1896 / 99 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Apr 1896 18:00:01 GMT) scan diff

E E E E

Vermuthung geschöpft hat. Das Gegentheil ift in den Motiven ausgeführt. Der Zentralverband der deutshen Industriellen hatte in feinen Vorschlägen von 1882 ausdrücklih den Wunsch ausgesprochen, es möge der Handelskammerbezirk und der Regierungsbezirk zusammenfallen. Ich habe mi nit auf diesen Standpunkt gestellt, sondern ih habe von vornherein an die Handelskammern die Frage gerichtet : ift es rihtig, mehr die Zusammengehörigkeit zu dem Verwaltungsbezirk oder die Zusammengehörigkeit der Interessen zu berücksihtigen? Schon aus der Frage war ersichtlich, daß meinerseits die Zu- sammengehörigkeit der wirthshaftilihen SInteressen für die Hauptsache gehalten würde. Die Beantwortungen gingen meistentheils dahin, daß dieser Gedanke für rihtig gehalten wird, und deshalb hat er auch in den Motiven ganz ausdrücklich Anerkennung gefunden.

Meine Herren, es ist nicht die Absicht dieser Vorlage, die be- ftehenden Handelskammern alle zu flreihen, dann einen Zirkel zu nehmen und aus dem Staatsgebiet nah dem Zirkel neue Handels- kamimerbezirke zu mahen. Diese Absicht liegt mir vollständig fern ; ih hatte geglaubt, das wäre in den Motiven so deutlich ausgesprohen, daß ih mich gegen diese Vermuthung geschütt glaubte. Meine Herren, die Gestaltungen, die nach dem Geseh den Handelskammern gegeben werden, werden garnicht so er- heblih von dem abweichen, was wir augenblicklich vor uns haben. Wenn die Herren beschließen sollten, das Geseß einer Kommission zu überweisen, so werde ich Jhnen für jeden Bezirk mittheilen, wie ih mir ungefähr die künftige Gliederung denke, und wir werden uns dann eingehend darüber unterhalten. Es liegt nicht in meiner Absicht, die Handelskammern, die an sich leistungsfähig sind, die einen Bezirk umfafsen, der ihnen die Auswahl der geeigneten Persönlichkeiten zur Vertretung ihrer Interessen geftattet, zu beseitigen.

Meine Herren, der Herr Abg. Stengel hat erwähnt, man könne Handel und Industrie überhaupt nicht örtlih organisicren, sondern man könne sie nur auf Grund der Berufsgenofsenschaften und in freien Vereinigungen organisieren. Meine Herren, das is eine Verurtheilung des bisherigen Vertretungssystems. Meine Herren, die Genofsen der einzelnen Industriezweige haben sich zur Vertretung ihrer speziellen Interefsen bei uns in ausgedehntestem Maße in den freien Ver- einigungen zusammengefunden und das ist meines Erachtens ein voll- ftändig rihtiger Weg. Hier finden sie völlig freie Bewegung und sind befreit von jeder Rücksihtnahme auf andere Interessen.

Wir haben heute keinen bedeutenden Industriezweig, der {ih nicht in einer freien Vereinigung seiner Genossen zusammengefunden bâtte, die sich meistens über das ganze Reich erstreckt. Es is auch seitens der Regierung nit versäumt worden, in Fragen, die solche Interessenzweige betreffen, sie zu Rathe zu ziehen. Aber, meine Herren, die Handelskammern haben seit ihrem Bestehen eine absolut andere Bedeutung gehabt. Als man fie gründete, hatte man den Gedanken, daß man in bestimmten, abgegrenzten Bezirken Handel und Industrie vereinigen wollte, um die örtlichen Interessen dieser Bezirke in geeigneter Weise wahrzunehmen. Dieser Gedanke hat sih immer weiter ent- wickelt; er hat si gestärkt und wird heute seitens der Betheiligten als ritig festgehalten. Will man Handel und Industrie nicht anders behandeln, wie man die Landwirthschaft behandelt hat, wie man das Handwerk behandeln will, so kann man doch meines Erachtens billiger Weise ihnen die Organisation nah örtlih abgegrenzten Bezirken nicht versagen. Auch ih halte übergroße Handelskammerbezirke nit für rihtig. Jch bin deshalb garniht der Meinung, daß man überall den Regierungsbezirk als die Grenze des Handelskammer- bezirks mahen soll, obgleih e ja au Handelskammern giebt das muß ih gegenüber dem Herrn Abg. Stengel betonen —, die einen ganzen Regierungöbezirk umfassen und ihre Aufgabe bisher in höchst dankenswerther Weise gelöst haben. Ih will bloß an den Regierungsbezirk Oppeln mit seiner entwickelten Industrie erinnern, in dem die Wahrnehmung der wirthschaftlichen Interessen dur eine den ganzen Bezirk umfassende Handelskammer in ciner durhaus sahgemäßen Weise vor sih geht. Ich habe nicht be- merkt, daß die Verhandlungen diefer Kammer unter dem Mangel an Interesse ihrer eigenen Mitglieder litten.

Nun, meine Herren, wende ih mi zu eincm weiteren prinzipiellen Einwand, dem des Herrn Abg. von Eynern, welcher der Meinung ift, daß die Kammern nicht im Partikularstaate, sondern durch das ganze Deutsche Reih hätten gebildet werden sollen. Meine Herren, ih habe mir auch die Frage vorgelegt, ob es richtiger ift, die Handelskammer-Organisation im Wege der Reichégesetzgebung zu versuhen oder ob ich sie für Preußcn allein in Angriff nehmen soll. Mich haben zwei Erwägungen zu dem leßteren Wege geführt : zunächst die Besorgniß, daß die Anschauungen und Interessen über und an dieser Frage im Reih noch sehr weit auseinandergehen, und zweitens die Erwägung, daß die niht zum Deutschen Reich gehörigen Staaten, mit Ausnahme einiger kleineren Staaten, bereits eine völlig abgeschlofsene Organisation in örtlih abgegrenzten Handels- oder Gewerbekammern haben. Preußen allein ist es, wo große Landstriche einer solchen Organisation nit unterliegen und wo die Bildung der Handelskammerbezirke so außerordentlich verschieden sowohl in Bezug auf ihre Ausdehnung wie auf ihre Leistungsfähigkeit erfolgt ist. Auch die Handelekammern haben sih diesen Erwägungen angeschlossen.

Nun, meine Herren, was die Einzelheiten betrifft, so möchte ih mi augenblicklich nur auf wenige Dinge beschränken.

Es ist als ein Bedenken von dem Herrn Abg. Stengel hervor- gehoben worden, daß der Handelökammer-Sekretär vermuthlih in der Zukunft ein Mann sein müßte, der seine zwei juristischen Prüfungen abgelegt hätte. Auch hier, meine Herren, weiß ih nicht, aus welhem Paragraphen des Geseyes oder aus welhem Theil der Motive der geehrte Herr Abgeordnete diese Vermuthung {öpft. Das Gegentheil ift au hier ausgesprochen worden! Es ift ausdrücklich ausgesprochen worden, daß ich es niht für richtig halten würde, im Gescyz die Qualifikation der Handelskammer-Sekretäre vorzuschreiben. Es ift ausdrücklich der Handelskammer die Wahl des Sekretärs überlassen worden, und entgegen dem Vorschlage, den früher der Zentralverband der deutschen Industriellen gestellt hatte, die Handelskammer-Sekretäre der Bestätigung der Regierung, der Aufsichtsbehörde zu unterwerfen, ift dieses Bestätigungsrecht niht aufgenommen, um den Handels- kammern völlige Freiheit in der Wahl ihrer Sekretäre zu geben.

Meine Herren, die Frage der Wahlabtheilungen möchte ih im gegenwärtigen Augenblick auch niht näher berühren. JIch will auch hier nur darauf aufmerksam machen, daß das Gesetz den Handels- kammern es überlassen hat, die Wahlabtheilungen threm Interesse gemäß zu gestalten, und daß nur für den Fall, daß eine solhe Ge-

ftaltung nicht zu stande kommt, dann die Bildung zweier Wahl- abtheilungen platgreifen foll.

Meine Herren, es find dann Bedenken hervorgehoben worden gegen die Möglichkeit, daß die Handelskammern ihre Mit- glieder mit 10% der Gewerbesteuer ohne Zustimmung des Ministers besteuern dürfen. Ih halte diese Bestimmung niht für eine der wesentlichsten; wenigstens ist die Frage, ob hier 10% gegriffen werden sollen oder nicht, eine Sache, über die wir uns, glaube ih, unshwer verständigen.

Der Herr Abg. Kircher, der sich ja sonst in sehr freundlicher Weise zu dem Geseh geäußert hat, hat es als einen Fehler des Ge- seßes bezeihnet, daß in dem Gesez nit die Pflicht der Staats- behörden ausgesprochen sei, die Handelskammern über solche Gesetze und Verordnungen, die ihre Interessen betreffen, zu hören. Meine Herren, es lag sehr nahe, diesen Paragraphen genau so zu formu- lieren, wie er im Landwirthschaftskammergeseß formuliert is die Fafsung ist genau dieselbe.

Nun, meine Herren, hat besondere Bedenken, besonders auch bei dem Herrn Abg. von Eynern, der § 22 erweckt. Er hat eine ziemli be- ängstigende Schilderung von den Folgen dieser geseßlichen Bestimmung gemacht ; er hat si unter anderem vorgestellt, daß, wenn der „Geheim- Rath“, den er ja vor allen Dingen auf dieser Erde fürchtet (Wider- spru des Abg. von Eynern) nit fürchtet, i bitte um Ent- {uldigung (Heiterkeit), das is wohl ein unrihhtiger Ausdruck: den er aber für einen der bedenklihsten Persönlichkeiten dieser Erde hält also wenn ein solher Geheim-Rath mal cine statistisGe Arbeit zu machen hat, daß er daun den Handelskammern anbefehlen Tönnte, ihm dazu das geeignete Material zu schaffen. Das war wenigstens nicht meine Absicht, eine folhe Bestimmung in das Gesetz zu bringen. Ih habe den § 22 deshalb aufgenommen, weil die Handelskammern häufig selbst darüber geklagt haben, daß die von ihnen an thre Mitglieder gerihteten Fragen überhaupt nit beantwortet werden. Sie halten diesen Zustand für durhaus unerfreuliß und haben ihrerseits eine Remedur gewünscht; im übrigen erkläre ih, daß ich diese Bestimmung nicht für eine kapitale halte, und sollte seitens des Abgeordnetenhauses fie für bedenklich und nit acceptabel gehalten werden, so würde ih mi darin zu finden wissen.

Nun möchte ich nur noch den Schlußworten des Herrn von Eynern einige Schlußworte entgegenstellen. Er hat gesagt: dieses Gesetz ent- spricht der vorhandenen Organisations- und Schablonisierungswuth. Meine Herren, wenn das wirklich so ist, dann theile ih diesen Fehler mit faft allen Handelékammern unserer Monarchie; denn sie alle haben sih, vordem dies Geseß vorgelegt ist, dahin ausgesprohen, man möge den Handelskammern eine obligatorishe Organisation geben , und nahdem dies Gesetz ihnen vorgelegt ist, haben fie ih mit wenigen Ausnahmen durchaus zustimmend ausgesprochen. Also ich habe wentgstens den Trost, daß diese Schablonisierungswuth von den bei diesen Fragen Nächstbetheiligten getheilt wird. Nun, meine Herren, liegt doch die Sache so: Ih habe mir bereits gestattet, darauf hin- zuweifen, daß dies Geseß einem alten Wunsche von Handel und Industrie entsprichzt. Für mich liegt die prinzipielle Bedeutung des Gesetzes darin, daß es einen Fortichritt bedeutet in der korporativen Organisation unserer Berufsstände, ein Anspruch, der bisher nah meiner Kenntniß der Dinge doch auch von den kTonser- vativen Parteien erhoben worden is. Meine Herren, ih finde den Werth einer solchen Organisation erstens darin, daß die Einzel- kräfte zusammengefaßt werden zu einer gemeinsamen Kraftäußerung, die fich durch die zusammengefaßten Kräfte erheblih potenziert. Der Herr Abg. von Eynern hat getadelt, daß den Handelskammern neue Aufgaben zugewiesen worden seien. Ja, meine Herren, darauf lege ih allerdings einen recht erheblihen Werth, und ich möchte nur be- merken, daß doch cine Reihe von Handelskammern ihre Aufgaben ret ernstlich auffassen. Jch will nur an die Handelskammer in Halberstadt erinnern, die jeßt in einer ganz umfassenden Weise den Unterricht der Lehrlinge in die Hand genommen hat. Das ist ein Beispiel, welches, wie ih hoffe, günstig wirken wird, und das zeigt, daß die Zusammenfassung der Kräste in einen größeren Bezirk ganz andere Resultate erzielen kann, als wenn man die Einzelkräfte d selbft überläßt.

Zweitens finde ih den Werth der korporativen Organisation der Berufsstände darin, daß sie in der Organisation in ganz anderer Weise in der Lage sind, ihre Interessen der Staatsregierung gegen- über zu vertreten. Kleine Handelskammern, die sich auf den Bezirk kleiner Städte beshränken, mit einem Etat von 500 und 600 (4, sind keine genügende Interessenvertretung; von einer Geltendmachung ihrer Anschauungen kann nicht die Rede sein. Den Herren, die \ih dafür interefsieren, würde ih den handgreiflichsten Beweis dur die Vor- legung einiger Berichte führen können; es giebt sogar Handels- kammern, von denen überhaupt keine Jahresberihte herausgegeben sind. Meine Herren, darnach glaube ich doch, daß man zugeben muß, daß grundsäßlih die Einrichtung der obligatorishen Handelskammer ein rihtiger Gedanke ist. Daß er im gegenwärtigen Augenblick vor die Häuser gebracht wird, liegt daran, daß die Arbeit jetzt: fertiggestellt worden is, und daß es mir allerdings rihtig erscheint, nachdem man der Landwirthschaft in den Landwirthschaftskammern eine solche Organisation gegeben hat, nachdem man, wie ich es erwarte, dazu kommen wird, demnächst sie dem Handwerker zu geben, auch Handel und ÎIn- dustrie mit gleihem Maße zu messen.

Abg. Dr. Eckels (nl.): Es giebt verschiedene Wege, die Geseßz- entwürfe vorzubereiten. Das Bürgerliche Geseßbuch ist der Oeffent- lihkeit übergeben worden; die Steuerreform is entstanden, nahdem vorher dur offizióse Artikel und Broschüren die Stimmung er- forscht worden war; über andere Vorlagen befragt man die Inter- essenten, und zuweilen bereitet man die Vorlagen ganz im Ge- heimen vor und überrascht die erstaunte Welt damit. Das gilt von dem orlage pm eil Die Befragung der Interessenten

hat der Vorlage zum Heil gereiht. Die Handelskammern sollen obligatorish sein, aber fie werden eine viel freiere Stellung haben

als die jeßigen. Die jebige Vertretung von Handel und Industrie

giebt ein ganz falsches wirthschaftlihes Bild, denn auf Rheinland und Westfalen entfallen von 74 Handelskammern über 40, auf Han- nover 10; die übrigen vertheilen sich auf die andern Provinzen. Die Handelskammern sollen jeßt der Botmäßigkeit des Ministers entzogen und unter das Geseß gestellt werden. Konflikte zwischen ihnen und der Staatsregierung werden selten sein; aber derartige Konflikte haben wir gehabt, als Fürst Bismarck sein neues Zoll- system einführte; fe wurden damals unter Zensur gestellt, und da fie sich dagegen auflehnten, wurden sie zwar niht aufgelöst, aber die Behörden wurden angewiesen, keine Beiträge für sie einzuziehen. Der Minister soll in Zukunft nicht berehtigt sein, in die inneren Angelegenheiten der Kammern einzugreifen; die Schablonisierung wird vermieden dadur, daß die Regelung vieler Dinge den Statuten überlassen wird, und dazu gehört auch das Wabhl-

recht, das aktive wie das passive. Die Verpflihtung derx Kammern zur Erhebung von Statistiken hat Bedenken erregt.

ie Gewerbetreibenden sind doch keine Polizisten; j fle werden nicht solche Fragen stellen, welche lästig werden können für den Ge- werbetreibenden. Nah der Vorlage und nah den Motiven nimmt der Handels-Minister das Recht in Anspruch, die Handelskammerbezirke abzugrenzen; es wird dabei immer Bezug genommen auf die Land- wirth|chaftékammern. Sonst foll das Werk den Meister loben, hier loben die Meister ihre Werke, und dabei wissen wir noh gar nit, ob die Landwirthschaftskammern fich bewährt haben. Eine Handels- kammer für jede Provinz würde nur Volkswirthschaftsräthe mit langen Reden und langen Diners schaffen, arbeiten würde der Handelskammer- Sekretär. J bitte den Minister, der Kommission die Etats der einzelnen Handelskammern mitzutheilen. Wenn man alte Handelskammern, die der Bevölkerung lieb geworden sind, auf- heben will, wird man großen Unmuth erregen, wenn man nicht eine gewisse Mittelstraße verfolgt. Daß eine Handelskammer bloß einen Etat von 50 bis 60 4 hat, habe ih gar nit gewußt. Dafür kann kaum ein Jahresbericht hergestellt werden. Eine jolche Handelskammer hâtte keine Berechtigung. Vor der Annexion. hatte Hannover 20 Handelskammern; sie haben sih selbs auf 10 reduzirt nach der Einverleibung. Kammern mit großen Bezirken können nur schwer regelmäßig Sihungen abhalten; aber die mündlichen Besprechungen find gerade die Saupisa@e. Die großen Handelskammern, in denen die Großhändler überwiegen, haben die Fühlung verloren mit dem kleinen Geschäft und seinem Interesse. - Die Beseitigung der kleineren Handelskammern würde den kleinen Kaufleuten ihre Vertretung ent- ziehen. Die kleinen Kammern haben auch mehr Fühlung mit der Landwirthschaft; diejenige meines Wabhlkreises hat sich für die Korn- zôlle ausgesprochen; eine große wird das nicht thun. Bezüglich der alten Korporationen follte in der Kommission mit möglichster Schonung vorgegangen werden.

Abg. Gothein (fr. Vg.): Vor § Jahren hat si die Handels- kammer von Barmen noch gegen die obligatorische Einführung der Handelskammern ausgesprohen. Der Zweck des Gesetzes ist die kor- porative Gestaltung der Berufs\tände. Die “Schlesische Zeitungs sprah von den Leuten, welche mit der Hornbrille vor den blöden Augen die neue Zeit niht schen. Ich kann unter der korporativen Gestaïtung mir nihts denken; ih halte das für eine Phrase. Wenn man die Berufs\tände korporativ organisieren will, dann kann man sich nicht bloß auf Landwirthschaft, Handwerk, Handel und Industrie be- schränken, dann ist das Nothwendigste eine Organisation der Arbeiter, deren Interessen mehr solidarisch sind als die anderer Berufs- stände. Aber dadurch fördert man den Gegensatz zwischen den einzelnen Berufsftänden, nicht zum Besten des Staatsgedanken® und der sozialen Entwicklung. Darin sehe ih \{chwere Ge- fahren für die Zukunft. Was man dem einen Stand gewährt, muß au dem anderen gegeben werden. (Zuruf des Grafen Limburg- Stirum: Die Arbeiter find kein Stand.) Die Industrie und das Handwerk sind auch kein Berufsstand! Die Majorität der Handels- kammern hat ih allerdings Lee für obligatorishe Kammern erklärt : aber ursprünglih war eine Mehrheit dagegen. Man hat sih nämlich überlegt, daß man dann einzelne Bezirke, die sih jeßt \träuben, in die Handelskammern hineinzwingen könnte. Die Handelskammer Schweidniß will die Grafschaft Glaß einbeziehen, die si dagegen sträubt. Beit der Bildung von Handelskammern würde man son weiter gekominen sein, wenn der Minister niht mit Rüksiht auf die bevor- stehende Organisation die Gesuche abgeschlagen hätte. Für die In- dustrie haben wir die großen Berufsvereine; der Kleinhändler bat gar nit den Wunsch nah einer Handelskammer und nach einer neuen Besteuerung. Die Handelêkammer in Oppeln erstreckt sich auf den ganzen Regierungsbezirk; die Geschäfte wickeln sich dort so ab, daf nur wenige Plenarsizungen stattfinden; das Meiste wird im Wege der Korrespondenz erledigt, und \{ließlich bekommt der Sekretär den überwiegenden Einfluß. Anerkennungswerth ist, daß den Handels- kammern die juristishe Persönlichkeit verliehen werden foll. Für dic Abgrenzung der Kammern giebt die Vorlage eine Blanko- vollmaht für den Minister, der keine Wünsche der bestehenden Kammern zu berüdsihtigen brauht. Wenn die Handelskammer Breslau erweitert werden sollte dur Hinzuziehung der Grafschaft Glaß, welde nah der Gewerbesteuer ein Fünftel der Mitglieder- ¿zahl Breslaus wählen würde, so würden die neuen Mitglieder majorisiert werden und sih gar niht wohl fühlen ; sie würden an der Arbeit faum theilnehmen können. . Es wäre bedenklih, in die historische Entwicklung einzugreifen, bloß weil der Etat einer Handels- kammer zu klein ist. Wenn sie gar keinen Bericht erstattet, dann liegt überhaupt fein Interesse für eine solche Kammer vor. Wenn die Handelskammern aufgelöst werden können, was foll daun aus den Handelsgerihten, aus den Börsen und den Sachverständigen werden? Mit dem Wahblreht hat der Entwurf allerdings dat Richtige getroffen, denn ein einheitlihes Wahlreht vaßt nicht für alle Kammern. In Bezug auf ihre Befragung bleibt es beim Alten ; es ift nicht nothwendig, daß sie befragt werden müssen. Die Bestim- mung, daß sie verpflichtet sein sollen, Erhebungen anzustellen, muß gestrichen werden. Es hätte ausgereiht, wenn man am bestehenden andelékammergeseß einige Aenderungen vorgenommen hätte dur Verleihung der juristishen Persönlichkeit und Aenderung des Wakhl- rechts. Ein weiteres Bedürfniß liegt niht vor. Hoffentlich gelingt es, das Gese in diesem Sinne abzuändern. Jch bitte, eine Kommission von 21 Mitgliedern zu wählen, damit meine politischen Freunde au die Möglichkeit haben, an der Kommission theilzunehmen.

Abg. Böttinger (nl.) erklärt sich für die Vorlage und hat nur in dem einen Punkte Bedenken, daß eine zu große Zentralifation stattfinden werde. Erfreulich sei es, daß der Minister auf den § 22 über die Erhebungen, welcheck die Handelskammern anzustellen ver- pflichtet sein sollen, keinen großen Werth lege.

Abg. Noelle (nl.): Ich erkenne an, daß die Vorlage manche Besserung bringt, aber ih bezweifele, daß es um dieser Verbesserung willen nothwendig ift, eine neue Organisation zu hafen. __Bedenklich ist, daß der Minister über Bezirk, Siß und Zahl der Mitglieder der Handelskammern sich die Bestimmung vorbehalten hat. Diese Dinge bätte man in das Geseß aufnehmen müssen. Wo ein Bedürfniß vor- liegt, bestehen jeßt {hon Handelskammern, Man spriht von leistungéfähigen Saabelemmert: In kleineren Bezirken kann der Präsident den Bericht selbs erstatten, der mündliche Meinung8auts- tausch is}t leiht möglich. Bei größeren Bezirken wird der Minister einen Bericht erhalten, der niht direkt den Anschauungen der In- terefsenten entsprungen ist, sondern der dur die Anschauungen des Sekretärs beeinflußt ist. In theoretischen und volkswirthschaft- lihen Fragen follen sih die Handelskammern niht äußern; dazu sind die Regierung und das Parlament da. Auch für die Bildung der jungen Leute können die kleinen Handelskammern befser sorgen als die großen. Wenn eine Fachshule oder ähnliche Einrichtung für mehrere Handelskammern zusammen errichtet werden joll, dann at ad ja mehrere kleinere Handelskammern zusammenthun, nahdem sie dic Rechte der juristischen Persönlichkeit erhalten haben. Wenn dic kleineren beseitigt werden, dann müssen die Leute, die Ursprungszeugnifse haben wollen, sich nach dem Sitze der Kammer begeben oder für ein polizeilihes Zeugniß Gebühren und Stempel bezahlen. Durch Zu- sammenlegung mehrerer kleineren Kammern werden Kosten auch nichi erspart werden. ,

Abg. Weyerbus ch (fr. kons.): Als Vertreter des JIndustriebezirkt Elberfeld und Barmen theile ich doch niht die Ansichten meines E onszenofsen Stengel, vielmehr glaube ich, daß die Vorlage manche Besserung mit \ich bringt.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

zum Deutschen Reichs-Anzei

M 99.

Zweite Beilage

Berlin, Sonnabend, den 25. April

ger und Königlih Preußischen Slaats-Anzeiger.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Abg. von Brockhausen (fons.): Die Konservativen sind Gegner der Vorlage; es kann E werden, ob das bestehende Geseß einiger Aenderungen bedarf ; deshalb soll die Borlage nicht von E on abgelehnt, fondern einer Kommission überwiesen werden. Handel und Industrie sollten, wie in Frankrei, gesondert organisiert werden. Die Handelskammern haben ih gegen die Margarinevorlage und die Zuckersteuer ausgesprochen, und da sollen Meolkereigenossen- [GO und Zuckerfabriken noch Beiträge für die Handelskammern be- zahlen? Die korporative Organisation der Berufss\tände fordern wir seit langen Jahren. Für die Arbeiter muß {ließli auch eine Organisation geschaffen werden, aber die Arbeiter als solche find kein Berufs\tand, denn Arbeiter sind wir \chließlich Alle.

Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berleps\ch:

Nach den Ausführungen des Herrn Vorredners muß ich allerdings zu meinem Bedauern konstatieren, daß eine Mitwirkung der konser- yativen Partei bei der Ausgestaltung dieses Gesetzes ausges{chlossen ift; denn das, was er in Aussicht gestellt hat, nämlih die Bereit- willigkeit, zu untersuhen, ob bei einzelnen Paragraphen hier und da wohl eine Aenderung des Nebengeseßes nothwendio if, ann Tau r mda os Siel fen, Das ih bei Vorlegung des Entwurfs verfolgte. Die Bedeutung dieses Geseßentwurfs liegt, wie ih mir gestattete zu bemerken, nah meiner Auffaffung in der korporativen Ausgestaltung von Handel und Gewerbe in obligatorishe Handelskammern. Lehnt man diesen Grundgedanken ab, dann lohnt es sih nicht der Mühe, in die Berathung dieses Ge- seßes einzutreten und es in eine Kommission zu verweisen.

Nun möchte ih mir doch noch gestatten, den Herrn Vorredner auf einige Momente aufmerksam zu machen, die ibn vielleiht be- stimmen könnten, von seinen Anschauungen zurücfßzutreten.

Er hat ausgeführt, daß die geschichtliche Entwickelung der Organi- sation unseres Handels und unserer Industrie zu anderen Resultaten führten als zu denen, die ich mir jeßt gestattet habe Jhnen in dieser Vorlage zu unterbreiten. Er hat {ih dabei berufen auf die Organi- sation, die sich übrigens ja ohne wesentlichen Erfolg in den Gewerbekammern der einzelnen Provinzen voll- zogen hatte, und auf den Volkswirths{aftsrath. Er hat gesagt: da war Landwirthschaft, da waren Handel und Industrie und Handwerk, jeder einzelne Theil vertreten, und das ist der Weg, der auc) bier einzuschlagen ist. Der Herr Vorredner verwe felt dabei zwei Dinge, die man meines Erachtens bei dieser Frage niht ver- wechseln darf. Er verwechselt nämli die Spitze einer folchen Organifation mit dem Unterbau. Die Gewerbekammer bildete in jeder Provinz eine Zusammenfassung der verschiedenen Berufs\tände, die hervorgehen sollte aus den Wahlen der landwirth- shaftlihen Vereine, der Handelskammern, der Handroerker. Der Volkswirthschaftsrath war die höhere, die darüber stehende Spitze, bei der au durch Wahlen der vershiedenen Interessentengruppen die Vertretung stattfinden sollte. Aber die Unterlage der mittleren und höheren Organisation war die Sonder- organisation des einzelnen Berufs. Wie diese für die Landwirthschaft gesehen ift, wie sie für das Handwerk geschaffen werden soll, so will die Vorlage fie auh für Handel und Industrie haben. Hat man den Gedanken, den Sonderorganisationen eine Spiße in einer gemein- samcn Vertretung zu geben, so müssen diese für die großen Berufs- zweige als Unterbau zunächst gegeben werden. Die Ausführungen, die der geehrte Herr Vorredner, um mich- zu widerlegen, aus den Eisenacher Resolutionen gemacht hat, sind mir nicht recht verständlich gewesen, Er hat verlesen, ‘daß man eine obligatorische Vertretung der wirthshaftlihen Interessen für das ganze Neich wünschte. Das entspricht au) meiner Auffassung, nur day ich mi auf Preußen beschränkt habe, jeßt in Uebereinstimmung mit der Industrie. Er hat ferner zitiert, daß Handel, Fabrikation und Handwerk zur Bildung lokaler Körperschaften herangezogen werden sollen. Das will ih au, nur mit dem Unterschiede, daß ih das Handwerk nit hineinziehen will. Auh das wollen beute die Handelskammern niht, ebenso wenig wie das Handwerk felbst.

Endlich hat er sich auf die Nummer 12 der Eisenacher Neso- lution berufen, worin es heißt:

Die Vertheilung der Mitgliederzahl auf die einzelnen Erwerbs- ruppen bat die höhere Verwaltungsbehörde des Bezirks unter Zuziehung von Notabeln der verschiedenen Erwerbsgruppen vor- zunehmen.

Diefer Vorschlag geht bezüglich des bureaukratischen Einflusses weiter als die Vorlage. Nach dieser soll die Bildung der Wahlabtheilüngen von der Vertretung der Interessenten vorgenommen werden. Ich lann nit erkennen, worin die Berichtigung meiner Anführungen durch die Zitate des geehrten Herrn Vorredners liegt.

Er sagt dann, man hat si zu sehr an ein System gehalten, ohne es zu verstehen. Ich weiß niht recht, was er damit gemeint hat (Heiterkeit links) ; vielleiht hat er die Güte, das noch etwas näher zu erläutern. Ih habe mir ein- gebildet, daß ih wenigstens das System, das ih wir gestattet habe vorzuschlagen, verstehe; ja niht nur das, sondern daß es auch im allgemeinen verständlich ift. Ich habe mir gestattet, den F etMlas zu machen, daß Handel und Industrie in örtlich abgegrenzten

ezirken zu Interessenvertretungen zusammengefaßt werden sollen. Das Abweichende von dem bisherigen Zustand liegt nur darin, daß bis jeßt diese Bildung der Freiwilligkeit, der Initiative der einzelnen Interessenten überlassen ist, während nah der Vorlage in Auéführung des konservativen Gedankens einer lorporativen Berufsgliederung diese Bildungen niht dem Zufall zu überlassen sind, mit dem sie kommen und gehen, sondern geseßlich festgelegt werden und be- stimmt wird, daß innerhalb bestimmt abgegrenzter Bezirke ledermann, der Handel und Gewerbe treibt, der in das Firmenregister eingetragen ist und Gewerbesteuer zahlt, genöthigt ist, sich an der Interessenvertretung zu betheiligen, wenigstens durh

Zahlung eines Beitrags zur Bestreitung der Kosten.

Der Kernpunkt der Ausführungen des geehrten Herrn Abgeordneten

ist wohl der, daß er nit will, daß Handel und Industrie gemeinsam organisiert werden, und er hat au hierfür muß ich annehmen die Bemerkung gemacht, daß die geshichtlihe Entwickelung unserer gewerblihen Berufsarten dem widerspräche.

Meine Herren, ih habe mir bereits gestattet zu bemerken: bisher is Handel und Industrie ständig gemeinsam organisiert gewesen, und wenn dieses Geseß nicht zu stande kommt, fo bleiben Handel und Industrie ständig gemeinsam organisiert; es wird nur der Unterschied eintreten, daß man hier und da gar feine Vertretung hat, daß man an einer Stelle eine sehr schwache und unbedeutende, an einer anderen Stelle wieder eine sehr bedeutende Vextretung hat. Also ob dies Gesetz zu stande kommt oder nicht es wird an sih an der Sache nihts geändert, daß Handel und Industrie gemeinsam organisiert werden.

Nun, meine Herren, muß ih doch auch sagen: i halte die Bedenken, die der Herr Abgeordnete in dieser Beziehung äußerte, nit für zutreffend. Ich habe mir gestattet, son vorhin darauf hinzuweisen, daß doch Handel und Industrie in örtlich abgegrenzten Bezirken in so naher Berührung stehen, daß ich der Meinung bin: es ist fas unmöglich, sie niht gemeinsam zu organisieren. Ich glaube sogar, daß es sehr bedenklih wäre, nur den Handel eines Bezirks unter fich zu organi- sieren; Sie würden da sofort auf die große Schwierigkeit der Ver- shiedenheit des Großhandels auf der einen Seite und des Klein- handels auf der andern Seite stoßen, die meines Erachtens unter Um- ständen sehr viel weniger Berührungspunkte untereinander haben als ¿. B. der Großhandel mit der Großindustrie.

_ Ich glaube, wenn man die Verhältnisse etwas aus der Nähe ansieht, dann wird man do zu der Ueberzeugung kommen müssen, daß diese abfolute Trennung und die Gestaltung einer verschiedenen Interessenvertretung für Handel und Industrie niht das Nichtige ift. Seine Bemerkungen und, wie ih glaube, auch die Bemerkungen des Herrn Abg. Stengel gehen aus der Meinung hervor, daß in unseren jeßigen Kammern der Handel das überwiegende Element ist, und darin sehen die Herren eine bedenkliche Entwickelung der Interessen- vertretung. Sie glauben, daß diese Interessenvertretung, weil der Handel das prädominierende Element sei, sich in Gegensaß segen könnte zur Landwirthschaft. Darin sieht der Herr Abg. von Brock- haufen wohl die möglihe Schädigung der Landwirthschaft. Die An- shauung, daß in unseren Handelskammern der Handel durhweg oder auch nur in der Hauptsache das dominierende Element sei, ist nicht zutreffend. In den Handelskammern ist die Industrie das stärkere Element. Es giebt ja natürlich Ausnahmen, z. B. hat in unseren großen Seestädten die Sache ih anders gestaltet. Jn Königsberg, Danzig und Memel ist der Handelsstand ganz überwiegend, darüber dürfen Sie ih niht wundern; aber {on in Stettin liegt die Sache anders, wo die Industrie von Jahr zu Jahr außerordentlich zunimmt und sich in ihrer Bedeutung jeßt schon gleihwerthig neben den Handels- stand seßt. Jn Magdeburg, wo der Bezirk auf das \tädtishe Gebiet abgegrenzt ist, mag der Handelsstand in der Handelskammer besonders stark vertreten sein. Das ift auch in Breslau der Fall. Nach meiner Auffassung würde dieses vielleicht nit ganz richtige Verhältniß fich auf Grund des Gesetzes alsbald ändern, weil dann durch Zulegung außerhalb der Städte belegener Gebiete der Industrie, die die Herren ganz besonders in Schuß nehmen, eine Verstärkung zugeführt werden würde. Wenn das Gesetz abgelehnt wird, so bleibt der Handel, wo er die dominierende Stellung hat, in dieser. Wenn die mir vorliegenden Notizen zutreffend sind, befinden si ¿è. B. in der Handelskammer zu Breslau. unter 24 Vertretern 17 dem Handelsstande angehörige. Mit dem Augenblick, wo der Bezirk Breslau erweitert und eine niht unerhebliche Zahl von Industriellen

verständlih in keiner Weise behaupten, daß die Interessenvertretung von Breslau nicht eine den Interessen der Stadt durchaus angemessene fei; aber wenn man darauf ausgeht, die Industrie in der Kammer zu stärken gegenüber dem Handel, so glaube ih, thun Sie besser, sich meinem Vorschlag anzuschließen, als es bei dem augenblicklihen Ver- hältniß zu belassen.

Der Herr Abg. Noelle hat fich sehr lebhaft für das Fortbestehen der kleinen Handelskammern ausgesprochen, und dasselbe ift auch geshehen seitens des Herrn Abg. Eckels. JFch kann im großen Ganzen wohl annehmen, daß eine sehr starke Stim- mung im Abgeordnetenhause auch für das Fortbeftehen der fleinen Handelskammern vorhanden is. Wir werden uns darüber in der Kommission unterhalten, in welchem Maße das der Fall fein soll. Ich will nur nochmals betonen, es ist niht meine Absicht, unnöthig bestehende Verhältnisse zu ändern. Es ist au von Barmen und Elberfeld gesprochen worden, die bei ihrer bekannten nahbarlihen Freundschaft allerdings feine große Neigung haben würden, si zu einer Handelékammer zusammenzuschließen. An ih wäre das ganz vernünftig, aber ih erkenne vollständig an: wenn die Interessen- vertretungen sich so abgesondert von einander entwidckelt haben, würde es unrichtig scin, sie mit Gewalt zusammenzubringen. Aus diesem Bei- spiel können Sie ersehen, daß es nit in meiner Intention liegt, hier tabula rasa zu machen. (Zuruf links.) Jh hoffe viel mehr darauf, daß Barmen und Elberfeld mit der Zeit anderen Sinnes werden, als daß ein Minister kommt, der andere Anschauungen in der Sache bâtte.

Der Herr Abg. Noelle hätte gewüänsch(t, daß man die Bezirke der einzelnen Handelskammern gleih im Geseß abgrenzte. Diesen Weg halte ih kaum für gangbar. Wir würden niht nur die Handels- kammern, die jeßt in Frage kommen, sondern künftig jede einzelne Handelskammer durh Geseß abgrenzen müssen. Ich halte das für keine Aufgabe der parlamentarishen Körpershaft und würde an- heimgeben, Grundzüge für die Abgrenzung zu finden und in das Gesetz aufzunehmen; aber ih halte es nit für richtig, jede einzelne Handels- kammer durch Geseß festzulegen.

Der Herr Abg. Dr. Eckels hat einen Punkt berührt, der ganz gewiß sehr wichtig ist, nämli die Frage der Vertretung des Detail-

handels. Thatsächliß hat der Kleinhandel bis jeßt in der

zugezogen wird, wird das Verhältniß \sich ändern. Ich will selbst-

Handelskammer eine geringe Vertretung gefunden, und es ift au zutreffend, daß er bisher diese Vertretung nur selten gesuht hat. Der Herr Abg. Gothein beruft \ich mit einem gewissen Reht darauf, daß bis dato in Breslau der Wunsch des Kleinhandels bis jeßt noch nicht hervorgetreten sei, in den Handels- kammern mitorganisiert zu sein. Nach meiner Auffassung aber ist es allerdings wünschenswerth, daß der Kleinhandel Vertretung in den Handelskammern finde, und auf Grund der Geseseßesvorlage würde das auch geschehen.

Der Herr Abg. Eels hat neben dem Wuns{ch, daß der Detailhandel mehr berüdcksihtigt werde als bisher, avch den Wunsch ausgesprochen, man möge die alten kaufmännischen Korporationen unter allen Umständen bestehen lassen. Jch mache ihn nur darauf aufmerksam, daß diese beiden Wünsche sich nicht vertragen; eins von beiden muß er aufgeben. Wenn die alten kaufmännischen Korporationen in ihrer jeßigen Ver- fassung bestehen bleiben, so ist eine Vertretung des Detailhandels faft ausgeschlossen. Der Beitritt zu den Korporationen, z. B. in der Stadt Berlin, wo die Frage besonders brennend ist, ist zwar frei- willig; aber er ist an ein so erheblihes Eintrittsgeld und Jahres- beitrag gebunden, daß es für den kleinen Mann ausgeshlofsen erscheint, daß er si freiwillig als Mitglied an den jeßigen Korporationen be- theiligt.

Die wesentlichste Frage, die der Herr Abg. Gothein aufgeworfen hat habe ih bereits berührt. Nur eins will ih erwähnen: er behauptet, daß die zustimmenden Aeußerungen, die seitens der Handelskammern zu der Vorlage gemacht worden sind, wesentlich auf persönlichen Momenten beruhen. Meine Herren, da taxiert er die Handelskammern meines Erachtens doch unrichtig; es würde ihm ganz gewiß nit ge- fallen, wenn man ihm vorwirft, daß er aus persönlihen Momenten, allein aus dem Interesse der von ihm vertretenen Kammer, den Geseßentwurf angreife. Man könnte ja leiht auf den Gedanken kommen, die Stadt Breslau fühle sh sehr wohl in ihrer Abgrenzung: sie ist eine reie, in sich abgeschlossene Stadt, in der der Handelsstand das überwiegende Moment ist, und fie fühle sich gestört durch den Gedanken, daß nun durch Einbeziehung von Nachbarkreisen die Gleichartigkeit der Verhältnisse geändert und ein starker Zusaß von Industriellen in die Kammer mit hineingebraht wird. Nach meiner Meinung können solche Erwägungen nicht aus- shlaggebend sein, und sie sind es au nit gewesen für diejenigen, die sih für den Gesetzentwurf auëgesprochen haben.

Dann möchte ih, meine Herren, noch kurz, dem Herrn Abg. Eckels folgend, darauf aufmerksam machen, daß doch die Gestaltung des Aufsichtêrehts über die Handelskammern in dem Entwurf eine ganz wesentlihe Befferung gegenüber dem bisherigen Zustande dar- stellt. Es ift ja, genau wie in dem Landwirthschaftskammergeset, dem Minister ein allgemeines Aufsichtsreht gegeben, und das ist mit Rücksiht darauf, daß es sich in diesem Gesey um Zwangsorganisationen handelt, meines Erachtens auch unerläßlich. Aber, meine Herren, dieses allgemeine Aufsichtsreht hat keine Exekutive ; nur wenn überhaupt garnihts mehr hilft, kann dur Königliche Verordnung die Handelskammer aufgelöst werden, worauf diese sofort wiedergewählt werden muß, eine Bestimmung, die sich ebenfalls im Landwirthschaftskammergeseß findet; und so wenig man da das Bedenken gehabt habt, daß dadur große Schwierigkeiten entstehen könnten, gerade so wenig kann man aus dieser Bestimmung hier Bedenken entnehmen.

Im übrigen is in diesem Gesetzentwurf den Handelskammern eine Bewegungsfreiheit gegeben worden, wie sie sie bisher niht gehabt haben. Bei allen Bestimmungen habe ih mih bemüht, die Hand der Bureaukratie möglihst von dem Geschäftsgebahren der Handelskammern frei zu halten: sie wählen ibren Vorsißenden, sie wählen ihre Beamten ohne jede Einwirkung, sie machen ihre Statuten, ihre Wahlabtheilung, ihre Geschäftsordnung, sie entscheiden über die Be- hwerden, die gegen das Wahlverfahren eingehen, und ähnliche Dinge mehr; sie sind in der Lage, bis zu einem bestimmten Gewerbesteuersaß Abgaben zu erheben, obne daß die Aufsichtsbehörde

} dabei mitzuwirken hat. Kurz, meine Herren, meiner Ansicht nah be-

deutet gerade in dieser Beziehung das Gesetz einen erheblichen Fort- schritt für die Handelskammern.

Ich kann auch nur nohmals wiederholen : ih verstehe nicht, wie mant Bedenken für die landwirthschaftlihen Interessen aus diesem Gesetz- entwurf hervorleuhten sehen kann ; i halte es für unrihtig, Handel und Industrie auseinander zu reißen, jedem eine besondere Vertretung zu geben. Nicht nur nah der Art der Gefchäftsthätigkeit, sondern au gerade nah der bisherigen Entwickelung gehören diese beiden gewerblichen Berufsarten zusammen, sie sind zusammen organisiert worden und haben fih in dieser Organisation durhaus wohlbefunden ; und ih meine doh, daß man etwas auhch auf die Stimmen der Nächst- betheiligten bei dieser Frage hören sollte.

__ Abg. Mohr (nl.): Ich bin mit der Vorlage im allgemeinen einverstanden, habe aber Bedenken wegen des § 33, der von den Korporationen handelt; ih bitte, für das Königliche Kommerzkollegium in Altona eine Ausnahme zu machen.

i Abg. Dr. Rzepnikowski erklärt \sih namens der Polen gegen die Vorlage, da in den kleineren Städten keine Neigung für Handels- kammern vorhanden sei. Wenn die kleineren Städte mit den größeren zusammengelegt würden für diesen Zweck, dann würden die ersteren doh majorifiert.

Abg. Kirsch (Zentr.) hâlt die Vorlage für überflüssig, wenigstens nah den Verhältnissen in der Rheinprovinz, speziell im Bezirk Düssel- dorf, wo die Handelskammerbezirke auéreichend groß seien. Redner hat ferner Bedenken wegen der Bestimmungen über das Wahlrecht und über die Auflösung der Handekskammern.

Damit schließt die Diskussion. Die Vorlage wird einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.

Schluß 31/2 Uhr. Nächste e ul Sonnabend 11 Uhr. (Kleinere und Rechnungsvorlagen, owie Petitionen.)