1896 / 84 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Apr 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer

und

H

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

§W., Wilhelmstraße Nr. 32.

| Einzelne Nummern k

M 4,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem E e eei lier a. D.,, Rechnungs- Rath Eich berg zu Berlin, dem Ersten Gerichtsschreiber und Gerichtskassen : Rendanten a. D., Kanzlei - Nath Reine cke zu Neuhaldensleben, dem Gerichtsschreiber und Rendanten a. D., Kanzlei-Rath Trojany zu Wriezen, dem Revisions-Jnspektor a. D. Sch uder zu Cassel, dem Ober-Steuer-Kontroleur a. Dr Steuer: Jnspektor Lassak zu Gleiwiß, dem Haupt-Steueramts- Kontroleur a. D. PnA zu Eberswalde, dem Steuer - Ein- nehmer erster Klasse Siller zu Kreuzburg O.-S. und den Steuer-Einnehmern erster Klasse ‘a. D. Scharfe zu Mettmann und Ziegner zu Freyburg a. U., bisher zu Merseburg, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem dienstthuenden Kammerherrn Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrih Leopold von Preußen von Trotha und dem Postdirektor Klindt zu Berlin den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse,

den Haupt - Steueramts - Assistenten a. D. Kaiser zu Berlin und Begzolt zu Potsdam, den Haupt - Zollamts- Assistenten a. D. Brockmann zu Lübeck und Lahann zu Flensburg, und dem Steucr-Einnchmer zweiter Klasse a. D: Neumann zu Riesenburg, bisher zu Szittkehmen im Kreise Goldap, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem emeritierten Hauptlehrer und Organisten Frieden zu Weener und dem emeritierten Lehrer und Küster Kettner zu Zieckau im Kreise Luckau den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern,

dem Landgestüts-Sattelmeister Kos ke zu Marienwerder, dem Steuer- Aufseher a. D. Grothnam zu Königsberg i. Pr., dem Ersten Gerichtsdiener a. D., Botenmeister Heinzel zu Neisse und dem Schleusenmeister a. D. Bassinger zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie

dem Revifions-Aufseher a. D. Hamann zu Lübeck, dem Steuer-Aufseher a. D. Niesigk zu Berlin, bisher zu Vierraden im Kreise Angermünde, dem Gefangen-Aufseher a. D. Karl Günther zu Berlin, dem Gerichtsdiener a. D. Ludwig Kramer zu Nixdorf, bisher in Berlin, dem Privat-Hegemeister Karl Preuß zu Forsthaus Trausen im Kreise Gerdauen und dem Hofmeister August Noffz zu Bornzin im Kreise Stolp das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich,

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht :

den ständigen Hilfsarbeiter im Reichs-Justizamt, Geheimen

Regierungs-Rath Grzywacz zum vortragenden Rath im Reichs-Justizamt zu ernennen.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Fabrik-Direktor Hugo Wulff zum Konsul in Norrköping (Schweden) zu ernennen geruht.

Den nachbenannten Krankenkassen:

1) St. Johannes-Krankenkasse (E. H.) in Boitrop, s

2) Allgemeine Kranken-Unterstüßungs- und Sterbekasse u Stierstadt (E. H.), s

3) Central-Kranken- und Sterbekasse „Colonia“ (E. H.) in Köln,

4) Centrale Kranken- und Sterbekasse der Kutscher und verwandten Berufsgenossen zu Berlin (E. H.), |

5) Kranken- und Begräbnißkasse für Xylographen in Berlin und Umgegend (E. H.), E

6) Bandwirker-Kranken- und Sterbekasse (E. H.) zu Lüttringhausen, (E

7) Hilfskrankenkasse für das Kirchspiel Trupe-Lilienthal

8) Krankenkasse des Hilfsvereins für weiblihe An- N gestellte (E. H.) in Berlin 7 ist auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgese es in“ der Fassung vom ‘10. April 1892 (R.-G.-Bl. S. 379) die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, Ta der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des §& 7b a. a. O. genügen.

Berlin, den 2. April 1896. Der Minister für Handel und Gewerbe. Jn Vertretung : Lohmann.

Bekanntmachung.

Mit Bezug auf die landespolizeilihe Anordnung vom

11. Februar 1893 (Extrablatt zu Nr. 6 des Reg.-Ämtsbl. für 1893) bringe ih nachstchend ein anderweites, nah dem Stande der Lun gen/s euch e aufgestelltes Ten e Sfencien pPerrgebiete in Oesterreih-Ungarn zur öffentlichen

osten 25 ».

den §. April, Abends.

Be

Kenntniß, aus welchen cine Einfuhr von Rindvich in das Jnland nicht stattfinden darf. Breslau, den 27. März 1896. | Der Regierungs-Präsident. Dr. von Heydebrand und der Lasa.

BerzeiGniß der von der Lungenseuhe betroffenen Sperrgebiete in Oesterreih-Ungarn, aus welchen die Einfuhr von Nindvieh auf Grund Art. 5 des Viehseuchen - Uebercin- fommens vom 6. Dezember 1891 fowie Ziff. 5 des Schluß- protokolls zu untersagen ist.

Ausgegeben im Kaiserlihen Gesundheitsamt zu Berlin

am 21. März 1896. A, Oesterreich. frei. B. Ungarn.

Die Komitate: Arva, Bars, Liptó (Liptau), Nyitra (Neutra), Pozsony (Preßburg), Szepes (Zips), Turócz (Thurocz) und Zólyom (Sohl).

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

__den Geheimen Negierungs- und vortragenden Nath im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Frei- herrn von Seherr-Thoß in Berlin zum Geheimen Öber- Regierungs-Rath zu ernennen.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Ein Einzelfall hat die Veranlassung gegeben, in eine Prüfung der Frage einzutreten, ob der § 12 Abs. 1 der Dienstinstruktion für die Königl ch preußischen Förster vom 23. Oktober 1868, welcher die Einholung des Heirath- konsenscs den Forstbeamten vorschreibt, nah Lage der Geseßgebung noch aufrecht zu erhalten ist. Diese rage hat verneint werden müssen. Demzufolge wird der Abs. 1 des S 12 der genannten Jnstruktion hiermit aufgehoben und durch nachfolgende Vorschrift ersetzt:

„Wenn der Forstbeamte sih verhcirathen will, so hat er sowohl hiervon als auch von der demnächst er- folgten Verheirathung der Regierung dur seinen Vor- geseßten Anzeige zu erstatten.“

Die Königliche Regierung wolle hiervon den sämmtlichen Forstbeamten des Bezirks Kenntniß geben und die vorhandenen Exemplare der Förster-Dienstinstruktion entsprechend berichtigen

S

laîsen. Berlin, den 27. März 1896. Der Minister für Landwirthshaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: Donner. An die sämmtlichen Königlichen Regierungen , aus- shließlich Merseburg, Aurih und Sigmaringen.

Dem Thierarzt Paul Richter in Siegburg is, unter Anweisung des Amtswohnsißes in Siegburg, die kommissarische Verwaltung der Kreis-Thierarztstelle für den Siegkreis über- tragen worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Beranntmachung.

Die sämmtlichen, bisher noch nicht zur Verloosung ge- kommenen 31/4 prozentigen Shuldverschreibungen der Saal-Eisenbahn vom 22. Juli 1886 werden im Auftrage des Herrn Finanz-Ministers den Besigern hiermit zum 1. No- vember 1896 zur baaren Rülzahlung gekündigt.

Die Besißer werden aufgefordert, die Nennbeträge der Schuldverschreibungen vom 2. November 1896 ab bei einer der nachbezeichneten Stellen und zwar:

a. in Leipzig bei der Königlichen Eisenbahn - Stations-

kasse, Th. Bahnhof, : : | M

b. in Frankfurt a. M. und in Erfurt bei den König-

lihen Eisenbahn-Hauptkassen,

c. in Berlin bei dem Bankhause von Jacob Landau

und bei der Berliner Handelsgesellschaft,

d, in München bei dem Bankhause von Merck, Finck u. Co. gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der dazu gehörigen, alsdann noch nit fälligen Zinsscheine Reihe Í Nr. 20 nebst Zinsscheinanweisungen zu erheben. Neben dem Kapitalbetrage der Schuldverschreibungen werden gleichzeitig noch die Stüczinsen für die vier Monate Zuli bis einschließlich Oktober 1896 gezahlt werden. 2

Die Schuldverschreibungen nebst den zugehörigen Zins- scheinen und Zinsscheinanweisungen können einer der vor- bezeichneten Stellen hon vom 1. Oktober d. J. ab eingereicht

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taats-Anzeiger.

Insertionspreis für den Raum einer Drucckzeile 30 ». Jnserate nimmt au:

die Königliche Expeditiou | des Deutschen Reichs-Anzeigers j

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers I Verlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32. h

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1896

werden, welche dic Effekten der Staatsschulden - Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. November d. J. ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten.

Vom 1. November 1896 ab hört die dieser Schuldverschreibungen auf.

Der dur unsere Bekanntmachung vom 21. Maárz d. J. auf den 9. April d. J., Vormittags 11 Uhr, anberaunite Ver- loosungstermin ist aufgehoben.

Zugleich werden die früher ausgeloosten, ¿um 1; Juli 1895 Bn noch rückständigen Schuldverschreibungen

Jir. 893, 2675 und 3372 zu 500 M,

mit welchen die Zinsscheine Reihe 1 Nr. 18 bis 20 nebst Zinsscheinanweisungen unentgeltlich zurückzuliefern sind, wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Ver- zinsung aufgehört hat, und daß dieselben werthlos werden, wenn sie während 10 Jahre jährlih einmal offentlih auf- gerufen und dessenungeachtet niht spätestens “innen Jahres- frist nah dem leßten öffentlichen Aufruf zur Einlösung ein- gereiht werden.

Formulare zu den Quittungen werden von den oben- genannten Steklen, sowie von der Staatsshulden-Tilgungskasse unentgeltlih verabfolgt.

Berlin, den 2. April 1896.

Hauptverwaltung der Staatsschuldèn. von Hoffmann.

Verzinsung

Bekanntmachung.

Dic sämmtlichen Z3!/„ prozentigen Prioritäts-Obli- gationen der Werra-Eisenbahn vom 1. Januar 1895 werden im Auftrage des Herrn Finanz-Ministers den Besigzern zum 1. August 1896 mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag von diesem Tage ab bei der Staatsschulden- Tilgungskasse hierselbst W. Taubenstraße Nr. 29 gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen und der dazu ge- hörigen, alsdann noch niht fälligen Zinsabschnitte (Zins, scheine) Nr. 3 bis 20 nebst Zinsleifte (Zinsscheinanwei ung) zu erheben.

Neben dem Kapitalbetrage der Obligationen werden gleich-

zeitig noh die Stückzinsen für die vier Monate Ap il bis ein- \hließlich Juli 1896 gezahlt werten. “Die Bahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Auss{hluß der Sonn- und Festtage und der leßten drei Geschäftstage jeden Monats. Die Einlösun geschieht auch bei den Königlichen Regierungs-Hauptkassen un in Frankfurt a. M. bei der Königlichen «Kreiskasse. Zu diesem Zwecke können die Obligationen nebst den zugehörigen Zins- abschnitten (Zinsscheinen) und Zinsleisten (Zinsscheinan weisungen) einer dieser Kassen {hon vom 1. Juli d. J. ab eingereiht werden, welche die Effekten der Staatsshulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach crfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. August d. J. ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsabschnitte scheine) wird vom Kapital zurückbehalten.

Vom 1. August d. J. ab hört die Verzinsung dieser Obligationen auf.

Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwehsel mit den Jnhabern der Obligationen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben gedachten Kassen unentgeltlih verabfolgt.

Berlin, den 2. April 1896.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

(Zinss

Bekanntmachung.

Auf Grund des 8 3 der in Nr. 284 des „Deutschen Reihs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers“ vom 2. Dezember 1891 veröffentlichten und am 1. Januar 1893 in Kraft getretenen Vorschriften für die Lieferung und Pruüfung von Papier zu amtlichen Zwecken hat ferner die folgende Fabrik ihr Wasserzeichen bei der unterzeihneten Anstalt angemeldet.

Die Anmeldungen Nr. 1— 7 sind im „R.-A.* Nr. 84 d. J. 1892, v G. , S 15—26 r "t "n 136 "r 27—34 Z » WDC D G 40—44 7 Mo S 45—49 s » 239 50—55 j 207 06—SS , , 11 66—67 Z 125 68 Í 67 u 69 "” 19 70 i 306

veröffentlicht.