1896 / 32 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

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des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32. | is l

1896.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem ordentlichen Universitäts-Professor Dr. phil. Hüffer zu Breslau und dem Land-Bauinspektor Lohse zu Wiesbaden den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Handelsshul - Direktor a. D. Schaffner zu Han- nover, dem Steuer-Einnchmer a. D. Hötel zu Eckartsberga und dem Bauschreiber a. D. Harnish zu Mülhausen i. E. den Königlichen Kronen-Orden vierter Kla})se, sowie

dem berittenen Gendarmen Franz Hoffmann in der 1. Gendarmerie-Brigade, dem Ober-Wachtmeister Herold, dem Ober-Wachtmeister Sauther, dem Fußgendarmen Kramer und dem Fußgendarmen Glowsky, sämmtlih in der 7. Gendarmerie-Brigade, dem pensionierten Binnen-Ober- Lootsen Siewert zu Neufahrwasser bei Danzig, dem Kanzlei - Gehilfen a. D. Ernst Schulze zu Dahme im Kreise Jüterbog - Luckenwalde, dem Kanzlei - Gehilfen a. D. Ragsh zu Pawlowißke bei Gnadenfeld im Kreise Kosel, bisher zu Schweidnig, dem Gerichts- vollzieher a. D. vom Ende zu Krefeid, dem Gerichts- vollzieher a. D. Hahn zu Wusterhausen a. D., dem Eisen- bahn-Zugführer a. D. Kihm zu St. Johann im Kreise Saar- ‘brücken, dem Gemeindeförster a. D. Theil zu Berschweiler im Kreise St. Wendel, dem kommunalständishen Wegewärter Schreiber zu Dou im Kreise Eschwege, dem Holzhauer- meister Micha elPu yka zu Klein-Jerutten im Kreise Ortelsburg, dem Fabrikarbeiter Samuel Haak zu Kröllwiß im Saal- kreise, dem herrschaftlihen Kutsher Andreas Schulze zu

erchel im zweiten Jerihowschen Kreise, dem landwirthschaft-

Uchen Arbeiter Joachim Peters zu Neu-Kamern, desselben Kreises, und dem herrschaftlihen Tagelöhner Christian Schulze zu Markendorf im Kreise Lebus das AUgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

_ Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller- qnädigft geruht : den nachbenannten Offizieren 2c. der Marine die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Jnsignien zu ertheilen, und zwar:

des Komthurkreuzes erster Klasse des Kön iglich sächsischen Albrehts- Ordens:

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dem Kontre-Admiral O ldekop;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Eichenlaub des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Kapitän-Lieutenant Meyeringh und dem Hauptmann von Schmid vom 1. See-Bataillon: des Ehrenkreuzes des Großherzoglih mecklenburg- shwerinshen Grelfen-Ordens: dem Korvctten-Kapitän Follenius; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich sächsishen-Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken: dem Kapitän-Lieutenant von Rebeur-Paschwißt; des Ritterkreuzes AUEAE Klasse des Herzoglich braunshweigishen Ordens Heinrih's des Löwen und des Ehrenkreuzes vierter Klasse des Fürstlich shaumburg-lippishen Haus-Ordens: dem Kapitän-Lieutenant der Reserve des Seeoffizierkorps Weyer, Erstem Offizier des Schnelldampfers des Norddeutschen Lloyds „Kaiser Wilhelm I[.“: des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen-ernestinishen Haus-Ordens: dem Korvetten-Kapitän Breusing; ferner : des Kaiserlich russishen St. Annen-Ordens zweiter Klasse: dem Kapitän zur See Büchsel; derselben Dekoration in Brillanten: dem Kapitän zur See von Schumann; des Kaiserlich russishen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse: dem Kapitän-Lieutenant Wild e; des Kaiserlich cussishen St. Annen-Ordens dritter Klasse: den Kapitän-Lieutenants Grapow und Dunbar: des Oesterreichish-Kaiserl ichen Ordens der Eisernen Krone zweiter Klasse: dem Kapitän zur See Boeters; des Großherrlich türkishen Medschidje-Ordens vierter Klasse: dem Kapitän-Lieutenant Trummler;

des Kommandeurkreuzes des Königlich portug iesi- hen Ordens Unserer Lieben Frau von Villa- Vicojsa: dem Kapitän zur See Freiherrn von Bodenhausen: des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich shwedishen Schwert-Ordens: dem Korvetten-Kapitän von Usedom: des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Kapitän-Licutenant Dunbar; des Kommandeurkreuzes des Königlich rumänischen Ordens „Stern von Rumänien“: dem Korvetten-Kapitän Grolp:;: des Offizierkreuzes des Königlich niederländischen Ordens von Oranien-Nassau mit Schwertern: dem Kapitän-Licutenant Ließ mann; sowie der ersten Klasse des Königlich spanischen Ordens für Verdienste zur See: dem Ober-Stabsarzt erster Klasse Sander, Garnison- Arzt in Wilhelmshaven.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Landrichter Vol § in Saargemünd zum Amtsanwalt in der Verwaltung von Elsaß-Lothringen zu ernennen.

Den nachbenannten Krankenkassen: 1) Kaufmännishe Krankenkasse zu Dirschau (E. H.), 2) Unterstüßungskasse für Maurer und Zimmerleute Oldesloes und Umgegend (E. H.), 3) Kranken-, Unterstüßungs- und Sterbekasse des Vereins der Rechtsanwalts- und Gerichtsvollziehergehilfen des Ober: Landesgerichtsbezirks Köln (E. H.), 4) Allgemeine Unterstüßungs- und Krankenkasse Riedelbach (E. H.), Arbeiter - Kranken - Unterstüßungs - Kasse (E. H.) Vehlefanz, 6) Gegenseitige Tischler-Kranken- und Hannover und Linden (E. H.) ist auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgeseßes in der Fassung vom 10. April 1892 (R.-G.-Bl. S. 38379) die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des S 75 a. a. O. genügen. Berlin, den 1. Februar 1896. Der Minister für Handel und Gewerbe. Jn Vertretung : Lohmann.

zu 5) zu

Sterbekasse für

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Provinzial-Landtag der Provinz Sachsen zum 1. März d. J. nah der Stadt Merseburg berufen werde.

Auf den Bericht vom 7. Januar d. J. will Jch hier- durch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 700000 4/6, zu deren Aufnahme die Stadt St. Fohann a. d. Saar im Regierungsbezirk Trier durch das Privilegium vom 24. Januar 1887 (G.-S. S. 20) er- mächtigt worden is, von vier auf drei und einhalb Prozent herabgeseßt werde, mit der Maßgabe, daß die in dem Privi- legium festgeschte Tilgungsfrist unter entsprechender Erhöhung des Tilgungssaßes der Anleihe innegehalten werde, sowie daß die noch nicht getilgten Anleihescheine den Jnhabern derselben rechtzeitig für den Fall zu kTündigen sind, daß die Anleihe- scheine dem Bürgermeisteramt zu St. Johann a. d. Saar nicht bis zu einem von demselben festzuseßenden Termine zur Ab- stempelung auf 31/5 Prozent eingereiht werden.

Berlin, den 15. Januar 1896.

Wilhelm R. Miquel. Freiherr von der Rede. An den Minister der Finanzen und des Jnnern.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Der praktishe Arzt Dr. Thilow in Gefell ist unter Belassung in seinem Wohnfiß zum Kreis-Wundarzt des Kreises Ziegenrück ernannt worden.

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Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

‘Der bisherige Landmesser Wilhelm August Baldus zu Limburg a. L. ist zum Königlichen Ober-Landmesser ernann worden.

BVBelanntmaächGung

Die Herren Forst-Referendare, welche in diesem Frühjahr die forstlihe Staatsprüfung abzulegen beabsichtigen, haben die vorschriftsmäßige Meldung bis spätestens zum 1. März d. J. einzureihen. Derselben ist der Nachweis über die Dauer der aktiven Militärdienstzeit der Prüflinge bei- zufügen.

Berlin, den 1. Februar 1896.

Die Königliche For)t-Ober-Examinations-Kommission.

Donner.

Belanntma nh

Bei dem am 12. Februar d. J. im Königlichen Opern- hause stattfindenden Subskriptionsballe ist, wie bisher,

1) die Anfahrt der Wagen nur von den Linden aus gestattet, und ztvar :

M Haupteingange (Thür Nr. 1), der Universität gegenüber, un an der Thür Nr. 3 (am Opernplagt).

2) Die Abfahrt findet statt:

a. vom Haupteingang Nr. 1 nah der Schloßbrücke und nah den Linden zu (die Wagen haben fich vor dem Opernhause, Front nath demselben, aufzustellen),

b. von der Thür Nr. 3 nach den Linden zu (die Wagen haben sih auf dem gepflasterten Theil des Opernplatzes bis zur Behrenstraße hin aufzustellen).

Die Eröffnung des Hauses erfolgt um 74 Uhr; ein früheres An- fahren der Wagen würde zwecklos sein.

Die Wageninhaber werden ersucht, die Anweisung wegen des Wiederabholens x. ihren Kutschern {hon vor der Anfahrt zu geben, damit die Vorfahrt der folgenden Wagen dadur nit behindert und aufgehalten wird.

Der Verkehr der Pferdebahn über den Plaß am Opernhause wird während der An- und Abfahrt zum Balle soweit als nöthig ausgeseßt werden.

Berlin, den 4. Februar 1896. Der Polizei-Präsident. von Windheim.

Beranuntmab ang

Aus Anlaß der Ingebrauhnahme der im Gebiete der evangelischen Luisen-Parochie in Charlottenburg, deren Anschluß an den Berliner Stadtsynodalverband zum 1. April 1896 bevorsteht, erbauten Kaiser-Wilhelm-Gedächtniß-Kirche wird von den zuständigen Staats- und Kirchenbehörden

l) die Errichtung eines selbständigen evangelischen Kirchspiels für die gedachte Kirche, 2) die Vergrößeruag der gemeinde in Berlin beabsichtigt. Demgemäß sollen folgende Maßnahmen getroffen werden : \

Zwölf - Apostel - Kirchen-

Festseßzungen, betreffend die Errichtung einer evangelishen Kaiser - Wilhelm-Gedächtniß-Kirhengemeinde in Berlin: I

Die Evangelischen in denjenigen Gebieten von Berlin, Char- lottenburg und Deutsch - Wilmersdorf, welhe umschrieben werden :

im Often durh die Mititellinien der Schill: und Nettelbeckstraße

von der Herkulesbrücke bis zur Mittellinie der Kleiststraße, und durch die öftlihe Grenzlinie der Grundstücke auf der öst- lihen Seite der Lutherstraße von der Mittellinie der Kleist- ftraße südwärts bis zur Mittellinie der Moßstraße einschließlich fämmitliher Eckgrundstücke, auch wenn sie nicht in der Luther- straße gezählt werden, Süden durh die Mittellinien der Moß-, Geisberg- und Schaperstraße von der östlichen Grenzlinie der Grundstücke auf der östlichen Seite der Lutherstraße westwärts bis zur Mittel- linie der Gravelottestraße,

im Westen durh die Mitteilinien der Gravelotte- und Fasanen- straße von der Mittellinie der Schaperstraße nordwärts bis zur Mittellinie der Kurfürsten-Allee, und durch die Weichbildgrenze zwischen Berlin und Charlottenburg von der Mittellinie der E A E nordwärts bis zur Mittellinie des Landwehr- Kanals,

im Norden durch die Mittellinie des Landwehr-Kanals von der Weichbildgrenze zwischen Berlin und Charlottenburg ostwärts bis zur Herkulesbrücke,

werden aus ihren bisherigen Parochien ausgepfarrt und zu einer selbst- ständigen Kaiser-Wilhelm-Gedächhtniß -Kirchengemeinde vereinigt.

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In der Kaiser-Wilßelm-Gedächtniß-Kirhengemeinde werden dret Pfarrftellen errichtet.

Die Berufung der Pfarrer bleibt hinsihtlih der 1. Pfarrstelle dauernd, hinfichtlich der 2. und 3. Pfarrstelle für die erstmalige Be- setzung derselben Allerhöchster Stelle vorbehalten.

LALs Für die Kaiser-Wilhelm-Gedächtniß-Kirchengemeinde gelten die

Gebührenordnungen, welche * für den Berliner Stadtsynodalverband

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