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Staatsanzeiger.
1 Der Lezugspreis beträgt vierteljährlih 5 4 40 4. i Postgustalien nehmen Bestellung au; für Derlin außer ostanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer ‘die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Ne. 32.
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e Einzelue Uummern kosten 25
Fuhalt des amtlichen Teiles: Irden8verleihungen 2c. _ Bekanntmachung, betreffend die gemäß § 31 der Verordnung vom 25. Januar 1915 über die Regelung des Verkehrs mit E Brotgetreide und Mehl’ zu bildende Reichsverteilungsstelle. _ Bekanntmachungen, betreffe Ms Qulassung von Formen bezw. eines Systems von Elefktrizitätszählern zur Beglaubigung dur die Elektrishen Prüfämter. A E E E ie 1E i Es “ Königreich Preußen. _ Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und _ _fonstige Personalveränderungen.
Konzessionsurkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer voll-
rig ebeneisenbahnstrecke. von Bad Bramstedt nach Neu-
senbahngesellschaft Altona-Kaltenkirchen- p ltona - Kaltenkirchener Eisenbahn-
Enteignungsrechts an die L Sts, e Verwaltung fran-
juni den Shmidt-
“Anzeige, ani ias die Ausgabe der Nummer 6 der Preußi Gefeßsammlung, Erste Beilage:
Verfüguna des Kriegsministeriums, betreffend Bestandsmeldung und Beschlagnahme von Metall 2c. j
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Qberbaÿnmelster a. D.,, Rechnungsrat Prior in Trier den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Oberbahnassfistenten a. D. Moock in Altenbeken, Kreis Paderborn, das Verdienstkreuz in Gold,
dem Eisenbahnlofomotivführer a. D. Müller in Hanau das Verdienstkreuz in Silber,
dem Eijenbahntelegraphisten a, D. May in Kleinblitters- dorf, Landkreis Saarbrücken, und dem bisherigen Bahnunter- haltungsarbeiter Flörke in Liebenau, Kreis Hofgeismar, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
dem Eisenbahnunterassistenten a. D. Vohl in Ober- kaufungen, Landkreis Cassel, den Eisenbahnschaffnern a. D. Baumgarten in Göttingen und Ziebarth in Frank- furt a. M., den. Eisenbahnlademeistern a. D. Essel in Salmünster, Kreis Schlüchtern, und Krimmel in Braunfels, Kreis Weblar, den Eisenbahnrangiermeistern d D, Dauber in Vilbel, Hessen, und. Reuter in Neunkirchen, Kreis Ottweiler, den Eisenbahnweichen- stellern a. D. Eckhardt in Hochelheim, Kreis Weylar, Klein in Kürenz, Landkreis Trier, Maier in Ehrang und Pütz in Merzlih genannten Kreises, dem Bahn- hofsaufseher a. D. Merlau in Runkel, Oberlahnkreis, dem Eisenbahnhaltestellenaufseher a. D. Heßler in Obervellmar, Landkreis Cassel, den Bahnwärtern a. D. Bertram in Beverungen, - Kreis Höxter, Bockfeld in Seesen, Kreis Gandersheim, Dingel in Pfaffenhausen, Kreis Homberg, Henks meier in Verne, Kreis Büren, Schneider in Löschen- rod, Kreis Fulda, und Schwarz in Grebenstein, Kreis Hof- geismar, dem Hilfsbahnwärter a. D. Schneider in Erdorf, Kreis Bitburg, dem Bahnhofswähter a. D, Viehl in Lollar, Hessen, dem bisherigen Feldhüter Klein in Spiesen, Kreis Ottweiler, dem bisherigen Eisenbahngepäkträger Grumme in Göttingen, dem bisherigen Eisenbahnmaschinenpußer Johnson in Eschwege, den bisherigen Eisenbahnstrecken- arbeitern Becher in Siegenthal, Kreis Altenkirchen, Jmhäuser in Alsdorf genannten Kreises und Loh in Duten- hofen, Kreis Weßlar, dem bisherigen Eisenbahnhilfsarbeiter Veber in Saarbrücken, dem bisherigen Bahnhofsarbeiter Steinmeß in Nordhausen und dem bisherigen Bahnunter- hcktungsarbeiter Stuhldreier in Warburg das Allgemeine Ehvuzeichen sowie
„em Eisenbahnschrankenwärter a. D. Metternich in-
Höbst a. M., dem bisherigen Eisenbahnrottenarbeiter Kohn in Pülingen, Landkreis Saarbrücken , und dem bisherigen Eisenbatngüterbodenarbeiter Schott in Rotensee, Kreis Hers- feld, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.
Berlin, Montag, den 1 Februar, Abends. |
*Dentshes Reich.
Seine Majestät der Käiser haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Kaiserlichen Regicru!:g8rat. und ständigen eue im Reichsschaßzamte Moesle zum Kaiserlichen Geheimen Regierungsrat und vortragenden Nat bei dieser Behörde zu ernennen.
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Bekanntmachung, betreffend die gemäß § 31 der Verordnung vom 25. Januar 1915 über die Negelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl zu bildende Reichs- verteilungsstelle.
Zu Mitgliedern der Reichsverteilungsstelle find bestellt worden: als Vertreter des Deutschen Landwirtschaft3rats: Graf von Swhwerin-Löwiß, Präsident des Deutschen Landwirischaftsrats, Wirkliher Geheimer Rat, und als Stellvertreter: Dr. Dade, General- sekretär des Dzuischen Landwirtschastsrats :
als Vertréter des Deutschen Handelstags:
Dr. Kaempf, Präsident des Deyischen Handel8tags,-
und als Stellvertteter: Dr. Soetbheer, General- sekretär des Deutschen Handel® i.
als Vertreter des Deutschen Stä*
Ars muth, Vorsißender des
Gehelmer Nât,
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6 ees S S Berlin W,, Lüßowufer 8, zu irem Sorsißenden -ist
der Präsident des Kaiserlichen Statistischen Amts Delbrü bestellt worden.
Berlin, den 31. Januar 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü ck.
BebranntmahUng.
Auf Grund des §8 10 des Gesezes vom 1. Juni 1898, be- treffend die elektrishen Maßeinheiten, find die folgenden Formen von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrishen Prüfämter im Deutschen Reiche zu- gelassen und ihnen die beigeseßten Systemzeichen zuerteilt worden : A [— Jnduktionszähler für einphasigen Wechselstrom, I. 8] Form J.
II. Zusaß zu System |— JInduktionszähler für zwoei-
l A 48| und dreiphasigen Wechselstrom,
Fm CDE beide hergestellt von den Jsaria-Zählerwerken in München. i
Eine Beschreibung wird in der Elektrotehnischen e veröffentlicht, von deren Verlag (Jul. Springer in Berlin W. 9, Linkstraße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 15. Januar 1915.
Der Präsident der Physitalish-Technischen Reichs8anstalt. Warburg.
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Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesezes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, ist das folgende System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung dur die Elektrishen Prüfämter im Deutschen Reiche zu - gelassen und ihm das beigesezte Systemzeichen zuerlteilt worden :
[— JInduktionszähler für Vierleiterdrehstrom Form BM 4,
86 | hergestellt von der Eleftrizitätszählerfabrik H. Aron,
— G. m. b. H. in Charlottenburg.
Eine Beschreibung wird in der Elektrotehnishen Zeiischrift veröffentlicht, von deren Verlag (Jul. Springer in Berlin W. 9, Linkstraße 23/24) Sonderabdrude bezogen werden können.
Charlottenburg, den 16. Januar 1915.
Der Präsident der Physikalisch-Tehnishen Reich8anstalt. Warburg.
Königreih Preußen,
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Regierungsassessor von Meibom in Meseriy zum Landrat zu ernennen und
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Auzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltzuen Einhzriis- ¿xile 30 S, eiuer 83 gespaltenen Einhritszeile 5D H.
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die Königliche Expedition des Reiths- und Staatsanzeigers
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Str. 22.
1915.
den Geheimen Rechnungsrevisoren bei der Oberrehnungs- tammer Kopp und Loeber, ferner den Eisenbahnobersetretären Schweiger in Hannover, Schuboß in Cassel und Vogt in Elberfeld sowie den Eisenbahn1werkstättenvorstehern Koch in Magdeburg und Dratschke in Breslau bei dem Uebertritt in den Nuhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
N onzEsLonS U LEUnD E,
betreffend den Bau und Betrieb einer vollspurigen Nebeneisenbahnstrecke von Bad Bramstedt nah Neu- münster durh die Eisenbahngesellshaft Altona- Kaltenkirchen-Neumünster (bisher Altona - Kalten- Tirhener Eisenbahngesellschaft).
Wir Wilhelm, von Goites Gnaden“ König von Preußen 2c.
Die Altona -KaltenkirhWener Eisenbahngesell- schaft in Altona hat darauf angetragen, ihr unter Ab- änderung ihrer Firma auf den Namen: „Eisenbahngesellschaft Altona-Kaltenkirchen Neumünster“ die Ausdehnung ihres Unter- nehmens auf den Bau und Betrieb einer vollspurigen Neben- eisenbahnstre@e von Bad Bramsistedi nach Neumünster zu gésiatten. Hierzu wollen Wir Unsere landesherrliche Genehmi-
ing “unter den nachstehenden Bedingungen erteilen, auch en Wir der Gesellschaft fgs heir iam Betrieb der
: Nech hung ünd Beschränkung Der geseßlichen Be-
Li Mf Der bereits Desleten®
| en Dad Wrantsicdt® zu Die für dieie geltenden ge!elischafte ver:raglichen - und fkonze|sions- mäßigen Bestsmin ungen, insbesondere die in der Konze|sions- ur .nde von 27. April 1883, bte:reffend den Bau und Betrieb einer nach Kaitentirhen, in ter Konzeisions-
1897, beteffend den Bau und Be- Kalterkir&en nach Browstedt, in vom 13. Juli 1901, betreffend den Ban und Betrieb einer Eisenbahnverbindung in Eitelsiedt, und in der Allerböchsten Urkunde vom 18. Scptember 1911, betreffend die von der Aitona-Kaltenk irener Eiser bahn, etellihaft beschlossene Ver- mehrung ihres Grundfapitais auf 3270000 M, sollen, toweit fie nit durch die varliegende Konze\fionsurkunde abgeändert werden, auch auf die neue Gifenbahnstrete Anwendung finden.
H.
Das zur plkan- und ans{chlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der neuen Bahnstrecke erforderliche, durch Aktienbegebung zu be- \{haffende Anlagekapital roird auf den Betrag von 2 070 000 4 fest- etett.
s “Das Aktienkapital der Gesellichaft erhöht sh hierdurch auf den Betrag von 5 340 000 Æ. Für die neuen Aftien können nach der vollen Leiflung des Nennbetrags bis zum Ablauf deétjenigen Kalender- monats, in dem der Betrieb der neurn Bahnstre®e erêèffnet wird, jedenfalls aber nicht über denjenigen Kalendermonat hinaus, in dem die im Artikel Il1 dieser Urkunde festgeseßte Baufrist abiäuft, Baus. zinsen bis zu 4 v. H. des Nennwerts dieser Aktien gewährt werden, foweit die erübrigten Vittel solches zulassen.
T,
Die Vollenvung und Inbetriebnahme der neuen Eisenbahnstrecke muß längstens binnen 15 Jahren nah Erteilung dieser Konzession erfolgen.
! Sollte nah dem Ermessen des Ministers der öffentlichßen Arbeiten diese Baufrist ohne Verschulden der Gesells{aft, insbesondere wegen unvorhergeschener Schwierigkeiten beim Grunderwerb, nicht einge- halten werden können, so ist der Minister ermächtigt, die Baufrist angemessen zu verlängern.
Eisenbaßha von Altona u:tunde hom 10. Wai trieb einer Eisenbakbn
der Konzession8urkfunde
Von
T Der Artikel VIl der Konzession€urkunde vom 27. April 1883, der bereits dur die Konzessfionsurkunde vom 10. Mat 1897 abgeändert worden ift, erhält nunmehr folgende Fassung :
«¿Für den Bau und Betrieb der gesamten Bahn find die für Nedbenetsenbahnen geltenden O der Eisenbaßn-Bau- und Betr#Fbsordnung vom 4. November 1904 (Neich8gesetblatt S. 387) sowie die ergänzenden und ab- ändernden Bestimmungen dazu (vgl. § 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung) maßgebend.
Die Bahn oder einzelne Teile davon können mit Ge nehmigung des Ministers der öffentlißen Arbeiten außer mit Dampfkraft auch mit einer anderen Kraft betrieben werden.
Die Spurroelte der Bahn foll 1,435 m betragen."
V
Der Artikel TX der Konzessicnsurkunde vom 27. April 1883 wird abgeändert reie folgt :
„Für den Betrich des Gesamtunternehmens insbesondere gelten folgende Bestimmungen : /
1) Die Festfellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt durch die ftaatlice Üuffictsbehörde. Der Unternehmer cll jedo nicht vexrpflichtet sein, zur Vermittlung des Perionenverkehrs mehr als zwei, der zwelien und dritten Wagentlasse der Staatseisenbahnen ent«- spretende Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll der Unter- nehmer vorerst nit angehaiten werden fönnen, mehr als tägli drei der Perfonenbeförderung dienende Züge in jeder Nichtung zu fabren. Nach Ablauf eines fünfjährigen Zettrauzns, von Erteilung dieser Konzession ab gerechnet, ijt der Upternehmer verpflichtet, sofern dies von der