1896 / 45 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

O E E I E E E Gia

es, nah den vielfa sehr deutlich die vollste Unkenntniß der Sache

hlungsverbindlihkeiten, welche diesseits die Aufhebung der bezüg- Punktationen nah us ezogen haben. Solcher zurückgegangener nktationen find im eriMtsjahr gezählt 59 Stück. Damit sank ie Zahl der zu stande gekommenen unktationsabshlüsse bis gegen

Gnde Dezember 1895 auf 186, gegen 222 beziehungsweise 241 in den beiden Vorjahren. Bezüglih des weiteren Restes an Punktationen [weten nod die erforderlichen Erhebungen über die persönlichen und

ermögensverhältnisse der Ansiedelungsanwärter.

Unter den zur Begründung ihrer Rücktritte von den westdeutschen mien Aan gegrvenen Anständen erscheinen neben Zufälligkeiten, wie Erbschaftsanfälle, Verheirathung, anderweitige Seßhaftmachungen in der Heimath, besonders häufig zwei Ausreden :

1) Schwierigkeit, den heimathlichen Besiy zu angemessenem Preise los zu werden,

9) Widerwille der Frauen gegen däs Ansiedeln wegen der Schwierigkeiten und Unbequemlichkeiten, die der eigene Aufbau und die Ausrüstung des Hofes mit sich bringt. :

) inter dem Anstande zu 1 wird sih wohl zumeist die Unzuläng- lihfeit des Baarvermögens der Ansiedler verbergen, ie in der Hoff- nung, mehr Geld aus dem Verkauf ihres Besitzes in der Heimath zu Iôfen, über eine zu theure Ansiedlerstelle Punktation abgeschlossen

n. Indessen jo si die Ansprüche, die an die Höhe des Anlage- Fapitals bei den Ansiedlern gestellt werden, nit herabmindern, da eîn Pentbgehen unter die jeßt festgehaltene Grenze einer Betheiligung des

entenansiedlers mit eigenem Kapital in Höhe von etwa 40 9/6 der Bodenanrehnungswerthe, d. i. mit 250 bis 350 auf den Hektar, faum befürwortet werden kann, weil sonst die Verschuldung der Rentengüter zu gefährlih hoh wird.

Man wird sich mit der Hoffnung begnügen müssen, daß die Kenntniß von den Ansiedelungsvortheilen aus dem Gefeß vom 96. April 1886 \sih in Deutschland verbreitet und daß die Vergröße- rung des Kundenkreises die Punktationsausfälle aus diesen Verkaufs- \{wierigkeiten in der Heimath der Ansiedler ausgleiht. Freilich scheint

verrathenden Anfragen aus bäuerlichen Kreisen zu urtheilen, daß die Verbreitung dieser Kenntniß in den Schichten der Bevölkerung, auf die es das ah vom 26. April 1886 abgesehen hat, ihre großen Schwierigkeiten hat.

Dem zweiten Anstande wird bis zu einem gewissen Grade dies- seits begegnet werden können.

Es ist nämlich a, daß in den leßten Jahren der Aufbau von Ansiedlergehöften fiskalischerseits eingeshränkt worden ist : einmal weil die Abtheilung C der Ansiedelungskommission sehr stark mit Bauten

r öffentlide Zwecke vergl. Abschnitt „Hochbauten“ in An- pru genommen war, dann aber auch um deshalb, weil die solidere Konstruktion der fiskalishen Bauten und das vorgeschriebene Ver- gebungsverfahren solhe Gehöftbauten vertheuert und weil die niht zu vermeidende Schablonisierung sie bei den Ansiedlern und den Ansiede- lungêvermittlern unbeliebt gemacht hatte. Man glaubte, den Ansiedlern den Aufbau der Gehöfte nad ihrem Geshmack ganz überlassen zu sollen. So sehr aber solcher Eigenaufbau, wenn er gelingt, die Anhänglichkeit an die Scholle und auch in finanzieller Hinsicht das Wohlbefinden des An- siedlers zu fördern geeignet ist, fo fraglih wird die Sache bei einem wenig in Bausachen erfahrenen oder verwöhnten Ansiedler, der die Wohnungsbequeml[ichkeiten des Westens mit seinen alten geräumigen s deren KÄten frühere Generationen getragen haben, nah der

nsiedlerstelle verpflanzen will. In solchen Fällen können gute Rath- [hage des Ansiedelungsbeamten und Drohungen des Präsidenten der

nsiedelungskommission mit Einstellung der taterialienlieferung und fonstiger Vergünstigungen das Unheil theurer und oft au unzweck- mäßiger Hofbauten kaum abwenden.

Wie aber die Sahe auch ausfallen möge, diefer Cigenaufbau bringt während der Bauperiode für die Ansiedlerfrau sehr erhebliche Mühsale, die sie zu scheuen alle Ursahe hat. Daher erscheint es zweckmäßig, im nächsten Jahre den Versuch zu machen, das An- enan dur billige und größere Bequemlichkeiten für den a IGRes porsehende Hofbauten auf fiskalische Kosten zu

eben. - Die Studien nah dieser Richtung hin sind unter voller Würdi-

ng der gerade in jüngster Zeit erschienenen zahlreihen Veröffent- p 1d über den bäuerlichen Hofbau in Deutschland in die Wege eitet. ur Nermeidung von Schwierigkeiten, die etwa aus der Abneigung des Bauern gegen Fremdartiges in der Begebung folcher Höfe ent- stehen fönnten, ift geplant, die Dorflagen um die möglichst zeitig zu erbauenden Kirchen thunlichst ges{lossen anzulegen und mit solchen fiskalishen Gehöftsbauten zu i g So wird es möglich sein, einmal fiskalischerseits eine örtliche Bauaufsicht über eine größere Anzahl von fiskalischen Bauausführungen einzurichten und dadurch die Technik zu verbesszrn, sowie die Baukosten zu ermäßigen, dann aber au die Verkäuflichkeit dieser Höfe sicher zu stellen, denn die Lage in der Nähe der Kirche wird immer eine besonders für den Ansiedler be- gehrte fein. i

Nach der Darstellung des Stellenbegebungsverkehrs bis zum

Schluß des Berichtsjahres sind begeben

a. zu Nente: ha zum Werthe von M 5 bis zum Schlusse 1894 . 24 862,08,41 15 820 046,78 2) im Berichtsjahre ; 3 280,46,71 2 136 689,63

Been 28 142,55,12 17 956 736,41

þ. zu Pacht:

1) 3 085,36,53 1 816 377,93 Zusammen

211,37,88 122 892,00 3 296,74,41 1 939 269,93 Zusammen a. und b. 81439,29,93 19 896 006,34 an 1784 Ansiedler. Danah braucht der Ansiedler durh\chnittlich 17,62 ha Land zu rd. 11152 4 Werth nah den Berechnungen der Ansiedclungskommission. Erwägt man, daß die Dotationen für öffentlihe Zwecte, die den Ansiedelungen seitens der Ansiedelungs- kommission gestiftet werden, mindestens 5 %/o des Ansiedlerstellenareals ausmachen, so ist das vergebene Areal zur Zeit zu s{chägen auf rd. 33 011 ha, was 37,0 9%/ des derzeitigen Grundbesiges der An- siedelungskommission ausmacht.

Nach Abstammung und Konfession sind :

1) aus den Anfiedelungsprovinzen . 710 Ansiedler = 39,80 9/0, 9) aus dem übrigen Deutschland . 991 L = 55,56 9/0, 3) von außerhalb Deutschlands . 83 é = 4,65 9%, 4) 1653 Evangelische gegenüber 131 Katholiken.

Was im vorigen Jahre von der Beliebtheit oder Unbeliebtheit der einzelnen Ansiedelungëgüter gesagt worden, gilt gerade so für das Berichtsjahr. Bevorzugt werden große Ansiédelungen mit zahlreichen Stellen und mit Kirdhen und Schulen am Ort, oder wenigstens in gut erreihbarer Nähe und mit guter Verkehrslage.

Beaufsichtigung der Ansiedler, deren finanzielle Lage und Organisation zu Verbänden.

Daß die Ansiedelungskommission in den Verwaltern der benach- barten, im großwirthschaftlichen Betrieb stehenden oder in der Be- seln Legrissenen Güter, sowie in ihren sonstigen Bertrauenspersonen örtliche Drgane besißt, dur die sie au über die Weiterentwicklung der âlteren Ansiedelungen si fortlaufend unterrihten kann, ist im Berichts- jahre wieder als ein Umstand empfunden worden, der die Thâtigkeit der Posener Zentralstelle in wünschenswerther Weise unterstüßt und in ai wo es notthut, ein rechtzeitiges und sahgemäßes Eingreifen ermögliht.

Immerhin hat es sich als nothwendig erwiesen, in der An- erkennung des Bedürfnisses zu folhen Eingriffen Zurückhaltung zu üben. Es entsteht sonst die Gefahr, daß die Ansiedler den Eindruck gewinnen, als ständen sie zu der kolonisierenden Staatsbehörde in einem andern Verhältniß, als fonst der Käufer eines Grundstücks zu dein Verkäufer steht, und als hätten sie bei Verlegenheiten jeder Art seitens des Staats noch besondere Hilfen zu erwarten, oder gar zu

Es ift daher nit zu ‘verhindern gewefen, daß aller Aufficht O Y 00e Anzahl Ansiedler die beseßten Stellen nicht be- auptet hat.

Zur Feststellung, wie und warum das gesehen ist, wird eine Nachweisung der Ren Bee neen geführt. Sie zählt bis jeyt 33 Fälle, die sih folgendermaßen klassifizieren lassen: -

A. Mee

1) Eintritt des fiskalischen Wie Cs gemäß § 8 des Rentengutsvertrags unter Auszahlung zum theil niht unerhebliher ee an die Betroffenen für von ihnen aufgeführte Gehöfts-

uten :

a. wegen Haltung unzureichenden Inventars . - « - 11 Fälle

b. wegen Verlassens der Stelle nah einem seitens des Präsidenten der Ansiedelungskommission niht genehmigten Verkauf der Stelle an einen ungeeigneten Besignachfolger .

c. wegen Verlassens der Stelle, um den fieralis en Wiederkauf zu erzwingen, zwecks Aufnahme der lets, S ROTBgan als Schankwirth und Wirthschafts- Amn C

9) Uebergang durch Zwangsverkauf an die zweite Hand infolge Vermögensverfalls, in einem Falle herbeigeführt durch Trunksucht und Unfrieden im Hause Ee E Ce

Zusammen . 16 Fâlle B. Pächter.

1) Pachtkündigungen sind seitens des Präsidenten der Ansiedelungs- kommission ausgesprohen gemäß S 29 der „Allgemeinen Pacht- bedingungen“ wegen unzureihender Betriebsmittel und nah wieder- holtem Rückständigbleiben mit Pachtzinsen in 14 Fällen,

und zwar:

a. bei 2 Krugpächtern,

b. bei 12 Landwirthen.

9) Pachtauflösungen wegen Verlassens der Pachtungen

Non diesen hat ein Pächter sih anderweitig dur Ankauf aurama gemacht, ein zweiter ist infolge eines gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens nach Amerika aus- gewandert, der dritte, ein früherer Wirthschafts-Inspektor,

ist in Vermögensverfall gerathen. Zusammen. . . 17 ée

Diese 33 Fälle machen 1,83 9/6 der 1784 angeseßten Ansiedler- familien aus.

Außer diefer Liste der Fedlge angenen besteht noch eine Nachweisung der Rentenansiedler, die in Schulden gerathen zu Pächtern zurück- gebildet find, um dur die Erwerbung der vou ihnen errichteten Ge- bäude seitens des Fiskus baare Geldmittel in die Hand zu bekommen. Solcher Fälle sind bis jeßt 21 gezählt, sie stammen zumeist aus den Ansiedelungen der ersten Jahre. Das bedeutet einen weiteren Zuwachs der bedenklihen Fälle von 1,17 9/0.

Damit ist indeß die Zahl der s{hwierigen Fälle noch nicht er-

\{öpft und einige Subhastationen von lange mit Stundungen unter- stützten Ansiedlerwirthschasten sind nah dem Eindruck, den die Wirth- schaft der Besißer macht, über kurz oder lang zu erwarten. Selbst- verständlih wird andererseits bei Fällen, in denen die Schuld an einem augenblicklichen Niedergange der Wirthschaft offenbar nicht den Besitzer trifft, mit den zur Verfügung stehenden Erleichterungen, ins- besondere auch aus dem Dispositionsfonds des Präsidenten, nach Môöôg- lichkeit geholfen, wie schon in den früheren Berichten mehrfach hervor- gehoben ift. N Daß die wirthschaftlihe Entwicklung der Ansiedler, obgleich gehemmt durch die ungünstigen landwirthshaftlihen Konjunkturen und stellenweise dur \{chlechte Ernten, sih im allgemeinen in auffteigender Richtung bewegt, bewetjen die eingegangenen Zahlungen. Die folgende Üebersiht enthält in Spalte 2 das „Jahres-Soll“ für die in Spalte 1 aufgeführten Jahre (ohne Reste aus Vorjahren), in Spalte 3 dagegen das „Ist“ an geleisteten Zahlungen einschließli der nachträglich gezahlten Reste :

1 Fall

2 Fälle

3 Fälle.

Soll Ist M | A M [A

969 137 969 |37 7785 155 5 859 |68 17819 191 19199 |52 54789 180 33 368 |60 96276 |49 68504 |84 144697 [41 101 926 |76 901017 |09 175 686 |60 244672 98] 9241171 |70 303/775 [15 313685 |37

1071803 |75 960 372 |44

Darnah haben im Jahre 1894/99 abgesehen von dem Jahre 1888/89 die Zahlungen das Soll zum ersten Mal überstiegen, und zwar um rund 10000 «4 Es sind also von den im Vorjahre verbliebenen : Resten von 121 341,53 #4 rund 10 000 abbezahlt worden, und bleiben, da

das Gesammt-Soll für 1886/87 bis 1894/95. 1071 803,75 A, das Gefammt- Zit Abe «+0 960 372,44 , beträgt, am 1. April 1895 im Rest... « - 111 431,31 A Das sind 10,49/o des Solls, gegen 15,8 %/ im Vorjahre. An diesem Reste sind wie im Vorjahre hauptsählich betheiligt, und zwar mit 85 9/0, sech8s in den ersten Jahren der Thätigkeit der Ansiedelungs- fommission (1887 bis 1890) begründete Anfsiedlergemeinden, bei deren Gründung der Behörde die E gemachten Erfahrungen, namentlich bezüglih der Vorbereitung herabgewirthshafteter Güter für die Be- siedelung durh eine mehrjährige fiskalische großwirthschaftliche Ver- waltung, noch nicht zu Gebote standen. In Anerkennung dieses Umstandes ist den betreffenden Ansiedlergemeinden, unter Berücksichti- gung der persönlichen Verhältnisse des Einzelnen von ihren Resten ein Nachlaß von im Ganzen 24 922,24 #4 gewährt worden, sodaß sich die thatsählih verbleibenden Reste um diesen Betrag ermäßigen. In den übrigen Ansiedlergemeinden sind auch im Rechnungsjahre 1894/95 verhältnißmäßig wenig Reste verblieben. Abgesehen von den Schlüssen, die dieses Zahlenmaterial zuläßt, fann vor einer generalisierenden Beurtheilung der wirthschaftlichen Lage der Ansiedler nur gewarnt werden. Wie {hon in einem früheren Berichte erwähnt, machen sih zwischen den einzelnen Ansicdelungen und weiter auch innerhalb der einzelnen Ansiedlergemeinden ganz auf- fallende Verschiedenheiten in der Schnelligkeit ihres wirthschaftlichen Pn geltend, wobei sih namentlich in zunehmendem Maße gezeigt at, einen wie aus\chlaggebenden Einfluß auf das Gedeihen einer Anstedler- stelle die persönlichen Eigenschaften des Besitzers ausüben. Ange- ichts dieser Verschiedenheit der Verhältnisse und bei Berücksichtigung des Umstandes, daß die eigenthümliche rehtlihe Konstruktion der Ansiedlecstelle leiht zu Mißverständnissen, insbesondere zu Verwechs- lungen mit den von Privaten unter Mitwirkung der General-Kommissionen gegründeten Rentengütern Pera anl gtebt, is es erklärlich, daß die Berichte, die über die Entwickelung der Ansiedelungen in leßter Zeit in die Oeffentlichkeit gedrungen find namentlich soweit fie don westlihen, mit den Verhältnissen des Ostens nicht vertrauten und nur wenige Tage die Ansiedelungégüter bereisenden Verfassern ausgehen, sowohl in dem arerkennenden, wie in dem absprehenden Urtheile, das fie fällen, vielfah ein schiefes und übertrieben generali- serendes Bild von den thatsächlichen E der Ansiedler geben.

In dem Feuerversiherungswesen der An ¡edler is insofern mit

dem 1. Januar 1895 eine wesentlihe Veränderung vor sich gegangen, als der bis dahiù laufende Vertrag mit der Aachen-Münchener Feuer- versicherungsgesellschaft, wonach sämmtliche Ansiedler gegen Gewährung eines Prämienrabatts ihr Mobiliar, diejenigen der Ce West- preußen 2 enu ibre Gebäude bei der genannten Gesellschaft ver- sichern mußten, infolge seines für die Gesellschaft ungünstigen finanziellen Ergebnisses nicht zur Frte gekommen ift. Unter theilweiser Erhöhung der Prämien gegen die bis dahin gezahlten Sätze

SFahrgang

1894/95

in der neu errihteten Abtheilung für Mobiliarversiherung auch die beweglihe Habe sämmtlicher posenschen Ansiedler gegen Feuer versichert, und für die Les Anfiedler mit der Immobiliar- feuersozietät für die Provinz Westpreußen, wonach diese die Gebäude- versiherung sämmtlicher westpreußischer E übernimmt. Der Abschluß derartiger Verträge ist durch die Bestimmung des Renten- gutsvertrags ermögliht, daß der Ansiedler gegen Hagel und Feuer bei der vom A Ee als Realberehtigten zu bestimmenden Gesell- \{aft versichern muß. Der Vortheil dieser Verträge n darin, daß sie die Erzielung eines Prämienrabatts mit Rücksicht auf die Größe des Bersicherungsobjekts ermöglichen und außerdem die im gen Interesse erforderliche Kontrole über die Erfüllung der den [nsiedlern obliegenden Versicherungspflicht sehr erleihtern. Da be- züglih der beweglichen Habe der wéstpreußishen Ansiedler von den befragten Gesellf aften ein fester Vertrag mit Gewährung eines Prämienrabatts nicht zu erlangen war, ist für Westpreußen versuchs- weise die Auswahl der Gesellschaft, bei der sie ihre bewegliche Habe versichern wollen, den Ansiedlern selbst überlassen worden. Es hat dies bei einzelnen, besonders ungünstigen Risiken dazu an daß die betreffenden Ansiedler nur \{chwer und zu sehr hohen Prämiensäten eine Gesellschaft gefunden haben, die sie aufnahm.

Da die Ueberführung derjenigen Ansiedler, deren- Verträge mit ihrer bisherigen Versicherungsgesellshaft über den 1. Januar 1895 hinausliefen, zu den Provinzial-Feuersozietäten noch niht abgeschlossen ist, können abschließende Angaben über den Gsaumiwerth der bei diesen Gesellschaften versicherten Vermögensbestandtheile der Ansiedler erst pater gegeben werden.

Im Kalenderjahre 1895 sind 5 neue Raiffeisen’\che Darlehns- fassen in Ansiedlergemeinden begründet worden (Jarofchau, Bismarcks- felde, Lawau, Biehowo und Gulbien). Die Bildung von Drainage- genossenshaften zur Unterhaltung der vom Fiskus angelegten Draînagen ist eingeleitet worden in Kaisersaue, Komorowo und Ost- wingen.

Ein Versu mit der Umwandlung einer gut erhaltenen, mit annähernd 800 h1 Kontingent versehenen Brennerei in eine Genossen- \chaftsbrennerei der Ansiedler soll auf dem neu zur Besiedelung auë- gelegten Gute Orchhowo (Kreis Mogilno) gemacht werden,

Finanzielles Ergebniß einer abgeschlossenen Be siedelung.

In einer Uebersicht über die Ergebnisse der Besiedelung der An- fiedelungs8güter Lubowo und Lubowko, im Kreise Gnesen, aus denen die Ansiedlergemeinde Libau gebildet is, wird nachgewiesen, daß die fisfalishe Schadloshaltung in einer Verzinsung der fiskalischen Baar- aufwendungen zu 2,45 vom Hundert, uneingerechnet die bis zum Ein- tritt der Fälligkeit der Ansiedlerrenten, beziehungsweise Pachten ver- lorenen Kapitalszinsen, besteht.

E Ansiedlergemeinde Libau theilt ihre Kirchspieleinrihtungen mit der Ansiedlergemeinde Komorowo und den Ansiedelungsgütern Lednagora und Rzegnowo. Wenn, wie geschehen, die mit einem Kostenaufwande von rund 90000 M hergestellten Kirchspiels- einrihtungen von Libau dieser Ansiedlergemeinde zu Last geschrieben sind, so werden die Ergebnisse der Besiedelung in Komorowo, Lednagora und Rzegnowo fich antheilig um so viel günstiger stellen müssen, als das hier bei Libau der Fall ist. Das beweist [hon das im Jahresberichte für 1893 mitgetheilte finanzielle Ergebniß der Be- siedelung von Komorowo, ausweislich dessen die Verzinsung der fis- kalishen Aufwendungen dort mit 2,62 °/9 berechnet war.

Zur Zeit ist die in Lednagora eingeleitete Besiedelung noch_ nit abgeschlossen, und das jüngst erworbene Gut Rzegnowo harrt noch der Auftheilung.

Die weitere Mittheilung finanzieller Ergebnisse in anderen An- siedelungen bis jeßt find dergleichen Abrewnungen von 9 Gütern mitgetheilt hat sih als unthunlich herausgestellt, weil jeßt gerade die Güter in e fommen, deren Ansiedler die in dem vorher- gehenden Abschnitt nachgewiesenen NRenten- bezw. Pachtreste auf- zuweisen hatten. Es wird abgewartet werden müssen, bis hier stabile Verhältnisse sich eingestellt haben.

Maßregeln zur Hebung der Rindviehzucht in den

i Ansiedelungen.

Mit der Einrichtung von Viehdepots, welche dank der vor- sichtigen Auswahl der von den Gutsverwaltungen dorthin zu liefernden Stüde sih auch im vergangenen Jahre gut bewährt hatten, ift weiter fortgefahren und auf dem im Een 1895 angekauften Gute Konojad im Kreise Strasburg in Westpreußen ein neues Depot angelegt worden.

Bezüglich der im leßten Bericht erwähnten drei Depots zu

Sobiesiernie, Wyganow und Laskowo sind infolge fortschreitender Be- siedelung insofern Veränderungen nothwendig geworden, als das Depot von Sobiesiernie, Kreis Witkowo, nah Goniczki, Kreis Wreschen, und das von Laskowo, Kreis Znin, nah dem benachbarten Janowitz vér- legt wurden. Aus diesen vier Depots sind biéher an Ansiedler auf Grund von Kaufverträgen 372 Stúck Kühe und Färsen im Werthe von 74 526,80 M abgegeben worden, wovon im Berichtéjahre 154 Stück im Werthe von 31 904,22 M

Die auf Kaufpreise geleisteten Zahlungen 44 120,83 M

Die vertragsmäßig festgeseßten Abzahlungen sind im allgemeinen von den Ansiedlern pünktlich geleistet worden.

Versorgung der Ansiedler mit Obstbäumen.

Im Jahre 1895 wurden von der Ansiedelungskommission an die Ansiedler 6726 Obstbäume zum Gesammtkostenpreis von 6419,40 M geliefert und zwar:

2687 Apfelbäume,

1981 Birnbäume,

1055 Kirschbäume,

i 1003 Pflaumenbäume.

Hiervon entfallen auf den Regierungsbezirk Posen 2559 Stü, Bromberg ) Marienwerder Danzig

belaufen \ih auf

e zusammen dds Geliefert wurden diese Bäume von Baumschulenbesizern aus

der Provinz 2140 Stüd, Schlesien

. Posen Westpreußen zusammen . . . 6726 Stück. Für die Zukunft wird der Bezug von Obstbäumen aus der Pro- vinz Sachsen troß der etwas billigeren Preise unterbleiben müßen, weil infolge der ‘weiten Entfernung die. Sendungen nur selten reht- zeitig eintreffen und daher infolge verspäteten Pflanzens das Gedeihen der Bäume mangelhaft war.

Uebergang von Ansiedlerstellen in die zweite Hand. Für das Berichtéjahr werden 34 solcher Uebergänge nachgewte]en, und zwar 18 von Rentenstellen, 16 von Pachtstellen. Bon den 18 Rentenstellen gingen 5 im Erbgang auf den Sohn oder Schwiegersohn über, von den 16 Pachtstellen 2. y In 16 von den obigen 34 Fällen sind Gewinne aus den ein- gesehenen Verträgen naiBzuweisen gewesen, in 16 Fällen sind solche zu vermuthen, aber nit festzustellen, in 2 Fällen [cheinen Vermögenb- verluste eingetreten zu sein. : Stark betheiligt bei diesen Besitveränderungen ist die Pachtkolonie Sablonowo mit 5 Stellen von den 17 der ganzen Ansiedelung. In einem dieser Fälle ist der Mangel eines Erben, der sih der Land- wirthshast widmen will, bestimmend für den Entschluß der Pacht- aufgabe seitens des alternden Pächters gewesen, in einem zweiten die Nülkkehr zu dem Bauhandwerk, das der Pächter zu Gunsten der Landwirthschaft aufgegeben hatte. P : Der Uebergang in die zweite Hand ist im allgemeinen nicht zu beklagen, weil die Erwerber meist fapitalkräftiger sind wie die Ver-

beanspruchen, anstatt wie jeder andere Landwirth lediglih auf die eigene Kraft angewiesen zu sein.

ist ein anderweiter Vertrag mit der Posenschen Provinzial-Feuersozietät geschlossen, wonach diese nicht nur, wie bisher, die Gebäude. sondern

käufer.

«

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 45.

Berlin, Donnerstag, den 20. Februar

1896.

M ——— G D…S…S……S….

Königreich Preußen.

Bripilegrum wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihe-

scheine der Stadt Landsberg a. Warthe im Betrage von 1 265 000 M

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem die städtischen Behörden der Stadt Landsberg a. W. beshlossen haben, die zur Tilgung älterer Schulden, zur. Erbauung einer Wasserleitung und einer höheren Mädchenshule, zum Grund- erwerb für die Eisenbahn Meseriß —Landsberg a. W., zur Herstellung einer Zufuhrstraße zum Bahnhofe in der“ Brücken-Vorstadt, zur ersten Anlage von Straßen im neuen Stadttheile, sowie zur Verlegung des Bettes des Cladowflusses erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen ir auf den Antrag der Stadtvertretung,

zu diesem Zwecke auf jeden Fnhaber lautende, mit Zins|ceinen versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 1 265 000 ausstellen zu dürfen, da ih hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldnerin etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §2 des Geseßzes vom 17. ZFuni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen im Betrage von 1 265 000 #, in Buchstaben: Einer Million zweihundert fünf und sechzig Tausend Mark, welche in folgenden Abschnitten: 395 Stü zu 200 4 = 695 000 O 2 „500, = 400000 , A 1000 „=* 400000 O 2000, = 400 000 , zusammen 1265 000 nah dem anliegenden Muster auszufertigen, mit jährlich drei und einem halben Prozent zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane mittels Verloosung jährlich, vom 1. Oktober 1896 ab, und zwar 800 000 M mit wenigstens einem, 25% 875 4 mit einem und einem halben und 209 125 4 mit zwei und einem halben Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den H Anleihe- einen, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium nsere landes- loeliche Genehmigung ertheilen. / |

Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlihen Wirkung, daß ein eder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Ueber- tragung des Gigenthums verpflichtet zu fein. : :

Durch vorstehendes Privilegium, welhes Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigun der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht über- nommen. S /

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 29. Sanuar 1896.

(L. 8.) Wilhelm R. Miquel. Freiherr von der Recke.

Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Frankfurt a. D. Anleiheschein der Stadt Landsberg a. W. zweite Ausgabe, Buchstabe . v Nb» » e über .…. . Mark Reichswährung.

Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlihen Privilegiums vom 189 . .. (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu

Frankfurt a. O. vom . . ten 180 E s « Ge» s. und Gesez-Sammlung für 189 . . Seite . NE s 6 9)

Auf Grund der vom Bezirksausshusse zu Frankfurt a. O. ge- nehmigten Beschlüsse der städtischen Kollegien der Stadt Lands- berg a. W. wegen Aufnahme einer Schuld von 1 265 000 bekennt

ch der Magistrat, namens der Stadtgemeinde Landsberg a. W., durch

iese, für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Ver- schreibung zu einer Darlehns\huld von . . . . i, welche an die Stadt- emeinde baar gezahlt worden und mit drei und einem halben Prozent jährlih zu verzinsen ift.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1 265 000 erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans mittels Verloosung der Anleihescheine in den Jahren 1896 bis spätestens 1932 ein- \{ließlich aus einem Tilgungsftock, welcher für 800 000 4 mit wenigstens einem Prozent, für 255 875 A mit wenigstens einem und einem halben Prozent und für 209 125 4 mit wenigstens zwei und einem halben Prozent des Kapitals jährlich unter Zurehnung der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen gebildet wird.

Die Musloosung geschiekt im Monat März jeden Jahres, Der Stadtgemeinde bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock u verstärken oder auch sämmtlihe noch im Umlauf befindlichen

pleldeiGeine auf einmal zu kündigen. ; ie dur die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben- falls dem Tilgungsftock zu. L i

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihesheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welhem die Rückzahlung erfolgen foll, öffentlih bekannt gemaht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermin in dem „Deutschen Reichs- und Königlich Preufischen Staats-Anzeiger“, sowie in der „Neumärkischen Zeitung“. Geht eins dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von dem Magistrat der Stadt Landsberg a. W., mit Genehmigung des Regierungs-Präsidenten zu Frankfurt a. O., ein anderes Blatt bestimmt. l

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlihen Terminen, am 1. April und 1. Ok- tober, von heute ab gerehnet, mit drei und einem halben Prozent jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Bosveine beziehungsweise dieses An- leihesheins bei der Kämmereikasse zu Landsberg a. W., und zwar auch in der nah dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten _Anleihe- seine find auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeits- termine zurückzureichen.

Für die feblenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital ab-

gezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren s dem Rückfzahlungstermin niht erhoben werden, sowie die inner- halb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde. y

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver- nihteter Anleihescheine erfolgt nas Vorschrift der §§ 838 ff. _ der Zivilprozeßordnung für das Deutsche Reih vom 30. Januar 1877 (Reichs-Gesegblatt S. 83) bezw. nah § 20 des Ausführungsgeseßes S eien Zivilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesez-Samml.

ZinssGeine können weder ausgSolen, noch fer kraftlos erklärt werden. oh soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zinsscheine durch

Vorzeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nit vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus- gezahlt werden.

Mit diesem Anleihescheine !sind halbjährige Zinsscheine bis zum 1. April 1906 ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehn- jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Ae zu Landsberg a. W. gegen Ablieferung der der älteren Zins\cheinreihe beigedruckten Anweisung. .

Beim Berlust der Anweisung O die Ausreihung der neuen Mente an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen

orzeigung rechtzeitig geschehen ist. i

Sur iherung der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde Landsberg a. W. mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. O | Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift und unter Beidrückung des Stadtsiegels ertheilt. Landsberg a. W., den . . ten 189... vf: Der Magistrat. :

(Stadtsiegel.) | (Unterschriften.) :

Anmerkung. Die Anleihescheine sind mit der Unterschrift des Magistrats-Dirigenten und eines anderen Mitgliedes des Magistrat 8

zu versehen.

ProvinzBrandenburg. Regierungsbezirk Frankfurt a. D. Zinsschein L UTEINE zu dem Anleihescheine der Stadt Mnoarera s W. zweite Ausgabe, Bu(stabe . ….. Nr... . über ..., ark zu 3# °/o Zinsen über .. . . Mark . . Pfennig. - Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ab die Zinsen des vorgenannten Anleihe- eins für das albjahr vom . . ten Bis! Ten

1

mit ark . . . Pfennig bei der Kämmereikafse zu Lands- berg a. W.

Landsberg a. W., den .

(Siegel.) Der Magistrat.

(Faksimile der Unterschrift des (Eigenhändige Namensunterschrift Magistrats-Dirigenten und eines des Kontrol-Beamten.) anderen Magistrats-Mitglieds.) :

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.

Provinz Q rande nur Re gierungsbezirk Frankfurt a. nweisung zu dem Anleihescheine der Stadt Landsberg a. W. zweite Ausgabe, Buchstabe . .. Nr. über „. Mark.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine die . . te Reihe Zinsscheine für die zehn Jahre vom bis « . bei der Kämmereikafsse zu Lands- derg a. W, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen ih aus- weisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch erhoben

wird.

Landsberg a. W,, den . . ten

(Siegel.) Der Magistrat. _ | (Falle der Unterschrift des (Eigenhändige Namensunterschrift tagistrats-Dirigenten und eines des Kontrol-Beamten.)

anderen Magistrats-Mitglieds.)

Anmerkung. Die Anweisung is zum Unterschied auf der ganzen Blattbreite unter den beiden leßten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken :

…__. ter Zinsschein. ._ ter Zinsschein.

Gt Li

Anweisung.

Statiftik und Volkswirthschaft.

Zur Hebung der sozialen und wirthschaftlihen Zustände auf dem Lande.

Eine der bedenklichsten Erscheinungen unserer Zeit is die immer mehr zunehmende Gntvölkerung des platten Landes. Während im Fahre 1871 die Bevölkerun svertheilung in Deutschland noch als normal gelten konnte, da eine andbevölkerung von 26 219 351 Personen (63,9 9% der Gesammtbevölkerung) 14 790 798 Stadtbewohnern (36,1 9% der Gesammtbevölkerung) gegenüberstand, zeigte die Volks- zählung vom Jahre 1890, daß die Landbevölkerung seit 1871 nidt nur keine Vermehrung aufzuweisen hatte, sondern um 34 110 Köpfe auf 26 185 241 zurückgegangen war und nur noch 53,0% der Ge- sammtbevölkerung ausmachte. Die Stadtbevölkerung dagegen war in dieser Zeit auf 23 243 229 Seelen, also auf 47,0 9/9 der Gesammt- bevölkerung gestiegen. Vermuthlich wird die Boy vom 2. De- zember 1895 den Beweis erbringen, daß si dieses ah Ener inzwischen weiter zu Gunsten der großen tädte vershoben hat. Au die in dieser Volksbewegung liegende Gefahr ift ion oft aufmerksam

emaht worden. Große Vereinigungen haben L gebildet, um die Aufgabe zu lösen, an Stelle dieser krankhaften eine gesunde Entwicke- lung zu schaffen, und haben dahinzielende Vorschläge gemaht. Einen werthvollen Weitrag zu dieser Frage hat vor kurzem auch die Zentral- stelle für Arbeiter - Wohl ahrtseinrihtungen geliefert, die in einer *) ihrer leßten Schriften an guten, _nacha mungswürdigen Beispielen aus dem praktishen Leben zu zetgen sucht, in we cher Richtung gearbeitet werden müsse: Eine allgemeine, nah festen Zielpunkten organisierte ländliche Woblfahrtspflege ist es, wozu sie alle maß- gebenden Kreise der Landbevölkerung aufruft.

Fn erster Linie weist sie auf die Macht der Vereinigung hin und zeigt, daß landwirthschaftliche Genossenschaften, in denen die reihen und die armen Mitglieder zusammensizen, um über die ge- meinsame Arbeit zur Förderung der Wohlfahrt zu berathen und belfend für die kleinen Landleute einzutreten, in denen der soziale Unterschied, die Kluft zwischen reih und arm immer mehr überbrückt wird, mit großem Erfolg die materielle Lage des Bauernstandes im weitesten Sinn des Wortes bis hinauf zu dem Gutsherrn mittleren elte und hinab bis zu dem altangesessenen ländlichen Arbeiter zu bessern, die Mitglieder für ihren Beruf zu bilden, kurz, an der Hebung derselben in jeder Beziehung mitzuhelfen und einen Stamm tüchtiger Ortsbürger heranzuziehen vermögen. Von wie großer Wichtigkeit und Bedeutung folche Geo für den Landmann sind, erhellt z. B. aus dem im vorigen Jahre veröffentlichten Bericht

*) Die Wohlfahrtspflege auf dem Lande, in Beispielen aus dem praktischen Leben dargestellt von Heinrih Sohnrey. 1. Theil: Hebung der sozialen und wirthschaftlichen Zu- stände. Nr. 9 der Schriften der Zentralstelle für Arbeiter - Wohl- fahrtseinrihtungen. VIIT und 224 S. Preis 4 4 Verlag von

Karl Heymann, Berlin.

einer Genossenschaft zur Verwerthung des Getreides, der Bäkereigenossenshaft zu Peiskern bei Winzig, in dem es heißt:

«Wir erfreuen uns genossenschaftlich des besten Wohlbefindens, verwerthen unser Getreide durch Mühle und Bäckerei bestmöglichst ; der Verdienst der Zwischenhändler bleibt uns _Landwirthen, unsere Kunden haben Me Brot, sind zufrieden, und wir sehen heute, welche weitgehenden Vortheile dieses Zusammenwirken hat ; unsere Leute sind seßhafter geworden, sie bekommen überall das gleihe gute Brot. Wenn wir troy des billigen Brotpreises von einer Anlage von un- gefähr 87 000 M etwa 20 090 (e in drei Fahren abschreiben konnten, so ist es dem Umstand zu verdanken, daß wir, besonders das erste Fahr, bei fortwährend steigenden oder doh nit fallenden Getreide- preisen gut verdienten, auch ist die Berwer Hung dur eine höchst gelungene Mühlen- uud Bäckereianlage die denkbar beste; 50 %/o unseres Geschäftsumschlages liegen in dem Detailverkauf und dem Umtaus, mit kleinen Leuten ; wir gehen auch für dieses Jahr einem guten Abschlu entgegen besonders dur Verwerthung von Futtermitteln. In der Müllerei liegt ein sehr großes Geschäft nur in der eigenen Ver- werthung durch Brot- und Semmelbäterei; wir verkaufen dabei das Brot für 64 &Z das Pfund, verdienen auf das Pfund ' } 4; in Breslau wird \{chlechteres mit 8 4 verkauft, ebenso in Görlitz, Hirsch- berg, Glogau. In dem eigenen Mahlen liegt ein großer Werth ; wir haben vom besten Kaufmehl nur 128 °/o Brot, von unserem da- gegen 136 °/9 baden können. Unsere Genossen (Landwirthe) werden zwar nicht all ihr Getreide los, doch immer 50 000 Zentner; dadurh fommt aber vor allem Konkurrenz in die Sache, }o daß wir das übrige Getreide besser bezahlt bekommen! Das aber war von jeher unser Gedankengang : möglichst viel von der Inlandsernte dur Selbst- verbrauch als Korn, Schrot, Mehl (Brot), Kleie zu verwerthen, des- halb kein ausländisches E zuzukaufen, dadur die Nachfrage nah unserem Getreide möglichst zu beleben und damit die Preise zu heben. Wenn erst an hundert Stellen, S lea je 50 000 Ztr. Getreide so direkt (ohne Zwis enhändler) verarbeitet würden, so wäre das ein Verbrauch von 5 000 000 Ztr. Getreide, an welchem die Landwirthe nicht deine DO verdienen könnten, die jegt den Händlern, Müllern und äckern in die Taschen fließen. In Futter (Schrot, Kleie, Schwarzmehl) kann mit uns in Bezug auf Qualität niemand fonkurrieren.“

Nöllig vernachlässigt sind auf dem Lande noch die meisten Zweige des Versiherungswesens. Hier bleibt noch viel zu thun; denn es handelt sh niht mehr allein um die Versicherung von Gütern und Leben, sondern um die Beseitigung großer sozialer Schwierigkeiten mit Le der Versicherungen ; es braucht hier nur auf Altentheil und

rbenabfindung hingewiesen zu werden. Auch auf diesem Gebiete vermag der echte genossenschaftlihe Geist die richtige Organisation zu schaffen. Die Anfänge dieser Genofsenshaften und das spricht wohl für ihre Nate zeigten fih |chon längst im Bauern- thum; wir sehen sie z. D. in den primitiven dörflichen Viehversicherungs- vereinigungen, wie sie bei den Schwarzwäldern von jeher bestehen. Eine ausgebildetere und in vieler Beziehung bedeutun svollere Organi- sation zeigt die Kreis-Viehversicherungs-Anstalt für den Kreis Schlüchtern. Die zum theil sehr ungünstige materielle Lage einer großen Anzahl fleinbäuerliher Gristenzen jener Gegenden, in denen der Zwoergbesitz überwiegt, wird vornehmlich auf PagsE im Viehstand und Ueber- vortheilung durch die Händler beim Vieh-An- und Verkauf zurück- geführt. „Es bestanden allerdings auch im Kreise Schlüchtern“, sagt der Kreis-Rentmeister in seinem Bericht, „schon seit Fahren und bestehen heute noch einzelne Orts-Viehkassen. oh sind diese durhwe nicht leistungs- und existenzfähig, denn wenn in einer Gemeinde zw bis drei Schadensfälle kurz aufeinander folgen, Iöft sich die Ver- s wegen Mangels an Mitteln und wegen zu hoher Beiträge n der Regel auf. Diese Zustände führten den Landrath des Kreises Schlüchtern zur Errichtung einer Kreis -Versicherungsanftalt für Rindvieh und Schweine. Es wurde Stimmung hterfür bei den Viehbesißern gemaht und ihnen die Regulierung aller Schäden bei Erhebung von 19/e Prämie von der ersiherungssumme ga- rantiert. Die Verwaltung der Anstalt übernahm der Kreis- Kommunalverband mit seinen Organen kostenfrei, der Kreistag be- \{loß, für die ersten drei Jahre alle Schäden, welhe dur 1 9% Prämienerhebung nit gedeckt würden, auf Kreismittel P übernehmen. Unter diesen Qepinengen trat die Anstalt am 1. Juli 1889 mit 80 Policen über 221 Thiere und etwa 50 000 G Versicherungskapital íns Leben. In jedem Ort wurde ein Ortsvertreter und ein Stell- vertreter bestellt. Der Kreis-Rentmeister hielt hier und da Vorträge über die Vortheile der Versicherung, und die Anstalt wuhs langsam, aber sicher, sodaß sie gegenwärtig olicen über 2600 Thiere und rund 650 000 4 Versicherungskapital Bestand hat. Der Kreis hatte seine Garantie bis 1. April 1894 ausgedehnt; von dieser Zeit an ift E aufgehoben. Die Opfer, welche der Kreis gebraht hat, find im

erbältniß zu den Vortheilen gering gewesen: in den sechs Garantie-

jahren sind von ihm rund etwa 3000 s zugeshofsen. Die Anstalt würde sämmtlihe Ausgaben haben decken können, wenn Anfang und später An Prämie erhoben hätte. Im

L HaEe 60 „S, II. Halbjahr 50 4) von 100 G Versicherungskapital erhoben, und hierbei konnten noch 630 4 dem Reservefonds ü erwiesen werden. Es ift anzunehmen,

man im leßten Jahre hat sie 1 10 4

daß auf 100 versicherte Thiere zwei adensfälle im Jahre kommen. Die Vortheile, welche diefes Institut für den Kleinbauern hat, find hier ganz enorm, weil alle Verhältnisse berücksichtigt werden können. Bei der diesseitigen Kassenverwaltung (Kreis-Spar- und Leihkasse, Kreis-Kommunalkasse, Kreis-Krankenkasje, Kreis-Viehversiche- rung, landwirthschaftlicher Kreisverein u. \. w.) werden die gg en und wirthschaftlihen Verhältnisse aller Kreisinsassen am besten be- kannt; hier kann jedem geholfen werden, und eine große Anzahl von Eristenzen sind s {hon vom Untergange gerettet worden.“

Den größten Umfang nimmt die Wanderung nas den Fabriken, - der Zug nah der Stadt naturgemäß da an, wo der ngesiedelte auf der erworbenen Scholle keinen genügenden Grtrag findet und nit in die Lage geseßt wird, diesen Mangel durch die Eröffnung weiterer rwerbszweige auszugleihen, wo der Land- arbeiter sich genöthigt sieht, während einer geraumen des Jahres zu feiern und keine Möglichkeit si bietet, seine \reie

eit und Kraft in entsprechende Werthe umzuseßen. Jn früheren eiten 1 9 man diesem Uebel allgemein in erster Linie dur aus- giebigen Flachsbau vorzubeugen, und wo auf dem Lande noch eine geordnete Flachskultur betrieben wird, da fehlt es au heute nicht an winterlicher Dei anna und im Sommer nicht an Arbeitern. In jener Schrift der Zentralstelle für Arbeiter-Wohlfahrtseinrihtungen wird beispielsweise auf Oberschlesien, namentlich auf den Kreis Namslau und den ganzen Regierungsbezirk Oppeln verwiesen, wo jedes der dichtbelegenen Rittergüter ein großartiges sog. Dörrhaus be pt, in welchem sämmtliche im Sommer erforderl Arbeits- - kräfte während des Winters mit der Bereitung des Flachses werden, weshalb denn auch diesen Sersclesischen lahszüchtern der fon im ganzen Deutschen Reich beklagte ländliche Arbeitermangel geradezu „böhmische Dörfer“ find“. Und das ist der Fall, vbgleih dort die Flachskultur und -Bereitung zumeist noch den volksthüm- lichen Urbertieterungen s und nicht nah der um vieles ratio- nelleren, bewährten belgishen Arbeitsmethode erfolgt. Die preußische Staatsregierung bringt den Bestrebungen zur AOBEE un Hebung des Flacsbaues ein großes Interefse entgegen, was besonders

die am 1. Mai und 27. Juni 189% im Hause der Abgeordneten gegebenen Grklärungen dargethan haben. Die landwirthschaftliche-