der Einfluß des Driftstroms auf die Bewachsung an allen ihm stark autgesezten Küsten. Daber ist die Bewachsung aller Küsten der äußeren Inseln ungeheuer üppig. Wahrscheinlich steigt unter dem Einfluß der saugenden Wirkung des Oberflächen- \troms nährstoffrethes Ttefenwasser an solden Inseln, wie Pelogosa, Gazza, Lissa, empor. Auch starke Wellenbewegung beeinflußt dte morphologt\che Ausbildung mancher Algen des Litoralgebiets. Die btologiscben Verhältnisse der Shwebeflora entsprehen vielfach denen der am Meeresgrunde, des fogenannten Benthos.

Heereszahlen in früheren Zeiten.

Millionenheere, wie die Welt sie noch nie gesehen, ringen in Oft und West seit Wochen um die Palme des Sieges, und ganz neue Gestaltungen bat der Krieg dadurch angenommen. Freilih, wenn man den alten Schriftstellern glauben wollte, so hätte die Welt auch \{hon in früheren Zeiten, ja s{on vor mehr als 2000 Jahren, ähnlihe Massen auf die Kriegsschaupläße gebraht. Die größte Truppenzahl, über dte je etn Hercsher früherer Zeit verfügt hat, müßte die des Perserkönics Xerx-s8 gewesen sein, der niht wentger als 5100000 Mann über den Hillespont und dur Thrazten nah Griechenland geführt haben foll. Ernsilihe Zweifel an diefer Zahl sind bisher selten ausgesprohen worden. Gerade der Umstand, daß Herodet, der „Vater ter Geschichts\hreibung“ nicht von etwa 5 Millionen Vann spricht, sondern mit großer Genauigkeit noch 100 000 darüber angibt, hat den Glauben an thre Zuverlässigkeit e:höht. Der Berliner Geschichtsforsher Professor Hans Delbrück kommt freilih zu dem Schluß, daß von dieser großen Armee, wenn man thren Weg über enge Gebirgsyfade und durch Schluchten verfo!gt, die leßten Leute kaum die persishe Hauptstadt Susa verlassen haben konnten, als die ersten vor dem Engpaß der Thermopylen etntrafen, wo sie du1ch 300 Spartaner und 700 Thesbier tageiang aufgehalten wurden. Dieses Fünsmillionenheer ist alio sicherlich eine Ausgeburt blühender Phantasie. Delbrück ist sogar der Meinung. daß die Griechen damals an Zahl stärker gewesen find als die Perser. Freilich könnte man meinen, daß der Groß-König von Persien, der „König der Könige“, sehr wohl ein stärkeres Heer hätte aufbringen können als das tleine Griechenland, das den Angriff der Perser ja auch als eine jein ganzes Dasein bedrohende Gefahr ansah. Delbrück wetst dem gegenüber auf die Kämpfe der Schweizer gegen Karl den Kühnen®von Burgund hin. Der Volksüberlieferung genügte niht der Ruhm, daß Bürger und Bauern der Schweiz ein Heer famptgeübter Ritter und berufsmäßiger Soldaten bis zur völligen Vernichtung besiegt hatten, sondern sie fälshle die geschihtiihen Tatsachen sehr bald dahin um, daß Karl der Kühne auh eine an Zahl gewaltige Uebermaht gehabt hätte. Bet den griechi|chen Schriftstellern finden wir auch die. Erzählung, daß die Perser, die mutigsten Soldaten der damaligen Welt, von den Anführern mit Geißeln zur Schlacht getrieben werden mußten eine Angabe, dte stark an die Märchen englisher Bläiter erinnert, wona die todesmutigen deutschen Soldaten von den Offizteren mit Ne- volvern zur Schlacht getrieben werden müßten. Auch die Zahlen- angaben römischer Schriststeller namentlich über die Stärke der von den Nômern besiegten germanishen und galli)hen Stämme sind völltg wertlos. Die Verführung, die Zahl der Gegner auf Hunderttausende anzugeben und dadurch den Ruhm des Sieges noch zu erhöhen, ist eben zu groß, als daß das Volk und auch die Geschichts\creiber ihr nit erliegen sollten. Aus alldem ergibt sich auch von selbst, was von der Angabe zu halten ist, daß der Hunnenkönig Attila 700 000 Mann von Deut\chland über den Nhein nah Frankreich gefübrt habe, wo sie in der Schlacht auf den Catalaunishen Gefilden völlig zer- sprengt woiden sind. Nach anderthalb Jahrtaujenden hat im Deutsch-Französishen Krieg ein militärtsches Gente wie Moltke 900 000 Mann auf demselben Wege nur mit den g' ößten Schwierig- teiten lenken fönnen; tin der Schlaht bei Vionville, in der Moltke zehn \chlagfertige Armeekorps, also 400000 Mann, zur Verfügung hatte, gelang es thm, nur zwei davon - wirklich ins Gefecht zu bringen. Die Hauptmasse der Truppen war nicht mit genügender Schnelligkeit vorzustoßen. Ueberhaupt kann man dte

Heeresbewegungen don 1870 zum Prüfstein für die Angaben aus früheren. Zeiten machen. Delbrück fommt in folher Erwägung zu dem Schluß, daß es sich in früheren Jahrhunderten stets nur um verhältnis- mäßig geringe Truppenmassen gehandelt haben kann, daß z. B. die Normannen, mit denen Wilhelm der Eroberer Englanv unterwarf, nit. mit 800000 Mann, wie angegeben wird landeten, auch nicht mit dér Hälfte dieser Zabl, sondern nur mit 6—7000 Mann, denen freilich der Köntg Harald wahrscheinlich nur etwa 4000 Mann ent- gegenzustellen in der Lage war.

Land- und Forftwirtschaft.

Ueber Ernteergebnisse auf der nördlihen Erdhälfte

enthält das Oktoberheft der „Nachrichten zur landwirtschaftlichen Produktions- und Handelestatistik“ (herausgegeben vom Internationalen Landwirt\chaftsinsiitut in Rom) neue vorläufige Angaben für das Jahr 1913/14.

In bezug auf Getreide sind an neuen Angaben besonders jene wichtig, welche die Ernte in Preußen, in Rumänien und im asiatischen Nußland betreffen. In Preußen wird der Ertrag des Weizens auf 25017640 dz, d. f. 85% der Ernte im Jahre 1913, der der Gerste auf 17752320 - (81,2,9/9) ‘und der des Hafers auf 59400450 dz (90,7 9%) geschägt. In Rumänien wird der Ertrag des Weizens auf 12 665 000 dz (55,39 des Gr- trages i. J. 1913), der der Gerste auf 5 108 000 dz (84,9 09/0) und der des Hafers auf 3402000 dz (63,99%) géschägt. Im asiatischen Rußland (10 Gouvernements) wird der Ertrag des Weizens auf 32 924 725 dz (87,7 9/9 der Ernte des Jahres 1913), der des Noaggens auf 7 862 621 dz (103,1 0/9) und der des Hafers auf 17 527 092 dz (20,6 9/0) geshäß!. Bet B.rücksichtigung anderer Ergänzungen von geringer Bedeutung und etniger Abänderungen der vorher vetröffent- lihten Angaben erhäit man nun die folgenden Ergebniffe:

Weizen: für die Länder Preußen Ungarn, Belgien, Dänemark, Spanien, Großbritanien und Irland, Ftalten, Luxemburg, Nieder- lande, Numänien, europäisdes Rußland, Schweiz, Canada, Vereinigte Staaten von Amerika, Indien, Japan, Algerien (Departement Kon- stantin), Tunis wird der Ertrag auf 746 566 419 dz, d. \. 91,2 9/9 des Ertrages im Jahre 1913, geschäßt.

Roggen: für die Länder Preußen, Ungarn, Belgien, Dänemark, Spanien, Irland, Italten, Luxemburg, Niederlande, Rumänien, europâishes Rußland, Schweden, Schweiz, Canada, Vereini„te Staaten von Amerika wird der Ertrag auf 376 022 868 dz, d. \ 95,8 9% des Ertrages im Vorjahre, berechnet.

Gerste: in den unter „Weizen“ angeführten Ländern ohne Indien wird der Gesamtertrag auf 258 625 016 dz, d. \. 89,7 9/% der Ernte des Jahres 1913, geschäßt.

_ Hafer: in den unter „Weizen“ angeführten Ländern ohne Indien wird der Gesamtertrag auf 481 071 406 az, d. \. 88,0 9/0 des Ertrags im Jahre 1913, geschäßt.

Betreffs der anoeren Getreidearten erwähnt die Veröffentlichung für Mais die neuen Ertragszahlen in Sparien: 7276716 dz d. |. 114 %/% des Ertrages im Jahre 1913, in Rumänien 28 000 000 dz, d. |. 90%, und etne bedeutende Steigerung der Vor|chäßung der Maisernte in den Veretnigten Staaten von Amerika im Vergleich mit den vorher veröffentlihten Angaben: diefer Ertrag ist nun auf 679 730 760 dz, b. f. 109,4 9/9 des Ertrages im Jahre 1913, geschäßt.

Für Nets werden folgende Eitragszahlen mitgeteilt: tn Spanten 1/995 360 dz, d. \. 87,7 9/9 des Eitrages im Jahre 1913, in Indien 286 183 923 dz, d. f. 98,9 9% der Ernte des Jahres 1913, und in Japan 82 042 (00 dz, d. f. 114,6 9% des Ertrags des Jahres 1913. __ Was die anderen Produkte betrifft, so verzeichnet die Veröffent- licung für Indien als“ Baumwollertrag im Jahre 1913/14 9436 638 dz, d. f. 112,8 9/6 der Ernte des Jahres 1912/13; die gegen- wärtig für das Jahr 1914/15 angebaute Fläche \{häßt man auf 9 952 843 ha, d. f. 99,2 9/0 der im Vorjahre zur gleichen Zeit ges hätten Anbaufläche.

In Japan s{chäyt man den Kok onertrag der Sommerzucht auf 13 652 000 Kg, d. f. 98,1 9/6 des Ertrags im Vorjahre, und den der Herbstzuht auf 52135772 kg, d. #. 95,290, den Weinertcag tn Spanien auf 16 909 608 dz, d. 1. 98,9 9/9 des Ertrags des Jahres 1913.

In dem Tetl „Handelsftatistik® enthalten die „Nachrichten“ die üblichen Tabellen über Ein- und Ausfuhr von Getreide, Lein und Baumwolle, über die sihtbaren Getreidevorräte sowie die Getretde- und Baumwollpreise auf den wichtigsten Weltmärkten, soweit es s den gegenwärtigen Umständen möglich war, solhe Tabellen auf zustellen.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen- aestèllten „Nachrichten für andel, Rb ustrièÒ und Landwirtschaft“)

Oesterreich-Ungarn.

Wirtschaftlihe Vergeltungsmaßregeln Ungarns gegen die fetindliden Staaten. Das Ungarishe Amtsblatt veréffentliht in setner Nummer vom 23. Oktober 1914 die foigende Berordnung des Köntgl:ch ungarischen Ministeriums Zahl 7808/1914, M. E. über Ausnahméverfügungen in betref von Schulden, die zugunsten von Angehörigen und Einwohnern feindlider Staaten be» stehen, sowte über die Ueberwachung einzelner Unternehmungen. Das Königlich ungarishe Ministerium verordnet auf Grund der im § 16 des Gesetartikels LXI1I vom Jahre 1912 über Autnahmsverfügungen für den Fall eines Krieges erteilten Ermächtigung wie folgt:

I. Ausnahmsverfügungen tin betreff von Schulden, die zugunsten von Angehörigen und Einwohnern feindlicher Staaten bestehen.

__§ 1. Inländische Munlzipien, Gemeinden und andere öffentliche Körperschaften sowie auch die auf dem Gebiete der Länder der un- gart\chen heiligen Krone tätigen Körperschaften, Vereinigungen, Ver- eine, Institute, Gesellshaften und im allzemeinen Handelsfirmen sowie die daselbst wohnhaften Einzelpersonen haben über getneinsame, im allgemeinen oder von Fall zu Fall erlassene Verordnung des Köntglich ungari!chen Handelsministers und des Königlich ungarischen Finanz- ministers ibre Sch :lden anzugeben, die zugunsten von Angehörigen

und Einwohnern 9) feindlicher Staaten bestehen.

8 2. Der Köntal'ch ungari'che Handelämin'ster und der Königlich ungauishe Finanzminister können mtt gemeinsamer Verordnung im allgemeinen oder von Fall zu Fall im Wege der Vergeltung: 1) die Begleihung der im § 1 bezeihneten Schulden verbieten oder von der Erfüllung beiimmter Bedingungen abhängig machen; 2) anordnen, daß der Gegenstans der im § 1 bezeihneten Schuld bis auf writere Verfüaung bei de: Königlich ungari|chen Postsparkasse, bei der ODe'terreihish-Ungarischen Bark oder an einer anderen geeigneten Stelle hinterlegt werde. Die im Widerspruche mit den im Punkt 1 Abf. 1 erwähnten Anordnungen vorgenommene Handlung ist ohne rechtliche Wirkung. Der Köntglih ungarishe Handelsminisier und der Königlich ungarishe Finanzminister können mit gemeinsamer Ver- ordnung im allgemeinen oder von Fall zu Fall die im Punkt 2 des Abs. 1 erwähnte Hinterlegung auh außer dem Falle der Vergeltung in betref von folhen zugunsten von Angehörigen und Ein- wohnern 9) feindliher Staaten bestehenden Schulden anordnen, celtgiis deren dies aus Nücksichten des öffentlichen Kredits erwünscht erscheint.

11. Ueberwachung einzelner Unternehmungen.

§ 3. Der Königlich ungari|he Handelsminister und der Königlich ungar!sche Finanzminister können mit gemeinsamer Verordnung im Wege der Vergeltung anordnen, daß für solhe im Gebtet der Länder der ungarischen heiligen Krone tätigè Unternehmungen oder Zweig- niederlassungen von Ünternehmungen, welhe vom feindlidhen Ausland aus geleitet oder beaufsihttat werden, ‘oder deren Erträgnisse ganz oder zum Teil in das feindlihe Ausland abzuführen sind, auf Kosten der Unternehmungen Aufsichtskommissare bestellt werden. Die Aufsichts-

kommissare haben unter Wahrung der Eigentums- und sonstigen

Privatrehte des Unternehmens darüber zu wachen, daß während des Krieges der Geschäftsbetrieb der Unternehmung nicht in einer den inländischen Interefsen widerstreitenden Weise geführt werde.

T Die Aufsihtskommissare 3) sind inshesondere befuzt: 1) geshäftlihe Maßnahmen jeder Art, insbesondere Verfügun- en über Vermögenswerte und Mitteitungen über geschäftliche Angelegenheiten zu untersagen oder si selbst vorzubehalten ; 2) die Bücher und Schriften des Unternehmens einzusehen sowie den Bestand der Kasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren zu untersuchen; 3) Auskunjt für alle Geschäftsangelegenheiten zu verlangen.

& 5, Die Leiter und Angestellten der Unternehmungen haben den im Kreise der Ueberwachung des Unternehmens von den Auffich1s- A 3) getroffenen Anordnungen und Weisungen Foige zu leisten.

8 6. Gelder, Wertp1piere oder sonstige bewegliche Sachen eines unter Aufsicht gestellten Unternehmens dürfen weder mittelbar noch unmittelbar an Angehörige oder Einwohner 9) feindliher Staaten abgeführt oder überwtesen werden. Die Ausfihtskommissare können Ausnahmen zulassen. Sie können in geeigneten Fällen anordnen, daß Gelder, Wertpaptere oder sonstige beweglihe Sachen, deren Ab- führung oder Ueberweisung nah Abs. 1 nicht erfolgen darf, zuzunsten der Berechtigten bei der Königlih ungarischen Postiparkasse, bei der Oesterreichis{-Ungarishen Bank oder an einer anderen geeigneten Stelle hinter1egt werden.

IIT. Gemitschte und Sch{lußbestinimungen.

8 7. Gegen denjenigen, der einer in den 88 1, 2, 5 und 6 ent-

haltenen oder auf Grund dieser Paragraphen erlassenen Anordnung zuwiderhandelt, können der Köntglich ungarishe Handelsmtnister und der Köntglich ungarishe Finanzminister mit gemeinsamer Verfügung eine Ordnunraébuße bis zu fünfzigtautend Kronen bemessen, haben aber thm zuvor Gelegenheit zur Aeußerung zu geben. __§ 8. Durch den Umftand, daß zuguniten von Angehörigen oder Cinwohnern 9) feindliher Staaten bestandene Schulden oder in ibrem Eigentum gewesene Gelder, Wertpapiere oder sonstige bew?g- liche Sachen nah dem 31. Juli 1914 auf eine andere Person über- gegangen sind, wird die Anwendung der gegenwärtigen Verordnung nicht verhindert.

§ 9. Diejenigen Bestimmungen der gegenwärtigen Verordnung,

welche Angehö1ige und Einwohner feindlider Staaten betreffen, find auf juristische Personen entsprechend anzuwenden. ___§ 10. Die Geltung dieser Verordnung erstreckt \ich, soweit sie sih auf Nechtsverhältnisse bezieht, die in einem im Gesamtgebiete der Länder der ungarischen heiligen Krone geltenden Geseße geregelt und bezüglih des Vollzuges nicht der kroatish-slavonishen Autonomie vor- behalten find, auch auf Kroatien-Slavonten.

§ 11. Diese Verordnung tritt am 23. Oktober 1914 in Kraft.

(Pester Lloyd.)

Falten.

__ Ausfuhrverbot für Nizinusöl. - Laut telegraphischer Mit- teilung des Kaiserlichen Konsulats in Rom vom 24. Oktober 1914 hat die italienishe Regierung die Ausfuhr von Nizinusöl für medizinische und gewerbliche Zwedcke verboten.

Belgien. __ Ausfuhrverbote. Dur Verordnung des Generalgouverneurs in Belgien vom 30. September 1914 ist die Ausfubr von Pferden, Rindern, Shweinen, Schafen und Lebensmitteln jeder Art aus Belgien über alle Grenzen verboten worden. Bet Zuwider- handlungen foll Beschlagnahme erfolgen. (Geseß- und Verordnung2- blatt für die offupierten Gebiete Belgiens.)

Niederlande.

Ausfuhrverbot. Dur Köntglihe Verordnung vom 14. Ok- tober 1914 ist die Ausfuhr von Petroleum verboten worden. (Telegramm des Kaiserlichen Generalkonsulats in Amsterdam.)

Dänemark.

_Ausfuhrverbote. Die Ausfuhr von gewirkten und ge- strickten Waren aus Wolle fowie von Wollengarn ist mittels Bekanntmachung vom 15. Oktober 1914 verboten worden.

Die in der Bekanntmachung des Justizminisieriums vom 25. Sep- tember 1914 enthaltene Bestimmung, daß zur Ausfuhr bestimmte Kartoffeln in Säcke zu je 75 kg verpadckt sein sollen, tis aufge- hoben worden. (Lovtidenden.)

Schweden.

__ Beschränkungen des Durchfuhrhandels. Nah einer Kundmachung vom 9. Oktober 1914 erstreckten sich die Ausfuhr- verbote im allgemetnen auch auf eingeführte Waren. Ausnabmen gelten besonders für Waren beim Eingang mit Linien, die einen ge- ordneten Verkehr mit dem Ausland unterhalten, wenn die Waren beim Eingang zur unmittelbaren Durchfuhr auf folchen Linten nah dem Ausland angemeldet werden oder wenn die \chließlide Bestim- mung nach dem Ausland aus den Begleitpapieren hervorgeht. Nach “Stockholms Dagblad“.

Türkei.

Angabe der Preise in den Fakturen über Einfubr- waren in türkisher Währung. Die türkishe Generalzolldzrek- tion hat in Ergänzung ihrer Bekanntmachung, betreffend die Angabe der Warerpretse üu in türkischer Währung, eine Umrechnungstabelle herausgegeben; danach ist die Mark gleih 5 65 Goldpiaster zu renen. (Nach einem Berichte des Kaiserlichen Generalkonsulats in Kon- stantinopel.)

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ \. i. d. Ersten Beilage.)

Nr. 43 der „Veröffentlihungen des Kaiserlichen Ge - sundheitsamts“ vom 28. Oktober 1914 bat folgenden Inhalt : Gesundheitsstand und Gang der Volktkrankheiten Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. Desgl. gegen Cholera. Geseßgebung usw. Baden). Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. (Reuß à. L.). ebührenordnung für Aerzte und Zahnärzte. Tierseuchen im Deutschen Reiche, 15. Oktober. Vermischtes. (Deutshes Reich). Schlachtvieh» und Fleischbeshau, 1912. Wohentabelle über die Sterbefälle in deutshen Orien mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in

Krankenhäusern deutsher Großstädte. Desgl. in deutsGen Stadt-

utid Landbejirken. Witterung. Beilage: Gerthtliche Ent- Ce auf dem Gebiete der öffentlihen Gesundheittpflege (Tier-

Nr. 87 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, beraus- A im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 31. Oktober át hi mg Inhalt: Amilihes: Dienstnachrihten. Nichtamt- liches: Die bisherigen Anlagen auf dem Südwesttriedbof der Berliner Stadtsvnode in Stahnsdorf. Erddamm oder Mauer als Abschluß werk für Staubecken. Dr.-Jng. Moriß Oder f. Vermischtes : Wettbewerb um Entwürfe für einen Friedhof der Gemeinde Wanne. Kiebedgabensammelstelle für unsere Eisenbahntruppen.