1896 / 92 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Apr 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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Leipzig, 16. april. (W. T. B.) Kammzug -Termin- handel. La Plata. Grundmuster B. pr. April 3,325 4, pr. Mai 3,324 4, pr. Juni 3,377 4, pr. Juli 3,374 #4, pr. August 3,40 6, pr. September 3,40 4, pr. Oktober 3,40 4, pr. November 3,424 6, pr. Dezember 3,45 4, pr. Januar 3,45 #4, pr. Februar 3,474 , pr. März 3,474 A, pr. April —. Umsay: 65 000 ks. Ruhig.

Bremen, 16. April. (W. T. B.) Börsen -Schluß - Bericht. Raffiniertes Petroleum. (Offiziele Notierung der Bremer

etroleum-Börse.) Fest. Loko 5,70 Br. Russishes Petroleum. ofo 5,40 Br. Schmalz. Ruhig. Wilcox 28 f Armour shield 274 J) Cudaby 284 4, Choice Grocery 284 „4, White label 284 &, Fa rbanks 254 K. Speck. Ruhig. Short clear middling loko 267 S

eis unverändert. Kaffee unverändert. Baumwolle Bi, Upland middl. loko 41 4. Wolle. Umsay: 156 Ballen. Taba. 30 ega Kentucky, 59 Seronen Carmen, 65 Seronen“ Ambalema, 22

Packen St. Felix. - | Hamburg, 16. April. (W. T. B.) Getreidemarkt.

Weizen loko fester, holsteinisher loko neuer 154—156. Roggen loko fester, hiesiger —, mecklenburger loko neuer 130—132, russischer loko ruhig, 83—84. Hafer ruhig. Gerste a Rüböl (unverzollt) til, loko 47. Spiritus il, per April - Mai 16# Br., pr. Mai-Juni 164 Br., pr. Juni-Juli 165 Br., yer September- Oktober 178. Kaffee fest. Umsay 4000 Sack. Petroleum behauptet, Standard white loko 5,60.

Kaffee. (Nachmittagsbericht.) Good average Santos pr. Mai 67, pr. September 63}, pr. Dezember 59, pr. März 594. Nuhig. Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben - Rohzucker 1. Produkt Basis 88}%/% Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. April 12,774, pr. Mai 12,824, pr. Juli 13,05, pr. August 13,12, pr. Dezember 11,90, pr. März 12,15. Ruhig. / :

London, 16. April. (W. T. B.) An der Küste 5 Weizen- ladungen angeboten. / L / i

96 9/9 Javazucker 133 stetig, Rüben-Rohzucker loko 12} stetig. Chile-Kupfer 44/16, pr. 3 Monat 441/16.

Liverpool, 16. April. (W. T. B.) Baumwolle. Umfa 10 000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Stetig. Middl. amerikanishe Lieferungen: Stetig. April-Mai 41/64 E ed Mai-Juni 417/e4—49®/2 Käuferpreis, Juni-Juli 415/64—4{ do., Juli- August 47/33—41/64 Verkäuserpreis, August-September 4*!/64 Käufer- preis, September - Oktober 41/32 43/64 do., Oktober-November 361/64 bis 33/39 do., November - Dezember 3°%6—3"/16 do. Dezember- Zanuar 359/64— 315/16 do., Januar-Februar 315/16 d. Verkäuferpreis.

Liverpool, 16. April. (W. T. B.) Offizielle Notierungen. American good ordin. 45/323, do. low middling 4®/32, do. middling 43, do. good middling 41/32, do. middling fair 411/16, Pernam fair 48, do. good fair 4F, Ceara fair 4, do. good fair 44, Egyptian brown fair 5§, do. do. good fair 6, do. do. good 64 Perv rough good fair 63/16, do. do. good 6°/16, do, do. fine 67, do. moder. rough fair 54, do. do. good fair 511/16, do. do. good 6, do. smooth fair 4/16, do. do. good fair 411/16, M. G. Broach good 32, do. fine 41/16, Dhollerah good 34, do. fully good 34 do. fine 313/16, Oomra good 39/16, do. fully good 311/16, do. fine

37, Scinde good fair 24, do. good 2}, Bengal fully good 25, do. fine 3}.

Paris, 16. April. (W. T. B.) (Schluß.) Nohzuke1 behauptet, 8809/6 loko 32’—33. Weißer Zucker behauptet, Nr. 3, pr. 100 kg, pr. April 34, pr. Mai 34x, pr. August 344, pr. Ja- nuar i

JFohannesburg, 16. April. (W. T. B.) Laut Meldung des

R. B.* har die Vertretung der Bergwerke beschlossen, ein Comitó zur Revision der ganzen Verfassung dieser Körperschaft ein-

zusetzen.

Verdingungen im Auslande,

Ftalien.

92, April, 11 Uhr. Artillerie- und Ausrüstungsdirektion des ersten Seedepartements in Spezia: Lieferung gewöhnlicher Schwämme. Noranschlag 34 100 Fr., Kaution 3410 Fr., endgültiger Zuschlag am 12. Mai, Mittags. D Rumänien.

90. April. Kriegs-Ministerium in Bukarest: Lieferung von 25 000 Kochgeschirren mit Deckel und Löffel, alles aus verzinntem Weiß- blech. Kaution 10 %/ des Angebotswerthes.

93, April. Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Bukar eft: Errichtung des metallischen Oberbaues mehrerer Brücken auf der Eisenbahnlinie Pitessi—CGuerta—de Arges.

Dänemark.

24. April, 1 Uhr. Staatsbahnverwaltung (Maskinafdelingens Contor, Colbjörnsensgade No. 6), Ropenhagen: Lieferung von 60 000 Pfund weißem Twistabfall, 300 m wollenem ARES 800 m baumwollenem Gardinenzeug, 1000 m rothem Plüsch, 1600 m grauem Plüsch, 1000 m Hessian-Leinewand, 1200 m Fagçon- Leinewand, 1000 m ungebleihter Leinewand, 4000 Stück Wischtüchern, 100 Stüd fertig genähten Handtüchern, 600 m Linoleum, 25 Stü E Bedingungen und Angebotsformulare an Ort und telle und beim „Reichs-Anzeiger“ (in dänischer Sprache).

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause gelangt morgen Smetana's fomishe Oper „Die verkaufte Braut" in folgender Besezung zur Aufführung: Marie: Fräulein Weiß; Hans: Herr Naval; Wenzel: Herr Lieban; Kezal: Herr Mödlinger; Esmeralda : Fräulein Dietrih; Springer: Herr Philipp; Micha: Herr Krasa; Agnes: Frau Göße ; Kruschina: Herr Stammer; Kathinka : Fräulein Kopka. Hierauf folgt das Ballet „Phantasien im Bremer Raths- feller“, in welhem die Damen Dell'Era und Urbanska auftreten. Sn der nächsten Woche beginnt eine Gesammtaufführung von Richard Wagner’'s Bühnenfestspiel „Der Ring des Nibelungen" unter Mitwir- fung des Königlich bayerischen Kammersängers Herrn Heinrih Vogl, der als Loge und Siegfried auftritt. Die Königlihe Sängerin Fräulein Marie Dietrich hat soeben am Stuttgarter Hof-Theater ein von glänzendem Erfolg begleitetes Gastspiel als Rofine, Regi- mentstohter, Gretel 2x. beendet. Die Künstlerin war Gegenstand lebhaftester Auszeihnung seitens des Hofes und des Publikums, und die dortige Presse rühmt einstimmig die hervorragenden Leistungen Fräulein Dietrich?s.

Im Königlichen Schauspielhause findet morgen eine Auf führung von Nicolai Gogol's fünfaktigem Lustspiel „Der Revisor“ statt. Die Herren Vollmer, Klein, Keßler, Oberländer, Hartmann, Link, Heine, ihholß, die Damen Abich, Plan, Shramm und Stoll, berg find darin beschäftigt. :

Im Siller-Theater erfolgt jet die Ausgabe neuer Abonnementshefte für das am 23. April beginnende 1V. Quartal. In dieses Quartal fällt das Gastspiel der Frau Clara Meyer, Ehrenmitglieds des Königlichen Schauspielhauses. Das Gastspiel umfaßt 40 Abende, sodaß jeder Abonnent die Künstlerin an drei Abenden in drei verschiedenen Rollen zu sehen bekommt. Am ersten Gastspielabend wird „Antigone“ mit Frau Clara Meyer in der Titelrolle in Scene gehen.

Gustavo Salvini beginnt morgen, Sonnabend, im Neuen Theater cin Gastspiel mit Giacometti’s Drama „La morts civile“ („Bürgerliher Tod“). Die Preise der Pläße für dieses Gastspiel sind nicht erhöht, auch eine Vorverkaufgebühr wird nicht er- boben. Am Sonntag Nachmittag findet die legte Rachmittags- Vorstellung dieser Saison statt; in derselben gelangt zu halben Preisen der „Hüttenbesigzer* zur Aufführung.

Manuigfaltiges.

Die Bronze-Gruppe von Professor Herter „Ein feltsamer Fang“ ist gestern im Viktoria-Park, vor dem Bassin, aufgestellt

worden.

Mit der Freilegung der Marienkirche ist jeßt begonnen worden. Es gelangen zum Abriß die Häuser Marienkirhhof 7, 8, 11, 13 und 14, Neue Gafse 2, Klosterstraße 16, 17, 18, 19, Bischof- straße 6 und 7 und voraussichtlich zum Juli auch Nummer 8. Die zum Abriß kommenden Häuser gehören fast alle dem alten Berlin an und stammen größtentheils aus der Mitte bezw. dem Anfang des vorigen Jahrkundercts. Mit der Niederlegung dieser Häuser wird auch die sogenannte Kirhgasse vershwinden.

Kattowitz, 17. April. Aus Laurahütte wird gemeldet: Jn den Räumlichkeiten der hiesigen Ortskrankenkasse wurde in der vergangenen Nacht ein Einbruchsdiebstahl verübt; es wurden 30 000 M gestohlen. Von den Dieben fehlt jede Spur.

Nach Schiuß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Karlsruhe, 17. April. Heute Vormittag 111/54 Uhr alarmierte Seine Majestät der Kaiser die gesammte hiesige Garnison. Dieselbe nahm auf dem Schloßplaß Auf- stellung. Der Kaiser und der Großherzog ritten die Front der Truppen ab und ließen dieselben sodann vorbeimarschieren.

(Forisezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Wetterbericht vom 17. April, 8 Uhr Morgens.

Temperatur |

Stationen.

é Celfué !

59 F. = R.)

| Wind, Wetter, |

Bar. auf 0 Gr

u. d. Meeres\y

red. in Millim in

Belmullet. . WNW 4sheiter Kberdeen . SW 2halb bed. hristiansund OSO 2\wolkenlos Kopenhagen WSW 2halb bed. &Stockholm . till|bedeckt Haparanda .

__ {till\wolkig St.Petersburg NNO l bedeckt Moskau .

Moskau . ___1\wolkenlos_ Gork,Queens-

On 3/halb bed. | @herbourg 3 halb bed. | PIDEE, 6e 3\wolkenlos

Llbedet | mburg 3 3\bededt) | winemünde 1lbeiter) |

Neufahrwasser NNW 1 bedeckt Memel . still/Nebel | Paris d WNW 3wolkig | Münster... | 764 |SO 4sRegen | Karlsruhe . . | 768 |S 4|beded1?) | Wiesbaden . | 768 |W 2\bedeckt | München . | 769 |W 4 heiter | @hemniy .. | 769 |SOD lwolkig | Berlin... . | 768 |SO 2'heiter#) |

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ohne Geisft.

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Anfang 7ck Uhr.

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Lautenburg.

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1) Reif. 9) Reif. 3) Reif. Y Gestern Regen | Kostümen, und Reif. Hungerleider.

Vebersiht der Witterung.

Das barometrishe Minimum das gestern nord- westlich von Schottland lag, ist ostwärts nah den Shetlands fortgeschritten und entsendet einen Aus- läufer \üdostwärts nah dem südlichen Nordseegebiete, wo wieder Regenwetter eingetreten is. Barometrische leider Maxima liegen über Südwest- und Ost-Guropa. : Bei {waer südlicher Luftströmung if das Wetter in Deutschland trübe und etwas wärmer; nur in dem Streifen zwischen der Odermündung und Böhmen herrscht heitere itterung. gebiet im Weften ostwärts sch fortpflanzt, dürfte | eivile.

hafen.

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11 Sonnabend:

Deutsche Seewarte.

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern- besiger. haus. 98. Vorstellung. Die verkaufte Braut. | @ ontag: Komische Oper in 3 Akten von Friedrih Smetana. | 9M Text von K. Sabina, deuts von Max Kalbe. Tanz von Emil Graeb. In Scene geseßt vom Ober-Regisseur Teylaff. Steinmann. Phantafien im Bremer Raths- | Komische

speare.

7# Uhr. Schauspielhaus. 104. Vorstellung. Der Revisor. | Die

Ober-Regisseur Max Grube. ana 745 Uhr. Millöker.

Sonntag: Opernhaus. 99. Vorstellung. Rienzi,

der Letzte der Tribuuen. Große tragishe Oper | Anne Judic und Gesellschaft. Femme à Papa. Chansounettes.

in 5 Akten von Richard Wagner. Ballet von Emil Graeb. Anfang 6{ „Uhr.

Schauspielhaus. Si tio T bin n E A Aen von G don flotte Berlin. Sesangöpolie in 3 Akten von Leon Schiller. Anfang 74 Uhr. Treptow und Ed. Jacob

Deutsches Theater. Sonnabend : Liebelei. Vorher: Der zerbrochene Krug. Anfang 74 Uhr. Sonntag, Nachmittags 24 Uhr: Der Kaufmaun | stellung. von Venedig. Abends 74 Uhr: Nora. Montag: Die Weber.

Berliner Thegier. Sonnabend: Die Frau Anfang 74 Uhr.

Lessing - Theater. Sonnabend: Gastspiel von Friedrih Mitterwurzer. Das Glück im Winkel.

Sonntag: Gastspiel von Friedrih Mitterwurzer. Das Glück im Winkel. : Montag: rrtcb ls von Friedrich Mitterwurzer.

Das Glücf im

Residenz - Theater. Direktion: Sigmund Sonnabend: Hotel zum Freihafeu. (L'Rôtel du Libre Echange.) Ehwank in 3 Akten von Georges Feydeau, überseßt und bearbeitet von Benno Jacobson, Anfang 74 Uhr.

Sonntag und folgende Tage: Hotel zum Frei-

12 | Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater. Chaufseestraße 25—26.

Dekorationen und NRequisiten: Der

und Ballet in 10 Bildern von Julius Keller und Louis Herrmann, mit theilweiser Benußung einer Idee des Mark Twain. Musik von Louis Noth. In Scene geseßt von Julius Fritsche. Dirigent: Herr Kapellmeister Winns. Anfang 74 Uhr. Sonntag vond folgende Tage: Der Huuger-

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a. /%. Sonnabend: Gastspiel des Herrn Gustavo Salvini Da das Depressions- | mit seiner Gesellschaft. Erster Abend: La morte (Bürgerlicher Tod.) trübe, milde Witterung mit Regenfall zu erwarten sein. | 5 acti di P. Giacometti. Anfang 74 Uhr.

Sonntag: Salvini-Gastspiel. Othello. Trauerspiel in 5 Akten von W. Shake-

Sonntag Nachmittag: Leßte Nachmittags-Vor- stellung zu halben Kassenpreisen: Der Hütten-

Salvini - Gastspiel. Dritter Abend: | B

Theater Unter den Linden. Direktion: Dirigent: Musikdirektor | Julius Frißshe. Sonnabend: Die Fledermaus. perette in 3 Akten von Meilhac und Feller. Phantastishes Tanzbild, frei nah Wilhelm | Halóvy, bearbeitet von C. Haffner und Rich. Genée. Hauff, von Emil Graeb. Musik von Adolf Stein- | Musik von Johann Strauß. Dirigent: Herr Kapell-

mann. Dirigent : Musikdirektor Steinmann. Anfang | meister Federmann. Anfang 74 Uhr. Ger Wr L: Sou rér GE b ; ra gar Seyssel mi elheid Gräfin von

Wartensleben. Hr. Hauptmann Flechtner mit Frl. Fanny Eckard (Lüneburg). Kob mit Frl. Elisabeth Le

Ein Sohn: Hrn. ( heimen Rath von der Wense (Wien). Eine Tochter: Hra. Hauptmann H. von Wik

Sonntag, Nachmittags 3 U ledermans. Komis

Lustspiel in 5 Aufzügen von Nicolai Gogol, deutsh | von Johann Strauß. von Elsa von Schabelsky. In Scene geseßt vom | Vettelstudent.

Dienstag, den 21. April: Gastspiel der Madame | Geboren:

105. Vorstellung. Die Jung-

Borlin. Anfang 74 Uhr.

Sonnabend: Gastspiel des

infel.

Mit großartiger Ausf\tattung an Ausftattungs-Komödre mit Gesang

Drama in

Zweiter Abend:

BYerlobt:

Gräfin zu Inn j Dre De, Jur, Qorler Mil

Bei halben Preisen : Operette in 3 Akten bends 7} Uhr: Der Operette in 3 Akten von Carl

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O,-S.).

(Berlin).

Sonntag und die folgenden Tage: Dieselbe Bor-

Bentral-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. b è Zärtnerplag- Theater. 9. April ihre Gültigkeit

Snf latz-' Dem 29, ril i Hültigkeit.

Sonntag, NaGmittags 2 Ubr: Faust. Abends Ensem les vom Münchener Gärtnerplaßtz-Theater s em : pril î re Ü l g L

74 Ubr: König Heinrich. 5

Montag: König HDeiuríich.

L E IMZA A: s

rl. Helene Schulenburg mit Hrn. Pren.-

Lieut. William Nethe (Berlin). F

lotte Schultz-Völcker mit Hrn. Assessor Waldemar von Schramm (Hirschberg i. Schl.). /

Verehelicht: 0 Lieut. von Jagow mit Hedda

auscn u. Knyphausen (Berlin). as

j Frl. Marie Ziegler

ßmann (Zawadzki

: end: D Conrad Dreher a. G. Zum vorleßten Male: Der Adolph Ernst-Theater. Sonnabend: Das Anfana 74 Ube.

Schwiegervater. Sonntag: Zum leßten Male: Der Schwieger-

on. Kuplets und Quodlibets | gter von Gustav Görß. Musik von Gusta» Steffens. : In Scene geseßt von Adolph Ernst.

2. Akt: Alt- Konzerte.

Konzeri-Haus. Karl Meyder - Konzert,

Sonnabend: Operetten- und Walzer-Abend, vnter gefälliger Mitwirkung des Opernsängers Herrn Willy Frank. |

Schluß der Konzert-Saison : 29. April cr.

Sämmtliche Abonnement - Billets verlieren mit

O

Nachruf.

Am 8. d. Mts. starb nah kurzem Krankenlager der Rentmeister bei der Königl. Westpreußishen General- Landschafts-Direktion hierselbst, Hauptmann a. D., Ritter des Kronen-Ordens und Rothen Adler-Ordens IV. Klasse

Herr Hermann Ulrich

im 70. Lebensjahre.

Wir betrauern in dem Dahingeschiedenen, welcher nahezu 50 Jahre im Dienste der Westpreußischen Land- haft thätig gewesen ist, einen durch Zuverlässigkeit und strenges Pflichtgefühl ausgezeihneten Beamten, die Achtung und Liebe seiner Mitarbeiter, sowie die An- erkennung und Werthshäßung seiner Vorgeseßten in vollstem Maße erworben hat.

Sein Andenken wird von uns stets in hohen Ehren gehalten werden.

Marienwerder, den 11. April 1896.

Königl. Westpreußisie Generas-Kan(ssciaffs-Hirekfion, Wehle.

der sich

Gestorben: Hr. Oberst-Lieut. z. D. Kunibert de. Knobelsdorff - Brenkenhoff (Eberéwalde). d General-Lieut. z. D. Siegfried von Tießen s Hennig (Berlin). Hr. Stabsarzt a. L. #5. Müller (Wernigerode).

Krl. Char-

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. i Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin-

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und M

Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 0% Acht Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage).

Hr. Pastor

Wirklichen Ge-

Erste Beilage

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 92.

Deutscher Reichstag. 69. Sißung vom 16. April 1896, 2 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Geseßentwurfs zur Bekämpfung des unlauteren MWettbewerbs. E

Nach § 1 kann derjenige, welcher in öffentlichen Bekannt- machungen oder Mittheilungen über geschäftlihe Verhälinisse, insbesondere über Beschaffenheit, Selelüngsari oder Preis- bemessung von Waaren 2c., über die Art des Bezugs oder die Bezugsquelle, über den Anlaß oder den Zweck des Verkaufs unrichtige Angaben macht, welche geeignet sind, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, auf Unter- lassung dieser unrichtigen Angaben in Anspruch genommen werden von jedem Gewerbetreibenden, der Waaren oder Leistungen gleiher oder verwandter Art herstellt oder in geschäftlichen Verkehr bringt. Daneben haben die Ge- werbetreibenden auch Anspruch auf Ersay des ver- ursachten Schadens q en denjenigen, der die unrichtigen An- gaben gemacht hat, falls dieser ihre Unrichtigkeit kannte oder fennen mußte. Bei öffentlihen Bekanntmachungen durch die Presse sollen die für den Jnhalt der E verantwort- lihen Personen zum Schadenersaß nur herangezogen werden fönnen, wenn der verantwortliche Redakteur die unrichtigen Angaben kannte oder wenn derselbe einen Verfasser oder Einsender nicht nahweist, welcher sih im Bereich der richter- lihen Gewalt eines deutschen Bundesstaats befindet.

Drei Abänderungsanträge bezichen sich auf diesen leßten Punkt bezüglich der Presse:

1) Abg. Roeren (Zentr.) will die Vorschriften des § 1 auf die für den Inhalt einer Druckschrift verantwortlichen Personen nur inso- weit Anwendung finden lassen, als dieselben die Unrichtigkeit der An- gaben kannten. L

2) Die Abgg. Schmidt und Träger (fr. Volksp.) wollen eine Jnanspruhnahme S der Presse dann nicht zulassen, wenn die unrihtigen Angaben im Auftrage eines Dritten in die Druckschrift aufgenommen worden sind und dies aus der Art der Bekanntmachung selbjt erkennbar hervorgetreten ift.

3) Abg. Bassermann (nl.) will hierzu noch hinzufügen: „oder falls leßteres niht der Fall ist, wenn auf erfolgte Aufforderung der Verfasser oder Einsender nahgewiesen wird.“

Außerdem beantragt

Abg. Bassermann, daß die Verwendung von Namen, welche nah Handelsgebrauch zur Benennung gewisser Waaren dienten, ohne deren ala bezeichnen zu sollen, niht unter vorstehende Bestimmung allen solle.

Die Abgg. Singer (Soz.) und Lenzmann (fr. Volksp.) wollen übereinstimmend die Worte „über Geschäftsverhältnisse, insbesondere“ streichen.

S 1 wird in seinen einzelnen Absägen getrennt behandelt; es kommt zunächst zur Verhandlung der Absaß 1, betreffend die Unterlassung unrichtiger Angaben mit den An- trägen Singer und Lenzmann.

Abg. Lenzmann (fr. Volksp.) hält es für zu weitgehend, die Angaben über geshäftlihe Verhältnisse hier hineinzuziehen, wo man doh nur den unlauteren Wettbewerb in Handel und Wandel selbst treffen wolle, aber nicht Angaben über die Geschäftsverhältnifse, vielleiht also eine kleine übertreibende Behauptung über die Größe der Werkstätte, über die Zahl der beschäftigten Personen u. f. w. Die Konkurrenten könnten ih gegenseitig in diefer Beziehung mit Klagen chikanieren.

Abg. S inger (Soz.): Bei dem Antrage leitet mi hauptfächhlih das Mißtrauen gegen die Interpretation solcher dehnbaren Be- stimmungen seitens der Richter. Dem Grundgedanken des Entwurfs stehe ih freundlih gegenüber, aber ich will niht eine neue Quelle seltsamer Interpretationen eröffnen; das Geseß selbst soll die Merk- male angeben für das Urtheil des Richters. Das ist besonders nothwendig, weil wir hier auf ein neues, ungewohntes Gebiet der Geseyzgebung kommen. Sonst werden die Richtersprüche \chließlich begründet auf dem Urtheil eines neidishen Konkurrenten, der darüber ärgerlich it, daß er nicht selbst das Geschäft gemacht hat. Die Regierungsvorlage enthielt die bedenklihen Worte nicht. Alle Parteien wollten die concurrence déloyale bestraft wissen, aber nur an der Hand klarer und fester Vorschriften. Warum will man ein Spezialge)eß nun auf einmal verallgemeinern? Sollten die Worte nicht gestrihen werden, so werden meine Freunde gegen § 1 stimmen.

Abg. Bassermann (nl.) tritt für die Annahme des Kom- missionsbeshlusses ein. Allerdings, so führt der Redner aus, wird durch die Aufnahme der allgemeineren Klausel eine unangenehme Vebergangszeit für das Publikum entstehen, ehe die Richtersprüche sich miteinander in Uebereinstimmung seßen; aber das wird auch beim Streichen der allgemeinen Worte der Fall sein. Nichterliche Urtheile erscheinen allerdings manchmal seltsam; das ift aber bedenklicher bei strafcehtlihen Urtheilen als bei zivilrechtlihen. Nur durch eine Generalfklausel können alle Mittel des unlauteren Wettbewerbes ge- troffen werden, weil man nicht alle denkbaren oder möglichen Mittel aufzählen kann.

_ Ybg. Noeren (Zentr.) hält die Aufnahme einer Gencralklausel für nothwendig, denn es würden sonst die Reklamen, welche das Publi- kum durch gefälshte Atteste irre leiten, niht unter das Gesetz fallen. Eine gleihe Bestimmung befiade sich {on im Artikel 62 des Handelögeseßbuches, welhec von der Auflösung des Gehilfenverhält- nisses handele, welches erfclgen könne „aus gewi{tigen Gründen, ins- besondere 2c." Die Bestimmung könne um so eher angenommen werden, als niemals eine redlihe Existenz davon getroffen werden könne. Bei anderen Gesetzen könne einmal cin Unfchuldiger getroffen

* werden.

Staatssekreiär des Jnnern, Staats-Minister Dr. von Boetticher:

Meine Herren! Ueber die Absicht, die unser Gesehentwurf zu verfolgen hat, bestcht zwischen den beiden lezten Herren Vorrednern und den verbündeten Regierungen eine Meinungsverschiedenheit nit. Wir wollen den unlauterea Weltbewerb treffen und wir wollen thn mögli wirksam in allen seinen Praktiken treffen; wir sind deshalb auf seiten der verbündeten Regierungen auch sehr geneigt, wenn die Aufzählung der Fälle der unlauteren Reklame in dem § 1 des Regierunugsentwurfs für nicht ershöpfend angeschen wird, eine Ver- vollständigung dieser Aufzählung vorzunehmen.

__ Die Frage, ob eine Generalklausel in dem § 1 aufzunehmen set, ist au im Kreise der verbündeten Regierungen Gegenstand fehr ein- gehender Erörterungen gewesen und eine der verbündeten Regierungen u sich mit einer gewissen Lebhaftigkeit auf den Standpunkt gestellt, en Ihre Kommission eingenommen hat, d. h. also auf den Stand-

Berlin, Freitag, den 17. April

punkt, daß eine wirksame Verfolgung des unlauteren Wettbewerbs nur mögli fei, wenn eine solhe Generalklausel in dem Gese enthalten ist. Aber man hat sih im Laufe der Berathungen dcch davon überzeugen müssen, daß es niht wohlgethan ist, zu einer solchen Generalklausel überzugehen. Und, meine Herren, darüber besteht zwischen den leßten Herren Rednern und den Herren Antragstellern, welhe die Streichung der Worte „über geshäftliche Verhältnisse“ anstreben, eine Meinungsverschiedenheit nit, daß diese Worte wirklich eine Generalflausel enthalten.

Die Gründe nun, meine Herren, welhe auch mich zu der noh- maligen dringenden Bitte bestimaen, daß Sie es rücksihtlich der Fassung des ersten Absatzes des § 1 bei dem Regierungsentwurf belassen möchten, find folgende:

Die Bewegung auf Abwehr des unlauteren Wettbewerbs ist wesentli} aus der Betrachtung hervorgegangen, daß mit der allgemeinen Schadenersaßpfliht, welhe aus der Handlung des Einen, die zum Schaden eines Anderen gereicht, heraus erwächst, nah der Praxis der deutshen Gerichte nicht viel anzufangen ist, Ganz mit Recht is in dem sehr eingehenden und dankens- werthen Kommissionsberiht darauf hingewiescn, daß in dieser Beziehung sich in Frankreih eine ganz andere Rehtsanshauung herausgebildet hat, als sie bei unseren Gerichten anzutreffen ist; und es ist hier als Motio für ein Spezialgeseß der Umstand betónt, daß der deutshe Richter, um mit seiner Rehtsprehung wirk- same Abhilfe gegen unlautere Machenschaften leisten zu können, noth- wendigerweise Sondervorschristen haben müsse, die bis ins Einzelne bestimmen, was unter den Begriff des unlauteren Wett- bewerbs fallen soll, damit, wenn eine Handlung unter diesen speziellen Begriff zu subsumieren is, auch die Rehtsfolgen ausgesprochen werden können, die der Gesetzgeber "will. Dieser Gesichtspunkt, meine Herren, das werden Sie mir niht bestreiten können, tritt stark in den Hintergrund, wenn Sie eine Generalklausel in den § 1 aufnehmen. Allerdings müssen, wie der Herr Vorredner mit Recht betont hat, auch bei einer Generalklausel die übrigen Kriterien gegeben sein, um die Rechtsfolgen des Gesetzes eintreten zu lassen; Sie haben aber hiermit den Vortheil aufgegeben, welher aus einer genauen Begriffsbestimmung der einzelnen Handlungen des unlauteren Wettbewerbs sih ergiebi. Was eine Bezugêquelle is, was Beschaffen- heit der Waare, was Herstellungsart der Waare, was Veranlassung und Zweck des Verkaufs bedeutet, das ist unshwer festzustellen. Der Begriff „geschäftliche Verhältnisse“ ist aber außerortentlich {wer zu umgrenzen, und Sie werden es erleben, daß, wenn nah dem Antrage Ihrer Kom- mission diese Worte im Gesey stehen bleiben, entweder die Praxis den Begriff sehr verschiedenartig und s{wankend auslegt, oder daß der Richter diese Bestimmung einfa unbeachtet läßt und nur in den einzelnen Fällen, die der Gesetzgeber besonders aufgeführt hat, die Rechtsfolgen des Geseßes eintreten läßt. Beide Möglichkeiten halte ich für unerwünsht. Ich halte es für viel richtiger, wenn sich heute {hon das Bedürfniß einer Erweiterung der in § 1 aufgezählten einzelnen Bethätigungen des unlauteren Wettbewerbs herauéstellt, dann diese weiteren Fälle auh einzeln dem § 1 hinzuzufügen. Dies würde vortheilhafter und richtiger sein als die Einfügung einer Generalklausel, die, wie gesagt, einer s{wankenden Auslegung naturgemäß unterworfen sein muß, und die nach den von uns gemahten Erfahrungen von den Gerichten zweifellos verschieden ausgelegt werden wird. Was können Sie nicht alles unter die Rubrik „geschäfilihe Verhältnisse“ subsumieren ? Ein Kaufmann giebt bekannt, daß er eine Erbshaft gemaht habe. Das ift un- zweifelhaft ein Mowent, welhes unter Umständen für seine Kredit- würdigkeit von Bedeutung sein kann. Es beeinflußt die Meinung des Publikums kei der Beurtheilung der Solidität und Reellität seines Geschäfts. Wollen Sie den Kaufmann, wenn diese Mittheilung un- rihtig ist, deshalb wegen unlauteren Wettbewerbs den Folgen des Gesetzes unterwerfen? So können Sie die Fälle zahllos vermehren. Nach der eingehenden Erörterung dieser Frage in den Kreisen der verbündeten Regierungen bin ich der Meinung, daß Sie gut thun werden, und in dieser Beziehung lassen wir durchaus mit uns reden. die Fälle, welde Sie in dem § 1 noch aufgeführt wissen wollen, auch ausdrücklich in dem § 1 zu bezeichnen. Die Generalklausel, fürhte ih, führt nicht allein niht zu dem von Ihnen ersehnten Ziel, sondern sie trägt vielleit dazu bei, bei dem Nichter ein milderes Urtheil über den allgemeinen Charakter des un- lauteren Wettbewerbs hervorzurufen. Wenn Sie fo verfahren, wie ih rathen möchte, dann haben Sie außerdem auch den großen Vortheil, daß Sie in der Begriffsbestimmung des § 1 jede Abweichung von der Begriffsbeslimmung des § 4 vermeiden; dann ist für die zivile und kriminelle Verfolgung der unlauteren Reklame der Thatbestand, soweit er hier in Frage kommt, der gleihe. Jh möchte also rathen, daß Sie sich die Sache noch sehr überlegen. Es wird sh ja vielleicht mit der Beibehaltung der Worte, die Ihre Kommission beschlossen hat, leben lassen. Gewiß, ih gebe auc zu, daß das Eescy au dann noch gegenüber dem bis- herigen Rechtszustand einen Foutschritt bedeuten wird, aber nur wegen seines allgemeinen Charakters, nicht wegen der eingeschalteten Worte. Letztere steigern die Wirkung des Geseyes nicht. Im Gegentheil, ih bin der Meinung, sie vershlechtern die Vorlage der verbündeten Re- gierungen, und deshalb kann ich Ihnen nur empfehlen, diefe Worte zu \treichen.

Abg. Dr. Freiherr von Langen (d.kons.): Die Kommission hat, außer in diesem Punkt, es vermieden, eine Verallgemeinerung eintreten zu lassen, sonst hätten wir ganz nah dem französishen Muster jeden un- lauteren Wettbewerb verboten. Ein Richter wird Niemanden ver- urtheilen wegen unlauteren Wettbewerbs, wenn er an eine Bretter- bude ‘Frisiersalon“ schreibt. Wenn ein Zigarrenhändler keine Havanna- zigarren verkauft, weswegen soll er dann einen Mohren ins Schaufenster stellen, der stolz eine Havannazigarre raucht? Nothwendig ift das niht. Die Spezialfälle erschöpfen den unlauteren Wettbewerb niht; es muß eine Verallgemeinerung eintreten, deun man O ja

eute noch nicht, welhe Mittel und Wege nach Erlaß des Gesetzes Mddlazen werden. Mane Urtbeilssprüche der Richter haben Kopf-

1896.

\chütteln hervorgerufen, aber doch meist nur auf \trafre{tlihem Gebiet während es si hier um zivilrehtliche Fragen g Ge Schaden wird durch die Generalflausel jedenfalls nicht augerichtet.

: Abg. Dr. Vielh aben (Reform-P.): Ohne die Generalklausel würde die Vorlage keine Ar l haben, denn diejenigen, gegen welche das G-seß gerichtet ift, sind sehr erfinderish in ihren Mitteln ; man hat

ar feine Vorstellung, wie rei die Phantasie dieser Geschäftsleute ist.

n Hamburg schrieb ein Zigarrenhändler mit großen rothen Buchs taben an seinem Laden an: „Wegen Miethsregulierung Verkauf ämmtlicher Waaren!“ Miethe bezahlen will ließlich jeder Geschäfts- mann und seine Waaren verkaufen auch. Der Mann hatte aber großen Zulauf. Werden nur einzelne Spezialbestimmungen aufgenommen, so nehmen sich die Gefscbästsleute in Acht, unter die einzelnen Bestim- mungen zu fallen. Wird eine allgemeine Klausel aufgenommen, so müssen sie viel ahtsamer sein. Jedenfalls sind die bemängelten Worte nicht unklarer als z. B. die Bezeichnung „Betriebsgeheimniß".

Absaß 2, vom Schadenersaÿ handelnd, ruft keine Debatte hervor.

Absaß 3 betrifft die Vorschriften über die Presse; es licgt außer den oben mitgetheilten Anträgen noch ein Antrag Vielhaben (Reform-PÞ.) vor, diesen ganzen Abjsagz zu streichen. :

i Abg. Schmidt zieht seinen Antrag zu Gunsten des Antrags f He

bg. oeren ändert seinen Antrag formell dahin, da er niht alle für den Inhalt einer Druckschrift erat it Personen (d. h. die \trafrechtlich verantwortlihen Personen), fondern nur die Redakteure, Herausgeber, Drucker und Verbreiter von Druck- schriften unter dieses Geseß fallen lassen wolle. Ganz hätten die Druckschriften nicht ausgefchiofsen werden können, weil sonst von einem [leistungsunfähigen Geschäftsmann gar kein Schadenerfatz zu erlangen gewefen wäre, wenn ein Drucker für ihn fortwährend Neklameanzeigen verbreitet hätte.

Abg. Bassermann: Man wollte die dem unlauteren Wett- bewerb dienenden Anzeigen treffen, aber man wollte auch dem ganzen Geschäftsbetrieb des Jnseratenwesens Rechnung tragen... Nach meinem Antrag haftet die Presse für dolus unbedingt; wo culpa vorliegt, soll eine Haftung der verantwortlichen Presse nicht \tatt- finden, wenn das Inserat als von einem Dritten herstammend gekenn- zeichnet ist, oder wenn bei anonymen Anzeigen der Einsender nicht angegeben werden kann, um ihn schadenersaßpflihtig zu machen. Diese anonymen Anzeigen würde der Antrag Roeren nicht treffen. Mit diesen Vorschlägen sind die Eingaben der Presse vollständig einverstanden und darüber hinauszugehen in Bezug auf die Entlastung der Presse, ist wohl nicht nothwendig. Die Eingabe der Preßinteressenten, die unterzeichnet ist von dem „Hannoverschen Courier“, der „Magde- burger Zeitung“ u. \. w. verlangt nur, daß die Redakteure u. \. w. straffrei sein follen, wenn die Anzeige als im Auftrage eines Dritten aufgenommen gekennzeichnet ist. Auch bezüglich der anonymen Anzeigen ist die Cingabe mit meinem Antrage einverstanden.

i: Geheimer Dber - Regierungs-Rath Hauß: Von seiten der Regierungsvertreter is von vornherein gegen die Ergänzung, welche die Kommission in Bezug auf die Presse hat eintreten lassen, Wider- spruch erhoben worten, weil es niht richtig ist, der Presse eine exceptionelle Stellung in dieser Beziehung einzuräumen. Soll aber eine Ergänzung der Vorlage stattfinden, so ist der Antrag Roeren wohl ausreihend. Der Antrag Bassermann ist nicht klar genug für das Publikum und für die Richter, so daß selbst der Wunsch der Presse nit dazu führen follte, eine folhe Aenderung vorzunehmen. _ Abg. Vielhaben: Für die Bildung der öffentlihen Meinung sind die Zeitungen die Hauptsache; weist man diesen eine Ausnahme- stellung an, fo s{ädigt man die Wirkung des ganzén Gesetzes. Die Presse befindet fih in keiner anderen Lage als ein großer Agent, der eine Menge von Artikeln vertreibt. Dieser muß in Zukunft alle ihm von den Fabrikanten zugeshickten Reklamezettel durchlesen. Warum sollen die Zeitungen niht auch die Anzeigen durhch einen besonderen Angestellten prüfen? Bei politishen Nachrichten kommt es auf die Schnelligkeit an; ob eine Anzeige ein oder zwei Tage später erscheint, ist gleihgültig. Deêwegen kann bei Anzeigen eine gründliche Prüfung eintreten.

_ Berichterstatter Abg. Dr. Meyer (fr. Vgg.): Die Verantwortlich- keit des Redakteurs für Artikel, die er niht geschrieben, ja vielleicht nicht einmal gelesen, ist eine Ordnungsbestimmung; anders liegt es aber bezüglih der Anzeigen, die der Redakteur gar nicht kennt.

Abs. 4, wona unter Waaren im Sinne dieses Gesegzes auh landwirthschaftlihe Erzeugnisse zu verstehen sind, veranlaßt keine Debatte.

_Der zweite Antrag des Abg. Bassermann (nl.), be- treffend die Benennung von Waaren mit handels- gebräuchlihen Namen, soll dem § 1 als fünfter Absag angefügt werden. ¡

Der Antragsteller weist darauf hin, daß das Waarenzeichengeseßz solhe Benennungen zulasse; das gegenwärtige Geseß solle diese Be- stimmung nit aufheben, weil dur die Verwendung solcher handels- gebräuchliher Namen keine Täuschung beabfichtigt werde.

__ Abg. Roeren erklärt sich gegen den Antrag, weil die Bes stimmung des Waarenzeichengeseßes, welche haupt sächlich im Interesse der Weingroßhändler getroffen sei, zu vielfachen Klagen, namentlih der kleinen Winzer, Veranlassung gegeben habe. Eine strafrechtliche Verfolgung werde durch das Waarenzeichengesey verhindert, aber die zivilrehtliße Verfolgung follte man in diesem Falle nicht beseitigen. Bei Frankfurter Würsthen, Berliner Blau oder Königsberger Marzipan wisse man, daß diese Waaren nicht in den betreffenden Orten produziert werden, aber beim Wein könnte eine falshe Ursprungs- bezeihnung leiht zu Betrügereien führen.

_Abg. Sch midt- Elberfeld (fr. Volksp.) empfiehlt den Antrag Bassermann, der um so nothwendiger fei, als auch die landwirth- \chaftlihen Erzeuznisse unter die Vorlage fielen. Eine genaue Be- zeihnung des Weines nach seinem Ursprunge könne durchaus nit ge- troffen werden.

_ Abg. Singer: Für Wein allein könnte der Antrag Bassermann vielleicht hingehen. Aber es giebt cine ganze Menge von Volks- nahrungsmitteln, welche sih mit einer bestimmten Ursprungsbezeihnung eingebürgert haben und deren Verkauf unter der üblichen Bezeichnung in Zukunft unter Strafe gestellt werden würde.

Staatssekretär dès Jnnern, Staats-Minister Dr. von Boetticher:

Meine Herren! Wenn Sie einmal in den ersten Absay des § 1 die Worte „über geshäftlihe Verhältnisse“ wirklich aufnehmen wollen, dann glaube ich, müssen Sie, wenn Sie nicht ganz unabsehbare, unheilvolle Folgen im Handel hervorrufen wollen, \sich noth- wendig zu dem Antrag Bassermann verstehen. (Sehr richtig! links) Wie liegt dann die Sahe? Der Herr Vor- redner motiviert seinen Antrag auf Ablehnung des Antrages des Herrn Abg. Bassermann mit der Ausführung: ein unlauterer Wettbewerb liegt garniht voc, wenn das Publikum nicht irregeführt

ist, Diese Auffassung aber entspricht dem Abs. 1 des § 1 nicht. Unlauters