1896 / 83 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Apr 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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E Mielenbeck in Gemeinschaft mit der Wittwe nton Niehoff, Maria Bernardine Theodora, geb. eldmann, zu Münster eingetragen ist, beantragt. lle Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert,

spätestens in dem auf den 16. Juni 1896,

Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, immer Nr. 25, anberaumten Aufgebotstermine ihre nsprühe und Rechte auf das Grundstück anzu-

mlden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen aus- eshlossen werden und die Eintragung des Antrag-

stellers als Eigenthümer des Grundstücks im Grund-

uche erfolgen wird. F. 39/96.

Münster, den 23. März 1896. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.

[1392] Aufgebot. : 4

Für den am 14. Januar 1822 zu Hain-Gründau als Sohn des Johann Nicolaus Weinel und dessen Chefrau Anna Margarethe Elisabethe, geb. Weinel, eborenen Johann Heinri Weinel achter wird da- Bai ein Vermögenébetrag von nunmehr 1479 M kÉuratorish verwaltet. Der Genannte ist im Fahre 1851 oder um diese Zeit nah Amerika ausgewandert und seit Jahren verschollen. Konrad Hirchenhain zu Hain-Gründau und Heinrich Hirchenhain VI. da- [un t, Söhne der verstorbenen Schwester des Ver- ollenen Katharine, Ehefrau des Heinrih Hirchen- hain V. von Hain-Gründau, ferner Johannes Weinel X. von Hain-Gründau, Konrad Weinel VIIT. daselbst und Johann Karl Weinel daselbft, Söhne des verstorbenen Bruders des Verschollenen Konrad Weinel V. von Hain-Gründau und Katharine Ehe- frau des Friedrih Heinrih Gerlach zu Stockheim, sowie Johannes Walther daselbst, diese Kinder der verstorbenen Schwester des Verschollenen Magdalene, Chefrau des Johannes Walther von Stockheim, haben Antrag auf Erlaß Aufgebots gestellt. Es ergeht hiernah an den obenbezeihneten Fohann Heinrih Weinel VIILE. von Hain-Gründau, ferner an dessen etwaige Kinder und Erben, an die mit un- bekanntem Aufenthalt abwesende Shwester desselben Elisabethe Weinel und deren etwaige Kinder und Rechtsnachfolger, sowie an alle, welhe sonst An- Pee an das kuratorish verwaltete Vermögen er- eben zu können glauben, die Aufforderung, {ih bezw. ihre Rechte und Ansprüche bei dem unterzeichneten Gericht spätestens im Aufgebotstermin Mittwoch, den 22, Juli 1896, Vormittags 10 Uhr, mündlich oder \riftlich anzumelden, widrigenfalls Johann Heinri Weinel VII1. für todt erklärt und dessen bezeihnetes hier verwaltetes Vermögen den angemeldeten und dem Gericht bekannten erbberech- tigten Verwandten allein, vorerst gegen Sicherheits- leistung, überwiesen werden wird.

Büdingen, den 21. Dezember 1895, Großherzoglich Hess. Amtsgericht. Schmitt.

[1396] _ Aufgebot. j

Die am 7. März 1826 zu Weildorf geborene Genovefa Lenz ist im Jahre 1854 nach Amerika ausgewandert und seitdem vershollen. Deren Vor- mund Felix Lenz von Weildorf hat die Todeserklä- rung jener beantragt. Die Genovefa Lenz wird daher aufgefordert, si spätestens in dem Aufgebots- termine Samstag, den 16. Januar 1897, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt und ihr Nachlaß demnächst den Erben ausgeant- wortet wird.

Haigerloch, den 23. März 1896.

Königliches Amtsgericht.

[746]

Auf Antrag des Heppenheim a. d. B. tigten :

1) des Jgnaß Rodenheber I. zu Heppenheim,

2) der Cva, geborenen Rodenheber, Ehefrau des Anton Krautheimer zu Frankfurt a. M;

3) des Karl Nodenheber I. zu Heppenheim,

4) der Maria Eva Nodenheber daselbst

5) der Margaretha, geb. Nodenheber, Chefrau des Franz Ensinger 1V. daselbst,

alle Kinder des am 22. Februar 1865 verstorbenen Karl Andreas Nodenheber I. von Heppenheim, werden die Eva Dorothea, geb. Rodenheber, geboren daselbst als Tochter von Franz Nodenheber und Katharina, geb. Strauch, am 27. Dezember 1789, Ehefrau des Uloys Robish von da, angeblich seit 1829 mit un- bekanntem Aufenthalt in Amerika abwesend, und deren etwaige Leibeserben aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das für die Eva Dorothea Roden: heber von unterzeichnetem Gerichte kuratorisch ver- waltete Vermögen spätestens im Aufgebotstermine Dienstag, den 2. Juni 1896, Vormittags L1 Uhr, anzumelden, anderenfalls unterstellt wird, daß dieselbe ohne Hinterlassung weiterer Leibeserben als des genannten Karl Andreas Rodenheber bezw. dessen Kinder verstorben sei und sie für todt erklärt wird.

Lorsch, den 12. März 1896.

Großherzogliches Amtsgericht Lorsch. : Gerla. Veröffentlicht: (L.8.) Paul, Gerichtsschreiber.

Aufgebot. Martin Rodenheber IIL. zu für fich und als Bevollmäch-

[1369] Aufgebot behufs Todeserklärung.

Der verschollene Seemann Jens Peter Lassen, geboren in Rantum auf der Insel Sylt am 9. Fe- bruar 1826, zuletzt ebendaselbst wohnhaft, wird auf Antrag feines Vormundes, des Kaufmanns Dirk Thiesen in Westerland, hierdurch aufgefordert, {ih bei dem unterzeichneten Amtsgerichte an der jeßigen Gerichts\telle in Westerland spätestens in dem auf Dounerstag, den 9. Juli 1896, Vormittags 95 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls der 2c. Lassen für todt erklärt und fein von dem Vorniunde verwaltetes Vermögen seinen bekannten und gehörig legitimierten Erben nah Maßgabe der Verordnung vom 9. November 1798 verabfolgt werden wird. Zugleih werden die Erben aufgefordert, sich spätestens in dem eingangs be- zeihneten Termine zu melden.

Westerland, den 1. April 1896.

Königliches Amtsgeriht Tinunm, zur Zeit in Westerland. Hoepner.

[1395] Aufgebot. 1 Auf den Antrag des Rechtsanwalts Kochmann zu Gleiwig, als Pfleger des Nachlasses des am 3. Ok- tober 1895 zu Petersdorf \tädtisch verstorbenen farrers Robert Mattern, werden die Erben des eßteren hierdurh aufgefordert, spätestens in dem am

9, Februar 1897 in Zimmer 19 des unter- zeichneten Gerichts anstehenden Aufgebotstermine 4 zu melden, widri enfalls der Nachlaß den si meldenden und legitimierenden Ecben, in Ermange- lung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, und der sih später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesißers anzuerkennen s{huldig, weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nußungen, sondern A ge des noch Vorhandenen würde fordern ürfen.

Gleiwitz, den 30. März 1896.

Königliches Amtsgericht. [1539] a Namen des Königs!

erkündet am 1. April 1896.

Lange, Gerichtsschreiber.

In der Ladeck'shen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Habelschwerdt dur den Amtsrichter Stelzer für Recht :

1) Der Tagearbeiter Franz Ladeck aus Ober- Langenau wird für todt erklärt,

2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus seinem Nachlasse zu- entnehmen.

[1550] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 21. März 1896 ist der Arbeiter Franz Maslon aus Oppeln,“zuleßt in Beutnerdorf bei Ortelsburg, für todt erklärt worden.

Ortelsburg, den 24. März 1896.

Königliches Amtsgericht.

[1069] Bekanntmachung. : Durch Ausschlußurtheil des unterzeihneten Gerichts vom 23. März 1896 ist der Arbeiter Johann Broch, zuleßt in Woyniy aufhaltsam gewesen, für todt erklärt. Schmiegel, den 23. März 1896. Königliches Amtsgericht.

[1061] Bekanntmachung.

Durch Aus\hlußurtheil des unterzeichneten König-

O Is vom 23. März 1896 ist für Necht erkannt : _eDaß der Nachlaß der am 19. Januar 1895 zu Ksp. Beckum verstorbenen Dienstmagd Elisabeth Nuhmann dem Fiskus als Eigenthum zu über- weisen und etwaige Erbansprüche auszuschließen.“

Beckum, den 24. März 1896.

Königliches Amtsgericht.

[1537]

Das Königl. Amtsgeriht München 1, Abth. A. für Z.S,, hat unterm 30. ds. Mts. folgendes Aus- \chlußurtheil erlassen:

I. Es werden für beze erklärt :

1) Die beiden Aufnahmsurkunden des bayerischen Versicherungsvereins A. V. dahier vom 19. Sep- tember 1876 Nr. 93, der eine auf 300 (4, der andere auf 200 4 lautend, unterzeihnet von einem der Vor- fißenden des Aufsichtsraths Karl von Harßz oder Borndran und vom 1. Vorstand Hermann Solbrig, wona die Ober-Taxatorsgattin Therese Steinhögl dahier Mitglied der 1. Abtheilung des Sterbe- vereins geworden ift, mit einem Versicherungsbetrage von 300 4, der \päter auf 200 M herabgeseßt wurde,

2) die Depositenscheine der Münchner Industrie- bank E. G. vom 4. Mai 1894 Nr. 2745, unter- zeihnet von Pendele und Kempf, wonach Spängler- meister H. Scharnke 1000 A in einem Pfandbrief der Bayer. Vereinsbank bei ersterer Bank hinterliegen hat, und vom 2. August 1894 Nr. 2625, unter- zeihnet von Pendele und Luber, wonach ebenderselbe 2000 A in Pfandbriefen der Bayer. Handelsbank bei der genannten Genofsenschaftékasse binterlegt hat.

[T. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens find von den beiden Antragstellern Steinhögl und Scharnke gemeinschaftlih zu tragen, die die erstere treffenden Kosten aber bleiben wegen deren Zulaffung zum Armenrechte außer Ansaß und sind etwaige Baar- auslagen von der Staatskasse zu tragen.

München, den 31. März 1896.

Der Kgl. Sekretär: (L. 8.) Stösörrlein.

[1064] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Baumaterialienhändlers Carl Lenz in Barmen, vertreten dur den Rechtsanwalt Justiz-Rath Vossen daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht, Abtheilung 111, zu Barmen durch den Amtsgerichts. Rath Ladner, da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeihneten Urkunde und die Berehtigung zum Aufgebotsantrage glaub- haft gemacht hat, nämli eines am 12. Mai 1892 von Schuffert und Engelhardt hier auf Bauunter- nehmer August Hesse bier gezogenen, über 500 M lautenden, am 15. August 1892 bei der Barmer Bolksbank zahlbaren, von Hesse acceptierten, von Schuffert & Engelhardt an Lenz und von diesem an G. NReinarz, Mosaikplattenfabrik zu Heerdt, girierten Wechsels, für Recht : H

Der vorbezeihnete Wechsel wird für kraftlos erklärt.

(gez.) Ladner. i: Wird veröffentlicht : Nömer, Gerichts\hreiber Kgl. Amtsgerichts. 111.

[1544] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Klempnermeisters Adolph Bach und des Korbmachermeisters Albert Mudcks, beide zu Schönfließ N.-M,, vertreten durch die Nechts- anwalte Braune und Baar hier, erkennt das König- lihe Amtsgeriht zu Königsberg dur den Amts- gerihts-Rath Knönagel für Recht:

Die Schuld- und Pfandverschreibung vom 7. Mai 1847 nebst Hypothekenshein und Ingrossations- note vom 9, Mai 1847, aus welcher Urkunde auf den Grundbuchblättern ihrer zu Schönflicßz gelegenen, im dortigen Grundbu Band 11 Blatt Nr. 93 und Band XV1I Blatt Nr. 224 verzeichneten Grund- stücke Abtheilung 111 Nr. 2 resp. Abtheilung 111 Nr. 1a. 100 Thaler = dreihundert Mark nebst Zinsreht für den Bauer Daniel Borpahl aus Stresow eingetragen stehen, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller Bach auferlegt. y

Knönagel. [1545] …__ Vekanutmachung.

Das Königlihe Amtsgericht zu Münster hat in der Aufgebotssahe Helmers am 27. März 1896 für Recht erkannt:

Die Hypothekenbriefe über die im Grundbuche von Särbeck Bd, 2 Bl. 58 unter Nr. 1 und Ir. 2 eingetragenên Posten, nämlich:

Nr. 1. 45 Thaler Konventionsgeld, welche der Kötter Bernhard Wilhelm Hinkemann laut gericht- lihen Schulddokuments vom 28. Oktober 1817 von der Pastorat zu Särbeck gegen 49/% term. den 26. Oktober jährlicher fälliger Zinsen und halbjährige Lôse sub hypotheca dieses Hinkemanns Kottens erborgt hat. Eingetragen ex decr. vom 25. November 1817, und

Nr. 2. 45 Reichsthaler, welche der Kötter Bernard Wilh. Hinkemann laut gerihtlihen Shulddokuments vom 18. Dezember 1817 von dem Pastor Kösters zu Särbeck aus der Särbecker Pastorat Vermögen

egen 40%/% im Dezember jährlich fälliger Zinsen und

balbiährige Löfung sub lypotheca dieses Kottens

für Kapital, Zinsen und Kosten als Darlehn erhalten.

R ita ex deecr. vom 18. März 1818, Vorm. r.

werden für kraftlos erklärt. F. 35/95.

Münster, den 28. März 1896.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V1. [1547] Im Namen des Königs! Verkündet am 27. März 1896. Scheffler, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

In den Aufgebotssachen F. 6, 10 und 11 pro 1895, betreffend das Aufgebot von Hypothekenurkunden, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rybnik durch den Amtsrichter Werner auf Grund öffentlicher Sitzung dahin für Recht:

1) die Hypothekenurkunde, noch gültig über 90 Thaler Darlehn, Antheil der Anna Galiczek, jeßt verehel. Garus, eingetragen auf Grund der ge- rihtlihen Verhandlung vom 10. Juli 1861 am 11. Juli 1861 in Abth. 111 Nr. 5 des den Weichen- steller Josef und Franziska Biela’schen Eheleuten

ehörigen Grundstücks Blatt Nr. 5 Czerwionka, ge- bildet aus der Verhandlung vom 10. Juli 1861 und dem Hypothekenbuhsauszug vom 11. Juli 1861,

2) die Hypothekenurkunde über 60 Thaler Dar- lehn, eingetragen aus der gerichtlihen Verhandlung vom 7. April 1851 für den Müller Josef Pypet zu RNzuchow in Abth. 111 unter Nr. 3 auf dem Blatt des dem Bergmann Michael Chlapek zu Beckrath bei Buer in Westfalen gehörigen Grundstücks Nr. 33 Lohniß, im Wege der Zession Ine auf den Einlieger Constantin Gawlißza zu Nzuchow, gebildet aus der Verhandlung vom 7. April 1851 und dem Hypothekenschein vom 8. April 1851,

3) die Hypothekenurkunde über 100 Thaler Dar- lehn, eingetragen aus der gerihtlihen Verhandlung vom 23. Januar 1860 für den S{mied Felix Treffon auf Charlottengrube bei Czernig in Abth. 111 unter Nr. 1 des dem Bergmann Mathias Burian zu Ober-Rydultau gehörigen Grundstücks Blatt Nr. 19 Ober-Rydultau, gebildet aus der Verhandlung vom 23. Januar 1860 und dem Hypothekenbuhsauszug vom 27. Januar 1860

wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag- stellern antheilig zur Last. F. 6, 10 und 11 pro 1895.

Werner. [1540] Auss\chlußurtheil, Verkündet am 25. März 1896 vom Königlichen Amtsgericht zu Fallersleben :

1) Das am 18. April 1874 vor Königlichem Amtsgeriht Fallersleben errichtete Hypotheken- instrument über 1000 Thaler, eingetragen auf die Rathskellergrundstücke zu Fallersleben für den Lebrer Seidel in Bokensdorf, zediert an Heinri Gülle- mann am 22. Oktober 1887,

2) die Zweig-Hypothekenurkunde über 3000 M, die demselben am 13. Dezember 1888 abgetreten find von ursprünglich unterm 12, Mai 1876 auf dieselben Grundstücke für den früheren Kellerwirth Möhle in Fallersleben eingetragenen 16 800 M,

3) das Hypothekeninstrument vom 6. Februar 1879 über die in denselben Grundftücken für Heinrich Güllemann versicherten 9000 A, welche Hypotheken jeßt die Posten Nrn. 4, 6, 8 in Abtheilung 111 Blatts Nr. 134 des Grundbuchs von Fallersleben bilden, werden für kraftlos erklärt.

[1543] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Eigexthümers Gottfried Püschel zu Grabow in der Neumark erkennt das Königliche Amtsgericht zu Königëberg i. N. dur den Amtsgerihts-Nath Kuönagel für Recht:

Die Schuld- und Pfandvershhreibung vom 4. Ja- nuar 13850, aus welcher auf des Antragstellers zu Grabow N.-M. gelegenen und im dertigen Grund- buche Band 1 Blatt Nr. 23 verzeichneten Grundstück Abtheilung 111 Nr. 3 für den Büdner Michael Friedrih Schirmer zu Grabow 50 Thaler = 150 M nebst 40/9 Zinsen und Kosten eingetragen stehen, wird nebst Hypothekenshein vom 26. Januar 1850 für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens resp. antheiligen Kosten werden dem Antragsteller auferlegt.

Königsberg N.-M., den 27. März 1896.

Knönagel.

[1549] Bekanntmachung.

In der Willudda’schen Aufgebotsfahe hat das unterzeichnete Gericht in der Sißung vom 26. März 1896 für Recht erkannt:

Die Hypothekenurkunde über 600 , nämlich 450 M elterlihe Erbabfindung und eine Ausstattung im Werthe von 150 , eingetragen aus dem Ver- trage vem 7./17. Februar 1876 für den Wirthsfohn Albert Diboweki aus Mniechen in Abtheilung 111 Nr. 15 des Grundbuchs des dem Besißer Friedrich Wiludda und dessen Ehefrau Marie, geb. Parczanny, gehörigen Grundstücks Mniechen Nr. 9, gebildet aus dem Hypothekenbrief vom 3. November 1890, worauf sih der Vermerk über das Vorrecht der Post Ab- theilung I1II Nr. 24 befindet, sowie der Ausfertigung der gerichtlihen Verhandlung vom 17. Februar 1876 und einer beglaubigten Abschrift des notariellen Ver- trages vom 7. Februar 1876, wird für kraftlos er- klärt. Die Kosten des Verfahrens hat der An- tragsteller zu tragen.

Löten, den 26. März 1896.

Königliches Amtsgericht. Verkündet am 28. März 1896. Kir ch, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der verwittweten ¿reistellenbesitzer Karoline Amft, geborenen Linke, zu Trebnig ver- treten durch den- Rechtsanwalt Urbah zu Breslau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Nimptsch

[1536]

! dur den Amtsgerichts-Rath Felbier für Necht:

Der über die Post Abtheilung ITT Nummer 19 per 300 Thaler .auf Blatt Nummer 10 Trebnig en Hypothekenbrief wird fürßkraftlos erklärt,

L du des Verfahrens fallen der Äntragstellerin zur Last.

Fel bier.

[1538] Bekanntmachung.

Dur Ausschlußurtheil des hiesigen Amtsgerichts vom heutigen Tage ist das Hypothekendokument über die im Grundbuche des Grundstücks Gollubien Band 1 Blatt 7 in Abtheilung TII1 unter Nr. 1 für die Geschwister Marianna, Catharina, Eva, Johann, Mathias Stenzel auf Grund des in der Susanna Stenzel’s{hen Nachlaßsache vom 29. März 1816 errihteten Erbrezesses vigore decreti vom 4. Dezember 1842 eingetragenen mütterlichen Erb, theile von 90 Thaler 10 Silbergroschen, für jedes 15 Thlr. 1 Sgr. 10 Pf., für kraftlos erklärt und sind ferner die unbekannten Inhaber der im Grund- buhe des Grundstücks Gollubien Band 1 Blatt 7 in Abtheilung 11T unter Nr. 1 für den Mathias Stenzel auf Grund des in der Susanna Stenzel’schen Nachlaßsahe am 29. März 1816 er- richteten Erbrezesses vigoro decreti vom 4. De- zember 1842 eingetragenen Post von 15 Thlr. 1 Sgr. 10 Pf, übertragen auf Gollubien Blatt 24 und Blatt 45 mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen.

Karthaus, den 27. März 1896.

Königliches Amtsgericht,

[1067]

Gemäß Urtheil des unterzeihneten Gerichts vom 26. Mârz 1896 is} der nahbeschriebene Hypotheken- brief für kraftlos erklärt worden.

Derselbe ist ausgestellt über eine Herausgabe von 10 074 4, verzinslih mit 44% seit dem 1. Januar 1895 auf Grund Theilungsaktes vor Notar Funck zu Düren vom 22. Dezember 1894, eingetragen am 29. Januar 1895 im Grundbuche von Düren Band 21 Art. 1034. Gläubiger ist Carl Jacob, Steuer- empfänger a. D. zu Düren, Schuldnerin ist die Ehe- frau des Gastwirths Theodor Oskar Wilhelm Braun, Wilhelmine Katharina Elisabeth, geb. Jacob, zu Düren.

Düren, den 27. März 1896.

Königliches Amtsgericht. TVY.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 27. März 1896. Jankowski, Gerichtsschreiber. In der Aufgebots\ache des:

a. des Fleischermeisters Nathan Jacobus,

b. des Bäckermeisters Joseph Jacobus, beide in Zempelburg, hat das Königliche Amtsgericht in Zempelburg durh den Amtsrichter Ornaß für Recht erkannt :

L, Nathstehende Hypothekenurkunden:

a. über 6 Thaler 27 Sgr. 6 Pf., eingetragen für den Magistrat in Zempelburg in Abth. 111 Nr. 1 des dem Nathan Jacobus gehörigen Grundstücks Zempelburg Blatt 246,

b. über 8 Thaler, eingetragen für den Kaufmann Simon Alexander in Koronowo in Abth. Ill Nr. 8 des Grundbuchs von Zempelburg Blatt 127 und von dort nah dem Grundbuch des dem Joseph Jacobus gehörigen Grundstücks Zempelburg Blatt 128/129 Abth. 1IT Nr. 4 übertragen,

werden für kraftlos erflärt. [I, Die Kosten haben die Antragsteller zu tragen, Bon Rechts wegen.

[1062]

Im Namen des Königs! Verkündet am 25. März 1896. Rothe, als Gerichtsschreiber.

In der Natho’schen Aufgebotssache F. 16/95 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Burg durch den Gerichtsassessor Wille für Necht :

I. Die unbekannten Berechtigten der im Grund- buche von Büden Band 1 Nr. 17 in Abtheilung I11 unter Nr. 1 für die Wittwe Zeunen, geborenen Dübels, eingetragenen 15 Thaler Nest-Neservat-Kaufgelder werden auf den Antrag der eingetragenen Eigen- toümer, nämlich des Kossathen Friedrih Natho und dessen jeßiger Ehefrau Elisabeth, geb. Schulz, zu Büden, beide im Aufgebotsverfahren durch den Nechts- anwalt Müller zu- Burg vertreten, mit ibren An- sprüchen auf die bezeihnete Hypothekenpost ausge- \chloffen.

IT, Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Kossathen Friedrih Natho und dessen Ehefrau Elisabeth, geb. Schulz, auferlegt.

Burg, den 25. März 1896.

Königliches Amtsgericht. Wille.

[1548]

[1546] Bekanntmachung.

Das Königliche Amtsgericht zu Münster hat in der Aufgebots\ache Fennenkötter am 27. März 1896 für Recht erkannt :

Die eingetragenen Gläubiger und ihre Nechts- nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Handorf Bd. 1 Bl. 166 Abth. 111 unter Nr. 3 eingetragene Post ausgeschlossen und die Post kann im Grundbuch gelö\{cht werden. F. 38/95,

Münster, den 28. März 1896.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V1,

[1541] Im Namen des Königs!

In der Schädel’shen Aufgebotssache F. 5/95 er- kennt das unterzeihnete Königliche Amtsgericht durch den Amtsgerichts-Rath. Beyer für Recht:

1) Die unbekannten Berechtigten der auf Szyma- nowo Nr. 359 Abth. 111 Nr. 1 für Karl Kautsch ztnsfrei eingetragenen 30 Thlr. 15 Sgr. = 91 (6 90 § mütterlihe Erbegelder werden mit ihren An- sprüchen auf diese Forderung ausges{chlossen,

2) die Kosten fallen dem Antragsteller Robert Schädel zur Last.

Nawitsch, den 1. April 1896.

Königliches Amtsgericht,

[1542] __ BVekauntmachung.

Durch Aus\lußurtheil des unterzeihneten Amts- gerichts vom 26. März 1896 sind die eingetragenen Gläubiger Jacob Friedrih Bels und dessen Ehefrau Dorothee, geb. Schönberg, bezw. deren unbekannte Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die bet L and Band 1 Blatt Nr. 18 in Ab- theilung ITT Nr. 2 eingetragenen 200 Thlr. = 600 A ausges{lossen.

Rathenow, den 26. März 1896.

Königliches Amtsgericht:

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Köni

M S3,

1. Untersuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. derak.

3. Unfall- und Jnvaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Berkäufe, Verpachtungen, Verdingungen x. 5, Verloojsung x. von Werihpapiecen.

Zweite Beilage

Berlin, Dienstag, den 7. April

Deffentlicher Anzeiger.

glih Preußischen Staats-Anzeiger.

1896.

6. Kommandit-Ge C lalten L U. Aktien-Gesell! 4 7. Erwerbs- und Wirt

8, Niederlaffung 2c. von 9, Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen,

shafts-Genofsenschaften.

echtsanwälten.

2) Ausgebote, Zustellungen und dergl.

Im Namen des Königs! Verkündet am 27. März 1896. Br. Wendorf, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der besonderen Stiftung zu St. Marien in Flenöburg, vertreten durch Justiz-Rath Dr. Müller I. daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht, Abtheilung 11, zu Flensburg dur den Amtsgerichts-Rath Brinkmann für Recht : :

Die von dem Bürger und Senator Hans Friedrich Bahr in Flensburg zu Gunsten des Bürgers und Senators Peter Möller in Flensburg ausgestellte Obligation vom 1. Oktober 1803 über 3000 M Schlesw.-Holst. Kurant, welhe nach Abzug der Bankhaft mit dem Restbetrage von 3384 4A am 2. April 1846 an die besondere Stiftung zu St. Marien in Na abgetreten is und im Grund- buch von Flensburg Band 42 Bl. 1236 in Ab- theilung I1TI unter Nr. 2 eingetragen ftebt, wird für kraftlos erklärt.

(1070)

Brinkmann.

[1068] Bekauntmachung.

I. Es sind durch Ausschlußurtheil vom 19. De- zember 1895

1) die unbekannten Eigenthumsprätendenten der Grundstücke Flur VIIT Nr. 58, Flur X1l Nr. 148, Flur VITII Nr. 27, 28 und 70, Flur 1X Nr. 107, 198, 160 und 170, Flur X Nr. 99 und 92, Flur X1 Nr. 127, 382/220 uxd 433/118, Flur XII1 Nr. 87, Flur XIIT Ne: 61, 24 92 und 119, Flux XT Nr. 440/122 der Steuergemeinde Oberhenneborn be- züglich des je ÿ Idealantheils der Geschwister Johann, Georg Anton und Lambert Jsenberg zu Oberhbenne- born mit ihren Ansprüchen an diese Grundstücke und

2) die untekannten Berechtigten der Band Il Blatt 54 des Grundbuchs von Isingheim ex obl. vom 14. Oktober 1832 eingetragene Post: 43 Thlr. 29 Sgr. 4 Pf. rüständiye Kaufgelder {jährig zu kündigen und mit 5 9/9 zu verzinsen, für Pfarrer Theodor Schümer zu Bödefeld, später zu Fürstenberg, mit ihren Ansprüchen an diese Hypothekenpost aus- geschlossen, / s

3) die Urkunden über folgende Hypothekenposten:

a. 100 Thlr. gem. Geld Darlehn nebst 5 0% Zinsen und Kosten für Pfarrer Shümer zu Bödefeld mit der Obligation vom 18. Februar 1825,

b. 39 Thlr. 28 Sgr. 9 Pf. Kaufschilling und fapitalisierte Zinsen für Pfarrer Shümcr zu Laar aus der Obligation vom 22. April 1833 und Nach- trag vom 28. Mai 1837,

c. 37 Thlr. 3 Sgr. 7 Pf. Darlebn und Gerichts- kosten nebst 5 9/6 Zinsen seit 30. März 1843 und Kosten für die Schümer’|he Familienstiftung zu Endorf aus der Urkunde vom 30. März 1843,

zu a., b, c. eingetragen Band V Blatt 26 bezw. jeßt Band 1IV Blatt 159 des Grundbuchs von Brabecke,

d. gemäß Erbrezeß vom 2. Januar 1849 ist Be- sißer verbunden, die mütterlihen Schulden ad 596 Thlr. 28 Sgr. 2 Pf. allein zu zahlen, seine Brüder Anton und Friedrih Wilhelm Vollmer zu alimenticren und jedem eine Ubfindung von 22 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf. zu zablen, diese Summe auch, so- weit sie die Alimente nicht in natura genießen, mit 9 9/6 zu verzinsen, eingetragen Band 1 Blatt 33 des Grundbuchs von Kobbenrode,

für fraftlos erklärt.

11. durch Auéschlußurtheil vom 16. Januar 1896 folgende Hypothekenurkunden :

1) Obligation vom 10. Juni 1831 über 292 Thaler 11 Sgr. 7 Pf. Schuld aus einer Abrehnung, Zinsen à 9 9% fällig den 10. Juni und Kosten, für Gewerke Caépar Nückel zu Winkhausen eingetragen Band 111 Blatt 133 des Grundbuchs von S mallenberg,

2) Obligation vom 2. August 1827 über 30 Thaler Kurant Darlebn, gegen { jährige Kündigung und © 9% Zinfen und Kosten, für den Armenfonts des Kirchspiels Dorlar,

3) Obligation vom 18. August 1832 über 20 Thaler Kurant } jährig zu kündigendes Darlehn Zinsen zu 9 °%% und Kosten, für denselben Gläubiger zu 2 —,

4) Obligation vom 1. August 1843 über 200 Thaler Kurant Darlehn, Zinsen zu 4 9% seit 1. August 1843, für Gutsbesißer Johann Steilmann zu Löllinghausen, und Urkunde vom 2. Dezember 1869, wodurch die in den Geschwistern Maria Gertrud, Elisabeth und ‘Maria Theresia Burmann zu Altenilpe für deren Muttergut ad 197 Thaler 21 Sgr. verpfändet ift,

¿u 2, 3, 4 eingetragen Band 1 Blatt 19 des Grundbuchs von Dorlar,

für fraftlos erklärt.

Fredeburg, den 30. März 1896.

Königliches Amtsgericht.

[1066] Im Namen des Königs! Verkündet am 17. März 1896.

Knollmann, Assistent.

Auf Antrag _ 1) des Magistrats zu Bielefeld als Vertreter der Stadtgemeinde Bielefeld,

2) des Kolonen Friedri August Brünger zu Niederjöllenbeck,

ie Kolonen Johann Friedri Wellmann zu

eesen,

4) des Maurers Wilhelm Nagel zu Bielefeld,

erkennt das Königliche Amtsgeriht zu Bielefeld durch den Gerichts-Assessor Neismann, da die Antrag- steller das Aufgebot folgender Hypothekenposten und Urkunden :

ju 1 das der im Grundbuch von Bielefeld Bd. 51 Bl. 1 für die Hanne, Wilhelmine, Justine Depen- brock in Abth. 111 unter Nr. 17 ein etragenen Poft,

zu 2 das der im Grundbuch von Söllenbect Bd. 4

Bl. 35 für den Jobst Heinrich Pott in Abth. 111 unter Nr. 1 eingetragenen Post, ¿u 3a. das der im Grundbu von Schildes&e Bo. 8 Bl. 45 für die Wittwe Boeckemann, geb. Schwengeler, in Abth. 111 unter Nr. 3 eingetragenen Poft und

b. das der Hypothekenurkunden, welche über die in demselben Grundbuch in Abth. 111 unter Nr. 1, 2 und 3 für das Beker’she Stipendium zu Biele- feld, die milden Stiftungen zu Bielefeld und die er- wähnte Wittwe Boeckemann eingetragenen Posten gebildet sind,

zu 4 das des über die im Grundtuch von Biele- feld Bd. 31 Bl. 291 in Abth. 111 unter Nr. 3 für die Kreis-Sparkasse zu Bielefeld eingetragene Poft gebildeten Hypothekenbriefs

zum Zwecke der Löschung der Posten haben, für Recht :

Die eingetragenen Gläubiger und deren unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die vorbezeihneten Hypothekenposten ausgeschlossen. _Die vorerwähnten Hypothekendokumente werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern auferlegt. F. 13—95.

Retismann.

beantragt

[1065]

Am 19. März 1896 sind Ausschlußurtbeile erlaffen über folgende Posten:

1) Grundbuch Manrode Bd. 11 Bl, 41 Abth. 111 Nr. 17 c. d. e.: 852 Thaler Abfindung für Johann Ignaß, Johann Hermann und Friedrich Ignatz Theodor Hartmann zu Manrode mit 284 Thaler für jeden, ome deren Antheil an der Kaution von aht- hundert Thaler laut Urkunde vom 31. Mai 1890 die Abfindung des Johann Ignatz Hartmann von 284 Thaler, welhe dem Konrad Johänning dur Intefstaterbrecht zugefallen sein soll, ist nah der MNequisition des Prozeßrichters vom 2. März 1866 zu Gunsten des Tapezierers August Beine zu War- burg wegen ciner im gleichen Betrags eingeklagten Forderung mit Arrest belegt, eingetragen am 23. März 1866:

2) Grundbuch von Körbecke Bd. 1 Bl. 2 Abth. 111 Nr. 1, 3 und 14: 70 Thaler 9 Gute Grofchen 7 Pf. in unbestimmter Münzsorte, welhe Besizer laut gerihtliher Schuld- und Pfandverschreibung vom 3. März 1803 dem Handelsmann Simon Joseph Bach- mann zu Körbecke s{uldig geworden 200 Thaler in alten französishen Kronthalern, das Stü zu 1 Thaler 20 Mariengroschen gelegt, welhe der Besitzer zur Tilgung einer anderen Schuld von dem Konduktor Christian Förster zu Bökendorf, jeßt Gutsbesitzer in Borgentreich, angeliehen hat, 200 Thaler Kurant Darlehn nebst 5%/g Zinsen und Kosten für die Wittwe Friimerneler Heinrich Spieker zu Körbecke aus der Vbligation vom 29. August 1844:

3) Grundbuch von Willegassen Bd. 1 Bl. 23 Abth. 111 Nr. 3 und 4: 10 Thaler für den Böttcher Anton Hesseler ex obl. vom 20. September 1814, 161 Thaler Abdikate für die Heinrih Pieper’schen Kinder I. und 11. Ebe, nämli: a. für Anton Pieper 30 Thaler, b. Therese, Ebefrau Röhl zu Fóôlsen 26 Thaler, c. an Friedri Wilhelm Pieper 30 Thaler, d. an Franz Ioseph Pieper 30 Thaler und an die Halbgeshwister: e. Christine Elisabeth Pieper überhaupt 15 Thaler, f. an Bernhard Hein- rih Pieper 15 Thaler, g. an Wilhelm Franz Pieper 15 Thaler, auf Grund der gerihtlihen Verhancklung vom 1. August 1833 eingetcagen ex decr. vom 20. April 1835. Zu f. und g. sind zufolge Ver- fügung vom 16. Februar 1842 die Abdikate des Bernhard Heinrich und Wilbelm Franz Pieper in der wider fie eingeleiteten Untersuchungssache wegen der Kosten mit Arrest belegt ;

4) Grundbu von Borgentreich Bd. 1X Bl. 419 Abth. 111 Nr. 3 und 8: 31 Thaler in Kronthalern à 1 Thaler 20 Mgr. übernommene Schuld nebst Zinsen uud Kosten für die Erben Notar Berendes zu Warburg aus der Obligation vom 24. Dezember 1805 und dem Anerkenntnisse vom 10. September 1845, 30 Thaler Darlehn nebst fünf Prozent Zinsen für den Kaufmann Salomon Berxrstein zu Bor- gentreih auf Grund der Schuld und Pfandver- s\hreibung voin 17. März 1853;

Grundbuch von Borgentreih Bd. [111 Bl. Nr. 21 Abth. 111 Nr. 4: 10 Thaler 20 Sgr. (Rest der ur- sprünglihen 145 Thaler) Abfindung für den Friedrich Schulte zu Borgentreih auf Grund des Vertrages vom 12. November 1856.

Borgeutreich, den 20. März 1896.

Königliches Amtsgericht.

[1063] Bekauntmachung.

Die Hypothekengläubiger der im Grundbuch von Raadt Band 111 Blatt 29 Abtheilung 111 unter Nr. 2 vernierkten Post von 9200 nebft 4 % Zinsen auf Grund des Vertrages vom 26. April 1843 für die Eheleute Eberhard Horbeck und Gertrud, geb. Lehnhoff, cingetragen, sowie deren Recbtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Poft Ee Die Koften des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Von Rechts Wegen.

Mülheim a. d. Rnhr, den 31. März 1896.

Königliches Amtsgeri-ht. [1079] / |

Durch Aus\{lußurtheil von heute sind die NRechts- nachfolger der Johanna Juliane Behnke mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Stadt Schönlanke Nr. 100 Abth. II11 Nr. 7 aus dem Erb- rezesse vom 7. November 1825 zufolge Verfügung vom 24. Juli 1843 eingetragenen 21 Thlr. 23 Sgr. 3 Pf. großelterlihes Erbe ausgeschlossen,

chönlauke7 den 28. März 1896. Königliches Amtsgericht.

[1429] Oeffentliche Zustellung. 1) Bertha Marie, verehel. Köhler, verw. gew. Seibt, geb. Casper, Fabrikarbeiterin in Pethau, 2) Emilie Ernestine, verebel. Spiger, geb. Herr- lih, Kremplerin in Kamenz, beide vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz- Rath Martini in Baußen, flagen gegen ihre Ehemänner : : zu 1) den Schleifer und Siebmacher Julius Her- mann Köhler, zuleßt in Pethau bei Zittau, zu 2) den Bildhauer Nichard Rudolph Traugott Spigtzer, früher in Kamenz, deren Aufenthalt jeßt unbekannt i, wit dem Antrage, die Bcklagten zur Herstellung des ehelihen Lebens zu verurtheilen, bei deren Außenbleiben im Termine aber die zwischen den Parteien bisber be- standene Ehe wegen bösliher Verlassung der Kläge- rinnen feiten der Beklagten zu heiden, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zweite Zivilkammer des König- lichen Landgerichts zu Baußen auf den 10, Juli 1896, Vormittags ¿10 Uhr, mit der an jeden Beklagten gerichteten Aufforderung, einen bei dem edachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bist-llen. gun Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht. Der Gerichtsschreiber beim Königlichen Landgeriht Baugen, am 2. April 1896. Hempel, Sekretär.

[1427] Oeffentliche Zuftellung.

Die Frau Amalie Margarethe Anna Krüger, geb. Hilger, zu Berlin, Fichtestraße 30, vertreten durch Sia Blumenthal ebenda, Alexanderstraße 58, lagt aegen ibren Ehemann, Kaufmann Franz Her- mann Fedor Krüger, früber zu Berlin, jeßt unbe- fannten Aufenthalts, aus der böslihen Verlassung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein huldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 21. Zivilkammer des König- lichen Landgerichts 1 zu Berlin auf den 11, Juli 1896, Vormittags 9; Uhr, Jüdenstraße 59, 2 Treppen, Zimmer 119, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be- stellen, Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 31. März 1896.

Dobenzig, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 1. Zivilkammer 21.

[1425] Oeffentliche Zustellung.

Der Schneider Heinrich Nölke, genannt Beuer- mann, in Gêttingen, vertreten durch den Rechts- anwalt Rosenberg hierselbst, klagt gegen seine Ebe- frau Catharine Nikoline Henriette, geborene Piep- gras, früher in Göttingen, jeßt unbekannten Auf- enthalts, auf Ehescheidung, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die Ebe der Parteien dem Bande nach zu scheiden und die Beklagte für den huldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor die Zivilkammer 1 des Königlichen Landgerichts zu Göttingen auf Montag, den 13, Juli 1896, Vormittags LO lhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelafsenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwccke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Göttingen, den 1. April 1896,

Hübler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[1426] Ladung. i

Nr. 3056. Josef Walser in Meßkir{h, vertreten durh Rechtéanwalte Venedey und Fuchs in Konstanz, klagt gegen seine Ebefrau Bernhardine, geb. Ketterer, deren Aufenthalt zur Zeit unbekannt ist, wegen bös- licher Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen ihnen bestehende Ehe für aufgelöft zu erklären und die Bekiagte in die Koflen des Verfahrens zu verurtheilen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivil- kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Kon- stanz auf Mittwoch, den 24, Juni 1896, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Konstanz, den 1. April 1896.

(La L) Rothweiler

Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerihts.

{1423] Oecffeutliche Zuftellung.

Die Ehefrau des Arbeiters Gustav Nichard Holtsh, Sophie, geb. Fischer, zu Oldenburg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Carftens in

ldenburg, flagt gegen ihren Ehemann, früber zu Oldenburg, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund heimlicher und böslicher Verlassung auf Ebescheidung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, innerhalb einer Frist von 6 Wo.hen zu der Klägerin behufs Fortseßung des ehelihen Lbens zurückzukehren, unter der Verwarnung, daß, falls Be- flagter diesem Urtheile niht nahkommen werde, auf weiteren Antrag der Klägerin die zwischen den Par- teien bestehente Ehe für geschieden und der rade für den {huldigen Theil erklärt werden folle. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die Erste Zivil: kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Olden- burg auf den 11, Mai 1896, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Oldenburg, dea Sab 1896. Kühle, Gerichtsschreiber des Großherzoglihen Landgerichts, [1424] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Arbeiters Hinrich Gerhard Ritter zu Mittelort, Amt Elsfleth, Prozeßbevoll- mächtigter Nechtsanwalt Krahnftöver in Oldenburg, flagt gegen ihren genannten Ehemann, unbekarnten Aufenthalts, auf Grund böslicher und heimlicher Verlassung auf Herstellung des chel: hen L. bens event. Chescheidung, mit dem Antrage, den Be- klagten fostenpflihtig zu verurtheilen, binnen einer vom Gericht festzuseßenden Frist zur Klägerin zwecks Herstellung des ehelihen Lebens zurückzukehren, widrigenfalls auf ferneren Antrag der Klägerin die zwischen den Parteien bestehende Ehe getrennt und der Beklagte für den {huldigen Theil erklärt werde. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die erste Zivil- fammer des Grotherzoglihen Landgerichts zu Oldenburg auf den 15. Juni 1896, Vor- mittags 120 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Oldenburg, den 31. März 1896.

Kühle, : Gerichtsschreiber des Großheizoglichen Landgerichts.

[1431] Oeffeutliche Zustellung.

Der frühere Maurergeselle, jeßige Agent Heinrich Raudow zu Nostock, vertreten duch den Rechts- anwalt Siegfried hieselbst, klagt gegen seine Ebefrau Martha, geb Gränert, früher zu Rosteck, jeßt uns bekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlaffung bezw. Chebruchs, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Che dem Bande nach zu scheiden, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Nechtéstreits vor die Zweite Zivilkammer des Großherzoglihen Landgerichts zu Rostock auf den 20. Juni 1896, Vormittags 104 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wirddieser Auszug der Klage befannt gemacht.

Nosftock, den 2. April 1896.

: A. Holdfreder,

Gerichtsschreiber des Großberzogl. Landgerichts. [1422] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Fleisher Friedri Weber, Hulda, geb. Mertens, zu Jerskewitß, vertreten durch Necht8- anwalt Neißke in Stolp, klagt gegen ihren Ebe- mann, den Fleischer Friedri Weber, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ebescheidung, mit dem Antrage, das zwishen den Varteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein {huldigen Theil zu erflären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhantlyng des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Königs- lichen Landgerichts zu Stolp i. P. auf den 14, Juli 1896, Mittags L2 Uhr, mit der Aufforderu , einen bei dem gedachten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Dies Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stolp, den 26. März 1896.

Richter, Gerichtéschreiber des Königlichen Landgerichts.

[1528]

Die Handlung in Firma David Berliner, Jnhaber Kaufmann M. Berliner zu Flatow, vertreten durch denRechtsanwalt Berliner zu Berlin, Kurstraße 41/42, klagt gegen den großjährigen Besißersohn Otto Vof, früher zu Krojanke, jeßt unbekannten Aufent- halts, wegen 85,50 Æ und Zinsen, mit dem Antrage auf koftenxflihtige Verurtheilung zur Zahlung von 85 M 50 S nebst 6% Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung und vorläufige Vollstreckbarkcits- erklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor das Königliche Amtsgericht 1 zu Berlin, Abtheiluna 70, auf den 29. Juni 1896, Vormittags 11 Uhr, An der Stadtbahn 26/27, Zimmer 11, 11 Treppen. gun Zwedcke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Verliu, den 31. März 1896.

Kayser, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts 1. Abtheilung 70.

Oeffentliche Pustelinng,

[1533] Oeffentliche Zustellung. L

In Sachen Albrecht, Friedrich , Kaufmann in Hamburg, gegen O August und Cäcilie, vormalige Hotelbe bam we von Deggendorf, derzeit unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, hat das K. Amtsgeriht Deggendorf s Antray des fläger. Vertreters, K. Advokaten Rechtsanwalts Siegel 11. in München, die öffentliche Zustellung be- willigt und Termin zur Verhandlung über die cin- gereihte Klage auf Donnerstag, 21. Mai 1896, Vorm. 9 Uhr, anberaumt, zu welchem die Be- klagten hiemit geladen werden. In der Klage ift beantragt: die Beklagten zur Zahlung von 82 für fäuflih bezogene Waaren nebft 6 9% Zinsen seit 24. Oktober 1895 und Tragung sämmtlicher Kesten des Rechtsstreits einschließl 14,09 A auf frühere Ausklagung erwachsener Kosten zu verurtheilen und das Urtheil als für vorläufig vollstreckbar zu er- klären.

Am 2. April 1895. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Deggendi rf,

(L. S.) K. Sekretär Ohneforg. -

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