1896 / 104 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 May 1896 18:00:01 GMT) scan diff

) die Anträ auf Zula ung, w abgelehnt worden

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: en fn treten; er wird wödentlid ein oder mehrere A

wärtigen ! ieder dieses Aus\hu}ses fortgeseßt im stande sein wér- i, fich éiner derartigen Mühewaltung und so häufigen Entfernung von“ ihren Wohnorten zu unterziehen. Demgemäß wird unzweifel- haft ‘die Folge die sein, daß der Schwerpunkt des gesammten ‘Ein- _fufses nah Berlin hinfällt, und daß die Thätigkeit, die früher in rankfurt, Hamburg und München ausgeübt worden ist, mehr oder weniger unterbunden wird. Diese Folge, meine Herren, ist do nicht zu untershäßen. Ich möchte doch darauf noch hinweisen, daß es ei tant erscheinen kann, auf welches Gebiet der Zentralaus|\huß Einzelfalle seine Zulassungs:hätigkeit erstrecken fol. Bisher war in meines Erachtens dem Bedürfniß völlig entsprehender Weise die Zulafsung nur für die Börse in Aussicht genommen, von wel%er aus der Handel nah Absicht des Emittenten stau {nden follie. Soll das künftig auch der Fall sein, oder soll der H aus\chuß jedesmal ohne weiteres eine Zulassung für das ganze Deutsche Reich aussprehen? Sprichht er eine ulassung für das ganze Deutsche Reih aus, so geht er damit häufig weit über das Be- dürfniß hinaus, und es werden hieraus auch praktishe Schwierig- keiten erwasen können. ; :

Abg. Dr. Hahn (b. k. F.) hält die praktishen Bedenken nicht für erheblid, betont aber die Nothwendigkeit einer Fürsorge dafür, daß nicht soviel deutshes Geld ins Ausland gehe, namentlich nicht zu solchen Zwecken, welche für Deutschland nachtheilig seien. Die nöthigen Informationen darüber würde aber wohl nur eine Zentral- ftelle sih verschaffen können, während die Lokalstellen auf die lokalen Verhältnisse zu große Rücksicht nehmen würden. Bezüglich des Verbots der Lombardierung russischer Werthe sei Fürst Bismarck zu hart beurtheilt worden. Die damals erlittenen Verluste könne man als eine Versicherung betrachten ; denn dadur, daß man Rußland finanzielle Schwierigkeiten bereitete, sei die Gefahr eines Krieges hinaus- geshoben worden. Man hätte auch damals niht voraussehen können, daß Rußland si so günstig entwickeln würde, wozu mit dem deutsch- russishen Handelsvertrag nicht wenig. beigetragen worden sei. Nur eine Zentralstelle könne einheitlihe Gesichtspunkte für die Emission zur Geltung bringen ; darin liege au cin nationaler Gesichtspunkt, der Beachtung verdiene.

Abg. Graf von Kaniß weist entgegen der Behauptung des Reichsbank-Präsidenten Koh, daß die Gewinne bei ausländischen An- leihen die Verluste überwögen darauf hin, daß man in Regierungs- kreisen entgegengeseßter Meinung sei. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ habe dies im Anfang Januar ausgetührt. Die Verluste träfen gewöhnlich die kleinen Kapitalisten, die Gewinne würden von den großen Financiers eingestrihen. Das behaupte au Herr Bam- berger in dem vorhin angezogenen Artikel der „Nation“. Redner weist darauf hin, daß in Frankreich ausländishe Papiere nur mit Ge- nehmigung des Finanz-Ministers zugelassen werden könnten.

Präsident des Reichsbank-Direktoriuums, Wirkliher Geheimer Rath Dr. Koch: Nur no ganz wenige Worte der Entgegnung auf die eben gehörten Worte des Herrn Grafen Kaniz. Er nahm Bezu auf die betreffenden Einrichtungen in Frankreich und Belgien. Na den in der Enquête-Kommission eingezogenen Nachrichten hat der

inanz-Minifter in Frankrei nur ein einziges Mal von der Be- gniß Gebrauch gemacht, die Zulassung einer fremden Anleihe in Frankreich zu verbieten. Daß cine große Menge ausländischer Papiere nichtsdestoweniger in Frankreich gehandelt wird, habe ih vorhin schon bemerkt. Derselbe Aufsay, auf den ih mi vorhin bezog, von Leroy- Beaulieu, hat die großen Verluste, welhe das französishe Kapital an auswärtigen Emissionen erlitten hat, berechnet; er macht daraus den Banquiers einen gewissen Vorwurf; troßdem kommt er aber, wie {on vorhin angeführt, zu dem Resultat, daß der Besitz ausländischer iere den Franzosen weit überwiegend große Vortheile biete. Was

ap Bie anlangt, so habe ih nicht einen Fall in Ota bringen können, in welhem von Regierungöwegen die Zulaffung eines aus- ländischen pg es verhindert ist. Mag auch eine solche Einrichtung 0

bestehen, hat sie doch ihre großen Bedenken nach den ver- “wia Richtungen hin. Jch- habe diese Bedenken vorhin hon am Schluß meiner Ausführungen genügend angedeutet. Nun hat Herr Abg. Graf Kaniß noch darauf aufmerksam gemacht, daß ih bei früheren Gelegenheiten den Punkt der Unausführbarkeit seines Vorschlags nicht hervorgehoben hätte; indessen, meine Herren, es giebt hier unter den Kommifssaren des Bundesraths doch eine gewisse Arheitstheilung; der Eine betont den einen, der Andere den anderen Gesichtspunkt. Jch glaube übrigens, ih habe {hon in Ihrer Kom- mission geltend gemacht, daß es bei der regen deutschen Emissions- thätigkeit außerordentlih {wer fein würde, 20 oder mebr Herren aus allen Theilen Deutschlands häufig nah Berlin zusammen- zurufen, um hier zu entscheiden über die Zulaffung einer öfterreichischen Bieraktie, einer nordischen Stadt- Obligation und dergleichen.

Abg. Dr. Hammacher (nl.) verwahrt \ich dagegen, daß der Antrag Kaniß und die Vorlage dahin ausgelegt werde, daß deutsches Kapital im Ausland niht angelegt werden dürfe, wenn es Deutsch- land Konkurrenz machen könnte. Dann dürfte also die Deutsche Bank das Geld für die anatolishe Eisenbahn nicht hergeben. Durch das Börsengeseß solle den unsauberen Elementen an der Börse das

andwerk gelegt werden ; aber wenn das Publikum nicht auch seiner- eits die Augen aufmache, dann würde es vor Verlusten nicht geschügt.

Nach einer kurzen Erwiderung des Abg. Dr. Hahn Be die Debatte über den Antrag Kaniß. G6 fommen nun ie übrigen Bestimmungen des g 36 bezüglih der Zu- lassungsstelle zur Verhandlung.

Abg. Fischbeck wendet sih gegen die Beschlüsse der Kommission, namentli gegen die Nummer c, die unklar und unbestimmt set. Unternehmungen, die den Staatsbetrieben, ausländische Unternehmun en, welche den inländishen Konkurrenz maten, würden gegen das allge- meine Interesse verstoßen ; ihre Aktien würden also nicht zugelassen werden,

Präsident des Reichsbank - Direktoriums, Wirklicher Geheimer Rath Dr. Koch: “a bitte, mir einige Worte zu dem Antrag des Herrn Abg. Fischbeck zu gestatten. Der Antrag zerfällt hinsichtlich des § 36 in drei Theile. Er will zunächst bei dem Abs. 1 die Re- gierungsvorlage infofern wiederherftellen, als nur der dritte Theil aus Personen beftehen soll, die, wie der Entwurf sih ausdrückt, nicht gewerbsmäßig sich mit dem Handel von Werthpapieren beschäftigen, während na der Kommissionsfafsung jenes Merkmal dur ein anderes erievt ift, nämlih „Personen, wren nit in das Börsenregister für Werthpapiere eingetragen sind“. Ich will gegen diese Fassung nichts erinnern. Es ift immerhin darin ein festes Kennzeichen enthalten. Die Kommission ging davon aus, daß Personen, die überhaupt

ewerbsmäßig an dem Börsenverkehr in Den theilnehmen, auch h in dasBörsenregister epieagen laffen. Schon die Enquête-Kommission atte vorgeschlagen, es sollten in das Kollegium der Zulafsungsftelle au aile Le onen eintreten, welche die JInterefjen der Gesammtheit vertreten.

un haben wir uns shon damals nicht verhehlt, daß es recht {wer sein würde, eine genügende Anzahl von Personen, die dem Börsen- eshäfte fernstehen, zu finden. Gs is daher den Verfassern des

M erunggentwnur}s angemessen erschienen, daß man nicht mehr als ein Drittel aus dieser Kategorie verlange. Jch meine, daß ein Drittel auch vollständig genügt, un eine Wahrung der Interessen der Gesammt- heit bei der Zulassung zu sihern. In der Hauptsahe müssen in der Zulassungsstelle doch immerhin Personen fißen, die einen großen Theil ihres Lebens sich mit diesen Dingen beschäftigt haben, die in den einshlagenden zum theil \{chwierigen Dingen te nis genau Bescheid wissen, niht eine Mehrheit oder aud) nur die Hälfte

außenftehender unkundiger Personen, Ih möchte mich in dieser Beziehung deshalb für den Maa MURven aus\sprehen. Der zweite Punkt des Antrags enthält eine Ergänzung der Beschlüsse der Kom- mission. Die Kommission hat bekanntlich eine Art von Instruktion für die Zulafsungéstelle aufgenommen, gegen die wir Regierungsvertreter uns bereits damals erklärt haben. Uns erschien es nicht als Aufgabe des Ge-

lin BEG müssen, und «s ist kaum anzunehmen, daß die aus- en Mitgl

S

‘seyes, eine Justruktion von nothwendig fehr allgemeinem, unbe- nici talt zu ertheilen, die dur ihre Fassung zu einer sehr verschiedenen und häufig unrihtigen Handhabun der Zulassung führen fann, e führen wird. Nun will in der Nr. Abg. Fischbeck einschalten, daß die Zulassung zu ver- agen sei mcht bloß, wie die Kommission will, bei „Un- vollftändigkeit“ sfondern auch bei „offenbarer Unrihtigkeit oder Unklarheit“ des Prospekts. «Soweit das nicht selbstverständlich ist, verläßt der Antrag den Standpunkt der Prospekttheorie, wonach die ulafsungsstelle nicht die Nichtigkeit der S Angaben gewähr- eistet, sondern daß alle Unterlagen zur Selbftprüfung für das Publikum vorhanden sind. Wenn man verlangt, daß die Zulafsungsstelle auh bei offenbarer Unrichtigkeit die Zus versagen joll, so glaube ih, * wird der Schein erweckt, daß die angegebenen Ver- hâltnifse unbedingt richtig sind. Anders verhält es sich mit der Unvollständigkeit. Findet die Zulassungsstelle die gemachten maßgebenden ngaben unvollständig, fo wird sie allerdings die Zulaffung nit aussprechen, wie dies auch der Praxis entspricht. Das ift etwas, was ih für selbstverständlih halte, obshon eine un- bedingte Gewähr für die Vollständigkeit nicht zu erzielen is. Der dritte Punkt des Antrags des Herrn Abg. Fischbeck geht dahin, die Nr. c. zu streichen, wonach Emissionen nicht zuzulassen sind, durch welche erhebliche allgemeine Interessen ges{chädigt werden oder welche offenbar zu einer Uebervortheilung des Publikums führten. Gegen diesen Theil der Kommissionsvorshläge haben wir uns in der Kommission speziell gewendet, weil danach unter Umständen eine Zulassungsstelle leiht zu weit gehen könnte. Es erschien uns bedenklich, die Würdigung einer Schädigung allgemeiner Interessen den Zulassungéstellen zu überlafsen, weil uns gerade dieser Ausdruck viel zu vage ersien. Was aber die offenbare Uebervor- theilung anbelangt, so ift die Aufnahme dieses Begriffs meines Crachtens wiederum und noch mehr unvereinbar mit der Prospekttheorie der Vorlage. Nach dieser is es nicht Auf- gabe der Zulafsungsstelle, zu prüfen, ob eine Uebervortheilung des Publikums in der Emission enthalten sein könnte, sondern das Publikum foll nur gehörig informiert werden, damit es nicht getäusht wird, es muß alle Unterlagen vollständig vor si haben, um eine gründliche Prüfung selbft vorzunehmen. Aber die Frage, ob es übervortheilt werden soll, kann die Zulafsungsftelle zu dieser Zeit noch nit entscheiden. Jh fürchte, daß, wenn eine solche Bestimmung aufgenommen wird, wie die Kommission sie beantragt, das Publikum sagen wird : die Zulassungsstelle hat alles eingesehen; sie hat an- me wir werden nicht Abeevortbeilt werden; wir önnen daher ohne Bedenken ein solhes Papier erwerben. Darum glaube ih, daß der Herr Abg. Fis{hbeck in dieser Daa, das Richtige getroffen hat, und ich würde mi diesem feinem Vorschlag, den Passus Litt. C. in § 36 Abs. 3 zu streichen, ents{ließen. Ebenfo verhält es sih mit dem § 38a, der fih gleihfalls niht in der Regierungsvorlage befunden hat, sondern in der Kommission beshlofsen worden ist. Danach darf die Zulassung von Aktien eines zur Aktiengesellschaft oder Kommandit- gesellshast auf Aktien umgewandelten Unternehmens zum Börsenhandel vor Ablauf eines Jahres nach Eintragung der Gefellshaft in das Handelsregister und vor der Veröffentlichung der ersten Jahresbilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung nit er- folgen. Nun i} diese Beftimmung des zweiten Absatzes „In besonderen Fällen kann diese Frist ganz oder theilweise erlassen werden“ fehr erheblich gemildert. Troßdem glaube ih nit, daß die ganze Bestimmung von einem rihtigen und praktishen Gedanken ausgeht. Ih befürhte, das Publikum wird von einer folhen Vorschrift keinen Vortheil haben, eher Nachtheil. Wird die Zulassung der Aktien umgewandelter Unternehmungen auf ein Jahr hinausgeshoben, so wird die Gründung vertheuert ; die Gründer werden darauf halten, daß sie gleihfalls für das Risiko eines Jahres entshädigt werden. Jt die Gründung unsolide, so wird es doch nicht gelingen ein Jahr lang das Unternehmen über Wasser zu halten. Die bisherigen Geschäftsinhaber werden \o lange im Vor- ftand bleiben. Die erste Bilanz wird leiht günstia gefärbt werden können. Gr wenn das Jahr vorüber ist, wird das Publikum merken, welche Mängel der Gründung anhaften. Ich glaube also, daß der Nußen des Publikums an einer folchen Frist ganz außerordentlich gering sein würde. JIch halte es auh nicht für rihtig, durch eine Bestimmung, wie sie hier beabsichtigt ift, jedes Unternehmen gewissermaßen zu ftigmatisieren, welches in der Umwandelung eines Geschäfts in die Aktienform besteht. Diese Form ist sehr häufig für eine ganze Reihe von nüßlihen Unter- nehmungen gewählt worden, auf welhen der Volkswohlstand zum theil mit beruht. In zahlreichen Fällen, z. B. bei Erbfällen u. st. w., au bei Zahlungsschwierigkeiten behufs Zutritts neuen Kapitals, bei Aenderung der Produktionsweise, bei der Erweiterung eines vor- handenen Werks u. \. w., hat es sih als nüßlih erwiesen, die Akticn- form anzunehmen, um die Unternehmung weiter zu führen. Warum sollen diese Prozeduren nachtheilig ausgezeichnet werden? Es giebt auf der anderen Seite troß der Schußvorschriften des Aktienrechts manche Aktiengesellschaften, die faul sind von ihrer Entstehung an, ohne daß sie aus einèm umgewandelten Unternehmen hervorgegangen sind. Unsolide Gründer würden die Bestimmung des § 38a auch überall ungemein leiht umgehen können. Es wird zunächst eine Aktiengesell- schaft neu begründet und vielleiht ein viertel Jahr nachher erfolgt dann die Uebernahme eines Geschäfts, auf welhes von vornberein die Absicht allein gerihtet war in der Form der sogenannten Nach- gründung. Dann liegt keine Umwandelung im Sinne des § 38 a vor. Die Slligicueia ist also weder innerlih recht haltbar, nes ift sie praktis; sie wird dem Publikum nihts nützen. Troß der Milderung, die im Abs. 2 enthalten ist und wahrscheinli sehr oft angewendet werden würde, geht doch meine Bitte dahin, diesen Paragraphen ganz zu streichen.

Der Antrag des Abg. Grafen von Kaniß wird ab- gelehnt, ebenso die Anträge des Abg. Fischbeck; § 36 wird unverändert angenommen. L

S 37, der von dem Verhältniß der verschiedenen Zu- lassungsstellen zu einander spricht, wird ohne Debatte an- genommen.

8 38 führt unter den 1 Maa unpen zur Zulassung auch auf, daß die Zulassung von Antheilscheinen oder Obligationen ausländisher Erwerbsgesellschaften davon abhängig fein soll, daß die Emittenten Rd verpflichten, die Bilanz, sowie die Gewinn- und Verlustrehnung zährlih zu veröffentlichen.

Abg. Dr. Hammacher beantragt, die Obligationea zu streichen.

Präsident des Reichsbank - Direktoriums, Wirkliher Geheimer Rath Dr. Koh: Jch halte den Antrag des Herrn Dr. Hammacher für vollkommen gfereQtserti t. Nur geht er mir noch nicht weit genug. Meiner Ansicht nach würde es sich empfehlen, den ganzen

bsaß 4, welchen erst Ihre Kommission aufgenommen hat, zu streichen. Die Obligationen, von denen der rr Abg. Dr. Hammacher ge- sprochen, gehören vielfa zu den besten ausländischen Papieren, die ingang in Deutschland gefunden haben. ch erinnere nur an die Obl gationen der erften russishen Eisenbahngesellshaften, welche meist noch mit Staatsgarantie versehen sind. Um die Lage solher Unternehmungen ganz zu beurtheilen , müßte man auh die Budgets der betreffenden Staaten alle Jahre prüfen. Aber if das wirkli nöthig? Jf es überhaupt ein richtiger Gedanke, abgesehen von der Haftbarkeit des 8 41, an die Emission Verpflichtungen f knüpfen, die ih auf eine unbestimmte 0

HKeihe von Jabren erstrecken sollen ? Man fann aus Abf. 4 nicht ersehen : wie lange jollen denn die Bilanzen jährlich bekannt gemacht werden, wie lange sollen die Emittenten dafür haften, daß die auswärtige Erwerbs- gesellschaft es ihre Bilanz veröffentliht, und was tritt ein, wenn es unterbleibt? Ich Lomme hierauf noch zurück. Der Vorschlag der Kommission geht anscheinend von der Vorstellun aus, daß lind in allen anderen Ländern von den Erwerbsgesellshaften i Aktien solche Bilanzen veröffentliht werden, wie es geseßlih in eutschland ge- schehen muß. Das ist aber nicht durhweg der Fall. Was foll denn

in der Bilanz stehen? Bei uns ist g durch die Vorschriften der Aktiennovelle dafür gesorgt, daß die Bilanz nah jeder Richtung AuKunft geben muß über die Lage des Unternehmens. Jn der aus- ländischen Agepdevung fehlen aber vielfaß ähnliche Vorschriften. Die Gesebbücher, z. B. der französishe Code de commerce und dessen Nachbildungen enthalten niht solche Bestimmungen über die Bilanzaufstellung, wie das deutshe und das s{hwei- zerishe Geseßbuch. Wenn nun übersichtlihe Bilanzen in dem ausländishen Staate nicht veröffentliht werden; wie wollen Sie die Befolgung des § 38 Abs. 4 durchseßen? Was sollen Bilanzen, die vielleicht die Verhältnisse der Gesellschaft unwahr oder verschleiert in einer dem Publikum kaum verständlichen Art dar- stellen, überhaupt dem deutschen Os nußen? Herr Dr. Ham- macher hat {on darauf hingewiesen, wie wenige Personen im Lande die ausländischen Bilanzen lefen würden, wenn sie im „Staats-An- geiger“ veröffentliht werden. Was Sie einführen wollen, würde dann nicht viel mehr sein als eine unnüße Belastung der Emitienten, die, wie ih fürchte, gerade potente Erwerbsgesellschaften abshrecken könnte, Papiere auf den deutschen Markt zu bringen, sie werden sie lieber auf einen anderen Markt bringen, und uns würden Paptere zufließen von minder vertrauenswerthen Gesellschaften, die den Emittenten gegen- über auf solche Verpflichtungen eingehen, weil ihre Papiere einen kleineren Markt und \{lechtere Aussichten haben. uy nächst ging der Antrag in der Kommission dahin, den ausländischen Gesellschaften unmittelbar diese Veröffentlihung der Bilanzen auf- zuerlegen. Nach der jeßigen Fassung sollen die Emittenten die Verpflihtung eingehen. Ich weiß nun wirkli pit, wie die Emittenten diese Verpflichtung erfüllen wollen, wenn die Erwerbs- gesellshaften fich niht fügen und vielleiht nah einem Jahre die Ver- éffentlihung unterlafsen. Sollen sie von vornherein auf einer Kon- ventionalftrafe, auf Hinterlegung einer Kaution bestehen? Das würde die Emission in Deutschland sehr erschweren. Und wenn die Bilanz niht weiter veröffentliht wird, was soll dann geshehen? Soll dann vielleicht die Zulassung des Papiers widerrufen, soll damit zahlreichen Deutschen, die das Papier erworben haben, die Gelegenheit entzogen werden, täglich aus dem Kursblatt zu ersehen, wie der Werth ihrer Papiere feht ? Das if} doch sehr ernstlich zu bedenken. Es würde ih meiner Meinung nah {wer rechtfertigen lassen, z. B. alsdann einem Papier, für welches die Bilanz der Gesellschaft überhaupt nicht von Bedeutung ift, sondern wo auf der Staatsgarantie das Haupt- gewicht ruht, die Verkäuflichkeit und die Kursnotiz zu entziehen, z. V. bei den 3 9/6 igen italienishen Eisenbahn- Prioritäts-Obligationen, bei welchen der für die Verzinsung erforderlihe Betrag in das Staats- Budget eingestellt wird. Kurz, ih halte die Bestimmung für {wer ausführbar und für ziemlich werthlos. Ich möchte deshalb rathen, den Abs. 1 ganz zu streihen. Jedenfalls aber bitte ih Sie, den Antrag Hammacher anzunehmen. :

Abg. Dr. Hahn widerspriht dem Antrage, weil allein dur die Veröffentlichungen dem Publikum die Möglichkeit der Fnformation gegeben werde. |

Nachdem noch die Abgg. von Strombeck (Zentr.) und

Graf Arnim (Rp.) sih gegen den Antrag Hammacher aus- gesprochen, wird unter Äbleinuna desselben § 38 unverändert

angenommen. :

Nach dem von der Kommisfion neu beantragten 8 38a sollen Aktien einer in eine Aktiengesellschaft verwandelten Unternehmung erst nah Jahresfrist und nah Veröffentlichung der ersten Jahresbilanz zum Handel an der Börse zugelassen werden.

Abg. Fi schbeck beantragt die Streichung.

Abg. Traeger (fr. Volksp.) empfiehlt diesen Antrag. Wenn, führt Redner aus, bei irgendwelhen Unternehmungen eine Information möglich ist, so ift es bei solchen Unternehmungen der Fall, die in eine Aktiengesellshaft verwandelt find; denn bei der Gründung müssen alle Materialien dem Registerrichter unterbreitet werden. Wenn die Aktien érsstt nah Veröffentlihung einer Bilanz gehandelt werden dürfen, dann wird man die Bilanz auf Tänstliche Weise günstig gestalten. Erreicht wird dur § 38a nichts, denn es kann die Sache fo gemacht werden, daß eine Aktiengesellschaft gegründet wird, und wenn die Aktien an E zugelaffen sind!, wird das betreffende Unternehmen an-

efauft.

s Abg. Dr. Hahn beruft fih auf die Erfahrungen der siebziger Jahre; die Ausführungen des Abg. Traeger könnten böchstens dahin führen, daß man eine Frist von mehreren Jahren einführte, damit die Verhältnisse der Aktiengesellschaften sich erft klärten.

S 38a wird angenommen, ebenso ohne Debatte § 38b, betreffend den Handel auf Erscheinen, und die übrigen Be- stimmungen dieses Abschnitts. ) |

Es folgt der Abschnitt 1V: Börsenterminhandel. Die S8 45, 46 und die ersten beiden Absäße des § 47, welche handeln vom Begriff des Börsentermingeschäfts, von der Zu- A von Waaren und Werthpapieren zum Terminhandel und von der Untersagung des Terminhandels, werden ohne

Debatte angenommen. :

Nach § 47 Abs. 3 find die Lieferungsbedingungen für Ge- treide, insbesondere die Lieferungsqualität, vom Bundesrath festzustellen, und zwar so, daß das zu liefernde Getreide für die Zwecke des einheimishen Gebrauchs geeignet ist. um ( a soll bei Getreide und RL U die Feststellung der Lieferfähigkeit vor der Ankündigung der Waare erfolgen. Entgegenstehende Verabredungen sind nichtig.

Hierzu beantragen die Abgg. Fuhs und Schwarze (Zentr.), den dritten Absaß des § 47 zu fassen: \

«Der börsenmäßige Terminhandel in Getreide und Mühlen- fabrikaten ift untersagt.“ / , , S

Abg. Schwarze (Zentr.) : Die meisten Termingeschäfte in Getreide find reine Spielgeschäfte. Effektive Lieferung findet nur statt, wenn einer cinmal nit rehtzeitig an der Börse realisieren konnte. Angebot und Nah- frage bilden hier niht mehr allein den Preis. Jeder Händler uud Zwischen- händler ift gezwungen, Haussier zu werden, wenn er etwas verdienen will. Der börsenmäßige Verkäufer verdient, wenn Ultimo das Ge- treide niedriger steht als er es verkauft hat. Redner weist darauf hin, daß durch fingterte Verkaufsangebote bei knappen Vorräthen der Schein erweckt werte, als wenn große Borräthe vorhanden wären, um den Preis zu drücken zum Nachtheil für die Landwirthschaft. Durch die Börfenmanipulationen habe das Publikum keinen Vortheil ; der Kleinhandel könne von diesen billigen Preisen wenig Gebrauch machen.

Ein um 43/4 Uhr von den Abgg. Singer, Dr. Barth fr. Vg.) und Dr. Paasche (nl.) gestellter Vertagungsantrag

ndet nicht die genügende Unterstüßung.

Abg. Dr. Barth (fr. Vag.): Als Hauptbedenken gegen den Ge- treide-Terminhandel bleibt {ließlich nur das übrig, daß derselbe die Preise drückt. Daß es sich um Spielgeschäfte u. s. w. handelt und alle sonstigen Bedenken würden nicht beahtet werden, _wenn der Terminhandel den Preis niht drückte, sondern erhöhen würde. Dann würden die Agrarier den Lerminhandel ebenso hoh s{chäyen wie den Totalisator. Ihnen allen if wohl wie mir eine Arbeit des Herrn Professor Kühn über den Terminhandel zugegangen. Ich habe an derselben troy heißen Bemühens nihts Wissenschaftliches entdecken können. Das Ms ift, ph zu gleicher Zeit auch eine andere wissenschaftlihe Arbeit von Professor Conrad veröffentlicht wurde, welche nachweist, wie oberflählich Professor Kühn ge- urtheilt hat. Profeffor Conrad führt aus, daß, wenn man glaubte, daß die Berliner Börse einseitig à la baiss6 zu Ungunsten der Landwirthschaft \pekuliere, man die Macht einzelner Börsenleute in eradezu Tindliher Weise serwape, n der Zeit, wo es keine Berke rsmittel gab, war es begreiflih, N der eumann, der Ge- treide exportieren wollte, sich die Waare selber bef sie und auf Lager hielt. Jeßt aber, wo dur die Entwickelung der Verkehröwege dieses alte System des Handels über den Haufen geworfen, ift es für den Händler, wenn erx die Koxkurrenz aushalten will, absolut noth»

wendig, von den Verkehrsmitteln soweit Gebrauh zu machen, daß er ‘die Waare womöglih {hon verkauft, bevor er fie gekauft hat. Die Hauptsache für den Terminhandel ist die Festseßung einer Liefe- rungéqualität, welhe einen gewissen leiht erkennbaren Dur(schnitts- harakter haben muß. Beim Terminhandel handelt es si, ebenso wie bei E Handel, um ein Kaufgeschäft, bei dem ein Käufer und ein Verkäufer vorhanden ‘ist. Es giebt kein Kaufgeshäft, wo nicht dem Käufer ein Verkäufer gegenübersteht. Wenn Sie (rechts) etwas Anderes annehmen, dann erklärt es sih, daß Sie ein solches Gesetz zu stande gebraht haben. Der Nuyen der Börse ist, daß jeder Verkäufer einen Käufer findet. De des Abg. von Kardorff ed Neelle Käufer !) Ob wirklihe Waare verkauft wird oder ob der spekulative Kauf und Verkauf abgeschlossen werden, ist vollständig gleihgültig. Je mehr Käufer und Verkäufer an einem Plate ver- einigt sind, desto schwieriger ift es, willkürliche Preise herbeizuführen. Wird der Terminhandel in Berlin beseitigt, so würde die Zahl der Verkäufer geringer; es würde einer kapitalkräftigen Hand um so [leichter werden, die Preise künstlih zu gestalten. Dadurch würden die kleinen Händler geshädigt. Das sind die Früchte Ihrer Mittel- standspolitik. Die großen Banken haben ja ganz kühl erklärt, daß sie von dem Verbot des Terminhandels die Beseitigung dec kleinen Konkurrenten erwarten. Die Mehrheit des Reichstags wird den Terminhandel verbieten; davon wird die deutshe Landwirthschaft niht fterben; aber ih glaube, daß die Zeit bald fommen wird, wo sle wieder nah dem Terminhandel verlangen wird.

Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch:

_ Meine Herren! Mit den Ausführungen des Herrn Vorredners ftimmen die verbündeten Regierungen niht überein. (Hört! hört! rechts.) Das geht aus der Thatsache hervor, daß Ihnen die Vorlage gemaht worden ist und daß diese Vorlage in § 46 dem Bundesrath die Befugniß ertheilt, den Börsenterminhandel in Waaren, also auch in Getreide, von Bedingungen abhängig zu machen oder ihn ganz zu verbieten ; aus der Thatsache, daß solhe Bedingungen im Gesetz selbst auf- gestellt sind. Das geht ferner aus dem § 50 hervor, der bestimmt, daß der Verkäufer in Erfüllungsverzug geräth, wenn er nah erfolgter Kündigung eine unkontraktliche Wahl liefert, auch wenn die Lieferungs- frift noch nicht abgelaufen war. Aus diesen Bestimmungen, meine Herren, werden Sie erschen müssen, daß die verbündeten Regierungen sich den Sah angeeignet haben, der im Bericht der Börsen-Enquête- Komrnission enthalten ift, und den ih mir gestattet habe bereits bei der erften Lesung anzuführen, daß nämlich

die Formen, in denen der Handel sich vollzieht, nur insoweit be- rechtigt sind, als sie mit dem Bedürfnisse der Produktion und Kon- sumtion niht in Widerspruch stehen. Bereitet der Terminhandel in bestimmten Waaren den bezeichneten Interessen in der That die schweren Beeinträhtigungen, welhe dem Terminhandel zugeschrieben werden, so ist er von Bedingungen abhängig zu machen, und wo solhe Bedingungen nicht als hinreichend anzusehen sind, ift er zu verbieten.

Meine Herren, die verbündeten Regierungen ftehen auf dem Standpunkte, daß der Terminhandel, wie er \sih jeßt an der Börse zeigt, cin solcher ist, welher mit den Bedürfnissen der Produktion und Konsumtion in Widerspruch steht. (Bravo! rets.) Die verbündeten Regierungen sind aber der Meinung, daß es angängig ist, Bedingungen für den Terminhandel in Getreide aufzustellen, welche diese Bedenken so weit beseitigen, daß er im übrigen weiter bestehen bleiben kann. Aus diesen Gründen sind, wie gesagt, die von mir genannten Vorschriften in das Geseh aufgenommen worden ; die wesentlihste Vorschrift ist diejenige daß der Bundesrath befugt fein soll, den Terminhandel von Be- dingungen abhängig zu machen, eventuell auch ganz zu untersagen.

Meine Herren, der Herr Vorredner hat die nützliche Seite des Termin- handels hervorgehoben, die seiner Meinung nah wesentlich darin besteht, daß er die großen Preiëshwankungen beseitigi, ein stabiles gleih- mäßiges, nur geringen Schwankungen unterworfenes Preisniveau herstellt. Ob diese nüßlihe Seite des Terminhandels immer bervor- tritt, ersheint mir doch zweifelhaft. Der Terminhandel, wie er jeßt an der Börse geübt wird, hat doch auch zu Preisshwankungen geführt, die recht auffallend sind. Jch erinnere an den viel genannten Fall Cohn-Rosenberg. Meine Herren, der Fall Cohn-Rosenberg spielte in einer Zeit, wo offenbar Tendenz zur Hausse an der Börse vorhanden war. Man nimmt im allgemeinen an, daß der Termin- handel in der Lage ift, eine vorhandene Baisse zu vershärfen, eine vorhandene Hausse noch höher zu treiben, und das is ganz gewiß richtig. Hier aber im Falle Cohn-Rosenberg gelang es einer Firma, troy vorhandener Stimmung für Hauffe, unter Anwendung von großem Geschick Geschick is vielleicht. niht der ganz richtige Ausdruck (Heiterkeit) eine Baisse herbeizuführen, die den Preisstand des Roggens an der Berliner Börse gegenüber dem Weltmarktpreis plus Zoll unverhältnißmäßig herunterdrückte. (Zuruf links.) Sie fragen : wie lange? Meine Herren, es is sehr s{chwer, diesem Geschäft Cohn- Rosenberg bis auf die leßten Details auf den Grund zu gehen, sehr {wer sih flar zu werden über die Summen, um die die deutsche Landwirthshaft dabei geschädigt worden ist. (Sehr richtig!) Nach meiner Meinung liegt der Fall so, daß es der Firma gelungen ift, etwa 3 Wochen lang den Preis in der geschilderten Weise herunter- zudrüden.

Es ift au ungeheuer {wer zu sagen, auf wie hoch dieser Preis- druck zu veranschlagen ift. Die monatli von den Aeltesten der hiesigen Kaufmannschaft vorgelegten Nachweisungen über Roggen- und Weizen- preise auf in- und ausländischen Märkten, Berlin, London, Paris und Amsterdam geben keine zuverlässige Unterlage für ein Urtheil, weil der Pariser Markt für Roggen überhaupt nicht in Betracht kommt, der Amsterdamer Markt nah meiner Ueberzeugung ganz oder wesent- lich von Berlin abhängig ift, und weil die Sorten und Typen, die in London gehandelt werden, nicht mit den hier gehandelten durchaus in Uebereinstimmung zu bringen sind. Deshalb is es ungeheuer \{hwer zu sagen, auf wie hoh der auësgeübte Preisdruck si berechnet: Immerhin hat der Roggenpreis von Amsterdam, der Ende Zuli 1895 noch über 40 unter dem Berliner Preise stand, dies Verhältniß erst im September wieder erreiht. Es ist also zu konstatieren, daß etwa drei Wochen lang ein solcher nit unerhebliher Preisdruck ausgeübt worden ift.

Meine Herren, es is auch über die Summen gesproher worden, über den Schaden, der durch das erwähnte Geschäft der deutschen Landwirthschäft zugefügt worden sei ; man hat von 150 bis 200 Millionen gesprochen. Jh glaube, daß das sehr ftark übertrieben ift, Auch hier gebe ih ohne. weiteres zu: es sind unzuverlässige und nicht sichere Angaben, die ich mache. Aber ih habe mi bemüht, der Sache auf den Grund zu kommen, und ich nehme an, daß der Schaden im höchsten Fall sich auf 3 bis 4 Millionen beziffert. Aber, meine Herren, selb wenn die Summe nur so groß ist, so liegt die That- sache vor, daß es einer Firma gelungen ist, gegen die Haussestimmung

an der Berliner Börse eine Baisse zu erzeugen und unzweifelhaft der heimischen Produktion in der Zeit, wo die Landwirtbschaft mit thren 4 Produkten auf den Markt kommen muß, unniittelbar nah der Ernte, einen empfindlihen Schaden zuzufügen.

Meine Herren, diesen Vorgängen ähnlich haben sih andere Vorgänge in früheren Zeiten abgespielt ; es sind die eklatantesten, die besprochen und erörtert sind. Ih glaube nit zweifelhaft sein zu dürfen, daß s noch eine ganze Reihe weniger besprohener, mehr im Verborgenen ge- bliebener Geschäfte auffinden ließen, aus denen man mit Recht folgern kann, daß die Art, wie der Terminhandel in Getreide ausge-. übt worden ift, namentlich an der Berliner Börse, eine solche ift, welche mit den Interessen der Konsumtion und Produktion sich in Widerspruch sett.

Nun, die Regierungen waren der Meinung, wie die Börsen- Enquête-Kommission: Der Terminhandel kann nux unter Bedingungen gestattet werden, die, wie wir hoffen, die Schäden beseitigen oder wenigstens mildern, die si jeßt zeigen. Die Regierungen waren der Meinung, daß das Festseßen dieser Bedingungen in die Hand des Bundesraths zu legen sei, wie auch die Börsen-Enquête-Kommission es vorschlug.

Ihre Kommission hat in zweiter Lesung sh in einigen Punkten auf einen anderen Standpunkt gestellt, indem sie gewisse Bedingungen, die wir dem Bundesrath überlassen wollten, in das Geseg aufnahm. Ich nehme an, daß die Beschlüsse der Kommisfion bei den verbündeten Regierungen Annahme finden werden. Die wesentlihste ift, daß das Getreide vor der Ankündigung auf seine Lieferbarkeit untersuht werden soll. Ob diese Bestimmung in Verbindung mit denjenigen, die sonst noch in das Geseß aufgenommen worden sind, namentlih der Be- stimmung bezüglih der Mitwirkung der Interessenkreise bei Fest- seßung der Lieferbarkeit, dazu führen wird, die jeßigen Schäden absolut zu beseitigen, dafür kann ich allerdings die Verantwortung au nicht übernehmen. (Hört! hört!) Aber ih habe die Ueberzeugung, daß daneben dem Bundesrath wirksame Waffen in die Hand gegeben sind, um die geschilderten Nachtheile in Zukunft zu verbessern.

Natürlich is außer Zweifel, daß, wenn man den Terminhandel ganz verbietet, er keinen Schaden mehr bringen kann. (Sehr richtig! und Heiterkeit.) Auf der anderen Seite aber hat man {ih doch die Frage vorzulegen: wird das Verbot des Terminhandels in Getreide nit au) Nachtheile, niht auh recht empfindliche Nachtheile bringen ? Jh kann namens der verbündeten Regierungen im gegenwärtigen Augenblick nicht sprechen, weil sie sich zu dem Antrag Schwarze noch nicht {lüssig gemacht haben. Ich kann nur meiner Ueberzeugung dahin Ausdruck geben, und ih glaube, daß die preußishe Staatsregierung diese meine Auffassung theilt daß es im höchsten Grade zweifelhafi ist, ob das abfolute Verbot des Terminhandels im Gesez nicht der Landwirthschaft den erheblihften Schaden zufügen wird. (Hört! hört! und Bewegung.) Ich bezeichne diese Frage als zweifelhaft; aber die Verantwortung dafür, daß dur das Verbot im Gesey nicht der Landwirthschaft in der That ein erheb- liher, unberehenbarer Schaden zugefügt wird, diese Verantwortung kann meiner Ueberzeugung nah niemand übernehmen.

Ich will auf die ganze Frage des Nußens und Schadens des Terminhandels nicht noch einmal eingehen, fie ift soviel erörtert in der Enquête - Kommission, in der Presse, in Versammlungen, daß man wirklich etwas Neues niht mehr beibringen kann. Aber ih glaube, das iff doch unbestritten, daß die werth- vollste Seite des Terminhandels die Frage der Versicherung gegen das Nisiko ist. Fällt diese Versicherungsmöglichkeit weg, so können die Befürchtungen eines bekannten Landwirths, des Herrn von Graß- Clanin, eintreffen, daß der Handel niht mehr mit derselben Bereit- willigkeit gerade in der Zeit eintritt, wo die Landwirthschaft am allernothwendigften den Verkauf ihrer Waaren braucht (sehr rihtig! links), mindestens zweifelhaft (Bewegung) ich glaube, das wird niemand bestreiten können mindestens zweifelhaft is die Frage. Es handelt s\ch um sehr erheb- lihe Summen; 300 bis 400 Millionen Mark find angegeben worden. Wird der Handel, wenn der Terminhandel untersagt ift, bereit sein, wie jeßt, gerade in der Zeit, wo die Landwirthschaft der Abnahme des Getreides am nothwendigsten bedarf, ihr diese Summen zu liefern? Unbedingt muß man sagen: es is im höchften Grade zweifelhaft. Und deshalb ist es au im höchften Grade bedenklich, im Ge- seße selbft das Verbot des Terminhandels in Getreide auszusprechen.

Meine Herren, der Bundesrath ftebt, soweit ih sehe, nicht auf dem Standpunkt, daß die Frage des Verbots des Terminhandels nie- mals aufgeworfen werden kann. Jh habe die Ueberzeugung, daß, wenn die Bedingungen, die jeßt ins Geseß aufgenommen sind, die der Bundesrath kraft der ihm übertragenen Befugniß für den Termin- handel weiter ftellen wird, nicht die gehofften Wirkungen haben, und wenn es ganz klar geftellt ift was meines Erachtens zur Zeit noch nicht der Fall is —, daß das Verbot des Terminhandels nicht der Landwirthshaft mehr Schaden als Nutzen bringt, daß dann der Bundesrath auch seinerseits nicht Anftand nehmen wird, das Verbot des Terminhandels auszu- sprehen. Aber im Gesetz das zu thun, das halte ih im höchsten Grade für bedenklih; und diejenigen, auf denen \{ließlich die Ver- antwortung für das Gesehß ruhen wird, nämlich die Regierungen, müssen deshalb an Sie die dringende Bitte: rihten, den Antrag des Herrn Abg. Schwarze niht anzunehmen.

Darauf wird die weitere Berathung vertagt.

Präsident Fretherr von Buol theilt mit, daß von den Abgg. Auer und Gen. (Soz.) eine Interpellation, betreffend die Verhaftung des Abg. Bueb, eingegangen sei.

Schluß 58/ Uhr. Nächste Sißung Freitag 2 Uhr. (Börsen- geseß; Jnterpellationen Meyer und Auer.)

Preufstischer Landtag,

Herrenhaus. 12. Sizung vom 30. April 1896.

Durch Vermittlung des Auswärtigen Amts if von der Ungarn Regierung eine Einladung zur Millenniumsfeier in Budapest eingegangen. Das Präsidium wird der ungari- schen Regierung nk des Hau})es für die Einladung über-

mitteln.

Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung des Lene eseyes.

Ober-Bürgerm e Adeldert: lea S in der Ausarbeitun der Vorlage die sonst ftets wahrzunehmende Sorgfalt der Regierung be

den Angaben über bie Anzahl der Lehrer und die

Ausarbeitung von Geseßentwürfen und st auf einige Irrthüm Schullaîten in den Motiven. Da LeEe, die Besorgnis, d auf 270 4 bemefsene Staatsbeitrag für die [terszulagen für ede ftelle Is berehnet sei zu Ungunsten der Gemeinden.

diesen mehr formalen Bedenken habe er auch das materielle beaber

daß die Städte wahrscheinlih mehr für die Alterszulagen zu len haben würden, wenn sie dafür Beiträge an die Alterszulagenk ffe erlegen müßten, als wenn sie die Alterszulagen direkt an ihre Lehrer zahlten. Dieselbe Erfahrung habe man mit den Ruhegehalts- fassen gemacht. Gebranntes Kind scheue das Feuer, timeo Danaos et dona ferentes. Wenn man die Alterszulagen auf die hbreiteren Schultern einer Provinz lege, müsse man auch die sächlichen Scullasten auf diese breiteren Schultern legen. Auf die Ver- fafsungsbedenken gegen die Vorlage gehe er niht ein. Die Konstruktion der Alterszulagenkafsen fi eine rein ftaatlihe, aber keine Gemeindeeinrihtung mehr, diese Vorlage mache damit einen Schritt auf dem Wege zur reinen Staatsshule. Man begründe dieses System damit, daß die Gemeinden die alten Lehrer zu lange im Amt behielten. Das gebe er zu, es sei aber in erziehliher Hinsicht durch- aus nicht zu beklagen. Jeder entsinne sich wohl aus seiner Shul- zeit eines alten Lehrers, von dem man zwar nit zuviel gelernt habe, zu dem man sih aber doch besonders hingezogen gefühlt habe. Das Geseß regle die Alterszulagen rein mehanisch und lôse die Lehrpersonen ganz von den Gemeindeorganen los. Man habe die Alterszulagen als die Grundpfeiler dieses Gesetzes bezeichnet, fe seien aber auch die Grundfehler desfelben. Wenn die Alterszulagekafsen aus- geschieden werden könnten, sei er bereit, für das Geseß zu stimmen. Der Finanz-Minister könne ja, wenn dadurch die Lehrer etwas \{lechter Weges, dieselbe Summe, die für dieses Geseß bestimmt sei, dem Kultus-Minister überweisen zur Verwendung an die Lehrer. „Erhalten Sie uns die Freude an unserer Volks\{ule!*“

Graf von Zieter-Schwerin: Das allgemeine Verlangen geht nah einemallgemeinen Schulgeseß, mit der Flickarbeit muß einmal ein Ende gemacht werden. Material zu einem Schulgeseß is genug vorhanden. Mir ift der Gesegentwurf unannehmbar, weil er die Laften der Schulunterhaltungspflichtigen erhöht und in den ver- schiedenen Theilen der Monarchie ganz verschieden wirkt. Das N ed von 900 A für einen Beiten Lehrer von vielleicht 24 Jahren geht weit über das Bedürfniß hinaus. Wer garantiert uns dafür, daß dann nit die jungen Lehrer kommen und sagen: nun woilen wir heirathen, gebt uns dazu noch eine Zulage. Die Sensehelliaung der Städte ift bedauerlich, aber kein Unrecht; bisher sind die Städte vom Staat bevorzugt worden, ohne daß sih jemand dadurch beschwert gefühlt hat. J beantrage die Ueberweijung der Vorlage an eine Kommission von 15 Mitgliedern.

Ober-Bürgermeister Zelle-Berlin: Auf die Verfafsungsbedenken gehe ih nit ein. Jch kann nicht für das Gesetz stimmen, nicht nur aus den ‘Gründen des Herrn Zweigert, sondern au aus anderen Bedenken. Auf ein morshes Fundament soll hier ein neues Stock- werk geseßt werden, das do bald wieder ins Schwanken kommen kann. Kaum hat man si auf ein neues Geseh eingerichtet, so wird es wieder abgeändert, die Lehrer werden dur das Gese den Lokal- shulbehörden entfremdet. Mein Hauptbedenken richtet ih gegen den § 27 (Staatsbeitrag). Der Entwurf ändert in eins{neidender Weise die Verhältnisse, welhe turch die Gefeze von 1888 und 1889 ge- schaffen find. Berlin hat auf Grund dieser Geseße die Gehälter erhöht und darf damit jeßt nicht mehr zurück, der § 27 nimmt ihr aber die Mittel dazu. Die Stadt Berlin hat nicht nur die gesammten 900 000 M, die ihr durch die Gesetze von 1888/89 zufielen, zur Auf- besserung der Lehrer verwandt, sondern selb| noch 500 000 4 aus eigenen Mitteln dazu gegeben, und nun nimmt ihr der Staat die Zuschüsse. Die Regierung hat si auf die Zustimmung einiger rheini- her Bürgermeister berufen, aber die „Kölnische Zeitung“ schreibt, daß die Städte sich beraubt fühlen könnten und das Gefühl des Unrehts haben müßten. Dieses Gefühl wird in den Städten wach bleiben. Man weift auf die Ueberweisung der Realsteuern an die Ge- meinden hin, die Steuerreform hat Berlin 14 Millionen Ueberwei- sungen gebracht, aber 18 Millionen Ausfall. Die Sozialdemokratie sagt: Wir leben von Euren Fehlern. Dieses Gesetß wird auch zu den Geseßen der Neuzeit gehören, welhe Hunderte befriedigen und Tausende zu unzufriedencn Staatsbürgern machen.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Ich bin dem Herrn Grafen von Zieten-Schwerin sehr dankbar, daß er beantragt hat, die Vorlage über die wir uns jeßt unterhalten, an eine Kommission zu überweisen. Jch kann diesen Antrag ebenso namens der Regierung wie persönlich als Mitglied dieses hohen Hauses nur auf das wärmfte empfehlen, Meine Herren, ih müßte ja meine Ohren künftlich vershließen, wenn ih nicht aus den Worten des Herrn Grafen von Zieten-Schwerin und noch mehr aus denen der beiden anderen Herren Vorredner hätte heraushören wollen, daß der Gefseyentwurf, um den es sih hier handelt, auf recht große, schwere und ernste Bedenken bei einem großen Theil der Mitglieder dieses hohen Hauses gestoßen i. Jch glaube, daß es {wer sein wird, heute bei der generellen Besprechung die einzelnen Punkte, um die es sich dabei handelt, erschöpfend zu behandeln. Ich glaube, das wird Zeit sein, wenn wir in der Kommission in die Tiefen der Sache hineinfteigen. Dann wird es unsere Aufgabe sein, soweit es in unseren Kräften steht, diese und jene Bedenken zu wider- legen. Ih will deshalb nur auf einzelne hervorragende Punkte, die mir aufgefallen sind, hier eingehen.

Herr Graf Zieten-Schwerin hatte gemeint, bei der Auseinander- seßung zwischen dem kirhlihen und dem Schulvermögen, wie sie § 4 der Vorlage vorfieht, müßten do die kirhlihen Behörden ganz gleichmäßig mitzusprehen haben. Ich unterschreibe das vollständig, und wenn Herr Graf Zieten-Schwerin die Güte haben will, und sich die ursprünglihe Regierungsvorlage ansehen, so wird er finden, daß dort jede Auseinanderseßzung, jede Entscheidung auch von einer Verftändigung mit den fkirhlihen Behörden abhängig gemacht war. Die konservative Partei des Abgeordneten- hauses hat es aber für richtiger gehalten, diese Auseinander- seßung überhaupt aus diesem Geseß herauszunehmen. Wenn Sie si die jeßige Fassung des § 4 ansehen, die das Abgeordnetenhaus an- genommen hat, so werden Sie finden, daß über die Frage, was kirh- lihes Vermögen und was Schulvermögen if, in diesem Geseg kein Wort gesagt ist. Das bleibt im vollen Maße beim Alten, und des- halb war eine Zuziehung der Kirchenbehörden hier gar nicht anzu- bringen, selbft wenn man es gewollt hätte. Ih würde der Leßte gewesen sein, der widersprochen hätte, wenn irgendwie hier die Möglich- keit gegeben wäre, kirchlihe Rechte zu verletzen.

Der Herr Graf von Zieten-Schwerin hat gesagt, die Wirkung des Gesetzes in Bezug auf einzelne Schullaften würde wohl in ver- schiedenen Gemeinden eine recht verschiedene sein, je nah dem pro- vinziellen Nechte, das in den einzelnen Distrikten unseres Vaterlandes gilt. Jch will niht leugnen, daß die Möglichkeit besteht, daß hier und da auch einmal eine vershiedene Wirkung eintreten könnte, wie- wohl ih mir einen einzelnen Fall niht fkonstruieren kann an der Hand der Bestimmungen der Vorlage, wie sie aus dem Abgeordnetenhause hervorgegangen ist, Aber, meine Herren, rren, dessen bin ih ganz gewiß, daß in einem Punkte das Geseß ganz gle mäßig wirken wird, nämlih es wird die drückendfte Noth der die dieses Gesey zu einem „Nothgeseß" gemacht hat diesen