1896 / 44 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

die Möglichkeit abgeschnitten wird, dur FN S NEBBa Ii die Miß- bräuche, zu denen das Koalitionsreht führen kann, zu Verardlern. In dieser Beziehung stehen die Arbeiter Arbeitgeber vollständig pes 8 mo zweierlei Maß beftehen zwischen der Behandlung oyaler Parteien und der Sozialdemokratie. Das ist unerläßlich wenn ein Staat sih aufrecht erhalten will. Allerdings suchen sid die Sozialdemokraten den Anschein zu geben, als ob sie sich zu einer Reformpartei herausgemausert hätten, aber jeder Kenner der Ver- hältnisse weiß, daß das ein vollkommener Trug ist. Die Sozial- demokraten sind, was sie waren, und werden es bletben. Sie sind und bleiben Revolutionäre. Wenn. man den wilden Fanatismus, der beinahe zum frankhaften Parorysmus ausartet, sieht, wenn man den rothen Kalender sieht, der die größten Schandthaten verherrlicht, aber keinen patriotischen Netiag verzeichnet, dann wird man erkennen, daß sie den blutigen Ümsturz wollen. Darum verstehe ich die Entrüstung des Abg. Auer über den bekannten Artikel der „Hamburger Nachrichten“ nicht. Es ftand nur darin, daß gegenüber der großen Gefahr, die durch die fozialdemokratishe Agitation entstehen kann und wird, durchgreifende Maßregeln gegen die Sozial- demokratie nothwendig seien, und wenn dadurch ein Putsch entstehen sollte, weil die Anhänger der Sozialdemokratie gegen diese Geseßgebung auflehnen und dadurch dieser Putsch Opfer fordern sollte, so sei das immer noch besser, als daß die Sache so weit komme, daß wir s{ließlich bis an die Knöchel im Blute waten. Das ift, glaube ih, eine durchaus menschenfreund- Ie eat Oder if es etwa barbarisch, ein Geschwür aufzu- schneiden, selbst auf die Gefahr, daß der Kranke dadurch Schmerzen erduldet? So s{chüßt man den ganzen Organismus vor dem Unter- ang. Nach diesem Beispiel wird die Sozialdemokratie von den „Ham- urger Nachrichten“ angefaßt. Der Abg. Auer hat geglaubt, an die Kritik dieses Artikels eine Beshimpfung des Fürsten Bismark knüpfen zu dürfen. Der Abg. Schall hat dies zwar {on zurückgewiesen, aber in seiner liebenswürdigen und höflihen Art so wenig arf, daß ih noch einige Worte hinzufügen muß. Wenn der Fürst Bis- marck, der große Staatsmann, ohne den niemand von uns hier säße, dem die ganze deutshe Nation zu unauslös{hlichem Dank ver- pflichtet ist, der für die deutshen Arbeiter insbesondere mehr gethan hat durch seine Wohlfahrtsgeseßgebung, wie irgend eine Partei im Hause, in der Weise hier beschimpft wird, wie es der Abg. Auer ge- than hat, so ift das geradezu eine Schande, und die Aus- drüde, welche der Abg. Auer gebraucht hat, fallen mit voller Wucht auf ihn zurü.

Abg. Dr. von Marquardsen (nl.): Die Sozialdemokraten wollen den nationalen Staat nicht, sie wollen auf internationaler Basis etwas schaffen. Aber wenn sie deshalb gegen die Politik des Fürsten Bismarck ankämpfen, so muß das mit anständigen Waffen geschehen, aber die Kampfesweise, die Herr Auer anwendet, war nicht anständig. Die leeren Bänke zeigen, daß kein großes Interesse vorhanden ist für dieses Grundreht des Volks. Die Debatten sind vollständig fruchtlos. Man nennt solche Erörterungen immer akademische; das ist Ee keine \{chmeichelhafte Bezeichnung für einen alten Professor. Wir sind nur mit etten im stande, die Kommissionen mit arbeits- fähigen Personen zu beseßen; da wird es nicht mögli fein, für diese Materie die nöthigen Kommissionsmitglieder zu finden. Wir sind an sich au der Ueberzeugung, daß ein Vereinsreht geschaffen werden muß; aber wir meinen, daß dieser Reichstag es niht fertig bringen kann; das zeigt \{chon der Widerspruch bezüglih der Stellung der Frauen. Die Anträge stimmen darin überein, daß die vollste Freiheit ohne jede Kautel gegen Mißbrauch hingestellt werden soll. Das Verbot, daß Vereine niht miteinander in Verbindung treten dürfen, welhes man in F einseitiger Weise den Sozialdemokraten gegenüber angewendet

at, halte ih für unhaltbar. Das so viel genannte württembergische

Vereinsrecht hat gar keinen richterlihen Shug. Wenn“ die Herren mit dem württembergischen Vereinsrecht so zufrieden sind, weshalb bringen sie denn zwei Anträge, die davon vollständig abweichen ? Das Zentrum, welches eine Resolution einbringen will, hat voll- ständig Necht, daß diese Arbeit bei der Regierung gemaht werden muß. Im Bürgerlichen Geseßbuh is eine hohwichtige, für die Entscheidung über die Vorlage vielleicht die wihtig\te Streitfrage des Vereinsrehts, allerdings nur in Bezug auf die Privatrehte. Wenn eine Vereinbarung auf diesem * Gebiete gefunden sein wird, dann wird der rehte Zeitpunkt gekommen sein, wo man auch das öffent- lihe Vereinsreht vereinbaren kann. Wir werden also für die Reso- lution des Zentrums stimmen.

Abg. von Dziembowski erklärt im Namen der Polen, daß die Anträge sehr zeitgemäß seien; wenn die privatrehtlihe Seite der Vereine Ge ves werden solle, dann müßten auch die öffentlich rechtlihen Verhältnisse gleihzeitig geordnet werden. Unter den augenblicklihen Verhältnissen werde man wohl kaum eine Verbesse- rung des Vereinsrehts erzielen können, das zeigten die Vorschläge des bürgerlichen Geseßbuches. Aber man müsse in der Kommission eine Einigung über das Minimum von Rechten auf diesem Ge- biete zu stande zu bringen fuhen. Redner behauptet die willkürliche Handhabung des Vereinsgeseßes den Polen gegenüber.

Abg. Iskraut (Reform-P.): Meine Freunde nehmen auch eine sympathishe Stellung ein zum Vereinswesen. Aus dem Liberalismus und seiner zügellosen Freiheit ist ebenso wie die Sozialdemokratie auch unsere Partei entstanden und zwar lediglich dur das Vereins- und Versammlungsrecht, und ebenso ist auch seiner Zeit der Liberalismus entstanden. Durch die Reden des Herrn Träger und des Herrn Rickert finn die Sehnsucht nah vergangenen Zeiten, wo man noch große frei-

und

nnige Versammlungen hatte. Jeßt sind die Wähler und die

bgeordneten von den Liberalen zu den Sozialdemokraten über- augen. Wir fstehen im Gegensaß zu der Form, welche die

ozialdemokraten dem Vereinsrecht geben wollen. Wir haben kein Interesse an einem einheitlihen Vereinsreht, denn wir haben unsere Siege errungen unter dem sächsishen und dem preußishen Vereins- recht und in Waldeck, wo es gar kein Vereinsrecht giebt. Es scheint mir weniger auf das Vereins- und Versammlungsrecht anzukommen, als auf die Gedanken, welhe die Parteien in den Versammlungen vertreten. Jch verstehe es nicht, daß die Sozialdemokraten Gesetze vorschlagen für einen Staat, den sie selbst negieren. Sie können alto auch nit erwarten, dah diese Geséßesvorschläge angenommen werden. Die einfahen Bürger haben dcch nur immer mit einem Vereinsrecht zu thun; nur wir, die Agitatoren, welche im Lande herumreisen, um politis zu erziehen, können in die Lage kommen, mit verschiedenen Vereinsrechten zu thun zu haben. Die Sozialdemokraten haben für ihre Redner Bildungsshulen. Wenn es Ihnen zu shwer ist, {ih unter den verschiedenen Vereinsrehten herauszufinden, rihten Sie doh an den Arbeiterbildungsshulen einen besonderen Lehrstuhl dafür ein. Die vorgebrachten Thatsachen für den Antrag scheinen ja durch- Vg pa zu sein, aber gegenüber diesen sogenannten Thatsachen, welche die Sozialdemokraten vorbringen, muß man sehr vorsichtig sein, das haben die Verhandlungen beim Militär-Etat u. \. w. gezeigt. Eine bessere Stellung des weiblihen Geschlechts wollen auch wir, aber die Frauen, welche heirathen, müssen s{ch dem Manne unter- ordnen; denn eine emanzipierte Ehe hat zu bedenkliche Folgen. So lange die Freisinnigen und die Sozialdemokraten bei der Umsturz- vorlage dem Kanzelparagraphen mit höhnishem Lächeln zustimmen (Vize-Präsident Schmidt -Elberfeld: Jh glaube nicht, daß es richtig ist, von Parteien dieses Hauses zu sagen, daß sie mit höhnischem Lächeln etwas thun) also wenn diese Parteien mit dem Lächeln der Begeisterung dem Kanzelparagraphen zustimmen, können wir einem Antrage nicht zustimmen, welcher der Polizei kein Aufsichtsrecht geben will. Herr Auer wies auf ein Zirkular der Firma Eichbaum u. Co. in Mainz hin, welches die Konkurrenzunternehmer und Firmen in der Shuhmacherbranche auffordert, keinen ihrer in der beigelegten Liste verzeichneten strikenden Arbeiter annehmen zu wollen. Diese Art der jüdishen Geschäftspraxis (Vize-Präsident Schmidt er- suht den Redner, beim Vereins- und Versammlungsrecht zu bleiben) qo nichts zu thun mit der Gestaltung des Vereins- und Versamm- ungsrechts. Gerade diefe Machinationen sind mit Ihrem (zu den Sozialdemokraten) Antrage nicht zu treffen, und darum bitte ih die Mehrheit des Hauses, ihn a limine abzulehnen.

S ‘Sia des Jnnern Freiherr von der Recke von der ort:

Meine Herren! Der Deutsche is ein so geselliges Wesen, ein Tov mwolerexóv, wie Aristoteles sagt, und zwar im Superlativ, daß er ein ganz besonderes Verlangen hat, sich zu Vereinen zusammen- zuschließen und sich in Versammlungen zu bewegen ja, daß er das Vereins- und Versammlungsrecht nicht nur für ein Grundrecht, sondern wie mir wenigstens s{heinen will für das Haupt- grundrecht hält. Ich bin nun meinerseits sehr weit davon entfernt die Bedeutung dieses Grundrehts zu untershäßen; aber ih meine do, daß der Deutsche darin etroas zu weit geht, und ih erblicke gerade in dieser poteuzierten Sucht, sich zu Vereinen zusammen- zuschließen und sich zu versammeln, und in der Uebershäßzung dieses Nechts eine Erklärung für manche ret unerfreulihe Erscheinungen in dem Leben des deutshen Volkes. (Sehr ritig ! rets.)

Ich will das hier niht näher ausführen. Thatsache ist aber, daß, sobald vom Vereins- und Versammlungsreht, namentli aber von angeblichen Attentaten auf dasselbe gesprohen wird, der Deutsche sofort nervô8 und aufgeregt wird. Jch hätte es deswegen in den jeßigen Zeitläuften, die ohnehin {on des Zündstoffs genug in \ich bergen, für richtiger gehalten, wenn man dieses wichtige Thema jedenfalls nicht in so ausführlißher Weise ohne Noth und ohne zwingende Veranlassung hier bearbeitet hätte. (Sehr wahr! rechts.) Denn ih glaube, die Herren, welhe die beiden Anträge gestellt haben, können wohl felber kaum der Meinung sein, daß auf Grundlage der von ihnen hier vorgelegten Anträge ein annehm- bares deutsches Vereinsgeseß zu stande kommen würde. (Sehr rihtig! rets.)

Ich bin nun, meine Herren, durhaus nicht willens und habe auh dazu nicht die Veranlassung, hier materiell Stellung zu den Anträgen zu nehmen; denn es pflegen die verbündeten Regierungen derartigen Jnitiativanträgen gegenüber sih nur dann zu erklären, wenn sie wirklich Beschlüsse des Hauses geworden find. Ich habe mich nur zum Wort gemeldet mit Nücksiht auf einige Aeußerungen, die hier in der Diskussion gefallen sind, und die ih doch niht un- widersprochen lassen möchte.

Theils versteckt, theils offen ist hier der preußishen Negierung der Vorwurf gemaht worden, als handhabe sie das Vereins- und Versammlungsreht in willkürlißer und tendenziöser Weise (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten), und dagegen muß ih hier laut und vernehmlih den energishsten Widerspru erheben. (Bravo! rets; Heiterkeit links.) Daß hier und da Verstöße bei der Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechts vorkommen, meine Herren, das zu leugnen, bin ich durhaus nicht willens; dazu stehe ich {on viel zu lange in der praktishen Verwaltung; dazu sind mir perfönlich \{chon zu viele Beschwerden über solche Fälle vorgekommen. Derartige Verstöße werden untersuht, auch ohne daß Beschwerden darüber einlaufen, und man hofft dann, daß ähnliche Verstöße sih dann niht wiederholen werden. Jch muß aber do hier zu Ehren der Beamten feststellen, daß die Zahl der- jenigen Fälle, in denen begründete Beschwerden vorkommen, im Ver- hältniß zu den Tausenden von Versammlungen, die täglih in der ganzen preußischen Monarchie überwacht werden müssen, und zu den niht minder zahlreihen Vereinsangelegenheiten nur eine verschwindend geringe ist. (Sehr wahr! rechts.) Aus dieser kleinen Zahl von Ver- \tößen aber den Vorwurf einer tendenziösen Handhabung des Vereins- und Versammlungsrehts herzuleiten, meine Herren, das ist unbillig, ungerecht und auch unklug. (Sehr wahr! rechts; Widerspruch links.) Denn der weitaus größte Theil der Bevölkerung, der noch mit vollem Vertrauen zu den Behörden aufsicht, weiß ganz genau, daß das eben nur ganz vereinzelte Fälle sind, und daß von einer tendenziösen Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechts keine Rede s\ein kann. Meine Herren, die preußische Staatsregierung wird ebenso wie die anderen verbündeten Regierungen die Bestimmungen des Vereins- und Versammlungsrehts ganz loyal handhaben, wie sie das bisher auch gethan haben; sie wird es aber fest handhaben, denn ih glaube, darin werden Sie mir beistimmen, daß die jeßigen Zeitläufte das erfordern. (Sehr wahr! rets.) Meine Herren, einige von den Herren Rednern haben nun versucht, ihre Behauptungen durh eine Reihe von Einzelfällen hier zu illustrieren und zu begründen. Ein großer Theil dieser Einzelfälle ist mir unbekannt; ich kann darauf niht antworten. Vielleiht fallen sie unter den vorher {on von mir erwähnten kleinen Theil von Fällen, in denen wirklich einmal ein Mißgriff vorgekommen is}, oder sie befinden sich noch in instanzen- mäßiger Behandlung. Dann kann ich nur bitten, wenn der Be- scheid nicht nach dem Wunsche der Herren ausfällt, sich an die weiteren Instanzen zu wenden. Hier muß ih nur auf zwei Fälle] eingehen, von denen der eine hier wiederholt Gegenstand der Dis- kussion gewesen ist. Es ift dies die bekannte Schließung der sozial- demokratischen Wahlvereine und der affiliierten Vereine, welche im Dezember vorigen Jahres stattgefunden und, meines Erachtens, sehr viel- mehr Staub aufgewirbelt hat, als sie es verdient. Die Sache ist jeßt noch Gegenstand gerihtliher Kognition. Ich kann auf die Einzelheiten deswegen hier nicht eingehen; ih würde damit, glaube ih, eine sehr berehtigte Gepflogen- heit des hohen Hauses verlegen. Ih möchte daran nur eine kurze Bemerkung \chließen. Wie mir \{eint, sind namentlich hinsichtlih dieses Punktes zweierlei Argumentationen gemacht worden. Die eine geht dahin: Diese Maßregel ist durhaus geseßmäßig, sie ist uns aber unbequem, und deswegen müssen wir versuchen, die ge- seßlihe Bestimmung, worauf sih diese Maßregel gründet, aus der Welt zu hafen. Dieser Argumentation, meine Herren, kann man vollständig folgen, mag man auch in der Sache selbs anderer Meinung sein. Die andere Argumentation geht dahin, daß die Maßregel zwar an und für sih gesezmäßig sei, sich aber als eine willkürliche charak- terisiere, weil sie sih nur gegen eine Partei rihte. (Sehr richtig! links.) Ja, meine Herren, wäre das der Fall, so könnte ih ja den Vorwurf der Willkürlichkeit durchaus nicht von der Hand weisen: Dem i} aber nicht so, und ich muß dringend - davor warnen, anscheinend gleihartig liegende Fälle auch wirklih als gleichartige zu behandeln. Für die Anwendung dieser geseßlihen Bestimmungen sind eine solche Reihe thatsähliher Vorausseßungen nöthig, daß ih denjenigen Herren, welche hier leihten Herzens behauptet, als handele es sich hier um eine einfach willkürlihe Maßregel, durchaus die Berechtigung absprechen muß, hierüber ein zutreffendes Urtheil abzugeben.

Die. Sache wird von den Gerichten entschieden werden, und ih kann nur sagen, meine Herren, es hat, soweit dies überhaupt möglich,

eine Prüfung au) der andern etwa noch in Betracht kommene,

Ein: 4 Uß,

Fälle stattgefunden und es hat bis jeßt keine Veranlassung zum shreiten vorgelegen, weil es eben an der thatsählichen Vora

seßuag fehlte.

Was nun den vorhin hier von mir erwähnten zweiten Fall betrifft, so handelt es \sich um eine Behauptung des Herrn Ab Rickert, der, wenn ich ihn recht verstanden habe, ausgeführt hat. die Geseyße hätten in Ansehung des Vereins- und Versammlungz, rechts in Pommern aufgehört zu exislieren gegenüber dem Bunde der Landwirthe. Meine Herren, diefe Behauptung is eine fo unge, heuerlihe, daß sie ohne vollständigen Beweis niht hätte aufgestellt werden dürfen. Es hätte mindestens der Anführung einer ganzen Reihe von Fällen bedurft, die geeignet gewesen wären, diese Behauptung zu beweisen und zu- begründen. An Stelle dessen hat es Herr Abgeordnete Nickert vorgezogen, lediglich auf einen Fall zu exemplifizieren, und daraus diesen Schluß gezogen, daß in Pommern bei Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechts die Gefeße aufgehört hätten, zu existieren. Jh will garnicht bestreiten daß in dem einen Falle, den Herr Rickert hier vorgeführt hat, irgend ein Verstoß vorgekommen sein kann. Nun gut, man möge den Verstoß anzeigen und dur die Instanzen verfolgen; dann wird dis erforderlihe Remedur eintreten; aber dagegen muß i energisch protestieren, daß aus dieser geringen Anzahl von Fällen mit großer Emphase der Schluß gezogen wird: in Pommern hätten die Geseße aufgehört zu existieren. Das ift, glaube ih, eine Art des Argumen- tierens, die ih mir wenigstens niht aneignen möchte. (Bravo ! rechts,)

Abg. Grillenberger (Soz.): Mit Herrn Ridkert bin ih einverstanden darin, daß die Regierung auf diesem Gebiete lässig ge wesen ist, daß Willkür und Verworrenheit herrscht. Schlechter als es jegt ift, kann es in Deutshland in Bezug auf das Vereinsrecht niht werden. Wir sind keine Freunde der Zentralisation, aber diesen Zustande gegenüber müssen wir ein Reichsgeseß verlangen. In Bayern kennt man den Unterschied zwischen öffentlihen und politischen An, gelegenheiten nicht; alles, was über das Privatinteresse hinausgeht, wird in Bayern als politis betrachtet. Daß Herr von Stumm die Abschlachtungstheorie der „Hamburger Nachrichten“ als wünschenswerth betrachtet, ist nicht verwunderlich. Wenn Herr von Marquardsen meinte, wir follten mit ehrlihen Waffen kämpfen, so muß ih sagen: ehrlih sind die Waffen gewesen; wenn es auch unfreundlih und un- höflih war, ehrlih ist es gewesen, was mein Freund Auer sagte, denn er bat die Ueberzeugung unserer Partei ausgesprochen. Wir werden für die Ueberweisung an die Kommission stimmen, weil wir eine gründlihe Unterhaltung über diese Frage für zweck, mäßig halten. Auch akademische Betrachtungen, wenn sie oft genug wiederholt werden, können sehr nüßlich sein. Was hindert uns denn, das privatlihe Vereinsreht und das öffentliche neben einander zu berathen? Wenn Herr Iskraut niht weiß, was wir gethan haben, fo hâtte er nicht darüber \prehen sollen. Wir haben beim Arbeiterschußtz u. f. w. auf dem Boden der gegenwärtigen Ver- hältnisse mitgearbeitet. Der Minister bestreitet, daß Attentate auf die Vereinsfreiheit stattgefunden haben, während doch die Beispiele in großer Zahl vorgebraht sind. Die Kommerse der Studenten- vereine werden von der Polizei nit gestört, die aber oft mit brutaler Gewalt in die Vereinsthätigkeit der wirthschaftlihen Interessen- vereine eingreift. Die Auflöfung der sfozialdemokratischen Partei- organisation ist für eine Zeit lang unangenehm; doch wir haben auch einen agitatorishen Nußen davon. Aber vom Nechtsstandpunkt können wir eine folhe einseitige Handhabung des Vereinsrechts nit billigen. Der Minister hat von anscheinend gleichliegenden, aber doh verschiedenartigen Verhältnissen gesprochen. Im Bunde der Landwirthe giebt es Gruppen, Hauptgruppen, Bezirksabtheilungen, Provinzial abtheilungen mit gewählten Vertrauenêmännern, Vorsißenden, Ausschuß, Wenn der Minister sih überzeugt, daß die Bestimmungen der Saßunge des Bundes der Landwirthe ebenso find wie die sozialdemokratischen, dan wird der Minister noh heute zur Auflösung des Bundes schreiten. Nit bloß angesichts des allgemeinen Wahlrehts, sondern auch der ein heitlihen Gewerbeordnung müssen wir ein einheitlihes Vereins- und Versammlungöreht haben zur Wahrung der wirthschaftlichen Inte essen. In Bayern besteht der Hauptstreit bezüglich des Aué\chlusses der Frauen aus allen politishen Versammlungen. Nach dem Geseh sind die Frauen nur von den Verfammlungen politisher Vereine aus geschlossen. Man hat aber in Bayern sich darauf berufen, daß die sozialdemokratische Partei ein großer Verein ift, folglih sind alle Frauen von allen politischen Versammlungen der Sozialdemokratie aué geschlossen. Jede gewerkschaftlihe Versammlung wird als eine poli- tische betrachtet, selbst wenn es sich um die Verlängerung der Mittagé- pause von 1 auf 15 Stunde handelt. Ohne Versammlungörecht kan das Koalitionsrecht garniht ausgeübt werden. In Berlin haben die Versammlungen der Konfektionsarbeiterinnen stattgefunden, în Bayern sind folhe Versammlungen verboten worden. Das Zer trum will eine Resolution einbringen, ohne darin zu sagen, wie das Vereinsgeseß aussehen soll. Ein E A im bayerischen Landtag hat einen Antrag eingebracht, der die Frauen und Minder jährigen von Versammlungen Sa will. Dagegen follte sich das Zentrum bei Zeiten aussprehen und dafür sorgen, daß endlih ein Reichs-Vereinsgeseß geschaffen wird und die Bestimmunget abgeschafft werden, die eines zivilisierten Staats niht würdig sind.

Abg. Lenzmann (fr. Vp.): Staatssekretär von Boetticher ha! die Verfassung ausgelegt, wie noch niemand vorher. Er meinte, das Reich habe die Kompetenz, aber es sei ihm nicht die Verpflid- tung auferlegt, das Vereinsrecht zu regeln. Die Autoren der Ver fassung sind anderer Ansicht, sie meinten, daß schon 1872 das Be- ns vorgelegen habe, das Vereinswesen geseßlih zu regeln. Al nach 24 Fahren entschuldigt man sich nicht, daß man feine Pfli!

i nicht gethan habe, sondern meint, daß man eine Verpflichtung über haupt nicht habe. Mit um so größerem Nachdrucke müssen wir die Regierung an ihre Pfliht mahnen. Nachdem wir die glorreichen

Siege gefeiert haben, müssen wir verlangen, daß die Regierung ihre Pflicht erfüllt und das Vereinsreht endlih regelt. Herr von Stumm meinte, zwischen dem jeßigen Reichstag und der Regierung sei keine Vereinbarung zu erwarten. Wenn man darauf immer warten wollte, dann würde man überhaupt die Thätigkeit fast ganz einstellen können. Die Entschädizung unschuldig Verurtheilter wurde au von der Regierung anfänglih abgewiesen, abec den wiederholten Beschlüssen des Reichstags hat sich die Regierung s{ließlich gefügt. Außer den Agitatoren kommen auch andere Leute in die Lage, !l den verschiedensten Bundesstaaten an Versammlungen und BVerelnel theilzunehmen; das ist eine Folge der Freizügigkeit. Geseß eberis muß jeßt der Anfang gemacht werden; ih begnüge mich nicht mit ert \chwacen Resolution. Die Regierung weiß längst, was dieselbe besag!- Anders ist es, wenn wir in der Kommission an die selbständige OVo- staltung der Materie uns heranmachen und die Regierung nöthige, dazu Stellung zu nehmen. Sie wird daun einen anderen Gninue vorlegen müssen, oder, was das Wahrscheinlichere ist, sie wird unser Beschlüsse ablehnen. Eine Lücke enthalten die Anträge : sie spreder niht von dem Beaufsichtigungsrecht. Der Minister des In meint, daß die Beaufsichtigung nicht zu erheblihen Klagen d anlassung gegeben hätte. Das wundert mich. Allerdings Wie 00 Beschwerde mehrfah unterlassen, weil dadur, daß der Polizeid d einen Rüffel bekommt, der Schaden niht wieder gut gemacht he Aber im Negierungsbezirk Düsseldorf sind doch auch manche u shwerden laut geworden. Bei der Berathung des Des lihen GBeseßbuhs trat Herr von Stumm für die Erweî A der wirthschaftlichen Rechte der Frauen ein, und hier will er 7 Frauen keine Rehte gewähren. Unter der Eingabe der Bran finden sich schr illustre Namen, Frauen, deren Männer " n Wissenschaft eine große Rolle spielen. Dem gegenüber kann O do nicht sagen, daß die Frauen, welche solhen Wünschen sprechen, thöôriht find.

Darauf wird die Debatte geschlossen.

Me der 26 ial Chri E Stellung zu diesen Anträgen einnehmen. Das Shlußwort erhält darauf der

, Dr. Lütgenau (Soz.). e gegenüber, der bestritten L

rage Vor.

gebung, unterwor

fähr

n a i, ' denten von Bennigsen als unbegründet bezeichnet. aber die Angeklagten freigesprohen, es Kos der

Ueberweisung an die Kommission zufrieden.

Abg. Mun el (fr. Volksp.) als Antragsteller für den freisinnigen Antrag: Das Ergebniß der bisherigen Verhandlung gipfelt darin: der jeßige Zustand der Geseßgebung und ihre Handhabung ist

üpeden (dkonf.) erklärt, da ihm durch den Schluß zum zweiten Male das Wort abgeschnitten sei, daß die im Lande eine von der konservativen Partei

Derselbe liest zunächst dem Abg. atte, daß man in katholischen Kreisen den Frauen die Seele abgésprochen habe, ein lateinishes Zitat über diese

B Herr Bachem spreche jeßt den Frauen eine Seele zu, aber s beschränke ihnen die Bethätigung derselben gegenüber der Geseß- s obglei die Frauen in weitgehendem Maße der Geseßgebung fen seien: der Arbeiterversihherung, dem Koalitionsrecht u. st. w. n früheren Amtsbezicken des jeßigen Ministers des Innern waren, | der Redner fort, früher die Agitationscomités verboten; jeyt sind sie gestattet. In Lüneburg wurden Vertrauensmänner-Versamm- ufgelöst; die Beschwerde dagegen wurde vom Ober - Präsi-

Das Gericht hat jedoch abgelehnt, die ten der Vertheidigung auf die Staatskasse zu legen, weil bei Einfachheit der Sache cin Vertheidiger unnöthig gewesen wäre. Redner empfiehlt die Annahme der Anträge, ist aber mit einer

Innern.

Vereinêgeseßes is, das die

Vereine verbietet.

werden, sobald es angeht. dem Datum der deutschen sekretär hat nicht Recht, habe der MReich8gesezgebung das auferlegt, die regeln.

bündeten Regierungen \{chwerlich

N

den Anfang machen.

durchaus unbefriedigend. Das klang aus allen Reden hervor, mit Aus- nahme der Reden des Abg. Iskraut und des Staatssekretärs des ; Den unmittelbaren Anlaß zu unferem Antrage gab aller- dings das Vorkommniß, welches kurz vor dem Ausscheiden des vor- maligen Ministers des Innern die sozialdemokratishe Partei betroffen hatte und klarlegte, wie unmöglih das Fortbestehen des § 8 des Eng verschiedener politischer

Es is unmöglich, bei Gesetzes irgend eine volitische Parteiorganisation aufreht zu erhalten. t der gegenwärtige Zustand aber unerträglich, so muß er geändert Er besteht seit dem 16. April 1871, Reichsverfassung.

wenn

Materien des ) / Was würde man fagen von einer Behörde, die erklärte: Ich habe zwar die Kompetenz, aber nicht die Verpflichtung, eine mir übertragene Bestimmung auszuführen? Die verbündeten Regierungen haben die Verhandlung dieser Jnitiativanträge mit besonderem Inter- esse verfolgt. Der Staatssekretär von Boetticher meinte, daß bei den ver- eine Einigung e würde; wenn der Reichstag etwas Brauchbares {hüfe, so würde es während die Nationalliberalen meinten, der Bundesrath solle In meiner angeborenen Loyalität entscheide ih mich für die Meinung des Ministers. nichts, namentlich wenn sie blaß ist, wie diejenige des Herrn Bachem.

in so traulicher heute allerdings

nit davor, wird. Recht

dem Fortbestehen dieses keinen

Der die Verfassung nicht die Pflicht reihsgeseßlich zu | ein

Staats- | da

er meint,

Necht und Art. 4

politis Verein ?

zu erzielen sein

: | wiesen. Eine . Resolution nutßt hier

ls der Gedanke einer Kommission bei ber ersten Lesung eie fig atr ih, wir würden sie entbehren können; wir waren

Anträge an eine S zu überweisen. daß das Widerstrebt es ihrer Natur, dann werden sie von diesem Gebrauch machen. s j hat es aber einen besonderen Reiz. Dur unser jeßiges Vereins- und Versammlungsrecht wird eine Jurisprudenz großgezogen, die ih bewundere wegen der Schärfe ihrer Auffassung, die so s{harf wird, sich jeder daran schneidet, i selbst gemacht hat. Jeder Verein kann in die Lage kommen, auf ein Yes Gebiet hinüberzugérathen. Wir haben immer i D Personen dazu gehören; jeßt ist mir von zuverlässiger Seite mit- getheilt, daß in Sachsen sogar eine einzelne Vertrauensperson aufge- lôst worden ist. Unser Seniorenkonvent könnte vielleiht auch einer solchen \harfen Interpretation ausgeseßt werden; immun sind wir nuc im Plenum und in den Kommissionen, aber fragii den Fraftionen und dem Seniorenkonvent. niht an der Möglichkeit einer eigenen Arbeit zu verzweifeln. Darauf werden beide Anträge ciner Kommission über-

Schluß 51/2 Uhr. (Militär-Etat.)

angeregt

ahl R E, fs ns H R, i ih, daß e empfehlen würde,

‘Kom! sen. Jh fürchte mi

ereinsrecht auch den Frauen verliehen

So lange es verboten ift,

zuleßt auch der, der die Schärfe

Und was f denn überhaupt geglaubt, da wenigstens zwei

ch ist es bei Ich bitte den Reichstag,

Nächste Siyung Mittwoch 1 Uhr.

1. Untersuhungs-Sachen.

9, Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3, Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5, Verloosung 2c. von Werthpapieren.

BDesfentlicher Anzeiger.

6. Kommandit-Ge Q auf Aktien u. Aktien-Gefell!!{, 7. Erwerbs- und Wirt

8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

9. Bank-Ausweise. /

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

\chafts-Genofsenschaften.

“{) Untersuchungs-Sahen,

[70221] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Max Ehrhardt, geboren am 29. September 1862 zu Montken West-Pr., welcher sich verborgen hält, ift die Untersuhungshaft wegen Diebstahls in actis J, I. F. 283/95 verhängt. Es wird ersucht, denselben ju verhaften und in das nächste Gerichts-Gefängniß abzuliefern.

Berlin, den 10. Februar 1896.

Königliche Staatsanwaltschaft L.

Beschreibung: Alter 33 Jahre, Größe 1,70 m, Statur {chmächtig, Haare s{warz, Bart s{hwarzer Schnurrbart, Augenbrauen s{chwarz, Augen dunkel, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnli, Zähne gut, Finn spiy, Gesicht s{chmal, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch und englisch. Besondere Kenn- zeichen: \priht undeutlih, hat auffallend dünne Beine und \chlotternden Gang. Narbe im Genick.

[70222] Bekauntmachung.

Die durch Beschluß der Strafkammer hiesigen Kaiserl. Landgerichts vom 29. Mai 1888 angeordnete, in Nr. 169 Erste Beilage des Reichs-Anzeigers vom 30. Juni 1888 veröffentlihte Vermögensbeschlag- nahme gegen Vruckert, Eduard, geboren am 29. Fe- bruar 1864 zu Hagenau, ist aufgehoben worden.

Etrafiburg i. E., den 15. Februar 1896.

Der Kais. Erste Staatsanwalt.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[70254] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstrekung foll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 24 Nr. 1263 auf den Namen des Zukerwaarenfabrikanten Oskar Küßner hier einge- tragene, zu Berlin, Bellermannstraße 71 a./72, belegene Grundstück in einem neuen Termin am 16. März 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeidh- neten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß,

ligel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das

rundstück ist 27 a 57 qm groß und mit 2960 A Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Veitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Dos Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am L9, März 1896, Vormittags 11 Uhx, ebenda verkündet werden. Die Akten 87 K. 110/95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 42, zur Einsicht aus.

Berlin, den 10. Februar 1896.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 87.

[70253] Zwang®versteigerung. : Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins Band 83 Nr. 4160 auf den Namen der verehelichten Kauf- mann Valesca Roeseler, geb. Stempel, hier, Naunyn- straße 50 eingetragene, hier, Weidenweg 12, be- legene Grundstük am L. Mai 1896, Vor- mittags 10} Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel O, Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstü ift bei einer Flähe von 0,0685 ha mit 9320 M Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 5, Mai 1896, Vormittags 11} Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 88 K. 11/96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 17, zur Einsicht aus. Berlin, den 10. Februar 1896. Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 88. [70252] Zwangsversteigerung. Im Wege der Dana Lis foll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 154 Nr. 6825 auf den Namen des Maurermeisters Friedri Leppien ler eingetragene, zu Berlin, Cremmenerstraße 15, elegene Grundstüd am 20, April 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, lügel C, Zimmer 40, versteigert werden. Das rundstück ift 8 a 46 4p groß und mit 14070 M upungswerth zur Gebäudesteuer Perans Das tere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird pi 23, April 1896, Vormittags 11 Uhr, seenda verkündet werden. Die Akten 87 K. 10/96 Een in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 42, zur B n, den 12. Februar 1896. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung" 87.

[70251] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Nieder- barnimer Kreise Band 18 Nr. 1008 auf den Namen des Tischlermeisters Julius Grunow zu Berlin, Lieben- walderstraße 39, eingetragene, zu Berlin, Lieben- walderstraße 39, belegene Grundstück am 5. Mai 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erd- geshoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück if bei einer Fläche von 12 a 25 qm mil 14550 A Nuzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere ent- hâlt der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtbeil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 8, Mai 1896, Vormittags Uk Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 88 K. 14/96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 17, zur Einsicht aus.

Berlin, den 12. Februar 1896.

Königliches Amtsgericht l. Abtheilung 88.

[70250} Zwangsverfteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von Lichtenberg Band 29 Nr. 953 auf den Namen des Malermeisters Albert Westphahl zu Berlin eingetragene, am Weidenweg, nach dem Kataster Nr. 49, belegene Grundstük am 10. April 1896, Vormittags 10¿ Uhr, vor dem unter- zeihneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 36, versteigert werden. Das

rund}tüdck ist bei einer Fläche von 6 a 72 qm mit 8400 Nuzungswerth zur Gebäudesteuer ver- anlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 10. April 1896, Nach- mittags 123 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 85 K. 9/96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht aus.

Berlin, den 15. Februar 1896.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 85.

[70249]

In Sachen des Direktors Eugen Stern auf den Thonwerken bei Emmerstedt, Klägers, wider den Maurer Albert Wendel und dessen Ehefrau Emilie, geb. Büchner, in Helmstedt, Beklagte, wegen Hypo- thekzinsen, wird, nahdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Wohnhauses No. ass. 1162 an der Friedrichstraße sammt Zubehörungen zum Zwecke der Zwangs- versteigerung durch Beschluß vom 1. d. M. verfügt, auch die Entragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangs- versteigerung auf den 4, Juni 1896, Morgens 9 Uhr, vor Herzoglihem Amtsgerichte hier}elbst ongeseßt, in weldhem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Helmstedt, den 13. Februar 1896.

Herzogliches Amtsgericht. Kruse.

[70336] Aufgebot. :

Auf Antrag der Frau Marie Porn in Leipzig wird das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraft- loserklärung nachstehend bezeichneter 11 Stück Werra- bahn-Stammaktien 12354, 12355, 12 356, 12 357, 12308, 10110, 151390 20823, 39425, 39426, 39 427, hiermit eröffnet. Aufgebotstermin wird auf Donnerstag, den 4. Juni 1896, Vormittags 11 Uhr, anberaumt. Die etwaigen Inbaber ge- nannter Aktien werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin ihre Nechte bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.

Meiningen, den 12. Februar 1896.

Herzogl. Amtsgericht. Abth. T. v. Bibra.

[70337] Aufgebot.

Auf Antrag des Banquiers S. L. Landsberger zu Breslau, Ring 25, werden folgende angeblich ver- loren gegangene 3 Aktien der Breslauer Disconto- bank, nâämlich Nr. 1089, 1090 und 1091 über je 1200 Æ lautend, aufgeboten. Die unbekannten Jn- haber Laer 3 Aktien werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 25. Januar 1898, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, am Schweidnißer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer 89 im 11. Stock ihre Rehte anzumelden und die Aktien vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden.

Breslan, den 6. Februar 1896.

Königliches Amtsgericht.

[49450 Aufgebot. Es ist das Aufgebot folgender, angebli abhanden gekommener Urkunden beantragt:

I. 1) Eines Schriftstücks do dato Bremen, den 19. August 1895, bezeihnet als Primawechsel,

lautend über 566 4 50 S, zahlbar drei Monate a dato an eigene Ordre gezogen auf „Herren Gebr. Peters in Mariensiel b. Sande“, zahlbar Berlin bei der Deutschen Bank, angenommen von Gebr. Peters, versehen mit Nr. 5524 und mög- liherweise mit einer zweiten Nummer und „J. Henr. Drünert“ als Ausstellerin,

von der Firma J. Henr. Drünert in Bremen,

vertreten dur die Nehtsanwalte Dr. Drs. Dunkel

und Schramm zu Bremen.

2) Des Primawechsels de dato Berlin, den 12. März 1895, zahlbar am 12. Mai 1895 an eigene Ordre lautend über 480 4, ausgestellt von C. E. Kelch, gezogen auf „Herrn A. Zander in Berlin, Augsburgîstr. 9“, angenommen von A. Zander, versehen mit Nr. 724, mit den Indossa- menten: C. E. Kelch und (durhstrihen) Gebrüder George, :

von dem Fabrikanten C. E. Kelch zu Berlin, Schönebergerstraße, Ringbahnbogen 75/78, ver- treten durch Rechtsanwalt W. Bruck [. zu Berlin.

3) Des Primawechsels de dato Berlin, den 23. Mai 1878, fällig am 22. August 1878, ausge- tellt an eigene Ordre von Frau v. d. Osten-Sacken, gebr. Wehrmann, mit dem Zusage: „Mit meiner Genehmigung als Ehemann: Bar. v. d. Osten- Saden, General - Lieutenant z. D.“, lautend über 1000 MÆ, gezogen auf: „Herr Feodor Baron v. d. Osten-Sacken i. Jacobsdorf i. Mark, zahlbar bei Herrn H. Litten zu Berlin, Königsgraben Nr. 8“, angenommen von Feodor Baron v. d. Osten-Sacken, Lieutenant a. D., mit den Indossamenten: „Frau v. d. Ostén-Sackten, gebr. Wehrmann. Mit meiner Genehmigung als Chemann, Bar. v. d. Often- Sacken, General-Lieutenant z. D., Bar. v. d. Often- Sadcken, General-Lieutenant z. D.“,_

von dem Kaufmann Gustav Hell zu Berlin, Alte Schönhauserstraße 23/24, vertreten durch den Justiz-Rath Gimkiewicz zu Berlin.

IT. Des Sterbekassenbuchs Nr. 13 275 der neuen großen Berliner Sterbekasse bezw. der großen Berliner Sterbekasse Nr. 10 zu Berlin, ausgestellt auf den Namen des am 1. August 1857 als Mit- Ch aufgenommenen, am 14. Januar 1826 geborenen

ackierers Heinrih Wilhelm Rudolph Lindner,

von dem Schuhmacher Laurenz Brameier zu Berlin, Gr. Hamburgerftr. 10, vertreten dur den Rechtsanwalt N. Meißner zu Berlin

als Zessionar der Lindner’shen Erben.

III. Folgender Policen der Preußishen Lebens- versiherungs-Aktiengesell haft zu Berlin:

1) Nr. 14308 ausgestellt am 2. November 1870 auf das Leben des Shriftsezers Wilhelm Philipp Georg Godel zu Stuttgart, lautend über 1000 Gulden in 524 Glf. mit dem Vermerk vom 24. Juli 1871, daß die Braut des Versicherten, Fräulein Pauline Seßler von Vöhringen, als berechtigt zum einstigen Empfang des Kapitals bezeichnet wird,

von Frau verwittwete Schriftsepger Godel, aus geborene Seßler, zu Stuttgart, Cann- tadterstraße Nr. 115 I.

2) Nr. 82 947, ausgestellt am 18. November 1878, lautend über 1500 4, zahlbar an die Tochter des Malers Rudolf Friedrich Heinrih Lehmann zu Stettin, Vornamens Else, oder deren Nehtsnach- folger am 15. November 1895,

von dem Malermeister Nudolf Lehmann zu Stettin, Pöliterstraße 12, als Vater der Versicherten.

IV: Folgenter Sparkassenbüchher der städtischen Sparkasse zu Berlin:

1) a. Nr. 145 116, CUIeNEnE für Gieseler, Auguste, geb. Deter, Frau des Arbeiters, Stralsunderstraße 74, lautend über 312 M 25 „,

b. Nr. 156 679, ausgestellt für Gieseler, August, Arbeiter, Rheinsbergerstraße 18, lautend über 720 M

71 S, zu a. und þ. von der verwittweten Arbeiter Gieseler, Auguste, geborene Deter, hierselbst, Veteranenstraße 10, Hof, zu b. zugleih als Vormünderin ihres minder- eler] Sohnes Paul August Bernhard ießler, 2) Nr. 169 332, ausgestellt für Kober, Eduard, E Köpnickerstraße 181, lautend über 1169 #4

S, von dem Webermeister Eduard Kober hierselbft, Görligtzerstraße Nr. 71, 3) Nr. 66 929, ausgestellt für Jaehnke, riß, E Skalißerstraße 106, lautend. über 457 M E

von dem Vorgenannten, jeßt Waldemarstraße 69 wohnhaft,

4) Nr. 362 192, ausgeftellt für Kaftan, Henriette, Verkäuferin, Leipzigerstraße 60/61, lautend über 338 4 96 S

von der Vorgenannten, jeßt Köllnisher Fish- markt 5 wohnhaft.

V, Des im Jahre 1884 zur Ausgabe gelangten

Talons zur Aktie Nr. 0356 der Casseler Straßen- bahngefellschaft zu Berlin über 500 , von den Kindern des verstorbenen Nentamtmanns Hungeroether zu Königsee Nanny bezw. Carl vertreten durch ihren Vormund, Se- kretär Leopold Monnet zu Königsee.

VI. Folgender Depotscheine der Reichsbank (Reichs- Hauptbank für Werthpapiere) zu Berlin:

1) Nr. 826 323 vom 11. Oktober 1894 über von Frau Ida Lenzner, geb. Dietrich, hier übergebene 900 M, 349% preuß. fon. Staats-Anleihe mit Zinsscheinen, fällig am 1. April 1895 u. folg. nebst Anweisungen,

von der Vorgenannten, jeßt Waßmannstraße 33 v. T wobnhaft,

2) Nr. 702363 vom 18. Juni 1892 über von dem Landwirth Carl Fleischmann, zu Schulzen- dorf b. Tegel übergebene 1000 Aktie der Aktiengesellschaft Admiralsgartenbad mit Gewinn- antheilsch. für 1892 flg. u. Anw.,

von dem Vorgenannten Fleischmann —.

3) Nr. 397 543 (roth) vom 5. Februar 1887 über von dein Kaufmann Otto Baurath hier als Vor- mund des minorennen Otto Herm. Franz Arthur Stärker übergebene 3000 M 33 9/9 Pommersche Pfand- briefe Dep. Anklam mit Zins\{ch., fällig 1. Juli 1887 flg. u. Anw.,

von dem Kaufmann Otto Baurath hierselbst, Große Hamburgerstraße 32.

VII. 1) Der 49/6 Pfandbriefe Litt. E. Nr. 183 und 4501 der Preußischen Zentral-Bodenkreditaktien- gesellshaft zu Berlin, ausgestellt je am 25. Februar 18895, lautend je über 100 4,

von dem Fabrikanten A. Froboese zu Braun- schweig, Leonhardstraße, vertreten durch den Rechtsanwalt Silbershmidt zu Braunschweig.

2) Der Prioritäts-Obligation T. Emission Nr. 625 der Aktiengesellshaft „Eisenbahn-Hotel-Gesell schaft in Berlin“ über 500 M,

von den Erben des am 15. November 1892 zu Berlin verstorbenen Kaufmanns Moriß Guhrauer (Wittwe Fishlowiß Rechtsanwalt Dr. Julius Guhrauer Frau Kaufmann Friedländer, Lina, geb. Guhrauer), insgesammt vertreten durch den Rechtsanwalt Gerhard zu Berlin.

3) Des unkündbaren 5 °/ Hypothekenbriefs der Preußischen Bodenkreditaktienbank zu Berlin Serie 11 Litt. D. Nr. 15532 über 100 Thaler, ausgestellt am 1. Januar 1871,

von dem Superintendenten Friedrich Bunemann zu Neustadt a. Rübenberge, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Rohblfing zu Neustadt a. Rüben- berge (als Erbe bezw. iterbe nach der zu Hannover verstorbenen verwittweten Frau Super- intendent Bunnemann, Wilhelmine Elisabeth, geb. NRühe).

VIIIT. Der 5 9/6 Zollobligation Litt. C. Nr. 2713 der Deutsch-Dstafrikanishen Gesellshaft zu Berlin, ausgestellt unter dem 28. November 1890 lautend über 300 Æ,

von dem Kellner Heinrih Brinkmann zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Senff zu Berlin.

Die Inhaber der vorbezeihneten Urkunden werden aufgefordert, bei dem unterzeihneten Gerichte und zwar spätestens in dem betreffs der Urkunden it L DIO V L

auf den 9, Juni 1896, Mittags 12 Uhr, bezw. betreffs der Urkunden zu VII. 1 bis 3

auf den 9. Juli 1896, Mittags 12 Uhr, bezw. betreffs der Urkunde zu VIII.

auf den 11. Juli 1899, Mittags 12 Uhr, an Gerichts\telle (zur Zeit: Neue Friedrichstr. 13, gof Flügel B., parterre, Saal 32), anberaumten Aufgebotstermine ihre Rehte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 16. November 1895.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 81.

[41459] Aufgebot.

Das Aufgebot folgender von der Wilhelma in Magdeburg, Allgemeinen Versicherungs-Actiengesell- {aft ausgestellten, angeblich verloren gegangenen Urkunden ift beantragt:

1) der Lebensversiherungs-Police Nr. 15763 über 1500 G vom 5. Februar 1886 auf das Leben der Ls Amalie Christiane Sidonie Kirchel, geb. Voigt, in Dresden, Antragsteller : der Friseur Soseph Marx LE zu Dresden;

2) der Lebensversiherungs-Police Nr. 16098 über 1500 M vom 15. Mai 1886 auf das Leben des Schlossermeisters Robert Möhrdel in Schwusen, Kreis Glogau, Antragsteller: der Versicherte ; î 3) der Dae T Nr. 16 856 über 3000 # vom 4. Januar 1887 auf das Leben des Schubmachers Carl Trost in Gevelsberg, Antrag- steller: der Gerbereibesißer Fr. Weyer in : 3

4) der Spareinlagenv ierun Police Nr. 272 über 4000 Á von 2, März 1892 für den Leder-