1896 / 75 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Mar 1896 18:00:01 GMT) scan diff

E E E E E T E E s ar

Dm M 5 E a E E E L E O a a F l E E E R S S A A V id ma E Tie De e Lehe M S b? WA Lrt) d eri S,

zur Abhebung der Zinsscheine Reihe 1V und bei den i Litt. F. mit den Zinsscheinen Reihe 1II Nr. L bs RIEEE ‘Nr. 8 gas der Anweisung zur Abhebung der Zinsscheine brs nnen. Der Geldbetrag der eiwa fehlenden, unentgeltlih uth genden Zinsscheine wird an dem Kapita der Obligation zurückbehalten. Soll die Einlôfung von dergleihen Obligationen nicht bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M. oder bei der Königlichen Regierungs-Haupllasse in Wiesbaden, jondern bei einer der anderen Kafsen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen mit insscheinen und Zinsschein-Anweisungen vierzehn Tage vor dem Ver- [termin bei -diesen Kassen einzureichen, von welchen dieselben vor deren Auszahlung an den T talbiten zur Prüfung einzusenden sind. Rückständig sind noch aus der: 17. Verloosung: E. 3798. 22. Verloofung: F. 1818. 24. Verloosung: F. 3645. 39, Verloofung : F. 768 3779. 40. Verloosung : E. 1875 3268, F. 2423 3671. ris 41. Verloosung: E. 1281 2475 3569 3580, F. 152 2028 3184 3424. - 42. Verloosung: E. 1850 2753 2884 3634 3716, F. 326 1835 9282 2505 2776 2844 2896 3012 3425 3591. Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert. Wiesbaden, den 17. März 1896. Der Regierungs-Präsident. In Vertretung : von Awevyden.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 26. März.

JFhre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin sind mit den beiden ältesten Prinzen an Bord S. M. Yacht „Hohenzollern“, welche von S. M. S. „Kaiserin Augusta“ esfortiert war, nach einer s{hönen Reise grsiera Nachmittag 5 Uhr vor Neapel eingetroffen. Nachdem die „Hohenzollern“ an der Mole vor Anker gegangen war, empfingen Jhre Majestäten den Besuh Jhrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Heinrih von Preußen.

Heute Morgen um 9 Uhr unternahmen, wie E A e meldet, Jhre Majestäten mit den beiden Prinzen und Gefolge einen Ausflug nah dem Vesuv.

Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenar- fizung. Vorher bericthen die vereinigten Ausshüsse für Rech- nungswesen und für Elsaß-Lothringen, sowie der Aus]huß für Justizwesen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische Ministerial-Rath v on Geiger ist nah München abgereist.

Laut telegraphischer Meldungen an das Ober-Kommando der Marine ijt S. M. S. „Hohenzollern“, Kommandant Kapitän zur See Freiherr von Bodenhausen, gestern in Neapel angekommen; S. M. S. „Prinzeß Wilhelm“, Kommandant Korvetten-Kapitän von Holgzendorff, ist gestern in Amoy angekommen und beabsichtigte heute nah Shanghai in See zu gehen.

In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats - Anzeigers“ wird die vom Reichs- Eisenbahnamt aufgestellte tabellarishe Uebersicht der Be- oba Erdebutise deutsher Eisenbahnen für den Monat Februar d. J. veröffentliht, auf welhe am Dienstag an dieser Stelle auszüglih hingewiesen worden ift.

Sachsen. Jhre Majestäten der König und die Königin sind gestern Nachmittag in die Königliche Villa zu Strehlen über- gefedelt.

Die Erste Kammer bewilligte gestern die Kapitel 59 bis |

einschließlich 69a des Staatshaushalts, welche das Departement des Jnnern betreffen. Sachsen-Altenburg.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Olden burg hat si gestern von Altenburg nah Gmunden begeben. Anhalt.

Der Landtag ist gestern durch den Staats - Minister Dr. von Koseriß im Namen Seiner Hoheit des Herzogs geschlossen worden. Hamburg. Die Bürgerschaft bewilligte in ihrer gestrigen Sißung 51/2 Einheitssäße der Einkommensteuer, entgegen den vom Senat geforderten 6 Einheitssäßen.

Oesterreich-Ungarn.

Der Gebührenausschuß des österreihishen Ab- geordnetenhauses beendigte gestern die Spezialdebatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Börsensteuer, und lehnte die auf Erleichterungen für die Kulifse gerichteten Anträge ab.

Großbritannien und JFrland.

Gestern fand ein Ministerrath statt, an welchem dex Ober-Befehlshaber der Armee Viscount Wolseley und der General-Adjutant der Armee Sir J. Grenfell theilnahmen.

_ Der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain er- klärte gestern in einer Rede bei dem „Canadian dinner“: Die Jsolierung Großbritanniens in der legten Zeit habe in allen Kolonien eine Kundgebung der Loyalität und Zuneigung erweckt, welche überall Widerhall gefunden habe. Canada sei bereit, alle drohenden Gefahren zu ertragen, und werde im Kriege Schulter an Schulter mit England stehen. Er hoffe,

diese Aeußerungen würden niht vorübergehen ohne ernstliche ] f Staatsmänner in E Eren und im Mutterl , diese Gefühle zu praftishen Folgen umzu- estalten. Die Reichsföderation sei eine zu große umfassende

e, als daß fie augenblicklih gelöst werden könne ; sie müsse sich ihrem Ziele aber auf anderem Wege nähern. Er erkläre, die größte Verpflichtung liege in der Ver- theidigung des Reichs, die größten Interessen in dem Handel des Reichs. Das erstere müsse durch das leßztere erreicht werden. Bezüglich des Vorschlags der canadishen Regierung, auf An- fünfte aus dem Ausland einen Zoll zu legen, Jeg der Staats- sekretär : er sei ein ausgesprochener Freihändler, aber glei- zeitig nicht ein solher Pedant, daß er nicht, falls ihm ge- nügende Vortheile E würden, eine Abweichung von dem strikten Dogma in Beiracht ziehen sollte. Aber so lange nicht ein genügendes quid pro quo an werde, um England zu veranlassen, einen sicheren Verlust und ein mögliches Risiko hinzunehmen, sehe er, im Hinblick auf die R Handelspolitik Englands, in einer Zollunion des ganzen Rei eine unmöglihe Älternative.

Frankreich.

Die Berathung über das Einkommensteuergeseß wurde in der gestrigen Sißung der Deputirtenkammer forigesezt. Der Referent Delombre fuhr in seiner vorgestern abgebrochenen Rede fort und erklärte, es sei rihtig, daß ein Einkommensteuergeseß in Deutschland in Kraft sei, es sei aber unmöglih, die beiden Länder mit einander zu vergleichen. Der Redner s{chloß mit der Bemerkung, daß die Re- gierungsvorlage für Frankreih unanwendbar sei; die Kommission Sine die Kammer, was sie zu thun gedenke. Der Finanz - Minister Doumer warf der Budget- kommission vor, Laß sie sih geweigert habe, seinen Entwurf zu prüfen, und bestand auf der Nothwendigkeit, die Steuern zu Gunsten der fleinen Steuerzahler zu reformieren. Das run unterbrach den Minister heftia, als derselbe bei seiner

ehauptung blieb, daß in der Schaffung einer Einkommensteuer eine wirklihe Verbesserung liege. Der FinanzMinister ging sodann auf die Einzelheiten der Vorlage ein, sagte, er werde eiwaige Abänderungsvorschläge gern eingebracht sehen, und ersuchte die Kammer, sih über das Prinzip einer der- artigen Steuer, niht über die Vorlage selbst auszusprechen, da die Budgetkommission es nicht für gut bcfunden habe, die- selbe zu prüfen. N Schluß erinnerte der Finanz-Minister daran, daß das Kabinet sich verpflihtet habe, das Einkommen- steuergeses einzubringen, und stellte die Vertrauenséfrage. Heute wird die Debatte fortgesezt werden.

Rußland.

Kiamil Pascha und Kenan Bey wurden gestern von dem Kaiser im Winterpalais empfangen. Der Empfang währte eine halbe Stunde. Heute werden dieselben dem Fürsten Lobanow-Rostowsky einen Besuch abstatten und ihm die Jnsignien des Jmtiaz-Ordens überreichen.

Der Oberbefehl über die zweite, von der Gesellschaft vom Rothen Kreuz nach Abessynien entsandte Sanitäts- abtzeilung is dem Artillerie-Haupimann Zwiagin über- tragen worden, welcher diesen Auftrag angenommen hat.

Ftalien.

Der Senat fette ge die Berathung über die för Afrika verlangten Kredite fort. Ueber den Verlauf der Sizung liegt folgender Bericht des „W. T. B.“ vor: __ Maiorano eröôrterte die Lage in Afrika und billigte das ein- sichtige und bedähtige Programm der Regierung, welches am besten dem friedfertigen Geiste des Landes entsprehe. Der Schaÿ-Minister Colombo seßte den finanziellen Theil der Kreditvorlage auseinander und ertlärte, da5 die dem vorigen Ministerium bewilligten 20 Millionen in der gegenwärtigen Operation von 140 Millionen mit inbegriffen seien. Weiter rechtfertigte der Minister die Verfügung, daß die Emission der Anleihe in aus\{ließlich im Lande zu begebenden Werthen erfolgen werde. Bezüglich der Deckung der neuen Anleihe sagte der Minister, die Belastung des jeßigen Budgetjahres werde eine sehr geringfügige sein. Eine friedliche Politik könne die Ein- nahmen steigern, und es sei niht ausgeshlofsen, daß man noh künftig» bin irgendwele Grsparnisse erzielen fönne. Lampertico sagte, das Heilmittel für Italiens afrikanische Leiden bestehe darin, den status quo anzunehmen, Erythräa niht aufzugeben, jedoch innerhalb wohlpräjzi- ferter, durch die Thatsahen und das Recht bestimmter Grenzen zu bleiben, um eine den Handel fichernde Kolonie zu schaffen. Redner {loß seine Ausführungen mit einem Hinweis auf die Kundgebungen der Theilnahme, welhe Italien von verschiedenen eurcpäischen Staaten zu theil geworden seien. Dieselben hätten dazu beigetragen, die in Afrika zu Tage getretenen Meinungsverschiedenheiten zwishen zwei Staaten zu beseitigen, von tenen der eine Italiens Verbündeter, der andere Italiens Freund fei. Der ehemalige Minister des Auswärtigen Baron Blanc erklärte: die Pflicht gebiete ihm, über den Inhalt der auf die auswärtige Politik in Afrika Bezug habenden Aktenstücke Stillshweigen zu beobahien. So- bald es jedoch die Regierung für angebracht erahten werde, diese Schriftstücke ¡u veröfentlihen, werde daraus die volle Necht- fertigung der früheren Staatsleitung hervorgehen. Redner erklärte, daß das frühere Kabinet es für nüßlich und mögli gehalten babe, die dem General Baldifsera verliehenen Vollmachten zu konsolidieren. Wenn das gegenwärtige Ministerium diefe Ueberzeugung nicht theile, so werde es besser thun, Afrika aufzugeben. Redner wies auf das Bündniß mit England als vollzogene Thatsahe hin. Die Ein- Ln zum Abschluß eines Friedens und die Annahme einer mögli Räumung Kafsalas seien ein genügender Beweggrund für das öffentliche und entschiedene Hervortreten der englischen Verbün- deten gewesen. Diese Allianz habe eine solitere Grundlage, als fie diplomatishe und parlamentarische Protokolle und Grflärungen bildeten, denn sie flüße sih auf eine wirkliche, praktisde Gemeinsam- keit der Vertheidigungstinteressen beider Staaten, welhe sih auf die Sicherung Italiens als Seematht und speziell als Mittelmeermacht erstrede. Dieses Resultat sei nunmehr dur die nationale Politik Ftaliens erreiht worden. Italien sei ein wirksames Bindeglied ¡wischen England und dem Dreibund geworden. Auf dieser doppelten Basis sei die auêwärtige Sicherheit Italiens begründet, welhe feines- wegs die Annäherung anderer Friedenémächte auéschließe. Die Regierung fönne also in voller Unabhängigkeit und Freiheit die nationalen Interessen auch auf dem afrikanischea Kontinente verfolgen. Der Minister des Aeußern zog von Sermoneta jagte in seiner Antwort auf die Rede des Baron Blanc: Bezüglich Kafsalas sei durch das Prcetofkoll vom April 1891 eine Regelung geschaffen worden. Die eguptishe Regierung habe damals ihre Rechte suépendiert, nit aber auf dieselben verzihtet. Wenn die Expedition nah Dongola ihren Zweck, den Sudan wiederzuerobern, erreichen follte, so müsse Italien, falls England es wolle, Kassala zurückgeben. Er sei glücklih über die Erklärungen des Baron Blanc über eine Allianz zwischen Jtalien und England, welhe auf eine wahre Sympathie der Völker gegründet sei, aber es sei auch eine Allianz der

nungen. „Unfer gegenwärtiges Programm für Afrika basiert nidt darauf, in Afrika zu bleiben, ohne zu wissen, was dabei heraus- fommt; die gegenwärtige Politik zielt darauf hin, daß wir uns aus Afrika zurlickziehen, insoweit dazu eine Möglichkeit gegeben ift. Das vorige Kabinet trägt in allem und jedem die Verantwortlichkeit für

alle Unglúsfälle. Man muß in ü felt eian Unterschied machen: Menn ein General zu weit e zu werden, fo ift ‘er tients verantwortlih, wie

E Regi l lhe derartiges gest hat. ie Regterung, we gestatt Die Regierung ist fuher, daß das ganze Land in der afrifaniiha Polítif zu ihr steht. Sicherlih werden die Elemente welche Baron Blanc A auch uns unterstüßen zum Wohle des Landes.“ Saracco, Arbeits-Minister im früheren Kabinet bat den Herzog von Sermoneta angesihts der ernsten Worte gegen daz leßte Kabinet um Mittheilung aller AEEES Dokumente in Bezug auf die an General Baratieri erthei Befehle. Das bisberig Minifterium habe nur 20 Millionen verlangt und Baratieri vorzu: gehen verboten. Saracco verlas eine Depesche des Generals Barz, tieri, worin dieser Verstärkungen für gründliche Kriegführung verlangt, und sagte, daß die Regierung ibm erwidert habe, sie wolle keine Aus. dehnungspolitik. Baratieri habe keinen Befehl erbalten zu gründ, licher Kriegführung. Er (Saracco) acceptiere alle Verantwagtt. lihkeit und wünsche éine ge Untersuhung, welche feststelle, 56 mit den gefaßten Beschlüssen ein Fehler begangen sei. Redner be: rtheil des Ministers des Auswärtigen, id auf Dokumente gestüyt sei, was der Senat en möge. Was ihn (Saracco) betreffe, so fühle er sih nicht s{uldig. Wenn der Sieg uns in Afrika gelähelt hätte, würde das gegenwärtige Kabinet nit zur Macht gann lein, Der. Minister-Präsident di Rudini er- klärte, der Miniitec des Auswärtigen würde seine Aeußerungen, welche er, der Minister-Präsident, die volle Verantwortlichkeit über. nehme, niht gethan haben, wenn Baron Blanc nicht einz so herbe Kritik gegen die gegenwärtige Regierung gerihtet bätte, wobei er die Verantwortlichkeit vergessen habe, welche auf ibm selber lafte. Baron Blanc habe gesagt, daß er dem General Baratieri unumschränkte Voll, macht gegeben babe, und dies genüge, um ibn zu verurtheilen. Die vorige Regierung könne die Verantwortlichkeit für die ohne zureihende Voc- fehrungen unternommene Occupation Tigres niht von \sich abwäljen Es sei das frühere Ministerium gewesen, welches den Er gSfrieg ewollt und unnüß italienishes Blut habe vergießen lassen.

ron Blanc habe der gegenwärtigen Regierung Feigheit und

über Alles in Unkenntniß gewesen sei, weil fie ihre

befugnifse abgetreten habe. aron Blanc entgegnete, die Voll, maten seien dem General Baldifsera, nicht dem General Baratieri ertheilt worden. Saracco erflärte, zu einer Diskussion hierüber müsse die Regierung die betreffenden Dokumente veröffentlichen; die vorige Regierung fei schlecht bedient gewesen; fie habe nicht das gewußt, was sie hätte wifsen müssen. Gs sei niht die Regierung gewesen, welche den General Baratieri in die Katastrophen von Amba Aladji und Makalle getrieben babe. Der Minister-Präsident di Rudini erklärte, er sehe niht, worin die Herausforderung, welche dem Herzog von Sermoneta zur Last gelegt werde, bestehe. Derselbe habe geglaubt, auf einen Angriff des Baron Blanc damit antworten zu müssen, daß er an die Verantwortlichkeit erinnere, welde auf dem vorigen Kabinet laste. Man könne jeßt ein Grünbu, welches mit der Geschichte übereinstimme, nit veröffentlichen, weil die auf die Uebergabe ron Makalle bezüglihen und noch andere Dokumente fehlten. Er glaube ja niht, daß Saracco eine Verant- wortlihkeit treffe dieser habe vielleicht vieles niht gewußt —, aber man habe doch genau wien können, daß Abessynien eine ftarke militärishe Macht sei, gegen welche einige wenige Soldaten wie zur

Unwissenbeit vorgeworfen, während doch die vorige O a

Séhlahtbank geschickt worden seien. Der Miniiter-Präfident {loß -

er könne niemals die afrikanif che Politik des vorigen Ministeriums billiger. Ferraris entwidelte sodaan folgende, mit Paternofstro eingebrahte Tagesordnung: „Der Senat hat die Erklärungen der Regierung angehört und is überzeugt, daß die Regierung ihre Politik gegenüber den Schwierigkeiten in der erythräis Kolonie in einer der Würde und den Interessen des Landes entsprehenden Weise regeln wird, und geht zur Berathung der einzelnen Artikel über.“ Der Kriegs - Minister Ricotti erklärte, er glaube nit, daß es nothwendig sein werde, jeßt noch weitere Truppen nah Afrifa zu \chicken. Die Ehre der italienishen Fahnen und das Prestige Italiens werde niht vermindert werden, wenn ein ehrenvoller Friede gz schloffen werde, der den Interessen Jtaliens entsyreche. Füúr den bisherigen Krieg habe die Vorbereitung gefehlt. Die Regierung habe auch Unrecht gehabt, den General Baratieri nit abzuberufen. Er werde niht Frieden s{ließen, wern er nicht die Ghre und das Interesse ter Kolonie rette. Der Minifter - Präsident di Rudini erklärte, er nehme die Tagesordnung Ferrari's und

ternostro's an, und fügte binzu, die Beziehungen Italiens und Englands seien traditionell freundshaftlihe, gewissermaßen herz: lihe; es sei eine Freundshaft der Völker, derart, a3 es tefremdend ersheine, wenn Baron Blanc für si die Góre einer Alliance in Anfpruch nehme. Die Stellung Italiens in Kafsala bringe es in die intimsten Beziehungen zu England, das fkonstatiere er uit großer Freude. Die Regierung werde Erythräa in einer starken militärischen Stellung erhalten, auf jeden Eroberungêéversuch und au auf Tigre verzihten und nit auf der E in einem eventuellen zukünftigen Vertrage dé- tehen. Das Protektorat über Abessyni-n sei einfa das Streben eines Ministeriums gewesen, aber das Protektorat sei niemals auê- geübt worden, und man verzichte auf nichts, wenn man es aufgebe. Mit diesen Vorsäßen werde die Regierung den Krieg fortführen, wenn sie niht einen Ftaliens würdigen Frieden {ließen könne. De züglih der Behauptung des Baron Blanc, er habe die ‘Be- ziehungen mit England verbessert, erklärte di Rudini, die selbe sei durchaus unzutreffend ; diese Beziehungen hätten aus de einfahen Grunde _ feine Besserung erfahren können, weil 1 bereits die möglichst beften gewesen seien. Di Rudini beftätigte, das die über Afrika vorgefundenen Schriftsiücke nicht vollfländig seien, un? sagte, er habe von dem General Baldifjera Duplikate der Dokumente, betreffend die Uebergabe von Mafkalle, verlangt. Baldissera habe antwortet, daß der betreffende Bericht seit dem Verschwinden des Oberst-Lieutenants Galliano fehle. Hiernah wurde dur Aufsteden und Sitzenbleiben der von Ferrari und Paternostro vorgeshlag?nz Tageëordnung zugeftimmt. Sodann wurden ohne Debatte die einzelnen Artikel des Gesetzes, betreffend den Kredit für Afrifa, und schließlid in geheimer Abstimmung mit 109 gegen 6 Stimmen das ganze Ge!?s angenommen.

Schweiz.

Die Kommission des Ständeraths für das Eisen- bahn-Rehnungsgesey hat, in Abweichung von dem früheren Antrag des Ständeraths, beschlossen, die E M gu dem Beschluß ‘des Nationalraths über die Ersezung des onzessionsgemäßen Schiedsgerichts dur das Bunde# geriht zu beantragen, hält dagegen daran fest, das der Erneuerungsfo niht auch für den Hochbau und mechanishe Stationseinrihtungen anzulegen fel. Die Zustimmung des Ständeraths zur Ersezung der Schiedsgerichte durch das Bundesgeriht wird als cher angesehen. Das Geseß über Ecrihtung einer Bun desbank wird erst in de: Juni-Session der Bundesversammlung erledigt werden.

Belgien.

Der Senat hat gestern die fünf ersten Artikel des Geseßge®, betreffend die Fabrikation und den Jmport von Al ohol, angenommen.

Türkei,

_ Die Pforte hat, dem „W. T. B.“ zufolge, die et dingungen der Botschafter, unter welchen diese fd zur En L pee von Delegirten für die Kommission zur Revision

er Quaitaxen bereit erklären, angenommen. .. pel

_Der französische Botschafter Cambon ist nah Konstantinop&® zurügekehrt.

* ognito über ¡n dem dortigen alten serbischen Kloster 2 L

_Aufentha

König wird, einer Meldung des „W. T. B.“ aus Der nach den E B menen am 1. April Salonichi nah dem De abreisen, um

ilindar eine Andacht

Abreise aus Salonichi erfolgt am 2. April ern.

; Di Pen Jn Hilindar wird der König das Österfest fei

r folgt cin Besuch des russischen Klosters Panteleimon Spie 7. April die Abreise nach Athen, wo der Köni [t nehmen und von wo aus er sih später nah Triest degebett wird. Jn der Begleitung des Königs werden sich der griegs-Minister Franassowic sowie der Adjutant Oberst- Lieutenant Chiric und der Hof-Marschall Rasic befinden.

Bulgarien. er Fürst Ferdinand hat, wie „W. T. B.“ berichtet, L fal 12 übr 42 Minuten von Sofia seine Reise nah gonsiantinopel angetreten. Jn seiner Begleitung befinden sich Minister - Präsident Stoilow, der Kriegs - Minister Ketrow sowie der türkishe Kommissar in Sofia.

Schweden und Norwegen.

Für Schiffsneubauten sind in Schweden für 1896 1 500 000 Kronen bewilligt worden. Jm Bau befinden si, der „Kgl. krigsvet. Akad. Handl. och Tidskrift“ zufolge: a. das erboot „Oden“, welches 1895 begonnen und 1897 voll- det sein soll; b. der Torpedokreuzer „Oern“, dessen Er- vauung einschließlich Torpedos, Bewaffnung und Munitions- auérüstung für 878 000 Kronen abgeschlossen ist. (Das Schif erhält folgende Abmefsungen: Länge 677 m, Breite 8,22 m, Tiefgang 2771 m, Deplacement unge- br 670 t. Die Armierung besteht in zwei 12 ecm Kanonen und vier 57 mm Schnellfeuerkanonen. orn befindet sich ein ancierrohr für 38 cm Torpedos. Der Torpedokreuzer er- hält nur ein Panzerdeck zum Schuß der Maschinen, zwei Schrauben mit Maschinen von 4000 HP., garantierte Fahrt- hwindigkeit 19 Knoten. Der „Oern“ wird in Göteborg ebaut ind muß im August 1896 abgeliefert werden); c. ein Torpedoboot 1. Klasse von 85 t Deplacement, garantierte Fahrtgeshwindigkeit 3 Knoten. (Dasselbe erhält zwei Ausschießrohre für 38 cm Torpedos, ein festes vorn und ein bewegliches hinten. Das Boot wird auf der Schihau'shen Werft in Elbing erbaut und soll im August 1896 abgeliefert werden.)

Afrika. -

Aus Massowah von gestern wird gemeldet, daß die Lage im Süden noch immer unverändert sei. Der Oberst Stevani sei in Eladab angekommen und habe dort Halt ge- naht, um die Truppen, welche er zur Verfügung hat, zu- sammenzuziehen. Oberst Stevani habe telcgraphiert, daß die wptishe Telegraphenverbindung zwishen Sabderat und Kafsala seit Dienstag Abend infolge Nebels unterbrochen sei. Gestern früh habe man in Sabderat mehrfach Kanonenschüsse gehört; wahrscheinli seien diese von Kassala aus auf Patrouillen der Derwische abgegeben worden.

Parlamentarische Nachrichten. ;

Dos Herrenhaus ehrte in der heutigen (8.) Sißung, welcher der Präsident des Staats-Ministeriums, Fürst zu Hohenlohe, der Finanz-Minister Dr. Miquel, der Mi- ristec der öffentlihen Arbeiten Thielen, der Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hamm erstein, der Justiz- Minister Schönstedt und dec Minister des Jnnern Freiherr von der Recke beiwohnten, zunächst das Andenken des am 21. d. M. verstorbenen Mitgliedes von Wedel-Blandckensee in der üblihen Weise. Z

Darauf wurde beschlossen, das Lehrerbesoldungsgeseß nah Ostern, sobald es an das Haus komme, einer besonderen ersten Berathung zu unterziehen und erst dann einer Kommission zu überweisen. t j __ Es folgte der Bericht der Finanzkommission über den Staatzhaushalts-Etat für 1896/97 und das dazu gehörige Anl pegelen : : e

_ Der General-Berichterstatter von Pfuel wies darauf hin, daß in der Kommission namentlich das Verhältniß des Reichs zu den Einzelstaaten einer Erörterung unterzogen und daß die vom Minister Dr. Miquel angeregte Reichs- Finanzreform allseitig als eine gute anerkannt worden jet.

(Schluß des Blattes.)

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Nah § 99 1 8- Preuß. Allg. Landrehts darf auch in den Privatflüssen, zum Nachtheil der Nachbarn und Uferbewohner, durh Hemmung des Ablaufs derselben nihts unternommen oder verändert werden. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichs- geriht, VI. Zivilsenat, durch Urtheil vom 21. November 1895 aus- gesprochen: Bei einem Brückenbau über einen Privatfluß seitens des Eigenthümers desselben haftet dieser für die dadur bewirfte vemmung des Ablaufs des Flusses und den daraus erwachsenen

haden der Nachbarn und Uperbewohner nur dann in ]o weit, ls ihn bei der Brückenanlage ein Verschulden trifft. 9 a. a. O. enthält kein ab ¿lates Verbot der Hemmung Y Wasserablaufs in Privatflüssen, dessen Uebertretung na & 13

L.-R, T3, § 16 16 eine Haftung au für zufälligen Schaden nah sih zôge. Ließe der Wortlaut hierüber noch einen Zweifel, fo richt doch entscheidend dafür § 97 Allg. L.-R. 18 . . - Nur in so tit ist der Eigenthümer des Privatflufses in seinem Eigenthumsrecht

beschränkt da er E di ' ih folcher .Veranstaltungen enthalten muß, Bt f rablet zum Nachtheil der Anlieger

dié den demmen Dies j j Ñ

eell. e Verpflichtung kommt, wenn der Eigenthümer des der alfluffes ein Eisenbahnunternebmer ist, der den Fluß zu den Zwecken R Eisenbahn überbrückt, mit dessen im Prinzip aus § 14 des Ge- es vom 3. November 1838 folgenden Verpflichtung zur Herstellung Ane Schuß der Nachbarn erforderlichen uertungee überein und be- E ebensowenig wie diese Verpflichtung eine Haftung der Eifen- pon für den in der Vergangenheit liegenden, nicht vorausfeb- aub h Schaden. Nach allgemeinen Rechksgrundsäßen ist vielmehr das hier die Entschädigungspflicht dur ch ein V erschulden bedingt, sam ann nit vorliegt, wenn der Handelnde bei s{huldiger Aufmerk- 3/965 Schädlichkeit seines Thuns nit hat erkennen können.

D Die im Interesse d O ts inde gesehene Ver- w nteresse der Ortsgemeinde ge|(€0

soda rung des Man Tanfenses seitens der Polizeibehörde, welche wird n von der zuständigen Behörde als ungerechtfertigt aufgehoben

berechtigt, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, V1. Zivil-

p Landrehts den am Bauen Gehinderten, den ihm_aus auverweigerung entstandenen Schaden von der Orts-

emein bom 25. November 1895, im Gebiet des Preußischen All-

gemeinde einzufordern, gleichviel ob det Gemeinde aus der Bauverweigerung ein Vortheil erwachsen ist oder nicht. „Allerdings fönnen die Kläger aus den §8 73—75 der Einleitung des Allg. L.-R. einen Entschädigungs- anfpruh gegen die : nur dann herleiten, wenn die Auf- opferung, zu welher ihr Erblasser infolge der ungerechtfertigten polizei- lichen Anordnungen genöthigt wurde, zum Wohle des gemeinen Wesens und speziell im Interesse der beklagten Stadt- gemeinde geschehen war. Trifft aber diese Vorausfezung zu, was im vorliegenden Falle als fststehend anzusehen is, so muß die Beklagte den dur die ungerectfertigten Anordnungen verursachten Schaden ohne Rit darauf ersezen, ob ihr infolge der Aufopferung des Ecblafsers der Kläger ein wirklicher Vermögens- vortheil erwachsen is oder nicht. Insbesondere [läßt sih hierbei der Gesichtspunkt der Bereicherung in keiner Weise verwerthen, da unter den vorliegenden Verhältnissen garniht die Rede davon sein kann, daß infolge der polizeilichen Anordnungen aus dem Vermögen des Erblassers der Kläger etwas in das Vermögen der Beklagten über- gegangen fei.“ (224/95.)

_— Im Handelsverkehr gilt, nah einem Urtheil des Reichs- erichts, I. Zivilsenats, vom 4. Dezember 189%, der Grundsatz, daß

chweigen auf eine Anfrage oder Anzeige, welche ein bereits bestehendes Vertragsverbältniß betreffen und zu einer Antwort Anlaß bieten, gegen denjenigen Kontrahenten auszulegen ist, der eine Gegenäußerung unterlassen hat, obgleich dieses Verhalten nah Lage der Umstände geeignet war, den anderen zu einem ihm nach- theiligen Thun oder Unterlaffen zu bestimmen, oder mit anderen Worten: obgleich die Rücfsiht auf Treu und Glauben eine Antwort erforderte. (251/95.)

Entscheidungen des Ober-Verwaltnngsgerichts.

s s § 28 des Krankenversicherungsgeseßes vom 10. April 1892 autet :

„Personen, welche infolge eintretender Erwerbélosigkeit aus der Kasse auéscheiden, verbleibt der Anspru auf die gesetzlichen Mindestleistungen der Kasse in Unterstüzungsfällen, welche während der Erwerbslosigkeit und innerhaib eines Zeitraumes von drei Wochen nach dem Ausscheiden aus der Kafse cin- treten, wenn der Ausscheidende vor seinem Ausscheiden mindestens drei Wochen ununterbrochen einer auf Grund dieses Gesetzes errichteten Krankenkasse angehört bat.“

Diese Bestimmung greift nach einem Urtheil des Ober-

Verwaltungêgerehts, 111. Senats, vom 19. September 189%, dann Plat, wenn während der Erwerkbslosigkeit ein Unterstüßungsfall ein- tritt, d. h. wenn der Beginn der Krankheit, um derenwillen h nzhns 0 beansprucht und gewährt wird, in die Zeit der rwerbslosigkeit fällt. ff dagegen die Krankheit, d. bh. ein Zustand, welcher ärztlihe Behand- lung, Armei u. #. w. erfordert, bereits während der Mitglied- schaft entstanden, so wird der bierdurch begründete Anspruch des Mit- gliedes davon nit berührt, daß diefes inzwischen erwerbtlos wird und erst während der Zeit der Erwerblosigkeit ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt. „Im vorliegenden Fall ift der Er- frankte, nachdem er am 20. April 1893 aus der Arbeit getreten ift, am 21. Avril in das Krankenhaus wegen einer Mayenkrankheit auf- enommen worden, die nah etwa 10 Monaten zu seinem Tode geführt at. Unter diesen Umständen lag die Annahme, daß der Beginn der Krankheit, an der der Erkrankte verstorben ift, bereits in die Zeit fiel, wo er noch Mitglied der Beklagten war, so nahe, daß es einen wesentlihen Mangel des Verfahrens bedeutet, wenn der Borderrichter es unterlassen hat, diesen für den Ausfall der Entscheidung maß- geblihen Punkt durh Einziehung eines Gutahtens des behandelnden Arztes oder in sonft geeigneter Weise näher aufzuklären und festzu stellen.“ (IL. 1163.)

Das kommunalrehtlicheBestehen derGutsbezirke im preußischen Staat ist, nah einem Urtheil des Ober-Verwaltungs2- erihts, I. Scnats, vom 27. September 1895, von den privatrecht- fichen Diépositionen des Eigenthümers am Grund und Boten über diesen unabhängig; es können also Gutsbezirke als solhe niemals dur Zerstückelung des Guts allein, sondern nur dur einen entspredenden Akt der Staatshoheit (durch die Entschliefung des Landeéherrn) aufgehoben werden, der Gutsherr kann ih seiner guts- berrlihen Pflicht, insbefondere der provinzialrehtlihen gutsherr- lichen Schulunterhaltungslaften, nicht willfürlih dur einseitige Handlungen, wie durch Parzellierung des Grund und Bodens, durch Veräußerung oder Ablösung der ihm an demselben zustehenden Rechte entledigen. Dasselbe gilt namentlich auch in dem Gebiet der Schulordnung für die Elementarshulen der Provinz Preußen vom 11. Dezember 1845. „Der Begriff des Gutéherrn ist in dem Gesey vom 11. Dezember 1845 fein anderer als nah gemeinem Drusen Recht. Wenn der § 47 daselbst die Verthei- lung der Schullasten zwishen mehreren zum Schulbezirke gehörigen Gutsherren nah der Zahl der Haushaltungen ihrer Hinterfassen als die Regel vorschreibt, so berechtigt dies eineswegs zu dem daraus von der Revision gezogenen Schluß, daß unangeseslene Gutsherrshaften nicht eiwa nur beitragsfrei, sondern sogar dem Geseze unbekannt, im Bereiche desselben der recilichen Eristenz nicht fähig seien. Bei der Aufstellung jener Nertheilung8norm hat der Gesetzgeber allerdings nur den gemein- gewöhnlichen Fall der Konkurrenz von Gutsherren mit Grundbesiß und Hintersasfsen im Auge gehabt und diefen allein geregelt, aber durhaus nit den ebenfalls möglihen und gar nicht selten, baupt- fählih auf Seiten des Domänenfiskus vorkommenden Fall des Vor- handenseins und der Beitragépfliht eines Gutsherrn ausschließen wollen, der entweder gar keinen oder doch feinen von Hintersafsen be- wohnten Grund und Boden im Schulbezirk besißt“. (I. 1236.)

Der Mangel einer pelizeilihen Bauerlaubniß birsihtlih der Errihtung einer Anlage bewirkt, nah einem Urtheile des Ober-Verwaltungsgerichts, 1V. Senats, vom 16. November 1899, nicht ohne weiteres einen unstatthaften, von der Polizeibehörde abzustellenden Zustand; ein folcher Zustand ift vielmehr erft dann vor- handen, wenn die ohne Erlaubniß auégeführte Anlage gegen das be- stehende, dem Schuge der Polizeibehörde anvertraute öffentliche Recht verst ößt. „Die in dem Bescheide des Beklagten (der Polizeiverwaltung zu B.) erörterte Frage, ob zur Grrihtung des streitigen Bauzaunes polizei- liche Erlaubniß erforderlih war oder nit, kann für das vorliegende Verfahren ganz dahingestellt bleiben. Darauf würde es nur an- fommen, wenn es fich um die Bestrafung des Klägers wegen Ueber- tretung der Baupolizeiordnung bezw. auf Grund des § 367 Nr. 15 des Strafgeseßbuchs handelte. Für die et zur Entscheidung stehende Frage der R s der polizeilihen Anordnung, dur welche die Beseitigung des Zaunes verlangt worden ist, kann der Mangel der etwa erforderlih gewesenen polizeilichen Erlaubniß niht von Be- deutung sein.“ (1V. 1593.)

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperruung®s- Mafßregelu.

Cholera.

Rußland. Einer Bekanntmachung des Medizinal-Departements *

zufolge sind in St. Petersburg seit dem 24. Februar CGholerafälle nicht mehr vorgekommen; hiernach ift Rußland nunmehr als cholera-

frei zu erachten. h e Egypten. In Alexandrien wurde, nach einer Mittheilung

vom 7. März, neuerdings in je etwa zwei Tagen eine Grkrankung

tgestellt. festae S indien. Kalkutta. Vom 9. bis 15. Februar starben

63 Personen an Cholera, 2 an Podcken und 257 an Fitiebern.

Verschiedene Erkrankungen.

Podcken: Ddefsa 2, St. Pes 3 Todesfälle; London 4 (Krankenhäuser), Paris 12, St. Petersburg 11 Erkrankungen; Fledck- typhus: St. burg 2 Todesfälle und 9 Erkrankungen; Rüdck- fallfieber: St. Petersburg 16 Todesfälle und 213 anfungen ; Genidckstarre: New-York 3 Todesfälle; Regierungsbezirk Münster 3 Erfranfungen; Keuhh usten: London 110 Todesfälle; Stockholm 47, Mien 74 Erkrankungen; Influenza: Mehr als 2 Todesfälle in Berlin (3), London (18), Moskau (3); Franffurt a. O. 41, Nürn- berg 205, Kopenhagen 248, Stockholm 66 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen ftarb an Masern (Dur(schnitt aller deutshen Berichtsorte 1881/90: 1,30 %%): in Darmstadt, Kaffel und Venedig Erkrankungen kamen vor în Berlin 40, Breslau 42, in den egierungébezirken Arnsberg 326, Düsseldorf 115, Königsberg 140, Posen 133, Stettin 138, in Hamburg 99, Budapest 154, Christiania 37, St. Petersburg 244, Wien 282 an Diphtherie und Croup (Durdschnitt aller deutschen Berichts- orte 1881/90: 4,49 °%/o): in M.-Gladbach Erkrankungen wurden ge- meldet in Berlin 89, Kopenhagen 40, London 102 (Krankenbäufer), Paris 93, St. Petersburg 72, Wien 71 desgl. an Sarlach in Berlin 48, Goinburg 42, Kopenhagen 35, London 217 (Kranken- häuser), Paris 64, St. Petersburg 114, Wien 128 desgl. an Unterleibstyphus in St. Peteröburg 150.

Handel und Gewerbe.

Nach der Wochenübersiht der Reichsbank vom 23. März 1896 beträgt der gesammte Kassenbestand 974 619 000 (1895 1 129 107 000) #, hat sih also der Vorwoche gegenüber um 1591 000 4 vermindert (1895 Abaahme 272 000 X), der Metallbestand allein zeigt aber eine Zunahme um 360000 (1895 Zunahme 2 644 000) # Der Bestand an Wechseln - von 593 916 000 (1895 466 734 000) Æ zeigt eine Zunabme um 15 306 000 (1895 Zunahme 11 290 000) Æ und der Bestand an Lombardforderungen mit 82 279000 (1895 65 735 000) eine folhe um 3 485 000 (189 Abnahme 446 000) #4; auf diefen beiden Anlaaekonten zusammen if alfo ein Zugang um 18 791 000 (1895 Zunahme 10 844 000) 4 eingetreten. Auf passiver Seite erscheint der Betrag der umlaufenden Noten mit 1014 940 000 (1895 993 273 000) #4 um 18687 000 (1895 Zunahme 19 702 000) Æ böber als in der Vorwoche, und die sonstigen täglich fälligen Verbind- lihfeiten (Giroguthaben) von 523 697 000 (1895 556 742 000) baben si um 4 697 000 (1895 Abnahme 6 937 000) 4 vermindert.

Der Polizei - Präsident von Berlin erläßt mit Zustimmung des Magistrats für den Stadtkreis Berlin eine vom 11. März datierte olizei-Verordnung, die folgende Bestimmungen enthält: Jeder nbaber eines offenen Geschäftslofkals ist verpflichtet, an seinem Geschäftslokal in einer von der Straße aus deutli erfennbaren Schrift entweder seinen vollen bürgerlichen VYVor- und Zunamen oder die Bezeihnung seiner im Handels- oder Genoffenschaftsregister eingetragenen Firma anzubringen. Die angeordnete Bezeichnung des Geschäftslokals hat mit der Neueröffnung eines Geschäfts zu erfolgen. Bestehende ofene Geschäfte haben den Vor- schriften dieser Verordnung bis zum 1. Mai 1896 zu genügen. Die etwa erforderlihen Aenderungen der Aufschrift sind spätestens eine Woche nah Eintritt. des Ereignisses, welches die Aenderung erforder- lih macht, zu bewirken. Für die Befolgung der getroffenen Bestim- munaen der Verordnung ist neben dem Inhaber au derjenige, welcher die Verwaltung des Geschäfts führt, verantwortlich. Zuwiderhand- lungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden mit Geld? trafe bis zu 30 M, an deren Stelle im Unvermögensfall entsprechende Haft tritt, geahndet. Die Verordnung tritt mit dem 1. April 1896 in Kraft.

Essen a. d. Rubr, 26. März. (W. T. B.) Das Kohlen syndikat tritt am 30. d. M. zu einer Zechenbesitzer-Versammlung zusammen, um, wie die „Rhein.-Westf. Ztg.“ meldet, darüber Be- {luß zu fassen, ob die jeweilig beshlofsene prozentuale Einschränkung der Förderung auch für neue Schachtanlagen gelten müsse.

Wien, 26. März. (W. T. B.) Die Noten beider Regierungen beantwortend, erflärt die Desterreihisch-Ungarishe Bank, fie sei nit in der Lage, auf èie mitgetheilten Bedingungen wegen der Erneuerung des Privilegiums in eine Vereinbarung einzugehen, jedoch bereit, zur Erzielung einer für beide Theile annehmbaren Vereinbarung zu verhandeln. :

St. Petersburg, 26. März. (W.T. B.) Der „Negierungs- bote* veröffentliht das Reglement, betreffend die Preisrihter und die Preise für die diesjährige Ausstellung in Nif nl N owaor o), sowie eine Kaiserliche Ordre, durch welche das Zusaßzübereinkommen zu der Konvention, beireffend den Waarentransport auf Eisenbahnen, vom 2. November 1890 genehmigt wird.

Verkehrs-Anstalten.

Bom 1. April ab dürfen Edelsteine, Shmucksachen und andere fostbare Gegenstände aus Deutshland im Postwege nach Egypten in Rüksiht auf die dort stattfindende Kontrole nur noch in Kästhen mit Werthan gabe verschickt werden. Die Ver- sendung von derartigen Gegenständen in Postpaceten ist im Verkehr nach Egypten nicht mehr zulässig.

Tilsit, 25. März. (W. T. B.) Die Schiffahrt auf der M emel ift heute wieder eröffnet. i

remen, 26. März. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer „Graf Bismarckck“ ist am 24. März Abends in Antwerpen angekommen. Der Schnelldampfer „Spree“ hat am 25. März Vormittags Dover passiert. Der Schnelldampfer „Saale* hat am 2%. März Nachmittags Hurst Castle pasfiert. Der S{nelldampfer „Ems“ is am 25. März Morgens in New - Y ork angekommen.

Theater und Mufik.

Berliner Theater.

Ludwig Anzengruber's Volksstück „Der Meineidbauer” fand gestern Abend bei seiner ersten Aufführung auf dieser Bühne eine fast v2 deres Aufnahme. Eine reine, kräftige Luft geht von diesem bäuerlihen Drama aus, welche die Herzen stärkt und die Sinne klärt, die unter den raffinierten, sittlich und ästhetish niht immer fauberen Klügeleien der modernen literarischen Strömung erkaltet und matt eworden sind. Die Darsteller thaten ihr Bestes, um die unverfälschte tatur des Volks im Kampf mit dem bitteren Ernst des Lebens \{licht und ergreifend zu gestalten. Herr Max Pohl zeihnete den Meineidbauern, der sich selbst und scinem Sohn gegenüber dur listige, hlaue Winkel- züge fein Verbrechen zu einem Gott wohlgefälligen Werk stempeln möchte, naturwahr und fesselnd. Der Darsteller verband die Be- \{ränktheit und fcrömmelnde Spipfindiare der Gedanken des Kreuze weghofbauern zu einer glaubhaften Einheit, die als mensd|liche Schwäche Mitleid erzeugt und doch zugleih ein Lächeln erwedt. Herr Wehrlin spielte den Bauernsohn, der als mes nendes Gewissen zu seinem Vater heimkehrt und der dur seine Liebe zu Vroni dem sittlichen Rechtsbewußtsein auch durch die That zum endlichen Sieg verhilft, mit starkem Gefühl und guter ltung. Die Rolle der Vroni führte Fei Geßner mit gewandter Rede, die allérdings für bäuerlihe Ver e zuweilen etwas zu vornehm klingt, muthig und fraftvoll durch. Herr Sommerstorff als Nroni's verlotterter Bruder Jakob fand in der Sterbescene ergreifende Töne für den Ausdruck des Dankes, in der heimathlichen Hütte bei der Großmutter und Schwester sterben zu dürfen. Die hingebende Liebe in der Sterbestunde zwischen diesen armen und sonit doh ret troßigen Menschen wirkt in ihrer c{hlichten dichterischen Gestaltung tief rührend. Auch der poetishe Gehalt der Scene, | in welcher der verzweifelte Meineidbauer aus Nacht und Sturm in | die entlegene Hütte der Baumahm tritt, die den Nichten gerade die