1896 / 117 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 May 1896 18:00:01 GMT) scan diff

für ihre ärztlihen und wundärzilihen Bemühungen, E E 1820 (Chronol. Bct: der Verordn. für die Herzogthümer Schleswig und Holstein 1820 S. 164) in der Provinz Schleswig-Holstein, der Medizinalordnung für die freie Stadt Frankfurt und deren Gebiet vom 29. Juli 1841 ail und Statuten- Sammlung der freien Stadt Frankfurt Bd. VII S. 231 bis 315), M : der Medizinaltaxordnung vom 1. Juli 1828 (Sigmaringen, Gesez-Samml. Bd. 111 S. 80 u. ff.) in den Hohen- zollernshen Landen, : L nebst den dazu ergangenen Ergänzungs- und Ausführungs- bestimmungen werden mit dem 1. E 1897 aufgehoben. Urkundlich unter Unserer Höch Mgen nterschrift und beigedrucktem Königlichen Fnstegel. Gegeben Schliß, den 27. April 1896. (L. S.) Wilhelm.

Fürst zu E von Boetticher. n B

reiherr von Berlep i ei von Schellendorff. Freiherr von Marschall. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Freiherr von der Recke.

Kriegs-Ministerium.

; Der Militär-Jntendantur-Registrator s von der Intendantur des XVY. Armee-Korps ijt zum Geheimen Registrator im Kriegs-Ministerium ernannt worden.

Justiz-Ministerium.

Zum Landgerichts-Direktor ist ernannt: der Landgerichts- Rath Gottschalk in Meiningen bei dem Landgericht in

irschberg. : Ÿ t sind: der Landgerichts - Rath Freiherr von Elmendorff in Hagen an das Landgeriht in Stendal, der Amtsgerichts-Rath Müller in Schwerin a. W. als Land- erihts-Rath an das Landgericht in Kottbus, der Amtsgerichts- Rath Trautwein in Goldberg an das Amtsgericht in Liegniß, der Amtsrichter Dörshlag in Grimmen und der Amtsrichter Haase in Kiel als Landrichter an das Land- gericht in Kiel, der Landrichter Sachse in Beuthen O.-Schl. an das N in Hirschberg, der Amtsrichter Wendeler in Schroda an das Amtsgeriht in Landsberg a. W. und der Amtsrichter Bernhardi-Grisson in Peiß an das Amtsgericht in Potsdam. : S

Dem Amtsgerichts-Rath Wiencke in Wesselburen ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Der Amtsrichter Dr. Hofmann in Loslau ist infolge lbiede Zulassung zur Rechtsanwaltshaft aus dem Amt ge-

ieden. :

Der Staatsanwalt Pult in Aachen is an das Landgericht in Köln verseßt. ; A

Dem Notar, Justiz-Rath Lindner in Danzig ist die nach- gesuchte Entlassung aus dem Amt ertheilt. j

Zu Notaren sind ernannt: der Rehtsanwalt Lürenbaum in Duisburg für den Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsißes in Duisburg, und der Rechtsanwalt, Justiz-Rath Lange in Königsberg i. Pr. für den Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Königsberg i. Pr., mit Anweisung seines Wohnsißes daselbst.

Jn der Liste der Rechtsanwalte sind gelöscht: der Rehts- anwalt Nediker bei dem Ober-Landesgericht in Hamm, der Rechtsanwalt Ebner bei dem Landgericht in Bartenstein, der Rechtsanwalt, Justiz-Rath Freiherr von Me oa bei dem Amtsgericht in Elberfeld und der Kammer für Handelssachen in Barmen. : :

In die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen: der Notar Schlecht in Aldenhoven bei dem Amtsgericht daselbst, die Gerichts-Assessoren Carl Hamburger und Paul Rosenfeld bei dem Landgericht T in Berlin, der Gerichts- Assessor Martiny bei dem Landgericht in Danzig, der Gerichts- Assessor Dr. Borinski bei dem Amtsgericht in Breslau und a Gerichts-Assessor Prack bei dem Amtsgericht in Mel- ungen. ]

Der Landgerichts-Präsident, Ln Ober-Justiz-Rath Bergmann in Neu-Ruppin, der stellvertretende Handels- rihter Kaufmann Ludwig Böhmer in erg l, Pr., der Rechtsanwalt und Notar, Geheime Justiz-Rath Korb in Breslau uud der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath S icke l in Weißenfels sind gestorben.

Ministerium des Jnnern.

Dem Landrath Grafen von Stosch ist das Landraths-

amt im Kreise Militsh übertragen worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 11 der „Geseßp-Sammlung“ enthält unter

Nr. 9823 das Gesey vom 25. April 1896, betreffend Ab- änderungen des Nea es von 27. März 1872; und unter

Nr. 9824 das Gesetz, O die Aufhebung der im Gebiete der Monarchie bestehenden Taxordnungen für approbierte Aerzte und Zahnärzte, vom 27. April 1896.

Berlin W., den 16. Mai 1896.

Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. Weberstedt.

Nichtamtliches. Dentschches Reid.

Preufszen. Berlin, 16. Mai.

Seine- Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend, kurz nah 9 Uhr, von Primkenau nach T dosetbt abgereist“ und heute Vormittag 8 Uhr -10 Minuten daselb|t eingetroffen.

Seine Königliche Les der Prinz Heinrich von Preußen triff heute Nachmittag um 4 Uhr 33 Minuten, von Kiel kommend, in Berlin ein und nimmt mit Höchstseinem Gefolge im hiesigen Königlichen Schlosse das Diner ein. Um

“7 Uhr 15 Minuten Abends seßt Seine Königliche Hoheit \o- dann von hier aus die Reise nah Moskau fort.

ch. orff. s Thielen. E

t Eg

ie vereinigten Aus hüsse des Bundesraths für Zoll- und Eteuccebs ‘und D andel und Verkehr hielten heute eine Sißung. s :

Der Kaiserliche Botschafter am russishen Hofe, Oberst- Truchseß und Wirkliche Geheime Rath®Fürst von Radolin ist mit den Mitgliedern der Kaiserlihen Botschaft für die

auer der Krönungsfeierlichkeiten nach Moskau übersiedelt

und daselbst am 15. d. M. eingetroffen. *

Der Bevollmächtigte Han Bundesrath, Großherzoglich \sächsishe Staats-Minister Dr. Freiherr von Groß ist von hier abgereist.

Der Regierungs-Assessor Dr. jur. Henzen aus Aachen ist bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Hörde zur Hilfeleistung zugetheilt worden.

Laut telegraphisher Meldung an das Ober - Kommando der Marine ist S. M. S. „Loreley“, Kommandant Kapitän- Lieutenant von Bredow, in Saloniki angekommen und be- absihtigt, heute nah Athen in See zu gehen.

Baden.

Jhre Königliche Hoheit die Kronprinzessin von Schweden und Norwegen ist gestern Nachmittag 3 Uhr in Karlsruhe eingetroffen und von den Großherzoglichen und den Erbgroßherzoglihen Herrschaften auf dem Bahnhof empfangen worden. Die Söhne des Kronprinzlichen Paares werden heute daselbst erwartet.

Hessen. hre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die GroPherzogin T heute Vormittag nach Moskau ab- gereist, j

Oesterreich-Ungarn.

Der Kaiser hat, wie „W. T. B.“ berichtet, die Wahl Strohbach's zum Bürgermeister von Wien bestätigt. Die rben gung des neuen Bürgermeisters wird am Dienstag statt-

nden.

Das österreihishe Abgeordnetenhaus nahm E die nod nicht erledigten Artikel der Vorlage über die

teuerreform in zweiter Lesung in der Fassung des Aus- \{husses an. Jm Laufe der Debatte sprah sih der Finanz- Minister Dr. von Bilinsfki gegen die Zuschläge zur Einkommensteuer aus. Das Haus nahm ferner den Gesetzentwurf, Bec die Ergänzung des Versorgungs- Gee für Personen des Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehr, sowie die Zusazvereinbarung zur Rege- lung des internationalen Ee ibaLnfeaBto e tra an.

Ein für ‘gestern in Trient geplantes Woßhlthätigkeits- Konzert des Wiener Eisenbahnbeamten-Gesangvereins: mußte, wie „W. T. B.“ berichtet, unterbleiben, weil die Benußzung des Theaters, obwohl neben deutschen auch italienische Lieder auf dem PRN standen, verweigert wurde und auch die Verwaltung des Armenfonds das Anerbieten, für die Armen Trients ju singen, ablehnte. Unter den Deutschen Trients Lr Erregung über diesen Vorfall, während das Organ der National- Liberalen „Alto Adige“ die Stadt zu ihrer Haltung beglük- wünscht.

_ Der Finanz-Minister Dr. Lukacs brachte in der gestrigen Sizßung des ungarischen Unterhauses einen Gesehentwurf ein, welcher für die von der Haupt- und Residenzstadt Budapest aufzunehmende Anleihe von 50 Millionen Gulden Steuer- und Gebührenfreiheit verlangt und zugleich den Finanz Minister er- mächtigt, bei der Konvertierung der jeßigen 41/zprozentigen Budapester Anleihe im Betrage von 2% Millionen Gulden Beäliden Steuer- und Gebührenfreiheit zu Segen. Der ZO ident Dr. von Szilägyî unterbreitete dem Hause ein

öniglihes Handschreiben an den Minister-Präsidenten Baron Banffy, betreffend die Einberufung der Delegationen. Die Wahlen für dieselben wurden auf Montag anberaumt. Sodann wurden Petitionen erledigt, darunter eine solche von in Slavonien lebenden Ungarn, welhe um Schuß gegen Slavonisierung bitten. Der Minister-Präsident Baron Ban ffy erklärte, er werde bei der O Achtung für die Autonomie Kroatiens, falls die

eshwerden sich als begründet erweisen sollten, die zur Ab- stellung derselben E E Verfügungen treffen.

__ Der Fi nanzaus\ch{chuß hat einen Gesezentwurf, betreffend die steuerfreie Einfuhr von Mineralöl von einer Dichtigkeit unter 770 Grad, angenommen.

Großbritannien und JFrlanud.

Im Unterhause erklärte gestern der Staatssekretär für

die Kolonien Chamberlain, die Regierung habe, als die Königin Beit und Anderen den Freibrief für die Süd- afrikanishe Gesellschaft Tee ewußt, daß Beit deutscher Unterthan sei. Viele Ausländer seien von der Königin und ihren Vorgängern in Vertrauensposten beschäftigt worden. Beit sei nicht als britisher Unterthan naturalisiert, aber es sei nicht nöthig, die Chartered Company zu veranlassen, die Demission Beit's herbeizuführen, da derselbe freiwillig seinen Kollegen seine Demission angeboten habe.

Frankreich. __ Die Kaiserin-Wittwe von Rußland, der Groß- fürst-Thronfolger und die übrigen in Südfrankreich weilenden Mitglieder der Kaiserlihen Familie haben gestern Vormittag 111/, Uhr auf dem Dampfer „Starnißza“ die Fahrt von La Turbie nah Villefranhe angetreten. Der Fürst und die Fürstin von Monaco waren zur Verabschiedung an der Ae anwesend. Die Kaiserin - Wittwe, Allerhöchstwelhe sich direkt nah Moskau begiebt, empfing Mittheilung von dem Wunsch des Präsidenten Faure, fie

. vor dem Verlassen des Bodens Frankreichs begrüßen zu dürfen.

Rußland,

Der Großfürst Alexis Alexandrowitsch besuchte gestern in Kronstadt den amerikanishen Dampfer „Mineapolis“; Abends reiste der Großfürst zu den Krönungsfeierlichkeiten nah Moskau ab. Ebendorthin haben sih gestern auch der Großfürst Michael Nicolajewitsch, mehrere Minister und der Metropolit begeben.

Jtalien.

Die römischen Blätter melden, der Chef des Generalstahz General-Lieutenant Primerano werde von seinem Posten zurücktreten und durch den General Pelloux, z. Z. Komman- deur des ÿ. Armee-Korps, erscht werden.

Eine gestern erlassene Encyclica des Papstes an die Uag iten Bischöfe besagt: der Bestand Ungarns würde nicht so ande gedauert und das Land sih nicht so gedeih- lih entwidelt haben, wenn nicht / die Lehre des Evan: geliums das Volk vom Aberglauben befreit, es das Völker. recht achten gelehrt und ihm N halte: sowie Ehr: furcht vor seinen Fürsten eingeflößt hätte, Die Ency- clica erinnert daran, daß die Päpste auch die bürgerlichen Freiheiten in Ungarn unterstüßt hätten. Sie beklagt, daß selbst jene, welhe im Schoß der Kirche auf: wüchsen, die katholische M niht so achteten, wie 1M Le Jeder Ungar, der sein Vaterland liebe, so führt

ie Encyclica weiter aus, sollte an der Beseitigung der Ur- sachen der bestehenden Zerwürfnisse mitwirken. Die Ehren, welche der Stefanskrone bei der Uebertragung nah dem Parlamentsgebäude erwiesen würden, würden die Ehr- E des Volkes gegenüber dem Hause Habsburg und seine nhänglihkeit an den Päpstlihen Stuhl vergrößern, welcher leßtere dem hl. Stefan jene Krone als Unterpfand des ge- schlossenen Bundes gesandt habe.

Velgien.

Die Repräsentantenkammer hat gestern mit 61 gegen 65 Stimmen bei 20 Stimmenthaltungen die ganze Congo- vorlage angenommen. Türkei.

. Jn Konstantinopel eingetroffenen Berichten aus Kreta zufolge herrshe dort infolge der Vertagung der Einberufung des Landtags neuerlih große Erregung. Die Lage erscheine durch diese Mellbcttgomaliregel jedenfalls vershlehtert, wenn auch niht unmittelbar gefahrdrohend. Allgemein gelte als wünschenswerth, daß die Pforte ihre Verkündigung, daß der Landtag spätestens bis Mitte August wieder eindetufen werden solle, baldigst zur Ausführung bringe.

Bulgarien.

Die Vertreter Deutschlands, Desterreih-Ungarns, Jtaliens, Englands, Rußlands, Griechenlands und Belgiens überreichten, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern Nachmittag dem Fürsten Ferdinand in feierlicher Audienz ihre Beglaubigungs|chreiben. Nach der 2A wurden dieselben von der Fürstin empfangen. Die Abreise des Fürsten nah Moskau ist bis zum 17. d. M. verschoben.

Dierumänisch-bulgarische Post- und Telegraphen- Konvention ist gestern unterzeichnet worden.

Schweden und Norwegen. .

Der Kronprinz wird am 18. d. M. nah Malmö ab- reisen, wo er am 20. d. M. mit dem König zusammentreffen wird. An demselben Tage Nachmittags erfolgt dann die Weiterreise über Kopenhagen und Berlin nah Moskau.

Dänemark.

Der neue Handelsvertrag zwishen Dänemark und Japan ist im Gesetblatt veröffentlicht worden.

Afrika.

Aus Kassala sind Nachrichten in Massowah ein- getroffen, wonah die in den ersten Tagen des April aus Chartum abgegangenen Verstärkungen der Derwische in Abu-Harras, am blauen Nil, Halt gemacht hätten, um dort, wie man annehme, während der Regenzeit zu verbleiben. Man glaube jedo, daß si die bereits an der Atbara-Linie befind- lihen Derwishe auch ohne diesen Zuzug R IEN würden.

Das „Reuter’sche Bureau“ berichtet aus Buluwayo von enen es werde dort allgemein angenommen, daß die Gefahr für Buluwayo jeßt vorüber sei. Die Bevölkerung kehre zu ihrer gewöhnlichen Beschäftigung zurück. Eine Truppen- abtheilung von Buluwayo habe die Matabeles in der Nähe von Thabas-Jnduna mit starken Verlusten in die Flucht ge- schlagen und vier englische Meilen weit verfolgt. Die Kolonne selbst habe keinerlei Verluste erliiten.

Aus Prätoria erfährt dasselbe Bureau, die Regierung von Transvaal habe in Beantwortung der vom 13. d. M. datierten Depesche des englischen Staatssekretärs für die Kolonien Chamberlain telegraphisch erwidert, die Regierung nehme mit Freuden die Versicherung enigegen, daß eine eingchäike Unter- suchung gegen die Chartered Company und ihre Direktoren eingeleitet worden sei. Die Regierung werde dieser Unter- suhung mit Jnteresse folgen. Der ausführende Rath habe beschlossen, das Gesuch der politishen Gefangenen um Milderung der Urtheile in wohlwollende Erwägung zu ziehen.

Der britishe Vize-Konsul in Boma Arthur hat im Namen der britischen Regierung Einspruch gegen das Urtheil des L erhoben, dur welches Lothaîire freigesprochen wurde.

® Nr. 20 des „Centralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt ‘des Innern, vom 15. Mai, hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Zutheilung der Beamten der Verwaltung des Kaiser Wilhelm - Kanals zu den für den Bezug von Tagegeldern 2c. gebildeten Klafsen. 2) Partne und Schiffahrt: Ergänzung der Betriebösordaung für den Kaiser Wilhelm-Kanal. 3) Zoll- und Steuerwesen: Bestellung eines Stations-Kontroleurs; Zurückziehung einer ertheilten Ermächtigung zur Zusammenseßung des allgemeinen Branntwein - Denaturterungé- mittels; Aenderung der Anweisung zur zollamtlihen Prüfung von Mühlenfabrikaten. 4) Konsulatwesen: Ervennung. Polizei- wesen : Auêweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Nr. 20 der „Ver öffentlihungen des KaiserlihenGesund--

heitsamts* vom 13. Mai hat folgenden Inhalt: Personal-Nach- richt, Mediz.-statist. Mitth. a. d. Kais. Gesundb.-A., 111. Bd. 3. Heft, Auksndigung. Gesundheitsstand und Gang der Volks- krankfheiten. Zeitweilige Maßregeln gégen Cholera 2. Medizinal- ftatistishe Mittheilungen aus Mailand, 1894. Gesetzgebung u. |. w. (ReiGet Reich.) Impfwesen. (Preußen.) Schweineseuche 2c. Regierungsbezirk Köslin.) Schlahthäuser, (Regierungsbezirk Aachen.) Krankenhautärzte. Hebammen-Nachprüfungen. (Anhalt.) Waagen und Gewichte in den Apotheken. Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen. (Bremen.) Schweineseuche 2c. *— (Hamburg ) Desgl. (Elsaß-Lothringen.) Arzneitaxe. (Oesterreih. Oberöfterreich.) Bakteriologishe Unterfuchungsobjekte. (Niederösterreih.) Heilmittel für die öffentlihe Armenkrankenpflege. (Böhmen.) eipp’sche Heilmittel. (Shwey: Kanton “Baselstadt.) Lebens- mittelpolizei. (Frankreich.) abriken zur Des von Schweinfurter Grün, -— (Nußland.) . Lumpeneinfuhr.

Gang A Thierseuhen in Oesterrei, 1. Vierteljahr. 2 i

Ungarn. Desgl. in. den Niederlanden, 1894. Lie, af regeln gegen Thierseuhen. (Preuß. Regierungsbezir Aurich, Bayern, Medlenburg-Schwerin, Oesterrei, Frankreih, Luxemburg, Rußland). Nerhandlungen von geseßgebenden Körperschaften, Vereinen, Kon- ressen u. f. w. Deulsches Reich.) Buchdruckereien und Schriftgießereten. F affee und Kaffeesurrogate gemeingefährlihe Krankheiten. Vermischtes. (Preußen. Berlin.) "Künstliche Mineralwässer. (Oesterreich) yphilitishe Kassenmitglieder. Geschenkliste. MWochentabelle über die Sterbefälle in deutshen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Aus- landes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutsher Großstädte. Desgl. in deutshen Stadt- und Landbezirken. Witterung. Bei- lage: Gerichtliche Entscheidungen auf dem Gebiete der öffentlihen Ge- sundheitspflege (Kurpfuscher).

Nr. 20 des „Centralblatts der Bauverwaltung“, herauégegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 16. Mai, hat Folgenden Inhalt: Amtliches: Dienst-Nachrichten. Nichtamtliches: Der Um- vnd Erweiterungsbau des Regierungs- ebäudes in Hildesheim. Freilegung des Domes in Mainz. Elektrisch betriebené Weichen- und Signalstellwerke. R Das enn Kunstgewerbe-Museum. u, Betriebs- ergebnisse und Baufort schritte auf der Sibirishen Eisenbahn. Er- innerungsfeter an die Thätigkeit der Eisenbahnen im Kriege 1870/71. Vermischtes : Allerhöchster Erlaß zum 25. Jahrestage des Friedens- s{lusses in Frankfurt a. M. Wettbewerb um den Bauplan für ein Kurhaus in Westerland auf Sylt. Internationaler Wettbewerb um Entwürfe für die Kanalisation der Stadt Temesvar in Ungarn. Preisbewerbung des Vereins für Deutsches Kunstgewerbe um plastishe Entwürfe zu einer Bowle oder Jardinière. Feter des o lährigen Bestehens des \ächsishen Ingenieur- und Architekten- Vereins. /

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Bei unwissentl ich erlangtem Besiß von Sprengstoffen ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 111. Strafsenats, vom 23. Januar 1896 dem Inhaber, sobald er davon Kenntniß erlangt, nah billigem Ermessen eine mäßige Frist zu lassen, innerhalb deren er den geseywidrigen Zustand durch Einholung der polizeilihen Ermächtigung oder durch Entäußerung des Besißzes zu beseitigen hat, ehe ihm schuldhafte Fortseßung des Besizes zur Last fällt. Insbesondere ist ein Arbeiter, welcher unwissentlih von der Arbeitsstätte, auf welcher er befugterweise Sprengstoffe für seine Arbeiten verwendet, nah seiner entfernten Bohrung Sprengstoffe mitnimmt, in seiver Wohnung davon Kenntniß erlangt und erst am folgenden Tage bezw., falls dieser Tag ein Sonntag ist, an dem die Arbeits\tätte ges{chlossen ist, erst am Montag die Sprengstoffe zur Arbeits\tätte zurücks{chafft, nicht wegen des Besißes von Sprengstoffen ohne polizeilihe Ermächtigung 9 des Sprengstoffgeseßes vom 9. Juni 1884) zu bestrafen. „Bei Anwen- dung des § 9 a. a. O. auf Fálle der vorliegenden Art ist es ein un- abweisbares Gebot vernünftiger Nehtsauslegung, daß dem unverschuldet in den Besiß von Sprengstoffen geratbenen Jnhaker derselben nah billigem Ermessen eine mäßige bt ga wird, innerhalb deren er den geseßwidrigen Zustand zu beseitigen hat, ehe ihm \chuldhafte Fortseßung. des Besißes zur Last fällt. Hat doch auch die Gesetz- gebung si gezwungen gesehen, aus ähnlißen Motiven, wie hier in

rage stehen, den beim Inkrafttreten der §8 1, 9 des Gesehes vom . Juni 1884 im Besiße von Sprengstoffen befindlihen Inhabern in 8 15 des ki eine Frist von 2 bezw. etner Woche behufs nah- träglicher Legalisierung oder aber thatsähliher Beseitigung des bis- herigen Zustandes nahzulassen. In unserem Falle, wo nicht eine A fixierte, sondern eine nah billigem Ermessen zu arbitrierende Frist in Betracht kommt, werden die individuellen Verhältnisse des betreffenden Inhabers nicht ganz außer Berücksichtigung bleiben dürfen. Es kommt nicht allein darauf an, welhe äußeren Mittel, Kräfte, Fähigkeiten dem Einzelnen individuell zu Gebote stehen, um den geseßwtdrigen Zustand, in den er unvershuldet hineingerathen ist. wieder aufzuheben oder durch nachträgliche Legalisierung zu heilen, sondern es muß auch das Maß individueller Intelligenz, tas dem Einzelnen zur Verfügung \teht, mit berücksichtigt werden. Damit ift, wie keiner Ausführung bedarf, niht ausgesprochen, daß es nun etwa {rankenlos dem individuellen Belieben des Betreffenden überlassen bleiben \oll, zu bestimmen, wann er sch des E der fraglichen sascengltofse wieder entäußern oder die polizeilihe Ermächtigung nach- suchen will. Wohl aber muß anerkannt werden, daß bei objektiver Ab- wägung der Pflichten gebotener Diligenz auch gewisse subjektive Momente ins Gewicht fallen. Und in diefem Sinne durfte das angefochtene Urtheil auch davon sprechen, daß der Angeklagte von seinem Stand- punkt, d. h. vom Standpunkt eines als in einem Steinbruch beshäf- tigten, setne Sonntagsruhe entfernt von der Arbeitsstätte genießenden Arbeiters subjektiv- noch nit pflichtwidrig und s{huldhaft handelte, wenn er nit sofort den Sonntag, sondern erst den nächstfolgenden Arbeitstag, den Montag Morgen, als die Frist ansah, innerhalb

deren er die Roburitpatronen E verpflichtet sei.“ |

(4890/95.)

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Die Abschreibung wegen Substanzverringerung eines von der einkommensteuerpflihtigen Gewerkschaft betriebenen Ber g- werks ist nach einem Urtheil des Ober - Verwaltungs8gerichts, VI. Senats, 1. Kammer, vom 21. November 1895 nur zulässig be- ¿lglih derjenigen Grubenfelder, an denen das Bergeigenthum der iu UASUNTen Gewerkschaft zusteht, mag fie den Bergbau selbt betreiben oder die haft überlassen haben. na ist dagegen die Abschreibung wegen Verringerung der Mineralsubstanz sowohl bei dem Betriebe von Bergbau in gepahteten Grubenfeldern, weil hier der Substanz» verlust niht den Pächter, sondern den Vorpächter trifft, wie über- haupt hinsihtlih der Kuxe fremder Gewerkschaften, welche si im Besiy der zu ‘veranlagenden Gewerkschaft befinden, da das Einkommen von Kuxen älteren, wie neueren Rechts nicht Einkommen aus Berg- bau, sondern Einkommen aus Kapitalvermögen bildet. (V1. A, 369.)

Die Befugniß der Krankenkassen (§26 a, 2a des Kranken-

‘das WerungôgeseBes vom 10. April 1892), \tatutarish zu bestimmen,

daß die ärztliche Behanvlung, die Lieferung der Arznei und die Kur und Verpflegung nur durch bestimmte Aerzte, Apotheken und Kranken- häuser zu gewähren sind und die Bezahlung der durch Jnanspruch- nahme anderer Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser entstandenen Kosten, von dringenden Fällen abgesehen, abgelehnt werden kann,

ndet nah einem Urtheil des Ober-Verwaltungsgerichts, 111. Senats, '

vom 25. November 1895 nur Anwendurig auf Ersatzansprüche der Kassenmitglieder selbst gegen die Kasse, nicht aber auf die Ersa ansprühe der Armenverbände an die Kassen für die tanlenverpflegung von Kassenmitgliedern. Der am 28. Juli Jod erkranfte Tishler D. zu W. erhielt von der Kranken- aje zu W., der er als Mitglied angehörte, die volle Krankenunter-

ung. Am 18. August begab er sich nah Berlin und wurde hier m Wege der öffentlihen Armenpflege in einem Krankenhause vom Bs bis 24. August verpflegt. Die Erstattung der dem Armenverband

erlin hierdurch eiwatdsenen Kosten mit 6 #4 88 A _ verweigerte die L anfenkasse in W. zu zahlen, weil sie na ihrem Statut die Heil- chondlung lediglich durch ihren Kassenarzt gewährt und die Be- blung der Ln Aan Agime anderer Aerzte, Apotheken und

ankenhäuser entstandenen Kosten, von dringenden Fällen abgesehen grundsäßlih ablehnt. Für D. habe aber fein aubreihender Anla

usbeutung ihrer Felder pahtweise einer anderen Gewerk-

R S

vorgelegen, W. zu verlassen und statt der ihm hier gebotenen Heil- beLandiutn eine solche in Berlin zu suchen. Die gien Den Armenverbands Berlin wurde vom N O NUL abgewiesen, Die vom Kläger eingelegte Revision wurde vom Ober-Verwaltungsgericht für begründet erahtet, indem es ausführte: „.... Selbst wenn die beklagte Kasse, falls D. si die Heilbehandlung in Berlin für eigene Rechnung beschafft hätte, diesem den Ersay der ihm erwach- senen Kosten wegen nit vorliegender Dringlichkeit hätte verweigern dürfen, so irrt der Vorderrichter doch darin, daß für die Ersa - ansprüche der Armenverbände an die Krankenkassen dieselben Grund- säße maß ebend Gude welhe für die Ersaßansprüche der Mitglieder an die Kassen in Geltung sind. Eine Regelung, wie sie der Vorderrichter vorausfezt, würde dahin führen, daß die Armenverbände, wiewohl sie den hilfsbedürftigen Erkrankteu in Erfüllung ihrer eseßlichen Pflicht die Heilbehandlung und Verpflegun gewähren müss en, be- züglich ihrer Erfatzansprüche an die Cescglias zu dieser Leistung zunächst verpflichteten Krankenkassen davon abhängig wären, ob die einzelne in Betracht kommende Kasse von der Befugniß Gebrauch gemacht hat, die A R nur durch bestimmte Aerzte oder in einem be- stimmten Krankenhause zu gewähren. Dies ist nach dem Zwedke des

- Geseßpes, einerseits die wirthschaftlihe Lage der Arbeiter zu verbessern,

andererseits zugleih den von den Arbeitern in Krankheitsfällen zumeist

u na E S die e a Le rmenpflege zu erleichtern, n u vermuthen und auch 'n e-

absichtigt.“ (111. 1469.) l h s

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag is der Entwurf eines Gesetzes, betref- fend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaus- halts-Etat für das Etatsjahr 1896/97 nebst Anlage zuge- gangen. Danach beläuft sich der Nachtrag auf insgesammt 11 626 614 Æ, und zwar auf 2833 850 e an einmaligen Ausgaben des ordentlichen und 8805564 (4 an einmaligen Ausgaben des außerordentlihen Etats, denen ein Minus von 12800 M an fortdauernden Ausgaben gegenübersteht, das sich aus dem Fortfall einiger dauernden Ausgaben der Kolonial- verwaltung ergiebt. Die einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats seßen sich folgendermaßen zusammen: Auswärtiges Amt 268 500 M, Kolonialverwaltung 180 000 A nämlich Zuschuß zur Bestreitung der Verwaltungsausgaben im Schußgebiet von Neu- Guinea, der dadur erforderlih wird, daß auf Grund eines mit der Neu-Guinea- Kompagnie am 13. März 1896 geshlofsenen Vertrags die Landeshoheit über dieses Gebiet auf das Reih übergehen soll —, Verwaltung des Neichsheeres 5057820 A und zwar Preußen 4007820 Æ#, Sachsen 450000 A, Württemberg 600 000 —. Davon geht ab der Zuschuß des außerordentlichen Etats mit 4893 007 4, sodaß nur 164813 M bleiLen. Hinzu kommen 2130 000 A zu Garnifonhauten in Elsaß-Lothringen und die Quote an Bayern von den Ausgaben zur Verwaltung des Reichs- heeres, abzügli6 des Zuschusses des außerordentlihen Etats, mit 21 037 46, sodaß für die Verwaltung des Reichsheeres 2 315 850 4 gefordert werden. Diese Summe is hauptsählich für Kasernen- bauten bestimmt, die durh die Umformung der vierten Bataillone erforderlih werden. Jn Preußen und Elsaß-Lothringen sollen an folgenden Orten Kasernen gebaut werden: Koblenz, Charlottenburg, Magdeburg, Paderborn, Itzehoe, Hildesheim, Wiesbaden, Worms, Darmstadt, Münster i. E.,, Mußig i. E., Weißenburg, Bitsch, St. Avold. Ferner is noch an dem ordentlihen Etat betheiligt die Marineverwaltung mit 19500 #4 zur Erbauung eines Kesselprobier- hauses in Wilhelmshaven und die Eisenbahnverrwoaltung mit 50000 4 zur Erweiterung des Bahnhofs Groß-Hettingen. Der außerordent- liche Etat seßt sih zusammen aus 1 288 000 Æ für die Poft- und Tele- graphenverwaltung zur Herstellung einer neuen (vierten) Telegraphen- verbindung zwishen Deutschland und England. 5 517 564 M Zuschuß zu den einmaligen ordentlihen Ausgaben der Militärkontingente und 2 000 000 Æ für die Kolonialverwaltung als Zuschuß zur Bestreitung der Verwaltungsausgaben im südwestafrikanishen Schußzgebiet, der für die nothwendig gewordene Verstärkung der Shußtruppe um 400 Mann erforderlih is. Von diesen insgesammt 11 626 614 A werden ge- deckt 108 820 #4 durch Einnahmen der Militärverwaltung und 2712 230 Æ durch Matrikularbeiträge. Der Rest von 8 805 564 4 foll, wie ebenfalls vom Bundesrath genehmigt worden ift, durch Auf- nahme einer Anleihe flüssig gemacht werden.

Kunft und Wissenschaft.

4+ Bekanntlich besißen wir von der äußeren Erscheinung Christi keine gesicherte künstlerishe oder literarishe Ueberlieferung, die An- spruch auf wirkliche Bildnißtreue machen könnte; so ift jede Epoche und jeder Künstler von neuem vor die Uge gestellt, sh einen Christustypus aus seiner g vom esen des Erlôsers ju schaffen. Die altchristlihe Zeit beschränkte sich auf symbolische Andeutung (Monogramm Christi, der Fish, das Lamm, das Kreuz) oder Allegorie (Orpheus, der gute Hirt), seit dem dritten Fahrhundert erst iebt es in der bildenden Kunst eine eigentlihe Christusgestalt, die sih an antik-heidnishe Vorbilder eng anschloß. Das Mittelalter sah in Christus vor allem den Dulder und Weltenrihter. Die Passionsbilder und Darstellungen des jngften Gerichts E fast alles, was die mittelalterlihe Kunst zur Aus- bildung des Christustypus gethan. Auch unfere großen deutschen Meister, Dürer voran, haben im wesentlihen nur die Gestalt des leidenden Erlösers psychologish vertieft und verinnerliht. Die ita- lienishe Renaissance dagegen sah im Heiland die höchste Vollendung menschliher chönheit, die reinste Veredelung und Durch- bildung des Individuums. So erklären sich die Christus- gestalten Leonardo da Vinci’s, Michelangelo's und Tizian's. Rembrandt war der erste, der die naturalistishen T el0ernngn aus der Merschwerdung Christi in seinen Werken zog. ie Gegen- wart mit ihren widerspruhsvokken künstlerishen Bestrebungen hat auf dem Gebiet religiöser Malerei meist von dem Kapital der älteren Kunst gezehrt. Unter den bemerkenswerthesten Neushöpfungen christ- licher Typen verdienen die Werke E. von Gebhardt's, - F. Uhde's, A, Menzel’'s Erwähnung; bezeichnender Weise haben in neuester Zeit russishe Künstler si mit individueller Selbständigkeit an die große uf- gabe der Christusdarstellung herangewagt: es seien die Namen Weresch- tshagin, Antokoléki und Sascha Schneider genannt. Offenbar reizte die dogmatish strenge Typik griechish:katholisher Kirhenmalerei die Künstler zu diesem Wagniß. Gegen den Versu, Künstler zur s einer vorgeschriebenen Aufgabe dieser Art zu bestimmen, erheben {i {were Bedenken: nur der innere künstlerische Drang erzeugt voll- gültige Schöpfungen ; ein Auftrag von außen {ließt stets die Gefahr ein, daß auch seine Mang „eme äußerlihe bleibt. Solhe Bedenken haben den Hof-Kunsthändler T. Bierck aber nit abgehalten, einzelne hervorragende deutshe Maler zu einer Art idealer Christusbild- kfonkurrenz aufzufordern; neun Maler sind dieser erng gefolgt und die von iPiien geschaffenen Christusbildnisse sind in einer Ausftellung im ersten Geshoß des alten Reichstagsgebäudes vereinigt. Der Gesammteindruck dieser Ausstellung trägt nicht dazu bei, die oben geäußerten Einwände gegen eie solhe Veranstaltung zu reis, em Bilderverzeihniß find brieflihe Aeußerungen der Künstler beigegeben, die deren Standpunkt und besondere Absicht bei ihrem Werk erläutern sollen. Da ist es nun sehr merkwürdig, daß derjenige, dessen Christusbild die LEgaE und geistig wie künst- [erisch bedeutendste Lösung der schwierigen Aufgabe darstellt, Pro- fessor Carl Marr in München, sich in dem an den Unternehmer erichteten Brief außerordentli skeptisch über scinen Beruf für solche Aufgabe ausspriht: „Durch die bestimmte äußere Form wird unsere innere Vorstellung von Christus zerstört. Er dürfte den merk- würdigen, gewaltigen, grandiosen Geist, der in ihm wohnte, kaum in

seiner äußeren Erscheinung verrathen haben. Ih verzichte vollständig darauf, ae Aufgabe in irgend welcher Weise gelöst F haben“ u. f. Diese Bescheidenheit ehrt den Künstler umsomehr, als tha Christus den tiefsten Eindruck auf den Beschaver macht. rauviolettem Maztel sit die brünette langgelockte

talt vor einem Hintergrunde, dessen blutrother Horizont mit dräuenden Wolkeamassen phantastisch und \timmungsvoll wirkt. Der Ausddruck des Kopfes ist ern und gedankenshwer, er weckt nicht Mitleid, fondern Ehrfurcht und persönliche Theilnahme. In \{chrcfff

cffem Gegensatz zu dieser Unn erolten Gestalt ftebt die Bd fes i

lose Figur von Gabrie a die wohl die unerfreulihste Leistung auf dieser Ausstellung bildet; auch Hans Thoma?’s geludie Schlichtheit, die an Ausdruckslosigkeit grenzt und in hrer findlichen Farbengebung kaum wie eine Arbeit aus unseren Tagen wirkt, wird Véwertide viel Bewunderer faden obwohl dem Künstler, wie er an den Unternehmer schreibt, dieses Bild etwas wie den Sammelpunkt für sein ganzes Schaffen bedeutet. Süßlich in süßliher Umgebung, ohne Kraft persönliher Suggestion hat auch Ernst Zimmermann seinen Christus dargestellt, während Brütt der Eleganz der Erscheinung opernhaftes Pathos beigemisht hat. Die Askese eines Fanatikers fien die Grundstimmung für Kampf 's ziemli derb gemaltes Christusbildniß ab; nur die nervôse Bewegung der linken and, die mit dem Zipfel der Gürtelbinde spielt, verräth etwas von einerer Empfindung. Vorwurfsvoll blickt der Nazarener Skar- bina’s aus dem in irisierenden Farben schillernden Gemälde heraus. Die hinreißende Beredsamkeit, die Energie und Bedeutung, die Skarbina auszudrücken beabsichtigte, vermag der unbefangene Beschauer wohl kaum aus der Figur C risti herauszulesen. Eher ist dies ranz Stuck auszudrücken gelungen, der die ganze Kraft persön- 1er Bedeutung in dem heißen, fascinierenden Blick des Auges kon- zentrierte eine Einseitigkeit, die immerhin von persönlicher Au fassung Zeugniß giebt. Friß von Uhde schließlich, dem das gegebene Thema weifel 08 am günstigsten lag, hat uns eine visionäre Ersheinung Christi egeben, dessen Kopf den vulgären und doch bedeutenden Typus Rem- randt’{her Kunst trägt; von Licht umstrahlt sehen wir den Heiland vor einer Gemeinde predigen. Die Ausführung des Gemäldes steht aber leider niht auf der Höbe der Konzeption.

Gerade das wenig befriedigende Ergebniß . der Ausstellung regt ernste Gedanken über die Befähigung unserer Kunst für die größten Aufgaben ger Konzentration an, und damit dient dieses Unter- nehmen zur Klärung der Ansichten über die Bedeutung der gegen- wärtigen Kunstströmung, die freilih kaum auf dem Gebiet religiöser Malerei zu suchen sein dürfte.

Monumente und Standbilder. Sammlung künstlerisch und geshi{tlich bedeutsamer Denkmäler. Berlin, Verlag von Ern Wasmuth, Ärchitektur-Buchhandlung. 4. und 5. Lieferung. (Folio.) Diese neuen Lieferungen des früher bereits gebührend gewürdigten Werks stehen an künfstlerishem Geshmack in der Auswahl und E nahme, wie an tehnisher Sorgfalt der Wiedergabe mittels Lichtdrucks hinter den vorangegangenen keineswegs zurück; eher über- treffen die neuesten Tafeln vermöge der inzwischen weiter fort- geshrittenen Vervollkommnung der Technik noh die vorangegangenen. Auch in den vorliegenden Lieferungen sind die verschiedensten Kunst- perioden und Kulturländer vertreten. Da finden wir als zwei der ältesten Monumente Deutschlands den bronzenen Löwen vom Dom- pas in Braunschweig (aus dem Jahre 1166) und das Denkmal Kaiser Otto?s I. in Magdeburg (von 1250), Aus neuerer Zeit reihen sih ihnen an das Standbild Friedrih's des Großen in Stettin von Gottfried Schadow (1793), welches auf einer und derselben Tafel mit Wilhelm Wolff's Statue der Kurfürstin Sophie Henriette von Brandenburg in Oranienburg (1858) abgebildet ist, ferner Thorwaldsen?s Reiter-Standbild des Kurfürsten Maximilian 1. von Bayern (1836) und das s{öne, figurenreiche gothische utenber@Denbmai mit Brunnen in Frankfurt a. M. von E. von der Launih (1858). In noch jüngerer Zeit sind entstanden die Standbilder des Fürsten Bismarck und des Grafen Moltke in Köln (von Schaper), das Kriegerdenkmal in Ham- burg (von Schilling) und die Reiter-Statue Kaiser Wilhelm?s 1. in Elberfeld (von Eberlein). Als Säulen-Denkmale find auf einer Tafel- nebeneinander dargestellt: die Friedenss\äule vom Belle-Alliance-Plaß in Berlin (von Cantian) mit der Viktoria von Rauh und das Sieges-Denkmal für den Seehelden Jvar Hvitfeld auf der „Langen Linie“ in Kopenhagen. Von Monumenten aus der dänischen Residenz- stadt findet man ferner das Reiter-Standbild des Königs Friedri VIT. von Dänemark und die Statue des Admirals Niels Juel. Jialien ist vertreten durch die kunstgeshihtlich berühmte Reiter-Statue des Condottiere Gattamelata, von Donatello, vor der Kirche des heiligen Antonius in Padua (1453), sowie die neueren Standbilder Leonardo da Vinci’s in Mailand und Dante’s in Verona. Die französische Monumentalkunst repräsentieren das Reiter-Standbild Ludwigs XI1V. in Versailles, die Denkmäler der Jungfrau von Orleans und der Republik, sowie der Triumphbogen mit der Quadriga auf. der Place du Carrousel zu Paris. (ém die scharfe und klare Herstellung der Tafeln in Lichtdruck verdient die Firma Roemmler und Jonas in Dresden besondere Anerkennung. Sehr interessant und dankens- werth ist endlich noch eine der vierten Lieferung beigegebene große Do pas mit einer vergleihenden Nebeneinanderstellung der 90 höchste Monumente der Erde, komponiert und gezeihnet von dem Architekten R. Schmidt. Nord-Amerika hat den Ruhm, in Bezug auf die Höhendimension der Denkmäler voranzuschreiten. Das höchste, freilich äußerlih völlig kunstlose Monument der Welt ist der 169 m hohe Dbelisk des Washington-Denkmals zu Washington. Dann folgt die fackeltragende Statue der Freiheit im Hafen von 2g (94,81 m), und ihr schließen sih unmittelbar drei andere amerikanische Denkmäler an, nämlich der Obelisk bei der

- Militär-Akademie in Westpoint (94,50 m), das Krieger - Denkmal

in Indianopolis (80 m) und das gleich hohe Cleveland- - Gatfield-Denkmal (80 m). Das den genannten an Höhe nächststehende Monument hat Indien aufzuweisen: es ist der fogenannte Kotub Minar (75 m), das eng Minaret einer unvollendeten Moschee bei Delhi. Die eihe der höchsten Denkmäler in Deutschland beginnt mit dem farnesishen Her- kules auf dem Habichtsberg bei Wilhelmshöhe (71 m); dann folgen in- kurzen Abständen die Befreiungshalle in Kelheim (65,70 m ), das seiner demnächstigen Einweihung entgegensehende Denkmal Kaiser Wilhelm's I. auf dem Kyffhäuser (65 m) ünd das noch im Bau begriffene Denk- mal für den P auf der Porta Westfalica (64 m). Die Siegeésäule auf dem hiesigen Königöplaß mißt 61,50 m, das Hera manns-Denkmal auf dem Teutoburger alde bis zur Spiye des erhobenen. Shwertes 57,40 m.

Land- uud Forftwirthschaft.

Bei der Preisvertheilung auf der XX1]I. Berliner Mastvieh- Ausstellung erhielt die von Seiner Majestät dem Kaiser und König verliehene goldene Staatsmedaille für die höchste Gefammtleistung der Oekonomie-NRath Kret Gmar Lu dem au der zweite Ehrenpreis der Stadt Berlin (5 e und außerdem no 15 Ghrenpreise zugesprohen wurden. Der Königliche De Stich in Godziszewo (Provinz Posen welcher zum ersten al die Berliner Ausftellung beschickte, erhielt für zwölf ausgestellte Thiere den Ehrenpreis der Stadt Berlin für Kalben (Fersen) und dreijährige Ohhsen (Simmenthaler), sowie vier andere Preise des Ministeriums für Landwirthschaft 2c. Der Ehrenpreis der Stadt Berlin für die vorzüglihste Marktwaare an Rindvieh für den Bedarf der Stadt Berlin wurde dem Rittergutsbesißer H, Meyer - Bremen zuerkannt.

Den Züchter- Ehrenpreis des landwirth[haftlihen Ministeriums für

Schafe aller Rassen erhielt Amtsrath Nonne in Gr.-Heidau

¡d eis der Stadt Berlin bekam Boepyele Nitsche: bei i polzene Nathusius-Medaille wurde dem a

Bs (Provinz Schlesien) verliehen.

ToieN th Sattig au , d

Für Schweine allet Rassen erhielt den Züchterpreis des Landwirth- haften Ministeriums der Gutsbesißer Peters in Quilorwo bei An- lam und den Ehrenpreis der' Stadt Berlin für die vorzügli

D Marktwaare die Deutsche Landwirthschafts-Gesellschaft in Berlin.

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