1896 / 125 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 May 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

Königlich

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Preußischer Staats-Anzeiger.

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8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Mi 125.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Königlich bayerishen Staats-Minister des Königlichen Hauses und. dés Aeußeren, Vorsißenden im Ministerrath Frei- aerlih von Crailsheim den Schwarzen Adler-Orden zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Wirklichen Geheimen Rath Engelhard zu Berlin, zuleßt De im Kriegs-Ministerium, den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Sommer zu Grottkau, dem Direktor des Gymnafiums zu Eisleben, Pro- fefor Weicker, den Professoren an derselben Anstalt

r. Größler und Mehliß, dem Amtsvorsteher, Ritterguts- besißer Rehfeld zu Tucheband im Kreise Lebus, dem unbe- soldeten Beigeordneten, Rentier Wieser zu Fürstenwalde ee und dem bisherigen Schaßmeister des Bezirks- Tommifssariats des Nationaldanks für Veteranen, Magistrats- Sekretär a. D, Schneider zu Erfurt den Rothen Adler- Orden vierter Klasse,

dem Ober-Regierungs-Rath a. D. Dr. Geutebrück zu Erfurt, vormals bei der General-Direktion des Thüringischen Zoll- und Steuer-Vereins, den Königlichen - Kronen-Orden zweiter Klasse,

dem Bureau-Vorsteher für das Expeditions- und Kanzlei- wesen bei der Provinzial-Steuer-Direktion zu Hannover, iliilie Kösel den Königlichen Kronen-Orden dritter

asse,

dem Kreis-Thierarzt Gl okke zu P enverg O.-Schl. den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem Grenzaufseher a. D. Sahmann zu Hüningen im Kreise Mülhausen i. E. und dem Eisenbahn-Weichensteller E Steffes zu Trier das Allgemeine Ehrenzeichen in

01D,

dem Pförtner Braun bei der Erziehungs- Anstalt zu Steinfeld im Kreise Schleiden, dem Gasmeister Adolf Kämmerling zu Kalk im Landkreise Köln und dem Schneider Eduard Hartmann zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

dem städtischen Me ries Marsolek zu Brieg, Regierungsbezirk Breslau, die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädiost geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehénen nihtpreußishen Jnsignien zu ertheilen, und zwar: des Verdienstkrèuzes in Gold des op eri? lih medcklenburgischen B EnS der Wendischen rone: dem Bibliothekar Dr. Franz Engel an der Landwirth- schaftlichen Hochschule zu Berlin ; des Ehren-RNitterkreuzes erster Klasse des Groß- s A V oldenburgishen Haus- und Verdienfst- rdens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Direktor der Francke’shen Stiftungen zu Halle a. S. Dr. Fries; der Ritter - Jnsignien erster Klasse des Barg ged anhaltischen Haus-Ordens: Albreht’'s des Bären: dem Professor Dr. Shwarz an der Forst-Akademie zu Eberswalde ; des Nitterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sahsen-ernestinishen Haus-Ordens: dem Lehrer an der Akademishen Hochschule für Musik in Berlin, Professor Wirth; s des Fürstlich waldeck’scchen Verdienst - Ordens zweiter Klasse: dem Geheimen Medizinal-Rath Dr. Ahlfeld, ordentlichem Frofessor in der medizinishen Fakultät der Universität zu arburg und Direktor der Entbindungs- und Hebammen- Lehranstalt daselbst; ferner: i des Kaiserlich russishen St. Stanislaus-Ordens erster Klasse:

dem ordentlichen raelor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Berlin und ordentlihen Mitglied der Akademie der Wissenschaften daselbst Dr. Weber; der zweiten Klasse desselben Ordens: dem praktischen Arzt, Geheimen Sanitäts-Rath Dr. Grempler zu Breslau und / ; dem Badearzt Dr. Secchi zu Reinerz; des Oesterreichish-Kaiserlichen Ordens der Eisernen Ô e dritter Klasse: E dem ordentlichen Lehrer an der Kunst-Akademie zu Cassel, Professor Knackfuß;

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des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin §W,, Wilhelmstraße Nr. 32. h

Berlin, Mittwoch, den 27. Mai, Abends.

. des Großherrlih türkishen Medschidje-Ordens vierter Klasse:

dem Rektor der Deu L und Schweizer Schule in Kon- v hate preußishen Staatsangehörigen Dr. Schwatlo; owie

des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich

italienischen Krone:

dem Badearzt, Sanitäts-Rath Dr. Schetelig zu Hom-

burg v. d. H.

Deutsches Reich.

Den nachbenannten Krankenkassen:

1) Kranken- und Begräbnißkasse des selbständigen Ge- wéerkvereins der Schneider und Berufsgenossen zu Königsberg i. Pr. (E. H.),

2) Bürgerkrankenkasse (E. H.) in Rathenow,

3) St. Josephs-Krankenkasse (E. H.) in Hamm,

4) Handwerker - Verein, Kranken- und Sterbekasse zu

rauenstein (E. H.), 5) freiwilliger Krankenunterstüßungsverein zu Kirdorf 6) Krankenkasse des evangelischen Arbeitervereins Köln

7) Kranken- und Sterbekasse in Köppern (E. 2 ist auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgeseßes in der Fassung vom 10. April 1892 (Reichs-Geseßblatt S. 379) die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlih der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 8 75 a. a. O. Os erlin, den 22. Mai 1896. Der Minister für Handel und Gewerbe. Jn Vertretung: Lohmann.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Bürgermeister Haumann in Solingen den Titel „ODb&-Bürgermeister“ zu verleihen, sowie

infolge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Lüdenscheid getroffenen Wahl den bisherigen Gerichts-Assessor Dr. Wilhelm Fockusch in Bielefeld als Bürgermeister der Stadt Lüdenscheid und

infolge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Bocholt getroffenen Wahl den bisherigen besoldeten Beigeordneten der Stadt Mülheim a. Rhein Rudolf Geller als Bürger- meister der, Stadt Bocholt, beide für die geseßlihe Amtsdauer von zwölf Jahren, zu bestätigen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

der Wahl des bisherigen Leiters des Progymnasiums zu

Grevenbroih Franz Ernst zum Direktor der Anstalt die Allerhöchste Bestätigung zu ééthéllen.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Die an ate Eisenbahn-Direktion zu Elber- feld ist mit der Anfertigung allgemeiner Vorarbeiten für eine Nebenbahn von Bergneustadt nah Olpe beauftragt worden.

Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Ca Nee g wird eine Bekanntmachung des Ministers der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegen- heiten, betreffend die B a m ett dalg der as Wissenschaftlihen Prüfungskommissionen für das Jahr vom 1. April 1896 bis 831. März 1897, veröffentlicht.

Angekommen: Seine Excellenz der Staats - Minister und Minister der

geistlihen, Unterrihts- und Medizinal - Angelegenheiten D, Dr. Bosse, aus Kiel.

Nichtamtliches. Deutsches Reich,

Preußen. Berlin, 27. Mai.

Seine Majestät der Kaiser und König brachten, wie „W. T. B.“ meldet, bei der Tafel, welhe gestern nah der Rarade aus Anlaß der Krönung der russishen Kaiserlichen

1896.

Majestäten im Elisabethsaale des hiesigen Königlichen Sch[o}ses stattfand, cinen Trinkspruh auf das russishe Kaiserpaar aus. Seine Majestät gaben in- erhebenden Worten den innigsten Segeisi@lläen für die russishen Majestäten Ausdruck und {lossen mit einem dreifahen Hurrah auf Allerhöchstdieselben, in welches die festlihe Versammlung begeistert einstimmte. Um 41/5 Uhx begaben Sih Seine Majestät mittels Sonder- ugs nah Briesen, um bei Madliß zu pürschen, und kehrten bends nach dem Neuen Palais zurü.

Heute - Vormittag begaben Sih Seine Majestät der Kaiser und König gegen 91/4 Uhr nah der Matrosenstation in Kl.-Glienecke und en auf der Yacht „Alexandria“ nah Treptow zum Besuh der Berliner Gewerbe-Ausstellung. Jhre Majestät die Kaiserin und E waren mit den beiden ältesten Prinzen mittels des fahrplanmäßigen Zuges um 9 Uhr 3 Min. von der Wildparkftation aus dorthin voraufgefahren. Seine Majestät der Kaiser nahmen auf der V von Glienecke nah Treptow den Vortrag des Chefs des

ivilkabinets, Wirklihen Geheimen Raths Dr. von Lucanus entgegen. Das Frühjstück wurde von Jhren Majestäten auf dem Festschiff des Bremer Lloyd eingenommen. Allerhöchst- dieselben beabsihtigen Nachmittags in der Ausstellung zu ver- bleiben, wohin von Wildpark aus auch die drei jüngeren Prinzen Adalbert, August Wilhelm und Oskar mit dem fahr- planmäßigen Zuge um 1 Uhr 3 Minuten mit ihrer Be- gleitung nahkamen. Die Rückkehr nah dem Neuen Palais erfolgt heute Abend.

« Auf eine Anfrage des Grundbesizer-Vereins des Schön- hauser und der angrenzenden Stadttheile zu Berlin hat der Finanz-Minister am 16. Mai d. J. folgende Entscheidung, die für die Versteuerung der Miethverträge von Wichtig- keit ist, getroffen :

Nach der Tarifstelle 48 des Stempelsteuergeseßes vom 31. Juli 1895 sind Miethverträge nah der Dauer ihres Be- hes während des einzelnen Kalenderjahres zu ver- teuern. Der Berechnung des Miethstempels ist deshalb derjenige Betrag zu Grunde zu legen, welchen der Miether nah vertragsmäßiger Festseßung für die Dauer des Mieth- verhältnisses innerhalb des betreffenden Kalender- jahres als Miethzins zu zahlen hatte. Macht der Ver- miether von der ihm geseßlich zustehenden Befugniß Gebrauch, den Stempel für mehrere Kalenderjahre im voraus zu bezahlen, so darf dadurch eine Verminderung der Ab- gabe, wie fie bei der Einzelversteuerung nah Kalenderjahren zu entrichten sein würde, niht eintreten. Der Miethstempel bemißt sih daher bei Vorausversteuerungen nicht ns der Summe der auf die einzelnen Kalenderjahre entfallenden Miethzinse, sondern nah der Summe der Stempelbeträge, wie fe sih für die Kalenderjahre im einzelnen ergeben. Erreicht der Vertrag vor Ablauf Miene Zeit, für welche die Vorausversteuerung bewirkt i}, sein de, so wird der zu viel entrichtete Stempel auf Grund des § 25 Buchst. a und der Tarifstelle 48 Buchst. a Absay 5 des Gesezes zurüdck- erstattet (vergl. auch Ziffer 18 der Ausführungsbekannt- machung vom 13. Februar 1896). L :

Nach diesen Grunosägen ist die Versteuerung eines Miethvertrages, welher für die Zeit vom 1. Okfkto- ber 1896 bis 1. April 1897 über einen Jahresmiethzins von 400 M unter der Vereinbarung der jedesmaligen Verlänge- rung bei nit erfolgter Kündigung geschlossen ift, in der Weise zu bewirken, daß der Vermiether in das Miethverzeichniß für Januar 1897 eine Vertragsdauer vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1896 und einen Miethzins von 100 4 einträgt und ein Stempel von 50 Z verwendet wird. Jn das Verzeichniß für Januar 1898 ist sodann, wenn das Abkommen bis Ende 1897 bestanden hat, eine Vertragsdauer vom 1. Januar bis 31. Dezember 1897 und ein Miethzins von 400 #6 einzutragen und zu dem Verzeichniß ein Stempel von ebenfalls 50 Z N verwenden. Vill der Vermiether für das alen erlau 1 im voraus versteuern, so hat er in das Verzeichniß für Ja- nuar 1897 eine Vertragsdauer vom 1. Oktober 1896 bis 31. Dezember 1897 und einen Miethzins von (100 + 400) = 500 M einzutragen und -hierzu 1 Stempel 4 entrichten, nämlih 50 Z für das Kalenderjahr 1896 und für das E 1897. 5

Soll ein auf einen Monat und über einen Jahresmieth- ins von 360 M abgeshlossener Vertrag, welcher auf Grund Let Vereinbarung jedesmaliger einmonatliher Verlängerung ein Kalenderjahr hindur bestanden hat, versteuert werden, so sind nicht die - einzelnen Verlängerungsperioden einzutragen und mit 12 x 50 § = 6 zu versteuern, sondern es ist als O erttagner die Zeit vom 1. Januar bis Ende sowie ein Miethzins von 360 F einzutragen und zu dem Verzeichniß ein Stempel von nur 650 „Z beizubringen.

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