1896 / 50 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

leitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten gestellten An-

nd in besonderer Rechnung nachzuweisen, die \chriftlihen Vereinbarungen, welche

deres ausdrücklich ver- Arbeiter, insoweit erachtet wird, rbeiter auf eigene Kosten an Orten die nöthigen Abtritte herstellen, sowie Desinfektion und demnächstige

Geräthe 2c. fowie

Der Unternehmer hat, wenn niht ein An r das Unterkommen seiner ür erforderli

forderungen zu entspr

Etwaige Mehrar unter deutlihem Hinweis auf bezüglich derselben getroffen worden find.

Tagelohnrechnungen,

Werder im Auftrage des baulei nehmers Arbeiten im Tagelohn ausge igten Arbeiter dem bauleitenden B rüfung ihrer Richtigkeit täglich stellungen dagegen sind dem Unternehmer binn

einbart worden ift, dies von dem bauleitenden Beamten selbft zu sorgen. den ihm angewiesenen 1 r deren regelmäßige Reinigung, orge tragen. Bewachung seiner Gerüste, Werkzeuge, f der Baustelle lagernden Materialien Sorge zu tragen, lediylih Sache des Unternehmers. Mitbenußun Die von dem Unternehmer ihres Bestehens au anderen B lassen. Aenderungen an den Benußtung seiteas der übrigen Bauhandwerker vorzu“ nehmen, ist der Unternehmer nit verpflichtet.

ten seitens des Unter- führt, so ist die Liste der hierbei eamten oder dessen Vertreter

vorzulegen. en längstens aht Tagen

tenden Beam

von Rüstungen.

rgestellten Rüstungen sind während auhandwerkern unentgeltlich zur Be- Rüstungen im Interesse

ie Tagelohnrehnungen sind längstens von zwei zu zwei Wochen

nußung zu über dem bauleitenden Beam ten einzureichen. der bequemeren ahlungen. i

lgt auf die vom Unternehmer eînzu- bald nach vollendeter Prüfung und Fest-

werden dem Unternehmer in angemessenen Maßgabe des jeweili en mit Sicher

Die Schlußzahlung er reihende Kostenrechnung als stellung derselben.

Abschlagszahlungen Fristen auf Antrag nah von dem bauleitenden Beamt

Bleiben bei zwishen dem bauleitenden Beamten oder und dem Unternehmer bestehen, so soll das de zustehende Guthaben demselben gleihwohl nit vorent

Verzicht auf spätere Geltendma drücklih vorbehaltenen

Vor Empfangnahme des von de bauleitenden Behörde als Restguthaben zur Betrags muß der Unte Vertragsverhältniß über noch zu haben vermein widrigenfalls die Geltendmachung dieser

Zahlende Kasse.

sofern niht in den besonderen Be- eßt ist, aus der Kasse der bauleitenden

Sl

icher Vorschriften. Haftung des für feine Angestellten 2c. usführungen bestehenden polizei- ders ergehenden polizeilichen An- fang seiner vertrag8- welche ihm dadur ber nit in Rechnung gestellt

tung für die Dieser Ver-

Beobachtung polizeil Unternehmers

Für die Befolgung der für Baua lien Vorscriften und der etwa beson ordnungen ist der Un mäßigen Verpflichtungen verantwortlich. erwachsen, können der Staatskasse gegenü

g Geleisteten heit vertretbaren Höhe

der Sc(hlußabrehnung Meinungsverschiedenheiten der bauleitenden Behörde m letzteren unbestritten halten werden.

MGung aller nicht aus- Ansprüche.

m bauleitenden Beamten oder der Auszahlung angebotenen rnehmer alle Ansprüche, welhe er aus dem die behördlicherseits anerkannten hinaus etwa t, bestimmt bezeichnen und sih vorbehalten, später ausge-

ternehmer für den ganzen Um

Der Unternehmer trägt insbesondere die Verantwor Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüstungen. r aberauch verpflichtet, eine von dem bau- Grgänzung und Verstärkung der ne Kosten zu bewirken.

selbst oder seinen Be- st fallenden Vernach- g erhoben werden, iht aufzukommen.

des Vertrags für alle n und Arbeiter persönlich. Schaden an Person oder Eigenthum zu Dritten oder der

antwortung unbeschadet ist e leitenden Beamten angeordnete Rüstungen unverzüglih und auf eige Für alle Ansprüche, die wegen einer thm vollmächtigten, Gehilfen oder Arbeitern zur La lässigung polizeilicher Vorschriften an die Verwaltun hat der Unternehmer in jeder Hi Ueberhaupt haftet er 1 ndlungen seiner Bevollmächtigten, Gehil nsbesondere jeden vertreten, welher durch ihn oder seine Organe Staatskasse zugefügt wird. Krankenvers Der Unternehmer ist verpflichtet, in die Krankenversiherung der Arbeiter vom S. 73) die Versicherung \chäftigten Personen gegen ereits nachweislich rungen entsprehenden Krankenkasse sind. Auf Verlangen der nannten Gesetzes gegen orschriften dieses Gesetzes entspre ür seine niht bereits anderweitig versi rbeiter und Angestellten allein, oder mit welchen die Ausführung von Arbeiten auf eigene Nechnung übertragen wird, gemeinsam zu erricht j Wird ibm diese Verpflichtung nit auferlegt, bauleitende Behörde selb eine Bau bereits anderweitig versicherten ver Angestellten in dief

{lossen ist.

Alle Zahlungen erfolgen,

iherung der Arbeiter. dingungen etwas Anderes festges

Gemäßheit des Gesetzes über 15. Juni 1883 (R.-G.-Bl. bei der Bauausführun Krankheit zu bewirken, soweit die Mitglieder einer den geseßlihen Anforde-

ehörde hat er gemäß § 70 des Bestellung ausreichender Sicherheit eine den hende Baukrankenkasse entweder erten versicherungspflichtigen anderen Unternehmern,

Gewährleistung. Die in den besonderen Bedingungen des Vertrags vorgesehene, nach den allgemeinen geseßlihen Vorschriften für die dem Unternehmer obliegende Gewähr- der Materialien beginnt mit

der von ihm

in Ermangelung folcher ih bestimmende Frist leistung für die G dem Zeitpunkt der Abr i Der Einwand nicht rechtzeiti ' Waaren (Art. 347 des Handelsgeseybuhs) ist nicht statthaft.

üte der Arbeit oder 1ahme der Arbeit oder Lieferung. er Anzeige von Mängeln gelieferter

bauleitenden B

S 16. Sicherheitsstellung. Bürgen. Bürgen haben als Selbstschuldner in den Vertrag mit einzutreten.

Kautionen. Kautionen können in baarem Gelde oder guten Werthpapieren oder sicheren gezogenen Wechseln oder Sparkassenbüchern bestellt

rs{reibungen, welhe von dem Deutschen Reih oder Bundesstaat ausgestellt oder garantiert sind, sowie Stamm - Prioritäts - Aktien und die Prioritäts- deren Erwerb dur den preußi- werden zutn vollen Kurswerthe bei der Deutschen Reichsbank beleihbaren Effekten werden zu dem daselbst beleihbaren Bruchtheil 8 als Kaution angenommen.

ner in Werthpapieren bestellten Kaution kann der Kurswerth

errichtet jedoch die o hat er seine nit sicherungépflihtigen Arbeiter und nnt das Statut Zu den Kosten Baukrankenkafse hat er in Verlangen der bauleitenden Behörde einen von der- selben festzuseßzenden Beitrag zu leinen. Unterläßt es der Unternehme ihm beschäftigten versiherungépflih er verpflichtet, alle Aufwendungen zu er leitenden Behörde hinsichtlich der von i Erfüllung der aus dem Reichsgeseße vom Verpflichtungen erwachf Etwaige, in diesem F geleistete Unterstüßungen

rklärt hiermit ausdrücklich die von ihm gestellte fämmtlichen, vorstehend bezei- die Arbeiter-Krankenversicherung

frankenfasse, \

e Kasse aufnehmen zu lassen und erke derselben in allen Bestimmungen als verb

und Kassenführung der Die Schuldve

von einem deutschen die Stamm- und l Obligationen derjenigen Eisenbahnen, schen Staat geseßlich genehmigt ist, als Kaution angenommen.

der Rechnungs- diesem Falle auf

die Krankenversiherung der von tigen Personen zu bewirken, \o ist statien, welche etwa der bau- beschäftigten Personen dur

15. Juni 1883 fih ergebenden des Kurêwerth

Die Ergänzung einer l i: t werden, falls infolge cines Kursrückgangs

alle von der Baukrankenkafse statutenmäßig Bruchtheil desselben für den Betrag der Kaution

find von dem Unternehmer gleichfalls zu bezw. der zulässige

r Deckckung bietet. Baar hinterlegte Kautionen wérden nit verzinst. Zinstragenden ieren sind die Talons und Zinsscheine, insoweit bezüglich der sonderen Bedingungen nit etwas Anderes bestimmt Die Zinsscheine werden so lange, als nicht eine ckung entstandener Verbindlich- ß, an den Fälligkeitsterminen Talons, die fowie den Ersatz

Der Unternehmer erklä! Kaution au für die Erfüllung der

Ad \ h h î n be neten Verpflihtungen in Bezug auf leßteren in den b

wird, beizufügen. Veräußerung der Werthpapiere zur De feiten in Aussicht genommen werden mu dem Unternehmer ausgehändigt. F Einlösung und den Ersay ausgelooster Werthpapiere, laufener Wechsel hat der Unternehmer zu sorgen. Falls der Unternehmer in t nakommt, tann die

la. nternebmers bei Eingriffen desselben in die Nechte Dritter.

Für Beschädigungen angrenzender Entnahme, durch Auslagerung von Erd- er \chriftlich dazu angewiesenen Flächen o ingleichen für die Folgen eigenmächtiger Versperrungen chließlih der Unternehmer, feinem Bevollmächtigten,

Haftpflicht des U Für den Umtausch der Ländereien, insbesondere dur und anderen Materialien der dur unbe-

irgend einer Beziehung seinen Ver- Behörde zu ihrer Schadlos- einfachsten, geseßlih zulässigen Wege die hinterlegten d Wechsel veräußern bezw. einkassieren.

Berbindlichkeiten erfolgt, nahdem llständig erfüllt arantieverpflihtung In Ermangelung

bindlichkeiten nich haltung auf dem Werthpapiere un

Die Rückgabe der Kaution, soweit dieselben für des Unternehmers nicht in Anspruch zu nebmen ift, der Unternehmer die ihm obliegenden Verpflichtungen vo hat, und insoweit die Kaution zur Sicherung der G die Garantiezeit abgelaufen ift. bredung gilt als bedungen, daß die Kaution in ganzer Höhe zur Deckung der Garantieverbindlihkeit einzubehalten ift.

außerhalb d fugtes Betreten, j von Wegen und MWasserläufen haftet ausf mögen diese Handlungen von ihm oder von Gehilfen oder Arbeitern vo

Für den Fall einer fol Ueberzeugung der Verwaltun Beschädigung erklärt ih ders leitende Behörde auf Verlangen des Besch

enommen fein.

en widerrechtlihen und nach pflihtmäßiger g dem Unternehmer zur Last fallenden elbe damit einverstanden, daß die bau- ädigten durch einen nah nehmers von ihr zu wählenden Sachverständigen Betrag des Schadens ermittelt und für seine alle eines rechtlihen ahlung oder Hinter-

dient, nachdem anderweiter Vera Anhörung des Unter auf seine Kosten den Rechnung an den Beschädigten auszahblt, im Zahlungshindernisses abe legung mit der Ma forderung für den F 1 Klage dem Beschädigten der Ers erkannt werden follte.-

Uebertragbarkeit des Vertrags.

Ohne Genehmigung der bauleitende nehmer seine vertragsmäßigen Verpflicht

r hinterlegt, sofern die be erfolgt, daß dem Unternehmer die Rück- all vorbehalten bleibt, daß auf seine

n Behörde darf der Unter-

gerihtlihe ungen niht auf Andere über-

anf anz oder theilweise ab- A Mara G gus Peltwele a g des Vertrags in Konkurs,

erfällt der Unternehmer vor Erfüllun ertrag mit dem Tage

so ist die bauleitende Behörde berechtigt, den V der Konkuréeröffnung aufzuheben.

Bezüglich der in d der Gewährung von Abs 8 9 finngemäße Anwendung. Fall, daß der Unter der Vertrag vollständig erfüllt ift, Wahl, ob sie das Vertragsverbältniß rit den Erben des seßen oder dasfelbe als aufgelöst betrahten will.

Aufmessungen während des Baues und Abnahme.

Der bauleitende Beamte i} berehtigt, zu verlangen, daß über alle später nicht mehr nahzumessenden bezeihnenden Beauftragten während der zuerfennende Notizen geführt werden, welche demn zu Grunde zu [egen sind.

Non der Vollendung der Arbeiten od Unternehmer dem bauleiterden Beamten dur eingef rauf der Termin für die Abnahme mit thun- beraumt und dem Unternehmer \{riftlich chriebenen Briefes be-

i ae zu gewa reten as sowie : 2 h agszablungen finden die Bestimmungen des Arbeiten yon den beiderseits zu QaaH ar h g Ausführung gegenseitig an-

2 Af nehmer mit Tode abgehen follte, bevor âchst der Berehnung g

hat die bauleitende ri eg die elben fort- er Lieferungen hat der selben fort riebenen Brief Anzeige zu machen, wo lihster Beschleunigung an egen Bebändigung annt gegeben roird.

Ueber die Abnahm

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Gerichtsstand.

Rertrage entspringenden Rechtsftreitigkeiten er im § 19 vorgesehenen Zu- ür den Ort der Bau-

Für die aus diesem hat der Unternehmer unbeschadet d keit eines Schied rung zuständigen

i{dein oder mittels eingef

rihts bei dem f

e wird in der Negel eine Verhandlung auf- ( eriht Recht zu nehmen.

mmen ; auf Verlangen des Unternehmers muß dies geschehen. Die Verhandlung i} von dem Unternehmer bezw. dem für den- selben etwa erscheinenden Stellvertreter mit

Von der über die Abnahme aufgenommen dem Unternehmer auf Verlangen beglaubigte Abschrift mitgetheilt. cheint in dem zur Abnahme anberaumten Termin, gehöriger weder der Unternehmer selbft noch ein j gelten die durch die Organe der bau- leitenden Behörden bewirkten Aufnahmen, Notierungen 2c. als anerkannt. -

Auf die Feststellung des von dem Unternehmer Geleisteten im Falle der Arbeitsentziehung 9) finden diese Bestimmungen gleihmäßige Anwendung. :

Müssen Theillieferungen sofort na ihrer Anlieferung werden, so bedarf es einer besonderen Benachrichtigun nehmers hiervon nicht, vielmehr ist es Sache desselben, wesenheit oder Vertretung bei der Abnahme Sorge zu tragen.

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zu vollziehen. Sdiets idt

2? : gericht. en Verhandlung wird Streitigkeiten über die dur den r die Ausführung des Behörde zur Entscheidung vorzulegen.

Die Entscheidung dieser Behörde gilt Unternehmer nit binnen vier Wochen vom selben ber Behörde anzeigt, daß er auf schiedsrihterlihe Ent

je Fortführung der Bauarbeiten nah Maß Verwaltung getroffenen Anordnungen tarf hierdur

f das shiedsrihterlihe Verf Deutschen Zivilprozeßordnung vom Anwendung. über die Bildun Vertragsbedingungen ernennen die u Dieselben sollen niht gewä Betheiligten oder derjenigen Beamten, gelegenheit gehört hat.

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Vertrag begründeten Rechte und Pflichten sowie übe Vertrags sind zunächst der

Benachrichtigung ungeachtet, vertragshließenden

Bevollmächtigter desselben, fo als anerkannt, falls der

Tage der Zustellung der-

der von dér nicht aufgehalten

ahren finden die Vorschriften der 30. Januar 1877 S8 851 bis 872

des Schiedsgerichts durch die besonderen riften nicht getroffen sind, nd der Unternehmer je einen Schiedsrichter. hlt werden aus der Zahl der unmittelbar zu deren Geschäftskreis die An-

abgenommen des Unter- x seine An-

8 13. Rehn ungsauf stellun 0

3 abweichende Vors ellen Aufstellung der Rehnung, welche in der erwaltung u Bezeichnung der Bautheile resp. Räume und tionsnummern genau nah

ist, hat der Unternehmer den von der bau-

Bezüglih der form Ausdrucksweise, olge der Posi anshlag einzurichten

dem Verdingungs-

Falls die Schiedsrichter sich über einen gemeinsamen Schiedsspru nicht einigen Fönnen, wird das Schiedsgericht dur einen Obs ergänzt. Derselbe wird von den Schiedsrichtern gewählt oder, wenn diese sh niht einigen können, von dem Präsidenten derjenigen be- nachbarten Provinzialbehörde desselben Verwaltungszweigs ernannt, deren Siß dem Siße der vertragsließenden Behörde am nächsten

belegen ist. i i Der Obmann hat die weiteren Verhandlungen zu leiten und

darüber zu befinden, ob und inwieweit eine Ergänzung der bisherigen Verhandlungen (Beweisaufnahme u. \. w.) stattzufinden bat. Die 01 is über den Streitgegenstand erfolgt dagegen nah Stimmen- mehrheit.

Bestehen in Beziehung auf Summen, über welche zu entscheiden ist, mehr als zwei Meinungen, so wird die für die größte Summe U Ars Stimme der für die zunächst geringere abgegebenen hinzu-

erechnet. s Ueber die Tragung der Kosten des \ciedsrihterlihen Verfahrens entscheidet das Schiedsgericht nach billigem Ermessen.

Wird der Schiedsspruh in den im § 867 der Zivilprozeßordnung R A aufgehoben, so hat die Entscheidung des Streitfalls im ordentlißen Rechtswege zu erfolgen.

8 20. Kosten und Stempel.

Briefe und Depeschen, welhe den Abshluß und die Ausführung des Vertrags betreffen, werden beiderseits frankiert.

Die Portokosten für solhe Geld- und sonstige Sendungen, welche im ausschließlichen Interesse des Unternehmers erfolgen, trägt der

letztere. y Die Kosten des Mea trägt der Unternehmer nah

Maßaabe der geseßlichen Be timmungen. Die übrigen Koften des Vertragsabschlusses fallen jedem Theile

zur Hälfte zur Last.

Vorstehende Bedingungen werden hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Berlin, den 20. Februar 1896. Königliche Ministerial-Baukommission. von der Marwiß.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

97. Sizung vom 25. Februar 1896.

Ueber den Beginn der Sizung is gestern berichtet worden.

Das Haus seht die zweite Berathung des Etats der Eisenbahnverwaltung bei dem Titel „Ausgaben für die Eisenbahn-Direktionen“ fort.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Im allgemeinen kann ih mich auch heute auf die Ausführungen beziehen, die ih im vorigen Jahre an dieser Stelle gegeben habe. Ich möchte nur dem Herrn Vorredner entgegenhalten, daß die Behauptung, es sei durch die Neuorganisation für die technischen Beamten der Staats-:Eisenbahnverwaltung nichts geschehen, eine irrige ist. Meine Herren, Sie werden ih erinnern aus den Etatsverhandlungen des vorigen Jahres, daß die Vorstände der Inspektion sowohl im Gehalt, wie in ihrem Rang eine niht un- erhebliche Aufbesserung erfahren baben. Es ift das Maximalgehalt der Inspektionsvorstände von 4800 auf 5400 4 erhöht, und die Hälfte derselben wird zu Räthen vierter Klasse befördert, was früher nicht dec Fall war. Es sind infolge dessen mit der Neuorganisation 100 und einige 20 Bauinspektoren zu Regierungs- und Bauräthen befördert. Meine Herren, ih glaube also, daß nah diesen beiden Richtungen hin eine wesentliche Ver- besserung der Lage der tehnischen Beamten eingetreten ift.

Andererseits is es richtig, und das wird von mir durchaus nicht geleugnet oder verkannt, daß die zeitlihe Lage der Baumeister aus gewissen Jahrgängen eine ungünstige is. (Hört, hört !) Meine Herren, das trifft aber nicht nur die Baumeister, die in der Staats-Cisen- bahnverwaltung beschäftigt sind, sondern trifft auch die Baumeister der allgemeinen Bauverwaltung und liegt im wesentlihen daran, daß in der Mitte der ahtziger Jahre eine außergewöhnlih große Anzahl von Baumeistern in die Verwaltung übernommen worden sind. Ich werde mir gestatten, Ihnen gleich auch die bezüg- lihen Ziffern mitzutheilen. Es tritt hier also dieselbe Erscheinung ein, die au in anderen Staatsdienstzweigen wiederholt leider eingetreten ist, daß sh im Avancement und damit auch im Aufrücken im Gehalt sehr unliebsame Stockungen zeigen. Die Herren werden si erinnern, daß dies in der Justizverwaltung wie in der allgemeinen Verwaltung zeitweise ebenso beklagt worden ist, wie es heutzutage hier niht nur von seiten der betroffenen Beamten, sondern auch von mir, ihrem Chef, beklagt wird.

Au unter den administrativen Beamten der Staats-Gisenbahn- verwaltung werden ähnliche Mißstände beklagt, wenn dies auch nicht in die Presse gekommen is. Auch bei den Affsessoren der Staats- Eisenbahnverwaltung vollzieht \sich jeßt und wohl noch mehr in der nächsten Zukunft in ihrem Avancement und in ihrem Aufrücken im Gehalt eine unliebsame Verzögerung. Fn der allgemeinen Staatsverwaltung liegen, glaube ich, zur Zeit bezüglich der Assessoren die Verhältnisse, soweit mir bekannt ift, nicht viel günstiger.

Dies vorausgeschickt, möchte ih mir erlauben, folgende amtliche Ziffern zu geben.

Die Neuorganisation hat bekanntlih die Betriebsämter auf: gehoben und statt dessen die Direktionen von 11 auf 20 vermehrt. Wir haben jeßt für die höheren Beamten folgende Stellen fn der Eisenbahnverwaltung: administrative Beamte bei den Direktionen 136 Stellen; das jüngste administrative Direktionsmitglied von Anfang Februar sind die Zahlen i} Assessor vom 18, Mai 1889. Wir haben technische Beamte 132 Stellen, und zwar sind darunter 100 Bautechniker und 32 Maschinentehniker; das Dienstalter des jüngsten ODirektionsmitglieds is bei den bautechnischen Beamten als Bauinspektoren vom 11. Juni 1868, als Baumeister vom 24. Juni 1876 (hört! hört! links), bei den mascinentechnischen Beamten als Bauinspektoren vom 1. April 1885, als Baumeister vom 12. November 1879. Zweitens Inspek- tionsvorstände und Bauinspektoren : etatsmäßige Stelle für administra- tive Beamte haben wir hier nit, dagegen finden Sie eine Anzahl von Assessoren zur Zeit mit der Wahrnehmung der Vorstänte von Verkehrs-Inspektionen betraut. Diese Beamte sind aber außeretats- mäßig. Für etatsmäßige bautehnische Beamte sind inklusive des Ministeriums 277 Stellen vorhanden, maschinentechnisce 167 Stellen, auch einshließlich des Ministeriums. Hierzu

,

91 Stellen für Telegraphen-Jnspektionsvorsteher. Das Dienstalter des jüngsten Bauinspektors als Baumeister ist vom 12. Mai 1884, das Dienstalter des jüngsten mashinentehnischen Mitglieds als Bau- meister ist vom 20, Dezember 1886.

Daraus geht zunächst hervor, maschinentehnishen Beamten etwas günstiger ift.

Ich erlaube mir, hier gleichzeitig au die Zahlen mitzutheilen in der allgemeinen Bauverwaltung, weil das Verhältniß derselben zu der Eisenbahnverwaltung ja doh hier auch von Interesse sein möchte.

Der jüngste Bauinspektor im Hochbaufah hat ein Patent als Baumeister vom 20. November 1885, steht also günstiger, wie der in der Eisenbahnverwaltung beschäftigte. im Wasserbaufach hat ein Patent vom 7. Mai 1884, steht also mit dem Beamten der Eisenbahnverwaltung ungefähr gleich bis auf Das Dienstalter des jüngsten Bauinspektors für Ma- shinenbaufah datiert vom 20. März 1885. Auch hier ist also der Techniker des Maschinenbaufachs am günstigsten gestellt. Ich bemerke hierzu, daß es in der allgemeinen Verwaltung nur wenige Stellen für Maschinenbautechniker giebt.

Das wären die Zahlenverhältnisse, wie sie sich zur Zeit für die neuorganisierten Eisenbahnverwaltungen ergeben. Es ergiebt sih {on daraus, daß die Anstellungsverhältnisse der Regierungs-Baumeister des Ingenieurbaufahs ungünstige sind. Es sind am 1. April 1896, wenn der neue Etat zur Ausführung kommt, 257 Regierungs-Baus- meister im Ingenieurbaufah vorhanden; davon werden 49 für den Betrieb und 208 für Neubauzwecke verroendet. hören 17 dem Prüfungsjahr 1884, 63 dem Prüfungsjahr 1885, 60 dem Prüfungsjahr

Betriebsergebnisse Mittheilungen zu machen über die Arbeitszeit, Ruhe- ungen der Beamten und Arbeiter und darüber, ahrtseinrihtungen bestehen.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Wenn das hohe Haus dem Antrage des Herrn Abg. Richter zustimmen würde, würde für mich keine Veranlassung vorliegen, die gewünschten Daten in dem nächsten Betriebsbericht nit zu geben. Meine Verwaltung ift stets bestrebt gewesen, in der Be- ziehung den Wünschen des Landtags thunlihft entgegenzukommen. manchmal das Gefühl eigentlich \chon

zweiter oder dritter Klasse die Strecken bereisen würde, würde er manches erfahren, was dem Minifter unbekannt bleibt. :

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (kons.): Die Rede des Herrn

Vorredners giebt mir Anlaß, mich einigermaßen etwas mit den Pe- titionen der Beamten zu befassen. fönnen nicht alle nah einem Maße behandelt werden. Es welche, die unbedingt berechtigt sind und auch außerhalb des mens der allgemeinen Besoldungsverbefserung eine Berücksicht Aber mitunter wird mit den Petitionen ein kolossaler Bi Beamtenkategorien treiben einen wahren etitionen, daß man erstaunt is über die Koi die Beamten machen. / nen Sekretär haben müßte, beiten, so möchte ih ihn bitten, die Petitionen zu sihten und zu scheiden zwischen berechtigten und - unberehtigten Eingaben. unberehtigte Petitionen. nden preußischen F Da verfällt Herr Richter wie- Einnahmen Wenn wir das thun, wird

tage und Urlaubsbewilli welche besonderen Wohl

Die Forderungen der Beamten

daß das Avancement bei den Meine Herren!

Unfug getrieben. Sport mit den

Ich habe Betriebsberiht jeßt

als ob der zu umfangreich #sich ge- Es ift ein dickleibiges Buch, welches wir jedes Jahr dem Allein es würden ja die statistishen Nachrichten einmal über die Beschäftigung der Beamten und Arbeiter, zweitens über die Vertheilung der Arbeiter auf die einzelnen Betriebszweige und drittens über ihre Lohn- und Beschäftigungsverhältnisse und endlih auch über die für die Arbeiter eingerihteten Wohlfahrts- einrihtungen, soweit ih das heute hier zu übersehen vermag, keinen Betriebsberiht bilden. würde also für den Fall, daß das hohe Haus dem Antrage zu- stimmt, meinerseits nichts dagegen zu erinnern haben, die gewünschten Daten zu geben, soweit sie nicht im Betriebsbericht hon vorhanden sind. Ih möchte nun hier noch hinzufügen, daß bereits im Jahre 1854 die allgemeinen Vorschriften, von denen der Herr Abg. Nichter \prah, über die Beschäftigung, die Dienstdauer der Arbeiter in den einzelnen Zweigen erlassen worden sind. Eine Statistik, wie sich nun nah diesen Vorschriften für die einzelnen Kategorien und innerhalb der einzelnen Verwaltungsbezirke der Staats-Etisenbahnverwaltung die Verhältnisse nicht vor und müßten diese Angaben Direktionen Ziffer mittheilen, welhe mir zur Hand ist, daß nämlich durch die Einführung der Sonntagsruhe jeßt überhaupt 25 239 Bedienstete der Staatseisenbahnverwaltung mehr Sonntagsruhe genießén, als bisher der Fall war, (Bravo! im Zentrum und rets) und daß im übrigen seitens der Zentralverwaltung strenge darauf geachtet wird, daß die von ihr erlassenen Vorschriften über die zulässigen Grenzen der In- anspruchnahme der Beamten in allen Dienstzweigen auch eingehalten Dabei kann es immerhin vorkommen, daß wenn Noth an Mann geht, auch mal diese oder jene Beamte oder Arbeiter über die Zeit in Anspru genommen werden, und ih feße voraus, daß das von seiten des hohen Hauses als natürlich und unvermeidlich be- trachtet wird.

. Schmieding (nl.):

err Rickert mei etitionen zu bear-

jüngste Bauinspektor

Landtag vorlegen. zehn berechtigte

Richter spriht von den si be könnten wir die Gehälter erhöhen.

kommen fünfzi

wenige Tage.

dauernde Ausgaben basiert werden follen. ein Defizit die Folge sein. Vorsicht ist in diesen Dingen unbedingt Petitionen können hier nit erörtert werden, das kann nur großen Zuwachs auf Grund der Berichte der Kommission gesehen. Der Widerspruch gegen die Wünsche der Beamten kann \ich hier niht geltend machen, l uzie Regierungskommissare f die Aufbesserung der Beamtengehälter bedauerlicher Weise aufgeschoben ist, so liegt das nicht an der Regierung, fondern an den Herren, welche auf die Neichsfinanzen thren {ädlihen Einfluß ausüben, welhe im Reiche niht die Mittel flüssig machen, deren __ Gerade Herr Richter hat, als er einen noch gebenderen Einfluß hatte als jeßt, das befonders verhindert. Bei allen anderen Behörden beschränkt sich das Publikum mit seinen Anforderungen, aber bei der Eisenbahnverwaltung stellt es die größten Wenn das Publikum englishe Sitten annimmt und dann wird für die Eisenbahn-

wir bedürfen. Von denselben ge-

- 140 Baumeister Anforderungen.

Sonntags nicht spazieren fährt, beamten sehr shnell cine Sonntagêrube geschaffen werden. noch eine Reihe von Beamten, welche gar keine Sonntagsruhe haben. Von dem Antrage Richter ist die Forderung einer Darstellung der Wohlfahrtseinrihtungen der Eisenbahnverwaltung für meine Freunde am annehmbarsten; aber ob die anderen Punkte Annahme finden Die Frage nah der Beurlaubung t dod rage, die zu sehr in die Details eindringt. Solche Dinge, die einem Abgeordneten interessant erscheinen, muß die Verwaltung zusammenstellen; dadur entstehen viele Schreibereien und : Deshalb habe ih Bedenken, heute {hon auf den Antrag einzugehen, weil derselbe auch finanzielle Bedenken hat. Ich halte es für besser, den Antrag erft der Budgetkommission zu überweisen.

Abg. Richter: Gewiß haben Petitionen Werth, es fällt mir nit ein, deshalb, weil petitioniert wird, den Anspruch für berechtigt zu erkennen. Unfug der Petitionen, aber nit dann, wenn man auf agrarischer Seite Zuwendungen auf Kosten des Reichs und Staats verlangt. einem Sport! Wie kann man die

verkennen, daß Petitionen des Ein Sport, \sich liebes Kind zu f zreiflic aber doch nicht ein Sport, wodurh die Beamten sich mißliebig bei ihren Vorgeseßten machen. Die Beamten können sfi nit felber helfen, sie find auf das Petitionieren an- Daß so viele Mitglieder aller Parteien sich der Petitionen annehmen, mit Ausnahme allerdings der Freunde des Vorredners, zeigt, daß, unabhängig von dem Parteiinteresse, die Herren die Wünsche als 0 Das Schweigen der Verwaltung gegenüber diesen Ausführungen des Vorredners über die Beamten ist do bezeichnend. Graf Limburg leugnet nicht, daß ein Uebershuß vorhanden ift; ich bitte das festzuhalten bei den künftigen Erörterungen. Aber er meint, die E nahmen seien unsicher. Wann foll denn dann überhaupt die Aufbesserung j "Ie Neichseinnahmen beruhen auf indirekten Steuern; die Betriebseinnahmen in Preußen sind unsicher. 5 ichere ausgeschieden werden foll, dann kommt der Moment zu einer 1 1 1 Man kommt doch zu der Gesammtauffafsung, daß nach einer längeren Depression fich ein wirthschaftliher Aufschwung Ach, die 1000 verkrahten Grundbesißer im Oste e m Ueberall, wo die Erwerbêsverhältnifse si reflektieren, merkt man, daß wir zu normalen Erwerbsverhältnissen rt si daß eine fortschreitende Verbesserung eingetreten Es is mir gar niht eingefallen, zu verlangen, daß man die 30 Millionen Mark Mehreinnahme zu Besoldungserhöhungen ver- Ich habe mich nur dagegen verwahrt, daß man bei Mehraufwendungen immer über die s{lehte Fch will niht untersuchen, ob ih mit meiner all bringen können ohne die enn ich dabei mitgewirkt habe,

A os rie na i | e eraustellen, während man eine neue Tabacksteuer von 33 Millionen eingeführt bâtte, die l Was wollen Sie denn vom Reich? Das Reich kostet Preußen nicht einen Pfennig in diesem Jahr. Die Ueberweisungen übersteigen die Matrikularbeiträge, und das ist obne 1 Das Reich verlangt weniger, als im Etat angeseßt ist, und das Reich vertheilt 35 Millionen mehr, als man 1 _Aljo man kann mit dem Reiche fehr zufrieden sein, wenn man niht einen Steuerfanatismus hat. ist bereit, meinen Antrag ohne weiteres anzunehmen. Graf Limburg, um an diesem Antrag dieses und jenes auszustellen. Es handelt sih nicht bloß um die Feststellung der freien Sonntage, sondern auch darum, ob für einen nihtfreien Sonntag eine Ent- \{hädigung in der Woche eintritt. bestimmungen über die Sonntagsruhe, und wir follen für 181 000 Eif bahnarbeiter gar nihts thun? Da ift Herr Stêcker Ihnen (rechts) do 2h in die Exekutive ist die Frage nah den Urlaubs- bewilligungen doh nicht; das ift doch eben solche der Dauer der Arbeitszeit. It das nicht auch eine Woblfahrtseinrihtung ? Bei der Eisenbahn i} die Fr eine Frage der Sicherheit des aus der UÜUeberanstrengung von Beamten entstanden? Graf Linrburg meint, es würden die Druckfachen zu dick werden. diese Rücksicht niht bei Ihren Spezialinteressen. Bericht über die Betriebsergebnisse um einige Blätter stärker w was schadet das? Ueber die Arbeiterstatistik veröffentliht die Statift dicke Bände, und wir wollen aus Sparfamkeitsrücksihten uns über die Verhältnisse der Eisenbahnarbeiter niht unterrichten ! Mebr Arbeits- fräfte brauht man wobl nicht, denn eine Verwaltung, die das Inter- esse ibrer Arbeiter wahrnehmen will, muß aus eigenem Interesse i | | i Graf Limburg hat klargestellt, wie die Konservativen über Arbeiter und Beamte denken, daß der s{ärffte Gegner sie nit besser hätte zeichnen können.

Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen: Der Herr Abgeordnete Richter bat es als charafkteristisch für die Auffa#sung der Regierung gegenüber den Petitionen erklärt, daß die Regierung beute keinerlei Aeußerungen gethan, sondern alles shweigend mit angehört habe. Meine Herren, das ift aus dem Grunde von dem Regierungstish aus gescheben, weil Tagesordnung gehören. zunähst der Budgetkommission überwiesen, um dann im Plenum erörtert zu werden. Die Regierung wird also in der Budgetkommission und im Plenum reihlich Gelegenheit haben, ihre Stellung zu den einzelnen Petitionen darzulegen.

Ich möchte mich daher bier heute nur auf zwei allgemeine Be- merkungen beschränken. Ueber die Hälfte der Petitionen rührt von Beamten ber, die im Jahre 1890/91 bereits erbeblih in ihrem Gehalt

Nationalliberalen) erst von den

nun nehmen die Zahlen wieder ab. 40 gehören dem Jahre 1887, 96 dem Jahre 1888, 29 dem Jahre 1889, 7 dem Jahre 1890, 11 dem Jahre 1891, 4 dem Jahre 1892 an.

Aus diesen Zahlen geht also deutlich hervor, daß die 4 ersten Jahrgänge allerdings außergewöhnlih ungünstig gestellt find und für sie eine Stockung auf verhältnißmäßig lange Zeit hinaus zu befürchten if. Wie gesagt, die Urfache liegt im wesentlihen darin, daß in der Mitte der achtziger Jahre der in der Eisenbahnverwaltung beschäftigten Baumeister \tatt- Es waren vor dem 1. April 1895 an Beamten des Ingenieur-Baufachs 521 etatsmäßige und 356 diätarisch beschäftigte also zusammen 877, während gegenwärtig 373 etatsmäßige und 257 Diätarien beshäftigt waren, in Summa also nur 630 Beamte, und zwar für Betriebs- und für Neubauzwecke.

Wie es gehalten worden ist mit denjenigen Beamten, die infolge des Eingangs der betreffenden Beschäftigungsstellen nicht mehr inner- halb der Eisenbahnverwaltung als Baumeister verwendet werden fonnten, das ist bereits im vorigen Jahre weitläufig erörtert worden, und brauhe ich wohl darauf niht weiter einzugehen. natürli, daß vorzugsweise ältere Beamte zur Disposition gestellt und die dadurch frei werdenden Stellen mit beseßt worden sind, sodaß allerdings auch aus diesem Grunde ein rashes Vorrücken in den nächsten Jahren kaum zu erwarten ift.

Meine Herren, es kann, wenn man diese Zustände bessern will, Kch im wesentlichen nur darum handeln, den augenblicklichen und, wie Verhältnissen dadurch schaffen, daß man einen Theil der diätarisch beschäftigten Bau- etatömäßige Dieserhalb finden z. Zt. Verhandlungen mit dem Herrn Finanz- Meine Herren, es is außerordentlich \chwierig, die Verhältnisse: der Beamten in einem einzelnen Ressort nur allein für Es entsteht sofort innerhalb der Staatsregierung die Frage, ob dur einseitige Verbesserung im Gehalt oder Rang einer einzelnen Kategorie von stellungen anderer Zweige der Staatsverwaltung entstehen, und diese Rücksicht hat sih auch geltend gemacht bezüglih der Aufbesserung der Lage der technischen Beamten innerhalb meines Ressorts. handlungen im Schoße der Königlichen Staatsregierung werden fort- gesezt und hoffentlih zu einem baldigen gedeihlichen Ende führen.

fönnen, ift mir doch zweifelhaft. der Beamten ist doch eine

en d Statistiken. außergewöhnliche Vermehrung

gefunden hat. verschiedenen

Baumeister vorhanden, Graf Limburg spricht von dem

i l Herr Richter spriht immer von den 1 stillen Reserven, die noch im Etat vorhanden sind, namentlich im Eisenbahn-Etat, aber niemals von den latenten Defizits, die gerade im Eisenbahn-Etat \tecken, denn es fehlt noh die Neform der Güter- tarife und eine Aufbesserung der Beamte kann niemals stellung der Beamten.

Stellung der Beamten wohl Sports wegen eingereiht werden. machen, ift begreiflich; i Die Finanzlage J urüdckstellung der Besser- t / Der Minister erklärte es früher für bedenk- ! lih, daß die Beamten erst mit dem 40. Jahre angestellt werden. Wenn aber die Baumeister erst mit 50 Jahren zur Anstellung ge- langen, \o ist das geradezu unerträglich. Es muß vor allen Dingen ein richtiges Verhältniß zwischen den diätarischen und den etatsmäßigen Stellen geschaffen werden. /

Abg. Freiherr von Eynatten (Zentr.) hält ebenfalls eine baldige Aufbesserung der Gehälter der Eisenbahnbeamten für nothwendig und empfiehlt besonders die Berücksichtigung der Petitionen der Lokomotiv- führer, Heizer und Bahnmeister.

: Abg. Riert (fr. Vg.): Es liegt allerdings ein Nothstand vor; seit 1879 ift eine Erhöhung der Beamtengehälter versprochen, und es j ; Man kann die zahlreiden Petitionen gar niht mehr lesen, es muß eine Abhilfe geschaffen werden. Bei den Baumeistern handelt es sh \{ließlich doch um ganz kleine Summen. Wenn man die Zeit zusammenrechnet, die hier darauf verwendet wird jeder Tag fostet außer den Stellvertretungékosten der Beamten 6000 bis 7000 & —, dann sind diese Ausgaben bald gedeckt. Verhältniß zwischen

ein Grund sein für die

Nun ift ja

jüngeren Beamten berechtigt anerkennen.

E Ta S E E a See E Mae S e E S S D E A déientiiatidis mas A aa Ra L Ea D ZAN Ó E =

Wenn alles Un-

ih annehme, vorübergehenden Abhilfe zu

| : ) Aufbesserung niemals. ist noch nichts geschehen. bemerkbar macht. j Minister statt. die machen’'s doch nicht. zurückgekehrt sind, Es handelt etatsmäßigen In Bezug auf die Strecke Han- Es gehen drei Züge

sh zu betrachten. ßch darum, das richtige diâtarischen Stellen herbeizuführen. nover—Pyrmont geht mir ein Nothschrei zu. auf dieser Strecke, aber keiner legt die 71 km lange Strecke unter zwei Stunden zurück. Man sagt mir, es seien eine Menge Petitionen eingereiht, um eine größere Schnelligkeit herbeizuführen, aber bisher erfolglos. Der Abendzug ferner, der in Hameln stecken bleibt, follte bis Pyrmont durchgeführt werden.

Abg. Felisch (fkonf.): Die tehnischen Beamten stehen \{chlechter als die administrativen Beamten in Bezug auf Gehalt und Rang; sle wünschen bei ihrer etatsmäßigen Anstellung ebenso wie die admi- nistrativen Beamten den NRathstitel zu erhalten. wenden {ih an ihre vorgeseßte Behörde nicht, weil sie annehmen, daß sie dann ein schwarzes Kreuz bekämen. | 80 000 6 im Jahre würde den Beamten schon geholfen sein; das ist gegenüber den 230 Millionen Uebershuß doch nur eine kleine

Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen:

Die Ausführungen des Herrn Abg. Felisch würden mir keine Veranlassung geben, hier nochmals das Wort zu ergreifen, wenn er niht eine Bemerkung gemacht hätte, die ich nicht mit Stillshweigen übergehen lafsen darf. Er hat gesagt, daß eine Deputation höherer tehnisher Beamten bei ihm gewesen wäre, die ihm ihre mißlihen Verhältnisse auseinandergeseßt hätten, und dann ihm auf die Frage: warum sie sih nicht direkt an ihren Ressort-Minister gewandt hätten, die Antwort gegeben haben: ja, wenn wir das thun, bekoinmen wir ein s{warzes Kreuz. Weichenstekler oder Portier gesagt haben würde, dann würde ich mich nicht wundern; ich würde das dem Bildungsgrade dieser Leute zu gute halten. Aber daß höhere Beamten wirklich eine solhe Auffassung von ihrem Chef haben sollten, muß ich bestreiten.

Abg. Scchultz- Bochum (nl.) tritt ebenfalls für die Aufbesserung der Gehälter der Eisenbahnbeamten ein, die allseitig als nothwendig erkannt sei; dem gegenüber dürfe man niht auf die {lechte Finanz- lage verweisen. Mindestens sollte man in Bezug auf die Wohnungs- frage für die Beamten sorgen; denn in den Induftriegegenden

fönnten die Beamten mit dem Wohnungsgeld von 180 #4 nicht Dafür bekämen sie höchstens zwei Dachkammern.

Abg. von Tzsho ppe (fr. kons.): Die Bähnsteigsperre bringe der und eine Ersparniß Ersparung der Kontrolbeamten. In der leßteren Richtung ist die ahl der Beamten nicht usfteigen die Thüren zu

wenden soll. kleinen nothwendigen Finanzlage jammert. Steuern hätte Unterstüßung der Zentrumspartei. fo rechne ich es mir zum Verdienst an. die Millionen

nicht ungerehte Zurüd-

stehen, wenn Uebershüfse

welche die Industrie erschüttert !

Abg. Richter (fr. Volksp.): Die Petitionen sind so zahlrei, daß man beinahe einen besonderen NRegistraturbeamten brauht, um sie übersichtlih zu ordnen. Es liegt gar keine Ursache vor, die Be- friedigung der Wünsche der Beamten hinauszuschieben. gilt das auch von der Auégleihung in den Verhältnissen der Ab- fertigungs- und der Bureaubeamten. Auf eine allgemeine Besoldungs- verbefserung wird man no(h eine längere Zeit warten müssen; aber man sollte die \hrittweise Besoldungsverbesserung nicht unterlassen. folhe Besoldungêverbesserung Konse j Die erste Besoldungsverbe erstreckte si nur auf die Subaltern- und Unterbeamten , aber man nabm keinen Anstand, einige Klassen der höheren Beamten hinein- zuziehen. Neue Mittel sind zur Aufbesserung gar nicht erforderlich. Die Verhältnisse haben sich gebessert infolge der grö wendungen aus dem Reich. Der Uebershuß der Eisenba Millionen höher laufende Etatsjahr wird mit einem Ueberschuß von 30 abschließen, statt mit einem Defizit von 34 Millionen, und da follen wir uns um jede 10 oder 50 Tausend Mark herumstreiten mit Nük- siht auf die Finanzlage. Zwingen Sie doch Herrn Miquel, Farbe zu bekennen, daß er sehr viele überflüssige Millionen hat für die hier be- \sprochenen Zwecke. 1891 habe ih einen Antrag geftellt betreffs der Zahl der dienstfreien Wochen- und Sonntage des Cifenbahnperfonals. Aus der gegebenen Statistik ging hervor, noch nicht drei dienstfreie Tage im Monat haben und 4009/9 nur Die Statistik ist veraltet. eingetreten dadur, daß der Güterverkehr an Sonntagen meist au gehoben ift, abgesehen von den Zeiten des Wagenmangels. die elsaß-lothringische Eisenbahn hat der Minister neulih im NReichs- gemacht, wona das Bureaupersonal zu 80,79 9/6 eden Sonntag frei hat; ungünstiger stehen die Stationsbeamten und 1 Jch möchte annehmen, daß der Minister auh über die preußischen Staatsbahnen ähnliche Mittheilungen machen kann, aber ih möte die Statistik ausgedehnt sehen auf die Frage, ob und wie weit den Beamten Urlaub gewährt wird im Laufe des Jahres. Es fehlt auch jede Andeutung über die Arbeitszeit der Die Regierung veranstaltet jeßt die ein- ehendsten Enquêten über die Arbeiterverhältnisse bei ber die Arbeiterverhältnisse im Staatsbetriebe erfahren wir nichts, t sind. Aus dem Etat kann man e 135 Millionen Mark au Ebenso wenig erfahren wir etwas über die allen diesen Richtungen hin muß der Be- d etriebsverhältnisse vervollständigt werden. rauf an, daß solhe Zahlen regelmäßig in jedem Jahre mit Ä e verglihen werden fönnen. ntragen: die Staatsregierung zu ersuchen,

Die Beamten i ; den Automaten erreicht.

Ar ; Mit Aufwendun 0 Insbesondere | g von | angenommén hatte.

Der Minifter Da erhebt fich

Allerdings wird

aber das ist überall so. Meine Herren!

Man mat die Arbeitershußz-

Ein Eingriff rage, wie die nah Etatsvoran\chl e der Arbeitszeit zu gleicher

Sird nicht Unfälle häufig Meine Herren, wenn das ein Sonst haben Sie Wenn auch der

Eisenbahnbeamten

¿wei freie Tage. Eine Veränderung i

eine solhe Statistik aufstellen.

tage Mittheilung

auskommen.

ie Abfertigungsbeamten. Meine Herren!

Verwaltung Mehreinnahme

Verwaltung zu weit gegangen, sodaß die ausreiht, um namentlih den Damen beim öffnen u. \. w. Dazu kommt das lange Warten der Reisenden beim Betreten des Bahnsteigs. Redner verweist besonders auf den Bahnhof Uelzen, wo sich die Züge von Berlin- kreuzen. Früher gab es zwei Zug einen Eingang angewies welche den Bahnstei

Beamten und Diätare.

rivaten, aber Petitionen

troßdem 181 000 Arbeiter beschäfti niht einmal erschen, wie sich selben vertheilen. fahrtseinrihtungen. Nach

Hamburg und Hamburg-Bremen , jeßt sind alle Reisenden auf ch von denen benußt werden muß, Die Anstellung eines einzigen Be- amten und die Eröffnung eines zweiten Zugangs würden die Klagen Aehnlih wird es auf manchem anderen Bahnhof sich ver- balten. Wenn ein Ministerial-Kommissar, natürli Freifahrshein in erster Klasse,

werden, damit

Ih möchte da

iht in dem Bericht über die nicht auf seinen

Publikum in

sondern mitten