1896 / 35 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

vermehrten Zucht kaltblütiger Pferde in der Provinz Brandenbur d beklagt die pud Einfuhrziffer von Pferden, Y E

Der Rest des Etats wird bewilligt.

Es folgt der Etat der Domänenverw altung.

Bei den Einnahmen aus dem Ertrage von Domänen- vorwerken weist

Berichterstatter Abg. von Bockelberg (kons. auf die Minder- einnahme von 106 442 4 hin; nur die Provinzen le8wig-Holstein, Hannover und Hessen - Nassau hätten geringe Mehrerträge an Pacht ergeben, in den übrigen Provinzen seten überall achtrückgänge zu verzeihnen. Die Budgetkommission habe dieses rgebniß als ein maßgebendes Barometer für die Lage der Landwirthschaft angesehen.

stei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- ein:

Meine Herren! Der Herr Berichterstatter hat durchaus zutreffend darauf hingewiesen, daß beginnend im Jahre 1868 bis zum Jahre 1887 eine prozentuale Steigerung der Einnahmen aus den Domänen stattgefunden hat. Jch nehme an, daß diese Nachweisung, weil sie der Budgetkommission übergeben ist, sämmtlichen Herren im Hause hier vorliegt. Wir sehen daraus, daß bis zu 73 9% in einzelnen Jahren eine Steigerung der Pachteinnahmen stattgefunden hat. Der geringste Betrag ist 43% in der ganzen Zeit gewesen, der größte Betrag 73 9/0 und der mittlere 42 bis 469%. Dann ist eine um 7% und 14 9/0 geringere Einnahme erzielt für 1887 und 88; dann ist 1889 und 90 erst wieder eine geringe Steigerung um 43 9%% eingetreten. Von 1891 an bewegt si der Ertrag der erzielten Domänenvorwerks- Pachtpreise von 7 9/6 bis zum Jahre 1896 auf 15 9/6 abwärts.

Der Herr Berichterstatter hat darauf hingewiesen, daß in der Budgetkommission aus dieser Nachweisung ein Beweis für die allge- meine Nothlage der Landwirthschaft gefunden fei. Ich habe schon in der Budgetkommission erwidert, daß das in gewisser Beziehung als richtig anerkannt, in gewisser Beziehung aber als zutreffend nicht an- erkannt werden könne. Ih darf das näher erläutern.

Meine Herren, es ist Jhnen bekannt, daß große Theile im Westen unserer Monarchie überall keine Domänenvorwerke besißen, Westfalen hat im Regierungsbezirk Minden nur zwei, sonst keine; Rhein- land hat überall feine Domäzenvorwerke, in Hessen - Nassau sind ebenfalls nur wenige Domänenvorwerke. Für diese Landes-

theile fehlt also in der Nachweisung jeder Anhaltspunkt für Beurtheilung der bez. Frage. Aber abfolut zutreffend sind diese Zahlen auch nicht für diejenigen Landestheile, wo Domänen- vorwerke in größerem Umfang bestehen. An si ist der Rückgang allerdings ein allgemeiner, aber es giebt auch noch eine große Zahl von Domänen, selbs in den \{lechter situierten Gegenden, die sich im wesentlihen auf derselben Höhe noch wie früher erhalten haben. Da- neben is darauf hinzuweisen, daß aus der Lage der Domänen die Lage der Landwirthschaft im allgemeinen niht beurtheilt werden kann. Denn die Domänenvorwerke befinden sich in einer viel günstigeren Lage hinsihtlich ihrer Ertragsverhältnisse als wie der Privatbesip. Das ist ja eine bekannte Thatsahe. Durch die Bereitwilligkeit des Landtags sind der Domäânenverwaltung für jedes Jahr erheblihe Mittel für Melioration der Gebäude und Grundstücke zur Verfügung gestellt, und dadur sind selbst- verständlih erheblich größere Erträge erzielt worden als auf Privat- grundbesiß; daneben find die Domänenvorwerke überall in den Händen durchaus tüchtiger, technisch ausgebildeter Landwirthe, und es werden nur Domänenpächhter angenommen, die das nöthige Betriebskapital besißen. In dem Mangel des leßteren kann, glaube ih, vielfa bei dem privaten Grundbesiß in gegenwärtiger Zeit besonders der Nück- gang des [landwirthschaftlichen Betriebes mit gefunden werden.

Ferner bemerke ih: Von 1868 bis 1886 hat \ich eine regelmäßige Steigerung der Domänenerträge vollzogen, Bekanntlih werden die Domänen auf 18 Jahre verpahtet. Wenn Sie die Zahl der Domänen feststellen, welhe jeßt {hon über die Hälfte der Pachtzeit zurück- geleat haben, so kann man annehmen, daß wir nah 6 big 8 Jahren wahrscheinlich wieder auf einen normalen Pachtertrag kommen, dann hat sich bet allen Domänen im preußischen Staat die Einwirkung des Niedergangs der Landwirthschaft, des Rücckgangs der Preise geltend gemacht. In dieser Richtung sind die mitgetheilten Zahlen lehrreich. Wir werden also eine Reihe von Jahren, wie ih annehme, noch im Rückgange bleiben; dann aber werden wir wieder zu normalen Pa(t- preisen gelangen.

Meine Herren, bei der Gelegenheit gestatte ih mir es ist das ja wohl zulässig auf ein paar andere Nachweisungen über gestundete Erträge u. #. w. einzugehen, oder wird der Herr Referent bei einem andern Titel darauf eingehen ? (Berichterstatter Abg. von Bockelberg: Nein, ih habe das {hon ausgesprochen !)

Aus den Nachweisungen über die Ergebnisse der anderweitigen Verpachtung der Domänen im Jahre 1896, die dem hohen Hause noch nit vorliegen, möchte ih ein paar Zahlen mittheilen, die im Verglei mit der Nahweisung pro 1895 interessant sind. Nach der Nachweisung der Verpachtungen von Domänen in diesem Jahre be- ziffert ih der! Rückgang pro 1896 auf 112 993 M4 Im Vor- jahre betrug der Rückgang 119%, in diesem Jahre 15 %. Der Minderertrag wird aber erst im Etatsjahr 1897/98 im Staats- haushalt zur Geltung gelangen. Von den im Wege der Lizitation verpahteten 50 Domänen sind 43 an die alten, die übrigen an neue Pächter verpahtet. Unter den Bestbietenden war der alte Pächter in 48 Fällen der höchstbeste und in zwei Fällen der zweit- beste. Der Zuschlag if ertheilt in 37 Fällen an den besten, in 13 Fällen an den zweitbesten.

Ich enthalte mih weiterer Mittheilungen. Auch aus dieser Mit- theilung geht hervor, daß die Abnahme der Erträge aus den Domänenvorwerken eine allmählih zunehmende ift.

Dann, meine Herren, will ich noch einer anderen Zusammen- stellung kurz erwähnen. Da aus den Kreisen der Domänenpähter vielfach Wünsche auf direkte oder indirekte Pachtermäßigungen an die [andwirth\caftliche Verwaltung herantreten, hat die landwirthschaftliche Verwaltung die übrigen deutshen Staaten um Mittheilung darüber ersuht, ob und welher Rückgang in den Domänenverträgen eingetreten sei, welhe Erleichterungen den Domänenpächtern gewährt werden. Der Budgetkommission habe ih das Wesentlihe aus diesen Er- mittelungen mitgetheilt; die mitgetheilte Nahweisung wird den Herren vorliegen.

Es waren drei Fragen an die übrigen deutschen Bundesftaaten gerihtet: erstens, welchen Jahresertrag die Einnahmen an Paht- zins im Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1894/95 erreichen ; zweitens, in welher Höhe dieser Pachtzins in den fünf Etatsjahren 1890/91 und 1894/95 zurückgegangen sei; und drittens, ob und welche

Erleichterungen mit Rücksicht auf die ungünstige

Gestaltung den Domänenpähtern bezügli in neuerer Zeit etwa gewährt

der landwirthschaftlichen Verhältnisse ihrer vertragsmäßigen Verpflihtung worden seien.

Was die Frage 1 betrifft, so ergiebt sih aus der Nachweisung, daß Preußen ungefähr das Doppelte an Domanialbesiy hat, wie alle übrigen deutshen Bundesstaaten zusammengerehnet. Bayern hat keine Domänen, einzelne Bundesftaaten haben nur wenige Domänen. Preußen hat, rund gerechnet, doppelt so viel Domänenbesitz und Ein- nahmen aus diesem Besiß wie die übrigen Staaten zusammen.

Verglichen das Jahr 1890 mit dem Jahr 1895, hat die Abnahme der Domänenerträge in Preußen betragen 0,34, in Braunschweig hat si eine Zunahme von 14,7 vollzogen, in Anhalt ein Plus von 0,50, in Mecktlenburg-Schwerin ein Minus von 3,62, in Sachsen-Weimar + 0,24, im Königreich Sachsen 9,44, Sachsen-Coburg-Gotha 1,26, Oldenburg + 6,57, Sachsen-Meiningen 0,6, Sachsen- Altenburg 15,11, Hessen-Darmstadt 4,33, Württemberg 3,55, Baden 0,37 und Mecklenburg-Streliß 4 bis 5 9%,

Sie sehen daraus, daß in den westlih und südli belegenen Bundes- staaten meistens ein Rückgang der Domänenerträge stattgefunden hat, stärker wie in Preußen. Interessant ist ein Vergleich mit dem König- rei Sachsen, wo ein Rückgang von 9,44 % stattgefunden hat. Meine Herren, eigentlich wäre anzunehmen, daß Sachsen keinen Rückgang in den Domänenerträgen haben würde, weil dort Industrie und Land- wirthschaft eng mit einander verbunden, die klimatischen Verhältnisse außerordentlich günstig und im großen Ganzen auch die Boden- verhältnisse sehr günstige sind.

Dann geht aus der Nachweisung hervor : 1) daß Anfang des Jahres 1895 der Gesammtertrag der Staats-Domänen 14 000 369 M, Anfang des Jahres 1890 14 047 639 4 betrug, daß also ein Rück- gang in den fünf Jahren von 1890 bis 1895 um 47270 4 cin- getreten ist Die Steigerungen habe ih bereits hervorgehoben.

Dann möchte ih kurz noch die Erleichterungen berühren, welhe Preußen bezw. die übrigen Bundesstaaten ihren Domänenpächternu ge- währen. Wenn die Herren wünschen, bin ih zu eingehenderen Mit- theilungen bereit. Bei den preußischen Domänenpächtern besteht, glaube ih, eine irrige Auffassung über das, was in dieser Nichtung in den außerpreußischen Bundesstaaten geschieht. In der Presse las ich die Behauptung, in anderen deutschen Staaten sei den Domänenpächtern wegen Niederganges des landwirthschaftlichen Ertrages ein allgemeiner Pachterlaß gewährt. Das ist unrichtig; es sind zwar, aber nur ausnahmsweise, in einzelnen Staaten einzelnen Do- mänenpächtern für kurze Zeit Erlasse an der Domänenpacht gewährt, aber im Großen und Ganzen hat kein einziger Staat generell die vereinbarten Pachten mit Rücksicht auf die landwirthschaftlihe Noth- lage heruntergesegt.

Dann hat si ferner ergeben, daß, während hier in Preußen sehr umfangreiche Domänenpachtstundungen ohne Verzinsung stattfinden, die übrigen Staaten allerdings auch Stundungen stattfinden lassen, aber die gestundeten Beträge müssen regelmäßig verzinst werden und zwar mit Zinfen bis zur Höhe von 5 0/9, und daß fo umfangreiche Stundungen, wie hier in Preußen den Domänenpähtern für éine lange Reihe von Jahren gewährt werden, von den übrigen Bundesstaaten niht bewilligt werden.

Endlich hat sich herausgestellt, daß in Bezug auf Meliorationen, Bauten u. \. w. Preußen mindestens seine Domänenpächter so günstig behandelt wie die übrigen deutshen Bundesstaaten.

Ich stelle aus diesen Darlegungen fest: einmal, daß der Rückgang in den preußishen Domänenerträgen ein geringerer ist als derjenige bei den meisten übrigen deutshen Staaten; zweitens, daß, soweit die Domîänenpächter sich in einer \{wierigen Lage befinden, sie bisher in Preußen mindestens so nachsichtig behandelt sind wie in den übrigen Staaten. Ich glaubte, dies öffentlich aus\prechen zu sollen, um un- richtigen Anschauungen über das, was in anderen Staaten geschieht, vorzubeugen; ih hoffe, daß das auch zur Beruhigung der preuߧischen Domänenpächter beitragen wird. (Bravo!)

Abg. Dr. Eckels (nl.): Jn Hannover haben 14 Domänen einen Mehrertrag ergeben, man muß davon aber 10 sogenannte Domanial- Mee in Ostfriesland, kleine Wirthschaften, abziehen, sodaß nur 4 Domänen Mehrertrag ergaben, während 3 Domänen einen Nüd- gang aufweisen. Danach allein kann man aber die Lage der Land- wirthschaft niht beurtheilen. Maßgebender ist dafür die Anzahl der Konkurse auf den Domänen. 1894 befanden sih in Hannover nur 7 9/0 im Konkurse, im vorigen Jahre aber 21 °%. Das Allheil- mittel des Grafen Kaniß würde nichts helfen. Die Verschuldung steigt immer mehr, eine Stundung der Pacht i} nur vereinzelt ein- etreten; einer generellen Ermäßigung der Pacht will ih niht das

ort reden; wie stellt sich aber die Regierung dazu, wenn der Pächter erllärt: ich kann niht mehr weiter wirths{aften ? Dann nimmt ihm die Regierung in der Regel die Pacht ab, läßt ihn aber zu einer Neupahtung nihcht mehr zu, und darin kann manchmal eine Härte liegen. Wichtig ist die Frage der Abnahne des Inventars durch den Nachfolger, oft muß der Pächter die Pacht widerwillig fortseßen, nur um nicht sein in dem Inventar liegendes Vermögen vershleudern zu müssen. Jn dem bisherigen Berfábren liegt eine Härte. Allerdings liegen gewisse Bedenken vor gegen die Uebernahme des Inventars, wenn z. B. die Maschinen veraltet sind und der Nachfolger neue haben will; aber solche Sachen ließen ih ja von der Uebernahme aus\{licßen. Hannover hat die L mey t, und ih wünschte, daß uns wenigstens dieselbe als berechtigte Eigen- thümlichkeit erhalten bliebe, wenn der Minister niht das Prinzip für ganz Preußen ändern will. 5 Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- tein:

Meine Herren! Ih will nicht auf die Frage eingehen, ob es richtiger ist, nah den Grundsäßen der früheren hannoverschen Regie- rung, die für die hannoversche Klösterverwaltung auch heute nohch gelten, bezüglich der Abnahme des Inventars zu verfahren oder nah denjenigen Bestimmungen, welche seit langen Jahren bei der preußi- hen Domänenverwaltung maßgebend sind. Ich gehe auf | das Spezielle des Unterschieds niht ein. Allgemein glaube ih, daß der gegenwärtige Zeitpunkt der ungeeignetste sein würde, wenn man von den zur Zeit in Preußen geltenden Grundsätzen für Inventarabnahme zu den, Grundsäßen übergehen wollte, welche früher in Hannover galten. Die gegenwärtige Lage der Land- wirthschaft zwingt vielfah den neu anziehenden Pächter, wenn er be- stehen will, ein anderes Wirthschaftssystem anzunehmen als dasjenige, was der alte Pächter befolgt hat. Muß der neue Pächter das ganze Wirthschaftsinventar des abziehenden Pächters gegen Taxe übernehmen, so belastet man das Betriebskapital des neuen Pächters vielleicht in bedenklichster Weise und hindert ihn dadur an der nah seinem Er- messen rihtigeren Bewirthschaftung der Domäne. Der neue Pächter würde vielleiht überall nur dann geneigt sein, die Pacht zu über-

nehmen, wenn er freie Hand bei der Uebernahme erhält. gebe ih zu, daß die Frage verschieden beurtheilt werden Herr Abg. Eckels hat das ja auch selbst zugegeben. übrigens in Preußen das bestehende System fih bewährt. Aus den eben von mir dargelegten Gründen möchte ih empfehlen, jedenfallz daran zur Zeit nihts zu ändern.

Abg. von Kardorff (fr. kons.): Der Rückgang der Doms pachterträge ist mindestens doch ein beahtenswerthes Symptom f die Lage der Landwirthschaft. Dieser Rückgang beruht wesentlich U dem Nückgang der Getreidepreife, und wir haben feine Hoffnung z bessere Preise, wenn nicht eine Frage in meinem Sinne gelöst wh Die Landwirthschaft steht vor einer D) Arouen Gefahr, wie dieselbe fie nog nit erlebt hat, wenn in Amerika die freie Silberprägung imme mehr Terrain gewinnt, wenn Amerika zu einem Währungs\ystey übergeht, nah welchem Silber und Gold frei geprägt roird. Das bedeutet für Amerika allein die Silberwährung. Dann komm die Massen des amerikanishen Getreides unter ähnlichen B, dingungen nah Deutschland, wie wir jeßt {on vom argentinisey und russisGen Getreide und von dem Getreide aus anderen Lündey mit unterwerthiger Valuta überschwemmt werden. Der Minist, von Hammerstein hat uns neulih mitgetheilt, daß si Englan in der Währungsfrage ablehnend verhalte. Die anze öffentli, Meinung hat seine Aeußerung dahin verstanden, daß. England auf dj, Anfrage der deutshen Regierung seine Mitwirkung zu einer inter nationalen Regelung der Frage abgelehnt habe. Deshalb bat aud der Deutsche Ladwirthschcftsrath die Währungsfrage von seiner Tagesordnung abgeseßt. Wenn England das abgelehnt hätte, müßten wir die Währungsfrage vorläufig aus der Diskussion lassen, denn nur mit England is sie zu lösen, und wir müßten ung nach anderen Mitteln umsehen, um der Landwirthschaft zu helfen. Unsere Freunde in England benachrihtigten ung nun: „Die Behauptung des Barons Hammerstein muß auf einem vollständigen Mißverständniß beruhen.“ Hierauf gestüßt, er, kundigten wir uns an maßgebender Stelle, es wurde uns die Antwort: „Es ist eine Anfrage an England ergangen, und sie ist ab. lehnend beantwortet worden.“ Diese Antwort gaben wir unseren englifchen Freunden, und darauf ist uns folgende Mittheilung von dem Präsidenten der bimetallistishen Liga, dem bekannten Mr, Gibbs, geworden, der dem jetzigen Ministerium außerordentli nahe steht, und er hätte uns nicht eine folhe Mittheilung gemacht, wenn er niht mit den Mitgliedern des Kabinets Nücksprache genommen hâtte. Die Mittheilung lautet in der Ueberseßung ih stelle Jhnen au den englishen Text zur Verfügung: „Ich höre mit größtem Erstaunen, wie der deutshe Staats-Minister Jhnen eröffnet hat, daf Graf Haßfeldt, den Instruktionen des Fürsten Hohenlohe folgend, eix Anfrage an Lord Salisbury gestellt habe, ob England, um an eine internationalen Uebereinkommen zur Monetisierung des Silbers mit zuwirken, geneigt sein werde, die indishen Münzstätten wiede zu eröffnen; daß Lord Salisbury erklärt habe, er müsse erst den Stagtssekretär für die Kolonien hören, und später eine verneinende Antwort gegeben und gesagt habe, die englishe Regierung hält die Zeit für Verhandlungen niht für geeignet. Hätte die Anfrage des Grafen Haßfeldt that\ächlih in solcher Weise stattgefunden, fo bin ih überzeugt, daß sie die ernsteste Berücksichtigung der englischen Re- gierung verdient und gefunden hätte. Aber auf Nachfrage erfahre ih, daß die wirklich vom Grafen Haßfeldt gestellte Frage ohne lede Vorausseßung und Beziehung leèiglih die war: Beabsichtigt die englishe Regierung, die indis{en Münzstätten wieder zu eröffnen ? Und nah Lage der Sache hat die englishe Regierung im Augenblick nicht vor, das zu thun.“ Die Frage wird au im englischen Parlament zur Sprache kommen, und es wird sid herausstellen, daß irgendwo ein Mißverständniß stattgefunden hat. Man kann hiernach nur annehmen: wenn die deutsche Regierung eine solche Frage stellte, wie wir sie dur unsere Nesolution hier und im Reichstag im Sinne hatten, würde die Antwort der englishen Regierung günstiger fein.

_ Minister für Landwirthschaft 2c. stein:

Meine Herren! Bei der Generaldiskussion wurde von anderer Seite die Währungsfrage angeregt. Ich habe darauf damals die allgemeine Erklärung abgegeben, welche Herr von Kardorff eben verlesen hat. Da diese Angelegenheit mit dem Domânen-Etat jedenfalls nit in direktem Zusammenhang hat, da die Frage zur Zuständigkeit des Reichs gehört und da mir bekannt ist, daß der Herr Reichskan1ler vielleiht {hon morgen jedenfalls in allernähster Zeit über die Sachlage eine authentische Mittheilung an den Reichstag, wohin die Sache gehört, gelangen lassen wird, so glaube ih, würde es unridth sein, wenn ih mich auf weitere Aeußerungen in dieser Angelegenheit hier einlassen würde.

Abg. Freiherr von Erffa (kous.) meint, wenn nach Ast des Abg. Eckels Graf Kaniß nicht den Stein der Weisen gefa habe, Herr Eckels ihn au nit gefunden zu haben seine.

Der Domänen-Etat wird bewilligt.

Schluß nah 4 Uhr. Nächste Sißung Sonnabend, 11 Uhr. (Etats der Zentralgenossenshaftskasse und de direkten Steuern.)

fann ;

Freiherr von Hammer

Verkehrs-Anstalten.

Bremen, 8. Februar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd, Der Postdampfer „Straßburg“ ist am 6. Februar Vormittags in Vigo angekommen. Der Reichs-Postdampfer „Sachsen®* hat am 6. Februar Nachmittags die Reise von Genua nach Southampton fortgeseßt. Der Schnelldampfer „Saale“ is am 7. Februar Vor- mittags auf der Weser angekommen. Der Neichs-Postdampfer „Preußen“ hat am 7, Februar Morgens Gibraltar passiert. Der Postdampfer „Straßburg“ ist am 6. Februar Vormittags in Vigo angekommen. Der Reichs-Postdampfer „Sachsen* hat am 6. Februar Nachmittags die Reise von Genua nah Southampton fortgeseßt. Der Schnelldampfer „Saale* is am 7. Februar Vor- mittags auf der Weser angekommen. Der Reichs-Postdampfer „Preußen“ hat am 7. Februar Morgens Gibraltar passiert.

amburg, 7. Februar. (W. T. B.) M ae fanishe Padcketfahrt- Aktien-Gesellshaft. Der Postdampfer «Polaria“ ist gestern in St. Thomas eingetroffen.

London, 7. Februar. (W. T. A, Der Castle-Dampfer „Warwick Castle“ ist Dienstag auf der Ausreise in Durban (Natal) angekommen. Der Castle-Dampfer , Garth Castle“ hat am Donnerstag auf der Ausreise die Canarischen Inseln passiert. Der Union-Dampfer „Guelph“ ist am Mittwoch auf der Hetm- reise von den Canarischen Inseln abgegangen. Der Union- Dampfer „Norman“ is auf der Ausreise am ienstag in Kap

stadt angekommen.

Amsterdam, 7. Februar. (W. T. B.) Wie das „Handels blad“ erfährt, haben der Kapitän und die Rheder des Dampfers „Crathie“, der mit der „Elbe“ zusammenstieß, gegen den Urtheils- spruch des Rotterdamer Gerichtshofs bei dem Appellgerihtsho! im Haag Berufung eingelegt. Der Anwalt Thorbecke wird die Be eren den und der Rotterdamer Schöffe von Raalte den Norddeutshen

Lloyd vertreten.

Rotterdam, 7. Februar. T T. B.) Niederländifch- Amerikanishe Dampfschiffahrts - Gesellschaft. Der Dampfer „Werkendam“ ift heute Morgen iîn Amsterdam p 1e ps Der Dampfer „Edam“* hat Pole Vormittag Lizar passiert.

Im übrige,

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

X 35.

Königreich Preußen.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Prüfungs-Ordnung s Erlangung der Befähigung zur Anstellung behu} als Physikus.

1 Zur Physikatsprüfung Ar nur Aerzte zugelassen, welche a. die medizinishe Doktorwürde bei der medizinischen Fakultät einer deutschen Universität nah vierjährigem medizinishem Studium auf Grund einer besonderen, von der ärztlihen getrennten mündlihen Prüfung und einer gedruckten Dissertation erworben,

. nah dem Zeugniß des betreffenden Fachlehrers an einer deutschen Universität eine Vorlesung über gerichtlihe Medizin besucht,

e. eine ausreichende psychiatrishe Vorbildung erworben haben.

Leßtere wird als nachgewiesen erachtet durch das Zeugniß des ärztlihen Leiters einer psychiatrishen Klinik an einer deutschen Universität darüber, daß der Kandidat während seiner Studienzeit mindestens ein Halbjahr diese Klinik als Praktikant mit Erfolg besucht hat. / ; E

Diesem Zeugniß wird gleih geachtet die Bescheinigung des ärztlihen Leiters einer psychiatrischen Klinik an einer deutschen Universität oder einer öffentlichen, niht ausschließlich für Unheilbare bestimmten Anstalt für Geisteskranke, welche mindestens 150 Betten und einen jährlihen Zugang von mindestens 150 Kranken hat, wonach der Kandidat als appro- bierter Arzt mindestens drei Monate hindurch regelmäßig an der Untersuhung und Behandlung der Kranken mit Erfolg sich betheiligt hat. : ; L

Jn besonderen Fällen können auch Zeugnisse und Be- sheinigungen von anderen Anstalten für Geisteskranke als den im vorigen Absay bezeichneten Kliniken und öffentlichen Anstalten als ausreichend angesehen werden.

Z 2. i Die Zulassung erfolgt zwei Jahre nah der Approbation als Arzt, wenn die ärztlihe Prüfung „gut“ oder „sehr

gut“ bestanden ist, in den aen Fällen nah drei Jahren.

S 9.

Das Gesuh um Zulassung zur Prüfung ist an den be-

treffenden Regierungs - Präsidenten (Polizei - Präsidenten in

Berlin) zu richten, welher darüber an den Minister der

Medizinal - Angelegenheiten berihtet. Von leßterem wird die Zulassung an den Kandidaten verfügt.

Dem Zulassungsgesuch sind, außer den im 81 geforderten Nachweisen, beizufügen : die Approbation als Arzt, ein Lebenslauf, ein- Abdruck des Doktordiploms und der Jnaugural-

Dissertation. A

9 9.

Die Prüfung wird vor der Wissenschaftlihen Deputation

für das Medizinalwesen abgelegt und zerfällt in

1) den schriftlichen,

2) den praktischen, i |

3) den mündlihen Prüfungs-Abschnitt.

8 6.

Vehufs der \{chriftlichen Prüfung hat der Kandidat wei wissenschaftlihe Ausarbeitungen zu liefern, zu welchen die Aufgaben aus dem Gebiet der gerichtlichen Medizin und der öffentlichen Gesundheitspflege oder statt ‘der leßteren aus dem Gebiete der Psychiatrie zu entnehmen sind. S

Bei der gerichtsärztlichen Aufgabe ist jedesmal zugleich die Bearbeitung eines fingierten forensischen Falles, der sih auf den Gegenstand der Aufgabe bezieht, mit vollständigem Ob- duktionsprotokoll und legalem Obduktionsbericht zu verlangen.

Q

Die Ausarbeitungen sind spätestens sechs Monate nach Empfang der Aufgaben dem Minister der Medizinal-Angelegen- heiten mit der Versiherung des Kandidaten einzureichen, daß er sie, abgesehen von den dabei benußten literarischen Hilfs- mitteln, ohne anderweitige fremde Hilfe angefertigt habe.

Die Ausarbeitungen müssen sauber und leserlih ge- schrieben, au geheftet und mit Seitenzahlen versehen sein und eine vollständige Angabe der benußten Pte welche auch im Text regelrecht an den betreffenden Stellen zu zitieren sind, enthalten. 88

Nach Ablauf der scchsmonatlihen Frist werden die Arbeiten nicht mehr zur Zensur angenommen, es n denn, daß besonders bescheinigte Gründe zu einer Ausnahme vor- liegen oder das auf besonderen Antrag des betreffenden Regierungs-Präfidenten (Polizei-Präsidenten in Berlin) eine Nahfrist bewilligt worden ist.

__ Wer die sechsmonatliche : {rit nicht inne hält, darf frühestens ein Jahr na erselben sich neue Aufgaben erbitten.

Die Probearbeiten werden der Wissenschaftlichen Deputation Er das Medizinalwesen zur Beurtheilung vorgelegt und von erselben mit einer motivierten Zensur dem Minister der dizinal-Angelegenheiten INLANIRTEIW!,

[rist bezw. die bewilligte Nach- Ablauf

Genügen die Arbeiten den Anforderungen, so wird der Kandidat zu den übrigen Prüfungs-Abschnitten zugelassen.

Wird eine der Arbeiten „ungenügend“ oder „shlecht“ be- so ist die ganze Prüfung zu wiederholen und dem all der Zensur eine P von Ablauf

funden, Kandidaten je nah dem Aus | Monaten bis zu 2 Jahren zu stellen, um sich na erselben neue Aufgaben zu erbitten. Eine zweite PSEnA e nicht gestattet.

ur praktishen und mündlichen Prüfung kann der

seiner ärztlihen Praxis passend ersheinenden Termin erbitten.

sech8 Monate nah Prüfung eid werden.

Zweite Beilage

Berlin, Sonnabend, den 8. Februar

sich

Jn der Regel müssen diese Prüfungsabschnitte spätestens Mittheilung des Ausfalls der schriftlichen

Die praktishe und mündlihe Prüfung wird in dem Charité-Krankenhause zu Berlin vor dazu bestimmten Mit- gliedern der Wissenschaftlihen Deputation möglichst an zwei auf einander folgenden Tagen abgehalten. i Während der Zeit vom 15. August bis 15. Oktober finden leine Prüfungen statt. H

12.

S i In der praktishen Prüfung hat der Kandidat:

1) a. vor einem Mitglied der Wissenschaftlichen Deputation den Zustand eines Verleßten zu untersuchen und als- dann über den Befund einen begründeten Bericht mit Berücksichtigung der hierfür geltenden Bestimmungen unter Klausur im Beisein des Examinators abzufassen,

. vor einem Psychiater, welcher Mitglied der Wissen- schaftlihen Deputation is, an einem oder zwei Geisteskranken seine A zur Untersuchung krankhafter Gemüthszustände darzuthun und über einen dieser Fälle eine gutahtlihe Aeußerung zu einem von dem Examinator zu bestimmenden Zweck unter Klausur schriftlich zu erstatten.

Für jede der beiden sriftlihen Klausur- Arbeiten ist eine Frist von 1 Stunde inne zu halten. 2) Sodann hat er: | a. ein ihm vorgelegtes frisches Leichenobjekt zur mikro- skopishen Untersuhung zu präparieren, mit dem Mikroskop genau zu untersuchen und dem Examinator mündlich zu demonstrieren ;

. an einer Leiche eine ihm aufgegebene Ovduktion zu verrihten und den Befund nebst vorläufigem Gut- achten O Protokoll zu diktieren.

Die mündlihe Prüfung wird gleichzeitig mit dem im S 12 Nr. 2a und b erwähnten Theile der prakti hen Prüfung von vier Mitgliedern der Wissenschaftlihen Deputation, wovon eines der Psychiater ist, abgehalten. Es ist hierbei in der Staatsarzneikunde, Hygiene und gerichtlichen Psychiatrie zu prüfen. Die E in der gerichtlichen Psychiatrie kann auch unmittelbar im Anschluß an die praktische Prüfung, so- mit getrennt von den anderen Theilen der mündlichen Prü- fung, aber in Anwesenheit des Leiters der leßteren vor- genommen werden.

S 14

Ueber beide Prüfungen is ein Protokoll aufzunehmen, welches die Gegenstände der Prüfung, das Urtheil der Cxaminatoren über das Ergebniß eines jeden Theils beider Prüfungen und die Schlußzensur über das Gesammtergebniß der Prüfung enthalten muß._ P

D,

JZm Fall eines ungenügenden Ergebnisses einer der beiden Abtheilungen 12 Nr. 1 und 2) der praktischen, oder der mündlichen Prüfung, oder aller zugleich ist entweder eine jede für sih oder es sind alle zusammen je nah der Zensur nah 3 bis 6 Monaten zu wiederholen. / :

Eine zweite Wiederholung der schon einmal nicht be- standenen Pg Its Ms gestattet.

), Es kommen bei der Physikats-Prüfung die Zensuren: sehr gut, gut, genügend, ungenügend und s{hlecht in Anwendung. S

Auf Grund der drei ersten wird von dem Minister der Medizinal - Angelegenheiten das Zeugniß der Befähigung zur Verwaltung einer Physikatsstelle ertheilt.

S1 : :

Auf diejenigen Kandidaten, welhe beim Erlaß dieser Prüfungsordnung sich im leßten oder vorleßten Halbjahre ihres medizinishen Studiums befanden oder bereits als Aerzte approbiert waren, findet die Bestimmung in 8 1 b keine An-

wendung. a S ,

Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 1896 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt treten das Prüfungs-Reglement vom 10. Mai 1875, sowie die Zirkular-Verfügung vom 4. März 1880, betreffend die Abänderung der §8 1 und 2 dieses Neglements, außer Kraft. Berlin, den 24. Januar 1896. Der Minister i der geistlichen, N Medizinal-Angelegenheiten. osse.

Personal-Veränderungen.

Königlich Preußische Armee.

ffiziere, ortepee- Fähnrihe x. Ernennungen, Ge iNad aa den L erset ungen. Im aktiven Heere. Berlin, 4. Februar. Frhr. v. Wilczeck, Pr. Lt. vom Inf. Regt. General-Feldmarschall Prinz Friedri Karl von Preußen (8. Branden- burg.) Nr. 64, von dem Kommando als Jnsp. Offizier bei der Kriegs\{hule in Hannover entbunden. v. Eltester, Pr. Lt. vom 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53, als Jnsp. Offizier zur Kriegsschule

i ver kommandiert. 2 h e tin, 6. Februar. v. Ligniß, Gen. Lt. und Kommandeur

. Div., mit der Führung des IIL. Armee-Korps beauftragt. “D Me ersbeidi Hüllessem, Gen. Major und Kommandeur der 42, Inf. Brig., unter Beförderung zum Gen. Lt., zum Kömman- deur der 11. Div., v. Massow, Gen. Major und Abtheil. Chef vom Großen Generalstab, zum Kommandeur der 42. Inf. Brig.,

ernannt.

ü des Kriegs-M inisteriums. 24. Ja- R us nt dann, à la suite des Inf. Negts. von Winter- feldt (2. Oberschles.) Nr. 23 und Direktions-Afsist. bei der Gewehr-

nuar. Verseßung zum 2. Westfäl. Ulan. Regt. Nr. 5, Petsch, Roßarzt vom 2. Garde-Feld-Art. Negt.,, Pieczynski, Roßarzt vom Ulan. Negt. von Schmidt (1. Pomm.) Nr. 4, unter Versezuñg zum 2. Brandenb. Ulan. Regt. Nr. 11, —zu Ober-Noßärzten, Müller, Ünter-Roßarzt vom

1896.

Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. Berlin Ad v. Deren, Sec. Lt. vom Oldenburg. Inf. Negt

Nr. 91, mit Pension der Abschied bewilligt.

Nachweisung der beim Sanitäts-Korps in den

Monaten November und Dezember 1895 eingetretenen

Veränderungen.

arztes der Armee. ; der militärärztlihen Bildungsanstalten, zum Unterarzt des aktiven

Dienststandes ernannt und bei dem Gren. Regt. König Friedrich L. (4. Ostpreuß.) Nr. 5 angestellt.

Du Verfügung des General-Stahbßs- 2 Mor br gra De Kahle, Studierender

5. Dezember. Haberling, einjährig - freiwilliger Arzt vom

Ostpreuß. Train-Bat. Nr. 1, zum aktiven Unterarzt ernannt und zum 2. Garde-Regt. z. F- verseßt.

7. Dezember. Dr. Roemert, einjährig-freiwilliger Arzt vom

2 Garde- eld-Art, Regt., zum aktiven Unterarzt ernannt und zum Inf. e Bon Friedrih Franz II. von Mecklenburg-Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24 verse

t, 14. Dezember. Dr. Revi, Unterarzt vom Inf. Negt. Graf

Kirchbach (1. Niederschles.) Nr. 46, zum Feld-Art. Regt. von Pod- bielsfi (Niederschles.) Nr. 5 versetzt.

24. Dezember. Robert, einjährig - freiwilliger Arzt vom

1. Westfäl. Feld-Art. Regt. Nr. 7, zum aktiven Unterarzt bei dem- selben Regt. ernannt, zugleih, mit Ausnahme des Erstgenannten, mit Wahrnehmung je einer bei ihren Truppentheilen offenen Assist.

Arztstelle beauftragt.

Militär-Justizbeamte. Durch Allerhöchste Abschiede. 16. Januar. Matthaeas,

Ober- und Korps-Auditeur des X1. Armee-Korps, Lit shgi, Justiz- Rath, Gouvernements-Auditeur zu Straßburg (Elsaß), auf ihren Antrag vom 1. April 1896 ab mit Pension in den Ruhestand verseßt.

Beamte der Militär-Verwaltung.

Durch Allerhöchsten Abschied. 16. Januar. Schröder,

abhlmfstr. vom Oldenburg. Drag. Regt. Nr. 19, Degler, Zahlmstr. p Fu Ar Bat. Nr. 13, bei ihrem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension der Charakter als Rehnungs-Rath verliehen.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 15. Ja- Ar Rau vom Brandenburg. Train-Bat. Nr. 3, unter

Feld-Art. Regt. Nr. 33, Braun, Unter-Roßarzt vom Ulan. Negt.

Kaiser Alexander III. von Rußland (Westpreuß.) Nr. 1, Vogler,

Unter-Roßarzt vom Feld-Art. Regt. Nr. 34, unter Verseßung zum Feld - Art. Regt. Nr. 31, Wollmann, Unter - Roßarzt vom Drag. Regt. König Friedri IIl. (2. Schles.) Nr. 8, unter Ver- seßung zum Schleswig. Feld-Art. Regt. Nr. 9, zu Roßärzten, Sielaff, Unter-Roßarzt der Landw. 1. Aufgebots, Seigel, Unter- Roßarzt der Res, zu Roßärzten des Beurlaubtenstandes, 0 nannt. Buchholz, Ober-Roßarzt von der Militär-Lehrshmiede in Königberg i. Pr., zum Westpreuß. Feld-Art. Regt. Nr. 16, Schlake, Ober-Roßarzt vom 1. Bad. Feld-Art. Regt. Nr. 14, zur Militär-Lehr- \{hmiede in Königsberg i. Pr., Scholy, Ober-Roßarzt vom 2. Bran- denburg. Ulan. Regt. Nr. 11, zum 1. Bad. Feld-Art. Regt. Nr. 14, Kor ff, Roßarzt vom Hannov. Hus. Negt. Nr. 15, zum Branden- burgischen Train-Bat. Nr. 3, Rehfeldt, Roßarzt vom Feld-Art. Negt. Nr. 31, zum Ulan. Negt. Kaiser Alexander Il. von Rußland (1. Brandenburg.) Nr. 3, Stieß, Roßarzt vom Hess. Feld-Art. Regt. Nr. 11, zum Drag. Regt. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5, Hob, Roßarzt vom L De “gu E 9, zum Ulan.

egt. von Schmidt (1. Pomm.) Nr. 4, versetzt.

G 16. Fan E SNLMRE Ober-Roßarzt der Landw. 2. Auf- ebots, der Abschied bewilligt. : s ff L Langer, Ober-Roßarzt vom Ulan. Negt. Graf zu Dohna (Ostpreuß.) Nr. 8, auf seinen Antrag mit Pension in den Nuhestand verseßt. E U TA, Riemann, Intend. Rath von der Korps-Intend. des V. Armee-Korps, zur Korps-Intend. des III. Armee-Korps, Stach, Intend. Rath, Vorstand der Intend. der 30. Div., zur Korps- Intend. des V. Armee-Korps, R ohde, Intend. Rath, Vorstand der Intend. der 33. Div., zur Korps-Intend. des XI1V. Armee-Korps, Dr. Kanzki, Intend. Rath von der Korps - Intend. des Garde- Korps, als Vorstand der Intend. der 19. Div. zum X. Armee-Korps, Kallusky, Intend. Assessor, Vorstand der Intend. der 5. Div., zur Korps-Intend. des [1V. Armee-Korps, Dr. Schul, Intend. Assessor, Vorstand der Intend. der 19. Div., zur Korps-Intend. des XV. Armee-Korps, Bartholdy, Intend. Affessor von der Korps - Intend. des IV. Armee - Korps, als Vorstand der Intend. der 22. Div. zum XI. Armee-Korps, Winterfeld, Intend. Assessor von der Korps- Intend. des VI1. Armee- Korps, als Vorstand derYIntend. der 33. Div. zum XVI. Armee- Korps, Nach städt, Intend. Affessor von der Korps-Intend. des VI. Armee-Korps, als Vorstand der Intend. der 5. Div. zum IIT. Armee-Korps, sämmtlich zum 1. April d. I, versetzt. Nerlich, Intend. Referendar von der Intend. des VI. M QUEE, Nordhoff, Vollbraht, Markmann, Intend. Referendarien von der Intend. des IV. Armee-Korps, Pfeiffer, Intend. Referendar von der Intend. des I[l, Armee-Korps, zu überzähl. Militär-In- tend. Assessoren, Herrmann, Eberhardt, Zahlmstr. Aspiranten, zu Zablmeistern beim XIV. bezw. 1X. Armee-Korps, ernannt.

27. Januar. Schneider, Intend. und Baurath bei der Intend. 11. Armee-Korps in Stettin, Saigge, Intend. und Baus rath bei der Intend. V. Armee-Korps in Bs beide zum 1. April d. I. gegenseitig versezt. Steller, Intend. Sekretariats-Assist, von der Intend. des Garde-Korps, kommandiert zum Militärkabinet, zum Intend. Sekretär ernannt. 2

Durch Verfügung der General-Kommandos. Zahl- meister: a. Verseßt: Leonhardt vom 3. Bat. Füs. Regts. Prinz Heinrich von Preußen (Brandenburg.) Nr. 35, zum 1. Bat. Inf. Regts. General - Feldmarshall Prinz Friedrih Karl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64, S chmidt vom 2. Bat. zum 3. Bat. Füs. Regts. Prinz Heinrich og F (Brandenburg.) Nr. 35, Haber - land vom 3. Bat. Inf. Regts. von Stülpnagel (s. Brandenburg.) Nr. 48, zum 2. Bat. Füs. Regts. Prinz Heinrich von Preußen (Brandenburg.) Nr. 35, Blo ck von der 3. Abtheil. Feld-Art. Regts. General-Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, zum 3. Bat. Inf. Regts. von Stülpnagel (5. S IAT Nr. 48, Seiffert vom 2. Bat. Inf. Regts. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48, zur 3. Abtheil. Feld-Art. Regts. General-Feldzeugmeister (2. Branden- burg.) Nr. 18, Hadas ch vom 1. Bat. Füs. Regts. von- Steinm (Westfäl.) Nr. 37, zum 3. Bat. 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58, dieser zum 1. April; d. I.,, Kray vom Rhein. Pion. Bat. Nr. 8, zum 3. Bat. 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 68, El ster, vom 4. Bat, 2. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 76, zur 2. Abtheil. Schleswig. Feld-Art. Negts. Nr. 9, Fischer vom 1. Bat. 2. Hess. Inf. Regts. Nr. 82, zum 2. Bat. 2. Hann. Inf. Regts. Nr. 77, en vom leßtgenannten D0L, Ua: Le Q Vi Fess. Inf. Regts. Nr. 82; b. Infolge Er- nennung zugetheilt: Abraham dem 2. Bat. Inf. Regts. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48.

fabrik in Danzig, in gleiher Eigenschaft zur Munitionsfabrik in

Kandidat einen ihm mit Rücksicht auf die Abkömmlichkeit aus

Spandau verseßt.