1915 / 22 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Jan 1915 18:00:01 GMT) scan diff

zu Leutnanis der Reserve der Matrosenar tillerie: die Vizefeuerwerker der Reserve Drücke im Landwehrbezirk T Bremen, Hoffmann (Walter) im Landwehrbezirk 11 Leipzig, Stehow im Landwehrbezirk T1 Leipzig, Güssefeld im Landwehrbezirk 11] Hamburg, Oertel (Franz) im Landwehrbezirk Münster, Reupert im Land- wehrbezirk Augsburg und Strosser im Landwehrbezirk VI Berlin; zu Leutnants zur See der Reserve : des Seeoffizierkorps: : die Vizesteuerleute der Reserve Lohmeyer im Landwehrbezirk Bielefeld und Petersen (Heinrih) im Landwehrbezirk Rosto; zu Leutnants der Reserve der Maitrosenartillerie: die Vizefeuerwerker der Reserve Freese im Landwehrbezirk I Bremen, Eisenecker im Landwehrbezir® VI Berlin, Hegelmann im Landwehrbezirk T München und Krieger im Landwehrbezirk Ÿ1 Berlin ; zu Leutnants zur See der Reserve des Seeoffizierkorps8: j die Vizesteuerleute der Reserve Franke im Landwehrbezirk 1 Bremen, Patzig im Landwehrbezirk 111 Hamburg und Knöôdckel im Landwehrbezirk Lübe;

zu Leutnants der Reserve der Matrosenartillerie:

die Vizefeuerwerker der Reserve Schäffler im Landwehrbezirk T Stuttgart und Lebek im Landwehrbezirk ŸVI Berlin;

zu Leutnants zur See der Reserve des Seeoffizierkorps: die Vizesteuerleute der Reserve Bretschneider im Landwehr- bezirk Plauen, Speckmann im Landwehrbezirk Celle, Jvens im Landwehrbezirk Schleswig, Frijus-Pleßen im Landwehrbezirk Rostock, Nordmann (Adolf) im Landwehrbezirk T Darmstadt und Zippel im Landwehr- bezirk TIT Hamburg; zu Leutnants der Reserve der Matrosenartillerie: die Vizefeuerwerker der Reserve: Luchterhand im Land- ; wéhrbezirk T Oldenburg, Pontow im Landwehrbezirk Aurich, Striemer im Landwehrbezirk VI Berlin und Krüger im Landwehrbezirk Freiburg i. Br. ;

zu Leutnants zur See der Reserve des Seeoffizierkorps8: die Vizesteuerleute der Reserve Keller im Landwehrbezirk ITT Hamburg, Krebs E desgleichen und Spindler im Landwehrbezirk T Bremen;

zu Leutnants der Reserve der Matrosenartillerie:

der Oder der Reserve Meßner im Landwehrbezirk Leonberg,

der Vizefeuerwerker der Seewehr I. Aufgebots Ebert im Land-

wehrbezirk TTT Hamburg und : der Vizefeuerwerker der Reserve Eckleben im Landwehrbezirk

Danzig;

zu Leutnants zur See der Reserve des Seeoffizierkorps:

die Vizesteuerleute der Reserve Shmiedicke im Landwehr- 7 bezirk TITT Hamburg, Martin ine Lon eee ixk Ober- fábnstein, prockhoff im Landwehrbezirk V1 Berlin und Kolbe (Karl) im Landwehrbezirk Il Bremen ;

zum Leutnant der Reserve der Matrosenartillerie:

der vertr der Reserve Gebauer im Landwehrbezirk ilfit ;

zu Leutnants zur See der Reserve i des Seeoffiziertorps: die Vizesteuerleute der Reserve Hellrung im Landwehrbezirk IT Düsseldorf und Bahrdt im Landwehrbezirk Schwerin;

gu Leutnants der Reserve der Matrosenartillerie:

die Vizefeuerwerker der Reserve Dültgen im Landwehrbezirk Solingen, Bülle im Landwehrbezirk T Altona und Vetterli im Landwehrbezirk Stade;

zum Leutnant der Seewehr I. Aufgebots der Matro senartillerie:

der Vizefeuerwerker der Seewehr Il. Aufgebots Freygang (Reinhold) im Landwehrbezirk ITT Hamburg ;

zu Leutnants zur See der Reserve des See- offizierkorps: die Vizesteuerleute der Reserve Dittmar im Landwehrbezirk Géldern und Fedderfen (Adolf) im Landwehrbezirk Flensburg ;

zum Hauptmann der Seewehr I. Aufgebots der Marineinfanterie: der Oberleutnant der Seewehr T. Aufgebots Dembski im Landwehrbezirk T Oldenburg;

zu Hauptleuten der Reserve der Marine - infanterie: die Oberleutnants der Reserve Klups\ch im Landwehrbezirk Torgau, Jrmer im Landwehrbezirk ITT Hamburg, Hensel im Landwehrbezirk TIT Hamburg, Fischer im Landwehrbezirk TT Hannover, Kurgius im Landwehr- bezirk Thorn, Pape im Landwehrbezirè Siegen, Felbecker im Landwehrbezirk Mey und Milisch im Landwehrbezirk Kiel ; zu Oberleutnants der Reserve der Marine- infanterie: die Leutnants der Reserve Dahlström im Landwehrbezirk ITI Hamburg, Kirchner (Oskar) im Landwehrbezirk Lübeck, chulße (Heinrih) im Landwehrbezirk VI Berlin, Allendorf im Landwehrbezirk Lübeck, Pinfkernelle im Landwehrbezirk Neuhaldensleben, Carl im Landwehrbezirk Aurich, Dehning (Gustav) im Landwehrbezirk T Bremen;

zum Leutnant der Reserve der Marineinfanterie:

der Vizefeldwebel der Seewehr 11. Aufgebots Klostermann

im Landwehrbezirk VI Berlin; zum Leutnant der Seewehr II. Aufgebots der Marineinfanterie:

der Viefelbwebe! der Seewehr Ik. Aufgebots Schnorr im Lán rbezik T Oldenburg, unter Verleihung eines Patents vom 16. Dezember 1914 unmittelbar hinter dem Leutnant der Reserve der Marineinfanterie Meuß;

zu Leutnants der Reserve der Marineinfanuterie:

die Vizefeldwebel der Seewehr 1. Aufgebots Seebeck im Land- wehébudt T1 Dresden, Duden im Landwehrbezirk Kiel und Dyckcrhoff im Landwehrbezirk Halle a. S.;

zum Leutnant der Seewehr I. Aufgebots der Marineinfanterie:

der Vizefeldwebel der Seewehr 1. Aufgebots Gerligs im Landwehrbezirk Aurich;

zu Leutnants der Reserve der Marineinfanterie:

die Vizefeldwebel der Reserve Kiel meyer . im Landwehrbezirk Stuttgart, Braun im Landwéehrbezirk 1T Hannover, Plam- beck im Landwehrbezirk Kiel, A schenbach{ch im Landwehr- bezirk VI Berlin, Wilde im Landwehrbezirk T Oldenburg, Schorn im Landwehrbezirk VI Berlin, Dirks im Land- wehrbezirk Celle, Ahrèns im Landwehrbezirk Neustadt a. d. Oder, Gerhardt im Landwehrbezirk Halle a. S., Meyer im Landwehrbezirk Hagen, Busse im Landwehr- bezirk Kiel, Holy im Landwehrbezirk TI1 Bremen, Jahns im Landwehrbezirk Il München, Stehr im Landwehr- bezirk Lüneburg, Gerber im Landwehrbezirk Gotha, Zander im Landwehrbezirk IIT Hamburg, Beckmann im Landwehrbezirk Soest, Lankenau im Landwehrbézirk Reutlingen, Gilberg im Landwehrbezirk Oberlahnstein, Waldeck im Landwehrbézirk T Breslau, Hawerkamp im Landwehrbezirk Rostock, Praesent im Landwehrbezirk ITI Hamburg, Beeck im Landwehrbezirk Kiel, Marfkwald im Landwehrbezirk Schleswig, Jordan (Willy) im Land- wehrbezirk Rosenheim, Mühlhoff im Landwehrbezirk Göttingen, Schwitters im Landwehrbezirk Anklam, Neubaur im Landwehrbezirk Halle a. S.,, Kickler im Landwehrbezirk Naumburg a. S., Kunkler im Land- wehrbezirk Bonn, Arzt im Landwehrbezirk Plauen, Bauer im Landwehrbezirk 17 Dresden, Pölckow im Landwehrbezirk VI Berlin, Albrecht (Erich) im Land- wehrbezirk VI Berlin, Johns im Landwehrbezirk Kiel und Behm im Landwehrbezirk VI Berlin;

zum Marineoberingenieur der Seewehr 11. Aufgebots von der Werft: der Marineingenieur der Seewehr IT. Aufgebots von der Werft Frasch im Landwehrbezirk [11 Hamburg;

zum Marineoberingenieur der Seewehr T. Aufgebots von der Werft: der Marineingenieur der Seewehr I. Aufgebots von der Werft Mengel im Landwehrbezirk Aachen;

zum Marineoberingenieur der Seewehr II. Aufgebots von der Werft: der Marineingenieur der Seewehr Il Aufgebots von der Werft Böhringer im Landwehrbezirk 1 Stuttgart;

zu Marineoberingenieuren der Reserve von der Werft: die Marineingenieure der Reserve von der Werft Menzel im Landwehrbezirë Elberfeld, Wolff im Landwehrbezirk Waldenburg und Dombrowsky im Landwehrbezirk I Bremen; P / um Maxie. SSgenicur ber Seewehr - dri Eon dex Werft:

s A Bri L , z , c 7 429 L bec f ‘br Mé*neingenieüt der Seeivehr I. ri Ea von der Werft

Mayer (Alois) im Landwehrbezirk L Stuttgart;

zum Marineoberingenieur der Seewehr IT. Aufgebots von der Werfl1: der Marineingenieur der Seewehr T1. Aufgebots von der Werft Sch midt (Karl) im Landwehrbezirk L Dortmund;

zum Marineoberingenieur der Reserve von der Werft:

der Marineingenieur der Reserve von der Werft Vassel im Landwehrbezirk VI Berlin:

zum Marineoberingenieur der Seewehr 1. Aufgebots von der Werft: der Marineingenieur der Seewehr I. Aufgebots von der Werft Trümmler im Landwehrbezirk Il Düffeldorf ;

zu Marineoberingenieuren der Reserve von der Werft: die Marineingenieure der Reserve von der Werft Hönnicke im Landwehrbezirk VI Berlin und Lipproß im Land- wehrbezirk VI Berlin; zum Marineingenieur der Reserve: der Marineingenieuraspirant der Reserve N ol d im Landwehr- bezirk Kiel; zum Marineassistenzarzt der Seewehr I]. Aufgebots: der Marineunterarzt der Seewehr I. Aufgebots Freiherr von Seld im Landwehrbezirk Rosto ;

zum Marineassistenzarzt der Reserve:

der Marineunterarzt der Reserve Dr. Shwab im Landwehr- bezirk Shwäbish Gmünd.

Jm Beurlaubtenstande der Marine sind angestellt:

der Oberleutnant der Reserve der Matrosenartillerie a. D. Wedemann unter Beförderung zum Kapitänleutnant der Reserve der Matrosenartillerie und unter Zuteilung zur Marinestation der Nordsee,

der Hilfsleutnant zur See Mey als Leutnant zur See der Seewehr 11. Aufgebots des Secoffizierkorps, unter Zu- teilung zur Marinestation der Ostsee,

der Oberleutnant der Seewehr II. Aufgebots der Marine- infanterie a. D. Meyer (Wilhelm) unter Beförderung zum „Hauptmann der Seewehr 11. Aufgebots der Marine- infanterie und unter Zuteilung zur Marinestation der Ostsee,

der Marineoberassistenzarzt der Reserve a. D. Dr. Voßschulte als Marineoberas}istenzarzt der Reserve.

Es sind weiter befördert: zum Kapitänleutnant: der Oberleutnant der Seewehr I. Aufgebots der Matrosen- artillerie a. D. Krausbe ck; zu Marinestabsärzten: der Marineoberassistenzarzt der Reserve a. D. Dr. Mond,

die Marineoberassistenzärzte der Seewehr T. Aufgebots a. D. Dr. Behncke und Dr. Teufel.

Es haben den Charakter erhalten:

als Marineoberstabsarzi: der Marinestabsárzt der Seewehr T. Aufgebots a. D, Dr. Schubert; als Marineoberingenieur:

der Marineingenieur der Seewehr II. Aufgebois von der Werft a. D. Kübler, zulegt im Landwehrbezirk Karlsruhe.

Bei der Reichsbank sind ernanni:

der bisherige Bankbuchhalter Heußner in Meß zum Bankkassier; ; :

die bisherigen Buchhaltereiassistenten Ka dgiehn, Martin Schulze und Joug in Berlin, von Hesse in Eisenach, Johow in Neukölln, Wilhelm Hübner in Leipzig, Conrad Ruge in Charloitenburg, Philipp Schmid in Ulm und Jaffke in Essen (Ruhr) zu Bankbuchhaltern.

Die von heute ab zur Au8gabe gelangende Nummer 9 des NReichsgeseßzblatts enthält unter

Nr. 4622 eine Bekanntmachung - über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl, vom 25. Januar 1915, und unter

Nr. 4623 eine Bekanntmachung über die Sicherstellung von Fleischvorräten, vom 25. Januar 1915.

Berlin W. 9, den 26. Januar 1915.

Kaiserlihes Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben anläßlich Allerhöchst- ihres heutigen Geburtstages Allergnädigst geruht:

den bisherigen Vizeoberstallmeister von Frankenberg und Ludwigsdorf zum Oberstallmeister und .

den Major à la suite der Armee Grafen von West- phalen zum Vizeoberstallmeister zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Vorsißenden des Heroldsamts, Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat und Heroldsmeister, Kammerherrn und Schloßhauptmann von Liegniß von Borwiß und Haritten- stein das Prädikat Erzellenz zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen erpedierenden Sekretär und Kalkulator im Ministerium des Königlichen Hauses, dritten Hausschaßmeister Wilhelm Voigt und dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator in demselben Ministerium Karl Schüler den

: Chaxakter als Hofrat zu verleihen.

Die von dem Königlichen Staatsministerium beschlossenen Grundsäße über

I. die Rüdckerstattung beträge,

IT. die Vorsorge gegen ein Uebermaß von Ge- O infolge Unkenntnis vom

ode,

I. die Rüdckerstattung von Gehaltsvorschüssen wegen Verlassens des Dienstorts aus mili- tärlschen Gründen,

IV. die Zahlung der Gnadengebührnisse

werden anbei zur künftigen Beachtung mitgeteilt.

Erläuternd wird bemerkt :

A. Die Grundsäße zu T und IT finden auf alle Dienst bezüge (Gehalt, Wohnungsgeldzushuß, Diäten usw.) Anwendung, die auf Grund des 8 66 des Reichsmilitärgesezes und des Staatsministerialbeschlusses vom 1. Juni 1888 fowie der diesen ergänzenden Erlasse fortzuzahlen sind.

Die Grundsäße zu 11b find ferner finngemäß anzuwenden auf die den Angehörigen von Lohnangestellten und Arbeitern zu gewährenden Beihilfen (Runderlasse vom 14. August und 30. September 1914 P. 1576, II 11507, IIT 11630 und I 13987 —).

B. Zu TIa: Als Nachweis wird die Vorlegung einer einfachen \chriftlihen Mitteilung (Fekdpostkarte, Feldpostbrie]) als ausreichend anzusehen sein.

Zu Tlb: Die hier am Schlusse vorgesehene Versicherung wird zweckmäßig in die Quittung zu übernehmen sein. _

Soweit Empfänger von Familienzahlungen in Frage fommen, wird gemäß Absag 5 die Versicherung noh wie folg! zu ergänzen sein :

„Jch erhalte von der Militärbehörde auch jeßt no Familienzahlung.“

C. Zu Il (allgemein): Wenn die im Absay 3 vol geschriebenen Ermittelungen keinen Erfolg haben, auch von der Militärbehörde keine Familienzahlungen geleistet werden, oder wenn die Familienzahlungen von der Militärbehörde eingestellt sind, so wird in der Regel nur erübrigen, für die Familie (Frau, Kinder) einen Betrag als Vorschuß zur Zahlung al zuweisen, der etwa den geseßlichen Zivil-Witwen- und Waise! geldern auf volle Mark abgerundet gleihkommt. lange das Ableben des Beamten nicht amtlich festgeste! ist, muß vermieden werden, in den Anweisungen, Benadl) richtigungen und Quittungen den Ausdruck „Witwen- und Waisengeld“ anzuwenden; der Betrag wird vielmehr ledigli) als „Vorshuß auf alle etwa aus dem Beamte" verhältnis gegen den Staat sih ergebenden Ford rungen“ zu bezeihnen sein. Wird demnächst Witwen- und MWaisengeld oder wieder das Diensteinkommen zur Zahlung W gewiesen, so sind die vorshußweise gezahlten Beträge hieraus anzurechnen. Daß dies zu geschehen hat, wird in den 4 weisungen ausdrüdcklih anzuordnen sein. e

D. Wenn Beamte, die als Offizier oder oberer Milit! beamter zum Kriegsdienst herangezogen sind, in Gefangenscha!! geraten,{so endet nach § 4, 2 b und § 12, 2 der Kriegs8besold ung? vorshrift der Bezug der Kriegsbefoldung mit Ablauf d

überhobener Gehalts-

soweit Erben oder

Der auf den“ Monat der Gefangennahme folgt. Wird dg V7 .

e beiie ein Beamtenoffizier im Yanuar Ja en ge- nommen, so wird die Kriegsbesoldung noch bis Ende Februar g Es sind aber nach der Anlage 4 § 7 der riegsbesoldungsvorshrift die an die Familie über- wiefenen , Zahlungen („Familienzahlmgen“ im eigent- lichen Sinne) auch nah Kriegsgéfangenschaft weiter zu [eisten. Sind Familienzahlungen nit überwiesen, so darf nah F 12, 2 ‘der Kriegsbesoldungsvorschrift den An- gehörigen auf Antrag die Kriegsbesoldung bis zu 7/4 weiter bewilligt werden. Alle diese Zahlungen sind als solche auf die eigentliche Kriegsbesoldung anzusehen und daher auf das Zivil- diensteinkfommen anzurechnen. Es ift anzunehmen, daß die Kafsenverwaltung des Truppenteils in die Mitteilung an die dem Beamten vorgeseßte Behörde (siehe Anlage 1 Nr. 7 der Kriegsbesoldungsvorschrift) auch eine Angabe darüber aufnimmt, ob und in welcher Höhe Familien- aen nah der Anlage 4 7 der Kriegs- hesoldungsvorschrift oder Familienbeihilfen nah § 12, 2a. a. O. geleistet werden. Ergibt sich daraus, daß den Angehörigen eines Beamtenoffiziers oder oberen Militärbeamten, der sich in Kriegsgefangenschaft befindet, insgesamt weniger als 7/19 seiner Kriegsbesoldung aus Militärfonds fortgezahlt werden, so können auh nicht mehr volle 7/14 der Kriegsbefoldung, sondern es kann nur der tatsächlich noch vonder Militärverwaltung gewährte Betrag auf das Zivildiensteinkommen angerechnet werden. Sollte sich herausstellen, daß weder Kriegsbesoldung noch Familienzahlung für einen Beamten zur Auszahlung kommen, von dem feststeht, daß er in Gefangenschaft am Leben ist, so kann überhaupt keine Anrehnung mehr stattfinden, und es ift wieder das volle Zivil- piensteinkommen zu zahlen.

E. Zu 1IT: Der endgültig bewilligte Betrag des Vor- husses ist bei den „sonstigen außeretaimäßigen Ausgaben“ zu verrechnen.

Berlin, den 26. Januar 1915.

Der Minister für Landwirtschaf É L Der Minister für Landwirtschaft, Der Finanzminister. Domänen und Forsten. A. A: Löhl ei

t D. NUEL. S-M S E

Der Minister des Fnnern. J. A. vont Jar Siy.

An die nachgeordneten Behörden.

Grunds\äte, betreffend T, dckerstattung überbobenerGehaltsbeträge, L, rsorge gegen ein Uebermaß von Gehalts8- lungen infolge Unkenntnis vom Tode, L erstattung von Gehaltsvorshüssen wegen \sens des Dienstorts aus militärischen Gründen, IV. die Zahlung der Gnadengebührnisse.

1. Rüdckerstattung überhobener Gebaltsbeträge (Grund

der Ueberhebung: Nichtanrehnung von */1o der Offizierskriegsbefoldung

cder der Besoldung eines oberen Militärbeamten oder Zahlung in Unkenntnis vom Tode).

a. Es ist in s{onentster Weise eine individuelle Fesistellung darüber vorzunehmen, ob eine Bereicherung vorliegt, ob insbesondere inm Nachlaß ent'prechende Mittel vcrhanden find oder ob den ben oder anderen Emwpsängern fonst entsprehende, noch iht verbrauchte Zuwendungen vom Verstorbenen oder aa Etclle des Verstorbenen zugeflofsen find. Bejahendenfalls Soll, Emptärger und Gnadenbezugsberehïüigte h deken, Anrechnung auf die Gnadenbezüge erfolgen, fowett Gnaden- bezugéberechtigte aus|heiden, bare Rückzahlung duich die Empfänger verlangt werden. j

b. Auch wenn nach 2 Rüdforderung an \sich möglich ift, kann gegsbenenfalls aus be)onderen Gründen Niedershlagung erfolgen. Das Verfahren zu a wird den Provinzialbehörden überlassen ; EterlGlagungei zu b find im vorgeschriebenen Verfahren zu er- edigen.

Il. (1) Vorsorge gegen ein Uebermaß von Gehalts- überzahlungen infolge Unkenntnis vom Tode.

8. Hat der Beamte (Persionäâr) keine Familie (Ehefrau oder im Haushalt unterhaltene Nachkommen), 10 zahlt die Kasse obne Quittung des Beamten (Pensionärs) nur, wenn durch Vor- legung eines Nachweises [Kundgebung des Beamien (Pensionärs) selbst oter einer Mitteilung seines Truppenteils oder einer amtliGen Autkunfts\telle der Heeresverwaltung] dargetan wird, daß der Beamte (Persionär) noch im leßten Monat vor dem Zahlungstermin *) am Leben gewesen ift, und wenn ferner der Emypfangsberechtigte versichert, daß ibm auch sonst keine Mitteilung zugegangen fei, derzufolge der anusberedigte Beamte (Pensionär) den Zahlungstag niht mehr ebt habe.

b. Besitt der Beamte (Pensionär) Familicnangehörige im Sinne bon a, so wird ¿zwar auch die Vorleguna des zu a bezeichneten Nach- weises von oder über den Beamten (Penfionär) erfordert, es wird diesen Angehörigen jedoch bei Unmöglichkeit dieses Nachweises auch dann gezahlt, wenn sie versihern, daß ihnen keine Mitteilung zu- gegangen sei, derzufolge der bezugsberechtige Beamte (Penfionär) den Zahlungstag niht mehr erlebt habe.

(2) Soweit Beamte, die zum Bezuge des Gnadenvierteljahrs berehtigte Angehörige haben, ihre Bezüge in monatlihen Terminen erbalten, hat der bei Beginn der ersten Monatszahlung des Biertel- johres erfolote Nahweis auch für die an die Gnadenbezugsbereh- Gen im 2. oder 3. Vierteljahrsmonat erfolgenden Zahlungen

ung.

(3) Wird im Falle b Zahlung geleistet, obne daß der Nachweis ¡u a geführt ist, so hat die Kasse alsbald an die vorgeseyte Dienst-

bôrde des Beamten (Pensionärs) zu berihten. Diese stellt von Amts wegen Ermittlungen bei der Militärbehörde (durch Anfragen bei der für die Regelung der Familienzahlungen zuständigen Stelle, im Truppenteil oder bei der Auskunftsstelle des Kriegsministeriums) nüber an, was dort in bezug auf den Verbleib des Beamten bekannt geworden ist.

f (4) Solange im Falle b die vorgesczte Bebörde nicht die Ein- lellurg der Gehalts-, Diäten- oder Penfionszahlung durch eine Ver- sggand an die avszahlende Kasse anordnet wos geschehen soll, ald die Familienzahlung seiters der Militärverwaltung eingestellt 0g ist die Kasse zur Weiterzahlung berechtigt, sofern die ‘mpfangsberechtigten den zu b erforderten Nachweis beibringen oder l dort vorgesehene Versicherung abgeben. : i j

d Um der Kasse und der vorgesezten Dienstbehörde a Beamten (Pensionärs) tie ihnen obliegende Tätigkeit zu relhtern, ist von der Kasse denjenigen Ewpfängern, die od auf Grund dér vorgedahten LWe1sicherung d as Ge- Ut, die Diäten oder die Pension empfanaen haben, aufzugeben, m Kasse demnä&\t von einer neueren, das Leben des Beamten be- fenden Nachricht Kenntnis zu geben. Die Kasse macht hierüber ver vorgeseßten Dienstbehöde des Beamten (Pensionärs) An- de n Au is der Empfänger, der von der ‘Kriegsbefoldung befol eamten eine Familienzahlung im Sinne der Kriegs- aue Qungévorscrift exhâält, bet jeder zweiten und ferneren,

Grund einer bloßen „Versicherung“ erfolgenden Zahlung zu einer

ai Wenn die Auszablung der Dienstbezüge (Pension) am Schlusse B ; Monats erfolgt, so gilt dieser selbe Monat als „legter Monat ! dem Zahlungstermir" im Sinne obiger Beitimmung.

Erklärung darüber anzuhalten, ob; er die Familienzahlüng tro erhält. Vernéinendenfalls ift -der vorgelegten Dienstbehörde des Beamten (Persionärs). fofort Anzcide zu exstaîten.

(6) Bei fämtlithen Zählungen {ind die Empfänger darauf bin- zuweisen, daß sie fit au bei den späteren Zablungen auf dice Vor- legung des zu a. erwähnten Na(weises einzurichten haben.

II1. Rückerstattung von Gehaltsvorshüssen wegen Ver- lassens des Dienstorts aus militärishen Gründen.

(1) Der Vorshuß wird insoweit erdgültig bewilligt, als nah den glaubhaften Angaben des Beamten oder feiner Erben durch den Auf- enthaltswechsel Mehr?kosten über die sonit erwachsenen Kosten ent- standen und niht etra durch Kommissionedläten und Unterstützungen ausgeglihen find. Der- übeis@icßende Betrag ist vom Beamten oder den Erben, die Gnadenbezugtberechtigte find, durch AnreGnung, von anderen Œrben aus- Mitteln des Nachlaffes zurückzuzahlen.

(2) Bei angeblichem WBerbraub des übershießenden Betrages ist der Fall wie andere Îètedershlagungsfälle in dem dafür vorgeschriebenen Verfahren zu erledigen.

Zu T bis T:

Die vorstehenden Grundsäße find finngemäß auch auf diejenigen Zivilbeamten anzuwenden, die in feindliche Gewalt geraten find, ohne dem Heere anzugehören.

IV. SZablTung der Gnadengebührnifse.

i Das nah dem Sesez vom 7. 3. 1908 den Hinterbliebenen eines im Kriege gefallenen Beamten zustebende Gnadeny!erteljahr aus Zipilfonds ist neben den Gnadengebübrnissen aus Militär fonds Gnadenmonat bet Offizieren 12 Nr. 4 Kriegsbesoldungsvorschrift vom 29. 12. 1887), Gnadenvieteljahr bei oberen usw. Beamten (S 14 Nr. 14d daselbst), drei Monaisdrittel bei Lhnungsempfängern (S 24 daselbst) unverfürzt zu zahlen.

Min i sterium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten.

Der bisherige Seminarlehrer Gusiav Wehenkel aus Bromberg isst zum Kreisschulinspektor in Strelno ernannt worden.

Dem Obermujikmeister, Stabstrompeter Ball im Ulanen- egen 16 ist der Titel Königlicher Musikdirektor verliehen worden.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 27. Januar 1915.

Durch das „Wolffsche Telegraphenbureau“ wird folgender Allerhöchster Erlaß verbreitet:

Fch will den Angehörigen der im Kampf um die Verteidigung des Vaterlandes gefallenen Krieger des preußisGen Heeres in An- erkennung der von den Verewtgten bewiesenen Pflichttreue bis zum Tode und in herzlicher Anteilnahme an dem s{hweren Verlust ein Gedenñnkblatt nah dem Mir vorgelegten Entwurf verleihen.

Das Kriegäministerium hat das Weitere zu veranlafsen.

Großes Hauptquartier, 27. Ignugx 1915.

x Vern) Wi ; * r 12h N

An das Rriegsininistécium.

Der österreihish-ungarishe Minister des Aeußern Freiherr Burian traf am Sonntag im Großen Hauptquartier ein und hatte mit dem Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg eine längere Unterredung. Am nächsten Tage folgte Freiherr Burian einer Einladung Seiner Majestät des Kaisers und Königs zum Frühstück und hatte södann eine Be- \prehung mit dem Chef des Generalstabes des Feldheeres, General der Jnfanterie von Falkenhayn. Abends trat Freiherr Burian die Rückreise an.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeiger“ liegen die Ausgaben 343 und 344 der Deutschen Verlust- listen bei. Sie enthalten die 136. Verlustliste der preußischen Armee, die 144. Verlustliste der bayerischen Armee und die 99. Verlustliste der sächfischen Armee.

Sachsen.

Seine Majestät der König Friedrich August hat, wie „W. T. B.“ meldet, an Seine Majestät den Kaifer und König nachstehendes Telegramm gerichtet :

Seiner Majestät dem Kaiser, i i Großes Hauptguariier. Zu Deinem Geburtstag biite ich Dich, meine inntgsten und treuesten Segenswünsche entgegenzunehmen. Hast Du diesen Tag bisher in Zeiten friedlicher Entwiklung feiern können, der Dein volles

U NETES Walten galt, fo trittst Du heute Dein neues Jahr in-

mitten der deutshen Truppen an, die Schulter an Schulter mit unseren tapferen Verbündeten so glorreich das Vaterland tn diesem heiligen K1iege beshirmen, den Haß und Mißgunst uns aufgedrungen haben. In dieser Zeit, in der opferbereiteste Baterlandeltebe und unershütterliches Vertrauen in unsere gerehte Sache und un)er gutes Schwert das ganze deut|che Volk fo herrlih einen, weiß tch mich eins mit jedem Deutschen, wenn tch Déiner vor dem Allmäch- tigen mit der Fürbiite gedenke, daß er Dir auch im neuen Jahre Kraft veileihen und Dir und uns allen den endgültigen Sieg schenken möge, den rir na der reichen, von Gott unseren Waffen schon erwiecsenen Gnade für einen glücklichen und dauernden Friedèn zuversihtlich erhofen. -

Vayern.

Seine Majestät der König haben mit Allerhöchster Entschließung vom 25. Januar laufenden Jahres anläßlich der ruhm- und opferreichen Kämpfe dieses Feldzuges zu dem Geburtstagsfeste Seiner Majestät des Kaisers und Königs laut Meldung des „W. T. B.“ allen Militär- personen des aftiven Heeres, soweit Seiner Majestät dem König das Begnadigungsrecht zusteht, die gegen sie von Militärbefehlshabern verhängten Disziplinarstrafen, sowie die von Militärgerichten verhängten Geld- und Freiheits- strafen bezw. deren noch nicht vollstreckten Teil aus Gnaden erlassen, sofern die ihnen auferlegten Freiheits- strafen sechs ‘Monate nicht übersteigen. Ausgeschlossen von der Begnadigung sind diejenigen Personen, die unter der Wirkung von Ehrenstrafen stehen und während der Strafverbüßung, sofern sie bereits begonnen hat, oder während der voraus- gegangenen Untersuchungshaft sich schlecht geführt haben.

* menter stattfand. Bei der in der Nacht

j (ga “n 246M Hohenh/orn, b Vis: e

Württemberg.

Seine Majestät der König hat fich vorgestern früh nah dem westlichen Krieas\hauplaß begeben und der 26. Kanallerie- brigade einen Besu abgestattet. Seine Königliche Hohe11 der Herzog Robert empfing den Monarchen und geleitete

ihn ins Quartier, worauf die Begrüßung der beiden Negi-

rfolgien Rückfahrt erschien auf dem Bahnhof in Karlsruße i

6 C _— ck Saum

olç eine Königliche Hoheit der Großherzog Friedrich zur Begrüyung Des

Königs. Baden.

Aus Anlaß des Geburtstages jestät des Kaisers und Königs hat Seine Königliche Hoheit der Großherzog laut Meldung des „W. T. B.“ allen wegen nichtmilitärischer Straftaten von den Militärgerichten verurteilten badischen Staatsangehörigen die gegen fie ausge}tprochenen Geldstrafen und sechs Monate nicht übersteigenden Frei heits strafen, soweit sie noch niht vollstreckt find, nachge lassen. Ausgeschlossen von der Begnadigung fjolle sonen sein, die unter der Wirkung von Ehrenstrafen stehen, und Personen, die während der Strafverbüßung, soweit diese bereits begonnen hat, oder während einer vorausgegangenen Unter- suchungshaft fih s{chlecht geführt haben.

Anläßlich des Geburtstages Seiner Maje!

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fand gestern abend in Karlsruhe im großen Saale d

E A qa i die Per-

r Fest- halle eine Feier statt, zu der außer Jhren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und den Großherzoginnen Hilda und Luise das gesamte Staatsministerium, der preußishe Gesandte von Eisendecher, Militär-, Staats- und Kommunalbeamte sowie Vertreter von Kunst und Wissenschaft erschienen waren. Der Geheime Hofrat Rebmann hielt eine Rede, die in ein Hoh auf Seine Majestät den Kaiser und obersten Kriegsherrn ausflang.

Oesterreich-Ungarn. Gestern ist in Ungarn eine Bekanntmachung über die Eintragung, - Vorstellung und Einberufung der 19-, 20- und 24 jährigen Landsturmpflichtigen veröffentlicht worden.

Grof;britannien und Frland.

Jn der am 17. Januar schließenden Woche haben nach einer englischen Quelle laut Zwischenbilanz des Schaßkanzlers die englishen Kriegsausgaben 15,3 Millionen Pfund betragen, die bisherigen Gesamtkriegskosten 207 Millionen Pfund.

Da der merikanische Gesandte in London fich außer- stande sieht, irgend eine der sich in Meriko bekämpfenden Parteien zu vertreten, hat die meritanische Gesandtschaft dem „W. T. B.“+zufolge ihre Tätigkeit eingestellt.

Frankreich.

Jn der Konferenz der verbündeten Großmächie, die sih mit der Finanzlage befassen soll und die in kurzem in Paris stattfindet, wird dem „W. T. B.“ zufolge Ribot den Vorsiß führen. England wird durch Lloyd George, Rußland durch den Finanzminister Bark vertreten sein.

Nuß:landD.

InderBudgetkommission derDuma batder Abgeordneie Kowalewsky, wie „W. T. B.“ meldet, um Aufklärung über die russishen Beziehungen zu Jtalien, Rumänien, Bulgarien und Shweden und um Klärung der Frage der Meerengen und der noch s\{webenden Fragen be- züglih Palästinas, Persiens und Afghanistans. Es sei ferner noch von Wichtigkeit, zu wissen, ob die Regierung geneigt sei, die Meinung der geseßz- gebenden Körperschaften und der Organe der öffentlichen Meinung anzuhören, bevor sie daran gehe, die Bedingungen für einen Frieden auszuarbeiten, denn eine ganze Reihe von Fragen könne sachgemäß mit Leuten von Erfahrung, wie es die Mitglieder der Duma seien, besprohen werden. Der Abgeordnete Krupensky erörterte die Frage über die russischen Beziehungen zu Japan und China. Der Minister des Aeußern Sasonow gab über alle Fragen zufriedenstellende Antworten und erklärte, er werde die Kaiserliche Genehmigung einholen, um in der Plenarsißzung ver Duma ins Einzelne ge- hende Erklärungen abgeben zu dürfen. Jn Beantwortung der An- frage eines- anderen Abgeordneten stellte Sasonow fest, daß Eng- land eine weit shwerere Last, als man annehme, zu tragen habe. Auf die Frage des Abgeordneten Miljukoff, ob nicht die Ge- fahr bestehe, daß ein verfrühter Frieden geschlossen würde, antwortete der Minister mit der Erklärung, daß die Regierung dem Geiste des Kaiserlichen Manifestes treu bleiben und im Einvernehmen mit ihren Verbündeten beharren werde.

Nach einer Meldung der „Rjetsh“ ist jeder öffentliche Gebrauch der deutschen, ungarischen und türtischen Sprache vom Hauptchef des Kiewer Militärbezirks bei An- drohung einer Geldstrafe von 3000 Rubel oder drei Monaten Gefängnis verboten.

Ftalien.

Wie der „Avanti“ meldet, haben in zahlreichen Ortschaften Kundgebungen gegen einen Krieg stattgefunden, stellen- weise find diese Proteste nicht ohne Zusammenstöße mit der Po lizei abgelaufen, bei denen es Verwundete gab.

Portugal. Der Präsident Ariaga hat den General Pimeta de Castro mit der Bildung eines neuen Ministeriums be- traut. Jn dem neuen Kabinett wird das militärishe Element vorherkrschen. Das gesamte Kabinett hat dem „Républicain“ zufolge

demissioniert. Der General Pimento Castro hat vor läufig den Vorsiß im Ministerium und die Führung sämtlicher Portefeuilles übernommen.

Ueber die Offiziersrevolte in Lissabon hat der „Daily Chronicle“ aus Badajoz folgenden Bericht erhalten :

Der Generalmajor Mariino Carvalho begav sih in der Nacht des 19. Januar mit andern von den Negimentcrn der Lissaboner Gar- nison abgesandten böheren Offizieren zum Kriegëmint®er und forderte die Aufhehung der Ve:seyung eines Offiziers. Der Kriegsminister be- achtete den Protest nicht, sondern hielt an der Verseguna des Offiziers fes. Am folgenden Morgen wollten die Offiziere des 2. und 5. FJInfanterieregiments fowie des 2. und 4, Kavallerieregiments zu dem Präsidenten der Republik geben und die Gntlassung der Regierung fordern, aber die Regterung hatte Maßzregeln getroffen. Der Palast des Präsidenten war von Infanterie, Kavallerie und Artillerie bewacht und einige Kasernen waren von Truppen einges{lossen. 64 Dffiziere wurden

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