1896 / 29 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

t erdffnete den Abend. Das Werk gehört zu

s Theilen, „Mein Vaterland® betitelt, den der Verfasser seiner

öhmischen Heimath gewidmet hat, und bewegt E geiâlligen Nhythmen, die Smetana mit

L!) Erfolg auch in seinen übrigen Werken anwandte. Se e oselt v Marakfteristishe Shwermuth slavisher Melodik

mit jenem leichten, sprudelnden Humor ab, der

ú Braut“ für deutshe Ohren so ungemein reizvoll : Ls Tis Tue Gua Ndsate Richard Strauß! geistvolles fegun Zeoeten ¿ E O Ra Sue. „In Ren alen t Wie haue L i Seen fn

3 s „Wle Ira E

(t opa E ecares Boni Richard der Zweite“, überseßt

macht.

Merk „Tyll Eulenspiegel“, das an dem Symphonie:-Abend am Buß- bereits aufgeführt und an dieser Stelle besprochen wurde. Daran reihte sich C. M. von Weber's «Aufforderung zum Tanz“ în der _ Orchesterbearbeitung Felix Weingartner's. Von der älteren Drchestrie- rung des genialen französishen Tonseßers Berlioz, die sih darauf beschränkte, das Original, wenn auch in veränderter Tonart wieder- ch diese wesentlih, obwohl hier die Ur- In Kroll's Dheater witd : i

Kapellmeister Weingartner hat durch | Ignaz Brüll's Dper „Das (07e Rothauser; Gontran: Herr | -des Fiskus oder doch dur Heranziehung der Interessenten (Schiffahrt) in / Form von Gebührenzahlung aufgebraht werden könnten. Gegen

die Verunreinigung der Flußläufe durch die Stromschiffer will das Königliche Polizei-Präsidium Maßregeln ergreifen und ist daher mit dem Magistrat in Verbindung getreten, indem es denselben ersucht

zugeben, unterscheidet si tonart beibehalten ist.

Hinzufügung ‘von Trillern und Fiorituren aus dem Werke ein Vir- tuosenstück sür das Orchester gemacht, das bei der Bravour, mit der es gespielt wurde, auf stürmishes Verlangen wiederholt werden mußte. Den Schluß des fesselnden Programms bildeten Wagner's „Faust-Ouvertüre“ und die zweite Symphonie von Beethoven,

wungvolle Ausführung das überaus zahlreihe Publikum zu erneuten

gab am Donnerstag Herr

a uletungen hinriß. Im Saal der Sing-Akademie Profossor Ernst Jedliczka einen Klavier-Abend,

an ihm öfter gerühmten, vielseitigen künstlerishen Vorzüge w ederum ervortraten. Es war schwer zu entsheiden, ob man mehr

gläuzend i die perlende Klarheit und den energischen Anschlag bündlern“ von Schumann oder die graziöse

Vortragsweise in Chopin's Nocturnes, Mazurkas und Etuden zu be- Ster hatte, da eben alle guten Eigenschaften in dem Spiel des Konzertgebers vereinigt waren. Nach fünf kleineren Stücken von A. Nubinstein, die mit lebhaftem Beifall und Hervorruf aufgenommen

wurden, gab. der Künstler noh ein Präludium von Nhapsodie von Lifzt zu.

: u derselben Zeit fand im Saal Bechstein ein Klavierabend der R A Kreisen bereits vortheilhaft bekannten Pianistin Die Künstlerin, die unter Leitung des

rofessors Franz Kullak ausgebildet ift, wirkte zuerst bei der Aus- a des jeßt leider nur selten gehörten Sextetts von Hummel

Martha Hoxníig statt.

(00445 Sar Klavier, Flöte, Oboe, Horn, Viola, Kontrabaß mit. Die tehnishen Schwierigkeiten ihres

sie mit Leichtigkeit, au war die verständnißvolle Art ihres Vortrags Gleiche Anerkennung verdiente die Ausführung der Phantasi stücks „Die

fleineren Stücke und der ¿Srrlihter“. Nach dem „Mephisto-Walzer“ von Liszt folgte als Schluß das Trio für Klavier, Violine und Violoncello von Mendelssohn, op. 44. lebhaften Beifall, welcher sämmtlichen Vorträgen folgte, gebührte auh

“zu Toben. Solo-Klavierpiècen : heiligen drei Brunnen“ von von A. aus der Ohe und l munteren und anmuthigen Komposition

des s\timmungsvollen Kullak, der Papendieck

den mitwirkenden Herren Kurth (Flôte), Bundfuß

einem Cyclus in ] Die Klavierbegleitung des Herrn etwas zu laut.

ch in den eigen- orliebe und mit Auch in diesem

die Musik zur aval. Am

Monta von Sclegel-Tieck, bearbeitet von

seßung lautet: Philipp; Bombardon:

in welchem die

in den „Davids- und feinfühlige

einri“.

9. Februar, wiederholt. Chopin und eine

vieraktige Lustspiel „Der Thron Zobeltiy. Der maßen festgeseßt: Das morgen, am ontag , j abend wiederholt, während die

Violoncello und Parts überwand eigenen

An dem

(Oboe), Litt-

mann (Horn), Krelle (Viola und Violine), Lüdemann (Violon- | zum leßten Mal an einem Sonnta

cello) und Cla m (Kontrabat) angemessener Antheil.

Im Mittwoch Abend gaben im Konzertsaal, Potsdamer-

straße 9, die Sopranistin Cäcilie Oncken und

Geora Liebeh err ein gemeinschaftliches Konzert, Die Sängerin trat zum

ersten Mal in Berlin auf, während der Sänger sich

„Römischen Hof“ hat hören lassen. Mit umfangreicher und jugendlih

isher Sti wie mi amentvollem Ausdruck trug die : | : ies E e N Uidir bon Schumann, ( Grieg, Tappert Im Konzerthause wird am Montag die Konzertsängerin

räulein Hamann-Martinsen Lieder von Leßmann, Rubinstein, Schu- S und eine Konzert-Arie von Mendelssohn singen. Das Orchester spielt Shumann's Symphonie Nr. 1,

Sopranistin mehrere Lieder von Schumann, Schubert,

und Berger vor und erntete lebhaften Beifall, während die nicht sehr klangreiche und zu wenig ausgebildete Stimme des Baritonisten nicht Er hatte Lieder von Brahms, Cornelius, Franz, Schubert, Schumann und Anderen zum Bortrag gewählt.

fo vortheilhaft wirkte. Weiterkteriht vom 1. Februar, 8 Uhr Morgens.

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Selfius

Stationen. Wind. Metter.

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Belmullet . . b [SSO 2\wolkenlos Aberdeen . 6 |W 1 |[bedeckt Christiansund | 769 \NW 7[Regen Kopenhagen . 770 \NW 3|wolkig Stockholm . | 767 |\NW b\wolkenlos aparanda . | 764 still \bedeckt t.Petersburg| 753 |NNO_ 3 bedeckt Mosfau . .. | 776 |WNW 4 bedeckt

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Uebersicht der Witterung.

Ein umfangreihes Hochdruckgebiet über 775 mm liegt über West-Curopa gegenüber einer tiefen Depression unter 736 mm über dem Jnnuern Nuß- lands, sodaß über Zentral-Europa lebhafte nördliche und nordwestl che Winde wehen. Dagegen über den Britischen Inseln und Frankreich ist die Luftbewegung leicht und aus variabler Nichtung. In Deutschland dauert die milde, trübe Witterung fort. Nur in den südlihen Gebietstheilen liegt die Morgen- temperatur unter dem Gefrierpunkt. Meßbare Niederschläge werden niht gemeldet. Jn Frankreich

herrscht leihter Frost. Deutsche Seewarte.

Theater, E

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern- haus. 30. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Aîten von Georges Bizet. Text von- Henry Meilhac und Ludovic Halévy, nach einer Novelle des Prosper Mérimée. Tanz von Emil Graeb. Anfang 74 Ubr.

Schauspielhaus. 33. Vorstellung. Die kranke

eit. Lustspiel in 4 Aufzügen von Richard

kowrovnef. In Scene geseßt vom Ober-Regisseur

Der Spielplan des Neuen T

der Baritonist {hon früher im

führung.

fohn, Cherubini u. A.

Sonntag, Nachmittags 34 Uhr: Jn _Kroll's Theater: Dcs goldene Kreuz. Oper in 2 Akten von Ignaz Brüll, Text nah dem Französischen von S. H. Mosenthal. Tanz von Paul Taglioni. Abe:..3 74 Uhr: Uriel Acosta. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Karl Gußkow.

Montag: Opernhaus. 31. Vorstellung. Tann- häuser und der Sängerkrieg auf Wartburg. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Ballet von Emil Graeb. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 34. Vorstellung. König Richard der Zweite. Trauerspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare, überseßt von August Wilhelm von Schlegel. Für die deutshe Bühne bearbeitet yon Wilhelm Oechelhäuser. Anfang 7 Uhr. Opernhaus. Dienstag: Der Waffenschmied. Phantasien im Bremer Rathskeller. Mittwoch: Die Walküre. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Jvauhoe. Freitag: Hänsel und Gretel. Phau- tafien im Bremer Rathékeller. Sonnabend: Der Evangelimaun. Phantasien im Bremer Nathskeller. Sonntag: Margarethe. (Faust: Herr Emil Göte, als Gast.) (Krol’s Theater.) Nachmittags 34 Uhr: Der Postillou von Loujumeau. Die Puppenfee.

Schauspielhaus. Dienstag: Die Quitzow's. Mittwoch: Die kranke Zeit. Donnerstag: Ein Sowmmeruachtstraum. Freitag: König Richard Al. Sonnabend: Die krauke Zeit. Sonntag: Doctor Klaus. (Kroll's Theater). Atends 74 Uhr: Vasantasena.

Deutsches Theater. Sonntag, Nachmittags 23 Ubr: Die Mütter. Abends 74 Uhr: Romeo uud Julia.

Montag: Hamlet.

Dienstag: Neu einstudiert: Der zerbrochene Krug. Hierauf: Liebelei von Arthur Schnigler.

Berliner Theater. Sonntag, Nachmittags

König Heinrich. Montag: Der Verschwender. Dienstag: König Heinrich.

Lessing-Theater. Sonntag, Nahmittags 3 Uhr: Zu volksthlmlichen Preisen: Die Haubenlerche. Abends 73 Uhr: Comtesse Guckerl.

Montag: Comtesse Guckerl.

Dienstag: Unireu. Hierauf: Wittwe.

Residenz - Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonntag, Nfchmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Der Rabenvater. Abends 74 Uhr Hals über Kopf. Schwank in 3 Akten von Alexandre Bifson, deutsch von Paul Block. Vorher: Jun doppelter Bekehrung. Plauderei p au N,

ontag un enstag: Hals über Kopf. In doppelter Geteiee zu

Fräulein

i ause gelangt morgen Bizet's n ite Ee E Leitung zur Aufführung. [s Antrittsrolle, den Don Joss Herr Montag wird Richard Wagners „Tannhäuser“ (Pariser

Einrichtung) unter Kapellmeister Sucher

„Carmen“ unter Kapellmeister We E Cortese singt die Carmen a

; j Matkowsky. N A oITs, Meere wied morgen, Nachmittags 3 Uhr,

Christine: Fräulein Herr Stammer. : / Gutßfkow’s „Uriel Acosta“ mit Deus Matkowsky in der Titelrolle Julein Lindner als Judith z dèren af Ge Theater kommt morgen Abend „Romeo und Julia“ zur Aufführung; Nachmittags werden „Die Mütter“ gegeben, am Montag „Hamlet“; am Dienstag geht in Verbindung mit Kleist's „Zerbrohenem Krug“ Arthur Schnitler's „Liebelei®“ zum ersten Mal in Sees ee aren wird am Donnerstag und Abend wiederholt; am Vitiwoc) n Freiiag Die Weber“, Sonnabend „Die Mütter*, am Sonntag Nach-

mittag „Der Kaufmann von Venedig" gegeben.

Im Berliner Theater geht morgen Nachmittags der „Herr- von Ammergau“ in Scene, Abends Wildenbruh's „König

och am Dienstag, Donnersta

außerdem noh Am ontag un E a0 hes en

mittags) finden Wiederholungen von Raimund? „Ver wen er“

tatt Mitiwoc und Sonnabend geht Goethe's „Faust“ in Scene.

Am Freitag wird Herr Richard Hahn vom Stadttheater in Posen als Ferdinand in Schiller's „Kabale und Liebe“ gastieren.

Das Lessing-Theater bringt am Sonntag, den 9. Februar,

wiederum eine Lustspiel. Novität zur ersten Aufführung, und zwar das

weitere Spielplan der Woche ist Lustspiel Mittrwooch , beiden Novitäten „Untreu*“ von Noberto Bracco und „Fräulein Wittwe" von Ludwig Fulda am Dienstag und Freitag gegeben werden. Als Nachmittags-Borstellung gelangt am morgigen Sonntag Ernst von Wildenbruh's Schauspiel „Die Haubenlerhe“ zur Aufführung.

Im Residenz-Theater findet am Mittwoch, den 95. Februar, die Erstaufführung von Georget Fepdeau?'s „Hôtel zum Freihafen“ in der Uebertragung und Bearbeitung von Benno Jacobfon statt. Morgen gehen „Hals über Kopf“

Woche von Bisson's Lustspiel „Der Herr Direktor“ beherrs{cht.

Im Theater Unter den Linden gebt mogen Nachmittag bei halben Kassenpreisen das pantomimische Ballet „Rund um Wien“, in neuer Einstudierung und mit den ersten Kräften beseßt, in Scene. Abends gelangt Millöker's Operette „Der Bettelstudent“ zur Auf-

23 Uhr: Der Sergottschnizer. Abends 74 Uhr: |

Woldemar Sas war mitunter

Lawn -

wie d D

Wilhelm Oechelhäuser, wiederholt.

Kreuz“ gegeben. Die Be-

Abends 74 Uhr gelangt

ur Aufführung.

hat, mit ihm in festzustellen.

ch wird „Der Talisman“, am

und Sonntag, den oentgen“.

onntag, den 9. Februar

seiner Väter“ von Fedor von folgender- „Comtesse Guckerl“ wird Donnerêtag und Sonn-

Sonnabend und gesucht.

Tennis-

Mannigfaltiges.

Mit Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers und Könlgs

sollen, wie das „Militär-Wochenblatt“ mittheilt, H O E

. in die p

am 14. Juli beginnen, Allerhöchsterseits ist dazu wiederum ein Chren-

preis bewilligt worden. Die Propositionen werden später im „Militär-

s Leitung in folgender Be- Wochenblatt“ und in den Sportzeitungen bekannt (eaen werden. lfr err Bulß; | Weitere- Auskunft ertheilt auf Wunsh F. von Schoe

v. .

Turniere zu Homburg v. d.

er zu Homburg

Am Der Magistrat hat in seiner gestrigen Sißung beschloffen, wegen der elektrishen Beleuhtung der Oberspree von der Jannowiß- brüde bis zum Aus\tellungspark mit den Staatsbehörden in Ver- handlung darüber einzutreten: ob es möglih sei, diese Einrichtung ohne wesentlihe Kosten für die Stadtgemeinde herzustellen, Der Magistrat glaubt,

daß die Kosten der Beleuchtung etwa durch einen Beitrag

kommissarische, Berathung die geeigneten Maßnahmen

Die Freie photographische Vereinigung veranstaltet am Dienstag, 4. Februar, im Königlichen Mufeum für Völkerkunde ihren 41. Projektions-Abend. Auf der Tagevordnung stehen folgende Vor- träge bezw. Demonstrationen: Herr W. Rothermundt : „Wanderungen durch Tirol und Salzkammergut“; in natürlichen Farben nah Selle'shem Verfahren, hergestellt von

i a Das Wildenbruch'sche Drama wird in - nähster Woche e Dr. Selle“; „Aufnahmen nah dem Verfahren von Professor

err Dr. Neuhauß: „Aufnahmen

M ouscron, 1. Februar. Gestern Abend fand auf dem hiefigen Bahnhof ein Zusammenstoß zwishen dem um 4 Uhr 51 Mi- nuten von Tournai abgegangenen Zuge und einem Zuge der franzö- sischen Nordbahn-Gesellschaft statt. Zehn Reisende wurden mehr oder weniger {wer verleßt, doch keiner tödtlich.

Brisbane, ' {hen Bureaus" wurde Townsville (Queensland, Auftralien) am

31. Januar. Nah einer Meldung des „Neuter-

Sonntag durch einen furhtbaren Sturm heim-

Verschiedene Küstenfahrzeuge werden vermißt, und der Schaden, welcher im Hafen angerichtet wurde, wird auf 30 000 Pfund geschäßt. Man nimmt an, daß das Hochwasser beträchtliche Verluste an Menschenleben verursacht habe.

und „In doppelter Bekehrung“ in Scene. eaters wird au in der nähsten

London,

B-dur, sowie Werke von Mendels8-

Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater. Chausseestraße 25—26.

Sonntag: Mit großartiger Ausstattung an Kostümen, Dekorationen und Reguisiten: Der Hungerleider. Ausstattungs-Komödie mit Gesang und Ballet in 10 Bildern von Julius Keller und Louis Herrmann, mit theilweiser Benußung einer Fdee des Mark Twain. Musik von Louis Roth. In Scene geseßt von Julius Fritsche. Dirigent: Herr Kapellmeister Winns. Anfang 7# Uhr. Montag: Der Hungerleider.

Neues Theater. Schiffbauerdamm 489. /5. Sonntag: Gastspiel des Herrn Franz Tewele vom K. u. K. priy. Carl. Theater în Wien. Der Herr Direktor (Monsieur le Directeur). Lustspiel in 3 Akten von Alexandre Bisson und t Carré. Deutsch von Ferdinand Groß. n Scene gescßt von Siegmund Lautenburg. Anfang 7# Uhr. G aats Nachmittag: Bruder Martin. Anfang 3 Ur: Montag (19. Abonnements-Vorstellung): Der Herr Direktor. Dienstag: Der Herr Direktor. Mittwoch: Der Herr Direktor.

Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Frißshe. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr : Bei halben Preisen: Rund um Wien, Pantomimisches Ballet in 9 Bildern von Fr. Gaul und A. M. Willner. Musik von F. Beyer. Der choreographifche Theil von Josef Haßreiter. Neu einstudiert vom Balletmeister Herrn I. Reisinger. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Abends 7} Uhr: Der Bettelstudent. Operette in 3 Akten von F. Zell und R. Genóe. Musik von Karl Millöcker. Dirigent: Herr Kapell meister Federmann,

Montag: Der Bettelstudent.

Sonnabend, den 8. Februar: Dritter großer Maskenball.

Adolph Ernst-Theater. Sonntag: Ma- dame Suzette. Vaudeville-Posse in 3 Akten von Sylvane und Ordonneau, bearbeitet von Ed. Jacob- son und Jean Kren. Musik von Edmond Audran. In Scene geseht von Adolph Ernst. Anfang 73 Uhr.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Pentral-Theater. “Alte Jakobstraße Nr. 30.

Sonntag: Emil Thomas a, G. Eine tolle Nawt. Große Ausftattungsvosse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund, Musik von Julius Einödshofer. In Scene gesezt vom Direktor Richard Schuly. Die Tanz-Arrangemento vom Balletmeifter Gund- la. Anfana 7} Uhr

Montag: Eine tolle Nacht.

Kouzerte.

Konzert-Haus. Karl Meyder - Konzert, Sonntag Anfang 6 Uhr. Montag Anfang 7 Uhr.

Korrespondenten in Prätoria hat der Prä Dienstag gelegentlih einer Zusammenkunft dahin geäußert: er habe vor der Affaire „Jameson“ dieFrage erörtert, den Forderungen der Uitlander zu genügen, und hoffe, bald in Johannesburg Schul- einrihtungen und eine lokale Regierung bewilligen zu können. In Betreff des Wahlrechts könne er nichts versprechen; denn, wölle man jedem Neuangekommenen dieses Recht zugestehen, so würden die Burghers bald in den Uitlanders aufgehen.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

31. Januar. (W. T. B.) Zu dem „Times“- ident Krüger sich am

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten

Beilage.)

wirkung der Konzertsängerin Fräulein Hamanun- Martinsen.

Dienstag, den 18. Februar: Faftuachts - Sub- \fkriptions-Ball. Billets à 3 # im Bureau des Hauses.

Philharmonie. Sonntag, Mittags 12 Uhr: Oeffentliche Hauptprobe zum VAL. Philharmou, Konzert.

Zam Anfang 7} Uhr: VAL. Philharmo- nisches Kouzert. Dir. : Arthur Nikish. Sol.: Teresa Carreñüo.

Zirkus Renz, Karlstraße. Sonntag: Zwei Vorstellungen: Nachmittags 4 Uhr: Große Vor- ftellung mit humoristischen Entrées und Inter- mezzi. Auf vielseitiges Verlañgen: US87O0/71., Ermäßigte Preise und 1 Kind unter 10 Jahren frei Abends 74 Uhr: Anßferordentliche Vorstellung. Eiu Künstlerfest. Auf das Glän- zendste insceniert vom Direktor Fr. Renz. Neue Einlage : Die Katastrophe des Niesendampfers „Circentia““. Außerdem in beiden Vorstellungen: Auftreten von nur Künstier-Spezialitäten allerersten Nanges. Vorführen und Reiten der bestdressierten Freiheits-, Spring- und Schulpferde.

Montag: Ein Künstlerfest. Neue Einlage : Die Katastrophe des Ricsendampfers „Circeutia“‘. Erstes Auftreten des Mr. Xarof Skay mit seinen Musik-Flammen- Instrumenten.

C E22

Familien-Nachrichten.

NVerlobt: Frl. Elisabeth von Starck mit Hrn. Prem. - Lieut. Ernft Back (Nudolstadt). Frl. Martha Kobush mit Hrn. Bürgermeister Dr. Stapenhorfst (Bielefeld).

Vermählt: Hr. Sec.-Lieut Heinrich Graf zu Rantzau mit Frl. Editha von Arnstedt (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Sec.-Lieut. Friedrich Frhrn. von Rotenhan (Berlin). Hrn. Haupts- mann Rudolf von Asmuth T. (Magdeburg). Hrn. Grafen Baudissin-Zinzendorf (Ranyau Plön). Hrn. Major von Rosenberg-Gruszczynsfi (Met). Hru. Major a. D. Victor von Crousaz (Sorau N.-L.). Eine Tochter: Hrn. Ober- lehrer Dr. Theodor Schmidt (Breslau). i

Gestorben: Hr. Major a. D. Georg Fleisch- hammer (Wiesbaden). Fr. Pastor Schmidt, eb. Seyler (Klosterfelde). Fr. Oberst-Lieut. Lida von Wichert, ge:. Brodthag (Baden-Baden). Hr. Gerichts - Assessor S. Wollstein (Nakel). Hrn. Postsekretär Waldemar Altmann Sohn Erich (Breslau).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt Berlin §3W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen

Max ‘Grube. Anfang 7# Uhr.

Symphonie - Konzert, unter freundlicher Mit-

(eins{ließliÞ4 Börsen-Beilage).

: Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 1. Februar

1896.

Königreich Preußen.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Garnisonbauten.

1) Gegenstand des Vertrages.

Den Gegenstand des Unternehmens bildet die im Vertrage be- zeichnete Leistung. Im einzelnen bestimmt stch Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen nah den Verdingungs- anslägen, den zugehörigen Zeichnungen und fonstigen als zum Vertrage gehörig bezeihneten Unterlagen. Die in den Verdingungsanschlägen angenommenen Vordersäße unterliegen jedoch denjenigen Aenderungen, welche ohne wesentlihe Abweichung von den dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfen bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke si ergeben.

Abänderungen der Bauentwürfe felbst anzuordnen, bleibt der Bau- leitung vorbehalten. Leistungen, welche in den Bauentwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

2) Berechnung der Vergütung.

Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen unter Zugrundeleguug der vertragsmäßigen Ein- heitépreise berehnet.

Die Vergütung für Tagelohnarbeiten erfolgt nah den vertrags- mäßig vereinbarten Lohnfäßen.

3) Ausschluß einer besonderen Vergütung für Neben- leistungen, Vorhalten von Werkzeugen, Geräthen, Nüstungen.

Infoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen \o- wie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen u. \. w. nicht besondere Preisansäyße vorgeschen sind, umfassen die verein- barten Preise und Tagelohnsäge zugleich die Vergütung für die zur planmäßigen Herstellung des Bauwerks gehörenden Neben- leiftungen aller Art, insbesondere au für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlihen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lagerpläßen nah der Verwendungsstelle am Bau, sowie die Entschädigung für Vorhaltung von Werkzeug, Geräthen u. \. w.

Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen, und Abnahmevermessungenz erforderlichen Arbeittkräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Ent- {c{âdigung hierfür gewährt wird.

4) Mehrleistung gegen den Vertrag.

Ohne ausdrückliche \{riftlite Anordnung oder Genehmigung des Garnison-Baubeamtin darf der Unternchmer keinerlei vom Vertrage abweichende oder im Berbindungêanschlage nicht vorgesehene Leistungen ausführen.

Diesem Verbot zuwider von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist die Bauleitung befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder be- seitigen zu lassen; au hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Ver- gütung für derartige Leistungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden auffommen, welcher etnfa durh diese Abweichungen vom Vertrage entstanden ift.

5) Minderleistung gegen den Vertrag.

Vleiben die ausgeführten Leistungen zufolge der von dem Garnifon-Baubeamten getroffenen Anordnungen unter einer im BVer- trage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweiélich hieraus entstandenen wircklichen Schadens.

Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht (25).

6) Beginn, Fortführung und Vollendung der Leiftungen, BVersäumnißstrafe.

Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und

Lieferungen hat nah den in den besonderen Bedingungen festgeseßten

Fristen zu erfolgen.

Jt über den Beginn der Leistung in den besonderen Bedingungen eine Vereinbarung niht enthalten, so hat ter Unternehmer spätestens 14 Tage nach christlicher Aufforderung seitens des bauleitenden Beamten zu beginnen.

Die Leistung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungs- fristen fortgeseßt angemessen gefördert werden.

Die Zahl ter zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorrathe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen.

_ Eine im Vertrage bedungene Verfäumnißstrafe gilt nicht für er- lasen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ijt.

Eine tageweise zu berehrende Versäumnißstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für vie in die Zeit einer Ver- zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansay.

7) Hinderungen der Bauausführung.

Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigep Fortführung der übernommenen Leistungen durch Anordnungen des Garnison-Bau- beamten oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der Leistungen anderer Unternehmer bebindert, fo hat er bei dem bauleitenden Beamten hiervon sofort scriftlihe Anzeige zu erstatten.

Andernfalls werden {hon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, augeblih hindernden Umstände begründete An- \sprücbe oder Einwendungen zugelassen.

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Leistungen ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.

Der Aufsichtsbehörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen Be- schwerden des Unternehmers für begründet zu erachten sind, eine an- gernessene Verlängerung der im Vertrage festgeseßten Vollendungéfristen lângstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitähinderung zu bewilligen.

Für die bei Eintritt einer Unterbrehurg der Bauausführung bereiis ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ver- tragsmäßig bedungenen Preisen entsprehende Vergütung.

Ift für verschiedenwerthige Leistungen ein nah dem Durchschnitt bemefssener Einheitspreis vereinbart, so ist, unter Berücksichtigung des böheren oder geringeren Werths der auszeführten Leistungen gegen- über den noh rüdständigen, ein von dem verabredeten Durchschnitts- preis entsprehend abweichender neuer Cinheitspreis für das Geleistete besonders zu ermitteln und dana) die zu gewährende Vergütung zu berechnen.

Außerdem kann der Unternchmer im Falle einer Unterbrehung oder gänzlihen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersaß des ibm nahweislich entstandenen wirkflihen Schadens beanspruchen, wenn die eine Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der Aussichtsbehörde und deren Organen verschuldet sind, oder, inso- weit zufällige, von dem Willen. der Behörde unabhängige Umstände in Frage stehen, sh auf Seiten derselben zugetragen haben.

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden.

In gleichec Weise is der Unternehmer zum Schadenersaß ver- pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden Umstände. von ihm verschuldet sind, oder auf seiner Seite sich zu- getragen haben.

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu mahenden Schaden-

crsaßforderungen kommen die etwa eingezcgenen oder verwirkten Ver- -

fäumnißstrafen in Anrechnung.

Ist die Schadenersaßforderung niedriger als die Versäumnißstrafe, so kommt nur die leßtere zur Einziehung.

2 U Ermangelung gütlichec Einipung cats&eidet über die bezüg- lichen Ansprüche das Schiedsgericht (25).

Dauert die Unterbrehung der Bauausführung länger als sechs Monate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Vertrage fcei. Die Nücktrittserklärung muß \ristlich und spätestens 14 Tage nah Ablauf jener sechs Monate dem anderen Theil zu- gestellt werden; andernfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa erwachsenen Ansprüche auf Schadenersay oder Versäumnißstrafe der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben aus- bedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunterbrehung ver- längert wird.

8) Güte der Leistung.

Die Leistungen müssen den besten Regeln der Baukunst und den besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlages und des Ver- trages entsprechen.

__ Bet den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be- schäftigt werden.

: Leistungen, welche der Garnison-Baubeamte den gedahten Be- dingungen nicht entiprechend findet, find sofort zu bescitigen und dur untadelhafte zu erseßen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Baukasse shadlos zu halten.

Arbeiter, weld)e nah dem Urtheile der Bauleitang untüchtig oder zur Beschäftigung auf der Baustelle ungeeignet sind, müssen auf Ver- langen entlassen und dur andere erseßt werden.

__ Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Be- dingungen oder den dem Vectrage zu Grunde gelegten Proben nicht ent)prechen, sind auf Anordnung des Garnífon-Baubeamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Dem von dem Unternehmer als Bezugsquelle bezeichneten Fabri- kanten wird von dem bauleitenden Beamten Mittheilung gemacht, wenn sich e bezüglich der Ausführung der betreffenden Lieferungen ergeben.

Behufs Ueberwachung steht den Garnifon-Baubeamten oder den von demselben zu beaustragenden Personen jederzeit während der Arbeits\tunden der Zutritt zu den Arbeitspläßen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.

9) Erfüllung der Verbindlichkeiten, welche dem Unter- nehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegen.

Der Unternehmer hat dem bauleitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit ge- \{chlossenen Vert: äge jederzeit auf Erfordern Auskunft zu ertheilen.

_ Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadur in Frage gestellt werden, daß der Unternehmner Handwerkern oder Arbeitern gegen- über die Verpflichtungen aus dem Ardbcitèvertrage niht oder nicht pünktlich erfüllt, so ist die Aufsichtsbehörde berechtigt, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträge für tessen Rehnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforder- lihen Unte:lagen, Lohnlisten u. st. w. dem bauleitenden Beamten zur Verfügung zu stellen.

Der Unternehmer ift ferner verpflichtet, für die Errichtung einer

Baukrankenkasse für die auf dem Bau beschäftigten Arbeiter Sorge zu tragen, bezw. letztere nah Veaßgabe des Geseßes vom 15. Juni 1883 RNeichs-Gesetzblatt Nr. 9 für 1883 —, betreffend die Kranken- versiherung der Arbetter, bei einer Krankenkasse, sowie in Gemäßheit des Gesetzes vom 6. Juli 1834 Reichs-Geseyblatt Nr. 19 für 1884 gegen Unfall zu versichern. Unternehmer haftet der Militärverwaltung für Ausführung diefer Bestimmungen, sowie auch für alle Nachtheile, welche der genannten Verwaltung etwa dur Unterlassung in Beziehung auf die vorgedachten Gesetze entstehen, mit dem von ihm hinterlegten Haftgelde sowie mit seinem ganzen übrigen Vermögen. In gleicher Weise haftet der Unter- nehmer der Militärverwaltung für Erfüllung sämmtlicher demselben als Arbeitgeber durch das Geseg, betreffend die Juvaliditäts- und Alteréversicherung, vom 22. Junt 1889 auferlegten Verpflichtungen. (cfr. SS 19 und 109.)

Cine besondere Entshädigung wird für die dur Vorstehendes übernommene Verpflichtung seitens der Militärverwaltung niht ge- währt.

10) Entziehung der Leistung.

Die Stelle, welche den Zuschlag ertheilt hat, ift berehtigt, den Vertrag aufzuheben, wenn sih nach Abschluß desselben herausstellt, daß der Unternehmer vorher mit Anderen Verabredungen behufs Ent- haltung von der Verdingung oder sonst zum Schaden der Vaukasse getroffen hatte; dieselbe Stelle ist befugt, dem Unternehmer die Ar- beiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen, fowie den noch nicht vollendeten Theil auf feine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rechnung auszuführen, wenn

a. setne Leistungen untüchtig sind, oder

b. die Arbeiten nah Maßgabe der verlaufenen Zeit niht genügend gefördert sind, oder

c. der Unternehmer den gemäß 9 getroffenen Anordnungen nicht nachfommt.

Vor der Entziehung der Leistung ist der Unternehmer durch ein- geshriebenen Brief unter Androhung der Entziehung zur Beseitigung der vorliegenden Mängel, bezw. zur Befoïgung der getroffenen An- orènungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern.

Bon der verfügten Entziehung wird dem Unternehmer durch ein- gescbriebenen Brief Eröffauna gemacht.

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflichtung desselben zum Schadenersatß finden die Bestimmungen in 7 gleich- mäßige Anwendung.

Nach beendeter Leistung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn ih ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.

Abschlagszahlungen können im Falle der Entziehung dem Unter- nehmer nur innerhalb deéjenigen Betrages gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entftandenen Gegenansprüche ermittelt ift.

Veber die infolge der Entziehung etwa zu erhebenden vermögens- rechtlihen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Einigung das Schiedsgericht (25).

11) Ordnungsvorschriften. L

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß ih zufolge Auf- forderung des bauleitenden Bcamten auf der Baustelle einfinden, }o oft nach dem Ermessen des leßteren die zu treffenden baulichen An- ordnungea ein mündlihes Benehmen auf der Baustelle erforderli machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächtigten, Gehilfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglih der Bau- ausführung und der Aufrehterhaltung der Ordnung auf dem Bau- platze den Anoconungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stell- veitreters unterworfen. Im Falle des Ungehorsams kann ihre fo- fortige Entfernung von der Baustelle verlangt werden. .

Der Unternebmer hat, wenn nicht ein auderes avsdrüdlich ver- einbart worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit dies von dem bauleilenden Beamten für erforderlich erachtet wird, selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten an den ihm angewiesenen Orten die nöthigen Abtritte herstellen, sowie für deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion und demnächstige Be- \eitigung Sorge tragen.

Für die Bewachung seiner Gerüste, Werkzeuge, Geräthe, sowie seiner auf der Baustelle lagernden Materialien Sorge zu tragen, ift ledialih Sache des Unternehmers.

i 12) Mitbenußzung von Rüstungen. __ Die von dem Unternehmer hergestellten Rüstungen sind während ihres Bestehens auch anderen Bauhandwerkern unentgeltlih zur Be- nußung zu überlassen. Aenderungen an den Rüstungen im Interesse der bequemeren Benußung seitens der übrigen Bauhandwerker vorzu- nehmen, ift der Unternehmer niht verpflichtet. :

13) Beobachtung polizeiliher Vorschriften, Haftung des _ Unternehmers für seine Angestellten.

Für die Befolgung der bei Bauausf übraan zu beachtenden polizeilichen Vorschriften und der etwa besonders ergehenden polizei- lichen Anordnungen ist der Unternehmer für den ganzen Umfang seiner vertragsmäßigen Verpflichtungen verantwortlich. Auch hat derselbe die zur Verhütung von Unfällen fon noch erforderlichen Schuße vorkehrungen an seinen Arbeiten, fo lange fh diese in unvollendetem Zustande befinden, auf eigene Kosten und eigene Verantwortung zu treffen. Kosten, welche ihm dadurch erwachsen, sowie Kosten der iebairaed euti können der Baukafse niht in Rechnung gestellt werden.

Der Unternehmer trägt insbesondere die Verantwortung für die gehörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Nüstungen. Dieser Ver- antwortungen unbeschadet ist er aber au verpflichtet, eine von dem bauleitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Verstärkung der Rüstungen unverzüglih und auf eigene Kosten zu bewirken.

Für alle Ansprüche, die wegen einec ihm selbst oder seinen Bes vollmächtigten, Gehilfen oder Arbeitern zur Last fallenden Vernach- lässigung polizeilicher Vorschriften an die Verwaltung erhoben werden, hat der Unternehmer in jeder Hinsicht aufzukommen.

Ueberhaupt haftet er in Ausführung des Vertrages für alle Hand- lungen und Unterlassungen seiner Bevollmächtigten, Gehilfen und Arbeiter perfönlih. Er hat insbesondere jeden Schaden an Person oder Eigenthum zu vertreten, welher durch ihn oder seine Organe Dritten oder der Baukasse zugefügt wird.

14) Aufmessung während des Baues und Abnahme.

Der bauleitende Beamte is berechtigt, zu verlangen, daß über alle später niht mehr nachzumessenden Leistungen von beiderseits Beauftragten während der Ausführung gegenseitig anzuerkennende Aufzeichnungen gemacht werden, welhe demnächst der Berehnung zu Grunde zu legen sind.

Bon der Vollendung der Leistungen hat der Unternehmer dcm bauleitenden Beamten dur eingeshrierenen Brief Anzeige zu machen, worauf der Termin für die Abnahme mit thunlihster Beschleunigung anberaumt und dem Unternehmer schriftli gegen Behändigungsschein oder miitels eingeshriebenen Briefs bekannt gegeben wird.

Ueber die Abnahme wird in der Regel erne Verhandlung aufs genommen; auf Verlangen des Ünterneliees muß dies geschehen. Die Verhandlung ist von dem Unternehmer bezw. dem für denselben etwa erschienenen Stellvertreter mit zu vollziehen.

Von der über die Abnahme aufgenommenen Verhandlung wird dem Unternehmer auf Verlangen beglaubigte Abschrift mitgetheilt.

Erscheint in dem zur Abnahme anberaumten Termine, ge- hôriger Benachrichtigung ungeachtet, weder der Unternehmer selbst, noch ein Bevollmächtigter des)elben, so gelten die durch die Organe der bauleitenden Behörde bewirkten Aufzeihnungen als anerkannt.

Auf die Feststellung des von dem Unternehmer Geleisteten finden im Falle der Entziehung (10) diese Bestimmungen gleichmäßige An- wendung.

Müssen Theilleistungen sofort abgenommen werden, so bedarf es einer besonderen Benachrichtigung des Unternehmers hiervon nicht, vielmehr is es Sache desselben, für seine Anwesenheit oder Ver- tretung bei der Abnahme Sorge zu tragen.

15) Rechnungsaufstellung.

Bezüglich der formellen Ausstellung der Rechnung, welche in Form, Ausdrucksweise, Bezeichnung der Näume und Reihenfolge der Ansätze genau nach dem Verdingungsanschlage einzurichten ist, hat der Unternehmer den von dem bauleitenden Beamten gestellten Anfor- derungen zu entsprechen.

Etwaige Mehrarbeiten sind in besonderer RNehnung nachzuweisen, unter deutlihem Hinweis auf- die schriftlihen Vereinbarungen, welche bezüglich derselben getroffen find.

16) Tagelohnrechnungen.

Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten seitens des Unter- nehmers Arbeiten im Tagelohn ausgeführt, so ift die Liste der hierbei beshäftigten Arbeiter dem bauleitenden Beamten oder dessen Vertreter behufs Prüfung ihrer Richtigkeit vorzulegen.

Gtwaige Ausstellungen dagegen werden dem Unternehmer binnen längstens 8 Tagen mitgetheilt.

Die Tagelohnrechnungen sind längstens von 2 zu 2 Wochen dem bauleitenden Beamten einzureichen.

: 17) Zahlung.

Die Schlußzahlung erfolgt auf die vom Unternehmer einzureihende Kostenrehnung alsbald nah vollendeter Prüfung und Feststellung der- selben.

Abschlagszahlungen werden dem Unternehmer in angemessenen Fristen auf Antrag, nah Maßgabe des jeweilig Geleisteten, bis zu der L dem Garnison-Baubeamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe gewahrt.

Bleiben bei der Schlußabrehnung Meinungsverschiedenheiten bestehen, so soll das dem Unternehmer unbestritten zustehende Gut- haben demselben gleichwohl niht vorenthalten werden.

18) Verzicht auf spätere Geltendmachung aller nicht ausdrüdcklih vorbehaltenen Ansprüche.

Vor Empfangnahme des als Restguthaben zur Auszahlung an- gebotenen Betrages muß der Unternehmec alle Ansprüche, welche er aus dem Bertragsverbältniß über die behördlicherseits anerkanuten hinaus etwa noch zu haben vermeint, bestimmt bezeichnen und f vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser Ansprüche später

ausgeschlossen ift. 19) Zahlende Kasse.

Alle Zahlungen erfolgen an der in den besonderen Bedingungen

bezeichneten Kasse der Behörde. t 20) Haftpflicht. Die in den besonderen Bedingungen des Vertrages vorgesehene, in Ermangelung folcher nach den allgemeinen geseßlichen Vor- schriften sich bestimmende Frist für die dem Unternehmer obliegende Reit für die Güte der Leistung beginnt mit dem Zeitpunkt der nahme.

_ Der Einwand nit rehtzeitiger Anzeige von Mängeln gelieferter Waaren (Art. 347 des Handels zeseßbuchs) if nit statthaft.

| 21) Sicherheitsstellung, Bürge.

Bürgen haben nach dem Ermessen der Aufsichtösbehörde als Selbstschuldner in den Vertrag mit einzutreten.

22) Sicherheitsstellung (Kaution). 4

Kautionen können in baarem Gelde, guten Werthpapieren, Sparkassenbüchern oder nah dem Ermessen der Aufsichtsbehörde auch in sicheren gezogenen Wewseln bestellt werden. Zur Belelnnas von Unternehmer-Kautionen für Lieferungen und Leistungen find : geeignet anzusehen: