1915 / 25 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jan 1915 18:00:01 GMT) scan diff

4 S 11 Diese Vorschristen treten mit ihrer Verl üntung in Krast, und zwar die des § 1 mit Wirtung vom 4. August 1914, die der §8 4 bis 10 mit Wüifung vom 3. Dezember 1914 ab. 4 Der Bundesrat behält ih vor, den Zeitpunkt des Außerkraft- tretens der vorstehenden Vorschriften zu bestimmen.

Berlin, den 28. Januar 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü.

Bekanntmachung,

betreffend Prüfung von Kandidaten der Medizin, Zahnheilkunde, Tierheilkunde und Pharmazie.

Auf Grund des § 29 der Gewerbeordnung hat der

Bundesrat beschloffen : L 1) Die nah den Beschlüssen vom 6. August 1914 Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 461 den ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen und pharmazeutischen Prüfungs- fommissionen erteilte Ermächtigung, Kandidaten der Medizin, der Zahnheilkunde, der Tierheilkunde und der Pharmazie, die sih zu den Prüfungen melden, zu einer Notprüfung zuzulassen, wird aufgehoben. : : i Ausnahmsweise können Kandidaten, die bereits mit Ablauf des Sommerhalbjahrs 1914 die Lulassungsbedingungen erfüllt haben, vom Reichskanzler im Einvernehmen mit der zuständigen Landeszentralbehörde zu einer Notprüfung nah Maßgabe der bisherigen Bestimmungen zugelassen werben, falls ste dur besondere, aus der Kriegslage sich ergebende Umstände an der rechtzeitigen Ablegung dieser Prüfung verhindert worden sind. 9) Kandidaten der Medizin, die mit Ablauf des Winterhalb- jahrs 1914/15 alle Zulassungsbedingungen erfüllt haben, fönnen zu einer außerordentlichen ärztlichen Prüfung (Kriegsprüfung) zugelassen werden. Vor der Zulassung hat der Kandidat den Nachweis zu erbringen, daß er im Falle des Bestehens der Prüfung von der Militärverwaltung oder von einer Landes- zentralbehörde zur Leistung ärztlicher Dienste angenommen ist und diesen Stellen für die Dauer des Krieges zur Ver- fügung steht. j M Im übrigen gelten für die Ablegung der Prüfung die in

der Anlage beigefügten „Bestimmungen über eine außerordent- liche ärztlihe Prüfung (Kriegsprüfung)“. Berlin, den 28. Januar 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü.

Bestimmungen über eine außerordentliche Prüfung (Kriegsprüfung).

Die außerordentliche ärztliche Prüfung (Kriegsprüfung) soll alle Abschnitte der Prüfungsordnung für lerzte vom 28. Mat 1901 (S 28) umfassen. Die Prüfungskommission wird von der WUndeszentralbehörde nah Anhörung der medizinishen Fakultät der betreffenden Universität ernannt. Die Prüfungen sollen nit vor dem 15. Februar beginnen und müssen bis zum 31. März 1915 abgeschlossen sein. Die Prü- fungen in de einzelnen Prüfungsab|schnitten sind unmittelbar hinter- einander zu erledigen und so zu besh!eunigen, daß die gesamte Prüfung in zehn Wochentagen abgehalten werden kann. _

Bet den einzelnen Prüfungsfähern sind ihre Geschläte und, sowett solhe vorhanden, ihre Beziehungen zur geri Uen Medizin nicht unberücksichtigt zu lassen. Auch ist darauf zu abten} ckdaß der Kandidat \prachliches Verständnis für die medizinisGei Krnstausbrücke besißt. Die Bestimmungen der 88 48, 49, 50 und § 51 Abs. 2 finden mit der Maßgabe Anwendung, daß Abschnitt 4 niht vor Ablauf von zwei Tagen nh Abschnitt 1 begonnen werden darf.

Fst ein Abschnitt nicht bestanden, fo ist die Prüfung abzubrecken, Ke gilt als niht bestanden. Eine Wiederholung ist nicht zulässig. Das Nichtbestehen der Kriegsprüfung ist für die spätere Zulaffung zur ordentlihen Prüfung ohne Einfluß. :

Die Gebühren für die noch nicht erledigte Prüfuna sind zurück- zuzahlen. Die Bestimmungen der §8 52, 53 und 55. finden An- wendung. Ebenso findet sinngemäße 1nwendung Abs. 2 des § 96.

Der Gesamtbetrag der Gebühr für die ganze Kriegsprüfung be- trägt einshließlich der sächlichen Kosten 133 #, die bei der Zulassung entrihtet werden müssen. i

Für die Abhaltung der einzelnen Prüfungsabschnitte gilt das Folgende:

Die Prüfung in der vathologischen Anatomie und in ver allgemeinen Pathologie wird von einem Prüfer abgehalten und ist an einem Wothentage zu erledigen. Fn ihr muß der Prüfling sih befähigt zeigen, E

1) an der Leiche die vollständige Sektion mindestens etner der drei Haupthöhlen zu machen und den Befund sofort zu Proiokoll zu bringea :

9) ein pathologtish-anatomishes Präparat zu erläutern und von ibm etne mifroskopishe Untersuhung herzustellen ; in der mündlihen Prüfung seine Kenntnisse in der patholo- gischen Anatomie und in der allgemeinen Pathologie darzutun,

Als Gebühr für die Prüfung sind 12 zu entrichten.

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Die medizinische Prüfung umfaßt zwei Teile und ist an zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen zu erledigen. Der erste Teil ift von einem Prüfer in der medizinliichen Abteilung etnes größeren Krankenhaujes oder in einer Untversitätsflinik oder an Kranken in der Poliflinif abzuhalten; und zwar hat der Prüfling etnen Kranken in Gegenwart des Prüfers zu untersuchen, die Anamnese, Diagnose und Prognose des Fall2s fowie den H:ilplan festzustellen, den Befund fofort in einem von dem Prüfer gegenzuzeihnenden Protokoll auf- zunehmen und noch an demselben Tage über den Krankheitsfall einen kritischen Bericht anzufertigen, der, mit Datum und Namensunter- sHrift versehen, am nähsten Morzen dem Prüfer zu übergeben ist. Am zweiten Tage hat der Prüfling in Gegenwart des Prüfer8 den Franfen zu besuchen, wobei ec in mündlicher Prüfung seine Fähigkeit in der Dtagnose und Prognose der inneren Krankheiten mit Einschluß ver Kinderkranfheiten und seine Vertrautheit mit der gesamten Behandlungslehre nachzuweisen hat Die Prüfung {s auch auf die für einen prafktishen Arzt erforderlichen Kenntnisse in der Eiktennung und Behandlung der Hals- und Nasenkrankheiten einschließli des Gebrauchs des Kehlfkovf)piegels au?zudehnen.

Fn dem zweiten Teile der medizinischen Prüfung hat der Prüfling in einem besonderen Termin in Gegenwart eines besonderen Prüfers einige Aufgaben zur Arzneiverordnung \criftlih zu lôsen und mündli darzutun, daß er in der Pharmafologie und Torikologie die für einen praktishen Arzt erforderlichen Kenntnisse besigt.

Als Prüfungsgebühr ist für den ersten Teil der Betrag von 12,50 4 und für den zweiten ‘Teil der Betrag von 8 1, zusammen der Betrag von 20,50 4 zu entrichten.

T Die chirurgisckche Prüfung umfaßt vier Teile und ist an zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen zu erledigen. Sie wird in - den ersten drei Teilen von einem Prüfer in der chirurgischen Abteilu eines großen Krankenhauses oder in einer Üntversitätsflinik oder an Kranken der Poliklinik, erforderlichenfalls in der Anatomie, abs gehalten. Jn dem ersten Téile der dirurgis{hen Prüfung hat der

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Pcúfling cinèn Kranken in Gegenwart des - rúfers zu untersuchen,

ärztliche

F

die Anamnese, Diagnose und Prognose des Falles sowie den Heilplan fest- | zustellen, den Befund sofort in einem von dem Prüfer gegenzuzeich- nenden Protokol aufzunehmen 11RD noch on demselben Tage zu Haule über den Frankheitsfall einen kritisben Bericht anzufertigen, der, mit Datum und Namensunterschrift versehen, am nächsten Véorgen dem

Prüfer zu übergeben ift. W. Am zweiten Tage hat der Prüfling in Gegenwart des Prüfers : esud i ündliher Prüfung seine Gabigren

den Kranken zu besuche 1 | ( i in der Diagnose und Prognofe der chirurgischen Krankheiten und setne

Nertrautheit mit den verschiedenen Methoden ihrer Behandlung unter bejonderer Berücksichtigung der Antisepsis und Asevsis sowie seine Fertigkeit in der Ausführung Ieiner wirurgisher Operattonen naW- zuweisen, auch: die für einen praktischen Arzt erforderlihen Kenntniffe in de Cs jn der Obrenkrankheiten, dec Haut- und Geschlehtskrankheiten darzutun. : :

In dem zweiten Teile der chirurgischen Prüfung hat der Prüfling in der Ovyerationslehre und tin der Würdigung. der bezüglichen Methoden sich einer mündlichen Prüfung zu unterziehen, eine Operation, wenn mögli eine Ärterienunterbindung, an der Leiche zu verrihten und die für einen praktischen Arzt erforderlichen Kenntnisse in der Instrumentenlehre darzutun. 4 L

Fn dem dritten Teile der chirurgisden Prüfung hat der Prüfling auf Fragen aus der Lehre von den Knochenbrüchen und Verrenfungen mündli Auskunft zu geben, in cinem Falle das angezeigte Verfahren am Phantom oder an Krankini auszuführen und den Verband kunst- gerecht anzulegen. / : L

In dem vierten Teile der Girurgischen Prüfung hat der Prüfling in einer von etnem Fachvertreter abzunehmenden mündlichen Prüfung seine Vextrautheit mit dem tovographisch-chirurgischen Teile der Anatomie darzutun. : /

Der Vorsitzende der Prüfungskommission kann es bezügli der Zutetlung der Prüfung in den Hals- und Nasenkrankheiten sowie der- jenigen in den Obrenkrankheiten, den Haut- und Geschlechtsfrank- heiten bei der bisherigen Uebung belassen. :

Als. Gebühr sind zu entrichten für den ersten Teil 12,50 M, für den zweiten und dritten Teil je 5 und für den vierten Teil 3 4, zusammen der Betrag von 30,90 A.

Ta

Die geburtshilflih-gynäkologische Prüfung umfaßt zwei Teile ; sie wird von einem Prüfer in einer öffentlichen Gebâr- anstalt, mit der eine gynäkologische Nbteilung verbunden ift, oder in ehuee Uninecg eas abgehaiten und {s an einem Wochentage zu erledigen. /

In dem ersten Teile hat der Prüfling eine Gebärende in Geagen- wart des Prüfers oder eines von demselben beauftragten Hilfsarztes der Anstalt zu untesuchen, die Geburtspertode und Kindeslage, die Prognose und das einzuschlagende Verfahren zu bestimmen und auf Erfordern sich an den geburtdöhilflihen Maßnahmen zu beteiligen fowie gzu Hause einen kritischen Bericht an- zufertigen und solchen, mit Datum und Namensunterschrift versehen, am andern Tage dem Prüfer zu übergeben, oder in Ermangelung einer Gebärenden eine Wöchnerin zu untersuchen, die Anamnese, Diagnose und Progno)e des Fälles sowie den Heilplan festzustellen, den Befund sofort in cinem von dem Prüser gegen- zuzeihnenden Protokoll aufzunehmen und ncch an demselben Tage zu Hause über den Fall einen kritischen Berichr anzufertigen, der, mit Datum und Namensunter\hri)t versehen, am nächsten Tage dem Prüfer zu übergeben ist. Zuglei hat der Prüfling in mündlicher Prütung seine Fähigkeit in der Diagnose, Prognose und Behandlung der Schwangershaft und des Wochenbetts zu bekunden und na@- zuweilen, daß er die für eknen prat1ishen Arzt erforderlichen Kénnt- nisse in der Erkennung und Behandlung der Frauenkrankheiten befigt.

Fn dem zweiten Teile hat der Prütling in Gegenwart des Prüfers seine Bekanntschaft mit denjenigen Operationen nachzuweisen, die wissenschaftlih anerkannt find, sodann am Phantom die Diagnose ver]chiedener regelwibriger Kindeslagen zu steDen, die Entbindung bei Wendungen auszuführen und, feine Zeriigfteit im Gebrauch+dec Zange

darzulegen. ; « i :

Als Gebühr sind zu entrihten für jeden Teil je 6 H, zusammen der Betrag von 12 #. q :

Die Prüfung in der Augenhbetilkunde wird von einem Prüfer in der Augenabteilung eines größeren Krankenhaufes oder in einer Universitätsktlinik oder an Kranken der Poliklinik abgehalten und ist in einem halben Tage zu erledigen. In Gegenwart des Prüfers bat der Prüfling einen Augenkrank?en zu unterjuchen, die Anamnese, Diagnose und Progkole des Falles sowie den Heilplan festzustellen und den Befund sofort in einem von dem Prüfer gegenzuzeihnenden Protokoll aufzunkbmen. Zugleich hat der Kandidat tin mündlicher Prüfung nachzuweisen, daß er die für einen praftishen Arzt erforder- lichen Kenntnisse in der Augenheilkunde besizt sowie sich mit dem Gebrauch des Uugensptegels vertraut gemacht hat.

Als Gebühr ist zu entrihten der Betrag von 8 6.

Vi

Die Prüfung in der Frrenbeilkunde wird von einem Prüfer in der Irrenabteilung eines größeren Krankenhauses oder in einer Univerßtäteklinik abgehal!en und 1 in einem halben Tage zu erledigen. Der Prüfling bat in Gegenwart des Prüfers einen Geistes- Franken zu untersuchen, die Anamnese, Diagnose und Prognose des Falles sowte den Heilplan feslzustellen, den Befund fofort in einem von dem Prüfer gegenzuzeihnenden Protokoll aufzunehmen und hierbei in einer mündlihen Prüfung nahzuweisen, daß er die für einen praktischen Arzt erforderlichen Kenntnisse in der Irrenbeilkunde besißt.

Als Gebühr ist zu entrichten der Betrag von 8 s.

V.

Die hygienishePrüfung ist eine mündliche, wird von einem Prüfer abgehalten und. ist in einem halben Tage zu erledigen. Der Prüfling hat nahzuweisen, daß er sich die für etnen praktishen Arzt erforderlihen Kenntnisse in der Hygiene erworben und \sich mit den wichtigeren hygtenishen und insbe} ondere auch bafteriologischen Unter- suhung8methoden sowie mit den Grundsäßen und der Technik der Schutzpockenimpfung vertraut gema@t hat und auch die erforderlichen Kenntaisse über die Gewinnung und Erhaltung der LWmphe befißt.

A153 Gebühr ist zu entrichten der Betrag von 8 #.

“n Nostock wird am 27. Februar 1915 mit einer Prüfung zum Seesteuermann begonnen werden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 10 des Neichsgeseßblatts enthält unter Nr. 4624 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Posiordnung vom 20. März 1900, vom 29. Januar 1915. Berlin W. 9, den 30. Januar 1915. Kaiserliches Postzeitung8amt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 11 des Neich8geseßblatts enthält unter Nr. 4625 eine Bekanntmachung über Krankenversicherung und Wochenhilfe während des Krieges, vom 28. Januar 1915. Berlin V. 9, den 30. Januar 1915. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreih Preußen

Seine Majestät der König hahan Allergnädigst geruht:

den Oberzollsekreiären Hents\ccher in Münster i. W., Schulz, Heinze, Claus und Eggers in Altona, Ahle- feldt, Kaißner, Fundcke, Günther, Garn, Wegener, Köpke und Paris in Berlin, Meinberg und Osterland in Magdeburg, Curti in Posen, Kramer, Fritsch, Born, Thiede, Kaczmarek, Bartlau, Wessel und Timpe in Königsberg i. Pr. und Neumann in Danzig den Charakter als Rechnungsrat sowie i N j den Oberzollinspektoren Berth in Düsseldorf, Baecker in Krossen a. O., Pietsch in Stendal, Voelkel in Lübe, Albrecht in Kolberg und Thal in Eberswalde (Oberbarnim)

den Charakter als Zollrat zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigun@ Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Gelsenkirchen getroffenen Wahl den Beigeordneten von Wedelstaedt daselbst als ersten be- foldeten Beigeordneten (Zweiten Bürgermeister) der Stadt Gelsenkirhen für eine mit dem 1. April 1915 beginnende Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.

Bekanntmachung

Nach Vorschrift des Gesezes vom 10. April 1872 (Geseßsamml. S. 357) find bekannt gemacht : J

1) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Geseßsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 28. November 1914, betreffend die Genehmtgung der von der 32. und 33. Generalversammlung der Schleswig-Holsteinischen Landschaft am 13. Januar 1914 beschlossenen Aenderungen der Saßung der Land- schaft, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Sw({leswig Nr. 2 S. 11, ausgegeben am 9. Januar 1915;

2) das auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesezsamml. S. 153) am 4. Dezember 1914 vom Staats- ministertum vollzogene Statut für die ZolUchower Wassergenossenscha!t in Zollhow tim Kreise Ferihow 11 durch das Amtsblatt der König- lben Fanerung in Magdéburg Nr. 1 S. 1, ausgegeben am 2: Dis nuar 1915;

3) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Geseßsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 22. Dezember 1914, betreffend die Verleihung des Gnteignungs- rechts an die Krostizer Kleinbahn-Akttengefellschaft in Groß Kroftitz für die Anlage einer Kleinbahn von Kro!tiß nach Rackwitz, dur das Amtzblatt der Köntglichen Regierung in Merseburg Nr. 2 S. 12,

ausgegeben am 9. Januar 1915; : Grmächtigung vom 16. August

4) der auf Grund Allerhöchster 1914 (Geseßsamml. S. 153) ergangene Grlaß des Staatsministeriums

vom 29. Dezember 1914, betreffend die Verleihung des Enteignungs- rechts an die Rastenburger Kleinbahnen, G. m. b. H. in Rastenburg, für die Anlage einer Kleinbahn von Gerdauen nah Bazten, durch das Amtsblatt der Köntalihen Regierung in Königsberg Nr. 3 S. 18, ausgegeben am 16. Januar 1915.

Nichtamtliches.

Deutsches Nei Preußen. Berlin, 30. Xanuar 1915.

Die vereinigten Aus\chüsse des Bundesrats für Zoll- und Steuerwesen und für Justizroesen sowie der Aus\huß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sißungen.

Das Oberkommando in den Marken weist nah einer Mil- teilung des „W. T. B.“ darauf hin, daß die Verbreitung falscher Gerüchte über die mit uns verbündeten Armeen durchaus unstatthaft ist und gegen die Ver- breiter solher Gerüchte ebenso energish vorgegangen wird, wie gegen diejenigen, die etwa über die eigene Armee falsche Gerüchte ausstreuen.

In den lezten Tagen sind drei Vorsteher früherer deutsher Berufskonsulate in Rußland, ebenso drei frühere deutsche Wahlkonsuln und mehrere Bureaubeamie von Berufskonsulaten, wie. „W. T. B.“ meldet, aus Rußland über Schweden nah Deutschland zurückgekehrt. Dies ijt ein erstes Ergebnis langwieriger Austauschverhandlungen ml der russishen Regierung, die noch fortgesezt werden.

Die Bürger der Vereinigten Staaten von A merika, die sich zurzeit in Europa aufhalten, haben, wie die „Kölnische Zeitung“ mitteilt, einen Protest gegen jeglithe Waffenausfuhr aus Amerika an die Regierung und an das Volk der Vereinigten Staaten gerichtet. Jn Holland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Spanien, Oesfterreih-Ungarn und der Schweiz werden durch besondere Ausschüsse Unterschriften systematisch gesammelt, die dam an den Präsidenten Wilson gelangen. Das Zentralkomitee (American Protest Committee) hat sich schon Anfang De- zember in Berlin gebildet, und, um dem Einspruch im eigenen Lande eine möglichst starke Wirkung gzu verschaffen, si der Aufgabe unterzogen, das Schriftstück selbst in 10 000 gedruckten Exemplaren nah Amerika zu versenden. Auf diese Weise gelangt der Protest in die Hände des Präsidenten Wilson, des Staatssekretärs Bryan, wie an alle Mitglieder des Senates und des Abgeordnetenhauses, an alle Gouver- neure, Bürgermeister, Bischöfe, Geistlichen, Universitäten, Friedensgesellschaften, Frauenorganisationen usw., wie au 0! zahlreiche Private. 2000 neutral gehaltene und 500 in deutsher Sprache erscheinende Zeitungen in Amerika erhielten gleichfalls den Protest mit einer besonderen Bitte, in diesen Blättern sel! Unterschriften zu sammeln und dort im Juteresse der Humaniis zu wirken. Der Protest lautet in der Uebersezung:

Wtr Bürger der Vereinigten Staaten von Amertka richten diesen Aufruf im Namen der Gerechtigkeit und Menschlichkeit, im Namen der Neutralität und des zukünftigen Friedens an unser Volk, an die gesetzgebenden Körperschaften und an die Regterungen unseres Lande? auf daß die Auéfuhr jedweder Waffen und jedes Lotes Pulver aus unserer Heimat verhindert roerde, die bestimmt sind, den Menschenmorde in Europa zu dienen. Wir erkennen ¡war die Tatsache an, daß eine solhe Ausfuhr seitens privaler Firmen nah dem. Buchstaben des Geseyes zulässig ist, wissen abec dessen ungeachtet, daß unsere Exekutlve Und Geseßgebung

einer olen Ausfuhr Einhalt gebieten können, wenn sie enl-

M tiache befannt ?

W100. Verlustliste der

slossen die Bahnen strenger Neutralität betreten, einer Neutralität, e durchdrungen ist vom Geiste der Rechtschafienbeit und sich stügt (f die öffentliche Meinung. Der Präsident der Vareizigten Stagten zi die Gewährung eines E E an Fraufrei verhindert, nd hierdurch hat unser Land fich selbst vorgeshrieben, was recht nd billig ist. Diese selbstgeschaffene Norm verpflichtet uns vor dem jeses und vor dem Urteil der ganzen Welt, etne Neutralität zuhalten, die rechtlich wie moralisch unanfechtbar s. Nie der Geschichte der Völker sind Aufträge von fo riesenhaftem Infange von irgend einem Lande übernommen warden je die, welhe Amerika zurzeit anfertigt, um die Fort- ¡hrung des europäischen Krieges zu ermöglichen. Ist Ihnen dieie Wo bleiben unsere FriedensgeseUschafien? Wo leiben unfere Frauenorganifationen ° Mo bleiben unsere Kirchen- emeinden ? Gleihviel, wem wir Amerikaner als Individuen oder als tation unsere politiihe Zuneigung entgegenbringen, bisher ist es eine atsache gewesen, daß wir als Nation an erster, führender Stelle die Friedensbewegungen der Welt gefördert haben. Sind wir gewillt, auf neren Vorrang als Friedensstifter zu verzihten? Die internationalen geschäftsverbindungen zwischen unserem Vaterland und Europa find uégedehnte, freund\chaftliche gewesen. Wir protestieren gegen ihre Ver- ichtung zugunsten einiger weniger. Sollen wir um eines vorüber- ehenden Geschäftsprofites willen unauslö)lihen Haß künftiger Ge- lechter auf uns laden? Menschenalter werden die Vitatel, mit denen "ir uns beflecken, nit zu tilgen vermögen! Auf den grauenvollen Shlahtfeldern sterben Menschen für thre Ideale, und wir sollten iht wirken und Opfer bringen können für unsere Ideale, für den uten Namen Amerikas? Gewehre, Kanonen, Patronen, Dynamit nd Bomben gehen aus unseren Fabriken niht nur nah England, Frankreih und Rußland, sondern auh nach Japan! Wir unterstüßen jadurch niht nur die Rüstungen der Europäer gegen einander, wir geben amit au fremden Völkern Kampfmittel gegen uns selbst in die Hand. eshieht das im Einverständnis mit der gesamten amerikanischen tation? Man mache si ein Bild von den katastrophalen Folgen, e es in einem zukünftigen unserem Lande ausgezwungenen Ktieg haben könnte, wenn irgendein neutrales Land Europas \sih auf einen Neutralitätsftandpunkt stellen sollte, wie wir ihn Heute einnehmen! gill die amerifanise Nation die Sicherheit ihrer Bürger - für alle ufunft preisgeben ? Wir protestieren gegen diese -Bernihtung von merikas Integrität, Amerikas Geschäftsinteressen, Amerikas Sicher- it, die fich aus dieser einseitiaen Neutralität ergeben muß. Wir \rotestieren niht nur im Interesse Amerikas, sondern vor allem im tamen der Menschlichkeit dagegen, daß dur unter Land die Dauer diefes hbsheulihen Krieges verlängert wird. Amerikas unbegrenzter Vorrat in todbringenden Werkzeugen wird eine unabsehbare Hinausdehnung ieses Menschenmordens bewirken. Wenn sich die Wetterwolken des frieges verzogen Haben, wird unser eigenes Land mit dem Blute nserer europäischen Brüder besudelt sein! Unsere. auf, militärischem ebiet de facto bestehende Teilnahme an diesem Krieg wird Europa wingen, seinen leßten Mann einzulegen. Wir protestierenim Namen der erwandtshaft und Ehre aller Völker! Wir protestieren im Namen er leidenden Frauen ; wir protestieren im Namen der hilflosenKinder ; roir rotestieren im Namen aller lebenden Wesen- gegen die Mitschuld nseres Landes an dieser Menschenshlächterei. Es ist unser Glaube, unser Volk nicht gewillt ist, dem Vermächtnis der Nechtschaffen- veit zu entiagen, das ihm von den Pilgrim-Vätein überkam; es ist ser Glaube, daß unser Volk den Willen hegt, sein politifches An- chen als Borkämpfer des Friedens zu wahren ; es ift unser Glaube, jeyt oder nie die Zeit zum Handeln gekommen ift! Jn diesem Slauben rihten wir unsern Protest und unsern Appell an jeden Amerikaner, der sein Vaterland liebt und dem das Wohl der Welt un Herzen liegt. :

E Unterzeichnet haben den Protest die in Deutschland an- issigen Amerikaner, deren Unterschriften an die Bundesbehörden n Washington gesandt werden.

a

_. Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staat9anzeigers,, iegen die Ausgaben 345 und 346 der Deut\chen Verlust- isten bei. Sie enthalten die 137. Verlustliste der preußischen Urmee, die 144. Verlustliste der bayerishen Armee, die O. i sächsischen Armee, die 104. Verlustliste der pürttembergishen Armee und die 15. Verlustliste der Kaiser- ihen Marine.

Oesterreich-Ungarn.

Der Kaiser hat gestern vormittag den bulgarischen Ge- sandten Toschew in besonderer Audienz zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens empfangen.

er österreichish-ungarische Gesandte in Bukarest Graf

zernin, der dem „Neuen Wiener Tageblatt“ zufolge am Mittwoh in Wien eingetroffen war, hatte vorgestern eing pagete Besprehung mit dem Minister des Aeußern Freiherrn rian. S Aus Anlaß des heutigen Jahrestages des Todes des Kronprinzen Rudolf wurden am Sarkophage in der jaisergruft bei den Kapuzinern von Mitgliedern der Kaiser- lichen Familie und von dem deutschen Botschafter von Tschirsky E O namens des Deutschen Kaisers Kränze nieder- gelegt, Großbritannien und Frland. _ Das Kabinettsmitglied Masterman, Kanzler Des herzogtums Lancaster, der seit mehreren Monaten ohne Sitz m Parlament war, hat „Reynolds Newspaper“ zufolge seine Entlassung eingereicht. Frankreich.

Der Senat hat gestern die von der Kammer an- jenommenen Gesegzentwürfe, die die Regierung zur Erhöhung Hs Betrages der auszugebenden Staatsschaßsheine auf °/ck Milliarden Franks und zur ¡Ausgabe kurzsristiger Dbli- gationen ermächtigen, angenommen.

Rußland. | Der Kaiser Nikolaus hat den Beschluß des Minister- e über die sofortige Bewilligung von 171/, Millionen Rubel E alsbaldige Herstellung einer Eisenbahn von Petro- avods? nah dem Meerbusen von Sorozkaja am elen Meere genehmigt. h Am Tage der Wasserweihe hat in den Gemächern des i Petersburger Metropoliten Wladimir eine feierliche Ber- n stattgefunden, an der sih viele Bischöfe und hohe veistliche, Mitglieder des heiligen Synod und Universitäts- frosessoren beteiligten. Der Metropolit vertrat, wie „W. L. B“ e in einer Rede den Standpunkt, daß es sür Rußland 6 ¿1 nschenamart sei, auf die Neutralisierung des iffer igen Landes hinzuarbeiten, für die sich éin Teil der grenllihen Meinung in St. Petersburg ausgesprochen habe. R Heilige Land müsse vielmehr dem Russischen id e unterstehen, wobei die übrigen christlihen Völker Recht haben würden, die heiligen Orte zu besuchen.

Spanicu.

In dox Deputiertenkammer richtete am Dounérstag

der Deputierte Ursaiz eine Interpellation an die Regiec-

rung über die Flottenstüßzpunkte, die an der spanischen Küsto errichiet werden sollen. Jn seiner Autwort exflôxte der Mizisterpräsivent Do to laut Bericht des „W. T, B.“:

&r ftéle mit Befriedigung fest, daß alle Kriegsühreaden die Neutralität Spaniens achteten. Jede Kundgebung lönne als Zeichen der Sympathie für einen der Kriegführenden aufgefaßt werden und der Regierung Schwierigkeiten bereiten. Er bedauere, daß gewisse Deputierte ihrer Sympathie für den einen oder den anderen Kriegführenden Autdruck gegeben hätten. „Wir müssen“, fuhr der Vtinisterpräfident fort, „an die Zukunft denken und nicht auf -die Größe des Landes verzichten. Wir wollen, daß bei dem #Frieden- {luß Spaniens Stimme gehört wird. Dafür beachten wir strengste Neutralität. Wenn Spanien ein Geshwater besitzen wird, so wird es fein Faktor mehr fein, den man yerahten kann. In gewissen Fällen ist eine Isolierung eine Waghalsigkeit. Wir müssen ‘deshalb in Anbetracht künftiger Ereignisse bereit sein.“

Portugal.

Die Lissaboner Blätter druckten ein von den Offizieren der Lissaboner Garnison an den General Castro gerichtetes Schreiben ab, welches vier Lern gen enthält: erstens die Regierung solle amtlich erflären, daß die lezie Bewegung in der Armee feine monarchistishe gewejen sei, zweitens alle in andere Regimenter verjeßzten Offiziere wieder in ihrer früheren Truppe anstellen, drittens eine Amnestie erlasjen und - viertens .die im Amtsblatt veröffentlichte Belobigung der Zivilbevölkerung für die Unterstüßung der Demokraten gegen die Militärpartei zurücknehmen,

Niederlande.

Wie das „Handelsblad“ erfährt, hat die Dampfschiffahrts- gesellschaft „Nederland“ einen Bericht erhalten, wonach die Fahrt dur den Suezkanal unter militärischer Kon- trolle steht, und der „Staats-Courant“ veröffentlicht eine Mit- teilung des Ministeriums des Aeußern, daß nach 12 Uhr Mittags keine Schiffe in den Süezkanal einfahren können.

s Die Erste Kammer hat den Gesezentwurf über die Verlängerung der Dienstzeit der Miliz und der Land- wehr bis zum 31. Juli debattelos angenommen.

Griechenland.

Aus Anloß des Geburtstages des Deutschen Kaisers hat der König Konstantin dem deutschen Gesandten Grafen von Quadt seine Glückwünsche ausgesprochen.

Rumänien.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ hat der größte Teil der in den legten Monaten für Deutschland gekauften Getreidemengen wegen Waggonmangels nicht ausgeführt werden fönnen. Die rumänische Eisenbahnverwaltung hat nun den Vorschlag der deutschen Regierung angenommen, daß sie den dazu notwendigen Wagenpark selbst nach Rumänien

tenden werde. e Amerika.

r Präsident Wilson hat nah einer Meldung des

„Reuterschen Bureaus“ sein Veto gegen die Si nmarins rungsbill ausgesprochen. L Acht Mitglieder des amerikanischen Kabinetts haben obiger Quelle zufolge eine Beratung über die beunruhigende Größe des Defigits, das in den Stagtseinnahmen des [laufenden Finanzjahres unvermeidlich zu fein scheint, abgehalten. Sie berieten ferner über die dringende Notwendigkeit, den Vor- anshlag des nächsien Jahres zu beschneiden.

__ Die Einwanderung nach Kanada im Jahre 1914 zeigt eine Abnahme von fast 60-pCt. L

_— Nach einer vom „„Reuterschen Bureau“ verbreiteten ami- lichen Mitteilung sind die Anhänger des Generals Carranza am Donnerstag in die Stadt Mexiko ein-

gezogen. Asien.

Der Generalgouverneur vom Libanon, Ohannes Kojundschian, hat seine Entlassung nach gesucht. Einer Meldung der „Franffurter Zeitung“ zufolge wird die von den europäischen Großmächten auf Grund des Libanonstatuts zu vollziehende Wahl des Generalgouverneurs, die nachher dur die Pforte eine nur rein formelle Anerkennung erhielt, nicht mehr stattfinden. Die Pforte erklärt das Libanonstatut für nichtig. Die Verwaltung des Libanon wird von jeßt ab im Rahmen einer türtishen Provinz erfolgen.

Die persische Negierung hat obiger Quelle zufolge das Verlangen des russischen und des Ha liPa Cefanbien iu der Abberufung der s{chwedischen Offiziere, gegen die sich der ganze Haß der beiden Diplomaten richtet, abgewiesen.

Kriegsnahrihhten.

Westliher Kriegsschauplag. Großes Hauptquartier, 30. Januar.

ie fránzösischen Verlnste in den Kämpfen nördlich Nieuport am 2W. Januar waren gro ß, über 300 Marokkaner

und Algerier liegen tot in den Dünen. Der Feind wurde durch unser Artilleriefeuer auch gestern daran gehindert, sich an die Dünenhöhen östlich des Leuchttturmes mit Sappen heranzuar- beiten. Südlich des Kanals von La Bassée entrissen heute Nacht unsere Truppen den Franzosen im Anschluß an die von uns am 25. Januar eroberte Stellung zwei weitere Gräben und machten über 60 Gefangene. Jm westlihen Teil der Argonnen unternahmen unsere Truppen gestern emen Angriff, der uns einen niht unbedeutenden Gelände- gewinn einbrahte. An Gefangenen blieben in unseren Händen: 12 Offiziere 731 Mann, erbeutet wurden : 12 Maschinengewehre, 10 Geschüße kleineren Kalibers. Die Verluste des Feindes sind s{chwer, 400 bis 500 Tote liegen auf dem Kampffelde, das französische Jnfanterieregiment 155 scheint aufgerieben zu sein. Unsere Verluste sind verhältnismäßig gering. Franzö- sishe Nachtangriffs versuhe südöstlich Verdun wurden unter {weren Verlusten für den Feind zurückgeschlagen. NordöstliÞ Badonviller wurden die Franzosen aus dem Dorfe Angomont auf Bréménil geworfen. AÄAngomont wurde von uns beseßt.

Oberste Heeresl[eitung.

__ Basel, ?9. Januar. (W. Dc B) Mb bis A Nachrichten“ melden, sind von E bR ian lischen "E zeugen, bie Oslénde und Zeebrügge beschossen haben, drei

nicht zurückgekehrt. Sie wurdên aufdem Rüfluge von

zahlreichen deutschen Flugzeugen umzingelt und auf das offene Meer gejagt. Unter den vermißzten englischen Fliegern befinde! sich auch Samson, dexr fich mnehrfsch a1 gezeichnel hat, Oestlicher Kriegsschauplas.

__ Berlin, 29. Januar. (W. T. B.) Wie wir erfahren, ist am 2%. Januar ein deutsches Marine-Parseval-Luft- \chiff von einem Ostseehafen aus zu einer Unternehmung gegen den rusfischen Kriegshafen Libau aufgestiegen und bisher nicht zurückgekehrt. Eine Meldung des russischen Marine- Generalstabes verbreitet, daß am Z». Januar ein deulfches Zeppelin-Luftschiff Libau überflogen und Bomben abgeworfen habe. Das Lustschisf sei beschossen und getroffen worden und sei in die See gestürzt. Von russishen Fahrzeugen sei es ver- nichtet und die Besazung gefangen genommen worden. Die russische Angabe, daß das angreifende Luftschiff ein Zeppelin gewesen sei, wie in der ausländischen Presse roeiter verbreitet worden ist und auch in die deutshe Presse Eingang gefunden hat, ist hiernah unzutreffend.

Großes Hauptquartier, 30. Januar. (W. T. B.) Ia. Ee NEA griffen die Russen erfolglos den Brücken opf östlich Darkehmen an, beschossen unfere Be- festigungswerke östlich der Seenplatte und versuchten füd- östlich des Löwentinsees einen Angriff, der in unserem Feuer zusammenbrach. Russishe Nachtangriffe in Gegend Borzymow östlich Loroicz wurden unter schwersten Verlusten für den Feind zurückgeworfen. Oberste Heeresleitung.

Wien, 29. Januar. (W. T. B.) Amtlih wird ge- meldet: Starker Schneefall ist eingetreten. Jn Westgalizien und Polen nur Erkundungen, Patrouillengefehte und, wo es die Sichtoerhältnisse zulassen, Artilleriekämpfe. Jn den Kar- pathen wurden westlich des Uzsoker-Passes russische Angriffe unter schweren Verlusten des Gegners zurüccktgeschlagen. Bei Vezerszallas und Voloves sind die Kämpfe beendet. Der Feind ist auf die Paßhöhen zurü ck- geworfen; neuerdings 400 Gefangene eingebracht. Jn der Bukowina herrscht Ruhe.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes : von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg zur See.

Basel, 29. Januar. (W. T. T.) Nach einer Meldung aus Tokio hat der deutsche Kreuzer „Karl3ruhe“ in den amerifanishen Gewässern wieder zwei englische und einen französishen Dampfer versenkt.

Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband.

Konstantinopel, 99. Januar. (W. T. B.) Das Große Hauptquartier teilt mit: Auf der kaukasischen Front hat sich nichts Nennenswertes ereignet. Unsere Truppen, die in der Richtung auf Olty die Offensive ergriffen haben, machten 300 Russen zu Gefangenen und erbeuteten eine Menge Gewehre und Kriegsmaterial. Die seit einer Woche in Aserbeid\chan im Gange befindliche Swchlacht in der Um- gegend von Choi gegen die feindlichen Hauptkräfte wird zu unseren Gunsten fortgeseßt. Choi ist der legte Zufluchts- ort der Russen in Aserbeid\han. Am 27. Januar nahmen unsere Truppen im Süden von Choi die erste Linie der be- i m feindlichen Stellungen, welhe aus mehreren Linien estehen.

Kunst und Wissenschaft.

Im &nstitut für Meereskunde (BVeorgenstr. 34-—36) spricht am 2. Februar der Profeffor A. Merz -Berlin über die Stellung des Mittelmeers im Kampf der Völker, am 5. Februar der Dr. H. Bebrens-Berlin über Küsten als Landesgrenzen und am 6. Februar der Physiker W. Pau ck-Berlin über Funkentelegraphte im Land-, Luft- und Seekcieg (mit Grperimenten). Die Vorträge beginnen um 8 Uhr Abends, Eintrittskarten zu 0,25 find an den Vortrags- e von 7 Uhr an in der Geschäftsstelle (Georgenstr. 34—-36)

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Die Wirkung der Kälte auf unser Blut. Das Blut unseres Körpers hat zwar, solange das Nllgemeinbefinden gesund ist, immer die gleihe Wärme, damit ist aber durhaus nit gesagt, daß die Temperatur der umgebenden Luft auf das Blut ohne Einfluß wäre. Es ist hon lange festgestellt worden, daß die Wirkung von Kälte auf einen größeren Teil der Hautoberflächhe zur Ver- mehrung der roten und au der weißen Blutkörperhen in den kleinen Gefäßen der Haut führt. Die Vermehrung {eint beide Be- standteile des Bluts in gleichem Grade zu betreffen, und nur nah Tanger Einwirkung großer Kälte bei den weißen Blutkörperchen (Leukocyten) größer zu sein. Bet furzdauernden Kältereizen ztehen d) die kleinen Blutge|äße der Haut zusammen, wodurch die Haut blaß und blutleer erscheint, das Ylut selbst wird von der KörÞ-rober- fläche nah den tnneren Organen zurüdckgedrängt. Hört der Kältereiz bald auf, so strömt au das Blut schr {nell zurüeck, indem si die Géfäße der Hautobetrfläche wieder erwettern. Um die Herbeiführung dieser Rückwirkung, aiso des Blutzuflusses nah der Haut hin, handeit es sich bei fast allen Maßregeln in der Wasserbehandlung, - also bei Abreibungen, Halbbädern, Duschen, kurzen falten Bädern usw. Durch solhe kurzen Kältereize vermag daher auch nicht ein Zustand hervorgebracht zu werden, in dem die Beeinflussung des Bluts dur die Kälte richtig erkannt werden kann, da die Wirkung zu raïh eintritt. Dazu müssen höhere Kältegrade in längerer Dauer ange- wandt werden, well si nach solhen die Reaktion nit so schnell ein- stellt. Unter solhen Umständen wurde im Gegensaß zu früheren Anschauungen eine geringe Abnahme der roten Blutkörperchen gefunden. Die weißen Blutkörperchen dagegen, denen ja nach den neueren Forschungen eine überaus wichtige Rolle im Verlauf von Krankheiten zugeschrieben wird, s{heinen |ch nach anhaltenden und starken Reizen stets zu vermehren, und zwar bleibt es dabet glei, ob der Neiz in einer Abkühlung oder einer Erhitzung bestanden hat.

Nr. 4 des „Zentralblatts für das Deutshe Reich“ herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 29. N 1818 bat folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Todesfall. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des 5. Heftes des XX. Bandes der „Ent- s{heidüngen des Dber-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“. Post- und Telegraphenwesen : Aeñderung der Postordnung vom ‘20. März 1900. Medizinal- und Veterinärwesen: Prüfung Enn dex Medizin, Zahnheilkunde, Tierhe:lkunde und Phar«

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