1896 / 52 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

es ist nicht nur dieses Verwaltun e in diesen Thontafeln wiederspiegelt; reiche Un in ihnen kennen,

das lung des alten

ste bis 50ste Korn gewährt haben: aber freilich weit unter 200 sten Korns zurübleibt.

Rindern, daneben kommen Ziegen und

unserer Tafeln betreffen auh die Fütterung der l Die Verwaltung der einzelnen Städte und ihrer Tempel wird

Ee die dem König untergeben ih, auch eine Prinzessin einmal als- ein solcher Patesi genannt wird. Die Priester und die

von fogenannten Patesi sind; es ist bemerkenswert

Beamten,

würdige Tafel

davon unter Anderen an einem

15 Mann beim König Dienst zu leisten, 8 Mann mit dem Schiff nach Nina.

Jm Ganzen sind % verwendet und nur 25 blieben zurü,

„die niht aus der Stadt gegangen sind“.

‘Fm Verein für deutshes Kunstgewerbe hielt am Mitt- woh Abend Herr Professor Dr. Lichtwark, Direktor der Kunsthalle in Hamburg, einen Vortrag über „die Medaille einst und jeßt; ihre Geschichte, ihre Technik, ihre Zukunft“. fo etwa führte der Vor- die bisher nur hand- werklich gepflegt worden jeien : Das Plakat, den Tapetendruck, die Maler- Auch die Medaille sei erst seit 1870 von Pariser Künstlern in harter Arbeit der Kunst neu erobert worden, unabhängig von der die auf demselben Wege Zunächst hätten einige bedeutende französische Bildhauer durch ihre modernen Porträtmedaillons die Diese Meister selbs und neben ihnen einige fünstlerishe Medailleure, wie Chaplain, Roty und Andere hätten die Medaille mit poetisher Erfindung und Stimmung erfüllt und Graveurmedaillen blanken Nundes, unerfreulich ab- und Hintergrund zu einem {ônen Ganzen verarbeite; statt der pedantischen Dru statt des erhabenen M der nur bei Fläche. habe si in Frankreich für die Medaille und neuerdin

Kunst unseres Jahrhunderts erarbeitet habe, tragende aus, dringe jeßt in manche Gebtete,

radierung und Anderes.

Medaillenkunst der italienishen Renaissance, zu höchster Blüthe gelangt war.

neue Richtung vorbereitet.

fünstlerisen

gegeben: ftatt des

Kopf hart und das Komposition

r M Gegensaß zu déñ einen reizvollen til von dem sich - der

seße, ein weiches Relief,

frei behandelte Buchstaben ; t Münzen berehtigt sei, cine frei auslaufende

Münze durchgerungen. Wenn auch wir unsere Medai

rishem Inhalt erfüllen wollten, so sei es erforderli, eine eigene deutsche Der Vortrag wurde durch Arbeiten fran- zösisher Künstler und einige deutsche Medaillen von Reinh. Begas, A. Vogel und Anderen

Richtung herauézubilden.

F. Schaper, A. Scharff, G. Schiller, erläutert.

Aus Leipzig vom gestrigen Tage wird das Ableben des Lehrers ter Bildhauerkunst an der dortigen Königlichen

Akademie und Direktors des {städtischen Kunstgewerbe-Museums, Pro- Melchior Anton Zur Straßen,

fessors Zur Straßen gemeldet. q geboren am 28. Dezember 1832 zu Münster lernte seit 1850 bei dem Bildhauer Imhof

SUUESTNTI N ———————————————————————————————————

vom 28. Februar, Morgens.

Weiter b

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Wetter.

Stationen.

Bar. auf 0 Gr u. d. Meeresfp. red. in Millim T in 9 Gel 50 C.

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vedeckt wolkig Schnee Dunst ovededt Schnee bededckt heiter

Belmullet. . Aberdeen Christiansund Kopenhagen . Stockholm . Petersbur ersburg Moskau .

Cork, Queens- Cherbo F es erbour

TDeE «os | 702

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mburg .. | 758

winemünde | 756 Neufahrwasser| 757 Memel .….…. | 757

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titer 1. | C01 Karlsruhe . . | 767 Wiesbhadcn . | 766 München 766 Chemniy .. | 763 Berlin. ... | 759 Wien .... | 764 Breslau . . | 762 T72 - S7 243-000

E T2 000

1) Nachis Schnee.

Uebersicht der Witterung.

Die barometrishe Depression, welche gestern nörd- lid von Schottland lag, is ostwärts nah dem mittleren Norwegen fortgeschritten, während ein

ochdruckgebiet über Südwest-Europa sich ausgebildet

at. Dementsprechend sind über Zentral-Europa westliche Winde eingetreten, unter deren Einfluß: die Temperatur erheblich gestiegen is. In Deutschland n ‘das Wetter vorwiegend trübe bei normalen ärmeverhältnissen; vielfa is Regen oder Schnee efallen, jedoch nur in geringer Menge. Die West- hälfte Deutschlands i} frostfrei, im Osten herrscht noch leihter Frost. Feuchte, milde Witterung dem-

ächst w inlih. - i nähft wahrscheinli) Deutsche Seewarte. D D I T Nt S O T E A T N E

Theater.

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heiter bedeckt wolkig halb bed. bede!) Schnee Dunst bededt bededt Regen bededckt bededckt bededckt wolkig Schnee bededckt Dunst Meren wolkenlos wolkenlos

771

h bO H | C5 5 D a C MD E DO O! O D T O T r C5 P MOM Ao L OHRNAIOS

em der Tempel, | kam wir lernen auch die für die Beu abyloniens von Jnuteresse sind. l aus den Tafeln, die die Aussaat und Ernte verzeichnen, Rerèihrien, daß die babylonishen Felder im Durchschnitt das ein reicher Ertrag, der erodot’s fabelhafter Angabe des

Die Viehherden bestehen überwiegend aus Schafen und Esel vor, und zwei

Soldaten und Arbeiter der Tempel beziehen ihren gesammten Lebensunterhalt aus dem Vermögen der Heiligthümer, in deren Diensten fie stehen; wie sie in ihrer Thätigkeit von M egen fontroliert werden, lehrt uns eine merk-

es Fundes, die über die Verwendung zweier Mannschaften von je 60 Mann (unter dem Hauptmann Luscha- mash und dem Hauptmann Schizibarra) berichtet. Es bestimmten Tage ausgesandt : 1 Mann zu dem Bewässerungskanal des Königs Dungi,

zum Tode desselben ( _| zu begeben. !

So läßt Fh Atelier Rauch’s.

Schlachtfeld von Königgräß,

E Lea das Bell E

bis 1875 wirkte er

\{hule zu

Tempelhunde.

Fries und zehn Freistatuen.

Schülerin des Herrn am Mittwoch im Konzertsaal, vor die Oeffentlichkeit. linda* „Mio caro bene“ Stimme erkennen, muß sich Vortrag noch mehr eignen ;

sind

zu Gehör.

Was die

umfangreiche infolge einer

und

kflangvolle vielleicht

gestern, etwas scharf

Piècen von Gade, aunstige Aufnahme fanden.

seßung zur Aufführung: Bulß; Rebecca: Frl. Reinl;

De ga 8 auch für die 5 ; en mit kfünstle- f “fc bag

erßer. apelle unter Leitun gebraht (Anfang 7 Uhr).

Kunst- | Tizian* von Benno

in Westfalen, in Köln und

Oper in 4 Akten von Arthur Sullivan. Nach Walter Scott’s gleihnamigem Roman bearbeitet von Julian Sturgis, deutih von H. Wittmann. In Scene gesezt vom Ober-Regisseur Teylaff. Dekorative Einrichtung vom Ober-Inspektor Brandt. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 72 Uhr.

Schauspielhaus. 60. Vorstellung. Egmont. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Wolfgang von Goethe. Musik von Ludwig van Beethoven, In Scene geseßt vom Ober-Regisseur Max Grube. Dirigent : Kapellmeister Weingartner. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 55. Vorstellung. Die Nürnberger Puppe. Komische Oper in 1 Aft von A. Adam. Text von Leuven und A. von Beauplan. Deutsh von Ernst Pasqus. Lauriu. Phantastishes Ballet in 3 Aufzügen (6 Bildern), nach einer Dichtun Emil Taubert?s, von Emil Graeb. Musik von Moriy Moszkowski.

Anfang 7F Uhr. Schauspielhaus. 61. Vorstellung. Die frauke eit. Lustspiel in 4 Aufzügen von Richard

fowronnek. Anfang 74 Uhr.

Deutsches Theater. Sonnabend: Die Jüdin

von Toledo. Anfang 7# Uhr. Sonntag, Nachmittags 24 Uhr: Die Weber. Abends 7x Uhr: König Heinrich der Vierte. Montag: Romeo und Julia.

Berliner Theater. Sonnabend: Der Pfarrer von Kircchfeld. Anfang 7# Uhr.

Sonntag, Nachmittags 2 Uhr: Faust. Abends 7x Ubr: König Heinrich.

Montag: König Heinrich.

Lessing - Theater. Sonnabend: Jungfer

mmergrün. (Hedwig Niemann als Gast.)

75M Der Junge von Heunersdorf. Anfang r.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu volksthümlichen Preisen: Comtesse Guckerl. Abends 74 Uhr: ungfer Jmmergrün. (Hedwig Niemann als at Hierauf: Der Junge vou Heunersdorf. Montag: Zum 50. Male: Comtesse Gueerl.

Residenz - Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonnabend: Hotel zum Freihafen. (L’Bôtel du Libre Echangzge.) Sdwank in 3 Akten von Georges Feydeau, überseßb und bearbeitet von Benno Jacobson. Anfang 74 Uhr. b T und folgende Tage: Hotel zum Frei-

áfen.

Friedrich - Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25—26

- Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern- haus. igl Ae U Ivanhoe. Romantische

Sonnabend: Mit großartiger Ausftattung an Kostümen, - Dekorationen und Requisiten: Der

Baue Atelier 857) blieb ¿ Von dort kehrte er 1863 zurück und bezog das ehemalige Bis 1870 vollendete er die Gruppe des Kaisers ilhelm T. und des fb, ferner Friedri Wilhelm auf dem erner

athhaus und Anderes. Von 1870 als Lehrer an der Königlichen Kunst- Nürnberg und folgte dann einem Ruf an die Leipziger Akademie, wo er au die Leitung des Kunstgewerbe-Museums über- nahm. Dort fertigte er eine Giebelgruppe für das Bahnhofsgebäude in Gera, ferner für Leipzig das Frontispiz des Hauptpostgebäudes, die Statuen von Rembrandt und Rubens im Museum bilder Friedrih's des Streitbaren, Moriß? von Sachsen, Goethe?s und Lessing's für - die Universitäts-Bibliothek. Linz (Ober-Oesterreih) {huf er im Jahre 1886 etnen 110 m langen

Theater und Musik.

Konzerte.

Zwei jugendliche Künftlerinnen: Johanna Carsten (Sopran), O. Profes und Margarethe Fersen-

heim (Klavier), bei Herrn Professor Gernsheim ausgebildet, traten

Erstere ließ in Händel’s eine klangvolle,

Lebendigkeit diese Eigenschaften blieben besonders bei den Liedern von Schubert, Weber und Anderen zu wünschen. sit eine weit entwickelte tehnishe Fertigkeit und brahie Präludium und Fuge in A-mo1l von Bach-Liszt und Schumann's „Kreisleriana“, abgesehen von einigen Härten des Anschlags, in recht gelungener Weise

Gestern gab die hier nicht mehr unbekannte Konzertsängerin Katharina Lange im Saal B mit sechs beliebten Liedern von Brahms eröffnete, denen noch mehrere von Hugo Wolf und Jensen folgten. Mezzosopranstimme, die

flang; jedoch erwedte der feinfühlige Vortrag der hübschen Lieder „Verborgenheit* und „Er ist’s“ von Wolf, und „Meine Liebe ist grün“ von Brahms lebhaften Applaus. Biolinist Max Himmer unterstüßte Svendsen und Schumann, welche gleichfalls eine Sein Spiel ließ s\orgfältig geschulte Technik und musikalisches Verständniß erkennen.

Im Königlichen Opernhause „JIvanhoe“ unter Kapellmeister Dr. Jyanhoe: Herr Sylva; y inl; Rowena: Frl. Weiß. rift m Königlihen Schauspielhause wird morgen Goethe?s „Egmont* mit Herrn Matkowsky in der Titelrolle gegeben. übrigen lautet die Beseßung: Oranien: Herr lärhen: Fräulein Lindner; Brackenburg: Herr Purschian: arma: Frau Stollberg; Macchiavell: Herr Arndt; Die Musik von L. van Beethoven wird von der Königlichen des Kapellmeisters Weingartner zu Gehör

Das Lessin g-Theater bereitet als nähste Novität das aus dem Berliner Künstlerleben geshöpfte fünfaktige Schauspiel „Fräulein Jacobson vor. den 8. März, zur ersten Aufführung gelangen. wird Fräulein Paula Wirth ihr Gastspiel fortsetzen. 4

Das Schiller-Theater veranstaltet am Sonntag, den 1. März, im Bürgersaale des Rathhauses einen

nach Berlin, wo er bis

um sich dann nach! ‘Rom | komponierte! Klavierbegleitong Schiller-Théäâters

Abend*. Den

98 große Porträtmedaillons in

zunächst namens

owie die Stand-

Für das neue Museum in Aenderungen unt

zwischen Preußen festgesetzt werde.

otsdamerstraße 9, zum ersten Mal Arie aus „NRode- sorgfältig geschulte Bezug auf den

Innigkeit - an-

ab, gegen den vo jedo in E und i er 4 834 0592 M) Die Pianistin be- | 81010216. M bekanntli rechnen bei dem

eh stein in Konzert, welches sie Einnahme und Die Sängerin besißt eine zrvar Indisposition, in der Höhe | der Etat einem welche die Ausfte Der junge | haben, wurden ei das Konzert durch einige Nieselfelder. -—

gelangt morgen Sullivan's | der Magistrat fo Muck's Leitung in folgender Be- Templer: Herr | daß durh den

\{hule Dr.

Im Ludwig; Herzog von deren Mutter : Margarethe von Ferdinand : Herr

Unkosten die Nechnungsjahres

bei der großen. B

Meitgliedera zur

wird am Sonntag, Fn der Titelrolle

Das Werk

(Fortseßung „Paul

Heyse,

E T T T E ———

Hungerleider. Ausftattungs-Komödie mit Gesang

und Ballet in 10 Bildern von Julius Keller und

Louis Herrmann, mit theilweiser Benußung einer

Fdee des Mark Twain. Musik von Louis Roth.

In Scene geseßt von Julius Fritsche. Dirigent :

Herr Kapellmeister Winns. Anfang 7# Uhr. Sonntag: Der Hungerleider.

Schiffbauerdamm 4 a. / 5.

Sonnabend: Letzte Woche des Gastspiels des Herrn Franz Tewele. Der Herr Direktor (fMonsieur le Directeur). Lustspiel in 3 Akten von Alexandre Bifson und Fabrice Carrs. ODeutsch von Ferdinand Groß.

n Scene geseßt von Sigmund Lautenburg. Vorher: Ein HZündhölzchen zwischen zwei Feuern. Schwank in 1 Aufzug nach dem Fran- Due des H. Honoró von Georg Hiltl. Anfang

r.

Sonntag: Abschieds-Vorstelluug von Frauz Tewele. Der Herr Direktor.

Montag: Erster Baumeister - Abend. Der Nichter von Zalamea.

Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Fritzshe. Sonnabend: Angot, die Tochter der Halle. Komische Oper in 3 Akten von Clair- ville, Siraudin und Koning, deutsch von Anton Langer. Musik von Ch. Lecocq. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Hierauf: Großes Ballet-Divertissement, arrangiert vom Ballet- meister I. Reisinger. Anfang 7# Uhr.

Sonntcg, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Der Bettelstudent. Operette in 3 Akten von

. Zell und R. Genóe. Musik von Carl Millôcker. Abends 4 Uhr: Angot, die Tochter der Halle. Komische Oper in 3 Akten von h. Lecocq. Hierauf: Großes Ballet - Divertifsement, acrangiert vom Balletmeister J. Reisinger.

Neues Theater.

Adolph Ernst-Theater. Sonnabend: Char- ley’s Tante. Schwank in 3 Akten von Thomas Brandon. RNepertoirestück des Globe-Theaters in London. In Scene geseßt von Adolph Ernst. Vorher: Die Bajazzi. Parodi’tishe Posse mit Gesang und Tanz in 1 Akt von Ed. Jacobson und Neu Jacobson. Musik von F. Roth. Anfang

r. Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Pentral-Theater. Alte Iakobftraße Rr. 30, Sonnabend : Benefiz für Bruno Bollmann. Nur einmalige Aufführung: Radfahrer auf Reisen. Große Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten

nierten Lieder des Dichters

häufigere Bekanntmachungen als bisher hierzu erforderlihen Mittel durch Verstärkung der betreffenden Etats- positionen bereit zu stellen. obne Debatte angenommen. Es folgte hierauf die erste Lesung des Stadthaushalts-Etats pro 1896/97. Entwurf des S in Einnahme und Ausgabe mit 89 117 812 M4

8107 596 M 9eme 5919 558 M). ihre

oder Ueberschüssen. {uß von 3 740700 M (gegen das Borjahr weniger 660344 4) Die Etats der

Wedding ein über den beutigen Stand der Elektrotechnik veranstaltet und zur Be- streitung des Honcrars für Summe von

hob der Magistrat den Werth hervor, tehnishen Wissenschaft für die tehnishen Beamten felbst,

für die städtishen Bauausführungen haben müßte. Der Antrag wurde nah lebhafter Debatte s{ließlich cinem Ausschusse von fünf

ilenben Bortiva Lili Dr, Wugdi Engel, die Müller mit

ers singt Frau Klossek- ( (Herr Martin Plüddemann). Die Mitglieder des Grete Meyer, Ewald Bach, Paul Pauly und

Eduard von Winterstein werden lyrishe und epishe Dichtun Heyse's und den Dialog „Falter und Kerze“ zum V: d

ortrag bringen.

Mannigfaltiges.

In der gestrigen S hufs der Stadtverordneten berichtete

des Ausschusses Stadtv. Dr. Schwalbe über die Vor-

lage des Magistrats, betreffend die anderweitige Organisation der städtischen Webeschule, welhe dieselbe zu einem besseren Gedeihen bringen soll. Der Ausschuß rieth zur Annahme der vorges{chl

agenen er dem Ersuchen, daß der Magistrat mit dem Ministe«

rium und den anderen Webeschulen eine Aenderung des § 15 vom Etats- jahr 1897/98 ab herbeiführe, dahin gehend, daß der bei dem Schulgeld

und den nihtpreußishen Deutschen gemachte Unterschied

wegfalle und dafür ein jährliches De von 200 #4 für „Deutsche“

agistrat ersucht werden, für orge zu tragen und die

Zugleih möge der

Die Anträge des Ausschusses wurden Der Etat {ließt nach dem

rjährigen Etat mehr: 126854; 4 Die Einnahme

ist im Ordinarium mit 86 300238 F (gegen den vorjährigen Etat mehr 3 565 499 46), im Extraordinarium mit 2817 574 4 (weniger

mit im Extraordinarium mit

eingestellt; die Ausgabe im Ordinarium

(mehr 651 005 F),

eigenen, besonders festzuseßenden Etats und Stadthaushalts - Etat nur mit den etwaigen Zu- Dieselben ergeben insgesammt. einen Ueber-

städtishen Werke balanciéren ‘insgesammt in Ausgabe mit 64798 549 4 und würden mit dem

Stadthaushalts-.Etat zusammen einen Gesammt-Etat der Sta Berlin von 153 916 361 # ergeben.

t : Nach längerer Debatte taa d aus 15 Mitgliedern bestehenden Aus\{huß zur Vor-

berathung überwiesen. Die Reiseberihte der Beamten und Lehrer,

[lung in Chicago mit städtischer Unterstüßung besucht nem Ausschuß überwiesen, ebenso die Vorlage, be-

treffend den Erwerb von Ländereien zur Erweiterung der nördlichen

Bezüglih der Veranstaltung eines Cyclus von

zwölf Doppelvorlesungen über Elektrotehnik für die technischen Beamten des Magistrats, Députationen der glieder des Magistrats und der Stadtverordneten-Versammlung hatte

die Mitglieder der Verkehrs- und der

städtishen Werke sowie auch für die Mit-

lgenden Antrag an die Stadtverordneten-Versamm-

lung gerihtet: „Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden,

Professor an der Königlichen Technischen Hoch- Cyclus von 12 Doppelvorlesungen

diese Vorlesungen und der fonstigen 2500 A aus den Uebershüssen des 1894/95 bereit gestellt werde.“ - Jn der Begründung welchen derartige Vorlesungen edeutung und fortshreitenden Entwickelung der gs wie au

Vorberathung überwiesen.

des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Sonntag und folgende Tage ununterbrochen:

Eine tolle Nacht.

Konzerte.

Konzert-Haus. Karl Meyder - Konzert. Sonnabend: Strauft-Abend.

Sing-Akademie. Sonnabend, Anfang 8 Uhr: Konzert des Klaviervirtuosen José Vianna da Motta mit dem Philharmonischen Orchefter (Dir. : Prof. F. Mannstaedt).

Birkus Renz. Karlstraße. Sonnabend, Abends

präzise 74 Uhr: Novität! Lusftige Blätter! Novität! Eigens vom Direktor rant Renz un dem Großherzoglich hefsishen Hof - Balletmeister August Siems für Berlin komponierte, mit änzlih neuen technishen Apparaten und Beleuhtungs- Einrichtungen inscenierte Original - Vorstellung in 2 Abtheilungen mit den Auss\tattungs-Diver- tissements Weltstadtbilder! Anfang präzise Abends 7F Uhr. i Sonntag: Zwei Vorstellungen: Nachmittags 4 Ühr: Große humoristische Vorstellung (er mäßigte Preise und 1 Kind unter 10 Fahren frei). Abends 7x Uhr: Lustige Blätter! - Montag, den 2. März: Zwei _Vorstellungeu- Man tone 3 Uhr: Auf Allerhöchsten Befehl: Grofée Extra - Vorstellung. Aufführung roßen militärishen Ausftattungs\tücks 1870/71. bends 74 Uhr: Lustige Blätter!

Familien-Nachrichten.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prem.-Lieut. Alphoné Brauer (Hanau). Eine Tochter: Hrn. Major von Hopffgarten-Heidler (Görliß). -

Gestorben: Hr. Hauptmann a. D. Georg bon Kameke (Ratzeburg i. L.). Hr. Bren fessor Kurt von Kronenfeldt (Hannover). Hr. Professor Ernst Krey (Greifswald). Hr. Rektor €10. Georg Vieliß (Wittstock).

Or

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag: der Expedition (Scholz) in Berlin. Oruck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagk* "Anstalt Berlin A Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen

o von Henri Chivot und Henri Blondeau. usik von Marius Carman. Anfang 74 Ubr.

(ein“chließlich Börsen-Beilage).

Die f\tädtishen Werke haben

Preußischer Landtag. Herrenhaus. j

4. Sißung vom 27. Februar 1896.

Ueber den Beginn der Sizung ist gestern berichtet

worden.

ur Berathung gelangt der Gesezentwurf, betreffend

das nerbenrecht bei Renten- und Ansiedelung s8- gütern. /

Berichterstatter Graf von Pfeil-Hausdorf referiert namens der Kommission über die allgemeinen Gesichtspunkte, welche der Vorlage zu Grunde liegen, und empfiehlt die Annahme der von der Kommission beschlossenen Abänderungen.

Nach § 1 werden durch Eintragung der Anerbenguts- eigenshaft im Grundbuch Anerbengüter alle Rentengüter, welhe auf Grund der Rentengütergesege vom 27. Juni 1890 und vom 7. Juli 1891 begründet sind oder künftig begründet werden, sowie alle Ansiedlerstellen, welhe nah dem An- siedelungsgeseß für Westpreußen und Posen ausgegeben sind oder künftig ausgegeben werden.

Bei diesem Paragraphen läßt der Präsident zunächst eine Generaldiskussion zu.

Freiherr von Durant dankt der Regierung für die Ein- bringung der Vorlage, welche ein erster Schritt zur Entlastung des Grundbesißes sei, und bittet, die beschränkte Geltungsdauer der- selben bald auf die ganze Monarchie auszudehnen. Hätte man seiner Zeit bei der Landgüterordnung bereits das Anerbenrecht ein- geführt, so wären viele Güter in der Familie erhalten geblieben und nicht in andere Hände gefallen. So aber ¡habe die Landgüter- ordnung nur einem Theil der Landwirthschaft zum Segen gereicht. Mit der liberalen, manchesterlihen Theorie müsse die Gesepgebung brehen, der Schwache müsse geseßlich geschüzt werden. Cin be- sonderer Vortheil der Vorlage set die MögliWkeit der Abfindung der Miterben durch Renten und die Möglichkeit, daß die Renten der Abfindungen durh die Rentenbank in Kapital verwandelt werden können. Mit den Aenderungen der Kommission, wie z. B. mit der Beschränkung der Befugnisse der Generalkommissionen, seien seine Freunde einverstanden. Redner empfiehlt s{ließlich die von der Kom- mission beantragte Resolution, wodurch die Regierung ersucht werden soll, Geseßentwürfe vorzulegen, welhe für den gesammten land- wirthschaftlichen Grundbesiß a. das Anerbenrecht einführen und auf die Umwandlung der Hypotheken- und Grundschulden in Renten- s{hulden mit Amortisationszwang hinwirken, þ. der realen Verschul- dung Grenzen ziehen, c. die Bildung besonders mittlerer Fidei- kommifse erleichtern.

Ober - Bürgermeister Westerburg - Cassel stimmt der Tendenz der Vorlage, die Lage der Landwirthschaft zu verbessern, zu, fann aber doh nicht dafür stimmen, weil die erwarteten günstigen Folgen nicht eintreten würden, fondern die Einführung des Anerben- rechts für dieLandwirthshaft {chädlich wirken werde. In Landestheilen, wo das Anerbenrecht noch gar niht bekannt sei, werde man nur Un- zufriedenheit erreihen. Er sci prinzipiell gegen die geseßliche Fest- legung des Anerbenrechts überhaupt und berufe sih dabei auf die Autorität des Reichsgerichts - Naths Bähr. Das Anerbenreht fei feineswegs8,. wie man behaupte, deutshrechtlihen, sondern römisch-reht- lihen Ursprungs. Es handle si niht um die Theilbarkeit eines Gutes, sondern um die Gleichheit des Erbrehts, und diese dürfe nicht verändert werden. Nach den Erfahrungen . in Süddeutschland und pro könne auch ohne Anerbenrecht die Zersplitterung des Grund-

Uu vermieden werden. Der Werth des Grund und Bodens werde dur das Anerbenrecht künstlih gesteigert werden. Ein weiterer wirthschaftliher Nachtheil werde cs fein, daß den Erben das Gut gleichsam in die Wiege gelegt werde, ohne daß es eigener Anstrengung bedürfe, um sih etwas zu erwerben. Was solle mit all den Abfind- lingen geschehen? Sie würden das Proletariat vermehren, sie seten die geborenen Objekte für die Sozialdemokratie. Statt dessen müsse man möglichst viele selbständige wirthshaftlihe Existenzen schaffen. Lehne er die Vorlage mit ihrem beshränkteren Geltungskreis ab, fo müsse er natürlih um so mehr gegen die Refolution sein.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ich kann auf die Beweisgründe des Vorredners nit eingehend erwidern, da ih zu meinem Bedauern viele seiner Ausführungen von diesem Play hier nicht habe verstehen können. Aber ih glaube do genügend von seinen Ausführungen verstanden zu haben, um einige Gegenbemerkungen machen zu können.

Herr Ober-Bürgermeister Westerburg sagte: wenn es ih bloß um das vorliegende Geseß handelte, so könnte man ja vielleicht zu- stimmen, weil es \ich hier wesentlih um das fiskalische Interesse handelt, und ebenso hat Herr Freiherr von Durant bezüglich dieses Gefeßes das fiskalishe Interesse in den Vordergrund gestellt. Meine Herren, wenn hier allerdings auh ein fiskalishes Interesse bei den Rentengütern koukurriert, so is dasselbe doch durchaus nicht das entscheidende; denn hätten wir bei Gelegenheit der Bildung der Rentengüter fiskalishe Interessen verfolgen wollen, dann wäre es vorsihtiger gewesen, von dieser Bildung überhaupt abzusehen. Daß ein gewisses fiskalishes Risiko in der Bildung der Rentengüter, in der Umwandlung der Renten in Rentenbankrenten und Rentenbriefe mit Garantie des Staats liegt, darüber sind wir uns von vornherein klar gewesen. Wir haben aber geglaubt, cine Kulturaufgabe zu erfüllen, wenn wir auf dem Wege der Rentenbildung die Herstellung und Erhaltung des kleineren und mittleren bäuerlihen Grundbesißes befördern. Nun \tehen wir hier vor der Frage, wie sollen die Güter erhalten werden, die wir auf diese Weise gebildet haben, und da allerdings fagen wir uns: wenn das Landrecht oder das römische Recht für diese Güter in Rethtskraft bleibt, so ist neben dem fiskalishen Interesse wegen der eintretenden Gefahr der Leistungsunfähigkeit infolge dieses Erbrechts au der Bestand des Gutes selbst gefährdet. (Sehr richtig!) Daher ist das fiskalische Interesse zwar niht ohne Bedeutung, es steht aber niht im Widerspruch, sondern deckt ih mit dem Kulturinteresse, das wir hier verfolgen. Meine Herren, der Herr Vorredner fagt selbs und ih verstehe das ganz gut, weil ich auch in diesen Ländern gelebt habe —, er sei ein Mann des fränkishen Rechts, und daher könne er sh in diese Gesezgebung nicht so recht hineinfinden. Da muß ih einen Vorbehalt machen : es handelt sih hier nicht um den Gegensaß im deutschen Ret, der \ächsischen Rehtsauffassung und des fränkischen Rechts nein, in der engeren jeßigen Heimath des Herrn Ober-Bürger- meisters von Cassel ist im Ganzen dieselbe Rehtsanshauung herrshend, welhe wir hier nit zu gemeinem Recht. mächen wollen. Jh bin Mitglied des Provinzial-Landtags von Hessen gewesen, als das Höfe-

Erste Beitage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staals-Anzeiger.

M D2

Berlin, Freitag, den 28. Februar

ret, die Einführung der Höferolle, berathen wurde, und wenn damals die Königliche Staatsregierung durch den Mund des damaligen Herrn Ober-Präsidenten fich nicht so entschieden dagegen erklärt hätte, so war wohl siher in dem kurhessischen Provinzial-Landtag selbst ein- {ließli der Mitglieder aus Frankfurt und Nassau eine Mehrheit dafür vorhanden gewesen, dieses Höfereht gewissermaßen um- zukehren und zu sagen: wer sich nicht ausdrücklich aus- tragen läßt, ist von selbst dem Höfegeseß unterworfen. Das war die NRechtsauffassung in Kurhessen. Ich habe das schon oft auêgeführt, daß das fränkishe Recht in dieser Beziehung mit dem sächsischen garniht in Widerspru steht, sondern daß ganz andere Gründe, die ih gelegentlich neulih berührt habe, in denjenigen Ländern, die südlich vom römischen . . . graben liegen, die Naturaltheilung von Grund und Boden und die Auftheilung unter den Erben herbei- geführt haben.

Ich hörte den Ausdruck glebae adscripti. Ich greife glei diesen Ausdruck heraus, weil wir ihn ja hon fo vielsach in den gegnerischen Blättern lesen und die Sache so dargestellt wird, als wenn wir gewissermaßen dur die Einführung des Anerbenrechts eine Art neuer Erbunterthänigkeit einführen wollten. Was thun wir denn hier? Wir thun ja nichts weiter als ein neues Jntestaterbreht ein- führen, welhes in keiner Weise die Testierfreiheit und die Disposition unter Lebenden beschränkt. Wie kann man da solhen Ausdruck gebrauhen und solhe Gesichtspunkte in den Vordergrund schieben! Die einzige Frage, die wir zu entscheiden haben, ist die: Ist dies Intestaterbreht den wirthshaftlihen und sozialen Auffafsungen der Betheiligten in dubio entsprehend und entspriht es großen, ander- weitigen Staatsinteressen? Nun, meine Herren, wissen wix do aus der Statistik, die jeßt im Landwirt hschafts-Ministerium bearbeitet wird, daß in dem größeren Theil von ganz Norddeutsch- land, dort, wo das Landreht und das rômishe Reht solange geherrscht haben, do die wirthshaftlitde Nothwendigkeit dahin geführt hat, durch Ehestiftungen, Gutsübergabevertheilungen und fonstige Formen dasjenige zu sichern, was wir hier als dea vermuthlihen Willen der Betheiligten hinstellen und zum FIntestaterbrecht erheben. Wir üben also keinen Zwang aus, wir legen den betheiligten Gutsbesigern auch keinen unnatürlihen Druck auf. Umgekehrt; wir befreien sie von dem unnatürlichen Zwang der heutigen Geseßgebung, die sie zwingt, Verträge zu machen oder testa- mentarishe Bestimmungen eintreten zu lassen, um denselben Zweck zu erreichen, der hier dur das Gesetz erreicht wird. Das ist die einzige Frage, die man zu beurtheilen hat.

Nun sfagt man: Dies System is doch ein ungerehtes- den abgefundenen Erben gegenüber; es ist eine neue Ungleichheit unter den Kindern. Meine Herren, ih habe darauf {on früher geantwortet und kann heute nur wiederholen, daß nah meinen Erfahrungen dies römische Erbrecht bei den Grundstücken, die ihrer Natur nah garnicht getheilt werden können, niht paßt, in der Rheinebene kann ih den Morgen noch zehnmal wieder theilen, und jeder Theil hat noch eine gewisse Bedeutung; aber in Norddeutschland in unseren Verhältnissen ist ein Gut, welches bestimmte Gebäude hat, bestimmte Stallungen, bestimmte Scheunen, und zu dem eine größere Zahl von Land gehört, naturgemäß untheilbar. (Sehr richtig.) Wenn man aber das Gut nit theilen kann, wenn die Erben gezwungen sind, es einem zu überlassen, dann, sage i, ist das römische und landrehtlihe Erbrecht in feiner krassen Durchführung die Privilegierung der ersten Generation. (Sehr richtig!) Denn, meine Herren, in der zweiten Generation ift oft mehr zu theilen. (Sehr richtig!) Sehen Sie sih einmal die Rentengüter an! Welche Rentenlast übernehmen die kleinen Ansiedler! Meistens genügt die Rente noch nit einmal; sie haben nicht die Baarmittel, zu bauen, sie haben oft niht die genügenden Mittel, um glei ein vollständiges Vieh - Inventar anzuschaffen; sie müssen oft noch Hypotheken hinter den Renten aufnehmen. Wenn da son die erste Generation bei der Theilung niht mehr viel bekommt, bekommt die zweite Generation doch nichts mehr. (Sehr rihtig! Hört ! hört !) Wie aber in dem Gebiete des Anerbenrechts! Z. B. meiner Heimath, in Osnabrück, hon? Gewiß wird der Anerbe da stark bevorzugt; aber wie betrachtet er s{ch? Er betrachtet sich, selbs wenn die Eltern todt sind und das Gut angenommen is, mehr noch als Verwalter eines Familienguts; er hilft den heraus- gegangenen Brüdern und Schwestern, der Hof bleibt ihnen immer gewissermaßen eine Reservestelung und da die Vershuldung bei diesen Gütern infolge der geringeren Abfindung weit geringer ift, ist auch viel eher die Möglichkeit vorhanden, baare Kapitalien zu ersparen und sie zur Abfindung der übrigen Kinder mit zu verwenden, ohne das Grundstück selbst für alle Zukunft mit Hypotheken zu belasten. Also, meine Herren, wir thun hier nichts Gewaltsames, sondern es ist endlih die Zeit gekommen, wo wir nicht mehr unter dem Druck des formalistishen römischen Rechts stehen, welches auf vielen Gebieten heilsam, auf diesem Gebiete nah meiner Meinung den natürlihen Verhältnissen in Deutschland nicht entsprach; wir sind endlich dahin gekommen, um unser Recht aus unseren eigenen Verhältnissen heraus zu Tonstruieren und das wir sind selbstbewußt und stark genug geworden dürfen wir uns heute in Deutschland erlauben.

Meine Herren, nun sagt der Herr Vorredner, das Anerbenrecht hätte den chweren Nachtheil, daß gewissermaßen wenn ih ihn recht verstanden habe der Anerbe von vornherein als der prädestinierte Nachfolger das Gut in seine Wiege gelegt bekäme, und er ih infolgedessen ge- wissermaßen als der Herr des Hofs ansehe. Das ist vollkommen richtig; das kann ih nit ganz bestreiten, aber es ist fein zutreffender Einwand gegen dies hier vorliegende Geseß; denn dem Vater steht es immer zu, wenn der älteste Sohn die körperlichen und geistigen Qualitäten niht hat, oder wenn er sih in seinem Be- tragen niht dana anläßt, einen jüngeren Sohn zu nehmen. Es ist also in dieser Beziehung für den Anerben kein wohlerworbenes Recht gegeben, das Gut zu erhalten. Jch halte es auch nah meinen Erfahrungen für sehr nöthig, daß der Vater die

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Befugniß hat, unter den Söhnen den Geeignesten auszuwählen, und, wenn es nothwendig ist, au den ältesten Sohn zu übergehen. - Ja, ih gehe noch weiter! Wenn man das einführen könnte, was man wohl gegenüber den im allgemeinen vorhandenen Sitten niht einführen faun, daß das Minorat die Regel wäre, so würde ich das Minorat dem Majorat für kleine bäuerlihe Besißungen weit vorziehen.

Meine Herren, der Herr Vorredner hat nun erheblihe Bedenken getragen, si auf dies Geseß einzulassen, weil er sagt: Die Regierung sowohl wie die Kommission und das Herrenhaus haben sih auf den Standpunkt gestellt, daß dies der erste Schritt sei; man wil weiter gehen, man will das ganze Land diesem Anerbenrecht unterwerfen. Ja gewiß, ih glaube auch, daß die Inten- tionen der Königlichen Staatsregierung dahin gehen, hier nur den ersten Schritt zu thun und nach und nach dieses Anerbenrecht auch auf andere Landestheile auszudehnen. Aber, meine Herren, das fage ich ausdrüdlich gegenüber dem Wortlaut der wohl wahr- sheinli® nicht so gemeinten Resolution. Ih glaube nicht, daß es die Meinung der Staatsregierung ist, dies An- erbenrecht unbedingt auf das ganze Land auszudehnen, sondern man wird untersuGßen müssen, wo die wirthschaftlihen Ver- hältnisse dem entsprechend liegen, wo die Sitte und Gewohnheit nohch erhalten ift, daß einer das Gut unter Abfindung der übrigen Erben übernimmt. Jch halte ein Intestaterbreht auf der Grundlage des Anerbenrechts für diejenigen Landestheile in Nassau und am Rhein, wo schon seit Jahrhunderten die Naturaltheilung vollständig Sitte und Gewohnheit ist und dem Rechtsgefühl des Volkes au vollständig entspricht, für durhäus unzweckmäßig und unrichtig. Ich glaube, daß man da höstens ein fakultatives Anerbenreht einführen kann, aber es regelrecht als Intestaterbreht in diesen Ländern einzuführen, das halte ih nit für ausführbar. Aber ih kenne noch andere Landes- theile, wo das sehr {wer sein wird, beispielsweise wird in einem Theil unserer Elb- und Wesermarshen und der holsteinishen Marshen die Sache immer {hon sehr zweifelhaft,

Aber darüber, glaube ih, kann kein Zweifel sein, daß in dem größten Theil der preußischen Monarchie das Anerbenreht das natürliche Intestatreht sein würde (Bravo!), und wir werden daher allerdings der Frage nahgehen müssen, ob es nicht zweckmäßiger ist, au für solche Landestheile das Anerbenreht später ebenso zu be- handeln.

Meine Herren, vor kurzem hat der Provinzial-Landtag von Westfalen, wie ih höre, Beschlüsse gefaßt wegen Aenderung der Höferollegeseßzgebung, die ganz auf der Grundlage dieses Geseßentwurfs stehen, nur mit einer Ausnahme allerdings, die ih als Finanz-Minister nicht annehmen fann, worauf ich aber zur Zeit niht eingehen will. (Heiterkeit.)

Dort haben wir also die Bezeugung des Provinzal-Landtages einer bedeutenden Provinz, die sagt: wir wünschen dieselben Rechtsgrundlagen, die hier in dem Gesetz enthalten sind, und ih bin überzeugt, derartige Ausfprüche sahkundiger Personen aus verschiedenen Landestheilen kann man noch sehr viele beibringen. Wenn demgegenüber sich nun der Herr Vorredner auf Autoritäten berufen hat, so muß ih sagen: die Autorität des Professors Brentano für unsere hiesigen bäuerlichen Verhältnisse liegt bei mir niht s{chwer, so sehr ich ihn auch fonst \chäte; ih verlasse mich da mehr auf die praktischen Erfahrungen der Männer, die in folchen Gebieten gelebt haben oder leben, als auf die Anschauungen eines Professors, der meines Wissens sih diese Dinge nie mit eigenen Augen angesehen hat. (Heiterkeit.)

Ich glaube, daß der Herr Vorredner auch den Geheimen Rath und früheren Minister von Schaeffle erwähnt hat, wenn ih recht verstanden habe. Ja, meine Herren, von Schaeffle erklärt si aller- dings gegen das Anerbenreht, aber nur deswegen, weil er sagt : dasselbe geht nit weit genug. Das Wesentliche ist die Einführung einer Ver- \huldungsgrenze auf die Hälfte des Gutswerths. Das wäre eine ganz andere Beschränkung, meine Herren, und ih weiß nicht, ob in dieser Beziehung nicht Schaeffle s\chließlich Recht behalten wird. Zur Zeit \teht die Frage nicht auf der Tagesordnung; aber solhe Motive können doch nit als Autorität gegen das Anerbenreht geltend gemacht werden. Außerdem ift Schaeffle ein Süddeutscher, der die Verhältnisse, die wir im Norden n wohl aus eigenem Studium und eigener Anschauung wenig ennt.

Meine Herren, ih habe {on früher gesagt: diesem Gebiete in der Zeit der Revision. Gewiß, die Geister scheiden \sih; die einen bleiben stehen auf den her- gebrahten röômishen und [landrehtligden NRechtsanschauungen, halten die absolute Freiheit und das jus utendi vel abutendi dominii, die Parzellensouveränetät, für das allein Richtige. Die anderen fassen die Bedeutung des Grundbesizes anders auf; fie glauben nicht, daß es rathsam ist, den Grundbesiß allen rechtlichen Bestim- mungen zu unterwerfen, wie den Mobiliarbesit; sie wollen niht, daß der Grundbesiß rein den Charakter einer Waare annimmt, sie wollen mit allen Kräften die wachsende gefahrdrohende, uns Alle ershreckende Vershuldung des Grund und Bodens zu verhüten suhen. Sie erblicken in dem verkehrten Erbrecht einen der Hauptgründe der Vershuldung, und sie fragen fich daher : können wir bei den hergebrahten landläufigen Anschauungen stehen bleiben, oder müssen wir aus der Erfahrung lernen und diejenigen Maß- nahmen ergreifen, die uns geboten seinen? Diese Anschauung geht weiter davon aus, daß der Grund und Boden doch auch eine ganz andere Beziehung zur gesammten Gesellshaft und Gesellshaftsordnung und zum Staat hat, wie irgend ein Glas Bier oder ein Zehnmarkftück, und sie sagen, es ist durhaus nicht zutreffend, daß dieselben Rehtsprinzipien ohne Wahl und ohne Qual auf jede Form des Eigenthums angewendet werden müssen. Wer die Geschichte des Rechts kennt, namentlich des Grund und Bodens, der weiß ja, wie das Recht sich mit den wirthschaftlihen Verhältnissen und den sozialen Aufgaben des Grund und Bodens stetig verändert hat.

wir sind auf

Warum sollen wir denn nun immer auf derselben Stelle bleiben und \{ließlich einem Abgrund zusteuern! (Lebhaftes Bravo.) '