: Kuxz nah 5 Uhr wird die weitere Berathung auf Diens- tag 1 Uhr vertagt.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
11. Sißung vom 3. Februar 1896.
Ueber den Beginn der Sißung is gestern berichtet worden.
Die zweite Berathung des Staatshaushalts-Etats e 1896/97, und zwar des Etats der landwirthschaft-
ihen Verwaltung, wird bei dem Titel „Gehalt des Minister s“ fortgeseßt. stei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- E.
Ich will bezüglich des hier geprüften Falles Cohn und Nofenberg Folgendes mittheilen: Als die Manipulationen ihren Anfang nahmen, hat die Staatsregierung sie sofort beobahtet und mit Erfolg die Maßnahmen ergriffen, die nach den damaligen Verhältnissen zu ergreifen waren. (Rufe: Lauter !) Die Wirkung war, daß binnen sehr kurzer Zeit die Einwirkung auf die Preise aufhörte, und der Erfolg war anscheinend der, daß ein finanzieller Effekt für die Firma Cohn und Rosenberg nicht eintrat. Dann ist die Frage sehr geprüft, welcher Art die Manipulationen waren, ob dur das zu erlaffende Börsengefet einem derartigen Vorgehen mit Erfolg ein Riegel vorgeschoben werde. Die Königliche Staatsregierung glaubt, daß, wenn das Börsengeschß so erlafsen wird, wie es jeßt dem Reichstage vorliegt, es möglich sein wird, künftig derartigen Manipukationen mit Erfolg zu begegnen. (Sehr gut !)
Zugleich is eine weitere Maßnahme Gegenstand eingehender Erwägung. Es ift festgestellt, daß die Speichereinrihtungen und die Umschlagseinrihtungen in Berlin äußerst mangelhaft find, daß fie einen bedenklichen Einfluß auf die Erniedrigung der für Deutschland doch mehr oder weniger maßgebenden Ber- liner Kornpreise ausüben dadur, daß zu heche Um- shlags- und Speicherkosten bei der Notierung der Börsenpreise in Ansaß gebraht werden. Es wird daher erwogen, ob man unter Mitwirkung des Staats, des Aeltesten-Kollegiums der Stadt Berlin, der preußishen Eisenbahnverwaltung, dem Erforderniß genügende öffentliche Speicher und Umschlagseinrihtungen herstellen kann. Wenn das geshähe, würden Manipulattionen, die Cohn und Rosenberg mit Erfolg angewendet haben, indem sie sich die Privatspeiher im voraus sicherten, künftig nit wieder eintreten können.
Jch will damit den Fall Cohn und Nofenberg verlassen und auf die übrigen Darlegungen des Herrn Abg. Ning eingehen. Jh will zwei allgemeine Bemerkungen voraus\hicken. Den Herren Land- wirthen kann es der Landwirthschafts - Minister in Betreff der Handhabung der Veterinärmaßnahmen nicht recht maden. Von der einen Seite wird immer die dringende Forderung gestellt, ich sollte Holland wieder öffnen, um mil{chende Kühe, Stiere wieder einzuführen, — von anderer Seite wird das Gegen- theil gefordert. Jch bin der Meinung, daß ersteres unmöglich ift, \so- lange in Hokland die Maul- und Klauenseuche herrsht, was zur Zeit jedenfalls noch der Fall is. (Sekr richtig! rechts.) Würde ih Holland wieder öffnen, so würde zweifellos der Preis für Milch- und Zuchtvieh in Deutschland außerordentli heruntergehen, weil z. B. alle Nüben- und sonstigen Wirthschaften besonders Mitteldeutshlands, solange in Holland die augenkblicklich dort sehr niedrigen Preije für Zucht- und Milchvieh andauern, ihr gesammtes Zucht- und Milchvieh aus Holland beziehen würden. (Sehr rihtig! rets.) Uebrigens bin ih zu solhem Vorgehen au nit berechtigt, fo lange die Viehbestände in Holland nit immun sind. Ich bemerke das darauf, weil — wenn Sie die Presse nachsechen — mir zum Vorwurf ge- mat wird, daß ih solchen Wünschen nicht Nechnung trage. Das- selbe haben Sie gehört von dem Herrn Abg. Ring, der mir heute und vor ein paar Tagen Vorwürfe darüber machte, daß ih auf dem Ber- liner Vieh- und Schlachtmarkt die nöthige Strenge walten laffe (Zuruf); auch dazu bin ih nah den bestehenden Gesetzen verpflichtet.
Eine zweite allgemeine Bemerkung will ih mir dahin gestatten : Meine Herren, ih habe nun die Veterinärpolizei in Preußen zu hand- haben. Soll dieselbe aber wirksam sein, so muß das Reichsamt des Innern mit mir Hand in Hand gehen, um auch die übrigen deutschen Staaten zu gleihem Vorgehen zu veranlassen. Aus folhem Dualismus — ich habe das hier wiederholt hervorgehoben — erwachsen unserer Agrargeseßgebung und -Verwaltung oft recht unbequeme Schwierig- keiten und Mißstände, wie sie der Herr Abg. Ring bezüglih der Handhabung der Veterinärpolizei in Hamburg hervorgehoben hat. Es ist bekannt, daß Hamburg in manchen Maßnahmen für die Vieh- einfuhr bei der Handhabung - der Quarantäne u. \. w. Konkurrenz- rücksihten gegen Altona, Kiel u. \. w. walten läßt. In der Richtung habe ih vielfah mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Also alles, was in Deutschland passiert, können Sie unmöglich auf die Schultern des preußischen Landwirthschafts-Ministers abwälzen, denn er hat nicht allein die Mat über diese Verhältnisse.
Was die Einfuhr russischer Industriebezirk Sch{][csiens betrifft, so ftelle ich nochmals Folgendes fes. Es haben unter Mitwirkung aller betheiligten Regierungsorgane, der Handelskammern, der Vertretung der Induftrie und der Landwirthschaft und unter der sehr einflußreichen Mitwirkung des Herrn Handels-Ministers, der in dieser Beziehung die Interessen der Industriebevölkerung in Schlefien sehr energisch wahrnimmt, ein- gehende Verhandlungen stattgefunden, um festzustellen, welher Import von russishen Schweinen zur Befriedigung lediglich des Bedürfnisses des \{lesis{chen Industriebezirks nothwendig sei. Unter Mitwirkung des preußischen Landwirthschafts-Ministers ist es gelungen, dieses Kon- tingent erheblih niedriger zu bringen, als es die Regieruugéorgane im \{lesischen Industriebezirk, der Regierungs-Präfident und der Handels Minister u. \. w. wünschten. (Hört! hört! rechts.) Bei meiner Be- reisung Schlesiens ist mir, wie ih wiederholt erkläre, von den Betheiligten gesagt, daß das für den Import russisher S{weine festgestellte Kontingent niht ausreichend fei, um das Bedürfniß in dem Induslriebezirke zu befriedigen. Nun hat Herr Ring heute allerdings das Entgegenstehende dargelegt ; ih werde diesen Darlegungen weitex nahgehen; und wenn ich mich überzeuge, daß sie zutreffend richtig sind, was ich einstweilen zugeben muß, so werde ih tahin zu wirken suchen, daß das Kontingent. russisher Schweine auf das Maß herunter- geseßt wird, das zur Befriedigung des Industiebezirks nothwendig ist,
da es zweifellos nicht Absicht der Staatsregierung ist, dem
Sdweine und was den
Industriebezirk mehr Fleis zuzuführen, als er selbft konsumiert. (Bravo! rets.) Dann, meine Herren, if der Mil Erwähnung geschehen. Es ist Ihnen bekannt, daß, weil in Holland noh die Maul- und Klauenseuche herrscht, ich die Einfuhr von Mil aus Holland verboten habe. Die Landwirthe an der Grenze bes{weren sich lebhaft über diese Anordnung. In einzelnen Fällen, wo wegen der örtlichen Verhältnisse die Zulassung der Milcheinfuhr unbedenklich erschien, besonders in Fällen, in denen deutshe Grundbesitzer in Holland an der Grenze Grundstücke besißen, wo sie ihre Meiereien, Weiden u. f. w. haben, habe ih keinen Anstand genommen, die Mil{h- einfuhr zu gestatten. Auch habe ich Milcheinfuhr in gekochtem Zustand gestatte. Nun liegt es in der Natur der Sache, daß die Konsumenten auf die Lieferung von gekohter Milch keinen Werth legen. Sollte sh nun herauestellen, daß aus veterinärpolizeilihen Gründen — ih muß das erneut hervorheben — die Milcheinfuhr aus Galizien und Rußland bedenklich ist oder wird, so bin ich bereit und verpflichtet, hier wie Holland gegenüber zu verfahren. ;
Dann hat der Abg. Ring meine Erklärungen zur Gänseeinfuhr in der leßten Sißung doch nicht richtig verstanden. Jh habe mit- getheilt, daß an zwei Eingangsstationen für russische Gänse thatsählih eine dreitägige Quarantäne besteht — se ist vcn der Regierung niht angeordnet —, indem die Händler selbft dort die Gänse, die aus Rußland kommen, zunächst sih auf großen Leiden reinigen lassen, die kranken aussondern, um diese von dem Weitertransport nah Deutschland auszuschließen, indem sie nur diejenigen Thiere, die sie für gesund halten, weiterbefördern. Dann habe ih mitgetheilt: die Staatsregierung sei der Ansicht, daß ein vollständiges Einfuhrverbot nicht erlassen werden dürfe, weil die Ein- fuhr russisher Gänse als Nahrungsmittel für Deutschland von großer Bedeutung ist, und weil au die Lantwirthschaft aus dieser Einfuhr in fofern Nußen zieht, als die eingeführten russishen Gänse von preußischen und deutshen Landwirthen gemästet und dadurch erst marktfähig gemaht werden. Ich habe dann dargelegt: auch aus diesem Grunde beabsichtige die Staats- regierung kein Ausfuhrverbot zu erlassen, erwäge vielmehr, welche anderen Maßnahmen aus veterinären Nücksichten zu treffen sein werden, um die in cinigen wenigen Fällen nagewiesene Einshleppung der Maul- und Klauenseuhe durch Gänse zu verhüten und die zweifellos nachgewiesene umfangreiche Einschleppung der Geflügel- olera zu hindern. So liegt die Sache. Welche Maßnahmen das sein werden, habe ich angedeutet, beispielsweise daß Gänse wahr- scheinlich) nur per Eisenbahn unter den nöthigen Vorkehrungen nah Untersuchung durch Thierärzte nah Deutschland cingeführt werden follen, ferner daß die Gänseherden niht mehr getrieben werden fellen und andere ähnlihe Maßnahmen, vielleicht auch Anordnung ciner längeren Quarantäne.
Ich muß aber wiederholt diese Bemerkungen ricktig feststellen, — habe übrigens keine Veranlassung, auf Darlegungen des Herrn Abg. Ring- noch weiter einzugehen, — und betone, daß alle diese Maß- nahmen nur fstaltfinden und stattfinden dürfen, um Deutschlands Vieh- bestände immun zu erbalten, nicht abec, um die Einfuhr auswärtigen Fleisches, das einen Preisdruck auf den inländishen Markt ausübt, abzuwehren.
Abg. Möller (nl.): Der Landwirthschaft wurde seiner Zeit durch die Einführung des Getreidezolls von 5 M Schutz gewährt unter Zu- timmung der Industrie. Und als wegen zu hoher Getreidepreise vor einigen Jahren die Frage einer Suspendierung der Zölle erwogen wurde, waren wir Industrielle dagegen, weil wir voraussahen, daß es sehr shwer sein würde, die Zölle nachher wieder einzuführen. Wir leugnen nicht den Nothstand der Landwirthschaft, wir leugnen nur, daß er ein allgemeiner im ganzen Lande ift. Die Einnahmen der Industrie find ebenso wenig gestiegen wie die der Landwirth- fhaft, das beweisen die Steuerlisten. Gestiegen sind die Löhne der arbeitenden Klassen, aber tas Unternehmerthum steht jeßt {l chter da als früher. Zu beoaguern ift der gehäfsige persönliche Ton aller dicser Auseinanderseßungen ; bei ruhiger fahliher Ver- handlung wird die Industrie lieber bereit sein, ih * der Noth der Landwirthschaft anzunehmen. Das Gedeihen der Landwirthschaft nüyt auch der Industrie, aber man vergefse au niht, daß eine blühende Industrie für die Landwirthschaft ein Vortheil sei. Deutsch- land mag fein Jndustriestaat fein, wo aber wäre unsere Welt- stellung, unsere Steuerkraft ohne unseren industriellen Aufschwung ? Unseren Export können wir nicht beschränken, die in der Export- industrie beschäftigten Arbeiter find doch wieder die Abnehmer der Landwirthschaft durch die Nahrungsmittel. Diese Wechselwirkung ift so groß, daß es ein Jammer ilt, daß dies auf manhhen Seiten jeyt vergessen wird. Der! Antrag Kanig ist für diese Session auf einen todten Strang gerathen, auch die Währungéfrage bietet den BimetalUiften keinen Erfolg; ih brauche mich damit niht mehr zu beschäftigen. An der Aufhebung des Identitätsnachweises sind weite Kreise des Ostens interessiert, sie kat dem Osten genü t, aber niemandem, auch niht im Westen, geshadet. Die Staffeltarife haben ja manchen Bezirken geschadet, aber hierfür mußte das Interesse der Mehrheit maßzebend sein. Der russische Fandelövertrag hat win- destens für drei Viertel unseres Landes Vortheil gebracht. Wir müssen die Handelsverträge ehrlich halten, chifanôse Maßregeln gegen die Vieheinfuhr können wir nit erlaffen ; auf ein Niebelasubrecbat geaen Amerika würde dieses sofort mit einem Verbot der deutschen
uckereinfuhr antworten. Jch Bbnide dringend, daß die Gehässigkeit zwischen Landwirthschaft und Fúdustrie aufhöre; nur beim gegen- jeitigen Zusammenschluß kann der Staat gedeihen.
Abg. Damink (kons.) ist mit der Aufrechterhaltung der Viebsperre gegen Holland einverstanden, wünscht aber strengere Maf regeln gegen den Schmuggel dur Verschärfung der Grenzwahe.
ü MORReE für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- ein:
Die landwirthschaftliche Verwaltung hat, da wiederholt ähnliche Behauptungen, wie diejenige des Vorredners aufgestellt sind, daß ein ausgedehnter Schmuggel an der holländischen Grenze stattfinde, Er- mittelungen über die Richtigkeit dieser Behauptung eintreten lasen. Bon den betheiligten Regierungs-Präsidenten der Bezirke Osnabrück, Aurih, Düsseldorf und Aachen ift bestimmt bezeugt, daß ein irgendwie ausgedehnter Schmuggel mit Vieh aus Holland nit stattfinde. Ich muß also behaupten, der Herr Vorredner irrt sich.
Abg. Knebel (nl.) dankt dem Minister für sein strenges Vor- ben gegen die Viehseuchen, is aber dur die Krim nicht be- riedigt, welche ihm der Megterungontekifsar auf seinen Wunsch be-
Ö E Unterstüßung der Wanderlehrer und Winterschulen ge- geben
Abg. Humann (Zentr.) ift der Ansicht, daß die Staffeltarife
dem Welten geldadet und dem Osten niht genüßt Pee die Seife die Preisverschiedenheiten in den einzelnen Provinzen dur Tarife aus- zugleichen, sei überhaupt verfehlt, Die Staffeltarife widersprächen den V E der Gietung bei Abschluß des russishen Handels- E urch die Aufhebung des dentitätsnachweises seien die Staffeltarife für Getreide gegenftandslos geworden ; mindestens hätte
mageren.
mari dafür zu Gunsten des Weftens die Staffeltarife für Vieh aufe teen ba, S bert (fons.) widerspricht den Anscha Ä. naubert (kons. iderspr en Anschauunge
Abg. Gothein ; bei der Notage der Landwirthschaft bandle e A niht um eine vorübergehende Fluthwelle, sondern um einen dauernden wirthschaftlihen Rückgang. Vie [ von Jahr zu Jahr, und der kleine Bauer müsse hon zum Wechsel, kredit feine Zuflucht nehmen. Die Staffeltarife mögen ja zunäst den Händlern zu gute kommen, indirekt aber auch den Viehzüchtern Die Maßregeln gegen die Einschleppung von Viehseuchen müßten mit der äußersten Strenge durchgeführt werden.
Abg. von Glebocki ( i Minister aus, wünscht aber, ¿0 mit voller Energie die Bekämpfung der Nothlage der Landwirthschaft in Angriff genommen werde. Dje wichtigsten Maßnahmen seien die, welche geeignet seten, indirekt die Getreidepreise zu heben und die Produktionskosten zu verringern, Dahin gehöre der Bau von Kleinbahnen, Förderung der Meliorations- Cénofensaften durch größere Zuwendung von Staatêmitteln, Unter» stüßung der Wassergenossenschaften 2c.
Abg. Graf von Strachwit (Zentr.) vertheidigt ih gegen
die ihm seitens seines Fraktionsgenossen Herold gemachten Vorwürfe: er könne sein Eintreten für den Bund der Landwirthe nicht für eine Schädigung der Zentrumspartei halten, da der Bund keine Sonder- partei sei. Er gehe eben von decn Anschauungen des Ostens aus, in der westlichen Heimath des Herrn Herold möge es ja anders sein. Ex selbst fei au nicht der cinzige Anhänger des Bundes im Zentrum. Herrn Gothein gebe er zu, daß der russische Handelsvert1ag den Export der \{chlesischen Industrie etwas vermehrt habe, aber eine Werthsteigerung sei damit nicht verbunden, deun an dem Export nah Nußland sci nichts zu verdienen. Man sage, der Rückgang der Domänenpacht beweise nichts, weil früher die Preise rapide in die Höhe gegangen und jeßt wieder auf den natürlihen Stand gekommen seten. Das mag für den Westen richtig sein, für den Often entschieden niht. Der eingeführte argentinische Weizen sei fo verunreinigt, daß er niht als kontraktmäßige Waare anzusehen sci. Ein Versuch der Einfuhr argentinisher Bulter sei bereits gemawt, diese Butter koste in Zehnpfundpadeten 60 „4 loko Hamburg für das Pfund, also 67 F loko sämmtlicher Poststationen Deutschlands und Oesterreichs Ungarns! Möge der Minister sein Ziel, der Landwirthschaft dur Herabseßung der Produktionskosten zu helfen, erreichen.
Abg. Herold (Zentr.) meint, wenn der Bund der Landwirthe politische Nebenzwecke habe, so shädige er die Partei; die Frage sei nur, ob er folhe Ziele habe, und er habe nur offen seine Mcinun dahin ausgesprochen, daß dies der Fall sei. Der Bund \ei au dadurch s{ädlich, daß er Hoffnungen erwecke, die nicht erfüllbar seien. In Hannover, Westfalen und dem Nbeinland sei der Bund der Land- wirthe nit die geeignete Vertretung der Landwirthe. Eine irrige Meinung sei es, daß das Zentrum in wirthschaftlichen Fragen aus- einandergehe, beim Antrag Kaniß habe es seine Einigkeit bewiesen; es sei nur zu wünschen, daß die Nationalliberalen ebenso einig scien. Was habe der Bund der Landwirthe weiter bisher zu stande gebradt als den Antrag Kaniß? Redner spricht sih \{chließlich für die ftrenge Aufrechterhaltung dec Sperre gegen Holland aus.
Abg. Gothein (fr. Vg.): Im Auftrage des Herrn Rickert habe ich :nitzutheilen, daß dieser feine Veranlaffung hat, noch auf die Nede des Herrn von Pattkamer zu antworten. Herr Rickert hat sich nicht selbst loben wellen, fondern nur aufgezählt, wofür unsere Partei gestinmt hat. Ich habe niht die Absperrungömaßregeln gegen die Seucheneinshleppung bekämpft, uers ich habe nur gesagt, daß man nicht unter dem Vorwand dec erhinderung von Seuchen Maf regeln ergreifen dürfe, welche den Fleischfonsum im Inland ver- ringern. Es ift ja dur den Mirister festgestellt, daß das Kontingent der Schweineeinfuhr für den Bedarf des schlesijhen Industriebezirks nicht genüge. Man will aber durch den Abschluß der Einfuhr die in- ländischen Preise heben. Den Nothstand der Landwirthschaft habe ih nicht geleugnet; ih behaupte nur, daß er fein allgemeiner ist. Die Anzahl der Dypotheken beweist nichts, da zahlrei zurüdgezahlte
ypotheken thatsählih im Grundbuch nichr gelöscht sind. Die Währungs- rage wollen die Herren auf der Jechten unter allen Umständen im bimetallistishen Sinne regeln, das ist aber eine Utopie. Herr von Waldow will mir die Firmen Cohn und Rosenberg und Ritter und Blumenberg an die Nodshöße hängen. Ih war aber zur Zeit jener Manipulationen in der Schweiz, das war mir fehr noth- wendig nah den Anstrengungen der parlamentarischen Session. Ich selber habe früher wiederholt auf das Bedauerliche folher Shwänzen hingewiesen. Die Errichtung voa „Lagerhäusern wird ja Ab- hilfe schaffen. Aber folhe Shwänzen haben immerhin nur eine vorübergehende Bedeutung und wenig Einfluß auf den Jahresdurhshnitt des Getreides. Die Aufhebung des Identitätsnachweises hat der Landwirthschaft genügt. Ob Indusftrie- staat oder nicht — die Bedeutung unferer Industrie kann niemand leugnen. Herrn Grafen Strahwiß erwidere ih, daß unsere Eisen- industriellen, mit den Preisen in Rußland ganz zufrieden sind: fie bekommen dort dieselben Preise wie im Jnland. Zch unterstüßze alle Maßregeln für die Landwirthschaft und werde ein warmer Freund der Landwirthschaft bleiben. i
Abg. Gerlich (fr. kons.): Herr Rickert hat sich wohl selbft gelobt. Wenn er die Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer herbei- geführt hat, fo liegt das doch zwanzig Jahre zurück, und man foll doch thun, was jeßt nöthig ist. Verr Nickert hat für die neue Landgemeindeordnung gestimmt ! Die kostet uns böchstens mehr als die alte. Herr Gothein sollte sich nicht angewöhnen, was Herr Rickert fo gern thut und auch Herr Bröômel versteht ; das Prophe- zeien. Da fällt mir immer der Mann aus dem Shakespeare ein, der sagt: Jch kann Geister rufen, und darauf die Antwort erhält: Ich kann es auch, aber sie kommen nicht. Der RNRüdtgang der Sub- hastationen im Kösliner Bezirk beweist nichts gegen den Nothstand; denn wir werden bald dahin fommen, daß wir feine Subhastationen mehr haben können. Die hypotbekarishe Belastung ist ershöpft, der Bauer muß jeßt {hon zum Wechselmenschen gehen. Interefsant ift der häuélihe Streit im Zentrum um den Bund der Landwirthe. ISch will nit als tertius gaudens dabeifteben, fondern hoffen, daß das Peru den Bund noch mehr unterstüßen möge. Der Bund war nothwendig; er wird aber von felbst aufhören, wenn es der L pee wieder gut geht, und es liegt im Interesse des Mi- nisters, dafür zu sorgen, daß das bald gesehen fann.
__ Damit {ließt die Debatte. Das Gehalt des Ministers wird bewilligt.
Bei dem Kapitel „General-K ommi ssionen“ bespricht
Abg. Dünkelberg (nl.) die Organisation der General-Kommi|- sionen und die Frage, ob in Königsberg eine neue General- Kommission zu bilden sei. Diese Frage dürfe niht auf dem Wege der Verwal- tung, fondern der Geseßgebung geregelt werden. Die General-Kome- missionen haben eine eigenthümliche oppelstellung, und ihre Organi- sation müsse einer neuen Prüfung unterzogen werden; die zahlreichen darüber bestehenden Verfügungen müßten geseßlich Todifiziert werden. Die von den General-Kommissionen vorzunehmenden Melio- rationen- müßten einen shnelleren Fort ang erhalten. Bei Duididmen, legungen so ten die Kosten dafür den Interessenten vorher m tgetheilt werden, die Gemeinden seien oft nit in der Lage, dieselben zu tragen- Redner wünscht für das Sauerland und den Wetiterwald ähnliche Zu- [{chüfse für Meliorationen, wie sie die Eifel erhält.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
ypothekarische Verschuldung feige _ E
(Pole) spricht fein Vertrauen zu dem l
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
M 31.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- tein: | Meine Herren! Bekanntlich ist im Herrenhause bereits der Geseßentwurf wegen Errichtung einer General-Kommission in Königs- berg wieder vorgelegt. Derselbe Geseßentwurf wurde hier im Hause im vorigen Jahre angenommen, dagegen im Herrenhause abgelehnt. Hier wurde derselbe an eine Kommission verwiesen, und sowohl in den Kommissionsverhandlungen wie hier im Hause sind die allgemeinen Gesichtspunkte, welhe der Herr Abg. Dünkelberg in Bezug auf die General-Kommission hervorgehoben hat, Gegenstand einer Besprechung gewesen. Soll das hier wiederholt werden, so würde ih do empfehlen, es nicht bei diesem Titel zu thun, sondern dann, wenn der betreffende Geseßentwurf aus dem Herrenhause zur Berathung hierher gelangt ; denn dann ift der rihtige Zeitpunkt für diese Erörterungen. Deshalb halte ih es für unpraktisch, meinerseits auf das Materielle, was der Abg. Dünkelberg vorgebracht hat, jeßt einzugehen.
Ebenso liegt es mit dem leßten Theil seiner Ausführungen, worin er darüber Beschwerde führte, daß bei Konsolidationen die Be- theiligten des rechten Rheinufers ungünstiger gestellt sind als die Eifel» bewohner, die am linken Rheinufer wohnen. Auch in dieser Be- ziehung würde ich ihm anheimgeben, diese Frage bei Berathung des Eifelfonds zur Sprache zu bringen, wo wir wahrscheinlich auch noch von anderen Herren des Hauses den Wunsch aussprechen hören werden, für den Hunsrück und andere Theile der Monarchie ähnlihe Fonds einzuführen, wie folher für die Eifel besteht. Ih muß also au hier ablehnen, auf die Erörterungen des Herrn Abgeordneten einzu- gehen.
Uebrigens kann ich jeßt {hon hervorheben — mir sagt das eben der Geheime Rath Sahs —, daß für Konfolidationen beim rechten Rheinufer zur Bestreitung der Theilungskosten den Bewohnern erheblich höhere Zuschüsse gewährt werden, als der Abg. Dünkelberg anzunehmen \cheint.
Nach ciner kurzen Bemerkung des Abg. von W erdeck
wird das Kapitel bewilligt. Schluß gegen 41/4 Uhr. Nächste Sizung Dienstag 11 Uhr. (Fortsezung der Etatsberathung.)
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag ist der nachstehende Entwurf eines Ge- seßes, betreffend Abänderung des Zuckersteuergeseßes,
ugegangen : Eng Artikel I.
Die Bestimmungen des zweiten und dritten Theils — §8 65 ff. — des Gesetzes, die Besteuerung des Zuers betreffend, vom 31. Mai 1891 (Reichs-Geseßbl. Seite 295), sowie das Gesetz, betreffend Ah- änderung des Zuckersteuergesetzes, vom 9. Juni 1895 (Reichs-Gesetbl. Seite 255) werden aufgehoben. An die Stelle der aufgehobenen Vor- schriften des Geseßes vom 31. Mai 1891 treten folgende Bestimmungen : Zweiter Theil. Betriebsf\teuer.
1) Gegenstand, Sre naa und Höhe der Steuer. S 65. Von dem in einer Zuckerfabrik zur \teuerlichen Abfertigung (§S 36 ff.) gelangenden Zucker wird ein Zuschlag zur Zuckersteuer (Betriebssteuer) erhoben, welcher für die innerhalb eines Betriebs- jahres abgefertigten Mengea E bis zu 500000 Kg einschlißlch .. .. . . , 0,05 4, von über 500000 kg bis zu 1000000 kg ein- E E s O0 von über 1000000 kg bis zu 1500000 kg ein- E e a a L OIO von über 1500000 kg bis zu 2000000 kg ein- E O0 und fo fort, von 500 000 zu 500 000 kg um 0,05 Æ steigend, für je 100 kg Rohzucker Nettogewicht beträgt. : . Für den Theil der Zuckererzeugung, welcher die nah 88 74 ff. festgeseßte Menge um mehr als fünf vom Hundert überschreitet, ist ein Zuschlag zur Betriebssteuer im Betrage von einer Mark für 100 kg zu entrichten. Für die in neu errihteten Fabriken (8 76 Abs. 1) im ersten Jahre ihres Betriebes hergestellten Zuckermengen ist ein Zu- {lag im Betrage der im Abs. 1 vorgesehenen Betriebésteuersäte, jedo für den Theil der Jahreserzeugung, welcher über eine Menge von 10 000 000 kg hinausgeht, im Betrage von einex Mark für 100 kg zu entrichten. S 66
Die Betriebssteuer (§ 65 Abs. 1 und 2) wird nah den aus der Fabrik abgefertigten “ank ag opiadt A 199 bemessen. Verläßt der Zucker die Fabrik niht in Form von No e 1s ist das Erzeugniß zum
wecke der Steuerfestseßung auf feinen Rohzuckerwerth umzurehnen. Nach welhem Verhältniß leßteres zu geshehen hat, bestimmt der Bundesrath. ;
NRübensäfte und Abläufe der Zukerfabrikation sind der Betriebs-
steuer niht unterworfen. 8 67 » l.
Zuker, welcher im gebundenen Verkehr (§ 39) in die Fabrik ein- gebraht wird, ift nah seinem Nohzuckerwerthe (§ 66) von der aus der Fabri ausgehenden Menge in Abzug zu bringen. abriken, welhe aus\{ließlich Zucker der im Abs. 1 gedachten
Art verarbeiten, sind der Hettlediteuer niht unterworfen.
S 68. ,_ Mehrere in der Hand desselben Besißers befindlihe, innerhalb einer Entfernung von 10 km von einander belegene Fabriken werden, sofern au nur eine derselben nach dem Inkrafttreten dieses Scues errichtet ist, im Sinne der obigen Bestimmungen als eine Fabrik an-
gesehen. 2) Dun asu L Nus Verjährung.
Die Betriebsfteuer ist zu entrichten, sobald der Zucker die Fabrik verläßt. Zur Entrichtung ist der Fabrikinhaber verpflichtet. ine Befreiung von der Steuer oder eine Vergütung derselben (§§ 5, 6) findet nit statt. / H Bezüglih der Stundung der Betriebssteuer und der Verjährung derselben finden die Tore der §8 3 und 4 Anwendung. Ausfuhrzuschüs| usfuhrzuschüsse. 1) Höhe der Zuschü E ERY deren Zahlung.
Im Falle der Ausfuhr des Zuers oder der Niederlegung des- selben Le, bffentlicben Niederlage oder einer Privatuiederlage
Berlin, Dienstag, den 4. Februar
unter amtlihem Mitvershluß in einer Menge von mindestens 500 kg wird ein Ausfuhrzushuß gewährt, welcher a. sür Rohzucker von mindestens 90 9/6 Zuckergehalt und raffinierten Zucker von unter 98, aber mindestens 90 9/6 Zuckergehalt . G b. für Kandis und Zucker in weißen vollen harten Broten, Blöcken, Platten, Stangen oder Würfeln oder in weißen harten durchs{heinenden Krystallen von mindestens 994 %/ Zuckergehalt, alle diese Zucker auch nach Zerkleinerung unter \teueramtlicher Aufficht S. c. für alle übrigen Zucker von mindestens 98 °/ Zucker- E40 für 100 kg beträgt. Nach näherer Bestimmung des Bundesraths können die Ausfuhr- ¿ushüsse auch für zuckerhaltige Waaren im Falle des § 6 Ziffer 1 gewährt werden.
S T1,
Eine Baarzahlung der Zuschüsse findet vor Ablauf von sechs Monaten nach dem Tage der Ausfuhr oder Niederlegung nicht statt. , Wird Zucker aus der Niederlage in den freien Verkehr oder in eine Zuckerfabrik entnommen, so is der darauf gewährte Zuschuß zurückzuzahlen. Der niedergelegte Zucker haftet der Steuerbehörde ohne Rücksicht auf die Rechte Dritter für den Betrag des gewährten
Zuschusses. 2) Aenderung A Zuschuß sätze.
Der Bundesrath is ermächtigt, die im § 70 vorgesehenen Zuschuß- säße Agen oder dauernd zu ermäßigen, oder die Bestimmung über die Zahlung von Zuschüssen vollständig außer Kraft zu seten, sobald in anderen Rübenzucker erzeugenden Ländern, welche gegen- wärtig für die Zuckererzeugung oder Zuckerausfuhr eine Prämie ge- währen, E ermäßigt oder beseitigt wird. Der bezüglidhe Beschluß des Bundesraths is dem Reichstag, sofern er versammelt ist, sofort, andernfalls aber bei seinem nächsten Zusammentreten vor- E, Derselbe ist außer Kraft zu seten, soweit der Reichstag dies verlangt.
3) Höchstbetrag der jährlichen Zuschüsse und Einziehung zuviel gezahlter Beträge. 8 73.
Für, die Gewährung der Ausfuhrzushüsse sind die Einnahmen aus der Betriebs\teuer (§ 65) und 25% der Einnahmen aus der Zuckersteuer (§ 2), abzüglih der Erhebungs- und Verwaltungskosten, zu verwenden.
Bleibt die Summe der gewährten Zuschüsse in einem Betriebs- jahre hinter dem dafür eren, fow Betrage zurück, so tritt der nit
4,00 M,
verwendete Theil des leßteren, soweit er fünf Millionen Mark nit übersteigt, dem für das nächste Jahr zum Zwecke der Zuschuß- gewährung auszuseßenden Betrage hinzu. i
Geht die Summe der gewährten Zuschüsse in einem Betriebs- jahre über den dafür aus eféhten Betrag hinaus, so is der über- schießende Betrag nah Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen
einzuziehen.
8 74.
Für die einzelnen betriebssteuerpflihtigen Fabriken wird alljährli die von ihnen herzuftellende Zuckermenge Cry festgeseßt, bei deren POIRLN sie nach Verhältniß ihrer Mehrerzeugung zur Deckung des bei Gewährung der Ausfuhrzushüfse sich ergebenden Fehlbetrags (§ 73 Absay 3) heranzuziehen sind. as Inkrafttreten dieses Geseßes errihtete Fabriken sind für des erste Jahr ihres Be- triebs nah Verhältniß ihrer ganzen Jahreserzeugung an Zucker dazu beizutragen verpflihtet. i :
Die Festseßung der Höhe der von den Fabriken zu entrihtenden Beträge sowie thre Einziehung und die Einziehung zuviel gezahlter Ausfuhrzuschüsse e durch die Verwaltungsbehörde unter 2 Fed des Rechtsweges. In wie weit für diese Beträge Sicherheit zu bestellen ist, bestimmt die oberste Landes-Finanzbehörde.
4) Verfahren bei der Kontingentierung der Zuckerfabriken.
8 75.
Die erstmalige Feststellung der Kontingente (§ 74) erfolgt unmittelbar nah Verkündigung dieses Gesezes für das Betriebsjahr 1896/97 und umfaßt alle diejenigen Fabriken, welche bei Verkündigung des Geseyes bereits im Betriebe oder zum Betriebe fertig oder welche bor dem 1. Dezember 1895 in der Herstellung begriffen waren. Die späteren Kontingentierungen finden in der ersten Hälfte eines jeden Betriebsjahrs für das darauf folgende Betriebsjahr statt.
8 76.
Den nah dem 1. Dezember 1895 errihteten Fabriken wird, \o- weit sie niht bereits an der erstmaligen Kontingentierun theil- genommen haben, ein Kontingent für das erfte Jahr ihres Betriebs Überhaupt nicht und für das zweite Jahr nur in Höhe der Hälfte der im ordnungsmäßigen Verfahren (§8 77, 78) zu ermittelnden Jahresmenge zugetheilt. : i
Ift etne Fabrik im ersten Jahr ihres Bestehens weniger als fünfzig Tage im Betrieb gewesen, so treten die in dem Gesetz für das erste Jahr ihres Betriebs vorgesehenen Folgen au für das zweite Jahr und die für das zweite Jahr vorgesehenen Folgen für das dritte Jahr ein. R
(4.
Das Kontingent der einzelnen Fabrik wird näch der Zuckermenge ermittelt, welhe von der Fabrik aus inländishen Rohstoffen in den leßten fünf Betriebsjahren unter We lassung der höchsten und der niedrigsten Jahreserzeugungsziffer dur \cnittlich hergestellt ist. Das Betriebsjahr, in welhem die Kontingentierung vorgenommen wird — bei der erstmaligen Kontingentierung das Sahr 1895/96 — wird hierbei nicht berüdcksichtigt. i i
Die Vorschrift, daß bei der LOLDEEUGE der Nübenzudcker- fabriken nur die Jahreserzeugung an gens aus inländishen Rüben berüdsihtigt werden darf, findet bezüglih derjenigen Jahre, welche in die Zeit vor dem Inkrafttreten des Geseßes fallen, keine Anwendung. Auch ist der Bundesrath für eine fernere Uebergangszeit von drei Jahren Ausnahmen zuzulassen ermächtigt.
8 78.
Ist eine Fabrik noch nicht oder niht während des ganzen im § 77 Abs. 1 bezeihneten Zeitraums im Betriebe gewesen, so wird unter Anhörung von Sachverständigen ermittelt, îin welchem Verhältniß ihre tehnishe Leistungsfähigkeit zu der Leistungsfähigkeit einer oder mehrerer anderer, thunlichst nahe gelegener Fabriken steht, weldhe während der an dem fünfjährigen Zeitraum fehlenden Jahre in ungestörtem Betriebe gewesen sind. Nach diesein Verhältniß wird aus der Zuckermenge, welche die leßteren Fabriken in den in Rede stehenden Jahren thatsächli erzeugt haben, für die zu kontingentierende Fabrik die Zuckermenge berechnet, welche ihr bezüglich jener Fehljahre in Anrechnung zu bringen ist.
Dies Versubrest ndet finngemäße Anwendung, wenn eine kontingentierende Fabrik infolge Brandschadens oder anderer nit vorherzusehender und unabwendbarer Ereignisse, welche den tehnischen Betrieb der Anstalt \tören, während mehrerer der in Betracht kommenden fünf Jahre zu einer ungewöhnlihen Einschränkung der
Zuckererzeugung genöthigt gewesen ift.
1896.
& 79. Die Feststellung der Kontingente geschieht in Rohzuckerwerth (§ 66) ; sie erfolgt endgültig dur die obersten Landes-Finanzbehörden nah näherer Bestimmung des Us
Die zulässige Summe der für die einzelnen Fabriken festzuseßzenden Ton gente (das a E wird für das Betriebsjahr 1 96/97 auf 1 Millionen Kilogramm bestimmt.
Für jedes fernere Betriebsjahr wird das Se guten tine im vorhergehenden Jahre durch den Bundesrath festgestellt. Hierbei darf das neu festzuseßende Gesammtkontingent gegen das Gesammtkontingent des Jahres, in welchem die Sesilepung erfolgt, höhstens um das Doppelte desjenigen Betrags vermehrt werden, um welchen der in- ländishe Verbrauch an Zucker in dem nächstvorhergegangenen Jahre den Verbrauhch in dem zweitvorhergegangenen Jahre übertroffen hat. Als verbraucht gilt der im Inlande gegen Steuerentrichtung in den freien Verkehr geseßte Zucker.
Uebersteigt das hiernach festgeseßte Gesammtkontingent die Summe der für dasselbe Jahr für die einzelnen Fabriken ermittelten Kon- tingente, fo sind die legteren verhältnißmäßig zu erhöhen, im entgegen- geseßten Falle verhältnißmäßig herabzuseßen.
5) Uebertragung des AOA Ans auf andere Fabriken.
Ist eine Fabrik durch Ereignisse der im § 78 Abs. 2 gedachten Art außer Stand gese t, Zucker bis zur Höhe ihres Kontingents her- ge so kann die Direktivbehörde gestatten, daß der nit erled gte Theil des Kontingents dem Kontingent anderer Fabriken, soweit diese die Verarbeitung der der ersteren Fabrik noch zur Verfügung stehenden Rohstoffe übernehmen, zugeschrieben wird.
Die Uebertragung des Kontingents oder eines Theils desselben auf ein spâäteres Jahr is unzulässig.
Vierter Theil. Zoll-, Uebergangs- D O ARe M IeE,
Der Eingangszoll für festen und flüssigen Zuer jeder Art be- trägt 45 A für 100 kg. Unter Zucker werden au Rübensäfte, Füll- massen und Zuckerabläufe (Syrup, Melasse) verstanden.
Der Eingangszoll für Honig, auch künstlihen, wird auf den leihen Betrag festgeseßt. Die bestehenden Bestimmungen über die rmittelung des Nettogewihts von Syrup in Fässern finden auf ausgelafsenen s auch künstlichen, sowie auf flüssigen Zucker in Fäfsern gleihfalls Anwendung.
S 83.
Wird Zucker, welher vor dem Inkrafttreten dieses Gesezes in eine Niederlage aufgenommen ift, nah dem genannten eitpunkt in den freien Verkehr oder in eine Zuckerfabrik übergeführt, so ift pat unbeschadet der Rückzahlung des etwa darauf gewährten Zuschusses der Betrag des Unterschiedes zwischen dem bisherigen und dem durch dieses Geseh bestimmten Zuschußsaßze zu entrichten.
Der gleihe Betrag ist von demjenigen Zucker zu erheben, wee sih beim Inkrafttreten des Gesetzes außerhalb einer Niederlage im
ebundenen Verkehr oder in einer Zuckerfabrik befindet, in leßterem fall jedo nur, soweit beim Ausgang aus der Fabrik von dem ucker eine Betriebssteuer niht zu entrihten fein würde.
Wird Zudcker, welcher vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in eine Niederlage ohne Zushußgewährung aufgenommen ift, nach dem genannten Zeitpunkt unter San lithiabne des Ausfuhrzushufses ausgeführt oder niedergelegt, so ift dafür ein Zushuß nur in der im Geseß vom Sur iéos vorgesehenen Höhe zu gewähren.
Die vorstehenden Bestimmungen beziehen sich nit auf unver- ¡ollten ausländisben Zucker. Die in Gemäßheit dieses Paragraphen aufkommenden Beträge sind in gleiher Weise wie die Einnahmen aus der Betriebs\teuer zu verwenden. (§8 73.)
Artikel IL.
Die im § 2 des Geseßes vom 31. Mai 1891 auf 18 A festge-
seßte Zukersteuer wird auf 24 4 für 100 kg Nettogewicht erhöht.
Artikel III.
Im S 16 des Geseßes vom 31. Mai 1891 kommt der Abf. 2, in den §8§ 21 und 22 kommen die Worte: „oder zuerst nah dem 31. Juli 1892 fortgeseßt“, im § 42 die Worte: „bis zum 1. ugust 1892, fofern aber die Anstalt erst später errihtet roird*“ und im & 43 die ag r vet auf § 67 des Gesetzes in Wegfall ; soweit im § 43 auf den isherigen S 68 Bezug genommen ift, tritt an die Stelle des
leßteren der § 70. Artikel IV.
Dieses Gesetz tritt bezüglich der Vorschriften über die erftmalige Kontingentierung der Fabriken mit dem Tage seiner Verkündigung, im übrigen mit dem 1. August 1896 in Kraft.
ür Gebietstheile, welhe an dem vorgenannten Tage außerhalb ollgrenze liegen, tritt, falls dieselben in diese Grenze einge-
der inshließung das gegenwärtige
{loffen werden, mit dem Tage der BA N Kraft. ; Af L
er Reichskanzler wird ermächtigt, den unter Berücksichtigung der obigen Aenderungen gs ergebenden Tert des Geseßes vom 31. Maî 1891 als „Zuckersteuer es mit dem Datum des vorliegen- den Geseßes durch das Reihs-Gefeßblatt bekannt zu maten.
Die dem Entwurf beigegebene Begründung lautet in ihrem allgemeinen Theil: |
Die ungünstige Lage der heimischen Zuckerindustrie hat den Reichs- tag bereits in seiner vorigen Tagung zu wiederholten Malen beschäftigt. Es wurde hierbei ein Nothstand des Gewerbes und der auf leßteres angewiesenen landwirthschaftlichen Kreise von der überwiegenden Mehr- heit des Hauses als vorliegend anerkannt, und eine Au erra un derjenigen Bestimmungen des Je Is vom 31. Mai 189 beshlossen, nach welchen eine weitere Hera Een der getepes Ausfuhrzushußsäge für die Zeit vom 1. August 1895 bis zum 31. Juli 1897, dem für den gänzlihen Wegfall derselben vorgesehenen Termin, eintreten sollte. i
Die damals vom Reichstag angenommene Novelle zum Zucker- steuergeseßz, die als Gesey vom 9. Juni 1895 (Neichs-GeseybLl. S. 255) inzwischen in Wirksamkeit getreten ist, bezweckte keine ab- s{ließende Regelung der Angelegenheit, sondern wollte nur den Ein- tritt eines der Zuckerindustrie nah dem gee een unmittelbar fevorstehenden und während der augenblicklihen Krisis besonders bedrohlihen Nachtheils für eine gewisse Frist hinausschieben. Den verbündeten Regierungen sollte hierdurch une die Zeit gewährt werden, um der bei Einbringung des Gesetzes vom 9. Juni 1895 ausgesprochenen Absicht gemäß die einshlägigen Verhältnisse näher zu prüfen und die behufs Beseitigung bestehender Mißstände etwa erforder- liche R ARE der Zu erl nergelezge vorzubereiten. Die Prüfung hat inzwischen stattgefunden. r Ergebniß ift in den Ab- nderungsvorshlägen der Vorlage niedergelegt.
Wenn in der Begründung zu dem Geseh vom 9. e 1895 auf
d Stand d rei Í auf blie Gute er betbeiligten I uis Gn Lan chaft niht aufkommen ließen, fo agte au gegen
n Di:: adatisita Preise am Zudermarkt betrugen für 100 kg
(Nohzucker, Rendement 88, Hamburg) im Monat Januar