1896 / 103 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Apr 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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vertragsfähig sind; dann wird niht in Zweifel zu ziehen sein, daß diese Personen auch an der Börse erscheinen können, sofern die Börsenordnung des einzelnen Plaßes nihts Anderes bestimmt. Jch bin deshalb der Meinung, daß § 7 einer Korrektur kaum bedurfte. Aba. Fritzen (Zentr.) {ließt fch diesen Ausführungen an und erklärt L a da Antrag , L der Abg. Graf Kaniß in. der

mission gestellt hatte. Nom j Wenn die Handelskammer, die über die Börse

Abg. Frese: die Ant führt, auch ein Börsenorgan ist, dann könnte der Staatskommifsar ihren Sao beiwohnen; das ist aber doch wohl nicht die Meinung der Regierung und der Kommission gewesen.

Abg. Dr. Hammacher: Nach der Auseinanderseßung des Staats- sekretärs von Boetticher könnte man die staatlihe Behörde, welche die Börse beaufsichtigt, ja die betreffende Staatsregierung und den Bundesrath als Börsenorgane betrachten.

Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. von

Boetticher:

F möchte zur Klarstellung dessen, was ih vorhin ausgeführt habe, auf die Berliner Verhältnisse hinweisen. Hier in Berlin steht die Börse unzweifelhaft unter dem, Aeltesten-Kollegium der Kauf- mannschaft. Außerdem i} für die Leitung des eigentlißhen Börsen- geschäfts und der Angelegenheiten der Börse ein Börsen-Kommissariat eingeseßt, das zur Zeit aus Mitgliedern des Aeltesten-Kollegiums be- steht. Man wird gar keinen Anstand zu nehmen haben, auch das Aeltesten-Kollegium als ein Börsenorgan zu bezeihnen. Wenn der Herr Vorredner es für gut und nüßlih erachtet, die Begriff s- bestimmung“ des Börsenorgans in einem besonderen Paragraphen zu geben, und zwar unter Aufzählung all der einzelnen Organe, welche unter den Begriff der Börsenorgane fallen sollen, so wird dagegen shwerlich etwas zu erinnern fein.

Ih möchte mir nur noch mit Bezug auf die lezten Ausführungen des Herrn Vorredners die Bemerkung gestatten, daß der Schlußsaß des § 7, wenn er sagt:

Auf Antrag der Börsenorgane kann die Landesregierung in be-

sonderen Fällen Ausnahmen von den Vorschriften über die Aus-

\{ließung von Börsenbesuchern zulassen, das selbstverständlich denSinn hat, daß jedes Börsenorgan beziehungs- weise das Börsenorgan, das durh die Börsenordnung mit dieser Funktion betraut wird, auch entsprehende Anträge bei der Landes- regierung tellen fann. Die Landesregierung ist aber in diefem Falle diejenige Instanz, welhe über die Modifikationen det Vorschriften über die Ausschließung zu befinden hat. Also in dieser Beziehung ist nach der Wortfassung des § 7 nicht der leiseste Zweifel über die

Kompetenz der Instanzen. 8 7 wird angenommen, ebenso ohne Debatte § 8: Hand- habung der Ordnung an der Börse. Ñ 9 handelt von der Bildung des Ehrengerichts. bg. Graf von Kaniß: Gegenüber dem Protest des Pa Abg. Görz gegen die Angriffe auf die Börse möchte ih auf ein Feugniß des Herrn Robineau-Hamburg hinweisen, der bezüglich des hrengerihts in der Enqustekommission sagte: „Wie foll man Jemand an der Ehre fassen, der keine Ehre hat ?* Dieses scharfe Urtheil möchte ih nicht fällen. 9 wird angenommen. i t ah § 10 soll das Ehrengericht diejenigen zur Verant- wortung ziehen, welche im Zusammenhang mit 18 Thätig- keit an der Börse sih eine unehrenhafte Handlung haben zu Schulden kommen lassen. Die Kommission hat an Stelle der Worte „unehrenhafte

Pauag geseßt: „eine mit der Ehre oder dem Anspruch auf aufmännisches Vertrauen nicht zu vereinbarende Handlung“.

Präsident des Reichsbank-Direktoriums, Wirklicher Geheimer Rath Dr. Ko'ch: Meine Herren, die Kommission hat den § 10 des Entwurfs in einer Beziehung geändert. Er lautet jeßt: Das Ehren- ericht zieht zur Verantwortung Börsenbesucher, welhe im Zusammen- ange mit ihrer Thätigkeit an der Börse sih eine mit der Ehre oder dem Anspruch auf kaufmännishes Vertrauen niht zu vereinbarende Handlung haben zu Schulden kommen lassen. Meine Herren, ih glaube, daß die Aenderung eine Verbesserung des Entwurfs nicht enthält. Der Begriff „kaufmännishes Vertrauen“ if ein außer- ordentlich umfassender; er hat hauptsächlih eine finanzielle Seite und ift in dieser Hinsicht ungefähr gleihbedeutend mit Kredit. Nun glaube ih doch nicht, daß man der Meinung sein kann, vor dem neuen Ehren- gerihte sollen auch solche Handlungen der Bestrafung unterliegen, welche die Kreditwürdigkeit der Börsenbesuher \hmälern, also bei- spielsweise leihtsinnige Ausgaben, leihtsinnige Kreditgewährung an Dritte u. \. w. Diese Handlungen würden also meiner Meinun ma unter den Begriff von Handlungen fallen, welche mit dem Aniprit auf kaufmännishes Vertrauen niht zu vereinbaren sind. Aber auch, wenn man die moralishe Seite dieses Begriffs allein ins Auge faßt, i der Begriff viel zu unbestimmt. Das Vertrauen im Oer ist verschieden nah der Perfon des Vertrauenden. Einen allgemeinen Maßstab dafür giebt es nicht. Es is vielmehr zu empfehlen, daß wenn die kaufmännischen Ghrengerihte eingeführt werden, man fi mit dem prägnanten Begriffe der Ehre begnügt. Es wird vorausgeseßt, daß für alle diejenigen, welhe eine Börse besuchen, ein Durchsnitts maß von Ehre erforderlich ist; wenn dieses Maß öffentliher Achtung durch Handlungen, welhe mit der Börsenthätigkeit zusammenhängen, verleßt wird, dann soll Bestrafung eintreten. I glas, daß, wenn das Gesetz neben der „Ehre“ noch das Wort „kaufmännishes Vertrauen“ einführt, man sachlich den Eindruck jenes Erfordernifses s{chwächen würde. Statt der Erweiterung haben Sie dann eine Minderung. Auch in der Kommission is bereits von den Regierungsvertretern darauf hingewiesen, daß in die Disziplinarvorschriften des Reichs- beamtengeseßes ein ähnliher Ausdruck „Verletzung des Vertrauens“ niht aufgenommen ist, obgleich der Begriff und die Grenzen der Beamtenehre bereits seit einer Reihe von Jahren nach Gese und Uebung feftstehen. Der Entwurf, wie er damals dem Reichstag vor- elegt wurde, enthielt noch den t g wer \ich „des Ansehens und Berirauens* unwürdig zeigt u. |. w. Gerade vom Reichstage ift aber der Ausdruck „Vertrauen“ gestrichen, den man für zu unbestimmt und nah den preußishen Erfahrungen fogar für gefährlih erachtete. Fch möchte daher empfehlen, auf die sprahlih und sahlich korrektere assung des Entwurfs zurückzugehen, „welhe \ich eine unehrenhafte ndlung haben zu Schulden kommen laffen“. Ich glaube, wenn mán die Porschrift fo bestehen läßt, wie sie die Kommission gefaßt hat, könnte ih leiht eine uferlose Praxis, wenn ich mi dieses beliebten Wortes bedienen darf, daraus entwickeln und die Institution des Ghrengerihts diskreditieren. Jch bitte Sie deshalb, die Begriffs- bestimmung „mit der Ehre oder dem Anspru auf kaufmännisches Vertrauen nicht zu vereinbarende Handlungen“ niczt zu O und die Fassung des Entwurfs wiederherzustellen oder mindestens die Worte „oder den Anspru auf kaufmännisches Vertrauen“ zu streichen. Abg. Graf von Kaniß: Ih würde mit diesem Vorschlage

einverftanden sein, wenn statt des Ehrengerihts ein Disziplinargericht

eingeführt worden wäre, welches auch von Börsensachverständigen eroünscht worden ift; freilich müßte dieses sich niht bloß auf die ätigkeit an der Börse beziehen. i :

Präsident des Reichsbank - Direktoriums, Wirkliher Geheimer Rath Dr. Koh: Der Petr Abg. Graf von Kaniß ee Ra einem Mißverständnisse. Auch der Entwurf der Kommission enthält die Worte: „im Zusammenhange mit ihrer Thätigkeit an der Börse“. Gs ist damit nicht gemeint, daß diese Handlungen in den Börsen- räumen vorgekommen sein müssen, fondern es genügt, daß sie im Zufammenhange mit der Thätigkeit an der Börse stehen. enn im

übrigen aber versucht wird, auch das ganze Gebiet des sonstigen Ge- bahrens, was gar nichts mit der Börse zu thun hat, heranzuziehen, so hat weder der Entrourf noch die Kommission die Thätigkeit der Ehrengerichte dahin erweitern wollen. Sie begnügen sich mit dem geen Versuche, die Börse von unehrenhaften Handlungen zu reinigen, die mit der Thätigkeit der Börse im Zusammenhange stehen; weiter wollen sie nicht gehen. Im übrigen vermisse ih jedes Argu- ment des Herrn Abg. Grafen Kaniß gegen meine vorigen Aus- führungen. Ich habe hervorgehoben: das Vertrauen ist ein zu zartes, ein zu subjektives Element, als daß sich an dessen Verleßung die geseßliche Strafbarkeit anknüpfen ließe. Ich fürchte, daß der Begriff der Ehre, wie ihn die Vorlage enthält und den ih für berechtigt halte, geradezu abgeschwächt wird, wenn man ihm das kaufmännische Vertrauen an die Seite seßt, was mehr die Kreditwürdigkeit bedeutet. Ich glaube, die Praxis wird auf Fe gelangen, wenn das beflehen bleibt. Diese Argumente sind unwiderlegt geblieben.

Abg. Dr. Barth (fr. Vgg.) hält ebenfalls den von der Kom- mission beschlossenen Zusay für sehr bedenklich, namentlich da dem Antrage des Staatskommissars auf Einleitung einer Untersuchung wegen irgend welher Handlungen stattgegeben werden müsse.

Abg. Dr. Hammacher meint, daß das kaufmännische Vertrauen auf einem ‘ganz anderen Gebiet liege als die Ehre; er spreche sich deshalb ebenfalls gegen den Kommissionsbeschluß aus.

Abg. Graf von Arnim bezeihnet den Beschluß der Kom- mission, der auf seinen Antrag gefaßt sei, als eine Deklaration des Begriffs „ehrenhafte Handlung“. Der allgemein üblihe Kurs- \hnitt sei keine unehrenhafte Handlung, aber das kaufmännische Vertrauen werde entschieden dadurch verleßt. Es fei ein de Entgegenkommen, daß man der Börse überlasse, sich selbs ein Chren- gericht zu bilden.

10 wird unverändert angenommen.

ie S8 11—13 beziehen sih auf die Mitwirkung des Staatskommissars, die Voruntersuchung und die Ein- stellung des Verfahrens. Nach § 11 kann der A die Einleitung des Verfahrens verlangen, und es muß diejem Verlangen, fowie allen vom Kommissar gestellten Beweis- anträgen stattgegeben werden.

Abg. Traeger (fr. Volksp.) will dem Kommissar nur das Recht eines Antrags auf Einleitung des Verfahrens geben und die Be- stimmung, daß dem Verlangen stattgegeben werden müsse, streichen.

Nach § 13 kann das Verfahren nur mit Zustimmung des Kommissars eingestellt werden.

Abg. Traeger beantragt, die Entscheidung hierüber dem Ehren- ericht allein zu O und dem Kommissar im Falle der Ein- tellung das Recht der Berufung zu geben, und begründet seinen An- trag L liindertiäßi: Der Staatskommissar nimmt eine ganz exorbitante Stellung ein, die niht einmal dem Staatsanwalt bei den ordentlichen Gerichten zusteht. Wenn das Ehrengericht ein Verfahren für vollständig nußlos hält, so muß es doh auf Verlangen des Kom- missars in die Hauptverhandlungen eintreten, Beweise erheben, ob es dieselben für nothwendig hält oder nicht, kurz, eine Komödie auf- führen, zu der sih selbständige, selbstbewußte Kaufleute, die ein Nük- rat haben, nit leiht verstehen werden. Warum soll dem Staats- ommissar diese Stellung gegeben werden? Weil man kein Vertrauen zur Un Ange und Unparteilichkeit des Ehrengerihts hat? Dann hätten die Ghrengerihte an fich gar keine Bedeutung.

Unter-Staatssekretär im Reichéamt des Innern Rothe: Der Vorredner hat die Stellung des Staatskommissars niht recht gewürdigt. Er meint, daß derselbe kein Staatsanwalt sei, und troßdem behandelt er ihn als einen folhen. Der Staatskommifsar erhebt keine Anklage ; es wird ihm nur von der erhobenen Anklage Kenntniß gegeben, damit er das öffentliche Interesse vertreten kann; er steht über den Parteien. Nach Annahme der Anträge des Herrn Traeger wird der Staats- kommissar aber den Parteien gleichgestellt; er hat dann nur Anträge zu stellen; aber es fehlt die Sicherheit, daß sie angenommen werden, dann verliert er seine ganze Stellung, dann würde die Börse sich selbs überlassen bleiben. Die Enquêtekommission hat sich außer über andere Dinge auch darüber Mittheilung machen lassen, wie in den leßten vier Jahren an der Berliner Börse verfahren wurde. Bei 3000 Börsenbesuchern sind 175 Fälle vorgekommen; davon waren 60 bloße Ordnungswidrigkeiten, die niht vor das Chrengeriht kommen würden. Eigentlih sind nur vier Fälle zur Aburtheilung gekommen wegen der Verbreitung falsher Gerüchte. Nur bei einem unver- nünftigen Börsenkommissar könnten frivole Anträge vorkommen; da- gegen aber würde die Aufsichtsbehörde einshreiten. Bei den Selbst- verwaltungskörperschaften darf eine einmal eingeleitete Untersuhung nur mit Bacèleniniua der vorgeseßten Behörden eingestellt werden. Die Verweisung des Staatskommifsars an das Berufungsgeriht wäre sehr unpraktish, da dasselbe nicht an derselben Börse ih befindet, fondern Vertreter anderer Börsen dazu gehören müssen. i

Abg. Dr. Bachem (Zentr.) tritt für die Vorlage ein, weil sonst der Staatskommissar niht für Börsenreinheit sorgen könne.

Abg. Dr. Barth: Die Vorschriften geben die Ehre aller Börsenbesuher dem Staatskommissar anheim; auf Monate hinaus könnte derselbe die Ehre der Börsenbesucher gefährden, indem er das Hauptverfahren erzwingt, Beweisanträge stellt. Die Angeklagten können nicht einmal ihrerseits eine Beschleunigung des Verfahrens herbeiführen. Der Kommissar könnte fogar die gesammten Bücher offenlegen lassen. Wird das verweigert, dann können die Beweis- anträge sih vielleiht Jahre lang An Bepreo unter s{chwerster Schädigung der verdächtigten Firma. Es wird {wer sein, die rgen Männer für die Stellung der Staatskommissare zu finden.

- Abg. Frese (fr. Vgg.) spricht fich ebenfalls für die Anträge Traeger aus und wendet sich gegen den Grafen Kanitz, der einen urger Kaufmann zitiert habe, der gesagt haben solle, man könne den nicht an der Ehre fassen, der keine Ehre habe. Eine solche einzelne Stimme beweise nihts. Die Stellung des Staats- kommissars sei eine ganz außergewöhnlihe. Man seße ein Ghrengeriht ein, aber schenke den Kaufleuten niht das nöthige Vertrauen; da würden hochstehende und ehrenwerthe Kauf- leute fich {werlich für diese Funktion finden. Dem Staatskommifsar, dem kommenden Mann, den man noch gar nicht kenne, bringe {man alles Vertrauen entgegen; aber dem Kaufmannsstande, aus idem die Handelsrihter hervorgegangen seien, dem traue man eine sah-

emäße Entscheidung niht zu. Die deutshe Kaufmannschaft, fährt edner fort, denkt von ihrer Ehre ebenso hoch wie jeder andere Stand. Wir achten die Ehre des Offizierstandes und der Beamten, aber wir - verlangen eine ähnlihe Achtung auch für die Ehre des Kaufmannss\tandes. Die Verdächtigung des deutschen Kaufmanns- standes kann vielleiht dazu dienen, dah ihm Geschäfte, die er an ih gezogen hat, wieder entrissen werden; aber seine Ehre können Sie dem Kensatannssiaudé weder geben noch nehmen. Die Verantwortung für die unheilvollen Folgen, welche dieses Geseß zeitigt, schieben wir denen zu, welche es beschließen werden. Die Zukunft wird richten.

Abg. Graf von Kani: Die schärfsten Angriffe gegen die Börse find nicht von unserer Seite gekommen. Der gesammte Kaufmannéstand kann mit der Börse nicht identifiziert werden; das mag- allenfalls für Hamburg und Bremen zutreffen. In der Kauf- mannschaft unterstüßt man unsere Bestrebungen.

Abg. Traeger: Der Staatsanwalt ist nicht bloß der Ankläger, er soll auch das öffentlihe Interesse wahren und dafür forgen, daß kein Unschuldiger verurtheilt wird. Was man dem Staatsanwalt niht einräumt, braucht auch der Staatskommissar der Börse nicht. Der Grund dafür is nur das Mißtrauen gegen das Ehrengericht, welhes man erft einfeßen will.

E Singer (Soz.): Die Frage des Ehrengerihts und die Mitwirkung des Staatskommissars dabei erregt mih nit so, wie die Herren von der Börse. Das wesentlich Neue ist lediglid die Stellung des Staatskommissars; wenn derselbe als nothwendig erachtet wird, dann muß er auch von allen Dingen, die an der Börse passieren, Kenntniß bekommen. Weiter braucht man nicht zu gehen. Eine Exekutive brauht man ihm nicht zu geben ; mit dem Antrag Traeger würde der Staatskommifsar auch bestehen und wirksam sein können.

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Darauf wird die Debatte gesMofen. E __ Gegen die Stimmen der Frei E und einiger National- liberalen werden die Anträge des Abg. Traeger abgelehnt und die 8 11 bis 13 unverändert angenommen, ebenso ohne Debatte die 88 14 bis 28, welche von dem Hauptverfahren, der Be- rufung, dem Börsenschiedsgericht, und die S8 29 bis 35, welche an 54 Feststellung des Börsenpreises und Maklerwesens andeln. Darauf wird ein Vertagungsantrag angenommen. Eingegangen ist folgende Jnterpellation des Abg. Meyer-Danzig (Rp.): Beabsichtigen die verbündeten Regierungen,- demnächst mit der Konvertierung der 4- und 33 9/0 Reichs-Anleihe in 39/6 vorzugehen ?

Schluß nach 5 Uhr. Nächste Sißung: Donnerstag, 1 UOL (Fortsehung der zweiten Berathung des Börsengeseßes und Jnterpellation des Abg. Meyer.)

Preußischer Landtag. Herrenhaus.

11. Sizung vom 29. April 1896.

Auf der Tagesordnung steht die Berathung von Petitionen. :

Veber die Petition von Adolf Wolff W Frankfurt a. M. und Genossen um Ueberseß ung des Shulchan Aruch auf Staatskosten beantragt die Petitionskommission, zur Tagesordnung überzugehen, während Freiherr von Durant den Antrag stellt, die Petition er Regierung zur Berüksich- tigung zu überweisen.

Freiherr v on Durant weist in der Begründung seines Antrags darauf hin, daß früher {hon eine Petition ähnlichen Snbalts der Ne- gierung überwiesen sei, die Regierung derselben jedoch ablehnend gegenüber gestanden habe, weil eine Uebexsezung des Schulchan Aruch niht möglich sei. Die diesmalige beim verlange niht die Ueber- seßung sämmtlicher jüdishen Geheimschriften und des ganzen Tal- muds, sondern nur des Schulchan Aruch, und die Uebersetzung des leßteren sei wohl eine Arbeit, die zu bewältigen sei; die Regierung müsse damit wenigstens einen Versuch machen. Redner verliest einige Stellen aus dem Schulchan Aruch, wonach Betrug. und andere Ver- brehen dem Juden einem Nichtjuden gegenüber erlaubt seien. Es fet Al einer Regierung, über diefe unserem Volksleben {ädlichen Ge- ammtlehren volle Klarheit zu \{chafffen. Das großherzogli badische Ministerium habe gutahtlich feststellen lassen, daß unsitt- lihde Lehren darin enthalten seien, und habe den Ge- brau des Schulchan Aru in der Handels\{chule in Mannheim und allen anderen badishen Schulen verboten. In der sähsischen Zweiten Kammer sei ein Antrag auf Uebersezung des Schulhhan Aru nur mit sehr geringer Mehrheit abgelehnt worden. Allen rehts{chafenen Juden könne es doh nur erwünscht sein, wenn durch eine authentische Klarstellung die Vorwürfe gegen das Sudenthum widerlegt werden fönnten. Statt dessen werde die Klarstellung aber in jeder Weise hintertrieben. Dem Professor Eisenmenger seien von Juden 10 000 Thlr. geboten, wenn er sein Werk über den Talmud nicht ver- öffentliche. edner weist \{ließlich auf die hohe Prozentzahl der jüdishen Schüler und Schülerinnen an den höheren Lehranstalten in und betont die Os des Antisemitismus. Auf die Frage, woher die Mittel für die Üebersezung hergenommen werden jollen, weist er auf den Etat des Kultus-Ministeriuums hin, wo z. B. für 1895/96 100 000 A für die Herstellung eines dem heutigen Stande der Wissenschaft entsprechenden großen lateinischen Wörterbuchs aus- geworfen seien. Ebenso müßten bier Mittel für diesen ethishen Zweck vorhanden sein. Er fühle ch frei von jedem Nassen- und Neligions- haß, die Lehren des Judenthums müßten aber im Interesse unseres Bolks klargestellt werden. Er bitte um Annahme seines Antrags, die frühere, viel .weitergehende Petition fei ebenfalls der Regierung überwiesen worden. :

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Loewenberg: Die Petition verlangt die Mee fend des Schulhan Aruch auf Staatskosten durch Professoren. Abgesehen von den Kosten und der Befugniß des Kultus- Ministers dazu, is der Schulhan Aruch {hon seit Jahrhunderten ein Gegenstand der Grörterung, es liegt also eigentlich materiell {hon vor, was hier verlangt wird. Durch den Staatsauftrag wird si doch kein Gelehrter von seiner bisherigen Ansicht abbringen lassen. Und wenn wirklich Anstößiges im Schulhan Aruch steht, if es denn heute noch maßgebend als Geseß? Das wird ja do entschieden von autoritativer Seite bestritten, und diefer Widerstreit wird doch durch eine f\taatlihe Ueberseßung niht entshieden. Die Juden sind nit von Religionswegen gezwungen, dem Schulhan Aruhch nachzufolgen. In Preußen haben wir keine Veranlassung, dieser Frage über- haupt näher zu treten, denn in keiner preußishen Schule dient der Schulchan Aruch als Lesebuh. Die Regierung kann nur die Annahme des Kommissionsantrags empfehlen. N

Ober-Bürgermeister Struckmann - Hildesheim : Herr von Durant sollte das antisemitishe Feuer, das leider in Deutschland besteht, nicht durch unbewiesene Behauptungen s{üren. Es giebt hon Ueberseßungen dieses angeblihen Geheimbuchs, das aber jedem zugänglich ift, und jeder kann sie lesen; ih habe allerdings kein Interesse daran, dieses unsittlihe Buch zu lesen. Der Inhalt des Buchs ist also bekannt, es fommt nur darauf an, ob diese Lehren für das heutige Judenthum noch maßgebend find, und das wird von autoritativer Seite bestritten. Es giebt sehr viele ume Bücher; mag sich do seinen Charakter daran verderben, wer will. Soll der Staat alle diese Bücher, wenn sie in fremden Sprachen erschienen sind, überseßen? Lehnen Sie also den ganz unzweckmäßigen Antrag von Durant ab.

Freiherr von Durant erwidert, daß die Lehren des Schulhan Aruch den Schülern von den Lehrern mitgetheilt würden, und darin liege das Gefährlihe. Welche Religionsbücher seien denn beim jüdischen Religionsunterriht in Anwendung? j

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Loewenberg erklärt, daß bei einer Prüfung nicht gegen ein einziges jüdishes Religionsbuch etwas zu erinnern gewesen fei. Es seien 551 vershiedene Bücher von der Re- terung geprüft und uten, ein Mangel an Lehrmitteln, der eine Ärrvenbina des Schulhan Aruch veranlassen könnte, sei also nicht vor- handen. : : i:

Das Haus beschließt mit großer Mehrheit den Uebergang zur Tagesordnung. : i

Eine Petition aus verschiedenen Gemeinden des Kreises Biedenkopf um den Bau einer Eisenbahn von Weidenhausen nah Herborn wird der Regierung als Material überwiesen.

Der Rechenschaftsberiht über die weitere Ausführung des Gre vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation preußischer Staats-Anleihen, wird durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt. A : i

ie Petition des Landwirthschaftlihen Vereins

u Breslau um Errichtung Veo ZEnes Tarifklassen tür landwirthshaftlihe Produkte auf dem Dort- mund-Ems-Kanal und Bemessung derselben derart, daß dem weiteren Eindringen ausländischer Erzeugnisse niht Vor- {ub geleistet werde, insbesondere niht dem Vermahlen aus- ländisden Getreides, beantragt die Agrarkommission, der Re- gerung zur Berücksichtigung zu überweisen mit dem Ersuchen, über diese für die Landwirthschaft überaus wichtige Frage die Landwirthschaftskammern bezw. Zentralvereine zu hôren. m Ans ch hieran beantragt die Kommission ferner folgende esolution: die Regierung zu ersuchen, die Abgaben auf allen Wasserstraßen (Strömen und Kanälen) derartig zu regulieren,

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daß dieselben für die Unterhaltung und allmähliche Amorti-

sation der aufgewandten Kosten genügen.

Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen: i

Meine Herren! Ich möchte mir gestatten, mih zunächst mit der Resolution zu beschäftigen. Die Kommission des hohen Hauses hat demselben empfohlen:

„die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, die Abgaben auf allen Wasserstraßen (Strömen und Kanälen) derartig zu regulieren, daß dieselben für die Unterhaltung und allmählichße Amortisation der aufgewandten Kosten genügen.“ )

Meine Herren, in dieser Beziehung steht die Staatsregierung im wesentlichen auf denselben Grundlagen; fie geht insofern noch etwas weiter, als sie nicht nur die Unterhaltung und Amortisation, sondern au eine mäßige Verzinsung des auf die Wasserstraßen ver- wendeten Kapitals zu erreichen bestrebt ist. Meine Herren, die Ver- hältnisse liegen aber bei Kanälen nit einfah so, daß man die Tarife für die Kanalgebühren beliebig bestimmen und dabei \ich eine er- wünshte Rente herausrechnen kann, sondern man muß mit denjenigen Verhältnissen rechnen, die bei dem be- treffenden Kanal zur Geltung kommen. Damit wende ih mich zum zweiten Gegenstand, nämlich der Festseßung der Kanalgebühren auf dem Dortmund-Ems-Kanal. Meine Herren, Sie werden si erinnern, daß der Dortmund-Ems-Kanal seiner Zeit vom Landtage der Monarchie genehmigt worden ist, zu dem Zweck, um einmal einem großen Theil unserer westlihen Provinzen einen billigen Verkehrsweg zu verschaffen, und zweitens, um die Konkurrenz unserer deutshen Emshäfen aufzunehmen gegenüber den Häfen. von Hol- land und Belgien. Der Kanal wird mit einem Kostenaufwand von etwa 80 Millionen abgesehen von den Kosten, welche die be- treffenden, an dem Kanal gelegenen Städte, insbesondere Emden, Leer, Münster und Dortmund, für die Hafenanlagen aufzuwenden haben im näâchsten Jahre fertig werden. Der Kanal is} zur Zeit und fo lange seine Fortseßung weder nach dem Rhein zu noch nah Mitteldeutshland gesichert und durchgeführt ist, ein Rumpf, eine Sack- gafse. Man hat mit Rüdcksiht hierauf mit ganz eigenthümlihen und schwierigen Verhältnissen zu renen. Auf der Ems giebt es keine Schiffe, die mit Vortheil auf diesem Kanal verwendet werden fönnen. Die ganzen Schiffsgefäße müssen ers neu gebaut werden. Schon dieser Umstand allein giebt dem Kanal unter den gegenwärtigen Verhältnisse eine Inferiorität, die es für ihn außerordentlich {wer macht, gegen die außerordentlich kapitalkräftigen Rhedereien Hollands, Belgiens und unserer eigenen Nheinhäfen anzukämpfen. Dazu kommt noch, daß der Hafen Emden auch nach seiner neuen Regulierung und Vertiefung nur Schiffen von 6} m Tiefgang den Eingang gestattet, daß der Kanal nur eine Tiefe von 25 m hat, und infolge desen und infolge seiner verhältnißmäßig geringen Breite nur Schiffen bis zu höchstens 600 t Gehalt überhaupt zugänglih ift, während Rotterdam, Ant- werpen allen modernen Schiffen, selb den allergrößten, zugänglich sind, während der Rhein, wenigstens bis Ruhrort, Duisburg und Köln Schiffe trägt von 1500 t, also 30000 Ztr. In neuerer Zeit find fogar einzelne Schiffe gebaut worden mit 1800 t und darüber hinaus; das sind indeß bis jeßt noch vereinzelte Aus- nahmen, während bis 1500 t Ladefähigkeit {hon eine große Menge Schiffe auf dem Rhein besißen, daß endlih auf dem Rhein bis Köln auch Seeschiffe ohne Umladung verkehren. Es wird also für den Kanal außerordentlich s{chwierig sein, gegen die alte, bewährte, durch fapitalkräftige Rheder, einen alten zahlreichen und tüchtigen Handelsftand, durch außerordentlich leistungsfähige, mit den neuesten Einrichtungen ausgerüstete Häfen begünstigte Rheinstraße anzukämpfen. Einen nicht geringen Theil dieser Vorzüge kann der Emskanal, wenn überhaupt jemals, doch nur sehr allmählich erringen. Die beiden betheiligten Minister es i} nicht bloß der Arbeits- Minister, sondern mit ihm der Finanz-Minister haben, gestüßt auf eine Kabinetsordre vom Jahre 1881, die diesen beiden Ministern die Festseßung der Kanalgebühr ausdrüdcklih zuweist, mit dem Zusaß: für die Festseßung der Gebühr in den Häfen ist die Mitwirkung des Handels - Ministers erforderli, im Juli v. J. die Kanal- gebühren vorläufig festgeseßt. Meine Herren, es war absolut noth- wendig, über die künftigen Säße der Kanalgebühren früh- zeitig eine Entscheidung, wenigstens eine proviforishe Ent- scheidung zu treffen, um dem Handelsstande der betreffenden Gegenden, den Rhedereien die Möglichkeit zu geben, fich auf den Dortmund - Ems - Kanal überhaupt einzurihten. Infolge dessen wurde vom Finanz-Minister und von mir unter dem 20. Juli 1895 ein provisorischer Tarif herausgegeben, derselbe, über den sich die Petition des Breslauer landwirthschaftlißen Vereins beschwert. Meine Herren, dieser Tarif is im Rheinland und in Westfalen voll- ständig bekannt gewesen, er ist in der Presse besprohen worden. Es hat sich nun nicht etwa ein rheinish-westfälisher oder hannoverscher landwirthschaftlier Verein über denselben beschwert, sfondern der landwirthschaftlihe Verein in Breslau, der den Vorzug für sih hat, daß er sahlich in dieser Frage überhaupt garnicht betheiligt ist, und zweitens, daß er au nit beeinflußt is von der Kenntniß der individuellen Verhältnisse, welche bei dem Dortmund- Ems-Kanal obwalten. (Sehr richtig!) Er konnte also um so unbe- fangener diese Petition an das hohe Haus rihten. Die Kanalgebühr spielt in der Frage, ob die jeßt [hon bestehenden großen Mühlen- etablissements im Rheinland und in Westfalen ausländishes Getreide oder ob sie inländishes Getreide vermahlen sollen, überhaupt keine irgendwie Aus\{lag gebende Rolle. Die wenigen Pfennige, die überhaupt als Kanalgebühr genommen werden können, und selbs wenn wir fie verdoppeln und verdreifahen, wkirden die Mühlen in Münster und Dortmund, wenn nicht sonstige Gründe dafür sprehen, niht veranlassen, hannovershes, westfälisches oder rheinisches statt ausländishen oder ostelbishen Getreides zu beziehen. Die Mühlen verarbeiten {hon heute, soweit mir bekannt, in über- wiegendem Maße und eigentlich in der Regel ausländisches, über den Rhein bezogenes Getreide. Sie verarbeiten als ausländisches Getreide in der leßten Zeit naturgemäß von Weizen hauptsächlich nord- amerikanishen und argentinishen, von Roggen haupt\sächlich baltischen und russishen. Meine Herren, dies Getreide haben die Mühlen bis jeßt beziehen müssen über den Rhein, über Rotterdam, Antwerpen und von Ruhrort oder von Duisburg, auf der Eisenbahn nah Dort- mund oder nah Münster u. \. w.

Gs fragt sich nun, ob es mögli i}, einen Theil dieser Trans- porte von den holländischen und belgishen Häfen auf unsere deutschen Emshäfen zu verlegen, also auf Emden und Leer. Die Aussichten dazu sind, wie ich mir bereits gestattete hier anzuführen, fo large

niht gerade sehr verheißungsreih, als die Fortsezung des Dortmund- Ems-Kanals nah dem Rhein oder nach Mitteldeutschland ausgeführt ist, Günstiger liegen die Verhältnifse für die Einfuhr von aus- ländischen Erzen, insbesondere von {chwedischen Erzen, und was den Export anbetrifft, für Kohlen, Noheisen und Eisenfabrikate aus tem Ruhrrevier.

Was nun speziell das Getreide anbetrifft, so ist stets an- genommen worden, daß durch den Dortmund-Ems-Kanal, es mögen seine Kanalgebühren festgeseßt werden, wie sie wollen, im Großen und Ganzen - eine Vermehrung der Einfuhr ausländischen Getreides nicht herbeigeführt werden wird, sondern daß es fich im wesentlihen nur darum handelt, das Geireide, welches bisher von Holland und Belgien gekommen ift, nah den Emshäfen theilweise zu verlegen, und zweitens, in höherem Maße unser eigenes ostelbishes Getreide, welches in der Nähe von Wasserstraßen liegt, durch den Dortmund-Ems-Kanal dem -Industrierevier zuzuführen. Meine Herren, ich brauhe nur daran zu erinnern, wie bei jeder fich darbietenden Gelegenheit die oftelbische Landwirthschaft Klage dar- über geführt hat, daß ihr die Eisenbahn-Staffeltarife genommen worden sind. (Graf von Mirbach: Sehr richtig!) Sie ift ja aller- dings einigermaßen entschädigt worden durch die Aufhebung des Identitätsnahweises. (Zurufe: Na, na!) Aber auch nah der Aufhebung des Identitätsnachweises ist von ihr stets der größte Werth darauf gelegt, ihr billige Exporttarife nah den Ostseehäfen für das östliche Getreide zu gewähren. (Graf von Mirbach: Sehr richtig!)

Meine Herren, hier bietet sich nun ein Weg für das östliche Getreide, zu billigen Säßen in das Herz des großen westlichen In- dustriereviers zu kommen, und wir find der Meinung gewesen, daß die Vertreter der östlihen Landwirthschaft viel mehr Werth darauf hâtten legen müssen, die Kanalgebühren für Getreide billig zu bemessen als sie zu erhöhen. Meine Herren, bei der Festseßung der Kanal- gebühren sind allerdings die landwirthschaftlihen Vereine niht gehört worden; es sind die Handelskammern gehört worden, es find gehört worden die Provinzialbehörden und verschiedene Interessentengruppen. Man war allgemein damit einverstanden, daß, wenn dem Kanal überhaupt ein Verkehr zugeführt werden soll, in den ersten Jahren wenigstens diese Kanalgebühren fo billig wie irgend möglih normiert werden müssen. Deswegen haben auch die Interessenten in Dortmund und überhaupt am ganzen Kanal entlang die jeßigen Kanalgebühren noch für zu hoh erklärt und uns prophezeit, daß man mit diesen Kanalgebühren dem Kanal einen erheblihen Verkehr in absehbarer Zeit nit zuführen würde. Meine Herren, wir sind anderer Ansicht, wir sind der Meinung, daß mit diesen Kanalgebühren doch immerhin bereits ein nicht unerhebliher, allmählich steigernder Ver- kehr dem Dortmund-Ems-Kanal zugeführi werden kann. Meine Herren, wir stehen vor einem Problem, dessen Lösung zur Zeit außer- ordentlich \chwierig i. Nur die Erfahrung kann uns darüber belehren, ob der Dortmund - Ems - Kanal wirklich einen erheblihen Antheil an denjenigen überseeishen Frachten sch erobern wird, welhe jeßt dem Rhein zugeführt werden. Aber wir würden die Aussichten dazu jedenfalls sehr ver- \chlechtern, und die betreffenden Kreise der Rheder und des Handels- standes gewiß außerordentlich entmuthigen, große Kapitalien neu anzulegen, wenn nihcht die Staatsregierung in der Festsezung der Kanalgebühren wenigstens für eine gewisse kurze Uebergangs- zeit zunächst sind dafür 5 Jahre in Ausficht genommen worden möglichst niedrig greift. Es is darum gekämpft worden über die Höhe dieser Säße zwishen den Interessenten und der Staatsregierung, und die Herren können sih gewiß vorstellen, daß der Herr Finanz-Minister niht ohne eingehende Prüfung feine Unterschrift unter diesen Tarif geseßzt hat. Auch der Herr Finanz-Minister hat sh davon überzeugen müssen, daß, wenn dem Kanal über- haupt nennenswerthe Frachten zugeführt werden sollen, in seiner jetzigen . Stumpfgestalt, man dann nicht viel höher gehen könne, als wie dies hier in Ausficht genommen is. Und, wie gesagt, die rheinisch-westfälische Landwirthschaft hat sich nicht gemeldet, die doch zunächst dabei betheiligt ist. Man hat sich ents{hloffen, drei Klassen von Kanalgebühren zu bilden: in der ersten Klasse befinden sich die eigentlihen Robstoffe, auch der Landwirthschaft, also natür- lihe Düngemittel u. |. w., in der zweiten Klasse, die {on etwas höher gegriffen ist, befinden si die Halbfabrikate u. dgl., in der dritten Klasse alle höherwerthigen Waaren, Eisenwaaren, Maschinen, Kolonial- waaren und Getreide das Getreide ift also in die höchste Klasse geseßt worden. Nun ift das allerdings nur relativ, absolut sind die Gebühren darin gebe ich dem Herrn Referenten vollständig Recht sehr niedrig gehalten, fie müssen au niedrig gehalten sein aus den von mir angegebenen Gründen.

Die Kanalgebühr beträgt in der ersten Tarifklasse pro Tonne für die ersten fünf Jahre 10 4, in der zweiten Klasse 25 , in der dritten 50 „4 und für die spätere Zeit sind 30 50 70 S in Ausficht genommen. Ein Frachttarif ift das aber niht. Daneben wird natürli vom Schiffer noh die Fracbtgebühr erhoben, ferner in Emden die Umschlagsgebühr aus dem Seeshiff in das Kanalschiff ; daneben wird die Hafengebühr in Emden erhoben und auch diejenige Gebühr, die die Ankunftshäfen ihrerseits festseßen. Hinzufügen möchte ih noch, daß man auf dem Rhein jederzeit auf eine Rückfracht für den Schiffer rechnen kann, in Rotterdam und Amsterdam „noch viel mehr, in Emden schon seltener, und auf dem Dortmund-Ems-Kanal wird für viele Schiffe zunächst kaum eine Nükfracht in Ausficht genommen werden können.

Meine Herren, ih möchte daher bitten, daß das hohe Haus ih dem Votum seiner Kommisfion niht anschließen und die Petition des Breslauer landwirthschaftlihen Vereins der Staatsregierung nicht zur Berücksichtigung, sondern zur Erwägung überweisen möge. Die Staatsregierung ist gern bereit, diese Erwägungen eintreten zu lassen, nochmals alle diejenigen Momente auch mit Vertretern der Land- wirthschaft in Erwägung zu ziehen, die für die vorliegende Frage von Bedeutung sind. Jch bin fest überzeugt, daß diese Erwägungen, wenn sie ungetrübt von augenblicklihen ih möchte sagen Vorurtheilen und Aufregungen, die vielfach ja in dieser Frage mitspielen, vor sich gehen, dahin führen werden, daß selbst die landwirthschaftlihen Ver- treter sh mit dem Vorgehen der Staätsregierung einverstanden er- flären werden.

E Aer ie Schmieding (Dortmund) hält es für be- merkenswerth, daß diese Petition aus dem Osten kommt, und glaubt dies auf den Gegensaß zwischen Oft und West zurückführen zu müssen. Der Westen gêune dem Osten alles, was er fih wünsche, die Kom-

missionsbes{lüfse seien aber ces den Dortmund - Ems - Kanal über- haupt gerihtet. Dortmund Ba e um so mehr ein Interesse an einem

regen Verkehr auf dem Kanal, als diese Stadt 5 Millionen den Hafen aufgewendet habe. Das ausländische Getreide könne du die Kommissionsanträge doch niht abgehalten werden. Dazu man den Rhein \perren, wenn man könne. Er empfehle, die höchstens zur Erwägung zu überweisen. ; err von Graß wendet sih überhaupt dagegen, daß der Staat auf Kosten der Steuerzahler Kanäle baue. Die Pauptsathe se, die Landwirthschaft des Vaterlands durch angemessene Preisbildung lebens- fähig zu erhalten. A

Graf von La ist niht dafür, daß man die Verkehrs\traßen unterbindet, selb wenn die Konkurrenz des Auslands bestehen bleibt. Dagegen müsse man sich vielmehr durch hohe Zölle hüten. Die Tarife hingen leider nicht nur vom Eisenbahn-Minister allein, sondern auch vom Finanz-Minister ab. Hätten wir ein reiches Netz von Kanälen, so würden sih die Tarife leiter regulieren lassen. Er bitte, den Kommissionsantrag abzulehnen und die Petition nur zur Erwägung zu überweisen.

Ober-Bürgermeister Westerbur g- Cassel stellt den Antrag auf Ueberweisung zur Erwägung und meint, daß die Stellungnahme des Grafen Mirbach von hoher staatsmännischer Weisheit zeuge.

Die Anträge der Kommisfion werden abgelehnt, die Petition wird der Regierung zur Erwägung überwiesen.

Eine Petition des Dr. Hermann Stolp in Charlotten- rh verlangt a. Herbeiführung einer reihsgeseßlihen genossen- schastlihen Organisation des landwirthshaftlihen Berufs- standes aller deutshen Reichsländer zum Zweck der Ueber- tragung des Ein- und Verkaufs der hauptsächhlichsten land- wirthschaftlihen Produkte auf dieselbe; b. Herbeiführung von Maßnahmen, welche der Zersplitterung des landwirthschaftlichen Grundbesißes vorbeugen, sowie die Umwandlung der bis jeßt i römisch-rechtlihen Eigenthumsform der landwirth- chastlichen Klein- bezw. Großbesigthümer in die deutsh-rechtlihe A Bildung von Gehöferschaften bezw. Güterschaften be- zweken.

Die Agrarkommission Ma. den Theil a. der Petition der eierung als Material zu überweisen, über denselben be- züglich der vorgeshlagenen LEOE aber zur Tagesordnung überzugehen ; den Theil b. der Regierung als Material zu überweisen ohne die von dem Antragsieller zur Berücksichtigung Pn Grundsätze.

Ober-Bürgermeister Struckmann bemerkt, daß der Petent zu den Volksbeglückern zu gym scheine, die ih über das, womit fie das Volk beglücken wollen, selbs nit recht klar seien. Es set ihm nit gelungen, in die Tiefen der Weisheit der Petition einzudringen; au die Kommission habe die Petition wohl niht verstehen können. Er beantrage den Uebergang zur Tagesordnung.

Das Haus geht über die Petition zur Tagesordnung über.

Schluß gegen 48/4 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 1 Uhr. (Kleinere Vorlagen, Lehrerbesoldunaouets)

Statistik und Volkswirthschaft.

Die Preisentwickelung im Jahre 1895 und den Vorjahren.

__ Wie bereits in Nr. 101 des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ er- wähnt, enthält das neueste Heft der Conrad’schen Jahrbücher neben einem Auffaß von W. Lexis „über die Edelmetallgewinnung und Ver- wendung in den leßten zehn Jahren“ eine Arbeit von dem Herauss geber, I. Conrad, selbs: „Die Preisentwickelung im Jahre 1895 und den Vorjahren.“ Bei der großen Rolle, welche in der Währungsfrage die Ansicht spielt, daß der Preisrückgang der Gegen- wart durch die infolge der Goldwährung fühlbar gewordene Gold- fnappheit zum großen Theil bedingt sei, liegt es nahe, die Ergebnisse beider Arbeiten in Beziehung zu einander zu bringen, und Pro- fessor Conrad weist auch ausdrücklih auf den Leris’schen Aufsaß hin, um daran eine bemerken8werthe Beurtheilung der bimetallistischen Anschauungen, denen gegenüber er wie er feIbst sagt eine ver- mittelnde Stellung einnimmt, zu knüpfen.

Leider ift es auch hier ganz unmögli, den Leser mit dem Inhalt der Uebersichten, Tabellen und graphischen Darstellungen, welche Conrad beigebracht hat, auch nur în den Hauptpunkten bekannt zu machen; wir müssen uns vielmehr im wesentlihen auf die Schlüsse, die dieser bekannte gewissenhafte Statistiker und Volkswirth aus feinem Zahlenmaterial zu ziehen fch M glaubt , beschränken un bezüglich dieses Zahlenmaterials auf die Abhandlung selbst ver- weisen.

Soweit die offizielle Statistik für das Deutsche Reih Auskunft giebt, find die Preise in ihrer Gesammtheit in dem Jahre 1895 wieder um eine Kleinigkeit gegenüber dem Vorjahre ges sunken. Iedenfalls iff nach Conrad's Ansicht die Tendenz zur Preissteigerung noch in keiner Weise zu bemerken. Während gegenüber dem Durchschnitt von 1879/89 bis 1892/93 die Verhältniß- Sti wie 100: 95,3 und 95,5, 1894 aber 82,5 stehen, tellt fh die Ver- hältnißzahl- für 1895 auf 81,95 und gegenüber dem Durchschnitt von 1879/83 auf 77,8. Dbgleih also, wie aus allen Berichten hervor- geht, Handel und Industrie im leßten Jahre einen allgemein beahtens8werthen Aufshwung genommen haben, fo ift das in den vor- liegenden Preisen nicht zu bemerken. Ein Anlaß zu dem Aufshwung ist also nah Conrad’'s Ansicht in den Preisen selb nicht gegeben. In fast allen Branchen, für welche Conrad Zahlen beibringt, zeigen die beiden leßten Jahre eine außerordentliche Uebereinstimmung. Sm Vergleih mit der Periode 1879/89 waren dîe beiden Hauptgetreidearten in den beiden leßten Jahren auf 83,7 und 82,6 zurückgegangen, was dem allgemeinen Durchschnitt der Waarenpreise überhaupt etwa entspricht. as Rohmaterial für die Textilindustrie war noch wesent» lih mehr, nämlich auf 74,8 zuröckgegangen ; dte vershiedenen Metalle auf 76,6. Gestiegen waren dagegen der ordinäre Riokaffee auf 139 dann Steinkohlen auf 140,6; auch Hanf etwas, dann Spiritus auf 105,6. Alle übrigen Artikel find gefallen, am meiften Pfeffer und Robzucker auf 39, Raffinade und Zinn auûf 66.

Diese Erscheinung veranlaßt Conrad zu folgenden Bemerkungen: „Das ift in mehrfacher Hinsicht in hohem Maße auffallend und giebt zu denken. Nicht nur die ertremen Anhänger des Bimetallismus haben das Sinken der Preise auf eine Vertheuerung des Goldes zurüdck-

eführt, sondern auch Männer, welche auf dem vermittelnden Standpunkte fieken. wie der Referent. Die Goldvertbeuerung wurde auf die Ab- nahme der Goldproduktion bei Erweiterung der Nachfrage geschoben und auf die daraus refultierende Goldknappheit. un ist in den leßten Jahren die Goldproduktion ganz enorm gesteigert, sodaß von einer Goldknappheit nicht mehr die Rede sein kann, sondern man niht mit Unrecht von einer Ueberfülle an Gold gesprochen hat welches sih thatsählich bei den Hauptbanken im Uebermaß aufgestaut hat, wie solhes kaum jemals zuvor beobahtet gewesen sein dürfte. Wir verweisen auf den Artikel von Leris in diesem selben Heft (\. „N.- u. St.-A." Nr. 101). Man kann sich hiernach der Schluß- folgerung nicht entziehen, daß, wenn diese Umgestaltun in der Goldproduktion und der thatsächlich reichlihe Vorrat an Gold gar keinen ersihtlihen Einfluß auf die Preise auszu- üben vermocht hat, auch nicht die frühere unbedeutende Abnahme in der Goldgewinnung die Ursache der Preiésenkung gewesen sein kann; und in den Nachfrageverbhältnissen hat fich in den leßten Jahren so wenig geändert, daß die Verschtebung in der Produktion zur vollen Geltung kommen mußte.“

Es sei führt Conrad weiter aus auch klar ersihtlich, d die Entwerthung des Silbers nicht eine Folge der Goldknappheit \ sondern der übermäßigen Silberproduktion. Alle Aufstellungen der extremen Bimetallisten fielen dämit in sich selbs zusammen. Da ferner die verminderte Zufuhr an Weizen aus Indien ergeben habe, daß dasselbe troß des niedrigen Silberstandes eine erheblihe Bedeutung für den europüisthen Getreidemarkt nicht mehr bei den eron

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Preisen: zu bewahren vermochte, fo liege für De land jeßt