1915 / 25 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jan 1915 18:00:01 GMT) scan diff

eine Verzögerung die Erhaltung des Haus- und Nahrungks- standes gefährden würde. L M a

Ausnahmsweise kann eine Vorentschädigun anth ohne Antrag des Geschädigten festgeseßt werden, wenn Gefahr im -Verzuge und der Antrag in angemessener Frist niht zu beschaffen ist.

5) Jn Kreisen, die zur Zeit der Schadensan-meldung vom Feinde besegt find oder deren zuständige Behörde: nicht zu erreichen ist, kann die Schadensanmeldung und der Antrag auf Vorentshädigung an den zuständigen Regierumgsprästdenten gerichtet werden.

Unzuständige e be Anträge unverzüglich der zuständigen Behörde zu übersenden.

6) Die vorläufige Ermittlung des Schadens erfolgt durch die geinäß Erlaß der Minister“ des Innern und der Finanzen vom 26. September 1914 M; d. I. Ie: 2662: V: M. S. J. 1774 in den Kreisen in der erforderlichen Anzahl gebildeten Kriegshilfsausschüsse für die in den Bereich ihrer Zuständigkeit gewiesenen Ortschaften. i

Die Mitgliedèr der Kriegshilfsausshüsse erhalten Neise- kosten und Tagegelder nah den in der Verordnung zur Aus- führung des Gesezes über die Naturalleistungen für die be- waffnete Macht im Frieden vom 13. Juli 1898 (Geseßsamml. S. 921) in der Fassung vom 21. Juli 1913 (RGBl. S. 433) zu § 14 dieses eseßes für die jtändigen getroffenen Vorschriften.

Der Oberpräsident wird ermächtigt, mit der Abschäßung bestimmter Arten von Schäden gz. B. Brand- und Trümmer- \chäden, größeren Forstshäden besondere Sachverständige zu betrauen und wegen der Vornahme der Abschäßung solcher Schäden mit geeigneten Körperschaften wie 3. B. der Provinzial- Feuersozietät besondere Vereinbarungen zu treffen. Das Er- gebnis der Abschäßung ist in diesem: Falle den Kriegshilf3aus- \chüssen zur Verwertung bei der vorläufigen Schadensermitte- lung mitzuteilen, ohne daß diese in eine Nachprüfung einzu-

treten haben.

Im übrigen haben . die Kriegshilfs8ausshüsse, soweit erforderlich auf Grund örtliher Verhandlung tunlihst unter Luziehung ‘des Geschädigten, ihr eigenes Gutachten über die Höhe der entstandenen Schäden in die dafür bestimmten Spalten der Schadensanmeldung einzutragen und den Gesamt- betrag der einzelnen Schäßungen für jeden Beschädigten auf- zurechnen. Der Abschäßung ist der Zustand des Schadens zu dem Zeitpunkt zugrunde zu legen, in dem die unmittelbare Einwirkung des Krieges im Einzelfalle beendet war. Jst er durh absihtlihes oder grob fahrlässiges Verschulden des An- meldenden z. B. durch unverständige Flucht oder dur Unterlassung der wirtschaftlih gebotenen und möglihen Maß- nahmen nach der Rückkehr vergrößert, \o ist der Schaden bei der Rd P nur insoweit zu berücksichtigen, als er auch bei rihtigem Verhalten des Anmeldenden eingetreten wäre,

Die Kriegshilfsausshüsse haben sich in der Regel gut- ahtlih über die Höhe der dem Antragsteller zuzubilligenden Vorentschädigung zu äußern. j

7) Die vorläufige Ermittelung des Kriegs8- \hadens erfolgt vorbehaltlih der endgültigen darüber auf Grund des § 395 des Kriegsleistung8geseßes ergehenden reihs- geseßlichen Bestimmungen und dient insoweit lediglich zur Vor- bereitung der endgültigen Feststellung. Sie gibt dem Ge- shädigten keinen Rechtsanspruch auf endgültige Erstattung in dem geshäßten Umfange. s

_8) Die Festsezung. der Vorentschädigutng erfolgt auf Grund des Gutachtens der Kriegshilfsaus\{chüfße, oel es sih um Beträge bis zu 5000 #4 handelt, durch den Landrat in Stadikreisen durch den Oberbürgermeister —, bei ' höheren Beträgen dur den NRegierungspräsidenten. Bei Entscheidung über die Zweckmäßigkeit der Vorentschädigung ist ‘die Kriegslage zu berüdhihtigen. Jn zweifelhaften Fällen ift die Entscheidung des Oberpräsidenten einzuholen. j

9) Die Anweisung der Vorenishädigung erfolgt auf Grund der gemäß Ziffer 8 dieser Anweisung erfolgten Fest- sezung dur den Landrat in Stadtkreisen durh den Dber- bürgermeister.

_ Die Auszahlung bewilligter Vorentshädigungsbeträge erfolgt durch die vom Finanzminister zu bestimmenden Zahl- stellen. Weitere Anweisung hierüber und über die Verrechnung der bereits vorshußweise angewiesenen Beträge bleibt dem Finanzminister vorbehalten.

Soweit als angängig und zweckmäßig hat die Vorentschä- digung S unter Vermittelung der Landwirt- schafts-, Handels- oder Handwerkstkammer in Natur durch Lieferung von Zubehörstücken, Waren, Rohmaterial usw. zu erfolgen. Die erforderlichen allgemeinen Anordnungen und die Vereinbarungen mit den beteiligten Körperschaften trifft der Oberpräsident nah Anhörung der Kriegshilfskommission. Sie bedürfen der Genehmigung der beteiligten Ressortminister und des Finanzministers. Wo Lieferung in Natur niht möglich ist, erhält der Geschädigte in der Regel eine Bescheinigung des Landrats (Oberbürgermeisters), daß Rechnungen für die be- zeichneten Anschaffungen bis zur festgeseßten Höhe aus Staats- mitteln bezahlt werden. S

Die Anweisung erfolgt innerhalb dieser Grenze nah Vor- lage deWShom Geschädigten auf ihre Richtigkeit zu bescheinigenden Rechnungen an die Forderungsberechtigten.

10) Barmittel zur Bezahlung von Angestellten und Ar- beitern und zur Zahlung von Zinsen, leßtere nur in Beträgen unter 100 A6, können, wenn sich aus der Person des Empfängers keine Bedenken ergeben und wenn sie im Verhältnis zum Ge- samtschaden gering find, an den Beschädigten angewiesen werden, ebenso Beträge zur Bezahlung von Rechnungen, deren Gesamt- betrag 1000 M nit übersteigt. Der Landrat Oberbürger- meister —- fann die Vorlage der Quittungen innerhalb ‘be- stimmter Frist anordnen. :

11) Zahlungen für fortlaufende Bedürfnisse —— wie füx Lebensmittel und Löhne dürfen nur in Monats- oder Vierteljahresbeträgen, dem nachzuweisenden alsbaldigen Bedarf entsprechend, geleistet werden. 2

12) Jn dringenden Fällen können die Landräte “(Dbers bürgermeister) Vorschüsse auf die Vorentshädigung auch vor Absluß der vorläufigen Schadensermittelung und, soweit die Festseßung der Vorentshädigung dem Regierungspräfidenten zusteht, au vor diefer anweisen.

_ Solche Vorschüsse dürfen höchstens bis zu ?/z der voraus- sihtlih zu erwartenden Vorentschädigung bewilligt werden.

13) Wo die Verhältnisse ganz einfah liegen 11nd der Gesamtschaden des einzelnen (Geshädigten 500 F nicht über-

Behörden haben die bei ihnen eingehenden zur Bearbeitung

Entschädigung der Sachver-

ermittelung für eine Orischaft nach dem vereinfahten Vordruck 3*) vorzunehmen. Die Absetzung fann durh einen vom Landrat (Ober- bürgermeister) bestellten Kommissar unter Zuziehung des Gemeinde-(Guts«)vorstehers erfolgen. Jn diesen Fällen genügt eine formlose Anmeldung bei dem Gemeinde- (Guts-)vorsteher, der den Antrag auf Vornahme der Abshähua Bm an pigen Kriegshilfsausshuß einzureichen hat. 14) Die Regierungspräsidenten habén die Gleihmäßigfeit

der vorläufige Schadensermittelung und der Fefisezung der Vorentschädigung in ihren Bezirken zu überwachen und Fälle von gründsäßliher Bedeutung dem Oberpräsidenten zur Ent- scheidung grgen j 15), Die Aufsicht über das gesamte Vorentschädigungs- eschäft führt der Oberpräsident. Jhm steht die Kriegshilfs- ommisjzon, beratend zur Seite. Der Oberpräsident kann nah Anhörung_ der Kriegshilfskommission oder ihrer Abteilung ein- heitlihe Schäßungsnormen festseßen, welche die Kriegs8hilfg- ausschüsse ihrer- Begutachtung zugrunde zu legen haben. Wegen* der rechtlichen Bedeutung solcher Normen für die endgültige Schadensfestseßung wird - Ziffer 7 dieser An- weisung- verwiesen. Der Oberpräsident ist ermächtigt, die Vor- drude für die Schadensganmeldung durch Aufnahme folcher Schäßungsnormen zu ergänzen.

IIT. Besondere Bestimmungen.

A. Fortführung des Haushalts. 16) Die Vorentschädigung ist auf das. für Forlführun des Haushalts, Erhaltung der GesundHeit und Fortsezung dae tens der Haushaltsangehörigen nötige Maß zu be- ränken. Darüber hinausgehende Anschaffungen dürfen aus der Vorentschädigung nicht bezahlt werden. Anschaffung an Nahrungsmitteln, Kleidung, Brennstoffen usro. dürfen nur in- soweit bezahlt werden, als sie zur Fortführung des Haushalts erforderlih sind. Wo genügendes Einkommen und genügende Erwerbsmöglichkeit [en können ausnahmsweise die zum Lebensunterhalt erfor erlichen Beträge in Monatsraten an den Beschädigten gezahlt werden. Bei fortbestehender Verpflichtung ne Zahlung der Miete und Leislungsunfähigkeit des Be- QUIgna kann die Miete aus der Vorentischädigung gezahlt werden. Keine Vorentshädigung zur Fortführung des Haushalts erhalten Geschädigte, welche E V a. außerhalb ihres Wohnortes auf Staatskosten unter- gebracht sind, während der Dauer dieser Unter- bringung, oder b. eine ihnen angebotene oder zuteil gewordene staatliche Unterbringung ohne triftigen Grund abgelehnt oder aufgegeben haben.

B. Schuldverbindlichkeiten, Zinsen und Abgaben.

17) Schuldverbindlichkeiten, die hon vor dem Einbruch des Feindës - bestanden, dürfen in der Regel aus der Vor- entschädigung nicht bezahlt werden. Ausnahmen sind zulässig, soweit es sih*um Schulden handelt

á. für Anschaffungen von Vieh, Saat, Kunstdünger, Wirischaftsgeräte für die Frühjahrsbestellung und

_Ernte 1914, bei denen die Zahlung aus den Erträgen dek Ernte üblich ist,

„für Anschaffungen von Vorräten, Rohstoffen usw. in känfmännis en und gewerblihen Betrieben, deren rihtige Verwertung durch den Krieg nicht möglich wurde und deren Bezahlung sonst aus dieser Ver-

F L EN aa müssen.

_ Auf eine tunlichst umfangreihe Jnanspruhnahme der Kriegskreditbank ift. Ea E Die zit“a und b erwähnten Zahlungen bedürfen der Ge- nehmigung des Oberpräsidenten. Die- Zahlung von Hypothekenzinsen aus der Vorentschädi- gung ist zulässig, soweit die Hypotheken drei Viertel des Verkehrs- wertes des beschädigten Grundstückes nicht übersteigen und die inie seit dem 1. Juli d. J. aufgelaufen oder fällig geworden sind. Zinsen mündelsicherer Hypotheken im Betrage von höchstens einer Halbjahresrate, die im Juni 1914 fällig waren, können bei der Vorentschädigung berücksichtigt werden, soweit nicht die Säumnis auf Vermögensverfall des Schuldners zurückzu- führen ist. Gai D Dahn ¿M Hen E N Personalkredit

n der Regel nur erfolgen, foweit sie seit dem 1. |

1914 aufgelaufen find. / M R Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Oberpräsidenten. Die Zahlungen erfolgen unmittelbar an die Forderungs- berechtigten. E _ Die Minister des Jnnern, der Finanzen und für Land- wirtschaft bestimmen den Zeitpunkt, bis zu welchem überhaupt Pp en aus der Vorentshädigung gezahlt werden ürfen. 18) Es is’ darauf zu achten, daß bei Vorentschädigungen die im Juni 1914 fällig gewesenen und die laufenden BDinien der ö entlichen Kreditinstitute, Steuern, Renten, Beiträge für öffentlihe Genossenschaften und ähnlihe Forderungen des Staats, der Kommunalverbände, der öffentlihen Verbände und A Berufsvertretungen angemeldet und berücksichtigt erden. __ Fällige Versicherungsprämien sind ebenfalls zu berück- sichtigen.

C. Brand- und Trümmerschäden an Gebäuden.

19) Bei der Schäzung von Brand- und Trümmerschäden . ist der Neubauwert der Gebäude unter Berücsichtigung der vor Ausbruch des Krieges im Juli 1914 üblichen Baustoff- preise und Löhne festzustellen.

Der Bexechnung des Schadens ist der so ermittelte Bau- wert unter Abzug eines dem Zustande des Gebäudes, insbesondere ¡dem Alter und der Abnußung entsprechenden Betraqs Dae M Bogen:

___ Wegen der rechtlichen Bedeutung der Schäßung wird au Ziffer 7 dieser Anweisung Vecibideit. Me a. 2) Zahlungen für den Wiederaufbau von Gebäuden er- folgen soweit dieser nicht dur besondere Anordnung der beteiligten Ressortminister gere elt wird gegen Vorlage der vom Beschädigten auf ihre Richtigkeit zu bescheinigenden Rech- nungen. Dem Oberpräsidenten bleibt die Anordnung weiterer Kontrollmaßnahmen überlassen. :

_ Vor Zahlung einer Vorentschädigung hat der Beschädigie seine Ansprüche gegen. den Versicherungsunternehmer, bei dem er für die beshädigten Gebäude Verficherung gegen Feuer-

steigt, ist die Schadensganmeldung und vorlitifige Schadens-

Die Vordracke find hier nicht mitverdfentitcht.

Yast

präfidenten bezeichnete Stelle abzutreten. Der Vordruck den Antrag auf Vorentschädigung eshriebene, vom Beschädigten auszufüllende Erflärung. ahlungen zur Grrihtung von Notbauten: bedürfen der Ge- nehmigung des Oberpräsidenten, der nah Anhörung der Kriegs:

hilfskommission darüber weitere Anordnungen erlassen kann.

D. Brand-, Trümmer- und Plündersch äden j an beweglihen Sachen.

21) Soweit die Abshäßung nicht durch Sachverständi gemäß Ziffer 6 dieser Anweisung erfolgen kann, ist fie fins Aufstellung von Schäßungsnormen gemäß Ziffer 15 dieser Anweisung zu erleichtern.

Vor der Auszahlung der Vorentshädigung hat der Ge- \chädigte vergl. Vordruck *) seine Ansprüche gegen den Versicherungsunternehmer, béi dem er für seine beweglichen Sachen Versicherung genommen hat, an den Staat oder eine von dem Oberpräsidenten bezeihnete Stelle in der Höhe der Beträge abzutreten, die ihm von diesem als Vergütung für Kriegsschäden an beweglichen Sachen sofort oder in Zukunft gezahlt werden.

E. Landwirtschaftlihe Betriebe.

22) Für Wiederherstellungen kleinerer Schäden an Röhren- entwäfserung und sonstigen Bodenverbesserungsanlagen können Vorentschädigungen gewährt werden, wenn bei Aufschub die Anlage oder die Wirtschaft erheblich leiden würde.

23) Vorentschädigungen zur Anschaffung von Rindvieh be- dürfen der Genehmigung des Oberpräsidenten, soweit diese niht durch Vermittelung der Landwirtschaftskammer er- a 6G i H

: uhtshweine, Ferkel und Läufer zu Maftzwecken können durch Vermittelung der D R oder auf anderem Wege aus Vorentschädigungsmitteln angeschafft werden. Vorentschädigungen zum Aa von Füllen find nur ausnahmsweise mit Genehmigung des Oberprästdenten zulässig.

25) Beihilfen zum Ankauf von Rauhfutter können nur dann aus der Vorentschädigung gegeben werden, wenn es fich um Haltung von Pferden, wertvollem Zuchtmaterial oder für den Dea unbedingt nötiger Milchkühe handelt. Ausnahmen

edürfen der Genehmigung des Oberpräsidenten.

Vorentschädigung a Beschaffung \ von Kraftfutter kann nur in vorsichtig bemessenem Maße gewährt werden, wenn ps O um Erhaltung des Viehs- und niht um Mastung

andelt.

26) Pflüge können aus der Vorentshädigung beschafft werden. Für Krafipflüge sind die besonderen Dorf Hunt der Landwirtschaftsëammer in Anspruch zu nehmen. Vor- entshädigungen für fehlende Geräte zur Frühjahrsbestellung können in Ausficht gestellt werden, damit die rechtzeitige Be- stellung der Geräte zum Frühjahr erfolgen kann. Auch für die zum Winterbetrieb nötigen Maschinen und Anlagen, wie p Dreschen, Getreidereinigen, Rübenschneiden, Milchverwerten, önnen Vorentschädigungen gewährt werden.

27) Zur Anschaffung von Arbeitspferden, soweit diese nicht aus dem Pferdebestand der Landwirtschaftskammer entnommen werden können, find in dringenden n Vorentschädigungen zulässig. Ebenso können zum Anfïauf von Pflugochsen zu ange- messenen Preisen sowie zur Beschaffung unbedingt erforderlicher Sielen, Sättel, Wirtschaftswagen usw. Voreéntschädigungen gewährt werden.

F. Gewerbliche Betriebe.

28) Gewerbebetriebe, deren Wiederaufnahme gesichert ift, find in’ ihren Anlagen und dur B ane Lei e Paci des Betriebes notwendigen ersten Vorräte an Waren, Rok- und Betriebsstoffen aus Vorentschädigungsmitteln möglichst schnell betriebsfähig zu machen.

29) Die ersten beiden Seiten des Vordrucks A *) sollen dazu dienen, eine Uebersicht über die Vermögensverhältnisse vor dem Kriege zu geben, die übrigen sollen in überschläglicher Weise die Berehnung des Gesamtschadens und den Zweck der Vorentschädigung erkennen laffen.

Für jede geschädigte Betriebsstelle eines Handels- oder Gewerbebetriebes soll eine Gesamtanmeldung durch den Be- triebsinhaber eingereiht werden, in welcher sämtliche Kriegt- \chäden, die auf der Beiriebsstelle entstanden find, ausführlich angemeldet werden, also auch die Schäden an solchen beweg- lihen Sachen, für welche der Betriebsinhaber nicht erstattungs- berechtigt ist. (Vordruck A.) Schäden an unbeweglichem Eigen- tum hat jedo nur der Eigentüter anzumelden.

30) Die Schadensanmeldung is bei dem Landrat oder Oberbürgermeister des Kreises einzureichen, in welhem sich die Betriebsstelle befindet. Jst in diesem Kreise kein Kriegshilfs- auss{chuß gebildet, so ist der Kriegshilfsausshuß zu Königsberg i. Pr. (Stadt) für die Begutachtung zuständig.

Hat ein Handels- oder Gewerbebetrieb mehrere Betriebë-

- stellen (Zweigniederlassungen), so gilt als Schadensstelle im

Sinne dieser Gesamtanmeldung die Hauptbetriebsstelle, au wenn diese nicht selbst durch den Krieg berührt ist. Die in den Aeianiederlastungon entstandenen Kriegs\chäden sind in Abt. und durch Sonderanmeldung nach Vordruck B nad zuweisen.

31) Es ist stets genau anzugeben, welche Handels8zweige oder welhes Handwerk oder Gewerbe der Betrieb umfaß|, welhem Stand, Beruf oder Erwerbszweig der Anmeldende ar gehört, sowie ob au gleichzeitig Landwirtschaft betrieben wird. enn die Landwirtschaft einen erhebliheren Umfang hat, 1 neben dem Vordruck für Gewerbebetriebe auch der für land- 0% antes Betriebe aufgestellle Sondervordruck 4 zu be- nuten.

32) Geschädigte, die keinen Antrag auf Vorentschädigung stellen wollen, müssen zur Klarstellung ihres Besizstandes vok Kriegsausbruch Seite 1 und 2 des Vorentshädigungsvordruck® ausfüllen und in den Vordruck A für endgültige Schaden ermittlung hineinlegen.

Die Kriegshilssausshüsse haben zu prüfen, welche Bewei®

mittel genügen.

Wo es erforderlich ist, sind Sachverständige zuzuziehen. (+. Sonstige Erwerb8szweige.

33) Für sonstige Erwerbszweige kommen neben der É”

hallung des Haushaltes in der Regel nur Vorentshädigunge!"

fr Anschaffung der nötigen Betriebsmittel wie z. B. Möbel

ür Geschäftszimmer, Instrumente für Aerzte und Zahnärzit,

Bücher usw. in Frage. :

Vorentschädigungen über 3000 s bedürfen der Genehm"

gung des Oberpräsfidenten.

34) Die in den Vordruden und in den Anmerkungen 0!"

gewandten Bezeichnungen ftir geshädigte Handels: oder Gewerb:

schaden genommen hat, an den Staat oder eine von dem Ober | cnthält die hierfür L

ibende- i n sich in entsprehendem Sinne auc auf die iat dea d

bg f, Stand, Vetriebsinhaber gleich Anmeldender, Geschädigter dieses Berufs oder Standes, Betriebsstelle gleih Haushalt, Wohnung, Geschäfts- raum- des Geschädigten

egen. ju-jet (vergl. Anmerkung 1 des Vordrucks.®) L 35) Die Fiarsoras für folhe Personen, welche genötigt waren, ihren Wohnsiß zu verlassen und sich an ihrem Auf- enthaltsorte feinen ausreihenden Erwerb verschaffen können, insbesondere Angehörige freier Berufe, bleibt besonderen Maß- nahmen der Minister des Jnnern und der Finanzen vor-

behalten. |

1Ÿ. Gültigkeit. dieser Anweisung für Westpreußen. 36) Auf die vorläufige Kriegsschadenermittelung und die Gewöhrung von Vorentschädigungen in den vom Kriege un- mittelbar berührten Landesteilen der Provinz Westpreußen finden die vorstehenden Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß an die Stelle der Kriegshilfsfommission der Provinzial- aus\uß tritt, zu dessen auf die e Angelegenheiten sih erstredenden Beratungen die Regierungspräsidenten zuzuziehen sind.

Berlin, den 18. Januar 1915.

Königliches Staatsministerium.

Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lengze. : von Loebell, Kühn.

m ————_— p

*) Die Vordrucke sind hier nicht mit veröffentlicht.

Parlamentarische Nachrichten.

Bei der gestrigen Reihstagsersaßwahl im dritten Hamburger Wahlkreis wurden, wie „W. T. B.“ meldet, nah den vorläufigen amtlichen Ermittlungen bei insgesamt 919 403 Wahlberectigten 41 783 gültige Stimmen abgegeben. Davon entfielen auf den Parteisekretär Heinrih Stubbe- Hamburg (Sozialdemokrat) 41 704 Stimmen. 79 waren zer-

splittert.

Statiftik und Volkswirtschaft.

Die iragfähigen Obstbäume und ihre Hauptgebiete in Preußen.

Die Ergebnisse der Obstbaumzählung vom 1. Dezember 1913 fönnen leider nit alle Fragen beantworten, über die man gerade jeßt Aufschluß haben möchte. Man wünscht vor allem den tat\äthlichen Obstertrag eines Jahres zu wissen. Cine soie Ertragserhebung, die im Anschiuß an die Zählung der Obitbäume durchge\ührt werden müßte, ist für ein so umfangreiches Gebiet wte Preußen mit außer» ordentliden Schwierigkeiten verknüpft und müßte nah fast allge- meiner Auffassung bet den starken Schwankungen der Grträge der eîn- zelnen Obstbaumarten jährlich wiederholt werden. Preußen hat im Gegensag zu Württemberg keine derartige Ertragterbebung. Einen ersten Anhaltepunkt und in gewissem Sinne die ersie Stufe einer Ertragserhebung wurde jedoch bei der Zählung vom 1. Dezember 1913 dadur gewonnen, daß innerhalb der einzelnen Obstbaumarten die tragfähigen Bäume besonders ausgezählt wurden.

Nah der Darstellung der Ergebnisse der Obstbaumzählung vom 1. Dezember 1913, die das Königliche Statistische Lardesamt in der „Stat. Korr.“ veröffentliht hat, wurden im preußischen Staate an irag!ähigen Bäumen im ganzen ermittelt :

9 974 478 tragfähige Apfelbäume, das find 64,6 v. Ö. aller Apfelbäume, 11 079 124 L Birnbäume, 70,0v. H. Birnbäume, 28 040 100 Ä Pflaumen- » e 79,sv.H., » Pflaumen- u. u. Zwetschen- Zwétschen- bäume, bäume, 10 350 372 u Ktrshbäume, , s 74,2 v. H. - Kirshbäume. Untersuht man die Beteiligung der Negierungsbezirke am Obstbau, so ergeben sich als Vibiiaste Mittelpunkte der Apfel- baumfkultur E ; die Reg.-Bez. Potsdam mit 1 354 016 tragfähigen Bäumen

Magdeburg 18319241 ; è

Merseburg » 18317 661 z Z

Cassel « 1295 654 è Í

Trier „1290 533 Ï S Der verbältniëmäßtg niedrige Anteil (64,6 v. H.), den die tragfähtgen Apfelbäume an der Gesamtzahl der Apfelbäume baben, kehrt auch bei den hier aufgeführten Regierungsbezirken wieder. Der Anteil der D des pjelbäume an der Gesamtzahl der Apfelbäume betrug nämli

62 v. H.

65 v. b

63 v. 59 V. Trier _. C O Es darf, abgesehen von anderen Gründen, {on hieraus der Schluß gezogen werden, daß die Anpflanzung jutger Apfelbäume in den lezten Jahren starke Fortschritte gemaht hat. Mittelpunkte der Bir nbaumkultur sind vor allem die Reg.-Bez. Potsdam mit 763 888 tragfähigen Bäumen Merseburg 672 780 L ¿ Düffeldorf 672 654 Ÿ As Breslau ¿ 583 981 n G

Für Pflaumen- und Zwetschenbäume kommen in erster Unie in Betracht 0 E die Neg.-Bez. Merícburg mit 3 276 220 tragfähigen Bäumen Franffurt , 2416 024 Ï y Breslau 1746 694 C a 1 730 867 fel 1419 591 Liegniß 1 403 344 ü

Durch die größten Zahlen von Kirshbäumen ragen die R E Vbrieburg mit 1097 182 tragfähigen Bäumen Potsdam y„ 1049 409 7 5

im Regierungsbezirk Potsdam . Magdeburg Merseburg Cassel .

weit hervor. ; T Hauptgebiete der Aprik osenbäume sind wiederum Merseburg (53 091). Prneben E die Regierungsbezirke Wiesbaden, Potsdam und Koblenz; für Pftirsihbäume sind die Regierungsbezirke Düsfsel- dorf (95 533), Potsdam (91 721) und Cöln (72929) zu nennen. Hauptgebiete für Wal nußbäume sind die Regierungsbezirke Breélau (53 631), Frankfurt, Potsdam und ar e K N Obsikammern des preußischen Staates \ind aber vor alem der Regierungsbezirk Potsdam, die Provinz Sachsen und die Rheinprovinz.

Zur Arbeiterbewegung.

Nah einer vou „W. T V.“ wiedexgegebenen Meldung der

„Times“ aus Sheffield tft die Ausstandsfrage in West-

Yorkshire sehr kcitts, non mgen

keine Zugeständnisse machten, wird in täatge Mitte 40 000 WVéann, ' p Koble hat einen Preis von 20 Schilling erreicht.

da die Bergleute iu ihren Forderungen In allen Kohlengruben, deren Besiger bisher der nähsten Woche eine vierzehn-

ündigung eingereiht werden. Auf dieje Weise dürften Februar die Belegschaften von zweihundertfünfzig Gruben, feiern. Die Kohlenpreise steigen \{nell; die Tonne Das Nationalk-

sind.

komitee der Arbeiter fordert unter anderem die Feftsezung eines

Höchsipreises.

Kriege Gefallenen ging Feste Kaiserin, die Mitteilung iu,

WÆWohlfahrtspflege.

Der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im von dem Stabsarzt Dr. Henninglen, daß die auf der Feste liegenden

Truppentetle monaîilich einen Beitrag für die Hinterbliebenen der

Gefallenen fttiften wollen. 300 6 der Natioaalstiftung überwiesen. Oifizierstellvertr-iern zahlt Stiftung. kiste Die Anregung, für die Hinterbliebenen der Gefallenen mit hat bei, den Un

klang gefunden, lieferte nach dem t und eine dritte 61,11 1, eine vierte nur 8 nach der ! Beweis dafür, wie auch die Armee Anteil an den : siistung nimmt und der Familien ihrer gefallenen Kameraden gedenkt.

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Staatsregierung für Ti Kontrolle hat das badische Ministerium des Innern jeyt Band seines die Jahre berihts* veröffentlicht. i D i seiten) behandelt im Anfluß an die erste Hälfte in neun Abichnitten die staatliche

und Wasserwe l Bergbau, geologische Landesuntersuchung, und Anstalten, Wohltätigkeits- und wesen, ferner die Verwaitung und die Leislungen der kommunalen Verbände und zum Schluß Schon bei flühtigem Durchblättern bleibt der Eindruck haften, daß man hier Wert in Werkes steht. deut 3 i tätigkeits- und Ärmenwesen, defsen erstes Kapitel das Stiftungs- wesen des Großherzogtums umfaßt. fehlt es noh bis beute an ausführlichen Entwicklung des Stiftungswesens. bisher wohl nur das bayerische Gegenstand Großherzogtum Baden handlungen im Jahre 1909 gelungen, wie der weltlichen Erhebung

Erhebungen sind unter in Angri

die hypotbekarishe Anlegung von gebend. ur Tilgung der Hypothekenschuiden gefördert wird, daß ein Erlaß vom

stattet.

schnitt, der überwiegend aus Tabellen besteht. auf die Mitteilun

wurde der Betrag von Von den Offizieren und ¡eder monatlih 3 # zugunsien der öbnungsappel wird eine Zigarren- Beiträce bereitgestelt. zu sorgen, teroffizieren und Mannschaften großen An- wie folgende Zahlen beroeisen: Eine Kompagnie letzten Löhnungéapell 44,07 6 ab, eine zweite 57 M 46, da nicht unmiitelbar Œs8 ist dies ein rührender Aufgaben der National-

Im Januar

. Nach jedem

zum Empfang freiwilliger

Löhnung gesammelt worden war.

,

Aus der deutschen Kolonie in Curityba (Südbrasfilien) wurden der Nationalsfiifiung der sih Schweizer ; és di : Lieckfeld in n überwiesen; insgesamt erbrate die Samm- lung in diejem verbältnismäßig kleinen

und Deutschfreunden 20000 f. leute das Bestreben, thre warme Anteilnahme durch zu betätigen.- fin werden auch gute Staatspapiere und Obligationen entgegengenommen. Die Geichäftéstelle befindet fih in Berlin N W,, Alsenstraße 11.

als dritte Rate einer Sammlung, an Deutsh-Brasilianer und Deutsch-

Anzabl | durch die Firma F.

auh eine 1800

beteiligten ,

Kreise von Deutschen bereits die beträhtlide Summe von annähernd Allerorts zeigen unjere im Auslande rveilenden Lands- Geldüberweisungen Weitere Geldspenden find dringend erbeten; es

Das Stiftung8wesen im Großh erzogtum Baden.

In Fortsezung seiner Berichterstattung über die Fürsorge der s die einzelnen Verwaltungsfächer und deren

den zweiten 1908 bis 1912 umfassenden „Geshäfts- Das umfangreihe Werk (830 Großoktav-

andwirts{chaft, Veterinärwesen, Straßen- Forst- und Jagdwesen, Fischerei, Krauken-, Unfall-, Invaliden- fowie Angestelltenversiherung, gemeinnüßige

Aectenwcktn. Statistik und Archiv-

p orge für D en, Vermessungswe]en,

Hinterbliebenen-

die Tätigkeit des Verwaltunatkgerihtshofs.

eine Arbeitaleistung vor fh hat, deren geistiger direktem Gegensaß zu dem bescheidenen Titel des Besonders eingehend ist die Darstellung in Abschnitt über die gemeinnüßigen Anstalten, das Wohk- Für viele deutsche Länder Kerichten über Stand und Ausführlih und regelmäßig hat Statistishe Lande8amt diesen behandelt. Auch -für das erst nach langwierigen Ver- die Zustimmung der kirchlihen Behörden zu einer allgemeinen amtlichen über das Stistungswesen in Baden unter der Mitwirkung der Stiftung8behörden zu erlangen. Diese Leitung des Statistischen Landesamts_ alsbald genommen worden, zurzeit aber now nicht abgescblossen. Ministeriums des Innern

Zeit)chrift ist es

in seiner

erforderlichen

Soweit jedo die der obersten Aussicht des

unterstebenden Ortsstiftungen und Distrikts- und Landes- stiftungen die in Frage kommen, d ) : ieg Weikes einen Einblick, der auch weitere Kreise interessieren dürfte.

Unterrihtsstiftungen bleiben außer Betraht ermöglihen Text und Tabellen des vorliegenden

Der erste Abshnitt der Darstellung des badishen Stistungs-

wesens behandelt die dem Bürgerlichen Geseßbuh angepaßten Nehts-

und Verwaltungsverhältnisse, die ihre Hauptstäßzpunkte in besonderen vom 17. Juni 1901 und vom

Anweisungen zur Rehnungsführung o 14. März 1905 finden. Außerdem sind besondere Anordnungen für Stiftungsgeldern maß- Mir wollen nur hervorheben, daß hierbei die erstrebent werte auf ländlitem Grundbeßy dadur 98, Februar 1907 auch das An- bieten von Amortisationshypotheken den St1ftungsbehörden ge-

en handelt der zweite Ab- Wir beschränken uns der Endergebnisse und_ bemerken, daß bei Ab- fassung des Berichts die Nechnungsergebnifse hinsichtlih des Ver- mögens sowie der Einnahmen und Ausgaben der Ortsstiftungen erft für das Jahr 1909, diejenigen für die Distrikts» und Landes- stiftungen dagegen für das Jahr 1910 vollständig vorlagen. Danach betrug die Zahl der vorhandenen Ortsftiftungen Ende 1809 im Greßzberzogtum Baden 1969, die ein Reinvermögen von 87 230 668 6 aufwiejen. Von diesen Stiftungen hatten 157 eine jährliche Roheinnahme von je 2000 (4 und darüber (als erste Klasse der Stiftungen bezeichnet), 138 jährli je 1000 bis 2000 Noh- einnahme (zweite Klasse) und 1676 je ein jährliczes Noheinkommen von unter 1000 416 (dritte Klasse). Das vorerwähnte Gesamtverm ögen der Orts- stiftungen warf im Jahre 1909 an Einnahmen 3782262 4 ab, wo- gegen die Ausgaben sich auf 3528 151 4 beliefen. Unter den Aus- gaben wurden 865278 #4 an Krmenunterstügungen auf- gewendet. Bis zur Abfassung des Berichts, Frühjahr 1912, waren noch 26 Ortsstiftungen erster, 7 zwetter und 14 dritter Klafse) hinzugekommen, die ein Stiftungskavital ven 1473 555 umsfaßten. Somit betrug im ganzen der Bestand an Ortsstiftungen |n Baden 1995 mit eiuem Reinvermögen von 88704223 #4. Ueberblickt man die Zahlen der nah Amtsbezirken und Kceisen eingeteilten Tabellen, jo fällt es sofort in die Augen, daß der Kreis Freiburg i. Br. weitaus am günstigiten in bezug auf das vor- handene Stiftungsvermögen dasteht. In diesem Kreise gibt es 397 Stiftungen ntt einem Neinvermögen von 29 287 211 6, er hat also fast genau den dritten ftiftungen tes Landes in seinem Besigz. Neinvermögens folgen - alsdann die 263 Stiitungen und 19912394 «6 Reinvermögen, Karls- rube mit 148 Stiftungen und 7017729 &, _Mann- beim mt 73 Stiftungen und 7223813 X, Offenburg mit 179 Stiftungen und 6469996 4, Baden mit 136 Stifs- tungen und 4022385 (ck, Waldshut mit 322 Stiftungen und 3529204 4, Heidelbera mit 129 Stiftungen und 3964 826 46, Villingen mit 106 Stiftungen und 2417 453 M, Mosbach mit 221 Stiftungen und 3292812 6 und endlich Lörrach mit 155 Stiftungen und 1792 845 #4 Reinvermbögen. Die Zahlen der Ertragsfähigfkeit der Drtoit tungen ergeben jreilih elne andere Rethenfolge; \o zeigt sh z- Î., daß das mehr als

Non dem Bestand der Stiftun

Hinsichtlich der Höhe des Sreite Konstanz mit

Teil des Gesamtbetrages der VDrts-

L

29 Millionen Mark betragende Reinvermö Kreise Fieiburg für das Zahr 720 941 6 aufweist, während : tragende Reinvermögen der Ortsfttftungen im Kre se Konstanz eine Einnabme von 1264 651 4 für das Ja

1910 in Baden 181, die ein reines hatten, an Einnahmen 1142269 # und an DeI d (hiervon 263 377 # für Armenunterstüßzungen) aufwiesen. Hinzu kamen bis zur 4 E L : 64 300 Æ, sodaß der Vermögens betrag auf 93686301 M stieg.

Stiftungtwesen im Großherzogtum Baden zustellen: Bis Frühjahr 1912 betrug im Großherzogtum 2192, [ N Distrifts- und Landesstiftungen und 10 als Kreisverbandsstifiungen ih charakterisieren. 112 612 728 4; bezw. 1910 stellten sich auf 4488 042 , Unter 1 128 655 „é aufgeführt.

von Friedr. Vieweg 10 Std an 10, von 50 Stück an 8 4. darf ais Kapiteln des im gleichen Verlag erschienenen, bedeutiamen Werkes

im von

en der Oxtostiftangen Mark de-

1909 nur Einnabmen in das reihliß 19 Pilionen - r 19/9 erbraht hat. L n Distrifkts- und- Landesstiftungen zuhite man Sn e i : Nermögen von 23 622 001 „6 Ausgaben 959 891 #6

Fertigstellung des Berichts noch 6 Stiftungen mit

Ein Abschnitt über „Abhör der Stiftungsrechnungen“ weist na,

daß innerhalb der fietenjährigen Berichtszeit 1906 bis 1912 im ganzen 7316 Stiftungsre{nungen von den Bezirfsämtern, dem Verwaltungshof e dem Ministerium des Innern geprüft und übergeprüft worden ind. Vermögen unterliegen nit der

Die Kretóverbandsstiftungen 10 mit 222 204 6 ftaatlichen Rebnungsprüfung-

dem Swhlußabschnitt über das 1e fest- die Zahl der Stiftungen as 187 als

Zusammenfasseind is aus

von denen 1995 als örtliche,

Das reine Vermögen dieser Stiftungen betrug die laufenden Gesamteinnahmen für 1909 auf 4924531 #&, die Gesamtausgaben mithin betrug die Mehreinnahme 426 459 M. waren für Armenunterstüußungen

den Ausgaben

Literatur.

Ernährung in der Kriegszeit. Ein Natgeber für Be-

hörden, Seistlihe, Aerzte, Lehrer und Lehrerinnen, Gewerfshafts- beamte, Hausfrauen und alle, die raten und helfen wolien , von

Die rofessor T e Nubner und Professor Dr. Nathan Zunß.

Elzbacher, Frau Hedwig Hevl, Oppenheimer, Professor Dr. Mar 16 Seiten. Verlag Preis 15 4, von fieine Schrift aus einigen

Dr.

aul Dr. Be u. Sohn in Braunschweig. F G Diese leihtfaßliher Auszug

ein gedrängter ,

„Die deut\che Volksernährung und der englische Aus-

bhungerungsplan“ von Professor Dr. Paul Eltbacher (geh. 1 6) angesehen werden, das die (Frgebnisse einer von 16 bekannten Fatleuten über die Mittel zur Sicherung der Sr- nährung des deutsWen Voltes während des Krieges enthält und in Nr. 18 des „NReichs- und Staat?anzeigers“ vom 99, d. M. unter „Statistik und Voiks8wirtichaft* besprochen worden ist.

gründlichen Untersuhung Er-

In den dreizehn kurzen Ab- \{nitten „Krieg und Ernährung“, „Die Grundstoffe unterer Nahrung“, „Die Zwedte der Ernährung“, „Mehr Pflanzenkost*, „Fleis, Fische“, Milch, Käse, Magermilh“, „Pülsenfrüchte', „Brot, Grüyen, 'Mehl- suppen und Mehlspeisen", „Kartoffeln, Gemüse“, „Früchte, Zucter“, „Speisezettel*, „Beschaffung der Nahrungsmittel“ und „Sparsame Wirtschaft“ ist alles gesagt, das während des Krieges Gemeingut unseres Volkes werden muß. Bei der großen Wichtigkeit des Themas fann das ausmerfsame Studium dieser kleinen Schrift, die ebenjo wie das erwähnte größere Werk „Die deutsche Volksernährung und der englishe Aushungerungsplan“ unter Verzicht aller Beteiligten auf materiellen Gewinn entstanden ist, jedermann nur dringend empfohlen werden.

„Der Baumeister.“ Halbmonatsbefte für Architektur und Bauprarxtis. Herausgegeben von H. Iansen, Ber1iin. Verlag von Georg d. W. Callwey, München. Bezugsprets vierteljährlich 6 dé. Die letzten Hefte des X[1. Fabrgangs ditten eine groye Zahl recht interessanter Bauwerke. Die Werner Adolf - Badeanstalt in Potsdam hat Baumgarten in durchaus mustergültiger Welse angelegt und durchgebildet. Au Bräunings Bauten für Tempelbof sind recht gut in der Massenverteilung und verraten in den Einzel- heiten den geshickien Architekien. Einige Landbäuser von Straumer geten in der Gruppierung und dem terrassenförmigen Gelände ange- paßten Garten fehr erfreuliche Bilder. Bei der Gartenbauausstellung Altona war der Architekt, Kurt Meyer, gezwungen, wegen der eîgeri- tümliden Gestaltung des Bauplayes auf eine große ¡usammen- bhängende Achsenwirkung ju verzichten, und mehrere kleinere Zentren zu schaffen. Die Ausstellung gewann damit eine größere In- timität, bei der die wirkli vorzügliche architektonische Gestaltung der verschiedensten Gebäude voll zur Geltung kommt. Gine gewaltige Bau- anlage haben Scholer und Bonaß in der Stadthalle Hannover geschaffen ; man bewundert bei dem großen Kuppelsaal von 42 m lichter Spannwelte die Uebersichtlichkeit der vielen Nebenräume, Flure, Treppen und Zugänge, die alle eine würdige fünstlerishe Ausbildung erbalten haben. Auch das Aeußere dec Halle mit ihrer harafterijtishen Silßouette und den ltebenswürdigen Schauseiten der Restaurationsanlagen verdient Be- achtung. Die Bauten der Werkbundausstelung Cöln, von den Per- schiedensien Architekten nehmen thr den einheitlichen Grundton, der gerade die Ausstellung in Altona so anziehend mate; immerhin finden wir doch, als Einzelleistung betrachtet, viel Erfreu- liches. Im neuen Jahrgang erîcheint die Zeitschrift wieder monatli%. Das erste Heft zeigt uns Stadtbaurat Hoffmann, Berkin, die Säle und Hallen der Bau-

entworfen,

als recht bedeutenden Naumkünstler; die ) gewertshulé Berlin verraten ‘seinen Geshmack und sein großes GSe- \chick in der Dimensionierung der Näume und ihres Detatis. Recht \ymvatish im Aeußern berührt das Stadthaus Johannstadt-Dresden des fürzlih verstorbenen Stadtbaurats Grlwetin; dec Ginbau von Ver- faufsläden ist in einer Weise bewerkstelligt, die dem Hause nichts von seinem Ansehen als städtishes Gebäude nimmt. Die letzten Hefte bringen außer den Neubauten manche hübsche Ansicht aus Wien, aus belgishen Städien und aus Warschau.

Kurze AnpetgEu neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. Ginsendungen find nur an die Redaktion, Wilhelm- straße 32, zu rihten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.

Für alle Welt. Allustrierte Zeitschrift mit der Abteilung Erfindungen u nd Entdeckungen auf allen Gebieten der Naturwissenschaften und Technik. YKXI. Jahrgang 191d, 5. bis 9. Kriegsnummer. Jährlich 28 Hefte à 0,40 4. Berlin W. d7, Deutsches Verlagshaus Bong u. Co. j

Deutschland und der Weltkriecg. Die Entstehung und dle wihhligsten völkerrehtlihen Ereignisse des Krieges, unter Abdrudck aller wichtigen Dokumente dargestellt von deutschen Völkerrecht s- lehrern. 4 4. Breslau, J. U. Kerns Vérlag (Max Müller).

Der Krieg 1914 in Wort und Bild. Heft 4 bis 9. Preis des Hestes 0,80 . Berlin W. 57, Potsdamerstr. 88, Verlages baus Bong u. Co.

Ahasver am Nheiv. Friedrich Lienhard. 1,59 «s. - Sendung. Von Friedrich Lienhard.

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Der Tag der Deutscben Kriegsgedichte. Von Rudolf Presber. 1,50 4; gebda. 2 M. Stuttgart, Deutsche Verlags- anstalt. L

Krieg und Friede. Lose Blälter sür Heimat nund Feld von Heinrtch Mohr. Weihnachten. 0,30 4. Freiburg i. Br., Herdersche Verlagshandlung. . i f

Vaterländische evangelische KriegIvortr äge. Herau8geg. von Domprediger G. Tolzten. 1,50 #; Dieselben. Neue Folge von Lie. Gerhard Füllkrug. 120 #. Schwerin i. Medl,

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Duyendteich, G. A ÿnert,

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