1896 / 44 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll-

nd Steuerwesen und für Elsaß-Lothringen, sowie die ver-

einigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sißungen.

Jn der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „R.- u. St.-Anz.“ wird eine vom 183. d. M. datierte Bekanntmachung des Finanz-Ministers, betrefsend die Aus- führung des Stempelsteuergeseßes vom 31. Juli 1895, veröffentlicht. Diese Bekanntmachung, welche die vorzugsweise für das Publikum in Betracht kommenden Bestimmungen enthält, wird auch in den Regierungs-Amtsblättern publiziert werden. Die für die Behörden in Betracht kommenden r rp pafien, S die Ausführung des Stempelsteuerge)eßes ind in einem besonderen Theil enthalten, welcher demnächst mit der Dn, im „Zentralblatt der Abgaben- Geseßgebung und -Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten“ zur Os gelangen soll. |

Außerdem werden noch besondere Abdrücke angefertigt werden, enthaltend das Stempelsteuergesey vom 31. Juli 1895, die Bekanntmachung und die Dienstvorfchriften zur Ausführung desselben sowie die allgemeine Verfügung des Finanz-Ministers und des Zustiz-Ministers, betreffend das gerichtlihe Stempelwesen. Diese Abdrücke können von allen Haupt-Steuer- und Haupt- An gegen Zahlung des Herstellungspreises bezogen werden.

Baden.

Der „Karlsruher Zeitung“ zufolge leidet Seine Königliche L der Großherzog an einer einseitigen neuralgischen ffektion des Kopfes, befindet sih jedoch bereits auf dem Wege der Besserung. Der Großherzog nimmt täglich die regelmäßigen Vorträge entgegen.

Braunschweig.

Bei Jhren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Albrecht von Preußen fand am Dienstag im L Ne zu Braunschweig ein Hofball statt, zu dem ca. 580 Einladungen ergangen waren. Jhre Durch- lauhten der Prinz und die Prin essin Friedrich von Sachsen-Meiningen waren Gäste Jhrer Königlichen A und pen an dem Hofball theil, auch waren der

öniglih n che außerordentlihe Gesandte und bevoll- mächtigte Minister von Bülow und Gemahlin geladen.

Elsaß-Lothringen.

Der nunmehr dem Landesaus\ch zugegangene Ent- wurf eines Geseßes, betreffend die Wahlen der Mitglieder der Bezirksvertretungen und der Kreisvertretungen, enthält folgende Bestimmungen :

§ 1. Die Wahl der Mitglieder der Bezirksvertretungen und der Kreisvertretungen findet gemeindeweise statt. Wablberechtigt ist, wer das Wahlreht für den Gemeinderath E. _WVählbar i} jeder Reichsangehörige, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat und im Bezirk oder Kreis zu einer direkten Staats\teuer veranlagt i}, \ofern niht Umstände gegen ihn vorliegen, welhe nach § 30 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom 6. Juni 1895 das Wahlrecht für den Gemeiude- rath gi val § 2. Mitglieder der Bezirks- und Kreisvertretungen können nicht sein: 1) die igte ldi a und die Kreis-Direktoren, sowie die bei diesen Behörden angestellten Beamten; 2) die Beamten der Landesbauverwaltungen ; 3) die Beamten der Zoll- und Steuerver- waltung; 4) die Beamten der Forstverwaltung; 5) die Amtsrichter ; 6) die im Amt befindlichen Religionsdiener und die Lehrer an öffent- lichen Elementarschulen ; 7) die Polizeibeamten und die Gendarmen ; 8) die Archivbeamten bei den Bezirksarhiven und die Waisen- Inspektoren ; 9) die aus Bezirksmitteln bezahlten Beamten und An- geftellten mit Ausnahme der Kantonal-Aerzte und Kantonal-Thierärzte ; 10) die Militärpersonen des Friedensstandes 38 des Reichs- Viilitärgeseßes vom 2. Mai 1874) mit Ausnahme der Militärbeamten.

3. Niemand kann gleichzeitig tg mers mehrerer Bezirks- oder reisvertretungen oder in derselben Bezirks- bezw. Kreisvertretung Mitglied für mehrere Kantone sein. Der mehrfah Gewählte ist von dem Bezirks-Präsidenten zu einer Erklärung darüber aufzufordern, welche Wahl er annehmen will. Eine Erklärung unter Vorbehalt oder eine nah den vorstehenden Bestimmungen unzulässige Annahmeecklä- aug fowie das Ausbleiben der Erklärung binnen einer Woche, von der De ellung der Auffcrderung des Bezirks-Präsidenten ab, gilt als Ab- ehnung. § 4. Mitglieder der Bezirks- und Kreisvertretungen scheiden, wenn nach der Wahl infolge des Verlustes der Reich8angehörigkeit oder des Eintritts eines der im § 30 Abs. 3 der Gemeindeordnung bezeichneten Aus\hließungsgründe ihre Wählbarkeit erlischt, aus den Vertretungen aus. 5. Die auf die Wahl der Mitglieder des Ge- meinderaths bezüglichen Bestimmungen der §8 32—39, 42 und 70 der Gemeindeordnung finden auf die Wahlen zu den Bezirks- und Kreisvertretungen mit folgenden Maßgaben entsprehende Anwendung: 1) der Tag der Wahl wird von dem Bezirks-Präsfidenten festgeseßt ; 2) eine Eintheilung der Gemeinde in Wahlbezirke findet nit statt; 3) die On des Wahlergebnifses für den ganzen Kanton erfolgt am Hauptort des Kantons; 4) zur Erhebung von Ein- sprüchen gegen die Gültigkeit einer Wahl, sowie von Ein- rüchen gegen das Reht zur Bekleidung der Stelle eines tgliedes der Bezirks- und Kreisvertretungen auf Grund der §8 2 und 4 dieses Sue ist jeder Wahlberehtigte des Kantons, in welhem die Wahl stattgefunden hat, sowie der Bezirks- Präsident befugt. Der Einspruh eines Wahlberechtigten is bei dem Bezirks-Präfidenten einzureihen. § 6. Im Falle der Erledigung von Stellen in den Bezirks- und Kreisvertretungen sind die erforderlichen Erfaßwahlen, soweit angängig, vor Beginn der nächsten ordentlichen Sißungsperiode der Bezirks- oder Kreistage vorzunehmen. § 7 hebt die Vie Geseß entgegenstehenden Vorschriften auf und führt die einzelnen auer Kraft tretenden Geseßesbestimmungen an. Insbesondere kommt die Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Mitgliedschaft zum Bezirks- tag und zum Kreistag in Wegfall.

Oesterreich-Ungarn.

Gestern Nachmittag fand in Wien die feierliche Bei- seßung des ver orbenen Oberst-Hofmeisters Prinzen zu Hohenlohe - Shillingsfürst statt. Eine Abtheilung

ruppen unter dem Befehl des Prinzen Joseph zu Windisch- gräg gab dem Verstorbenen das Ehrengeleit. Jn der Kar- meliter- Kirche, in welcher die feierliche insegnung stattfand, waren anwesend: der Kaiser Fran oj eph, die Er z- herzoge Otto, Ludwig Victor, d e erdinand und Friedrich, der Herzog von Cumber and, der Herzog Ernst Günther zu Schleswig - olstein, der deutsche Reichskanzler Fürst zu Ho enlohe- Schillingsfürst, der deutshe Botschafter in Wien, Graf zu Eulenburg, Leßterer als Vertreter des Deuis@en Kaisers, der bayerische Gesandte Freiherr von

odewils als Vertreter des Prinz-Regenten von

ayern, der S Gesandte Graf von Wallwiß, Graf Goluchowski, Graf Badeni, Baron Kallay und andere Minister, der Kardinal-Fürst-Erzbishof Gru \cha und der Nuntius Agliardi. Von der Karmeliter-Kirhe bewegte sih der imposante Leichenzug nach der Votiv-Kirhe, wo Ehren- E abgegeben wurden, und hierauf nah dem Währinger

rtsfriedhoft. N der gestrigen On des Eisenbahnauss\schusses versicherte der Eisenbahn-Minister S vonGuttenberg, daß er den Wünschen der Bevölkerung ohne Unterschied der Nationalität stets Wohlwollen entgegenbringen werde ; er hoffe demnächst wichtige Vorlagen in E des Ausbaues des Eisenbahnneyes behufs Ergänzung der P und Jmport- Verkehrslinien Ren falls das Parlament die geplante Aufnahme des Jnvestitions-Fonds genehmige.

_ Mitglieder des vor einiger Zeit von dem ungarischen Ministerium des Jnnern aufgelösten rumänischen Exekutiv-Comités haben in der zu Hermannstadt er- scheinenden „Tribuna“ cinen Aufruf veröffentliht, worin sie erklären, daß sie nah wie vor auf dem Passivitätsprogramm vom Jahre 1881 verharren. Dieser Aufruf wird in Budapest als Beweis für die vollzogene Spaltung zwischen einem Theil der unversöhnlihen Rumänen in Siebenbürgen und den süd- ungarischen Rumänen O, welch leßtere zur Bildung freie gemäßigten rumänishen Partei Boden zu gewinnen

reben.

Großbritannien und Jrland.

In der gestrigen Sizung des Unterhauses erklärte der Staatssekretär der Kolonien Chamberlain: nach den neuesten Nachrichten seien 21 Mann der Streitkräfte Jameson's in dem Gefecht bei Krügersdorf getödtet worden oder später gestorben ; 46 Mann seien theils krank, theils verwundet in das E gebracht worden. Ueber den Verlust der

ürgertruppen liege keine offiziele Mittheilung vor. Der Parlaments - Sekretär des Auswärtigen Curzon er- widerte auf eine Anfrage, es sei nicht beabsichtigt, die Schriftstücke und den Schriftwechsel über das jüngste zwischen Siam und Frankreih getroffene Abkommen vorzulegen. Ferner theilte Curzon mit: 100 russishe Matrosen seien am 10. d. in Chemulpo gelandet und nach Sóul abgegangen. Der König von Korea habe sich am 11. d. M. in die russishe Gesandtschaft geflüchtet. Eine britishe Truppen- abtheilung, deren Zahl er nicht kenne, sei auf Wunsch des britischen Konsuls zum Schuße der britishen Gesandtschaft später ge- landet worden. Als Grund für das Vorgehen des Königs werde die politishe Lage in Söul sowie das Bestehen einer Gefahr für den König und dessen Familie angegeben. Er (Curzon) habe keinen Grund zu glauben, daß es fi um eine Occupation seitens Rußlands handele. Der russishen Regierung würden keine Vorstellungen in dieser Hinsiht gemaht werden. Jm weiteren Verlauf der Sißzung nahm das Haus die Adresse an.

_Die irische Partei des Unterhauses wählte gestern Dillon mit 38 gegen 21 Stimmen zum Präsidenten.

Frankreich.

Der Minister-Präsident Bour geois erklärte vorgestern bei dem Empfange einer Abordnung von Deputierten der äußersten Linken, er wünsche jeßt nicht interpelliert zu werden; er ziehe es vor, die Entschließung des Senats abzuwarten. Jn einem gestern im Elysée abgehaltenen Ministerrath wurde, dem „W. T. B.“ zufolge, die politishe Lage besprochen und die laufenden Geschäfte erledigt.

Spanien.

_Der Madrider art berichtet, der Gesandte der Ver- einigten Staaten in Madrid Taylor habe an die Regierung eine formell gehaltene Note gerichtet, worin er Aufklärungen in Betreff eines Vortrags erbitte, welhen der Kommandant der Karavelle „Santa Maria“ Concas in der Geographischen Gesellschaft über die Eindrücke während seines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten gehalten habe.

Türkei.

Wie die „Politishe Korrespondenz“ aus Konstantinopel erfährt, wird sich der Sultan bei der Krönung des Kaisers von Rußland durch eine Mission von drei Abgesandten, an deren Spige ein Marschall stehen wird, vertreten lassen.

Serbien.

Die Skupschtina nahm gestern einen Regierungsantrag an, betreffend die Regelung der Notenausgabe der Nationalbank im Anschluß an den § 11 des Statuts der Nationalbank, welcher im Jahre 1893 dahin interpretiert wurde, daß die sogenannten Silbernoten nicht auf Gold und Silber zugleich, sondern auf die aus\chließlihe Silbergrundlage hin ausgegeben seien. Nach der nunmehr berichtigten Interpretation wird die Nationalbank Silbernoten und Goldnoten mit getrennter Silber- bezw. Golddeckung ausgeben. Die Nationalbank kann fortan den weieinhalbfahen Betrag an Noten ausgeben, welche einerseits urch eine Golddeckung, andererseits durch eine Gold- und Silbergrundlage gesichert pas Für die Goldnoten ist eine Dreiviertel-Golddeckung erforderlih. Die Silbernotenausgabe darf 25 Millionen Franks nicht überschreiten. Sowohl der Minister - Präsident Novakowic wie der Finanzausschuß erklärten die angenommene Maßregel vid eine provisorische, bis einmal eine alleinige Goldnotenausgabe möglich sein werde.

Schweden und Norwegen.

Das ordentliche norwegische Heeresbudget für das Jahr 1895/96 beträgt, wie die „Norsk Militaert TidskKrift“ mittheilt, in Ausgabe 8 540 400 Kron. (1 Krone = 1,121/2 M), in Einnahme 70000 Kron. Das ordent- lihe Marinebudget für denselben Zeitraum weist an Aus- aben 2993656 Kron., an Einnahmen 120 000 Kron. auf. azu kommen an außerordentlich bewilligten Aus- gaben für das Heer 3369300 und für das Küsten- vertheidigungswesen und die Flotte 11925 400 Kron.

Amerika.

Der Präsident Cleveland hat, wie „W. T. B.“ aus Washington erfährt, dem Kongreß den Notenwechsel mit der deutschen Aeg rens über die Ausschließung der amerikanischen S AS esellschaften vorgelegt.

Aus Havanna wird berichtet, die Jufur enten hätten eine 10 km von Havanna belegene Eisenbahnstation in Brand gesteckt. Eine in Madrid eingetroffene Depesche des Generals

Weyler bestätigt die Nachricht, daß es Maceo gely :

die spanische Linie in der Richtung nah Osten zu en 47 Nach einer Muna 2 Agenzia Stefani“ durbreda 4 e

Janeiro hat der italien sandte Magliano auf G

der ihm von der italienischen Regierung ertheilten Instruktio

bereits 32 Reklamationen geregelt, welche die brasilianisg Regierung durch Zahlung von 335 Contos Reis befriedi. E Auch bezüglich der aus persönlichen Beleidigungen herrüht den und die italienishen Ansiedler betreffenden Reklamation, i ist eine billige Lösung gefunden worden. fn

Afrika.

Aus Massowah erfährt die „Agenzia Stefani“, daß di telegraphische Verbindung mit dem Operationskorps, welt nah längerer Unterbrehung vorgestern Nachmitta für ky E ly wieder nee gewesen, aufs neue unterbrochen e

ine Depesche des Generals Baratieri aus Sanrigt von 17. d. M. melde, daß Ras Sebat und Ras Agos in der Nacht des 14. Februar mit einem kleinen Theil ihrer Truppen von den Jtalienern abgefallen seien und am 16. d. M die kleine Station der Jtaliener bei Kol Seeta südlich von Adigrat angegriffen hätten, worauf sie gegen den von Alequa zu weitermarschiert seien. Der Hauptmann Mm gatta sei am 16. d. M. Vormittags 10 Uhr von Atabei (einer italienischen Station, 11/2 Stunden westlih von Alequa mit 300 Mann italienischer Truppen gegen Alequa raa und auf den Feind gestoßen ; er habe sich mit demselben in ein Gefedt eingelassen, welches er in Erwartung von Verstärkungen in die Länge gezogen habe. Der Major Valli sei dann auch mit dem 7. Bataillon eingetroffen und habe sogleich Kol Seetq angegriffen, welher Punkt nah sehr lebhaftem Kampf zurü genommen worden sei. Die Haltung der italienischen Truppen sei ausgezeihnet. Auf der Seite von Kassala sei alles ruhig,

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Parlamentarische Nachrichten.

Der Bericht über die gestrige Sißung des Reichst befindet sih in der Dritten Beilans: Hatags

Jn der heutigen (44.) Sigung des Reichstags welcher der Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister i von Boetticher und der Kriegs-Minister Bronsart voy Schellendorff beiwohnten, wurde die zweite Berathung de Reichshaushalts-Etats und zwar des Militär-Etatz fortgeseßt.

Zu dem Kapitel „Militär-Gefängnißwesen“ spra bei Schluß des Blattes der Abg. Bebel (C) Iprad

In der heutigen (22.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welher der Minister des Jnnern Freiherr von der Recke beiwohnte, wurden zunächst die dem ause

ür Westpreußen und Posen für 1895 und die Denk: chrift über den Waggonmangel auf Vorschlag d Präsidenten der Budgetkommission überwiesen.

__ Sodann erklärte das Haus den Bericht über die Aus es verschiedener Geseße, betreffend den Erwerb vot Privateisenbahnen für den Staat, in einmaliger Berathun für erledigt und nahm in erster und zweiter Berathung de Gesetzentwurf, betreffend die Veränderung der Grenze zwischen dem Landkreise Cassel und dem Kreise Wolfhagen in Regierungsbezirk Cassel, ohne Debatte an.

E geg folgte die Berathung des Antrags Knebel u. Gen. :

sür Wes Denkschrift der Ansiedelungskommission

I,

Dle Re ierungen zu ersuhen, Eisenbahnausnahme- tarife für Obstlieferungen aus den wichtigsten Erzeugungé- gebieten nah den Hauptabsatzgebieten Berlin und Hamburg sowi nah den Industriegebieten einzuführen.

__ Abg. Knebel (nl.) begründete den Antrag unter Hinweis af die heutige Entwickelung des Obstbaues; die Verwerthung der Er- zeugnisse desselben sei aber auf einem todten Punkt angelangt. Di Obstanlagen seien heute niht mehr Nebensache in kleinen Ortschaften, sondern seien zum Gelderwerb, zum aus\chließlihen Lebensunterhali gemacht. Redner schilderte eingehend die Konkurrenz des Auslandes, a welches wir in den leßten drei Jahren über 69 Millionen Mark für frishes und getrocknetes Obst bezahlt haben. Unsere Obstausfuhr de gegen, die sich auf Großbritannien und die Schweiz beschränke, sei seh gering. Berlin werde fast aus\{ließlich vom Auslande mit Obs versorgt. Aus den Verhandlungen des Landes-Eisenbahnraths bon 1891 gehe hervor, daß im November und Dezember 1890 von 23ó in Berlin eingegangenen Waggons Aepfel nur 9 aus dem Inlande, dit übrigen aus Steiermark, der Schweiz, Italien und Sachsen stammten. Um der Konkurrenz des Auslandes zu begegnen, empfehle si zunätst die Verfeinerung unserer Obsterzeugnisse und die Bildung von Qe- nossenshaften zur besseren Verwerthung derselben. Diese Mittel e aber noch nicht genug, wenn nicht eine Aenderung unserer Eisenbahntarife hinzukäme. Das Ausland habe billiger Tarife für Obst. Jn Württemberg war im leßten Jahr die Obsternte sehr \{chlecht, im Osten unseres Staats aber sehr gut, doch hier verkam_ das Obst aus Mangel an Aas Die generelle Grm igung der Obsttarife habe der Landes-Eisenbahnrath mit Ret abgelehnt, weil davon auch das Ausland Nutzen hätte, wir bedürfe! vielmehr billiger Ausnahmetarife für die Obstsendungen nach den Haupt absaygebieten Berlin und Hamburg und den Jndustriegebieten. Nichit diene der Gesundheit mehr als das Obst. N

Geheimer Ober-Regierungs-Rath M öllha usen: Der inländish Bedarf konnte durch das Inland nit gedeckt werden, wir sind bisher auf das Ausland mit angewiesen gewesen. Unfer Obstbau kann aber noh vermehrt werden, er hat bisher die Waare nicht liefern könnt welche der Markt begehrte. Die früheren Anträge wegen der O : tarife haben eine genaue Prüfung im Jahre 1891 veranlaßt, die Ju träge wurden aber abgelehnt, und so ist es bisher beim Alten geblieben. Oesterreich-Ungarn hat billigere Staffeltarife für Obst. Statt eint

enecrellen Klassifikation des Obstes verlangt der Vorredner i

usnahmetarife nach den Maa lapgebielen, und dieser Weg wir auch von der Eisenbahnverwaltung nicht als un angbe angesehen. Ganz zuverlässig ist die Statistik der Obsteinfuhr Bis Hamburg und Berlin nicht, aber sie giebt uns doch ein V g der Verhältnisse, und dana sind die Anführungen des Vorredner begründet, wenigstens bezüglih Berlins und Hamburgs. Bedenklih ist mir der Antrag in Bezug auf die Industriebezirke, wie nament c das Saargebiet und Oberschlesien, wo Ausnahmetarife au der au ländischen Konkurrenz nüßen würden. Die Regierung wird die weiter in Erwägung ziehen. ; tigte

_ Abg. Freiherr von Willisen (kons.) erkannte die beabsiht! 7 Fürsorge des Antragstellers für den Obstbau gern an, befürchtete gt von Ausnahmetarifen eher eine Schädigung als eine Forderstarkt Obstbaues. Der Obstbau müsse sich vor allem den lokalen O erhalten. Der Millionen repräsentierende Obstbau von Werder ins der Mark überhaupt könne seine Obstbäume einfa abhacken L Mus Feuer werfen, wenn die: Zufuhr aus anderen Obstgegenden dur nahmetarife erleichtert werde. it Rüd-

Abg. von Tiedemann-Bomst (fr. kons.) beantragte, m! jfsart, sicht au die entgegenkommente Erklärung des Regierungskomm

nebel der Regierung als Material zu überweisen. Es e vit ah tig. solche Anträge in das Haus zu werfen; denn die ent- E enstehenden Interessen könnten in rihtiger Weise nur im Landes- Fisenbahnratb geprüft werden. : :

Abg. Pleß (Zentr.) hielt den Antrag der Erwägung für werth und bat, ihn anzunehmen. j / Abg. Her old (Zentr.) empfahl dem Antrag gegenüber die größte Vorsicht und eingehendste Prüfung; denn bei Tarisänderungen könnten immer Verschiebungen eintreten, welhe den erwarteten Vortheil in Frage stellen. Redner stimmte deshalb dem Antrag von Tiedemann zu.

Nach dem Schlußwort des Abg. Knebel, in welchem er die Ueberweisung seines Ane an die Budgetkommission be- antragte, wurde sowohl der Antrag auf Ueberweisung an die Regierung als Material, als auch der Antrag auf Ueberweisung an die Budgetkommission abgelehnt. Eine Ab- stimmung über den Antrag Knebel selbst fand nicht statt.

Es folgte die Berathung von Petitionen.

Einige Petitionen von lediglih persönlihem oder lokalem Inter- esse wurden ohne wesentlihe Debatten erledigt. :

Ueber die Petition des Gerichtsschreibers a. D. Stenzel in Patshkau um Bewilligung einer höheren Pension ging das Haus zur Tagesordnung über. L S A :

Die L der Mitglieder der Ginschäßungskommissionen in Wandsbeck, Mohr und Genossen, um Erstattung von Versäumniß- kosten, sowie die Petitionen des Magistrats in Linden und des Ma- iftrats in Zirke um Errichtung eines Amtsgerichts in Linden bezw. in

irke wurden ohne erheblihe Debatten der Regierung als Material überwiesen. : s

Die Petitionen des Westpreußischen Städtetags, sowie des Magistrats und der Stadtverordneten in Elbing, betreffend die Heranziehung der Staatsbeamten zu den Gemeinde- abgaben, beantragte die Gemeindekommission der Regierung als Material zu überweisen.

Abg. Lan aerhans: Er befürworte, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Material über diese Frage sei massen- haft vorhanden, es sei oft genug darüber gesprochen worden. Die Staatsbeamten genießen alle kommunalen Vortheile und Einrichtungen und müßten deshalb auch voll zur Kommunalsteuer herangezogen

den. d Geheimer Ober-Regierungs-Rath Noell bat, es bei dem Kom-

missionsantrage zu belassen, und bestritt die Richtigkeit der Aus- führungen des Vorredners. Á A Das Haus beschloß nach dem Antrage der Kommission.

(Schluß des Blattes.)

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Wird ein eröffnetes Konkursverfahren, als zu Unrecht erfolgt, wieder aufgehoben, fo hat, nach einem Urtheil des Reichsgerihts, IIL. Zivilsenats, vom 15. November 1895, der Kon- fursverwalter zunächst vor wirksamer Bekanntmachung des Auf- hebunasbeshlusses für die Befriedigung, bzw. Sicherstellun der Massegläubiger aus der Konkursmasse zu forgen und erst sodann das, was von der Maffe übrig bleibt, dem Gemein)chuldner urückzugeben, widrigenfalls der Konkursverwalter persönlich fir den den Muafssegläubigern erwachsenden Schaden haftbar gemacht werden kann, soweit die zur Zeit der Wieder- aufhebung des Eröffnungsbeshlusses vorhandene Masse zur Befriedigung oder doch zur Sicherstellung der Massegläubiger zu- gereiht hâtte (was die Massegläubiger darzulegen haben); in fo- weit kann der nahlässige Konkursverwalter persönlich von den Mafse- gläubigern in Anspruch genommen werden. Ueber das Vermögen der Waldbrauerei zu B. (Holstein) eröffnete auf den Beschluß des LUndgerichts das Amtsgeriht Sch. dur Verfügung vom 17. Januar 1893 das Konkursverfahren, und es bestellte den Rechtsanwalt Br. zum Konkursverwalter. Dieser Eröffnungsbeshluß wurde aber vom Ober-Landesgericht aufgehoben, und die dagegen verfolgte weitere Be- schwerde wurde durch Beschluß des Reichsgerihts vom 16. Mai 1893 verworfen. Das Amtsgericht hob hierauf durch Beschluß vom 31. Mai 1893 das Verfahren wieder auf und machte die Wieder- aufhebung in der B.'schen Zeitung, setnem Amtsblatte, am 10. Juni öfentlih bekannt. Der Konkursverwalter hatte inzwischen den Betrieb der Brauerei Pee und den bisherigen Leiter, den Direktor H., beibehalten, Dieser bezog, vom Konkursverwalter dazu ermächtigt, von der Firma S. u. Co. drei Posten Hopfen für die Konkursma e. Die Firma S. u. Co. erhielt aber für ihre Forderung keine Befriedi- gung aus der Konkursmasse, und sie machte für diese Nichtbefriedigun flagend den früheren Konkursverwalter, Rehtsanwalt Br., persönli berantwortlih, nachdem später abermals und nun rechtskräftig der Konkurs über das Vermögen der Waldbrauerei eröffnet worden war und die Firma S. u. Co. in diesem Verfahren nach ihrer Behauptung Be- friedigung nicht zu erwarten hatte. Das Berufungsgericht verurtheilte den Beklagten, der Klägerin gegen Abtretung der aus dem Konkurse der Wald- Brauerei zu erwartenden Dividende den eingeklagten Betrag zu be- zahlen. Auf die Revision des Beklagten hob das Reichsgericht das Berufungsurtheil auf, unter Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht, insbesondere behufs Feststellung, in wie weit die damals vorhandene Konkursmasse zur Befriedigung oder doch zur Sicherstellung der vom Konkursverwalter kontrahierten Schulden zu- reihte. „Es handelt sich um die Frage, ob der Konkursverwalter im

alle der Wiederaufhebung des Eröffnungsbeschlufses verpflichtet ift, lir die Befriedigung bezw. Sicherstellung der (Masse-) Gläubiger zu sorgen, obwohl das Geseß im Anschluß an § 105 der Konk.-Ordn. niht die Vorschrift gegeben hat, welhe im Anschluß an den Zwangs- vergleih in § 176 der Konk.-Ordn. getroffen worden ist. Diese Frage mußte bejaht werden. Der die Cröffnung aufhebende Beschluß vernihtet nicht das voraufgegangene Verfahren ex tune, sondern beendigt es. Es behalten daher au alle Versügungen, die der Konkurs- verwalter au Grund der ihm mit seiner Bestellung vom Gesetze zu- fewiesenen ufgabe über die Konkurémasse und für dieselbe getroffen at, vollen Rechtsbestand, find daher auch insbesondere für den Gemeinschuldner in derselben Weise bindend, wie bei Beendigung des Konkurses dur ordnungsmäßigen Verlauf oder durch Zwangsvergleich. Es wird aber auch seine Stellung zu den Massegläubtgern dadur niht verändert, daß der Eröffnungsbeshluß als zu Unrecht erfolgt wieder aufgehoben wird. Das Recht der Massegläubiger, wegen ihrer Ansprüche vorweg aus der Masse befriedigt zu werden, is vom eseße niht von der Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses abhängig gemaht. Ihrem Anspruch auf Befriedigung aus der Masse entspricht die Pflicht des Konkursverwalters, für ode Befriedigung zu sorgen, enn nur der Konkursverwalter in dieser seiner Eigenschaft und deu m vom Gesetz E Befugnissen is ihr Mitkontrahent; nur ibm und der zu seiner Verfügung stehenden Masse wollen sie trauen, niht dem durch die Konkurseröffnung kreditlos gewordenen Gemein- Quldner. Jhr Vertrauen kann ih als ungeretfertigt erweisen, wenn die Masse entweder von Anfang an unzulän lich ist oder in der olge durch Absonderung unzulänglih wird; soweit aber Masse vor- anden ist, muß der Konkursverwalter für ihre Befriedigung bezw. Sicherstellung mit dieser Mafse forgen. Die Legitimation des Konkurs- verwalters endigt s nicht vor der wirksamen Bekanntmachung der ufhebung des Konkursverfahrens. . . . Gleihwohl erscheint die erurtheilung des ages nach Lage der Sache zur Zeit nicht ge- szmtfertigt. Die Massegläubiger können den Konkursverwalter per- nlih nur soweit in Anspruch nehmen, als ihnen infolge der Nicht- erfüllung der dem Konkursverwalter obliegenden Pflichten ein Schaden diwalsen ift, Zur Begründung der Klage war daher darzulegen, daß Si damals vorhandene Konkursmasse zur Befriedigung oder doh zur erung der vom Konkursverwalter kontrahierten Sculden zureichte.

Nach dem Thatbestande des Berufungsurtheils sind jedoch na dieser Richtung substantiierte Behauptungen nicht aufgestellt und eine diese Frage erledigende Feststellung ift nicht getroffen worden.“ (229/95.)

Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts.

Nach § 65 1 8 des Allg. Landrechts, sowie nah allen Baupolizei- verordnungen muß zwar derjenige, welcher gewisse Bauten ausführen will, den polizeilihen Baukonsens vor der Ausführung derselben fordern, und es macht si der strafbar, der vor Ertheilung des Konsens-8 baut; hat er aber ohne den erforderlichen polizeilichen Baukonsens gebaut, so kann er, nach einem Urtheil des Ober-Ver- waltungsgerihts, TV. Senats, vom 27. November 1895, au für den ohne Konsens ausgeführten Bau nachträglich den Se aead Baukonsens fordern. „Der polizeiliche au- konsens it nichts weiter, als die Erklärung der Bau-

olizeibehörde, daß ein Bau dem bestehenden materiellen

aupolizeireht entsprehe. Diese Erklärung is, wie für einen erst beabsichtigten, so au für einen in der Ausführung befindlichen und {hon vollendeten Bau möglich. Will man leihwohl die Ertheilung des Konsenses auf nur projektierte, nochþ nit ausgeführte Bauten beschränken, so knüpft man an die Versagung des Konsenses rehtlihe Folgen, die das materielle Baupolizeireht niht vorsieht. Es ift niht zu übersehen, daß nah der gleichmäßigen, von der Ver- waltung nicht angezweifelten, sondern stets beahteten Rehtsprehung des Gerichtshofes die Polizeibehörde die rechtlihe Zulässigkeit einer bestehenden baulihen Anlage, wenn sie vor deren Beurtheilung estellt wird, nur nach Maßgabe des zur Zeit ihrer Prüfung Pesiebenden materiellen Baurehts, niht nach dem, das zur Zeit der Bauausführung in Kraft stand, zu prüfen hat. Verneint man gleihwohl die Zulässigkeit, eine polizeilihe Prüfung und Konsens- ertheilung nach begonnenem oder ausgeführtem Bau zu lien so statuiert man damit die rechtlihe Möglichkeit, den thatsählihen Be- stand zahlreiher Bauten je nah den wechselnden Anforderungen er- gehender Baupolizei - Ordnungen polizeilih in Frage zu stellen. Und diese Folge würde sich keineswegs etwa nur an die dolose Umgehung bestehender Baupolizei-Ordnungen knüpfen. Zu welchen baulichen An- lagen ein vorgängiger polizeiliher Konsens erforderlich ist, wird in den verschiedenen Baupoelizei - Ordnungen sehr verschieden und oft fo bestimmt, daß die Beantwortung dieser Frage shwierig und zweifel- haft ift. Sie kommt infolge dessen häufig zur Entscheidung der Ver- waltungsgerichte, indem die Polizeibehörden, insoweit ihres Amtes sahgemäß waltend, die Eigenthümer anhalten, den Baukonsens einzu- holen, auch wenn der Bau bereits begonnen oder vollendet m (V. 1002)

Kunst und Wissenschaft,

4+ Man ift gewöhnt, die Ausftellung der Vereinigung der XTI als das Daupter quis der künftlerishen Wintersaison zu be- trahten; die Namen der Mitglieder dieser Vereinigung bürgen dafür, daß der Kunstfreund dur ihre Leistungen mit dem bekannt gemacht wird, was die ‘its der jüngeren Berliner Künstlergeneration zur Zeit geschaffen, daß man den Entwickelung8gang unserer modernen N Ns in seinen neuesten Phasen in dieser- Aus- stellung kennen lernt. Auch diesmal finden wir die rühmlich bekannten Namen rühmlich vertreten bis auf Hugo Vogel, der in Rom weilt und nichts ausgestellt hat, und Marx Klinger, der nur einige ältere, wenig bedeutende E beigesteuert hat. Marx Liebermann der auch die inladungs- karte mit einer programmatischen Kreidezeihnung geschmüdckt hat : die theatralish gekleidete Historienmalerei steigt von ihrem Thron herab, vor dessen Stufen die Requisiten der akademischen Kunft am Boden liegen, während im Hintergrunde die Sonne über einer naturalistish aufgefaßten Flahlandschaft aufgebt fteht unbestritten als Führer der Genossenfhaft da. Das vom Leipziger Stadtmuseum angekaufte Bild „In den Dünen“ zeigt den Künstler auf der dhe scines Könnens. Die meisterhafte Luftstimmung des olländishen Flachlandes, die ergreifend wahre Haltung des ermüdet am Wege sißenden alten Fischers, die troß des breiten Bortrags diskrete und vornehme Farbengebung bringen die persönliche Art des großen Naturalisten klafsisch zum Ausdruck. Auch die „Allee bei Haarlem“ und die „Straße in Katwyk*" zeigen die be- kannten Vorzüge seiner Malweise in immer wieder überrashendem Ucht. Weniger nachhaltig ist die Wirkung eines bäuerlichen Interieurs, während zwei Kinderbildnifse glücklichste Beobachtung8gabe und ge- müthvolle Intimität verrathen. Die Kohlezeihnungen und Nadie- rungen Liebermann?'s ergänzen das Bild seines rastlosen Schaffens in willkommener Weise. Seine kraftvolle, p immer gleihbleibende Künstlerpersönlichkeit unterscheidet sih vortheilhaft von der nervösen Hast und Unruhe des gleihfalls hohbegabten W. Leistikow der gegenwärtig in Nachahmung der jungdänischen Landschaftsmaler ih gefällt. Deren Art, aus der Beobachtung der Natur heraus {ih einen dekorativen Farbenstil zu bilden, hat \sich Leistikow mit be- merkenswerthem Geshick und feinem Geshmack zu eigen gemacht. Seine Farbenarrangements in Gelb und Grünblau, wie der „Hafen“ und „Schlachtensee“ geben eine R in willkürlih ge- steigerter Intensität mit Glück wieder, ohne jedoch den Beschaueë fo zu padten, daß er die Willkür dabei übersieht. Hellstes Sonnenlicht strahlt über dém „Teich in Friedrihsruh“, der am wenigsten von dieser Farbenstilisierung angekränkelt is. Dagegen fehlt der aroßen dekorativen Malerei „Nachtraben* die Wucht und ¿wingende Kraft des Cindrucks, die Ls. Wikingerbooten auf der O Ausstellung niht abzusprehen war. eniger sensationell, dafür aber desto intimer in der Wirkung sind einige Waldinterieurs und das Seestück, das wilde Schwäne bei sinkender Sonne auf dem Wander- zuge schildert. Ludwig von Hofmann hat in diesem Jahre nur ein kleines, aber vornehm gestimmtes Bild ausgestellt, das er Träumerei“ nennt. Jn einer arkadishen Felsenlandschhaft tummeln ih jugendlihe Gestalten; den Vordergrund nimmt die Halb- figur eines träumeris vor sih hinblickenden Mädchens ein. Die heitere Sonni keit des Hintergrundes kontraftiert wirkungsvoll mit dem ftilen Ernst in den Zügen des edel geformten Mädchenkopfes, Von der übershäumenden Phantaftik, die Hofmann?s frühere Bilder be- kundeten, ift in diefem abgeklärten Kunstwerk kaum noch etwas zu spüren, wenngleich dasselbe neben den S und eindruck8s- losen Marinen von Sch nars- Alquist immer noh wie eine Wunder- blume neben Weyerich anmuthet. Hans Herrmann?s „Alt-Amster- dam“ lehrt uns keinen besonderen Fortschritt in der Entwicklung des Malers kennen ; seine Studien aus Walcheren und „Ein ftürmischer Tag in Vlissingen“ dagegen sind flotter im Vortrag, und seine Hochplateau- landschaft bekundet fogar leine gewifse Großügigfeit der Naturauffassung. F. Skarbina, der bereits im vorigen Jahre Neigung verrieth, in das Lager der Neuidealiften überzugehen, zeigt diesmal ein Doppel- gesiht. Sein „Waldesflüstern“ ift durch eine unbekleidete weibliche Gestalt im Waldesdickicht versinnliht, deren klassische Formenschönheit und zart durchgeführte Karnation das e feinfühligen Studiums und ernstester Arbeit ist, während das Pastell „Ein Windstoß in Ostende“ flott und kokett einen Augenblickseindruck festhält. Hinter der pikanten Wirkung dieser Schöpfung bleibt F.St ahl mit ! einen \üßlich- langweiligen dekorativen Bildern und auch Mos on mit seinem Streben nah neuen Farbeneffekten weit zurück. Die nüchterne Steifheit, die hie und da Alberts? Halligeninterieurs anhaftet, ist in der Wahl einer Vorwürfe begründet, denen der Künstler eine unwandelbare iebe und ernstestes Studium widmet. Seine Landschaften, die uns die holsteinishen Inseln im vollen Blüthenschmuck des Frühlings schildern, zeugen ebenfalls von dem innigen Verhältniß, in dem Alberts zu der Natur seiner in ihrer Relzlosigkeit doch \stimmungsvollen Heimath steht. A apa dal D O did Ga A

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs-

Maßregelu.

Portugal.

Durch Verfügung des Königlich portugiesishen Ministeriums des Fnnern is der Hafen der A Tres Kolonie Macao für der Beulenpest verdächtig erklärt worden.

Türkei.

Zufolge Beschlusses des internationalen Gesundheitsraths in Konstantinopel unterliegen Herkünfte von der Mittelmeerküste Egyptens vom 11. d. M. ab nur noch einer 48 stündigen Beobachtung în den Lazarethen von Beyrut, Tripolis oder Clazomenae, nebs Desinfektion der getragenen Kleidungsftückde und Effekten; die Schiffsinsassen werden ärztlich untersucht.

Für Herkünfte von der egyptishen Küste des Rothen Meeres bleibt es bei der 5 tägigen Quarantäne. (Vergl. „R.-Anz.“ Nr. 26

vom 29. v. M.) Griechenland.

Die Königlich griehische Regierung hat die gegen europäische Häfen noch bestehenden Quarantäne-Maßnahmen au hoben: Nur die aus türkishen Häfen kommenden Schiffe haben allgemein einer strengen ärztlichen Untersuhung zu unterziehen. /

Aufrecht erhalten bleibt die fünftägige Beobachtungs-Quarantäne für Herkünfte aus egyptishen Häfen sowie die gear Damiette angeordnete zehntägige Effektiv-Quarantäne. (Vergl. „Reichs-Anz.“ Nr. 255 vom 24. und Nr. 260 vom 30. Oktober v. J.)

Der Gesundheitsstand in Berlin blieb auch in der Woche vom 2. bis 8. Februar ein guter und die Sterblichkeit die glei niedrige wie in der Vorwoche (von je 1000 Einwohnern starben, auf das Fahr berechnet, 17,4). Unter den Todesursachen herrs{chten zwar noch immer akute Entzündungen der Athmungsorgane vor, doch wurde der Verlauf ein milderer und die Zahl der durch sie bedingten Sterbefälle eine bedeutend kleinere. Auch Erkrankungen an Grippe haben abgenommen; es wurden auch nur 3 Todesfälle infolge von Grippe gemeldet. Akute Darmkrankheiten zeigten sh gleih- falls niht häufiger als in der Vorwoche als Todesveranlassung. Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war eine geringe, von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 42 Se Von. den Infektionskrankheiten blieben Erkrankungen an Unterleibs- typhus selten; Erkrankungen an Masern und Scharlah blieben in beschränkter Zahl und kamen in keinem Stadttheile in nennenswerther Höhe zur Anzeige; Erkrankungen an Diphtherie, die seltener als in der Vorwoche zur Meldung gelangten, waren in der Rosenthaler und Oranienburger Vorstadt sowie auf dem Wedding am zahlreihften. Ansehnlich gesteigert war die Zahl der an Kindbettfieber erkrankt ge- meldeten Frauen (11). Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der erv blieben felten. Recht zahlreih kamen jedoch wieder Er- krankungen an Keuchhusten, die in 14 Fällen A endeten, zur ärztlihen Behandlung. Auch rheumatishe Beschwerden aller Art suchten häufig ärztlihe Behandlung auf.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Nuhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 18. d. M. geftellt 11 457, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. ; In Oberschlesien sind am 17. d. M. geftellt 4449, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen.

Verdingungen im Auslande.

Portugal.

4. März, Mittags. Königlich portugiesishe Eisenbahngesellschaft in Lissabon: Lieferung von 1240 m einfahen und doppelten Leder- riemen in vershiedenen Abmessungen und von 300 galvanisierten Wellblehen von 1,82 m K 1 mm Dicke nah der Galvanisation. Näheres in den Räumen der Gesellshaft, Rue de Chäâteaudun 28 in

Paris. Griechenland. 26. Februar n. St. S Ra Ir eas Piraeus—Athen— Pelopones, Themistokles\straße 8 in Athen: Erd- und Maurer- arbeiten der Abtheilungen 2 und 3 der Linie Myli—Kalamata.

Rumänien.

27. Februar. Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Bukarest : Crrichtung einer Holzbrücke über den Doduma-Fluß bei Purcoreni, National-Chaussee Pitesti—Campuluny, und Bau von zwei Däâmmen ¿um Schuß der Brücke. Voranjhlag 82 802 Fr.

29. Februar. Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Bukare |: Befestigung des linken Trotus-Ufers gégenüber der Stadt Targu-Ocna. Voranschlag 52 329 Fr.

4. März. Rumänische Eisenbahnverwaltung in Bukarest Lieferung und Aufstellung eines Dampfkessels mit Wasserversorgungs- bassin und zugehöriger Dampf-Compoundpumpe, System Worthington, zur Speisung des Depots von Buzen. Kaution 2600 Fr.

6. März. Kriegs-Ministerium in Bukarest: Lieferung von 30 000 m Matratenleinwand und 60 m Leinwand für Kopfkissen- überzüge. Voranschlag 10 9/9.

. März. Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Bukarest: Wiederherstellung der Corozol -Brücke auf der National - Chaussee Tecuci—Galay. Voranschlag 34 731 Fr.

Egypten.

24. Februar. Kriegs-Ministerium in Kairo: 90 000 Okkas Butter.

18. April. Ministerium der öffentlihen Arbeiten in Kairo: Bau des neuen Museums für egyptische Alterthümer in Kairo. Kaution 1000 egyptische Pfunde. Näheres in den Räumen des Verwaltungédienstes in Kairo, an den Nichtfesttagen von 8—1 Uhr.

2. Mai, Mittags. Ministerium der öffentlihen Arbeiten in Kairo: Bau des arabishen Museums und der Bibliothek des Khedive in Kairo. Kaution 300 egyptishe Pfunde. Näheres in den Räumen des Verwaltungsdienstes in Kairo, an den Nichtfesttagen von 8—1 Uhr.

Verkehrs-Anstalten.

In der gestrigen, zweiten Sißung des 27. Vereinstages des Deutschen Nautishen Vereins (vergl. Nr. 43 d. L er- tattete der Direktor der Deutschen Seewarte, e ani Geheime dmiralitäts-Rath, Professor Dr. Neumayer- Hamburg Bericht über die leßtjährigen Arbeiten der Deutschen Seewarte. Zu den bedeut- samften Arbeiten der leßten Zeit, bemerkte der Redner der „Nordd. Allg. Zta.“ zufolge, gehöre die Ausarbeitung der Segelhandbühher für den großen Ozean. In dem vor «urzem erschienenen dazu gehörigen Atlas mit etwa 34 Karten seien die neuesten wissenschaftlichen C rlqungtergehn e, besonders die für den Seemann wichtigen physikalishen Verhältnisse verarbeitet. Das Werk beruhe im wesentlichen auf deutshen Forshungen. Das Segelhandbuch sei bereits im Dru begriffen und werde in den nächsten Monaten ersheinen. Das Segelhandbuh für den Atlantic, das \ seit einem Jahre vergriffen sei, befinde sih in neuer Bearbeitung. Die mit Holland gemeinsam ausgeführte E des meteorologish- hydrographishen Materials der Schiffsjournale sei soweit vorges{ch daß von den 17 in Angriff genommenen Quadratabschnitten 1 fertig gestellt seien. Die 1891 begonnene Arbeit der Küsten- beschreibungen fei in stetem Fortgang egraten. Gegenwärtig sei das Mittelländishe Meer an der Reihe. Für das Sturmwarnungswesen e viel geschehen; augenblicklich- bestehen an den deutschen 90 is 100 Warnungssftationen. Die von Reykjavik aus angeregte der Legung eines Kabels von Island über die Färoer nah dem europäischen Festlande würde für die Wetterkunde infofern von hoher ein

Lieferung von

Bedeutung \ als dadurch eine Dan E des eventuell auf mehrere Tage ermöglicht werden könnte. Von dem