1896 / 44 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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Alle Post-Anstalten, nehmen Bestellung an ; 8§W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 4 50 ». für Berlin außer den Post-Anstalten auch: die Expedition

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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die Königliche Expedition des Deutschen Reihs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32. |

1896.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten : Offizieren die Erlaubniß zur An- legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Jnsignien zu ertheilen, und zwar:

des Komthurkreuzes des Königlich bayerischen Militär-Verdienst-Ordens: dem Obersten Klau er von der II1. Fngenieur-Jnspektion, Abtheilungs-Chef im Jngenieur-Comité ;

des Kommenthurkreuzes des A württem- bergishen: Militär-Verdienst-Ordens: dem General-Lieutenant von Langenbeck, Kommandeur der 2. Divifion;

des Ritterkreuzes erster Klasse mit Eichenlaub des Großherzoglih badishen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Obersten a. D. Thieme zu Heidelberg, zulegt Oberst-Lieutenant z. D. und Kommandeur des Landwehrbezirks Heidelberg ; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Major Feill im Jnfanterie-Regiment Nr. 136 und dem Major z. D. Gollinger, Bezirks - Offizier beim Landwehrbezirk Hagen;

des Großkomthurkreuzes des Großherzoglih mecklen- burgishen Haus-Ordens der Wendishen Krone:

dem General - Major z. D. von Matthiessen zu Ratzeburg;

des Komthurkreuzes des Großherzoglih medcklen- burg-s{chwerinschen Greifen-Ordens:

dem Obersten Freiherrn von Werthern, Kommandeur des Holsteinschen Feld-Artillerie-Negiments Nr. 24:

des Komthurkreuzes des Großherzoglich mecklen- burgishen Haus-Ordens der Wendishen- Krone: dem Oberst-Lieutenant von Wro chem, Kommandeur dcs 2, Pommerschen Ulanen-Regiments Nr. 9;

des Ritterkreuzes desselben Ordens:

dem Major von Dittmar, etatsmäßigem Stabsoffizier in demselben Regiment, und ;

dem Premier-Lieutenant Grafen von Kaniß in dem- selben Regiment ;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich sähsishen Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken: : dem Hauptmann Dittrich im 2. Thüringischen Junfanterie- Regiment Nr. 32;

des Nitterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Premier-Lieutenant von Bülow im Kürassier- Regi ment Königin (Pommersches) Nr. 2 und dem Premier-Lieutenant Wiesand im Jnfanterie-Negiment General-Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburgisches) Nr. 64;

des Kommandeurkreuzes erster Klasse mit Schwertern desHerzoglichbraunshweigishenOrdens einrih's des Löwen: dem General-Major Otto, Kommandeur der 60. Jn- fanterie-Brigade, und dem General-Major z. D. von Hantelmann zu Braun- shweig, zuleßt Kommandeur der 33. Kavallerie-Brigade ;

des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern desselben Ordens:

‘dem Obersten Diesing, Kommandeur des Junfanterie- Regiments Graf Schwerin 3 Pommersches) Nr. 14;

der Kommandeur-Jnsignien zweiter Klasse des Herzoglih. anhaltischen Haus-Ordens - Albrechts des Bären:

e Major z. D. von Raumer im Landwehrbezirk T1 n,

des Fürstlih schwarzburgishen Ehrenkreuzes zweiter Klasse:

„dem Oberst:Lieutenant z. D, von Schrader, Komman-

deur des: Landwehrbezirks Prenzlau ;

des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstli

: n Han liden Haus-Ordens: ARNRIÓ

dem Major z. D. von Bogen, Kommandeur des -

wehrbezirks T Münster; s A any

„ferner:

„des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich \chwedischen U S ERENU:

_,2 dem Obersten i R silier-Regiene Es a 9 9, Kommandeur des Pommerschen

des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann von Kalkstein in demselben Regi-

ment; sowie

des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:

__ dem Premier - Lieutenant Gündell in demselben Re- giment.

Deutsches Reich.

Dem Kaiserlihen Konsul Galli in Smyrna is auf Grund des S 1 des Geseßes vom 4. Mai 1870 in Verbin- dung mit § 85 des Geseßes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schußgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schuße lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.

Beranntma qu mg

Auf der dem Kreise Ostrowo gehörenden, 16,53 km langen Nebeneisenbahn “Na 0 MER Mera Dcs mit den Zwischenstationen Czekanow, Ociaz und Sliwniki ist am 14. d. M. der Betrieb eröffnet worden.

Im Bezirk der Königlichen Eisenbahn - Direktion in Han- nover wird der an der Strecke Lüneburg—Buchholz neu her- gestellte Personen - Haltepunkt Tangendorf am 20. d. M. dem öffentlichen Verkehr übergeben werden.

Berlin, den 18. Februar 1896.

Der Präsident des Reichs-Eisenbahnamts. Schulz.

Jn der Dritten Beilage zur heutigen Nummer des „Reihs- und Staats-Anzeigers“ wird eine Uebersicht über die Rüben- Verarbeitung sowie Einfuhr und Ausfuhr von daber im deutshen Zollgebiet im Monat Januar

),

in der Vierten Beilagé eine Zusammenstellung der Be- triebsergebnisse der Zuckerfabriken des deutschen Zollgebiets im Monat Januar 1896 und in der Zeit vom 1. August 1895 bis 31. Januar 1896 veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Seine Mazestät der König haben Allergnädigst geruht :

den bisherigen vortragenden Rath im Kriegs-Ministerium,

Geheimen Kriegsrath Dornbach zum Militär-Jntendanten zu ernennen.

Auf. den Bericht vom 20. Januar d. J. will Jch hier- durch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 6000 000 46, zu deren Aufnahme die Stadt Charlottenburg im Regierungsbezirk Potsdam dur das Privilegium vom 20. April 1885 (Geseß-Samml. S. 314) ermächtigt worden is, von vier auf dreicinhalb Prozent herabgeseßt werde, mit der Maßgabe, daß die in dem Privi- legium. festgeschte Tilgungsfrist innegehalten werde, sowie daß die noch nit getilgten Uri Gerne den Jnhabern derselben rechtzeitig für den. Fall zu Tündigen sind, daß die Anleihe- scheine dem. Magistrat zu Charlottenburg 7 bis zu einem von. demselben festzuseßenden Termine zux Abstempelung auf 31/9 Mbogent eingereicht werden.

erlin, den 29. Januar: -1896. WilhelmR. Miquel. Freiherr von der Recke.

An die Minister dex: Finanzen und. des Jnnern.

Kriegs-Ministerium.

Dem Militär-Jntendanten, Geheimen Kriegs rath Dorn- bach ist die Militär-Fntendanten-Stelle des VII1, Armeekorps übertragen wörden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Die Herren Forstbeflissenen, welche die Forst-Referen- darien-Prüfung “im “bévorstehenden Frular abzulegèn wünschen, haben die oorschriftsmäßige. Meldung dazu bis spätestens den 20, März d. F. hierher einzureichen. Berlin, den 12. Februar 1896. L: Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Jm Austrage: Donner.

im Jagbsc lose

Bekanntmachung.

Aus Anlaß der Ingebrauhnahme der im Gebiete der evangelischen Luisen-Parochie in Charlottenburg, deren Anschluß an den Berliner Stadtsynodalverband zum 1. April 1896 bevorsteht, erbauten Kaiser-Wilhelm-Gedächtniß-Kirche wird von den zuständigen Staats- und Kirchenbehörden L

1) die Errichtung eines selbständigen evangelishen Kirchspiels

für die gedachte Kirche, Zwölf - Apostel - Kirchen

2) die Vergrößerung der gemeinde in Berlin beabsichtigt. Demgemäß. follen IgenRE Maßnahmen getroffen werden: est chungen, betreffend die Errichtung einer evangelishen Kaiser - Wilhelm - 40 Q L D T IFGE A gNRERE in Berlin: Die Evangelischen in denjenigen Gebieten von Berlin, Char- Ta L u es und Deutsh-Wilmersdorf, welhe umschrieben werden :

im Often durch die Mittellinien der Schill- und Nettelbeckstraße von der Herkulesbrücke bis zur - Mittellinie der Kleiststraße,

und durh die östlihe Grenzlinie der Grundstücke auf der öst- lichen Seite der Lutherstraße von der Mittellinie der Kleift- straße südwärts bis zur Mittellinie der Moßstraße einschließli fämmtliher Edckgrundstücke, auch wenn sie nit in der Luther- straße gezählt wérden,

Süden durch die Mittellinien der Mot-, Geisberg- und Schaperstraße von der öftlihen Grenzlinie der Grundftüde auf der östlihen Seite der Lutherstraße westwärts bis zur Mittel- linie der Gravelottestraße,

im Westen durch die Mitteilinien der Gravelotte- und Fasanen- straße von der Mittellinie der Schaperstraße nordwärts bis zur Mittellinie der Kurfürsten-Allee, und durch die Weichbildgrenze zwischen Berlin und Charlottenburg von der Mittellinie der Rurielerle llee nordwärts bis zur Mittellinie des Landwehr-

anals,

im Norden durch die Mittellinie des Landwehr-Kanals von der Weichbildgrenze zwishen Berlin und Charlottenburg ostwärts bis zur Herkulesbrüde, |

werden aus ihren pilberigen arochien ausgepfarrt und zu einer selbft- HauDigen Kaiser-Wilhelm-Gedächtniß-Kirhengemeinde vereinigt.

1H.

In der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniß- Kirhengemeinde werden dret Pfarrstellen errichtet. j

Die Berufung der Pfarrer bleibt hinsihtlich der 1. Pfarrstelle dauernd, hinsihtlih der 2. und 3. Pfarrstelle für die erstmalige Be- seßung derselben Allerhöchster E vorbehalten.

für die Kaiser-Wilhelm-Gedächtniß-Kirchengemeinde gelten die Gebührenordnungen, welhe für den Berliner Stadtsynodalverband einheitlih festgestellt sind, im übrigen bis auf weiteres die bisherigen Gebührenordnungen der Sen Ra eoe von Charlottenburg.

im

Als Ausstattung wird der zu gründenden Gemeinde von der Luifen-Gemeinde in Charlottenburg ein etwa 15 Morgen großes Grundftück für Beerdigungszwece unentgelio übereignet.

3

Die Evangelischen in denjenigen Gebieten von Charloiten- burg und SYo ne derg, wee umschrieben werden :

im Osten durch die Mittellinie der Zietenstraße,

im Norden dur die Mittellinie der Kurfürstenstraße von der Mittellinie der Zietenstraße westwärts bis zur Mittellinie der Nettelbeckstraße,

im Westen -durch die Mittellinie der Nettelbeckstraße bis zur Mittellinie der Kleiststraße und dur die östlißen Grenzlinien der Grundstücke auf den östlichen Seiten der Luther- und der Heinrich Kiepertstraße von der Mittellinie der F listrasie füd-

__ wáârts bis zur. Mittellinie der Neuen Winterfeldtstraße,

im Süden durch die Mittellinien der Neuen Winterfeldtstraße und der Winterfeldtstraße von der östlichen Grenzlinie der Grund- stücke auf der östlichen Seite dèr Peri Kiepertstraße ostwärts bis zur Mittellinie der Deteien e,

werden aus ihren bisherigen Parochien in die Zwölf-Apoftel- Kirchengemeinde umgepfarrt.

íIndem wir diesen WroGigleMegulterungzplan zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir die Betheiligten auf, etwaige Ein- wendungen gegen denselben bis zum 18. Februar d. J. während der Zeit von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags in dem Amts- zimmer Nr. 2 unseres Dienstgebäudes (Schüßen Lane 26) bei dem Sekretariats - Assistenten Winter oder dessen Stellvertreter unter deciggeten Ausweis über ihre Fegimaligg zur Sache s{hriftlich ein- zureihen oder mündlich zu Protokoll zu erklären.

Berlin, den 1. Februar 1896.

(L. 8.) Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, R Berlin. aber.

Nichtamtliches.

Deutsches Reid.

Preußen. Berlin, 19. Februar.

Seine-Majestät der Kaiser und Köni ubertusstock- gestern Vormitta 2 ; ollmann und

ekretär des Reichhs:Marineamts, Vize-Admiral iherrn von

n Chef des Marinekabincts, Kontre-Admiral Sander Bibeka Zum inels, i