1915 / 58 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Mar 1915 18:00:01 GMT) scan diff

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Res. Mar Reuß nit in Gefangenschaft, gefallen.

amb. Karl Schödl bish. vermißt, bei der Truppe. / 11. Kompagnie.

Gefr. d. N. Joseph Asam bish. vermißt, verwundet.

Res. E ) nn bish. verwundet, gestorben.

bish. verwundet, gestorben 20. 9. 14 E L

Zu Verlufiliste x. Jrfanterice-Regiment.

T aa G F A e e), Franz LuBenbergeér, nit S

Zu Verluftlifte Nr. 38. + Berichtigunaen zu Verlustliste Nr. 27.

10. Jufanterie-Regiment. 10, Kompagnie.

Mes. Friedrich Muschler zu streihen, da irrtümlih aufgeführt Zu Verluftliste Nr. 44. 13. Infanterie-Regiment. 2. Kompagnie. Inf. Michael Hartl, bish. in Gefgsc., in Gefgsch. gest. 2. 9. 14

Bu Verlustliste Nr. 48. Reserve-Jnfanterie-Regiment Nr. 5. 10. Kompagnie.

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Zu Verluftliste Nr. 50. 13. JFunfanterie-Negiment. 10. Kompagnie.

Inf. Michae

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Karl, nit Karl Michel.

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Zu Verlusftliste Nr. 53. 4. Feldartillerie-Regiment. 5. Batterie. Kan. Ludwig Will bish. {wer verwundet, gefallen.

Zu Verlustliste Reserve-Jäger- Bataillon Nr. Vbiäg. Lothar Paschké bis!

Objà C C De 2 No Sag. Johann Brambs l Zu Verlustlifie Nr. 68S. 7. Infanterie-Regiment. 6. Kompagnie.

Sergt. Johann Fröba bish. {wer verwundet, gest. 9. 10. 14. Zu Verlustlisie Nr. 73. Reserve-Jufanterie-Regiment Nr. %. 5. Kompagnie. Wehrm. Georg Geiger bish. verwundet, gestorben 5. 9, 14.

Zu Verlusfilisie Nr. 7%. Referve-Jnfanterie-Regiumcut Nr. 13. 3. Kompagnie.

5D of A E + 4 A L; &l mh tra Nes. Hermann Heinrich bish. vermißt, gestorben.

Zu Verluftlisie Nr. 79. Reserve-Jufanterie-Regiment Nr. L183. 6. §

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MWehrm. Andreas Engelhardt venDI Gefr. d. L. Johann Graf vermißt, Er Zu Verlufstliste Nr. S1. Reserve-Jnfanterie-Negiment Nr. X15. 3. Kompagnie. Inf. Joseph Hub er nit gestorben, sondern {wer verwundet,

Zu Verlustliste Nr. 85..

19. JFnfanterie-Regiment. 12. Kompagnie. Res. David Kreß bish. leiht verwundet, gest. 7. 10. 14. Yesr. Johann Müller bish. lciht verwundet, gestorben 12. 10. 14 Zu Verluftliste Nr. 93. 4. Infanterie-Regiment. 5. Kompagnie Ult N. Otto Brenner bish. vermißt, bei der Truppe. Nes. Johann Friedrich bish. vern der Trupp Zu Verlustilifte Nr. 95. Reserve-Jnfanterie-Regiment Nr. 3. 10. Kompagnie. L E At ; L 4 R.

Res, Christ. Binder bish. vermißt, ist zu 1

Dentsche Verlustlisten.

1e r biéh. verwundet, gestorben 10. 9. 14.

14 F Zohaf nok o e}. Gebasttian Le 0 e E S 4! A E s B n. „JODann C anti VISY. DVETmIBI, geito rDen. ntr O)¿ A hnotdor f 4 amis /SLAT a L 11 & L L E L L . R s . Conv d ) Í k} Wehrm. Friedrih Ziegler bié M. ck l m e M Mel. Friedrih Mus chle r, nit Nef tot.

Inf. Georg (niht Heinrich) Do r n bish. vermißt, gest. 23. 10. 14.

Zu Verlustlifste Nr. 111. Reserve-Jnfauterie-Regiment Nr. S. 8. Kompagnie.

geführt.

Zu Verluftliste Nr. 112. Reserve-Jnfanterie-Regiment Nr. 12. 9. Kompagnie. Offz. Stellv. Joh. Urbas bish. {chw. verw., gest. 21. 11. 14

Zu Verlustliste Nr. X13. NReserve-Jnfanterie-Regiment Nr. 1A. Maschinengewehr-Kompagnie.

E geführt. Zu Verlustlifte Nr. 34. Beribtigungen zu Verlustliste Nr. 23. 17. Fufanterie-Regiment. 1. Kompagnie. 10. Junfanterie-Regiment. 2. Kompagnie. Inf. Lothar St apf bish. s{bwer verw., gest. 9. 11. 14. Ref. Albin Wermurth ist zu treiben. Wehrm. (nicht Inf.) Friedrich Stucky bish. leiht verwundet,

geit. 21, H H

Zu Verlustliste Nr. 118. Neserve:-Jnfaunteric-Regiment Nr. 1. S Maschtnenaewehbr-Komvaanie. Es sind zu streicen, da in V. L. 113 bereits aufgeführt: Vzfeldw. Andreas Bauer, Fähnr. d. R. Moriß E ckste in, Inf. Sebastian Stettner bis Inf. Benno Shwaiger einschl.

Zu Verlustliste Nr. 119. 21. Jnfanterie-Regiment. 1. Kompagnie. Nes. (nicht Inf.) Michael S p öre r bish. vermißt, gefallen. _ / 2. Kompaanie Utffz. d. N. Michael Bau e r bish. vermißt, gest. 23. 10. 14. Nes. Paulus Fenzel bish. vermißt, bei der Truppe. Gefr. d. N. Richard K o ch bish. leit verwundet, gefallen. Mes. Friedri Prei ß bish. vermißt, bei der Truppe. Inf. Johann Meier [Il bish. vermißt, i. Gefgsch. gest. 10. 9. 14. Ers. Res. Lorenz Schar d t bish. leiht verwundet, gest. 6. 11. 14. S] QLE). 1 a! E E E el. Joseph Schm1dt bish. vermißt, bei der Truppe. Landwehr-Jnfanterie-Regiment Nr. 1. 2. Kompagnie. Wehrm. Xaver Hang ist zu streichen. 3. Kompaanie. F s 4554 c + Ero o 5 ; O d 142 Wehrm. Joseph A nanger 1st zu streichen, da in V. L. 67 bereits aufgeführt. Romane Wehrm. August Diemer, Wehrm. Alois Haslbeck sind zu streichen, da in V. L. 67 bereits aufgeführt. 5. Kompaanie.

Wehrm. Joseph M ä rz, Wehrm. Michael Wan dinger, Wehrm Joseph Zellinger sind zu streihen, da in V. L. 88 bereits auf-

gefuhrt. : 6. Fompaqganie.. Gefr. d. L. Frz. Tr.umm ist zu streichen, da in V.. L. 88 bereits aufgeführt. E : 7. Kompaanie. Vzfeldw. Georg Lehner, Gefr. Friedrih Kerseber, Wehrm. «Franz Färber, Wehrm. Johann Schnecckenhuber sind zu streichen, da in V. L. 88 bereits aufgeführt. z 5 Mumu : Wehrm. Jakob Weibhaufer lt zu. liteihen, da in V. L. 67 bereits aufgeführt. Wehrm. Iohann Li her ist zu streichen, gehört niht zum Regiment. Zu Verluftliste Nr. 123. Neserve-JFnfanterie-Regiment Nr. 7. 12. Kompagnie. Wehrm. Johann Sinterhauf bish, vermißt, Ver. Laz. Bischofsgrün. Zu! Verlufilifte Nr. 126. 17. Jufanterie-Regiment. 6. Kompagnie. Res. (niht Inf.) Joseph Straub bish. l. verw., gest. 31. 10. 14.

Zu Verlusfilifte Nr. 127. Reserve-Jnfanterie-Regiment Nr. 2. 9. Kompagnäe.

Ff ito 4 5 (ck +5 5 E 5 a ofs Offz, Stellv. Martin Stadelmann bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlustlifste Nr. 131. 23. Infanterie-Regiment. 7. Kompagnie. Wehrm, (nicht Inf.) Adam Müller

ih vermißt oefallen DILSD, DermIuBi, geaen,

Zu Verlustliste Nr. 132.

9 U A L vermit 14. 14, leiht verwundet.

in Befanaenschaft,

s Frits L R LUPPT

dtner biéh, vermißt, Ers. rmißt, leiht verwundet. Nes. Ludwia Naa sf t, acstorben 11. 12. 14 6 L E s U U DLSD, C J H Ll . “s Gefr. Max Rindl bish. ve , ift zu treiben. Mes. Michael Nadinger bish. vermißt, bei der Truppe. Nes. Johann S ch mi d bish. venpundet, ist zu streichen. Gefr. d. N. Anton Schmid ch— vermißt, bei der Truppe. mißt, aefallen

Nes. Melchior Schuster bis p [ Erbenmoos) bish, leit

I 7 h (Sronmong (nie

Zu Verlufiliste Nr. 110. Komb, Landwehr-Jnfanteric-Regiment Nr. 14. 2 Kompaanie. 5 444 C :

Cr 2 r S Cr S Aga T 2 A p Wehrm, Jakob Haidl (nicht Inf. Heid ) %vish. \chw. verw., gest.

| Landwehr-Jnfanterie-Regiment Nr. 12. 12. Kompagnie.

Landwehr-Jufanterie-Regiment Nr. 3. 5, Komp f

Wehrm. Konrad Hanf t (niht Hau f) bish. s{w. veuv,, gest. 16. 8. 14,

Zu Verluftliste Nr. 136. 1. Pionier-Vataillon. 1. NRNes.-Pion.-Kompagnie. Pion. Joscph Ber cht hold ist zu streichen, da irrtümlih aufgef.

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Zu Verlusiliste Nr. 139. 2. Pionier-Bataillon. 4. Kompagnie. Ers. Res. Johannes Keßler bish. vermißt, bei der Truppe.

Zu Verluftliste Nr. 142. Reserve-Jnfanterie-Regiment Nr. 1. 1, Kompagnie. Nes. Hans Dietel bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlusftliste Nr. 145. Reserve-Jnfanterie-Regiment Nr. 7. 9, Kompagnie. Wehrm. Johann Fraa ß bish. venw., inf. Krankh. gest. 7. 1. 15.

Zu Verlustliste Nr. 146. 7. Jufanterie-Regiment. 11. Kompagnie. Inf. Johann Meye r bish. {wer verwundet, gestorben 9. 1. 15, S. Jnfanteric-Regiment. 2, Kompagnie. Inf. Simon Hu s e r bish. {wer verw., gestorben 19, 1. 15.

Hu Verlusiliste Nr. 149. S. Infanterie-Regiment. 3. Kompagnie. Gefr. d. L. Wilhelm A sel bish. \chwer verw., gest. 29. 1. 15,

Berichtigungen zu Verluftliste Nr. S1. Reserve-Jnfanterie-Regiment Nr. 15. 3. Kompagnie. Inf. Joseph Huber zu streichen, da irrtümli® aufgeführt.

rem Qa 2e m

(B. 159.)

Res. Nupert Loider ist zu streihen, da in V. L. 118 richtig auf-

Zu Verluftlifie Nr. 159, S. Jnfanterie-Regiment. 9. Kompagnie.

Inf. Karl Licbhardt ist zu streihen, da in V. L. 57 bereits auf- | Res. Oskar Seyfried bish. s{hwer verw., gestörben 18. 1. 15.

Reserve - Jnfanterie - Regiment Nr. 2. Ersas : Bataillon

Nekruten-Depot T1. Ers. Ref. Martin Ge rag (niht Gg. Martin) inf. Krankh. gest,

Zu Verlusiliste Nr. x8. Reserve-Jnfanterie-Regiment Nr. 6. 10. Kompagnie. Inf. Georg Stümpfel bish. verwundet, gestorben 6. 9. 14.

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Zu Verlusfilisie Nr. 27. 10. JFnfanterie-Regiment. 12, Kompagnie. Utffz. Christian Keller bish. {wer verw., gest. 6. 2. 15. Wehrm. Johann Gerlinger bish. saw. verw., gest. 12, 10. 14,

Zu Verlustliste Nr. 33. 9. Jufanterie-Regiment. 1, Kompagnie. Inf. Leopold Honidckel bish. Res. Laz. Zweibrücken, j 27. 9. 14

/ Zu Verlustliste Nr. 43. Jnfanterie-Leib-Regiment. 12. Kompagnie. Inf. Johann S chemmererx, bish. s{hwer verw., gest. 13. 2. 15.

Zu Verlustliste Nr. 60. 21. JFurfanterie-Regiment. 2, Kompagnie. Utffz. d. R Kurt Zimmermann bish. Res. Laz. Saargemünd, “gestorben 24 L119 - A Inf. Georg B o ck bish. vermißt, gestorben 4. 9. 14.

Zu Verlustliste Nr. 683.

23. Jnfanterie-Regiment. 8. Kompagnie.

Inf. Otto Schuler bish. verwundet, gestorben 26. 1. 15, Zu Verlustliste Nr. 72. 21. Jufanterie-Regiment. 11. Kompagnie. A L

Inf. Johann De inzer bish. {wer verwundet, gest. 3. 9. 14. : 12. Kompagnie. 5 ä Wehrm. Martin Bau bish. leiht verwundet, gestorben 2. 2, 15,

Zu Verluftliste Nr. S0. Neserve-Feldartillerie-Regiment Nr. 5. 6. Batterie. Kan. Joseph A ch inger bish. leiht verwundet, gest. 7. 2. 15.

Zu Verlusftlisie Nr. §84. 6. Jufanteric-Regiment. 2, Kompagnie.

nf. Karl Plodeck bish. verwundet, gestorben 1. .9. 14. i e 3. Kompagnie. Einj. Freiw. Alfred Schram m bish. \{chw. verw., gest. 27. 9, 14. S 6. Kompagnie. | : Inf. Georg Er ras bish. leiht verwundet, gestorben 28. 1. 15,

8. Kompagnie.

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Inf. Egidius K o p f bish. leiht verwundet, gestorben 7. 9. 14.

Zu Verluftliste Nr. 85. &. Jufauteric:-Regiment.… 5... Kompagnie. Nes. Julius Ka-tenberger.—.bish. leicht verw, G 1 14 Zu Verluftliste Nr. S9. 18. Jufanterie-Regiment. 7. Kompagnie. Wehrm. Jakob Merkel bish. vermißt, gest. 17. 10. 14.

Zu Verlustliste Nr. 101. 1. Fnfanterie-Negiment.

i Masditenitemehr-Komvaue E | nf. ohann Dr mpfl, bish; L venv., inf: Kranth. gelt; 6. 2. 19.

Zu Verlustliste Nr. 110. 6G. Jnfanterie-Regiment. 11. Kompagnie. f. Johann Schinhammer, bish. s{chw. verw., gest. 5. 2. 15.

Zu Verlustliste Nr. 121. NReserve-Jäger-: Bataillon Nr. 1A. 2. Kompagniî Jäg. Michael K rinner bish. verwundet, gestorben 7. 2. 15. 2. Pionier-Bataillou. 4. Kompagnie.

Pion. Philipp Altvater bish. \{chw. verw., gest. 10. 2. 15,

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Zu Verluftlifte Nr. 122. 2. Jäger-Bataillon. 4. Kompagnie. Bzfeldw. Karl Bader bish. {w. verw., gest. 15. 11. 14.

Zu Verlustliste Nr. 124. Reserve-Jnfanterie-Regiment Nr. 15. 4. Kompagnie. Inf. Paul Antesberge r bisb. {wer verw., gest. 26. 11. 14.

Zu Verlustliste Nr. 125. 22. Jnfanterie-Regiment. 12, Kompagnie. Inf. Friedrih Le h mann, bish. verwundet, gest. 16. 11 14.

Zu Verluftliste Nr. 131. Reserve-Jnfanterie-Regiment Nr. 20. 8. Kompagnie. Inf. Georg Lan g, bisb. leiht verwundet, gest. 29. 12. 14.

Zu Verlustliste Nr. 134. Neserve-Jnfanterie-Regiment Nr. 13. 6. Kompagnie. Ers. Mes. Jakob Baumgartner, bish. verw., gest.- 28. 1, 15. Reserve-Junfanterie-:Regiment Nr. 17. 3, Kompagnie. Ers. Res. Philipp Hailer, bish. vermißt, gest. 9, 2, 15.

Zu Verlustliste Nr. 136. 15. Jnfanterie-Regiment. 10. Kompagnie. Nes. Franz Ashenbrenner bish. {chw. verw., gest. 4. 2. 15. 23. Jnfanterie-Regiment. 10. Kompagnie. Inf. Johann Meurer, bish. {wer verwundet, gest. 28. 11. 14. Zu Verlustliste Nr. 143. 13. Jnfanterie-Regiment. 7, Kompagnie, Wehrm. Michael Viebethum, bish. leiht verw., gest. 8. 2. 15. Reserve-Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 3. 4, Batterie. Krgsfr. Moriß Nocegner, bish. leiht verwundet, gest. 11. 2. 15.

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags-Anstalt. Berlin SW,„ Wilhelmstraße Nr. 32

9. März 1915.

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Deutscher Reichsanzeiger

und

óniglich Preußischer Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 5 4 40 4. | Alle Postanstalten nehmen Sestellung an; für Kerlin außer | den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer anch die Expedition. SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 342.

Einzelne Uummern kosten 25 A

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Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich. Bekanntmachung über die zwangsweise Verwaltung russischer Unternehmungen. Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Gerste. Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Roggen, Gerste und Weizen, vom 19, Dezember 1914.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 32 und 33 des .

Reichs-Geseßzblatts. Erste Beilage: Bekanntmachung, betreffend Erteilung einer Geschäftsanweisung für die Verteilungsstelle für Rohzucker.

Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Siandeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend die zwangsweise Verwaltung britischer Unternehmungen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Eisenbahnobermaterialienvorsteher a. D., Rehnungsrat Hoffmann únd dem Eisenbahnobersekretär a. D., Rehnungsrat A Rn, beide in Breslau, den Roten Adlerorden vierter

Tafe,

dem ordentlichen Professor in der rehts- und staatswissen- schaftlihen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg, Geheimen Justizrat Dr. Loening in Halle a. S. den Stern zum König- [lichen Kronenorden zweiter Klasse,

dem Oberbahnassistenten a. D. Dulz in Görlitz, Ehlert und Magalle in Breslau das Verdienstkreuz in Gold,

dem Eisenbahnkanzlisten I. Klasse a. D., Kanzleisekretär Franke in Breslau, den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Herrmann ebenda, Lange T in Lauban, Reimann in Sorau N. L. und Wertefrongel in Brockau, Landkreis Breslau, den Eisenbahnzugführern a. D. Pfingst in Weiden- hof, desselben Kreises, und. Sauermann in Liegnitz das Verdienstkreuz in Silber,

dem Eisenbahnunterassistenten a. D. Elsner in Trebnitz i. Schles, dem Eisenbahnwerkführer a. D. Dymaczek in Görliß bei Hundsfeld, Kreis Oels, dem Eisenbahnwagen- meister a. D. Mühlan in Liegniß, dem Eisenbahnweichen- steller I. Klasse a. D. Gabriel und dem Eisenbahnstations- schaffner a. D. Keil, beide in Kerzdorf, Kreis Lauban, den Eisenbahnschaf}nern a. D. Krebs in Nimkau, Kreis Neu- markt, und Schmidt T in Liegniß, den Eisenbahnstations- schaffuern a. D. Sachse in Sorau N. L. und Becker in Breslau, dem Bahnhofsaufseher a. D. Krause ebenda, dem Eisenbahnlokomotivheizer a. D. Thörmer in Brotckau, Landkreis Breslau, dem früheren Eisenbahnsteindrucker Schubert, den früheren Eisenbahnschlossern Dampmann und Jersemann, dem früheren Eisenbahnsattler Mohr, dem früheren Eisenbahnshmied Päßold und dem früheren Bahn- hofswärter Harnach, sämtlich in Breslau, dem früheren Eisenbahngüterbódenvorarbeiter Dannowsfi in Jnsterburg und dem früheren Bahnunterhaltungsarbeiter Bichbä umer in Trebitschfeld (Neumark) das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

__ dem früheren Eisenbahnwerkstättenarbeiter Kniffka in

Osterode i. Ostpr. und dem früheren Eisenbahngüterboden- arbeiter Sauer in Oberlahnstein, Kreis St. Goarshausen, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über die zwangsweise Verwaltung russisher Unter- nehmungen. Vom 4. März 1915. Auf Grund des § 9 der Verordnung vom 26. November 1914, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen (Reihs-Geseßbl. S. 487), wird folgendes be-

stimmt: Artikel 1 Die Vorschriften der Verordnung vom 26. November 1914 werden im Wege der Vergeltung auh auf Unternehmungen,

deren Kapital ganz oder überwiegend russischen Staats- |

angehörigen zusteht, für anwendbar erflärt.

Artikel 2 Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Ver- fündung tn Kraft. Berlin, den 4. März 191s.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü ck.

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8 anan S n L S L L. 2 j | Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- | ; j zeile 80 4, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 „ß. | | Anzeigen nimmt an: | } | die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers | L | Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. |

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. , ä F e pay Berlin, Mittwoch, den 19. März, Abends. 1915.

BelanntmacGung über die Regelung des Verkehrs mit Gerste.

Vom 9. März 1915.

__ Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geseßzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlihen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesezbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: :

I. Beshlagnabme i 81 Mit dem Beginne des 12, Mär# 1915 sind die im Reicke vor- handenen Vorräte an Gerste für das Rei, ve:treten dur die Zentralsielle zur Beschaffung der Heeresverpflegung in Berlin, be- 1{lagnahmt. Als Gerste im Sinne dieser Verordnurg gilt au ge- \chrotene, gequetichte oder fonst ¿erfleinerte Gerste. S2 Von der Beslagnahme w-rden nit betroffen :

a, Borrâte, die im Eigentume des Reichs, eines Bundesstaats oder Glsaß-Lothringens, insbesondere im Eigentum eines Militärfizkus oder der Marineverwaltung, oder im Eigen- lume des Kommunalverbandes stehen, in dessen Bezirke sie ich befinden ;:

b. Vorrâte, die im Eigenturme der Zentra"-Einkaufs-Gesellhaft m. b. H. in Berlin steben ;

e. Veorrâte, die zehn Doppelzentner nit übersteigen.

9 [V

An den bes{lagnahmten Vorräten dürfen Veränderungen nicht vorgenommen werden, und rechtsge\chäftliche Verfügungen über fie find nihiig, soweit nicht in den 88 4, 22 etwas anderes bestimmt ift. Den rechtêge\chöftlihen Verfügungen flehen Beifügungen gleich, die im Wege der Zwangévollstreckung oder Arresivollziehung erfolgen.

& 4

Die Besitzer von beschlagnahmten Vorräten find berehiigt und verpflichiet, die zur Erhaltung der Vorräte erforderlißen Handlüngen vorzunehmen.

Zuläfig find Verkäufe an die Heeresrerwaltungen, die Maritne- verwaltung und die Zuntralstelle zur Beschaffung der Heeres- verpflegung sowie alle Veränderungen und Verfügungen, die mit Zustimmung der Zentralstelle erfolgen.

Troß der Beschlagnahme dürfen

a. Halter von Zuchitieren und Pferden sowie Unternehmer landwirtshaftliher Betriebe ihre Vorräte zum Füttern in der eigenen Wirtschaft verwenden ;

b. Unternehmer landwirtschaftliter Betriebe aus ihren Vor- râten das zur Frühjahr8bestellung erfo: derlihe Saatgut zur Saat verwenden;

c. Unterrehmer landreirtichaftliher Betriebe und Händler für Saatzwecke Saatgerste liefern, welhe nachweislih aus land- wirtscaftlihen Betrieben stammt, die fih in den letzten zwei Jahren mit dem Verkaufe von Saatgerste befaßt haben; andere Saatgerfie darf nur mit Genehmigung der zuständigen LWebörde für Saatzwedcke geliefert werden ;

d. Unternehmer landwirtshaftliher und gewerblicher Betriebe ibre Vorräte zur Herstellung von MNahrungämitteln, ins- besondere Mehl, Graupen, Malzertrakt, zur Herstellung von Gersten- und Malzkaffee und von Bier sowie zur Her- stellung von Giünmalz für Branntweinbrennerei und Preß- befefabrifation verarbeiten; im übrigen ist die Malz- bereitung nit zulässig; Bierbrauereien dürfen im März 1915 und dann vierteljährliß aus ihren Vorräten nur foviel Gerste verarbeiten, wie ncch erforderlich ift, um die nach der Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der Mealzvernrendung in den Bierbrauereien, vom 15. Februar 1915 (Neich8s-Geseubl. S. 97) für fie festgeseßten Malz- mengen zur Bierbereitung herzustellen.

85

Die Wi: kungen der Beschlagnahme endigen mit der Enteignung oder mit den nach § 4 zugelassenen Veräuferungen oder Ver- wendungen. é

Ueber Streitigkeiten, die fch aus der Anwendung der §8 1 bis 5 ergeben, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig.

2 9

Jd Mer unbefugt beschlagnahmte Vorräte beiseite haft, beschädigt oder zerstôrt, v?rarbeitet oder fonfi verbraucht, verkauft, kauft odec ein anderes Veräußerungs- oder Erwerbsgeschäft über sie abschließt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu ¿ehn- tausend Mark bestraft. Ebenso wird beliraft, wer die zur Erhaltung der Vorräte er-

| forderlihen Handlungen pflihtwidrig unterläßt, oder wer als Saat- | gerste erworbene Gerste zu anderen Zwecken verwendet.

IL. Anzeigepflicht 88 Wér mehr als zehn Doppelzentner Gerste oder mehr als einen Doppelzentner Vengkorn aus Gerste und Hafer mit dem Beginne des 12. März 1915 in Gewahrsam bat, ist verpflihtet, die Vorräte und thre Eigentümer der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bezirke die Vorräte lagern. Die Anzeige über Vorräte, die fih zu dieser Zeit auf dem Transporte b: finden, ist unverzüglich nah dem Empfang von dem Empfänger zu erstatten. Vorräte, die zum Füttern, als Saatgut oder Saatgerste oder zur Verarbeitung 4 Abs. 38 bis d) beansprußt werden, find je be- fonders anzugeben. g

Die Anzelgen find der zuständigen Bebörte bis zum 25. März 1915 zu erstatien und von ihr bis zum 28, Vêärz 1915 dem Kom- muna!verbande weiterzugeben,

& 10 Unternehmer gewerbliher Betriebe, die von der Befugnis des 8 4 Abf 34 Gebrauch magen, haben bis zum Fünften jeden Monats über die im abgelaufenen Monat eingetretenen Veränderungen threr Vorräte der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresvèrpflegung Un- zeige zu erstatten.

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S1

Die zuständige Bebörde ist berechtigt, zur Nachprüfung der An- gaben die Vorrats- und Betriebêräume des Anzeigepflichtigen zu untersuchen und seine Bücher prüfen zu lafsen.

S 12

Wer die Anzeigen nicht in der geseßten Frist erstattet oder wer wifsentlih unrichtige oder unvollständige Angaben mat, wird mit Gefängnis bis zu ses Monaten oder mit Geldstrafe bis eintaufend- fünfhändert Mark bestraft.

Gibt ein Anzeigepflichtiger bei Erstattung der Anzeige Vorräte an, die er bet der Aufnahme der Vorräte am 1. Dezember 1914 ver- {wiegen hat, fo bleibt er von der durch das Vershwetgen verwirkten Strafe frei.

S 13

Jeder Kommunalverband hat bis zum 3. April 1915 der Landes- zentralbehörde und der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresver- pflegung je eine Nachweisung, getrennt für Gerste und für Mengkocn aus Gersle und Hafer, einzureien über:

a. die Vorräte, die nach den Anzeigen mit Beginn des

12, März 1915 in seinem Bezirke vorhanden waren ;

b. die Vorrâte, die hiervon im Eigentume des Reiches, eines Bundesstaats oder Elsaß - Lothringens, insbesondere im Eigentum etnes Militärfiskus oder der Marineverwaltung, oder der Zentral. Cinfkaufs-Geselschaft m. b. H., standen;

e. die Vorräte, die hiervon in seinem Eigentume standen und ih in setnem Bezicke befanden;

d. die Vorrâte, die zum Futtern beansprucht werden;

e. die Vorräte, die in setnem Beztrk als Saatgut beansprucht werden ;

f. die Saataerste, die na § 14 Abs. 2c von der Enteignung auszunehmen it;

e. die Vorräte, die nah § 14 Abs. 24 von der Enteignung auszunehmen sind;

h. die Vorräte, dic für die Enteignung übrig bleiben.

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8

‘4

ITT. Enteignung

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Das Eigentum an den beschlagnahmten Vorräten geht vor- bebaltlih der Vorschriften im Abs. 2 durch Anordnung der zuständigen Behörde auf das Reich. vertreten durch die Zentralstelle zur Bes schaffung der Heeresverpflegung, über. Beantragt die Zentralstelle die Uebereignung an eine anterie Person, so ist das Eigentum auf diese zu übertragen; fiz ist in der Anordnung zu bezeichnen.

Von der Enteignung {find au28zunehtnen :

a, bei Haltern von Zuchttieren und Pferden sowie bei Unter- nehmern Iandwirtschaftliher Betriebe die zum Füttern in der eigenen Wirtschaft erforderlichen Vorräte ;

b. bei Unternehmern landwirtschaftliher Betriebe das zur Frübjahrsbestellung erforderlihe Saatgut ;

c. Saatgercste, die nachweislich aus landwirtshaftliGen Be- trieben stammt, die fich in den leßten zwet Jahren mit dem Verkaufe von Saatgerste befaßt haben ;

d. bei Unternehmern landwirischaftliher und gewerbltcher Betiiebe die zur Herstellung von Nahrungsmitteln, ins- besondere Meh!1, Graupen, Malz-rtrakt, zur Herstellung von Gersten- und Malzkaffee, von Bier oder von Grünmalz für Branntwetnbrennerei und Preßhefefabrikation bestimmten Borrâte, bet Bierbrauereten nur diejenigen Vorräte, welche noch erforderlich find, um die nah der Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der Mal;verwendung in den Bker- brauereten, vom 15. Februar 1915 (Reih8-Geseßbl. S. 97) für sie bis zum 30. September 1915 festgeseßten Malz- mengen zur Bierbereitung herzustellen.

Der Gemeindevorstand ist verflihtet, dafür zu sorgen, daß das Saatgut aufbewahrt und zur Frühjahrsbestellung wirklich ver- wendet wird.

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Die Anordnuvg, durch die enteignet wird, kann an den einzelnen Besiter oder an alle Besißer des Bezirkes oder eines Teiles des Be- zirkes gerihtet werden; im ersteren Falle geht das Etgentum über, fobald die Anordnung dem Besißer zugeht, im leßteren Falle mit Kblauf des Tages nach Ausgabe des amtlichen Blattes, in dem die Anordnung amilih veröffentlicht wird.

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Der Uebernahmevpreis wird unter Berücksichtigung des Höchst- preises sowie der Güte und Verwertbarkeit der Vorräte von der höheren Verwaltungsbehörde nah Anßörung von Sachverständigen endgültig festgeseßt. :

Weist der Besitz-r nach, daß er zulässigerweise Vorräte zu einem höheren Preise als dem Höchstpreis erworben hat, so ist statt des Höchstpreises der Einstandspreis zu berücksichtigen. :

Soweit anzeigepfli@tige Vorräte niht angezeigt sind, wird für sie kein Preis gezahlt. Jn besonderen Fällen kann die höhere Ver- waltungsbehörde Ausnahmen zulassen.

S LC Der Besitzer der enteigneten Vorräte ist verpflichtet, fie zu ver- wahren und pfleglich zu behandeln, bis der Erwerber sie tn seinen Gewahrsam überntwmt. Dem Besiger ist hierfür eine angemessene Vergütung zu gewähren, die von der höheren Verwaltungsbehörde endgültig festgesetzt wird. 420

Bezieht ich die Anordnung auf Erzeugnisse etnes Grundstü, so werden diese von der Haftung für Hypotheken, Grundschulden und Neutens{hulden frei, soweit sie niht vor dem 12. März 1915 zugunstea

des Gläubtzers in Beschlag genommen worden sind.

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