1896 / 107 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 May 1896 18:00:01 GMT) scan diff

E S E E E N R A EEE E

praktischen Leben ftchen und nicht bloß die Sahe von der Einseitig- Feit des Fachmannes aus auffassen. Meine Herren, wenn wir uns die Orgçanisation in der Lokal-

“inftanz fo etwa konstcuieren, die Kompetenz und die Befugnisse des

Physikers in den Kreisen und Städten näher feststellen, selbständiges Einschreiten ihm gestatten unter gewissen Kautelen —, dann wird damit {hon sehr viel gewonnen sein. Ob es zu diesem Behufe nun erforderlich und nüßlih sein wird, die gerihtlihe Medizinalpolizei gänzli zu trennen von der wenn ih den Ausdruck mal gebrauchen darf administrativen Seite der Sache, das is eine andere Frage. Im früheren Königreich Hannover bestand diese Einrichtung und hat sih meines Wissens sehr gut bewährt. Zu der Ausübung der eigentlichen gerihtlihen Medizin gehören auh folhe spezifischen und besonderen Kenntnisse, die man in der Regel dem Physikus nicht zutrauen kann : schwierige chemische Untersuchungen und derartige Sachen ; dazu muß doch ein besonderer Fahmann in der Regel vorhanden sein. Ob es, meine Herren, gerathen ift, ftatt die Gehalte der jeßigen Physiker zu erhöhen, den Physikus überhaupt zu einem feftbesoldeten Beamten zu machen und gar niht mehr auf die Praxis zu verweisen, oder ob die Bedenken überwiegen, welche der Herr Vertreter des Kultus- Ministeriums schon dagegen vorgetragen hat, das wird auch eine Frage sein, die noch zu entscheiden ist. Nun hat der Herr Vertreter des Kultus - Ministeriums die schwierige Or- ganisation in den Bezirken und Provinzen son berührt, da würde ich persönlich auch dafür sein, daß wir in keinem Fall eine Organisation machen, welche nur eine separate medizinische Behörde darstellt, losgelöst von der ganzen übrigen Verwaltung. Endlich darf ih den leßten Punkt au wohl berühren: Wenn meine gesammte Auffassung richtig ist, daß die öffentlihe Gesund- heitspflege und die Medizinalpolizei eigentlih ein integrierender Theil der Gesammtverwaltung iff und niht wohl davon ge- trennt werden fann, so wird man auch auf die Frage fommen müssen, ob nicht hier in der höchsten Instanz auch eine Aenderung zu treffen is (sehr richtig!), ob es vielleicht noth- wendig ist, die jeßige Verbindung mit dem Kultus-Ministerium bei- zubehalten, oder ob es sich vielleiht empfiehlt ih will über alle diese Dinge gar keine Meinung äußern —, die ganze Medizinalver- waltung mehr in die Hand des höchsten Vertreters der aligemeinen Landesverwaltung, nämlich des tnisters des Innern zu verlegen. (Sehr richtig!) Ja, meine Herren, wenn Sie nun schen, daß solhe Fragen zur Entscheidung stehen, und daß es bedenküch ist, eine Sache von vornherein beim verkehrten Ende oder bei einem Zipfel anzugreifen, daß man sih wenigstens über das Ziel, welches man erreichen will, ganz klar sein muß, und, wie der Herr Vertreter des Kultus-Ministeriums \{chon die Güte hatte, zu \{ildern, mir im Juli vorigen Jahres ein Entwurf, noh nicht einmal ein Gesetzentwurf, sondern Grundzüge vorgelegt werden, Grundzüge, die ih wesentlih nach den hier angedeuteten Gesichtspunkten beurtheile, nun aus dem Umstand, daß nicht {hon in dieser Session ein ferti- ger Entwurf vorgelegt wird, kfonkludiert wird, daß der Finanz-Minister in seiner kurzsichtigen Unfähigkeit lediglich die Sache aus kleinlichen, fiskalishen Rücksichten zu Falle gebraht habe, das zeigt doch einen Grad von Dreistigkeit auf der einen Seite und Unwissenheit auf der anderen, den man nux bewundern kann. (Heiterkeit. Sehr gut!)

Meine Herren, nun möchte ih aber darauf hinweisen, daß wir die Lage doch au nichi fo sebr übertreiben und unsere Zustände nicht zu \{chlecht machen dürfen. Meine Herren, wer seit 30 Jahren in der Sache als Verwaltungsbeamter gearbeitet hat und als Privatmann thätig war und unsere heutigen sanitären Zustände und die Zustände unserer öffentliGen Gesundheitspflege mit der damaligen Zeit ver- gleiht, der darf doch nit allzu sehr unsere Zustände als ganz un- haltbare und höŸhst erbärmliche schildern. (Sehr richtig!) Meine Herren, denken Sie do an die kolossalen sanitären Verbesserungen, tie in faft allen großen und vielen kleinen Städten eingetreten sind mit Aufwand folossaler Kosten. Meine Herren, ih erinnere an die Kanalifation, die Wasserleitung, Krankenhäuser, Irrenanftalten, ih will das nicht Ulles auf- zählen, denken Sie an die ungeheuer segensreihe Thätigkeit der Provinzial- rerwaltungen, namentlich nah dem Dotationsgefeß auf diesem Gebiet; denken Sie, daß selbst jeßt auf dem Lande vielfah s{chon fast ganze Kreise, wenigstens zahlreihe Dörfer sehr zweckmäßige und heilsame sanitäre Maßnahmen, beispielsweise Wasserleitungen gemacht haben, daß das Drängen und der Fortschritt na dieser Richtung immer weiter geht; denken Sie an die eminent segensreihen Folgen des Krankenkassengesetes, der ganzen sozialpolitishen Geseygebung. So ift doch klar, daß wir in vollem Fortschritt seit 30 Jahren find, und daß man die gesammte Behördenorganisation übershäßt. In der öffentlichen Gesundbeitépflege muß der einzelne, der sachverständige Arzt, müssen gemeinnüßige Vereine, Kommunen, Kreise und Provinzen die Hauptsache thun. Das wird auch immer der Fall sein, mögen Sie eine Behördenorganisation für den Staat machen, welche Sie wollen. Aber au was das einzelne Eintreten des Staats betrifft, haben wir doch keine shlechten Erfahrungen. Drei Jahre hintereinander ift es gelungen, durh das Einschreiten des Staats und Gewährung der Mittel aus der Staatskasse die von Rußland einbrehende Cholera zurückzuhalten. Wir haben auh auf diesem Gebiete durhaus keine so screcklich schlechtea Erfolge, wie es dargestellt wird.

Das Ergebniß meiner Bemerkungen ist also dieses: ih erkenne die Nothwendigkeit einer Reform der Medizinalverwaltung und ihrer öffentlichen Thätigkeit, namentlih auf dem Gebiet der Gesundheits- pflege, durchaus an. Ich bin durchaus bereit, nah Maßgabe der Mittel, die uns zur Disposition stehen, dabei von meinem Stand- punkt aus mitzuwirken; ich bin tief durhdrungen von der humani- tären Seite der Aufgabe und unterschreibe ebenso, daß selbft der- jenige, der dafür kein Herz hat, aus reiner finanzieller Berehnung mitwirken muß und auf diesem Gebiet Opfer zu bringen wohlthun würde; denn daß durch die großen Opfer, die allerdings für sanitäre Maßregeln nöthig sind, weit größere Opfer auch in materieller Beziehung erspart werden, hat {on mein Freund, der verstorbene Medizinal-Rath Varrentrop, einer der ersten Vorkämpfer auf diesem Ge- biet, in der Stadtverordneten-Versammlung von Frankfurt sehr oft ziffer- mäßig nachgewiesen. Jeder Vertreter einer großen Kommune oder in der Verwaltung Thätige kann sich das leiht berechnen.

Also, wenn die Frage noch nit gelöst ist, so liegt es jedenfalls nit an fisfalisher Enghérzigkeit. Wir werden natürlih auch auf diesem Gebiet prüfen, welhe Mittel für welhen Zweck erfordérlih und nothwendig sind, und ob man auch in billigerer Weise dieselben

machen. Aber die beiden Ressorts können nicht allein die Frage er- ledigen, sondern nur zusammen mit dem Ministerium des Innern, welches jedenfalls dabei ein Hauptwort mitsprehen wird. Ob es gelingen wird, {hon einen vollständigen, nah allen Richtungen ausgearbeiteten Entwurf dem nächsten Landtag vorzulegen, weiß ih niht; ich will solhe leihthin gegebenen Ver- sprehungen nicht machen. Die Sache is aber in voller Arbeit.

vorgehen will und vorgehen kann; ob man, wenn man über den ganzen Plan, über das Ziel, welches shließlih zu erreichen ist, sich klar geworden und in Uebereinstimmung ift, erst an einer Stelle be- ginnen soll, niht im Unklaren darüber, wohin man s{hließlich steuern will, sondern als Anfang der Beschreitung etnes Weges, der zum Ziele führt, welhes einem klar vor Augen |teht.

Also ih glaube, nach den früheren Beschlüssen des hohen Hauses und nah der Stimmung, die der Antrag hier gefunden hat, wohl annehmen zu dürfen, daß in Bezug auf das Ziel wenigstens, welches zu verfolgen, die Regierung und der Landtag einig sind. Ob das in demselben Maße der Fall sein wird, wenn wir nachher an die Ausführung fommen! Es fiel mir auf, daß der Herr Begründer des Antrags verlangte, daß niht bloß Techniker wie jeßt bei jedem Bau mitwirken müssen, sondern au ein Physikatëbeamter. Ja, meine Herren, als wir die kleine Gebührenforderung hier stellten und daß auf dem Lande eine bessere Baukontrole sein soll, die ja auch nah der sanitären Seite hin wirkt, stellte der Herr Abg. Sattler sofort den Antrag, die Gebühren zu streihen. Man wollte gar keine tehnische Beaufsichtigung der Bauten auf dem Lande und das ganze Haus stimmte ihm zu und die Regierung mußte zurückmarschieren. Jeßt Flatscht das Haus Beifall den Worten des Herrn Antragstellers, daß nit bloß ein tehnisher, sondern auch ein Physikatsbeamter gehört werden müsse. Aber wenn nachher die Sache real wird, wenn sie wirkli durchgeführt werden soll, was dann dieselben Herren, die heute Beifall geben, sagen werden, is eine andere Frage. Wenn die Seite der Frage erwogen wird, welche Mehrkosten den Gemeinden und Ver- bänden aus einer folhen stärkeren Anspannung der öffentlihen Ge- sundheitspflege erwachsen, da wird vielleiht auch das Gesicht etwas länger werden. Jch mache von vornherein darauf aufmerksam, daß dann die Sache nicht fo leicht ist zu behandeln, wie hier, wo man im allgemeinen ih für eine gute Sache gern ausspriht. (Bravo!

rets.)

Ministerial-Direktor Dr. von Bart #\ch dankt dem Abg. Grafen Douglas für seine Mitwirkung bei der Medizinalreform und seine Anregungen dazu, die vielfach vom Ministerium befolgt seien.

Abg. von Tiedemann- Labischin (fr. kons.) meint gleichfalls, daß die Frage nicht von dem Gehalt und der Priyatpraxis des Kreis: physikus abhänge, sondern davon, ob die ganze Organisation den An- forderungen der öffentlihen Gefundheitspflege gewachfen sei. Der Kreisphysikus trete nur auf Requisition ein, er gehöre zu den Be- amten, die am meisten Jnitiative haben; er habe eine Zwitter- stellung, er sei halb Beamter und halb Privatmann, und das kônne zu unleidlichen Konsequenzen führen. Nach dem Muster von Hannover empfehle es si vielleicht, die gerichtliche Medizin dem Kreis- physikus abzunehmen und besondere Gerichtsärzte anzustellen. Gs müsse ein Organ geschaffen werden, dessen Aufgabe lediglih der öffentlihen Hygiene zugewendet sei. Diese Medizinalbeamten dürften allerdings nicht völlig selbständig sein denn selbst ein ganz tüchtiger Arzt könnte einmal über das Ziel hinausshießen —, sie müßten vielmehr ihre Anträge an den Landrath rihten. Redner erklärt, nur für den erften Theil des Antrags stimmen zu können, und beantragt mit Rücksicht darauf, daß der Antrag finanzielle Folgen habe, die Ueberweisung desfelben an die Budgetkommission oder eîne besondere Kommission von 21 Mitgliedern.

Abg. Bandelow (konf.) erklärt, daß seine Freunde dem Antrage sympathisch gegenüberstehen, will die Frage in einer Kommission ein- gehend geprüft wissen und befürwortet die Ueberweisung des Antrags an die Budgetkommission.

Abo. Langexhans (fr. Volkëp.): Die Mehrzahl der Aerzte hält die Organisation thres Standes in Aerztekammern und Aerzteauss{chuß nicht für crforderlih, Ehrengerihte mögen für Rechtsanwalte, die gewissermaßen Beamte seien, heilsam fein; was soll eine lolche Einrichtung aber für die Aerzte? Wer keine Ehre im Leibe hat umgeht doch die Entscheidung des Ehrengericts;; die Chre kann durch das Ehrengeriht niemandem eingeflößt werden. Mit diefer Organi- sation ist die Regierung zu {nell vorgegangen. Eine Standes- ordnung für die Aerzte is nur mit Aenderung der Gewerbeordnung möglich, und die können wir niht ändern. Die öffentliche Hygiene mul dem Ministerium des Innern übertragen werden, und zwischen dem Ministerium und den Bezirksregierungen muß eine Zwischen- instanz geschaffen werden. Auf den Universitäten muß mehr Ge- legenheit zur Ausbildung als praktisher Arzt geschaffen werden. Anstatt der Einführung der Ehrengerichte sollte man lieber eine richtige Reform des Medizinalwesens vornehmen.

Abg. Dr. Martens (nl.): Der NRegierungskommissar hat eine Anregung nicht für nöthig erklärt; wir wollten mit unserer Resolu- tion nur auf die Nothwendigkeit der Neform zum Besten der Bevöl- ferung hinweisen. Schwierig ist die Reform allerdings. Der Kreis- physifus muß fo gestellt werden, daß er im Hauptamt thun kann, was er jeßt nur nebenamtlih zu thun hat. Eine befondere Sanitätsbeßörde zu schaffen, ist nicht unsere Absicht, aber eine weiter gehende JZnitiative muß der Kreisphysikus erhalten; in besonders dringenden Fällen muß er provisorisch eine Maßregel erlassen können, die dann der Be- stätigung dur die Verwaltungsbehörde unterliegt. Kein Kapital ift beffer angelegt, als das für die Verbesserung der Gesundheits- verhältnisse verwendete. Dem Antrage auf Ueberweisung des Antrags an die Budgetkommission stimmen wir zu.

Abg. Shmidt- Warburg (Zentr.) spricht namens seiner Freunde seine volle Zustimmung zu dem Antrage aus, immt auch der Ueber- weisung an die Budgetkommission zu. Es handle sih hier um eine sehr lange Seeschlange, länger noch als das Schulgesep. Schon die Thronrede vom 21. November 1850 enthalte die 4 etnerkung: „Ein Gesetzentwurf über die Medizinalreform wird Ihnen in nächster Zeit mitgetheilt werden.“ Sein seliger Vater sei der Verfasser des da- Ualigen Entwurfs gewesen, der wegen der politischen Zeitverhältnisse nit zur Erledigung gekommen fei, und das auf das Ministerium Ladenberg folgende Ministerium Raumer habe den Entwurf einfach zu den Akten gelegt. Jeßt scheine man mit der Reform von Jahr zu Jahr um ines Schritt zurückzukommen, denn E der vorjährigen Erklärung des Kultus-Ministers hätte man eine orlage in dieser Session erwarten müssen. Erfreulich sei die Erklärung, daß der Finanz- Minister nit der Hemmschuh sei. Hoffentlih einigten sich die drei Minister des Innern, der Finanzen und des Kultus nun bald darüber.

Ein Schlußantrag wird angenommen. un

Abg. Kruse tritt in seinem Schlußwort einigen Bemer- fungen des Regierungskommissars entgegenund hält es für gut, daß dem Finanz-Minifter die Medizinal-Angelegenheiten übertragen würden, denn er habe großes Verständniß daflir gezeigt. :

Der Antrag Kruse-Martens wird der Budgetkommission

überwiesen.

Sn nach 41/2 Uhr. Nächste Sigung Dienstag 11 Uhr. Gergeseb; Gesey Über die Erweiterung der Genossenschafts- asse. |

Man wird aber auch erwägen müssen, ob man vielleicht s{rittweise

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks G an Ver Nuhr und in Dr C e

An der Ruhr sind am 4. d. M. gestellt 11 365, niht rechtzeitig gestellt keine Wagen. y :

úIn Oberschlesien find am 2. d. M. gestellt 3735, niht rets ¿eitig gestellt keine Wagen.

; Zwangs-Verfsteigerungen.

Beim Königlihen Amtsgericht T1 Berlin standen am 2, Mai die nahbezeihneten Grundstücke zur Versteigerung: Behren- straße 17, dem Baumeister Walter Hentshel gehörig; Nuzungswerth 12 880 4; für das Meistgebot von 402 000 „4 wurde der Königliche Baurath Ludwig Heim, Rauchstraße 16, Ersteher. Königsbergerstraße 34, dem Schlossermeister Gottlieb Manchs gehörig; Fläche 10 a; Nußungswerth 16 740 4; Meifst- bietender blieb der Kaufmann Moriß Levin, Belle-Allianceplah 13, mit dem Gebot von 203 100 4 Am Weidenweg 12, der Frau Kaufmann Valesca Roeseler gehörig; Fläche 6,85 a; Nußungs- werth 9320 (A; Meistbietende blieben die Fabrikanten A. und W. E Ee zu Nieder Oderwiß in Sachsen mit dem Gebot von

7A

Vom Berliner Pfandbrief - Institut find bis Ende April 1896 18788400 M 34%, 21587400 4°%, 45 741 600 M 43 9%, 9717900 A 59% alte Pfandbriefe und 9158 700 A 3 9/0 und 18688000 M 3} 9% neue, zusammen 123 682 000 A Pfandbriefe ausgegeben worden, wovon noch 13 210 200 6 34 9/0, 10265 400 A 49/0, 10263 300 A 4} °/e, 1 923 600 A 5 9/6 alte und 9088200 M 39/9 und 18 688 000 M 34 0/0 neue, zusammen 63 438 700 (6 Pfandbriefe von den Grundstücks- eigenthümern zu verzinsen sind. Angemeldet zur Beleihung in Neuen Berliner Pfandbriefen sind bis zum 30. April d. J. 134 Grund- stücke mit einem Feuerversiherungswerthe von 28 357 675 4 Zus gesichert, aber noch nicht abgehoben sind 10 114500 M 2

Die Betriebseinnahmen der Ostpreußischen Südbahn betrugen im April 1896 nach vorläufiger Feststellung im Perfonen- verkehr 83313 #, im Güterverkehr 194911 #Æ, an tra- ordinarien 20 100 M, zusammen 298 324 4, darunter auf der Strecke

ischausen—Palmnicken 5486 #4, im April 1895 nah vorläufiger eststellung 285 364 4, mithin gegen den entsprechenden Monat des

orjahres mehr 12 960 4, im Ganzen vom 1. Januar bis 30. April 1896 18395 392 „6 (vorläufige Einnahme aus rufsischem Verkehr nah russishem Stil), gegen vorläufig 1254492 Æ im Vorjahre, mit- hin gegen den entsprehenden Zeitraum des Vorjahres mehr 140 900 Æ, gegen die endgültige Einnahme mehr 52 686 M

Bréslau, 4 Mi (W. T. B) Getreides und Produktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 1009/6 exkl. 50 4 Vere brauchéabgaben pr. April 51,39, do. do. 70 4 Verbrauchsabgakea pr. April 31,50. i

Magdeburg, 4. Mai (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn- zuder exfl,, von 92% —,—, Kornzuder exkl. 889%/o Rendement —,—, Nachprodukte exfl., 7509/6 Rendement 10,00—10,75. Ruhig. Brotraffinade 1 25,2%. Brotraffinade II1 25,00. Gem. Raffinade mit Fafi 24 75—25,25. Melis I mit Faß 24,590. Ruhig. Rohzucker 1, Produft Transito f. a. B. Hamburg pr. Mai 12,524 bez. und Br., pr. Juni 12,70 bez. und Br., pr. Juli 12,80 Gd., 12,82} Br., pr August 12,924 bez. und Br., pr. Ofktober-Dezember 11,92 bez, 11,95 Br. Ruhig.

Leipzig, 4. Mai. (W.T.B.) Kammzug-Terminhandel, La Plata. Grundmuster B. pr. Mai 3,25 4, pr. Juni 3,274 M, pr. Juli 3,30 4, pr. August 3,324 #4, pr. September 3,35 K, pr. Oktober 3,25 4, pr. November 3,35 „#4, pr. Dezember 3,395 H, pr. Januar 3,37} A, pr. Februar 3,40 4, pr. März 3,40 Æ, pr. April 3,40 A Umsay: 40 000 ks Schwach. i

Bremen, 4. Mai. (W. T. B.) Börsen - Schluß - Bericht. Raffiniertes Petroleum. (Offiziele Notierung der Bremer

etroleum-Börse.) Geschäftslos. Loko 5,65 Br. Russisches Petroleum, ofo 5,45 Br. Schmalz. Fest. Wilcor 27} A, Acmour shield 264 „e, Cudaby 274 A, Choice Grocery 274 «3, White label 274 ch4, Fairbanks 5 4. Sveck. Ruhig. Short clear middling loko 245 3. Reis. Abgeber zurückhaltend. Kaffee fes. Baumwolle sets Upland middl. loko 414 &§. Wolle: Umsay 68 Ballen. Tabac. 95 Seronen Carmen, 70 Paken Sumatra. :

Hamburg, 4. L D. E D Getreidemar?t. Weizen loko ruhig, holsteinisher loko neuer 153—154. Roggen loko rubig, hiesiger —, mecklenburger loko neuer 127—130 russischer Li, ruhig, 83—84. Hafer ruhig. Gerste rubig. Rübsl (unverzollt) fest, loko 47. Spiritus ruhig, pr. Mai-Juni 16F Br., pr. Junt-Juli 167 Br., per August-September 17} Br., per September- Oktober 174 Br. Kaffee fest. Umsay 2500 Sack. Petroleum be- kzuptet, Standard white loko 5,70. A

Kaffee. (Nachmittagsbericht.) Good average Santos pr. Mai 684, pr. September 644, pr. Dezember 60, pr. März 59%. Behauptet. Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Nüben - Rohzuder 1. Produkt Basis 88 9% Rendement neue Ufance, frei an Bord Hamburg pr. Mai 12,45, pr. Juni 12,60, pr. Auguft 12,85, pr. Dktober 12,00, pr. Dezember 11,824, pr. März 12,10. Matt. :

Wien, 5. Mai. (W. T. B.) Die Brutto - Einnahmen dec Orientbahnen betrugen in der 16. Woche (vom 15. April bis 21. April 1896) 201064 Fr.,, Abnahme gegen das Vorjahr 20 694 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis 21. April 1896) betrugen die Brutto - Einnahmen 3 127 994 Fr., Zunahme gegen das Vorjahr 387 070 Fr. L

Nusweis der öfsterreihisch- ungarishen Staatsbahn (öfterreihishes Ney) voin 1. bis 30. April 2035 746 Fl., Mehr»

einnahme gegen den entsprehenden Zeitraum des vorigen Jahres 66 861 Fl.

N o York, 4. Mai. (W. T. B.) Die Börse eröffnite träge und erhielt sich so durchweg. Der Schluß war lustlos bet festen Kursen. Der Umsay der Aktien betrug 111 000 Stü.

Heute wurden 2 150 000 Dollars Gold zur Ausfuhr nach Rufiland über Deutschland bestimmt.

Weizen eröffnete gwas und gab auf allgemeine Liquidation, sowie auf schwächere Kabelberihte und günstiges Wetter in den Winterweizengebieten im Preise nah während des ganzen ae en? verlaufs mit wenigen Reaktionen. Mais infolge von großen An- künften und 8 tigen Seer ten fallend während des ganzen Börsenverlaufs mit wenigen Reaktionen. j

Waarenbericht. Baumwolle - Preis in New - York 8/16, do. do. in New-Orleans 711/16, Petroleum Stand. white in NewrPort 6,95, do. do. in Philadelphia 6,90, do. rohes (in Cases) 7,85, do. Pipe line Certif. pr. Mai 125, Schmalz Western fteam 5,06, do. Rohe & Brothers 5,30, Mais pr. Mai pt: do. pr. Zun! 354, do. pr. Juli 358, Rother Winterweizen R eizen pr. Mai 68è, do. pr. Juni 68k, do. pr. Juli 685, do. pr. tember 68}, Getreide- fraht nah Liverpool 1, Kaffee fair Rio Nr. 7 1d do. Rio Nr. 7 pr. Juni T, E pt, DOg E „s Spring-Wheat clears 2,50, Zucker 3}, Zinn j er 10,30.

Visible Supply an Weizen 55519 000 Bushels, do. an

19 000 Bushels, Mais 11 ¿10 000 S) Wie Richter Jenkins in Milwaukee

haben nunmehr sämmtliche Vereinigte-Staaten-Richter, deren Bezirke-

die Tel A fw Ara erührt, das Verkaufs-Dekret d f s8als) vollzogen. e irago 4, Mat. (W. T. B.) Weizen schwähte sich ab während des ganzen Börsenverlaufs au derge Da frage sowie a chwächere Kabelberi te und auf günstiges tter. Jun Verlau machten sh uauige eaktionen bemerkbar. Mais durhweg {ch

ü 8 er. a den pr. Mai 604, do. pr. Juni 614, Mais pr. Mai 28. Schmalz pr. Mai 4,75, do. pr. Juni 4874. Speck short clear 4,2%. Pork pr. Mai 7,90.

Zwecke erreichen kann. Das ift eben die Aufgabe des Finanz-Ministers; aber die Sachen selbs zu fördern , werde ih stets zu meiner Aufgabe

zum Deutschen Reichs-A

M 107

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten ist die nachstehende Uebersicht über die dienstlihen Verhältnisse der An- wärter für das Richteramt in den größeren deutschen

Bundesstaaten und in Defterreis zugegangen. A. Die größeren deutschen Bundesstaaten.

Außer für Preußen liegt das entsprehende Material vor für die Königreihe Bayern, Sachsen, Württemberg, die Großherzogthümer Baden, Hessen, Mecklenburg, Sachsen - Weimar, das Herzogthum Braunschweig, die Freie Stadt Purd, sowie das Reichsland Elsaß- Lothringen. Neben den einshlägigen Geseßen und Verwaltungs- anordnungen sind im Nachstehenden amtliche Mittheilungen der be- treffenden Landes-Justizverwaltungen der Darstellung zu Grunde gelegt. 1. Verhältniß zwischen der Zahl der vorhandenen An- me ret ves Richteramt und dem Bedarf an solchen.

reußen.

Es betrug an Gerichts-Affessoren

der Abgang im Jahre 1895

der Bestand am 1. Januar 1896

im Ganzen

der Bestand am 1. Januar 1895 durch erste etats- mäßige Anstellung Zugang im Jahre 1895 dur Ernennung

aus sonstizen ründen der

durch Zulaffung zur Rechtsanwaltschaft dur Uebertritt in andere Dienstzweige

1749 | 234 179 70 19 502 500 1747

Bon den am 1. Januar 1896 vorhandenen 1747 Gerichts- Affsefsoren waren

gegen | als Ver- g bei Ros ht oder ustiz- echts- gegen Entge M: behörden | anwalten beschäftigt beschäftigt

beschäftigt Zahl | 9/0 Zahl -| 9%

| 786 | 16 217 1019 | 58,33 728 |

Die Wartezeit von dem Bestehen der großen Staatsprüfung bis zur ersten Anstellung in einem Nichteramt betrug in den leßten Jahren durshnittlich 5 Jahre 5 Monate.

ie Zahl der Referendare betrug am 1. Juli A D r iee R P o 2 OUDS E E A e O E e ee A QUBO i S 4 A oa A0 O

Die Zahl der bei den jurifstishen Fakultäten der preußischen

Universitäten ®) immatrikulierten preußishen Staatsangehörigen betrug im Sommer-Semester im Winter-Semester 1886: 1552 1886/87: 1828 1887: 1809 1887/88: 2018 1888: 1890 1888/89: 2094 1889: 1978 1889/90: 2239 1890: 2098 1890/91 : 2242 1891: 2073 1891/92: 2268 1892: 2123 1892/93: 2358 1893: 2248 1893/94: 2643 1894: 2426 1894/95: 2841 1895: 2749 1895/96: 3126

2) Von den übrigen deutschen Staaten haben zur Zeit nur Bayern und Württemberg eine den Bedarf übersteigende Zahl von Richteramts-Anwärtern.

In Bayern ift an die Stelle des in den Jahren 1889 bis 1892 beobachteten Mangels an geprüften Kandidaten seit dieser Zeit der Zustand getreten, daß jährlih etroa doppelt soviel Kandidaten die Befähigung zum Richteramt erwerben und ih dem Justiz-Staats- dient zuwenden, als die zahl der jährlih zur Beseßung gelangenden Anfan sftellen beträgt. Einen Anlaß zu besonderen, den Zudrang einshränkenden Maßregeln hat die bayerische Regierung aus dieser Wahrnehmung jedoch nicht entnommen, da fie den engee en Andran nur als einen vorübergehenden Zustand betrachtet. hatsächlih i auch în den leßten drei Jahren die Zahl der an den bayerischen Universitäten dem Rechtsstudium obliegenden, in Bayern beheimatheten Kandidaten bereits wieder merklich zurückgegangen.

In Württemberg können infolge der Ueberfüllung diejenigen Justiz-Referendare I. Klasse, welche sih dem Justiz-Ministerium für eine Verwendung im Justizdienst zur Verfügung stellen, nicht sofort nach Ablegung der zweiten Dienstprüfung zur Verwendung gelangen, sondern müfsen durchschnittlich mehr als ein halbes Jahr warten.

Auch in der Mehrzahl derjenigen Staaten, in denen ein erheb- licher Beers der He der Richteramtsbewerber über den Bedarf zur Zeit noch nicht besteht, wird für die nähsten Jahre ein Ansteigen der Zahl der geprüften Kandidaten infolge des gesteigerten Zudranges zum Vorbereitungsdiens erwartet. Im Königreih Sachsen wird dies voraussihtlich dahin es daß die für die Gerichte erforderlichen Hilfskräfte weniger als bisher aus den Referendaren und ftatt defsen vorwiegend aus der Zahl der Affsefsoren entnommen werden. In Braunschweig hat die Regierung bereits in den Jahren 1894 und 1895 öffentlich vor der Ergreifung des juristischen Studiums, soweit dabei der Eintritt in den dortigen Staatsdienst Ea! werde, gewarnt. Ein positiver Mangel an Bewerbern für das Richterámt besteht dagegen noch in Mecklenburg.

Der Zeitraum, der in der Regel zwischen dem Bestehen der zum Richteramt befähigenden Prüfung und der ersten Anstellung in einem etatsmäßigen Richteramt liegt, beträgt zur Zeit in

Bayern. . . . . etwa 3—4 Jahre, O a e 3—4 , Württemberg . . . 5 D a 09 1e 2—4 S 3—4 ecklenburg . . S Sawhsen-Weimar . . Braunschweig. . 3—4 e 0a 1—2 , i Sl einzen e 0

Uebrigens besteht in Launen betheiligten Staaten mit Aus-

nähme der Königreihe Sachsen und Württemberg eine gefonderte Vor-

*) Die Zahl der auf außerpreußishen Universitäten die Rechte studierenden Preußen ift nicht ub ne fortlaufende Reihe von Semestern bekannt: im Studienjahr 1891/92 ftudierten von den auf den deutschen Universitäten vorhandenen preußischen Juristen 72,3 %/o auf preußishen Universitäten, 27,7 9/9 auf anderen deutschen Universitäten. Hiernach würden im Studienjahr 1895/96 etwa 4050 Preußen die Rechte studiert haben.

also zusammen

beurlaubt oder unentgeltlih bei

Iustizbehörden

beurlaubt

| 41,67

Zweite Beilage

Berlin, Dienstag, den 5. Mai

bereitung für den höheren Verwaltungsdiens neben der für den höheren Justizdienst nicht. B | IT. Dienstpragmatishe Stellung und dienstlihe Ver- 1) P wendung der Nichteramts-Anwärter. reußen.

Die Gerichts-Assessoren werden ohne Rücksiht auf ihre Anzahl alsbald nah ihrer Ernennung einem Amtsgericht oder Landgericht dder mit ihrer Zustimmung. einer Staatsanwaltschaft zur unentgeltlichen Beschäftigung überwiesen. Sie sind verpflichtet, gegen Gewährung einer Entschädigung die Verwaltung einer Amtsrichterstelle, die Stellung eines Hilfsrichters oder eines Hilfsarbeiters bei der Staats- anwaltshaft zu übernehmen: abgesehen hiervon, ist ihre Zolehuna von dem Orte ihrer unentgeltlihen Beschäftigung nur mit ihrer Zu- stimmung zulässig. Jn disziplinarrehtliher Beziehung werden sie als rihterlihe Beamte angesehen.

2) Bei den übrigen deutshen Staaten sind drei Hauptgruppen zu R Ln fteb

2a. Am nächsten stehen den preußischen Verhältnissen die in Elsaß-Lothringen und beiden Mecklenburg. Hier ist die Beschäftigung der „Gerichts-Assessoren“, soweit sie niht in andere Dienstzweige (insbesondere den Verwaltungsdienst, aber auch Gemeinde- dienst u. \. w.) übertreten und beurlaubt werden, nah dem Vorbilde Preußens geregelt. Die Gerichts-Assessoren sind Beamte und genießen, wenn und solange sie bei einem Landgericht oder Amts- gericht zur Befriedigung eines dienstlihen Bedürfnisses also nicht lediglich zum Zweck ihrer eigenen Beschäftigung als Nichter fungieren, die dienstpragmatishen Rechte eines richter- lichen Beamten, insbesondere in disziplinarrehtliher Beziehung.

: Im Königreich Sachsen is es bisher möglih gewesen, alle Referendare, die sich nach dem Bestehen der Richteramtsyrüfung zu dem Justizstaatsdienste gemeldet hatten, in diesem mit dem Titel Affessor als Hilfsrihter oder als Hilfsarbeiter bei den Staats- anwaltschaften zu verwenden. Dies wird voraussihtlich auch für die nächste Zeit noch durch die verstärkte Nea uns der Affessoren zu der bisher von den Referendaren wahrgenommenen Hilfeleistung bei den Amtsgerichten und den _Staatsanwaltschaften mögli sein. Die aat hauptsählich als rihterliche Hilfskräfte für die a äfte der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit verwendeten Affessoren sind zur Zeit niht Staatsdiener im engeren Sinne des Wortes1), wohl aber Beamte und beziehen Remunerationen im Be- trage von 150 bis 400 A monatlich. Die Staatsdienereigenschaft erlangen sie erst mit ihrer s als Richter oder Staatsanwalt. Es besteht jedoch die Absicht, in nächster Zeit den Affessoren entweder sofort mit, oder doch wenigstens einige Zeit nah ihrer Annahme im Jusftizstaatsdienst die Staatsdienereigenschaft zu verleihen.

In Braunschweig sind nah Î 2 des Ausführungsgeseßes vom 1. April 1879 zum deutshen Gerichtsverfassungsgeseß die Gerichts- Aselorea, nicht als wirklihe Staatsdiener zu betrahten. Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse derselben bestimmt die Landes-Justizverwaltung, insoweit die Geseße oder landesherrlihen Verordnungen keine aus- reichenden Vorschriften enthalten. Sie werden von der Landes-Iustiz- verwaltung einem Amtsgericht, und zwar in der Regel dem Amtsgericht Braunschweig, dauernd zugewiesen und nah vorgängiger Beeidigung durch Uebertragung richterliher Arbeiten in Gemäßheit näherer An- ordnung der Landes-Justizverwaltung beschäftigt. Sie haben die ihnen übertragenen Arbeiten selbständig unter eigener Verantwortlichkeit zu erledigen. Sie Ln verpflichtet, auf Anordnung der Landes-Justizverwal- tung bei einem Landgericht oder bei einem Amtsgericht, welchem sie niht dauernd zugewiesen wurden, als Hilfsrichter Aushilfe zu leisten, sowie die Stellung eines Hilfsarbeiters bei der Staatsanwaltschaft, ins- besondere au die Besorgung der den Amtsanwalten obliegenden Geschäfte zu übernehmen. In diesen Fällen ist ihnen eine nah all- geme Grundsätzen festzuseßende Entschädigung und Ersaß der MReisekosten zu gewähren. Nach Beendigung des ihnen ertheilten Auf- trags sind fie berehtigt, ihre Beschäftigung bei demjenigen Amts- geriht aufzunehmen, welchem sie vor dem erhaltenen Auftrag dauernd zugewiesen waren. Die Disziplinarverhältnisse der Gerichts-Assefsoren u in Braunschweig dahin geregelt, daß die für Richter maßgebenden

estimmungen auch auf Gerihts-Assessoren Anwendung finden, wenn und fo lange dieselben als Richter fungieren; im übrigen können gegen sie Ordnungsstrafen nach Maßgabe der Bestimmungen über nicht richterliße Beamte angewandt werden, und entscheidet über ihre Ent- fernung aus dem Staatsdienst ohne weiteres Verfahren diejenige ihnen vorgeseßte Amtsstelle, welche nah Maßgabe der bestehenden Vor- \hriften im bezüglichen Fall zuständig ist.

In Hamburg werden die Assessoren de nah Bedürfniß bei den Gerichten oder mit ihrer Zustimmung auch bei der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltung beschäftigt. ie Verwendung von Assessoren als Hilfsrihter kennt das dortige Geseß niht. Die Affessoren können also bei den Gerichten nur in engen Grenzen und nit viel anders als die Referendare beschäftigt werden. Dagegen kann der Senat sie zu Vertretern eines Staatsanwalts bestellen. Für ihre D hagen erhalten die bei den Gerichten oder bei der Staatsanwalt|chaft fun- ierenden Affessoren eine Vergütung von monatlich 200 bis 400 4 Vinsitl des Urlaubs unterliegen die Affessoren, je nachdem sie beim

ericht, bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Verwaltung be-

\{äftigt sind, denselben Bedingungen wie die Richter, beziehungsweise die Staatsanwalte oder die Verwaltungsbeamten. Hinsichtlih der Disziplin dagegen ae das für die Richter angeordnete Disziplinar- verfahren auf sie Anwendung. Sie sind also, wie aus biete lebt- erwähnten Bestimmung hervorgeht, rihterlihe Beamte. b. Während in den vorgenannten Staaten die Stellung der zum Richteramt befähigten Anwärter für den höheren Justizdienst sich der rihterlihen Stellung in dienstpragmatisher Beziehung, sowie hin- chtlich der Beschäftigung mehr oder weniger annähert, behalten sie n anderen Staaten, ungeachtet der erlangten Befähigung zum Richter- amt, zunächst die Eigenschaft bloßer Vorbereitungsdiener, wodur A ihre zeitweilize Verwendung in rihterlihen Funktionen nicht chlechthin ausgeshlossen wird. y ;

n eres werden dielenigen Kandidaten des höheren Justizdienstes, welhe die zweite juristishe Prüfung mit Erfolg be- standen und somit die Befähigung zum Richteramt erworben haben, Justiz-Referendare I. Klasse genannt. Sie haben, fo lange sie nicht im JIustizdienst verwendet sind, keinerlei Beamtenstellung, Erst durch eine Verwendung im Justizdienst erlangen sie für die Dauer dieser Verwendung die Sa von Beamten, epo nur in beshränkter Weise (Artikel 1 und 118 des

eamtengesezes vom 28. Juni 1876). Insbesondere findet au während dieser Verwendung keine Anwendung auf die Justiz- Referendarien I. Zu die Vorschrift des Beamtengeseßes, wonach der Entfernung eines Beamten vom Amt ein förmlihes Disziplinar- verfahren voranzugehen hat. Vielmehr können sie durch das Justiz- Ministerium jederzeit und ohne Disziplinarverfahren wieder entlassen werden. Soweit ihre Verwendung im Justizdienst erfolgt, fungieren die Justiz-Referendare I. Klasse als Hilfsarbeiter der Staatsanwalt- haft, als Amtsanwalte, als stellvertretende Amtsrichter oder als Hilfsrihter bei Amtsgerihten. Bei Landgerihten werden niemals

ustiz-Referendare 1. Klafse, sondern aus\{ließlich Amtsrichter als

I Hilfsrichter verwendet. Nur wenige Justiz-Referendare I. Klasse suchen und finden ausnahmsweise Verwendung im Gerichtsschreiberdienst.

1) § 1 des Geseyes, die Verhältnisse der Zivil-Staatsdiener be- treffend, vom 7. März 1835.

nzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

1896.

In Baden werden die in der zweiten Prüfung bestandenen Rechtspraktikanten zu Referendaren ernannt und erhalten eine Urkunde hierüber. Diejenigen Referendare, welche die erste oder do die zweite

rüfungsnote erhalten haben, follen in Bezug auf Verwendung im taatsdiens vorzugsweise berücksichtigt werden.

Die Verwendung erfolgt in der streitigen Gerichtsbarkeit als

Dienstaushilfen oder Dienstverweser bei Amtsgerichten, als Gehilfen in den Sekretariaten der Landgerichte, des Ober-Landesgerichts und au des Ministeriums, als Amtsanwalte und Gehilfen der Staats- anwaltschaften, sowie als Stellvertreter der Staatsanwalte. Die Amtsanwaltschaft ist auss{hließlich mit Rechtspraktikanten und Refe- rendaren befegt. bei Landgerichten ist geseßlih ausgeschlossen. j Au die niht verwendeten Referendare haben {ih übrigens bei einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde, bei einem Anwalt oder bei einem Notar praktisch zu beschäftigen und dem Justiz-Ministerium von der Art ihrer Beschäftigung jeweils Anzeige zu erstatten. That- sählih kommt eine Beschästigun ohne Vergütung zur Zeit kaum vor. Die Disziplinargewalt über Rechtspraktikanten und Referendare steht zunächst den Behörden, bei welchen dieselben beschäftigt find, bezw. deren vorgeseßten Oberbehörden zu.

Das Justiz-Ministerium ist ermächtigt, Rechtspraktikanten und Referendaren die durch die Prüfung erlangte Befähigung zur Praxis und Anstellung wegen unwürdigen Verhaltens auf bestimmte Zeit oder für immer zu entziehen.

n Hessen kann den zum Vorbereitungsdienst (Acceß) zu- allen NRechtskandidaten (Accessisten) der Acceß wegen disziplinarer Versehlungen nah Anhörung der Disziplinarkammer des Can as und verantwortliher Vernehmung des Accessisten durh Entschließung des Ministeriums des Innern und der Justiz im Wege der Disziplinar- bestrafung dauernd oder auf Zeit wieder entzogen werden. Die ge- prüften Gerichts-Accessisten (Gerichts-Assessoren) find ihrer dien pragmatishen Stellung nah nicht als Beamte anzusehen. Sie sollen

bis zu ihrer endgiltigen Anstellung zunächst bei ciner Justiz- Behörde oder einem Rechtsanwalt im weiteren Vorbereitungsdienste Ligen und werden dann im Gerichts\hreiberdien| bei den Kollegialgerihten (als Hilfs-Gerichts\hreiber), als Amtsanwalte, später auch in Fällen vorübergehenden Bedürsnisses einer Aushilfe- leistung bei den Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten, als Staats- anwalte und Amtsrichter klommifsarisch gegen Remuneration verwendet, bis ihre Anstellung in einer etatsmäßigen Stelle erfolgen kann. Dee Fon als Hilfsrichter bei Landgerichten is geseglih aus- geschlossen.

In Sachsen-Weimar findet die Beschäftigung der jungen Leute, welche die zweite juristishe Prüfung bestanden haben, unter thunlichster Berücksichtigung der Wünsche Ls l bei Justiz- als bei Verwaltungs- behörden statt. Die den Justizbehörden zugewiesenen Gerichts-Afefsoren werden vielfah als Hilfsrihter bestellt. Die Gerichts-Assessoren ge- pichen die Stellung als Beamte niht. Sie unterliegen der Ent- lafsung durh das Großherzogliche Staats-Ministerium, falls dieses zu olcher Verfügung fih durch das Verhalten des betreffenden Gerichts»

fessors bestimmt findet.

c. In Bayern haben die geprüften Rechtspraktikanten, welche [a um Anstellung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Gerichts-

chreiber bewerhen, nah der II. Prüfung bis zur Anstellung die Po bei einem Ober-Landesgeri t, einem Landgericht, bei der Staats- anwaltshaft an einem dieser Gerichte, bei einem Amtsgericht, bei einem Rechtsanwalt oder Notar egbl e Bllauens auch können dieselben als Hilfsarbeiter in das Saats-Ministerium der Justiz berufen oder bei einer Kammer des Landtags verwendet werden.

Die Zahl der bei einem Gericht oder bei einer Staatsanwaltschaft aufzunehmenden getiüslen Rechtspraktikanten richtet sich nach der Möglichkeit ihrer zwe gen und vollständigen Beschäftigung. Die Bewilligung zum Eintritt in die Pans bei einem Amts t wird von dem mit der Wgenauen D rast betrauten Ober-Amts- richter, bei einem Ober-Landesgeriht oder Landgeriht von dem Präsidenten dieses Gerichts, bei der Staatsanwaltschaft von deren Vorstand vorbehaltlich der Aufsicht der vorgeseßten Stellen und Be- hörden ertheilt.

__ Richterliche Geschäfte dürfen nas deu in Bayern geltenden gesey- lichen Bestimmungen von gereüiten ehtspraktikanten niht v werden. Infolge dieses Umstandes if die Möglithkeit / einer o wendung von geprüften Rechtspraktikanten zur Bewältigung des laufenden Dienstes bei den Justizbehörden eine ziemli beschränkte.

Eine Anzahl von geprüften Rechtspraktikanten wird als Hilfs- Arbeiter bei den Kollegial-Gerichten, insbesondere zur Unt u der Ober-Landesgerichts- und Landgerihts-Präsidenten in den Pr ial: Geschäften, eine weitere Zahl bei den Amtsgerichten, vorzugsweise zur Unterstüßung der Richter in den Geschäften der nihtstreitigen Rechts- pflege (insbesondere bei Hypothekenbereinigungsarbeiten), dann als

ilfs- Arbeiter bei den Staatsanwaltschaften beschäftigt und für diese ienstleistungen remuneriert. Jn der Pfalz hat eine Anzahl von Rechtspraktikanten als Amtsanwalte bei den Amtsgerichten bezahlte Verwendung gefunden. Die Mehrzahl der geprüften Rechtspraktikanten, welche zum D aden sie adspirieren, praktiziert zur Zeit ohne Bezahlung bei den Justiz-Behörden, wobei jedo diese Behörden zur Bewält gung des laufenden Dienstes auf die Hilfe dieser geprüften Rechtspraktikanten "V Fine nambasie Aoul fadt and noräbengchend Bebbitiania dit ne namhafte Zahl sucht auch vorübergehend Beschäftigun bezahlte Hilfs-Arbeiter bei Amtsanwalten und Notaren. G

Mit LOIs auf diese Verhältnisse und um den Justizdienst- Adspiranten baldigst eine bezahlte Stellung hon vor ihrer Aufstellung als Richter zu verschaffen, hat man in Bayern von jeher je nah der Zahl der vorhandenen Staatsdienst - Aspiranten eine größere oder nngere Zahl die Stellen als Gerichts\hreiber bei den Amts- und

andgerichten mit geprüften Rechtspraktikanten besegt. Diese Uebung ist dermalen in Anbetracht der übergroßen Zahl von geprüften Rechts- praktikanten eine so allgemeine geworden, daß weitaus der größte Theil der eprüften Rehtspraktikanten vor der Anstellung als Richter zum Gerichts- Fbreiker ernannt wird und in dieser Stellung 1 bis 2 Jahre verbleibt. nah nehmen die geprüften Rechtspraktikanten als solche eine eigent- lihe dienstpragmati ge Stellung nicht ein. Nur in so weit sie als Gerichtsschreiber wirkliche Anstellung gefunden haben, oder soweit ihnen funktionsweise ein Amt übertragen ift wie den Amtsanwalten in der Pfalz oder den etwa parabergehend mit der Wahrnehmung von Geschäften von mitra Mternnn eamten betrauten geprüften praktikanten sind fie als Beamte zu erachten. III. Auswahl der L für das Richteramt. . Preußen.

Die Zulassung zum Vorbereitungsdiens erfolgt durch die Er- nennung zum Referendar. Diese wird abgeleden von dem Be- stehen der ersten Prüfung lediglih davon a hängig gemacht, daß a. der Kandidat den überzeugenden Nachweis erbringt, daß thm für die Dauer von fünf Jahren die zum ftandesgemäßen ter»

4 em prterEwen e gefuhert gs G déi . keine Thatsachen vorliegen, welche die Ueberzeugung begrün daß der Kandidat der ulafsung zum höheren Yustidienst un-

würdig ersrint Für den Bezirk eines einzelnen Ober-Landesgerichts kann der

Antrag auf Zulassung zum Berber ge auch aus dem Grunde abgelehnt werden, weil die Js der zug afsenen e in jenem Bezirk bereits eine so große ist, daß eine aus

Eine Verwendung der Referendare als Hilfsrichter -

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