1896 / 62 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Mar 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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08 Der Bezugspreis beträgt vierteljährliÞh 4 # 50 4. Alle Post-Anftal‘en nehmen Bestellung an ; für Berlin anßer den Post-Anstalten auch die Expedition 8§W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Inserate nimmt anu: des Dentshen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

die Königliche Expedition

M 62.

Berlin, Mittwoch, den 11. März, Abends.

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j As Ms | Berlin §W., Wilhelmftraße Nr. 32. | r

Seine Majestät der König haben Allergnädigjt geruht :

dem Rittergutsbesißer und e oor eyer Holt zu Rißnow im Kreise Kammin den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Torpedo-Jngenieur Rasmus Beck zu Friedrichsort den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, dem Steuer-Aufseher a. D. Peter Außem zu Eus- tirhen das ens ion den dp in Gold, «* dem Ober-Torpeder Karl Lindau zu Kiel, früher in iedrihsort, dem Hüttenmeister und Vorarbeiter Johann eter zu Neunkirchen im Kreise Ottweiler und dem Holz- uer Seinrid Sauerwald I. zu Oberrosphe im reite arburg das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Eisenbahn-Stations-Assistenten Höppner zu Wesel die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Großherzoglih badishen Geheimrath Dr. med. Mrs Schüle, Direktor der Heil- und Pflegeanstalt enau, dem Fürstlih s{haumburg:lippishen Geheimen Hof- Kammer-Rath Heuser zu Bückeburg und dem Kaiserlih und Königlich M Ungar Gen berst-Lieutenant Vajna de Váva im Generalstabs-Korps den Königlichen Kronen- Orden zweiter Klasse, : : dem Kaiserlich und Königlich österreichisch - ungarischen Wupimann Zanantoni im Generalstabs - Korps, dem aiserlich und Königlich österreichish-ungarischen Hauptmann Koralef im Eisenbahn- und Telegraphen-Regiment, zugetheilt dem Generalstabe, und dem Herzoglich braunshweigischen Geheimen Bergrath Schrader zu Braunschweig den König- lichen Kronen-Orden dritter Klasse, sowie dem Zoll-Assistenten Ger la ch zu Lome im Togogebiete das Militär: Ehrenzeichen zweiter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht:

den nachbenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Ordens-Jnsignien 2c. zu ertheilen, und zwar:

des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich sächsishen Albrechts-Ordens: dem Legations-Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft in St, Petersburg Grafen von Bernstorff;

des Nitterkreuzes des Großherzoglich medcklen- burgishen Haus-Ordens der Wendischen Krone:

__ dem Bezirks-Amtmann im Schutgebiete von Deutsch- Ostafrika von St. Paul-Jllaire;

des Nitterkreuzes des Großherzoglich mecklen- burg-\chwerinshen Greifen-Ordens:

dem Kapitän in der Flottille des Kaiserlichen Gouverne- ments von Deutsch-Ostafrika Grafen von Pfeil;

ferner :

des Bildnisses des Schah von Persien in Brillanten:

| dem Königlichen Gesandten in Hamburg, Legation s-Rath Grafen von Wallwißt;

des R E R Lug es des französishen Ordens der Ehrenlegion:

___ dem bisherigen Ersten Legations-Sekretär bei der Kaiser- lihen Botschaft in Paris, Legations-Rath von Schoen;

des Kommandeurkreuzes des L N nieder- ländishen Ordens von Oranien-Nassau:

dem Legations-Sekretär bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Bukarest, Legations-Rath von Reichenau;

des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich dänischen Danebrog-Ordens:

dem Zweiten Legations - Sekretär bei der Kaiserlichen hast in Paris, Legations-Rath von Below-Schlatau; owie

des Kommandeurkreuzes des Kaiserlich japanischen Ordens des heiligen Schatzes:

dem Zweiten Legations - Sekretär bei der Kaiserlichen

F esgast in Konstantinopel Grafen von Quadt-Wykradt- ny.

Deutsches Rei.

Auf Grund des Regulativs für die Errichtung einer Kommission für Arbeiterstatistik vom 1. April 1892/29. Fanuar 1894 (Zentralblatt für das Deutsche Reih S. 19) ist der Unter-Staatssekretär im Königlich preußischen Mi- nisterium für Handel und Gewerbe, Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath Lohmann

zum Vorsißzenden und der Direktor im Reichsamt des Jnnern Dr. von Woedtke 2

zum Mitglied der Kommission für Arbeiterstatiftik bestellt worden.

Berlin, den 9. März 1896. Der Reichskanzler.

Jn Vertretung: von Boetticher.

In Gemäßheit des § 8 des Gcsezes, betreffend die Rechts- verhältnisse der deutshen Schußgebiete R.:G.-Bl. 1888 S. 75 —, wird Nachstehendes veroffentlicht :

Der Bundesrath hat unter dem 20. Februar d. J. be- \{lof}sen:

der Westdeutshen Handels- und Plantagen- Gesellshaft zu Düsseldorf auf Grund ihrer von dem Reichskanzler genehmigten Statuten die Fähigkeit beizulegen, unter ihrem Namen Rechte, insbesondere Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden.

Auszug aus dem Gefellshastsvertra g.

Die unter dem Namen „Westdeutsche Handels- und Plantagen- Gesellschaft“ errichtete Gesellshaft hat ihren Sit zu Düsseldorf. Die Dauer derselben ift unbeschränkt. Zweck der Gesellschaft ift die Kolonifation in Deutsch, Ostafrika, insvesondere die Anbahnung von Handelsbeziehungen, der Betrieb von Plantagen, gewerblichen Anlagen und Unternehmungen auf allen Gebieten des Verkehrswesens.

Die nah dem Gesellshaftsvertrag erforderlichen Bekanntmachungen sind durch Einrückung in den „Deutschen Reichs - Anzeiger“ zu veröffentlichen.

Das Grundkapital ist auf 800000 #4 in 1600 Antheilscheinen zu je 500 M festgeseßt. Hiervon sind als Betriebskapital 500 000 4 voll gezeihnet und davon 100000 #4 baar eingezahlt. Die ver- bleibenden 300 000 46 waren früher in die aufgelöste Kommandit- gesellshaft Karl Perrot u. Co., Deutsch-Osftafrikanische Seehandlung, von deren Theilhabern eingezablt und gelten als in die Westdeutsche Pandelte und Plantagen-Gesellsh1ft dadur voll eingezahlt, daß die

heilhaber der aufgelösten Kommanditgefellshaft Karl Perrot u. Co. die an deren in Oft-Afrika gelegenen Immobilien und fonstigen Ver- mögenéftückden erworbenen Rechte zum vollen Nennwerth Tér ein- ezahlten Kommanditantheile in die Westdeutsche Handels- lantagen:Gesellschaft eingebraht haben. ;

Eine Erhöhung des Grundkapitals kann nur in einer Haupt- versammlung, in welcher mindestens die Hälfte des alsdann einge- zahlten (einfc{ließli des als eingezahlt geltenden) Kapitals vertreten ift, om einer Mehrheit von F der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Die Antheile sind untheilbar; sie haben die Eigenschaft be- wegliher Sachen. Den Mitgliedern der Gesellshaft steht es frei, ihre Antheile unter si beliebig zu verkaufen. Will ein Mitglied seinen Besiy an Antheilscheinen anderweitig veräußern, so haben die übrigen Mitglieder das Vorkaufsrecht nah Maßgabe ihrer Be- theiligung und nah dem Werth der leßten Bilanz unter Berücksichti- gung eines etwaigen Reservefonds. Bei etwa vorkommenden Todes- fällen von Antheilbesißern gehen deren Antheile an die geseßlichen Erben über. Durch die Veräußerung der Antheilscheine und Löschung im Mitgliederverzeihniß geht die Mitgliedschaft verloren. L

Für die Verbindlichkeiten der Gesellshaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellshaftsvermögen.

Vorftand, der Aufsichts-

Die Organe der Gesellschaft sind: der rath und die Hauptversammlung.

Der Vorstand besteht aus 2 bis 4 von dem Aufsichtsrath zu be- stellenden Personen. Der Vorstand führt die Gef fte der Gesell- haft nah Maßgabe des Statuts und des Anstellungsvertrags, welchen der Aufsichtsrath mit ihm abschließt. Er vertritt in allen Rechts- geshäften und sonstigen Angelegenheiten, gerihtlih sowohl wie außer- gerihtlih, die Gesellschaft. t +

Urkunden und \chriftliche Erklärungen des Vorstands find für die Gesellschaft L und verbindlich, wenn sie unter dem Namen „Westdeutsche Handels- und Plantagen-Gesellshaft“ von einem Vor- andes erfolgen. i A

Der Aufsichtörath besteht aus 5 bis 9 Mitgliedern, welche von der Hauptversammlung aus den Gesellschaftern gewählt werden. Sie dürfen nicht mugleis gg P Mitglieder des 2 orstands scin. Von ihnen scheiden alle Jahre 2 bezw. 3 Mitglieder der Reihe nach aus, sodaß jedes Mitglied im Zeitraum von 3 Jahren einmal neu gewählt werden mus: Aas 7

Der Aufsichtsratk hat den Vorstand bei seiner SesGgteft eung in allen Zweigen dec Verwaltung zu überwachen unh zu dem Zw

ih von dem Gang der Angelegenheiten der Gesellschaft zu unter- richten. Er fann jederzeit über dieselben Berichterstattung von dem Vorstand verlangen und selbst oder durch einzelne von ihm zu be- IURen e Mitglieder die Bücher und Schriften der Gesellschaft ein- ehen, sowie den Bestand der Gesellschaftskasse und die Bestände an Gffekten, Handelspapieren und Waaren untersuchen. Er hat die Jahredrehnungen, die Bilanzen und Vorschläge zur Gewinnvertbeilung zu prüfen und darüber der Hauptversammlung der Gesellschafter

und

Bericht zu erstatten. Der Aufsichtsrath giebt \ich selbft eine Ge-

\chäftsordnung und verfügt untez sich über die Vertheilung des ihm zustehenden Gewinnantheils.

Die ftatutengemäßen Beschlüsse und Wahlen der Hauptversamm- [lung find für alle Mitglieder verbindlih. In der Hauptversammlung berechtigt jeder Antheil von 500 Æ zu einer Stimme. j

Zur Prüfung des Rechnungswesens wird durch die Hauptversamm- lung jedesmal eine Kommission von 2 bis 3 Revisoren gewählt, welche Bilanz, Jahresrehnung, Bücher und Kasse revidieren und den ordnungsmäßigen Befund bescheinigen.

Die Hauptversammlungen werden in Düfseldorf oder Frankfurt a. M. abgehalten. Der Aufjichtsrath beruft dieselben und ladet dic Mitglieder dazu ein. Beschlüsse können nur über die in der Ein- ladung als Tagesordnung mitgetheilten Punkte gefaßt werden. Die ordentliche Hauptversammlung findet in jedem Jahre, spätestens im Juni ftatt. Dieselbe beschließt über die Genehmigung der Bilanz und die Entlastung der Verwaltungsorgane. Eine außerordentlihe Ver- fammlung muß berufen werden:

a. wenn Mitglieder, welhe zusammen mindestens 1/5 der Ge- schäftsantheile besißen, die Einladung begehren,

b. wenn die Mehrzahl der Vorstandsmitglieder die Einberufung beantragen. Sind die Mitglieder zur Hauptversammlung ordnungs- mäßig geladen, so ist dieselbe für alle Fragen der Tagesordnung be- \{lußfähig mit folgenden Ausnahmen: Die Auflösung der Gesellschaft, die Veränderung der Statuten oder die Uebertragung des Vermögens und der Schulden an eine andere Gesellshafi können nur von einer Anzabl Gesellschaftec, welhe zusammen ein Drittel des eingezahlten Geschäftskapitals besißen, beantragt und von einer vom Vorsißenden des Auffichtsraths berufenen Hauptversammlung, auf welcher mindestens die Hâifte des Gesellschaftskapitals vertreten sein muß, mit zwei Dritteln Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sonst genügt für Wahlen und Beschlüsse die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen, x Im Falle der Auflösung erfolgt die Liquidation durch die von

auptversammlung bestellten Liquidatoren und unter Mitwirkung ufsichtsraths nach Maßgabe des Deutschen Handelsgesezbuchs. Die Aufsicht über die Gesellschaft wird vom Reichskanzler geführt. Derselbe kann zu dem Behuf einen Kommissar bestellen mit dem Recht, an jeder Aufsichtsrathssißung und Hauptversammlung auf Koften der Gesellschaft theilzunehmen, von dem Vorstand jederzeit Bericht über die Angelegenheiten der Gefellshaft zu verlangen, sowie die Bücher und Schriften derselben einzusehen, auch auf Kosten der Gesellschaft eine außerordentliche Hauptversammlung zu berufen. Der S CEMRs dur die Aufsichtsbehörde sind insbesondere unter- worfen :

1) die Aufnahme von Anleihen,

2) die Beschlüsse der Gesellichaft, nah welchen eine Aenderung oder Ergänzung des Gesellschafts - Vertrags erfolgen, die Gesellschaft aufgelöst, mit einer andern vereinigt oder in ihrer rechtlichen Ferm umgewandelt werden foll.

Berlin, den 9. März 1896. Auswärtiges Ami. Kolonial - Abtheilung. Dr. Kayser.

der des

Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Februar.

1896

1895

Einfuhr 100 kg netto

von ausländishem Zucker : l) in den freien Verkehr : NRaffinierter Zuder Nohzucker 2) auf Niederlagen : Ra Pier Zucker

295 388

122 705 15 296

ULT U: l) von inländishem Zuder der Klasse : M4 604 084

des Zuckersteuergesetzes | b 287 020

59 569 T 197 269 M 4 393 O 358 2) von ausländishem Zucker aus Niederlagen :

Raffinierter Zucker 41 399/ Rohzucker . |

Berlin, den 11. März 1896. Kaiserliches Statistisches Amt. von Scheel.

93 974 3149

n der Ersten Beilage zur : i en Nummer des „Reichs und Staats-Anzeigers“ wird eine Uebersicht der in den deutshen Münzstätten bis Ende Aar 1896 vor- genommenen Ausprägungen von Reichsmünzen vev- offentlicht.