1896 / 106 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 May 1896 18:00:01 GMT) scan diff

zum ersten Mal an dieser Stätte in Scene ging. Mit Rae! auf

die großen Schwierigkeiten, die eine ührung des Werks darbietet, war die Darstellung als eine woblgelungene zu bezeichnen, troßdem nicht vershwiegen werden darf, daß die Tragödie auf der der antiken nachgebildeten Bühne und mit der wunderbaren Musik Mendels\fohn’s weit stimmungsvoller wirkt, als in dieser spärlihere äußere Mittel beanspruhenden Form. Frau Clara Meyer fesselte wiederum durch die Anmuth ihrer Erscheinung und ihre edie Vortragsart, welche mehr die weihen Stellen der Dichtung zu rechtem Ausdruck brachte, als die herben und heroischen. Durchaus im Sinne der Dichtung war Herr Pategg als Kreon, rühmenswerth waren gus die Leistungen der Herren. Winterstein und Dahlen (Sprecher), Ba Haemon) und Pauly-Téiresias, sowie die der Stimmung wohl ange- paßte Rede des Boten (Herr Froböse). Ueber die Musik Weingart- ner’s ist nicht viel zu ges: e beschränkt sih auf das nothwendigste Maß und begleitet im Ganzen nur melodramatish die Handlung.

Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich verlieh, wie „W. T. B.*- meldet, dem Komponisten Johannes Brahms das Ehrenzeichen für Kunst und Wissenschaft.

Manuigfaltiges. .

Am heutigen Tage sind fünfundzwanzig Jahre seit dem nkrafttreten Bee Vertassung Deutschen Reichs verflossen. ür den „Reichs- und Staats-Anzeiger“, der an dem- elben Tage des Jahres 1871 aus der Vereinigung mit dem

älteren „Preußischen Staats-Anzeiger“ hervorging, hat der

heutige 4. Mai 1896 sonach die Bedeutung eines Erinnerungs- und Jubiläumstages, der sih den anderen, wichtigeren Gedenk- tagen aus jener großen Zeit bescheiden anreiht.

Von dem Zentral-Comitó der deutschen Vereine vom Rothen Kreuz werden wir um Aufnahme der folgenden Mit- theilung ersucht: Es i} leider unmögli, die zahlrei an dasselbe gs enden Bitten um Gewährung von Eintrittskarten zu der ‘am „Mai stattfindenden Gedenkfeier der deut]chen freiwilligen Kriegskrankenpflege zu berüsihtigen. Die Platvertheilung * hat auf Grund des ‘nur beschränkt vorhandenen Raumes Und im Verhältniß zur Zahl und zur Bedeutung der in Fuge Fommenden Organisationen, wie ug im Kriegsjahre bestanden haben und wie sie heute bestehen, stattgefunden. Wenn es as auch hierbei nur um Vertretungen dur einzelne Persönlichkeiten handeln kann, fo ist andererseits der berechtigte Wunsch aller E Ei Personen, welche im Jahre 1870/71 in irgend einem Verhältniß zu der Thätigkeit der freiwilligen Kriegskrankenpflege in Deutschland geftaiveñ haben, an der Sestqeier theilzunehmen, selbstverständliG bedauerliherweise un- er V

Der Arbeitsaus\{chuß der Deutschen Kolonial-Ausfstellung, bestehend aus den Herren Graf von Schweiniß, von Beck und Nechts- anwalt Imberg, hatte ac1 Sonnabend eine Anzahl von Freunden und

örderern. der kolonialen Sache und andere Chrengäste zu einem Er- ffnungs-Festmahl geladen, das in den Räumen des Haupt- resiaurants dieser Sonder-Ausftellung stattfand. Der jeßt vorherrschen- den Kühle der Witterung wegen waren die Eingeborenen unserer Kolonien in den ihnen zugewiesenen geheizten Wohnräutnen untergebraht, sodaß von denselben nichts zu sehen war; es muß daher ein freundliherer Himmel abgewartet werden, che über diese Söhne des {hwarzen Erdtheils Näheres berihtet werden kann. Etwa um 6 Uhr versammelten sih die Festgäste in dem Saal, in welchem wegen Hinzunahme der beiden angrenzenden Veranden für die Tafelarrangements ebenfalls cine sehr kühle Temperatur herrschte. Nichtsdestoweniger aber war die Stimmung eine gehobene. An der upttafel hatten folgende Herren Plaß genommen: Seine Hoheit der zog Johann Albreht von Mecklenburg-Schwerin, der Staatsfekretär

des Innern, Staats-Minister Dr. von Boetticher, der Direktor im*Aus- wärtigen Amt Dr. Kayser, Seine Durchlaucht der Prinz von Aren- berg, Meer der Kolonial-Gesellshaft, der Reihstags-Abgeordnete Graf von Arnim, der Unter-Staatssekretär im Staats-Ministerium Humbert, der Unter-Staatssekretär im Reichsamt des Innern Rothe, der mecklenburgishe Gesandte von Oerßen, der württembergische Ge- sandte Freiherr von Varnbüler, General-Lieutenant Teichmann von Logischau, General-Lieutenant Kleinow, General von ODrigalski Dal Oberst Lieber, der Gouverneur von Kamerun Jesco von Puttkamer. Ferner waren anwesend die Afrikareisenden Lieutenant Dr. Hans Meyer, Schleifer, Paul Staudinger und Eugen Wolff. Der Arbeitsaus\{chuß der Gewerbe-Ausftellung war durch den Géheimen Kommerzien-Nath L. M. Goldberger und den Baumeister und Landtags-Abgeordneten Felisch vertreten. Bald nah

Beginn der Tafel erhob sich Seine Hoheit der rzog um nach längerer, wohldurhdachter Rede das Hoh auf Seine Majest { den Kaiser als den mächtigen Beshüßer des Friedens und der riedensarbeit auszubringen. Zehn weitere Nedner kamen im Ver- auf des Abends noch zum Wort; es toasteten: Graf von Schweiniß auf Seine Hoheit den Herzog, dieser auf den Arbeitsauss{chuß der Kolonial- Ausstellung, Herr von Beck auf den Ehren-Präsidenten der Kolonial-Gesellschaft Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg, der Direktor fit Ugen Amt Dr. Kayser auf die Förderer der Kolonialpolitik im Bundesrath und im Reichstage, der Geheime Ober-Regierungs- Rath Simon auf den Fürsten von Bismarck, der Rechtsanwalt JIm- berg auf den Arbeitsauss{chuß der Berliner Gewerbe-Ausstellung, der Kammerherr Mäjor von Trotha auf die deuts{en ‘Kolonien, Dr. Hans Meyer auf -die Kolonisatoren, Eugen \ Wolf zum Gedächtniß der Verstorbenen, Oberst Lieber auf die Deutschen im Auslande.

Wie der Arbeits-Ausshuß der Berliner. Gewerbe-Aus- stellung mittheilt, nimmt die Montierung der Maschinen zur Er- zeugung des elektrishen Lichts ihren Fortgang, fodaß | fich der Kreis der Beleuchtung auf dem Ausstellungsgebiet von Tag zu Tag er- weitern dürfte.

Infolge der eingetretenen kühlen und regnerischen Witterung ift das für morgen, den 5. Mai, angekündigte große Künstlerfest in „Alt-Berlin“, wie uns der Fest-Ausshuß mittheilt, vershoben worden. An den Auss{uß sind, wie wir weiter erfahren, zahlreihe Bitten um Eintrittskarten zu ermäßigten Men gerihtet worden. Es ist demsêlbeñ?jedoch:zu seinem Bedauern unmöglich, diesen Bitten zu entsprechen. ebrigens werden die Inhaber der 20 Mark-Karten dur die zahlreichen {chönen Darbietungen reihlich befriedigt werden. - Auch verspricht die Tombola Beiträge der hervor« ragendsten Künstler und viele andere Ueberraschungen.

In der alten „Urania * in der Inyvalidenstraße 57/62 wird morgen Herr Franz Goerke einen Projektionsvortrag über Bornholm, illustriert durch- photographishe Aufnahmen der von Touristen wegen ihrer Naturschönheiten so viel besuhten Jnsel, halten.

Wer im Zoologischen Garten das s{höne neue Vogelhaus durchwandert, follte nicht versäumen, dem darin befindlihen leßten Glaskäfig der Mittelreihe seine Aufmerksamkeit zu senken, welcher eine ganze Schaar der niedlihsten Vertreter des Papageiengeshlechts birgt. Lustig treiben sich die Vögelhen in dem geräumigen Be- hälter umher, trippeln eifrig die Zweige entlang oder figen, zärtlih an einandergeshmiegt, zu Zweien am Rande eines estlohes, in das sie eiligst beim Nahen eines Beschauers vershwinden, um dann reugierig daraus die Köpfchen hervorzustrecken;- oft huschen sie au geschickt durch das Geftrüpp und Reisig. “Aber hoch oben im Käfig hängen 1h mit ten Kletterfüßen an ‘dem Drahtgitter angehackt, den Kopf nach unten gerichtet, regungslos drei bis vier der kleinen, kaum einen Sperling an Größe übertreffenden Gesellen, ganz nah Art der Fledermäuse. Dieser eigenthümlichen Ruhestellung verdanken fie nun auch ihren Namen: „Fledermauspapageien“. Sie bewohnen Süd-Asien und Neu- Guinea, treiben ih shaatenwei e in den Kokosplantagen und lichten Wäldern umher und nähren sih von Früchten und Beeren. Wahr- \cheinlich lebt überall, von Ceylon bis Guinea, in jedem faunistischen Gebiet, auf jeder größeren Insel oder Inselgruppe nur ein ganz bestimmter Fledermauspapagei; wenigstens wissen wir dies sicher von den indishen Ländern. In unserem Zoologishen Garten leben augenblicklich zwei dieser merkwürdigen Vögel : das Blaukrönchen (Loriculus odér Coryllis : galgulis); mit blauer Scheitelmitte, grünem Körper und rothem Kropsfleck, is in Hinterindien und auf den Sunda-Inseln zu Hause; die zweite Art stammt von Ceylon, heißt wohl auch Blumenpapagei (Coryllis indica) und zeichnet {ih dur röôthe Färbung am Kopf aus. Seit Sonnabend voriger Woche haben- ‘die regelmäßigen Wochentags -D oppelkonzerte im Zoologischen Garten begonnen. Die: Ausgabe der Jahres- Abonnements findet nah wie vor an allen Garteneingängen statt. Der Preis beträgt 15 A für die erste, 10 A für jede weitere Person des gleihen Hausstandes.

Am 26. April wurde in Südtirol die 65 km lange Val Sugana - Bahn eröffnet, jene Bahn, welche bestimmt ift, in ihrer Fortsevung auf italienischem Boden (Tezze— Bassano) Trient auf dem kürzesten Bahnweg mit E, zu verbinden. Wenig is in den nördlichen Ländern bisher vom Val Sugana bekannt ; bald aber wird

der Ruf seltener landshaftliher Schönheiten und sehenswerther Bahn- |

bauobjekte fi weiter verbreiten und zahlreihe Besucher anlocken, um- somehr, als die großartigften Bauten und wildromantischsten Land-

\ haftóbilder am

Nur 9 km beträgt aber die Bahn hat auf ihrem

Anfang het Bahn zwischen Trient und seeraine liegen. ie Luftlinie zwischen diesen beiden Punkten,

Wege eine Höhendifferenz von 272 m

zu bewältigen; sie überseßt das Etschthal auf zwei Viadukten von zu-

fammen 122

Oeffnungen und gewinnt hierauf in mehreren Wins

dungen zwishen Nord und Süd durh Schluchten und Tunnels, ‘über

Viadukte und Brücken die angegebene Höhe.

ist im Verla italienisher Sp

Karten ausgestatteter „Val

( Zur Eröffnungsfeier ge von Luksh in Wien, in deutscher und rae ein mit zahlreihen Jllustrationen sowie zwei Sugana-Führer“ erschienen (Preis

30 Kr.), welcher alle wünshenêwerthen Aufschlüsse über die ted)-

nischen und land darbietet.

Potsdam klubs „Vinet

einsezenden orkanartigen Windes auf der Havel zwischen d e. Drei der Insassen ertranken.

aftlichen Sehenswürdigkeiten der neuen Bahnlinie

, 4. Mai. Ein Vierer desPotsdamer Nuder- a* kenterte gestern Nachmittag infolge des plöglid»

: Templin Einer rettete sich dur

S{wimmen, ein zweiter hielt sich am Boot fest und konnte von

einem andern Boot gerettet werden.

sfiger Stadt. D

Die Ertrunkenen sind aus hie- ie Geretteten wurden na Templin gebracht.

Kiel. Von dem #. Zt. von dem Deutschen Reih zum Bau des

Kaiser Wilhelm Stadt Kiel den

Schleswi Halligen wird die Befestigung Steindecken und griff genommen

-Kanals erworbenen Gute Projensdorf hat die südlichen, rund 200 ha großen Theil angekauft.

g. Mit den Arbeiten zum Schuye der in diesem Jahre begonnen, und zwar wird zunächst der Ufer der Hallig Oland durch Buhnen und der Damm von dem Festlande nach- Oland in An- werden. Auch mit der Umwandlung der: bisher noch

dur Strohstickung unterhaltenen Deiche auf Pellworm ist in diesem

Jahre begonnen

. Altona. sellschaft hat älfte und am

worden.

Die Hamburg - Altonaer - Pferdebahn -Ge- am 26. Januar den elektrishen Betrieb zur 7. März voll eröffnet. —- Die Pläne des El be—

rave-Kanals haben öffentlih ausgelegen, und es sind zur Er-

örterung der zahlreich eingegangenen“ Einwendungen

gehalten worden.

ermine ab-

Der eigentlihe Bau wird vor Monat Juni d. Is.

nit beginnen können.

Helgoland. Das hi

wärtig zu einem

ge alte Konversationshaus wird gegen- Nordsee-Museum umgebaut.

Aachen. In Malmedy bat sih eine Aktiengesellshaft zur Herrihtung einer Gas- und Wasserleitung gebildet, welche gleichzeitig die bessere Ausnußung der dortigen Mineralquellén in die Hand nehmen will.

Dresden,

2. Mai. Heute Vormittag um 10 Uhr fand hier-

selbst in der Kuppelhalle des neuen Ausstellungspalastes die Eröff- nung der II. Internationalen Gartenbau-Ausftellung statt. Dem feierlißen Akt wohnten Jhre Majestäten der König

und die Königi

n, sowie Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Georg,

der Prinz Johann Georg mit Gemahlin und die Prinzessin Mathilde nebst Gefolge bei.

Budweis, infolge starker R find streckenweise

Paris, 2. Mai.

2. Mai. egengüsse in rashem Steigen begriffen. übershwemmt.

Die Malts\ch und die Moldau find Die Ufer

In Fives bei Lille ift in einer Spinnerci

ein umfangreiher Brand ausgebrochen.

Madrid,

\chwärme gemeldet.

3, Mai. Aus Afrika werden Heuschrecken- In der Provinz Malaga befürchtet man

große Verheerungen.

Genf, 3. Mai. Das Zentral-Comité der hiesigen Landes- ausstellung rihtete an die Comités der Ausstellungen zu Berlin und Budapest Begrüßungstelegramme, in welhen diesen Ausstellungen ein voller Erfolg gewünsht wird. Beide Comités

sandten herzlihe

Antworttelegramme.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten

Beilage.)

«1 2s D

37 mm Regen.

beobachtet.

Stationen. Wetter.

Temperatur in 9 Celfius

Deutschland if bei durchschnittlih frishen Winden das Wetter andauernd kalt. Im Nordwesten heiter, im übrigen trübe und regnerisch. München meldet Gestern und vorgestern wurden in Südskandinavien und Umgegend vielfach Nordlichter

& Uhr.

Bar. auf 0Gr u. d. Meeres\p. red. in Millim 59C.=409R.

halb bed. heiter wolkenlos wolkenlos Regen wolkenlos bededckt wolkenlos

Belmullet. . Aberdeen . a openhagen . Stockholm : t Pi Dies : ¿Petersbg. Moskau . . . | 771

775 771 772 770 769 765 Neufahrwafser| 760 Memel ... | 759

s o l T0 ünster... | 769 Karlsruhe . . | 765 Wiesbaden . | 767 Cbemn i iy emniß Berlin. .. , | 764 E 4 C00 Breslau . . . | 760

Sle-d’Aix .. | 768 |NO Ni .. . L 760 Triest C a4 1/000 1|wolkig 15 1) Böig. 2?) Gestern Nebel. 2) Nachts Regen. 4) Gestern Regen. fang 8 Uhr. Uebersicht der Witterung.

Die barometrische Depression, welche gestern über Galizien lag, is nordwärts nah der deutshrussischen Grenze ers aOrites und veranlaßt an der deutschen Küste vielfach starke nördlihe Winde, während der Luft-

drad dund

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heiter worenios n) wolkenlos

wolkenlos Regisseur Marx wolkenlos bedeck11) Regen?) bededckt wolkenlos wolkenlos bedeckt wolkenlos Regen?)

egen bedeckt4) Regen Regen bededckt wolkig 11

und Gretel.

b C T LNIDCO

Anfang 7# Uhr.

E O ck 5 D E ck U R Go DO A I I n O pk

theilung : in 5 Aufzügen.

t _-.

druck über Nord-Guropa etwas abgenommen hat. Der | meine Tochter. Mittwoch: König Heinrich.

bôchste Luftdruck, 776 mm, liegt über Irland. In

Kövigliche Schauspiele. Dienstag: Opern- haus. 115. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten | berger als Gast. von Georges Bizet. Text von Henry Meilhac und 9 f Ludovic Bal6vy, nach einer Novelle des Prosper Mésrimée. Tanz von Emil Graeb. seßt vom Ober - Regisseur Kapellmeister Weingartner.

Schauspielhaus. 121. A Die Nibe- lungen. Ein deutsches Trauerspiel în 3 riedrih Hebbel. In Scene geseßt vom Ober- Grube. Dekorative Einrichtung | kontrakt.

Friedrich - Wilhelmstädtisches Theater. Chausfseestraße 25—26.

großartiger Ausftattung an

NRequisiten: Der

vom Ober-Inspektor Brandt. Abtheilung: Der gehörunte Siegfried. in 1 Aufzug. Zweite Abtheilung: Siegfricvs8 Tod.

Ein Trauerspiel in 5 Aufzügen. Anfang 74 Uhr. Mittwoch: Opernhaus. 116. Vorstellung. Hänsel Kostümen Märchenspiel in 3 Bildern von Hu P

es Tanzbild, frei nah von Emil Graeb.

Schauspielhaus. lungen. Ein deutsches Trauerspiel in 3 Abtheilungen | reiber von Friedrich Hebbel. Zweiter Abend. Dritte Ab- ? Kriemhilds Rache. Anfang 74 Uhr.

Theater.

berger, als Gast.

In Scene. ge- | Residenz - Theater. Tetlaff.

Anfang 74 Uhr.

Abtheilungen | Benno Jacobjon. Anfang 8

Grster Abend. Erste Borspiel

Dienstag: Mit Dekorationen und

ilhelm usik von Adolf Steinmann.

12%, Vorstellung. Die Nibe-

n Scene geseßt von Julius Mittwoch und folgende Tage:

Ein Trauerspiel

sik von Antoine Banés. Jn

Mittwoch: Tata-Toto. Donnerstag: Tata-Toto.

Anfang 7F Uhr.

Julius Frißsche. Dienstag:

Donnerstag: Der verlorene Sohn. (l’enCant prodigae.) Jh heirathe meine Tochter.

Lessing - Theater. Dienstag: Waldmeister von Johann Strauß, mit Frau Julie Kopaczy- Deutsche Seewarte. Karcas und Eduard Steinberger als Gast. Anfang

Mittwoh: Waldmeister von Johann Strauß, mit Frau Julie Kopaczy-Karczag und Eduard Stein-

Donnerstag: Waldmeister von Johann Strauß, mit Frau Julie Kopaczy-Karczag und Eduard Stein-

Direktion :

Dirigent : | Lautenburg. Dienstag: Fernand’s Ehekontrakt.

(Un fl à la patte.) Schwank in 3 Akten

von Georges Feydeau, eres und bearbeitet von r.

Mittwoch und folgende Tage: Fernaud’s Ehe-

Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. | Hungerleider, Ausstattungs-KombBie ett Gesang

Phantasien im Bremer Nathskeller, Phan- | Louis Herrmann, mit theilweiser Benupung ei

, m g einer tajtii auff Fhee des Mark Twain. Musik von Louis Roth. rißsche. Dirigent : Kapellmeister Winns. Anfang 74 Uhr. Der Hunger-

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a, /%. Dienstag: Tata-Toto. Vaudeville in 3 Akten von

: , | Victor Leon und F. Zell, nah Bilhaud und Barrs. Deutsches Theater. Dienstag: Nora. An- | Fe F. See an Oa A

ittwoch: Lumpacivagabundus. Aan prenburg, Kapellmeister: Gustav Wanda.

. Donnerstag: Die Weber.

Berliner Theater. Dienstag: Der verlorene

Sohn. (l’ensant prodigue.)— Jch heirathe Th eater Unter den Linden. Direktion:

Die Chansounette.

Sigmund

Operette in 3 Aufzügen von Victor Leon und

R. v. Waldberg. Musik von Rudolf Dellinger.

In Scene geseßt vom Ober-Regifseur Herrn Epstein.

T Herr Kapellmeister Winns., fang Â

Adolph Ernst-Theater. Dienstag: Das Loe Verlin. Große Ausstattungs-Sesangöposie 3 Akten von Leon Treptow und Ed. Jacobson. Kuplets und Quodlibetis von Gustav Görß. Musik von Guftav Steffens, In Scene geseßt von Adolph Ernst. 2. Akt: Alt-Berlin. Anfang 7# Uhr. Mittwoch: Das flotte Berlin.

Familien-Nachrichten, Verlobt: rl. Margarete Moeller mit Hrn. Regierungs-Assessor und Prem.-Lieut. d. R. Friy Kuntze (Berlin—Belzig). Elisabeth Freiin und Herrin von Werthern mit Hrn. Oberst und Flügel - Adjutanten A. von Palézieux, gen. Falconnet Beichlingen—Weimar). 3 Verehelicht: Hr. Sec.-Lieut. Carl von Klencke mit Ella Freiin von Toll (Oldenburg). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Albert von Nuville (Charlottenburg). Eine Tochter: Hrn. Regierungs-Assessor Dr. Behrend (Lands- berg a. W.). Hrn. Prem.-Lieut. von gen. von der Often (Demmin). : Gestorben: Frl. Bertha von Hugo (Wiesbaden). Frl. Agnes von Kleist-Dubberow (Wiesbaden). Verw. Fr. General Elise von Bojanowski, geb. von Reyher (Frankfurt a. O.). Fr. Luife von Maassen, geb. von Mumm Le —— Verw. Fr. Ober-Stabsarzt Clara Düsterhoff, geb. Steinlein (Berlin). Hr. Regierungs-Baumeister Alfred zur Megede (Berlin). Hr. Prem.-Lieut. a. D. Ecnst von Alemann (Elmen). Hr. Ka- sernen-Juspektor Gerhard Jung (Breslau).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagi#s Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32, Acht Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage),

anjen,

(8204)

zum Deutschen Reichs-A

„¿ 106.

Erste Beilage

nzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger. 11S

Berlin, Montag, den 4. Mai

Königreich Preußen.

Konzessions-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Nebeneisenbahn yon Lübben über Uckro und Alt-Herzberg nah Falkenberg durch die Niederlausißer Eisenbahn-Gesellschaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von dem Comits, welches sfich zur Gründung einer Aktiengesellshaft unter der Firma: „Niederlausizer Eisenbahn-Gesell- \haft* gebildet hat, darauf angetragen worden i}, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlihen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahn- ordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen Eisen- bahn von Lübben über Uckro und Alt-Herzberg nah Bee zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nah Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdur ertheilen.

L

Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: „Niederlausißer Eisenbabn- Gesellschaft* und nimmt ihr Domizil und den Siy ihrer Verwaltung in Berlin oder unter Genehmigung des Ministers der öfentlihen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte.

Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden Reichs- und Landesgeseßzen ohne weiteres unterworfen.

1,

Das zur plan- und anshlag8mäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderlihe Anlagekapital wird auf den Betrag von 5319 000 M festgeseßt.

Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesezten Anlagekapitals nicht übersteigen.

Das Aktienkapital is baar und voll einzuzahlen und lediglich zur plan- und anshlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn zu verwenden.

Die Aktien dürfen erft nach der Betriebseröffnung der Bahn ausgegeben werden.

Den Aktionären kann nah der vollen Leistung des Nennbetrages der Aktien bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem der Betrieb der Bahn eröffnet wird, jedenfalls aber nit über das- jenige Kalenderhalbjahr hinaus, in welchem die im Artikel VIIT Nr. 3 festgeseßte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel solches zu- lassen, die Gewährung von Bauzinsen bis zu 34 9% des Nennwerths ihrer Aktien zugesichert werden. e

Die gesammte Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung ift einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den geseßz- lihen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktien- gesellshaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlihen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde ver- antwortlich ift.

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren

sonen bestehen soll, die Wahl des Vorsißenden und der technischen ä f eder bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen

rbeiten.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi- gung des Ministers der dentlichen Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung niht durch den Vorftand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter Anwendung. é

Die Mitglieder des AG tratos und des Vorstands, sowie {ämmtliche Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs seia und, soweit niht vom Minister der öffentlihen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, N InIgAY ihren Wohnsiß haben.

Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt it) bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Auffichtsraths und der Generalversammlung der Aktionäre dur einen Kommissär vertreten zu lassen. Um die Aus- übung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diefen Versammlungen und Zusammenkünften rehtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen. :

Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erahtet, die Berufung außerordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.

Ls

Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn-GeseUschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ift, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welche nah dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Vorausseßungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession ertheilt ift, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit.

Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellshaftsvertrag betreffenden Generalversammlungsbeshlüsse, bevor sie diese beim Handelsgericht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrage auf die vorbezeihnete Prüfung und SORL0und vorzulegen und die Ent- [Seitung der Staatsregierung der Anmeldung beim Handelsgeriht

eizufügen.

Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellshaft, welche die Uebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahn an andere, die Auflösung der Gesell- haft oder die Vershmelzung mit einer anderen Gesellshaft aus- sprechen, oder dur welhe sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben werden soll, zu threr Gültigkeit der Bestätigung der König- li Staatsregierung.

Diese Bestätigung is au zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderlih, welhe vom Staat ge- nehmigt waren. :

FAL ür den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (veröffentlicht in Nr. 36 des „Reichs-Geseßblatts" von 1892 S. 764) und die dazu ergebenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (vergl. § 55 daselbst) maßgebend. Die Tuneese der Bahn foll 1,435 m betragen.

Für den Bau insbesondere gelten d Bestimmungen :

1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten : die Festlellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch- führung dur alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Fang der Entwürfe für die Betriebsmittel und threr

zahl.

Dem Staat bleibt für alle durch die Ausführung der genehmigten Eatwürfe bedingten Benachtheiligungen semes Eigenthums oder seiner sonstigen Rechte der Anlprus auf vollständige Entschädigung nah A abe der gescßlihen mmungen gegen den Konzessionar vor-

ehalten.

2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizei- liher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, nachzukommen.

__3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens binnen zwei Jahren und drei Monaten nah Eintragung der Gefell- haft in das Handelsregister in Gemäßheit des nachstehenden rtifels XVIII erfolzen. i ;

Für die Vorlage der ausführlihen Bauentwürfe sowie für die Inangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrieb- nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minifter der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen fesigesept werden. __ 4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der A L fd plan- und anshlags8mäßigen Ausführung und Aus- rüstung der Bahn in Berzug kommen sollte, ist er zur Zablung einer Verzugss\trafe von 5 9/9 des auf 5 319 000 ( festgeseßten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Aus- {luß des Rehtsweges dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.

Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General-Staatskasse den Betrag von 265 9590 4, in Worten : „Zweihundert fünf und sehzigtansend neunhundert und fünfzig Mark“, baar oder in preußishen Staats- oder vom Staat gewährleisteten Werthpapieren oder in tnländishen Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen unter Berechnung aller diesèr Werthpapiere nah dem Kurswerth nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsschein- Anweisungen zu hinterlegen und in gerihtliher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlihen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch L N Veräußerung der verpfändeten Wertbpapiere zum jeweiligen Börsenkurse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nach seinem allein maßgebenden Urtheile der Konfessionar den Bau verzögern follte. Auch ift der bezeichnete Minister ermächtigt, nah Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprehenden Theil der Kaution {hon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.

5) Falls die oben festgeseßte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlihen Arbeiten festgesegten besonderen Baufristen niht innegehalten wird, kann nicht nur “die bezeichnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlihen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Salnanagen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalt der Versteigerung der He Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem angezogenen § 21 festgeseßten Schlußfrist erfolgen.

LX.

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen :

1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die ftaatliche Aufsichts- behörde. Der Konzessionar soll nicht verpfliht2t sein, zar Vermittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklafsen in die Züge einzu- stellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Srweiten der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur ört- liher Bedeutung ift, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Festftellung des Fahrplans derjenigen Züge, welhe der Kon- zessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilihen Vorschriften dem Ermessen des Kon- zessionars überlassen. 4

2) Für die ersten fünf Jahre nah dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der erne sowohl für den Personen- als für den Güterverkehr überlassen.

ür die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünfjährigen Zeit- raums, so lange die Bahn nah dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, wiederkehrend von fünf zu fünf Jahren Höchsttarifsäße für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finan- ziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nah Maß- gabe der reihs- und landesgeseßlihen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsäße die Sätze für die Tarifklassen nah eigenem Ermessen festzuseßen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarif- klafsensäte ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.

Auch is der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hinsichtlih der Einrichtung direkter Tarife die für die len Staatsbahnen jeweilig bestehenden Oen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderli erahtet wird. :

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der

anzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem in den

Actikeln 239b und 185b des Handelsgeseybuhs in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Kommanditgesellshaften auf Aktien und die Aktiengesellshaften, vom 18. Juli 1884 (R.-G.-Bl. S. 123 ff.) vor- eshriebenen Reservefonds (Bilanz - Reservefonds) einen Spezial- Reservefonds nah den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden.

Der Erneucrungs- und der Spezial-Reservefonds sind sowohl von einander, als au von anderen Fonds der Gesellschaft e zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel.

In den Erneuerungsfonds hen: e

a. der Erlôs aus den entsprehenden abgängigen Materialien ;

b. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rück- lage, deren Höhe dur das Regulativ festgeseßt wird :

c. die Zinsen des Erneuerungsfonds. |

Der Spezial-Reservefonds dient zur Bestreitung von solhen dur außergewöhnlihe Glementar-Ereignisse und größere Unfälle hervor- gerufenen Ausgaben, welche erforderlih werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ents- \sprehenden Weise erfolgen kann.

In den Spezial-Reservefonds fließen :

a. ver Betrag der nah dem Gesellschaftsvertrag verfalleaen, niht abgehobenen Dividenden und Zinsen; : :

b. eine im Regulativ festzuseßende, alljährlih den Betriebsein- nahmen zu entnehmende Rüdcklage;

c. die Zinsen des Spezial-Reservefonds.

Erreicht der Spezial-Reservefonds die Summe yon 75 000 , so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds niht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ift.

Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver- einnahmten und nicht sofort zur wand ne, gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

Läßt der Uebershuß eines Jahres die Deckung der Rüklagen zum Erneuerungs- oder Spezial-Reservefonds niht oder niht voll-

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ftändig zu, so ist das Fehlende aus den Uebershüssen des oder der folgen- den Betriebsjahre zu entnehmen. Ae ungen hiervon sind mit (Be- nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für dle Rücklagen geht der Ss em Spezial-Reservefonds vor.

Der Konzessionar is verpflichtet : :

a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurihten, der Regierung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlihen Betriebsrehnungs- abs{chluß einzureihen und seine Kassenbücher vorzulegen ;

þ. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rech- nungsjahr zu Grunde zu legen ;

c. die von den Aufsihtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erahteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den Aufsihtsbehörden in den von ihnen fefst- geseßten Fristen einzureichen.

X, Der Konzessionar ift es hinsihtlich der Beseßung der Subaltern- und Unterbeamten|tellen mit Militäranwärtern, insoweit sie das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staats-Eisenbahnverwaltung in dieser Beziehung und insbesondere bezüglih der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch ergebenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öôffentlihen Arbeiten nah Maßgabe der Grundsäge, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c., vom 27. März 1872 für die Staats- eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nah Maßgabe der jeßt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsäße Pensions-,

ittwen- und Unterstüßungskassen einzurihten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu zan

Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sh nach dem Eisenbahn-Postgeseßze vom 20. Dezember 1875 („Neichs-Geseyblatt*“ für 1875 S. 318) und den dazu RL N Vollzugsbestimmungen, jedo mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von aht Jahren vom Beginne des auf die Betriebseröffnnng folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 („Zentralblatt für das Deutshe Reih“, S. 380) ge- troffenen Bestimmungen treten. i

Sofern innerhalb des vorbezeihneten Zeitraums in den Ver- hältnissen. der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder dur den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine pg eintreten follte, durch welche nah der Ent- sheidung der obersten Reichs-Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigen- haft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbahn-Postgeseß mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in Anwendung.

XITII.

Der Konzessionar ift verpflichtet, fich den bezüglih der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlaffenen oder fünftig für die Eisen- bahnen im Deutschen Reih ergehenden geseßlihen und regle- mentarishen Bestimmungen zu E

Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionar die- jenigen Verpflihtungen zu übernehmen, welhe für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten. L

V

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenußung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der öffent- lichen Arbeiten festzuseßende BeERT EIE Bahngeldsägze vorbehalten.

Nach Eröffnung des Betriebs if der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen, fowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister der öffentlihen Arbeiten solhes im Verkehrs- interesse oder im Interesse der Bitriebssicherheit oder im Interesse der Landesvertheidigung für erforderlich erahtet. Soweit diese An- forderungen lediglich im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, sind die desfallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nicht im Wege der Geseßgebung andere, für den Konzessionar alsdann maß- gebende Bestimmungen (vergl. Artikel T) getroffen werden. Jm übrigen fallen die betreffenden Kosten dem Konjesfionar zur Last.

Sollten nah dem Ermefsen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs-Aufsichtsbehörde die Vorausseßungen weg- fallen, unter denen auf die Bahn bei threr Konzessionierung die An- wendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ist (vergl. Artikel X11 am Schluß), so ist der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeihneten Ministers die baulihen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Haupteisenbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprehend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflihtung innerhalb der ihm dieserhalb geseßten frift nicht nah, so hat er aut Verlangen der Staatsregierung das

igenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und c des 42 des Eisenbahngeseßes vom 3, November 1838 bezeihneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeichnenden Dritten abzutreten. Ante

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde an das eingangs bezeihnete Gründungscomité, sowie ihre Veröffent- lihunz in Gémäßheit des Geseßes vom 10. April 1872 (,Geseßz- Samml.“ S. 357) erfolgt erst, nachdem der Staatsregierung der m den Konzessionsbedingungen in volle Uebereinstimmung zu feßende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner die Hinterlegung der unter Art. VIII 4 vor- ge|hriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde ftattgefunden hat, und nachdem endli die Gesellshast rehtzeitig und rehtsgültig errichtet ift.

In leßterer Beziehung wird bestimmt, daß binnen einer von heute ab zu berehnenden sechsmonatigen Aus\s{lußfrist die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzesfion übereinstimmend be- fundenen Gesellschaftsvertrags in das Handelsregister bewirkt werden muß, zu welhem Zweck dem Handelsgericht eine beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde und die Erklärung der Staatsregierung g lih jeux cbereinstimmung vom Gründungscomits egen ind.

ird di Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbei- geführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne weiteres com g welchem Falle jedo die hinterlegte Kaution zurückgegében werden foll. j

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insfiegel.

Gegeben Neues Palais, den 25. November 189%.

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au Hohenlohe l E ei v r h quel. elen. Sr herr Sr bniaet zus S vellendorff,

Bosse. iherr Marschall von Gie Freiherr von Hammerstein. Schönstedt.