1896 / 91 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Apr 1896 18:00:01 GMT) scan diff

bezirken beidemal 43, nach Kreisen beidemal 49, nach Regierungs- bezirken beidemal 52 Handwerke. ; :

2) Die Zahl der zu bildenden Innungen is bei der Mindestzahl 10 nur wenig größer, als bei der von 20: bei der Organisa- tion nad ar 751 gegenüber 742, nah Kreisen 585 gegenüber 572, na egierungsbezirken 89 gegenüber 83. :

3) Die Zahl der Meister wächst bei der Einbeztehung auh der allein arbeitenden auf über das Doppelte an. Von 100 Meistern überhaupt werden bei der Organisation nah Zählbezirken in den

ehner - Innungen personalbeschäftigender Meister nur 30, in den Vantiger - Innungen aller Meister 66 von -der- Innungsorganisation An. 4) Die Prozentzahl der von der Innungsbildung mitbetroffenen, bei den Innungsmeistern beshäftigten- Personen ist aber stets größer bei der Sun gung mit Mindeftzahl von 10 VérsanalbeschKftigenden Meistern, als bei der Zwanziger-Innung, in die auch die allein arbeitenden Meister cinzutreten haben, insbesondere werden von je 100 Lehrlingen bei Zählbezirks. Organifation- von den C Langen 65, von den Zwanziger-Innungen aber nur 57 ETTAHE an s Ueber die zu erwartende Zusammenseßung der Mit- liedshaft in den zu bildenden Innungen ist das Kaiserliche tatiftishe Amt dur seine Berechnungen unter anderem zu folgender Annahme gelangt: Es sind im. Ganzen 61 199 Meister gezählt, da- von 33923 allein arbeitende nnd 27 276 personalbeschäftigende. Falls man die Lehrlings8haltung nur in ree Fällen, wo nit jedem Lehrling in dem Betrieb ein erwahsener Meister, Werkmeister oder Geselle gegenüberstéht, als „übermäßig“ erächtet, fo gab es 1815 Meister mit übermäßiger Lehrlingshaltung neben 12534 Meistern mit mäßiger Lehrlingshaltung und 12927 Meistern, die ohne Lehrlinge, nur mit Gesellen oder fonstigem Hilfsper)onal, arbeiten. In einer Zehner-Innung von nur personalbeshäftigenden Meistern würde es durhshnittlih geben: 4,7 Meister ohne Lehrlinge, mit Gesellen und anderen Hilfspersonen; 46 mit mäßiger Lehrlings- haltung und 6,7 mit übermäßiger Lehrlingshaltung. In einer Salilger-Sniung, die auch die allein arbeitenden Meister umfaßt, würde es geben: 11,1 allein arbeitende Meister; 4,2 Meister ohne Lehr- linge, mit Gesellen und andéren Hilfspersonen; 4,1 Meister mit mäßiger Lehrlingshaltung und 0,6 mit übermäßiger Lehrlingshaltung. Nah dieser Berechnung würden die guten Lehrlingserzieher in der Zwoanziger-Innung erheblich in der Minorität sein. )

Wie bereits angedeutet, ist, je größer man das Innungsgebiet wählt, um so höher die Prozentzahl der von der Innungsbildung ergriffenen Personen. Dem steht andererseits eine größere Er- \{chwerung der Benußung der Innungseinrichtungen durch die vermehrte Größe des Innungsgebiets gegenüber. Um diese Er- \{hwerung zu veranschaulichen, theilt das Statistishe Amt folgende Rechnungsergebnisse mit. Denkt man sich die Flächen der als Innungs- gebiete in Betracht kommenden Bezirke als mathematishe Kreise, so ist der Mittelpunkt von den Punkten der Peripherte entfernt: in den 26 Städten (mit mehr als 10. 000 Einwohnern) der Erhebung 2,38 km ; in den 130 übrigen Zählbezirken der Grhebung 6,68 km; in den 37 Kreisen dér Erhebung 12,68 km; in 1004 Kreisen 2c. des Reichs 2 km; in den 90 größeren Verwaltungsbezirken des Reichs

3(2 K,

Von den 98 Handwerken und Spezialitäten würde für 43 Branchen die Bildung von „Zählbezirksinnungen“ mit einer Mindestzahl von 10 perfonalbeshäftigenden Meistern oder von 20 Meistern überhaupt mögli fein. Würde man sich für Zählbezirksinnungen mit einer Mindestzahl von 10 Meistern überhaupt ‘au den allein arbeitenden begnügen, \o ließen fich. noch für 9 weitere Handwerke derartige Innungen schaffen. Von den. übrigen 46 Handwerken 2c. würden ferner noch 8 zu „Kreisinnungen“" mit einer Mindest- zahl von 10 Mitgliedern befähigt sein, der Rest wäre auf „Regie- rungsbezirks-Innungen“ angewiesen, soweit diese möglich find.

Es find diese Berechnungen insofern von Bedeutung für die praktishe Innungsbildung, als sie Material darbieten zur Beantwor- tung der Frage, -ob aus\{ließlich Berufsinnungen in dem oben bereits dargelegten Sinne in Auetsicht genommen werden können, oder ob daneben auch Junungen von Angehörigen „verwandter“ Gewerb?- arten bezw. auch noch irgendwelhe Organisation von Angehörigen D enera niht verwandter Gewerbsarten in Erwägung zu ziehen find.

Fleishkonsum und Fleischpreife.

In den leßten vier Heften der „Zeitschrift des Königlich sächfischen Statistischen Bureaus“ hat Rudolf Martin in Dresden den Nachweis geführt, daß der Verbrauch an „zahinem* Fleisch (Nind-, Schweines-, Kalb-, Hamwel- und Ziegenfleish) pro Kopf der Bevölkerung des Königreih8s Sachsen in den 60 Jahren von 1835 bis 1894 allmählich um mehr als 100 9/6 gestiegen ist. Während der jährlihe Verbrauch von diesen fünf Fleishsorten zusammen nah der sächsischen Swlacht- steuerstatistik . im Jahre 1835 19,6 kg pro Kopf der Bevölkerung betrug, ift er für das Jahr 1894 auf 39,6 kg pro Kopf- zu! veran- \{lagen. Besonders konnte auch festgestellt werden, daß der Fleisch- verbrauch pro-Kopf der Bevölkerung in den Industriestädten Sahsens sehr stark, zum theil um weit mehr als 1C0 %/o gestiegen ist. Speziell an Rind- und Schweinefleish betrug der jährliche Konsum! pro Kopf der Bevslkerung:

an

im Durchschnitt der an M Nind- und Jabrzehnte Rindfleisch Schweinefleisch Schweinefleisch

zusammen kg 15,8 16,8 20,9 25,0 29,8 34,6

02

1835—1844

1845— 1854

1855 —1864

1865—1874 10,

1875—1884 Ll,

1885—1894 13,0

im Jahre

1835 7,4 8,7 16,1 1894 13,8 S E

Der relative Verbrau an Rind- und Schweinefleish allein ift alfo in Sachsen während der vergangenen 60 Jahre von 1835—1894 um 119,8.9/9 des. Vérbrauhs vom Jahre 1835 gestiegen, und von dem Durch\nitt des Jahrzehnts 1835—1844 zu dem Durchschnitt des Jahrzents 1885—1894 hat er sich um nit viel weniger, nämlich um 118,9 0/0, gehoben. Diese starke Zunahme des Rind- und Schweine- fleish- wie. überhaupt des Fleischkonsums pro Kopf der Bevölkerung erscheint um so bemerkenswerther, wenn man bedenkt, daß- in un- gefähr dem gleichen Zeitraum sich die Bevölkerung Sachsens in min- destens dem gleichen Verhältnisse vermehr1e, in welchem der Fleisch- verbraud) zunahm. Von der Volkszählung des Jahres 1834 bis zur Volkszählung des Jahres 1890 vermehrte sich nämli die Bevölkerung Sachsens um 1 907 016 Personen oder um 119,5 9/9 des Standes vom Ighre 1834; und wenn man die geschäute mittlere Be- völkerung, der Jahre, 1885 und 1894 mit einänder vergleicht, so findet man, daß in diesen 60 Jahren | die Bevölkerung ‘in noch rascdhherem Verhältnifse zugenommen hat, als der Fleishkonsum „pro Kopf der Bevölkérung;- denn die, Bevölkerung ftiètg von 1/606 600 Personen im Jahre 1835 auf 3 692 600 im Jahre 1894, alfo um 129,8 9/6 des Standes bom Jahre 1835. h d z

Die Betrachtung" des relativen Fleishkonfums gewinnt aber ein “ganz befonderes Interesse, wenn man zugleich die Bewegung der Fleilchpreise verfolgt. “Eine Uebersicht der leßteren für die Stadt Dresden, in_welcher offizielle Preisnotierungen seit dem Anfang dieses Jahrhünderts vorhanden sind, ‘giebt nun derfelbe. Verfasser in cinem trefflihen Aufsatz über Fleishpreise und Fleishverbrauch in dem \veben erf{ienenen ‘ersten ‘Heft des Jahrgangs: 1896 dër „Bierteljahrs- {rift für Stäats- und Völktwitthschäft".") Da zeigt denn die: Ent-

*) Verlag von C. L. Hirschfeld in Leipzig, Preis pro Jahr- gang 20 M

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wickelung der Fleischpreise einmal, daß der Masse der Bevölkerung heute ein größerer Fleishverbrauch zu einem wihtigen Bedürfniß geworden ist, und sodann, daf das Steigen des Fleishkonsums pro Kopf eine Erhöhung der Lebenshaltung, des materiellen Wohlbefindens der arbeitenden Klafsen bedeutet. Die tehnishe und wirthshaftliche Re- volution des 19. Jahrhunderts, die Maschinen, Fabriken, Eisen- bahnen und Dampfschiffe haben die Industrieprodukie zum mindesten relativ, d. h. im Verhältniß zu den Löhnen und den Preisen der Nahrungsmittel, bedeutend verbilligt. Unter den leßteren sind be- nts die Fleishpreise von den ersten! Jahrzehnten des 19. Jahr- underts an, bis.in die siebziger Jahre in starkem Anziehen begriffen gewesen. Im Königreich Preußen haben sich die Nindfleisch- yreise vom Durchschnitt der Jahre 1821 bis 1830 bis zum Jahre 1892 um 165 9/ (d. h. von 46 auf 121 4 pro kg) gesteigert Seit dem Jahre 1888 sind die Preise des Rind- und des Schweinefleisches, die von 1873 an gesunken waren, wieder gestiegen. Auch das Hammel- und das Kalbfleisch haben feit 1888 in ziemlich beträhtliher Weise im Preise angezogén. In Dresden betrugen die durchschnittlihen Kleinhandelspreise pro Pfund kg): : 3

Rindfleish Scchweinefleish Schöpsenfleisch Kalbfleisch im Jahre N s A

1836 28 53 M 17 1845 30 34 29 17 1855 37 52 38 22 1865 42 DD 40 28 1875 65 70 55 50 1885 65 70 67 50 1895 65 T0 72 78 Im Anschluß hieran geben wir noch eine Uebersicht des Verbrauchs pro Kopf der Dresdener Zivilbevölkerung an Rind-, Schweine-, Kalb-, Hammel- und Ziegenfleish in einzelnen Jahren, für die er nah Lage des Materials feststeht, und seßen zum Zweck der Vergleichung die durchschnittlichen Schweinefleishpreise der betreffenden Jahre, da das Sens den größten Theil der Fleischnahrung ausmacht, da- neben. Es betrug der Jahresverbrauch

pro Kopf der Dresdener Zivilbevölkerung an Rind-, Schweine-, Kalb-, Hammel- und pro t kg Ziegenfleish kg A

8 29,5 33 28,9 34 50,0 02 58,4 DO

1873 69,2 70

1894 71,0 73 : Diese \tarke Steigerung des Fleishkonsums in Dresden beruht niht auf dem Fremdenverkehr. In Städten wie Zwickau, Frankenberg, Bauten und vielen anderen if die Steigerung seit dem Jahre 1835 mindestens die gleiche. Vielleiht hat in Dresden der Fremden- verkehr niht nur absolut, sondern aud} relativ, d. h. im Verhältniß zur Bevölkerung, zugenommen. Sicher aber ist, daß in Dresden während der leßten Jahrzehnte gerade die Fabrikarbeiterbevölkerung fehr stark angewachsen ist. „Wenn nun der Jahresverbrauh pro Kopf“, bemerkt der Verfasser zu den vorstehenden Zahlen, „troß des fo bedeutenden Steigens der_Fleishpreise zugenommen hat, so ist daraus ein Rücks{chluß auf das Steigen des Arbeitslohns ange- braht. Da die Auégaben für Kleidung, Wäsche, Hausgerätb, in den jüngsten Jahren auch für Brot und Mehl, erheblich niedriger g?- worden sind, wird man troy des Steigens der Wohnungspreise nicht umhin ?önnen zuzugeben, daß tas materielle Wohlbefinden der arbei- tenden S: sich in den leßten 60 Jahren, besonders aber in den leßten 40 Jahren, bedeutend gebessert hat.“

Schweinefleisch-

im Jahre preis

1835 1840 1856 1868

Literatur.

Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittel- alters von Dr. Ludwig Pastor, ordentlihem Professor der Geschichte an der Unioersität zu Jnnsbruck. Dritter Band. Frei- burg i. Br., Herder’she Verlagsbuchhandlung 1895. Der dritte Band des Pastor’shen Werks behandelt die Pontifikate Innocenz? VIII., Alexander's VI., Pius? II1. und Julius? 11. Diese Publikation ist nah mehreren Richtungen beahtenswerth. In ‘die geschilderte Zeit fallen die \fonnigften Tage der italienishen Renaissance, die Tage, in welchen Michel Angelo und Raffael gemeinsam für Papst Julius 11. in Rom thätig waren. Die Behandlung und Würdigung der Renaissancekunst mußte deéhalb für die geschihtlihe Darstellung jenes Zeitraums von besonderer Bedeutung sein. Der bekannte Kunst- forsher Dr. Steinmann hat jüngst in der Beilage zur Münchener „Allgemeinen Zeitung" die Arbeit Pastor’s nach der kunstgeshichtlichen Seite hin in ciner für den Verfasser höchst anerkennenden Weise eingehend besprohen. Mit Recht hebt er die ungewöhnliche Belesenheit Pastor's auf dem einschlägigen Gebiete hervor und meint zutreffend, daß die Kunstwissenshaft Pastor für die mitgetheilte Quellensammlung der Nenaissance-Kultur und «Kunst in hohem Maße dankbar sein müsse. Aus dem reichen kunstgeshichtlihen Inhalt des Pastor’schen Buches seien als besonders bemerkenswerthe Abschnitte die Darstellung des Freskencyclus Pivnturicchio’s im Appartamento Borgia im Vatikan und die Behandlung der Beziehungen

apsstt Julius! 11. zu Michel Angelo und Naffael hervorgehoben. BL Si ist hier vor allem der Exkurs übcr die Fresken Raffael's in den Stanzen des Vatikans, insbesondere die warm geschriebene, ansprehende Deutung der „Di8puta“. Erfreulich is es dabei, was au Dr. Steinmann anerkennt, wie Pastor sich von der in katholischen Kunstkreisen häufig beobachteten einseitigen Beurtheilung der Renaissancekunst frei zu halten wußte. Endlich ist auch die klare und übersichtlihe Darstellung der Geschichte des Baues der neuen Peters-Kirhe und die Stellung Julius? 11. gegenüber den Bau- plänen Bramante’s lobend zu erwähnen. Einige kunstgeschiht- lihe Ungenauigkeiten wird der Verfasser bei ciner Neuauflage leiht beseitigen. So ist es nit zutreffend, wenn Pastor auf S. 146 schreibt: Sandro Botticelli habe nah dem tragishen Ende des von ihm hochverehrten Savonarola überhaupt den Pinsel niht mehr zur Hand genommen; die aus der Sammlung Fuller-Maitland stammende „Geburt Christi* in ter National Gallery zu London hat Botticelli erst im Jahre 1500 gemalt. Hermann Ulmaun hat in seiner 1893 ver- öffentlihten Monographie über Botticelli das Bild näher beschrieben und was für die starke Einwirkung Savonarola's auf den Maler bedeutungévoll is wohl zutreffend angenommen, daß Botticelli in den von Engeln stürmisch begrüßten drei Pilgergestalten im Border- grunde des Bildes Savonarola und dessen Gefährten Domenico Buonvicini di Paécia und Sylvestre Maruffi verherrlichen wollte. Die Bezeichnung des Filippini Lippi als „Fra“ auf Seite 60 if wohl nur ein Druckfehler. Auch hâtte Pastor auf Seite 144 als eines der charakteristishen Beispiele der niht ohne weiteres ols „Mißbrauch“ zu bezeihnenden Uebung der NMenagissancemaler, Zeitgenossen als Heilige zu porträtieren, die für S. Maria Novella gemalte , Anbetung der Könige“ Botticelli’'s mit ten Porträts ter Mitglieder der Familie Medici erwähnen dürfen. Wenn Pastor zum Beweise dafür, daß in der NRenaifsancezeit der Glaube in den breiten Schichten der italienischen Bevölkerung noch éin lebendiger war, auf Seite 51 ff. eine genaue Ueber- sicht dex bedeutendsten Leistungen der Architektur und Plastik für kirhliche Zwecke aus jener Zeit giebt, so hätte ex hier auh der dur Zart- heit der Empfindung ausgezeidneten Madoxnnenrclicfs gedenken müssen, die, aus der Werkstätte der Künstlerfamilie Robbia hervorgegangen, in zahlreichen. Eremplaren als häuslihe Andachtsbilder in Florenz und dem von Florenz abhängigen Theil Mittelitaliens Verwendung gefunden haben. In diefen Madonncureliefs, die, in bemaltem Thon oder Stuck ausgeführt, auch dem wentg bemittelten Bürger zu-

änglich waren, sind, wie Wilbelin Bode in seinem „Hand-

uh über die italienische Plastik“ mit Recht bemerkt, tie bäuslihen Bürgertugenden des Flörentiners diéser Zeit: Keuschheit

und Liebe zwischen Eltern und Kindern in der edelsten Weise verklärt

zum Ausdruck gebraht. Was fodann die Darstellung der kirhlih, politishen Verhältnisse des Papstthums unter den obengenannten Tiaraträgern anlangt, so muß man zugestehen, daß der Verfasser seine Aufgabe mit Würde und Unpartetlichkeit, ja mit einer Unerbittlichkeit und Strenge gelöst hat, der jeder Geshihtsfreund ohne Unterschied des Bekenntnisses feine Anerkennung nicht versagen kann. Insbesondere ilt dies von der Beurtheilung des Papstes Alexander V1. Auch dag

ild der Lucrezia Borgia is s{härfer“ und zutreffender gezeichnet, als eg seiner Zeit von Gregorovius geschehen ist. Ob in der Darstellung der Nun Savonarola’s zu Alexander V1. das Urthéil des Ver. fassers niht allzu ungünstig für den ,geiftvollen, sittlich tadellosen, aber phantastischWen und überspannten“ Dominikaner ausgefallen ist, mag dahingestellt bleiben. Die Anklagen gegen die Art, wie die Wahl Papst Alexandër?s VIL: zu tande’ kam, find zuerst von Pastor in dieser Schärfe erhoben worden. Neues reiches Material bringt Pastor au über die leßte Krankheit Alexander's VI. und die viel besprochene Vergiftung desfelben bei. Mit besonderer Liebe hat si der Verfasser die Darstellung der gewaltigen Persönlichkeit Julius? 11. angelegen sein lassen, für welche Michel Angelo kein besseres Symbol zu finden wußte, als die. Kolossalfigur seines Moses. Pastor verkennt zwar niht die Schwächen dieses Papstes; ob aber fein über Julius? 11. politish-kirchlihes Regiment gefälltes S{lußurtheil niht doch vielleiht zu milde lautet, das bedürste eines näheren Eingehens auf die Sachlage, als es an dieser Stelle möglich ist. Pastor beherrscht auch für diese Seite seines Werks das Quellenmaterial vollständig; vor allem hat er die italienishen Archive ausgiebig benußt. Wohl gelungen sind die Gruppierung des über- reihen Stoffs und die Form der Darstellung. Letztere erbebt \ih in einzelnen Abschnitten, beispielsweise bei Besprehung der Meister- werke Michel Angelo's und Naffael’s, zu eincr stimmungsvollen, wohl- thuenden Wärme.

DasStempelsteuergeseß vom 31. Juli 1895, erläutert und mit Tabellen versehen von O. Noelle, Landrichter in Elberfeld, Mitglied des Hauses der Abgeordneten. Nebst einem Anhange, enthaltend die Ausführungsbestimmungen vom 13., 14. und 29. Februar 1896, sowie das Erbschaftssteuergeseß und das Reichsstempelgeset. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Preis 8 M Preußishes Stempelsteuergesey vom 31. Juli 189 in Verbindung mit dem Gesetz, betreffend die Er- hebung von Reichs8stempelabgaben, vom 27. April 1894 und dem preuzgishen Gesetz, betreffend die Erbschaftssteuer, vom 19. Mai 1891, erläutert von Fugen Kühnemann, Geheimem Negierungs-Rath. Verlag von Karl Meyer (Gustav Prior) in Hannover und Berlin. Preis 8 4 Das preußishe Stempelsteuergeseß vom 31. Juli 1895, erläutert durch die Materialien und NRechts- analogien, nebft den Aus8führungsbestimmungen vom 13. Februar 1896. Handbuh für den praktisWen Gebrauch von Leo Labus, Provinzial-Steuersekretär in Breslau. J. U. Kern's Verlag (Mar Müller), Breslau. Preis geb. 7 M 50 4. Die neue Stempel- steuer-Geseßgebung bezweckte, „unter Festhaltung der bisherigen Grundlagen der preußischen Stempelgefeßgebung die zerstreut liegenden Geseßze und Verordnungen cinheitlih zusammenzufassen und die- jenigen Bestimmungen, welche sich bis in die Gegenwart hinein bewährt haben, unberührt zu lassen, andererseits aber veraltete und den Bedürfnissen des heutigen Berkehrs niht mehr entsprechende Bestimmungen auszusondern und zu ändern, vorhandene Lüen zu ergänzen und erkannte Härten durch Herbeiführung einer gerechteren, insbesondere die weniger bemittelten Klassen der Bevölkerung mehr berücksihtigenden Besteuerung zu mildern.“ Von diesem Gesichtspunkt ausgehend, hält das Stempelsteuergeseß vom 31. Juli 1895 an dem Grundsaß fest, daß nur die über Rechtsgeschäfte errihteten Urkunden besteuert werden follen. Ueber die rechtlide Natur der Urkunden und somit über deren Stempel- pflichtigkeit bestehen indessen vielfach Zweifel, und diesen entsprechen die Zweifel und die Schwierigkeit bei der Handhabung und Aus- legung der stempelsteuerlihen Vorschriften. Dankenswerth sind daher die eingehenden Erläuterungen in den beiden ersten der obengenannten Kommentare zum neuen Stempelsteuergesez. Sie genügen allen wissenschastlihen Anforderungen und werden niht nur den Be- amten der Steuerverwaltung und den Notaren, welche für die richtige Verwendung des Stempels zu den von thnen auf- genommenen Verhandlungen haften, fondern auch dem Nichter für seine Entscheidungen und den MNRechtsanwalten werth- volle Dienste leisten. Soweit das neue Geseh eine bloße Wieder- holung des bisherigen geschriebenen oder eine Kodifikation des durch die Praxis entwickelten Rechts, wenn auch mit mehr oder minder be- deutenden Abweichungen, enthält, find in beiden Kommentaren die er- gangenen Verwaltungserlasse und die Nechtsprehung genau beachtet, zu- gleih aber ist in jedem Einzelfalle kritish untersuwt worden, ob die Entscheidung nach dem Text des neuen Gefeßes noch zutrifft. Beide Verfasser geben auf Grund der geseßlichen Vorschriften, an der Hand des bisherigen Rechtszustandes und der Vorarbeiten eine knappe, über- sihtlihe Darstellung der Leitsäße, begründen dieselben und ziehen aus thnen die Folgerungen für den einzelnen Fall. Soweit das Geseß aber neues Rechr geschaffen hat, werden die Bedeutung und die Trag- weite der neu getroffenen Bestimmungen unter forgfältiger Berü- fihtigung der Entstehungsgeshichte eingehend erörtert. Die dret NRechtsgebiete, über welhe das Gese seinen Geltungsbereih erfstreckt, des Allgemeinen Landrechts, des gemeinen und des rheinischen Nechts {sind bei der Erläuterung in beiden Kommentaren gleich- mäßig berücksihtigt, auch der Entwurf eines Bürgerlichen Geseßbuchs ist in den Kreis der Betrachtung gezogen. Der an dritter Stelle genannte Kommentar beschränkt sich auf Anführungen aus der Beo gründung des Geseßentwurfs, aus der bisherigen Judikatur und den Berwaltungséerlassen im Anschluß an die Geseßes- und Tarifstellen und ift aus\cließlich für diejenigen Staats- und Kommunalbeamten, die in die Lage kommen, im Geseß vorgesehene Stempel verwenden zu müssen, und für die betheiligten Laienkreise bestimmt. Dem praktischen Bedürfniß derselben genügt aber dicser Kommentar voll- kommen.

„Das Magazin für Literatur“, Wochenschrift, heraus- gegeben von Otto Neumann- Hofer (Verlag von Conrad Skopnik in Berlin; Abonnementépreis vierteljährlich 4 46), bringt in der neuetten Nr. 15 (65. Jahrgangs) eine eingehende fritische Besprechung des neuesten Schauspiels von Hermann Sudermann „Das Glück im Winkel“ (gegenwärtig Repertoirestück des Lesing-Theaters) fowie einen bemerkenswerthen Essay von dem Pariser Schriftsteller Marcel Prévost über den spanishen Jefuitenpater Luis Coloma, dessen im Jahre 1891 erschienener, die sittlichen Zustände gt wisser Kreise der madrilenishen Gesellschast mit Schär}e geißelnder Roman „Pequeñeces“ (, Kleinigkeiten“) in Spanien soviel Au sehen gemacht hat. Ferner findet man in dieser Nummer die Fort seßung des interessanten, „Höhere Zwecke" betitelten Kulturbildes aus dem mittelalterlihen Schweden von August Strindberg. Den Sluß bilden Berichte über die Vortragsabende der literarischèn Gesel haft zu Berlin, Leipzig und Hamburg.

Die „Große Modenwelt“ (Berlin W. 35, Verlag von John Schwerin; Abonnements, Pr. vierteljährlih 1 A6) bringt in ibrer Frühjahrs-Nummer in Wort und Bild eine Auswahl geit voller Saisontoiletten für jedes Aiter und jeden Geshmack. eder l4tägigen Nummer liegen doppelseitige Schnittmusterboaen bei. V! Unterhaltungsbeilage „Frauenleben und „Wirken“ enthält eine neu Novelle von Her1uann Heiberg und vielerlei illustrierte Artikel aus dem im Titel angedeuteten Rahmen. Aus der in demfelben Verlage fl“ seinenden „Jllustrirten Wäsche-Zeitung* (Pr. 60 viertel jährli) fönnen fi Pa über Wäschesahen bequem infol mieren. Die monatli erscheinenden Nummern dieses Blattes ver anshaulihen alles, was auf dem weiten Gebiete ‘der Wäsche "üt Herren, Damen und Kinder neu, praktisch und empfehlenswerth ist.

Unterfuhungs-Sadhen. /

uis ote, Zustellungen u. dergl.

Unfall- und Invaliditäts- 2c.

B , Verpachtungen, Verdingungen 2c. Verloosung x. von Werthpapieren,

1) Untersuchungs-Sachen.

[3981]

[ Die in Nr. 73, 79, 83 des Reichs-Anzeigers ver- öfentlihte Ladung des Wehrmanns Au ust Quos wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst vervollständigt durch die Warnung, daß der Angeklagte bei unentshuldigtem Ausbleiben auf Grund der nah § 472 Strafprozeßordnung ausge- stellten Erklärung des Bezirks-Kommandos verurtheilt werden wird.

Schippeubeil, den 13. April 1896.

Kuhn, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[3984] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Aanabollttetn soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 87 Nr. 3594 auf den Namen des Maurermeisters Hermann Stußz zu Berlin eingetra- gene, zu Berlin in der Emdenerstraße Nr. 2 belegene Grundstück am 13. Juni 1896, Vormittags 107 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 4a 11 qm und ift mit 6400 A Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Frtheiluns des Zuschlags wird am 13, Juni 1896, Nachmittags 127 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 86 K. 44/96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht aus.

Berlin, den 4. April 1896.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 86.

L 2. 3, 4. b,

{3985] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 99 Nr. 3939 auf den Namen der Frau Bauunternehmer Pauline Reeß, geb. von Prebschner, zu Berlin eingetragene, zu Berlin, Lieben- walderstraße 57, belegene Grundstück am D. Juni 1896, Vormittags 107 Uhr, vor dem unterzeih- neten Geriht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß,

lügel C.,, Zimmer 40, versteigert werden. Das

rundstück ist zur Grundsteuer niht, dagegen bei einer Flâhe von 0,0699 ha mit 9110 M Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang ‘an der Taba: tafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zu- {lags wird am 12. Juni 1896, Vormittags T3 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 88 K. 33. 96 liegen in der Gerichts\chreiberei, Zimmer 17, zur Einsicht aus.

Berlin, den 7. April 1896.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 88.

[3986] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollitreckung soll das im Grundbuhe von den Umgebungen Band 181 Nr. 7656 auf den Namen des Maurermeisters Wilhelm Ganshow zu Berlin eingetragene, zu Berlin an der Graunstraße belegene Grundftück am 12, Juni 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht, Neue Friedrih- straße 13, Erdge]/hoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 1,89 Thaler Reinertrag und einer Fläche von 0,08,02 ha zur Grundsteuer, dagegen zur Gebäudesteuer niht veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 16, Juni 1896, Vor- mittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 88 K. 34. 96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 17, zur Einsicht aus.

Berliu, den 9. April 1896.

Königliches Amtsgericht 1.

[3983]

In Sachen der Firma Schmidt & Brösel in Halle a. S., Klägerin, wider den Kaufmann H. Achilles hieselbst, Beklagten, wegen Forderung, wird, nahdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Nr. 2637 im Sake hieselbst be- legenen Hauses und Hofes sammt dem Neupetrithor- feldiark Blatt 111 Nr. 116 im Schweineanger be- legenen Abfindungöplane zu 6 a 85 qm zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 27. März c. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 28. März c. erfolgt is, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 28, Juli d. Js., Morgens 10} Uhr, vor Herzoglihem Amts- erie Braunschweig, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 41, angeseßt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Brauuschweig, den 4. April 1896.

Herzogliches Amtsgericht. VII1. Nhamm.

Abtheilung 88.

[3982]

In Sachen, das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Schuhmachermeisters Heinrich Wiesener in Kl. Schöppenstedt betreffend, ist auf Antrag des Konkuréöverwalters, Amtsgerichts\chreibers Christian Bertram hieselbs, Termin zur Zwangsversteigerung des dem Gemeinschuldner gehörigen Anbauerwesens No. ass. 29 zu Klein-Schöppenstedt nebst Zubehör auf den 21, Juli 1896, Nachmittags 4 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgericht Riddagshausen in der Gremmers’shen Gastwirthshaft zu Kl. Schöppenstedt angeseßt, in welhem die Hypothekgläubiger die Hypo- thekenbriefe zu überreihen haben. *

Braunschweig, den 8. April 1896.

Herzogliches MRLYeras Riddagshausen. aabe.

[2088] __ Anfgebot.

g Die ledige Elise Werner zu Cassel, EOEErLrae Nr. 3, hat das Aufgebot folgender ihr angebli a handen gekommener Landeskreditkassen- Obligationen; nâmlich Serîe 16 Litt. D. Nr. 4089, 4090 und

-

Kommandit-Gesells

en a T u. Aktien-Gesells@,

Oeffentlicher Anzeiger. | (iz

4091 über je 300 (G beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16, September 1896, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneien Gerichte, Zimmer Nr. 22, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- he die Kraftloserklärung der Ürkunden erfolgen

ird.

Cassel, den 19. März 1896.

Königliches Mmagerihs Abtheilung Il. olz.

[3975] : Aufgebot.

Die Police Nr. 48 133 der Deutschen Lebens-Ver- sicherungs-Gesellschaft in Lübeck, am 23. April 1869 auf das Leben des Tischlermeisters Carl Ludwig August Becker in Güstrow ausgestellt und auf Fn- haber lautend, ist abhanden gekoinmen.

Auf Antrag des Versicherten ergeht hierdurch an den unbekannten Inhaber der Police die Aufforderung, seine Ansprüche auf dieselbe spätestens in dem Auf gebotstermine vom Sonnabend, den 9. Januar 1897, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, auch die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Lübeck, den 8. April 1896.

Das Amtsgericht. Abth. 1V.

[3977] Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender, zu der daselbst an-

gegebenen Zeit und an dem daselbst angegebenen Vrte angeblih gefundenen Sachen beantragt : 1) der in- der Zeit vom 1. Dezember 1894 bis eins{chl. 30. November 1895 in den Wagen der All- uEen Berliner Omnibus - Aktiengesellshaft zu Berlin zurückgelassenen, in dem in der Gerichts- schreiberei des unterzeihneten Gerichts, ebenda par- terre Zimmer 24, zur Einsicht ausliegenden Ver- zeihniß unter Nr. 1 bis 705 aufgeführten, im Bentralbüreau der vorgenannten Aktiengesellschaft, Kurfürstenstraße 1431, aufbewahrten und während der dortigen Dienststunden zu besihtigenden Gegen- stände (darunter einer Reihe Portemonnaies mit ÎJn- halt), von der vorbezeihneten Aktiengesellschaft. 2) einer goldenen Mélontvlebairenubs Nr. 10 864 im September 1895 Unter den Linden, von dem Arbeiter Stanislaus Jankowski hierselbft, Rostoer- straße 44 parterre,

3) einer goldenen Damenuhr Nr. 71167 am 8. August 1895, ca. 11/2 Uhr Nachmittags, im Thier- garten (Großer Weg, ca. 50 Schritt vom Neuen See), von dem Lehrling Hermann Liebig hierselb, Mark- grafenstraße Nr. 101, vertreten durch feinen Vor- mund, Beamten a. D. N. Trümpler zu Schöneberg, Akazienstraße Nr. 6,

4) eines goldenen Medaillons mit dem Monogramm „O. K.“ am 10. September 1895 in der Friedrih- strafe, von Hermann Fromm hierselb, Chaussee- \traße 2c., Hof parterre,

9) einer braunen Pferdedecke mit Lederriemen am 29. Dftober 1895, Nachmittags 3 Uhr, auf der Bâär- waldbrücke, von Albert Martin Kämmer, vertreten durch seine Mutter und Vormünderin, Auguste Kämmer, geborene Gabriel, hierselb, Gitschiner- straße 53 parterre,

6) eines Armbands am 2. Oktober 1895 vor dem Grundstück Potsdamerstr. 124, von dem Sanitäts- Nath Dr. Eberty hierselbst, Potsdamerstr. 26 a.,

7) eines braunen Lederportemonnaies mit 62.4 20 „4 Inhalt am 5. Oktober 1895 Ee der Leipziger- und Wilhelmstraße, von dem Kommis Eugen Friedmann hierselbst, Alte Leipzigerstr. 2,

8) eines Brillanten, in Gold und Silber gefaßt, mit einem halben Schlößchen daran, Ende Mai 1895 auf dem Dönhoffsplay, von dem Arbeiter Bernhard Koch hierselbst, Pallisadenstr. 61, vorn 1IL,,

9) eines großen weißgelben Ziehhundes, zugelaufen am 95. Januar 1896 dem Maurer Jacob David hierselb, Müllerstr. 9 im Keller, von dem vor- genannten David,

10) eines vierrädrigen Wagens mit 2 Säcken am 28. April 1895 in der Madaistraße (vor den Häusern Nr. 1 und 2), von dem Privatwächhter J. Cznerniëjewoski hierselbst, Heinersdorferstraße Nr. 13,

11) einer ansheinend goldenen Chatelaine- (Panzer-) Kette mit s{warzer Gemme am Abend des 10. Sep- tember 1895 auf dem Bürgersteig vor dem Eingang zum Nationaltheater, von der verehelihten Bahn- arbeiter Beyer, Auguste, geb. Danneberger, hier, Frankfurter Allee Nc, 102, Hof Seitenflügel 1,

12) einer goldenen Damenremontoiruhr mit un- echter Kette im April 1895 in der Schönhauser Allee, von dem Kaufmann Waldemar Hoppe hier- selbst, Dieffenbachstr. 55,

13) einer deutschen Dogge, angebli zugelaufen am 23. Mai 1895, von C. Klittmann hierselbst, Willibald Aleris\tr. 26,

14) einer goldenen Damenremontoiruhr mit Kette am 24. März 1895 in der Leipzigerstraße (in der Nähe der Jerusalemerstraße), von dem Arbeiter Friedrih Beer hterselbst, Lindenstr. Nr. 104,

15) etner Holzkiste mit 1000 Dortmunder Salon- lihten am 19. November 1895, Nachmittags gegen 24 Uhr, an der Alfenbrücke (Friedri Karlufer), von dem Schußmann Krüger hier, Hussitenftr. Nr. 15.

Die Verlierer oder Eigenthümer diesér Gegen- stände werden hierdurch aufgefordert, bei dem unter- zeihneten Gericht, und zwar spätestens in dem auf den 16, Juni 1896, Nachmittags 123 Uhr, an Gerichts\telle, zur Zeit Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel B., parterre, Saal 32, anberaumten Termin ihre Ansprühe und Nechte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Heraus- gabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Necht derselben aber aus- geschlossen werden wird.

Berlin, den 4. April 1896. Königliches Amtsgericht 1. Abth. 81.

[80892] Aufgebot.

Die unverehelihte Helene Mühlenbeck zu Frank- furt a. O. Tuhmacherstraße 27, hat gegenüber der hiesigen Sparkasse ein Guthaben über 410 M 11 4. Das bezügli dieses Guthabens gebildete, auf ihren

Namen lautende Sparkassenbuch Nr. 80 581 if} seit dem 5. September 189% der Eigenthürnerin Helene

10. Verschiedene

Mühlenbeck abhanden gekommen. Auf Antrag der Helene Mühlenbeck wird hiermit der unbekannte In- haber des „genannten Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens in dem unten anberaumten Termine seine Rechte auf dieses Sparkassenbuch bei dem unterzeih- neten Gericht anzumelden und das Sparkassenbuh vorzulegen, widrigenfalls das Sparkafsenbuch für kraftlos erklärt werden wird. Der Aufgebotstermin wird anberaumt auf Donnerstag, den 15. Ofk- tober 1896, Vormittags 11 Uhr, Logenstraße 6, Zimmer Nr. 10. Frankfurt a. O., den 4. März 1896. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIIL.

[3940] __ Aufgebot.

Das Sparkassenbuh der städtishen Sparkasse zu Königsberg 1 Nr. 39 806 über 92,53 M, ausgefertigt für Lina Drasch hier, ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag der Eigenthümerin aufgeboten werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 6. November 1896, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Geriht (Zimmer 62) seine Ansprüche anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung erfolgen wird.

Königsberg, den 7. April 1896.

Köntgliches Amtsgericht. VIII.

[54864] Aufgebot.

Die Nachbenannten haben das Aufgebot folgender verloren gegangener Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Magdeburg beantragt :

1) der Bâter Friedrih Seift aus Olvenstedt : Buch Nr. 78 069 c. über 37,45 #4, ausgefer- tigt für den Antragsteller,

2) der Pferdebahnkutsher Friedrich Lippold zu

Buckau: Buch Nr. 6058 über 158,68 #4, ausgefertigt für den Arbeiter Friedri Lippold.

Die Inhaber der Bücher werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Juli 1896, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihnetem Gerichte, Dom- play 9, Zimmer 1, anberaumten Aufgebotstermine ihre Nechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Bücher er- folgen wird.

Magdeburg, den 30. November 1895.

Königliches Amtsgericht A. Abtheilung 8.

[3978] Aufgebot.

Der Altsißer Friedrich Keindorf, früher zu JIävenit, jeßt zu Schernebeck, vertreten dur den Men) Staude zu Stendal, hat das Auf- gebo

a. des Hypothekenbriefes vom 14. Oktober 1878 über 750 M nebst 5% Zinsen, eingetragen im Grundbuche von Jäveniß Band V Blatt Nr. 54 Abtheilung IIT unter Nr. 3 für den Arbeitsmann Johann Friedrih Keindorf zu Jäveniy zum Zweck der Bildung eines neuen Hypothekenbriefes,

b. des Sparkassenbuhs der \tädtishen Sparkasse zu Gardelegen Nr. 5554 über 1287 Æ 18 „S, lautend auf den Namen des Altsizers Friedrih Keindorf zu Scernebeck wohnhaft,

beantragt. Der Inhaber des Hypothekenbriefes resp. des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Februar 1897, Vor- mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und den Hypothekenbrief und das Sparkassen- buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Hypothekenbriefes und des Sparkassenbuches er- folgen wird.

Gardelegen, den 30. März 1896.

Königliches Amtsgericht.

[65959] Aufgebot. Die hiesige Firma M. Cresta & Co., vertreten durch die hiesigen Rehtsanwalte Dres. jur. Donnen- bera und Jaques, Dr. jur. Strack, Dr. jur. Bagge, baben das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung l) des von der London & Niver Plate Bank, Limited, in Rio de Janeiro, am 19. November 1895 auf die Firma Conrad Hinrich Donner in Hamburg gezogenen, von diefer am 11. De- zember 1895 angenommenen, an die Ordre der Firma M. Cresta & Co. in Hamburg ausge- stellten, 90 Tage nah Sicht fälligen Wechsels über Æ 6786,20, und

2) des von der London & Brazilian Bank, Limited, in Porto Alegre, am 5. November 1895 auf die Firma J. Berenberg, Gossler & Co. in Hamburg gezogenen, von dieser am 11. Dezember 1895 angenommenen, an die Ordre der Firma M. Cresta & Co. in Hamburg ausgestellten, 90 Tage nach Sicht fälligen Wechsels über Ab 596,45.

Der Inhaber dieser Urkunden wird daher aufgefor- dert, seine Nechte bei der Gerichtsschreiberei des unter- zeichneten Amtsgeriht, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 4, Dezember 1896, Nachmittags L Uhr, an- beraumten Aufgebotstermine im Justizgebäude, Damm- thorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzu- melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Hamburg, den 23. Januar 1896.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebots\achen. (gez.) Tesdorpf Dr. Beröffentlicht: Ud e, Gerichts\chreibergehilfe.

[63297] Aufgebot.

Auf den Antrag des Grundstückeigenthümers Iohann Koralewski zu Gorzykowo, vertreten dur den Justiz-Rath Meinhardt zu Gnesen, wird die im Grundbuche von Gorzykowo Nr. 12 Abtheilung 111 unter Nr. 1 für den Johann Piechocki, geb. 4. De- zember 1850, eingetragene Post von 35 Thlr. 16 Sgr. 74 Pf. hierdurch aufgeboten. Der dem Aufenthalt nach unbekannte Gläubiger bezw. feine Nechtsnahfolger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Mai 1896, Vormittags 10 Uhr, im Zimmer 7 anberaumten Termine ihre Rechte glaubhaft anzumelden, widrigenfalls die

ekanntmahungen.

werden ausgeschlossen und die Post im Grundbuche wird gelös{ht werden. Gnesen, den 28. Dezember 1895. Königliches Amtsgericht.

[4028] Aufgebot.

Bezüglich der nahgenannten, in der Gemarkung Mörftadt belegenen, im Grundbuche ohne Bezeich- nung des Besitzers eingetragenen Grundstüe :

1) Flur I Nr. 578a., 29 831,2 qm Wege 2c.,

2. l. Mw O ¿ 282 a.,:5 6250 185a., 12573 278 a., 10 544 457 a., 11 250 163a.,, 4250 271 a., 6250 256a., 8600 1718, S000:

X 150a., 10000 , 2 U Ma S E ist seitens der Gemeinde Mörstadt auf Grund Er- b ung der Erlaß des Aufgebots beantragt worden.

e diejenigen, welhe Ansprühe auf genannte Grundftücke erheben zu können glauben, werden auf- gefordert, im Aufgebotstermin Samstag, den 20, Juni 1896, Vormittags 94 Uhr, im Sißungsfaal des unterzeibneten Gerichts ihre An- e unter dem Nechtsnachtheil der Anerkennung der Grsißung und Ueberschreibung auf die Antrag- ftellerin im Grundbuche anzumelden.

Pfeddersheim, 11. April 1896.

Gr. Amtsgericht. (gez.) Dr. Nagel. Veröffentlicht: (L.8.) Schaus, Gerihts\hreiber-Aspirant. [3938] Aufgebot.

Auf den Antrag des Gutsbesißers Hermann Schuenemann in Birkenau, Kreis Löbau, vertreten durch den Rechtsanwalt Neßlinger in Wehlau, werden alle diejenigen Personen, welche Ansprüche und Rechte auf die unter Artikel Nr. 179 der eide fteuermutterrolle des Gemeindebezirks Wehlau auf den Namen des Gutsbesißers Hermann Schuenemann und seiner Ehefrau Hermine, geb. Wichmann, aus Neu - Wehlau eingetragene Weideparzelle 615/247, nah dem Allenvorwerk zu belegen und 12 a 80 qm groß, geltend mahen wollen, aufgefordert, solche [pätestens im Aufgebotstermine den 15. Juni 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeihneten Geriht (Zimmer Nr. 29) anzumelden. Im Falle nit erfolgender Anmeldung und Be- scheinigung des vermeintlihen Widerspruhhrechts wird der Aus\{hluß der Eigenthumsprätendenten und die Anlegung eines neuen Grundbuchblatts für diese Parzelle mit dem Besißtitel für den Antragsteller erfolgen.

Wehlau, den 31. März 1896.

Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

r

VIII IX X

[3937]

Auf Antrag :

1) des Kaufmanns Hermann Vater zu Burg bei Magdeburg,

_2) der verehelichten Eisenbahn - Betriebssekretär

Mathilde Richter, geb. Vater, zu Stendal,

3) des Kaufmanns Otto Lauterbah zu Leipzig-

Reudnitz,

4) des Kaufmanns August Robert Lauterbah zu

Stettin,

5) des Buchhalters Gustav Adolf Lauterbach zu

Byalystock,

_wird deren Oheim, der Tischler Friedri Eduard

Heinrih Kurzmaun von hier, Sohn des hierselbst ver-

storbenen Müllermeisters Johann Siegismund Kurz-

mann, welcher im Jahre 1851 von hier nah Amerika

ausgewandert sein soll und seit dieser Zeit verschollen

ist, aufgefordert, sih spätestens im Aufgebotstermine

den 30. Jaunar 1897, Vormittags 10 Uhr,

bei dem unterzeihneten Gerichte (Zimmer Nr. 21)

zu “C widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen

wird.

Grünberg i. Schl., den 11. April 1896. Königliches Amtsgericht. IIL.

A Aufgebot.

Johannes Döll IL., geboren im Jahre 1824 zu Nonnenroth, Sohn des Johannes Döll und dessen Ehefrau Eleonore, geb. Roth, beide verstorben und zuleßt wohnhaft daselbft, ist angeblih im Jahre 1853 nah Amerika ausgewandert und verschollen. Als nächste geseßlihe Erben sind zu seiner Erbschaft berufen: 1) die Kinder seines verstorbenen Bruders Kaspar Döll TL., als: a. Katharina gan Kies, geb. Döll, b. Dorothea Gack, geb. Döll, c. Anna Margaretha Knodel, geb. Döll, 4. Johannes Döll, o. Kaspar Döll, sâmmtlih wohnhaft zu Syrakuse bezw. zu Fairmount im Staate New-York, f. Helene Meier, geb. Döll, zu Berstadt 2) die Kindes seines verstorbenen Bruders Heinrih Döll, als: g. Christiane Bender, geb. Döll, zu Langsdorf, h. Maria Boos, geb. Döll, zu Sachsenhausen, i. Margaretha Döll, ledig zu Frankfurt a. M., und 3) die Kinder seiner verstorbenen Schwester Katharina DöU, geb. Döll, als: k. Maria Schâfer, geb. Döll, und 1. Katharina Kohlhepp, geb. Döll, beide zu Mee jur a. M. Auf Antrag diefer Personen, von welchen die unter a. bis e. genannten dur den Gerichtsshreiber- Aspiranten Ernst Weisel dahier, die unter g. bis 1 genannten durch Anton Bender I1. zu Langsdorf als Bevollmächtigte vertreten werden, ergeht hierdurd an Johannes Döll Lx. und eventuell an deffen fonstige unbekannte Erben die Aufforderung, über sein bei dem unterfertigten Amtsgericht kuratorish verwaltetes Vermögen, welches sich nah der leßten Verwaltungêrehnung auf 3454 (_ 17 H belief, spätestens im Aufgebotstermin Freitag, den 10, Juli 1896, Vorm. 10 Uhr, zu verfügen bezw. Erbansprüchhe an dasselbe bei dem unter- fertigten Amts8geriht anzumelden, widrigenfalls SFohannes Döll 11. auf Antrag durch Aus\{luß- urtbeil für todt erklärt und sein Vermögen den oben genannten Antragstellern ausgehändigt werden

wird. Hungen, 13. April 1896.

Gläubiger mit ihren Ansprüchen auf die Post

(L. S). Großh. Hessisches Amtsgericht.