1915 / 38 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Feb 1915 18:00:01 GMT) scan diff

zeige der vorhandenen Bestände und varpflihtet sind. Der Preis besiimmt fi nat § 3. D) T : : 2 §7 Ó „Auf die in den 8 3 und 4 vorgesehenen Preise finden die 88 2, (Beide Ge betreffend die Höchsipreise vom 4. Auaust 1914 fte cjeybi. S 339) in der Fassung der Bekanntmachung vom (. Dezember 1914 (Reihs-Geseßbl. S. 916) entsprehende Anwendung. E S8 Die Kausverträge über Rohzucker des Betriebêjahrs 1914/15 werden, oweit fie nah dem 31. Oktober 1914 zu erfüllen sind, mit dem Inkrasttreten diefer Verordnung so angesehen, als ob ein Ver- Tragsteil gemäß eines ibm zustehenden Rechtes zurückgetreten ift. B " - S 9, ._ Mit Gefärgnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzebntausend Mark wird unbeschadet der verwirkten Steuerstrafe bestraft, S 1) wer undesugt Gegenstände der im § 5 Abs. 1 vorgesehenen Art belseite haft, beschädigt oder zerstört, verfüttert oder lonst verbraucht, veréauit, kauft oder ein anderes Grwerbs- geschäft über sie ab|chli-ßt, wer der Aufforderung, Robzucker zu liefern (88 5, 6), nit nachkommt, aae did wer die nah § 6 Abs. 3 erforderte Anzeige nit oder un- richtig erstatter. ; 8 10

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

der eingetretenen Aenderungen

Bekanntmachung zuLWerhaltige Futtermittel. Vom 12. Februar 1915.

__ Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geseßzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlihen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Geseßbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: E

5 N S1

__ Wer aus Erzeugnissen der Zuckerfabrikation im Betriebe seines Gewerbes Futtermittel berstellt oder mit jolhen handelt, da:f die Futtermittel vom 15. März 1915 ab nur dur die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, G. m. b. H. in Berlin abseyen. Dies gilt au injoweit, als über die Futtermittel Leferungsverträge abge- {lossen und nach dem 14. März 1915 zu erfüllen find. :

M Die Vorschrift des Abfates 1 gilt auch für getrocknete Schnigel, Melasse-Trokenshnißel und getrocknete Zukerschnißzel.

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Die NRohzuckerfabriken, Verbrauh8zukerfabriken eins{chließtih der Naffinerien und die Melasse Entzuckerungs-.nstalten haben der Bezu „s- vereinigung auf Verlangen thre Nachprodukte und ibre Melasse zu lief.rn, und zwar schon vor dem 15. iärz 1915. Die bezeichneten Fabriken und Anstalten dürfen jedo diejenigen Mengen zurückbehalten, die zur Erfüllung von Ve' trägen erfo: derlih sind, )oweit folche BVer- trage nawwetslich vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung geschlossen und vor d: m 15. März 1915 zu erfüllen find. :

Die Nobzuck rfabriken sind ferner verpflichtet, etnen vom Retchs- kanzler zu bestimmenden Anteil ihres Rohzuckers (1. Produkt) der Bezugéveretnigung auf Verlangen für die Veracbeitung zu Futter- mitteln und zur Branntweia- oder Preßhefebereitung zu lietern. _ Jeder jo. stige Eigentümer von Nachprodukten und von Melasse ist, sofern er niht Verbraucher ist, verFlich1et, alle in seinem Eigen- tume befindlichen Mengen auf Verlangen der Bezugévereinigung zu liefern. Abs. 1 Satz 2 findet Anwendung, L

_Die Bestimmung des Abs. 1 und 2 findet keine Anwendung auf Rohzucker und PVte!asse, die auf Grund von Lieferungsverträgen, die vor dem 4. Februar 1915 abgeschlossen sind, an Branntweinbrenner zu liefern sind.

Die Bedingungen werden vom NReichékanzler festgeseßt.

Der MReichskanzler kann Ausnahmen zulassen.

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Wer die im § 1 bezeichneten Futtermittel im Betriebe seines (Gewerbes herstellt oder mit folchen handelt, ist verpflihtet, sie der Bezugsvereinigung auf Verlangen käuflih zu überlassen, und zwar {on vor dem 15 März 1915. Er darf jedo diejenigen Mengen zwücfbehalten, die zur Erfüllung von Verträgen erforderlih sind, joweit soihe Veriräge nahwe!slich vor dem Inkrafttreten diejer Ver- ordnung ges{chloffen und vor ‘dem 15. März 1915 zu erfüllen sind.

Die Bezzvugöveretinigung ist zur Uebernahme bis spätestens zum 1. Junt 1915 verpflichtet. ——— i

F 4

Die in den §F 2 und 3 bezeichneten Fabriken, Anstalten, Ge- werbetreibenden und fonstigen Eigentümer von Rohzucker und Melasse, sofern diese nicht Verbraucher sind, sind verpflichtet, am 25. Februar 1915 der Bezugsvereinigung anzuzeigen, welche Vorräte der im § 1 bezeihneten E1zeugnisse sie besitzen oder im Gewahrsam haben. Bor- 1âte unter ¡ehn Doppelzentner unterliegen der Anzeigepflicht nicht.

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: Für die von der BVezug®vereinigung übernommene Ware ist dem Vertäufer ein angemessener Preis zu zahlen. Dabei darf der Preis für das Kilcgrammprozent Zucker im Nohzucker und in den Nach- produkten 22,2 Pfennig, in der Melasse 16 Pfennig ab Verladeftelle der Fabrik oder des Lagers fei Wagen ohne Ver packung nicht über- steigen. In faurer Melasse erntedrigt fih der Preis für das Kilo- grammprozent Zucker um 1 Prennig. i i;

Im vergällt.n Zucker erhöht fih der Preis für das Kilogramm- prozent Zucker um 1 Pfennig.

Im Melassemischfutter erboht si der Preis für das Kilogramm-

prozent Zucker um 12 Pfennig bei Mischung mit Strohhäcksel und um 5 Pr.ennig bei Mischung mit Torfmull. A Wenn die Lieferung in Säcken erfolgt, erhöht fi der Prets bei MNohz der, Nadhproduktt-n und vercälltem Zucker um 1 Pfenn!g, bei Torsmelasse um 2,25 Pfennig, bei Hâtckselmelasse um 3,5 Pfenata für das Kilogrammprozent Zucker. Dabei ist angenommen, daß der Noh- zucker bei einem Nendement von §8 Prozent durchschnittlich 95 Prozent | Zucker und die Nachprodukte bei einem Rendement von 75 Prozent durhs{chn1ttlich 90 Prozent Zucker enthalten. Im Zweifelsfalle wird der Zuckergebalt des Nohzuckers und der Nachprodukte forte des dur VBergällung daraus hergestellten Zuckerfutters dur Polarisatton festgestellt.

Der Zuckergehalt der Melasse wird mit durchschnittlich 48 Prozent angenommen. Im Zweifelefalle wird der Zukergehalt der Vtelasse vynd des daraus herz„estelltin Melassemishfutters nach vorheriger Snversion nah der Kupferme!hode ermittelt. | s

Die Mischung der Melasse mit anderen Stoffen, als den im Abs. 3 genannten, ist in gewerblichen Betrieben vom 1. März 1915 ab unzulä! fig.

_Der Preis für getrocknete Schnißel und Melassetrockenschnitzel darf 12 Mark und der Preis für getrocknete Zucerschnizel 15 Mark

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für je 100 Kilogramm einschlieflich Sack nit übersteigen.

Kommt eine Einigung über den Preis nicht zustande, so ent- \heidet die zuständige höhere Verwaltungsbehörde endgültig.

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Beim Ve!kaufe der im § 5 genannten Futtermittel an den Ver- braucer ist ein Au'schlag bis zu 7 vom Hupde:t von dem rah § 5 zu zahlenden Preise zuzüglich der Transporifko!ten zuläsfig. Von dem Aufschlag entfallen auf die Bezugsvcreinigung */7, auf den Weiter- verkäufsec ?/7.

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j s Vf i ä Die Bezugsvereintgung darf von ihrem Umsaß 2 vom Tausend

_Der „übrige Neingewinn ist zur Beschaffung von Futtermitteln aus dem Ausland zu verwenden. Ueber einen etwa noch verbleibenden Rest veriügt- der Vieithskanzler.

__ Die Bezugsvereinigung darf nur an Kommunalverbände oder an die vom Neichsfanzler bestimmten Stellen abgeben Die Bedingungen, unter denen die Verteilung und die Abgabe zu erfolgen hat, bestimmt der Reichskanzler.

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__ Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu

fünfzehntaufend Mark wird bestraft : 1) wer der Vorschrift des § 1 zuwider Futtermittel in anderer Weise als durch die Bezugsvereinigung der deutshen Land- wicte atbsett, 2) wer der ihm auf Grund der §8 2 bis 4 obliegenden Ver- pflihtung nicht nachkommt. : 8 10 __ Unbeschadet der nach § 9 verwirkten Strafe kann die in den SS 1, 2 und 3 vorgeschriebene Lieferung und Ueberlassung nach An- ordnung der Landeszentraibehörde erzwungen werden.

/ E S 11 Die Aueführungsbestimmungen erlassen die Landeszentralbehörden. ie bestimmen, wer als Kommunalvecband im Sinne dieser Ver- dnung anzusehen ift.

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S 12 L Die Verordnung triit mit Pas Tage der Verkündung in Kraft. Ver Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 12. Februar 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü.

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___ Die nachstehend verzeihneten Unternehmungen und Grund- stücke find auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 26. November 1914, die zwangsweise Verwaltung französisher Unternehmungen betreffend, unter zwangs8- weise Verwaltung gestellt worden :

__ 1) Filiale der Firma E. Nemy-Martin & Co., aus Cognac, zu Mainz (Verwalter: Rehtsanwait Dr. Br=«den, PVtêainz).

2) Niederlaffung der Firma Girard & Co., aus Tonnay-Charente, u A - Wetfenau (Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Schreiber, Lanz).

3) Haus Ludwigsiraße 1 zu Mainz (Eigentum der französischen Staat8angehörigen Josef Emil Henriet Ebefrau, geb Bastien, und Denis Grnît Bastien, beide zu Nancy wohnhaft) (Verwalter : Nechts- anwalt Dr. Hefner, Mainz).

__ 4) Haus Große Bleiche 15 zu Mainz (Eigentum der französischen Staatüangehörigen Karl Alfons Broussien und Gustav Edgar Broussien, beide zu Paris wohnhaft) (Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Hor, Mainz).

__ 6) Grundstücke des Kaufmanns Eduard Maurktce Iosef Cäsar Gostle les Veuves und dessen Ehefrau Marie Jeanne Angele, geb Noufse!, zu Fortenay Bois, Villa d’Orleans Nr. 1 Rue du Clos d’Orleans (Frankreih, Seine), tn der Gemarkuna Langen, nämlich lut XXV - Ne. 2985/10 ( Hofrette), Flux XRXV Nt: 298 6/10 (Grabgarten), Flur XXV Nr. 297 8/10 (Grabgarten) (Verwalter: Bürgermeisterei!ekretär Bär, Langen).

Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 22. Dezember 1914, die zwangsweise Verwaltung britischer Unternehmungen betreffend, ist unter zwangsweise Verwaltung gestellt worden die Firma Ortweiler und Cie. zu Offenbach (Verwalter: Rechisanwalt Dr. Bangel, Offenbach). :

Darmstadt, den §8. Februar 1915.

Großherzogliches Ministerium des Jnnern. von HogunbergL L

Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungsassessor Böhme in Simmern zum Landrat zu ernennen.

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Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät N J

des Königs ist die Wahl des Direktors der Realschule in Havel- berg Dr. Wilhelm An derson zum Direktor der Friedrihs- \hule (Realgymnasium nebst Realschule) in Luckenwalde durch das Staatsministerium bestätigt worden.

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__ Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Neuwied getroffenen Wahl den Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Joseph Tilmann daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Neuwied für die geseßlihe Amtsdauer von sechs Jahren und

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Eupen getroffenen Wahl den Vrozeßagenten Hubert Arnold Gilles daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Eupen für die gesezlihe Amtsdauer von sechs Jahren bestätigt.

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Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungsbaumeister des Hochbaufahs Winkler ist von Karthaus i. Westpr. nach Hannover als Vorstand des

7 Hochbauamts Il daselbst verseßt worden.

_Den Regierungsbaumeistern des Wasser- und Straßen- vaufahs Schneuzer in Oppeln, Kühle in Neusalz a. O. (beide im Bereich der Oderstrombauverwaltung) und Möring in Plôn find etatsmäßige Stellen als Regierungsbaumeister verliehen worden.

Ministerium des Jnnern.

_ Dem Landrat Böhme ist das Landratsamt im Kreise Simmern übertragen worden.

Nichtamiliches.

Deutsche® Reich. Vreußem. Berlin, 15. Februar 1915.

__ In der am 13. Februar 1915 unter dem Vorsiß des Staatsministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staatssekretärs des. Jnnern Dr. Delbrück abachaltenen Plenarsißung des Bundesrats wurde den Entwürfen von Verordnungen über die Höchstpreise für Hafer, die Er- höhung des Haferpreises und die Regelung des Verkehrs mit Hafer zugestimmt.

D ran i £ y 6 Ï d L d Vermittlungévergütung zurückbehalten.

Der Bundesrat versammelte sih heute zu einer Plenar- sizung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Zoll- und Steuerwesen, die vereinigten Aus\chüfse für Zoll- und Steuerwesen und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen Sizungen.

Die der deutschen Regierung übermittelte Note der Re- gierung der Vereinigten Staaten von Amerika hat laut Meldung des „W. T. B.“ folgenden Wortlaut:

Eure Exzellenz!

Ih bin von meiner Regierung beauftragt, Eurer Erzellerz folgendes zu übermitteln:

Die Negierung der Vereinigten Staaten is durh die Bekannt-

aufmerfîíam gemaht worden, daß. die Gewässer rings um Groß- britannien und Irland, einschließlich des gesamten englis{hen Kanals, ais Kriegegebiet anzusehen seien, daß alie in diesen Gewässern na dem 18. d. M. angetroffenen feindlihen Kauffahrteif{iffé zerstört werden sollen, ohne daß es immer mögli sein werde, die Befsaßzungen und die Passagiere zu retten, und daß au neutrale S@iffe in diesem Kriegsgebiet Gefahr laufen, da angesichts des Mißbrauchs neutraler Flaggen, der am 31. Januar von der britischen Regierung angeordnet worden sein soll, und ang:sihts der Zufälligkeiten des Seekrieaes es nit immer vermieden werden fônne, daß die auf feindligze Schiffe berehneten Angriffe auch neutrale Schiffe träfen. Die amerikanis@e Negierung erachtei es daber als ibre Pflicht, die Kaiseriih deutsche Negierung in aufrichtiger Hechschätung und mit den freundschaftlichsten Gefühlen, aber doch ganz offen und ernsilih auf die sehr ernen Foigen aufmerksam zu machen, die das mit der Bekanntmachung offenbar be- absichtigte Vorgehen mögliberwei}e herbeiführen kann. Die amerikfanifsck{e Negterung \chäßt diese möglichen Folgen mit fsolder Besorgnis ein, taß sie es unter den obwaltenden Umständen als ihr Necht, ja, auch als ihre Pflicht erachtet, die Ka1serlic deut!che Negterung zu er- juchen, vor einem tat|ählihen Vorgekten die kritishe Loge zu erwägen, die in den Beziehungen der Vereinigten Staaten zu Deutschland ent- steben fönnte, falls die deutshen Seestreitkräfte in Befolguna der durch die Bekann1imachung des Admiralstabes angekündigten Maß- nabmen itrgendein Kauffabrteish!ff der Vereinigten Staaten zerstörten oder den Tod etnes amerikfanischWen Staat8angebörigen verursackten.

Es ist felbstverständlih niht nötig, die deutsche Regierung daran zu erinnern, daß etner fiiecgfübrenden Natton in bezug auf neutrale Schiffe auf bober See letiglih das Recht der Durhsuung zusteht, es sei denn, daß etne Blodadeerflärung eraangen ift und die Blockade effeftiv aufrecht erhalten wird. Die Regierung der Ver- einigten Staaten nimmt an, daß eine Blockade im vorliegenden Fall niht beabsichtigt ist. Eine Erklärung oder Ausübung des Nechts, jedes Schiff anzugrelfen und zu zerstören, das ein näher um- \hriebenes Gebiet auf offener See befährt, ohne erst fest- gestellt zu harten, ob es einer friegführenden Nation gebört, cdec ob seine Ladung Konterbande ist, wäre eine Handlungérweife, die fo fehr im Widerspruch mit allen Präzedenzen der Srekrieg- führung stebt, daß die amerifani!che Regierung kaum annehmen fann, daß die Kaltlse:lih deutihe Regierung im vorliegenden Falle fie als möglih ins Auge faßt. Der Verdacht, daß sfeindlihe Schiffe zu Unrecht eine neutrale Flagge führen, kann nit eine berechtigte Vers

nutung schafen, dahin ‘gehend, daß alle Schiffe, die ein näver um-

\chrtebenes Gebiet durhfahren, temselben Verdacht unterliegen. Gerade um folde Fragen aufzuklären, ift nach Ansicht der amerikant- schen Regierung das Ret der Durchsuchung anerkannt worden.

__ Dee amerikanische Negierung hat von der Derkschrift der Kaiser- lich deu!schen Negterung, die zugleih mit der Bekanntmachung des Admiraistabes ergangen ift, eingebend Kenntnis genommen. Sie be- nut di-se Gelegenbeit, die Kaiserlih deutsche Regierung mit größter Hcchschätßung darauf aufme:kfam zu machen, daß die Regierung der Bereinigien Staaten zu einer Kritik wegen niht neutraler Haltung, der sich_ nach. Ansicht der deutschen Negierung die 'fegierungen gewisser anderer neutraler Staaten ausgeseßt haben, feine Verghlaffung gegeben hat. Die Negtierung der Vereinigten Staaten hat keinen Maßnahmen zugestimmt oder bat es bei feiner so!chen bewenden lafsen, die von den andern Ériegführenden Nationen im gegenwärtigen Kriege getroffen worden find, und die auf eine Beschrärkung des Handels hinzielen. Vielmehr bat fie in allen solchen Fällen eine Haltung ein- genommen, die ihr das Recht gibt, diese Regierungen in der rihtigen Weise für all: eventuellen Wirkungen auf die amerikanische Schiffahrt verantwortlih zu machen, welch: dur die bes» stehenden Grundsäße des Völkerrehts nicht gerechtfertigt find. Daher erahtet sich die amerikanishe Regierung im vorliegenden Falle mit gutem Gewissen auf Grund anerkannter Prinzipien für be- rechtigt, die in der Note angedeutete Haltung einzunehmen; falls die Kommandanten deutscher Kriegss{chifffe auf Grund der Annahme, daß die Flagge der Ve:einigten Staaten niht in gutem Glauben geführt werde, handeln sollten und auf hoher See ein amerifanishes Schiff oder das Leben amerikani'chzr Staatsangehöriger verntchten sollten, so würde die Negierung der Vereinigten Staaten in diefer Handlung \{w-rlich etwas anderes als etne unents{uldbare Verlegung neut-aler Nechte erbliden Tönnen, die faum in E:nklang zu bringen lein würde mit den fceundshaftlihen Beziehungen, die jeßt glückicherweise zwisch-n den beiden Negierunzen bestehen. :

Sollte eine solche betlagenéwerte Situation entstehen, so würde Ki die Negierung der Vereinigten Staaten, wie die Kaiserlich deutsche Negierung wohl verstehen wird, gen?tigt sehen, die Kaiser- lid deutsche Regierung für folhe Handlungen ihrer Marinebehöiden streng verantwortlih zu machen unb alle Schritte zu tun, die zum SHute amerikanischen Lebens und Eigentums und zur Sichezung des vollen Genusses der anerkannten Rechte auf hoher See für die Amerikaner erforderli sind.

In Anbetracht dieser Erwägungen, die die Regierung der Ver- einigten Staaten mit der größten Hoech{sckchäßung und in dem ernft- liden Bestreben vorbrirgt, irgendwelche Mtkßverständnisse zu ver- meiden und zu verhindern, daß Umstände entstehen, die sogar einen Scatten auf den Verkehr dec beiden Regie:ungen werfen könnten, sperht die amerikanische Regierung die zuversihtliße Hoffnung und Grwaitung aus, daß die Kaiserlich deutshe Regierung die Ver- sicherung geben kann und will, daß amerifanische Staatsbürger und ibre Schiffe anders als im Wege der Durchsuchung dur deutsche Seestreiikräfte, selbst in dem in der Bekanntmachung des deutschen Admiralstabes näher bezelhneten Bebiet, niht belästigt werden follen. Zur Information der Kailserlihen Regierung wird hinzugefügt, daß der Regierung Setner britannischen Majestät bezüglih des un- gerechtfertiaten Gebrauchs der amerifantschen Flagge zum Schuße britischer Shiffe Vorstellungen gemacht worden find. ; Ich benußte diesen Anlaß, Eure Exzellenz erneut meiner aus- gezeihneten Hochachtung zu versichern.

gez, James W. Gerard. Seiner Erzellenz Herrn von Jagoty, Staatssekretär des Auswärtigen Umts.

Zur Erhebung der Mehl wird durch „W. ¿eilung verbreitet :

In einzelnen Städten ist festgestellt woiden, daß dieselben Vor- räte fowohl von dem Lagerhalter (Spediteur) als von dem Eigen=- tümer, der fie nichi in Gewahrsam hatte, angezeigt worden sind. Tenn beide anzeigenden Perfonen an demselben Drte wohnen, kann die zweifahe Meldung leiht aufgedeckt und eine Dopvelzähluna ver- mieden werden; wohnen die Beteiligten aber an ver|ckiedenen Orten, wird etre Aufklärung des Irrtums niht immer möglich fein, und es

Vorräte von Brotgetreide und T. B.“ nachstehende amtlihe Mit-

iritt cine das Ergebnis irübende Dovpelzählung ein.

Gesellschaft vielfah Anträge von Kommunalverbänden um

machung des deut|chen Admirals!abes vom 4. Februar 1915 darauf -

Eigentümer größerer Mengen, welche diese angezeigt haben, ohne 1 daß sie fie in Gewahrsam hatten, werden daber guttun, hiervon der } zuständigen Gemeindebebörde avch jest nochþ Mitteilung zu machen.

. Es gelangen in leßter Zeit an die Kriégsgetreide-

Ueberlassung von Mehl. Diesen Anträgen stattzugeben, ist niht Aufgabe der Kriegsgetreide-Gesellschaft. Wie „W. T. B.“ mitteilt, ist festgestellt, daß noch große Mehlvorräte im Lande ; vorhanden sind. Die Mühlen wissen teilweise niht, wohin sie

ihre Produktion absezen sollen. Es handelt sih bei dieser vor- handenen Mehlmenge weniger um Roggenmehl, als um Kriegsmehl (das ist 70 Proz. Weizenmehl und 20 Proz. Noggenmehl). Dieses Mehl habea die Mühlen teilweise fertig liegen, teilweise können sie ihre vorhandenen Getreidevorräte gemäß 8 4 Ziffer e der Bundesratsverordnung vom 25. Ja- nuar 1915 ausmahlen. Veräußern dürfen die Mühlen nicht, ohne daß der zuständige Kommunalverband hierzu die erforder- liche Zustimmung gibt. Diese Zustimmung wird von dem Kom- munalverband, in dem die Mühle li egt, häufig verweigert, ob- wohl die in dem Bezirk vorhandenen Vorräte dessen Bedarf für die nächste Zeit bei weitem übersteigen. Jn diesem Falle empfehlen wir dem notleidenden Kommunalverband von 8 51 der Bundesratsverordnung Gebra uh zu machen und sich an die Landeszentralbehörde zu wenden, um die Uebereignung von Mehl aus dem Bezirï eines Kommunalverbandes an einen anderen Kommunalverband in die Wege zu leiten. Ge- hören die Kommunalverbände verschiedenen Bundesstaaten an, so ist hierfür der Herr Reichskanzler zuständig. Mühlen, bei denen Mehl noch erhältlich ist, sind zu erfahren bei der Ge- chäftsstelle des Vereins Deutscher Handel smüller, Berlin- Charlottenburg, Schillerstraße 5 (Telegrammadresse: Handels- müller).

Die englische Nachrichtenfielle „Central News“ hat mit geteilt, das britishe Auswärtige Amt habe die Bestätigung erhalten, daß Deutschland sih weigert, Kriegsgefangene auszuliefern, die niht mehr felddienstfähig sind. Wie die „Norddeut)he Allgemeine Zeitung“ mi tteilt, ist diese Nachricht falsch. Deutschland hat im Gegenteil die Vornahme des Aus- tauschs solcher Gefangenen für den 15. und 16. Fevruar vor- geschlagen. S

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ liegt die 365. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 150. Verlustliste der preußishen Armee, die 153. Vexlustliste der bayerischen Armee, die 108. Verlust- liste der sächsischen Armee und die 116. Verlustliste dec württem- bergischen Armee.

Bayern.

Seine Majestät der König ist mit dem Kriegsminister und den Herren des Gefolges vorgestern abend vom westlichen

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Kriegsschauplaß wieder in München eingetroffen.

Badeu.

Die politishen Parteien Badens haben nah einer Meldung des „W. T. B.“ für die Dauer des gegenwärtigen Krieges ein Abkommen getroffen, wonah für Érsazwahlen in den Reichstag und in den Landtag, die während der Kriegs- zeit, einerlei aus welchen Gründen, nötig sein sollten, der Besitstand der Parteien gewahrt bleibt und dem Kandidaten derjenigen Partei, die das Mandat besessen hat, fein Gegen- fandidat gegenübergestellt wird. Die Partei, die das Mandat besessen hat, ist in der Auswahl ihres Kandidaten völlig frei. Unterzeichnet is das Abkommen für die Volkspartei von Dr. Friedrich Weill, für die Konservativen vom Fretherrn von Laroche-Starkenfels, für die Nationalliberalen vom Geheimen Hofrat Rebmann, für die Sozialdemoîtraten von Gei ß- Mannheim und für das Zentrum von T heodor Wa er.

Oesterreich-Ungarn. N;

Rie das Armeeoberkommando betannt gibt, hat si schon öfter der Fall ereignet, daß russische Soldaten und selbst ganze Patrouillen, sich der österreichisch-ungari]chen Uniform bedienten,- um fleinere Abteilungen zu Überfauen. Da dies in den lezten Monaten, namentlih vor Przemysl, wieder- holt vorgekommen ist, und diese völkerrehtswidrige und verächtlihe Kriegslist in den Reihen des 5 augen- scheinlih beliebt zu werden begann, wurde es noi fannt zu machen, daß jeder russische Soldat und der in solch schmähliher Weise 1m Kampfe 1c) fleidung bedient, standrehtlih an Ort uni handelt wird. Jn den jeßigen Kämpfen 1n hat es sih nun ereignet, daß ein ganzes russisches Dc 0 österreihisch-ungarishen Uniformen zum Angriff vorgegangen ist. Das Bataillon wurde zersprengt und größtenteils gefangen genommen. Angesichts dieser Tatsache muß öffentlich er! werden, daß selbst die arößte Anzahl solch verfleideter Feinde, die uns in die Hände fallen, die sofortige standrechtliche Be- handlung aller niht hindern wird.

Feindes

Großbritannien und Frland.

Der Premierminister Asquith hat vorgester1 den in London eingetroffenen Ricciotti Ga ribaldi empfangen. Die englishe Regierung hat all australi) hen Staaten ersucht, sich für die Dauer des Krieges die Verfügung über alles zur Ausfuhr freie Flei \ch zu sichern, da auch die französische Regierung beträchtliche Ankäufe machen werde. Das Amtsblatt veröffentliht Bestimmungen Ur

die Schiffahrt beim Einlaufen in die wichtigsten Häfen Englands und des britischen Reiches von Westindien bis zum Indischen Ozean, vom Chinesischen Meer. bis zur Tafelbat und von Sydney bis Quebek. Häfen, in denen die Einfahrt ver- boten ist, sollen nachts durch drei übereinander befindliche rote Lichter und am Tage durch drei übereinander befindliche Ballons bezeichnet werden. Die Schiffe mü)jen vor den Häfen vor Anker gehen, wo sie untersucht werden sollen. E Jm Unterhause erwiderte vorgestern, wie „W. T. B.' berichtet, der Staatssekretär des Acerbauamts auf eine An- frage, daß nach den leßten amtlichen Berichten wahrscheinlich in diesem Jahre in Großbritannien eine wesentlihe Ver-

Jn London, Leicester, Birmingham, Liverpool, Ports- mouth, Cardiff, Bradford und anderen Orien fanden vorgestern Versammlungen von Gewerkschaften, Genoffen- schaften und fozialistishen und Frauenvereinen ftatt, um gegen die Teuerung der Lebensmittel und der Stein- kohlen zu protestieren und. dagegen, daß die Negierung nicht eingreife. Die von den Versammlungen angenommenen Re- solutionen forderú das Unterhaus auf, von der Regierung be- stimmte Vorschläge zu verlangen, um eine Herabseßung der Preise für die notwendigsten Lebensbedürfnisse zu - erzielen, die für die Arbeiterflasse Englands und Schottlands unerträglich geworden seie.

Die „Neue Freie Presse“ veröffentlicht cinen Aufsehen erregenden Brief Sir Roger Casements an Sir Edward Grey, in dem Casement mit allen Einzelheiten nach weist, wie der enalishe Gesandte in Christiania versucht hat, Sir Roger Casement durch verbrecherische, Mittel in seine Ge- walt zu bringen. Casement hatte sih im Oktober von Ameriïa nah Enropa begeben, nahdem er vorher in einer Erflärung an seine irishen Landsleute den Standpunkt vertreten hatte, daß die Jren niht gegen Deutschland die Waffen ergreifen dürften. Als er am 29. Oktober in Kristiania eingetroffen war, suchte sofort die dortige ‘englishe Gefandtshaft An- fnüpfung mit seinem Diener, einem Norweger Namens Adler Christensen. Der engli)he Gesandte selber hatte mit Christensen in der englischen Gesandischaft eine Anzahl von Unterredungen, in denen er diesen zu bestimmen suchte, zur Beiseiteschaffung Casements behilflich zu sein. Der englische Gesandte versprah dem Diener Casements „auf sein Ehren- wort“ 5000 Vfund, wenn es ihm gelänge, seinen Herrn in die Hände der englischen Behörden zu \pielen. Sollte Case- ment bei dieser gewaltsamen Entführung etwas zustoßen oder er sonst zu Schaden kommen, so würde der Gesandte dafür sorgen, daß Nachforshungen niedergeschlagen würden und der Entführer sträffrei ausginge. Der Gesandte forderte Christensen weiter auf, die Korrespondenz Casements zu entwenden und ihm auszuliefern. Im Einverständnis mit Casement führte Christensen die Verhandlungen mit dem englishen Gesandten weiter, nahdem Casement sich aus Christiania in Sicherheit gebracht hatte. Das Ziel blieb, Casement aus dem Wege zu räumen. Der englische Gesandte händigte Christensen sogar einen Schlüssel zur Hinterpforte der Gesandschaft ein, damit er jederzeit unbemerkt das Haus be- treten fönnte. Er übergab ihm mehrmals Geldbeträge und stellte ihm schließlih am 3. Januar eine förmliche, ordnungs- mäßig von ihm unterschriebene Zusicherung im Namen der britischen Regierung aus, in der er ihm Belohnung und Straf- freiheit für die Begehung des geplanten Verbrechens verspricht.

Dieser Brief lautete in Ueberjebung: Englische Gesandtschaft, Christiania, Norwegen.

Fm Namen der Britischen Regierung versvreche ih folgendes:

Falls auf Grand von Mitteilungen, die Adler Christensen macht, Sir Roger Cajement mit oder ohne feine Gefährten in meine Hände geliefert wird, soll der genannte Adler Chrisienfen von der briltischen Regierung die Summe von 5000 Pfund Sterling erhalten, zahlbar nach seinem Wunsch: L

Adler Christensen soll außerdem versönlihe Siraffreiheit ge- nießen und auf Wunsch freie Ueberfahrt nah den Vereinigten Staaten erhalten. M. de C Findlay, Seiner Britischen Majestät Gesandter.

Dieses im mwesentlihen der seltsame Junhali der Mit: teilungen Sir Roger Casements an Sir E. Grey.

Frankreich.

Der Ministerrat besprah gestern die militärische und diplomatishe Lage. Der Finanzminister Ribot ließ das Dekret bezüglich der Ausgabe von Obligati onen der National- verteidigung unterzeihnen. Wie „W. T. B.“ meldet, tragen diese 5 Proz. Zinsen, im voraus jeweils am 16. Februar und 16. August jeden Jahres zu gieichen Teilen zahlbar, werden zum Kurse von 96,50 ausgegeben unter Abzug der Zinsen für die laufende Halbjahrsperiode, in der sie gezeichnet wurden, und sind am 16. Februar 1925 zu pari rückzahlbar. Der Staatsschaß kann jedo die Obligationen nah dem 16. Februar 1920 jederzeit unter Abzug der Zinsen zu pari zurüctzahlen. Die Obligationen sind für die ganze Laufzeit steuerfrei und lauten auf den Ueberbringer oder auf Order mit der Möglich Feit der Veberschreibung ourch Giro. Die Obligationen können gegen Staatsanleihen, die vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben werden, zum Emissionskurs von 96,50 ausgetauscht werden.

Die bulgarische Gesandtschaft in Paris hat Der Agence Havas, wie die „Frankfurter Zeitung“ meldet, nach- stehende Note des bulgarischen Ministeriums des Auswärtigen mitgeteilt: /

“Die fkünstlihe Aufregung, die die bulgarische Finanz- overation hervorgerufen hat, ist niht gerechifertigt. Die bulgarische Regierung hat im leßten Sommer mit einer Gruppe von veuts{chen und österreihishen Banken, an deren Spige die Discontogesell- schaft steht, eine Anleihe von 500 Milltonen Franken abgeschlossen, deren Emission infolge des Krieges vershoben wurde. Die 150 Millionen Franken, deren Bezahiung das Syndikat zugestimmt bat und wovon die Hälfte unver,üglih, die andere in ver- schiedenen Zeitabs!länden bezahlt werden muß, find nur ein neuer Vorschuß auf das erwähute Anleh?:n. Die Operation bringt feine Aenderung in der bulgarischen Politik mit id _Es ilt bekannt, daß Bulgarien nationale Forderungen besißt. Wen und Berlin haben 2

für die Durchtührung der Operation keine politische Bedingung gesiellt. Bulgarien verfolgt mit dieser Operation folgende Zwecke: scinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, besonders der Bezahlung der Coupons, das budgetäre Defizit zu erleichtern, das der Krieg verursaht hat, und auch die Operattonen der bulgarischen Nattonalbank leichter zu gcstalien, der der Staal beirächtlißhe Summen schuldet.

Das Finanzminiiterium veröffentlicht eine . Statistik über die Ein- und Ausfuhr Frankreihs von August bis Ende November 1914. Bis zum 31. Juli 1914 wies die Einfuhr einen Mehrbetrag von 53 035 000 Franken, die Ausfuhr einen Ausfall von 66 619 000 Franken gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres auf. Vom L August bis o. November 1914 betrug der Ausfall der Einfuhr 1 688 656 000, der Nusfall der Ausfuhr 1564 830 000 Franken gegenüber dem gleichen Zeitrau ves Vorjahres. Im November 1914 ( Zeitraum Des Vorjayr S D é t betrua die Ausfuhr für Belgien 170 000 Franken \tatt

102 000 000 im November 1913. Für Rußlond betrugen die Franken, die Einfuhr

Ausfuhr 338000 geaen 7 061 000 F E ) 9 978 000 gegen 39 622 000 Franken, für England die Aus3- fuhr 66714000 gegen 109 704 000 Franken, die Einfuhr 30 688 000 gegen 89 931 Franken, für die Schweiz die Aus-

mehrung der Anbaufläche für Getreide, namentlich für Weizen eintreten werde.

fuhr 13 066 000 gegen 34 432 000, die Einfuhr 7 260 000

gegen 12485000 Franken, für Jialien die Ausfuhr 10 371 000 gegen 27 861 000, die Einfuhr 6 712.000 gegen 29 000 000 Franken, für Spanien die Ausfuhr 7 624 000 gegen 18 106000, die Einfuhr 9829000 gegen 25 932 000 Franken, für die Vereinigten Staaten die Ausfuhr 25 467 000 gegen 34 013 000, die Einfuhr 56 493 000 gegen 133 172 000, für Algerien die Ausfuhr 18 343 000 gegen 43 927 000, die Einfuhr 16 868 000 gegen 25 123 000 Franfen. Der „Temps“ fügt hinzu, die amtlihe Statiftik zeige, welche ungeheuren Verluste der französishe Handel durch den Krieg erleide und beweise, wie notwendig es sei, die Wiederaufnahme der Arbeit zu begünstigen. Die wirtschaftliche Depression müsse eingedämmt werden. Der Außenhandel Frankreichs sei in vier Monaten um 83253 Millionen Franken zurü- gegangen. Davon entfallen 1300 Millionen auf Deutschland, Oesterreich-Ungarn und die Türkei. Der Außenhandel Frank- reis mit den Verbündeten, den franzöfischen Kolonien und den Neutralen sei demzufolge um zwei Milliarden zurückgegangen. Die Verbündeten, die die Meere beherrschen, dürften keine An- firengung unterlassen, um neue Absaßgebiete zu finden. Die wirtschaftliche Wohlfahrt sei in einem Abnüßungskfriege wie dieser der hauptsählihe Bestandteil der nationalen Ver-

teidigung. Nufß:land. e 1158

Der Reich3rat ist vorgestern durch Kaiserlihen Uîka bis spätestens November 1915 vertagt worden. Ueber den Verlauf der Sizung berichtet „W. T. B.“, wie folgt:

Der Nedner der Nehten Gurko hob bervor, daß angesihts der großen Weltereignisse alle politishen Elemente in Rußland sich in dem Gedanken des einheitlihen großen russishen Staates vereinigt bâtten, und sprach die Hoffnung aus, daß der gegenwärtige Krieg die Fabrhunderie alten Zwistigkeiten zwischen dem russischen und dem volnishen Volke endgültig verschwinden lassen werden. „Wir hoffen au“, sagte Gurko zum Schluß setner Rede, „in Konstantinovel festen Fuß zu fassen, denn der Besitz dieser Stadt fann allein unsere wirkflihe Vereinigung mit den Südslawen herbei- führen und den Einfluß des Germanismus zersiören, der jet bei einzelnen T'ilen dieser Slawen herrscht. Wir hoffen dies umsomehr, als das ständige Hindernis dieser Vereinigung, insbesondere der Wider- stand derjenigen Staaten, die wir heute als unsere Verbündeten \hâgen, beseitigt ist." Der Fürst Galywtin sagte, jeder Augenblick, den Rußland jeßt erlebe, \haffffe Jahrbunderte ru!sisher Zukunft. Es dürfe nit verwirren, daß man innerhalb der Grenzen des eigenen Landes kfâmpre; denn das Schlachtfeld, auf dem Rußland dereinst die Tataren zerschmettert hätte, jei gleichfalls dort. Rußland habe im Fnnern des Landes gesät und werde jenseits der Grenzen ernten. Der Präsident des Staatsrats Golubesf ertlärte, der gegenwärtige Kampf festige die Macht Nußlands, dessen Bürger alle zu jedem Ovfer bereit seien. Das Land mache ungeheure Anstrengungen, aber ebenso groß würden die Ergebnisse sein, die Nußland ein friedliches Grderben, frei von allen fremden Einflüssen, sihern würden.

Der dem polnischen Adel angehörende Oberst Anton ius ckianislawowitsch Reut, der bereits am russish-japanischen riege teilgenommen hat, ist der „Neuen Zürcher Zeitung“ zufolge zum Kommandeur der russischen Polenlegion ernannt worden. Der Armeeführer an der russischen Südwest- front, Generaladjutant Jwanow hat nah demselben Blatte einen Armeebefehl erlassen, wonach die polnischen Legionen in Nowo Alexandrija die polnische Kommandosprache erhalten und von polnischen Offizieren geführt werden sollen.

talien.

Der Ministerrat hat der „Frankfurter Zeitung“ zufolge die Herstellung von Kriegsbrot und seinen Verkauf zu Ein- heitspreisen in ganz Jtalien angeordnet. Daneben bleibt die Herstellung eines Luxusbrotes bis auf weiteres erlaubt. Der Erlaß wird in wenigen Tagen erscheinen.

Shanien.

Jm Senat verlas der Ministerpräsident Dato vorgestern einen Brief des Generals Carranza, in dem dieser den \spanishen Gesandten in Mexikd ausweist, weil er dem von den mexikanischen Gerichten strafrechtlich verfolgten Angel del Caso feinen Schuß habe angedeihen lassen. Carranza erklärt der „Agence Havas“ zufolge, die Strafverfolgung gegen del Caso sei keine Beleidigung des spanischen Volkes und der spanischen Regierung. Die mexikanishe Regierung habe sich zum Vorgehen genötigt gesehen und müsse deshalb auch Maß- nahmen gegen den spanischen Gesandten ergreifen, der in die Hoheitsrechte Merxifos eingegriffen habe.

Portugal.

Der Minister des Jnnern Teixera hat in einer Unter- redung über die internationale Lage dem Pariser „Journal“ zufolge erklärt, die Regierung habe sich dahin ent- schieden, den Beschlüssen des Kongresses vom 8. August und vom 23. November wegen etwaiger Jntervention Portu gals in dem Kriege nachzukommen, falls die Bestimmungen des english-portugiesischen Vertrages dafür in Betracht kommen sollten.

Schweden.

f

Der Gesamthandel Schwedens im Jahre 1914 weist laut Meldung des „W. T. B.“ einen Minderbetrag um 146,3 Millionen Kronen oder 8,7 Proz. des Betrages von 1913 auf, und zwar verminderte sih die Einfuhr um 77,1 Millionen oder 9,1 Prozent, die Ausfuhr um 69,2 Millionen oder 8,45 Prozent. Der Ausfall bei der Einfuhr von Ver brauchsgegenständen und Rohmaterialien betrug 33,2 Millionen : die Mindereinfuhr war am beträchtlichsten bei Getfkeide und Futtermitteln mit 22 und Steinkohlen mit 6,6 Millionen; den höchsten Ausfall bei der Ausfuhr hatte Eisen mit 20 Millionen Kronen. -

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Kriegsnahritten.

Westlicher Kriegsschauplaß.

Großes Hauptquartier, 14. Februar. (W. T. B.) Nordöstlih Pont à Mousson entrissen wir den Franzosen das Dorf Norroy und die westlih dieses Ortes gelegene Höhe 365, zwei Offiziere 151 Mann wurden zu Gefangenen gemacht. Jn den Vogesen wurden die Ortschaften Hilfen und Ober-Sengern gestürmt, 135 Gefangene fielen in

unsere Hand. Oberste Heeresleitung.