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Normal-Etat erhielten die Lehrer das Gehalismaximum viel zu \päât; der Nortwmal-Etat bedürfe nach mehreren Richtungen hin einer Aenderung. “Für die Städte mit mebr als 50 000 Einwohnern bestehe ein höherer Normal-Etat, weil diese Orte in der Regel theurer find, aber viele Städte der ersten Servisklafse hätten nit E Einwohner, diese müßten auch den höheren Normal-Etat erhalten.
Geheimer Ober-Regierungs-Rath B oh bemerkte, die Erfüllung der Wünsche nah Gehaltsaufbefserung der Lehrer werde erfolgen, fobald zu einer allgeméinen Gehaltsverbesserung der Beamten geschritten werden könne.
Abg. Sey ffardt- Magdeburg (nl.) stimmte den gestern vom ee MWetekaimnp cte ie: 1 id bezüglih der wissenschaftlichen
ilfslehrer bei. Die ndividualleistung des Lehrers müsse mehr berück-
chfigt werden. Es komme vor, daß an einer Anstalt bis zu 11 Hilfs- lehrer beschäftigt seien. An den staatlichen Anstalten seien die Verhältnisse noch nit fo bliui: wie an den städtischen Anstalten. Der Minister habe îm vorigen Jahre gesagt, das Hilfélehrerelend werde hoffentlih bald eine biftorishe Reminiscenz sein. Gestern habe aber der Kommissar erflärt, daß sih das Hilfslehrerwesen niht ganz beseitigen lafse. Dieses System fei an sich verwerflih. Und die Institution der etats- mäßigen Hilfslehrer sei erft ret ein Widerspruch in sh. Rédner wünschte \{ließlih. die Gleichstellung der Lehrer mit den Richtern und Berwaltungsbeamten. “ Die jungen Lehrer feien in ihren beften Sahren mit ganz unzulänglihen Remunerationen ausgestattet, der Staat müsse im fozialpolitishen Interesse dafür sorgen, daß die Lehrer niht ein Nährboden der Unzufriedenheit werden. Vor allem müßten mehr Hre in definitive Stellen umgewandelt werden. Der Minister möge denselben Einfluß, den er zur De rung des Volksshulwesens auf den Finanz-Minister ausgeübt habe, au für die höheren Lehranstalten geltend machen.
Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Stauder: Wir verfolgen die Befserftelung der Lehrer der höheren Anstalten mit der- selben Energie ; aber wenn noch nicht alle Wünsche erfüllt sind, so liegt das an Verhältnissen, die nit in unserer Macht liegen. Man darf die Verhältnisse au niht zu \{chwarz malen, die Lehrer find immer noch beffer daran als manche andere Beamten- Fategorie. Daß das Hülfslehrerelend eine historische Reminiscenz werde, wünshen und hoffen wir auch. Der Minister wird au in den folgenden Jahren weitere Mittel zur Ver- besserung der Verhältnisse fordern, eine Durhlöherung des Normal- Etats ift aber nicht möglich. An Wohlwollen für die Lehrer läßt ih der Minister von niemandem übertreffen. Redner wies ftatistish na; daß in den leßten Jahren die Zabl der Hilfelebrerftellen an Staatsanftalten relativ zurückgegangen ist. Auf die städtischen C habe der Minister in dieser Hinsicht niht genügenden
influß.
Abg. Glattfelter (Zentr.) trat gleichfalls für eine Verbesse- rung der Verhältnisse der wissenschaftlichen Hilfslehrer ein, namentli dur einbeitlihe Regelung der Funktionszulagen und dur Ausdehnung des Dienftalters\ystems. Aus dem Hilfslehrerelend käme man nicht beraus, wenn man nicht das System der etatsmäßigen Hilfslehrer abshafffflœ und deren Stellen in Oberlehrerftellen umwandle. Er bitte \{ließltich den Minister, seinen Einfluß für die Einrichtung des Religionsunterrihts an gewerblihen Fortbildungsshulen geltend zu
machen.
Abg. Dittrich (Zentr.) bemängelte die Lage der wissen- \{aftlihen Hilfslehrer und der Lehrer an den höheren Schulen über- baupt; er forderte, daß die Lehrer nicht erft an der Schwelle des Greisenalters, sondern spätestens mit dem 21. Dienstjahre das Marximalgehalt erreihen, und empfahl die Umwandlung der etats- mäßigen Hilfélehrerstellen in Oberlebrerstellen. Die Asessoren be- fämen bei Stellvertretungen das Mindestgehalt des Richters, die
wissenschastlichen Hilfslehrer bekämen - dagegen bei Siglmertreliungen weniger Remuneration, als das Minimalgéhalt des Oberlehrers trage. Zu diesen ungenügenden Verhältnissen komme noch, daß den Lehrern das Ertheilen von Pr Ane, t ershwert werde. -Redner beklagte feriéèr, daß an fatholishen höheren Lehränstalten 33 %o era Tae Lehrer seien, an ‘evangelischen Anstalten “aber ‘nur 4 9/ atholische.
nt Graf von Moltke (fr. kons.) wünschte die Ausrottung des Hilfslehrersystems mit Stumpf und- Stiel, um das ganze Niveau des Lehrerftandes B heben. Zu befürchten fei, daß auf die jeßige Ueberfüllung des Lehrerstandes ein Lehrermangel, folgen werde, wenn man die Lehrer nicht beffer telle, und er richte daber an den Minifter die Frage, durch welche Maßregeln er einem Kandidatenmangel vor- zubeugèn gedenke.
(Schluß des Blattes.)
Kunst und Wissenschaft.
Die für den 8. März 1896 angeordnete Veröffentlihung der Ergebnisse des Preisausschreibens der philo- sophishen Fakultät der Königlichen Universität Breslau (Neigebaur - Stiftung) vom 8. März 1893 (s. die Bekanntmachung in Nr. 74 d. Bl. vom 27. März 1893) kann, da morgen wegen des Sonntags keine Nummer des „R.- U. St.-Anz.“ rin, erst in dem amtlichen Theil der Nummer vom 9. d. M. erfolgen.
Inschrift am Parthenon.
Lange bekannt, aber bisher nicht gedeutet waren die Reste einer großen Jnschrift, die sich am öftlichen Epiftyl des Parthenon zu Athen hinzog, unterbrochen von geweihten Schilden, die da hingen, aber nur die Spuren ihrer einstigen Befestigung hinterlassen haben.
Von der Inschrift sind ebenfalls nur die Löcher übrig gebliebén, in welche die aufgeseßten Ie bé eingriffen. Obwohl diese Löcher deutlih sichtbar sind, ist doh noch kein Versuch der Entzifferung gelungen, bis kürzlih ein Mitglied der amerikanishen arhäologishen Schule in Athen, Hérr Andrews, mit Ueberwindung aller Beschwerden und Gefahr Abklatsche der gebliebenen Spuren anzufertigen vermochte und so eine Grundlage für die Entzifferung gewann.
Es sind bekanntlih auf diese Weise hon mehrfach antike Inschriften, deren Metallbuchstaben zu Grunde gegangen waren, wieder lesbar gemaht worden, so noch jüngst eine E a/d an Caracalla auf dem Epistyl eines Tempels in Pergamon.
Der von Herrn Andrews festgestellte Wortlaut der Int- {rift am Parthenon ergiebt, daß es eine Ehrung Kaiser Nero’s durch die Areópagiten, den Rath der Sechshundert und das Volk ‘vón Athen war, und zwar, wie die beigefügte Da- tierung na einer Magistratur ergiebt, aus dem Jahre 61 n. Chr.
Theater und Musik.
_ Königliches Opernhaus. Das Mißgeshick der Erkrankung Fräulein Hiedler's fügte es,
daß geftern der Kaiserli Königliche Kammersänger Theodor Neich-
maun aus Wien nicht, wie ursprünglih beabsickiat war, Marschnerx's „Vampyr“, sondern als Johannes im. «Gvangeli: Oper e
mann“ von Kienzl sein Gastipiel am Königli
ern - öffnete. Die Partie ist weder an ih: befonders bankbar, n; biétet sie einem Gaft Gelegenheit, sich wefentlich bervorzuthun. Reichmann, der, wie wir hören, die Rolle obne robe faft in leßter Stunde übernahm, zeigte sich: indessen in der Gewandtheit, mit welcher er fih -in-das Ensemble: fügte, in der en Beherrshung von Wort und Ton - sowie. in - der- schau. spieleri\cen Ausgestaltung des. Charakters als der große Künstler, für den er gilt. Die übrige Beseßung war die altbekannte und gewürdigte, Namentlich rief der zweite Akt des Werks wieder denselben cen’ rührenden Eindruck hervor wie bei der Erstanfführung. Das Publikum rief den Gast nah jedem Akt wiederholt vor den BVorbang. Auf die Oper folgte wiederum das anmuthige Ballet „Phantasien im Bremer Rathskeller*.
Berliner Theater.
_ Das bekannte, früher im Lessing-Theater mit Erfolg aufgeführte ländliche Sittengemälde in 3 Akten „Freund Fritz“ von Erckmann- Chatrian gelangte gestern, nachdem dasselbe A wegen Erkran- kung eines Hauptdarstellers, für den zunähst kein Ersaß geschaffen werden konnte, in legter Stunde hatte abgesezt werden müssen, zur Erstaufführung. Das Berliner Theater - hatte damit keinen besonders glücklihen Abend. Der Umstand, daß die Mehrzahl des Personals zur Zeit in Moskau weilt, und die immer noch andauernde Krankheit des Herrn Pohl hatten. eine Verschiebung in der Beseßung der Rollen bedingt, die der Aufführung durhavs nicht zu statten kam. Die Darsteller der provisorisch : mit ibnen besegten Rollen, Herr Wekbrlin (Frit Kobus) und. „Herr -Beck (Rabbi Sichel), entledigten sih ihrer Aufgaben, \o gut. es ging. Frau Leuthold, die einzige, der auh im ursprünglihen BeseßungsÞlan der Part der Susel zugedaht war, machte dur aufdringliches Spiel aus dem rührend naiven Landmädchen etwas ganz Andexes, als die Dichter beabsichtigt haben. Hoffentlih wird die fonst fo rührige und einsihts- volle Direktion durch eine sorgsamer vorbereitete Aufführung bald den gestrigen -Mißexfolg vergessen machen.
Das Schiller-Theater bringt morgen, Sonntag, Nachmittag eine Aufführung von Kleist's „Käthchen von Heilbronn“ ; Abends geht der Sch&wank „Ein toller Einfall“ in Scene. Am Montag, Mitt- woch, Freitag und Sonnabend finden Wiederholungen des Schauspiels „Der Graf von Hammerstein“ statt, am Dienstag kommt „Romeo und Julia*, Anna „Ohne Geläut*“ zur Aufführung. — Im Bürger- saal des Rathhauses findet morgen eine Wiederholung des ¿Paul Heyse-Abends* statt.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Konstantinopel, 7. März. (W. T. B.) Ein Jrade ermächtigt die Pforte zu Verhandlungen mit den et über die streitige Frage der Quaitaxen. Die. Botschafter verlangen, daß vorher die weitere Erhebung der Quaisteuer eingestellt werde. — Die türkishen- Truppen werden aus Zeitun zurüdckgezogen.
(Fortsczung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Wetterbericht vom 7. März, 8 Uhr Morgens,
Kapellmeister Weingartner. Zu Beginn: „Ouvertüre
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres\y
|
Stationen. |
red. in Millim.
5 Femperatux in 9 Celfi C. =á
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762 765 757 744 748 |: 049 Neufahrwäfser} 742 Memel ...| (42
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îinfter. .. | 750 Karlsrube . . | 760 Wiesbaden . | 759 München . | 759 Ghemnig .. | 759 Berlin.«.ch. ! 748
[W Wien . ... | 757 |WSW 3\bededlt Breslau . …. | 751 |WNW ö Schnee |_ 4 bedeckt
765
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1) Nachts Gewitter. 2?) Gestern und Nachts Regen Regen. §) Früh Ge-
3) Nachts Regen. #) Nachts witter. *) Nachts egen.
¡WSW 3|bedeckt NW d'heiter ftill beiter
7|¡Regen 8|Schnee 2|bedeckt 3,S nee — 1 1iwolfenlos |-—12
| | 5'Regen 11 4Regen | 10 7\wolfenlos | 8\bededt | 7 bédeckt1)
6 wolkig?) 7|bedeckt?) | 5 Schnee“) | 4\bedeckt
9 Regen 9Regen 5ihalb bed. 9 bedeckt | 5 beiter*) 6'wolfig)
pi p i O0 O
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till halb bed. | ftill|wolkenlos-|
Vebersiht der Witterung.
Das barometrisheMinimum, welches gestern nördlich von Schottland lag, ist südostwärts n i i fortgeschritten und veranlaßt in Wechselwirkung mit dem über Südwest-Guropa lagernden Hochdrudck- gebiet ftürmische Winde, fellenweije vollen Sturm
dem Gebiete zwischen der
deutschen Küste und der Alpengegend. Dabei ift das
Barometer feit dem Vorabend auf den Pes um 14 mm gestiegen, dagegen an der ostpreu
um 13 mm gefallen. În Deutschland is das Wetter
mild und trübe, allenthalben ist Regen gefallen ;
mburg, Caffel, Chemniß, Bamberg hatten Nachts
aus weftliher Richtung au
itter.
Deutsche Seewarte.
Theater.
Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern- haus. 62. Vorftellung. Fidelio.
von Ludwig" van Beethoven.
Südschweden
ischen Küste
Oper in 2 Akten i Zl nah dem Fran- zösischen von Ferdinand Treitshke. In Scene
Leonore Bin 3)“. Anfang 7# Uhr.
Schauspielhaus. 68. Vorstellung. Die Höllen. brücke. Schwank in 3 Aufzügen von Richard Jaffs und Wilhelm Wolff. In Scene gesezt vom Ober- Regisseur Max Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober-Inspektor Brandt. Anfang 7è Uhr.
Sonntag, Nachmittags 34 Uhr: In Kroll’s Theater: Der Waffenschmied. Komische Oper in 3 Akten von Albert Lortzing. — Abends 7è Uhr: Douna Diana. Lustspiel in 5 Aufzügen, nah dem Spanischen des Don Augustin Moreto, von Carl August West.
Montag: Opernhaus. 8. Symphonie-Abend der Königlicheu Kapelle. Dirigent: Herr Felix Weingartner. Anfang 7F Uhr.
Mittags 12 Uhr: Oeffentliche Hauptprobe.
Schauspielhaus: Geschlossen.
Deutshes Theater. Sonntag, Nachmittags 2x Uhr: Die Weber. — Abends 74 Uhr: Zum ersten Male wiederbolt: Die junge Frau Arneck,
Montag: König Heinrich der Vierte,
Dienstag: Die junge Frau Arneck.
Berliner Theater. Sonntag, Nachmittags 24 Uhr: Der Pfarrer von Kirhfeld. — Abends 74 Uhr: König Heinrich.
Montag: König Heinrich.
Dienstag: Freund Fritz.
Lessing - Theater. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu volksthümlichen Preisen: Der Pfarrer von Kirhfeld. — Abends 74 Uhr: Zum erften Male: Fräulein Tizian. Berliner Schauspiel in 5 Aufzügeu von Benno Jacobfon,
Montag: Comtesse Gueerl.
Dienstag: Fräulein Tizian.
Residenz - Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonntag: Hotel zum Freihafen. (L’Hôtel du Libre Echange.) Swank in 3 Akten von Georges Feydeau, überseßt und bearbeitet von Benno Jacobson. Anfang 7# Uhr. R und folgende Tage: Hotel zum Frei-
en. ,
Friedrich -
Sonntag:
Wilhelmstädtisches Theater. Ghaufseeftraße 25—26.
Mit großartiger Ausftattung an Koftümen, Dekorationen und Requisfiten: Der Hunugerleider. Ausftattungs-Komödie mit Gesang und Ballet in 10 Bildern von Julius Keller und Louis Herrmann, mit theilweiser Benußung einer
Fdee des Mark Twain. Musik von Louis Roth. Scene gesezt von Julius Fritsche. Dirigent : Kapellmeister Winné. Anfang 7# Uhr.
Montag: Der Hungerleider.
Neues Theater. Siffbauerdamm 4a. /5.
Sonntag: Gastspiel des K. K. Hof - Schau- spielers Bernhard Baumeister. Siebenter Abend:
Sonntag, Nachmittags 24 Uhr : Zu halben Preisen : Kabale und Liebe.
Montag: Vorletztex Baumeister - Abend: Der Erbförster. Trauerspiel in 5 Akten von Otto Ludowig.
Dienstag: Abschieds-Vorstellung von Beruhard Baumeister, unter Mitwirkung von Hedwig Nie- maun-Rabe. Auf allgemeines Verlangen : ünna vou Barnhelm.
Mittwoch: Zum ersten Male: Winterschlaf. Drama in 3 Akten von Max Dreyer.
Theater Unter den Linden. Direktion:
Julins Fripshe.- Sonntag: Gastspiel der Frau Petterson-Norrie. Die schöne Heleua. Komische Opérette in 3" Akten von Meilhac und Halépy, deutsch von Julius Hopp. Musik” von Jacques Offenbach. Dirigent: Kapellmeister Feder- mann. — Hierauf: Neu in Scene geseßt: Columbia, Ausftattungs-Ballet in 4 Abtheilungen von H. Regel. Musik von Josef Bayer. Der choreo- raphischè Theil von I. Haßreiter. Insceniert vom Balletmeister I. Reisinget. ZUTINNE: Herr Kapell- meister Fédermann. Anfang 74 Ubr.
tontag und folgende Tage : Bet r o N Artie Die schöne Helena. Komische
erétte in ‘3 Akten von Jacques Offenbach. — Hierauf: Columbia. Ausstattungs - Ballet in 4 Abtheilungen.
Adolph Ernst-Theater. Sonntag: Char- ley's Tante. Schwank in 3 Akten von Thomas Brandon. Repertoireftück des Globe-Theaters in London. In Scene geseßzt von Adolph Ernst. — Vorher: Die Bajazzi. Parodistishe Pofse mit Gesañg und Tanz in 1 Akt von Ed. Jacobson und T UB Facobson. Musik von F. Roth. Anfang
x. Montàäg : Dieselbe Vorstellung.
Bentral-Theater. Alic IZakobftraße Nr. 30, R U : S ae a. S. pra win
acht. roße n e m ang un Lanz in 9 Bildern von With. Mannftädt und uss Freund. Musik von Julins Einödshofer.
n Scene gesezt vom Direktor Richarv Swuly. Die Tanz-Arrangements vom Balletmeister Gund- la. Anfang 7# Uhr.
Montag und folgende Tage: Eine tolle Nacht.
Konzerte.
Konzert-Haus. Karl Meyder - Konzert. Sonntag Dise 64 Uhr. Montag Anfang 7# Uhr. Symphonie - Konzert, unter freundlicher Mit- wirkung von Fräulein von Raven-Holzendorf, Fräulein Schulz und des Herrn Weiß.
Mittrooch, den 11. ärz, Abends 74 Uhr: Großes Extra-Konzert, unter Mitwirkung der Neger-Jubiläuin#-Sänger.
Sing-Akademie. Sonntag, Anfang 8 Uhr: Lieder-Abeud von Karl Scheidemantel, unter
aftspiel der Frau
Montag, Anfang 8 Uhr: Konzert der Oratorien- und Liedersängerin Emily Hamann-Martinufen, unter gefälliger Mitwirkung des Herrn Max Puchat (Kl.).
Pirkus Renz. Karlstraße. Sonntag: Zwei Vorstellungen: Nachmittags 4 Uhr (ermäßigte reise und 1 Kind unter 10 Jahren frei): Komiker- orftellung mit befonders zur Belustigung- der Zugen gewaähltem Programm. Aufführung-des großen ilifärishen Ausstättungsstücks 1870/71, Abends Anfangs präzise 74 Uhr: Novität!, Lustige Blätter! Novität! Eigens vom Direktor rand und dem Großherzoglich heffifchen Hof -' Balletmeister August Siems für Berlin komponierte, mit gänzlich neuen technischen Apparaten und. Beleuhtungs- Einrichtungen |inscenierte Original - Vorftellung in 2 Abtheilungen mit den Ausstattungs-Diver- tissements Weltstadtbilder! Dieses Stück reprä- sentiert cine neue Eigenart und Spezialität des Zirkus Renz, indem es im Rahmen einer durh- geführten Handlung sowohl alle circensishen Künste, als au ‘die Moreographishen"- und T Darstellungen zu einer den Abend füllenden .„ Ge- sammtvorstellung vereinigt. Aus dem equestrischen Theil des- Programms {ind hervorzuheben: 6 tra- fehner, Rapphengste (Original-Dresjur), vorgeführt vom. Direktor Fr. Renz. Hierauf: : Die Spazierfahrt eines Jagdherrn, ausgeführt- von 5 Rapphengsten, Der anerkannt beste Schulreiter der lt Mr. James Fillis mit seinem Vollblutpferde Markir. Die 4 Jahreszeiten, Schule, geritten von 4 Damen. Das und folgende Tage: Novität! Lustige
Familien-Nachrichten,
Verlobt: Frl. Elsa von Spruner mit Hrn. Prem«- Lieut. Des von Bernuth (Bayreuth—Meß). — Komtesse Erna von Kalckreuth mit „Hrn. Sec.- Lieut. Erich von Damniy (Berlin). — Marga- rethe Freiin von dem Bussche-Lohe mit Hrn. Sec.-Lieut. Hans Adam Frhrn. von Ende-Alt- jeßnitß (Kösiß). — Frl. Helene Braunes mit Hrn. Lieut. a. D. Hans von Stangen Garnen j
Verehelicht: Hr. Prem.-Lieut. Alfréd von Willich mit Frl. Hertha von Selchow (Potsdam).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr.“ Klafing bet s — Eine Tochter: Hrn. Hauptmann
enning von Bonin (Stegliß). — Hrn. Haup: mann von Kameke (Neisse). — Hrn. onsi torial- Assessor Starke (Münster), Z
Gestorben: Hr. Fabrirbelper F. W. Hofmann (Breslau). — Hr. Rathsherr Joseph Wengler (Habelschwerdt).
Verantwortliher Redakteur: Siemenroth in Berlir. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin, Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 82. *
Acht Beilagen
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaals-Anzeiger.
A:
Königreich Preußen.
Konzessions-Urkunñnde,
betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von
Hrohl über Niederzissen nah Weibern mit Fortsegung
gach Kempenich e M E A F Rg e S6 e aft.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Köniz ven Preußen 2c.
Nachdem von dem Comité , welches sich zur Gründung einer Aftiengesellshaft unter der Firma „Brohlthal-Eifenbahn-Gefellichaft“ ebildet hat, darauf angetragen worden ist, diefer Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittels Damvffkraft und für die Beförderung von Personen ‘und Gütern im öffentlihen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahn- ordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen Bahn von Brohl über Niederzissen nah Weibern mit Fortsezung nah Kemypenich zu ertheilen, wollen Wir diefe Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maß- gabe der geliebten estimmungen unter den nathstehenden Be- dingungen bierdur ertheilen.
Le
Die Gesellschaft bildet sh unter der Firma: „Brohlthal-Eisen- hahn-SBesellsschaft“ und nimmt ihr Domizil und den Sit ibrer Ver- waltung in Köln a. Rhein oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten an einem andern, an der Bahn ge- legenen Orte.
Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden Rei8- und Landesgesezen obne weiteres unterworfen.
L
Das zur plan- und ans{hlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderlihe Anlagekapital wird auf ten Betrag von 3400 000 A festgeseßt.
Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesezten Anlagekapitals nicht übersteigen. Das Aktienkapital i baar und voll einzuzahlen und lediglich zur plan- 0 an Ma gegen Vollendung und Ausrüstang der Bahn zu ver- wenden.
Die Aktien dürfen erst nach der Betriebéeröffnung der Bahn ausgegeben werden.
Den Aktionären kann nach der vollen Leistung des Nennbetrags der Aktien bis zum Ablauf desjenigen Kalenderhalbjahrs, in welchem der Betrieb der Bahn eröffnet wird, jedenfalls aber nit über das- jenige Kalenderhalbjahr hinaus, in welhem die unter VI1I Nr. 3 festgeschte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel solhes zu- lassen, die Gewährung von Bauzinsen bis zu 4 0% des Nemiwcrths ibrec Aktien zugesichert werden.
LIE,
Die gesammte Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den geseßlichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktiengesell- wal vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der P Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verantwort- 10) Ui,
Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Perionen beftehen soll, die Wahl des Vorsi enden und der tehnischen Mitglieder bedarf der Bestätigung des 2 tinisters der öffentlichen Arbeiten.
Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi- gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
Sofern die oberste Betriebsleitung nit durch den Vorstand felbst erfolat, finden die vorstehenden Besthumangen auch auf die Wahl und die Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter An- wendung.
V.
Die Mitglieder des Aufsichtsraths und des Vorstandes, fowie jämmtlihe Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit niht vom Minister der öffentlichen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, im Inlande ihren Wohnsitz haben.
Via
Die Staatsregierung ist berechtigt, fich in den Fällen, wo sie das staatli§e Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des ÄAufsichtsraihs und der Generalver- sammlung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Üm die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, is der Regierung von allen diefen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegen- stände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten ift berechtigt, in den Fällen, in welcken er es für nöthig erachtet, die Berufung außer- ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.
VI.
Alle die juriftishe Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als an ihre Perfon gebundenes Recht ertbeilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellshaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welhe nah dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staats- regierung den Vorausseßungen nit entsprehen, unter denen die Konzession ertheilt ift, erlangen nur dur die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit. j
Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellsdaftsrertrag betreffenden Generalversammlungébeshlüfse, bevor sie diese beim Handelsgeriht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrage auf die vorbezeihnete Prüfung und Bestätigung vorzulegen und die Ent- (geidung der Staatsregierung der Anmeldung beim Handelegericht eizufügen. L j
Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an andere, die Auflösung der Gefell- schaft oder die Vershmelzung mit einer anderen Gefellshaft aus- prechen oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben werden foll, zu ihrer Gültigfeit der Bestätigung der König- lien Staatsregierung.
Diese Bestätigung ist auch zur Aushebung derjenigen Beschlüsse früßerer Generalversammlungen erforderlih, welche vom Staat ge- nehmigt waren.
VII.
Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für die Nebeneifenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (veröffentlicht in Nr. 36 des „Reihs-Gesehblatts* von 1892) und die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (vergl. 8 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1 m betragen.
VILE, Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen : 1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten: Í die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durchführung dur alle Zwischenpunkte, i die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn be- stimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Fest-
Berlin, Sounabend, den 7. März
Dem Staat bleibt für alle durch die Ausführung der genehmigten Entwürfe bedingten Benachtheiligungen seines Sigentbums, ap iAaer fonstigen Rechte ter Anspruch auf vollständige Entschädigung nah C der geseßlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vor-
chalten.
___ 2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizei- licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, nachzukommen.
__3) Die Bolléndung und Inubetriebnahme der Bahn muß — längstens — binnen zwei Jahren na Eintragung der Gesellschaft in es aae in Gemäßheit des nahstehenden Artikels XVIII erfolgen. :
Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe, sowie für die Inangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgeseßt werden.
_4) Für den Fall, daß der Konzesonar mit der Erfüllung der ihm bezüglih des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rehtzeitigen plan- und anshlagêmäßigen Ausführung und Ausrüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, is derselbe zur Zablung einer Verzugéstrafe von 5 °/o des auf 3 400 000 A festgeseßten Baufkapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welhem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzusehen ift, etn Fus des Rechtswegs dem Minister der öffentlihen Arbeiten zusteht.
_ Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General-Staatskasse den Betrag von 170 000 #, in Worten : „Einhundersiebzigtausend Mark“, in- baar oder in preußishen Staats- oder vom Staat gewährleisteten Werthpapieren oder in inländischen Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen — unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nah dem Kurswerth — nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zinssceinanweisungen zu binterlegen und în gericht- licher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfand zu bestellen, daß dem Minister der öffentlihen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung derselben oder durch Veräußerung der verpfändeten Werthpapiere zum jeweiligen Börsenkurse die ver- fallenen Strafbeträge einzuziehen. — Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoh von dem bezeihneten Minister untersagt werden, wenn nach dessen lediglih maßgebendem Urtheile der Konzessionar den Bau ver- zögern sollte. Auch ist der bezeihnete Minister ermächtigt, nah Maß- gabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprehenden Theil der Kaution {hon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.
5) Falls die oben festgesegte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgeseßten besonderen Baufristen niht inne gehalten wird, fann nicht nur die bezeichnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession dur landesherrlihen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem angezogenen 8 21 festgeseßten Schluß- frift erfolgen.
IX
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nafolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts- behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Ver- mittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nah dem dierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtliher Bedeutung ist, niht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung bienende Züge in jeder Rich- tung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der babnpolizeilihen Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars überlassen. :
2) Für die ersten 5 Jahre nah dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen- als für den Güterverkehr über- lassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes 5 jährigen Sea, so lange tie Bahn na dem hierfür allein entscheidenden
rmessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Be- deutung ist, wiederkehrend von 5 zu 5 Jahren Höcsttarifsäße für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlihen Ar- beiten festgestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nah Maßgabe der reichs- und landesgeseßlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsäße die Sätze für die Tarifklassen nah eigenem Ermessen festzuseßen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarif- flasscnsäße ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen. Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hinsichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsäße zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforder- lih erahtet wird. l
3) Der Konzcssionar hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem im Artikel 239 b und 185b des Handelsgesetbuhs in der Faffung des Gesetzes, be- treffend die Kommanditgesellshaften auf Aktien und die Aktiengesell- \chaften, vom 18. Juli 1884 (Reichs-Ges.-Bl. S. 123 f.) vorgeschriebenen Reservefonds (Bilanz-Reservefonds) einen Spezial-Reservefonds nah den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Re- gulative zu bilden. / E A
Der Erneuerungs- und der Spezial-Reservefonds sind fowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu
alten. j , Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be- triebsmittel. : S
In den Erneuerungéfonds fließen: E —
2. der Erlös aus den entsprehenden abgängigen Materialien,
b. eine den Betriebéeinnahmen alljährlich zu entnehmende RKük- lage, deren Hôhe durch das Regulativ festgesetzt wird;
c. die Zinsen des Erneuerungsfonds. ; :
Der Spezial-Reservefonds dient zur Bestreitung von folchen dur außergewöhnliche Elementar-Ereignisse und größere Unfälle her- vorgerufenen Ausgaben, welche erforderlih werden, damit die Beför- derung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens entsprehcnden Weite erfolgen kann.
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In den Spezial-Reservefonds fließen: j a. der Betrag der nah den E verfallenen, niht abgehobenen Dividenden und Zinsen; A i “ þ. eine im Regulativ festzusetende, alljährlich den Betriebs- einnahmen zu entnehmende Rücklage; c. die Zinsen des Spezial-Refervefonds.
1896.
Erreicht der Spezial-Reservefonds die Summe von 50 000 Æ, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die RüElagen solange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Sahreêrüdcklage wieder vermindert ist.
Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der verein- nahmten und nit sofort zur Verwendung gelangenden; Beträge zu beshaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.]
Läßt der Uebershuß eines Jahres die Deckung der Nülagen zum Erneuerungs- oder Spezial-Reservefonds niht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Uebershüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Ge- nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erncuerungëefonds dem Spezial-Reservefonds vor.
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Der Konzessionar ist verpflichtet :
a. seine Betriebsrehnung nah den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurihten, der Regierung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs8- rechnungsabs{chluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen;
b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum von Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Nech- nungsjahr zu Grunde zu legen;
c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erahteten Nachweisungen, fowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen.
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Der Konzessionar is verpflichtet, hinsihilich der Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militär-Anwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbahn-Verwaltung in dieser Beziehung — und insbesondere bezüglih der Ermittelung der Militär-Anwärter — bestehenden und noch ergebenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentliden Arbeiten nah Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c.,, vom 27. März 1872 für die Staatseisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maß- gabe der jeßt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grund- säße Pensions-, Wittwen- und Unterstütungskassen einzurichten und zu denselben die erforderlihen Zuschüsse zu leisten.
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Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln si nah dem Eisenbahn-Postgeseße vom 20. De- zember 1875 (Reichs-Geseßblatt für 1875 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von aht Jahren vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Geseßes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 98. Mai 1879 (Zentralblatt für das Deutsche Reih S. 380) ge- troffenen Bestimmungen treten.
Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält- nifsen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten follte, durch welhe nah der Entscheidung der obersten NReichs-Aufsihtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbahn-Postgeseß mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in Anwendung.
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Der Konzessionar ist verpflichtet, fih den bezüglih dec Leistungen für militärishe Zwecke bereits erlaffenen oder künftig für die Eisen- bahnen im Deutschen Reiche ergehenden geseßlihen und reglemen- tarishen Bestimmungen zu unterwerfen.
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Der Telegraphen-Verwaltung gegenüber hat der Konzessionar diejenigen Verpflihtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.
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Anderen Unternehmern bleibt sowobl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenußung der Bahn ganz oder theil- weise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der ôffent- lihen Arbeiten festzuseßzende Fraht- oder Bahngeldsäße vorbehalten.
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Nach Eröffnung des Betriebes is der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisen- bahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Betriebes für erforderlich erachtet.
XVIIL.
Sollten nah dem Ermessen des Ministers der öffentlihen Arbeiten oder der obersten Reichs-Aufsichtsbehörde die Vorausseßungen weg- fallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die An- wendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ist (vergl. Art. X11 am Schluß), so ist der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des E Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Haupteisenbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprehend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb geseßten Frist niht nah, so hat derselbe auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und c des § 42 des Slsenrayngerenes vom 3. November 1838 bezeihneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeihnenden Dritten abzutreten.
XVIII. : ;
Die Aushändigung einer Ausfertigung dieler Konzessions-Urkunde an das Eingangs bezeihnete Gründungscomité erfolgt erst, nahdem die Zeichnung des gesammten Aktienkapitals durch Vorlegung be- glaubigter Zeichnungsscheine dem. Minister der öffentlihen Arbeiten nahgewiesen und zuglei die Kreditfähigkeit der Zeichner von dem- selben als genügend bescheinigt befunden ist, nahdem der Staats- regierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle UVebereinstim- mung ¿u setzende Gesellshafts-Vertrag vorgelegt und diese Ueberein- stimmung nachgewiesen ist, nahdem ferner die Hinterlegung der unter Artikel VII1, 4 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde stattgefunden hat und nahdem endlih die Gesellshaft errichtet ift.
Binnen einer von heute ab zu berechnenden sechsmonatigen Aus- {lußfrist muß die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend befundenen Gesellschaftsvertrags in das Handelsregister bewirkt werden, zu welhem Zwecke dem Handels- erichte eine beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde und die Er- lärung der Staatsregierung bezüglih jener Uebereinstimmung vom Gründungéêcomité vorzulegen sind. /
Nachdem jene Eintragung rehtzeitigt erfolgt und unter Beifügun von Druckeremplaren des Gesellschaftsvertrags nachgewiesen ist, fo die gegenwärtige Urkunde in Gemäßheit des Geseßes vom 10. April 1872 veröffentlicht und ihre Ausfertigung dem Konzessionar auss gehändigt werden.
E R N Z S win 2e ra d M E r E i ter A E e en C E L - - E
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Votgt : haus
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aus L , Schauspiel in 4 Akten von Paul | Mitwirkung des Pianisten Herrn Emil Krouke stellung der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl.
gesezt voin Ober-Regisseur Teblaff, Dekorative Ein- se. Regie: Siegfried JIelenko. Anfang 72 Uhr. | aus Dresden.
richtung vön Ober-Inspektor Brandt. Dirigent :
(einshließlich Börsen-Beilage).