1896 / 55 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Mar 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Ä Lu

e writ 4 pat e enemtoemv ige Meri ident E T L C E L L S A ic E Prin qr 02 S oe Mer: ag ari ge S aper

S L «

aim ins deten dn 2 Se 1 Ee Arnen vie dme ie äge dna 6 ite s

Mei anien ch Wt dp vere

R E

E D f es) A “2er

R Si M E T ata E E B T C R E E

W -TE P

49

» s Langd Sdo:

S ISE S E

un:

js; Que Ai] Aus: 15: Bou rif ai i

Se C E S

Neranlafsung, sie zu machen; aus meiner VFnitiative werde ih es nicht tbun. Das habe ih wiederholt ausgesprochen, und dabei werde ih Eleiben.

Nun, meine Herren, das Ordensgeseß. Der Herr Abg. NRoeren hat gesagt: der Kompromißstandpunkt, den ih hervorgehoben hätte, fei nit richtig; die Kirche habe seiner Zeit die Aufhebung aller Be- s{ränkungen in Bezug auf die katholischen Orden gewünscht, der Staat babe aber diesen Wunsch nicht erfüllt, er sei nit soweit gegangen; jeßt wäre es doch wohl an der Zeit, daß wiederum der Staat die Fnitiative ergreife, um die katholische Kirche von diesen ihr angeblich so ungemein drückenden Fesseln zu befreien. Nun, meine Herren, was die Handhabung des Gesetzes anlangt, so glaube ich in der That, daß der Superlativ, in dem der Herr Abg. Roeren spra, daß nämli die Orden, namentli auch die weiblihen Orden in ihrer Liebes- thätigkeit vom Staat behandelt würden wie nur Verbrecher, absolut unbegründet ist. (Widerspruch im Zentrum.) Das kann ih Ihnen nachweisen. Wir hatten vor dem Kulturkampf im Jahre 1873 914 Niederlassungen in Preußen mit 8795 Mitgliedern. Im Jahre 1875 nah Erlaß des ersten Ordens8gesezes blieben noch 596 Riederlafsungen bestehen. Im Jahre 1887 hatten wir 890 Niederlassungen und 8305 Mitglieder; im Fahre 1889 {hon 988 Niederlassungen und 10 428 Mitglieder (hört, hört !), also weit mehr als wir vor dem Ordensgeseß überhaupt gehabt haben; und im Jahre 1893 waren vorhanden 1215 Nieder- lafsungen und 14 044 Mitglieder. Danach sind zur Zeit 301 Nieder- lassungen und 5249 Mitglieder mehr vorhanden als beim Beginn des Kulturkampfs. (Hört! hört !)

Also, meine Herren, wie Verbreher werden die Orden nicht behandelt! (Zuruf und Widerspruh im Zentrum.)

Nun, meine Herren, könnte man ja fragen: warum hat der Staat denn das Ordensgeseß überhaupt erlafsen ? Zunächst mae ih darauf aufmerksam: nennen Sie mir irgend einen Staat, auch einen solchen, in dem die katholishe Bevölkerung das Uebergewicht hat, in welchem keine Beschränkung der Orden stattfände! Es giebt einen solchen Staat nicht!

Ja, ih gehe weiter: einer Ihrer früheren Fraktionsgenofsen, der verewigt ist, hat kurz vor seinem Tode gesagt: „In Preußen steht die katholische Kirche besser wie in irgend einem Staat, in dem die Mehrheit der Bevölkerung fatholish if. Meine Herren, das ist voll- kommen zutreffend und ift namentlich auch zutreffend auf dem Gebiete des Ordenéwesens. Meine Herren, die Staaten haben ein Interesse daran, das Ordenswesen zu kontrolieren. Wenn ein Staat, defsen Bevölkerung zu 2/3 evangelish ist, \solhe Beftimmungen aufrecht er- bält, dann beruft er sich soweit ich mich der Verhandlung bei dem Ordensgeseß seiner Zeit entsinne darauf, daß zwar nit alle, aber do zahlreide katholische Orden sih erfahrungömäßig als Propaganda gegen die evangelishe Kirche erwiesen haben. (Sehr richtig! links. Widerspruch im Zentcum.) Daß da der Staat im Interesse der Aufrechterhaltung des konfessionellen Friedens seine Hand darüber bält, ist ganz natürlich. Es handelt ih nur darum, daß diese Aufsicht des Staats gerecht und billig und milde gehand- habt wird —, und das geschieht in vollem Maße.

Auch der Fall aus Kleve, den Herr Abg. Noeren angeführt hat, liegt doch etwas anders, als er ihn vorgetragen. Die Sache lieat nah meinen Ermittelungen thatsählich folgendermaßen. Die seit 1891 in Kleve bestebende Niederlassung diente der Leitung einer Kleinkindershule. Obne die staatlihe Genehmigung auh nur nach- gesucht zu haben, dehnte die Niederlaffung ihre Thâtigkeit auf die Leitung einer Handarbeitsshule für {chulpflichtige und für nicht mehr \chulpflihtige Kinder aus. Als Entschuldigung der Schwestern das will ich im Interesse der Gerechtigkeit doch sagen bezüglich der Unterlassung der Einholung der staatlichen Genehmigung mag angesehen werden, daß der Lokal-Schulinspektor und Dechant den Schwestern seinerzeit die Ertheilung des Unterrichts erlaubt hat. Richtig war das nicht; aber die Schwestern will ich damit entschuldigen. Der Dechant hat zweifellos falsch gehandelt vielleiht aud) bona fide, meine Herren; das weiß ih nicht, ih bin weit entfernt, das zu bestreiten. Aber falsch und ungeseßlich war es gehandelt. Nachdem nun in der leßten Session des Abgeordneten- hauses der Herr Abg. von Eynern einen ähnlichen Fall, ich glaube in Brakel, hier besprochen hat, wurde die Regierung in Düsseldorf von mir auf den Klewer Fall, der in den Zeitungen gestanden hatte, auf- merksam gemacht, obgleich eine Beschwerde an mich nit gelangt war, und die Regierung veranlaßte die Oberin zur Stellung eines Antrags auf staatlihe Genehmigung der Ausdehnung der Ordens8- thätigkeit auf die Leitung des Handarbeitsunterrihts. Nun haben wir dem Antrage stattgegeben, soweit als es das Geseß gestattet, nämlich wir haben die Leitung einer Handarbeits\hule für nicht mehr s{hul- pflichtige Kinder zugestanden. Die Regierung wurde darauf hingewiesen, daß \ulpflihtige Kinder den Handarbeitsunterriht niht mehr besuchen dürfen, denn das ist ducch das Geseßz ausdrücklich verboten. Meine Herren, ist diese Behandlung wirklich eine Behandlung der Schwestern, als ob sie Verbrecherinnen wären?! Ich frage die Herren und berufe mich auf das Urtheil des ganzen Hauses, ob dieser superlativische Ausêdruck hier begründet is. Er ist sicher vollkommen unbegründet.

Nun, meine Herren, will ich Ihnen auch sagen, warum wir nicht Anlaß nehmen, das Geseh abzuändern. Wenn Sie glauben, daß das Gesey abgeändert werden muß, fo liegt die Verpflichtung, die Fnitiative zu ergreifen, bei Ihnen, nicht bei uns; wir haben gar kein Interesse daran. Wir hätten ein Interesse, wenn das Geseg uns nöthigte, ungerecht gegen Sie und Ihre Kirche vorzugehen. Das thut es niht, und wir thun es erst recht nicht, denn wir mildern jede Schärfe des Gesetzes, wo wir können, soweit es mit den staat- lihen Gesihtépunkten und dem öffentlichen Interesse vereinbar ift. Wollen Sie das Gesetz beseitigen, nun gut, so sehen Sie zu, ob Sie aus Ihrer Initiative heraus für einen Gesegentwurf die Mehr- heit dieses hohen Hauses und die Mehrheit des Herrenhauses bekommen. Wir werden die Sache gehen lassen, und dann werden wir im Staats- Ministerium in Erwägung nehmen, ob einem folchen Geseße die staat- lihé Zustimmung und die Sanktionierung zu verschaffen ist. Das ift der rechte Weg; diesen Weg mögen Sie gehen. Wir werden Ihnen dabei nit entgegen sein; im Gegentheil, es ift sehr wohl mögli, wenn das Gese so ausfällt, wie es im staatlichen Interesse erforderlich ist, daß dann au die Staatsregierung in der Lage ift, hrem Antrage zuzustimmen.

Abg. Dr. Mer s: Für die protestantishe Bevölkerung ift

die Vermehrung der katholisen Orbensniederlafsungen nicht angenehm. Wenn das Geseg über die kirhlihe Vermögensverwaltung gut

- » “4° r 4 - e - Hs s .

Diese Behauptung ist von Anfang bis Auf die Denunziation des Kreis-Schul- urger zu Schroda erwidere ih, daß und Kommunionurterriht meine Vikare ertheilen. ch als unbegründet erwies, über sie babe ic sofort angeordnet, daß dieselben nah wie vor den deutshen Kindern den Kommunionunterricht in deutscher Sprache ertheilen, und ich werde dafür Sorge tragen, daß sie meiner Anordnung nahkommen.

Abg. von Eynern: Was den Abg. Dasbach betrifft, so macht es mir immer Freude, wenn das Zentrum ihn gegen mich

Schluß nah 41/2 Uhr. Nächste Sißung Dienstag 11 Uhr. (Kultus-Etat.)

Beichtunterricht ertheilt werde.

n man seine Aufhebung vom Staat niht verlangen. zu Ende objektiv unwahr.

eint : wohin käme es, wenn das Zentrum nicht Wacht also damit an, daß das Zentrum für das katholische Die katholische Kirche if durch Staatszuwendun- nstigt als die evangelische. eweis der polonisierenden Agitation Die Bamberger sind allerdings davor bewahrt ge- n begann erst später. Kinder den Sinn religiöser Sprüche Sprache nicht verstehen, damit ab: wenn nur können! tation niht geleugnet werden. stellen muß das pädagogische

funktioniert, kan err Bachem m ielte; er erkennt Volk nöthig sei. gen verhältnißmäßig mehr be von Jazdzewski der Geistlichen. blieben, die polonisierende Agitatio nwand, daß deutsche

arochie den Beicht- ls eine Beschwerde, welche {i vermißt den an mich fam, Ein Propst {nitt den Ei in polnischer

ganzen polnischen Geschichte kann die Agi Bei Besetzung der Kreis-Schulaufsichis vornehmlich berüdcksihtigt werden. Kreit-Schulinspektor eten Lokal-Schulinspektor stehen ? die Aufficht in der Schule haben, meinheit gegenüber etwaigen Strömun plizierten Schulverhältnisse lassen sih als durch ein allgemeines Schulgeseß. eseßes hat die Staats ih, daß bei uns am mei ch nur andere Länder ansehen. \ozialdemokratishen Tendenzen in keiner sollte eigentlich sagen, die Kirche h sie den § 166 entbehren fann.

n Stellung in die Defensive gedrängt worden ; 5 beute Herr Roeren {hon der langen Debatten müde war. Das ift ein Erfolg der Thätigkeit meines Freu ) bemängelt das Gef d das Ordensgesez. Der § 166 sei gegen- sion durch eine andere nöôthiger, wie Thümmel sei {on vor zehn Jahren wegen framents der fatholishen Kirche beil fei nur vom Reichsgericht aufgehoben mel sich der Oeffentlichkeit nicht S Priester

seminaristisch

Der Staat muß damit er die Interessen der AUge- en wahren esser von Fall zu Fall regeln Die Einbringung des Schul- Herrn Stöcker bestreite sten Umsturzelemente vorhanden sind; er foll istenz des § 166 hat die eise zurückgehalten. at ein fo starkes Fundament, daß Das Zentrum ist jeßt aus seiner der Erfolg

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Der antichhretishe Pfandgläubiger, welcher aus dem Eink ommen des verpfändeten Grundstücks die Zinsen an die Hypothekengläubiger zahlt und \ih von diefen dafür ihre Ansprüche auf die von ihm empfangenen Zinsen zedieren läßt, erlangt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 30. November 1895, im Gebiet des Preußishen Allgemeinen Landrechts dadurch keinerlei Rechte; der Zession

autorität geschädigt.

Zinsenzablung troß der Aus- als Tilgungsakt anzusehen. antichretishe Pfandgläubiger eines Grundstücks, X 1 Verwaltung dst desselben die laufenden Hypothekenzinsen an den ersten sion seiner dinglichen Zinsenforderungsrecht Das Grundstück kam sodann zur Subhastation, belegung beanspruchte X., daß die ih den Kaufgeldern gezahlt würden. Hypotbekengläubiger angefochtene für unbegründet erachtet, indem es begründend auéführte: & 139 1 % A. L.-R. als antichretischer verpfändete ordnungsmäßig

hatte während

Grundftücks Einkünften

ndes von Eynern. Abg. Kirs\ch (Zentr ez über die kirchliche Vermögenéverwaltung un über Beschimpfungen einer Konfe der Fall Thümmel zeige. Beschimpfung eines Sa bestraft worden, das Urt worden, weil es annahm, daß Thüm bewußt gewesen set.

gläubiger gegen Ze und bei der Kaufgelder- m zedierten Zinsenforderungen aus sffentli Dieser von einem ausgefallenen öffentlicher Anspruch wurde vom Reich8geriht klagte (X.) war nah

Wegen feiner Broschüre andgläubiger

und Laienrichter“ sei Thümmel auch bestraft worden. nicht als Richter gesprochen, im Beruf komme es bei der Thätigkeit Redner bestreitet die Angaben des n und katholischen Schüler Weß Geistes Kind der fônne man daraus entnehmen, daß sondern auch tendenziöôse

verpflichtet, Grundftück

sondern als Ab- des Eigenthümers

denburg habe hier n geordneter; auf die Stellung der Abgeordneten nicht an. von Eynern über die Anzahl der evangelische und Lebrer der Düsseldorfer Gymnasien. Schultes’she Geschichtskalender sei, niht auf Thatsachen beschränke, Kritiken gegen die katholische Kirche daran knüpfe. Auf die 1 Eynern nicht berufen.

ch (Zentr.) fommt auf die Dortmunder Wahl behauptet, daß vom Zentrum Wahlenthaltung proklamiert worden sei, weil die Nationalliberalen immer gegen das Z nn es sich um die Bekämpfung eines Sozial- enn die Zentrumêmitglieder für Redner will noch Nationalliberalen vor- Präsidenten Krause daran verhindert, Etat nichts zu thun habe, und geht Er könne nicht ein-

n Realforderungen berücksihtigte und die dnung des Grundbuhs zur Bezahlung Bei dieser Verwendung der Einkünfte han- Wie der hekenzinsen keine Eigenthümer- gten Gläubigers kein Pfandrecht o kann auch der antichretische Hypothekengläubigers, die er épflihten hat ertheilen laffen,

auf dem Grundstücke ruhende Einkünfte gemäß der R der Zinsen verwendete. delte er als Bevollmächtigter des Schuldners. Letztere durch Zahlung von Hypot bypothek oder durch Zession des befriedi an dem Grundstück erwerben kann, f fandaläubiger aus einer Zession ich unter Verleßung feiner Rechte nicht erlangen.“

Der § 5. Mai 1872 :

könne si Herr vor

zurück und

41 des Preußishen Eigenthum-Erwerbs-Geseßes vom „Hat der Erwerber eines Grundst üdcks die auf demselben haftende Hypothek in Anrechnung auf das Kaufgeld nommen, so erlangt der Gläubiger gegen den Erwerber die persöôn- au wenn er dem Uebernahmevertrag nit beigetreten ah einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilfenats, ß bei Kaufverträgen, sondern auch bei insbefondere Schuldübernahme seitens t ausdrücklihen Worten erklärt zu halt des Veräußerungs8- auschprei}es

aufgetreten seien, auch we demokraten handelte. Ungeziefer, daß man si weitere Wablgeshichten über das Verhalten der bringen, wird ‘aber vom Vize- weil diese Sache mit dem Kultus- rage des Volksschulgesezes über. ch ein Schulgeseß die Grundlagen des preußischen (stens ein Sturm in den Tintenfässern, Bersammlungen und Resolutionen wären die Folge, hüttere aber nicht den Sturms der Nationalliberalen gegen ein mit Geseß müsse man sich die

Halte man d ch ihnen fo fern halte?

liche Klage, ist“ findet n vom 4. Januar 1896, nit blo Veräußerungsverträgen, Tauf ch verträgen Anwendung.

des Erwerbers braucht niht mi werden: es genügt, daß dieselbe aus dem In geschäfts, insbesondere aus der Belegung des Kauf- oder T ih ergiebt.

Nach § 42 Abs. sorgniß der Befangenheit die Ablehnun statt, wenn ein Grund vorliegt, welcher geeignet die Unparteilichkeit eines Richters z diese Bestimmung hat das Reichsgerich vom 11. Januar 1896 aus8gesp lehnung des Richters we nur Umstände vorliegen,

dann auf die F sehen, daß dur Staats erschüttert würden. ein Federkrieg, und das sci man doch {hon gewöhnt, es ers Angesichts des der Genehmigung des Königs eingebrachtes Nationalliberalen einmal genau ansehen.

Königstreue der : Artikel der „Kölnischen

verliest ein Zeitung* über die m Liberalismus und knüpft daran die Bemerkung: Die Bulle „De salute animarum“ habe die Verhältnisse der Do- tationen und Fonds des Staots nah der Säkularisation der Kirchen- er niht ausgeführt worden. Schwierigkeiten 8 aus dem fatholishen Katehismus ist niht für das irdishe Leben as ewige Leben. Wolle man dur fsolche Mittel gewaltsam nehmen? Herr auf Broschüren der „Germania“, diefe seien allerdings den re zu hassen, ihnen aber Die Nedemptoristen seien vom

2 der Zivilprozeßordnung findet wegen Be- eines Richters Mißtrauen gegen In Bezug auf i, V. Zivilsenat, durch Beschluß stattet die Ab- Besorgniß der Befangenheit niht, wenn aus welchen die Besorgniß der Befangenheit ft werden kann, sondern es gestattet die Ablehnung nur dann, Grund vorliegt, welcher geeignet ist, Mißtrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rehtfer nommen werden, daß die Beläitigungen, in Magdeburg durch die den Beklagten (Gewerkschaft des Salzberg- werks Neu-Staßfurt u. Gen.) \{uldgegebene Verunreinigung des schen Leitungswassers periodisch entstehen, zumal der Klage im wesentlichen in anderer Unbefangenheit der in Magdeburg wokb- scheidung des vorliegenden Prozesses zu trüben enso wenig begründet erscheint es, die Besorgni anzuknüpfen, daß die flädtishen A agdeburg entfallenden Antheile, werden, wenn die klagende Stadt diesen Es wird nit verkannt, daß die Beschwerde- niß einer Befangenheit der aber das Gesetz gestattet ß der Befangenheit nur Mißtrauen

en vor mehreren Jahren geschriebenen fel d onarchische Gewalt und die steifen Nacken des

Nette Patrioten das! zu rechtfertigen.

güter geordnet, sie sei ab Das Geseß geführt würde, Ein Kreis-Schulinspektor habe 187 den Sat streichen wollen: Der Mensch eshaffen, sondern für Gott und d undamentalsay aller Konfessionen. ì ihren Glauben

tigen. „Es kann H ange L Satholiken welche auch für die Richter Eynern berufe fich au ü aber nit aggressiv, sondern defensiv; es werde darin

die evangelische Leh Elbwassers und städti

da ibnen nach den Angaben Weise abgeholfen wird, di nenden Richter für die Ent vermöchten, und eb Befangenheit an den Umstand o auch die davon auf die Richter in V vorauésihtlich vermehrt Prozeß verlieren sollte.

führer aus diefen Umständen die Besorg Magdeburger Richter \chö pfen konnten,

blehnung des Richters wegen Beforgni ein Grund vor

Katholiken - empfohlen,

verboten, die Personen zu hafsen. Bundesrath nicht für Jesuiten erklärt und daher zugelassen worden. abgegangene Eingabe um Genehmigung einer Niederlafsung der Redemptoristen sei aber bis heute noch nicht beantwortet.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Ih möchte mich bei der vorgerückten Zeit auf folgende Erwiderungen bezüglih der Ausführungen des Herrn Abg. Dasbach beschränken.

Auf das behauptete Vorgehen des Kreis-Schulinspektors im Fahre 1878 habe ich gar feine Veranlassung mich einzulassen. Ich kann nur wiederholen, daß seit der Zeit, wo ih die Ehre habe, das Kultus- Ministerium bier zu vertreten, kein Fall vorgekommen ist, in welchem wir in die dogmatishe Lehre der katholishen Kirche eingegriffen

vor cinem Jahre

liegt, welcher geeignet ift, chkeit zu rechtfertigen, und daß das hier so weniger anerkannt werden, als die abgelehnten li erklärt haben, daß sie selbst \sich nit für befangen

gegen feine Unparteili der Fall sei, Nichter amt

nes telephonisch abgeschlossenen rach einem Urtheil des Reich8gerichts, anuar 1896, niht von der nahfolgenden hat ein angeblich be-

Die Gültigkeit ei Handelsgeschäfts hängt, 111. Zivilsenats, vom 7. I é n Bestätigung ab, - vielmehr ewohnheitsrecht, wonach ein telephonish abgeschlossenes Unsicherheit dieses Verkehrs der nachfolgenden die Bedeutung, daß die schriftliche endgültigen Geschäfts-

fatholishen Religionsunterrichts au nicht einmal indirekt einzugreifen in der Weise, wie es nach den Angaben des Herrn Abg. Dasbach damals geschehen sein soll.

Was ferner die Radizierungsfrage anlangt, so kann sie von mir allein nicht erörtert werden; sie kann nur erörtert werden unter Zus- ziehung der andern betheiligten Refsorts, und das sind namentlich der Finanz-Minister und das Ressort der Auswärtigen Angelegenheiten. Redemptoriften Dasbah bitten, Ih mache aufmerksam, meine Herren, daß ih nicht allein über die Sache zu entscheiden habe, sondern nah dem Gefeß zusammen mit dem Herrn Minister des Innern, und daß wir zwar jeyt die Ermächtigung haben, die Redemptoristen zuzulassen, daß aber die Frage im einzelnen Fall, ob es im öffentlihen Interesse ift, sie zuzulassen oder nit, unserer pflihtmäßigen Prüfung nah wie vor unterliegt. (Unruhe im Zentrum.) Die Erörterungen hierüber find noch nit abgeschlossen; darüber müssen die Provinzialbehörden gehört werden. Die Frage erbältnifsen der einzelnen Orte, um die

do ischen In A T \chriftliche stehendes Handel8g Geschäft we \hriftlichen Bestätigung nur zur H abslufses erforderlih ei. (280/95.)

estätigung bedürfe, Klarstellung des

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts. welhe für geschlossene Ge-

tglieder der Ge-

der Gesellshaftsräume, Gesellshaftsmitglieder be- Anforderungen nicht ist nah einem Urtheil des Ober-Verwaltungs- ts, vom 19. Dezember 1895, ungült ig. öniglichen Landrath des Kreises S. für de wona die Gesellschaftsräume

den Herrn Abg. Entscheidung

zu warten,

Eine Polizeiverordnung, fellshaften, deren Hauptzwe welcher Art im Großen ei im Geselischaftslokale zum wieder zu veräußern, die Benußung wenn fie den nah der Gesammtzahl der messenen gesundhei untersagt, gerichts, ITT.Sena 1894 wurde vom K Kreises eine Po von geschlossenen haben müssen, daß auf 10 cbm und ein Flächenraum vo vorhandenen geshlofsenen Gesellschaften d binnen zwei Monaten zu treffen 1894 erließ die Ortspolizeibehörde en Vorstand des Rh. Kons chränfkter Haft

nzukaufen und an die

tspolizeilihen

n Umfang dieses lizeiverordnung erlassen, Gesellschaften der erwähnten Art eine folc jedes Gesellshaftsmitglied ein Minimal n 14 qm fommt, und wona die er gedachten Art diese Ein- Unter dem

in einem Ort dieses umvereins, eingetragene pflicht, etne Verfügung, dur Aus\chank geistiger Getränke in dem da die Größe der Räumlich- Auf die Klage des

wird gewissenhaft nah den es sich handelt, entschieden werden.

Was endli den Fonds des aufgehobenen Marienstifts in Erfurt anlangt, so wird über seine Verwendung gegenwärtig verhandelt. Er ist übrigens ftets ausschließlich zu fatholishen Zwecken verwandt worden, und die verzinslihe Anlegung erklärt ih daraus, daß dem Fonds noch sehr kostspielige Bauten obliegen, zu deren Ausführung ein Baukapital angesammelt is, über dessen Verwendung in der nächsten Zeit definitiv Entscheidung getroffen wird. (Rufe: Vertagen !)

Darauf wird die Berathung vertagt.

Abg. Dr. von Jazdzewski: Der Mini

hätte mih geweigert, tem berehtigten Verlangen m Parochien zu entsprechen, daß ihren Kindern deutscher Kommunion- und

Kreises an den dorti Genossenschaft mit be der Vorstand aufgefordert wurde, den Vereinslokal fofort einzustellen, keiten für die Zahl der Mit Kon sumbvereins ge inftanz das Ober verfügung vom 1 l fann dahingestellt bleiben,

lieder nid;i genügte. olizeibehörde erkannte in der Revifions- erwaltungêgeriht auf Außerkraftsezung der Polizei- . August 1894, indem es begründend ob der gleichzeitigen An

ersönlih bemerft a hat behauptet, ih

einer deutschen ührte: „Es

enheit einer

größeren Anzahl von Mitgliedern in dem Vereinslokal, als nah dem vom Standpunkte der Verhinderung einer Gefundheitsgefahr aus für ten einzelnen anwesenden Menschen als nothwendig angenommenen Raume hineingehen, hätte entgegengetreten werden können. Die Verordnung vom 31. März 1894 hat si nit hierauf beschränkt, sondern ist darüber weit hinausgegangen, indem sie nicht einmal von so vielen Mitgliedern, als nach ihrem eigenen Maßstabe sh ohne Gesundheitsgefahr gleichzeitig in dem Lokal aufhalten können, die Ge- fellshaftsräume weiter benußen laffen will. Ein fo allgemeines Verbot wird dur die Obliegenheit der Polizei, Gesundheitsgefahren zu ver- hindern, nicht mehr getragen; für dieses Verbot fehlt es jedenfalls an einer dadur zu beseitigenden Gesundheitsgefahr. Eine lediglich ¿zur Abwehr einer Gesundheitsgefahr erlassene Polizeiverordnung aber ist ungültig, wenn das, was sie um der Gesundheitsgefahr willen verbietet, mit einer folhen gar niht verbunden it.“ (III. 1579.)

Gegen eingetragene Genossenschaften find nah einem Urtheil des Ober-Verwaltungsgerihts, 111. Senats, vom 19. Dezember 1895, polizeilihe Verordnungen und Verfügungen, die aus polizeilichen, außerhalb des Genossenschaftsgeseßes liegenden Gründen, und zwar aus Fürsorge für Leben und Gesundheit und zur Verhinderung einer Gesfundheitêgefahr Anforderungen stellen, zuläsfig. „Wie anerkannt ist, sind gegen fonstige Vereine und Versammlungen polizeilihe Verordnuvgen und Verfügungen, die aus polizeilichen, von dem besonderen Vereins- und Versammlungsreht unabhängigen Gründen Anforderungen stellen, zulässig. Das Gleiche muß für eingetrageneGenofsen- schaften und die Versammlungen der Genossenschaften gelten; der 8 79 des Geseßes vom 1. Mai 1889, betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenofsenschaften, welcher für die Auflösung von Genofssen- haften wegen gesetzwidriger, das Gemeinwohl gefährdender Hand- lungen oder Unterlassungen oder wegen Ar ond anderer als der in dem Gesetze bezeichneten geschäftlichen Zwecke bestimmte Vorschriften trifft, hat mit den Befugnissen der Polizei zum Einschreiten außer- halb des Genossenschaftegesezes und niht behufs einer Auflösung der nossenschaft nichts zu thun und kann daher dieses Einschreiten nit beschränken .. . .*“ (111. 1579.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Wobhlfahrts- Einrichtungen.

Der in Blumenthal (Reg.-Bez. Stade) bestehende Spar- und Bauverein, über den bereits früher berihtet wurde, bat neuerdings abermals einen tühtigen Schritt zu seiner weiteren Entwickelung gethan. Nachdem in der Gemeinde Lüssum eine zusammenhängende Fläche von 24 Morgen in unmittelbarer Verbindung mit der dortigen Bebauungs- fläche erworben worden war, ist es in Fähr durch das Entgegenkommen der Aktiengesellshaft Bremer Vulkan gelungen, Bauterrain in der besten Lage zu günstigen Bedingungen zu erwerben, sodaß, wenn der Zuzug fremder Arbeiter für diese Industriegesellshaft in Fähr und Sobbendorf beginnt, eine entsprechende Bauthätigkeit an- heben kann. Voraussihtlich werden in Fähr bis zum 1. Mai ein geoueres Miethwohnhaus mit 6 Wohnungen und 7 Einfamilienhäufer

ergestellt sein. Gleichzeitig liegen für das Bauterrain in Lüfsum neue

Anmeldungèn vor, und es wird, wenn niht unvorhergesehene Hinde- rungen dazwischen treten, die Bauthätigkeit des Jahres 1895 durch das laufende Jahr noch übertroffen werden. i

Eine bemerkensixerthe Neuerung hat der Spar- und Bauverein ferner dadurch eingeführt, daß er solchen Mitgliedern, welche darauf antragen, ein Fahrrad auf Abzahlung liefert. Durch Benußung des Fahrrades wird der Weg von und nah der Arbeits\telle, der jeßt zwishen 12 und 18 Minuten beträgt, auf ein Viertel der Zeit herabgeseßt und der Arbeiter in einer ganz anderen Weise, als dies bisher möglih war, während der Mittagspause seiner Familie wiedergegeben. Bei Abnahme von 40 Rädern auf einmal und Baarzahlung hat sich der Preis für ein \{weres Zweirad neuester Konstruktion und folidester Ausführung, das von den Agenten der betreffenden Fabrik sonst gegen 270 bis 300 M4 baar verfauft wurde, auf 155 4 frei Blumenthal gestellt. Die bestellten 40 Räder sind vergriffen. Weitere Bestellungen sind mit Sicherkeit zu erwarten. - Die Fahrräder bleiben Eigenthum des Nereins und Zubehör des Hauses, bis durch Ratenzahlungen der Kaufpreis getilgt ift. Der Kaufpreis wird abgetragen in wöchentlichen Raten von 1 Æ, also in rund 3 Jahren. Die Zwischenzinsen trägt der Verein.

Die freiwilligen Gesellenprüfungen im Großherzogthum

essen. (Nah dem Gewerbeblatt für das Großherzogthum Heffen, : Jahrgang 1889 bis 1895.)

Nachdem schon in. den achtziger Jahren von einzelnen Orts- gewerbevereinen im Großherzogthum Hessen mit befriedigendem Erfolge der Versuh gemaht worden war, durh freiwillige Gesellen- prüfungen auf eine Hebung der gewerblichen Lehrlingserziehung hin- zuwirken, erließ auf Vorschlag des Landesgewerbevercins die „Große herzogliche Zentralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbeverein“ im September 1891 „Allgemeine Bestimmungen für die Abhaltung der freiwilligen Gesellenprüfungen des Gewerbevereins für das Groß- berzogthum Hessen“ („Gewerbeblatt f. d. Großh. H.“ 1891, Nr. 43). Der wesentliche Inhalt dieser Bestimmungen ist folgender:

Die Prüfungen werden geleitet durch Kommissionen, welche je von einem Ortsgewerbeverein gewählt und deren Mitglieder der Großherzoglichen Zentralftelle angezeigt werden. Diese „Gesellen - prüfungs-Kommissionen“ bestimmen Zeit und Ort der Prü- fungen, erlafsen öffentlihe Aufforderungen zur Betheiligung, nehmen Anmeldungen entgegen, entscheiden über die Zulaffung zur Prüfung, ernennen die Prüfungêmeister (Schaumeister) für die einzelnen Gewerbe. Für die Zulassung soll in der Regel der Nachweis einer auf Grund eines Lehrvertrags ordnungsmäßig vollendeten oder nahezu vollendeten Lehrzeit verlangt werden; auch ist die Zulassung von dem erfolgten Besuch einer Fortbildungs\chule oder Handwerkerschule abhängig zuma en, soweit immer ein solher Schulbefuch dem Lehrling nah den örtlichen Vere hältnissen möglich gewesen ist. Die Prüfung foll aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Probearbeit „S esellenstück“ und aus einer Prüfung in elementaren Schul- und Ge\chäftskenntnissen bestehen. Das Prüfungsergebniß wird unter Benußung der Noten: „mit Aus- zeichnung bestanden“, „gut bestanden“ und „bestanden“ auf einem von der Großherzoglichen Zentralstelle zur Verfügung gestellten Formular als „Gesellenb rief“ ausgefertigt und durch die Kommission dem Geprüften eingehändigt. Die Note „mit Auszeichnung bestanden“ fann nur untec besonderer Bestätigung durch die Großherzogliche Zentralstelle zur Ausfertigung gelangen. Die Namen der- jenigen, welhe die Prüfung bestanden haben, find unter Beifü ung der Note und der Nennung des Lehrmeisters

er Großherzoglichen Zentralstelle behufs WVeröffent- lichung im Gewerbeblatt einzugeben. Die Prüfungen find für die Lehrlinge unentgeltlich. Lehrern der Handwerkershulen und anderen Personen, welche bei Vorbereitung und Durchführung der pr qn R beschäftigt sind, wird für den dabei gemachten eitaufwand eine Vergütung aus zu diesem Zwedcke verfügbaren Mitteln der Großherzoglichen Zentralstelle geleistet. Die von den Ortsgewerbevereinen zu erlassenden Ausführungsbestimmungen find der Großberzoglichen Zentralstelle vorzulegen.

Bis zum Jahre 1895 hatte ih die Einrichtung soweit entwickelt, daß veranstaltet werden konnten in Offenbach . . . . die 10. Gesellenpröfung mit 40 Prüflingen

E, Ï 43 Bensheim . c L

12

O Dea ck «q O EIDEN » » » «9 Ly Babenhausen. G

m: D S P

da DO HO/DOD DODO Q 1 A E E R Es d ch0. 90 A G Q. S U U

Reichelsheim i.d. W.

Die vorstehend gezählten Prüflinge haben sämmtlich den Än- forderungen der Prüfung genügt, während eine Anzahl von Lehrlingen, gemeldet hatten, vorher zurückgewiesen werden mußt 1 h Die Zahl dieser leyteren ist nicht ersihtlih. Das Prädikat „mit Auszeichnung bestanden“ ällen zugebilligt worden zu fein.

die sih zur Prüfun mußten bezw. die Prüfung nicht bestanden. scheint 1895 nur in zwei Prädikat „gut“ bildet die

Dem Gewerbszweige nach zählten zu den Prüflingen u. a. offer und Eisendreher, : aurer, 11 Zimmerer, 7 Mechaniker, je 5 Spengler, Sattler, Schneider und Bäer, je 4 Tapezierer, Wagner und Schuh- t : Leider ist nur in einzelnen Berichten angegeben, wie viele Prüflinge in Großbetrieben und wie viele im eigentlichen Hand- s hatten. Beiden Kategorien stebt die Ablegung der Prüfung gleichmäßig frei, wie ja auch Großbetrieb und Kleinbetrieb in den Ortsgewerbevereinen sowohl wie im Landesgewerbeverein gemein- sam an der Hebung und Förderung des ganzen Gewerbefleißes arbeiten. Von den in Darmstadt freigesprohenen Lehrlingen ftammten 12 aus Großbetrieben und 31 aus dem Handwerk.

Besonders zu bemerken is noch, daß nah den vorliegenden Be- rihten die Uebergabe der Gesellenbriefe und damit die „Frei: der jungen Leute sh durhweg zu einem feierlichen, Akt gestaltet hat. und Lehrherren der Freizusprehenden den Vorständen der Ortsgewerbevereine und den Leh

26 Maschinens{l 23 Schreiner, 19

macher u. \. w.

werk gelernt hatten.

sprechung“ eindrudcksvollen

rern der Handwerkershulen ch Staats- und Gemeindebeamte, Großindustrielle und stige Gönner und Förderer des Gewerbes regelmäßig an diesen Feierlihkeiten. In Büdingen war z. B. auch Seine Durchlaucht der Ysenburg mit dem Erbprinzen dazu ershienen. DieBedeutung ihtigen Schritts aus der Gebundenheit des Lehr- nagecbundenbeit. des Gesellen und gelernten Arbeiters ugend gerade heute niht ernst genug vor Augen führt werden, und es ist nicht zu bezweifeln, daß das lebhafte nteresse, welches die sogenannten gebildeten Stände an dem gewerb- lichen Vereinsleben im Großherzogthum Hessen seit Jahrzehnten und so auch neuerdings an den freiwilligen Gesellenprüfungen bethäti haben, wesentlich zu einer gesunden Entwickelung gerade der kleingewer lichen Zustände beizutragen geeignet ist.

betheiligten fi zablreihe fon

des so überaus w verhältnisses in die U kann der gewerblihen

Hoch seefischerei und Fishhandel.

Der Hothseefischereiverkehr hat sowohl an der Elbe wie an der Weser im abgelaufenen Jahre im Ganzen niht unbefriedigende Er- gebnisse erzielt. 1 1524 Fishdampfer und 543 Segelfahrzeuge, zusammen 2067 zeuge. Gegen das Vorjahr ergieb dagegen eine Abnahme von 194 Segelfahrzeugen.

Fn Geestemünde belief sich der Umsaß im Jahre 1895 in den Auktionshallen auf 27 586 147 Pfd. Fishe mit 2720138 E Erlôs beim freihändigen Verkauf auf 631550 Pfd. Fische mit 46 357 M Erlös, zusammen auf 28217 697 Pfd. Fische mit 2766 495 während im Jahre 2 628 788 4 Erlös erzielt wurden, resultate bezüglih der Edelfishe (Zungen und Steinbutt) besonders Dagegen wurde großer Schellfisch weniger angetroffen, wie Die Fischerei auf der Weser lieferte sowohl im Besonders günstig fiel der Die am Ende des Jahres 1894 aus 48 Fahrzeugen bestehende Fischdampferflotte der Unterweser hat im abgelaufenen Fahre einen Zuwachs von 19 Fahrzeugen erfahren. Dem fteht ein m Dampfer gegenüber, sodaß am Schluß des Jahres 1895 ein Bestand von 66 Schiffen verblieb. äßig in der Geeste.

Jahre 1894 in Geestemünde in Betrieb gekommene uch im Vorjahre einen guten Absaß gehabt. Die arinieranstalt hat gleihfalls günstige Fortschritte

t sich eine Zunahme von 121 Dampfern,

25 596 298 Pfd. Fische

Im Vorjahre waren die Fang-

in den Vorjahren. Die Î Sommer wie im Herbst gute Erträge. Stintfang aus.

Abgang von eine 3 i 50 Dampfer verkehren zur Zeit regeln

Fischwurstfabrik hat a mit ihr verbundene M zu verzeichnen. :

Vor kurzem hat \ich ferner für die Hechseefisherei in Geestemünde die Ausfiht auf einen neuen Nebenbetriebszwoeig eröffnet. Bereits längere Zeit fanden Versuche statt, welhe auf die Verwerthung der Leberthrans abzielten. islang wurden die Lebern nur zur Fabrikation von Gerberthran Es ift jeßt gelungen, einen Thran herzustellen, der nah dem Urtheil Sachverständiger von vorzüglicher Qualität if und j diejenige des norwegischen Thrans übertrifft. Leßteres ift aus dem Umstande erklärlich, daß die Fishlebern in Norwegen günstigsten Falls 9 bis 3 Tage alt zur Verarbeitung gelangen, während dieselben auf den Fishdampfern, welche für die Fabrikationsversuche dienen, fofort auf See verarbeitet wurden.

Gewinnung medizinischen

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Kottbus wird der „Köln. Z Tertilarbeiter berichtet :

¡um Ausftand der Die Ausftändigen nahmen eine Ent- \chließung an, nicht eher mit den vereinigten Fabrikanten zu ver- handeln, als bis die Mafsenkündigung aufgehoben antworteten, daß sie Einigungsverhandlungen brüchigen bis zur Wiederaufnahme der Arbeit ablehnen.

Aus Guben wird demselben Blatte gemeldet, daß es der Ver- mittelung des Gewerbe-Inspektors Jordan gelungen ift, eine Einigung im Weber - Ausstand zu erzielen, wonach sämmtliche Arbeiter in der bereits geschlofsenen Tuchfabrik C. Lehmanns Wittwe u. Sohn am Montag die Arbeit wieder aufnehmen. (Vgl. Nr. 53 d. Bl.)

Fn Mannheim fand der „Frkf. Ztg.“ 00 Buchdruckern aus Baden, ner Entschließung wird die neunstündige Arbeitszeit und Erhöhung des Lohnminimums gefordert.

Hier in Berlin wurde in einer V drucker am Sonntag folgende von der „Post“ mitgetheilte Ent- angenommen: Der Vorstand des Deutshen Buchdrucker- (Gebilfen) wird ersucht, eine Tarifrevision in die Wege zu lich mit der Verkürzung der Arbeitszeit ner Erhöhung der Grundposition des Tarifs Die Entschließung ist dem Vorstande des Bundes der Berliner Buchdruckerei - Besißer umgehend zu über- mitteln; man erwartet von diesen bis zum 4. Marz Antwort zu der Sache.

Aus Karwin meldet „W. ist im allgemeinen unverändert. eine Kundmachung der Ber aufgefordert werden, bis Arbeit zurückzukehren, widr vorgegangen werden müßte.

nOsftricourt haben die aus Lens berichtet wird, mit 428 gegen 92 Aus ftand fortzuseßen.

Handel und Gewerbe.

-Versteigerungen.

Amtsgericht I Berlin ftanden am Grundstücke zur Versteigerung: Lübecker- August Kraat gehörig; Fläche 5,6 a ; t dem Gebot von 127 300 Æ blieb der rendt zu Pankow, Parkstraße 12e, Meist- eshiedenen Frau H he 12,63 a; für das Meift- enthümer Hermann Rathke,

sei. Die Fabrikanten den Vertrags-

zufolge eine Versamm-

lung von 95 Hessen und der Pfalz

ersammlung der Buch -

leiten, welhe ih ledig auf neun Stunden und et um 15 9% zu beschäftigen hat.

.* ; Die Lage des Ausftandes Gestern wurde in den Kohlenrevieren „Direktion erlassen, in welcher die Arbeiter pätestens am 4. März zur regelmäßigen

igenfalls nah der Dienstordnung gegen fie

Bergarbeiter, wie dem ,W. T. B.“ Stimmen beschlofsen, den

Beim Königlichen 2. März die nachbezeichneten straße 23, dem Kaufmann Nußungéwerth 8140 A; Rentier Samuel Beh t bietender. Putbuserstraße 12, der g Schulze, geb. Salomon, gehör gebot von 236 000 #4 wurde der Naunynstraße 87, Ersteher. Königlichen nachbezeihneten Grundstüde zur Golßstraße 13 a, dem rlottenburg Nutzungswerth zur ¿ 199 750 A blieb der Kaufmann L _ Behrenstraße 50/52, Meistbietender. Grundftück zu Schöne-

Amtsgericht Il Berlin ftanden die Versteigerung: Grundftück zu Schöne- Maurermeister Hermann Schwack

Flähenraum 9,47 a; mit 12600 M

ebäudesteuer veranlagt; mit dem Gebot von

Wilhelm Wolff zu Berlin,

berg, Moaxstraße 6, der verehelichten Schlächtermeistex Louise Gensel, geb. Majewsfki, zu Schöneberg, gebörig; Flächenraum 7,12 a; mit 9000 Æ Nuzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt; Meistbietende blieb die Frau Klara Krüger zu Schône- berg, mit dem Gebot von 115250 # Grundftück zu Groß - Lichterfelde, Lorenzstraße 65, dem Zimmermeister Otto Lehmert zu Berlin, gehörig; Flächenraum 7,93 a; mit 2250 M Nuzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt ; mit dem Gebot von 43500 #4 blieb der Baumeister Arthur Neue ara zu Groß-Lichterfelde, Lankwißzerstraße 112, Meist- ietender. Grundstück zu Schöneberg, am Tempelhofer Weg belegen, der Wittwe Auguste Wilhelmine Goetsch, geborene Netzebrand, und der Frau Bertha Schmohl, geb. Goetsch, beide zu Schöneberg wohnhaft, gehörig ; Flächenraum 10,90 a; mit 7002 A Nuzungêwerth zur Gebäudesteuer veranlagt; mit dem Gebot von 54400 M blieb die Frau Kaufmann Klara Krüger zu Schöneberg Meistbietende. :

Beim Königlihen Amtsgericht zu Charlottenburg wurde das Verfahren der Zwangéversteigerung wegen des zu Char - lottenburg, Goethestraße 47, belegenen Grundstü, dem Maler- meister Ernft Dobenzig zu Berlin gehörig, aufgehoben.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner ShlaŸHt- viehmarfkt vom 29. Februar 1896. Auftrieb und Marktpreise nach Sctlachtgewiht mit Ausnahme der Schweine, welche nah Lebend- gewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 4801 Stü. (Durch- \chnittspreis für 100 kg.) I. Qualität 112—120 #4, II. Qualität 100—108 Æ, III. Qualität 90—96 4, IV. Qualität 80—86 Æ# Schweine. Auftrieb 8856 Stück. (Dur@schnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 84—86 #, Landschweine: a. gute 80—82 A, b. ge- ringere 74—78 #, Galizier —,— #, leite Ungarn —,— , ei 20 9/9 Tara. Bakonyver —,— M bei kg Tara pro Stück. Kälber. Auftrieb 1206 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,06—1,16 4, II. Qualitäi 0,96 —1,04 A, II1. Quas» lität 0,86—0,94 # Schafe. Auftrieb 7863 Stück. (Durch- \chnittêpreis für 1 kg.) I. Qualität 0,90—1,00 Æ, II. Qualität 0,84—0,88 M4, III. Qualität —,— M

Der Aussihtsrath der Vereinigten Berlin-Frank- furter Gummiwaaren-Fabriken hat beschloffen, der General- versammlung die Vertheilung einer Dividende von 6 °/6 für das Jahr 1895 (gegen 8% im Vorjabre) vorzuschlagen.

Vor kurzem hat ih für die Hochseefischerei in Geeste- münde die Aussicht auf einen neuen Nebenbetriebszweig eröffnet. Bereits längere Zeit fanden auf Anregung und unter Leitung des ¡weiten Hafenmeisters Deege Versuche statt, welche auf die Ver - werthung der Fishlebern zur Gewinnung medizinischen Leberthrans abzielten. Bislang wurden die Lebern nur zur Fabrika- tion von Gerberthran verwendet. Es ift jeßt gelungen, einen Thran herzustellen, der nach dem Urtheil Sachverständiger von vorzüglicher Qualität ift und diejenige des norwegishen Thrans übertrifft. Leßteres ist aus dem Umstande erfk!ärlih, daß die Fischlebern in Norwegen günstigenfalls 2 bis 3 Tage alt zur Verarbeitung gelangen, während dieselben auf den Fishdampfern, welhe für die Fabrikationsversuche dienten, sofort auf Sce verarbeitet wurden. Da die Norweger die Fabrifationsnethode des medizinischen Leberthrans als Geheimniß bewahren, war man hier darauf angewiesen, selbs ein geeignetes Fabrikationsverfahren ausfindig zu machen.

Ein Fischdampferrheder wird eine Anlage zur Naffinierung des auf See gewonnenen Robprodukts hafen. Sämmtliche Rheder der Geestemünder Fishdampfer sollen möglihft dazu veranlaßt werden, die Fishlebern an Bord verarbeiten zu lassen. Die hierfür nöthigen Einrichtungen erfordern nur einen verhältnißmäßig geringen Kosten- aufwand. Es is zu wünschen, daß das Unternehmen gelingen möge, um so mehr, als, soweit bekannt, Deutschland bisher den für den inländishen Konsum bestimmten medizinishen Leberthran aus- \{ließlich vom Auslande bezieht.

Breslau, 2. März. (W. T. B.) Getreide- und Pro- duktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 1000/6 exfl. 50 A Verbrauhs- abgaben pr. März 50,50, do. do. 70 Æ Verbrauchsabgaben pr. März 31,00.

Magdeburg, 2. März. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kormzuder erflusive, von 929/11 —,—, Kornzucker exrflusive 88°/o Rendement 12,45—12,55, Nahprodu?te erkl, 7509/0 Rendement

| —,——. Still. Brotraffinade 1 25,29. Brotraffinade Il 25,00.

Gem. Raffinade mit Faß 24,75—25,25. Melis 1 mit Faß 24,25. Rubig. MRokbzucker I. Produkt Crans. f. a. B. Hamburg pr. März 12,15 Gd., 12,174 Br., pr. April 12,25 Gd., 12,30 Br., pr. Mai 12:40 bez, 124224 Br, pr: Juli 12/60. bez, u: Br, pr. Dltober- Dezember 11,374 bez., 11,40 Br. Nuhig.

München, 2. März. (W.T B.) Serienziehung der 49/9 Prämien - Anleihe von 1866: 9 79 83 115 127 142 148 176 288 301 307 311 346 348 378 395 401 422 429 448 453 470 473 477 479 503 509 542 553 563 582 628 640 676 738 747 755 780 821 840 876 1005 1017 1034 1126 1156 1208 1275 1314 1326 1339 1422 1429 1503 1523 1532 1591 1685 1696 1733 1857 1862 1869 1895 1969 2031 2072 2080 2089 2138 2188 2224 2240 2247 2294 2374 9430 2483 2502 2521 2554 2618 2669 2673 2688 2709 2762 2809 9935 2956 2977 2990 3062 3069 3113 3120 3154 3188.

Augsburg, 2. März, (W. T. B) Prämienziehung der Augsburger 7 Fl.-Loose: 6000 Fl. Serie 1812 Nr. 52, je 500 Fl. Ser. 917 Nr. 9, Ser. 1609 Nr. 67; je 150 Fl. Ser. 249 Nr. 29, Ser. 917 Nr. 50, Ser. 1575 Nr. 82, Ser. 1627 Nr. (1, Sex. 1734 Nr. 20; je 100 Fl. Ser. 109 Nr. 15, Ser. 441 Nr. 6, Ser. 833 Nr. 77, Ser. 917 Nr. 27, Ser. 917 Nr. 48, Ser. 917 Nr. (1, Ser. 1575 Nr. 95, Ser. 1609 Nr. 50, Ser. 1609 Nr. 55, Ser. 2010 Nr. 22; je 50 Fl. Ser. 109 Nr. 90, Ser. 249 Nr. 69, Ser. 441 Nr. 77, Ser. 441 Nr. 88, Ser. 638 Nr. 71, Ser. 833 Nr. 6, Ser. 833 Nr. 15, Ser. 917 Nr. 37, Ser. 1154 Nr. 34, Ser. 1575 Nr. 30, Ser. 1609 Nr. 22, Ser. 1624 Nr. 43, Ser. 1627 Nr. 82, Ser. 1734 Nr. 39, Ser. 1734 Nr. 56, Ser. 1734 Nr. 91, Ser. 1812 Nr. 49, Ser. 1847 Nr. 20, Ser. 2010 Nr. 14, Ser. 2123 Nr. 9, Ser. 2123 Nr. 21, Ser. 2123 Nr. 69; je 30 Fl. Ser. 109 Nr. 21, Ser. 109 Nr. 64, Ser. 249 Nr. 27, Ser. 249 Nr. 46, Ser. 441 Nr. 52, Ser. 522 Nr. 88, Ser. 638 Nr. 78, Ser. 683 Nr. 17, Ser. 683 Nr. 22, Ser. 683 Nr. 32, Ser. 683 Nr. 43, Ser. 833 Nr. 2, Ser. 833 Nr. 7, Ser. 917 Nr. 24, Ser. 917 Nr. 40, Ser. 1154 Nr. 16, Ser. 1154 Nr. 62, Ser. 1575 ‘Nr. 47, Ser. 1575 Nr. 48, Ser. 1575 Nr. 88, Ser. 1609 Nr. 23, Ser. 1609 Nr. 32, Ser. 1609 Nr. 97, Ser. 1613 Nr. 91, Ser. 1624 Nr. 42, Ser. 1624 Nr. 77, Ser. 1627 Nr. 48, Ser. 1627 Nr. 60, Ser. 1627 _ Nr. 90, Ser. 1847 Nr. 49, Ser. 2010 Nr. 9, Ser. 2010 Nr. 37, Ser. 2010 Nr. 41, Ser. 2010 Nr. 57, Ser. 2010 Nr. 97, Ser. 2010 Nr. 99, er IOE Nr. 8, Ser. 2014 Nr. 16, Ser. 2014 Nr. 85, Ser. 2123 Mr. (4.

Leipzig, 2. März (W. T. B.) Kammzug-Termin- handel. La Plata. Grundmufter B. pr. März 3,474 #, pr. April 3,50 4, pr. Mai 3,524 4, pr. Juni 3,99 #, pr. Juli 3,55 ÆM, pr. August 3,574 #, pr. September 3,60 „K, pr. Oktober 3,60 4, pr. November 3,60 4, pr. Dezember 3,625 &, pr. Januar 3,624 M, pr. Februar 3,624 «A Umsay 45 000 kg. Fest.

Bremen, 2. März. (W. £. B.) Börjen - Schlußbericht, Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer

etroleum-Börse.) Ruhig. Loko 5,60 Br. Russishes Petroleum. oko 5,40 Br. Schmalz. Fester. Wilcox 294 F, Armour shield 284 4, Cudahy 30 4, Choice Grocery 30 „S, White labek 30 , Fairbanks 26 §. Speck. Ruhig. Short clear middling loko 274 S. Reis unverändert. Kaffee unverändert. Baumwolle. Matt. Uvland middl. loko 40} «4. Wolle. Umsatz: 57 Ballen. Taback. Umsaß: 300 Packen Paraguay, 260 Seronen Ambalema._

Hamburg, 2. März (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko fest aber ruhig, holsteinischer loko neuer 154—158. Roggen loko fest aber ruhig, hiesiger —, mecklenburger loko neuer 142—145, ruffisher loko fest, 87—90, Hafer feft aber ruhig.