1914 / 283 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Dec 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

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283,

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Fnhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c. Deutsches Reich.

Bekanntmachungen der Verteilungsstelle für die Kaliindustrie

über die Gewährung von Beteiligungsziffern. Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. /

Erlaÿe, betreffend die Anwendung des vereinfahten Ent- eignungsverfahrens bei dem Bau der Hoc- und Untergrund- bahn Berlin—Neukölln und auf Chausseebauuntiernehmungen im Kreise Niederbarnim. /

Bekanntmachung, betreffend das Stipendium der Naihalie Hirsch, geb. Wolff,-Stiftung. |

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 32 der Preußischen GSeseßsammlung.

Ernennungen 2c.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Amtsgerichtsrat a. D. Wohl in Elbing und dem Oberlehrer a. D., Professor Harings in Bad Oeynhausen den Noten Adlerorden vierter Klasse,

dem Weihbishof und Domherrn Dr. Augustin in Breslau den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse,

dem Kirchenältesten, stellvertretenden Amtsvorsteher, Rentner Thieme in Zschortau, Kreis Delißsch, dem Lehrer Lebe am Lyzeum in Halle a. S., dem Zollsekretär a. D. Podschus in Zoppot, Kreis Neustadt W.-Pr.,, und dem Fürstlichen Revier- förster a. D. Haucke in Rottleberode, Kreis Sangerhausen, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Lehrer a. D. Wieden feld in Rheydt den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem Kreischausseelommissar Wagner in Torgau das Verdienstikreuz in Gold,

dem Pförtner a. D. Gerhard Giels, dem Stationspsleger a. D. Johann Giels, beide in Weinsheim, Kreis Prüm, dem Eisenbahnweichensteller a. D. Hauser in Flörsheim, Landkreis Wiesbaden, und dem bisherigen Eisenbahngüter- bodenvorarbeiter Jaeckel in Saarbrücken das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Eisenbahnrangierführer a. D. Sch önick in Mainz- Kastel, den Eisenbahnweichenstellern a. D. Kuhn in Langen- lonsheim und Poß in Bingerbrück, beide Kreis Kreuznach, den Bahnwärtern a. D. Beg in Rümmelsheim, Kreis Kreuz- nach, und Boos in Clotten, Kreis Cochem, und dem Schweine- meister Blanke in Hofspiegelberg, Kreis Hameln, das AU- gemeine Ehrenzeichen sowie

dem bisherigen Eisenbahnbohrer Schneider in Zewen, Landkreis Trier, und dem bisherigen Eisenbahnlokomotivpußer Werner in Filzen genannten Kreises das Allgemeine Ehren- zeichen in Bronze zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König kaben Aller- gnädigst geruht : dem Staatssekretär des Reichspostamts, Wirklichen Geheimen Nat Kraetke die Erlaubnis zur Anlegung der ihm verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:

des goldenen Sterns zum Großkreuz des Königlich Sächsischen Albrechtsordens, des Großkreuzes des Ordens der Königlih Württembergischen Krone, des Großkreuzes des Groß- herzoglih Badischen Ordens Bertholds L1.,, der Krone zum Großkreuz des Großherzoglih Hessishen Verdienstordens Philipps des Großmütigen und des Großkreuzes des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens.

Deutsches Nei ch.

Im Reichsamt des Junnern is der expedierende Sekretär und Kalkulator Jahn als Geheimer expedierender Sekretär angestellt worden. ;

Bei der Reichsbank sind ernannt:

der bisherige Bankbuchhalter Reuter in Posen zum Vanktassier; : N E

die bisherigen Buchhaltereiassistenten Bültemeyer in ita und Reimmann in Hadersleben zu Bankbuch-

der bisherige Kalkulaturassistent Kutter in Berli Bankkaltulct g ulaturassisten r in Berlin zum

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sißung vom 15. Oktober 1914 entschieden :

_Für die Kaliwerke Grethem-Büchten, G. m. b. H. zu Grethem (Provinz Hannover) wird vom 1. November 1914 ab eine endgültige Beteiligungs8ziffer in Höhe von 5,4486 Tausendsteln festgeseßt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungs8ziffer gemäß § 12 Abs. 2 des Geseßes über den

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Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember, Abends.

Absatz von Kalisalzen vom 25. Mai 1910 für das dritte Jahr nah Antreffen des Kalilagers, d. h. bis zum 1. November 1915, um dreißig vom Hundert, für das vierte Jahr um zwanzig vom Hundert und für das fünfte Jahr um zehn vom Hundert gekürzt wird. Berlin, den 14. November 1914. (Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante.

Vorstehende Entscheidung ist den Kaliwerken Grethem- Büchten, G. m. b. H. in Grethem, Post Gilten (Hannover) am 16. November 1914 zugestellt worden.

J: N: Ulla

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sizung vom 15. Oktober 1914 entschieden :

Den Kaliwerken Prinz Adalbert, Aktiengesell- haft zu Oldau, wird vom 1. Oktober 1914 ab eine end- gültige Beteiligungsziffer in Höhe von 7,7996 Tausend- steln gewährt.

Berlin, den 14. November 1914.

(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante.

Vorstehende Entscheidung ist den Kaliwerken Prinz Adalbert A.-G. in Oldau (Post Winsen, Aller) am 16. November 1914 zugestellt worden.

J: A.: Ullxih.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sizung vom 15. Oktober 1914 entschieden:

Für das Kaliwerk Hadmersleben II der Gewerk- \haft Hadmersleben zu Westeregeln wird vom 1. Juli 1914 ab eine endgültige Beteiligungsziffer in Höhe von 7,0880 Tausendsteln festgeseßt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer gemäß § 12 Abs. 2 des Geseßes über den Absaz von Kalisalzen vom 25. Mai 1910 für das dritie Jahr nah Antreffen des Kalilagers, d. h. bis zum 1. Juli 1915, um dreißig vom Hundert, für das vierte Jahr um zwanzig vom Hundert und für das fünfte Jahr um zehn vom Hundert gekürzt wird.

Berlin, den 14. November 1914.

(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. Wi! (Vie.

L E 1 Vorstehende Entscheidung ist der Gew e rlshaft Hadmers- leben in Westeregeln (Bez. Magdeburg) am 16. November 1914 zugestellt worden. J. A.: Ullrich.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sizung vom 15. Oktober 1914 entschieden:

Der Vereinigten Harzer Bergbaugesellschaft m. b. H. wird für ihr bei Fla föcheim liegendes Kaliwerk Friedrichroda vom 1. August 1914 ab eine vorläufige Beteiligungsziffer in Höhe von 2,2747 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durhschnittlihen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das gesezlihe Höchstmaß zurücgeht.

Berlin, den 14. November 1914.

(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. F, D, 2 WANTs:

Vorstehende Entscheidung ist der Vereinigten Harzer Bergbaugesellschaft m. b. H. in Hannover, Schillerstr. 23, am 16. November 1914 zugestellt worden.

J. A. :: Ullridh.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Besizer der Rittergüter Siethen und Gröben im Kreise Teltow, Dr. juris Friedrih Eduard Gottfried Badewi t, Regierungsassessor und Rittmeister der Reserve a. D. in Siethen, den Adel zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Königliche Staatsministerium den Ge- heimen Oberfinanzrat und vortragenden Rat im Finanz- ministerium Fernow in Berlin zum Präsidenten der General- lotiteriedirektion im Nebenamte ernannt.

1914.

S r.10:8 des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfahten Enteignungsverfahrens bei dem Bau der Hoh- und Untergrundbahn Berlin—Neuk ölln.

Vom 23. November 1914.

Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be- treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs- gefangenen, vom 11. September 1914 (Geseßsamml. S. 159) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteigutmgaon m nah den Vorschriften der Verordnung bei dem Vau der unterm 4. Juni 1914 genehmigten Hoch- und Untergrundbahn von der Ee der Christiania- und Schweden- straße in Berlin bis ungefähr zur Ecke des Kottbuser Dammes und der Weserstraße in Neukölln, zu deren Ausführung der A. E. G.-Sqhnellbahn-Aktiengesellshaft in Berlin das Recht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des Grund- eigentums durch Allerhöchsten Erlaß vom 13. April 1914 ver- liehen worden ist, Anwendung findet.

Berlin, den 23. November 1914. Das Staatsministerium. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Lentze. von Loebell. Kühn.

Erl ck@} des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfahten Enteignungsverfahrens auf Chaussee bauunternehmungen im Kreise Niederbarnim.

Vom 25. Novembec 1914.

Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be- treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und ‘oa Beschäftigung von Kriegs=- gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesesfamml. S. 159) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enten E nah den Vorschriften der Allerhöhsten Verordnung bei den vom Kreise Niederbarnim, Regierungsbezirk Potsdam, auszuführenden, dur diesseitigen Erlaß vom 21. November d. J. mit dem Enteignungsreht ausgestatteten Chausseebauunternehmungen, nämlih dem Ausbau der Strecken

a. von Friedrihsfelde nah Dahlwiß,

h. von Groß Schönebeck nach Groß Dölln,

c. von Summt nach Lehniß,

d. von Herzfelde einerseits und Kagel anderseils zur Kreis- haußjee Erkner—Neu Hartmannsdorf,

e. von Zühlsdorf nah Wandlig,

f. von Germendorf bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Hohenbruch und von der Kreisgrenze aus der Richtung von Hohenbruch nah Nassenheide,

stattsindet.

Berlin, den 25. November 1914.

Königliches Staatsministerium.

Beseler. von Breitenbach. Sydow. Freiherr von Schorlemer. Len ge. Kühn.

Delbrück. von Trott zu Solz. von Loebell.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

_Der Kanzleise?re beim Kaiserlihen Patentamt Gustav Ohst ist zum Geheimen Kanzleisekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ernannt wörden.

Ministerium der geistlihen und Unterrichiss angelegenheiten.

Königliche Akademie der Künsie zu Berlin.

Stipendium der Nathalie Hirsch, geb. Wolff, -Stiftuns.

_ Die Stiftung hat den Zweck, jüngere talentvolle, fleißige und \trebsame Schülerinnen der mit der Akademie der Künste ver undenèn Lehranstalten für Musik, die sich in Notlage befinden, zu ihrer Aus bildung zu unterstützen. -

Zur Erreichung dieses Zweckes werden jährlich die Zinsen des Stiftungskapitals nah Abzug der Verwaltungskosten in Form ei 16s Stipendiums verwendet. Das Stipendium für 1915 beträgt 350 Dasselbe soll nur einer Person zugute kommen, und zwar chs einer in der Königlichen akademischen Hochschule für Musik R der Gesanastunsi widmenden Schülerin. Sollte keine wütdige Bös werberin unter diesen \ich befinden, so sollen in zweiter Linie Schüle rinnen der akademis{en Meistershulen für musikali\Ge Komposition Betracht kommen. Falls sih auch unter diefen feine ceignete werberin findet, \o können an dritter Stelle Sh er akademisGen Hocbschule berücksichtigt werden, die sich auf Mi oder cinem anderen Instrument ausbilden. ewerberin jüdisher Religion erhalten bei annähernd glel Leistungen den Vorzug. Die Auszablung des Stipendium folgt am 5. Mai 1915.