1914 / 306 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Dec 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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Für unsere Flieger!

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Luftfahrer-Lotterie

letzte Ziehung am 7., 8, u. 9, Tanuar 1915

zur Verlosung kommen noch 7364 Gewinne im Werte von Mark

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6000 Gewinne ,, ,„, Porto und Liste

Deutsche Luftfahrer-Lose à Mark "2s, un Lis

in allen Lotterie-Geschäften und bei den Königl, Lotterie-Einnehmern zu haben.

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Deutscher Reichsanzeiger

und

Staatsanzeiger.

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Der Bezugspreis beträgt viërteljährlih 5 40 4. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten nnd Zeitungsspediteuren für Selbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern kosten 25 „.

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Jnhalt des auitlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Bekanntmachung über Höchstpreise. für Erzeugnisse aus Nidel. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 121 des Reichs-

gesezblatts. Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee und bei der Marine-

infanterie. : j Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Stande8erhöhungen und sonstige Perfonalveränderungen. ; Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Crefeld. « Ausführungsverordnung zum Bundesratsbeshluß, betreffend

Einigungsämter. Bekanntmachuna, betreffend die französischer Unternehmungen. ; Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 34 der Preußischen Geseßsammlung. Bekanntmachung der nah Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten landes-

herrlichen Erlasse, Urkunden usw.

zwangsweise Verwaltung

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberpfarrer Koehler in Friesack, Kreis Westhavel- sand, den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Eisenbahnbetxriebssekretär a. D. Thiele in Berlin das Verdienstîreuz in Gold, den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Franke in Berlin und Krebs in Charlottenburg das Verdienstkreuz in Silber, dem bisherigen . Eisenbahnschlosser Uhl in Schiltigheim, Landkreis Straßburg i. E., dem bisherigen Eisenbahnroiten- arbeiter Harmant in Maizières, Kreis Château-Salins, und dem bisherigen Bahnhofs8arbeiter Freidank in Potsdam das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, den Eisenbahnrangiermeistern a. D. Broy in Berlin- Schöneberg, Erfurth in Berlin-Lichtenberg und Weyland in Esch, Luxemburg, dem Eisenbahnweichensteller a. D. Bartsch in Osterode O.-Pr., dem Eisenbahnmaterialienausgeber a. D. Hoffmann in Berlin, den Eisenbahnstationsschafsnern a. D. Barußgzki in t Mectlenburg, Ludwig in Berlin- Lichtenberg und Schul in Charlotteivöurg, dem Eisenbahn- rottenführer a. D. Schirocki in Berlin-Schöneberg, den Bahnwärtern a. D. Oswald in Bischweiler, Kreis Hagenau, und Ständer in Hönheim, Landkreis Straßburg i. E., dem Bahnhofspförtner a. D. Klein in Saaralben, Kreis Forbach, dem Eisenbahnhilfsnahtwächter a. D. V ogt in Schiltigheim, Land- kreis Straßburg i. E., dem Eisenbahnfahrstuhlwärter a. D. Rohde in Berlin, den bisherigen Eisenbahnvorschlossern Baltus in Mey und o in Berlin - Lankwiß, dem bisherigen Eisenbahnschlosser Bastian in Mühlenbah bei Luxemburg, dem bisherigen Eisenbahnkupfershmied Breton in Montigny, Landkreis Meß, den bisherigen Eisenbahnkesselshmieden Lehmann in Potsdam und Spannagel in Jussy, Land- freis Meß, dem bisherigen Eisenbahnshmied Köch in Bish- deny, Landkreis Straßburg i. E., dem bisherigen Eisen- ahnmetalldreher Mommer in Bonneweg, Luxemburg, dem bisherigen Eisenbahnzimmermann Jxert in Straß- burg i. E. - Neudorf, dem bisherigen Eisenbahnoberpußer Studer in Charlottenburg, dem bisherigen Eisenbahnmaschinen- oberpußer Märß in Berlin, den bisherigen Eisenbahn- maschinenpußern Haupt in Berlin und Klipfel in Straßburg i, E.-Kronenburg, den bisherigen Eisenbahnhandlangern Frantk in Bonneweg, Luxemburg, und Schneider in Schiltigheim, Landkreis Straßburg i. E., den bisherigen Eisenbahnrotten- arbeitern Klemann in Olingen, Luxemburg, und Zinßner in Bad Niederbronn, Kreis Hagenau, dem bisherigen Eisenbahnfach- arbeiter G oeginger in onneweg, Luxemburg, dem bisherigen Eisenbahnhandarbeiter R oyer in Montigny, Landkreis Met, und dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Neise in Sried- O Kreis Niederbarnim, das Allgemeine Ehrenzeichen owie dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Ni y in Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Obergütervorsteher Heinrich Zillig in Mey bei dem ate in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

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Berlin, Donnerstag, den U Dezember, Abends.

Bekanntmachung über Höchstpreise für Erzeugnisse aus Nickel. Vom 30. Dezember 1914.

Auf Grund des 8 8 der Verordnung des Bundesrats über Höchstpreise für Kupfer, altes Mesfing, alte Bronze, ‘Rot- guß, Aluminium, Nickel, Antimon und Zinn vom 10. Dezember 1914 (Reichsgesegbl. S. 501) wird folgendes bestimmt:

Der Preis für 100 ke darf bei Nickelanoden, Nickel- stangen, Nickelstäben, Nickeldrähten, Nickelblehen und Nickel- rohren 480 4 nicht übersteigen.

Diese Bestimmung tritt am 2. Januar 1915 in Kraft. Berlin, den 30. Dezember 1914. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Richter.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 121 des Reichsgeseßblatts enthält unter Nr. 4594 eine Bekanntmachung über Höchstpreise für Er- zeugnisse aus Nickel, vom 30. Dezember 1914. Berlin W. 9, den 30. Dezember 1914. Kaiserliches Postzeitungs8amt. Krüer.

Königreich BVrenfßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Regierungsassessor von Conrad in Wolmirstedt zum Landrat zu ernennen sowie dem Stadtbaurat, Königlichen Baurat Friedrich Paul in Spandau und dem Stadtbaurat Paul Egeling in Berlin- Schöneberg den Charakter als Geheimer Baurat zu verleihen.

zum Bau und Betriebe einer Straßenbahn von Traar nach Mörs erteilt worden ist, wird auf ihren Antrag das Ent - eignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grund- eigentums hiermit verliehen.

Berlin, den 29. Dezember 1914.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät

des Königs: Das Staatsministerium. von Breitenbach.

Ausführungsverordnung.

Auf Grund des 6 der Bundesratsbekanntmachung, betreffend Einigungsämter, vom 15, Dezember 1914 (Reichsgeseßbl. S. 511) verordnen wir zu deren Ausführung das Folgende : i

S 1,

Der Minister des Innern trifft die Anordnung nach § 1 der Bekanntmachung. Der Äntrag ist von den Vorständen (Vorstehern) der Ortsgemeinden, in deren Bezirk Einigungsämter bestehen, zu stellen.

Der Antrag muß enthalten :

1) eine Darlegung über die ‘Verfassung des Elnigungsamts sowie über etwaige Verfahrensvorschrtften,

2) die Bezeichnung des Vorsißenden oder seines Vertreters 2 dieser Verordnung),

3) die Mitteilung von den für die finanzielle aue ederung der Einigungstätigkeit in Aussicht genommenen Maßnahmen.

S 2

__ Den Vorsig bet den Verhandlungen des Einigungsamts hat ein für das Richteramt oder den böheren Verwaltungsdienft befähigtes PVéitglied zu führen, das vom Gemeindeyorstand [Camelndävorsieder) ernannt oder bestätigt wird.

Dieses Mitglied oder sein in gletcher Weise vorgebildeter und bestellter Vertreter bildet die Gemeindebehörde im Sinne der 88 2 und 3 der Bekanntmachung.

S 3

Die Pflicht zum Erscheinen (§2 dex Bekanntmachung) ist in der Negel eine persönliche.

Aus Geseßen oder Generalvollmahten sh ergebende Ver- tretungsbefugnisse find anzuerkennen.

i 8 4.

Von der Verhängung einer Ordnungsstrafe 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachung) ist, wenn die T aoltardóndlnn dur die persönlichen oder wirtscaftlihen Verhältnisse des Verpflichteten ent- [Bats wird, sowie in der Regel dann abzusehen, wenn sie erstmalig erfolat.

Die Höhe der Ordnuagéstrafe ist nah der wirtshaftlichen Lage des Betroffenen unter den Gesichtspunkten der Wirksamkeit und des Grades des Vecshu'dens abzumessen.

Vor der Verbängung der Örktnungsflrafe ist diese untec Be-

stimmung eines neuen Termins anzudroben.

0 Das Nichter scheinen der Betälizten 2 Abs. 1 der Bekannt-

machung) ijt in der Regel als entschuldigt anzusehén, wenn fie einen

Der Stadtgemeinde Crefeld, der die Genehmigung

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Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- | zeile §0 „, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50

Anzeigen nimnrt an:

die fiönigliche Expedition des Reichs- und Staatganzeigers Berlin 8SW, 48, Wilhelmftraße Nr. 32.

zur Auskunflserteilung schriftlih bevollmächtigten Vertreter ent- senden, der mit ihren für die Vermittlung erhebtidien Verhältnissen

vertraut ft}. Auswärtige Vermieter können ih dur ihre Hausverwalter vers

treten lassen. i : Auswärtige Hypothekengläubiger können nur dann in éine

Ordnungestrate genommen werden, wenn fie vor dem von: der Gemeindebehörde (8 2 dieser Verordnung) ersuhten Gemeindevorstande (Gemeindevorsteher) ihres Wohnorts oder Aufenthaltsorts unentshuldtgt nicht ershetnen und au einen Vertreter (Abs. 1) nicht entsenden.

___ Schweben vor einem Einigungsamt mehrere Sachen, an denen ein und derselbe Vermieter oder ein und derselbe Hypothekengläubiger beteiligt ist, so sind diese Sachen möglichst derart miteinander zu vereinigen, daß nur ein einmaliges Er|cheinen dieser Beteiligten er- forderlih wird. :

8 6.

Das Verfahren vor dem Einto::ngsamt ist nicht öffentlih. Die

Mitglieder des Einigungsamts haben die Verhandlungen sowie die

hierbei zu ihrer Kenninis gelangenden Verhältnifse geheim zu halten. Der Vorsigende hat sie hierauf hinzuweisen.

82 :

Das Einigungsamt hat, fobald die Mitteiluna gemäß § 4 Abs. 2 der Bekanntmachung erfolgt ist, mit tunlihster Bésbleunigung ein s{riftlihes Gutachten dem Geriht zu übermitteln. Mit besonderer R MO die an das Vollstreckungsgeriht gerihieten Anträge zu

ehandeln.

Sind zur Zeit der Mitteilung des Gerichts dem Ginigungearnt die Verhältnisse bereits bekannt, so ist das Gutachten sofort abzusenden. Andernfalls hat das Einigungsamt das, was zur Er- stattung des Gutachtens erforderlih ist, zu veranlafsen, Es kann insbesondere von Amt3 wegen die Beteiligten laden.

Das Gutachten ist von dem Vorsißenden oder dessen Vertreter

zu unterschreiben. Auf Verlangen des Gerichts Lat das Einigungsamt das Gut-

achten durch eines seiner Mitglieder mündlich erläutern zu lassen.

& 8.

Die Vorstände (Vorsteher) von Gemeinden, in deren Bezirk Einigungtämter beslehen, haben, sowett die in den §8 2 und 3 der Bekannimachung be1eibneten Befugnisse in Geltung geseßt find, dies und die Bezirke ter Einigungsämter den beteiligten Gerichten mit-

zuteilen. Berlin, den 17. Dezember 1914. Der Justizminister. Der Minister für Landwirischaft, Beseler. Domänen und Forsten. Freiherr von Schorlemer.

Der Minister des Jnnern. Der Minister für Handel und Gewerbe. von Loehbell. J. A.: von Meyeren.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französisher Unternehmungen, vom 26. November 1914 ist über die Firma „Les Successeurs de (&. Montessny“ in Berlin, Langhansstraße 132, die Zwangs- verwaltung angeordnet. Verwalter ist der Handelsrichter Kommerzienrat Martin Loose in Berlin, Landsbergerstraße 6.

Berlin, den 24. Dezember 1914.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Dr. ppert.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten.

Der bisherige Seminaroberlehrer Hermann Beinhorn aus Mühlhausen i. Thür. ist zum Kreisschulinspektor für Magdeburg Land ernannt worden.

Ministerium des Jnnern.

Dem Landrat von Conrad ist das Landratsamt im Kreise Wolmirstedt übertragen worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 34 der Preußischen Gesezsammlung enthält unter _ Nr. 11 388 einen Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Auf- lôsung des Königlihen Hauptbauamis in Potsdam, vom 16. Dezember 1914.

Berlin W. 9, den 30. Dezember 1914.

Königliches Geseßsammlungsamt. Krüer.

Bekanntmachung.

S. T un ms Löst Ermädliguig voi i er auf Grun er er Crma ung L 1914 (Geseßsaminl. S. 153) ergangene Erlaß des Siaats nis

vom 17. September 1914, betreffend die Verleihung des En

Nach Vorschrift des Geseyes vom 10. April 1872 (Gesegsaniml.

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