Für die große Ausgabe der Leges Wisigothorum hat Herr Professor Zeumer im Frühling 1895 in Paris den Codex Euricianus und andere Handschriften verglichen, gefördert durch die stets von neuem zu rühmende Gefälligkeit der Herren Delisle und Henri Omont, welch leßterer besonders auch Herrn Dr. Krush dur vielfade Aus- fünfte verpflihtete. Der Druck kann vielleiht {hon in diesem Geschäftsjahre beginnen, während die Geschihte der westgothifchen Gesetzgebung einer besonderen Ausführung vorbehalten bleibt. Mit der neuen U: der Lex Baiuvariorum ist der Professor Freiherr von Schwind in Innsbruck betraut, der in den Osterferien 1897 des- halb die italienishen Bibliotheken zu besuchen gedenkt. i
Von den dur Herrn Dr. Schwalm in Göttingen weiter geführten Constitutiones imperatorum steht der Druck des 9. Bandes im Negister. Herr Dr. Schaus hat sich an den Korrekturen desselben in ersprießliher Weise betheiligt. Für den 3. Band find noch manche ae erforderlih, bevor er druckreif werden kann, für den 4.,, zumal die Zeit Ludwig's des Baiern, eine Archivreise nah München und an den Rhein, welche im nächsten Sommer stattfinden sol. Ein neuer Mitarbeiter bleibt für diese Abtheilung ein hoffentlich in nicht allzu ferner Zeit zu be- friedigendes Bedürfniß. Auch für die Leges ebenso wie für die Scriptores hat die Reise des Herrn Dr. Hampe nah England viel- ältigen Ertrag geliefert, werthvolle Beiträge aus England und
rankrei verdanken wir für die Constitutiones imperatorum au dem Herrn Dr. Herm. Herre in München.
Sn der Abtheilung Diplomata hat Herr Professor Breßlau, unterstüßt von den Mitarbeitern Bloch und Meyer, den Dru der Urkunden Heinrih?s 11. langsam, do stetig fortgeseßt. Während er selbst dafür in Paris und Besançon einige Nachträge fammelte, besuhte Bloch die Archive von Vercelli, Novara, Pavia, Mailand. Durch seine Entdeckungen ist der hervor- ragende Antheil, welhen Bischof Leo von Vercelli unter Otto 111. und Heinrih an der Abfassung von Königs- urkunden gehabt hat, klar Vetter und wird in einer Ab- handlung des Neuen Archivs näher beleuchtet werden. j
Für die von Herrn Professor Mühlbacher zu bearbeitenden Karolinger - Urkunden hat sein Mitarbeiter Dr. Dopsh von Ende März bis Mitte Oktober 1895 einen großen Theil Italiens bis hinab nah Neapel bereist und neben einigen unbekannten Stücken für viele bekannte bessere Formen der Ueberlieferung gefunden. Eben e wird zu dem gleihen Zweck Venedig und Friaul, das noh fehlte, von ihm nachgeholt. Unter den Vorständen, welche seine Zwecke in gefälliger Weise förderten, sind besonders P. Ehrle von der Vaticana und Archiprete Tononi in Piacenza rüh- mend hervorzuheben. Eine empfindliche Einbuße erlitten die Arbeiten des Herrn Mühlbacher durch die Berufung seines zweiten Mitarbeiters M. Tangel als Professor nah Marburg, doch wird der- selbe von dort aus benahbarte Gebiete wie Fulda und Hersfeld, Trier und Prüm noch ferner bearbeiten, und in Wien ist in der Person des Dr. Max Schedy ein anderer Hilfsarbeiter an seine Stelle getreten. Eine Reise des Herrn Dr. Dopsch nah Belgien und dem nördlichen Frankrei wird für das nächste Jahr erforderli.
Von den Be Professor Scheffer - Boichorst für die Vervoll- ständigung der {taufishen Königsurkunden bewilligten Mitteln hat er selbst mit günstigem Erfolge in Unter-Italien und Sizilien eine Anzahl Archive besucht, und sein Mitarbeiter Schaus hat zu demselben Zweck im November bis Januar das obere Jtalien bereist. Einige weitere Stüdke lieferte au Herr Dr. Bloch.
Sn der Abtheilung Epistolao hat, nawdem der Text des Re- istrum Gregorii zu Ende gedruckt war, Herr Dr. Hartmann in ien mit Hilfe des Doctorandus Wenger feine Arbeiten an dem
Register fortgeseßt, welhes ein sorgfältig ausgeführtes Bild aller sprachlihen Eigenthümlihkeiten Gregor's darbieten soll. Die Vollendung des Drucks darf im Laufe des Jahres erwartet werden.
Für den 5. Band der Epistolas hat zwar Herr Dr. Hampe die Briefe Einhard's, Frothar’s, sowie einen Theil der päpstlihen druck- fertig gemacht, während anderes von mir vorbereitet wurde, allein die Unzulänglichkeit unserer Sammlungen nöthigte do vor allem, neues Material herbeizushaffen. So begab sih denn Herr Dr. Hampe nah einem kleineren Ausfluge nah München und Karlsruhe im Mai von Mitte Juli ‘1895 bis in den Februar 1896 nah England, um in . umfassenderer Weise, als es seit langer Zeit gesehen war, die dortigen Bibliotheken für die verschiedenen Abtheilungen zu durhsuhen. Eine hervorragende Stelle nahm darunter wegen der stets drohenden Gefahr einer Zersplitterung ihrer Be- stände die jeßt dem Mr. Fenwick gehörende Bibliothek in Cheltenham ein, der allein 34 Tage gewidmet wurden. Ein ausführliher Bericht über diese besonders auch für das 13. Jahrhundert fruchtbare Reise ist in Vorbereitung. Von der wichtigen und durch ihre Tironishen Noten s{hwierigen Handschrift des Servatus Lupus in Paris verdanken wir tem Professor de Vries in Leiden eine ungemein forgfältige Vergleihung. Eine kürzere Reise nah Brüssel und Paris würde für diefen und den folgenden Band noch wünschenswerth sein. s
Fn der Abtheilung Antiquitates hat Herr Professor Herzberg-Fränkel in Czernowiß durch einen Urlaub für den Sommer endlich dic nöthige Muße gewonnen, um das {hon lange vorbereitete Register der Salz- burger Todtenbücher zu Ende zu führen; dech bedarf es wegen der darin zu gebenden Erläuterungen einer Reise auf einige österreichische Bibliotheken. Von dem dur Herrn Dr. Traube in München heraus- Ee 3. Bande der Poetae latini Carolini fehlt nur noch das
egister, welhes Herrn Dr. Neff als Hilfsarbeiter übertragen ist. Für den 4. Band der Poetae i} Herr Dr. von Winterfeld hierselbft als Mitarbeiter seit einem Jahre eingetreten, hierzu durch eingehendes Studium der altrömischen wie der mittelalterlihen Dichter befonders berufen. Er hat si seiner Aufgabe auch mit so nachhaltigem Eifer unterzogen, daß der Druck der ersten, den Schluß der karolingischen Zeit enthaltenden Hälfte vielleiht noch in diesem Geschäftsjahre be- ginnen fann. Eine nohmalige Vergleichung der Handschrift der Gesta Berengarii in Venedig besorgte Herr Dr. Schaus auf seiner Reise, Gedichte aus dem Ende des 10. Jahrhunderts in Vercelli verglich Herr Dr. Bloch. i
Das Neue Archiv hat unter der Leitung des Herrn Professor Breßlau in dem erweiterten Umfange von 50 Bogen feinen geregelten Fortgang gehabt und gebietet nah wie vor über eine reie Fülle werthvoller Zusendungen. In den Redaktiontauss{chuß is an Stelle des Herrn von Sybel Herr Professor Scheffer-Boichorst eingetreten.
Vergleichungen verdanken wir außer den {hon genannten besonders no) den Herren Lebègue in Paris, Monf. Amelli in Monte Cassino, Dr. Jul. Koch in Rom, Professor Pirenne in Gent, Canonicus Truchet in St. SFean de Maurienne. Herr Professor Holder-Egger wurde bei seinen Arbeiten auf der Bibliothek in Jena von Herrn Ober-Bibliothekar Dr. Müller in zuvorkommender Weise unterstüßt und bei seinen Erfurter Studien von Herrn Oberlehrer Dr. Beyer daselbst. Aus Magdeburg besorgten ihm die Archivate Herren Dr. Theuner und Dr. Liebe Abschriften.
Allen diesen Herren, ganz vorzügli aber auch dem Auswärtigen Amt des Deutschen Reichs für seine \tets gefällige Vermittelung und vielen Arhiv- und Bibliothekvorständen des In- und Auslandes, unter denen namentlich Paris, Brüssel, Gent zu erwähnen sind, sei unser wärmster Dank gewidmet.
Literatur.
Das Gesundheitswesen in Preußen nah deutschem Reihs- und preußishem Landesreht. Von Pr. M. Pistor, Ge- heimem Ober - Medizinal - Rath. Band 1, 2. und 3. Abtheilung. Berlin, Verlag von Richard Schoeß. Preis 24 46 — Ein Sammel- werk für die geseßlihen und Verwaltungsbestimmungen über das öfentlihe Gesundheitswesen in Preußen fehlte bisher gänzlich. Aerzte und Verwaltungsbeamte werden daher das Erscheinen dieses Werkes mit Freuden begrüßen, das zum ersten Male ein klares und übersicht- lihes Bild davon giebt und zugleich sich als ein für fie überaus brauchbares Handbuch erweist. gp: der geschihtlichen Cntwickelung sind in dem bisher erschienenen ersten Bande alle medizinalpolizei-
liden Bestimmungen des Reihs- und Landesrehts zusammengestellt, welche sich auf das Heilwesen und zwar auf das Heilpersonal (die Be- börden der Medizinal-Verwaltung im Deutschen Reih und in Preußen, das eigentlihe Heilversonal — Arzt, Kreisphvsikus und Zahnarzt —, dessen Ausbildung, Pflichten und Rechte, die Ausbildung des Apothekers, das Apothekenrecht, Verkehr mit “ Arzneimitteln außerhalb der Apotheken, das ärztliche Hilföpersonal: Hebammen und Krankenpfleger) und auf die Einrichtungen zur Heilung von Kranken (Heilanstalten, Armenkrankenpflege) beziehen, Auch die mit der öffentlichen Gesund- beitspfleage nur in einem loderen Polaumenbange stehende gerichtliche Medizin ist wenigstens insoweit ene worden, als ae den Medizinalbeamten als folchen angeht. Ein zweiter Band foll die Vorschriften für die staatlihe Ueberwachung der öffentlichen Gesundheitspflege (Gesundheits- oder Sanitätspolizei) enthalten, ins- besondere die gesundheitspolizeilichhen Vorschriften zur Verbesserung der Lebensbedingungungen (Trinkwasser, Nahrungsmittel, Wohnung), zum Schutze der Kinder, die Maßregeln gegen U Ee Schädigungen dur Gewerbebetrieb, die Maßregeln zur Bekämpfung der Verbreitung O Krankheiten, die Vorschriften über Bestattung u. \. w. ehanteln.
— Zu dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesegbuchs und dem Entwurf eines Ma n gg edes in der Fassung der Reichstagsvorlagen ist soeben ein sehr sorgfältig zusammengeltelltes, 102 Seiten umfassendes alphabetishes Sachregister nebst einer Vebersicht über die Verweisungen in Karl Heymann's Verlag, Berlin, ershienen (Preis 1,29 46). Die Bearbeitung ist nicht nah Seiten, fondern nah Paragraphen des Bürgerlichen Geseßbuhs bezw. Artikeln des Einführungsgeseßes erfolgt, so daß das Sachregister und die Uebersicht über die Verweisungen zu allen Ausgaben (den Reichstags- drucksachen und den von den Verlagen von Guttentag, Heymann, Lieb- mann und Vahlen veranstalteten Ausgaben) Verwendung finden können.
— Miethber und Vermiether nah dem heutigen und fünftigen deutshen Reht. Von Dr. Leopold Schlesinger, Nechtêanwalt in Karlsruhe. Dritte Auflage. A. Bielefeld’'s Hof- bnchandlung, Karlsruhe. — Die kleine Schrift ist sehr geeignet, die Miether und Vermiether darüber zu orientieren, wie weit der dem Neichstag vorliegende Entwurf eines Bürgerlichen Geseßbuhs ihren Snteressen Rechnung trägt. Als Jurist begrüßt der Verfasser es als einen bedeutsamen Fortschritt, daß das neue Geseßbuch auch bezüglich des Miethrehts cinige der prinzipiellen Fragen, an deren Lösung bisher Richter und Anwalte mit verschwenderishem Scharfsinn gearbeitet haben, endlih durch positive Geseßzes- Bestimmungen geregelt und dadur in einer für das wirthschastliche und soziale Volksleben wichtigen Rechtsmaterie die Sicherheit des Rechts gefördert hat. Insbesondere finden“ feine Billigung die Stellung des Entwurfs zu den Miethverträgen im Fall des Verkaufs des vermietheten Grundstücks und die Anerkennung des Grundsaßes: „Kauf bricht nicht Miethe“, sowie die Regelung des Nüktrittsrechts des Miethers wegen Gesundheits\{hädlichkeit der Wohnung. Auch mit den in § 501 des Entwurfs enthaltenen Bestimmungen, nach denen *em Vermiether ein Pfandreht an den eingebrahten Sachen des Miethers für den verfallenen Mietlzzins unbeschränkt, bezüglich des später verfallenden niht nur für das laufende, sondern au noh für das folgende Miethjahr gewährt ist, aber die Kompetenzstücke des Miethers von dem Pfandreht des Vermiethers nicht ergriffen werden, fondern unter allen Umständen dem Miether verbleiben, sowie mit der Begrenzung des bisher vielumstrittenen Widerspruh8rechts des Vermiethers bezüglih der Entfernung von Gegenständen aus der Miethwohnung durch § 502 und mit der Regelung des Verhält- nifses zwischen dem Vermiether und dem Gläubiger des Miethers und des Verhältnisses eines früheren Vermiethers zu einem nachfolgenden is der Verfasser einverstanden. Dagegen er- blickt er in der Anerkennung des Grundsatzes, daß ciner dritten Person — z. B. der Ehefrau oder einem Untermiether — gehörige, aber vom Miether eingebrahte Sachen dem Vermiether nicht haften, felbst wenn dieser bei deren Einbringung in gutem Glauben gewesen ist, d. h. angenommen hat, daß sie dem Miether gehören, — eine Schmälerung der Sicherungsbefugnisse des Vermiethers an den ein-
ebrahten Mobilien des Miethers und eine ungerechtfertigte Begün- tigung des leßteren. Was die rehtlihe Gestaltung der Unter- miethe im Entwurf betrifft, so billigt der Verfasser, daß nah § 493 der Miether nur mit Erlaubniß des Vermiethers untervermiethen kann. Bekanntlich is aber in einem diesem § 493 hinzugefügten weiteren Saße ausgesprochen: Verweigert der Vermiether die Erlaubniß, ohne daß in der Person des Dritten ein „wihtiger Grund“ vorliegt, fo fann der Miether das Miethverhältniß unter Einhaltung der geseßlihen Frist kündigen. Diese Bestimmung bezeihnet der Verfasser als eine zukünftige Prozeßquelle, und er befürwortet deren Bescitigung, da sie das Recht der Parteien lediglih dem wechselnden Ermessen des Nichters anheimgebe.
— Reform des Grunderbrehts. Von Peter Rams- auer, Ober-Regierungs-Rath. Oldenburg, Schulze'she Hof-Buch- handlung. Prets 50 A. — Diese beachtenswerthe, für die Crhaltung eines lebensfähigen Familiengrundbesitzes eintretende Schrift eines \ahkundigen Verfassers behandelt nur die thatsählihen und reht- lichen Verhältnisse im Herzogthum Oldenburg, darf aber au über die Grenzen desselben hinaus als ein Beitrag zur Klärung der wichtigsten Fragen der Agrargeseßgebung Interesse beanspruchen. Denn die allgemeinen Gesichtspunkte der Rechtsbildung über- haupt und derjenigen auf dem wirthschaftlichen Gebiet ins- besondere sind für die Verhältnisse in den deutshen Staaten im wesentlichen die gleichen; die speziellen, auf geshihtliher Entwickelung, Boden, Kultur und Stammesart beruhenden Anschauungen und Ve- dürfnisse aber sind in den einzelnen Theilen Deutschlands so manniîg- faltig, daß als lebendiges Beispiel die Darstellung der Verhältnisse eines engeren Kreises genügt, um ausreihenden Stoff und Anhalt zur Prüfung und Vergleichung auch weiteren Kreisen darzubieten.
— Die Handelsgeseße des Erdballs. Nachtrag IIl: Das japanische Handelsgeseßbuch, in das Deutsche übertragen und mit Anmerkungen verschen von Pr. jur. Oskar Borchardt. 1) Wechselgeseß (Preis 1,60 M), 2) Fallimentsgeseß (Preis 2 M). Berlin, t. von Decker's Verlag. — Nach wiederholten Kommissionsverhandlungen und Parlamentsberathungen haben drei Theile des japanischen Handelégeseßbuchs — das Wechselreht, das Konkursrecht und das Gesellshaftsrecht — vom 1. Juli 1893 ab Gesezeskraft erhalten. Allerdings soll bei Fertigstellung der übrigen Theile eine nochmalige Durchsicht des ganzen Geseßbuchs vorgenommen werden. Aber angesihts der wachsenden Be- deutung der Handelsbezicehungen Deutschlands mit Japan, die eine nähere Kenntniß des japanishen Handelsrehts in Deutschland hon jeßt als durhaus nothwendig erscheinen lassen, hat der Verfasser der „Handelsgeseße des Erdballs“ die Vollendung des japanischen Geseybuchs nicht erit abgewartet, sondern es fogleih unternommen, die bereits geltenden Theile desselben zu bearbeiten und dem deutschen Kaufmann und Juristen zugänglih zu machen. Gegen- wärtig liegen in der mustergültigen Borchardt’schen Uebertragung die wecselrehtlihen und die konkucsrehtlichen Bestimmungen vor, die nah Ansicht des Verfassers auh bei einer nochmaligen Durchsicht wesentliche Modifikationen nicht erleiden dürften. Das japanische Wechsel- gescy beruht theils auf dem deutschen, theils auf dem französischen Necht, weist daneben aber au Spuren des englishen Rehts auf, während dem Fallimentsgesey der französishe Code zu Grunde liegt, neben welchem {sich nur noch der Einfluß des belgischen Rechts bemerkbar macht. Aus der französischen Quelle geschöpft ist insbesondere der strenge Geist, der das ganze japanische Konkursrecht beherrscht. Das Verdienst, welches der Verfasser der „Handelsgesctße des Grdballs“ sich durch diese Uebertragung und Veröffentlichung von neuem erworben hat, werden die deutschen Juristen, und die deutshe Handelswelt um so mehr anerkennen, als er in zahlreihen Anmerkungen nicht nur den Gesepestext erläutert, sondern au aus dem reihen Schay seiner Kenntniß der Legislationen aller Länder neben dem deutschen und dem französischen Recht auch die neuesten Gesezbücher von Brasilien, England, SFtalien, Spanien und Portugal zur Vergleihung herangezogen hat.
— Die Geseße und Verordnungen, betreffend das BVerwaltungszwangsverfahren wegen Beitreibung von
Geldbeträgen, mit Aumerkungen und ausführliGßem Sachregister. Vierte Auflage. Berlin, N. von Dedter’'s Verlag. Preis 1,75 4 — In diesem Buch sind alle Bestimmungen zum Abdruck gelangt, welhe nah der JIustizgeseßgebung von 1879 zur. anderweiten Regelung des Verfahrens der Zwangsvollstredung wegen Geld- forderungen aus den M eus oder Anordnungen der zu- PEnDIgen Berwaltungsbehörden, Verwaltungsgerihte, Auseinander- eßungsbehörden oder Institute, denen die Befugniß zur Zwangsvoll- \treckung zusteht, erlassen worden sind, insbesondere die Verordnung vom 7. September 1879, die Ausführungsanweisung hierzu vom 15. September 1879 und die Verordnung vom 4. August 1884 über das Verwaltungszwangsverfahren in Angelegenheiten der Justizver- waltung. Zur Erläuterung sind in Anmerkungen die darauf bezüg- lihen Ministerial-Bestimmungen und Entscheidungen der höchsten Gerichtshöfe mitgetheilt. Ein ausführlihes Sachregister erleichtert die Benugung des Buches. L
Fn demselben Verlage ist au cine mit zahlreihen erläuternden Anmerkungen versehene Ausgabe des Gesetzes, betreffend die Dienstvergehen der niht rihterlihen Beamten, die Verseßung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand, vom 21. Juli 1852, ershienen. Cin An- hang enthält außerdem noch das Geseß vom 9. April 1879, betreffend die Abänderung von Bestimmungen der Disziplinargeseße.
— Gruchot's Beiträge zur Erläuterung des Deutschen Rechts, in besonderer Beziehung auf das preußishe Recht, mit Einschluß des Handels- und Wechselrechts, herausgegeben von Dr. Rassow, Reichsgerihts-Rath, und Dr. Künßel, Wirklichem Ge- heimen Ober-Justiz-Rath, unter redaktioneller Mitwirkung von Dr. Eccius, Ober-Landesgerichts-Präsident. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. — Heft 2/3 des V. Jahrgangs (fünfter Folge) bringt fol- gende Abhandlungen: „Die Provisionsan)prühe der Grundstücks- vermittler* von Justiz-Rath Dr. Reuling in Berlin; „Das fiduziarishe RNechtsgeschäft“ von Reichsgerichts- Rath Dr. Dreyer ; „Klauseln beim Handelskauf“ von Regierungs - Rath Dr. Schuly in Breslau; „Die Legitimation des Hypstheken- gläubigers im Zwangöversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren“ von Referendar Kurlbaum in Stettin; „Kompetenzstreitigkeiten zwishen ordentlihen Gerihten und Auseinanderseßzungsbehörden (agrarishen Gerichten), sowie Uebergang {webender orte von ter einen dieser Behörden auf die andere“ von Landrichter Dr. Delius in Kottbus; „Prozeßrechtlihe Fragen bei dem Rechtsftreit einer Kirchengemeinde (§8 650—662 Allgem. Landr. Il. 11)“ von Gerichts- Assessor Dr. Lüttgert zu Koblenz; „Kann der Schwurpflichtige, dessen Aufenthaltsort unbekannt is, wenn ihm wegen Abwesenheit vom Vormundschaftsgeriht ein Vormund oder Pfleger bestellt worden ift, zu denjenigen Personen gerechnet werden, welhe im Sinne des § 433 Z.-P.-O. zur Leistung des Eides unfähig sind?“ von Land- rihter Fus in Limburg; „Eine Beschränkung des Rechts der Kompensation dur den Entwurf zum Bürgerlichen Geseybuch“ von Magistrats - Assessor Fürst in Berlin; „Der Entwurf eines Bürger- lichen Gesezbuchs für das Deutsche Reih in zweiter Lesung“ (Fort- seßung) von Gerichts-Assessor Ritgen in Berlin; „Beslüfse, die von der Kommission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Geseßbuchs bei der Revision der zweiten Lesung gefaßt worden sind“ (Fortsezung), mitgetheilt von Dr. Künyel, Wirklihem Geheimen Ober-Justiz-Nath. An die Abhandlungen |chließen fich zahlreiche Ent- scheidungen des Reichsgerichts mit ausführlicher Begründung, Bücher- besprehungen, kurze literarishe Anzeigen und die Veröffentlichung von Preisausfchreiben an.
— Eisenbahnrechtlihe Entscheidungen und Ab- handlungen. Zeitschrift für Eisenbahnreht, herausgegeben von Dr. jur. Georg Eger, Regierungs-Rath. Breélau, J. U. Kern's Verlag. — Heft 3 des X11. Bandes enthält neben 51 Entscheidungen oberster Gerichtshöfe folgende Abhandlungen: „Die Uebertretung des 8 61 Abs. 1 der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutsh- lands vom 5. Juli 1892 in ihrer Bedeutung für die Haftpflicht der Eisenbahnen" von Dr. Riesenfeld, Gerichts: Assessor am Landgericht Breslau; „Ueber die Haftung sür Schäden bei Reexpedition einer Sendung“ von Theodor Ritter von Rinaldini in Wien; „Ueber die Berechnung des Schadenersaßes bei Beschädigung von Frachtgut nach internationalem Eisenbahnfrachtrehte" von Gecrg Muschweck in München; „Die Arbeitershutßgeseßgebung und die Eisenbahnunter- nelmungen* von Ober-Rehnungs-NRath Dr. W. Zeller. /
4+ Zur Geschichte und Kritik der modernen deutschen Kunst Gesammelte Aufsäße von Julius Meyer. Herausgegeben von Conrad Fiedler. Leipzig, F. W. Grunow, 1899. 8%. — Es war ein dankenswerthes Unternehmen des im vergangenen Jahre leider verstorbenen Dr. C. Fiedler, eines Schwiegersohns des eben- falls bereits todten langjährigen Direktors der Berliner Gemälde- galerie Julius Meyer, die größtentheils in den „Grenzboten“ erschienenen Aufsätze und Abhandlungen seines Schwiegervaters über neuere deutsche Kunst zu einem Buche zu vereinigen. Die feinsinnige Kritik des Ver- fassers in allen Fragen der Kunst bewährt sich au in diesen am An- fange seiner schriftstellerischen Laufbahn entstandenen Essays glänzend. Wenn auch die darin erörterten Kunstfragen kein aktuelles Interesse für unsere Tage mehr haben — es handelt sich namentlih um die fünstlerisden Bestrebungen Münchens in den sehziger Jahren —, so be- halten do viele der Ausführungen Meyer's au) heute noch ihre Be- deutung für denjenigen, der der Kunst in der ersten Hälfte unseres Fahrhunderts als Historiker gegenübersteht. Anderes, wie die Ve- trahtungen über die Gegensäße in der modernen Kunst und die Bildung des modernen Künstlers, verdient au losgelô\t von der be- fonderen Veranlassung, aus der es entstanden, die Beachtung eines jeden Kunstfreundes; niht minder endlich die fefselnd geschriebene Einleitung Fiedler’s, welche grelle Streiflichter auf die Entwickelung der modernen Kunstwissenshaft wirft.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. : An der Nuhr sind am 28. d. M. gestellt 11 936, nit rechtzeitig gestellt keine Wagen. : / In Oberschlesien sind am 27. d. M. gestellt 4484, nit rets zzitig gestellt keine Wagen.
Zwangs-Versteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 98. April die nahbezeihneten Grundstücke zur Versteigerung: Brüder- straße19 und Scharrenstraße 9a., dem Kausmann Carl Zehn- pfund gehörig; Nußungswerth 13870 #4; mit dem Gebot von 315000 M blieb der Rittergutsbesißer Reinh. Herrmann zu Leipzig Meistbietender. — Danzigerstraße 91, dem Schlofjer- meister Ad olf Geduld gehörig; Meistbietender blieb der Kaufmann Sally Gerson zu Charlottenburg mit dem Gebot von 162 200 M — Altonaerstraße 22, der Frau Architekt Rudolf Mann, Helene, geb. Hesse, zu Berlin gehörig; Fläche 22,90 a; Nugungs- werth 19 180 46; Meistbietender blieb der Rentier Ludwig Paje- mann zu Charlottenburg mit dem Gebot von 375 000 46
— In der beutigen Generalversammlung der Aktionäre der Berlinischen Lebens-Versichherungs-Geselishaft wurden die wegen Ablaufs ihrer Umtsperiode ausscheidenden Herren Konsul H. Ketbel als Dixektor und Kaufmann W. Quincke als Stellvertreter der Direktoren wiedergewählt. Die Gewinn- und Verlustrehnung wie das Bilanzkonto wurden genehmigt und die Direktion entlastet.
Forst i. d. Lausiy, 28. April. (W. T. B.) Die zweite Wollauktion findet hier am 24. Juni stait; Anmeldungen hierzu sind bis zum 20. Juni einzureichen. Die Auktion umfaßt fast aus- aus\{ließlich deutshe Nückenwäsche und Schweißwollen, :
Königsberg, 28. April. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen unverändert. Roggen ruhig, pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 105—106, Gerste behauptet. Hafer fest, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 111. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewiht 108,00. Spiritus pr. 100 Liter 100 9/6 loko 32,30, do. pr. April 32,30, do. pr. Früh- jahr 32,80.
Zweite Beilage
zum Deufschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
a g 102.
Berlin, Mittwoch, den 29. April
Statistik und Volkswirthschaft.
Die Hypothekenbewegung in Preußen 1886/87 bis 1894/95.
(„Stat. Korr.*) Nach den Aufzeihnungen der Grundbuch- behörden hat während der Jahre 1886/87 bis 1894/95 in den ädt hen Bezirken, denen auch diejenigen Landgemeinden und Gutsbezirke beigezählt sind, in welhen die Grundstückswerthe durch andere Be- ziehungen als den Betrieb der Landwirthschaft bedingt werden, die grundbuchmäßige Verschuldung um 6187,88, im Jahre 1894/95 allein um 743,44 illionen Mark zugenommen. Hiervon kamen 2765,69 bezw. 273,29 Millionen auf den Bezirk des Kammergerichts, in welhem namentlih die Ausdehnung Berlins und seiner Vorarié a pn d neue Unterlagen für größere hypothekarishe Beleihungen
ehen ließ. 2 Ie BerAilduälinäbnie des eigentlihen „vlatten Landes“ blieb begreifliherweise weit hinter derjenigen der „Stadtbezirke“ im obigen Sinne zurüdck, schreitet indessen regelmäßig nnd in nicht un- beträchtlichen, in den leßten Jahren fortwährend steigenden Beträgen
fort. Am geringsten war sie mit 88,03 Millionen Mark in dem -
ünstigen Erntejahre 1887/88, am bedeutendsten in den vier leßten ahren 1891/92 bis 1894/95, wo sie 206,65 bezw. 208,68, 228,29 und E Magi lee ade O verde as die einzelnen Bezirke betrifft, so wiesen an ländlicher Mehr- vershuldung auf : Millionen Mark anae x M 1886/8
die Ober-Landesgerichts-Bezirke bis im Jahre
1894/95 1894/95
Königsberg 110,48 12,86 Marienwerder 36,52 4,00 Berlin 199,06 27,81 Stettin 70,45 9,27 SUT 1,28 reslan 30,20 Naumburg 26,23 18,01
31,67
L 48,19 asel ; 6,65 rankfurt a. M 3,59 34,26
0,65
Die esringe buchmäßige Mehrvershuldung im Bezirk Cassel wird von den Behörden wesentlich auf die Anlegung der Grundbücher zurück- geführt, welhe mit der Löschung zahlreicher alter, längst abgezahlter, aber bisher noch ungelöshter Hypotheken verbunden war. Jn den Be- zirken Posen und Marienwerder wirken aer den umfangreichen Löschungen auf den von der Ansiedelungskommission erworbenen Gütern auch die Löschungen bei Zwangsversteigerungen niht unerheblich auf die buchmäßige Bewegung ein, Dieselben haben seit 1889/90 (früher wurden sie nicht festgestellt) auf dem platten Lande des Staatsgebiets 265,593 Millionen, davon in den Bezirken Marienwerder und Posen 27,91 bezw. 32,84 Millionen Mark betragen. Noch umfangreicer waren übrigens diese Löshungen mit 33,20 bezw. 55,73 Millionen Mark in den Bezirken Naumburg und Breslau, in denen es fic aller- dings überhaupt um weit höhere Bodenwerthe handeln wird als in den beiden An Provinzen. Die Vorbehalte, mit welchen diese Ziffern aufzunehmen sind, wollen wir hier nicht wiederholen und uur darauf hinweisen, daß dem oft betonten „Zuwenig“ an Lösungen, welches in jedem Jahre durch die Nichtlöshung abgezahlter Hhpotheken entsteht, auch ein „Zuviel“ durch Löschungen alter, {hon in einem früheren Jahre ab- ezahlter Schulden gegenübersteht, welhe folgeri@tig diesem leßteren Jahre, niht dem Berichtsjahre hätten „gutgeshrieben“ werden müssen. Offenbar gleihen sich diese Verhältnisse von Jahr zu Jahr mehr aus, sodaß die wirkliche Vershuldungsbewegung in der buhmäßigen immer vollständiger zum Ausdruck gelangt. — Von Bedeutung ist noch die Thatsache, daß thatsächlih die „sädtishen“ Bezirke im ea Sinne auch zahlreihe „praedia rustica“ einschließen, deren Werth und Verschuldung wesentli durch landwirthschaftlihe Verhältnisse beftimmt wird, und daß wohl noch in viel weiterem Umfange auf dem „platten Lande“ sich Fabrikgrundstücke und andere „Ppraedia urbana“ befinden oder neu A und dadurch die Bodenwerthe wie die Verschuldungsbewegung beeinflussen. Daß dieser Einfluß stellenweise niht unbedeutend ift, dafür spricht z. B. der Umstand, daß von der „ländlihen“ Mehrvershuldung im Bezirk des Kammergerichts im Jahre 1894/95 10,86 Millionen Mark, also rund drei Sieventel, allein auf die „Landbezirke" des Landgerihts 11 zu Berlin entfallen, welhe alle zwar noch überwiegend von der Land- wirthschaft abhängigen, aber doch hier und da unstreitig schon stark von gewerblich-ftädtischem Wesen durhseßten oder beeinflußten Land» gemeinden und Gutsbezirke im 3- bis 4meiligen Umkreise von Berlin umfassen. Ziffermäßig genau würde übrigens die eigentlih land- wirthshaftlihe Hypothekenbewegung selbft dann nicht festgestellt werden können, wenn man in jedem einzelnen Fall praedia „rustica“ und nurbana“ untershiede; denn auch auf einem „praedium rusticum“ entsteht mitunter eine Vershuldung dur eine gewerbliche Anlage. Schon jene Unterscheidung in allen Einzelfällen würde aber die Grundbuchbehörden mit einer kaum zu bewältigenden Arbeit belasten.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Dillenburg wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben: Unter den Arbeitern des nassauischen Industriegebiets is eine Lohnbewegung im Gange, die {hon längere Zeit vorbereitet war.
In Kottbus hat nah demselben Blatt eine große Versammlung von Textilarbeitern beshlossen, im Interesse von 300 ge- maßregelten Tue: en die Fünfer-Kommission zu ersuhen, wegen Einstellung der E elten in Kottbuser Fabrikbetriebe bei dem Fabrikantenverein nochmals vorstellig zu werden.
In der Margarinefabrik von Mohr in Ottensen ist, wie der „Voss. Ztg.“ berichtet wird, der Ausstand von neuem aus- geatoGen, da Herr Mohr von den vorgeschlagenen 200 älteren
rbeitern, die ausftändig waren, nur 170 wieder einftellen wollte. (Val. Nr. 96 d. Bl)
In Lei h ist, einer Mittheilung des „Dr. J.“ zufolge, am Montag ein Ausstand der Klempner von größerer Ausdehnung aus- gebrohen. Nah Mittheilungen der Lohnkommission arbeiten bei 25 Arbeitgebern, welche die aufgestellten Forderungen bewilligt haben, etwa 120 Gehilfen weiter, während 400 Gehilfen die Arbeit eingestellt haben. — Am Sonntag hielten die Steinseg- meister Leipzigs eine Versammlung ab, um über die Lohn- forderung der Gehilfen zu berathen. Die Gehilfen verlangen einen Stundenlohn von 48 oder 50 § bei täglich zehnstündiger Arbeitszeit, vom Jahre 1897 ab aber einen Mindestlohn von 50 für die Stunde. Die r d gelangten am Sonntag nach eingehender Berathung zu folgendem Beschluß: der Stundenlohn soll 44 bis 48 „Z betragen; die Arbeitszeit wird auf 10 Stunden festgeseßt u. |. w.
ei den neu Ausgelernten \oll es bei dem früher gefaßten Beschlusse bewenden, d, i. bei einem Stundenlohn von 38 r: der je nah den Leistungen steigt. — Die Schmiede sind im Begriff, ebenfalls in eine Lohnbewegung einzutreten. n einer Versammlung beschlossen e, den neuen Tarif, der etnen Mindeststundenlohn von 35 Z bet è stündiger Arbeitszeit zur Grundlage hat, nohmals den Arbeitgebern
1896.
bereit erklärt hat, mit der Lohnkommission wegen
Tarifs zu verhandeln. Dies soll am 29. April geschehen.
wurde, daß am Montag weiteren 400 Gehilfen die Forderungen
neunstündige Arbeitsdauer
Kronland
Orte: Maul- und Klauenseuhe. . 30 Nothlauf der Schweine . . T de tif Cent io Viana Maul- und Klauenseuche . NRothlauf der Schweine . . Schweinepest (Schweineseuche) Maul- und KlauenseuWe . Maul- und Klauenseuche . Maul- und Klauenseuche . Rothlauf der Schweine . . Shcineh Sthneinefeufe) S
Nieder-Oesterreih
Ober-Oesterreich .
Sqlesien Salzburg
Steiermark .
Küstenland . Tirol-Vorarlberg
’ weinepest(Schweineseuche) | Rothlauf der Schweine . . * ] Schweinepest(Schweineseuche) Maul- und Klauenseuche . . Linden E * } NRothlauf der Schweine . . Schweinepest ( Rene) Maul- und Klauenseuche . . Mee tete Maul- und Klauenseu Rothlauf der Schweine . Schweinepest(Schweineseuche) Rothlauf der Schweine . . Maul- und Klauenseuche . Rothlauf der Schweine .. Schweinepest(Schweineseuche)
Böhmen
Mähren
R Galizien
Bukowina .
Dalmatien .
amm. _— pan m A Cs Lo I O Mo L mien P ES
4. März.
Komitate: Orte: Höfe: Maul- und Klauenseuhße .… . . 31 1466 1087 30 ZUH E 0 C 8 16 16 8 Rot lauf der Schweine . . , 26 121 1093 24 Sch{weineseuGe. «ce 40 874 — 42
Rufßland.
Rinderpest. Im Monat Januar. Zahl Gouvernement : des getödteten gefallenen Viehs: Stawropol (Kaukasus) 00 59 Gebiete: Kuban (Kaukasus) 3 Terek (Kaukasus) 38
1.—15, März. ; 16.—31. März. Maul- und Klauenseuche. Zahl der EIEN und verdächtigen Kantone: : Ställe: Orte: Zürich 2 — Bern 3 Solothurn Basel-Stadt Appenzell a. Rh. St. Gallen Rothlauf der Schweine und Shwe#neseu che.*) Zahl der verseuchten Kantone: Orte: Kantone : Orte : 8 26 10 48, 2ü M Am sf\tärksten verseucht waren die Kantone: Bern, Waadt und ürich.
Ställe:
Belgien.
1.—15. März. 16.—31. März. ; Zahl der verseuchten Provinzen: Gemeinden: Provinzen: Gemeinden: Maulseuche . .. d 4 3 d,
In der Woche vom 12. bis 18. April blieb der Gesundheitsstand in Berlin ein guter und die Sterblichkeitsziffer eine niedrige (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 17,2). Unter den Todesursachen haben akute Entzündungen der Athmungs- organe eine erheblihere Abnahme erfahren, und auch die Zahl der durch sie bedingten Sterbefälle wurde eine kleinere. Erkrankungen an Grippe wurden gleichfalls seltener beobahtet und nur noch 1 Todesfall infolge von Grippe gemeldet. Akute Darmkrankheiten zeigten fich ebenfalls seltener und endeten auch in weniger Fällen mit dem Tode. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit blieb eine feringe; von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 39 Säug- inge. — Von den Infektionskrankheiten blieben Erkrankungen an Unterleibstyphus vereinzelt, Erkrankungen an Masern haben ab-, an Diphtherie etwas zugenommen, während Erkrankungen an Scharlach in fast gleicher Zahl wie in der Vorwoche zur Anzeige kamen, und zwar zeigten Erkrankungen an Diphtherie in der Rosenthaler Vorstadt am häufigsten, Erkrankungen an Masern und Scharlach traten in keinem Stadttheil in nennenswerther Zahl zu Tage, Er- krankungen an Kindbettfieber wurden 6 bekannt, rofenartige Ent- ündungen des Zellgewebes der Haut wurden etwas weniger beobachtet. rkran jtügen an Keuchhusten, die in 11 Fällen tödtl A aupgingen, kamen seltener zum Vorschein, während rheumatishe Beschwerden cite Art in ihrem Vorkommen keine wesentlihe Veränderung auf- wiesen.
Handel und Gewerbe. Die „Statistishen Uebersihten, betreffend den
auswärtigen pa des öfterreihisch- ungarischen Zoll- gebiets im Jahre 1896“, welhe vom Statistishen Departement im _ va
Hier in Berlin fand am Montag der Berliner „Volks-Ztg.“ zufolge eine Versammlung der Maurer statt, in welcher mitgetheilt : | nicht zu erfüllen, erklären di ister, i ; o e 00 P R Ee A cht zu erfüllen, erklären die Meister, daß sie mit dem 1. Mai sämmt
Komitate: Orte: Höfe:
vorzulegen und bei allen Meistern, die diesen Tarif niht bewilligen, | willigt worden wären
die Arbeit zu kündigen, damit nah 14 Tagen in einen Ausstand L 334 Bau i oer E c L E
getreten werden kann. — In einer Versammlung der Bauschlofser
wurde mitgetheilt, daß sich die Schlosserinnung e längerem Zögern | der ereinbarung cines
ten zu den geforderten Bedingungen arbeiteten, wähß- rend noch 1934 Mann ausftändig seien. gi Zum Muofnihe
r Modelleure und Gipsbildhauer wird gemeldet: Die Mehrzahl der Meister hat die unde der Gebilfen bes de unter der Bedingung, daß die Arbeitnehmer bei Arbeitgebern, die ihren Verpflihtungen niht nachkommen, die Arbeit niederlegen. Nachdem nunmehr die Gehilfen beschlofsen haben, diese Bedingungen
lihe Zugeständnisse zurückziehen würden.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs-Maßregeln. Nachrichten über die Verbreitung von Thierkrankheiten im Auslande.
Oesterreich. 7. März.
14. März. 21. März. Zahl der verseuhten Hôfe: Orte: Höfe: Orte: Hôfe: 66 31 74 33 87 4 4 6 8 T1 12 16 18 11 3
1
31. März.
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Ungarn. 11. März.
20. März. Zahl der verseuchten Komitate: Orte: Höfe: Komitate: Orte: Höfe:
141 1110 27 117 965 27 108 367
15 15 9 14 14 D 14 14 117 1066 23 116 1008 29 95 472 896 _— 43 940 — 43 951 —
25. März.
öfterreichishen Handels-Ministerium zusammengeftellt werden, enthalten im vorliegenden II1. Heft die Ergebnisse der Ein- und uge im
L 1896. G anzig, 28. April. (W. T. B.) Getreidemarkt. Wei loko ruhig, Umsay 150 t, do. inländ. hochbunt und wei 15L, do. inländ. hellbunt 148, do. Tranfit hochbunt und weiß 116 do. hellbunt 112—114, do. Termin zu freiem E pr. April-Mai 145,00, do. Transit pr. April-Mai 111,50, egulierungspreis zu freiem Verkehr 150. Roggen loko unverändert, inländischer 108—109 do. russischer und polnischer zum Transit 73, do. Termin pr. April-Maí 113,00, do. Termin Transit pr. April - Mai 78,50, do. Regu- [ierungspreis zum freien Verkehr 109. Gerste, große (660—700 Gramm) tian S O A fer, inländischer ,00. rbsen, inländi ,00. iritus loko konti 51,50, nit kontingentiert 32,00. N Es Breslau, 28. April. (W. T. B) Getreide- und htm ca DE e 100 1 100% erkl. 50 A Ver- rau gaben pr. Apri ,80, do. do. 70 A Verbra pr. O E Ap an Magdeburg, 28. April. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn- zuer atl von 92 9% —,—, Kornzucker . 889% Rendement —,—, Nadhprodukte exkl, 75% Rendement 10—10,75. Still. Brotraffinade 1 25,25. Brotraffinade Il 25,00. Gem. Raffinade mit Faß 24,75—25,25. Melis 1 mit Faß 2450. Ruhig. Robzudcker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. April 12,621 Gd., 12,65 Br., pr. Mai 12,624 bez., 12,65 Br., pr. Juli 12,390 Gd., 12,95 Br., pr. August 13,023 Gd., 13,05 Br., pr. Oktober-Dezember 11,85 Gd., 11,90 Br. Stetig.
Leipzig, 28. april. (W.T.B.) Kammzug-Terminhandel. La Plata. Vrundutüliee B. pr. April — M g Vat Mai a M, pr. Juni 3,323 , pr. Juli 3,324 4, pr. August 3,35 4, pr. September 3,374 A, pr. Oktober 3,374 #, pr. November 3,40 4, pr. Dezember 3,423 #, pr. Januar 3,45 4, pr. Februar 3,45 4, pr. v 3,45 N e M M e) 4 E, S@ B remen h ril. e: M M5, rfen -Schluß - Bericht.
Raffiniertes Petroleu m. (Offizielle Notierun ub Bremer
etroleum - Börse.) Fest. Loko 5,65 Br. Russisches Petroleum.
oko 5,45 Br. Schmal & Niedriger. Wilcox 274 Armour shield 264 S, Cudahy 27F „4, Choice Grocery 27} „4, White label 27 Baal 25 4. Spe. E Short clear middling loko zl 2
eis ruhig. Kaffee fest. aumwolle ruhig. land middl. loko 41} S. Tabadck. 73 Seronen Carmen, 147 aa Havanna, 20 Gal Burley. 98. Avril (W. T e
amburg, . April. e ic E Getreidemarkt. Weizen loko matt, holfteinisher loko E 154—155., Rog da loko matt, hiesiger —, mecklenburger loko neuer 128131 russischer loko ruhig, 83—84. Seer matt. Gerste matt. Rübsl (unverzollt) il, loko 47. e rubig, Þer April - Mai 20 Sterer BRtabS 1 ie Mh R ie E er - Oktober 17}. affee Y msa
Petroleum fest, Standard white loko 5,70. s
Kaffee. (Nachmittagsberiht.) Good average Santos pr. Mai 67, pr. September 644, pr. Dezember 60, pr. März 59K Behauptet. — Zuckermarkt. (SPluberiße) Rüben - Rohzucker 1. Produkt Basis §8 9/0 Nendement neue Ufance, frei an Bord burg pr. April 12,574, pr. Mai 12,624, pr. Juli 12,874, pr. August 12,974, pr. Dezember 11,874, pr. März 12,127. Behauptet.
Wien., 28. April. (W. T. id Der Verwaltungsrath der Betriebsgesellshaft der Orientalischen Eisenbahnen hat be- \{lofsen, von dem 2 244 811 Frcs. betragenden Uebershuß für 1895 nach eberweisungen an den Reservefonds der Generalversammlung die Vertheilung einex Dividende von 16 Frcs. vorzuschlagen.
London, 28. April. (W. T. B.) Die beute eröffnete Woll- auktion war gut besucht bei mäßiger Betheiligung. Australische
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