1896 / 124 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 May 1896 18:00:01 GMT) scan diff

F Jn der Zeit vom 1. April 1896 bis zum Schluß des Monats April 1896 sind im Deutschen Rei ch folgende Einnahmen (einshließlich der kreditierten Beträge) an öllen und gemeinshaftlihen Verbrauchssteuern owie andere Einnahmen zur Anschreibung gelangt: ölle 38 182 828 M6 (gegen denselben Zeitraum des Vorjahrs + 4586 350 M), Tabacfsteuer 563 498 M4 (— 1225 M6), uckersteuer 5425 2756 (—740 301,44), Salzsteuer 2 930 498 6 30185 A6), Maischbottih- und Branntweinmaterialsteuer 740628 6 (4+ 20023 M), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 9510631 (— 167 546 M6), Brennsteuer 337 149 4 (-+ 337 149 46), Brausteuer 2643411 M (+ 114742 M), Uebergangsabgabe von Bier 272 639 4/6 (— 17 492 6), Summe 60 556557 4 (+ 4111515 6). Stempelsteuer für: a. Werthpapiere 1630744 M (+ 177373 46), b. Kauf- und sonstige An- \chaffungsgeschäfte 1 248 054 #4 (— 472985 M), c. Loose M: Privatlotterien 343 908 4 (+ 139 166 4), Staats- otterien 761986 M (+ 946 4), Spielkartenstempel 107 352 M (+ 10850 6), Wedselstempelsteuer 760 827 4 (+ 45487 M), Post- und Telegraphenverwaltun 96 467 641 M (+ 1227 834 6), Reichs - Eisenbahnverwal- tung 5 814 000 M L 392 000 446). : Lui Die zur Reichskasse gelangte Js - Einnahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten beträgt bei dèn nachbezeihneten Einnahmen bis Ende April 1896: ölle 35217369 M (+ 5015116 A6), Tabacksteuer 35 384 M (+ 91888 M), Budersteuer 8129330 G 307 084 M), Salzsteuer 3904202 M. (+ 202267 M), aishbottih- und Branntweinmaterialsteuer 1289225 (+ 173944 4), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 9890836 4 (+ 34185 M), Brennsteuer 274 831 4 (+ 274831 16), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 2479789 # (+ 82718 M), Summe 61 920 966 M (+ 5 567 865 4). Spielkarten- stempel 143595 M (+ 1 476 M).

In einem in Nr. 33 der Wochenschrift „Die Nation“ enthaltenen anonymen Artikel wird die Ansicht vertreten, daß der in der Naht vom 3. zum 4. März d. J. auf der der Bergwerksgesellshaft G. von Giesche's Erben gehörigen Kleophasgrube bei Kattowiß in Oberschlesien vor- gekommene schwere Unglücksfall, dem 114 Bergleute um Opfer gefallen sind, in innerem Zusammenhang siche mit der Organisation der Bergpolizei innerhalb er Herrschaft slowiß - Kattowip, in der das Bergregal gegenwärtig dem Grafen von Thiele - Winkler zu- echt. Daß die A U in dem von Thiele - Winkler'- hen Privatregalbezirk belegen ist, trifft zu; abgesehen hiervon, enthält aber der fragliche Artikel eine so große Anzahl von Unrichtigkeiten und falshen Schlußfolgerungen, daß zur Ver- meidung ciner grundlosen Beunruhigung der betheiligten Kreise eine Berichtigung unerläßlich erscheint.

Jm allgemeinen mag zunächst daran erinnert werden, daß nah den Grundsägen des Preußischen Rechts (Allg. Landrecht, Theil 11, Tit. 16, 88 106 ffff.) demjenigen, dem das Privat- Bergwerksregal zusteht, an sich alle darunter begriffenen Ne hte des Staates zukommen. Zu diesen Rechten gehören ins- besondere das Recht der Verleihung des Bergwerks- eigenthums an den verleihbaren Mineralien, die Aus- übung der Bergpolizei und das Recht auf den Zehnten und sonstige geseßlihe Bergwerksabgaben. Doch bleibt der Berechtigte allemal der Oberaufsicht des Staates, den allgemeinen Bergpolizeigeseken und den Entscheidungen der höheren Bergaufsichtsbehörde unterworfen. Als wohlerworbene, auf anerkannten Rechtstiteln becuhende Privilegien über- wiegend B Natur können die im Privat- besiß befindlihen Bergregalitätsrehte nur im Ein- vecfändniß der Berechtigten gegen volle Entschädigung aufgehoben werden. Aus dieser Rücksicht sind diese Berechtigungen auch in § 20 des Allgemeinen Berggesezes vom 24. Juni 1865 aufrechterhalten worden ; ins- besondere wird hier bestimmt, daß die von den Regalitäts- berechtigten bestellten Bergbehörden in Wirksamkeit bleiben. Der Versuch der Ablösung ist von der Staats- regierung früher auch bei dem von Thicle-Winklerschen Regal gemaht worden; tros der damaligen nur mäßigen Forderung des Regalinhabers und troy der erklärten Bereitwilligkeit der Staatsregierung, zu der A lösungssumme einen angemessenen Beitrag zu leisten, scheiterten gleihwohl die Verhandlungen an der Weigerung der Eigenthümer der abgabepflihtigen Bergwerke, Beiträge zur Ausbringung der Entschädigung zu übernehmen.

Nach dem Vorstehenden wäre sonach der Jnhaber des Privatregals in der Herrschaft E E R an si berechtigt gewesen, einmal den vollen Zehnten von allen hierin belegenen Bergwerken zu erheben. Durch freiwillige Ent- chließung des Regalinhabers ist diese Abgabe den vor- andenen Bergwerken gegenüber auf die Hälfte den ermäßigt worden. Ferner hätte er das Recht zur selbständigen Ausübung der A piels durch eigene Organe in Aetoru nehmen können; au dieses Rechts hat er sich durch A mit der Staatsregierung insoweit begeben, daß ihm thatsählich nur das Ehrenreht der Ernennung und Besoldung der Bergpolizeibeamten für seinen Regalbezirk verblieben ist, während die von ihm ernannten Beamten ihre Obliegenheiten in voller Un- abhängigkeit lediglih auf Grund der Gesezge und unter der disziplinaren Aufsicht der staatlichen Bergbehörde Regen haben, jeder unmittelbaren Ein- wir ung des Regalherrn auf ihre Amtsführung aber entzogen p, s bestimmt nämlich in dieser Beziehung das über die

usübung der Privilegalitätsrechte in der Herrschaft Myslowiß- Kattowiß zwischen der Staatsregierung und dem Regalherrn vereinbarte Regulativ vom 12. Oktober 1857 in § 9: :

„Die Bergbeamten der Herrschaft Myslowiß - Kattowiß haben die R IOA der Bergpolizei selbständig und unter alleiniger Verantwortlichkeit auszuüben. Dem U Vesea steht eine unmittelbare Einwirkung auf diesen Theil ihrer Geschäftsführung nicht zu. j

Die Ges Es der Beamten steht unter der Aufsicht des Königlichen Ober-Bergamts zu Breslau und Mde sih nah einer von dieser Behörde zu ertheilenden Dienstinstruktion.

Der Staatsbehörde steht das eGt zu, unfähige und Mrde Beamte nah vorheriger Anhörung des Regal- besizers unter Beobachtung der für unmittelbare Staatsdiener vorgeschriebenen Formen aus dem Dienste zu entfernen. Auch

wanzigsten

Bergamte

steht dem Regalbesißer die Befugniß zu, die Entfernung zu

beantragen.“ : |

In der auf M dieser Bestimmung von dem Ober- u cslau 7. März 1870 sind die Bestimmungen, welche die Selbst: ständigkeit der Amtsführung der herrschaftlihen Beamten bei

andhabung der bergpolizeilihen Aufsicht sihern und D lediglich der Aufsicht der höheren staatlihen Be- hörde unterstelleI, mit noch größerer Schärfe hervor- gehoben. Es wird darin ausdrüdcklich bestimmt, daß sie

„dem Königlichen Ober-Bergamt als ihrer vor- geseßten Behörde Gehorsam chuldig sind, welches au fe die für die nicht richterlichen unmittelbaren Staats- C geltenden Disziplinargeseße in Anwendung zu bringen efugt ist“.

: Ferner wird bestimmt, daß die Dienstentlassung dieser Beamten auss\cließlih durch die Staatsbehörde nah den für die unmittelbaren Staatsdiener ‘vorgeschriebenen Normen er- folge, daß also insbesondere dem Regalherrn das Recht zur add Vas - derselben nicht zusteht. N :

Da hiernach das dienstlihe Verhältniß der herrschaftlich Myslowiß-Kattowizer Aufsichtsbeamten dem Verhältniß der unmittelbaren Staatsbeamten nach Thunlichkeit angenähert ist, so ergab sih auch die Nothwendigkeit, sie auf die gewissenhafte Führung ihres Amts in derselben Art zu verpflichten, wie die Staatsbeamten überhaupt. Sie shwören daher nah § 8 des Regulativs vom 31. Oktober 1857 den Staatsdienercid in der allgemein üblichen Form, also an erster Stelle dem Landes- herrn unterthänig, treu und gehorsam zu sein, und erst in einem Zusaß zu ‘diesem Eide geloben sie gleichzeitig auch dem Regal- herrn shuldige Treue und Gehorsam. Es muß befremden, daß der Verfasser des Artikels der „Nation“, dem doh an- \cheinend die Eidesformel wörtlih vorgelegen hat, sih zu der Behauptung veranlaßt sieht, der von Thiele-Winkler'sche Berg- werks-Direktor s{chwöre nicht den allgemeinen Beamteneid, sondern shwöre nur seiner B

„Dienstherrschaft“, daß er „derselben Bestes möglichst be- fördern wolle 2c.“ ; O

Aus den vorstehenden Darlegungen ergiebt sih für jeden Unbefangenen der Ungrund der Ausführungen des erwähnten Artikels der „Nation“ zur Genüge. Da hiernach die berg- polizeilihe Aufsicht in der Herrshaft Myslowiß-Kattowiß von Beamten geführt wird, die in dieser Beziehung nur der Autorität der Geseßze und der allgemeinen staatlihen Aufsichtsbehörden unterworfen sind, so ist es unverständlih, wie hier be- hauptet werden kann, daß die sicherheitspolizeiliche Aufsicht dem an dem Ertrag der beaufsihtigten Betriebe interessierten „Unternehmer“ überlassen sei. Abgesehen davon, daß „Unter- nehmer“ bei der Kleophasgrube S nicht der Graf von Thiele - Winkler, sondern die Bergwerksgesellshaft G. von Giesche’'s Erben ist, würde sogar auch dann, wenn der Regal- herr selbst die Bergpolizei wahrnähme, eine Kollision zwischen seinem Recht zur Abgabenerhebung und den aus der Wahrnehmung der Bergpolizei erwachsenden Verpflich- tungen dennoch nicht vorliegen. Denn wie in dem Artikel der „Nation“ selbst hervorgehoben wird, ist die Regalitäts- abgabe eine Brutto- Abgabe, die also. vom Brutto-Ertrage des Bergbaues niht vom Reinertrage erhoben wird, also auch durch erhöhte Aufwendungen für Sicherheits- vorkehrungen und Arbeitershuß in ihrem Betrage nicht ver- mindert werden kann. Für den vorliegenden Fall kommt es aber auf diesen Nachweis der sachlichen Vercinbarkeit des Rechts zur Abgabenerhebung mit der Ausübung der bergpolizeilichen Aufsicht garnicht an, weil, wie oben dargelegt, der Regalherr sich jeder eigenen Einwirkung auf die Handhabung der Berg- polizei rcchtmäßig begeben hat. P '

Da sonach die Stellung der Bergpolizei-Aufsihtsbeamten in dem mehrgenannten Regalbezirk der Stellung der staat- lichen Bergrevierbeamten im wesentlichen gleichartig ist, und da ferner auch nah Bestimmung des Regulativs vom 31. Ok- tober 1857 und der Dienstinstruktion vom 7. März 1870 in Beziehung v die tehnishe und wissenschaftliche Quali- fikation an die erstgenannten Beamten dieselben Anforderungen zu stellen sind, wie an die staatlihen Bergbeamten, so konnte es auch keinem Bedenken unterliegen, ihnen in analoger Anwendung des §8 189 A. B.-G., wie den Revierbeamten Mera die Befugnisse und Obliegenheiten der im Z 139þ der Reichs-Gewerbeordnung bezeichneten Aufsichtsbeamten zu übertragen. Die hierzu in dem Artikel der „Nation“ gestellte Frage: „Wer Landesregierung in der Herrschaft Myslowiß-

‘attowiß sei, die von Thiele-Winkler’she Familie oder der König

von Preußen ?“ ist eine durchaus a d denn die Ueber-

tragung der Funktionen des Gewerbe-Aufsichtsbeamten an den herrschaftlichen Revierbeamten ist thatsählih von der Königlich preußischen Landesregierung und niht von dem Grafen von Thiele-Winkler erfolgt. Nach der bestehenden Gepflogenheit ist sie nur au “rats: erfolgt, aber es mag hervorgehoben werden, dah die preußische Landesregierung nach ihren über die Dienstführung des betreffenden Beamten gemachten Wahr- nehmungen und insbesondere auch aus dem Unglüsfall auf der Kleophasgrube keinen Anlaß gefunden hat, von dem vor- behaltenen Widerrufe Gebrauch zu machen. Es kann umso- weniger die Absicht sein, hier auf die Veranlassung dieses bekla- enswerthen Unglücksfalls näher einzugehen, als diese Frage noh beit M der schwebenden gerichtlichen Untersuchung bildet ; nur soviel mag bemerkt werden, daß, wenn der Verfasser des Artikels der „Nation“ in der Lage zu sein laubt, gaias übereinstimmenden Zeitungsberichten“ die Veranlassung der Katastrophe bestimmt anzugeben, some Auffassung in der Beurtheilung kompetenter Sachverständiger bisher noch keine Unterstüßung gefunden hat.

Einer im „Marine - Verordnungsblatt“ veröffentlihten Bekanntmachung des Staatssekretärs des Reichs-Marine-Amts vom 15. d. M. zufolge haben Seine eti der Kaiser unter dem 5. Mai d. Js. zu bestimmen geruht, daß das neu- erworbene e T 1 für Konstantinopel den Namen „Loreley“ erhält, jedoch bis zur Streihung des Kanonenboots „Loreley“ aus der Liste der Kriegs chiffe „Ersaß Loreley“ zu nennen ist. „Ersay Loreley“ zählt zu den „Schiffen zu besonderen Zwecken“ und wird der Marine- station der Nordsee zugetheilt.

Eine weitere Bekanntmachung des Staatssekretärs des Reichs-Marine-Amts vom 2. d. M. betrifft den Verkehr auf dem Kaiser Wilhelm- Kanal und bestimmt Folgendes:

B Nach der Betriebsordnung für den Kaiser Wilhelm-Kanal sind SA e von mehr als 6} m- Sieladud, welche durch den Kanal fahren wollen, dem Eingangshafenamt anzumelden, Die Anmeldung hat im

erlassenen Dien tinstruktion vom

allgemeinen 24 Stunden vorher zu erfolgen; in dringenden Fällen

kann die Frist auf 12-Stunten ermäßigt werden.

Hat éine vorherige Anmeldung ausnahmsweise überhaupt nicht stattfinden können, fo können die betreffenden Schiffe mit einer un-

‘gehinderten urfahrt nit tcchnen.

2) Mit gleicher Frist sind dem Eingangshafenamt Verbände von Sciffen ait weniger als 6} m Tiefgang anzumelden.

3) Falls Kriegs\ch iffe durch den Kanal fahren wollen, haben die Schiffs-Kommandocs dem Marine: Kommissar hiervon rechtzeitig Mittheilung zu machen und denselben, falls er mitzufahren wünscht, durh Schifféboote abholen und wieder an Land setzen zu lassen.

4) Die bei ter Durchfahrt durch den Kanal si für jedes einzelne Schiff ergebenden Gulghrungen über Steuereiger schaften 2c. sind seitens des E Mommanns in die Schiffs-Biographie, Abschnitt Il, auf- zunehmen.

5) Anweisungen für den Verkehr S. M. Kriegsschiffe auf dem Kaiser Wilhelm-Kanal fowie ein Abdruck der vom Reichsamt des JVnnern erlassenen Betriebs8ordnung für diesen Kanal werden in die Scchiffsbücherliste aufgenommen werden.

Der General der Artillerie Edler von der Planizg, S ALOR E der Fuß-Artillerie, ist nah Berlin zurück- gekehrt.

Der Königliche Gesandte in Karlsruhe, Wirkliche Geheime Rath von Eijendecher ist von dem ihm Allerhöchst be- willigten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte Königlich sächsishe Gesandte Graf von Hohenthal und Bergen hat Berlin mit kurzem Urlaub verlassen. Während der Dauer seiner Abwesenheit fungiert der Legations - Sekretär von Stiegliß als interimistisher Geschäftsträger.

Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte Königlich württembergishe Gesandte Freiherr von Varnbüler hat Berlin mit kurzem Urlaub verlassen. Während der Dauer seiner Abwesenheit führt der Königlich württembergische Militärbevollmächtigte, General-Major Freiherr von Watter die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Landrath Dr. jur. Miesitsheck von Wischkau aus dem Kreise Wongrowiß ist in gleicher Amtseigenschaft in den Kreis Thorn vèrteut worden.

Der Regierungs-Assessor Ramm zu Hannover is dem Königlichen Ober-Präsidium daselbst, und der Regierungs- Assessor Scheck zu Neustettin der Königlichen Regierung zu E zur weiteren dienstlihen Verwendung überwiesen worden.

Potsdam, 25. Mai. Vom schönsten Wetter begünstigt, fand heute Vormittag 11 Uhr das Stiftungsfest des Lehr - Jnfanterie - Bataillons statt. Den liturgischen Gottesdienst hielt der Divisions-Pfarrer Keßler ab; die Musik führte die Kapelle des 1. Garde-Regiments z. F., den Gesang der Garnison - Kirhenhor aus. Anwesend waren: Jhre Majestäten der Kaiser und dieKaiserin mit sämmtlichen O, und der Prinzessin-Techter, Jhre Königlichen

oheiten der Prinz und die Prinzessin Friedrih Leopold von Preußen, Jhre Hoheiten der Herzog und die Herzogin Johann Albrecht von Mecklenburg-Schwerin, der Prinz enst von Sachsen- Weimar, Seine Durchlaucht der Erbprinz von Hohenzollern, die Generalität von Berlin und Potsdam und sämmtliche fremdherrlihen Offiziere. Nach dem Gottesdienst stellte sich das Bataillon in Linie auf; Seine Majestät schritt die Front ab und nahm alsdann auf dem Plaß vor dem Neuen Palais den Parademarsch des Bataillons ab. Hierauf fand unter den Kolonnaden die Speisung der Mannschaften statt. Jhre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin begaben Sich mit sämmtlichen Anwesenden vom Neuen Palais zu Fuß nach den Kolonnaden. Dort hatten. sämmtlihe Musikkorps der Pots- damer Garnison Aufstellung genommen und begrüßten Jhre Majestäten mit der Nationalhymne. Seine Majestät der Kaiser brachte sodann ein Hoch auf die Armee aus; der kom- mandierende General des Garde-Korps, General der Jnfanterie von Winterfeld erwiderte mit cinem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser, in welches die Truppen mit dreifahem Hurrah unter den Klängen der Nationalhymne einstimmten. Nach kurzem Verweilen begaben Sich Zhre S nach dem Neuen Palais zurück, wo alsdann im uschelsaale große Tafel stattfand.

Kiel, 26. Mai. Das erste Geschwader unter dem Kommando des Vize-Admirals Koester i} heute früh von hier ausgelaufen, um in dem östlihen Theil der Ostsee H ELIIOEN abzuhalten ; dasselbe kehrt am 31. Mai hierher zurü.

Sachsen-Meiningen.

Seine Hoheit der Herzog hat nachstchendes Dankschreiben an den Landtag gerichtet:

„Der getreue Landtag hat Mir in einer reich ausgestatteten Adresse von künstlerishem Werth feine Glückwünsche zu Meinem 70. Geburtstag in Worten ausgesprochen, die Mich tief ergriffen haben. Gleichzeitig hat er Mir 50000 4 aus den Kassenbeständen der Landeskasse zur Verfügung gestellt. Für diese Beweise der Treue und der anhängli{sten Gefinnitg: worin Ih den s{hönsten Lohn für Meine dem Wohl des Landes und dem Schuße des Rechts gewidmeten Bestrebungen finde und die sichere Bürgschaft für ein dauerndes einträhtiges Zusammenwirken des getreuen Landtags mit Meiner Regierung erkenne, \sprehe Jh Meinen herzlichen, warmen Dank aus. ie werden Mir Zeit Meines Lebens in besonderer freudiger Erinnerung bleiben. Die Mir zur Verfügung gestellte Summe habe Ich zur Errichtung eines Lehrergebäudes für das Herzog- liche Lehrerseminar in ien bestimmt; Ich will damit bee funden, welch? hohen Werth Ich den Veranstaltungen beilege, die auf gediegene Bildung unserer Volksschullehrer abzielen. Dem Landtag \prehe Ich wiederholt die Versiherung Meiner besonderen Werth- \chäßung und treu wohlwollenden. Gesinnung aus.

Rom, den 1. Mai 1896,

George“

Anhalt.

Die Festlichkeiten aus Anlaß des Regierungsjubiläums Seiner Hoheit des H erzogs häben, nahdem am Sonnabend Nachmittag ein Huldigungszug stattgefunden, an welchem etwa 10 Personen aus allen Theilen des [Landes theil- nahmen, gestern Abend mit einem glänzenden Reiterfest in der Herzoglichen Reitbahn ihren Abschluß gefunden.

ODesterreich-Ungaru.

Der Kaiser empfing am Sonnabend Nächmittag den Vertreter des Königs von Rumänien bei dem VUERIEREN N des Erzherzogs Carl Ludwig, General Ba jeviano, die Ver- treter des Königs von Serbien, General Milovanowic und Kapitän Markowic, ferner die Deputation des preußischen Ulanen - Regiments Graf zu Dohna (Ostpreußisches) Nr. 8 und die Deputation des russihen Dragoner- Regiments Nr. 24. Am Vormittag um 11 Uhr hatte der Kardinal-Fürst-Erzbishof Gruscha in der Pfarrkirche der

ofburg in Anwesenheit des Kaisers, der Mitglieder des Polerlihen Hauses und hoher Zivil- und Militärpersonen ein Seelenamt für den verstorbenen Erzherzog Carl Ludwig elebriert. : Die deutsche Botschaft licß am Sonntag für das Ulanen- Regiment König Karl (1. Württembergisches) Nr. 19 zu Ulm einen prachtvollen Lorbeerkranz mit Schleifen in den württembergishen Landesfarben am Sarge des Erzherzogs Carl Ludwig in der Kapuziner-Gruft niederlegen.

Der ungarische Minister-Präsident Baron Banff y hat sih gestern Abend zu kurzem Aufenthalt von Budapest nach Wien begeben.

Dem „Ungarischen Korrespondeuz-Bureau“ zufolge werden die Ausgleihsverhandlungen zwischen der ungarischen und der österreichishen Regierung mündlih und OOPIO fortgeseßt. Es sei niht ausgeschlossen, daß die Vorlagen be- züglih der Valuta- und der Bankfrage noch in dieser Reichs- tagssession würden eingebracht werden. s /

Der Feldzeugmeister Baron Kuhn is gestern auf seinem Landsize in Stassoldo gestorben.

Frankreich.

Der Prôäsident Faure hat sich am Sonntag früh von Paris nah Tours und von dort nah Amboise begeben, wo er der Enthüllung des Denkmals für den Senator Guinot beiwohnte. Nach der Feier kehrte der Präsident nah Tours urück und empfing daselbst Nachmittags in der Präfektur die

ehörden. Der Großvicar stellte die Geistlichkeit vor und erklärte in seiner Ansprache: gehorsam dem Papst, verharre die Gee in Ergebenheit gegen die Republik und werde Gott bitten, daß er die auf die Echaltung des Ansehens und der Chre der Republik gerichteten Bestrebungen des Präsidenten segne. Um 7 Uhr Abends fand im Theater ein Festmahl statt. Auf eine Ansprache des Maire erinnerte der Präsident Faure in seiner Erwiderung an seine in Tours verlebten Jugendjahre, rühmte den Patriotismus und die republikanishe Gesinnung der Be- völkerung der Touraine und trank auf das Wohl der leßteren. Nah der Rede Faure's wurden die russishe National- hymne und die Marseillaise gespielt und stehend angehört. Als beide Lieder verklungen waren, ertönten wiederholt die Rufe: „Es lebe Rußland!“ und „Es lebe Frankreich !“. Auf der Rückfahrt nah der Präfektur wurde der Präsident mit herzlihen Zurufen begrüßt. Abends fand eine länzende Jllumination statt. Auh in Amboise war er Präsident auf das herzlihste begrüßt worden. Gestern lege der Präsident in Tours den Grundstein zu einem neuen Bahnhofsgebäude und hielt dabei eine An- sprache, worin er ausführte, das einträchtige gen von Kapital und Arbeit, wie sie durch den Verwaltungsrath der Eisenbahngesellschaft und die von ihr beschäftigten Arbeiter repräsentiert würden, mache Frankreihs Größe und Wohl- fahrt aus. Der Präsident wurde überall in der Stadt herzlih begrüßt.

In dem am Sonnabend abgehaltenen Ministerrath unterzeichnete der Präsident der Republik Faure die Ernen- nung des bisherigen Seine-Präfekten Poubelle zum Bot- schafter bei dem Vatikan und des bisherigen General- Post-Direktors de Selves zum Seine-Präfekten, sowie die T des Deputirten Delpeuch zum Unter-Staatssekretär der Posten und Telegraphen. Der Ministerrath seßte sodann die Prüfung des Entwurfs, betreffend die Norm der direkten Steuern, fort. Der „Lemps“ versichert, das Kabinet habe sich bezüglih der geplanten finanziellen Reformen im Prinzip für eine Steuer auf französishe und ausländishe Rente ausgesprochen. Der Steuersaß und der Steuermodus würden wahrscheinli in der heutigen Kabinetssizung festgestellt werden.

er Kriegs-Minister General Billot hat eine Kommission ernannt, um über möglichste Ersparnisse und Vereinfachungen in dem Budget des Kriegs-Ministeriums zu berathen.

Der Minister des Auswärtigen Hanotaux empfing gestern eine Depesche des französischen Konsuls in Canea, wonach es dort infolge einer Schlägerei zwischen Christen und Mohamedanern zu ernsten Unruhen gekommen sei. Der Marine-Minister beorderte auf das Ersuchen Hanotaux' den N im Hafen von Smyrna Ee französischen

euzer „Cosmao“ nah Canea zum Schuß der dortigen Franzosen.

Dem am Sonnabend Abend unter Vorsiß des Senats- Präsidenten Loubet stattgehabten Fahresbankett der natio- nalen Bimetallisten-Liga wohnten unter Anderen der Minister-Präsident Méline, der Handels-Minister Boucher, der Gouverneur der Bank von Frankreih Magnin und eine Anzahl von Senatoren und Deputirten bei. Beim Nach- tisch verlas Loubet mehrere Telegramme auswärtiger bimetallistischen Vereinigungen, welche die französihe Liga u ihren Erfolgen beglüdckwünschten. Loubet gab im

nshluß - daran der Hoffnung Ausdruck, daß Méline's Eintritt in die Staatsgewalt der Frage des internationalen Vimetallismus zum Triumph verhelfen werde. Der Minister- Präsident Méline erwiderte, er habe es stets bedauert, daß die europäischen Staaten plößlich auf ein Währungssystem verzichtet hätten, welches ihr wirthschaftlihes Gedeihen gesichert ba en würde und seit dessen Zang sich die Handelskrisis datiere. Das Heilmittel gegen dieselbe sei die Rückkehr zum Bimetallismus. Méline erklärte, daß im Parlament gute Vorbedingungen für diese Nückkehr vorhanden seien. Was ihn persönlich anlange, so beharre er bei seiner früheren Ueberzeugung; allein diese rage sei eine wesentlich internationale. Die bimetallistische

ewegung mache O in England, Deutschland, Belgien und den Vereinigten Staaten lebhaft geltend, es fehle ihr nur der elektrishe Funke; wann dieser Funke kommen werde, wisse er pad, aber kommen müsse er, weil es die Macht der Thatsachen

ere.

„Bourgeois hielt gestern in Melun eine Rede, worin er erklärte: Die Demokratie müsse sih für zwei Jdeen begeistern, welche wichtiger seien als alle anderen, nämlich erstens für le Reform der Steuern durch Einführung einer progressiven

nkommensteuer mit Steuerfreiheit für die untersten Klassen, sodann für die Revision der Verfassung mit Beibehaltung des

gogen sei.

Senats als kontrolierender Ve:sammlung, aber unter Abänderung des gegenwärtigen Organismus in: pg sodaß jedem Konflikt vorgebeugt werde. Bourgeois verlangte ferner, daß Bürgschaften für die Verantwortlichkeit der Minister ge- chaffen würden und daß ein besonderes Verfahren hinsichtlich der Mißtrauensvoten gegen die Ministerien beobachtet werde. Er wünsche eine starke Regierung mit einer festen Richtung. Er verabscheue die kollektivistishen Sozialisten und bleibe dem Ern der menschlichen Freiheit und des persönlichen Eigen- thums treu. „Die soziale Pflicht bestche darin, an_ der Ver- wirklichung der Souveränität Aller im Jnteresse der Solidarität Aller zu arbeiten.

Aus Anlaß der Krönungsfeier in Moskau hat der Kriegs - Minijter den Truppen für den 26. d. Urlaub bewilligt; an diesem Tage wird Wein vertheilt, und die Strafen werden erlassen werden. Auf Bitten der russishen Militär-Schüler erhalten auch die französischen Schüler heute Urlaub. Jn der Oper fand, ebenfalls aus Anlaß der Krönungsfeierlihkeiten, gestern eine Gratis-Vor- stellung statt. Das Stück, welches bereits im Jahre 1893, beim Besuch der Russen in Paris, aufgesührt worden ist, wurde mit großer Begeisterung und lautejtem Beifall aufge- nommen. - Viele Häuser in Paris sowie die öffentlichen Denkmäler und die Militär-Kasinos sind heute mit Fahnen in russishen und französishen Farben geschmüdckt.

Nußland.

Am Sonntag Vormittag wurde, wie „W. T. B.“ berichtet, in weiteren Theilen Moskaus die Proklamation der Krönung verlesen. Troß des ungünstigen Wetters war eine große Volksmenge auf den Pläßen, für welche die Zeremonie an- gesagt war, versammelt. Die für Sonntag angesagte Kirchenparade auf dem Chodynsky - Play nahm in Vertretung des Kaisers der Großfürst Wladimir ab. Erst nah ein Uhx begann dex Himmel |ich etwas aufzuklären. Nachmittags 3 Uhr fand im Thronsaal die kirchlihe alen der neuen Reichs- fahne statt. Dieselbe zeigt die Wappen sämmtlicher Gebiete Rußlands sowie die Hauptdaten der russishen Ge- chihte; den bisherigen Zeichen des MReichswappens wurden solhe von Gebieten hinzugefügt, die unter dem vorigen Herrscher erworben waren. Der Zere- moe wohnten Der Kalser, die KateLrin, oie Großfürsten, die auswärtigen Fürstlihkeiten und die Generalität bei. Während die Geistlichkeit das Einsegnungs- gebet verrichtete, hielt der Kaiser die Hand auf dem Schaft der Fahne zum R dessen, daß er das Reichsbanner un- getheilt, unbefleckt und unverleßlich übernommen habe und ebenso erhalten werde. Nach dem Gebet erfolgte die Be- sprengung des Banners mit Weihwasser.

Gestern Vormittag fand zum dritten Mal die feierliche

aan der Krönung bei prachtvollem Wetter statt. Gegen 11 Uhr fuhren bei den Botschaftern und den Gesandten Zeremonienmeister vor, um denselben die heute stattfindende Krönung zu notifizieren. Nachmittags 31/4 Uhr wurden die Kaiserlihen Reichsinsignien in feierlihem Zuge aus dem Waffensaal des Kreml in den E des großen Kreml- Palais übergeführt. Nachdem die Jnsignien den Assistenten derjenigen Würdenträger übergeben waren, welche am heutigen Krönungstage dieselben im Festzuge tragen sollen, begab ih der Zug unter Begleitung von Zeremonienmeistern mit verolden und unter Eskorte von Palast-Grenadieren nah dem hronsaal. Die Jnsignien wurden auf goldbrokatenen, mit den Reichsfarben geschmücckten Kissen getragen. Besonders fielen das Reichs\shwert, das Reichsbanner, die Purpurmäntel des Kaisers und der Kaiserin sowie die beiden Kronen durch ihre alterthümlihe Pracht ins Auge. Bei der Ankunft im Palast wurde der Zug von dem Ober-Hof-Marschall und seinen Beamten empfangen. Jm Thronsaal wurden die Jnsignien vom Krönungs - Marschall übernommen und auf rechts vom Thron besonders hergerichteten Sesseln niedergelegt ; das Reichs- banner wurde hinter denselben Ene ‘ammerherren, Kammerjunker sowie ein Zug Palast-Grenadiere übernahmen die Ehrenwache bei den Ñeichs-Insignien. Um 31/2 Uhr be- gaben sih der Kaiser und die Kaiserin vom Älexander- Palais nah dem Kreml-Palais, wo Allerhöchstdieselben um 4 Uhr eintrafen. Eine zahlreihe Menschenmenge begrüßte die Majestäten auf dem ganzen Wege mit lebhaften Hoch- rufen. Gestern Abend um 7 Uhr fand in der Erlöserkirche des Kremls ein Tedeum zur Feier des Vorabends des Krönungstages statt, welhem die Majestäten hinter einem vergoldeten Gitter beiwohnten. Desgleichen wurden in allen Kirhen Moskaus feierlihe Andachten ge

Heute früh um 7 Uhr wurden 21 Kanonenschüsse ab- gefeuert, nah deren erstem die Glocken der Uspenski-Kathe- drale und darauf die aller Kirhen Moskaus zu läuten be-

annen. Schon seit früher Morgenstunde waren, bei herrlihem etter, unzählige Tausende herbeigeeilt, um, wenn möglich, etwas von der Prozession zu erblicken oder wenigstens in der An Nähe zu sein, wenn Glockengeläute und Kanonendonner den Vollzug der kirhlihen Weihe verkündigen würden. Die Menge verharrte in würdiger Ruhe, die Blicke waren zumeist nah der Uspenski-Kathedrale gerichtet, in der die heilige Handlung voniegen wird. ei dem deutschen Botschafter Fürsten Rad olin fanden am Sonnabend und gestern zu Ehren der in Moskau einge- troffenen deutschen le Sah Galadiners statt.

Nachdem sih heute früh alle zur Krönung geladenen Fürstlihkeiten und amtlihen Zeugen in der Uspenski- Kathedrale Gen auen und nachdem insbesondere die Kaiserin-Wittwe, geschmückt mit Purpurmantel und Krone und umgeben von einem glänzenden Gefolge, auf ihrem Thron Plaß genommen hatte, erschienen gegen 9/, Uhr der Kaiser und die Kaiserin am Aus- gang des Kreml und begaben sich in glänzendem Fuge mit den vorangetragenen Reichs-{Fnsignien zur Uspenski-

athedrale. Beim Erscheinen des Herrscherpaares ertönten alle Glocken des Kreml und alsbald auch die der ganzen Stadt, die Truppen präsentierten, und die Na Volks- menge brah in begeisterte, stürmishe Jubelrufe aus, welche erst verstummten, als die ajestäten in die Uspenski-Kathedrale eingetreten und den Blicken der Be- völkerung entshwunden waren. Um 11 Uhr 10 Minuten verkündeten das Geläute sämmtliher GloÆen Moskaus und der Donner der Geschüße, daß der Kaiser fich und der Kaiserin die Krone aufs agt geseßt habe. Ein abermaliges Läuten aller Glocken un anonensalven verkündeten um 12 Uhr, daß die heilige Salbung an dem Kaiser und der Kaiserin voll- egen 121/74 Uhr waren die Krönungs-Zeremonien eendet. Der Kaiser und die Kaiserin begaben |ch darauf

‘nah der Verkündigungs - Kathedrale und dann nah der Archangel-Kathedrale zum Gebet und zogen sih gegen 1 Uhr in das Palais zurü. ;

Jtalien.

Jn der Sizung der Deputirtenkammer vom Sonn- abend wurden, dem „W. T. B.“ zufolge, die Verhandlungen über das Armee-Budget E t. Bei dem Kapitel „Generalstab“ erklärte der Kriegs-Minister General Ricotti, er gebe zu, daß während des Krieges in Afrika manche Fehler im Generalstab vorgekommen seien, doch könnten individuelle Jrrthümer nicht auf den ganzen Generalstab zurückfallen. Jn Betreff des Vorgehens des früheren Kriegs-Ministers und des Chefs des Generalstabs nah der Niederlage bei Amba Aladji erklärte der Kriegs-Minister, daß, wenn irgend welhe Un- regelmäßigkeiten vorgekommen, es die gewesen seien, daß der Generalstab nicht früher, wie er hätte thun sollen, den Plan für den A in Afrika in allen Einzelheiten geprüft habe. Aus diesem Grunde seien infolge mangelnder Vorbereitungen Verzögerungen eingetreten, und es sei eine Verwirrung entstanden, welche man später mit großer va auszugleichen gesucht habe. Für diejenigen, welche den Grund wissen wollten, warum der T des Generalstabs seine e Us gegeben, habe er die Antwort, daß, wenn derselbe seine Demission nicht gegeben hätte, er ihn dazu aufgefordert haben würde, weil er in Betreff der Pension des Chefs des Generalstabs Anschauungen hege, welhe zu denen vieler anderer Persönlichkeiten im Gegensag ständen. Er werde diese seine Ansichten der Kammer demnächst unterbreiten. Jn der gestrigen Sißung interpellierte der Abg. Jm- briani die Regierung über die auswärtige Politik und führte aus: Der größte Schaden erwachse Jtalien aus der Zerfahrenheit der Politik und aus dem Dreibunde. Er wünsche, die Vereinbarungen des Dreibunds kennen zu lernen, und frage, ob derselbe ein Protektorat sei oder eine Garantie biete, und wenn dies der Fall sei, von wem oder worauf. Redner verlangte, daß die Regierung das Gerücht dementiere, wonach die Tripel - Allianz zur Unterdrückung etwaiger Volks- Agitationen dienen solle. Jmbriani fragte weiter, welhe Haltung die Regierung gegenüber England eingenommen habe, welches er zum großen Theil für die Megtze- [eien in Armenien verantwortlih mache. Redner beschäftigte sih sodann in längerer Rede mit der britischen Politik, die er interessiert nannte. Die Mission Jtaliens sei eine eminent friedliche, weshalb er erstaunt darüber sei, daß Jtalien unaus- geseßt der britishen Politik gefolgt sei. Er beklage es, daß man alle Mittel angewandt habe, um die Meinungs- verschiedenheiten zwishen Jtalien und Frankreih zu ver-

rößern, mit welchem Jtalien, wenn es wollte, sih verständigen onne. (Zuruf: „Und Biserta?“) Jmbriani fuhr fort: Man [uce Rußland zu necken und trachte, Jtalien Deutschland und essen Kaiser in allem unterthänig zu mahen (Zuruf: Er ist unser Freund!) Als Jmbriani in seinen Ausfällen gegen den Deutschen Kaiser fortfuhr, ertheilte der Präsident ihm einen Ordnungsruf. Jmbriani erklärte: „Mit dem Dreibund werden die Sieger oder die Besiegten die Hörigen Deutsch- lands sein.“ (Zwischenruf: „Wir waren ja diejenigen Frank- reihs.“) Jmbriani: „Wir wollen weder Unterthanen Frank- reihs, noch Deutschlands, noch Oesterreichs sein.“ Jmbriani fragte, was man in Venedig anläßlich der jüngsten Zusammen- kunft gethan habe. „Wir werden“, sagte Redner, „bald vor einer weiteren Erneuerung des Dreibundes slehen, deshalb erhebe ih meine Stimme. Angesichts des r anishen Un- glücks, der Mittelmeer-Frage und der Thatjache, daß das Adriatishe Meer ein ausscließlich österreichisches Meer ge- worden ist, wünsche ih von dem Minister-Präfidenten ein Wort zu hören, daß mich beruhigen kann.“ Der Minister-Präsident di RNudini erwiderte, er habe immer geglaubt, daß der Drei- bund eine Nothwendigkeit ie Wenn er nicht bestände, so müßte man ihn schaffen. Man habe oft von dem Schaden gesprochen, der Jtalien vom Dreibund zugefügt sei; diese Behauptungaber niemals erwiesen. Der Dreibund habe Jtalien niemals auch nur die ge- ringste Last auferlegt, während er den Erfolg gehabt habe, den ogs bag Jahre hindurch erhalten zu haben. Jtalien be- nde he im Dreibund unter E Bedingungen wie Oesterreih und Deutschland; wie könne man also davon sprehen, daß Jtalien unter einem Protektorat stehe? Di Rudini protestierte lebhaft gegen solhe Unterstellung; wenn Imbriani die Ehre gehabt hätte, persönlih den Deutschen Kaiser kennen zu lernen, so würde er in ihm einen warmen und aufrichtigen Freund Jtaliens und einen Souverän von tese edlem Geist und hoher Gesinnung erkannt haben. (Sehr lebhafter und anhaltender Beifall.) Die äußere Politik 6 fortdauernd seit vielen Jahren unverändert, dies beweise, sie eine wahrhaft nationale und populäre sei. Wenn JImbriani auf die Freundschaft Frankreihs mit Rußland hin- weise, so liefere er damit ein Argument, welches den Grund- saß bestätige, daß kein Staat isoliert bleiben könne. Er sei glüdcklih, daß Jmbriani von den Beziehungen Jtaliens zu England gesprohen habe, weil er ihm noch ein- mal die Freundschaft mit England und das vollständige System der italienishen Bündnisse darlegen könne; die n haft mit England rühre niht allein von Gefühlen, sondern von Jnteressen her, weil die Fnteressen Englands und Jtaliens im Mittelmeer gemeinsame seien. Jmbriani, sagte der Minister-Präsident, habe von einer Politik von Nörgeleien egen andere Staaten gesprohen; er könne Jmbriani ver- f ern, daß dem gegenwärtigen Ministerium eine solche Fciedet Ln fremd sei, weil der Dreibund auf den rieden zwischen allen RO abziele. Einige beschuldigten ihn (di Rudini) zu großer Zärtlichkeiten gegen Frankreich und Rußland. Er fühle sih erfreut dus diese Anklage, welche beweise, daß er eine herzlihe Politik auch mit Mächten verfolge, die an dem Dreibund nicht theilnähmen; eine Herz- lichkeit, die übrigens auch in den Beziehungen zwischen Rußland und Deutschland und zwischen Oesterreih-Ungarn und Mons existiere, Di Rudini {loß damit, die Politik der egierung bestehe darin: am Dreibunde festzuhalten und glei erzliche Beziehungen zu allen Mächten, namentlih au L E zu erhalten. Der General Gra enabrea (von 1867 bis 1869 Minister-Präsident und Minister des Auswärtigen, dann von 1876 bis 1882 Botschafter in London und von 1882 bis 1892 Botschafter in Paris) ist gestern in Chambéry gestorben.

Der Major Nerazzini, welcher nah Jer abgereist ist, um die Entsendung einer Karawane vorzubereiten, die ge- mäß dem Wunsche der Regierung den gefangenen Ztalienern in Schoa Unterstüßungen enn. soll, ist, wie die Blätter melden, ermächtigt worden, mit Menelik wegen der Freilassung der Gefangenen in Verhandlungen zu treten.

zeiti zu Rußland und