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Frage gestellt wird, ob diese Bestimmung angewendet werden sollte, ‘erklärt: nein, ich ziehe mih vor dieser Sache zurück, schiebe diese Verantwortung dem Reichstage zu, und wenn er mir zustimmt, dann fühle ih mich gesihert. Meine "Herren, mir erscheint dieser Standpunkt nicht würdia für die verbündeten Regierungen. Wenn sie den Muth gehabt haben, einen solchen Paragraphen Jhnen vorzuschlagen, so müssen sie auch den Muth haben, ihn richtig und ungescheut zur Anwendung zu bringen, und ih bin der Meinung, man hätte, wenn man ein Gesetz vorgelegt hätte, diesen Standpunkt nicht in dem Maße eingehalten, als es jet geschehen ist, wo man mit dieser Verordnung auf Grundlage des Gesezes vorgegangen ift. Meine Herren, ich balte es nicht für zulässig, daß man in einem Geseh \{öne Paragraphen mit allerlei Versprechungen von ArbeitersGuß macht und hinterher im Wege der Ausführung mögli viel von diesen Versprehungen wieder zurüzieht. Abg. Graf zu JInn- und Knyphausen (d. kons.): Ich halte daflir, daß die Verordnung nicht eine solche ist, die der Reichstag mit gutem Gewissen ohne weiteres acceptieren kann. Das Bäkergewerbe gehört zu den gesundesten Gewerben, das zeigt fih auch bei den militärischen Aushebungen. Eine wirkliße Sonntagsruhe für das Bäckergewerbe ist nothwendig, aber die Durchführung dieser Ver- ordnung wird 99 ®% aller kleinen Betriebe arg gefährden. Die Meitreaug legt den Nachdruck auf die lange Arbeitszeit, aber wir wollen den Maximalarbeitstag nicht, den allerdings die Herren drüben ie Sozialdemokraten) wünshen. Durch die Beschränkung der rbeit8zeit wird der Lohn der Bäter herabsinken. Das Bäer- erbe wehrt ih deshalb mit Recht dagegen, daß man in die
wo Freiheit des Gewerbes etngreift. An ich mögen s verbündeten egierungen zu der Verordnung beretigt sein, aber für das Bälker- Dewerbe pat fie nit, deshalb lehnen wir sie ab. g
. Molkenbuhr (Soz.): Die Verhandlungen zeigen wieder j , wie platonisch die Arbeiterfreundlihkeit is. Solange e sch um allgemeine Vorsläge handelt, i man ein- verstanden, aber fobald die Vorschläge in die Praxis überseßt werden sollen, da erhebt sich Widerspruch, dann bleibt der Unter- nehmergerinn immer die Hauptsache. Die lange Arbeitszeit findet ch überall neben der normalen, deshalb kann fie nit auf ortsübliche ackwaaren zurückgeführt werden; die Meister nehmen nur im Ber- ans zur Arbeit zu wenig Gesellen an. Redner schildert eingehend die Verhältnisse iu den Bäckereien, zum theil auf Grund einer Spezialuntersuhung, die in Han ug angestellt worden, zum theil auf Grund der ing han? 27 der Kommission für Arbeiterstatiftik, und fährt dann fort: Alle Kulturstaaten außer Deutschland und Nußland haben Gesetze über die Bälkereien; wenn erft einmal Le B une in donselben untersucht werden, daun werden Dinge zu Tage kommen, denen gegenüber die ösfentlihe Meinung noch andere Maßregeln ver- [langen wird. Sollte dies hier der erste Schritt zur Einführung des Maximalarbeitstages sein, so wäre das auch kein Unglück. Wenn die Arbeiter ge{chüÜßt werden, dann könvute vielleiht das Brot etwas theurer werden. Aber für theures Brot sind Sie (die Konservativen) nur zu haben, wenn es sih um den Schuy der Grundrente handekt.
Um 51/4 Uhr wird die Vertagung der Debatte beschlossen. Der Präsident seyt: außer der S eung der Besprehung der Jnterpellation - auch die zweite Lesung des Börsengeseyßes auf die nächste Tagesordnung.
Abg. Singer (Soz.) beantragt, statt dessen die Wahlprüfungen auf die Tagesordnung zu segen, damit bei den nächsten Verhandlungen alle Mitglieder des Hauses legitimiert wären.
Abg. Gamp (Np.) will die Wahlprüfungen von einem bes{hluß- fabigen Hause erledigt sehen ; einige Wahlen würden längere Debatten erursachen. bg. Richter (fr. Volksp.): Die bestrittenen Wahlen könnten l ausgeschieden werden, damit die Wahlen erledigt werden, bei denen eweiserhebungen verlangt werden.
Abg. Singer: Gerade die bestrittenen Wahlen müssen in erster Linie zur Erledigung gebracht werden; die Herren können ja ihre Fraktionsgenossen telegraphisch hierher berufen. Die Bestimmungen des Börsengeseßes, des Margarinegeseßes u. \. w. sind doch auch so wichtig, daß fie ein beshlußfähiges Haus wünschenswerth machen. Abg. Gamp: Wir haben {on mehrfach unsere Mitglieder wegen der Wahlprüfungen berufen; nachdem aber diese niht zur Be- rathung gekommen find, würde eine telegraphisße Berufung keinen Mol ren, i :
er Antrag Singer wird angenommen.
Schluß 51/4 Uhr. Nächste Sizung Donnerstag 1 Uhr. (Fortseßung der Besprechung der Jnterpellation Manteuffel und Wahlprüfungen.)
Preufszischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
57. Sißung vom 22. April 1896.
Eer den ersten Theil der Sißung is gestern berichtet worDen.
Auf der Tagesordnung steht die dritte Berathung des Lehrer-Besoldungsgeseßes. Jn der Generaldiskussion bemerkt
__ Abg. von Eynern (nl.): Verfassungöbedenken können gegen die Vorlage nicht geltend gemacht werden. Das Gesetz enthält so viele Vortheile für die Lehrer, daß wir nur mit shwerem Herzen da- gegen stimmen fönnten. Erleichtert würde uns unsere Stellung dur die Annahme des Antrags Sattler, den wir wieder eingebracht haben, um nochmals in legter Stunde Zeugniß abzulegen gegen das Unrecht, das die Vorlage nach unserer Ueberzeugung den Städten thut. Ein einzelnes scharfes Wort von uns darf Sie nicht bestimmen, eine andere sachliche Stellung zu unserem Antrag einzunehmen. Das Geseß von 1888 hat schon große Unzufriedenheit im Lande erregt, und die Regierung hat dies selbst gefühlt; um wieviel bedenkliher wäre es also, wenn das Unrecht, das jenes Gesetz den großen Gemeinden that, jeßt noch verstärkt wünde. Der Finanz-Minister hat gemeint, die en Städte haben ihre jeßigen Staatszuschüsse eigentli zu Unrecht ekommen. Jeßt joll alfo plôplih Unrecht geworden fein, was man vor wenigen Jahren noch für Necht hielt. Es giebt keine Gemeinde, wo auch nur ein einziger Bürger weiß, daß er weniger Steuern bezahlt als vor der Steuerreform ; das ist do die Hauptsache, nicht aber, ob die Steuern jeyt Staats- over Kommunalsteuern sind. Den Dispo- sitionsfonds werden ja der Finanz- und der Kultus-Minister nah ihrem besten Wissen und Gewissen vertheilen, aber doch nur nach ihrer Luf- fassung der Bedürfnisse, und Minister sind au nur Menschen, und diese Vertheilung kann große Unzufriedenheit in den Städten hervorrufen. In der Begrenzung des Staatszuschusses auf 25 Lehrerstellen liegt kein System, keine Ordnung. Manche größere Stadt ist wegen ihrer Schulden weniger leistungsfähig als cine kleinere Stadt. Die Ein- wohnerzahl ist garniht maßgebend für die Leistungsfähigkeit. Es wird das allgemeine Gefühl in den Städten entstehen, daß eine gerechte Behandlung durch die Gesehgebung niht mehr stattfindet. Der Stachel, den dieses Gesey zurückläßt, wird in den Städten bleiben, auch in Berlin, und das BVolksshulwesen wird darunter leiden, selbst in Berlin. Der Antrag Sattler giebt ‘den Städten doch wenigstens 14 Millionen mehr als die Vorlage. Der Finanz-Minister kann nicht sagen, soweit könne er nit gehen.
Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse: Meine Herren! Wenn am vorigen Sonnabend bei der zweiten Berathung unserer Vorlage das Entgegenkommen gegen die großen
_möglih gewesen, eine Verständigung hierüber noch herbeizuführen. (Widerspruch links. Hört! hört!) Ja, meine Herren, ih muß ja doch Stellung nehmen zu dem Antrage, der hier in dritter Lesung wieder gestellt ist. Meine Herren, ich freue mich darüber, daß die \charfen Ausdrücke, die neulich hier gefallen find in Bezug auf das Prinzip des Gesetzes den großen Städten gegenüber, heute wenn nicht zurückgenommen, so doch fallen gelaffen worden sind. Wir kommen auch mit fsolhen Shärfen nicht weiter. Jch will nur nohmals hervorheben, was ich neulich {hon ausgeführt habe, daß die Regierung darüber auch nicht einen Augenblik im Zweifel gewesen ist, daß sie mit dieser Vorlage den großen Städten niht hat ein Unrecht thun wollen (sehr rihtig! rechts), sondern daß fie die Ungleihmäßigkeit in der Zuwendung von Staats- mitteln, die dur die Schulerleichterung8geseßze plus dem, was den Gemeinden dur die Ueberweisung der Realsteuern zugeflossen ist, hat ausgleihen wollen. (Sehr wahr! rechts.) Die Regterung hat diese Vorlage nit aks ein Unrecht, sondern als einen Alt der ausgleichenden Gerechtigkeit angesehen. (Bravo! rechts.)
Meine Herren, der Herr Abg. von Eynern hat eben gemeint, die Steuerreform sollte man do nicht immer zur Begründung dieser Annahme anführen; es gäbe keinen Menschen, soweit er wüßte, der feit der Steuerreform weniger Steuern gezahlt hätte als früher- Nun, das kann ich nicht zugeben. Jh selbft z. B. bezahle feit der Steuerreform etwas weniger (Heiterkeit), und ich kenne hier eine ganze Reihe von Leuten, denen es ähnlich gegangen ift. Judessen, meine Herren, das spielt hier ja gar keine Rolle. Wenn den großen Städten mit dieser Vorlage, wie sie von vornherein gedacht war, ein Unrecht geshähe, so würde ich der Erste sein, der die Sache aufgegeben hätte, Ih habe mich aber niht davon überzeugen können. Jch erkenne es im vollsten Maße an, was die großen Städte für das Schulwesen gethan kaben; ih nehme aber Anstand, das hier ausführlicher zu wiederholen. Wenn hier die Vor- lage ein Unrecht enthielte, so würde keine noch so warme Anerkennung und würden keine noch so {önen Worte dies Unreht gegen die großen Städte sühnen und den Schaden wieder gut machen können, der dadur angerichtet werden würde. Aber, meine Herren, fo liegt die Sale nicht. Wir weisen es mit aller Entschiedenheit zurück, daß wir den Städten ein Unrecht haben thun wollen oder angethan haben. (Lebhafter Widerspru links.) Wir müssen die rechtlichen Grund- lagen des Gesezentwourfs in vollem Maße aufrecht erhalten. Das ganze Werk, um das es sih hier handelt, is ein Werk des Friedens, und das werden Sie uns doch zutrauen, daß wir dieses Werk des Friedens fehr viel lieber unter einer einmüthigen Zustimmung der Landes- vertretung gemacht hätten, als daß wir es unter der Verstimmung ciner Reihe von sehr bedeutsamen Korporationen in unserem staat- lichen Leben zu stande kommen sehen. Meine Herren, ih habe bei der ersten Berathung in der That die Meinung gehabt, daß die großen Städte felbst, oder wenigstens ein Theil der großen Städte, die Be- rechtigung unferer Vorschläge soweit einsehen würden, daß sie selbst uns die Hand bieten würden, um diese Ausgleichung herbeizuführen, die wir erstreben. Diese Annahme is zu optimistisch gewesen; ih habe mich darin geirrt; aber jeßt noch zu behaupten, daß den großen Städten die Vorlage so, wie sie hier in der zweiten Lesung beschlossen ist, zu einem wesentlichen Bedruck gereichen würde, das, glaube ic, läßt fich beim besten Willen nicht rechtfertigen. Meine Herren, die Finanzverwaltung ist ja mit Rüksicht auf die besseren Finanzen wesent- lih entgegengekommen, die Zurdispositionstelung von 14 Millionen im Laufe der Berathung des Geseßes wird do wenigstens einer großen Zahl der Städte eine wesentlihe Erleihßterung gewähren , und ih bin überzeugt, daß die Städte sehr wohl auskommen könnten, bin auch überzeugt, daß ihr Schulwesen unter diesem Gese nicht leiden wird; dafür werden sie hon von selbst sorgen, weil es sich da um ganz andere Interessen handelt als um bloße Geldinteressen.
Meine Herren, nahdem in der zweiten Berathung des Entwurfs die Majorität dieses hohen Hauses den Antrag des Herrn Abg. Dr. Sattler abgelehnt hat, waren wir nicht in der Lage, uns jeßt eine Ermächtigung zu holen, darüber hinauszugehen. Hätte das ganze hohe Haus, hâtten alle Parteien sih über ein weitergehendes Entgegen- kommen gegen die großen Städte geeinigt, nun, meine Herren, dann würde die Finanzverwaltung ganz gewiß um einige hunderttausend Mark dabei nicht gefeilscht haben. (Hört! hört ! links.) Allein, meine Herren, angesihts des Ecrgebnisses der zweiten Lesung bleibt uns in der That nichts weiter übrig, als unter Wahrung des prinzipiellen Standpunktes der Vorlage die Beschlüsse der zweiten Lesung zu acceptieren. Meine Herren, wir haben den bestehenden Verhältnissen Rechnung zu tragen gesucht, soweit es in unseren Kräften stand, und ih hoffe, daß auch, wenn das Geseß in der Form zu stande kommt, in der es aus der zweiten Berathung hervorgegangen ist, daß es dennoch für unsere Lehrer, unsere Schulen und für unser ganzes Volk, s{ließlih auh für unsere Städte, ein großer Gewinn und Segen sein wird. (Bravo!)
Abg. von Kn app (nl.): Die Vorlage {aft für die Städte eine Imparität , die au der Dispositionsfonds von 14 Millionen niht mehr wieder gutmachen kann. Die Steuerstatistik ist noch nicht die richtige Grundlage für die Beurtheilung des Reihthums der Städte. Meine Vaterstadt Barmen braucht allein 30%) ihrer Steuern für die Schullasten, und die Schulbauten, welche wir bis- her aus Anleihen gebaut haben, follen wir iht aus laufenden Mitteln
bauen. Hoffentlich wird die Nechte einen Weg finden, der uns die Annahme des Gesetzes ermöglicht.
_ Abg. Kn öre (fr. Volksp.): Es wird uns sehr shwer, gegen dieses Gese zu stimmen; aber bei dem Unrecht, welhes man damit den größeren Städten thut, ist es uns zu unserem Bedauern un- möglich, dafür zu stimmen.
Abg. Dr. Sattler (nl.): Jh habe neulich sämmtlihe Gruppen der Schulunterhaltungspflichtigen aufgeführt, um nachzuweisen, daß die Frage der Leistungsfähigkeit hier niht überall geprüft ist. Wenn ich dabei auch die Magnaten nannte, fo beabsichtigte ih selbstverständlich keine Verlegung der konservativen Partei. Wenn der Abg. von Zedliß behauptet, daß ih dur meine Rede es ihm unmöglih gemacht habe, für meinen Antrag zu stimmen, so beweist er, daß er fich von augenblicklihen Stimmungen leiten läßt. Kein Mensch hat behauptet, daß die Regierung den Städten hat Unrecht thun wollen, thatsächlich ist das aber der Effekt der von ihr vorgeschlagenen Mittel. Sie erkennen hoffentlih an, daß große sahlihe Gründe für unseren Friedensvorschlag sprechen. Eine Mehrheit aus Mitgliedern der ver- \chiedensten Parteien wird sih zusammenfinden, um im Interesse der Lehrerwelt einen Schritt vorwärts zu machen. Deshalb fordere ih ie im Interesse des Friedens auf, mit uns für unseren Antrag zu
mmen.
Städte in so objektivem, sahlihem und versöhnlihem Tone diskutiert worden wäre, wie das soeben von dem Herrn Abg. von Eynern ge-
Abg. Damink (kons.) weist darauf hin, daß das platte Land nicht leistungsfähig genug ti, um selbst die Schullasten zu tragen, und
seben ift, meine Herren, dani bin 16 fest überzeugt, wäre es woYl
Abg. Gblers (fr. Vgg.): Die Vertreter der größeren können bei dieser wlGtiges rage doch niht umhin, f zu Stüdte ob die Städte gut oder s{lecht dabei weglommen. Nach dem on der Debatte darf die sachliche ge ia a, niht fallen. Wix sind darin allzumal Sünder. Wenn | i Sattler für ues Antrag au gau milde, so milde wie etwa sein Freund Krause gefprohen hätte, ätte die Rechte den Antrag auch nit angenommen. (s wär wünschenswerth, daß das Geseh an die Kommission Furüdckgewiesen würde, damit die Verfafsungsfrage und die Frage der Städte ründli eprüft werten könnten, fovaß dann eine große Majorität dafür immen könnte. Es hätte aber do keinen Zweck, einen solhen An, trag heute zu stellen. Wenn das Zentrum fassung8bedenken ba hätte es sie au bei der lex Huene haben müssen, bei welher es f wesentli@ au um die Deckung der Schullaften handelte. Die Finanp lage der Städte ist in der Steuerstatiftik noch viel zu günstig dar- gestellt, da is niht Rücksicht genommen auf das Kommunalfteuer, privilez der Beamten und anderes. Der Kultus-Minister befürchtet keine Nachtheile für das Schulwesen in den Städten; meint er also daß in den Gutsbezirken der Stimulus des Staatszuschusses mbit sei, damit für das Schulwesen gesorgt werde ? Wobin soll das Schwanken der Geseßgebung führen, wenn Geseye nah drei, vier Jahren einfach wieder aufgeboben werden, wie jeyt die Gesetze ven 1888 und 1889? Wer kann sih da noh auf ein Geseg dauernd ein, rihten? Justitia eb pietas! Die pietas gegen das Beftehende sollten wir hier stärken. Nehmen Sie den Antrag Sattler an, um den Widerspruch gegen das Gese zu An der in seinen Kon- sequenzen bedenklih werden kann. Nehmen Sie den Antrag so an, alz ob er auf das freundliste und liebenswürdigste begründet worden wäre1
Damit schließt die Generaldiskusfion.
Präsident von Köller: Bezüglich der Verfassungsfrage hat das Haus verschieden verfahren. Bei dem Tes über das Bolks\cul, wesen in tipreuben und Posen im Jahre 18 Fla beschlossen, daß Art. 112 der Verfaffung, insoweit er den
estimmungen dieses Gesezes eERLge geme os, für den Geltungsberelch dieses Vaeyee aufgehoben werde. Und das Haus ftimmte nach drei Wochen noch einmal über das Gesey ab. Im Jahre 1888 nahm das ee beim Geseß über die Grleihterung der La eine By- timmung an, daß Art. 25 der Verfafsung insoweit abgeändert werde, daß die Beihilfe des Staats für den Geltungöbereih und die Dauer des Geseyes au da eintreten kann, wenn der Fall des nachgewiesenen Unvermögens nit vorliegt. Und nach drei Wochen fand wieder eine zweite Abftimmung statt. Das Herrenhaus strich jetoch diesen Zusatz, und das Abgeordnetenhaus stimmte dann auch t das Gesetz ohne A usaß, nahm also an, dor es niht der Verfassung widersprethe, v, hätte das Haus au entschieden, daß im vorliegenden Sesey eine Aenderung der Verfassung nit liegt. Da aber die Ansichten darüber verschieden sind und man auf Verfafsungsbedenken alle möglihen Rüd- sichten nehmen muß, auch der Abg. Rintelen geradezu einen Autrag dahin gestellt hat, werde ich nah der definitiven Abstimmung über das ganze Gesey die Frage ftellen, ob nah drei Wochen noch einmal abgestimmt werden soll. Bejaht das Haus diese Frage, so werde ih nach drei Wochen die Abstimmung über das Gesetz wiederholen lafsen; verneint fie das Haus, so werde ih den Gesezentwurf sofort au dad Herrenhaus gehen lafsen.
Jn der Spezialdiskussion werden die §8 1—6 ohne Debaite unverändert angenommen.
S 7 wird auf Anirag der Abgg. Jr mer (kons.) und A (Zentr.) den abgeändert, daß die Versagun einer Alterszulage in Berlin der Genehmigung des Provinzial: Schulkollegiums unterliegt, während sonst die Bezirksregierung dafür zuständig ist.
Bei Z§ 11 wird ein Antrag des Abg. Freiherrn von L nd Neu kir ch (fr.kons.), welcher die Anrechnung der
Dienstzeit in Privatshulen von der Genehmigung des Unter: rihts-Ministers abhängig machen will, nah kurzer Debatte ab- a S 11 wird n einer neuen, von den Abgg,
rmer und Opfergelt beantragten Fassung angenommen. __ Abg. von Tz\choppe (fr.kons.) Mena, einen § 23 a. einzu- fügen, wonach die Kosten einer nothwendigen Vertretung von Lehrern oder Lehrerinnen von den Schulunterhaltungspflichtigen zu tragen sind.
Der Antrag wird abgelehnt, nahdem sih Abg. Winkler (kons.) agegen erklärt hat, weil eine solche Bestimmung nit in dieses Geseg gehöre. i : S
Zum § 27 (früher 25), welcher die Leistungen des Staats regelt, ist wiederum der Antrag Sattler gestellt, der in der et Lesung abgelehnt worden ist, und nah welchem, wenn
ie einer Gemeinde nah diesem Paragraphen für 1897/98 zustehenden Bezüge geringer sind als der ihr für 1896/97 nah den Geseßen von 1888 und 89 gezahlte Staatsbeitrag, der Mehrbetrag dieses leßteren als fester jährlicher Staats- zuschuß weiter gezahlt werden soll.
Ferner beantragt Abg. Dr. Porsch (Zentr.) einen Zusaß: „Wenn innerhalb mehrerer Gemeinden die Grenzen geändert werden, so wird derjenige Betrag, um welchen si der für sämmtliche betheiligte Gemeinden zu gewährende Staatsbeitrag verringern würde, au fernerhin fortgezahlt. “
Vom Abg. Gothein (fr. Vgg.) liegt ein auf dieselbe S MRE hinauslaufender, redaktionell anders gefaßter An- rag vor.
Abg. Gothein (fr. Vgg): Sein ursprüngliher Antrag habe die Ershwerung der Eingemeindungen derbladeen sollen. G Eine finanzielle Bedeutung für den Staat könne er kaum haben. Zu Gunsten des Antrags Porsch wolle er jedoch seinen eigenen Antrag zurückziehen.
Abg. Dr. Porsch befürwortet kurz seinen Antrag. Finanz-Minister Dr. Miquel:
Ich habe in der Kommission, als die Sache zur Sprache kam, einige Bedenken geäußert, ohne mih jedo gegen die Sache prinzipiell ablehnend zu verhalten. Jh habe namentlich darauf hingewiesen, daß allerdings aus dem Antrage erheblihe Inkongruenzen entstehen können in denjenigen Fällen, wo eine größere Gemeinde sh noch weiter ausdehnen kann innerhalb ihrer eigenen Gemarkung, also in ihrer Einwohnerzahl vielleihßt viel ftärker anwachsen kann als eine Stadt, welhe über ihr Weichbild hinausê- wächst und nun auf kleinere Vorortgemeinden \tößt. Gesammt- gemeinden derselben Größe können danah mit ganz ver schiedenen Zuschüssen bedaht werden, aber ich muß selbst an- erlennen, daß doch wohl dies Bedenken nicht entscheidend ist. Ih bemerke übrigens, daß, ‘wenn ich dem Antrage des Herrn Abg. Dr. Porsh nit entgegentrete, ich allerdings zu den- jenigen Personen niht gehöre, welche geneigt sind, solche Eingemein- dungen, die nicht absolut nothwendig sind, besonders zu fördern. Das ist die Absiht der Staatsregierung, jedenfalls meine persöôn- lihe Meinung niht; denn ih bin im Großen und Ganzen der Meinung, sowohl aus kommunalen als au staatlichen Gründen, daß das unnöthige Vergrößern der großen Städte dur Annektierung und Einverleibung der kleineren Gemeinden in keiner Weise zu begünstigen
ist. (Sehr richtig! rets.)
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
kann nit anerkennen, daß das Geseß die Städte shädige.
86 hat das Haus deny
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
M 97.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Es giebt gewiß Fälle, das muß ih anerkennen, wo die Nothwendig- feit so ftark ist, daß man über diefe Bedenken hinweggeht, obwohl andere Fälle mir bekannt sind, wo ih persönlih. der Ansicht war, daß solche Nothwendigkeit nit vorliege, sondern Nebenrüdsichten zu solchen Eingemeindungen führten, die an sich nicht \tihhaltig waren. Jn den meisten Fällen liegt das Bedürfniß der Eingemeindung wesentlich nur in der Frage der Entwässerung und Bewässerung, und da wird man sich in vielen Fällen durch Zweckoerbände helfen können, ohne zu einer vollkommenen Verschlingung der kleineren Gemeinden überzugehen. Aber ich erkenne an, daß allerdings auch Fälle vor- fommen, wo es auch im staatlihen Interesse ist, namentlich auch in Beziehung auf die Polizeiverwaltung, zu solchen Eingemeindungen überzugehen, und wo das Interesse beider in Betracht kommenden Gemeinden es erheischt, und da möchte ich allerdings eine Ershwerung auf dem Schulgebiete nicht eintreten zu lassen.
Es hat auch etwas Widerstrebendes, wenn eine solhe Verbindung zweier Gemeinden stattfindet, daß das der Staatskasse zum finanziellen Northeil gereichen foll ; darauf hat der Staat in einem solhen Fall jeden- falls gar keinen Anspruch, und ih glaube, da ja nun auch von mehreren Seiten des Hauses der Wunsch geäußert wird, daß man in der Beziehung entgegenkommen möchte, — so möchte ih, zumal auch die finanzielle Frage zwar nicht ganz so steht, wie der Herr Abg. Gothein sie be- zeichnet hat, ¡als wenn in cinem Fall der Staat einen Vortheil, in anderen mehr Nachtheile haben könnte, und sfich das ausglihe, viel- mehr überwiegend wohl eine kleine Mehrbelastung durch den Antrag entstehen dürfte, aber doch niht von einer solhen Importenz ist, die Entscheidung über den Antrag Porsch dem hohen Hause anheimstellen.
Aba. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.) bekämpft den Antrag Porsch, um nicht die Inkommunalisierung von Vororten in große Städte zu erleihtern. Nach 15 Jahren werde niemand verstehen, weshalb eine solhe Gemeinde einen höheren Staatszushuß bekomme als eine andere, bei der keine Inkommunalisierung statt- gefunden habe.
Abg. Ehlers spricht sih für den Antrag Porsch aus; die großen Städte hätten niht das Streben, Vororte sich einzuverleiben, sondern müßten es thun, weil ihnen die Vororte au Lasten verursachten.
Abg. Dr. Irmer erklärt für seine Person, dem Antrag Porsch
zustimmen zu wollen. N Abg. von Eynern befürwortet gleichfalls den Antrag; gerade
wenn der Staat nah einer Inkommunalisierung die Zuschüsse nicht mehr zu leisten brauche, könne ein sparsamer Finanz-Minister, den wir ja heute noch nit hätten, die Inkommunalisierung fördern und begünstigen. Wenn Herr von Heydebrand das Anwachsen der großen Städte nit wolle, müsse er also gerade für den Antrag Porsch stimmen.
Finanz-Minister Dr. Miquel:
Ein Finanz - Minister, der în dem Bewußtsein, daß die Ein- verleibung der beiden Gemeinden nihts nüßen würde, noch auch staatliche Interessen vorliegen, bloß, um für die Staatskasse ein paar hundert Mark zu sparen, zu einer solhen Maßregel seine Zustimmung oder sogar seine Förderung gewähren würde, hat in Preußen nie eristiert und wird nie existieren. (Sehr richtig! rechts.) Also diefe Besorgniß — obwohl ih ja in Bezug auf das Resultat mit dem Herrn Abg. von Eynern nicht weit auseinander bin — die er gegenüber dem Herrn Abg. von Heydebrand geltend macht, würde mich in keiner Weise für seine Ansicht bestimmen.
Ich habe meine generellen Aeußerungen über die Frage der Ein- verleibung nur gemacht zu dem Zweck, damit man niht im Lande glaubt, die Regierung, wenn sie diesem Antrag zustimmt, verfolge damit die Absicht, dieje Eingemeindungen besonders zu begünstigen und zu befördern. Die Frage der Einverleibung der kleineren Ge- meinden in größere ist eine Frage, die nit nah einem Prinzip be- urtheilt werden kann, sondern eine Thatfrage, eine Lokalfrage, nah Lage des einzelnen Falles zu beurtheilen. Aber ein Prinzip aus der Sache zu machen, weil etwa die Verwaltung etwas bequemer wird, oder Schwierigkeiten sonst vorhanden sind in Bezug auf die Kanalisation oder Entwässerung, oder weil die Polizeiverwaltung etwas leihter gehandhabt werden kann, — ein folches Prinzip der Begünstigung der Einverleibungen aufzustellen, liegt der Staatsregierung vollständig fern.
Wenn man für diesen Antrag stimmt, so kann man nur die- jenigen Gründe namentlich entscheidend sein lassen, die ih vorhin angeführt habe, und die auß von Herrn Jrmer angeführt sind. In den Fällen, wo wirklich eine Ein- verleibung nothwendig oder nüßlich im Interesse des Staats und der beiden Kommunen is}, darf man niht auf dem Ge- biet des Schulwesens ein künstlihes Hinderniß herbeiführen. Die Frage, ob man dadurch die Einverleibung geradezu begünstigt, möchte ih au verneinen; denn da sind doch in der Regel andere Gesichts- punkte entscheidend. Man kann vielleicht sagen: man erlcichtert fie, man nimmt ein Hinderniß weg; aber dann ist es do \{chließlich auch Sache der Aufsichtsbehörde, die Gesichtspunkte, die in Wahrheit ent- sheidend sein müssen, au in Betracht zu ziehen.
Der Antrag Sattler wird abgelehnt. Dafür stimmen außer den Nationalliberalen noch die beiden freifinnigen Parteien, der größere Theil der Freikonservativen und ein kleiner Theil des Zentrums.
e wird darauf mit dem Antrag Porsch angenommen. Der Rest des Gesehes wird ohne Debatte genehmigt.
Die Frage, ob noch eine zweite Abstimmung über das Gese nöthig sei, wird gegen die Stimmen des Zentrums, der Bolen, der Freisinnigen und auch einiger Mitglieder der Rechten verneint. Darauf wird das Gesey im Ganzen definitiv angenommen.
Es folgt die Berathung folgender, von der Kommission beantragter Resolution : Die Regierung zu ersuchen, dem Land- tage baldigst ein allgemeines, auf A und konfessioneller Grundlage beruhendes Volks\schulgeseß vorzulegen.
Die Abgg. Dr. Arendt (fr. kons.) und Genossen be- antragen dazu folgenden Zusaß : unter Abstandnahme von den zur Erreichung dieses Zieles niht erforderlichen, mit der
Berlin, Donnerstag, den 23. April
Staatshoheit Vorschlägen des von 1892.
_Abg. Hobrecht (nl.) weist auf das Schiksal der Vorlage von 1892 hin, die die Regierung nur zurückgezogen habe, weil sie einsah, daß dieselbe dem Lande keinen Segen bringen werde. Eine neue Bor- lage würde dieselbe Aufregung im Lande wieder hervorrufen. Es gebe genug Unzufriedenheit, man müsse den Anlaß dazu nicht ver- mehren. enn die Resolution angenommen werde, solle wenigstens auch der pusa der Freikonservativen angenommen werden. Er bitte um die Annahme dieses Antrags, aber um Ablehnung der Resolution.
Abg. Bartels (kons.) betont die Nothwendigkeit eines allge- meinen Schulgeseßes; sonst bilde das Lehrerbesoldungsgeseß ñur ein Bildwerk ohne Füße, ja ohne Kopf. Die Resolution sei die noth- wendige nag dieser Borlage. Die Volkss{chule müsse auf christ- liher fkonfessioneller Grundlage beruhen, wie es der Bei bel Ent- wurf von 1892 vorgeshlagen habe. Der Abg. von Zedliß habe ih neulich auch zur hristlihcn, konfessionellen Volksschule bekannt, der freifonservative Antrag enthalte aber eine starke Zumuthung an die Regierung. Unter konfessioneller Volksschule sei zu verstehen, daß auch für konfessionelle Minderhciten bei genügender Schülerzahl ord- nungêmäßige Schulen eingerihtet werden, und daß man der Kirche eine leitende Einwirkung auf den Religionsunterriht gebe. Er bitte um die Annahme der Resolution und beantrage die namentliche Ab- stimmung darüber.
Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Jch werde den Entwurf eines Volks\{hulgeseßes, den mein verehrter Amtsvorgänger, der Herr Graf Zedlitz, hier im Jahre 1892 vorgelegt hat, und der hier diskutiert ist, heute nicht diskutieren, weder generell noch in den einzelnen Bestimmungen. Wir würden damit zwar ohne Zweifel in eine hochinteressante Diskussion hineinkommen, aber wann wir damit fertig werden würden, ist gar- niht abzusehen.
Meine Herren, man kann die Frage aufwerfen, ob einer noh nicht gefaßten Resolution gegenüber es für die Negierung geboten und nüßlich ift, ihre Stellurg dazu darzulegen. Ih habe aber bei der Tragweite der Frage, um die es sich hier handelt, die Empfindung, daß Sie alle von mir wohl erwarten werden, daß ich mich nicht einfach s{chweigend bei dieser Frage verhalte (sehr rihtig!); ih möchte das um so mehr thun, als eine Antwort, die ich kürzlich im anderen Hause auf eine Anfrage ähn- lihen Inhalts gegeben habe, zu dem Mißverständnisse Veranlassung gegeben hat, daß ih in diefer Beziehung (Abg. Rickert: sehr wahr!) meine persönliche Stellung gewechselt hätte — ein Mißverständniß, das ih nit veranlaßt habe, sondern das lediglih von der Prefse herbei- geführt ist, ohne daß irgend ein Grund dazu vorliegt.
Nun, meine Herren, was wird mit dieser Resolution, wie sie unter Nr. 4 Ihres Berichts vorgeschlagen i}, erreiht werden? Er- reiht wird damit werden, daß die Frage der thunlichst baldigen Vor- legung cines allgemeinen Volks\chulgeseßes auf chrislliGer und kon- fessioneller Grundlage auf die Tagesordnung des Königlichen Staats- Ministeriums kommen muß und, wie ih glaube, au das, daß diese Frage von dieser Tagesordnung sobald nicht, ja vielleicht nie wieder ver- s{chwinden wird, bis sie in irgend einer Weise ihre Erledigung gefunden hat. (Unruhe und Bewegung.) — Nun, meine Herren, bitte, lassen Sie mich doch ausreden! Ein Novum wird damit nicht geschaffen weder mit der Annahme noch mit der Ablehnung dieser Resolution. Meine Herren, die Frage nah der Vorlegung eines allgemeinen BVolksschulgeseßes hat niht nur {hon seit langen Jahren, sondern au seit dem Jahre 1892 fortwährend auf der Tagesordnung der Regierung gestanden. Darüber, daß die Verfassung darauf hinweist, ein® Kodifikation unseres Schulrehts vor- zunehmen, kann nicht der mindeste Zweifel bestehen, und hon dadur ist die Regierung genöthigt, sh mit dieser Frage allen Ernstes zu befassen.
Es besteht darüber, daß wir ein Volksschulgeseß ins Auge fassen, daß wir es zu bekommen suchen müssen, und zwar sobald als mögli, weder bei der Regierung ein Zweifel noch, wie ih glaube, bei irgend einer Partei dieses hohen Hauses; die Zweifel bestehen nur über das Wie und über das Wann.
Was nun das Wie anlangt, so ist in der Resolution, wie sie hier vorliegt, eine ganz deutliche Direktive gegeben, nämlih die in den Worten „auf christliher und konfessioneller Grundlage“. Und diese Direktive, die allerdings sehr allgemein ist, wird einigermaßen ein- geshränkt durch den Antrag, den der Herr Abg. Freiherr von Zedliß gestellt hat, der gewisse Bestimmungen, die zur Erreichung des Zieles nicht erforderlih gewesen seien, aus dem Geseß, aus der Vor- lage von 1892 hier ausgeschieden haben will.
Nun, meine Herren, beide Formulierungen sind so allgemein, daß sich kaum darüber diskutieren läßt. Ich will nur darüber keinen Zweifel lassen, daß unsere Volksschule nah unserer Verfassung ohne jeden Zweifel eine christlihe und auch eine konfessionelle ist, und, meine Herren, au darüber möchte ih keinen Zweifel lassen, daß diese That- sache so veränderlih, wie sie hier wiederholt im hohen Haufe dar- gestellt ist, keineswegs ist. Sie beruht niht bloß auf administrativer Willkür, sie beruht in erster Linie auf der Verfassung, dur die fie festgelegt ift, sie beruht auf dem Allgemeinen Landrecht, und fie beruht auf einer großen Menge zahlreicher geseßlihen Bestimmungen, die ausdrücklih den christlihen und zum großen Theil au den konfessio- nellen Charakter unserer Volksschule festlegen. Meine Herren, ih will das hier nicht näher ausführen, will auch auf die Frage der Behandlung der vorhandenen und der Zulassung etwaiger neuer paritätisher Schulen hier nicht näher eingehen, weil das uns sehr tief in die tehnishen Details der ganzen Frage hineinführen würde, und weil das insoweit cine Frage der Zukunft ist, als sie ge- löst werden muß in dem künftig vorzulegenden Entwurf. Jch habe nur zu konstatieren, daß die Königliche Staatsregierung darüber nicht im Zweifel if, daß wir eine christlihe und nah Maßgabe der Ver- fasungsurkunde fkonfessionelle Volksshule haben, und daß es, unsere heilige Pflicht ist, diesen Charakter unserer Schule zu erhalten.
Meine Herren, nun bleibt noch übrig die Frage nah dem Wann. In dieser Beziehung hat fi in den Voraussegungen, auf Grund deren ih wiederholt meine persönliche Auffassung und die der Königlichen Staats-
unvereinbaren Entwurfs
regierung hier darzulegen die Ehre gehabt habe, nichts geändert.
1896.
(Unruhe rechts und im Zentrum.) Auch die Königliche Staatsregierung theilt die Auffassung, daß der Zeitpunkt, in welchem es politisch mög- li, räthlich und geboten ist, ein allgemeines Volksshulgesez vor- zulegen, in diesem Augenblick noch niht gekommen ift (hört! hört! rechts und im Zentrum. Unruhe), — in diesem Augenblick noch niht gekommen is! (Hört! hört!) Wann dieser Zeitpunkt kommen wird, {teht dahin; er kann bald kommen (Lachen rechts und im Zentrum), er kann \sich auch noh verzögern. (Heiterkeit. Lachen und Unruhe rechts und im Zentrum.) (Glocke des Präsidenten.) Meine Herren, daß Ihnen seit dem Jahre 1892 kein Volks\chul- geseß vorgelegt worden ist, das beruht nicht auf einer leihtfertigen Auffassung der Verhältnisse, sondern auf ernsten und gewissenhaften Erwägungen politischer Natur, und, meine Herren, die Staatsregierung wird sich allzeit der Pflicht bewußt bleiben, die Verhältnisse darauf zu prüfen, ob der Zeitpunkt der Vorlegung des Volks\chulgeseßes ein- gêtreten ist, und sobald sie ihn als eingetreten ansieht, wird fie ihre Pflicht au erfüllen. (Lachen.)
Meine Herren, auf diesem Standpunkt habe ih gestanden, auf diesem Standpunkt stehe ih noch, und es wäre Spiegelfehterei, wenn ih den Versuch machen wollte, Jhnen hier etwas Anderes zu sagen. Ich werde offen und ehrlich die Konsequenzen dieser meiner Ueber- zeugnng tragen und habe den vollen Muth dazu; darauf können Sie sich verlassen.
Nun, meine Herren, möchte ich noch eins hinzufügen. Der kräftigste Schritt vorwärts in der Richtung der Erfüllung des Ver- langens, dem in dieser Resolution Ausdruck gegeben wird, is nach meiner Ueberzeugung heute gethan durch die Annahme des Lehrer- befoldung8geseßes (Widerspruh rechts und im Zentrum); darin kann ih dem Herrn Abg. Bartels beipflihten. Und da, meine Herren, möchte ih mich do, ehe die Diskussion ges{lossen wird, noch der Pflicht entledigen, Ihnen allen, und zwar allen Parteien dieses hohen Hauses für die Hingebung und die Treue zu danken, mit der sie in der Kommission und in der langwierigen Berathung geholfen haben, das Geseß zu stande zu bringen. (Unruhe rechts und im Zentrum.)
Ia, meine Herren, ih habe die Empfindung, daß ich allen Grund dazu habe, und wenn ich es nur thäte namens der Lehrer, denen Sie nah meiner Ueberzeugung einen fehr großen Dienst mit diesem Gesetz- entwurf erwiesen haben.
Ich weiß auch, daß der Entwurf feine Haken und Häkchen hat, aber ih glaube, daß er marschieren wird in der einen oder anderen Form, und wenn er marschiert, dann bin ist fest überzeugt, Sie haben damit ein gutes und großes Werk gethan und haben ein Anfangs- stadium geschaffen, aus dem ganz gewiß auh weitere segens8volle Ent- widelungen hervorgehen werden. (Rufe: Vertagen!)
Ein Vertagungsantrag des Abg. von Eynern wird nah 4 Uhr abgelehnt unter heftigem Lärm der sehr starken Minderheit.
Abg. Rickert: Wie die Konservativen auf wirthschaftlichem Gebiet ihre Ansichten durhgeseßt haben, so wollen fie jeßt auh auf dem Gebiet der Kultur dem Volk Fesseln anlegen. Wir haben jeßt das Lehrerbesoldungsgeseß gemaht und können auch ein Scul- dotations8geseßp machen ohne ein allgemeines Schulgesey. Jch würde den Kultus-Minister bitten, niht nur für den Augenblick, sondern für lange Zeit hinaus die Vorlage niht zu machen, wenigstens nicht vor den In Wahlen, oder aber höchstens in der leßten Session vor den Wahlen. Wäre die Frage 1892 den Wählern vorgelegt, so wäre der Zedlit’she Entwurf auch durchgefallen. Mögen die Konservativen doch selbst einen Entwurf einbringen, sie werden uns auf dem Plat finden; wenn i Agitationen und Unruhen wollte, könnte ih das nur wünschen, denn dann würde das Volk aus seiner jeßigen schlafen Haltung aufgerüttelt werden.
Ein neuer Vertagungsantrag des Abg. von Eynern m wiederum von den Konservativen und dem Zentrum ab-
elehnt.
Y Abg. Dr. P ors (Zentr.) erklärt, daß seine Freunde einmüthig für die Resolution stimmen werden. Es harrten mehrere Fragen, namentlich die der Unterhaltungspfliht, der dringenden Grledigung, umsomehr als die Anschauungen im Kultus-Ministeriuum wechseln, ile z. B. die Ausführung des Falk’shen Erlasses zeige. Je sei die Schule nicht durchweg christlich und konfessionell. Die Wablen von 1893 seien die Antwort auf die Zurückziehung des Schulgesetzes ge- wesen und hätten die Majorität für das T verstärkt. Seiner Partei könne es nur angenehm sein, wenn die Regierung das Haus auflôse und die Frage dem Volke vorlege.
Abg. von Eynern beantragt abermals die Vertagung und zu- gleih die namentlihe Abstimmung über diesen Antrag, den er damit begründet, daß es bei der späten Stunde den Gegnern nicht mehr möglich sei, ihren Standpunkt genügend zu kennzeihnen.
Vize-Präsident Freiherr von Heereman macht darauf aufmerksam, daß eine namentlihe Abstimmung über einen Verta Ars nicht zulässig sei.
er Antrag auf Vertagung wird abermals abgelehnt.
Abg. Freiherr von Zedliy und Neukirch (frkon}.) erwidert, daß die Wahlen von 1893 unter dem Einfluß der agrarischen Be- wegung und der Militärvorlage gestanden hätten, niht aber des Schulgeseßes. Nedner bekämpft den Einfluß der Hierarchie auf die Schule und will einem Schulgeseß nur dann zustimmen, wenn die Staatshoheit ausreichend gewahrt werde. Er bitte um die Annahme seines Zusatzantrages, und wenn dieser abgelehnt werde, um die Ab- lehnung der Refolution.
Ein Schlußantrag von konservativer Seite wird gegen die Stimmen der Nationalliberalen und Freisinnigen ange- nommen. Die Nationalliberalen und Freisinnigen verlassen den Saal.
Der Zusaßantrag der Freikonservativen wird gegen die Stimmen dieser Partei abgelehnt.
Die Resolution wird in namentlicher Abstimmung mit 209 gegen 43 Stimmen er Freikonservativen) gena
chluß gegen 51/, Uhr. Nächste Reg onnerstag 11 Uhr. (Kreditvorlage wegen der Kornhäufer.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die Neichsstempelpfliht von Aktien kann, nah cinem Urtheil des Reichsgerihts, VI. Zivilsenats, vom 16. Dezember 1895, niht dadur umgangen werden, O die Herstellung neuer Aktien- urkunden von abrocihendem Inhalt erseßt wird dur irgend eine
Veränderung des das Rechtsverhältniß der Aktionäre näher be-