1896 / 108 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 May 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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Abg! Shmid- adt (Zentr.) spricht für § L 4 i Lay s neue en E Ba S Reainbe gegen

8 2a stimmen würden , einige allerdings nur unter der Bedingung

der Annahme des § 2b (Zusay von Phenolphthaleïn). Fei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- ein:

J habe zu dem § 2a mitzutheilen, daß neuerdings festgeftellt worden ist, daß auch ohne Anwendung von Färbemitteln, mit von a 18wärts zu beziehendem, sehr gelbem Oel Margarine mit voller gelber Butterfarbe herzustellen ist. Sie ersehen daraus, daß das beantragte Verbot voraussihtlih wirkungslos sein würde. Wenn Sie das Verbot des Färbens annehmen, so liegt darin immerhin eine gewisse Inkonsequenz, weil dann auch das Färben der Butter ver- boten werden müßte. (Sehr richtig! links.) Uebrigens werden Sie wahrscheinlih das Ziel, was Sie mit diesem Paragraphen er- reihen wollen , nicht erreihen, mögliherweise aber befördern, daß auswärtige Produkte zur Margarinefabrikation bei uns ein- geführt werden, die wir lieber niht einführen wollen. Es gehört aber diese Bestimmung auh zu denjenigen, die zweckmäßiger nah der Ansicht der verbündeten Regierungen fortbleiben, denn man beabsichtigt do niht, der Margarine ein unappetitlihes Aussehen zu geben. Erkennt man an, daß Margarine ein billiges und zu erhaltendes Volksnahrungsmittel ist, dann soll man auch nicht dazu beitragen, das billige Nahrungsmittel unappetitlich zu machen, oder demselben das Ansehen zu nehmen. (Sehr richtig!) Der Schwerpunkt liegt darin, daß man Mittel und Wege findet, die eine sichere Feststellung der Thatsache ermöglichen, daß Margarine als Butter in den Handel gebracht worden is. Zur Erreichung dieses Ziels werden die Be- stimmungen des § 2 a nach_ Ansicht der verbündeten Regierungen nicht

beitragen.

Abg. Weiß (fr. Volksp.): Jh schließe mich diesen Ausführungen an; wenn die Margarine nicht gefärbt werden darf, dann wird man die weiße süddeutshe Butter für Margarine halten, und der bayerische Bauer würde gezwungen werden, seine Butter zu färben. Die Bei- mischung von Margarine zur Butter bildet nur 29/9 aller Fälschungen ; bäufiger fommt der Zusay von Faktoreibutter und namentlih ein hoher Wassergehalt vor. Es ist unlogish, das Färben der Butter, des Genußmittels der Wohlhabenden, zu gestatten, das Färben der Mar- garine aber zu verbieten.

Abg. Graf von Holstein (d. kons.) bestreitet dem Minister gegen- über, daß mit der Färbung der Margarine die Färbung der Butter eben- falls verboten werden müsse. Die Färbung der Butter, führt Redner aus, Ou hauptsächlih für den Hamburger Markt, da die Engländer die gelbe Farbe der Butter verlangen. Bei der Margarine wird aber die gelbe Färbung nur zur Täuschung benußt. Wenn im Januar

elbe Butter geliefert wird, fo ist es doch selbstverständlich, daß das eine Grasbutter sein kann. Die Fälschung der Butter hat überhand genommen. In Berlin sind in verschiedenen Jahren Proben ent- nommen und untersucht worden; 48 bis 68% aller Butterproben haben si als gefälsht erwiesen. Wenn die armen Leute in Berlin auh nur 10 H für das Pfund zu viel zahlen, so geht das in die Hunderttausende. Man verbiete das Färben der Margarine, um den Beamten die Kontrole der Butterfälshung zu erleichtern.

Abg. Müller - Waldeck bält die Bestimmung des § 2a für die wichtigste des ganzen Gesctzes; das gehe namentlih auch aus den zahl- reichen Petitionen hervor. Die Margarine habe ein {wärzlich graues Aussehen; ihre Färbung sei auf Täuschung berehnet, und namentlich würden die Arbeiter geschädigt, welche die Margarine theuer bezahlen müßten, weil fie der Butter ähnli sähe.

Abg. Herb ert begründet den Antrag auf Streichung des § 2a damit, daß dur das Verbot der Färbung die Margarine den Konsu- menten verekelt werden folle. Draußen im Lande sei man empört über diese Bestimmung; die sharfen Worte in den Versammlungen feien nur das Echo der Verhandlungen der Kommission.

Abg. Dr. Barth: Das Färbemittel wird die absichtlichen Fälscher erst recht zur Färbung anreizen; die Vorschrift würde kein Schuß für den Konjumenten sein. Ls

Abg. Steininger (Zentr.) bestreitet, daß die But gefärbt werde, um über die Qualität zu täuschen; in Hamburg werde die Margarine gefärbt für den englisden Export, um dem englishen Geshmack zu genügen.

Abg. Jskraut empfiehlt die Annahme des § 2a und spricht seine Verwunderung darüber aus, daß der Landwirthschafts-Minister auf dem Standpunkt derjenigen - stehe, welhe die Margarine der Butter möglichst ähnlih sehen wollten.

Abg. Wurm (Soz.): Wenn das Färben der Butter erlaubt ift, warum soll das Färben der Margarine verboten werden? Man chikaniert damit nur den Konfumenten ; der Betrug wird dadur nicht verhindert, aber das Publikum wird in Sicherheit gewiegt, als ob es gegen Betrug ges{hütt sei. G

Abg. Graf von Holstein stellt fes, daß die Bauernbutter nicht gefärbt werde; die feinste Exportbutter, die nah England geht, müsse gefärbt werden. Man habe lange nah einer Farbe für die Margarine gesucht; aber das sei niht gelungen. Jedenfalls sei niht danach gestrebt worden, durch die Färbung die Margarine zu veredeln.

Abg. Graf von Bernstorff - Uelzen (b. k. F.): Meine Freunde wollen den unlauteren Wettbewerb verhindern, dazu ist es aber nicht nôthig, die Vorschriften des § 2a und zu erlassen.

Damit schließt die Debatte. j

S 2a wird in namentliher Abstimmung mit 138 gegen 97 Stimmen angenommen; für § 2a stimmen geschlossen die Deutschkonservativen, die Reichspartei, das Zentrum und die Polen; dagegen die Sozialdemokraten, die freisinnige Ver- einigung, die freifinnige und deutsche Volkspartei, die National- liberalen. | Bi

8 2b bestimmt, daß bei der gewerbsmäßigen Herstellung von Margarine oder Margarinekäse auf 100 kg 1 g Phenolphthaleïn zugemisht werden müsse.

Abg. Dr. Clemm- Ludwigshafen erklärt fih gegen § 2 b, weil der as zwar eine Färbung zeige, aber nicht den Beweis liefere, daß die Waare, welcher der Zusatz beigegeben sei, Margarine sei; es föônne ebenso gut Butter oder Schweineshmalz fein. Außerdem sei aber das Auswaschen des Phenolphthaleïns sehr leiht.

Abg. Wurm hält ebenfalls die Kontrolmaßregel für nicht hinreichend; es müßte alle eingeführte Butter und Margarine mit Phenolphthaleïn verseßt werden. Wäre das niht der Fall, fo würde man Margarine vom Auslande als Butter deklarieren und sie dadurch von der Kontrole freimahen. Die ganze Vorschrift würde nur den Betrug befördern. Der Einwand, daß die Auswaschung ‘des Zusaßes nicht leicht sei, fei nit stihhaltig. Eine Knetmaschine könne jeder Butterhändler besißen, denn er müsse verschiedene Buttersorten durhheinander mischen. Die Arbeiter seien so abhängig von ihren Arbeitgebern, daß fie vielfah noch das Wort befolgten: Weß? Brot ih f , deß? Lied ich singe.“ Vielleicht würden die Arbeiter sogar wegen Verraths des Geschästögebeimnisses bestraft, wenn sie von solhen Manipulationen etwas anzeigten. Redner empfiehlt die Streichung des § 2b. E

Abg. Weiß spricht ebenfalls für die Streihung des § 2h.

henolphthaleïn sei durhaus kein unshädliches Mittel; denn die

argarine solle dadur leiht ranzig werden. In der Kommission habe man für die Bestimmung gestimmt, mit dem Vorbehalt, daß Versuche vom Reichs-Gesundheitsamt angestellt würden. Es wäre interessant, zu erfahren, wie diese Versuche ausgefallen seien. Werde der Zusaß beschlossen, dann müßten die sämmtlichen Fabriken Tag und Nacht unter Aufficht gestellt werden, dann müßte ferner die Ein- fuhr von Butter und Margarine aus dem Auslande unter Kontrole gestellt werden.

Geheimer Ober - egierungs -Rath im Reihsamt des Innern Dr. Hopf: Bei der eingehenden Berathung der Kommission haben die Vertreter der verbündeten Regierungen fih gegen § 2b ausgesprochen, und der Bundesrath hat bisher keine Ver- anlassung gehabt, seine Haltung zu dieser Frage zu ändern. Die Versuhe des Kaiserlihen Gesundheitsamts haben die Annahme zweifelhaft ersheinen lassen, daß der Zusaß von Phenolphthaleïn

châdlich si für den Menshen und für die Margarine selbst. Es hat sich ergeben, daß sih bald Veränderungen zeigen, Schimmelbildungen u. #. w, Die weiteren Versuche sind noch nicht abgeschlossen; es ist eine längere Zeit dazu nöthig. Bei frishem Margarinekäse ist Phenolphthaleïn leiht nahzuweifen , aber es sprechen Anzeichen dafür, daß bei altem Käse, weil gewisse Zersezungen ein- treten, der Zusaß niht mehr bemerkbar ist. Die Auswaschung des Phenolphthaleïns is sehr leiht; die dabei verloren gehenden Mengen von Milch ‘und Salz können leiht wieder erseßt werden.

Gegen die Stimmen einiger Konservativen wird § 2b abgelehnt.

Die 88 3—5 erhalten die Bestimmungen über die Be- aufsihtigung der Räume, in denen Butter, Margarine, Margarinekäse und Kunstspeisefette hergestellt werden. (Das Wort „Butter“ ist von der Kommission eingefügt worden.)

Nach ? 4 sollen die Beamten der Polizei und die von der Polizeibehörde beauftragten Sachverständigen den Zutritt u diesen Räumen haben. Die Sozialdemokraten wollen nur

en sachverständigen Beauftragten der Polizeibehörden den Zutritt gewährt wissen, und zwar nur während der Geschäfts- und Betriebszeit.

Abg. Dr. Schneider (fr. Volksp.) unterstüßt diesen Antrag.

Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- stein:

Die verbündeten Regierungen müssen den größten Werth darauf legen, daß diejenigen Bestimmungen, welche dazu dienen follen, eine strenge Kontrole über die Ausführung und Beachtung des Gefeßes zu üben, aufrecht erhalten werden. Dazu gehören auch die Bestimmungen des § 4, weil sie den Polizeiorganen die Möglichkeit gewähren, fest- zustellen, ob und wo Fälshungen vorgenommen werden. Jh bitte also, alle Anträge, welche bezwecken, diese Kontrole zu erschweren, ab- zulehnen.

Abg. Harm (Soz.) befürwortet den Antrag der Sozialdemo- kfraten im Gegensay zu der, nach seiner Behauptung, lediglich agrarishen Interessen dienenden Vorlage.

Die Abgg. von Grand-NRy (Zentr.) und Graf von Holstein weisen Cacao hin, daß die Agrarier felbst beantragt hätten, auch die Butterfabrikation unter dieselbe R zu ftellen.

Der Antrag der Sozialdemokraten wird abgelehnt, und die R 3—5 werden unverändert angenommen.

arauf wird die weitere Berathung abgebrohen. Schluß nah 51/2 Uhr. Nächsie Sißung: Mittwoh 1 Uhr. (Fort- seßung der Berathung des Margarinegeseßes, dritte Berathung der Vorlage, betreffend den unlauteren Wettbewerb, und der Novelle zur Gewerbeordnung; auf eine Anregung des Abg. Singer (Soz.) erklärt Präsident Freiherr von Buol, daß der „Schwerinstag“ an einem späteren Tage der Woche statt- finden solle.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 63. Sißung vom 5. Mai 1896. Ueber den ersten Theil der Sißung ift gestern berichtet worden. : | Das Haus seßt zunächst die zweite Berathung des Geseß- entwurfs, betreffend die Regelung der Richter -

gehälter, fort. Nach § 5 würde das Besoldungsdienstalter der bereits

angestellten Landrichter und Amtsrichter auf den Tag ihrer |

ersten etatsmäßigen Anstellung oder, falls diese Anstellung später als vier Jahre nah dem Tage erfolgt ist, auf den ihr richterlihes Dienstalter gemäß der Verordnung vom 16. April 1879 festgesezt is, auf den vier Jahre nah diesem Tage liegenden Tag bestimmt. Die Kommission hat statt „vier De „Orel SOUTe De

Geheimer Ober-Finanz-Rath Lehnert widerspriht diesem Be- \{luß, weil dadurch eine jährlihe Mehrausgabe von ca. F Million Mark entstehen würde. /

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (konf.) {ließt sich den Aus- führungen des Regierungskommissars an. Für das erforderliche Ueber- gangsstadium genüge das vollkommen, was die Regierungsvorlage biete. Die Richter dürften vor den anderen Beamtenkategorien nicht bevorzugt werden. i ;

Abg. Kirs\ch (Zentr.) hält den Beschluß der Kommission für das wenigste, was die Richter verlangen könnten. Nach der Regierungs-

vorlage erhielten die Richter erst nach sieben Jahren das Gehalt

von 3000 M4 |

Geheimer Ober-Finanz-Rath Leb nert tritt nohmals dem Ver- su entgegen, bei dieser Gelegenheit eine Gehaltsaufbesserung der S vor der allgemeinen Aufbesserung der Beamtengehälter vor- zunehmen.

Abg. Lohmann - Hagen (nl.) \spriht sich für die Kommissions- fassung aus ; damit solle keine Aufbesserung vorgenommen, fondern nur ein Ausgleich dafür geschaffen werden, daß die Richter nach diesem Gese im Anfang langsamer im Gehalt aufsteigen als bisher.

Justiz-Minister Schönstedt :

Meine Herren! Wenn ich hier lediglich als Justiz-Minister stände, so könnte ih ja nur freudigen Herzens dem Antrage der Kom- mission zustimmen, da derselbe eine Verbesserung der finanziellen Lage der Richter bezweckt, die ih an und für sich für durhaus erwünscht halte. Aber, meine Herren, als Mitglied des Staats-Ministeriums fann ih mich doch nicht den allgemeinen Erwägungen verschließen, die gegen die Annahme der Kommissionsbeschlüsse vorgebracht sind, und ins- besondere niht übersehen, welhe Schwierigkeiten dem Zustandekommen des Gesetzes bei dem bestimmt erklärten Widerspruch der Finanz- verwaltung erwachsen werden, wenn es bei den Kommissionsbeschlüssen bleibt. Das eine ist niht zu leugnen, daß der Antrag eine weiter- gehende Bevorzugung der Justizbeamten bezweckt, als sie bereits von der Regierungsvorlage in Ausfiht genommen war, und die Negierungs- vorlage ift ja, wie in ‘der Begründung dargelegt if, {hon von dem Standpunkt ausgegangen, daß eine gewisse Bevor- zugung der Justizbeamten“ gegenüber den Beamten der anderen Verwaltungen berechtigt sei. Wie die Grenze gezogen ist, ersehen Sie des Näheren aus der Begründung der Vorlage ; nur die über vier Jahre hinaus vorgekommene Wartezeit als Assessor in Anrechnung zu bringen auf das Besoldungsdienstalter, be- ruht auf den statistischen Fesistellungen über die Durchschnitts- zeit, welhe die Richter bis zur ersten Anstellung bisher haben durhmahen müssen, und sie is günstiger, als die rein falkulatorishen Berechnungen, die in dieser Beziehung angestellt

sind, es rehtfertigen würden. Db es richtig ist, was der Abg. Loh- mann foeben auszuführen versuht hat, daß die Annahme des Kom- missionsantrags innerhalb der Grenze der bisherigen Dienstaufwen- dungen der Gehälter des höheren Justizdienstes bleiben würde, glaube ih niht ohne weiteres zugeben zu können; selbstverständlich bin ih auch nicht in der Lage, das sofort zu widerlegen und würde das den Vertretern ‘der Finanzverwaltung überlassen müssen. Aber nach den im Justiz - Ministerium angestellten Berechnungen trifft die Sache niht zu. Der Herr Abg. Loh- mann sch{eint von einer, nach meiner Meinung, unberehtigten An- nahme ausgegangen zu sein, von der Eventualität einer starken Stellenvermehrung in den nähsten Jahren, wie sie das geschäftliche Bedürfaiß erfordern würde, und will die etwa daraus bei der Fort- dauer der gegenwärtigen Gehaltsregelung für die rihterlihen Beamten sih ergebenden Vortheile gewissermaßen konservieren. Aber, meine Herren, mit solhen Eventualitäten darf doch nah meiner Meinung bei dem Geseßentwurf niht gerechnet werden, und so sehr ih be- dauere, daß eine weiter gehende Konzession, die in ihren Resultaten allerdings auch nach mé«iner Ueberzeugung eine Gehaltéverbesserung darstellen würde, bei diesem Anlaß nicht erreiht werden kann, so muß ih doch mi der Auffassung der Finanzverwaltung im JIuteresse der Sade selbst anschließen.

8 6 wird in der Kommissionsfassung gegen die Stimmen der Konservativen und *' einiger Zentrumsmitglieder ange- nommen.

Die 88 6 und 7 werden ohne Debatte genehmigt.

Den § 8 (Afessorenparagraph) hat die Kommission ganz gestrihen. Er bestimmte: Die Ernennung der Gerichts- Assessoren erfolgt nah Maßgabe des für den höheren Justiz- dienst bestehenden Bedarfs. Die Referendare, welche die große Staatsprüfung bestanden haben, aber niht zu Gerichts- Assessoren ernannt werden, erhalten ein Zeugniß über das Bestehen der Prüfung und scheiden mit der Zustellung dieses Zeugnisses aus dem Justizdienst aus; sie sind befugt, die Be- zeihnung als Assessor zu führen.

Hierzu beantragen : j

1) Abgg. Busch u. Gen. (kons.), den § 8 in folgender Fassung anzunehmen:

Die Referendare, welche die große Staatsprüfung bestanden haben, erhalten darüber ein Zeugniß und die Befugniß, den Titel Gerichts-Affessor zu führen. Dieselben scheiden aus dem Justizdienst aus. Diejenigen, welhe in den höheren Justizdienst eintreten wcllen, haben ihre Annahme bei dem Justiz-Minister zu beantragen. Die Annahme erfolgt nah Maßgabe des für den höheren Justiz- dienst bestehenden Bedarfs. Das Justiz-Ministerium erläßt die hierzu erforderlichen Ausführungsbestimmungen. ;

2) Abg. Schmieding (nl.), den §8, wie folgt, zu fassen:

Ueber die Zulassung derjenigen Nechtskandidaten, welche die erste juristishe Prüfung bestanden haben und sih zur Vorbereitung für die Befähigung zum Richteramt melden, entscheidet die Justiz- verwaltung nah Maßgabe des Bedarfs. Die Zulassung erfolgt in der Regel nach der Reihenfolge der Meldungen. Die näheren Aus- führungsbestimmungen werden vom Justiz-Minister im Wege des Regulativs erlassen. j A

3) Der Abg. Hofmann (nl.), den § 8, wie folgt, zu fassen : :

Ueber die Zulassung derjenigen, welhe die erste Prüfung bestanden haben und sich zur Vorbereitung für die Befähigung zum Richteramt melden, entscheidet die Justizverwaltung nah Maßgabe des Bedarfs. Die Zulaffung erfolgt in der Regel nah der Reihenfolge der Meldungen. Die näberen Ausführungs- bestimmungen werden vom Justiz-Minister im Wege des Regulativs erlassen. Die Referendare, welche die große Staatsprüfung be- standen haben, werden zu Gerihts-Assessoren ernannt und auf ihren Antrag von dem Justiz-Minister nah Maßgabe des für den höheren Justizdienst bestehenden Bedarfs einem Amts- oder Landgericht oder mit ihrer Zustimmung ciner Staatéanwaltschaft zur vorläufig unentgeltlihèn Beschäftigung überwiesen. Doch ist der Justiz- Minifter berehtigt und auf gestellten Antrag verpflichtet, den zum Gerichts-Assessor Ernannten auch über diesen Bedarf hinaus auf be- stimmte Zeit, auf Verlangen mindestens zwei Jahre, cinem Amts- oder Landgerichte zur unentgeltlichen Beschäftigung zu überweisen. Diejenigen Gerichts-Assessoren, welhe innerhalb Monatsfrist nah bestandener Prüfung feinen Ueberweisungsantrag gestellt haben, {eiden mit Ablauf dieser Frist, die auf kestimmte Zeit über- wiesenen mit Ablauf dieser Zeit oder, sofern die Ueberweisungs- frist verlängert wird, nah Ablauf dieser Frist aus dem Justiz- dienst aus.

Nbg. Noeren (Zentr.): Es fragt sih, ob wir das alte, seit Jahrhunderten bestehende Syflem, daß jeder, der die Befähigung bewiesen habe, im Justizdienst angestellt werden müsse, verlassen wollen zu Gunsten der Auswahl der Richter durch die Verwaltung. Für diesen Zweck hätte man lieber ein besonderes Geseß machen sollen. Die Regelung der Richtergehälter kann obne diefen Para- graphen vorgenommen werden. Ih erinnere an das Lehrerbesoldungs- geseß: die Gehaltscegelung der Lebrer liegt auh völlig im Dunkeln, die Regierung wollte sie ganz unabhängig von anderen Fragen für \sih vornehmen. Und hier erklärt die Regierung die Regelung der Richler- gehälter ohne § 8 für unannehmbar. Die Regierung scheint also auf § 8 das Hauptgewicht zu legen, die Vorlage ist nur gemacht, um den

8 durzubringern. Die Richter wollen lieber auf alle Gehalts- zulagen verzihten, als auf die Unabhängigkeit der Justizpflege. Wir follen Vertrauen zur Auswahl der Justizverwaltung haben, dann soll man uns doch wenigstens sagen, nah welchen Grundsätzen die Auswahl erfolgen soll. Es kann ein jeder Assessor wegen des geringsten Tadels ausgeschlossen werden. Nach Auswahl der Assessoren mit den besten Examen und Ausfhluß derjenigen, gegen welche be- gründeter Tadel vorliegt, bleiben noch etwa 300 Affsessoren jährlich übrig, die völlig gleihwerthig find und von denen der Minister nur 150 gebraucht. ie soll da die Auswahl erfolgen? Etwa durch das Loos oder nach dem Alphabet? Da wird aber lediglich die soziale Stellung entscheiden. Und der Justiz - Minister kennt fie doch nicht alle, die Entscheidung liegt also in den Berichten der aufsihtführenden Richter. Von einer gelegentlihen Bemerkung in der Gesellshaft, von dem ge- legentlichen gesellshaftlihen Ton kann die ganze Zukunft des jungen Pèannes abhängen. Daher wird er dana streben, den Wünschen seines Vorgeseßten möglichst nachzukommen, und die sind von vorn- herein im Bortheil, die darin Uebung und Geschick besißen. So wird ein Streberthum großgezogen, das gerade im Justizdienst am unerträglichsten ist. Die Klagen gegen unsere Justiz gehen nicht auf mangelnde wissenschaftlihe Befähigung der Richter hinaus, sondern auf den großen Formalismus in der RNechtsprehung und die Entschei- dungen nach politischen und sozialen Gesichtspunkten. Dieses System wird durch den § 8 nur gefördert. Die besten Kräfte werden noch mehr zu anderen Verwaltungen übergehen. Der Regierungs-Rath steht ja eine Rangstufe höher als der gleichaltrige Amtsrichter. Hier sollte einmal die Justizverwaltung ihre Energie anwenden, um darin Wandel zu schaffen. Ueberfüllung herrscht in allen Berufszweigen, und unsere Iustiz ist seit 20 Jahren damit fertig geworden. Sorgen Sie für die Erhaltung der Unabhängigkeit unseres Richterstandes! |

Abg. Freiherr von Richthofen (kons.): Jch sehe nicht ein, warum ‘das Publikum die Richter nit mehr für unabhängig anfehen soll, wenn einige ungeeignete Elemente ausgeschlossen würden. In keinem Staat ift der Andrang der Juristen so groß wie in Preußen. Das Gesetz ist A um des § 8 willen gemacht, es handelt sich um zwei verschiedene Bedürfnisse in diesem Gesey: die Alterszulagen und

die Auswahl der Assessoren. Die letztere ist nokhwendig, um die

Einführung der Alterszulagen überhaupt zu ermöglihen. Wir erkennen das Prinzip des § 8 als rihtig an; in der Ausführung haben wir in der Kommission Entgegenkommen bewiesen und andere NVorschläge gemacht, welche die Kommission aber abgelehnt hat. Alle anderen Verwaltungen haben das Recht der Auswahl ihrer Beamten, warum soll also die Justizverwaltung allein darin beschränkt sein ? Der Antrag Hofmann geht uns zu weit. Wenn Sie unsern Antrag annehmen, werden Sie dem Vaterland einen Dienst erweisen.

Abg. Sh mieding (nl.): Die Art der Abhilfe für den Andrang, wie sie § 8 giebt, ist eine Medizin, die {limmer is als das Uebel selbst. Wir sind für eine Regelung des Vorbereitungsdienstes, können aber für den Antrag Busch nicht stimmen.

Die Do: Krause- Waldenburg und Zimmermann (fr. kons.) beantragen, sowohl dem Antrag Schmieding als dem Antrag Hofmann hinzuzuseßen, was der Antrag Busch will; dafür soll im Antrag Hofmann der Theil von „die Referendare, welche die große Staats- prüfung bestanden haben“ bis zum Schluß wegfallen; ferner foll statt „Justiz-Minister“ „Staats-Ministerium“ geseßt werden.

Abg. Dr. Klasing Cu spricht sich für den Antrag Busch aus. Herr Schmieding erkenne mit seinem Antrag felbst an, daß ein UÜebel- Kand bestehe, der beseitigt werden müsse. Die Negierung habe die Vorlage machen müssen, damit das Niveau des Richterstandes nicht herabgeseßt werde. Gin Streberthum werde niht gefördert, er wolle ebenfalls die Unabhängigkeit des Richterstandes aufrecht er- halten. Für den Antrag Schmlteding könne er stimmen, müsse aber auh noch die Korrektur bei den Assessoren nah dem Antrag Busch verlangen. Er bitte um Annahme der beiden Anträge, niht aus parteipolitischen, sondern aus sahlichen Gründen.

Der Antrag Hofmann wird zurückgezogen.

Abg. Oswalt (nl.) will die qualitative Auswahl der Assessoren nicht zulassen, sondern nur die quantitative Beschränkung nah dem Ana Schmieding. Schon der jeßige Rechtszustand, führt er aus, läßt eine gewisse qualitative Auswahl zu, denn es könnten von der Beschäftigung als Referendare ausgeschlossen werden diejenigen, welche dessen als „unwürdig“ erscheinen und sich nicht tadellos führen; auch von der Rechtsanwaltschaft könnten Unwürdige ausgeschlossen werden. Daß die Vorlage diese jeßt bestehenden Bestimmungen aufhebt, ist sogar eine Milderung, die wir aber auf das schärfse zurückweisen, namentlich weil der Rechtsanwaltstand dadur herabgeseßt wird. Sämmtliche Anwaltskammern haben sich gegen die Vorlage aus- gesprohen. Nun foll der Minister, während er bis jeßt nur Un- würdige auss{ließen kann, in Zukunft auch Würdige auéschließen dürfen. Die Nuance der Würdigkeit i viel s{chwerer festzustellen als das Wissen, und sie ist ein fo unbestimmter Begriff, daß wir darauf kein Gcseß aufbauen können. JIrrthümer find dabei niht aus- ge\Bolos denn der Charakter eines Menschen i} sehr {wer zu er- ennen. Wo i} die Direktive, nah welcher die Auswahl erfolgen fol ? Man sfaot, warum solle die Justizverwaltung niht das Recht aller anderen Verwaltungen zur Auswahl haben. Denken Sie an das Ministerium des Innern. Auf der rehten Seite des Hauses sigen 40—50 Staatöbeamte aus der Verwaltung des Innern, auf der linken kein einziger. Ist das ein Zufall? Sollen wir etwas Aehnliches für die Justiz ermöglihen? Wir stimmen heute für den Antrag Schmieding, behalten uns aber unsere definitive Entscheidung für die dritte Lesung vor. Die Kronrechte werden nicht, wie man fagte, ver- dunkelt durch den Nichtgebrauch. Wenn der Minister bisher sein Recht zum Aus\{luß Unwürdiger zu milde gehandhabt hat, so find wir damit einverstanden, daß er es in Zukunft s{härfer ausübt. Unser Standpunkt weiht von dem der Regierung garnicht so weit ab, im Ziel sind wir einig, nur in den Mitteln gehen wir auseinander. Wir haben {on genug Gegensäße und Kämpfe im öffentlichen Leben, be- \{chwören Sie niht noch einen Kampf um die Justiz herauf.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Ich kann die versöhnenden und vermittelnden Worte, mit denen der Abg. Dr. Oswalt seine an erwägenswerthen Bemerkungen reiche Rede geschlossen hat, nur mit Dark und An- erkennung acceptieren. Ich kann es ebenso anerkennend aussprechen, daß die biéherige heutige Verhandlung einen ruhigen sahlihen Verlauf genommen hat und weniger Schärfen und Spitzen in den Gegen- säßen gezeigt hat, als dies bei der ersten Lesung der Fall gewesen ist.

Wenn ih es unternehme, auf die Ausführungen des Herrn Abg. Dr, Oswalt ciwas zu erwidern, so muß ih von vornherein darauf verzihten, auf die sämmtlichen von ihm hervorgehobenen Gesichts- punkte hier des Näheren einzugehen. Ich glaube kaum, daß mein Gedächtniß treu genug ist, daß ich seinem Gedankengang in allen Einzelheiten folgen könnte. Mit befonderer Genugthuung hat es mich erfüllt, daß in wesentlichen, grundsäßlihen Dingen cine voll- ständige Uebereinstimmung zwischen den Ausführungen des Herrn Abg. Dr. Oswalt und denen der Staatsregierung besteht. Der Herr Abg. Dr. Oswalt hat Jhnen auseinandergeseßt, und er hat in dieser Beziehung eine Vergleichung vermißt zwischen dur Gesetz herbeigeführten künftigen Rechtszustand und dem geltenden Recht —, daß eigentli das, was das Geseß will, {on geltendes Recht sei, und daß au ohne die Bestimmung des §8 im wesentlichen die Zwecke der Vorlage erreiht werden könnten. Nun, meine Herren, ganz neu ist diese Behauptung ja nicht, sie ist bereits in der Be- gründung und in der ersten Berathung zum Ausdruck gekommen. Auch ih und die Königlihe Staatsregierung stehen auf dem Standpunkt, daß im wesentlihen das Necht, welches § 8 der Vorlage in seinem Grundgedanken ih will absehen von seinem Wortlaut und seinen Einzelheiten für die Staatsregierung und die Justizverwaltung in Anspruh nimmt, daß im wesentlichen dieses Neht {hon besteht, daß es aus der Verfassung und den alten Bestimmungen der preußishen Gerichtsordnung fich ergiebt.

-Abweihen muß ih aber von den Ausführungen des Herrn Abg.

Dr. Oswalt in der Richtung, wenn er in Zweifel ziehen will, daß dieser bestehende Nechtszustand verdunkelt sei. Jch meine, ein besserer Beweis dafür, daß dieser Rehtszustand dur die vielleiht ein Jahr- hundert bestehende Praxis verdunkelt worden sei, eine bessere Anerkennung dieser Thatsahe läßt \sch niht finden, als in der lebhaften Opposition , der die von der Ge- seßes8vorlage beabsichtigte Klarstelung des bestehenden MRechtszu- standes in so weiten Kreisen begegnet is. (Sehr richtig ! rechts.) Es würde deshalb niht unschlüssig gewesen sein, wenn Herr Abg. Oswalt aus seinen Ausführungen zu dem Ergebniß gekommen wäre, daß der lebhafte Widerstand gegen den Grundgedanken des Gefeßes doch eigentlih der vollen inneren Berechtigung entbehre, und daß, wenn man nicht den Wortlaut des § 8 acceptieren will, doch der Grund- gedanke in ciner milderen Form wohl Anspruch habe auf die Anerkennung der geseßgebenden Faktoren. Meine Herren, etwas Weiteres will das Gesey nicht, als in der Hauptsache das klarstellen, was bisher Rechtens war. Es hat aber gegenüber der langjährigen Praxis und gegenüber den Anschauungen, die sich auf Grund dieser Praxis in weiten Kreisen gebildet haben, und die ja gerade hier von der Seite der Herren den lebhaftesten Ausdruck gefunden haben, die Staatsregierung geglaubt, daß es ein Bedürfniß sei, die Klarstellung des bestehenden Rechtszustandes in geseßliher Form durch ein neues Geseß zu suchen. Deshalb ist es nit etwas ganz Ueber-

flüssiges, was die Vorlage gewollt hat. Die Regierung hat #ich in !

ihrer Auffaffung der Züstimmung der Landesvertretung, der gefey- gebenden Körperschaften sichern wollen; sie hat nach außen hin klar und verständlih den Saß aufftellen wollen, daß im preußischen Staat

nach preußischem Verfassungsrecht niemandem ein Recht zusteht, in

den Staatsdienst aufgenommen zu werden, daß niemandem, der als Anwärter in den Staatsdienst aufgenommen ist, dadurch ein Recht erwächst auf eine Anstellung im Staatsdienst, und daß auch das Be- stehen des Examens und die Ernennung zum Gerichts-Assessor nicht einen folhen Anspruch gewährt. Das waren im wesentlichen die Gesichtépunkte, die die Staatsregierung verfolgte.

Nun ift es rihtig darin trete ih dem Herrn Abg. Dr. Oswalt bei —, daß nicht nur die von jener Seite gestellten Anträge, sondern auch die Vorlage der Königlichen Staatsregierung auf dem Stand- punkt steht : fie will niht nur quantitativ den Zudrang zur juristischen Laufbahn beschränken, sondern auch qualitativ; sie verfolgt beide Zwecke und glaubt, beide verfolgen zu müssen, wenn die Justiz auf derjenigen Höhe erhalten bleiben foll, die fie zur Lösung ihrer Auf- gaben innehalten muß.

Herr Abg. NRoeren hat die Behauptung aufgestellt oder die Ver- muthung ausgesprochen, daß eigentliß das Motiv der Staatsregierung bei Einbringung dieser Vorlage wesentlich in der Durchführung des Grundsatzes des § 8 zu finden sei und nur nebenbei die Einführung der Dienstalterszulagen mit durhge[chleppt werden soll, daß eigentli die Sache umgekehrt liege, wie sie in der Begründung der Vorlage dargelegt werde. Nun entspyriht es, glaube ih, nicht parlamentarishem Brauch, daß man Parteimitgliederna oder der Staats- regierung andere Motive unterschiebt als diejenigen, die fie zum Aus- druck bringt. (Sehr richtig! rechts.) Ich will aber von diesem Gesichtspunkt absehen; ich kann die Versicherung abgeben, daß die Staatsregierung für \sich den Nuhm dieser diplomatischen Klugheit- den der Herr Abg. Roeren ihr hat vindizieren wollen, niht in An- \spruh nimmt. (Sehr gut! rechts.) Die Saße is einfah die: die Staatsregierung hâtte ja mit der geltenden Be- immung allenfalls auch noch weiter operieren können und würde auch wahrscheinlich Anstand genommen haben, {hon in diesem Augenblick eine Geseßesvorlage in der Richtung des S 8 einzubringen, wenn sie geglaubt hätte, es verantworten zu dürfen, daß die Wohlthaten der Einführung des Dienstalterszulagensystems auch den Beamten der höheren Justiz noh länger vorenthalten würden. Die Veraniwortlichkeit dafür hat sie niht übernehmen zu können geglaubt, und daraus ergab si für fie die Nothwendigkeit, den Ge- sichtspunkt, der in § 8 seinen Ausdruck gefunden hat, zur Prüfung zu stellen.

Es führt mi das auf die vielfach gehörte und von jener Seite regelmäßig bestrittene Frage des Zusammenhanges zwischen § 8 und der Einführung der Dienstalterszulagen. Ja, meine Herren, nah meiner;Meinung beruht das ganze Dienstalterszulagen-System, wenn es sich gesund entwickeln soll, auf der Voraussezung, daß es der Verwaltung ermögliht i}, eine gewisse regulierende Ein- wirkung auf den Andrang zu dem betreffenden Dienstzweige, für welhen dieses System gelten foll, auszuüben und die Zahl der in das betreffende Ressort eintretenden Beamten in Harmonie zu halten mit den thatsählihen Bedürfnissen. Wenn das nit geschieht, dann entstehen Uebelstände, die voraussihtlih die allergrößte Unzufriedenheit in den Kreisen der davon betroffenen Be- amten hervorrufen und die Interessen des Staats ganz : erheblich schädigen würden.

Meine Herren, das ganze Dienstalterszulagen-System geht do von der Vorausseßung aus, daß innerhalb eines gewissen Zeitraums jeder Beamte in die unterste Stufe und von dort aus in die höheren Stufen des Systems einrücken kann, und die Staatsregierung muß davon ausgehen, daß diese Voraussezung f\ich ver- wirkliht, wenn fie darauf rechnen will, daß die äußeren Ver- hältnisse des Beamtenstandes in einer befriedigenden Weise ih ge- stalten und erhalten sollen. Meine Herren, das is vollständig aus- geschlossen, wenn der Kreis der Bewerber, der sih andrängt zur Ver- wendung in einem bestimmten Ressort, ein vollständig unbeschränkter bleibt. Und wenn \chon der Herr Abg. Noeren gesagt hat, es fei doch unbegreiflich, daß bei keinem anderen Ressort eine derartige Be- immung mit der Einführung der Dienstalterszulagen in Verbindung gebracht worden sei ja, meine Herren, so erklärt sich das in einfaher Weise daraus, daß îín keinem anderen Ressort die Verhältnisse so liegen wie im Justiz-Ressort, weil eben das Justiz-Ressort dasjenige ist, welhes eine unbeschränkte Zahl von Anwärtern aufgenommen hat und nah der bisherigen Praxis hat annehmen müssen, ohne irgend wie den eigenen Bedarf zu Grunde legen zu können bei dieser Zulassung. Das ift eben der erschwerende Umstand für die Einführung der Dienstalterszulagen im höheren JIustizdienst.

Nun, meine Herren, es sind ja {hon vorher’ Zahlen erwähnt worden, und der Herr Abg. Oswalt hat gemeint, es sei da absichtlich oder wenigstens thatsächlih eine Zahl weggelassen in der gestern dem Hause zugegangenen Uebersicht, die früher {on mitgetheilt werden sei. Nun, ih habe dieje Zahl früher mitgetheilt und zu Jhrer Kenntniß gebracht, kann aber noch einmal darauf zurückfkommen. Es ist ganz richtig, daß die Zahl der Referendare im Jahre 1883 fehr hoh gewesen ift, daß sie dann wieder zurückgegangen ist, sich aber jeßt wieder seit einer Reihe von Jahren in erhebliher Steigerung befindet ; daß damals die Uebelstände scheinbar erträglih gewesen sind und jedenfalls über- wunden wurden. Zum großen Theil hängt das damit zusammen, daß gerade in diesem Zeitraum ein fehr starker Verbrauh von Justizbeamten stattgefunden hat dur die verhältnißmäßig bedeutende Vermehrung der Stellen. Möglich ist auch, daß die damals mehrfach ausge- \prohene Warnung vor dem Andrang zum juristishen Studium einen vorübergehenden E:folg gehabt hat, jedenfalls war er nur vorüber- gehend. Jett \tehen wir vor einer Eventualität, die in der That geeignet ist für die Juristen, die ernstesten Besorgnisse für die Zukunft zu hegen. Einige Zahlen kann ich Jhnen beiläufig erwähnen. Im vorigen Jahre, im Oktober, als der bekannte preußishe Terminkalender zum Abschluß gekommen ift, befanden sich 639 Gerichts-Affessoren im Justizdienst, die aus den Jahren 1886 bis 1891 \tammten, aus dem Jahre 1886 10, aus 1887 37, aus 1888 67, aus 1889 107, aus 1890 184, aus 1891 234, Von diesen 639 Affsessoren waren im Ganzen zu anderen Behörden oder fonst beurlaubt 32, die übrigen 607 waren thatsächlich in der Justiz thätig, und nah bekannten Erfahrungen kann angenommen werden, daß von diesen alten Jahrgängen, die noch jeßt über 5 Jahre dem Justizdienst angehören, die Möglichkeit des Uebergangs zu anderen Verwaltungen

ziemlich ausgeshlossen ‘ist. Es bleiben also diese 607 Herren unter

allen Umständen übrig; mit diesen hat die Justiz zu rechnen und daraus fann fie den gewöhnlihen Bedarf für volle 3 Jahre decken, sodaß also, wenn die Anstellung lediglich nah der Anciennetät er- folgte, diejenigen, die 1892 das Affsessorexamen zurücklegten, erst nah 3 Jahren von jeßt an auf eine Anstellung rechnen könnten.

Nun, meine Herren, wird die Sache noh wesentlich verschlimmert bei der großen Zunahme der Studierenden. Es find in diesen Tagen Zahlen aus den statistishen Zeitschriften bekannt gegeben, aus welchen - sich ergiebt, daß die Gesammtzahl der Studierenden auf den deutschen Hochschulen seit 1856/87 sich kaum verändert hat. Sie hat sich erhöht um 0,43 °/0, von 28044 auf 28 164, also ganz minimal. Dagegen hat fich innerhalb dieser Gesammtzahl die Zahl der Studierenden der Rechtspflege erhöht von 5328 auf 7483, also um 40,45 9/9. (Hört! hört! rechts.) Also diese Herren werden in der Justiz demnächst ihre weitere Versorgung suchen.

Nun ist es, wie ja {hon wiederholt auseinandergeseßt worden, bei der Einführung des Dienstalterszulagen-Systems unbedingt noth- wendig, daß das Anciennitätsverhältniß in \trengerer Weise bei der Ernennung festgehalten werde, wie es bisher der Fall war, weil von der ersten Erlangung einer besoldeten Stelle das ganze fernere Schicksal des Beamten in pekuniärer Beziehung, so lange er in der- selben Gehaltsklasse bleibt, abhängt. Nun ftellen Sie sich vor, was bei der Durchführung des Anciennitätsprinzips aus der großen Zahl von Asffsessoren wird, die wir jeßt haben, und die wir aus der großen Zahl der bereits angestellten und weiter anzustellenden Re- ferendarien sicher zu erwarten haben! Wic würden nothwendiger- weise dahin kommen, daß in Zukunft die Herren es zu einer An- stellung erst bringen fönnten vielleicht nah aht, neun Jahren, nachdem sie die besten Jahre ihres Lebens in halber Unthätigkeit verbraht und an Arbeitsfreudigkeit und Arbeitslust eingebüßt haben. Von welchen Nachtheilen dies für den Staat im Allgemeinen und für die Justiz im Speziellen fein würde, darüber brauhe ih mich hier wohl nicht weiter zu äußern.

Das, meine Herren, if der Zusammenhang zwischen der Ein- bringung der Dienstaltersvorlage und dem § 8, von dem ih nach wie vor erklären muß, daß er nah meiner Meinung ein nothwendiger und organischer ist, und daß, wenn nicht irgend eine Bestimmung im Sinne dieses Paragraphen getroffen wird, dann, wie ih glaube, das Gesetz für die Staatsregierung unannehmbar, weil undurchführbar ift.

Allerdings hat ja der Abg. Noeren darauf hingewiesen, die eben von mir hervorgehobenen Uebelstände würden sich erledigen lassen, wenn der angekündigte Antrag Im Walle?zur Annahme gelangen werde, der, glaube ich, dahin geht, daß unter allen Umständen in der Justiz auch in Zukunft jedem angestellten Richter oder Staatsanwalt die- jenige Wartezeit, die den Zeitraum von drei Jahren übersteigt, an- zurechnen sei. Der Antrag is {hon in der Kommission erörtert worden, und ich habe ihm entgegnen zu müssen geglaubt und fann es hier nur wiederholen, daß dieser Antrag ja vom finanziellen Gesichtspunkt aus möglicherweise den Interessen der Richter entsprehen könnte, daß aber bei Annahme dieses Antrages die Uebelstände, die wir zu bekämpfen haben und be- kämpfen wollen, fich nach meiner Ueberzeugung noch ganz wesentlih vershlimmern würden: denn das würde zur unvermeidlihen Folge haben, daß der Zudrang zum Justizdienst #sich ins Maßlose erhöht und daß dann andererseits der Eintritt in den Justizdienst das Privi- legium der wohlhabenden Klassen sein würde, welhe die sehr lange Wartezeit über fih ergehen lassen könnte, wenn sie sicher sind, bei der erften Anstellung in eine höhere Gehaltsstufe hinein zu kommen ; die weniger Wohlhabenden aber würden eine fo lange Wartezeit überhaupt niht ertragen können, sie würden also unter der Herrschaft eines folhen Gesezes thatsählich von dem Justizdienste ausgeschlofsen sein. Meine Herren, das ist etwas, was ich von meinem Standpunkt aus für absolut nicht wünschenswerth halte. Jch glaube, daß die Größe des - preußischen Staats und seine gesunde Entwickelung nicht am wenigsten darauf beruht, daß es immer Grundsaß gewesen ist, die Erlangung der Aemter und auch der höchsten Aemter jedermann im Staate zu ermög- lihen, und wenn wir unsere preußische Geschichte dur(sehen, so werden wir eine Reihe von Beispielea finden, in denen unsere größten Männer aus den bescheidensten Lebensverhältnissen hervorgegangen sind. Meine Herren, an diesem Grundsatz beabsichtigte die Justiz- verwaltung sicherlich nicht zu rütteln. (Heiterkeit links.) Ich glaube, diese Gefahr liegt nah den Traditionen, die im Justiz-Ministerium immer geltend gewesen find, für alle Zeit niht vor, daß jemals etwa, wie der Abg. Oswalt andeutete, ein Aspirant des höheren Justizdienstes zurückgewiesen werden könne, weil er der Sohn eines Bauern ist. Nein, meine Herren, das halte ih für absolut unmögli, das kann nit vorkommen! (Bravo! rechts.)

Meine Herren, der Herr Abg. Roeren hat geglaubt, im Namen des gesammten preußishen Richterstandes Verwahrung einlegen zu müssen gegen die hier unternommene Beschränkung der richterlichen Unabhängigkeit. Einem Protest gegen folhe Beschränkung kann niemand lebhafter zustimmen als ich, obgleih ih nit weiß, ob der Herr Abg. NRoeren die Vollmacht gehabt hat, im Namen des gesammten preußishen Nichterstandes eine folhe Erklärung abzugeben. Ih bin näâmlich überzeugt, daß ein fehr großer Theil des preußishen Richterstandes in dieser Vorlage einen Angriff auf seine Unabhängigkeit nicht erkennt und nicht erkennen kann. (Sehr richtig! rechts.) Liegt etwa eine Garantie der Unabhängigkeit darin, daß einem Jeden, der die Justizcarrière einshlagen will, gewissermaßen garantiert wird, daß er in ein rihhterlißhes Amt kommt? Und i es eine Ge- fährdung der Unabhängigkeit, wenn die Justizverwaltung darauf ausgehen will, in Zukunft mehr als jeßt aus der Zahl der Bewerber die Besten und Tüchtigsten auszuwählen? Und, meine Herren, werden die preußishen Richter, in deren Namen der Herr Abg. Roeren hier gesprochen hat, etwa das Urtheil über si ergehen lassen, daß unter ihrer Leitung Streber erzogen werden könnten, und daß fie zugänglih seien für Formen des Verkehrs und für Anschmiegung an die höheren Ansichten, wie dies in anschauliher Weise der Herr Abg. Roeren uns dargelegt hat? (Bravo! rechts.) Ich schäge den preußishen Wichterstand höher als der Herr Abg. Roeren. Jh habe auch eine reibe Erfahrung ; ih stehe auf dem Standpunkt : niemals wird der Fall eintreten, daß solhe Leute, wie sie der Herr Abg. Roeren uns geschildert hat, sih durch folhe Mittel Neigung und Gunst ihrer Vorgeseßten erwerben. (Lebhafter Beifall O q

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