1914 / 286 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Dec 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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Da der Kaiserliche Botschafter in Rom von Flotow aus Gesundheitsrücksichten einen längeren Urlaub antreten muß, hat, wie die „Norddeutshe Allgemeine Zeitung“ meldet, Seine E der Kaiser den Fürsten von Bülow mit der ührung der Geschäfte der Kaiserlichen Botschaft n Rom beauftragt. i Nach einer Meldung des „Reutershen Bureaus“ foll die deutsche Regierung wegen des Einfalls in Angola der portugiesischen Regierung Entschuldigung angeboten haben.

Die Meldung ist dem „Wolffshen Telegraphenbureau“ zufolge -

erfunden. Von einem deutschen Einfall in Angola ist hier überhaupt nichts bekannt. Danach ïann also auch von dem Angebot einer Entschuldigung keine Rede sein.

Zu der amilien Pariser Meldung vom 2. Dezember, daß französishe Truppen im Elsaß Oberaspah und Niederaspach erobert hätten, erfährt das „W. T. B.“ von maßgebender Seite, daß es sih bei Oberaspach lediglih um eine Postierung handelt, die von unseren Truppen freiwillig geräumt worden ist, ein Ereignis ohne jeden Belang. Nieder- aspach- isi nah wie vor in deutshen Händen.

Die Nr. 11 der „Amtlichen Nachrichten des Reihs- verfiherungsamts“ vom 15. November 1914 enthält im Amtlichen Teile unter A (Allgemeines):

die Wahlordnung vom 3. November 1914 für die Wahl der nichtständigen Mitglieder des Reichsversiherungtamts aus den Ver- sicherten (S 88 Abs. 1 der Reichsversiherung8ordnung).

Unter B (Unfallversicherung) folgen:

Bekanntmachung vom 29. September 1914 über die Genehmigung von Unfallverhütungsvorschriften im 3. Vierteljahr 1914, |

Bekanntmachung vom 23. September 1914 über die Genehmigung von Gefahrtarifen im 3. Vierteljahr 1914.

Hieran a ih Nekursentscheidungen [2757, 2758] *), eine Entscheidung des Beschlußsenats [2759] und eine andere Ent|cheidung [2760] über folgende Gegenstände: i

der Vorsigende des Versicherungs8amts braucht bei der Verneh- mung des Berechtigten im Einspruchsverfahren einen Schriftführer niht zuzuziehen; leidet das berufsgenofsenschaftlie Verfahren an einem wesentlihen Mangel, fo sieht die Zurückverweisung der Sache in dem freien, in der Rekursinstanz nicht nahprüfbaren Ermessen des Oberversiherungsamts [2757];

die Versagung einer Rente von dem Zeitpunkt ab, bis zu dem in derselben Entscheidung eine vorläufige Nente gewährt ist, fällt nicht er P 1585 Abs. 1, § 1700 Nr. 7 der NReichsversiherungsordnung [2768]; Â die Beschwerde im Sinne des § 705 Abs. 1 der Yteihs8versithe- rungsordnung ist kein „Rechtsmittel“ und daher an keine Frist 128 der Neichsvei fiherung8ordnung) gebunden ; n

der Borstand kann den Befolbungsplan fo gestalten, daß gewisse Gehaltsfäße niht allen Angestellten zugute kommen, der außerhalb der Dienstordnung aufgestellte Plan bedarf als solcher niht der Ge- nehmigung des Reichsversiherungsamts; / :

bei der Prüfung der Frage, ob bestehende Dienslverträge füc die Angestellten günstiger sind, als die Bestimmungen der neuen Dien stt- ordnung, ist der Kreis der das Dienstverhältnis nah einer bestimmten Richtung regelnden WVertragöbestimmungen der Gesamtheit dec entsprehenden Dienstvorschriften gegenüberzuitellen ; /

die Berufsgenofsenshaft muß die Bestimmungen der Dienst- ordnung auch gegenüber folden Angestellten anwenden, welche die ausdrüdlibe Anerkennung der Dienstordnung verweigert haben ; fie kann aber von der Anerkennung die freiwillige Gewährung von Vor- teilen abhängig machen ;

die neue Dienstordnung und der dana aufgestellte Besoldungs- plan haben mangels besonderer Bestimmungen keine rückwirkende Kraft in dem Sinne, daß die beim Inkrafttreten {on im Dienste befind- lien Angestellten unter Berufung auf die Anzahl threr Dienstjahre vom 1. Januar 1913 ab das Gehalt in der Höhe verlangen könnten, wie es die unter der Herrschaft der neuen Dienstordnung eintretenden Angestellten nach der gleichen Reihe von. Dienstjahren erhalten [2759];

ein Jachtklub, der selbst keine Fahrzeuge hält, aber einen Boots- mann angestellt hat, ist nit versitzecrungspflichtig [2760].

Der-Abschnitt C (Kranken-, Juvaliden- und Hinter- bliebenenversiherung) enthält zwei Bekanntmachungen über die Befreiung von der Versicherungspfliht nah § 1242 der Reichsversiherungsordnung und das Rundschreiben vom 21. März 1914 an die Vorstände sämtlicher Landesversicherungs- anstalten, Sonderanstalten, Berufsgenossenschaften (Sektionen), an sämtliche Ausführungsbehörden sowie an die Vorstände von Krankenkassen über die Statistik der Heilbehandlung bei den Trägern der Jnvalidenverficherung für das Jahr 1913. Den Entscheidungen der Beschlußsenate (1916 bis 1923) sind folgende Leitsäßze vorangestellt : H

1) die an„pershiedenen Orten ständig beschäftigten Versicherungs- pflichtigen eines Betriebs, für den eine gemeinsame Betriebskranken- kasse nit errichtet ist, find niht bei der für den Betrtebssit zu- ständigen Ortskrankenkafse, sondern bei den verschtedenen Ortsfkranken- kassen thres Beschästigungsorts (zu vergleichen §8§ 153 bis 156 der Reichsversicherungsordnung) zu versichern. i

2) Streit über das Versicherungsverhältnis, der zwischen dem Arbeitgeber oder etnem Versicherten und etner Kasse entsteht, ist nah S 405, niht nach § 258 der Reihsversiherungsordnung zu entscheiden, auch wenn eine andere Kasse durch Beschwerdeeinlegung sich an dem Verfahren betetligt hat [1916] *): / j

der Begriff „geringsügiger Entgelt“ im Sinne des Bundesrats- beschlusses vom 17. November 1913, betreffend die Befreiung vorüber-

ehender Leistungen von der Krankenversiherungépfliht (Amtliche Nachrichten des N.-V.-A. 1913 S. 802), tît der gleiche, wie er in dem auf dem Gebiete der Invalidenversiherung ergangenen ent- fprehenden Bundeëratsbes{lusse vom 27. Dezember 1899 (Amt-

- lie Nachrichten des R.-V.-A. 1900 S. 181) gebraucht wird. Danach ist die Frage, ob ein Entgelt ein geringfügiger ist, nur im Einzelfal unter Vergleichung mit den übrkgen Einkünften des Beschäftigten und unter Berücksichtigung seiner Lebers- haltung zu entscheiden. Einen gewissen Anhalt nicht eine feste Abgrenzung gibt hierbei der Umstand, ob der Entgelt ein Drittel des gemäß § 8 des Krankenversiherungsgeseßes festgeseßten orts- üblichen Tagelohns, jeßt des gemäß 149 ff. der Netichéversichheruugs- ordnung festgesexten Ortélohns übersteigt [1917];

die Beftiinuning einer Krankenkassensaßung, die nur zur Ver- hütung der Beschlußunfähtgkeit des Vorstandes die Zuziehung eines Stellvertreters zuläßt, ist ungültig [1918];

gegen die Fesistellung der Dienstordnung durch das Oberversiche- rungêamt nah d 3596 der Neichsversiherung8ordnung ist eine Be- schwerde an das Aa igen nit zulässig [1919];

1) der Begriff des Diensiboten im Sinne der Preußischen Gesindeordnung vom 8. November 1810 seßt niht unbedingt voraus, daß die Wohnung oder der Schlafraum des Dienstboten zum Hause oder zur Wohnung der Herrschaft gehört. Daher können auch sogenannte Tagesmädchen zu den Dienstboten gerehnet werdcn ;

*) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden einge- klammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den „Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht sind.

2) aus der Vorschrift des § 437 der Meru r welche die „in die bhäuslihe Gemeinschaft aufgenommen“ Dienstboten betrifft, ist nicht zu folgern, daß die Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft der Herrschaft für den Begriff des Dienstboten nah der

Neichsversicherungs8ordnung nit wesentlich set; i : B E des Dienstboten im Stuane der Neichsversihherungs-

ordnung bestimmt sih nach dem Landesreht [1920];

der das daß der Vorsitzende dês Vberveisicherung?amts in einer Sache entshieden hat, in der nah der Neichsversicherungs8ordnung die Beschlußkammer zu ent\cheiden gehabt hätte, \hließt zwar eine Verletzung des WBerfahrens in si, bietet aber keine Handhabe zur Aufhebung der Entscheidung im Beschwerdewege, wenn fie an sich endgültig ift [1921]; j

das Oberoersicherungs8amt ist im Falle des § 1459 Abf. 2 der Neichéversicherungsordnung an den Antrag auf Abgabe der Sache an das Neichsversiherungsamt nicht gebunden, wenn es sfih nah einer Ansicht niht um eine noch nit feitstehende Auslegung gefeßlicher Vorschriften von grundsäßgliher Bedeutung handelt [1922]; :

in der Entscheidung 1923 hat das Neichöversicherungsamt die Versicherungspfliht der Schwester eines katholishen Pfarrers, die ihrem Bruder den Haushalt führt, bejaht.

Unter der F L „Andere Entscheidungen" find folgende Grundsäße veröffentlicht : i

n R oder verwitwete Lehrerin i} versiherungspflihtig, wenn thr zwar ein Anjpruh auf Nuhegehalt, nicht aber au eine dem § 1234 der Reichsveisicherung8ordnung entsprehende Hinter-

bliebenenfürsorge gewährleistet ijt [1924] ; |

die Arbeiter der Stadt N. unterliegen der Versicherungspflicht auch dann, wenn sie der Versorgungskajse für die nicht vensions- berechtigten städtishen Bediensteten und Arbeiter angehören [1925];

polnische Arbeiter rufsisher Staatsangehörigkeit, die zur Bes {äftigung in einem landwirtshaftlihen Betrieb im Großberzogtum Sachsen für weniger als ein Jahr angenommen worden sind, sind auch dann versiherungsfret, wenn sie ihren Dienst bereits einige Zeit vor dem zulässigen Termin antreten [1926];

Ersaßtzkassen haben nur die Pflicht zur Rechtshilfe, nicht auch das Recht auf RNechtshiife [1927];

bei Verwendung des Briefstemvels und des Portoablöfungs- vermer!8 des Landrats sind dem Bersiderungs8amt nah § 59 Abj. 2 der Reichsversicherungsordnung die Beträge als Portoausiagen zu er- seßen, die aufzuwenden gewesen wären, wenn die Versendung ohne Benußung des Ablösungsverme1ks erfolgt wäre [1928];

der Begriff der „Barauslagen des Verfahrens" im Sinne des 8 59 Abs. 2 der Reichsversichherungsordnung ist aus dem Gesetz zu erklären und läßt eine abweichende Begrenzung durch die Landés-

verwaltung nicht zu [1929];

der Bescheid 1930 spribt aus, es empfehle sich im allgemeinen nicht, daß die Versiherung2anstalten bei Strafandrohungen, die sie auf Grund threr Ueberwachungsvorscbriften in Verbindung mit § 1467 der Neichsversicherungsorduung erlassen, in der Verfügung auf tas Necht der Beschwerde an das Neichsversiherung2amt hinweisen.

Den Schluß bilden die Uebersichten über die Zahlungen aus Jnvaliden-, Kranken-, Alters- und Zusaßtrenten der 31 Ver- sicherungsanstalten und über ihre Veirsicherungsleistungen an Hinterbliebene im Monat September 1914 sowie über den Er- lós aus Beitragsmarken im Monat Oktober 1914.

Der heutigen Nummer des „Reihs- und Staatsanzeiger3“ liegen die Ausgaben 252, 258, 254 und 255 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 94. Verlustliste der preußishen Armee, die 97., 98. und 99, Verlustliste der bayerishen Armee, die 69. Verlustliste der sächs i- \hen Armee, die 71. Verlustliste der württembergi- \hen Armee und die 12. Verlustliste der Kaiserlichen Marine.

Breslau, 4. Dezember. Wie die „Schlesische Zeitung“ berichtet, hat der General der Jnfanterie von Woyr|\ch, der von Seiner Majestät dem Kaiser anläßlih seiner Anwesenheit bei der ihm unterstellten Armeeabteilung zum General- obersten ernannt wurde, dies dem Oberpräsidenten der Provinz Schlesien in einem Briefe mitgeteilt, in dem es heißt:

Ich weiß es und bin stolz darauf, daß 1ch diese erneut- Aus- zeihnung lediglih der Allergnädigsten Anerkenuung der guten Leistungen meines braven Landwehrkorps zu verdanken habe, das treue Wacht hâlt an der Grenze unserer lieben Heimatsprovinz Schlesien.

Hamburg. Der Senat hat den Bürgermeister Dr. von Melle zum ersten, den Senator Dr. Schroeder zum zweiten Bürgermeister für das Jahr 1915 gewählt.

Oesterreich-Ungarn.

Der Kaiser Franz Joseph hat von dem Kommandanten der fünften Armee, General der Jnfanterie von Frank vor- gestern folgendes Telegramm erhalten :

In dem feterlihen Augenblicke, da es uns gegönnt ist, auf der Belgrader Festung Eurer Katjerlihen und Königlichen Aposto- lishen Majestät glorreihe Standarte zu hifsen, bitte ih im Namen der um dieses Panier versammelten UAbordnungen aller Teile der gesamten bewaffneten Wehrmacht, Eurer Majestät unsere begeisterte Huldigung alleruntertänigst darbringen zu dürfen. i:

Frank, Gen. d. Inf.

Hierauf sandte der Kaiser an den General von Frank folgendes Telegramm :

Die Huldigung der zu unserer auf der Belgrader Festung ge- hißten Standarte emporblickenden treuen Krieger freudig entgegen- nehmend, denke ih bewegten Herzens meiner braven, trefflich geführten Balkan/treilikräfte, deren heldenmüttgen Kämpfen auch die Besitnahme Belgrads zu danken ift. Franz Joseph.

Die „Reichspost“ erfährt von diplomatischer Seite, daß die verschiedentlihen Meldungen über angeblihe Absichten maßgebender Kreise in Serbien, angesichts der großen Fort- schritte der Kaiserlihen Truppen auf serbischem Boden einen Sonderfrieden mit Oesterreih-Ungarn anzubahnen, um den vollständigen Zusammenbruch des Königreichs zu ver- meiden, jeder Grundlage entbehren. Die serbische Regierung sei abhängig von St. Petersburg, und es geschehe in Serbien heute nur das, was Rußland wolle. Das Zaren- reih werde aber nie zngeben, daß sein Vasallenstaat sich mit der Donaumonarchie aussöhne. |

Großbritannien und JFrland.

Die Admiralität hat eine neue Verlustliste ver- öffentlicht. Danach verlor die Marine seit Beginn des Krieges 308 Offiziere und 7035 Mann, darunter 220 Offiziere und 4107 Mann tot.

Presse und Publikum äußern der „National..Tidende“ zu- folge die größte Mißstimmung darüber, daß die Admiralität den Untergang des Linienschiffes „Audacious“ ver-

chzeitig wurde eine Verordnung veröffentlicht, daß en zur Mobilmachung einer Division getroffen e bereit sein soll, nah einem beliebigen Kampfplaß

t mehr zu bestreiten sei, da

veröffentlicht hätten. Wenn seien. Glei

Vorkehrung würden, di abzugehen.

shwiegen habe, der jeßt doch ni die deutschen Zeitungen den Unfa ) auch Menschenleben nî{ht verloren gegangen seien und der Unfall einem einzigartigen Zufall zuzuschreiben sei, so errege das Verfahren der Admiralität doch das größte Mißtrauen, da das Publikum nicht wisse, ob mehr solcher Unglüfsfälle ver- schwiegen würden. Militärische Gründe für die Verheimlichung seien niht vorhanden, also diene sie nur dem Bestreben, das englishe Publikum im unklaren über die Lage zu lassen.

Nach einer Meldung der „Daily Mail“ werden an der Vorbereitungen 1 Jedes Dorf hat einen Aus-

Velgien, Der zum Generalgouverneur in Belgien ernannte General Freiherr von Bissing hat gestern die Geschäfte

L Kavallerie übernommen.

Der Sultan hat an den Kaiser Franz Joseph ein herzlihes Glücckwunschtelegramm anläßlich der Be- g Belgrads durch die österreichish-ungarishen Truppen Sämtliche türkischen Blätter drücken ihre lebhafte è er den Einzug der österreichish-ungarishen Truppen in Belgrad aus und heben die Bedeutung dieses Ereignisses hervor, das das Ende des politischen Lebens Serbiens bedeute.

ausgedehnte deutshen Angriff getroffen. \huß gebildet, der sich mit den zu ergreifenden Maßnahmen beschäftigen soll, um die Folgen eines deutschen Einfalls abzu- s{hwächen und die Zivilbevölkerung zu \{üßen. nicht, daß eine Landung der Deutschen an dieser Stelle möglich sei, hält es jedo für gut, für alle Fälle vorbereitet zu sein.

Frankreich. Der Präsident Poincaré hat gestern den neuen ameri- chen Botschafter S h a rp empfanaen, der sein Beglaubigungs- schreiben überreihte und, wi M Bewunderung Amerikas für das französishe Volk und der Hoffnung Ausdruck gab, daß aus den Prüfungen der Gegen- glückliher Friede möge. Poincaré dankte und sagte, daß der Friede nie gestört worden wäre, wenn dies von der französishen Regierung ab- hängig gewesen wäre. Die Regierung hat beschlossen, den einberufenen Par- lamentariern die Teilnahme an der Kammersession

Man glaubt Freude üb

Bulgarien. chricht von der Einnahme Belgrads durch die h-ungarischen Truppen macht in allen Kreisen der ng Bulgariens Eindruck und gibt überall Anlaß zu Das Ereignis bildet au

österreichi Bevölkeru Komment

4 ( ch den einzigen Ge- sprähsgegenstand in den Wandelgängen j

der Sobranje.

Amerika.

Der britishe Botschafter in Washington hat dem Staats- departement eine Note überreicht, in der dem „Reuterschen Bureau“ zufolge erklärt wird, daß England nicht beab- -sihtige, die amerikanishe Schiffahrt durch Durch- suchen nach Konterbande aufzuhalten. licher Vergleih sei wahrscheinlich, Reeder- auf den Frachtbriefen deutlich angäben, daß, Kupfererz zugleich mit einer leichten Ladung wie z. B. zugelassen würde, um als Ballast zu dienen, Durchfuhr dur neutrale Länder nach Deuts reih-Ungarn bestimmt sei.

wart bald ein dauernder, hervorgehen

Ein freundschaft- wenn die amerikanischen Rußland.

Der Kaiser Nikolaus wird sih von der aktiven Armee nach verschiedenen Städten Mittel- und Südru um Verwundete zu besuchen. '

Der russische General Hermonius hat nach einer

Meldung der „Frankfurter Zeitung“ Artilleriewerkstätten einen Lieferungsvertrag für acht- undvierzig Batterien abgeschlossen.

dieses nicht zur

s , blands begeben, chland und Oester-

japanischen

Wie das Blatt „T General Wingate Pas sei, nah dem Sudan et Engländer gerichtete aufständis ri Jnfolge der Ausdehnung dies England beschlossen, noch 14 000 Dasselbe Blatt stellt fest, daß in Truppen vorhanden seien, da England sie ent sie sih weigerten, gegen den Kalifen Krieg zu f T. B.“ mitteilt, wird von sachverständiger Seite die Meldungen Dezember “) über vermeint-

aswir-i-Effiar“ erfährt, sei der englische )a, der jüngst in Aegypten eingetroffen 1fsandt worden, um eine gegen die cheBewegung zu unter- er Bewegung habe Mann dorthin zu entsenden. Aegypten keine indischen

fernt habe, weil

Der deutsche Botschafter von Flotow ist vorgestern vom König in Audienz empfangen worden.

Der ehemalige Minister Maggiornio schäßt in einem in der „Stampa“ veröffentlichten Artikel das voraussichtlicheDefizit infolge der Verminderung der Ein- nahmen auf 200 Millionen Lire. 1000 Millionen Lire teils bewilligter und teils noch zu bewilligender außerordentliher Ausgaben für Heer und Marine und von 835 Millionen Lire nicht endgültig festgestellter Ausgaben für Libyen berechnet Ferraris das gesamte Defizit auf 2 Milliarden Lire. Bei der Besprehung der Mittel zur Tilgung verwirft er die Hinausschiebung und spricht sih gegen eine Erhöhung des Notenumlaufes as; er empfiehlt dagegen schleunige Deckung durch Anleihen und neue Steuern.

Die Deputiertenkammer verhandelte gestern in erster Lesung über die Negierungsvorlage.

Nah dem Bericht des ,W. T. B.“ vertrat der unabhängige Sozialist Labriola die Ansicht, daß die Verantwortung für den europäilchen Krieg auf Deutschland falle, und daß die italtenishen Intercssen gegenwärtig durchaus von denen dec Zentralmächte ge-

Ferraris

Unter Hinzufügung von rund

Wie „W. aufmerksam

Nr. 284 des „Reichs- und Staatsanzeigers j lihe Kämpfe im südlihen Marokko oder in der marokkanischen Provinz Schauja auf einem geographis Jn Wirklichkeit handelt es sich um eine Gala kka in der Landschaft Borku, un h jas sind die meist befestigten Kl i-Sekte, die richtiger Saujas ges mpf}, in dem die Franzosen in die Flucht l m1 ist somit offenbar der Kommandant der Sauja, nämlich des Klosterforts von Ain Galakka.

Dem „Reuterschen Bureau“

hen Jrrtum beruhen. n Kampf bei Ain d die in der Meldung genannten Schau h chrieben werden. Gefallen in dem Kampf, t aeshlagen wurden,

zufolge wird amtlih aus

Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband.

Konstantinopel, 4. Dezember. (W. T. B.) Das Hauptquartier veröffentliht folgendes Communiqué: Nach russischen amtlichen Mitteilungen vom 29. November wäre die Sinai-Halbinsel von unseren Truppen vollständig ge- räumt worden. Ferner sollen zwei unserer an der kaukasischen Grenze operierenden Divisionen in ihrem Bestande auf die Hälfte gesunken, einige unserer Bataillone vollständig ver- nichtet sein. Es wird behauptet, ein Divisionskommandeur sei getötet und ein zweiter desertiert. Der für uns siegreich verlaufene Kampf in allernächster Nähe . des Suezkanals zwischen unseren Truppen und den Engländern, der damit endete, daß auf Seite der Engländer zwei ‘Offiziere und zahlreiche Soldaten getötet wurden und eine große Zahl von Gefangenen in unsere Hände fiel, genügt, um zu beweisen, daß die Sinai-Halbinsel sh in unserem Besiße befindet. Was die Meldungen von ungeheuren Verlusten unserer an der faufasishen Grenze kämpfenden Einheiten und den Tod eines Divisionskommandeurs betrifft, so sind sie vollständig falsh. Die Meldung von der Desertion eines Divisions- fommandanten verdient nicht einmal dementiert zu werden. Die in Tiflis aus russischer Quelle verkündete Nachricht, daß ein deutscher General und vierzehn andere deutsche Offiziere sowie drei österreichish- ungarische Offiziere, die sih unter den am 24. November in den Kämpfen an der kaukasischen Grenze gemachten Gefangenen befinden sollen, in Tiflis eingetroffen seien, ist gleihfalls reine Erfindung.

_ Konstantinopel, 4. Dezember. (W. T. B.) Mit- teilung aus dem Hauptquartier. Unsere Truppen haben in der Gegend am T\corok und bei Adschara alle Tage neue Er- r olge. Jn nördlicher Richtung vorgehend, sind sie in Adschara eingedrungen und bis östlich von Batum vorgerückt. Ostwärts vorgehend gelangten fie in die Gegend von Ardagan: bei einem Kampfe westlich von Ardagan erbeuteten sie mit anderen Waffen ein Maschinengewehr; die Russen gingen auf Ardagan zurü. i

Parlamentarische Nachrichten.

, Die Freie Kommission des Reichstags, die am Dienstag, Mittwoch ‘und Donnerstag getagt hat, hat -nahezu alle durch den Krieg angeregten Fragen sozialer, wirt- schaftlicher und innerpolitischer Art in den Kreis ihrer Erörterungen gezogen. An der Hand der dem Reichstag vor- gelegten Denkschrift über wirtschaftliche Maßnahmen aus An- laß des Krieges sind'zunächst diese, sodann aber auch allgemeine èçragen der inneren Politik eingehend erörtert worden. Die Kommission hat im Einvernehmen mit der Reichsleitung be- schlossen, den gesamten Jnhalt der Beratungen durchaus ver- traulih zu behandeln, indessen die Gebiete, die behandelt wurden, bekannt zu geben. Demgemäß wird vom U. O nachstehendes über die Kommisssionsverhandlungen mitgeteilt:

Von Fragen wirtschaftlicher Art sind die folgenden erörtert worden : Der Eriaß von Aut fuhrverboten und die Handhabung der Ausnahmebewilligung von ihven, die Beschaffung von Futtermitteln, Ankäufe im allgemeinen, Beii\agnahmen von Roh!:ofen und Fabri- katen in den beseyten Gebteten, Verbi derung von Preistreibereten und Negelung des Zwisch-nhandels, die Einkäufe der Heeresverwaltunag, Maßnahmen g gen ausländish? Unternebmungen im Inlande, Fest- seßung von Höchstpreisen für Nahrungsmittel und tür MNohstoffe, die für militärifche Zwecke von Bedeutung sind, wie Wolle und Metalle,

Pretoria gemeldet: Der Komman mando in Vrede hat einen Bericht ge mandant Emmett vom Kommando in eine Stellung eingenommen hat, die die Brücke über den fünfunddreißig Meilen Am Abend machte der einen Angriff. Die Buren wurden zurück- te, unter diesen den Major n Verwundete, unter ihnen den Feld- Emmett hatte einen Schwerverwundeten und Burenkommando das südlich Bethlehem operierte Der Oberstleutnant Dawson, der einen rals Lukin befehligt, fand die fünf Meilen westlich von lung. Die Buren hatten andere Buren wurden ge- ach Witkrang verfolgt.

dant Dupreez vom Kom- sandt, nah dem der Kom- Vryheid am 29. November

Cavagnari stellte fest, daß die Regierung, als fie bei Kriegsbeginn die Neutralität erklärte, nicht nur ihr Necht ausübte, sondern ihre Pflicht erfüllte. republikantschen ungeheuren

trennt w-rden müßten.

CEugenio Chiesa Intervention Wiljafluß bei westlich von Vrede, Burengeneral feht dauerte bis 3 Uhr geschlagen und verloren drei To Oosthuizen sowie achtzel kornett Botha. Leichtverwundete. Rautenbach, geschlagen Teil der Streitkräfte Buren in einer Stellung am L Windhuk; er vertrieb sie aus ihrer Ste Rautenbach und 30 fangen genommen, der Rest wurde n

9 | SUYIDr It, Sympathie ) beherrscht. die Grundsäße der Freiheit und der Zivilisation verteidigten. Vaccaro gab, auch im Namen mehrerer anderer Deputierten,- der Ueberzeugung Ausdruck, daß die Erklärungen der Regierung dem und den Interessen des Landes entsprächen. Baccelli billigte die Haltung der Regierung uad die Neutralität. Was die Zukunft anbeträfe, so würde Jtalien seine Aufgabe erjüllen, wenn die Entwicklung der Ereignisse eine neue Lage herbeiführen tätigere Wahrung der Intêéressen Italiens Inzwi1chen müsse man der Regterung ohne Unter- schied der Partei die Macht und die Autorität geben, den Er- Der Soztalist Treves erklärte sich im Namen seiner Parteigenossen für eine Tagesordnung, die die Erkiä- rungen der Regierung richt billigt. Neutralitätserklärung die einmütige Zustimmung des Landes gefunden habe, man vershtedener Ansicht darüber jei, was diese Neutralität alles in si \{chließe. Er und seine Freunde seten Anhänger der absoluten Neutralität. Das brauche keine Gleichgültigkeit gegenüber dem größten der historishen Ereignisse zu bedeuten. 1 : ein Mittel sein, seine große Vission der Humanität und Gerechtigkeit während des Krieges und auch später auszuüben. Sozialistenkongresse hätten fich aegen den Krieg ausge)prochen, wenn er nicht ein nationaler Vertetdigungskrteg jei. i : mit der Versicherung seines vollen Vertrauens in die Wiederherstellung Der Republikaner C olajanni ertlärte sich von den Ausführungen des Ministerpräsidenten befriedigt; er ist für ein Eingreifen Îtaliens in den großen Kampf in Europa. Volk vergesse nit, daß gewisse Lagen nur in Abständen von Jahr- Der Abg. Tedesco erinnerte daran, daß die größten An-

Wessels

j ist ebenfalls fordern würde. 1) f j ; des Gene eignissen gegenüberzutreter. G

Er stellte fest, daß, während dte sieben Tote S .

Sie könne und müsse für Italien

Kriegsnahrichten.

Westlicher Krieg 8schauplaß. Großes Hauptquartier, 5. T. B.) Jn Fl \ranzösishe A im Argonner1dal machten unsere T

Die europdi|chen

Der Nedner {loß . Dezember, Vormittags. andern und südlich Meß wurden gestern ngriffé abgewiesen. in Gegend ruppen Fortschrit

der Arbeiterinternationale. B La Bassée, südwestlich Altkirch hunderten wiederkehrten. :

die italtienische Regierung fsich die Notwendigkeit, n A Oberste Heeresleitung. \strengungen zur Vermehrung und Stärkung von Armee und Marine zu machen, stets vor Augen gehalten habe. | der leßten Jahre auf und {chloß: „Das Land muß der Wtegierung, aus welchen Personen sie auch zusammengeseßt sein mag, dankbar sein, wenn es gegenüber diesem ungeheuren Kampfe gewiß sein kann, den stärksten Schuß an setner Armee und Marine zu haben.“

Darauf vertagte sih die Kammer auf heute.

Er zählte die Maßregeln ; r zählte die Veaßre( Oestlicher Kriegs\chauplaßz.

Hauptquartier, Bei den Kämpf age günstig. Gefangene.

Großes (W. T. B.) Seen ist brachten dort 1200

perationen regelrecht.

Wien, 4. Dezember. meldet: Jn den Karpathen, f der gestrige ordpolen dau Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes:

von Hoefer, Generalmajor.

9. Dezember, Vormittags. en östlich der masurischen Kleinere Unternehmungen Jn Polen verlaufen unsere Oberste Heeresleitung.

(W. T. B.) Amtlih wird ge- in Westgalizien und in Süd- Tag im allgemeinen ruhig. Die

Spanien.

Der frühere Finanzminister Na varro Reverter ist vom König Alfons in Audienz empfangen worden, um über die wirtschaftlihe Lage Spaniens Bericht zu erstatten. Wie „Nouvelliste .de Lyon“ meldet, ertlärte er, daß eine ernste chaftliche Krisis nur zu befürchten fei, wenn sih der Krieg in die Länge ziehe. Er hoffe jedo, daß durh geeignete Vor- beugungsmaßregeln der Eintritt einer Krisis vermieden werden könne. Die Allgemeinheit teilt aber nah dem genannten Blatte diesen Optimismus Reverters nicht, da nah aller Vor- aussficht die Statistik über den Außenhandel Spaniens für den Monat Oftober einen Rückgang der Wertziffer um viele Millionen Pesetas aufweisen werde.

polen verlie Kämpfe in N

Südlicher Kriegss\schauplaßt.

(W. T. B.) Amtlih wird ge- von Belgrad erfolgte gestern in marsh unserer Kräfte geht am ampflos vorwärts, wobei gestern gemaht wurden.

: stellen fsih dem Vordr eindliche

u 2 N Ä eter eldet: Die Besißergreifun feierlicher Weis Bis chen Teile der Front k d ann zu Gefangenen üdwestlih Arandjelowaß Truppen starke

heftige Angriffe,

300 Mann Westlichh und

i ingen unserer Kräfte entgegen, die durch mt abgewiesen wurden,

Portugal.

Der Ministerpräsident Ma h ado stellte, wie „W. T. B.“

meldet, in beiden Häusern des Parlaments fest, daß vier versuchen,

Vergeltunge maßregeln wirts{aftliher Art gegenüber dem Auslande, die Lage der Vausbesißzer und Maßnahmen zu deren Schutz, ins- besondere die Crrichtung von Einigungsämtern für die Beziehungen ¿wischen Mietern und Vermitetern, Hypothekenshuldnern und Hypo- thekengläubigern sowie die Lage der Zucker industrie.

Auf foztalem Gebiet wurden behandelt: Die Unterstüßung der Familien der Krieger, sowie der Familien dec im Ausland zurüd- gehaltenen Zivilaefangenen, die Kultivierung der Moore und Oed- ländereien, die Arbeitsverhältnisse der Schanz- und Festungsarbeiter. Im An\ch{luß an die Erläuterungen zu dem im Etat vorgesehenen Fonds von 200 Millionen Mark wurden die Fragen der Erwerbs- Lage und der Wochenhilfe während des Krieges eingehend

ert.

__ Endlich nahmen einen breiten Naum die Erörterungen ein über die Vervflegung und Behandlung der Kriegs- und Zivilgefangenen in Deutschland, die Bergeltung8maßregeln gegenüber der Behandlung der Deutschen im Auslande, die Fürsorge sür die Flüchtlinae aus Oft- preußen und Glfaß- Lothringen, die Militärseelsorge, die Verpflegung der Truppen auf den Eisenbahntranéporten, die Einseßung einer Kom- mission aus Vertretern neutraler Staaten zur Untersuchung der Ver- hältnisse in den Gefangenenlagern, die Fürsorge für die Verwundeten, Vermehrung der Lazarettzüge, die Behandlung der Nord-Schle8wiger, Polen und Elfaß-Lothringer, die Beförderung von Einjährig- Freiwilligen jüdischen Glaubens zu MNeserveoffizieren, dke Handhabung der Preßzensur und die Aufrechterhaltung des Kriegszustandes während der Dauer des Krieges, insbesondere die Frage der rechtlichen Grundlage hterfür. Endlich wurde die Frage angeregt, ob das Mandat Wetterlés dur seine Erklärungen in der feindlichen Presse als erledigt anzusehen sei. Im Anschluß an die Rede des Netchskanzlers am 2. Dezember wurden die Folgen, die das einmütige Zusammenstehen des ganzen Volkes auf innerpoltti\chem Ge- biete zeitigen würde, von etner Reihe von Rednern und dem Stell- vertreter des Neidskanzlers erörtert.

, Das Mitglied des Herrenhauses Freiherr von Zedlig- Leipe, Landesältester und Stiftspropst, ist am 2. d. M. in Käntchen bei Seiferdau (Kr. Schweidniß) gestorben.

Koloniales.

,_ „Unter dem Titel „Kriegskonterbande und überseeische Nobstoffe“ hat das Kolonialwirtschaftlihe Komitee, wirts{haftlicher Ausschuß der deutschen Kolonialgesellschaft (Berlin NW., Pariser Plaß 7), eine Schrift herausgegeben, die von Dr. Fr. Beni. Schaeffer verfaßt ist (43 Seiten). Vekanntlihh bewegt sich der gegenwärtige Krieg nit nur auf politlshem und militärishem Gebiet, ein Hauptziel unserer Gegner, vor allem Englands, ist die Schädigung der weltwirt\chcaft- lihen Stellung Deutschlands, und eines der wichtigsten Kampfmittel zur Erreichung dieses Zieles bilden die Krie skonterbandebestim- mungen Englands und fetner Verbündeten, Erla e, die im Hinblick auf die Versorgung Deutschlands mit Nohstoffen für uns von der größten Bedeutung sind. In der richtigen Erkenntnis der Wichtig- keit, die alle Fragen der Kriegskonterbande für Deutschland be- fißen, werden in der vorliegenden Schrift zunächst die ge\{chichtliche Entwicklung der Kriegskonterbandefragen, ihre Behandlung bei den Haager Friedenskonferenzen und die die Krieasfonterbande betreffenden wichtigen Bestimmungen der Londoner Seerehtsdeklaratiön vom Jahre 1909 èrörtect. Sie zeigt, wie weitgehend England und ibm nachfolgend seine Verbündeten im gégenwärtigen Kriege von international anerkannten Bestimmungen dieser Konferenz abge-

den Rückzug der serbischèn Armeen zu deen,

Expeditionen zum Dienst in Afrika ausgerüstet worden

wichen sind und welche Shädigung sowohl der deutsche wie vor allim

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der neutrale Handel dadurch erleidet. Als die wichtigsten von uns - benötigten Nohprodufkte, die für Kriegskonterbande erklärt worden \ind. und deren Zufuhr daber bedroht t, werden Getretde, Reis, Futtermittel, Kakao, Kaffee, Tee, Häute und Felle, Kautschuk, Eisen, Kupfer, Blei, Nickel, Petroleum, Benzin, Schmieröle, Kohle, Sal- peter u. a. angeführt. Ohne auf die gesamte Robstoff- versorgung Deutschlands näher einzugehen, über die um- fassendere Mitteilungen in der ebenfalls im Verlage -des Kolontalwirtschaftlihen Komitees erschienenen Schrift „Unsere Kolonialwirtshaft in ihrer Bedeutung für Industrie, Handel und Landwirtschaft“ gemacht werden, erörtert der Verfasser unseren -- Bedarf an den erwähnten Rohstoffen und seinen möglichen Erfaß beim Ausbleiben der Zufuhr. Zum Schluß zeigt ein kurzer Ueberblick über die Haltung der neutralen Mächte, wie unsere Interessen bei den Konterbandefrägen mit denen der neutralen Staaten Hand in Hand gehen und von welcher großen Bedéutung für unsere Volkswirt|chaft ein erfolgreihes Vorgehen gegen die willkürlihen Konterbande- bestimmungen unserer Gegner sein würde.

WohlfaHrtspflege.

Die Anrechnung der Arbeitgeberunterstützungen auf die von Gemeinden gewährten Zuschläge zur Reihsunter- stüßung.

Eine Tatsache von höchster sozialer Bedeutung ist die seitens einer großen Zabl von Arbeitgebern den Familien threr einberutenen Arbeiter zugesiherte Kriegsunterstüßung. Sie bekundet deutlich das Zusammengehörigkeitsgefühl zwishen Arbeitgebern und Arbeitern und dürfte auch für das Verhältnis zwichen beiden nah dem Kriege von großem Einfluß sein. Die von den Arbeit- pern gewährten Unterstüßungen sind teilweise recht beträchtlich.

inzelne Gemeinden haben N Eon ae gemacht, aus denen hervorgeht, daß vielfach die sämtlichen Arbeitgeber größerer industrieller

Gemeinden fih zu derartigen Unterstüßungen bereitgetunden haben. Wochenbeiträge von 4—6 4 für die Frau und 1—2 4 für jedes Kind sind ketne Seltenheit. Andere Firmen, wie beispielsweise Ge- brüder Stumm in Neunkirchen, zahlen 100—150 9/0 der Reichsunter- stüßung an die Familten der Kriegsteilnehmer.

__ Schwierigkeiten sind nah einer Veröffentlihung der Zentralstelle für Volkswohi fahrt in ihrer „Korrespondenz für Kriegswohlfahrtepflege“ vershiedentlih daraus entstanden, daß einzelne Gemeinden die Unter- stüßungen der Arbeitgeber auf die von ihnen gewährten Zuschläge zur Jetch8unterstüßzung obne weite1es in Anrehnung gebraht haben, sodaß die Leistungen der Arbeitgeber im Endergebnis darauf hinausliefen, die Gemeindefinanzen und damit die Steuerzahler zu entlasten. folhen Fällen sehen sich dann die Arbeitgeber gezwungen, darauf hîti- zuweisen, daß sie von der Gewährung eigenec Unter- stüßungen absehen müßten, weil ihre Absiht, den Ange- hôrigen threr Werke besondere Vergünstigungen zuteil werden zu lassen, durch das Vorgehen der Gemeinden vereitelt werde. In der Regel jedoch ist ein Uebereinkommen zwiswen den Gemeinden und den Arbeitgebern dahin gehend erzielt worden, daß die Arbeitgeberunter- stüßungen entweder überhauvt nicht oder nur zu einem kleineren Bruch- teil auf die Tommunalen Unterstüßungen angerechnet werden sollen. Es ist natürli mit einigen Schwierigkeiten verknüpft, hier einen ger reten Ausgleich zu finden, damii einerseits die betreffenden Familien nicht über Gerühr günstig gesiellt, andererseits auch die wohls- meinenden Absichten der Arbeitgeber nit vereitelt werden. Zur Er- läutecung der bestehenden Mö..likeiten für eine angemessene Regelung mögen einige Beispiele angefühit werden. In Oberhausen wird seitens der Stadt zu der Reichsunterstüßung ein Zuschuß bis zu F dieser Säge gewährt Außerdem haben |ch fast s\ämtlihe Werke bereit erflârt, tür die Werksangehörigen noth bis zu 6 4 für die Frauen und bis zu 4 4 für jedes Kind zu zahlen. Da die hiernach si ergebenden Beträge für die kieineren Familien zu gering und für die größeren zu hoh er)cheinen, wurde dur ent)prechende Abstufungen ein Ausgleich herbeigeführt. Selbstverständlih muß die Gemeinde in soihen Fâllen, in denen keine Werksunterj1üßung gezahlt wird und dann die Unterstüzung zu gering erscheint, weitere Aufwendungen machen. Immerhin besteht ein Üntershied zwischen denjenigen Familien, die Werkeunterstüzung erhalten, und denen, die fkeine bes kommen. Beispielöweise erhält eine Frau mit 6 Kindern an fich 60 4, wenn sie dagegen Werksunterstüßung erbält, insgesamt 74 4. Auh in Bochum zahlt die Gemeinde zwei Diittel der Neichsunterstütung als fommunalen Zuschuß, während die Werke weitere Unterstüßungen gewähren. Dort werden auch die ge- fsamten Unterstü ungen durch die Werke ausgezahlt, sodaß diese in der Lage sind, die Verhältnisse von fih aus zu prüfen und entsprechende weitere Zuschüsse zu zahlen. Hierdurch werden auch engere Beziehungen zwischen den Arbeitgebern und den Angehörigen ihrer heerespflichtigen Arbeiter gewährleistet. In Charlottenburg zahlt die Stadt, falls Arbeitgeberunterstüzungen gewährt werden, 100 %/% Zuschuß zur Neichs- unter|tüßung, während diejenigen Familien, die keine Arbeitgeberunter- stüßungen erhalten, einen geringeren Zushuß bekommen. Der Aus- gleih wird dadur herbeigeführt, daß die leßteren Familien einen besonderen Mietszushuß erhalten, während die vom Arbeit- geber Unterstüßten mit dieser Unterstüßung zunächst die Miete zahlen follen. Im Endergebnis sind diese daher au günstiger gestellt, als die Familien, die feine Arbeitgeberunterstüßungen erhalten. Eine andere Regelung, die auf behördliche Empfehlung im Rheinland vershiedentliß durBgeführt worden ist, geht dahin, daß. zunächst die Gemeinden und die Arbeitgeber ihre Unterstüßungen je nah der eigenen Leistungsfähigkeit und der Hilsbedürftigkeit der Familien bemessen. Wird auf diese Weise das Maß des Notwendigen überschritten, so werden gleihmäßige prozentuale Abstriche sowohl von den Arbeitgeberunterstütßungen wie von denjenigen der Gemeinden vorgenommen. Die Bei)ptele könnten noch beliebig vermehrt werden. Sie beweisen überall das Bestreben, den Angehörigen der Heereöpflihtigen die Zuwendungen der Arbeitgeber auch wirkli zu- gute kommen zu lassen, andererseits aber auch fein Uebermaß an Für- sorge herbeizuführen. Ein gerechter Ausgleih der beiderseitigen Interessen wtrd überall nah Möglichkeit anzustreben sein.

i Der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen wurden u. a. von Redakteur F. W. unk in Friedenau 7500 #, als erste Rate einer seitens der Etadt ans nover Münden veranstalteten Sammlung 5800 #4, von Fräulein Marie von Kramsta auf Muhrau und von Herrn Iultus Remy in Neuwied je 5000 #, von dem Verein der Reichseisenbahnbeamten zu Straßburg i. E. 3000 überwiesen.“ Weitere Geldspenden werden N erbeten ; es Sen s gute Sarge und Obligationen ntgegengenommen von den bekannten 2ahblstellen sowie d

Berlin NW. 40, Alfenstraße 11. | R R t:

Um dem Publikum die Einzahlung von GelTdbeträgen an das ZBentralkomitee vom Noten Kreuz zu erleichtern, fet darauf hingewiesen, daß für folche Einsendungen eine Zahlkarte der Königlichen Seehandlung (Preußischen Staatsbank) unter A e E a E Ran werden kann. Auf dem

nitt der Zablkarte muß jedo die Zweckbestimmung der Gesd- sendung deutlih ersihtlih gemacht sein. 9 y E

Kunst und Wissenschaft.

„Die rechts- und staatêwi\senschaftliche Fakultät der Univer- ität Graz hat einstimmig besblofsen, dem Felozeugi i ifter otiorek, dem siegreihßen Kommandanten der Balkanstreilträste in dankbarer Bewunderung das Ehrendoktorat zu: vetleiben.

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