1896 / 136 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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E E E E Spe

dort der Fall ist, nach Wegfall der Konsulargerichtsbarkeit, sondern

jeßt sofort nach der Ratifikation ins Leben treten soll, und ih meine,

“gerade diese Bestimmung ist für unsere Interessenten von einem

außerordentlich großen Werthe. Indem wir den Japanern gleichgestellt werden, haben allerdings die Japaner dieselben Rechte bei uns wie wir Deutsche; aber ih meine, im Verhältniß des deutschen gewerblichen Eigenthums zu dem japanishen machen wir dabei ein wesentlich besseres Geschäft, namentlih mit Rücksicht darauf, daß bisher in aus- gedehntem Maße von japanisher Seite deutshes gewerblihes Eigen- thum, ich will niht sagen mißbrauht, aber doch benuyt wurde zum

‘Nachtheil der Deutschen. Das ist die Sachlage, und ih muß wieder-

holen, was ih neulich dargelegt hatte: nah meiner Kenntniß hat diese Bestimmüng, weil sie einem unhältbaren, einem durchaus s{äd- lihen Zustande fofort ein Ende macht, in den interessierten Kreisen

‘volle Befriedigung hervorgerufen. (Bravo!)

Art. XVIT wird genehmigt, ebenso die zu dem Vertrage Ger gen Schlußprotokolle und sonstigen Anlagen, darunter der onsularvertirag mit Japan.

Es folgt die dritte Berathung des Geseßentwurfs, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung. In der Generaldiskussion führt

Abg. Bassermann (nl.) aus, daß die Bedenken gegen die Vorlage stärker geworden seien durch die Beschlüsse der zweiten Lesung, welche scharfe Eingriffe in das gewerbliche Leben enthielten, deren Tragweite man noch garniht übersehen könne, fo bezügli des Verkehrs mit Drogen und bezüglich des Detailreisens. Es ist, fährt Redner fort, im Reichstag hauptsächlich die eine Seite zum Worte gekommen, welche den Gewerbestand {üßen will gegen die großen Geschäfte; cs hat sih aber inzwischen herausgestellt, daß gerade der kleinere Gewerbestand geshädigt wird, namentlih durch den Art. 8 bezügli des Detailreisens, Die Petitionen gegen diesen Artikel häufen \sich von Tag zu Tag. Wenn die Beschlußfassung verschoben würde, würde die Mehrheit sich in eine Minderheit verwandeln. Die Petenten gehören zu den kleinen Gewerbtreibenden. In einzelnen Kreisen derjenigen, welhe bisher für das Verbot des Detailreisens eingetreten sind, dämmert die Erkenntniß, daß fie sich damit ins eigene Fleis \chneiden. Die Verhältnisse sind wohl denen, welde für das Verbot des Detailreisens eingetreten sind, nicht ganz flar gewesen. Es hat sih ja bei den verschiedenen Untersuchungen über die. Handwetrkerfrage gezeigt, wie wenig bekannt die einzelnen Nerhältnisse gewesen \ind. An die hier E Geseßgebung werden übertriebene Hoffnungen geknüpft; wenn sie _niht erfüllt

werden, wird eine große Ecbitterung eintreten, zumal die Maß-

regel hauptsählich die Anfänger, die jüngeren Geschäftsleute trifft, welche nit hinter ihrem Ladentisch sigen bleiben, sondern hinaus in das Leben gehen und sih Kundschaft zu erwerben suchen. Es wird vielfa geradezu ein Schaden ager mter durch die Vorlage, Die großen Mersandbäuser werden ihre Thätigkeit ausdehnen, die Reisenden werden in den Städten, wo eine gewisse Kundschaft vorhanden ift, zu Plagagenten werdén, und diese werden viel intensiver arbeiten für thr auswärtiges Haus als ein Detailreisender. Wenn die Detail- reisenden einen Hausierschein lösen müssen , dann werden die Häuser ihren Geschäftsbetrieb auf einen Bundesstaat beschränken und dort recht inteisiv betreiben. Die Stadtreisenden ‘in den größeren Städten werdén von dieser Vorschrift garnicht * getroffen; sie föônnen ihre Thätigkeit nah. wie vor ausüben. Die Mehrheit der nationalliberalen Partei "wird daher für den Antrag Hasse stimmen , welcher das Detailreisen nah wie vor gestattet und nur den O das Recht giebt, ein Verbot desfelben unter Zustimmung des Bundesraths auszusprehen. Die Einheitlichkeit der Gesetzgebung ist dadur gewahrt, daß ein solches Verbot nur eintreten kann, wenn der Bundesrath das Bedürfniß anerkennt. Würde diefer Antrag niht angenommen, fo wäre die Bei- behaltung des Beschlusses zweiter Lesung erforderlich. Der Antrag Hitze-Stumm geht davon aus, daß die alten bestehenden Beziehungen aufrecht erhalten werden sollen. Aber die Fassung des Antrags läßt das niht zu; denn wenn das Detailreisen gestattet sein foll anf rund vorgängiger ausdrückliher Aufforderung, so ist dabei außer Acht ge- lafsen, E nah einem Urtheil des Reichsgerihts dazu nicht eine enerelle Aufforderung gehört, sondern eine bestimmte Aufforderung ür ein bestimmtes einzelnes Geschäft. Die ganze Frage ist noch nicht spruchreif ; ih möchte deshalb noch heute in leßter Stunde meine

warnende Stimme erheben.

Abg. Fif chbeck (fr. Volksp.): Ich {ließe mih dem Vor- redner an. Die zahlreichen Petitionen, welche zwischen der zweiten und dritten Lesung an den Reichstag gekommen find, zeigen, daß selten eine Vorlage so mangelhaft und dürftig begründet war. Es ist eine seltsame Sozialpolitik, eine seltsame Mittelstandspolitik, welche gerade bei den Leuten, für die man sorgen will, den lebhaftesten Widerstand findet. Man hat uns Manchesterthum u. |. w. vor- eworfen, aber sobald die Sozialpolitiker an die Dinge selb}t erantreten, dann stoßen sie auf die größten Schwierigkeiten. Die verbündeten Regierungen hätten alle diese Verhältnisse, über welche wir jeßt in den Petitionen Aufklärung finden, vorher untersuchen müssen, dann würde das Wort des Reichskanzlers zutreffen : Es ift anz unbegreiflih, wie man zu einem Verbot des Detallreisens ge- angen fonnte. Man hat den Petitionen des Herrn Senators Sulz in Gifhorn und der von ihm abhängigen Krämer nach- gegeben und eine, Vorlage mit dürftiger Begründung ausgearbeitet und es dem Reichstage überlassen, sich durh die Materie durh- zuarbeiten. Einzelne Krämerkreise beshweren sich über die Hausierer, während diese Leute die Waaren von Firmen vertreiben, die seit 100 Jahren und länger bestehen. Mit nihts wird mehr Unfug getrieben als mit den Interessen des kaufenden Publi- kums. Ihr eigenes Interesse veranlaßt die Krämer, ihre Konkurrenz durch die Gesetzgebung todt zu schlagen. Die Regierungsvorlage ist wobl todt; für den Antrag Hasse, troßdem er eine Einschränkung der Vorlage ift, können wir niht stimmen. Der leßtere ist ein Eingriff in die Einheitlichkeit der gewerblihen Gesetzgebung. Wir fönnen dem Bundesrath so weit gehende Ausnahmebefugnisse nicht geben ; mindestens müßte der Reichstag das Recht haben, davon nicht bloß Kenntniß zu nehmen, fondern au die verfügten Ausnahmen wieder außer Kraft zu seßen. Der Antrag Hiße erleichtert die Umgehung des Gesetzes, aber er bringt auch die Gefahr mit ih, daß die olizei sich in den Geschäfteverkehr einmischt und überall naspürt, ob auch eine Aufforderung an den Deétailreisenden ergangen ist. Dadurch wird der Kausmanns- stand herabgedrückt. Wenn auch die Vorlage angenommen wird, so werden die Klagen und Agitationen nit aufhóören; denn dann wird die Konkurrenz der großen Bazare u. st. w. noch größer werden, und im preußischen Abgeordnetenhause geht man ja gegen dieselben {hon mit besonderen Geseßesmaßregeln vor. Das Organ des Vereins der Kaufleute, an dessen Spitze der Senator Schulz-Gifhorn steht, ist mit der Vorlage son niht mehr einverstanden. Er verlangt die Unterdrückung des Haufsierhandels mit allen Manufaktur- und Kolonial- waaren. Die Vorlage werde nihts nüßen, sondern nur Schaden tiften. n Abg. Dr. Schädler (Zentr.): Die Petitionen, die jept ein- ehen, sprehen sich allerdings gegen bie Vorlage aus; aber die etitionen, welhe seit Jahren dem Hause zugegangen sind, sprachen ih für solhe Maßregeln aus, und diese Bittsteller schweigen jegt still, weil die Vorlage Aussicht auf Annahme hat. Man spricht von Krämezgeist, aber es sind au Handelskammern für das Verbot des Detailreisens eingetreten , fo z. B. die Ee in Déna- brück. Redner bestreitet, daß durh die Vorlage Unzufriedenheit her- vorgerufen werde. Diesen Kreisen ständen andere gegenüber, welche von der Vorlage eine Besserung ihrer Verhältnisse erwarteten.

Abg. Prinz zu Hohenlohe-Scillingsfür f (b. k. F.): Der Herr Vorredner hat vorher gesagt, er wäre nit so blutdürstig, daß er einen Hausierer umbringen möchte, Ich gehe noch weiter, Ih möchte

au keinen Detailre#fenden ambringen. Gestatten Sie mir, daß ih Ihnen deshalb mit einigen Worten meine Stellung zu dem vorliegenden Sehne darlege und zw den Abänderungsvorshlägen, welche uns

zu diesem Geseßentwurf zwischen der zweiten und dritten Lesung

und noch in der leztew Stunde zugegangen find. Troy der Dar-

legungen des Herrn WBorredners kann ih mich nicht dem Eindruck

entziehen, daß den Mitgliedern dieses Hauses, welhe im Anfang mit

fo großem Enthusiasmus für die drakonishe Faffung der Geseß-

gebung und Beschränkungen der Betwegungsfretheit des Einzelnen

ch meine hier speziell g das- Verbot des ODetailreisens

Lnge reben find, E ihrens eigenen Werk Angst zu werden

beginnt, und daß sie in legter Stunde nun gern wieder gut machen

möchten, was fie verbrohen haben. Ob es ihnen jeßt noh

gelingen wird mit ihren Abänderungs- oder Verwässerungs-

Lien, wie der Herr Vorredner fih ausdrüdckte, scheint mir

zweifelhaft. Wenn wir die Anträge ansehen, die uns

zur zweiten und dritten Lesung: zugegangen sind, so geht daraus für

mich hervor, namentlich aus den: vielen Ausnahmen, welche allmählih

in das Gesez, speziell in den Art. 8, hineingekommen find, wie

viele verschiedene Interessen durch dieses Gesey geschädigt werden,

so vershiedenartige, wie ih glaube, die Urheber dieser Novelle, speziell

dieser drakonishen Bestimmungen und Einfchränkungen der Gewerbe-

freiheit, selbst anfangs niht geahut haben, ja selbst die Betroffenen

nicht geahnt haben. Diese Anträge und Ausnahmen nun nochmals

alle hier aufzuzählen, scheint mir Aa i möchte Sie

damit nicht aufhalten, da dieselben den Mitgliedern des Hauses

sämmtli vorliegen und auch von den beiden Vorrednern fehr

eingehend besprohen worden sind. Jedenfalls ift durch diese vielen

Ausnahmen allmählich das Geseß, speziell Art. 8, derartig nah

allen Richtungen durchlöchert worden, daß es mir wie ein Sieb

erscheint und meiner Ansicht nah niht mehr so! brauchbar ift. Jch

will über die einzélnen Anträge mih nicht weitläufig aus-

\sprehen. Nur. den Antrag von Stumm, Hiße und Jacobskötter

möchte ich noch kurz berühren, weil das doch derjenige ist, der,

nah der Stimmung des Hauses zu urtheilen, die meiste Ausficht

auf Arnahme hat. Dieser Antrag ist für mih, so wie er vorliegt,

nicht annehmbar; denn ih halte ihn erstens für unnöthig,

namentli den Passus, roelher Pineingetomen ist, daß das Detail-

reifen ohne Aufsuhen auf vorherige Aufforderung nicht erlaubt sein

\foll. Diesen Passus halte ih für unnöthig, da ‘nah der bestehenden

Gewerbeordnung jedes bestehende Gewerbe die Möglichkeit hat, Be-

stellungen auf Waaren aufzusuchen, also es eine überflüsfige Gnade

wäre, die man hiermit dem Gewerbe zuwenden wollte. Jch halte

aber au mit dem Herrn Abg. Bassermann diesen Passus für

wirkungslos; das hat Herr Abg. Bassermann sehr eingehend und

meiner Anficht nach {wer widerleglih dargelegt, zu welchen

Schwierigkeiten es führen würde, wenn der betreffende Reisende erst

auf eine Aufforderung seitens des Bestellers warten müßte. Er hat

ausgeführt, wie leiht das zu umgehen wäre. Der Herr Vorredner

hat daraus den Schluß gezogen, dah, wenn diese Bestimmung so leicht

zu umgehen wäre, auch die Gefahr des Ruins, von dem gesprochen

wird, für manche Existenz niht so groß wäre. Damit stimme ih

niht überein; denn wenn ein Geseß umgangen werden kann, kann

es doh lange vorher noch großen Schaden anrichten. Auch werden

anständige Leute nicht gern ein Geseß umgehen. Also wenn sie der

Bestimmung \sich unterwerfen, werden sie den Schaden davon haben;

und dann halte ih diesen Paffus auch für bedenklih, da er der

Denunziation aller Art Thür und Thor öffnen und daher zu großen

Unzuträglichkeiten führen würde. Und endlih halte ih ihn noch

für schlechter als die Regierungsvorlage, weil der Passus weg-

gelassen ist, welher wenigstens dem Bundesrath die Möglichkeit gab,

die Schäden wieder gut zu machen und Ausnahmen für einzelne

Waaren und Gegenden zuzulassen. Den Antrag Hasse-Krüger,

welchen Herr Abg. Bassermann für annehmbar hielt, halte ih nicht

für ret praktish, da dadur eine so große Verschiedenheit der Be-

handlung der Detailreisenden in den einzelnen Gegenden Deutschlands

herbeigeführt würde, während und damit stimme ih mit dem

Herrn Abg. Fishbeck überein es doch eine nationale Errungen-

{chaft ist, auf welhe wir nicht so leiht verzihten wollen, die Einheit in der Behandlung von Gewerbegeseßen. Auf die übrigen

Anträge einzugehen, möchte ich bei der späten Stunde verzichten, zumal sie übrigens auch wenig Aussiht auf Annahme haben.

Meinem Geshmacke nah möchte ich den Art. 8 denn um

diesen handelt es sih in der Hauptsache, troßdem wir in der

Generaldiskussion sind s\treihen. Sollte aber dazu scheint

mir leider bei der Stimmung des Hauses wenig Aussicht zu fein

das nit beliebt werden, so möôchte ich bitten, wenigstens die zweite Lesung herzustellen und den Antrag Stumm dahin zu verbessern, daß wieder die Möglichkeit eingeführt würde, daß der Bundesrath

Ausnahmen für gewisse Waarengattungen und Gegenden gestatten fann. Sollte das niht angenommen werden, so würde ih {ließli als kleinstes Uebel die Regierungsvorlage annehmen. Zum Schluß gestatte ih mir noch einige Worte zur Motivierung meiner Haltung. m allgemeinen könnte ih ja, wie es die Herren Abgg. Ba sermann und Fishbeck gethan haben, die Rücksicht auf eine große Zahl von berechtigten, ehrlichen Existenzen anführen, welche durch die Abänderung der Gesevgebung Schaden leiden; ih könnte die Gefahr anführen, welche ih für blühende Erwerbszweige darin erblicke. Ich könnte hier noch einmal auf unseren deutschen Weinhandel hinweisen, welcher ganz unzweifelhaft durh die Beschränkung des Detailreisens eine erhebliche Beschränkung erleiden würde; auch auf die Unzufriedenheit, von der hon gesprohen wurde, welhe in weite Kreise des Mittelstandes f tragen würde, dem der Herr Vorredner sympathisch gegenübersteht, dem er gern helfen möchte und dem auch ih helfen möhte. Doch das alles ist {on oft und viel besser gesagt worden, als ih es hier sagen könnte. F will nur bemerken, daß ich zu meiner Haltung in dieser Frage dadur gekommen bin, daß ih es als eine Pflicht jedes Volks- vertreters ansehe, bei jeder Gelegenheit, und so au Hier, immer wie- der der mehr und mehr um sich greifenden Tendenz entgegenzutreten, die Gewerbefreiheit und überhaupt die individuelle Bewegungsfreiheit einzushränken und überall die Hilfe und Einmischung des Staats, der Regierung, der Polizei anzurufen. Dieser Nuf nah dem Schutz dur den Staat ist / nah meiner ganz persönlichen Ansicht geradezu eine Krankheit unserer Zeit geworden, und wir find weit genug auf dieser schiefen Ebene gekommen. Deshalb kann meiner Ansicht nah nit oft genug davor gewarnt und kann ¡nicht oft genug betont werden, daß es nicht die Rolle des Staats is, in das ökonomische Leben dort einzugreifen, wo es niht das Interesse der Gesammtheit erfordert, und das trifft auf den Fall, der uns vorliegt, voll- fommen zu; denn der Staat hat nicht die Verpflisztung, den Einzelnen vor Belästigungen, vor kleinen Unannehmlichkeiten zu \chügen, und eine solhe Belästigung wird gerade in den Petitionen, die uns zugegangen find, immer das Detailreisen genannt. Der Staat hat nicht die Verpflichtung, vor solchen Belästigungen zu s{hüyzen, das muß jeder selb thun; denn fonst könnte man am (Ende wirkli sagen, was in einer Protestoersammlung von Detailreisenden, ich laube in Mainz, gesagt ist, d man hoffentlich nicht das geflügelte Wort des Fürsten Bismar: „Wir Deutschen fürhten Gott und fonst nichts in der Welt“ umändern wüsse durch Hinzusegung der Wocie: „mit Ausnahme des Detailreisenden“. Das war nur Scherz, und_ ih glaube nit, daß dies nöthig ist; ich möchte nur noch zum Schluß die Mahnung wiederholen: Hüten wir uns vor einem unverstäudigen Eingreifen der Geseßgebung in das moderne ökonomische Leben, warten wir damit lieber, bis wir einmal alle in dem großen Zuchthaus des Zukunsfts- staats des Herrn Bebel sigen. Deshalb möchte ih empfehlen, entweder den ganzen Art. 8 zu streichen oder aber, wenn wir den Art. 8 an- nehmen, wenigstens die Verbesserungen, die ih eben besprochen habe, aufzunehmen. :

Abg. Reißhaus (Soz.) bespricht die einzelnen Bestimmungen der Vorlage und wendet sih gegen die Vorschrift über die Konzessions- pflichtigkeit der Konsumvereine, soweit sie Schankwirthschaft betreiben. Gr will dafür, entsprehend dem sozialdemokratishen Antrage, die Be- stimmung seyen, daß einem Gastwirthe eine Lanzlustbarkeit nicht untersagt werden könne, wenn sie einem anderen Gastwirthe desselben Orts gestattet werde. Mit der Untersagung der Tanzlustbarkeit

würden immer" die Gastwirthe geftraft;. welde der Sozialdemokraten ihre Säle zur: Verfügung stellen. Dicfer! (ew regie sollte man von Reichswegen einen Riegel vorfehieben. die alten Phbfitionen follte man sich! ¿zu Gunsten des? Art. F nicht berufen, denn die Schädigungen, welche derselbe Pr mmeru len, wivd, ließen \sih noch- gar niht übersehen. . Der Antrag Hibt#- gestatte eine Umgehung des E. ege Schließlich würden von dan Verbot des Detailreisens- die- Offizier- und Beamtenvereine noch mehr Vortheil. haben. Aber: nicht bloß das Detailreisen: wolle man verbieten, sondern auh den Liausier- handel und namentlich dea Kolportagehandel. Redner erklärt: fh gegen die ganze Vorlage. :

Staatssekretär des Junern,. Staats-Minister Dr..v:on Boetticher: Der Herr Vorredner hat ih in:seinen- Ausführungen mit einer

ganzen Reihe von Dingen beschäftigt, die eigentlid niht im unnrittel-

baren Zusammenhang; mit der Vorlage stehen. JIch bin deshalb au nicht geneigt; die Zeit des: Hauses dadurch in An- \spruch zu nehwen, daß ih auf diese Dinge weiter eingehe. Ich will au nicht auf die einzelnen, heute in der Diskussion. be- mängelten Punkte der: Vorlage zurückkommen.. Denn, meine Herren, es is ja unzweifelhaft, daß diese Vorlage aus einer ganzen Neihe fehr vershiedenartiger Bestimmungen besteht, vie niht unter einander im inneren Zusammenhang stehen, und: daß man deshalb alles, was man zu den einzelnen Artikeln zu sagen hat, besser bei Gelegenheit der Spezialdiskussion wvorbringt als bei der allgemeinen Besprehung. Ich halte: diesen Nüßlichkeitsgrund für fo durhshlagend, daf; ih mich auch ia diefer Beziehung von ihm werde leiten lassen. Nur eins hat mich: bestimmt, um das Wort noch in so später Stunde zu einer kurzen Bemerkung zu bitten, und das ist der Vorwurf, der den verbündeten: Regierungen dahin gemacht ist, daß sie überhaupt: eine solhe Vorlage haben einbringen können. Nun könnte ih mich ja auf die Defensive zurückziehen und er- klären: es handelt fidy heute garniht um: die Vorlage der Regierung, sondern es handelt sich heute um die Sanktion -der Beschlüsse, die der Reichstag mit Majorität in zweiter Lesung gefaßt hat, um eine Vor- lage, die in ihren wefentlichen Bestimmungen übereinstimmt mit den Beschlüssen einer Reichstagskommission, die ihre Vorschläge nah. sehr eingehender Berathung mit einer großen Majorität dem Haufe. zur Annahme empfohlen hat.

Also jeder Angriff, der heute: irgendwie zu erheben ist, dürfte sich weniger gegen die Regierungen richten als gegen diejenige Stelle, welche zuleßt die Majorität bei Aufstellung der jeßt zur Berathung stehenden Bestimmungen gegeben Hat, und das is der Reichstag selber.

Aber, meine Herren, ih habe do das Bedürfaiß auch. für die Regierung, soweit auch gegen fie aus der Thatsache, daß fie über- haupt eine folche Vorlage eingebraht hat, ein Vorwurf Perzuleiten versucht wird, etwas zur Vertheidigung zu sagen, und insbesondere mit Bezug auf den Vorwurf, daß. die Regierung den Detailhandel einzuschränken beabfichtigt.

Meine Herren, bereits im Jahre 1882 in der damals dem Reichstag gemachten Gewerbeordnungsnovelle war das Verbot des Detailreisens {on enthalten; es ist also niht etwa jegt eine neue Idee aufgetauht, sondern es ift eine Idee, die ihre Entstehung ver dankt den seit langen Jahren gemachten thatsächlihen Wahrneh- mungen auf dem Gebiete unseres Erwerbslebens. (Sehr richtig! rechts.) Damals hat der Reichstag allerdings die betreffende Be- stimmung der Gewoerbeordnungsnovelle abgelehut. Als aber im Laufe der Jahre dur eine große Anzahl von Klagen, insbesondere aus den Kreisen des stehenden Gewerbes, die Regierung von neuem auf die Frage geradezu? hingedrängt wurde, ob es sich nicht empfehle,

das fortgeseßt steigende Detailreisen gewonnen hatte, etwas zu thun, konnte die Regierung garniht anders, als die Frage von neuem ihrer Erörterung zu unterziehen. (Sehr rihtig! rets.) Das hat die Reichsverwaltung in der Weise gethan, daß sie neben der Aufforderung, fich auch noch über andere Fragen zu äußern, in denen eine Reform der Gewerbeordnunng als nüßlich erschien, fih an

zu einer etwaigen Beschränkung des Detailreisens ftellen würden, und die Landesregierungen haben in der überwiegenden Mehrzahl damals es war im Jahre 1890 ihre Ueberzeugung dahin ausgesprochen, daß zu Nuy und Frommen unserer gewerblihen Zustände und unseres Erwerbslebens eine Einschränkung des Detailreisens vorgenommen werden müsse. Und, meine Herren, die verbündeten Regierungen haben die Ueberzeugung, daß auf diejem Gebiete etwas geschehen müsse, sich niht etwa aus den Fingern gefogen, fondern fie sind zu dieser Ueberzeugung in der Hauptsache durch ihre eigenen Parlamente und dur die Strömungen, die in diesen Parlamentsn die Oberhand gewonnen hatten, gedrängt worden, und fo haben sie beim Reid darauf hingewirkt, daß hier etwas ges{ähe. Nun, meine Herren können Sie uns doch unmögli einen Vorwurf daraus machen, dai

entsprehende Vorschläge zu formulieren !

verbündeten Regierungen gefunden haben und welhe Bestrebungen auf Abänderung dieser Vorshäge hier im Haufe hervorgetreten find, fo muß ih sagen : das allerbeste erscheint mir unter den verschiedenen Möglichkeiten, die Frage zu lösen, doch immer noch der Vorschla; wie ihn die Regierungsvorlage enthält. Es wird mir dies aber bo rechts und links niht zugegeben werden. Man wird mich hinweisen auf das Odium, welhes dem Bundesrath aus der ihm dur den Art. 8 beigelegten Kompetenz erwächst. Ich gebe ja il daß dieses Odium für den Bundesrath niät sehr angenehm ift; aber ih sollte meinen, daß, wenn der Bundesrath einmal einen folcen Vorschlag, der ihn nit unerheblih belastet, selber aufgestellt hat, die Sorge für die Durhführung oder dafür, ob das Odium ihm wirkli lästig werden möchte, doch am besten dem Bundesrath zl überlassen sein dürfte und daß sich andere Leute eigentlih nicht den Kopf darüber zu zerbrehen haben. (Heiterkeit.) Wenn man aber und ich entnehme dieses Moment gerade aus dem Wunsch, der iw Antrag Richter enthalten ist, dessen Begründung ih zu meinen Bedauern bis jeyt noch nit gehört habe (Zuruf links) dazu über- geht, zu sagen, daß es außerordentlich schwierig sei, festzustellen, auf welchen Gebieten ein Verbot des Detailhandels möglich, durchführbar und nüglih sei ohne Schädigung anderweitiger Interessen, die ebenso der Schonung bedürfen, wenn man uns den NVorwurf macht, daß man die Regierungsvorlage niht mit ausgiebigere! Material versehen habe, so möchte “ih wohl wissen,

auf welche einzelne Rubriken eine solche Enquête, wie sie der Herr

zum Schuy des stehenden Gewerbes gegenüber dem Umfange, welche :

die Bundesregierungen auch mit der Frage wandte, wie fie \fih

wir, dieser Ueberzeugung folgend, im Reich dazu übergegangen find, |

Wenn ih mir nun ansehe, welche Kritik diese Vorschläge det |

Abg. Richter in Absicht nimmt, gerichtet sein müßte, und wie man {ich die Durhführung einer solhen Enquête denkt. Wenn auf einem solhen Gebiete nah dem Maße der Klagen und nah dem Maße des Eindrucks, den die Kenner unseres gewerblichen Lebens von der Be- rechtigung dieser Klagen haben, Regierungen und Reichstag zu der Ueberzeugung kommen, es muß Abhilfe geschaffen werden, dann braucht man keine Enquête (sehr richtig !), die außerordent- lich zeitraubend, außerordentlich kostspielig sein würde und die in ihrem Erfolg doch außerordentliß prekär sein muß. Wenn der Vorschlag, wie er in der Regierungsvorlage ent- halten is, Geseg wird, dann wird der Buntesrath aller- dings die Aufgabe haben, in jedem einzelnen Falle für jede einzelne Branhe zu prüfen: werden hier berechtigte Interessen durch die Ausbildung des Detailhandels geschädigt, und kann diese Schädigung durch das Verbot des Detailhandels in dem betreffenden Zweige ohne Schädigung anderer berehtigter Inter- essen beseitigt werden? Das kann kein Reichstag, das kann aber fehr wohl der Bundesrath machen, und es wird in jedem einzelnen Falle sehr forgfältig zu untersuchen sein, wie die Dinge draußen im Lande stehen, ob z. B. der Zigarrenhändler, der einen stehenden Betrieb hat, mit Recht verlangen kann, daß ihm der im Detail rei- sende Zigarrenkonkurrent aus dem Wege geschafft wird. So liegt die Sache. Und wenn Sie diesem Gedanken folgen, werden Sie ihn an si als berechtigt anerkennen müssen. Dann mögen Sie auf

einem Standpunkte stehen, auf welhem Sie wollen, mögen Sie - auf der einen Seite nahhec sagen: der Bundesrath genügt mir in seiner Aktion nihcht, er thut das, was ich wünsche zur Beshränkung des Detailreisendenhandels, nit in ausreihendem Umfange, oder mögen Sie auf der anderen Seite sagen : erx thut zu viel zum Schuy des stehendeu Gewerbes, so werden Sie doch niemals sagen können, daß man auf diesem Wege nit zu einer rationellen Entscheidung im einzelnen Falle gelangen könnte. Und das if die Absicht der verbündeten Regie- rungen. Daß der Detailhandel an s\ich—. in vielen Fällen ein durchaus nüßliher und auch wirthschaftlich gesunder GefHäfts- betrieb ist, das bestreiten ja au die Herren von der rechten Seite nicht; nur wollen sie da, wo der Detailhandel zu einer unberechtigten Schädigung des stehenden Gewerbes übergeht, cinen Schuß für das stehende Gewerbe haben, und diese Forderung ist an sih durchaus niht unberechtigt.

Also, meine Herren ih beshränke mich auf diese wenigen Bemerkungen und behalte mir vor, bei der Berathung des Art. 8 eingehender über die Sache zu sprechen. Jch hege den Wuns, daß wir, mag Ihre Entscheidung fallen wie sie will, jedenfalls zu einem Ergebniß kommen, welches der ehrlihen Arbeit im Lande zu Nuy und Frommen dient. (Bravo!)

Darauf wird nah 53/4 Uhr die weitere Berathung au Dienstag 2 Uhr vertagt. «M O

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs-Maßregelnu.

NaPortmMlten über die Verbreitung von Thierkrankheiten im Auslande.

Oesterreich.

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Kronland Orte: Maul- und Klauenseuhe. . 19 Rothlauf der Schweine . . 8 Schweinepest (Schweineseuche) 21 Maul- und Klauenseuche. . Rothlauf der Schweine . . Schweinepest (Schweineseuche) Maul- und Klauenseuhe . . Maul- und Klauenseuche . Nothlauf der Schweine . . Schweinepest (Schweineseuche) Schweinepest (Schweineseuche) Maul- und Klauenseuche . . Nothlauf der Schweine . . Schweinepest(Schweineseuche)

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Nieder-Oesterreich

Ober-Oesterreich . Salzburg Steiermark . Küstenland . Tirol-Vorarlberg

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Rothlauf der Schweine .. Schweinepest (Schweinefeuche) Maul- und Klauenseuche .

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Böhmen Mähren Schlesien

Galizien

Dalmatien .

14. April. 21. April. 30. April. Zahl der verseuchten Orte: Höfe: Orte: Höfe: Orte: 18 81 21 88 19 6 U 5 22 35 1 9

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Ungarn.

1. April. 8. April.

Komitate: Orte: Höfe: Kom.: Orte: Höfe: T 21 82 498 17 63 262 15

Maul- und Klauenseuche . -. 28 O2 O Lungenseuche . 6 13 13 5 12

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15. April. Zahl der verfeuhhten Kom. : Orte: Höfe:

29, April.

1 Kom. : Orte: Höfe : 6 201 17 590 284 9 4 C 7

Kom. : Orte: Höfe: 4

Rothlauf der Shweine . . 2% 93 446 M 83 0. A008 900 N Q 1% D. 008

Schroeineseuche 43 941 42 930

Rußland. Rinderpest.

Im Monat Februar. Gouvernement: Stawropol (Kaukasus) Gebiet: Terek (Kaukasus) 142

; Zahl des getödteten gefallenen Viehs: 64 2

1.—15. April. 16.—30. April. Maul- und Klauenseuche.

Zahl der verseuchten und verdächtigen

Kantone : Orte: Ställe: Orte: Ställe: Zürich 1 Bern 4 81 St. Gallen 2 So Appenzell a. Rb.

Thurgau 1

NRothlauf der Shweine und Schweineseu che.*) Zahl der verseuchten Kantone: Orte: Kantone : Orte: 8 23 8 M *) Am stärksten verseucht waren die Kantone Zürih und Waadt. Belgien, 1.—15. April. 16.—30, April. : Zahl der verseuchten Provinzen: Gemeinden: Provinzen: Gemeinden: Maulseuche . L 2 3 4.

Handel und Gewerbe,

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien, An der Ruhr sind am 8. d. M. gestellt 11 304, nit rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 6. d, M. gestellt 4570, niht recht- ¡eitig geftellt keine Wagen.

Zwangs-Versteigerungen,

Beim Königlichen Amtsgeriht 1 Berlin stand am 8. Juni das Grundstück, in der Weißenburgerstraße 33 belegen, dem Kaufmann Max Lebram gehörig, zur Versteigerung. Fläche 11,66 a; Nugungswerth 9450 4; mit dem Gebot von 180 800 4 blieb der Kaufmann Carl Rothe zu Südende Meistbietender. Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung, betreffend das Haa se’she Grundstück Urbanstraße 9.

Beim Königlihen Amtsgericht 11 Berlin standen die nachbezeihneten rundstücke zur Versteigerung: Grundstück zu E argen) orf, Kösenerstraße 4, belegen, dem Zimmerpolier Maximilian Fischer gehörig; Flächenraum 7,57 a; Nugungs-

s 41 893 4l 912 41 910

werth 3300 46; Meistbietender blieb mit 5000 4 der Spar- und Vorschuß-Verein für Beamte der deutschen NReichs- E, und Telegraphen-Verwaltung zu Berlin. Grund- tüd zu Schöneberg, Bahnstraße 46, belegen, dem Rentier Otto Ahrendt gehörig; Flähenraum 5,84 a; Nußungswerth 11 500 M; Meistbietende blieb Fräulein Martha Dinglinger zu Berlin, Lankwißstraße 14, mit dem Gebot von 121 080 4

Beim Königlichen Amtsgeriht zu Charlottenburg. Das Verfahren der Zwangsversteigerung des im Grundbuch der Stadt Charlottenburg Band 106 Blatt Nr. 3989 auf den Namen des Predigers Julius Rohrbach zu Charlottenburg eingetragenen, zu Charlottenburg, Krummestraße 28, belegenen Grundstücks wird auf Antrag der betreibenden Gläubigerin, der zu Hamburg domizilierenden Aktiengesellshaft Hypothekenbank in Hamburg, ohne nd der erfolgten Vollstrekungsmaßregeln, vorläufig eingestellt. Der Versteigerungstermin und der Zuschlagstermin am 13. Juni 1896 fallen fort.

Preußishe Feuer - Versicherungs-Aktiengesell- \chaft. Am 2. d. M. fand bei der Preußischen Feuer-Versicherungs- Aktiengesellschaft zu Berlin die 29. ordentliche Generalversammlung statt, in welcher der Rehnungsabschluß für das Jahr 1895 vorgelegt wurde. Derselbe weist einen Reingewinn von 28 913,54 A aus, von welchem Betrage 24 000 ( als Dividende, das sind 49/0, zur Ver- theilung gelangen und 4913,54 4A der Kapitalreserve zugeschrieben werden. Wenngleich nun, wie der Geschäftsberiht ausführt, dieses Resultat als besonders günstig nicht zu bezeichnen ist, so muß es do als zufriedenstellend um so mehr anerkannt werden, als fast sämmtlihe bisher ershienenen Berichte der übrigen Feuer- versicherungs-Gesellshaften konstatieren, daß der Verlauf des Jahres 1895 für das gefammte deutsche Feuerversicherungs-Geschäft infolge der zahlreihen Ortsbrände 2c. ein recht ungünstiger war. Die Gesell- schaft richtet nah wie vor ihr Hauptaugenmerk auf die Entwickelung thres direkten Geschäfts und hat hierbei auch guten Erfolg gehabt. Die Versicherungésumme hat sihch von 802136 091 4 auf 871 410 545 erhöht, die Zahl der Versicherungen is von 140 770 auf 152 125 gestiegen und die Prämien-Einnahme hat einen Zuwachs von 78 484,23 erfahren. Auch das laufende Jahr {eint den vor- angedeuteten Bemühungen der Gesellschaft günstig zu fein, infofern als n den E 4 Monaten ein Zugang an Prämie von ca. 69 000 M4 erzielt wurde.

Die Einnahmen der Marienburg-Mlawkaer Eisen- bahn betrugen im Mai 1896 nach vorläufiger Feststellung 177 000 M gegen 179 000 é nah vorläufiger Feststellung im Mai 1895, mit-

in weniger 2000 Æ

„Germania“, Lebens-Versicherungs-Aktien-Gefellshaft zu Stettin. Nach dem Bericht für das Jahr 1895 waren die Ergebnisse des vorjährigen Geschäftsbetriebs durchaus befriedigende. Es lagen zur Erledigung vor: 13 636 Anträge . auf 52 051 298 6 Kapital und 290 147,22 6 Jahresrente. Davon wurden angenommen 10 732 An- träge auf 39 061 232 6 Kapital und 287 882,42 4 Jahresrente; ab- gewiesen oder zurückgezogen 2793 Anträge auf 12 461 728 4 Kapital und 1809 80 J Jahresrente, als unerledigt auf 1896 übertragen 111 An- träge über 528 338 4G Kapital und 455 4 Jahresrente. Nah Abzug der

dur Tod und bei Lebzeiten Ausgeschiedenen blieben Ende 1895 im Ganzen

173190 Personen durch 182548 Policen mit 523 945 645 46 Kapital und 2 001 233,56 M Sahresrente versichert, d. i. 19 425 282 6 Kapital und 187 817 Æ Rente mehr als Ende 1894. Der freiwillige Ab- gang dur unterlassene Praaleniamang betrug 0,4 9/9, durch

1,29% des während des Jahres 1895 insgesammt versichert gewesenen Kapitals. Der Gesammt-Versicherungsbeftand Ende 1895 umfaßt: 94 005 Kapitalversiherungen auf den Todesfall mit Anspru auf Dividende über 404 218 886 Kapital; NReinzuwahs gegen das Vorjahr 4798 Versicherungen über 20 990 438 6 Kapital; 41015 Kapitalversicherungen auf den Todesfall ohne Anspruch auf Dividende über 63 145 837 „M Kapital ; 22065 Kapitalversiherungen zu den Er- lebensfall über 53 226 888 M Kapital; 20781 Begräbnifigeldver- sicherungen über 3 354034 M und 4682 Rentenversiherungen über 2001 233,56 G Jahresrente. In dem Gesammtbestande der Todes- fall-Versiherungen sind mit 3000 # übersteigender Versicherungs- summe 35 008 Personen mit 322539 700 4 Kapital enthalten, sodaß unter diefen Versicherten E auf jede Person eine Ver- siherungssumme von 9213 # entfällt. Gegen Kriegsgefahr find versichert 7276 Personen mit 33521 663 4 Kapital. Än Deckungs- mitteln für Kriegs{äden stehen der Gefellshaft 6776 734 M zur Verfügung. Von den seit 1. März 1892 bei der Germania eingeführten Kapitalv2rsiherungen auf den Todesfall mit Be- freiung von weiterer Zahlung der Prämie bezw. mit Gewährung ciner Rente bis zu 59% des versicherten Kapitals bei Eintritt dauernder Erwerbsunfähigkeit durch Körperverleßung oder Erkran- fung blieben Ende 1895 versichert auf 3920 Po icen 16 755 560 Kapital. Im Laufe des Jahres 1895 starben in den beiden Abthei- lungen der Kapitalversiherung auf den Todesfall 2138 Personen, durch deren Tod im Ganzen 6 655 136 # Versiherungssumme fällig wurde. Hiervon wurden bis zum Schlusse des Jahres für 2087 Sterbefälle 6521 409 M gezahlt, während für 51 Sterbefälle 133 727 Æ in der Schadenreserve zurückgestellt sind. An Deckungsmitteln zur Be- streitung dieser none standen der Gesellshaft zur Verfügung: 7937918 A Mithin wurden 1282781 Æ weniger fällig, a der Gesellschafi zur Bestreitung von Sterbefallzahlungen zu Gebote standen. Streitigkeiten sind im Berichtsjahre nicht vorgekommen. Nach Abrechnung der Verlustziffern einiger Abtheilungen belief sh der Gefammtgewinn aus der Sterblichkeit auf 1152567 4 Die Prämien-Einnahme betrug für die Gesammt-Kapitalversichertngen 20791 791 MÆ, gegen das Vorjahr mehr 939 488 #4, für die Ge- sammt-Rentenversicherungen 2551 666 F, für die beiden Haupt- abtheilungen des Geschäfts zusammen 23 343 457 A Die Erträgnisse aus den Kapitalanlagen beliefen si auf 6474585 A Der Dur(- shnitts-Zinsfuß betrug 4,052 9%. Von der Gesammt-Jahreseinnahme an Prämien und Zinfen in Höhe von 29 818042 A wurden ver- wendet 36,2% mit 10798 263 4 für durch Tod und bei Lebzeiten der Versicherten fällig gewordene Kapitalien und Renten, 39%/ mit 896 619 6 für Mane und Abaangsents{hädigung an ausgeschiedene Versicherte. em Prämien - Reservefonds wurden 38,5 9/9 der Jahreseinnahme mit 11 476 407 überwiesen, und dessen Gesammtsumme hierdurch auf 153 926 210 M erhöht. Mit Rüd- sicht auf den andauernd niedrigen Stand des Zinsfußes ist die Ge- sellschaft dazu übergegangen, vom 1. Januar 1894 ab für alle neu abgeschlossenen Kapitalversiherungen auf den Todesfall die Prämien- reserve mit dem Zinsfuß von 3 % (bisher 32 9%) zu berehnen, und wird die Referveberehnung mit 3% allmählich auch auf den Bestand der vor dem 1. Januar 1894 abges{lossenen Kapital- versicherungen auf den Todesfall nah der Reihenfolge der Jahrgänge ausdehnen. Der reine Ueberschuß belief sfih auf 3 796796 4 Aus demselben erhalten die Aktionäre eine Dividende von 15 %/ der Ein- zahlungen mit Ren 270000 A und die mit Gewinnantheil Versicherten eine Prämien-Rückvergütung von 3 358 857 46 Zuzüg- li der Dividenden-NReserve aus früheren Jahren bleiben 12693 594 46 für Gewährung von Dividenden an die mit Gewinnantheil Ver- sicherten zur Verfügung. Aus diesem Fonds erhalten die nah Divi- dendenplan A. Versicherten 21 °/ ihrer 1895 gezahlten Jahresprämie und die nah Dividendenplan B. Versicherten 3 °/9 von der Gesammt- summe aller seit Beginn ihrer Versicherung gezahlten Jahreéprämien durch Anrechnung auf die 1897 fälligen Prämien.

Die Betriebseinnahme der Kölnishen Straßenbahn- Gesellschaft betrug vom 1. bis 31. Mai 1896 175 533,30 M gegen 151 750,60 4 im Mai v. J. Vom 1. Januar bis 31. Mai 1896 wurden 717 504,30 M gegen 610 469,23 A in der gleichen Periode des Vorjahres eingenommen.

Stettin, 8. Juni. (W. T. B,) Getreidemarkt. Weizen behauptet, loko —, per Juni-Juli 154,00, pr. Sept.-Ofkt. 144 50. Roggen fester, loïo —, pr. Juni-Juli 11450, pr. Sept.-Oktober 116,50. Pommerscher Hafer loko 119 - 123. Rüböl loko unverändert, pr. Juni-Juli 45,00, pr. Sept.-Okt. 45,20. Spiritus behauptet, loko rat! 70 M Korfumsteuer 32,40. Petroleuw loko 10,00

Breslau, 8. Juni. (W. T. B.) Getreide- und Pro- duktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 1009/0 exfl. 50 6 Verbrauchs- abgaben pr. Juni 51,90, do. to. 70 #4 Nerbraucsabaaben pr. Juni 32,00. j

Breslau, 8. Juni. (W. T. B.) Wollmarkt. Die Nach- frage richtet sih zumeist nach den besseren, mittelfeinen und feinen Wollen, die für den Bedarf niht ausreihend zugeführt sind. Ob- gleih die Stimmung eine sehr ruhige ist, erhalten fi die Preise und haben die Umsätze zu den bisherigen Preiserhöhungen von 12—15 stattgefunden. Gegen alle Erwartung is die Wäsche zumeist yor- züglich und die Trocknung eine gute.

Magde hurge 8, Juni. (W. T. B.) Zuckerberiht. Korn- zucker exkl, von 92% —,—, Kornzuder exkl. 88% Rendement —,—, Nawhprodukte exkl. 75% Rendem. 8,20—8,80. Geschäftslos. Brotraffinade T 25,75. Brotraffinade IT —,—. Gem. Raffinade mit Faß 25—26, Melis I mit Faß 24,50. Ruhig. NRohzucker I, Produft Transito f. a. B. Hamburg pr. Juni 10,50 Gd., 10,60 Br., pr. Juli 11,125 Gd., 11,175 Br, pr. September 11,374 Gd., 11,424 Br., pr. Oktober-Dezember 11,07F Gd., 11,124 Br., pr. Fanuar- März 11,274 Gd., 11,324 Br. ens:

Essen a. d. Ruhr, 8. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Versammlung der dem Nheinish-Westfälishen Kohlen- \yndikat angehörigen Zechenbesißer wurde, der „Rh.-Westf. Ztg.“ zufolge, mitgetheilt, daß im April die Betheiligungsziffer 3 348 190 t, M De 2952 011 t und fomit die Einschränknng 396 179 t gleih 11,85 %/ betragen habe. Der Versand belief ih auf 2207 047 t, davon 2037 846 t oder 92,32 9% für Rehnung des Syndikats. Zur Zeit ist der Absay flott, besonders für den Export und die Industrie. Kokskohlen find knapp. Die Einschränkung im Mai dürfte vermuth- lih 11,44 9/6 der Betheiligungsziffer betragen haben.

Leipzig, 8. Juni. (W. T. B.) Kammzug-Terminhandel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juni 3,325 #, pr. Juli 3,35 , pr. August 3,35 4, pr. September 3,374 K, pr. Oktober 3,40 #4, pr. November 3,40 „#46, pr. Dezember 3,424 #, pr. Januar 3,424 H, pr, Februar 3,45 6, pr. März 3,475 #6, pr. April 3,474 #, pr. Mai 3,47} #4 Umsay : 35 000 kg. Ruhig.

Bremen, 8, Juni. (W. T. B.) Bôörsen-Schlußbericht. Raffintertes Petroleu m. (Offizielle Notieruag der remer Petroleum-Börse.) Sehr fest. Loko 5,80 Br. Russisches Petroleum. Loko 5,60 Br. Schmalz. Me Wilcox %4 4, Armour shield 241 A, Cudaby %4 A, Choice Grocery 254 4, White label 254 4, Fairbankls 23 „4 Speck. Fest. Short -clear middling loko 934 „«, Reis fest, aber ruhig. Kaffee ruhig. Baumwolle. Ruhig. Upland middl. loko 384 4. Taback, 83 Fässer Kentucky,

125 Paden Türkei.

Hamburg, 8. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt, . Weizen loko L t, holfteinisher loko neuer 155--160, loko fest, hiesiaer —, mecklenburger loko neuer russiser loko fest, 79 —81. fer fest. Gerste fest. (unverzollt) ruhig, loko 464. Spiritus ruhig, pr. Juni-Juli 16F Br., e: ut Tugui H Be ge Augs -SStemiee Q , ber Sep- ember. Oktober r. Kaffee ruhig. i ad. Petroleum fest. Standard white loko 5,80, 9 E Kaffee. (NachmittagsberiWt.) . Good average Santos v

Juli 614, pr. September 583, ‘pr. Dezember 56, pr. März 55].