1896 / 117 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 May 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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Gewerbetreibenden ibm allein die direkte Lieferung von Roh- bernstein zur Zeit versagen zu müfsen glaubt.“

: 3, Schreiben vom 283. Mae 189 „Eure Excellenz Ps e mittels gefälligen Schreibens vom

12. Dezember v. J. B10 153 eine Beschwerdeschrift des

Bernsteinwaaren - Fabrikanten C. A. Westphal in Stolp vom 7. Juli v. J. über das Geschästsverfahren der ndlung Stantien u. Becker zu Königsberg i Pry mehrere Vorstellungen des Arbeiteraus\husses der Firma C. A. Westphal von demselben Tage, bezw. vom 16. April und 16. September v. I., und einen über jene Beschwerdeschrift erstatteten Bericht des Regierungs - Präsidenten zu Köslin vom 11. November v. J. mit dem Ersuchen übersandt, die Firma Stantien u. Becker zu einer Gegen- ‘erklärung zu veranlassen und Eure Arte demnächst von meiner Entschließung in dieser Angelegenheit in _ Kenntniß u segen. Nachdem ih die Gegenerklärung der Firma Stantien u. Beer dur den Regierungs- Präsidenten zu Königsberg i. Pr. habe einholen lassen, beehre ih mich, Eurer Excellenz die sämmtlichen Anlagen Ihres gefälligen Schreibens vom 12. Dezember v. J. anbei Res und die nachfolgenden Original-Schriftstücke beizufügen, nämlich :

a. ein Schreiben der Firma Stantien u. Becker vom 28. Januar d. F. nebst drei Anlagen, | i

b. das im Eingang des Schreibens zu a in Bezug genommene frübere Schreiben derselben Firma vom 30. Dezember 1891,

7 den “ag des Regierungs-Präsidenten zu Königsberg i. Pr. vom (. v. E

d. eine von dem Bernusteinwaaren-Fabrikanten C. A. Westphal an den Herrn La des Königlichen Staats-Ministeriums Grafen zu Eulenburg gerichtete Beschwerde vom 14, v. M. und

0. das infolge dieser Beshwerde an uns beide gerihtete Schreiben des Len Minister-Präsidenten vom 19. v. M. i

Zugleich erlaube ih mir, den Standpunkt, welchen ih in der vorliegenden Angelegenheit einnehme, nachstebend näher darzulegen, indem ih vorweg bemerke, daß sich derselbe mit dem von der Finanz- Abtheilung der Regierung zu Königsberg i. Pr. und dem dortigen Regierungs-Präsidenten vertretenen Standpunkt vollständig deckt.

Die Beschwerden, welche der C. A. Westphal in seiner, bei Eurer Excellenz eingereihten Eingabe vom 7. Juli v. J. und in seiner neuesten, an den Herrn Minister-Präsidenten gerihteten Eingabe vom 14. v. M. vorgetragen hat, lassen sich im wesentlichen in folgende zwei Punkte zusammenfassen: h ï

1. Die Firma Stantien u. Becker, die hauptsäcblichste Pächterin der fiskalishen Bernsteinnußungen, verweigere unbegründeter Weise dem Beschwerdeführer die eung von Rohbernstein, was den Ruin seines Geschäfts zur Folge haben müsse. i :

Da jeßt die Regierung zu Königsberg beabsichtige, die Bernstein- baggerei von neuem an die Firma Stantien u. Becker zu ver- pachten, so sei es im Interesse des inländischen Gewerbebetriebs H end der genannten Firma bei dem Vertragsabshluß über die Baggerei eine Verpflichtung dahin aufzuerlegen, daß sie, vor allen anderen, den preußischen Bernsteinwaaren-{Fabrikanten ihren Bedarf an Noh- bernstein liefere, und zwar zu welhen Zwecken auch immer, gleichviel, ob zur Bernsteinfabrikation oder zur Sonna von Imitationswaare (falshem Bernstein). Es empfehle sih übrigens, der Firma Stantien u. Bedker die gleiche Verpflihtung auch in anderweiten, mit ihr fünftig abzuschließenden Verträgen aufzuerlegen.

IT. Die Domänenverwaltung habe der Firma Stantien u. Becker hinsihtliÞ der Bernsteinproduktion ein förmlihes Monopol ein- geräumt, durch welches die inländishe Bernsteinindustrie {wer ge- \hädigt werde; es sei im allgemeinen Interesse geboten, dieses Monopol durch Schaffung von Konkurrenz zu beseitigen.

Was den Vortrag des Beschwerdeführers zu T anbetrifft, so is derselbe vorweg in thatsähliher Beziehung dahin zu berichtigen, daß, nachdem der mit der Firma Stantien u.

über die Bernsteinbag gerei geschlossene Vertrag {hon mit dem 830, November 1890 sein Ende erreicht hat, und der Versuch, die Baggerei im Wege des öffentlichen Meist- gebots anderweit zu verpachten, troß wiederholter Ausbietung, fruchtlos geblieben ist, die Domänenverwaltung von einer Neuverpachtung der Baggerei bis auf weiteres Abstand genommen hat. Von einer Feb bändigen Verpachtung der Baggerei an die as Stantien u. Becker is niemals die Rede gewesen, aber auch eine nochmalige öffentliche Ausbietung dertélben erscheint aussichtslos und wird daher nicht beabsichtigt. Der Antrag des Beschwerde- führers Westphal, nah welchem dem Pächter der Bernsteinnußung die Verpflichtung auferlegt werden soll, bei dem Verkauf des ge- wonnenen Rohmaterials vorzugsweise die inländishen Fabrikanten zu berüdcksichtigen, ist daher, ' insoweit er sih auf die Bag gere inußzung bezieht, zur Zeit gegenstandslos.

infihtlih der übrigen Arten der Ausübung des fiskalischen

Bernsteinregals is die Domänenverwaltung als Verpächterin s\elbst- redend an die zur Zeit bestehenden Pachtverträge (unen, In keinem dieser Verträge is aber den Pächtern irgend eine Beschränkung be- a der Verwerthung des gewonnenen Bernsteins zu Gunsten der inländishen Gewerbetreibenden auferlegt worden. Es kann daher nur bei den in Zukunft abzuschließenden Verträgen in Frage kommen, ob etwa in denselben gewisse Verpflihtungen im rene der in- ländishen Gewerbetreibenden zu \tatuieren sein werden. ch werde geen bereit sein, diese Frage, sobald es sih um den Abschluß neuer erträge handeln wird, unter geneigter Mitwirkung Eurer Excellenz in nähere Erwägung zu ziehen, wenngleich man id nicht verhehlen darf, daß ein etwaiger Versuch, die Bernsteinpähter in dem Absah ihrer Produkte vertragsmäßig zu beschränken ganz abgesehen von den prinzipiellen Bedenken, welhe fich dagegen geltend machen ließen —, praktisch {wer durchführbar sein dürfte, wie dies auch der Regierungs-Präsident in Königsberg hervorhebt. Gegenüber der vor- liegenden Beschwerde aber kann nur der Inhalt der je t bestehenden Verträge in Betracht kommen, und nach diesen bin ich nicht in der Lage, gegen die Firma Stantien u. Becker irgend einen Zwang dahin auszuüben, daß sie an den Beschwerdeführer Bernstein verkaufe.

In thatsähliher Beziehung wird von der Firma Stantien u. Beer zugegeben, daß sie dem Beschwerdeführer den ferneren Ver- kauf von Nohbernstein verweigert habe. Sie behauptet aber, hierzu durch triftige Gründe veranlaßt zu sein.

Es wird von ihr zunächst geltend gemacht, daß der Beschwerde- führer C. A. Westphal în neuerer Zeit niht sowohl auf die Sebritetion echter Waare, als vielmehr auf die Herstellung und

abrikation von Bernsteinimitation sein Augenmerk gerichtet habe und diesem Betrieb eine immer erter Ausbebuina zu geben bestrebt sei, was die Firma Stantien u. Bedcker ihren ge- ebnigg edi Interessen als durchaus zuwiderlaufend erahtet. Abge- sehen von diesen geshäftlichen Rücksichten, will die Firma Stantien u. Becker durch wiederholte persönlihe Beleidigungen, welche der C. A. Westphal dem Geheimen Kommerzien-Rath Becker, Haupt- inhaber jener Firma und jüidishen Glaubens, jugefügt habe, zum Abbruch jedes geshäftlihen Verkehrs mit dem C. . Westphal ver» anlaßt worden in: Dies wird von dem Palera nas Me benlen zu Köslin in so fern bestätigt, als er si in seinem beiliegenden Berichte vom 11. November v. F. wörtlih dahin ausspricht :

„Jedenfalls kann es nah den Vorlagen keinem Zweifel unter- liegen, daß auch das persönlihe Verhältniß zwishen den Inhabern beider Firmen sehr erheblihe und kaum auszugleihende Störungen erlitten hat. Die Schuld E wird vermuthlich auf beiden Seiten liegen; wie anzunehmen ist, wird der Inhaber der Stolper Firma der Firma in Königsberg, besonders dem Geheimen Kom- merzien-Rath Becker, nicht in jeder Beziehung und in allen Fällen diejenige Rücksihtnahme bewiesen haben, welhe bei der großen kaufmännischen Bedeutung der Königsberger Firma geboten ift

uh meines D ist das Verhalten der Firma Stantien u.

Becker wesentlih zurückzuführen auf die seit Jahren bestehenden per- fönlichen Zerwürf isse Blben dem Geheimen Kommerzien-Rath DBecker und dem C. A. Westphal. Ich darf ganz ergebenst daran er-

innern, die Beschwerde des C. A. Westphal über verweigerte a a Dos Rohbernstein ‘seitens der Firma Stantien u. Beder bereits in den Jahren 1889 und 1890 Gegen- ftand weitläufiger amtliher Verhandlungen gewesen is. Es #| damals über diese Beschwerde, sowie über verschiedene, von anderer Seite bezüglih des Geshäftsverfahrens der Firma Stantien u. Becker zur Sprace gebrahte Beschwerdepunkte in meinem Ministerium mit .dem Hauptinhaber der Firma, dem Geheimen Kommerzien-Rath Becker, behufs Ausgleihung der vorhandenen Differenzen und widerstreitenden Interessen verhandelt worden. Eine Abschrift des hierüber aufgenommenen Protokolls vom 10. Oktober 1889 und der beiden Verhandlungen vom 7. Februar 1890 erlaube ih mir hier anzuschließen. i : L

Durh die von meinem Herrn Amtsvorgänger demnächst getroffenen Maßnahmen, über welche die an den Regierungs-Präsi- denten in Königsberg erlassene, Eurer Excellenz gleichzeitig in Ab- {rift mitgetheilte Verfügung vom 18. Juni 1890 11. 3588 nähere Auskunft giebt, ist den Beschwerden in allen wesent- lichen Punkten Abhilfe geshafft worden, und ih darf, in Ueber- einstimmung mit dem Negierungs - Präsidenten in Königsberg, konstatieren, daß die Klagen über das Geschäftöverfahren der Firma Stantien u. Becker seitdem vollständig verstummt sind, mit alleiniger Ausnahme der jeßt von C. A. Westphal in Stolp von neuem ectiDaan Beschwerden über S Lieferung von Noh- bernstein. Jch habe geglaubt, dies hervorheben zu müssen, um der Annahme vorzubeugen, als ob es sich hier um eine etwa in weiteren Kreisen fühlbare, dur das Geschäftsverfahren der Firma Stantien u. Becker hervorgerufene Kalamität handele, während in der That nur eine vereinzelte Beshwerde vorliegt, für deren Beurtheilung be- sondere und wesentlich persönlihe Verhältnisse in Betracht kommen.

Die im Jahre 1890 in meinem Ministerium gepflogenen Ver- handlungen und die auf Grund der leßteren an den MNegierungs- Präsidenten zu Königsberg erlassene vorerwähnte Verfügung vom 18. Juni 1890 baben zwar den Erfolg gehabt, die Firma Stantien u. Beckec zur Wiederaufnahme ihrer ge[häftlihen Beziehungen mit C. A. Westphal zu bestimmen, Jes ist die Verständigung der beiden Firmen, wie die vorliegenden Beschwerden ergeben, niht von Bestand

ewesen. Von einem etwaigen nochmaligen Versuch, die streitenden

heile mit einander zu versöhnen, glaube ih mir aber einen Erfolg nicht versprehen zu können. Uebirdies ist es für die Behörden immerhin mißlih, sih in geshäftlihe Streitigkeiten privater Natur einzumischen, zumal wenn sie, wie dies hier der Fall sein dürfte, nicht in der Lage find, gegenüber den widersprehenden Angaben der Interessenten den Sachverhalt vollständig klar zu stellen. Sollten gleihwohl Eure Excellenz auf die Wiederholung des Versuchs, eine gütliche Verstän- digung zwishen dem Beshwerdeführer und der Firma Stantien u. Bedcker herbeizuführen, Werth legen, fo stelle ih ganz ergebenst anheim, dortseits eine entsprehende Verisigung an den Regierungs-Präsidenten zu Königsberg gefälligst entwerfen zu lassen, zu deren Mitzeichhnung ich mi bereit erkläre.

Was \chließlich die ‘gleichzeitigen Eingaben der Arbeiter des C. A. Westphal anbetrifft, so wird in der von der e Stantien u. Beker eingereichten, mitbeiliegenden telegraphishen Depesche be- hauptet, daß den Arbeitern bei der Kündigung ausdrücklih gesagt worden sei, ihre Entlassung erfolge nur jum Scheine. Es kann dahin gestellt bleiben, ob diese Behanptung richtig ist, und die weitere Unterstellung der Firma Stantien u. Beer zutrifft, nach welcher die vorliegenden Eingaben der Arbeiter von dem Westphal felbst lediglich zu dem Zwecke veranlaßt worden seien, um den Eindruck feiner eigenen Beschwerde zu vershärfen. G i

Jedenfalls is die Zahl der geshulten Bernstein-Arbeiter, um deren Entladung es sih hier handelt, auch nah dem Bericht des Regierungs-Präfidenten zu Köslin, welcher anscheinend auf den eigenen Angaben des Westphal beruht, nur eine verhältnißmäßig geringe, und es würde zweifellos der e Stantien u. Becker nit {wer fallen, die von deni Beschwerdeführer etwa entlassenen Arbeiter sofort entweder in ihrem eigenen Geschäft, in welhem sie nah der im Jahre 1890 stattgehabten amtlichen gel tellung etwa 2000 Arbeiter dauernd ver- wendet, oder bei ihren Geschäftsfreunden anderweitig unterzubringen.

Auf etwaigen Wunsch der betreffenden Arbeiter würde ih gerne bereit sein, nah dieser Richtung hin bei der Firma Stantien u. Becker eine Vermittelung der Domänenverwaltung eintreten zu lasen.

Zu II1 erlaube ich mir hervorzuheben, daß die Firma Stantien u. Beer die hervorragende Stellung, welhe sie auf dem Gebiet der Berxusteinindustrie und des Bernsteinhandels einnimmt, keineswegs einer besonderen Begünstigung seitens der Domänenverwaltunrg, sondern ihrer geschäftlichen Tüchtigkeit, Betriebsamkeit und Geschäftserfahrung, sowie thren bedeutenden Kapitalmitteln, vor allem aber dem Umstande zu verdanken hat, daß die ergiebigsten Bernsteinlager, welche bisher aufgedeckt worden sind, sih auf solchen Grundstücken befinden, welche der genannten Firma selbst eigenthümlich gehören.

__ Dies i} bereits in dem diesfeitigen, an den Herrn Amtsvor- änger Eurer Excellenz gerihteten Schreiben vom 19, Oktober 1889, owie bei der Berathung früherer Beshwerden über die Handlung Stantien u. Beer in der Petitionskommission des Hauses der Ab- geordneten (vergl. den Bericht dieser Kommission vom 19. April 1890 Nr. 149 der Druckfachen des Hauses der Abgeordneten, T1. Session 1890 —) eingehend dargelegt worden.

Von den damals erörterten Bernstein-Gewinnungsarten, bezüglich welcher zwishen der Domänenverwaltung und der Firma Stantien u. Becker Verträge abgeschlossen worden sind, kommen gegenwärtig, nachdem inzwischen die Bernsteingewinnung mittels Baggerns und mittels Tauchens aufgehört hat, nur noch folgende zwei in Betracht :

1) die sog. Bernstein-Strandnußung, d. h. die Bernstein- Gewinnung dur Lesen, Schöpfen und Stehen am Ofstseestrande,

2) die bergmännische Bernstein-Gewinnung mittels Tiefbaues.

Zu 1 besteht der Grundsaß, daß die Straudnugieng auf den

Strandgebieten vor fiskalischen Terrains öffentlich im Wege des Meistgebots, auf den Strandgebieten vor Priva tgrundstücken aber, zur Vermeidung von Streitigkeiten mit den Adjazenten, an die Guts- besiger und politischen Gemeinden, welche mit ihren Feldmarken an den Strand grenzen, freihändig vergeben wird. Demgemäß is auch egenüber der Firma Stantien u. Becker verfahren worden. Dieselbe at, wo ihr die Strandnußung vor fiskalishen Terrains vertrags- mäßig eingeräumt worden ist, diese im Wege des öffentlichen Meist- gebots erstanden. Im übrigen ist ihr die Strandnußung nur in gleicher Weise, wie allen anderen Adjazenten, nämlih nur da, wo sie mit ihrem eigenen Grundbesiß an den Strand grenzt, freihändig über- lassen worden.

Die Strandnutung ist aber überhaupt nur von geringer Bedeu- tung, wie {hon daraus hervorgeht, daß der von sämmtlichen Strandpächtern zu zahlende Pachtzins sih im Ganzen nur auf jährlich a Hie b lder wid ste, zugleich sicherste und rentabelste P

Die bei weitem wichtigste, zugle erste und rentabelste Pro- duktionsart ist die vorstehend

zu 2 erwähnte bergmännishe Bernsteingewinnung mittels Tief- baues, Diese Art der Verwerthung des fiskalischen Bernstein- regals unterliegt aber insofern einer wesentlihzen Beschrän- fung, als dem Fiskus ein Enteignurgsreht in Ansehung foler Grundstücke, welche se im Privateigenthum befinden, niht zusteht, und die Möglichkeit ihr.r Ausübung von einer freien Vereinbarung zwischen dem Fiskus und dem Grundeigenthümer Roi Die Rechtslage is} hiernah in Ostpreußen die, daß das fisfalishe Regal sich zwar auch auf den mittels Tiefbaues zu ge- winnenden Bernstein erstreckt, aber auf Privatgrundstückeu nur unter Zustimmung des Grundeigenthümers ausgeübt werden kann, während u aber auch der Grundeigenthümer selbst den avf scinen Grundstücken befindlihen Bernstein ohne Genehmigung des Fiskus auszubeuten nicht berechtigt ist.

ur Zeit findet die Serasengavinnung dur Tiefbau nur in und bei Palmnicken am Samländishen Weststrande und zwar aus- \{ließlich auf solhen Grundstücken statt, welhe der Firma Stantien u. Becker eigenthümlih gehören. Da diese Firma selbstredend keinem Fremden die Ausbeutung des Bernsteins auf ihrem eigenen Grund und Boden gestatten wird, so ift nach der oben dargelegten Rechtslage die

Möglichkeit einer lizitationsweisen Verpachtung der Bernsteingewin dur Tiefbau auf den ihr gehörigen Grundstücken von vorbe ausgeschlossen, der Fiskus vielmehr bezüglich der Nupbarmachung seines Negals auf den Weg der freien Vereinbarung mit der Handlung ian Lde V n ret Î vitier Sankt f ine solhe Vereinbarung if mit dieser Handlurg auch getro worden, und zwar dahin, daß sie nah dem noch bis iti S 1901 laufenden Vertrage si verpflichtet hat, für die Erlaubniß, auf dem ihr jen gehörigen Grund und Boden Bernstein mittels Tiefbaues g nnen zu dürfen, an den Fiskus eine nah dem Flächeninhalt des ausgebeuteten Grubenfeldes zy bemefsende G8 von 50000 bis 52500 Æ für den alten Preußishen Morgen = 0,2553 ha, jedenfalls aber jähr- lich ied Nußzungsentshädigung von mindestens 667 600 zu zahlen.

Die vorerwähnten beiden Nußungsarten find die einzigen, über

pee mit der Firma Stantien u. Becker überhaupt Verträge estehen. __ Da die Strandnuzung nur von untergeordneter Bedeutung ist und die früher ausgeübten Arten der Bernsteingewinnung mittels Baggerns und mittels Tauchens in Wegfall gekommen sind, so handelt es sich bei der von dem Beschwerdeführer an- geregten Frage der Beschaffung einer wirksamen Konkurrenz gegenüber der Firnia Stantien u. Beckter wesentliÞh nur noch um die Ueberlassung des Rechts zur bergmännischen Bernsteingewinnung dur Tiefbau. Ein Monopol für diese Benugzungsart is der Firma Stantien u. Beer ebensowenig, wie für irgend eine andere, jemals eingeräumt worden. Die Domänenverwaltung ist also rechtlich in keiner Weise gehindert, au anderen Grundeigenthümern, auf deren Grundstüen die Bernsteingewinnung gegen angemessenes Entgelt zu gestatten, und sie ist au keineswegs gewillt, ih in dieser Beziehung grundsäplich ab- [lehnend zu verhalten. Allerdings wird \ich dabei die Domänen- verwaltung die Entscheidung über den Gesammtumfang der zu gestattenden Bernsteinproduktion insoweit vorbehalten müssen, als dies geboten erscheint, um einer Ueberfüllung des Bernsteinma:ktes und einer Entwerthung des Produkts vorzubeugen, welhe mit Sicher- heit vorauêzusehen find, wenn die Begründung neuer Produktions- stätten in unbegrenzter Zahl und Ausdehnung zugelassen würde, Denn die shrankenlose Produktion einer Luxuêwaare, wie des Berns steins, dessen Werth do nur ein imaginärer is und wesentlih auf seiner Seltenheit beruht, nue nothwendigerweise einen garnicht abzuseßenden Preisdruck herbeiführen, welher nicht bloß die Ren- tabilität der einzelnen Privatunteruehmungen in Frage stellen, fondern auch die ais des Staats als Qibabers des Bernsteinregals empfindlih \{chädigen würde. Es is daher auch der Firma Stantien u. Becker das Recht zur Bernfteingewinnung nit etwa für ihren gesammten Grundbesiß, sondern nur für einen im voraus genau begrenzten Theil desselben und überdies au nur auf die beschränkte Zeitdauer bis zum Jahre 1901 eingeräumt worden.

Wie die Verhältnisse zur Zeit liegen, würde ih jedoch aus der Besorgniß einer Ueberproduktion keinen Anlaß entnehmen, neuen soliden Konkurrenzunternehmungen meine Genehmigung zu versagen. Indessen find ernstlih gemeinte Anträge auf Gestattung der Bernftein- gewinnung mittels Tiefbaus bisher noch von keiner anderen Seite geftellt worden.

Es hatte zwar vor einigen Jahren ein Gutsbesiger Find in Dorbnicken, Kreises Fischhausen, um Gestattung des Bernsteintiefbaus auf seinem in Bardau belegenen Grundstück von 12,5 ha gebeten, und es wurde infolgedessen die Regierung zu Königsberg beauftragt, mit ihm hierüber in nähere Verhandlungen einzutreten. Doch hat sich der Finck alsdann, ungeachtet der seitens der Regierung an ihn ergangenen Aufforderungen, auf diese Verhandlungen nit weiter cin- gelassen, fodaß die Angelegenheit auf sih beruhen bleiben mußte.

Thatsächlih ist zur Zeit die Firma Stantien u. Becker der einzige Grundbesißer, welcher um die Erlaubniß zum Bernsteintiefbau nachgesucht und diese Erlaubniß unter Bedingungen erhalten hat, welche einerseits dem Fiskus einen außerordentlih hohen Gewinn sichern und andererseits der genannten Firma ihren großartigen und lukrativen Geschäftsbetrieb ermözlien.

Schließlich könnte noch in Frage kommen, ob es #ch etwa empfehlen möchte, daß der Fiskus felbst auf eigenen Grundstücken ein Bernsteinbergwerk in Betrieb seßen und auf diese Weise die von dem Beschwerdeführer Westphal gewünschte Konkurrenz herbeiführen solle. Abgesehen jedoch davon, daß auf fiskalishen Grundstücken Bernsteinlager, welhe auch nur im entferntesten einen lohnenden Gewinn versprehen, bisher nict ermittelt worden find, glaube ih, daß es dem ftaatlihen Interesse niht entsprehen würde, die Errich- tung eines neuen fiékalischen Bernsteinbergwerks in Aus- iht zu nehmen, nachdem das, der Staats-WBergverwaltung unterstellt gewesene fiskalishe Bergwerksunternehmen bei Nortycken am Samländischen Nordstrande vollitändig mißglüdckt ift und troß der auf daëselbe verwendeten Kostensumme von rund einer Million Mark im Jahre 1879 hat aufgegeben werden müssen, ohne überhaupt zu ciner Bernsteinproduktion zu gelangen.

Auf Grund der vorstehenden Ausführungen gestatte ih mir, den Standpunkt, welhen mein Ressort gegenüber den Beschwerden des Westphal cinnimmt, dahin zu rekapitulieren :

a, Die Domänenverwaltung iff nach den zwischen ihr und der Firma Stantien u. Beer Tfblofenen Verträgen nicht in der Lage, diese Handlung zu zwingen, daß fie an den Beschwerdeführer Bernstein verkaufe.

b. Wenn es fich in Zukunft um den Abschluß neuer Verträge handelu wird, fo soll zuvor erwogen werden, ob es angängig ist, in diese Verträge etwa besondere Bestimmungen zu Gunsten der in- ländischen Industrie aufzunehmen.

c. Ein Monopol ift der Firma Stantien u. Becker durch die ge- {lossenen Verträge nicht eingeräumt worden. Vielmehr ift ihr durch diese Verträge, abgesehen von der unbedeutenden Bernftein- Cp bei welcher sie übrigens nah ganz denselben Grundsätzen behandelt worden is, wie alle übrigen an den Osftsee- ftrand angrenzenden Gutsbesißer und Gemeinden —, das Recht zur Bernfteingewinnung nur bezüglih folher Grundstücke überlaffen worden, welche der genannten Firma eigenthümlih gehören, und von deren Benußung zur Bernsteingewinnung die Firma {hon in ihrer R als Eigenthümerin jeden Anderen auszuschließen be- ugt ist.

d. Die Domänenverwaltung ift für jeßt und, solange nicht eine Ueberproduktion von Bernstein zu befürchten fteht, bereit, au) anderen Grundbesitern, sobald sie die erforderlihen Garantien darbieten, auf ihren Antrag die Bernsteingewinnung auf ihrem Grundeigenthum unter den gleihen Bedingungen, wie der Firma Stantien u. Beer, vertragömäßig zu geftatten. s

Abschrift dieses Sehreibens habe ih dem Herrn Präsidenten des Königlichen Staats-Ministeriums mitgetheilt. *

4) Schreiben vom d. Juni 1894.

„Eurer Excellenz habe ih mir erlaubt, mit meinem Schreiben vom 3. Januar d. I. I1. 21 eine Abschrift der “ibe ps mitzutheilen, durch welhe der Regierungs-Präfident zu Köntgsberg i. Pr., aus Anlaß der Denkschrift des Bernsteinwaaren- Fabrikanten Carl August Westphal in Stolp über den angeblichen, durch das Ge- \chäftsverfahren der Ae Stantien u. Becker veranlaßten Nieder- gañz der prexpilVen Bernfteinwaaren-Industrie, von mir beauftragt worden ist, über eine Reihe von Punkten genaue und unparteiis Ermittelungen anzustellen. Den erledigenden Bericht des Regterungs Präsidenten vom 9. Februar d. J. nebft Anlagen beehre ih mi, unter Anschluß des Vorberihts des NRegierungs-Präsidenten vom 31. Januar d. I., Eurer Excellenz anbei zur geneigten Kenntniß- nahme und mit der Bitte um Rückgabe ganz ergebenst zu übersenden.

Den Ausführungen des Regterungs - Präsidenten, auf dessen €r- {öpfenden Bericht ih im allgemeinen Bezug zu nehmen mir gestalte, glaube ih in allen wesentlihen Punkten beitreten zu müssen. Hierbe geftatte ih mir, meinerseits Folgendes ganz ergebenft hin uuufügen,

1) Von den in der eftphal’shen Denkschrift erhobenen Ve- schwerden geht die wichtigste dahin, Et Ens La

dur den Geschäftsbetrieb der Firma Stantiea u. Beer die dh dische Bernfteinwaaren- Industrie ruiniert worden sei, indem i irma den Non Bernsteinfabrikanten, Drehslern und sonstigen Gewerbetrc ibenden gar keinen Rohbernstein oder noch nicht Mita Theil ibres Bedarfs liefere. |

Diese Bebauptungen können na dem Ergebniß der Enquête keines- wegs für zutrcffend erachtet werden. Es wird vielmehr meines Erachtens aus dea ia den Anlogen 1 und 2 enthaltenen Zahlenangaben, welche aus den ordnungemäßig geführten Handlungsbüchern der Firma Stantien u. Becker entnommen und bezüglich ihrer Richtigkeit von dem vereideten Bücherrevisor bescheinigt find, das Gegentheil zu fo!- gern sein. Diese Angaben beziehen si auf das Jahr 1868, weil die dominierende Stellung der Firma Stantien u. Becker auf dem Bernstein- markt etwa seit diesem Jahre datiert, sowie auf die Jahre 1890, 1891 und 1892. Das Jahr 1893 hat, weil für dasfelbe die Handels- bücher der Firma zur Zeit der Enquête noh nicht abgeschlossen waren, nit berüdsichtigt werden können. Es betrug die Gesammtproduktion der Firma Strantien u. Becker an Rohbernstein

1868: 62 000 kg 1890: 237000 ,„ 1891: 194000 , 1892: 172000 ,

Die Gründe des Rückgangs in den Jahren 1891 und 1892 liegen, wie au meinerseits angenommen wird, in dem Wegfall der Bernfteinbaggerei bei Schwarzort , ferner in einer infolge eines Grubenunglücks bei dem Bernsteinbergwerk in Palmnicken im Jahre 1892 gebotenen Vetriebseinshränkung und in geringerer Ergiebigkeit der neuerdings in Angriff genommenen Abbauflächen.

Es belief \sich ferner der Gesammtverkauf an Nohbernstein zum Zwecke der Herstellung von Bernsteinwaaren:

1868 auf 52 000 kg, 1890 202000 ,„ 1091 108000 1892. 08000... Davon sind verkauft worden im Jnlande: A. an größere Bernsteinf{abrikanten : 1868: 4000 kg = 7,89/0 des Gesammtabsaßes 1890: 22000 _= 11 M, L 1801: 22000. = 200% Ï 1892: 18000 . = 20,69% ¿ B. an Bernfsteindrechsler und sonstige kleine Gewerbetreibende : 1868: 120 kg 0,20%/6 des Gesammtabsagzes 1890: 2300 , 2, ; 1891: 2000 , G j 10D Lo E 4 Es hat also zwar das Quartum des Absaßes an inländishe Bern- steinfabrikanten vnd Drechsler, entsprechend der Verringerung der Gesammtproduktion und des Gesammtverkaufs, in den Jahren 1891 und 1892 gegen 1890 um etwoas abgenommen. Immerhin belief sh aber der Absaß an inländishe Gewerbetreibende im Jahre 1892, und zwar an die Fabrikanten (zu 1) auf das 4:fahe, an die fleineren Gewerbetreibenden (zu 2) auf das 14 fache des Absatzes im Jahre 1868. Es ergiebt E aus Obigem ferner, daß der auf inländische Gewerbetreibende entfallende Pole tias vom a seit 1868 ganz erheblich und auch während der Jahre 1890 bis 1892 andauernd gestiegen if, und zwar hinsihtlich des Verbrauchs der Fabrikanten von 7,8 9/9 auf 20,6 9/6 und hinsicht- lih des Absayes an Drechsler von 0,2 9% auf 2 9/0.

2) Bis zum Jahre 1886 sind, soviel bekannt, irgend welche Be-

shwerden über das Geschäftsverfahren der Firma Stantien u. Becker

überhaupt nicht laut geworden Hervor i i gerufen sind diese Be-

shwerden, wie sich aus den vorliegenden Berhanblungea über- He ergiebt, und auch der Westphal selbst in einer von dem T in Stolp mit ihm aufgenommenen Verhandlung vom

. Januar 1894 ausdrüdcklich zugegeben hat, lediglich dur das Bestreben der Firma Stantien u. Becker, der Fabrikatign unechten Bernsteins, nämlich der sogenannten Bernstein - R ITONLDN, welche darin besteht, daß die Abfälle und sonstige leine und minder werthvolle Stücke Bernstein zu großen Platten jusammengeshweißt werden, dur Vorenthaltung des hierzu verwend- baren Materials entgegenzutreten. Da sich Westphal vurch dieses Bestreben der Firma Stantien u. Becker in der von ihm selbst betriebenen JImitationsfabrikation geschädigt erachtet, so richtet sich [cin Antrag in der Denkschrift im wesentlichen darauf,

die Firma Stantien u. Becker gezwungen werde, den inländi-

schen Industriellen Robbernstein niht nur zur Herstellung von

pes aus echtem Bernstein, sondern auch zur Herstellung von

DBernsteinimitation zu verkaufen.

Diesem Antrage tann, wie bereits wiederholt erörtert worden ift, s{on aus dem Grunde nicht entsprohen werden, weil die Firma Stantien u. Becker nah ihrem Pachtvertrage in der Verwerthung des von ihr gewonnenen Rohbernsteins völlig freie Hand hat. Aber auch in der Sache selbst erahten der Regierungs-Präsident und die Regierung in Königsberg das Bestreben der Firma Stantien u. Beer, die Fabrikation fünstlihen Bernsteins durch Dritte mög- list zu verhindern, nicht für ungerechtfertigt.

Es wird in der That nicht zu bestreiten sein, daß ein Natur- produkt, wie der Bernstein, welches fast ausshließlich dem Luxus dient, und dessen Werth hauptsählich auf seiner Seltenheit beruht, durch ein künstlich und billiger hergestelltes Material, dessen Gebrauchs- werth dem des eten Materials durchaus gleichkommt, bei un- beschränkter Zulassung der Imitationsfabrikation nothwendig entwerthet werden muß. Dieser Nachtheil trifft gleihmäßig den Fiskus als Inhaber des Bernsteinregals und die Firma Stantien u. Beer als Pächterin desfelben, aber auch alle Bernsteinfabrikanten, Drechsler und fonstigen Gewerbetreibenden, wélhe sich mit der Verarbeitung echter Waare befassen, während der Vortheil aus der Herstellung künstlichen Bernsteins nur dem Westphal und noch einigen wenigen anderen Imitationsfabrikanten zu gute kommt.

; Wenn es allerdings auffallend erscheint, daß die Firma Stantien

u. Beer einerseits die Fabrikation von Bernsteinimitation durch Dritte zu verhindern bestrebt i, während sie andererseits selbst diese at betreibt, so rechtfertigt die Firma diesen Widerspruch in ihrem Verhalten damit, daß sie das ganze Bernsteingeshäft einheitlich in der Hand behalten müsse und zwar sowohl wegen der Preisbildung, als au namentlih zu dem Zwecke, um der Imitation die dem Absaßtze der echten Waare möglichst unshädlihen Hantelswege zu weisen. Die irma macht ferner geltend, daß sie nah den mit dem Fiskus ge- lossenen Verträgen eine Jahrespaht von rund 700000 # zu zahlen und dadurch und mit der Unterhaltung ihrer sehr kostspieligen Betriebe zur Produktion des Rohbernsteins ein großes Risiko über- nommen habe, während Westphal und Andere ihre hohen Geroinne aus der Imitationsfabrikation ohne jedes Risiko und ¿um Schaden der Firma erzielen wollen. Endlich weist die Firma Stantien u. eder darauf hin, daß die Nachfrage nach cchtem Material „, wie durch die Feststellungen des gerihtlih ‘ver- eidefen Bücherrevisors in der That erwiesen ist vergleiche die be- züglichen Nachweisungen in der Anlage 3 —, seit dem Jahre 1888 in bedenTliher Weise abgenommen hat, und daß sie ihren vertrags-

wenn nit der s{ranken- und rücksichtélosen Imitationsfabrikation und der damit verbundenen Preisshleuderei ein Ziel gefeßt werde. ; (Fs wird sich nit in Abrede stellen lassen, daf die vorstehend von der Firma Stantien u. Beer geltend gemahten Gründe von ihrem Standpunkt aus gerechtfertigt ersheinen. Gleichwohl verkenne ih nicht, daß es dem fiskalish-n Interesse am meisten entsprehen würde, wenn eine Fabrikation von imitiertem Becnstein überhaupt nicht stattfände, weder seitens des Pächters, noch auch seitens Dritter. Nach dem zur Zeit bestehenden Pachtvertrag kann aber der Firma Stantien u. Becker, wie bemerkt, die Imitationfabrikation, fo ae sie dieselbe der E gegenüber für erforderlih erachtet, nicht verwehrt werden.

3) In der Denkschrift wird ferner behauptet,

daß die Firma Stantien u. Becker ihre Arbeiter s{chlecht be- handle und ihnen die versprochenen Löhne vorenthalte, sodaß fie fo es wie möglich fortzukommen suchten und oft fkontraftbrüchig würden,

daß ferner bie Firma ihre Arbeiter nöthige, ihren Bedarf aus

Kantinen der Firma ¿u kaufen und sogar das Bier aus der

Becker’schen Brauerei zu entnehmen.

Ueber diese Behauptungen haben fehr eingehende Ermittelungen flattgefunden. Die vorliegenden “Berichte des Regierungs- und Ge- werberaths, des Landraths in Fishhausen nnd des Ober-Bergamts in Breslau lassen keinen Zweifel darüber, daß die bezüglihen Behaup- tungen durchweg unrichtig sind, Der Regierungs-Präsident bezeichnet vielmehr die Fürsorge der Firma für ihre Arbeiter und ihr A: zu denselben als durhaus befriedigend. Speziell ist die Angabe, daß die Firma ihre Arbeiter nöthige, ihren Bedarf aus Kantinen der Firma zu entnehmen, unzutreffend, und die Westphal’she Behauptung, daß die Arbeiter sogar genöthigt würden, das Bier aus der Becker’shen Brauerei zu entnehmen, wird hon dadurch widerlegt, daß eine Brauerei in R welches Liu M Betracht kommen kann, {hon seit Jahren niht mehr existiert.

In der Denkschrift wird der Firma Stantien u. Becker endlich

zum Vorwurf ema daß sie Ausländer, namentlich Oesterreicher und rufsisch-jüdische, niht naturalisierte Arbeiter, beschäftige. Die stattgehabten Feststellungen haben crgeben, daß die e im Inlande zur Zeit 1106 Arbeiter beschäftigt, an welhe sie an Arbeitslöhnen die für eine so industriearme Provinz, wie Ostpreußen, sehr bedeutende Summe von 639 000 jährlih zahlt. Von diesen Arbeitern sind nur 53 Ausländer. :

__4) In der Denkschrift wird mehrfah betont, daß es nothwendi sei, das thatsähliche Monopol der Pn Stantien u. Beer dadur zu brehen, daß außer ihr auch noch andere Unternehmer zur Aus- nußung des Bernsteinregals zugelassen werden. Jn dieser Beziehun habe ih bereits in meinem Schreiben vom 23. März v. I. 11. 1332 bemerkt -— und dies ist auch wiederholt im Hause der Abgeordneten meinerseits hervorgehoben worden —, daß die Domäâänenverwaltung keineswegs abgeneigt ist, Konkurrenz-Unternehmungen zuzulassen, \o- bald bezügliche Anträge an fie herantreten, daß aber ernftlich gemeinte Anträge nicht gestellt find. Jch erlaube mir jeßt noch hinzuzufügen, daß auch bis heute derartige Anträge nicht vorliegen, und daß West- phal felbst die auf Veranlassen des Ober-Präsidenten von Pommern an ihn gerichtete Anfrage, ob er seinerseits bei einem Konkurrenz- Unternehmen sich zu betbeiligen geneigt fei, verneint hat.

Unter den vorstehend dargelegten Verhältnissen vermag ih meiner- seits aus dem Inhalt der Westphal’shen Denkschri:t zu weiteren Schritten in der Richtung der in derselben geäußerten Wünsche zur

mäßigen Pflichten auf die Dauer nachzukommen -außer stande fei,

Zeit keinen Anlaß zu entnehmen.“

bi Era „Sachen.

2, Aufgebote, Zustellungen u. Lens:

¿è, Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4, Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

b, Verloosung x. von hpapieren.

Deffentlicher Anzeigev.

6. Kommandit-Ge Strien auf Aktien u. Aktien-Gesellsck, 7, Grwerbs- und Wirths E 8. Niederlassung 2c. von Rechtsan en,

9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

==

1) Untersuhungs-Sachen.

[11342]

In der Strafsache gegen j

1) Aloys Beer von Marborn (Kr. Schlüchtern), geboren daselbst am 26. Juni 1873, _

2) Johann Adam Müller von Schlüchtern, ge- boren daselbs am 30. September 1873,

3) Hyginus Müller von Ulmbach, geboren da- selbft am 11. Januar 1873,

4) Julius Kaufmann von Eckardroth, geboren daselbst am 3. September 1875,

wegen Verleßung der Wehrpflicht, ift durch Beschluß Königlihen Landgerichts, Strafkammer zu Hanau vom 9. Mai 1896 auf Grund des § 480 bezw. 326 der Strafprozeßordnung und § 140 des Strafgesetz- bus das im Deutschen Reich befindlihe Ver- mögen der Angeklagten zur Deckung der dieselben möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt worden, was hiermit in Gemäßheit des § 326 Abs. 1 E a lprggenorpnuag veröffentliht wird. M. I.

Hanau, den 11. Mai 1896. Der Erste Staatsanwalt. F. A: v. Ibell,

zu entziehen, verlassen oder

zu haben.

gestellten

[11343] Durch Landgerichts

[946] Bekanntmachung.

Die Wehrpflichtigen

1) Georg Otto Heinri Hubert Schmidt, geboren 10. September 1872 zu Stettin,

2) Wilbelm Heinrih Friedrich Cordes, geboren 21. August 1871 zu Hamburg,

Franz Durra, geboren 17. Mai 1871 zu

Breslau,

4) Franz Rudolf Richard von Faber, geboren am 17. August 1872 zu Berlin,

9) Paul Robert Wilhelm Heine, geboren 10. Ja- nuar 1870 zu Schwedt,

6) Otto Hugo Paul Kaltwasser, geboren 9. Ja- nuar 1872 zu Gnesen,

7) Hermann Friedrich Wilhelm Kauske, geboren %. Februar 1874 zu Berlin,

8) Ernst Hermann Koglin, geboren 3. September 1861 zu Stettin,

9) Ernst Reinhold Helmuth Kühn, geboren

mit Ausnahme des Kanske, dessen leßter Au nicht zu ermitteln gewesen ift, werden beschuldigt, | an der Gerichtstafel. als Wehrpflichtige in der Absicht, sih dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte | Nachmittags L Uhr, ebenda verkündet werden. Bundesgebiet | Die Akten 86 K. 57/96 liegen in der Gerichts-

ohne Erlaubniß das Akten ( wilitärpflihtigen | shreiberei Zimmer 41 zur Einsicht aus.

nach erreichtem \ Alter sich e des Bundesgebiets aufgehalten

Vergehen gegen 8 140 Absay 1 Nr. 1 MNeichs-Strafgeseßbuchs. 10, Juli 1896, Vormittags 9 Uhr, vor die 7, Strafkammer des Königlichen Landgerichts T zu Berlin, Alt-Moabit 11, 1 Treppe, Zimmer 55/56, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentshuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von den mit der Kontrole der Wehrpflichtigen beauftragten Behörden über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen aus- rÉlärungen veritrib

Berlin, den 25. März 1896. Königliche Staatsanwaltschaft 1.

Bekanntmachung. Urtheil der

[11344] Kgl. Staatsanwaltschaft Hall. Aufhebung einer Vermögensbeschlagunahme.

Die von der Strafkammer des Kgl. Landgerichts Hall am 21. Mai 1886 über das Vermögen des abwesenden militärpflihtigen Johann Göller, Land- wirths von Buchenbach, Oberamts Künzelsau, ge- boren daselbst am 25. Januar 1852, z. Z. in amerika wegen Verleßung dec Wehrpflicht bis zum Betrage von 670 4 verhängte Vermögensbesclag- nahme is durch Beschluß desselben Gerichts vom 6. Mai 1896 aufgehoben worden.

Den 12. Mai 1896.

Staatsanwaltsgeh.

sämmtli zuleßt in Berlin aufhaltsam gewesen, | einer Flähe von 5 a 98 qm noch nit zur Gebäude-

tenthalt steuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang ß Das Urtheil über die Er- theilung des Zuschlags wird am 4. Fuli 1896, } der

Berlin, den 9. Mai 1896.

ieselben werden auf den {11357]

eilt werden.

Gebäudesteuer veranlagt.

Strafkammer hiesigen

, Berlin, den 11. Mai 1896.

[11360 Zwangsverkauf.

Konkurse soll der Bd. 3 Bl. 16 der Stadt Barntrup eingetragene

. in Nord- | meistbietend versteigert werden.

(Unterschrift. vom %. l.

Gerichtsschreiberei verabfolgt.

30, August 1872 zu Stettin, 10) Jakob Abraham Lewin, geboren 12. Sep- tember 1872 zu Briesen, n Povert Lewin, geboren 6. September 1871 oschmin R Erich Karl Hermann Müller , geboren - November 1874 zu Bublig, 13) Carl Albert Richter, geboren 27. April 1872

iu Rawitsch, [11366] "E anurcer vorr 0 San 1871 iu Kuflinow, zaf, geboren 21. Septem

iu Rothwasser, geboren 4. Dezeinber 1872

17 Profike(G 0b Wolf, geboren 11. April 1872 zu

n, E 40, versteigert werden. Die i 9

18) Max Adalbert Gustav Emil Weigelt, ge- boren 28. Januar 1871 u Guben, s :

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

Zwangsversteigerung. L Im Wege der Zwangsvollstreckung follen die im Grundbuch von Tempelhof Band 23 en 951 auf bag ta e Men Handelsbank, Gesellshaft mit beschränkter Haftung, peedkiel in der Belle Alliance-Straße (Nr. 47) a belegenen Grundstücke am 4. Juli 1896, Vor- | [11359] mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht,

, Flügel C, | durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Ab- Neue Friedri 1°, erer D rundstücke e in s R mecklenburgishen Anzeigen | hat das bg ran beantragt zur Kraftloserklärung

bekannt gemachtem Proklam finden zur

i t d einer Fläche von d mnn trie P g versteigerung der dem Tischler Heinri

a 93 qm zur Grundsteuer, beziehungsweise mit

aus dem Kaufgelde bei Meidung anzumelden und zu begründen. Alverdissen, 11. Mai 1896.

ohmer.

Nr. 948 und (L. 8.)

hier, ein-

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 86.

Zwangsverfteigerung. G bbae von Tempelhof Vand 22 r. 840 auf den rundbuhe von Tempelhof Band 22 Nr. auf den e R, g e Zimmermeisters O Zeiß in E an auf der Gerichtsschreiberei. urg bei Berlin eingetragene, zu Berlin in der Straße liebbabern nab voraäüai A ; zte j D h ängiger Anmeldung die Be- L Aa E Deewitaes sichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten.! : E af | Sei riaße 13, via ereien F a, Großherzogl. Mecklenburg-Schwerinsches{Amtsgericht. versteigert werden. Das Grundstü ist bei einer Fläche [11358] von 9 a 65 qm uit 14970 A Nußtungswerth zur

schreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht aus. Königliches Amtsgericht l. Abtheilung 85.

welchem das an der Mittelstraße in Barntrup be- legene Wohnhaus Nr. 124, sowie ein Lagerhaus und 3,20 a Hofraum gehören, in dem aut

12, Juni 1896, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine öffentlich In dem Haupt- gebäude is seit langen Jahren ein Destillations- e 1 eschäft und Kleinhandel mit Branntwein betrieben. | Bevern, Klägers, gegen die Ghefrau des Tischler-

er Zuschlag erfolgt, sobald mehr als F des Taxats | meisters

geboten sind. Taxe und Verkaufsbedingungen liegen | hier, M. hier aus und werden gegen Ent- | Erklärung richtung der Schreibgebühr abshriftliÞh von der | Vertheilung der Kaufgelder In obigem Termine | 29. Mai d. Js., Mittags 12 Uhr, vor Ke ind dingliche Rechte an den zu versteigernden Reali- Ib

äten bei Strafe des Verlustes dem neuen Eigen- | theiligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden.

thümer aegen und Ansprüche auf Befriedigung

Fürstlich Li pes Amtsgericht. gez. Ausgefertigt: Alverdissen, 12. Mai 1896.

ausmann, Sekretär, Gerihts\{hreiber Fürstlichen Amtsgerichts.

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Jnhalt nah

hörigen Büdnerei Nr. 150. zu Dargun mit Zubehör Termine

1) zum Verkauf nach zuvoriger endlicher Regulierung Verkaufsbedingungen am Dienstag, den 21. Juli 1896, Vormittags 10 Uhr, 3

2) zum Ueberbot am Dienstag, den 11. Augnft 1896, Vormittags 10 Uhr, u«ÿ ch8

3) zur Anmeldung dingliher Nechte an das Grund- tück und an die zur Jmmobiliarmasse desselben ge- hörenden Gegenstände am Dienstag, den 21, Juli 1896, Vormittags LO0 Uhr, im Schöffengerichts- faale des hiesigen Amtêgerihtsgebäudes ftatt. Aus- lage der Verkaufsbedingungen vom 6. Juli d. Js. i Der zum Sequester bestellte Kaufmann Fuhrmann zu Dargun wird Kauf-

Dargun, den 11. Mai 1896. "Fh

Nach dem heutigen Proklam finden zur Zwangs-

Das Weitere enthält der : L Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die era Tab des Mang tes, dem Kaufmann

[ ) Ertheilung des Zuschlags wird am 1. Juli 1896, im Wiederaufnahmeverfahren vom | Nachmittags 12} Uhr, ebenda verkündet werden. 22. April 1896 i} die durch Beschluß desselben | Die Akten 8. K. 31. 96 liegen

Gerihts vom 24. Oktober 1835 gegen Karl Romain Abrell, geboren am 26. November 1864 zu au ausgesprochene Vermögensbeshlagnahme wieder auf- gehoben und derselbe freigesprohen worden.

Zabern i. Elf., den 12. Mai 1896. Der Kaiferlihe Erste Staatsanwalt.

lfahrt, hierselb, gehörigen Wohnhauses Nr. 365 zu Shwaan. i. M. mit Zubehör Termine in der Gerichts 1) zum Verkauf nach zuvoriger endlicher Regu- n der Seri}z? | lierung der Verkaufsbedingungen am Mittwoch, den 29. Juli 1896, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Üeberbot am Freitag, deu 18, Sep- tember 18986, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 3 des hiesigen Amtsgerihtsgebäudes statt. Aus- lage der Verkaufsbedingungen vom 11. Juli 1896

Auf Antrag des Verwalters im Oppenheimer’ schen | an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum

des Grundbuchs | S:quester bestellten Herrn Armenkassenberehner Vidck, Grundbesitz, zu | hier}elbst, welcher Kaufliebhabern nah vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird. Schwaan i. M., den 12. Mai 1896. Großherzogliches Amtsgericht.

Freitag,

[11413] In Sachen des Landwirths Carl Schütte zu

einri Schütte, Caroline, geb. Bertram, Beklagte, wegen Hypothekkapitals, \teht zur ber den Vertheilungsplan, sowte zur Termtn auf den

zoglihem Amtsgeriht hieselbft an, wozu die

Holzminden, den 11. Mai 1896. des Ausschlusses Herzogliches Amtsgericht. Schönemann.

67516 Aufgebot. ¿Mee : BoO iefige Rechtsanwalt Dr. jur. Otto Meier in Vollmacht von 1) Samuel (genannt Sally) Zahmann und Moritz Levysohn als Teftamentsvollstrecker der verstorbenen Wittwe Henriette Levysohn, geb.

Levy, 2) riedrich Theodor Ludwig Rauch und 3) Ernst Friedrich Richard Hempel,

wangs- | ad 1) des Interimsscheins der Aktie Nr. 5064 der - Vereinsbank, groß Bko. # 200,—,

Göhren ge-