ort der Fall ist, nah Wegfall der Konfulargerihtsbarkeit, sondern _ jeyt sofort nach der Ratifikation ins Leben treten soll, und ich meine, gerade diese Bestimmung is für unsere Interessenten von einem außerordentlih großen Werthe. Indem wir den Japanern gleichgestellt werden, haben allerdings die Japaner dieselben Rechte bei uns wie wir Deutsche; aber ih meine, im Verhältniß des deutschen gewerblichen Eigenthums zu dem japanischen mahen wir dabei ein wesentli besseres Geschäft, namentlih mit Rücksicht darauf, daß bisher in aus- gedehntem Maße von japanisher Seite deutsches gewerbliches Eigen- ‘thum, ich will niht sagen mißbrauht, aber doh benuyt wurde zum Nachtheil der Deutshen. Das ist die Sachlage, und ih muß wieder- holen, was ih neulich dargelegt hatte: nah meiner Kenntniß hat diese Bestimmüng, weil sie einem unhaltbaren, einem durchaus s{chäd- lichen Zustande sofort ein Ende mat, in den interessierten Kreisen ‘volle Befriedigung hervorgerufen. (Bravo!)
Art. XVT wird genehmigt, ebenso die zu dem Vertrage gen Schlußprotokolle und sonstigen Anlagen, darunter der
onsularvertrag mit Japan.
Es folgt die / dritte Berathung des Geseßentwurfs,
betreffend Abänderung der Gewerbeordnung. Sn der Generaldiskusston führt
Abg. Bassermann (nl.) aus, daß die Bedenken gegen die Vorlage: stärker geworden seien durch die Beschlüsse der zweiten Lesung, welche scharfe Eingriffe in das gewerbliche Leben enthielten, deren Traaweite man noch garnicht übersehen könne, fo bezüglih des Verkehrs mit Drogen und bezüglich des Detailreisens. Es ist, fährt Redner fort, im Reichstag hauptsächlich die eine Seite zum Worte gekommen, welhe den Gewerbestand shügßen will gegen die großen Geschäfte; es hat sih aber inzwischen herausgestellt, daß gerade der kleinere Gewerbestand ges{hädigt wird, namentlich durch den Art. 8 bezügli des Detailreisens. Die Petitionen gegen diesen Artikel häufen \sich von Tag zu Tag. Wenn die Beschlußfassung verschoben würde, würde die Mehrheit sih in eine Minderheit verwandeln. Die Petenten gehören zu den kleinen Gewerbtreibenden. In éinzelnen Kreisen derjenigen, welhe bisher für das Berbot des Detailreisens eingetreten sind, dämmert die Erkenntniß, daß fie ih damit ins eigene As schneiden. Die Verhältnisse sind wohl denen, welche für das Verbot des Detailreisens eingetreten sind, nit ganz flar gewesen. - Es hat sich ja bei den verschiedenen Unterfuchungen über die. Handwerkerfrage gezeigt, wie wenig bekannt die einzelnen Verhältnisse gewesen sind. n die hier beabsichtigte Gefeßgebung werden übertriebene Hoffnungen geknüpft ; wenn sie niht erfüllt .werden, wird eine große Ecbitterung eintreten, zumal die Maß- regel hauptsählih die Anfänger, die jüngeren Geschäftsleute trifft, welche nit hinter ihrem Ladentish sigen bleiben, sondern hinaus in das Leben gehen und sich Kundschaft zu erwerben suchen. Es wird vielfa geradezu ein Schaden Rer durch die Vorlage. Die großen Versandbäuser werden ihre Thätigkeit ausdehnen, die Reisenden werden in den Städten, wo eine gewisse Kundschaft vorhanden ift, zu Platagenten werdén, und diese werden viel intensiver arbeiten für thr auswärtiges Haus als ein Detailreisender. Wenn die Detail- reisenden cinen Hausierschein lösen müssen, dann werden die Häuser ihren Geschäftëbetrieb auf einen Bundesstaat beshränken und dort recht inteisiv betreiben. Die Stadtreisenden in den größeren Städten werden von dieser Vorschrift garnicht getroffen; fie fônnen ihre Thätigkeit nach wie vor ausüben. Die Mehrheit der nationalliberalen Partei wird daher für den Antrag Hasse stimmen, welcher das Detailreisen nach wie vor gestattet und nur den E das Recht giebt, ein Verbot desselben unter Zustimmung des Bundesraths „auszusprehen. Die Einheitlichkeit der Gesetzgebung ist dadur gewahrt, daß ein solches Verbot nur eintreten kann, wenn der Bundesrath das. Bedürfniß anerkennt. Würde dieser Antrag niht angenommen, so wäre die Bei- behaltung des Beschlusses zweiter Lesung erforderlich. Der Antrag Hite-Stumm geht davon aus, daß die alten bestehenden Beziehungen aufrecht erhalten werden sollen. Aber die Fassung des Antrags läßt das nicht zu; denn wenn das Detailreisen gestattet scin soll auf Grund vorgängiger ausdrückliher Aufforderung, so ist dabei außer Acht ge- lafsen, das nah einem Urtheil des Reichsgerihts dazu nit eine enerelle Aufforderung gehört, sondern eine bestimmte Aufforderung ür ein bestimmtes einzelnes Geschäft. Die ganze Frage is noch nicht spruGret ; ih möchte deshalb noch heute in leßter Stunde meine “ warnende Stimme erheben. ; |
Abg. Fif chbeck (fr. Volksp.): Ich schließe mich dem Vor- rédner an. Die zahlreichen Petitionen, welche zwischen der zweiten und dritten Lesung an den Reichstag gekommen find, zeigen, daß selten eine Vorlage so mangelhaft und dürftig begründet war. Es ist eine seltsame Sozialpolitik, eine seltsame Mittelstandspolitik, welche gerade bei den Leuten, für die man forgen will, den lebhaftesten Widerstand findet. Man hat uns Manchesterthum u. |. w. vor-
eworfen, aber sobald die Sozialpolitiker an die Dinge selbst erantreten, dann stoßen sie auf die rößten Schwierigkeiten. Die verbündeten Regierungen hätten alle diese Verhältnisse, über welche wir jeßt in den Petitionen Aufklärung finden, vorher untersuchen müssen, dann würde das Wort des Reichskanzlers zutreffen : Es ift anz unbegreiflih, wie man zu einem Verbot des Detailreisens ge- angen fonnte. Man hat den Petitionen des Herrn Senators Schulz in Gifhorn und der von ihm abhängigen Krämer nach- ‘gegeben und eine, Vorlage mit dürftiger Begründung ausgearbeitet und es dem Reichstage überlassen, sih durh die Materie durch- zuarbeiten. Einzelne Krämerkreise beshweren sich über die Hausierer, während diese Leute die Waaren von Firmen vertreiben, die seit 100 Jahren und länger bestehen. Mit nihts wird mehr Unfug getrieben als mit den Interessen des kaufenden Publi- kums. Ihr eigenes Interesse veranlaßt die Krämer, ihre Konkurrenz durch die Gesetzgebung todt zu schlagen. Die Regierungsvorlage ist wohl todt; für den Antrag Hasse, troßdem er eine Einschränkung der Vorlage ist, können wir niht stimmen. Der leßtere is ein Eingriff in die Einheitlichkeit der gewerblichen Gesezgebung. Wir können dem Bundesrath so weit gehende Ausnahmebefugnisse niht geben ; mindestens müßte der Reichstag das Recht haben, davon nit bloß Kenntniß zu nehmen, fondern auh die verfügten Ausnahmen wieder außer Kraft zu seßen. Der Antrag Hitze erleichtert die Umgehung des Gesetzes, aber er bringt auch die Gefahr mit sih, daß die olizei sich in den Géschäftsverkehr einmischt und überall nachspürt, ob auch eine een an den Detailreisenden ergangen ist. Dadurch wird der“ Kaufmanns- stand herabgedrüdckt. Wenn au die Vorlage angenommen wird, fo werden die Klagen und Agitationen niht aufhören; denn dann wird die Konkurrenz der großen Bazare u, st. w. noch größer werden, und im preußischen Abgeordnetenhause geht man ja gegen dieselben {hon mit besonderen Geseßesmaßregeln vor. Das Organ des Vereins der Kaufleute, an dessen Spiße der Senator Schulz-Gifhorn steht, ist mit der Vorlage son nicht mehr einverstanden. Er verlangt die Unterdrückung des Hausierhandels mit allen Manufaktur- und Kolonial- waaren. Die Vorlage werde nichts nüßen, sondern nur Schaden tiften. P bg. Dr. Schädler (Zentr.): Die Petitionen, die jegt ein- ehen, heu sih allerdings gegen die Vorlage aus; aber die etitionen, welhe seit Jahren dem Hause zugegangen sind, sprachen ih für solche Maßregeln aus, und diese Bittsteller shweigen jet till, weil die Vorlage Aussicht auf Annahme hat. Man spricht von Krämergeist, aber es sind au Handelskammern für das Verbot des Detailreisens eingetreten , so z. B. die E in Dêna- brüd. Redner bestreitet, daß durh die Vorlage Unzufriedenheit her- vorgerufen werde. Diesen Kreisen ständen andere gegenüber, welche yon der Vorlage eine Besserung ihrer Verhältnisse erwarteten.
Abg. Prinz zu Hohenlohe-Schillings für (b. k. F.): Der Herr Vorredner hät vorher gesagt, er wäre nit fo blutdürstig, daß er einen Hausierer umbringen möchte, Jh gehe noch weiter. Ih möchte
auth keinen Detailrefenden ambringen. Gestatten Sie mir, daß ih a deshalb mit n Worten meine Stellung zu dem vorliegenden Geseßentwurf darlege und zur den Abänderungsvorf lägen, welche uns zu diesem Geseßentwurf zwischen der zweiten und dritten Lesung und noch in der leztew Stunde zugegangen find. Troy der Dar- legungen des Herrn Vorredners kann ich mih nicht dem Eindruck entziehen, E den Mitgliedern dieses Hauses, welhe im Anfang mit fo großem Enthusiasmus für die drakonifche Faffung der Gesey- ebung und Beschränkungen der Beidegungsfreiheit des Einzelnen — f meine hier fpeziell ag das Verbot des ODetailreisens — eingetreten sind , allmählidp vor ihren eigenen Werk Angst zu werden Keaintt, und E sie in legter Stunde nun gern wieder gut machen möchten, was fie verbrohen haben, Ob es ihnen jeßt noch gelingen wird mit ihren Abänderungs- oder Verwässerungs- vorshlägen, wie der Herr Vorredner sih ausdrücktte, scheint mir zweifelhaft. Wenn wir die Anträge ansehen, die uns zur zweiten und dritten Lesung: zugegangen sind, so geht daraus für mich hervor, namentli aus den: vielen Ausnahmen, welche allmählih in das Gesetz, speziell in den Art. 8, hineingekommen sind, wie viele verschiedene Interessen dur dieses Geseß geschädigt werden, so verschiedenartige, wie ich glaube, die Urheber dieser Novelle, speziell dieser drakonishen Bestimmungen und Einfchränkungen der Gewerbe- freiheit, selbst anfangs niht geahnt haben, ja selbst die Betroffenen nit geahnt haben. Diese Anträge und Ausnahmen nun nochmals alle hier aufzuzählen, scheint mir überflüssig; ih möchte Sie damit nicht aufhalten, da dieselben den Mitgliedern des Hauses sämmtli vorliegen und auch von den beiden Vorrednern fehr eingehend besprohen worden sind. Jedenfalls if dur diese vielen Ausnahmen allmählih das Gefeß, speziell Art. 8, derartig nah allen Richtungen durhlöhert worden, daß es mir wie ein Sieb erscheint und metner Ansicht nah niht mehr fo! brauchbar ist. Jch will über die einzelnen Anträge mich niht weitläufig aus- sprechen. Nur. den Antrag von Stumm, Hiße und Jacobskötter möchte ih noch kurz berühren, weil das doch derjenige it, der, nah der Stimmung des Hauses zu urtheilen, die meiste Ausficht auf Annahme hat. Dieser Antrag ist für mich, so wie er vorliegt, niht annehmbar; denn ich halte ihn erstens für unnöthig, namentli den Passus, welcher eittommen ist, daß das Detail- reisen ohne Auffuhen auf vorherige Aufforderung nicht erlaubt sein soll. Diesen Passus halte ih für unnöthig, da ‘nah der bestehenden Gewerbeordnung jedes bestehende Gewerbe die Möglichkeit hat, Be- stellungen auf Waaren aufzusuchen, also es eine Üüberflüsfige Gnade wäre, die man hiermit dem Gewerbe zuwenden wollte. Ich halte aber auch mit dem Herrn Abg. Bassermann diesen Passus für wirkungslos; das hat Herr Abg. Bassermann sehr eingehend und meiner Ansicht nach |{chwer widerleglih dargelegt, zu welchen
Schwierigkeiten es führen würde, wenn der betreffende Reifende erst auf eine Aufforderung seitens des Bestellers warten müßte. ausgeführt, wie leiht das zu oh, m wäre.
Er hat Der Herr Vorredner hat daraus den Schluß gezogen, daß, wenn diese Bestimmung so leicht zu umgehen wäre, auch die Gefahr des Ruins, von dem gesprochen wird, für manche Existenz niht so groß wäre. Damit stimme ich nit überein; denn wenn ein Geseß umgangen werden kann, kann es do lange vorher noch großen Schaden anrihten. Auch werden anständige Leute niht gern ein Geseß umgehen. Also wenn sie der Bestimmung sich unterwerfen, werden sie den Schaden davon haben ; und dann halte ih diesen Passus auch für bedenklich, da er der Denunziation aller Art Thür und Thor öffnen und daher zu großen Unzuträglichkeiten führen würde. Und endlih halte ih ihn noh für \chlechter als die Regierungsvorlage, weil der Passus weg- gelassen ist, welher wenigstens dem Bundesrath die Möglichkeit gab, die Schäden wieder gut zu machen und Ausnahmen für einzelne Waaren und Gegenden zuzulassen. Den Antrag Hasse-Krüger, welchen Herr Abg. Bassermann für annehmbar hielt, halte ih nicht für ret praktis, da dadur eine so große Verschiedenheit der Be- handlung der Detailreisenden in den einzelnen Gegenden Deutschlands herbeigeführt würde, während — und damit stimme ih mit dem Herrn: Abg. Fishbeck überein — es doch eine nationale Errungen- chaft ist, auf welhe wir nicht so leiht verzihten wollen, die Einheit in der Behandlung von Gewerbegeseßen. Auf die übrigen Anträge einzugehen, möchte ih bei der späten Stunde verzichten, zumal sie übrigens auch wenig Aussiht auf Annahme haben. Meinem Geshmacke nah möchte ich den Art. 8 — denn um diesen handelt es sich in der Hauptsache, troßdem wir in der Generaldiskussion sind — streihen. Sollte aber — dazu scheint mir leider bei der Stimmung des Hauses wenig Aussicht zu fein — das nicht beliebt werden, so möchte ich bitten, wenigstens die zweite Lesung herzustellen und den Antrag Stumm dahin zu verbessern, daß wieder die Möglichkeit eingeführt würde, daß der Bundesrath Ausnahmen für gewisse Waarengattungen und Gegenden gestatten kann. Sollte das nicht angenommen werden, so würde ih {ließli als kleinstes Uebel die Regierungsvorlage annehmen. Zum Schluß gestatte ih mir noch einige Worte zur Motivierung meiner Fans, “m allgemeinen könnte ih ja, wie es die Herren Abgg. Bassermann und Fishbeck gethan haben, die Rücksicht auf eine große Zahl von berechtigten, ehrlihen Existenzen anführen, welche dur die Abänderung der Gesegebung Schaden leiden; ih könnte die Gefahr anführen, welche ih für blühende Erwerbszweige darin erblicke. Jch könnte hier noch einmal auf unseren deutschen Weinhandel hinweisen, welcher ganz unzweifelhaft durch die Beschränkung des Detailreisens eine erhebliche Beschränkung erleiden würde; auh auf die Unzufriedenheit, von der hon gesprohen wurde, welhe in weite Kreise des Mittelstandes ge- tragen würde, dem der Herr Vorredner sympathisch achienliberstebt, dem er gern helfen möchte und dem au ih helfen möhte. Doch das alles ist hon oft und viel besser gelagy worden, als ih es hier fagen könnte. Jh will nur bemerken, daß ih zu meiner Haltung in dieser Frage dadur gekommen bin, daß ih es als eine Pflicht jedes Volks- vertreters ansehe, bei jeder Gelegenheit, und so au Hier, immer wie- der der mehr und mehr um {ih greifenden Tendenz entgegenzutreten, die Gewerbefreiheit und überhaupt die individuelle Bewegungsfreiheit einzushränken und überall die Hilfe und Einmischung des Staats, der Regierung, der Polizei anzurufen. Dieser Nuf nah dem Schuß dur den Staat ist ‘ nach meiner ganz persönlichen Ansicht geradezu eine Krankheit unserer Zeit geworden, und wir find weit genug auf dieser \hiefen Ebene gekommen. Deshalb kann meiner Ansicht nah nit oft genug davor gewarnt und kann |niht oft genug betont werden, daß es nicht die Rolle des Staats ist, in das ökonomische Leben dort einzugreifen, wo es niht das Interesse der Gesammtheit erfordert, und das trifft auf den Fall, der uns vorliegt, voll- kommen zu; denn der Staat hat nicht die Verpfli&ztung, den Einzelnen vor Belästigungen, vor kleinen Unannehmlichkeiten zu \{chügen, und eine solche Belästigung wird gerade in den Petitionen, die uns zugegangen find, immer das Detailreisen genannt. Der Staat hat nicht die Verpflichtung, vor solhen Belästigungen zu \{hüßen, das muß jeder - selbst thun; denn fonst könnte man am (Ende wirklih fagen, was in einer Protestoersammlung von Detailreisenden, ih glaube in Mainz, gesagt ist, daß man hoffentlich nicht das geflügelte Wort des Fürsten Bismark: „Wir Deutschen fürhten Gott und sonst nichts in der Welt“ umändern wüsse durch Hinzusezung der Wocte: „mit Ausnahme des Detailreisenden“. Das war nur Scherz, und ih glaube nicht, daß dies nôthig ist; ich möchte nur noch zum Schluß die Mahnung wiederholen: Hüten wir uns vor einem unverstäudigen Eingreifen der Gesetzgebung in das moderne ökonomische Leben, wartenwir damit lieber, bis wir einmal allè in dem großen Zuchthaus des Zukunsfts- staats des Herrn Bebel. sigen. Deshalb möchte ih empfehlen, entweder den ganzen Art. 8 zu streichen oder aber, wenn wir den Art. 8 an- nehmen, wenigstens die Verbesseruigen, die ih eben besprochen habe, aufzunehmen.
Abg. Neißhaus (Soz.) bespricht die einzelnen Bestimmungen der Vorlage und wendet sich gegen die Vorschrift über die Konzessions- pflichtigkeit der Konfumpyereine, soweit sie Schankwirthschaft betreiben. Gr will dafür, entsprehend dem fozialdemokratischen Antrage, die Be- flimwung seßen, daß einem Gastwirthe eine Tanzlustbarkeit nicht untersagt werden könne, wenn sie einem anderen Gastwirthe desselben Orts gestattet werde, Mit der Untersagung der Tanzlustbarkeit
würden immer" die Gastwirthe gefraft;. iweldhe dar Sozialdemokraten: ihre Säle zur! Verfügung stellen... Dieser: Polizewillkür sollte man von Neichswegen einen Riegel vorf{hteben. Auf die alten Phfitionen follte man si! zu ra desi Art. F nicht berufen, denn die Schädigungen, welche derselbe Ee wivd, ließen sih noch- gar: niht übersehen. . Der Antrag Hih2- gestatte eine Umgehung des Ges: he. Shließlich würden von dzm Verbot des Detailreisens- die Offizier- und Beamtenvereine noch mehr: Vortheil. haben. Aber: niht bloß das Detailreisew wolle man verbieten, sondem auh den Liausier- handel und namentlich dea Kolportagehandel. Redner erklärt: fh gegen die ganze Vorlage.
Staatssekretär“ des Junnern,. Staats-Minister Dr..v:on Boetticher: Der Herr Vorredner hat ih in: seinen Ausführungen mit einer
ganzen Reihe von Dingen beschäftigt, die eigentli niht im unnxittel-
baren Zusammenhang; mit der Vorlage stehen. Ich bin deshalb au nicht geneigt; die Zeit des: Hauses dadurch in An- spruch zu nehmen, daß ih auf diese Dinge weiter eingehe. Ich will au nicht’ auf die einzelnen, heute in der Diskussion. be- mängelten Punkte der: Vorlage zurückkommen. Denn, meine Herren, es ift ja unzweifelhaft, daß diese Vorlage aus einer ganzen Reihe fehr vershiedenartiger Bestimmungen befteht, die nicht unter einander im inneren Zusammenhang stehen, und: daß man deéthalb alles, was man zu den einzelnen Artikeln. zu: fagen hat, besser- bei Gelegenheit der Spezialdiskussion wvorbringt als bei der allgemeinen Besprehung. Ich halte: diesen Nüßlichkeitsgrund für fo durchshlagend, daß; ih mich auch ia diefer Beziehung von ihm werde leiten lassen. Nur eins hat mi: bestimmt, um das Wort noch in so später Stunde zu einer kurzen Bemerkung zu bitten, und das ift der Vorwurf, der den verbündeten Regierungen dahin gemacht ist, daß sie überhaupt eine folhe Vorlage haben einbringen können.
Nun könnte ih mich ja auf die Defensive zurückziehen und er- klären: es handelt fidy beute garniht um: die Vorlage der Regierung, sondern es handelt sich heute um die Sanktion -der Beschlüsse, die der Reichstag mit Majorität in zweiter Lesung gefaßt'hat, — um eine Vor- lage, die in ihren wefentlichen Bestimmungen übereinstimmt mit den Beschlüssen einer Reichstagskommission, die ihre Vorschläge nach. sehr eingehender Berathung mit einer großen Majorität dem Hause zur Annahme empfohlen hat.
Also jeder Angriff, der heute: irgendwie zu erheben ist, dürfte sich weniger gegen die Regierungen richten als gegen diejenige Stelle, welche zuleßt die Majorität bei Aufstellung der jeßt zur Berathung stehenden Bestimmungen gegeben hat, und das ist der Reichstag selber.
Aber, meine: Herren, ih habe do das Bedürfaiß auch. für die Regierung, soweit au gegen fie aus der Thatsache, daß fie über- haupt eine \solche Vorlage eingebraht hat, ein Vorrourf hberzuleiten versuht wird, etwas zur Vertheidigung zu sagen, und insbesondere mit Bezug auf den Vorwurf, daß. die Regierung den Detailhandel einzuschränken beabfichtigt.
Meine Herren, bereits im Jahre 1882 in der damals dem Reichstag gemachten Gewerbeordnungsnovelle war das Verbot des Detailreisens \{chon enthalten; es is also niht etwa jet eine neue Idee aufgetaucht, sondern es ift eine Idee, die ihre Entstehung ver“ dankt den s\eit langen Jahren gemachten thatsählihen Wahrneh- mungen auf dem Gebiete unferes Erwerbslebens. (Sehr ri@tig! rechts.) Damals hat der Reichstag allerdings die betreffende Be- stimmung der Gewerbeordnungsnovelle abgelehut. Als aber im Laufe der Jahre durch eine große Anzahl von Klagen, insbesondere aus den Kreisen des stehenden Gewerbes, die Regierung von neuem auf die Frage geradezu? hingedrängt wurde, ob es sich nicht emyfehle, zum Schuy des stehenden Gewerbes gegenüber dem Umfange, welche das fortgeseßt steigende Detailreisen gewonnen hatte, etwas zu thun, konnte die Regierung garnicht anders, als die Frage von neuem ihrer Erörterung zu unterziehen. (Sehr richtig! rechts.) Das hat die Reichsverwaltung in der Weise gethan, daß sie neben der Aufforderung, sich auch noch über andere Fragen zu äußern, in denen eine Reform der Gewerbeordnunng als nüßlich erschien, fich an die Bundesregierungen auch mit der Frage wandte, wie sie fich zu einer etwaigen Beschränkung des Detailreisens stellen würden, und die Landesregierungen haben in der überwiegenden Mehrzahl damals — es war im Jahre 1890 — ihre Ueberzeugung dahin ausgefprochen, daß zu Nuy und Frommen unserer gewerblichen Zustände und unseres Erwerbslebens eine Einschränkung des Detailreisens vorgenommen werden müsse. Und, meine Herren, die verbündeten Regierungen haben die Ueberzeugung, daß auf diesem Gebiete etwas“ geschehen müsse, sich niht etwa aus den Fingern gesogen, fondern sie find zu dieser Ueberzeugung in der Hauptsache durch ihre eigenen Parlamente
und dur die Strömungen, die in diesen Parlamenten die Oberhand
gewonnen hatten, gedrängt worden, und fo haben sie beim Reid darauf hingewirkt, daß hier etwas geshähe. Nun, meine Herren, können Sie uns doch unmöglich einen Vorwurf daraus machen, daß wir, dieser Ueberzeugung folgend, im Reih dazu übergegangen sind, entsprehende Vorschläge zu formulieren !
Wenn ih mir nun ansehe, welche Kritik diese Vorschläge der .
verbündeten Regierungen gefunden haben und welche Bestrebungen auf Abänderung dieser Vorshäge hier im Hause hervorgetreten find, so muß ih sagen: das allerbeste ersGeint mir unter den verschiedenen Möglichkeiten, die Frage zu lösen, doch immer noch der Vorschlag, wie ihn die Regierungsvorlage enthält. Es wird mir dies aber von rets und links nicht zugegeben werden. Man wird mich hinweisen auf das Odium, welches dem Bundesrath aus der ihm durch den Art. 8 beigelegten Kompetenz erwächst. Ich gebe ja zu, « daß dieses Odium für den Bundesrath ni&t sehr angenehm ift; aber ih follte meinen, daß, wenn der Bundesrath einmal einen solchen Vorschlag, der ihn nit unerheblich belastet, selber aufgestellt hat, die Sorge für die Durhführung oder dafür, ob das Odium ihm wirklich lästig werden möchte, doh am besten dem Bundesrath zu überlassen sein dürfte und daß sih andere Leute eigentlich nicht den Kopf darüber zu zerbrehen haben. (Heiterkeit.) Wenn man aber — und ich entnehme dieses Moment gerade aus dem Wunsch, der iw Antrag Richter enthalten ist, dessen Begründung ih zu meinem Bedauern bis jeßt noch nicht gehört habe (Zuruf links) — dazu über- geht, zu sagen, daß es außerordentli \hwierig sei, festzustellen, auf welhen Gebieten ein Verbot des Detailhandels möglich, durhführbar und nüßlih sei ohne Schädigung anderweitiger Jnteressen, die ebenso der Schonung bedürfen, — wenn man uns den Vorwurf mat, daß man die Regierungsvorlage niht mit ausgiebigerem Material versehen habe, so möchte ih wohl wissen, auf welche einzelne Rubriken eine solche Enquôête, wie sie der Herr
Abg. Richter in Absicht nimmt, gerihtet sein müßte, und wie man ih die Durchführung einer solhen Enquête denkt. Wenn auf einem folhen Gebiete nah dem Maße der Klagen und nah dem Maße des Eindrucks, den die Kenner unseres gewerblichen Lebens von der Be- rechtigung dieser Klagen haben, Regierungen und Reichstag zu der Ueberzeugung kommen, es muß Abhilfe geschaffen werden, dann braucht man keine Enquête (sehr richtig !), die außerordent- lich zeitraubend, außerordentlich kostspielig sein würde und die in threm Erfolg doch außerordentlich prekär sein muß. Wenn der Vorschlag, wie er in der Regierungsvorlage ent- halten is, Gesey wird, dann wird der Bundesrath aller- dings die Aufgabe haben, in jedem einzelnen Falle für jede einzelne Branche zu prüfen: werden hier berechtigte Interessen durch die Ausbildung des Detailhandels geschädigt, und kann diese Schädigung durch das Verbot des Detailhandels in dem betreffenden Zweige ohne Schädigung anderer berechtigter Jnter- essen beseitigt werden? Das kann kein Reichstag, das kann aber sehr wohl der Bundesrath machen, und es wird in jedem einzelnen Falle sehr sorgfältig zu untersuhen sein, wie die Dinge draußen im Lande stehen, ob z. B. der Zigarrenhändler, der einen stehenden Betrieb hat, mit Recht verlangen kann, daß ihm der im Detail rei- sende Zigarrenkonkurrent aus dem Wege geschaft wird. So liegt die Sache. Und wenn Sie diesem Gedanken folgen, werden Sie ihn an si als berechtigt anerkennen müssen. Dann mögen Sie auf
einem Standpunkte stehen, auf welhem Sie wollen, mögen Sie auf der einen Seite nahhec sagen: der Bundesrath genügt mir in seiner Aktion nicht, er thut das, was ich wünsche zur Beschränkung des Detailreisendenhandels, nit in ausreihendem Umfange; oder mögen Sie auf der anderen Seite sagen : er thut zu viel zum Schuh des stehenden Gewerbes, — so werden Sie doch niemals sagen können, daß man auf diesem Wege nicht zu einer rationellen Entscheidung im einzelnen Falle gelangen könnte. Und das is die Absicht der verbündeten Regie- rungen. Daß der Detailhandel an sich—. in vielen Fällen ein durhaus nüßlicher und auch wirthschaftlichÞ gesunder Geschäfts- betrieb ist, das bestreiten ja auch die Herren von der rechten Seite niht; nur wollen sie da, wo der Detailhandel zu einer unberehtigten Schädigung des stehenden Gewerbes übergeht, cinen Schuß für das stehende Gewerbe haben, und diese Forderung ift an sich durchaus nicht unberechtigt.
Also, meine Herren ih beschränke mich auf diese wenigen Bemerkungen und behalte mir vor, bei der Berathung des Art. 8 eingehender über die Sache zu sprechen. Ich hege den Wunsch, daß wir, mag Ihre Entscheidung fallen wie sie will, jedenfalls zu einem Ergebniß kommen, welches der ehrlihen Arbeit im Lande zu Nuß und Frommen dient. (Bravo!)
Darauf wird nah 53/4 Uhr die weitere Berathung auf Dienstag 2 Uhr vertagt.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs-Maßregeln.
NAaPGr1 Pen über die Verbreitung von Thierkrankheiten im Auslande.
Oesterreich.
7. April.
Kronland , Orte: Maul- und Klauenseuche . . 19 Nothlauf der Schweine . . 8 Schweinepest (Schweineseuche) 21 Maul- und Klauenseuche. . Nothlauf der Schweine .. Schweinepest (Schweineseuche) Maul- und Klauenseuhe . . Maul- und Klauenseuche . Nothlauf der Schweine . . Schweinepest (Schweineseuche) Schweinepest (Schweineseuche) Maul- und Klauenseuche . . Nothlauf der Schweine .. Schweinepest(Schweineseuche)
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4 | | Maul- und Klauenseuche |
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Nieder-Oesterreih
Ober-Oesterreih . Salzburg Steiermark . Küstenland . Tirol-Vorarlberg
do
Nothlauf der Shweine .. Schweinepest (Schweinefeuche) Maul- und Klauenseuhe . . Rothlauf der Schweine .. Schrwoeinepest(Schweineseuche) Maul- und Klauenseuhe . . Rothlauf der Schweine . . Schweinepest(Schweineseuche) Maul- und Klauenseuche . . Rothlauf der Schweine .. Schweinepest (Schweineseuche) Maul- und Klauenseuche . Schweinepest (Schweineseuche)
Böhmen Mähren Schlesien
Galizien
Dalmatien .
1. April. 8. April.
Komitate: Orte: Höfe: Kom.: Orte: Maul- und Klauenseuche . *. 28 102 837 21 82 CUNaenieUe s u s o oie 0 13 13 5 12 Rothlauf der Shweine . . 29 93 446 24 83 Schweineseuhe . . ... 43 941 — 42 930
Ruf land. Rinderpest.
Im Monat Februar. Gouvernement : Stawropol (Kaukasus) Gebiet: Terek (Kaukasus) 142 —
Zahl des getödteten gefallenen Viehs: 64 2
1.—15. April. 16.—30. April. Maul- und Klauenseuche.
Zahl der verseuchten und verdächtigen
Kantone : Orte: Ställe: Orte: Ställe: Zürich 1 1 Bern 19 81 St. Gallen 2 Sobn e f — Appenzell a. Nh. —
‘ Thurgau 1
Nothlauf der Shweine und Shweineseu che.*) Zahl der verseuchten Kantone: Orte: Kantone : Orte: 8 23 8 La *) Am stärksten verseuht waren die Kantone Zürih und Waadt. Belgien. 1,.—15. April. 16.—30. April. i Zahl der verseuchten Provinzen: Gemeinden: Provinzen: Gemeinden: Maulseuhe . .. L 2 3 4.
Handel uud Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an dexr Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 8. d. M. gestellt 11 804, nit rechtzeitig geftellt keine Wagen. In Oberschlesien sinv am 6, d. M. gestellt 4570, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs-Versteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgeriht 1 Berlin stand am 8. Juni das Grundstück, in der Weißenburgerstraße 33 belegen, dem Kaufmann Max Lebram gehörig, zur Versteigerung. Fläche 11,66 a; Nußungswerth 9450 4; mit dem Gebot von 180 800 4 blieb der Kaufmann Carl Rothe zu Südende Meistbietender. — Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung, betreffend das Haase’she Grundstück Urbanstraße 55.
Beim Königlichen Amtsgericht Il Berlin standen die nahbezeihneten Grundstücke zur Versteigerung: Grundstück zu MEM Argen) orf, Kösenerstraße 4, belegen, dem Zimmerpolier Maximilian Fischer gehörig; Flächenraum 7,57 a; Nugungs-
14. April. 21. April. Zahl der verseuchten Hôfe: Orte:
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30. April. Höfe:
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15. April. 22. April. 29. April. Zahl der verfeuchten : Kom. : Orte: Höfe: Kom.: Orte: Höfe: Kom. : Orte: Höfe: E 63 262 15 Ac O 17 50 284 6 11 11 5 9 9 4 7 4 21 63 234 21 4 144 25 5H 181 4 090 — al 912 — 41 3910 —-—
werth 3300 46; Meistbietender blieb mit 5000 A der Spar- und Vorschuß-Verein für Beamte der deutshen Neichs- E und Telegraphen-Verwaltung zu Berlin. — Grund- tückd zu Schöneberg, Bahnstraße 46, belegen, dem Rentier Otto Ahrendt gehörig; Flächenraum 5,84 a; Nußungswerth 11 500 4; Meistbietende blieb Fräulein Martha Dinglinger zu Berlin, Lankwißstraße 14, mit dem Gebot von 121 080 M
Beim Königlihen Amtsgeriht zu Charlottenburg. Das Verfahren der Zwangsversteigerung des im Grundbuch der Stadt Charlottenburg Band 106 Blatt Nr. 3989 auf den Namen des Predigers Julius Rohrbach zu Charlottenburg eingetragenen, zu Charlottenburg, Krummestraße 28, belegenen Grundstücks wird auf Antrag der betreibenden läubigerin, der zu Hamburg domizilierenden Aktiengesellshaft Hypothekenbank in Hamburg, obne Aufhebung der erfolgten Vollstreckungsmaßregeln, vorläufig eingestellt. Der Verstei erungstermin und der Zuschlags8termin am 13. Juni 1896 fallen fort.
— Preußishe Feuer - Versicherungs-Aktiengesell- \chaft. Am 2. d. M. fand bei der Preußischen Feuer-Versicherungs- Aktiengesellschaft zu Berlin die 29. ordentlihe Generalversammlung statt, in welcher der Rehnungsabschluß für das Jahr 1895 vorgelegt wurde. Derselbe weist einen Reingewinn von 28 913,54 Æ aus, von welchem Betrage 24 000 & als Dividende, das sind 4 9/0, zur Ver- theilung gelangen und 4913,54 4 der Kapitalreserve zugeschrieben werden. Wenngleichßh nun, wie der Geschäftsberiht ausführt, dieses Resultat als befonders günstig nicht zu bezeihnen ift, fo muß es doch als zufriedenstellend um fo mehr anerkannt werden, als fast sämmtliche bisher erschienenen Berichte der übrigen |jewas versiherungs-Gesellshaften konstatieren, daß der Verlauf des Jahres 1895 für das gesammte deutsche Feuerversiherungs-Geschäft infolge der zahlreihen Ortsbrände 2. ein recht ungünstiger war. Die Gesell- \chaft rihtet nach wie vor ihr Hauptaugenmerk auf die Entwickelung ihres direkten Geschäfts und hat hierbei auch guten Erfolg gehabt. Die Versicherungssumme hat sich von 802136 091 # auf 871 410 545 M ‘erhöht, die Zabl der Versicherungen ift von 140770 auf 152 125 gestiegen und die Prämien-Einnahme hat einen Zuwachs von 78 484,23 6 erfahren. Auch das laufende Jahr scheint den vor- angedeuteten Bemühungen der Gesellschaft günstig zu fein, infofern als in den ersten 4 Monaten ein Zugang an Prämie von ca. 69 000 erzielt wurde.
— Die Einnahmen der Marienburg-Mlawkaer Eisen- bahn betrugen im Mai 1896 nah vorläufiger Feststellung 177 000 4 egen 179 000 (A nach vorläufiger Feststellung im Mai 1895, mit- bin weniger 2000 Æ — „Germania*", Lebens-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft zu Stettin. Nach dem Bericht für das Jahr 1895 waren die Ergebnile des vorjährigen Geschäftsbetriebs durhaus befriedigende. Es lagen zur Erledigung vor: 13 636 Anträge . auf 52 051 298 „4 Kapital und 290 147,22 6 Jahresrente. Davon wurden angenommen 10 732 An- träge auf 39 061 232 „\« Kapital und 287 882,42 4 Jahresrente; abe gewiesen oder zurückgezogen 2793 Anträge Wi 12 461 728 „& Kapital und 1809 80 K JIahresrente, als unerledigt auf 1896 übertragen 111 An- träge über 528 338 4 Kapital und 455 „4 Jahresrente. Na Abzug der dur Tod und bei Lebzeiten Ausgeschiedenen blieben Ende 1895 im Ganzen
173 190 Personen durch 182548 Policen mit 523 945 645 46 Kapital und 2 001 233,56 M Sahresrente versichert, d. i. 19 425 282 /( Kapital und 187817 M Rente mehr als Ende 1894. Der freiwillige Ab- gang durch unterlassene Pran ung betrug 0,4 9/0, durch auf 1,29/6 des während des Jahres 1895 insgesammt versichert gewesenen
Kapitals. — Der Gesammt-Versicherungsbestand Ende 1895 umfaßt:
94 005 Kapitalversiherungen auf den Todesfall mit Anspruch auf Dividende über 404 218886 Æ Kapital; Reinzuwachs gegen das Vorjahr 4798 Versicherungen über 20 990438 # Kapital; 41 015 Kapitalversicherungen auf den Todesfall ohne Anspru auf Dividende über 63 145 837 4 Kapital; 22 065 Kapitalversicherungen q den Er- lebensfall über 53 226 888 MÆ Kapital; 20781 Begräbnifgeldver- siherungen über 3 354034 M und 4682 Rentenversicherungen über 2 001 233,56 (6 Sahresrente. In dem Gesammtbestande der Todes- fall-Versicherungen sind mit 3000 4 übersteigender Versicherungs- summe 35 008 Beefohen mit 322539 700 4 Kapital enthalten, sodaß unter diesen Versicherten E auf jede Person eine Ver- siherungssumme von 9213 # entfällt. Gegen Kriegsgefahr find versichert 7276 Personen mit 33 521 663 4 Kapital. n Deckungs- mitteln für Kriegs\häden stehen der Gesellshaft 6 776734 A zur Verfügung. Von den sfeit 1. März 1892 bei der Germania eingeführten Kapitalv2rsiherungen auf den Todesfall mit Be- freiung von weiterer Zahlung der Prämie bezw. mit Gewährung einer Rente bis zu 5% des versicherten Kapitals bei Eintritt dauernder Erwerbsunfähigkeit durch Körperverleßung oder Erkran- kung blieben Ende 1895 versichert auf 3920 Policen 16 755 560 Kapital. Im Laufe des Jahres 1895 ftarben in den beiden Abthei- lungen der Kapitalversiherung auf den Todesfall 2138 Personen, durch deren Tod im Ganzen 6 655 136 4 Versicherungssumme fällig wurde. Hiervon wurden bis zum Schlusse des Jahres für 2087 Sterbefälle 6 521 409 M gezahlt, während für 51 Sterbefälle 133 727 Æ in der Schadenreserve zurückgestellt sind. An Deckungsmitteln zur Be- A dieser Ausgabe standen der Gesellschaft zur Verfügung: 7937918 Mithin wurden 1282 781 M weniger fällig, als der Gesellschafi zur Bestreitung von Sterbefallzahlungen zu Gebote standen. Streitigkeiten find im Berichtsjahre nicht vorgekommen. Nach Abrechnung der Verlustziffern einiger Abtheilungen belief fi der Gefammtgewinn aus der Sterblichkeit auf 1152567 A Die Prämien-Einnahme betrug für die Gefammt-Kapitalversiherungen 20 791 791 Æ, gegen das Vorjahr mehr 939 488 4, för die Ge- fammt-Rentenversicherungen 2551 666 A, für die beiden Haupt- abtheilungen des Geschäfts zusammen 23 343 457 A Die Erträgnisse aus den Kapitalanlagen beliefen sich auf 6474585 #( Der Dur@- \{hnitts-Zinsfuß betrug 4,052 9/4. Von der Gesammt-Jahreseinnahme an Prämien und Zinsen in Höhe von 29818042 4 wurden ver- wendet 36,2 9/9 mit 10 798 263 A für durch Tod und bei Lebzeiten der Versicherten fällig gewordene Kapitalien und Renten, 3% mit 896 619 M für Nei ean und Abaangsentschädigung an ausgeschiedene Versicherte. em Prämien : Ratervesonbs wurden 38,59% der Jahreseinnahme mit 11 476 407 überwiesen, und dessen Gesammtsumme hierdurch auf 153 926 210 A erhöht. — Mit Rüdck- sicht auf den andauernd niedrigen Stand des Zinsfußes ist die Ge- sellschaft dazu übergegangen, vom 1. Januar 1894 ab für alle neu abgeschlossenen Kapitalversiherungen auf den Todesfall die L reserve mit dem Zinsfuß von 3% (bisher 34%) zu berehnen, und wird die NReferveberehnung mit 3 °% allmählich auch auf den Bestand der vor dem 1. Januar 1894 abges{chlossenen Kapital- versicherungen auf den Todesfall nah der Reihenfolge ter Jahrgänge ausdehnen. Der reine Ueberschuß belief sich auf 3796796 4 Aus demselben erhalten die Aktionäre eine Dividende von 15% der Ein- zahlungen mit zusammen 270000 F und die mit Gewinnantheil Versicherten eine Prämien-Rückvergütung von 33958857 #4 Zuzüg- lich der Dividenden-Reserve aus früheren Jahren bleiben 12693 594 46 für Gewährung von Dividenden an die mit Gewinnantheil Ver- sicherten zur Verfügung. Aus diesem Fonds erhalten die nah Divi- dendenplan A. Versicherten 21 9/6 ihrer 1895 gezahlten Jabhreëprämie und die nah Dividendenplan B. Verficherten 3 °/9 von der Gesammt- summe aller seit Beginn ihrer Versicherung gezahlten Jahreéprämien durch Anrechnung auf die 1897 fälligen Prämien.
— Die Betriebseinnahme der Kölnishen Straßenbabn- Gesellschaft betrug vom 1. bis 31. Mai 1896 175 533,30 4 gegen 151 750,60 A im Mai v. J. Vom 1. Januar bis 31. Mai 1896 wurden 717 504,30 M gegen 610 469,23 Æ in der gleichen Periode des Vorjahres eingenommen.
Stettin, 8. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen behauptet, loko —, per Juni-Juli 154,00, pr. Sept.-Ofkt. 144 50. Roggen fester, lolo —, pr. Juni-Juli 11450, pr. Sept.-Oktober 116,50. Pommerscher Hafer loko 119 - 123. Rüböl loko unverändert, pr. Juni-Juli 45,03, pr. Sept.-Okt. 45,20. Spiritus behauptet, loko mi! 70 M &Æonsumsteuer 32,40. Petroleuw loko 10,09
Breslau, 8. Juni. (W. T. B.) Geireide- und Pro- duktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100% erfl. 50 4 Verbrauhs- abgaben pr. Juni 51,90, do. do. 70 A VerbrauWhsabgaben pr. Juni 32,00.
Breslau, 8. Juni. (W. T. B.) Wollmarkt. Die Nad- frage rihtet si zumeist nah den befjeren, mittelfeinen und feinen Wollen, die für den Bedarf nicht ausreiwhend zugeführt find. Ob- gleih die Stimmung eine sebr rubige ift, erbalten fi die Preise und haben die Umsäße zu den bisherigen Preiserböhungen von 12—15 #4 stattgefunden. Gegen alle Erwartung is die Wäsche zumeist vor- züglih und die Trocknung eine gute. »
Magdeburg, 8. Juni. (W. T. B.) Zuckerberiht. Korn- ¡ucker erkl, von 92% —,—, Kornzuder exfl. 88% Rendement —,—, Nachprodukte exkl. 75% Rendem. 8,20—8,80. Geschäfts!os. Brotraffinade T 25,75. Brotraffinade Il —,—. Sem. Raffinade mit Faß 25—26, Melis I mit Faß 24,50. Rubig. Robzucker I. Produft Tranfito f. a. B. Hamburg pr. Juni 10,50 Gd., 10, Br., pr. Juli 11,124 Gd., 11,174 Br, pr. September 11,377 Gd., 11,424 Br., dr. Oktober-Dezember 11,074 Gd., 11,124 Br., pr. Januar- März 11,274 Gd., 11,324 Br. Rubig.
Essen a. d. Rubr, 8. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Versammlung der dem Rheinish-Westfälishen Koblen- \syndikat angehörigen Zechenbesißzer wurde, der „Rh.- Westf. Zig.“ zufolae, mitgetheilt, daß im April die Betheiligungsziffer 3 348 190 &, die Förderung 2952011 t und somit die Einshränknng 396 179 & gleih 11,85 6 betragen babe. Der Versand belief ch. auf 2207047 t, davon 2 037 846 t oder 92,32 9% für Rechnung des Syadikats. Zur Zeit ift der Absaß flott, besonders für den Export und die Industrie. Kokskoblen find knapp. Die Einschränkung im Mai dürfte vermuth- lih 11,44% der SEILL N betragen haben.
Leipzig, 8. Juni. (W. T. B.) Kammzug-Terminbandel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juni 3,321 , pr. Juli 3,35 M, pr. August 3,35 „6, pr. September 3,37§ „&, pr. Oktober 5,20 „K, pr. November 3,40 „%, pr. Dezember 3,42} „#&. pr. Januar 3,424 „#6, pr. Februar 3,45 „&. pr. März A pr. April 3,47È #, pr. Mai 3,477 „« Umsay: 35 000 kg. ig.
Bremen, 8. (W. T. B) Börsen-StSlußdericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle E der Bremer Peirolenm Dire Sehr fest. Loko 5,80 Br. Russühes Petrolzum.
to 5,60 Br. S{malz. Niedriger. Wilcox WÈ A, Armour shield 244 ch4, Cudaby 25 ch4, Choice Grocery 2% K, White label 255 #, Fairbanls 23 «K Speck. Fest. Short «lear middlina loko 234 . Reis fest, aber rubig. Kaffee rubig. Baumwolle. Rubig. Upland middl. loko 38) A4. Tabak. 83 Fäßer Kentuly, 12% Padcken Türkei.
Vamdurg, 8. Juni. {[W. T. B) Vetreidemartt.. Weizen loko fest, holfteinisher loîïo neuer 155—1690. loko fest, hiesiger —, mecklenburger loko neuer 120—i
fischer loko fest , 79—81. Hafer Gerste fest. russi T Ç fest. Luk 16) Be.
Juni.
(unverzollt) rub 46}. Spiritus ruhig, dr. JunieI pr. Jul:-August 17 Br. per st-September 17F Br. tember- Oktoder 17È Ba. MeRE rubig. Umsay 1500 Sad. Kaffee. agsberiWt.) Good average Santos Vi. Juli 61è, pr. tember 58}, pr. Dezember §6, pr. März 5). j
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