1896 / 102 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Apr 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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Nun fagt Herr Traeger: ja, was nüßt das alles ? Diese: Staatskommissar wird ja dcch kein Sachverständiger sein; das kann zu nihts führen. Ich habe {hon in der ersten Lesung ausgesprochen : es kommt ganz auf die Auswahl der betreffenden Persönlichkeit an. Wenn man aber einen Mann nimmt, der ein offenes Auge, Ver- ständniß für die Börsengeschäfte, auß \{chon eine gewisse Erfahrung in der Beurtheilung derselben besißt er braucht deshalb noch lange kein Börsenspieler zu sein —, so ist das doh immerhin ein Organ für die Regierung, welches sie in den Stand set, die Vorgänge an- der Börse in richtigerer Weise zu beurtheilen, als ihr das bisher möglich war. Die Presse ist keine ausreichende Hilfe in dieser Beziehung. (Sehr richtig! rets.) Herr Traeger ‘sagt zwar : ' heutzutage spielt fich alles öffentlih ab in der Prefse, die die Regiernng bloß zu lefen braucht, dann weiß sie, was sie wissen will. Ja, wenn Sie die Presscäußerungen über die Börsenvorkommnisse des vorigen Sommers in’'s Auge fassen, so werden Sie Ausführungen finden, welche sagen: da ist etwas ganz Harmloses geschehen, etwas, was alle Tage passiert; einmal sind es Manöver à la baisse, dann solde à la hauss6e; das ist etwas ganz Unvermeidliches.

Ja, meine Herren, die Preßäußerungen sind erstens mal nicht binreihend, und zweitens sind sie in manchen Fällen unrichtig. Des8- halb fann ich nit anerkennen, daß es genügt, in der Zeitung zu lesen, was an der Börse vorgeht, um ein rihtiges Urtheil von diesen Dingen zu bekommen.

Daß in den Kreisen des Handels diese Institution niht Zustim- mung gefunden hat, ift mir bekannt, und ih verstehe das auch, auch von denjenigen, die ih hohahte und durchaus als die solidesten und anständigsten Elemente, wie sie in der großen Mehrheit unseren Handels- stand bilden, anerkenne. Daß ein Kreis von Interessenten, die si bisher ganz ungezwungen und frei von Staatsaufsicht auf dem Markte der Börse bewegt haben, es unangenehm empfindet, wenn ein Regierungs- organ ständig anwesend ift, welhes die Aufgabe hat, die Regierung über die Vorgänge an der Börse zu informieren daß das Gefühl für die Herren unangenehm ift, begreife ih. Aber ih muß doch sagen, die Art, wie gegen die Bestimmung des Geseßentwurfs Front gemacht ift, die Uebertreibungen, die man si im Handelsstand meines Erachtens hat zu Schulden kommen lassen, bedauere ih sehr. Ich habe die Ueberzeugung, daß dieses Verfahren den Interessen des Handels- standes bei der Bedeutung des Gesetzentwurfs nur geschadet, hat. (Sehr rihtig! rets.) Hätten die Personen, die unsere großen Börsen in Frankfurt, Berlin, Breslau 2c. vertreten, . sich auf den Standpunkt gestellt, zu erklären: wir erkennen an, daß zu unserem großen Bedauern eine Reihe von unreinlichen Prozeduren an der Börse vor sih geht, die wir selber entfernen wollen. Wir sind bereit, die Hand dazu zu bieten, in den Grenzen, die wir für zulässig halten, diese Mißstände zu beseitigen. Die Stimmung würde dann meiner Anshauung nah bei der Be- rathung des Börsengeseßes eine andere gewesen sein wie jeßt, wo der Handelsstand erklärt: wir wollen überhaupt keinen Eingriff der Staatsregierung in die Börsenverhältnisse. Uns allen is wohlbekannt, daß die anständigen Elemente der Börse sih oft genug s{ütteln über Personen, mit denen sie an der Börse verkehren müssen. Jeder von uns, der mit Vertretern großer Handels- häuser oder Bankgeschäfte verkehrt hat, hat oft genug solche Aeußerungen gehört, und deshalb war es nicht richtig, daß der Handelsstand die Bestellung des Staatskommissars für eine Ehrenkränkung erklärte und sich jede staatlißhe Einmishung in die Nerhältnifse der Börse verbat.

Was nun den Antrag des Herrn Abg. Grafen Kaniß anlangt, so liegt die Sache so, daß die Staatsregierung die Absicht hatte, ein ledigli überwachendes Organ in dem Staatskommissar zu schaffen, ein Organ, welches nit die Befugnisse einer Aufsichtsbehörde, nicht ein Recht zum unmittelbaren Eingreifen auf der Börse haben sollte. Im Großen und Ganzen hat die Kommission sich dieser Auffassung angeschlossen; und wenn sie auch einige Bestimmungen in den § 2 neu bineingebracht hat an dem Wesen des Staatskommissars ist in der Kommission meines Erachtens nichts geändert worden gegenüber dem Standpunkt, den die Regierung ein- genommen hat. In dem Antrag des Herrn Abg. Grafen Kanig liegt eine kleine Abänderung dieses Standpunkts, indem er dem Staatskommissar die Befugniß zuweist, den Börsenvorstand zur Be- feitigung von Mißbräuchen aufzufordern, während nach der Vorlage er ihn nur auf solche aufmerksam machen soll. Die Aufforderung zur Abstellung von Mißbräuchen liegt in den Befugnissen einer Aufsichts- behörde. Ich bin der Meinung, daß die Bestimmungen, wie sie jeßt in § 2 der zweiten Lesung enthalten sind, als völlig ausreichend anzu- sehen sind, um die Stellung zu wahren, die man dem Staats- fommissar geben will, und meine, daß es nicht nöthig ist, den Paragraphen in dem Sinne des Herrn Abg. Grafen Kaniy zu ändern. Auch die Frage der Theilnahme an allen Sißungen ist keine übermäßig \{chwerwiegende; aber ih halte doch au den Antrag, den der Herr Graf Kani gestellt hat, für unnöthig und nit unbedenklich. Das Bedenken, welches in der Kommission auhch von den Vertretern der Regierung gegen den Vorschlag geltend ge- macht ist, dem Staatskommissar das Recht zu geben, allen Sizungen des Börsenvorstands beizuwohnen, lief wesentlih darauf hinaus, daß man dann im Publikum sich die Pflicht des Staatskommissars kon- ftruieren wird, allen diesen Sißungen beizuwohnen, daß angenommen werden würde, der Staatskommissar habe die Pflicht, bei allen Dingen, die von dem Börsenvorstand entschieden werden, mitzuwirken, ¿. B. bei der Frage der Zulassung von Werthpapieren.

Abg. Singer (Soz.): Alle Gewerbe müssen fich staatlih kon- trolieren lassen, also muß auch die Börse sh eine Aufsicht gefallen lassen, welhe prüft, ob die Gesege beobahtet werden. ODiejenigen, welche dagegen sind, sind keine guten Freunde der Börse, die fih mit Unrecht so sehr ereifert gegen die Staatskommissare, die doh eine Art finanzpolitischer Gesundbeitspolizei sind. Die Börse ift in unseren Augen das Spiegelbild der heutigen wirthshaftlichen Versumpsfung. Da die Börse nicht beseitigt werden kann, wenn man auf dem Standpunkt der heutigen Gesellshaftsordnung steht, so müssen Organe geschaffen werden, welhe die Auswüchse der Börse vermindern. Der Antrag Kani geht aber zu weit: er giebt den Staatskommissarien exekutive Befugnisse, die einem Staatsbeamten geor einer Privat- einrihtung, welhe die Börse nah wie vor bleibt, niht zustehen. Die Börse hat aber auch einen öôffentlichen Charakter, und in der Be-

\{ränkung der Kommissionsbeschlüsse hat sie, wenn wirklich da nur ehrlihe Elemente vorhanden sind, den Staatskommissar durchaus nicht zu fürchten. :

Abg. Graf von Oriola: Die Börsen haben in den Staatskommissaren ebenso wenig cine Ehrenkränkung zu finden, wie die Fabrikanten in der Fabrikaufsiht. Zu Staatskommissaren wird man Personen wählen können, welche selbst im Geschäftsleben gestanden

haben. Das ernsteste Bedenken i}, ob die Einführung dieses neuen Instituts niht zu Kompetenzkonflikten führt, ob nicht dadurch die Aufsicht der Handelsorgane laxer werden würde. Das würde aber nur der Fall sein, wenn der Staatskommissar ein exekutiver Be- amter wäre, nicht aber, so lange er ein bloßer Beobachter ist. Troy des Vorhandenseins des Staatskommissars an den öster- reihishen Börsen sind Mißstände auch dort vorgekommen. Das alleinige Heilmittel wird der Staatskommissar allerdings nit sein; die Kommission hat gerade deshalb die Stellung desfelben zu stärken gesucht, ohne ihn zu einem exekutiven Beamten zu mahen. Wenn der Kommissar zu allen Sitzungen zugezogen werden soll, so wird dadur niht unnöthige Schreiberei entstehen. Wenn er nur eîn- zelnen Sitzungen beiwohnt, dann sieht das aus wie Spionage. Was bedeutet nun aber Börsenorgan? Nach der Vorlage nur die Vorstände der Börse und ihrer Abtheilungen; nah den Kommissionsbeshlüssen kann aber auch die Zulassungsstelle als Börsenorgan gelten. Wenn der Staatskommissar an deren Be- rathungen nicht theilnehmen soll, so müßte man das im Antrage Kaniß ausschließen, aber niht den ganzen Antrag ablehnen.

Hanseatischer Bevollmächtigter zum Bundesrath Dr. Klügmann: Unter Börsenorgan is vorzugsweise der Börsenvorstand zu verstehen. Der Unterschied zwischen dem Antrage Kaniß und der Vorlage ist doch nit ein so geringer. Nach der Vorlage entscheidet die dem Kommissar übergeordnete Regierung, nah dem Antrage Kaniß urtheilt direkt der Kommissax über das, was ihm als Mißstand erscheint. Und wer sind die Börsenorgane? Die angesehensten Kaufleute, roelche durch das Vertrauen ihrer Kollegen in das Ehrenamt berufen sind. Feder Mann, dem man sagen würde, er hätte Mißbräuche geduldet bei der Führung seines Aufsichtsamts, würde dieses Ehrenamt ablehnen. Eine folche Stellung des Staatskommissars den Börfen- organen gegenüber würde eine falshe sein; dadurch würde eine große Mißstimmung hervorgerufen werden, namentlich bei den kaufmännischen Korporationen, die seit Jahrhunderten die Börsen selbständig ver- waltet haben und die nun einer solhen Organisation sich fügen müssen. Deshalb bitte ih, den Antrag Kaniy abzulehnen.

Abg. Dr. Hammacher (nl.): Jch schließe mich diesen Aus- führungen an. Wenn der Börsenkommissar eine Anordnung trifft, hat sich der Börsenvorstand ohne weiteres zu fügen, auch wenn die Anordnung vielleiht von der Landesregierung gemißbilligt wird ? Wie gestaltet sich die Sache, wenn ein Handelsorgan, eine Handels- kammer mit der Aufsicht betraut wird? Diese Handelskammer hat gar keine Befugniß über den Staatskommissar, der von der Landes- regierung ernannt ist; sie kann auf seine Thätigkeit nicht einwirken ; die Landesregierung muß den Staatskommissar ernennen. Die Landes- regierung kann den Staatskommissar ernennen, aber bei den großen Börsen, 4. B. in Lübeck, Hamburg und Bremen, wird die Staatsgewalt auf die Ernennung von Kommissarien garnicht verzihten können. Es ist also ein Konflikt ¿zwischen der aufsihtführenden Handelskammer und dem Staatskommissar möglich. Die Vorlage i nach dieser Nichtung hin noh nicht klar genug. Jedenfalls kann dem Staatskommissar des- halb keine exefutive Befugniß verliehen werden. Unklar ist au, was unter Börsenorgan zu verstehen ift.

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. von Boetticher:

Fch vermag dem Herrn Vorredner darin niht beizutreten, daß der Paragraph eine Unklarheit darüber lasse, was unter „Börsenorgan“ zu verstehen sei. Wenn der Herr Vorredner die Güte haben will, in den Motiven auf Seite 21 den 1. Saß einzusehen, so wird er finden, daß dort gesagt wird: unter dem Ausdruck „Börsenorgan" faßt der Entwurf ‘den Börsenvorstand und das demselben etwa vorgeseßte Handelsorgan zusammen. In Ergänzung dieser Vorschrift möchte ich noch hervorheben, daß unzweifelhaft, wenn hier in dem §2 dem Staatskommissar die Befugniß gegeben ist, die Börsenorgane auf Mißstände aufmerksam zu machen, zu den Börsenorganen alle Funktionäre zu rechnen sein werden, die für die Beaufsichtigung“ und Leitung des Börsengeshäfts bestellt sind. Also wenn z. B. der Staatskommissar wahrnimmt, daß bei der Kursfeststellung nah feiner Meinung unrichtig verfahren wird, so wird er dasjenige Organ der Börse, welches mit der Feststellung der Kurse beauftragt ist, darauf aufmerksam machen dürfen, daß nicht rihtig verfahren fei. Wenn z. B. weiter die Börsenstunde niht innegehalten ist, fo wird der Staatskommifsar in der Lage sein, den Börsenyorstand darauf aufmerksam zu machen, daß bezüglich der Innehaltung der Börsenstunde nicht ordnungsmäßig verfahren sei. Es ift also unter „Börsenorgan“" ganz unzweifelhaft im weitesten Sinne alles das zu verstehen, was an öfentlihen Organen bezüglih der Leitung, Negelung und Ordnung des Börsengeschäfts vorhanden ift.

Nun hat der Herr Vorredner gemeint, daß nicht klar sei, wenn beispielsweise der Bremer Senat seinerseits einen Staatskommissar bestelle, obwohl gleichzeitig die Bremer Handelskammer mit der Aufficht über die Börse betraut fei, an wen denn der Staatskommissar zu berihten habe. Der Herr Vorredner über- sieht dabei, daß, wenn der Bremer Senat die Aufsicht über die Börse der Bremer Handelskammer überträgt, daß er damit nit die ihm in 8& 1 beigelegten Befugnisse vollständig aus der Hand giebt, sondern daß ihm die Oberaussiht über die Börse unter allen Umständen ver- bleibt, und daß nur, wie es in § 1 heißt, die unmittelbare Auf- siht auf das Handelsorgan, in diefem Falle also auf die Handels- kammer, übergeht. Der Staatskommissar ist nah § 2 ein Organ der Landesregierung; hat also alles das, was er über die Vorgänge in der Börse zu berichten hat, und die Vorschläge, die er auf Abstellung von Mißbräuchen zu formieren hat, seiner Landesregierung vorzutragen. Er steht in keinem unmittelbaren Unterordnungsverhältniß zu der mit der unmittelbaren Aufsicht betrauten Behörde, sondern er is und bleibt das Organ der Landesregierung.

Wenn ih nun noch ein Wort sagen darf über den Antrag des Herrn Grafen Kanit in seinem zweiten Theil, so kann ih mi darauf be- schränken, auszusprechen, daß ih mich und zwar nah der Absicht, von der die verbündeten Regierungen bei der Redaktion des»§ 2 ge- leitet worden sind der Auffassung anschließe, welhe dahin geht, daß es korrekt sei, nicht das Wort „auffordern“ zu wählen, fondern den Ausdruck „aufmerksam machen“ stehen zu lassen.

Der Herr Staattkommissar soll nah der Absicht, die bei den verbündeten Regierungen obgewaltet hat und die Ihre Kommission gebilligt hat, kein Exekutivorgan sein, kein entsheidendes Organ, sondern nur ein beobactendes, ein kontrolierendes Organ, ähnlich ich glaube, einer der Herren Vorredner hat s{chon darauf hingewiesen —, wie es der Gewerbe-Aufsichtsbeamte gegenüber unseren Gewerbebetrieben ist. Der Gewerbe-Aufsichtsbeamte hat auh nicht zu dekretieren, daß ein Mißstand abgestellt werden soll; er hat die Mißstände, die er wahrnimmt, bei den ordnungsmäßigen Aufsichtsinstanzen zur Sprache zu bringen; er hat denen die Entschei- dung darüber zu überlassen, welchWe Maßregeln getroffen werden müssen, um diese Mißstände zu beseitigen. So soll es auch hier sein rück- sihtlih des Staatskommissarius, und, meine Herren, das genügt nicht allein vollständig, sondern es würde, wenn man weiter gehen wollte, eine Zwischeninstanz einges{oben werden, die nicht allein entbehrlih ist, sondern die unter Umständen sogar \{hädlich wirken kann.

Ich bitte Sie, aus diesen Gründen es bei dem Beschluß Ihrer Kommission zu belassen und nicht, die Faffung „aufmerksam zu machen“ in das Wort „aufzufordern“ zu ändern. Wenn dem Kom- missarius die Befugniß beigelegt wird, aufzufordern, so ist die natur- gemäße- Folge die, daß man sich fragt: muß dieser Aufforderung Folge gegeben werde oder nicht ? Wenn die Absicht des Geseßgebers wäre, daß dieser Aufforderung unbedingt Folge gegeben werden muß, dann würde der Paragraph ganz anders ausgestaltet werden müssen, als wie er zur Zeit ausgestaltet ist; dann würde eine Beschwerde- instanz zu geben fein, und es ‘würden mindestens die Folgen zu bezeihnen sein, die, wenn der Aufforderung keine Folge gegeben ift, eintreten.

Was den zweiten Theil des Antrags des Herrn Abg. Grafen Kaniß anlangt, so hat mein Kollege, der Königlich preußische Herr Handels-Minister bereits das Nöthige gesagt; au ih kann Sie nur bitten, es au in dieser Beziehung bei den Vorschlägen Ihrer Kom- mission zu belassen.

Abg. Graf von Oriola beantragt, in die Kommissionsbeschlüsse aus dem Antrage des Grafen Kani nur einzufügen, daß der Kom- missar berechtigt fei, den Berathungen der Börsenorgane beizu- wohnen.

Abg. Frese-Bremen (fr. Vgg.): Wer den Verhältnissen nicht nahesteht, der vermag die Erbitterung und den Unmuth nicht zu er- messen, der die Kaufleute über die Vorlage ergriffen hat, was aller- dings manchmal zu \{harfen Worten geführt hat. Wenn die scharfen Worte getadelt wurden, wie denken Sie (rechts) dann über die Aus- drücke, welche im Zirkus Busch gegen Regierung und Reichstag gefallen find? Damals habe ich nicht die Stimme der Herren Gamp, Hahn und Graf Oriola gegen solche ganz unverantwortlichen Aeuße- rungen vernommen. Die Unterstellung des gesammten Börsenverkehrs unter die Kontrole eines Staatskommissars is so unberechtigt und zeugt von einem solchen Mißtrauen, wie man es keinem anderen Ge- werbe gegenüber beweist. Ih kann den Staatskommifsar durdaus niht für eine berechtigte Einrichtung halten. Derselbe wird gar- nicht in die Lage kommen, klar in die Verhältnisse zu sehen; glauben Sie denn, daß die Kaufleute sih becilen werden, in die Nähe des Kommissars zu kommen? Er wird auf das angewiesen sein, was ihm zufällig oder aus unlauterer Absicht zugetragen wird. Er wird Schaden anrichten können, aber den gehofften Nußen wird feine Thâtigkeit nicht haben; das zeigt besonders die Erfahrung in Dester- rei, wo ein solher Kommissar besteht. Für die Bäcker will man die polizeilihe Aufsicht niht, aber der Kaufmann, ver für. das Brot der ganzen Welt zu forgen hat, der soll unter Aussicht gestellt werden. Der Kaufmann sucht nicht nah der Hilfe des Staats, er wehrt sich dagegen. Graf Kaniß will die Befugnisse des Staatskommissars noch erweitern. Ich schließe mih der Ansicht des Abg. Hammacher an, daß § 2 noch nicht klar genug ist; ih würde die Zulassungsstelle auch als ein Börsenorgan betrahten. Wenn der Staatskommissar an der Berathung auch noch theilnehmen würde, fo würde dadur die Verantwortlichkeit der Staatsbehörden erheblich ershwert werden. Menn der Bund der Landwirthe über die Börse zu urtheilen hätte, dann würden wir das Schlimmste erleben. Sind doch Mitgliedern des Reichstags Zirkulare zugegangen, in welhen auf die kommenden Wahlen hingewiesen wird. Diejenigen, die gegen die Börse vor- gehen, verkennen die Dinge; sie |ägen den As ab, auf welchem sie selbst fißen. - i i

Abg. Graf von Arnim: Der Staatskommissar isi mir nidt ganz sympathish; dennoch müssen wir für seine Einführung stimmen; denn die Erfahrungen in der Enquêtekommission beweisen, daß die Herren Beamten nicht diejenigen Kenntnisse von der Börse hatten, die sie als Aufsichtösbeamte haben müßten. Es fehlten ihnen die Kenntnisse, die man nur an Ort und Stelle erwerben kann. Es ist durchaus nothwendig, daß auch die jungen Beamten, die Assessoren, Kenntniß von den Börsenvorgängen gewinnen, denn die Urtheile zeigen oftmals, welhe naiven Vorstellungen Richter und Staats- anwalte von den Börsenvorgängen hatten. Wenn von 80 Milliarden, die Deutschland besißt, 20 Milliarden in Werthpapieren angelegt sind, die an den Börsen umgeseßt werden, so muß dafür eine Aufsicht bestehen, um den Gegenjaß zwischen Börsenvorständen und Maklerthum aus- zugleihen. Auf die Selbstzuht der Börse haben wir lange genug vergeblich gewartet. Der österreihische Börsenkommissar hat weiter- gehende Befugnisse; wenn wir ihm weniger geben, so wird die Hoffnung auf eine Wirkung noch geringer werden. In Oesterreih, weiß ich, daß der Börsenkommissar bei seinem Ausscheiden als das beliebteste Mitglied der Börse gefeiert wurde. Die Aufgabe des Börsen- kommissars wird ja nicht in dieser Richtung zu suchen sein; denn sich bei der Börse beliebt zu machen, ist nit seine Aufgabe; eine solche Aufgabe is \{chwer und aüh zum theil gesundheitsgefährdend. Ver Beschluß der Kommission wird ausreichen, daß der Staatskommissar auf Mängel aufmerksam macht. Aber den Siyungen der Börsen- organe muß der Kommissar beiwohnen, er muß wissen, auf Grund welcher Beschlüsse und Entscheidungen die Vorgänge an der Börse be- ruhen. Das Publikum wird bald darüber aufzuklären sein, daß dur die Gegenwart des Staatskommissars bei den Sihungen der Zu- lassungsstelle die Papiere, welche zugelassen werden, niht an Sicherheit gewinnen.

Abg. Dr. Hahn: Ih schließe mich diesen leßten Ausführungen an. Herr Frese irrt, daß gewisse Aeußerungen im Zirkus Busch die Zu- stimmung des Bundes der Landwirthe gefunden hätten: Herr von Diest-Daber hat seine Aeußerung auf scine eigene Verantwortung gethan. (Präsident Freiherr von Buol meint, daß es nicht angängig sei, beim & 2 der Vorlage auf die einzelnen Ausdrücke einzugehen.) Ich will nur feststellen, daß die damals gefallenen Auésdrücke vom Bunde der Land- wirthe nicht gebilligt worden sind. Die Börse will verdienen, und nur verdienen, im Inlande und im Auslande. Deswegen ist es nothwendig, daß ein Staatskommissar vorhanden is. (Präsident Freiherr von Buol meint, daß eine allgemeine Debatte bei § 2 nicht zulässig sei.) Der preußishe Handels-Minister hat selbst erklärt, daß er nicht ge- nügend über gewisse Vorgänge an der Börse orientiert gewesen fei; das ift ein Beweis, wie nothwendig ein Organ zur Wahrnehmung der öffentlichen Interessen ist. Ich denke, daß ih mit diesen Aus- führungen niht über den Rahmen der Spezialdiskussion hinaus- gegangen bin. y

Damit \chließt die Debatte.

S 2 wird mit dem Antrag des Grafen Oriola angenommen, wonach der Staatskommissar den Berathungen der Börsenorgane beiwohnen kann.

8 3 ‘handelt vom Börsenausshuß. Nach der Vorlage sollte derselbe auf drei Jahre vom Bundesrath gewählt werden, und zwar zu zwei Dritteln auf Vorschlag der Organe der Börfe.

Die Kommission will die Wahl auf fünf Jahre erfolgen lassen: zur Hälfte auf Vorschlag der Börsenorgane , zur anderen Hälfte unter angemessener Berücksichtigung der Land- wirthschaft und der Jndustrie.

Abg. von Graf Kanit will nur ein Drittel der Mitglieder auf Vor- {lag der Börsenorgane gewählt sehen, zwei Drittel aus Vertretern der Landwirthschaft, der Industrie und des Handels, aber so, daß die Zahl der Vertreter der Börsenorgane und des Handels die Gefammtzahl der Vertreter der Landwirthschaft und Industrie nicht übersteige.

Abg. Fisch beck (fr. Volksp.) will die Fassung der Regierungs- vorlage wieder hergestellt wissen. , : ; :

Abg. Graf von Kant: Mit dem Kommissionsbeshluß bin ih nit ganz einverstanden. Jch betrahte die Börse nicht als eine Sache der Börseninteressenten, sondern des ganzen Landes; deshalb müssen neben den Börseninteressenten au) Vertreter der Landwirth- haft, der Industrie und des Handels angemessen im Börsenausshuß vertreten Cr Nach der Kommission braucht in der anderen Hälfte nur ein Börseninteressent gewählt zu werden, und ‘Alles wird im Sinne der Börseninteressenten geordnet. Statt eines Börsenaus- {usses von dieser Zusammensetzung will ih lieber gar keinen. Was

für Leute auf die Vorschlagsliste von den Börsenvorständen geseht werden können, haben wir im Fall Blumenthal und Rosenberg ge- sehen. Die vom Minister verlangte Auskunft der Börse über deren Manipulationen war ungenügend. Ein ähnlicher Fall. pasfierte 1891, wo während des russishen Getreideeinfuhrverbots und der Mißernte die Getreidepreise von der Firma Nitter u. Blumenfeld auf eine unerhörte Höhe hinaufgetrieben wurden; zu dem Zweck wußte die Firma alle Zu- fuhr nach Berlin abzuhalten. Da meldete fih eine FirmasKapp, die 10000 t Weizen besißen und nah Berlin bringen wollte. Ritter u. Blumenfeld zahlten an diese Firma pro Tonne 10 4, also 100 000 A und verabredeten mit ihr, daß bei einer Konventional- strafe von 500 000 Æ( der Weizen niht nah Berlin gebracht würde. Nachher stellte sich heraus, daß die Firma überhaupt nur 5000 t besessen hatte. Nitter und Blumenfeld klagten auf Erftattung von 50 000 Æ#, einen Schadenersaß von 225 000 6 und Zahlung der Konventionalstrafe von 500000 / Um den Prozeß nit zu ver- theuern, wurden erst 5000 A eingefklagt. Die Sache kam au an das Kammergericht, und dieses fragte fh, ob das niht überhaupt ein Vertrag contra bonos mores sci, und befragte die Aeltesten der Kaufmannschaft. Man hätte vielleicht die Antwort erwarten können, ein solder Vertrag sei der kaufmännischen Ghre niht angemessen, des Kaufmannéstandes nit würdig. Aber sie antworteten : derartige Verträge kämen doch fo selten vor, daß ein Handelsgebrauch daraus nicht hergeleitet werden könne. So sehr eine berathenve Korporation für die wichtigen Börsenintecessen wünschenswerth ift, so darf sie doch nit so gestaltet sein, daß die Börse von vornherein die Mehrheit hat. Deshalb bitte i, unseren Antrag anzunehmen : ein Drittel den Vertretern der Börse zuzuweisen, die anderen zwei Drittel aber der Landwirthschaft, der Industrie und dem Handel.

Abg. Fishbeck (fr. Volkép.): Der Börsenaus\chuß des Grafen Kani is etwas ganz Anderes, als der, den die Regierung vorgeschlagen hat. Die Negierung wollte einen Ausschuß von sach- verständigen Börsenmännern, der ihr Nath giebt. Darüber hinaus wird die Regierung sich aus den Kreisen der Industrie und Landwirt! hschaft Nath in anderen Dingen holen. Das richtigste wäre gewesen, den Börsenaus\{huß nur aus Börsenleuten bestehen und die Mitglieder niht zu ernennen, sondern direkt wählen zu lassen. Verständlih wäre es, ein Drittel anderer Personen von Erfahrung binzuzunehmen. Aber etwas ganz Anderes ist der Antrag Kanitz. Er will die Börsenleute niht in der Majorität lassen, troßdem es sch doch darum handelt, die Börse zu reg!ementieren und neue Ein- rihtungen zu treffen. Wir haben 25 Börsen, welhe nah dem Be- {luß der Kommission nur 15 Vertreter wählen würden; 10 Börsen würden ohne Vertretung bleiben; nach dem Antrag Kariß rwoürden nur 10 Börsfenvertreter gewählt werden. Ueber den Fall Nitter und Blumenfeld hat man an der Berliner Börse ebenso {arf eurtheilt, wie anderwärts. Daß man über die Auskunft der Aeltesten der Kaufmannschaft lachen konnte, zeugt von wenig Sach- verständniß; fie konnten do nihts Anderes fagen, als daß derartige Verträge nicht Handeltgebrauh sind. Redner tritt s{ließlich für eine dreijährige Wahlperiode ein.

Abg. Fritzen (Zentr.) empfiehlt dagegen eine fünfjährige Wahl- periode, damit der Börsenausschuß {fich in die Geschäfte ordentlich einarbeiten fönne.

ats des Neichsbank-Direktoriums, Wirklicher Geheimer Rath Dr. Koch: Die verbündeten Negierungen glauben noch immer, daß sie einen angemessenen Vorschlag im § 3 des Entwurfs gemacht haben, welcher alle Interessen genügend berüksihtigt. Indessen bitte ich, jedenfalls niht über die Grenzen der Beschlüsse der Kommission in zweiter Lesung hinauszugehen. Es handelt sich in der That bei dem Antrag des Herrn Abg. Grafen von Kariß um einen prinzipiellen Unterschied ¿zwishen dem Börsenaus\{huß, wie thn der Entwurf aufgenommen hat, und dem gleichnamigen Institut in jenem Antrag. Wie ih {hon bei der ersten Lesung hervorgehoben, ist es einer der Grundgedanken des Entwurfs, daß dem Bundesrath weitgehende Befugnisse beigelegt sind, ein wichtiges Anordnungsrecht für gewisse besonders streitige Fragen, bei denen es fich niht em- pfiehlt, die Lösung sofort durch Gesetz festzulegen, was um \o bedenk- liher wäre bei einer neuen Materie, die man zum ersten Mal durh die Reichsgeseßgebung zu regeln unternimmt. Der Bundesrath aber bedarf bei der Ordnung dieser Fragen eines sahverständigen Beiraths. Es sind vornehmlich drei Gruppen von Gegenständen, für welche ihm das Geseß Befugnisse jener Art beilegen will. Er soll einmal Ausnahmen für einzelne Börsen gestatten können von gewiffen Vorschriften über die amtliche Feststellung des Börsenpreises von Waaren und Werthpapieren. Ferner kann er eine amtliche Feststellung des Preises bestimmter Waaren anordnen; drittens soll er einheitlihe Grundsätze bestimmen fönnen, hinsihtlich der den Feststellungen von Waaren“ preisen zu Grunde zu legenden Mengen und über die maßgebenden Gebräuche bei Festseßung der Preise von Werthpapieren ; dies ist die erste Gruppe. Ferner sind dem Bundesrath im Zulafsungswesen wichtige Befuguisse eingeräumt. Er soll den Mindestbetrag des Grundkapitals von Aktien bestimmen, die an der Börse überhaupt gehandelt werden dürfen; er kann weiter den Mindestbetrag der einzelnen Stücke festseßen; er foll die Aufgabe der Zulassungsstelle bestimmen, die Vorausseßungen der Zulassung bemessen dürfen. Endlich das is die dritte Gruppe sol er befugt sein, den Börsenterminhandel von Be- dingungen abhängig zu machen, ja ihn ganz untersagen dürfen in bestimmten Papieren und Waaren, und zuleßt foll er die Liefe- rungsqualität des im Börsenterminhandel zu liefernden Getreides feststellen dürfen das sind alles außerordentlich schwierige Ent- scheidungen, welde man ohne technishe Kenntnisse nicht fällen fann. Eben deswegen ist ihn ein Organ beigegeben, das er selbst ernennt Er selbst soll die Mitglieder wählen, von welhen er die besten Kenntnisse erwartet, und nur bezüglih eines Theils follen ihm dazu Vorschläge gemacht werden, die er annehmen, aber auch zurückweisen fann. Der Entwurf be- stimmte was der Herr Abg. Fischbeck wiederherstellen will —, daß è aus den Vorschlägen der Börsenorgane hervorgehen follten, weil er auf die technischen Kenntnisse den größten Werth legte. Daß die Börsenorgane eben nur- zu Vorschlägen in Be Dit berewiial felt. O8 C e 4 nDI definitiv wählen sollten, ist, wie Herr Abg. Fischbeck mit Necht hervorgehoben, vom Handelsstand bitter empfunden worden. Nun find die F, welche die Börsenorgane vorgeschlagen haben, in der Kommission schon auf die Hälfte herabgemindert, und für die andere Hälfte ist dem Bundesrath eine gewisse Direkltive hinsichtlich der | Auéwahl gegeben. Aber der Antrag des Herrn Abg. Grafen von Kaniß geht erheblich weiter. Ihm liegt offenbar der Gedanke zu Grunde, daß in dem Sachverständigenorgan eine Ver- tretung gewisser Berufsinteressen, sozusagen eine Art von Parlament, geschaffen werden folle. Diesen Gedanken halte ih nit für richtig. Der Bundesrath vertritt das Interesse der Allgemeinheit. Er berüdck- sichtigt die Berufsinteressen, soweit sie ihm berehtigt erscheinen.

ierbei würdigt er die Rathschläge des Börsenausschusses. Die Be- chlüsse dieser Körperschaft haben also keine entscheidende Be- deutung; der Bundesrath kann von Vorschlägen des Aus- {usses gänzlih absehen; er kann, soweit er sie erfordert, den Vorschlägen folgen oder niht; er kann auch den Vorschlägen der Minorität folgen, wenn er diese für die besseren hält. Jch fehe daher nit ein, wethalb das Zahlenverhältniß von so großer Bedeutung sein soll, daß man den etgentlih sachverständigen Kreisen niht einmal für die Hälfte das Vorschlagërecht einräumen will. Es ist doc in der That außerordentlih unbillig, wenn man bei folhen Dingen, die ein intimes Verständuiß des Börjenverkehrs voraussegen, den Börsen- vertretern nur ein Vorshlagsrecht von einem Drittel gönnen will. Die Sachkunde würde dadurch nach meiner Auffassung zu sehr eingeschränkt für die Gebiete des Zulassungswesens, bei dem KursfeststelUungsver- fahren und der Vereinheitlihung der Börsenpreise, dem Zeitgeschäft für Werthpapiere und dergleihen. Was können bei diesen den Werthpapierhandel betreffenden s{chwierigen Dingen industrielle und landwirtbschastlihe Sachverständige zu sagen haben? L glaube, die Sachverständigen aus diesen WBerufskreisen erden

sehr gute Dienste leisten können bei der Feststellung !

der Lieferung2qualität des Getreizes, bei der Frage, oh der Terminhandel für gewisse Waaren zugelassen oder eingeschränkt werden foll das sind Dinge, bei denen sie sahverständig mitrathen fönnen. Aber bei Fragen des Fondsgeschäfts, welche voraussihtlih einen breiten Raum einnehmen werden, wird es dem Bundesrath in erster Linie ankommen auf den Beirath solcher Leute, die mit dem Börsenverkebr selbst innig vertraut sind, die dessen Technik beherrschen. Es ift ja nicht ausgeshlossen und wird sicher oft vorkommen, daß unter den von den Börsenorganen vorzushlagenden Personen sich auch solche befinden, welche gleichzeitig Landwirthe oder Industrielle sind. Nament- lich das Letztere wird sehr häufig zutreffen, aber auch das Erstere. Aus diesen Gründen halte ih es niht bloß für unbedenklich, sondern geradezu für nöthig, daß man den Vorschlägen der Börsenorgane eine größere Z21hl, mindestens die Hälfte der Mitglieder einräumt. Es fommt hinzu, daß wir in Deutschland bekanntlich 27 Börsen haben, deren Verhältnisse keineswegs gleich sind. Mindestens die größeren Börsen bedürfen doch immer einer gewissen Vertretung. Man darf daher nicht bloß an Berlin, Frankfurt, Hamburg, Bremen, Leipzig denken, fondern auch an Breslau, Dreéden, Lübeck, München, Mannheim, Köln und andere. Wie können Sie mit 10 Mitgliedern aus den Börsenkreisen auskommen ? Ich glaube, schon in dieser Nück- sicht sind mindestens 15 nöthig, ja, kaum ausreichend. Mit 10 Per- fonen dieser Art wird man nicht einmal im stande scin, die Berufungs- fammer im Ehrengericht zusammenzuseßen. Nah § 17 des Entwourfs sind dazu 12 Perfonen nöthig, die aus den Vorschlägen der Börsen- organe zum Börsenaus\chuß hervorgehen, 6 Mitglieder und 6 Stell- vertreter, hierzu genügt also das Drittel des Herrn Abg. Graf Kaniß nicht. Alles in allem halte ich es somit für einen unprak- tischen Vorschlag, das Vorschlagsrccht der Börsenorgane auf ein Drittel dex Mitglieder des Börsenausschusses zu beschränken. Nun will Herr Abg. Graf Kaniy aber noch mehr. Die Ge- fammtzahl der Vertreter des Handels er scheidet diesen von den Börsenorganen, was doch kaum ausführbar und der Börsenorgane oll die Gesammtzahl der Vertreter der Landwirthschaft und Industrie nicht übersteigen dürfen. Ich weiß nicht, wie das ausgeführt werden soll. Zunächst handelt es sich niht um „Vertreter“ ich glaube, der Herr Berichterstatter hat {chon darauf aufmerksam gemacht „Vertreter“ der Industrie, des Handels und der Börsenorgane, sondern nur um Sachverständige aus Berufsgruppen, welche vielfach ineinander übergehen. Es ist nicht rihtig und niht mögli, hier eine Majorität gewisser Berufs- stände von vornhercin anordnen und sichern zu wollen. Es kann bei den künftigen Vorschlägen des Börsenausschusses nur auf bessere Gründe ankommen, niht auf solhe Zahlenverhältnisse. Meine Herren, ih möchte doch rathen, in der Gesetzgebung nicht ein zu weit gehendes Mißtrauen gegen die Organe der deutschen Börsen kundzugeben, ein Mißtrauen, welches sie nah meiner Ueber- zeugung nicht verdienen. Die große Mehrheit darin bilden notorisch hochachtbare Leute, die wohl wissen, daß es den Interessen ihres eigenen Berufs nicht dienen könnte, wenn sie ungeeignete, minderwerthige Personen dem Bundesrathe für den Börsenaus{huß in Vorschlag bringen. Geschähe das wirklich, dann würde der Bundesrath entweder auf den von solchen Leuten gegebenen Nath nicht hören, oder er würde der- artige Perfonen überhaupt nicht acceptieren, sondern darauf dringen, daß andere Vorschläge gemacht werden. Jch kann also nur bitten, den Antrag des Hercn Grafen Kanitz abzulehnen.

Minister für Handel Berlepsch:

Meine Herren! Mich veranlassen die Ausführungen des Herrn Abg. Grafen von Kaniß zu einigen Bemerkungen. In der Sache felbst hat das Nothwendige der Herr Präsident der Reichsbank {hon gesagt. Ich fühle mich nur verpflichtet, die Aeltesten der Kaufmann- {aft von Berlin gegenüber den Angriffen, die der Herr Abg. Graf von Kanitz ihuen hat zu theil werden lafsen, energish zu vertheidigen. (Sehr gut! links.) Meine Herren, der Herr Abg. Graf von Kaniß hat bemerkt: „Wessen wir uns von den Wahlen der Börsenorgane zu gewärtigen haben, das mögen Sie aus folgenden Fällen, die ih Ihnen darstellen will, ersehen.“ Darauf hat er erstlich angeführt, daß in dem Fall Cohn-Rosenberg der preußishe Handels-Minister von dem Börsenvorstand Berlin niht genügende Auskunft bekommen habe. Die Thatsache, meine Herren, gebe ih als richtig zu, ih habe sie selbst erwähnt. Nach meiner Meinung lag das daran, daß eben die Auf- fassung des Aufsichtsrehts seitens der Aeltesten von Berlin nicht die war, die nach meiner Auffassung nothwendig war und die die Negie- rung eben dazu geführt hat, die Bestimmungen des Geseßes zu än- dern. Aus dieser Auffassung über das Aufsihtsreht, nah der die Aeltesten fich nit für befugt gehalten haben, in den Verlauf eines Geschäfts näher einzudringen, kann man meines Erahtens unmöglich folgern, daß die Aeltesten der Kaufmannschaft, daß der Börsenvorstand von Berlin, wenn er aufgefordert wird, für ein sahverständiges Organ des Reichs die geeigneten Personen zu berufen, nicht nah Pflicht und Gewissen diejenigen einberufen wird, die sie nit nur für die sah- verständigsten, sondern auch für die zuverlässigsten Mitglieder halten, die sie zu stellen in der Lage sind.

Noch viel weniger beweisend is der zweite Fall, den der Herr Abg. Graf von Kaniy angeführt hat. Er hat uns erzählt der Fall selbst is mir des Näheren nicht bekannt, ih habe die Akten nicht gelesen —, daß die Aeltesten von Berlin auf eine an sie ge- richtete, wesentlich juristishe Frage wenn ih den Herrn Grafen von Kaniß rihtig verstanden habe —, ob das Verfahren einer Firma den Handelsgebräuchen von Berlin entsprähe, auf diese Frage die Antwort ertheilt hätten: folche Fälle kommen vor, man kann aber nicht sagen, daß sie dem Handelsgebrauch entspreWen. Der Fall giebt meines Erachtens gar keine Veranlassung, einen moralischen Vorwurf gegen dieselben zu erheben. (Sehr gut! links.) Das i} einfach eine juristishe Antwort auf eine juristishe Frage und weiter garnihts; und aus diesem Verhalten der Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft darf man nicht folgern, daß es bedenklich sei, den Börsenorganen die Wahl von Mitgliedern zum Börsen- aus\chuß anzuvertrauen. Das liegt doch klar auf der Hand! Wenn von einem Gericht ein Gutachten über eine juristishe Frage erfordert wird, so hat die Antwort nur zu lauten: das ist juristisch so und so zu beurtheilen, aber nebenbei noch zu sagen: der betreffende Mann hat im höchsten Maße unmoralisch gehandelt, hat für diese Be- antwortung der gestellten Frage gar keinen Werth. Wenn der Herr Abg. Graf von Kaniß aus diesen beiden Fällen geschlossen hat: wessen fönnen wir uns versehen von der“ Wahl der Mitglieder des Börsen- ausschusses dur die Börsenorgane ? so hat er dazu keine Veranlassung gehabt. Ich muß, und zwar aus genauester Kenntniß der Personen der Berliner Aeltesten, entschieden den gegen sie erhobenen Vorwurf zurücweisen. (Bravo! links.)

Aktg. Singer: Der Börsenaus\huß foll ein sachverständiger Beirath des Bundesraths sein über Fragen, welche niht die internen Angelegenheiten der Börse bet1effen, sondern allgemeine Volksinteressen auf das lebhafteste berühren, und da ist es nur gerecht, wenn bei einer solhen Institution die Vertreter von Handel und Industrie und auch der Landwirthschaft als Gutachter herangezogen werden. Es verhält sich hier ebenso wie bei irgend einer anderen Enquête, zu welcher der Bundesrath die sachverständigsten Leute beruft. Die Be- rufung auf 3 Jahre würde ausreichen, es würde dadur eine gewisse

und Gewerbe Freiherr von

Erstarrung vermieden werden. Wer in ein, zwei Jahren sich mit der Sache nit vertraut gemacht hat, wird dies au in vier Jahren nit erreihen. Der Antrag Kaniy scchießt weit über das Ziel hinaus; seine Forderung läuft einfach darauf hinaus, daß dem Agrarierthum das Ueber- gewiht über die anderen Stände in dem Ausschuß verschafft werden joll. Jch bitte über die Frage, ob 3 oder 5 Jahre, gesondert abzu- stimmen.

Abg. Placke (nl.) spricht sich namens der Mehrheit seiner Freunde für den Kommissiorsbeshluß aus; eine weitere Beschränkung der Zulassung von Börsenleuten könne niht wsbl bes{chlofsen werden. Der Bundesrath werde nah dem vorliegenden Material entscheiden, nit nah der Mehrheit.

Darauf wird um 53/, Uhr die Vertagung beschlossen.

Schluß gegen 6 Uhr. Nächste Sißung: Mittwoch 1 Uhr. (Fortseßung der zweiten Berathung des Börsengeseßes.)

Kunst und Wissenschaft.

Fahresberiht über die Herausgabe der Monumenta Germaniae historica.

Von E. Dümmler.

Die 22. Plenarversammlung der Zentral-Direktion der Monumenta Germaniae historica wurde in diefem Jahre vcm 9. bis 11. April in Berlin abgehalte-zn. Durch eine Reise wurde Herr Professor Mommsen an der Theilnahme verhindert, Herr Hofrath Maaßen aus Innsbruck fehlte. Anwesend waren die Herren Professor Breßlau aus Straßburg, Geheimer Justiz-Rath Brunner, Professor Dove aus München, Geheimer Regierungs-Rath Dümmler als Vorfißender, Geheimer Rath von Hegel aus Erlangen, Professor Holder-Egger, Professor Mühlbacher aus Wien, Professor Sceffer-Boichorst und Geheimer Regierungs-Rath Wattenbah. Seine Excellenz Herr Wirk- liher Geheimer Rath von Sybel aar uns am 1. August dur den Tod entrissen worden.

Im Laufe des Jahres 1895/96 erschienen

in der Abtbeilung Auctores antiquissimi :

1) Chronica ’minora: gee I, V VI VIT. ed T

Mommsêén 11. 2 (= Aa X 2):

in der Abtheilung Scriptores: A 2) Deutsche Chroniken 1, 2 (der Trierer Silvester, das Anno- ied);

3) Annales regni Francorum inde ab a. 741 usque ad annum 829, qui dicuntur Annales Laurissenses maiores et Einhardi, recogn. Frid. Kurze;

4) von dem Neuen Archiv der Gesellshaft Bd. XXI, heraus- gegeben von H. Breßlau.

Unter der Presse befinden sih ein Foliobond, aht Quartbände.

In der Sammlung der Auctores antiquissimi \teht nur noch die demnächst zu erwartende Schlußlieferung des 3. Chronikenbandes aus. Ein ausführliches Negister über alle drei Bände is Herrn Dr. Lucas in Charlottenburg übertragen worden. Im Anschluß an diese Chroniken hat Herr Professcr Mommsen seit dem Sommer 1895 die Ausgabe des älteren Theils des Liber pontificalis bis auf Conftantinus I. (f 715) übernommen und zum Zwecke einiger Nachvergleihungen im Januar eine Neise nach Ftalien angetreten. Vorstudien für diese seit Jahrzehnten vorbereitete und längst mit Sehnsucht erwartete Ausgabe bringt das Neue Archiv. Der Beginn des Drucks ist für den nähsten Sommer in Ausficht genommen.

In der Reihe der Scriptores is der Druck der merowingischen Heiligenleben im dritten Bande der S8. rerum Merovingicarum durh Herrn Dr. Krush ununterbrochen fortgeschritten und hat nah vielen vorangehenden Gebilden frommer Dichtung mit Cäsarius von Arles festen historishen Boden erreiht. Die Vollendung des Bandes darf noch in diesem Jahre erhofft werden.

Der 3. Band der Schriften zum Investiturstreite ist seit vorigem Sommer in Fluß gekommen; an Stelle des früher dafür. thätigen Dr. Dieterih i Herr Dr. Heinri Boehmer als neuer Mitarbeiter eit dem 1. Mai eingetreten. Den bedeutendsten Antheil hat jedoch an diesem, wie an dem vorhergehenden Bande, Herr Dr. Sackur in Straßburg, zumal dur die Bearbeitung von Auszügen aus Gerboh von Neichersberg. Nach einigen Schriften aus der Zeit Heinrichs V., darunter zwei von dem bekannten Honorius von Autun, tritt nunmehr der Streit Friedrich's T. mit Alexander 111. in den Vordergrund. Erst nach den darauf bezüglihen Stücken soll dann eine Anzahl von Nachträgen auch für das 11. Jahrhundert ih anschließen, deren Um- fang sich um so weniger übersehen 1äßt, als auch Herr Dr. Hampe in England noch einige bisher unbekannte Abhandlungen über die Priefter- ehe aufgefunden hat.

Der Druck des 30. Foliobandes der alten Reihe der Scriptores ist nach längerer Unterbrehung seit Dezember wieder aufgenommen worden und zwar mit der Chronik des Erfurter St. Petersklosters. Die ausführlichen vorbereitenden Untersuchungen zur Entwirrung tec thüringishen Gesichtsquellen des späteren Mittelalters, welhe Herr Pro- fessor Holder-Egger im Neuen Archiv niedergelegt hat, haben die Ausgabe zwar wesentlich verzögert, aber au entlastet. Neben den Ergebnifsen, welche dieselben für den vorliegenden Band gehabt haben, follen fie auch einem schon früber bes{chlossenen Bande von Monumenta Erphes- furtensia saec. XII, XIII, XIV in der Reibe der Handausgaben zu gute kommen, dessen Druck im Sommer beginnen wird. Eine Reise nach Thüringen im September 1895 diente ebenfalls diefen Studien. Für die zweite Hälfte des 30. Bandes find Nachträge zur Oitonischen und Salischen Zeit bestimmt, u. a. des Rangerius Vita Anselmi und des Abtes Desiderius Miracula S. Benedicti. Herr Dr. Boehmer nimmt auch für diese Partie als Helfer die Stelle des Herrn Dr. Dieterich ein, während ein neuer Mitarbeiter, Herr Dr. Eberhard aus Gießen nah seinem für den Sommer bevorstehenden Eintritt an den italienischen Chroniken des folgenden Bandes mit- arbeiten soll.

úIn der Reibe der deuts@en Chroniken is Schröder's. Ausgabe der Kaiserchronik in erwünshter Weise durch den damit zusammen- hängenden Trierer Silvester und das {on lange fehnlid erwartete Annolied ergänzt worden. In dem 3. Band gelangte der Text von Enikel?’3 Fürstenbuch dur Herrn Professor Strau in Halle zum Abschluß, und es wurde als Anhang das von Herrn Konzipisten Dr. Jos. Lampel in Wien herau®gegevene Oester- reichishe Landbuh gedruckt. Somit erübrigen nur noch Register und Einleitung, die im Laufe des Jahres nachfolgen werden. An dem 6. Band hat Herr Professor Seemüller in Innsbruck feine Thätigkeit mit Eifer fortgeseßt und auf einer Reise nah England im Frühjahr 1895 fowie nah Ober-Desterreih weitere Handschriften des Hagen ‘auéëgebeutet, au die Zwettler Denkmäler an Ort und Stelle bearbeitet, doch werden noch fernere Studien in Wien und München nöthig sein, um den Umkreis dieser Chroniken genauer festzustellen. Die von Herrn Dr. Heinr. Meyer in Göttingen unter Leitung des Herrn Professor Röthe herauszugebenden politisWen Sprüche und Lieder in deutsher Sprache find in regelmäßigem Fortschritt begriffen und zeigen einen wahsenden Reichthum an Material. Herr Professor Holland in München hat uns seine in früherer Zeit dafür angelegten Sammlungen freundlichst zur Verfügung gestellt.

Die Abtheilung Leges hat am 9. März dur den Tod ihres rüstigen und verdienstvollen Mitarbeiters Herrn Dr. Victor Krause einen {merzlichen Verlust erlitten, um so shmerzliher, als dadur zunächst wieder der zweite Band der Capitularia regum Francorum betroffen wird, der durch die Erkrankung des Herrn Professor Boretius hon einmal eine lange Hemmung erlitten hatte. Dennoch hoffen wir, das nur zum theil abgeschlossene Sachregister sowie die fehlende Einleitung mit Aufzählung der Handschriften noch in diesem Jahre fertig zu stellen. Die Ausgabe des Benedictus Levita, für weldhe Krause im Winter vor einem Jahre eine Reise nach Rom unter- nommen hatte, ist dem Privatdozenten Herrn Dr. Emil Seckel in Berlin übertragen worden. ;