ge Bemerkungen zu machen, die, wie ih hoffe, auch die Anhänger
des Antrags davon überzeugen werden, daß doch die Sache nicht so einfach liegt, wie sie für den ersten Anblick zu liegen sheint, und daß es gerade im Interesse derjenigen Rücksichten, die Herr Graf on Holstein vertritt, sein würde, wenn hier nicht in der zweiten Lesung der; Antrag + einfa? «so, wie er «liegt, ange- nommen würde, und wenn damit, namentlih*dann, wenn die dritke- Lesung ebenfalls glei folgen sollte, eine Situation geschaffen werden “ würde, die die Regierung von ihrem Standpunkte aus niht wird acceptieren können: -JIh- zbet-einer“folhen Maße“ “regel, die do nit eine, sondern verschiedene Seiten hat, muß der Geseggeber seine definitive Stellung erst nehmen, wenn er die Wirkungen des Vorshlags nah allen Seiten hin erwogen hat.
Nun, meine Herren, verstehe ih und theile ih die Entrüstung, die den Herrn Antragsteller erfüllte, als er vorhin sprach bei der Berührung der Verhältnisse, die zu diesem Geseyésvorshlag Veranlassung gegeben haben, vollständig, und ich bin überzeugt, daß die verbündeten Regierungen in dem Wunsche, Abhilfe zu schaffen, eins sind mit dem Herrn Anträg- steller. Allein, man muß si: darüber klar sein, ob die Mittel, die man zu diesem Zweck anwendet, durhschlagend und ob sie rechtlich einwandfrei sind, und in diesem legteren Punkte, nach der juristischen Seite. der Sache hin, halte ih mihch doch für verpflichtet, auf einige Erwägungen hinzuweisen, die nah meiner Meinung sorgfältigere Berathung erfordern, als sie hier im Hause in diesem Augenblick mögli sein würde,
Meine Herren, der Antrag will, daß diesen unglücklihen Ge- \{öpfen illegitimer Verbindungen : die Möglichkeit gegeben ‘werde, den Anspruch, den das Gese ihnen gewährt, zwangsweise durchzusetzen ohne Rücksicht auf die Schranken, die das Geseg über die Beschlagnahme des Arbeits- und. Dienstlohns zieht. Hier dürfen wir nun aber doch nit vergessen, daß die Ansprüche ehelicher ‘ Kinder gleichfalls in Betracht kommen. (Sehr rihtig! rechts — Widerspruch links.) — Nein, bitte um Verzeihung, die Ansprüche der ehelichen Kinder stehen mit denjenigen -der unehelihen auf diesem Gebiet nicht glei; denn während sowohl nah“ dem bestehenden Géséy als au nach den Bestimmungen des neuen Bürgerlichen Geseßbuhs die ehe- lichen Kinder in ihren Forderungen gegenüber dem Vater - auf .das- jenige beshränkt- sind, - was wir die „Kompetenz® nennen, also bei der Durchführung ihrer Forderung Rückßch{Gt auf die eigenen Bedürfnisse des Vaters nehmen müssen, steht das unehelihe Kind in dieser Beziehung anders, es ist .in seinen Ansprüchen nach diefer Seite hin niht-beschränkt. Nun, meine Herren, was würde die Folge sein? Zu Gunsten eines unehelichen ‘Kindes würde gegen den Vater, soweit er niht in einem Beamtenverhältniß f\teht, wo die Zivil- prozeßordnung gewisse Schranken gezogen hat, mit der Beschlagnahme vorgegangen werden bis auf den legten Heller -defsen, was er erwirbt, auf Kosten auch des nothwendigen Lebensbedarfs ‘des Vaters, au auf Kosten der ehelihén Kinder, die ‘der Vater zu unterhalten hat. “Zu Gunsten der ehelihen Kinder würde ein Gleiches nicht „mögli sein, d. h. meines Wissens. „Sie. schaffen hier einen Rechtszustand; welcher die größten Härten für ‘die ‘legitimen Faimilienverhältniffe enthält zu Gunsten der illegitimen, und, meine Herren, das glaube ih, wird Ihre Absicht nicht sein wollen!
Ein- Anderes noch! Auch ‘den Ascendenten das Vaters ift geseßz- li ein Anspruch auf Alimentation gegeben, nur if andererseits diefer Anspru durch das Lohnbeshlagnahmegeset- niht untex -diejenigen- auf- genommen, welche derart-privilegiert: sind, daß fie “ geltend“ gemacht werden können auch gegenüber dem Einkommen des Vaters aus“ dem Arbeits- und Dienstlöhn. Was wird nun die Folge dieses Géseßzes- vorshlägs sein, wenn er in Anwendung - treten sollte, in den Be- ziehungen -- der - unehelichen «Kinder: des Vaters, die ‘- An- sprüche erheben, - zu / den ebenfalls: einen Anspruch erhebenden Ascendenten, also vor allem den Eltern des .in Anspru genommenen Vaters? Die Folge würde. sein, daß die legitimen Eltern des betreffenden - in Anspruch; Genommenen ihre“ Ansprüche auf Alimentation im Wege der! Lohnbeslägnahme niht “ geltend machen können, tas illegitime Kind dieses in Anspruch .Ge- nommenen aber -dies . zu- thun vermöchte, Auch das, meine; Herren, ist eine-Folge, die mitder: Gerechtigkeit. nicht im Einklang steht, und die, wie ih glaube, von dem Herrn Antragsteller nicht gewollt ift.
Dríttens, meine Herren,..das Geseß, gegen welhés der Vorschlag
des Herrn Grafen Holstein ih, richtet; ist neben der, Zivilprozeß- -
ordnung vor allem das Geseß über die Beschlagnahme des Axbeits- und Dienstlohns... Dieses. Gese beshränkt zu Gunsten-des- Arbeiters eine JInanspruchughme desjenigen, was der: Arbeiter: verdient, weil er diesen Verdienst zu seinem täglichen Lebensunterhalt: gebraucht." Gewiß mit Reht. Nun hat aber infolge unserer sozial politishen - Geseggebuig dieser‘ Grundsay eine Erweiterung erfahren, welché' praktisch wichtig“ ist “und welche nah meiner Meinung . hier nicht ‘außer, Betracht gelassen. werden kann, wenn man die Sache erschöpfend, gleihmäßig, zweckentsprechend regeln will. Dur. die \ozialpolitishen : :Gesege ist, nämlich 7 das- jenige, «was ;das Gese von - 1869; eingeführt hat zum “ Schuß) des Arbeits--- und - Dienstlohns,- auz»! œingeführt- zum. Schuß der Unfallrente und des Krankengeldes, Die.“ Altérsrenté brauche ich hier nit indie: Diskussion zu ziéhen; ein Anspru auf diese wird. hier kgum prafktisch" werden. Das. Krankengeld .und; die Unfallrente: sind- beide aus dem: gleichen Gesichtspunkt, wie der Arbeits» lohn gegen Pfändung / geshüßtiwSiecfollen!erhalten bleiben dem- jenigen, :dessen:Nothdurft- fie beftiedigen ‘follen.
Was wird nun. die Folge éin, wenn, der Gesetzentwurf. .in der Ge- stalt, wie er uns. hierjvorliegt,Gesey würde % Auf hem.Gebiete des Arbeits» lohns würdé ¡eine Erweiterung: der! privilegierten Forderungen“ eit- treten; äuf- ém Gebiete ber foztälpolitishen Reiten, wo die ‘gleichen Gesichtsbuakte die Gesetzgebung. geleitet Haben, würde. diese: Erwei-
terung nicht eintreten. Solche Inkonsequenzen darf eine Gesetzgebung, 4:
fominen '" län, Mix“ denn. doch {on liegt, wie. man-
meine ‘ih, si ;nichb© zu: shulden
scheint, “diese Zweifelpuitkte'''- laffen erkennen, _;daß die Sache „nicht ‘so einfach auf denz.ersten; Blick: anzunehmgn; geneigt: ist.
mehr, wenn noch ein Punkt von einiger Aale itu der 4 vielleiht nicht. gbei (der « fozi@l politischén:/Würbigung-der !Satheént-'F ‘die 1 li ( i z Ldie für sein Ressort bereitgestellten, Mittel zu, Solche Einschränkungen -béstéhen -rüdsihtlich der Fonds/ welche die Interpellation im ‘Auge |“ ' Hatz¿ micht: Fürdäs“Staääts-Miitistéttüm ‘hät ‘heshälb auch éine Ver-
scheidend „sin: kann,zdenzaber doch vérmöge seiner: rehtlichen! Bedeutung? der Gesetzgeber ; niht|ambeachtet;lassen-darf, wenn er sihnah dieser:! RichtungenichteinemVotwurf ausfezen will. Jch: meine Folgendes? meine Hexren, Der, Gesoheniwutf, der hierin Frage feht; hat den? Zweck, so[che: Alimentationsansprüche-in größerem Umftnge: als bisher" zu shüßens die :dasibestechende-Rechtizzu- Gurstenunehelicher: Kinver
« wo» fie anerkannt w [e üñd Eins * vor
Dies' um: fo }- | | 'Refsort-Chef, soweit nicht ‘tim Etat“ selbst’ oder in ‘den Gesetzen
gewährt. Nun, meine Herren, ist das bestehende Reht auf diesem Gebiet zur Zeit in Deutschland leider sehr verschieden. Wir Redtbe einzelnen Theilen-des Landes derartige Alimettationsansprs t De- stehen, val 2m! 0! a das Geseh folhe tiontgnsAsde t. Dort, # werden sie mit sehr-vershiedenen Voraus- | ränküngen ‘ailetfannt. Die? Wikungen, die“ das eshlagene Geseg háben kann, würden stch in einem Theil von Deutschland überhaupt nicht äußern, ARRARE, Gebieten, wdösie fich fi
äußern können, wütde däs in fehr verschiedèner Art der Fall sein.“ Auh
“neih“vtefer-Richtürg “hin; föllke" t} mitt, muß man bié Konsequenzen
des Geseßes verfolgen, bevor man eine definitive Stellung nimmt, und das kann wohl nur in der Kommission geschehen. Deshalb scheint es mir nicht unbedenklich zu sein, die Sache hier in zweiter Lesung zu behandeln. - Ich: glaube, - gerade im Interesse derjenigen-Gédanken, die von-dem--Herrn--Antragsteller -vertreten-find,--deren-Bedeutung“ id“
„durchaus würdige und deren Förderung mir am Herzen liegt, zu
sprechen, wenn ih dem hohen Hause zur Erwägung stelle, ob es an- gezeigt ist, heute hon in die zweite Lesung einzutreten.
Abg. Stadthagen (Soz): Der Antrag würde überflüssig sein, wenn die: unehelihen Kinder: auch im Bürgerlihen Geseßbuche die gleiche Stellung wie ‘die ehelichen erhalten würden. Das würde ‘noch übêr--den--Antrag-—weit--hinausgehen-- Ich-empfehle--die-Üeber-- weltung des Antrages an eine Kommission.
Abg. Günther (nl.) erklärt für seine Freunde, daß sie dem Antrag zustimmen; | er ‘hätte gern dem Antrage auch in zweiter ed zugeftiinmt, allein die Bedenken des Staatssekretärs [seien nit Arelidzawisen und es empfehle si daher eine Kommissions- berathung. Er“ (Redner) sei dur die {limmen Erfahrungen der Praxis dazu gekommen, den unehelichen Kindern eine bessere Stellung einzuräumen, weil die Väter uneheliher Kinder, auch wenn sie i ing könnten, für ihre unehelihen Kinder und ‘deren Mutter nichts thäâten.
Abg. Beckh (fr. Volksp.): Die Annahme des Antrages wider- spricht Ven, was im Bürgerlichen Gesezbuch ausgesprochen ist; es müßte also im Bürgerlichen Gee eine ‘Aenderung vorgenommen werden. Redner empfiehlt ebenfalls ‘eine kommissarischè Berathung.
Ars Dr. von Cuny (nl.): Eine Aenderung des Bütgerlichen Gesehe buches L nit nothwendig. Aber der Antrag bedarf einer kom- missarishen Beráäthung. a4 |
Abg. Dr. Bachem: Es handelt ‘fi nicht um die Shaffung eines Anspruhs sondern um die Exsequierung eines bestehenden Apr an den Arbeitslohn. Eine Kommissionsbérathung ist nicht noth- wendig, denn es komme hauptsählich darauf an, einen Beschluß des Hauses herbeizuführen, damit ‘der Bundesrath {ich mit der Tae beschäftigt , und wenn er zur Ablehnung kommt, uns einen besseren Vorschlag macht. :
Die Abgg. Dr. Rintelen ‘(Zentr.), Stadthagen und rerpexr von Stumm (Rp.) empfehlen die Ueberweisung des
pirags an eine Kommission von 14 Mitgliedern, welchem Vorschlage das Haus sih anschließt. rauf werden noch einige Petitionen ohne erhebliches allgemeines ‘Jnteresse erledigt. ; SWhluß 5 Uhr. Nächste Sißung Montag 1 Uhr. Rethrngore agen und Vorlagen, betreffend die Schußtruppe, owie zweite Berathung der Militärvorlage.)
Preußischer : Landtäg,. Haus der Abgeordneten.
79. Sißung vom 13. Juni 1896.
Auf-der-Tagesordnung" steht zunächst dieFnterpéllätion der Abgg. Knebel und von Eynern:
„Hat das Königliche Staats-Ministerium Kenntniß genommen von der Erklärung des Ministers. für Landwirthschaft im Herren- hause vom 26. März 1896, wona bei der Vertheilung von Staats- zuschlissen “zu ländwirths{chaftlihen Zwecken künftig diejenigen Pro- vinzen, welche Landwirthschaftskammern SAAOAIN E esondets berücksichtigt werden sollen? und welche Stellung nimmt das König- lihe Staats-Ministerium dieser Erklärung gegenüber ein ?*
Der Präsident des Staats-Ministeriums Fürst zu Hohen- lo he erklärt sih bereit, die Anfrage sofort zu beantworten. Abg: Knebel (nl): Dem rheinishen landwirthschaftlichen Fenttalveren wourde der beantragte Zus zu den E ichen Winterschulen, die eine erfreulihe Ausdehnung gewonnen haben, abgeshlagen. Der Verein hatte bisher allein mit Zuschüssen der Puina die Wintershulen unterhalten. Der Staat hatte nur die osten übernommen, die- die Verwendung der Wintershul-Direktoren als Wanderlehrer erforderte. Der Minister für Landwirthschaft lehnte es ab, bei einer Vermebrung der Schulen die Zuschüsse für die, Wanderlehrer zu. erhöhen. Auf eine Anregung des Herrn von Bemberg im Herrenhause erfolgte die bekannte Antwort, daß die- Provinzen mit. Landwirthschastskammern' besonders berüdsichtigt werden müßten beiden Zushüssen; die- anderen müßten zurüdstehen. Daß ‘die Landwirthschaftskammer-Provinzen aus N Mitteln mehr leisten, als die ‘anderen Provinzen, sei durchaus unrichtig ; Rheinland, . Hannover - und - Westfalen [leisten „mehr als die Provinzen; : mit Landwirthschaftskammern , Rheinland giebt für eine Winterschulen--allein- mehr aus als jede der anderen Pro- vinzen überhaupt. Der- Zentralverein zieht die Kreisvereine zu den Lasten heran, die höher find als.-die Umlagen der Landwirthschafts: kammern. Dieser Organisation geben wir den Vorzug und werden sie festhalten, auch wenn man uns für das Aufgeben - derselben ekuniäre-Vortheile in Aussicht. stellt, Die Erklärung des Landwirth- éhafts-Ministers stellt folhe Vortheile in Aussicht, sie erweckt daher diè- ernstesten -Bedenken, zumal sie im Widerspruch steht mit den Auslassungen bei Erlaß des Landwirthschaftskammer-Geseßes, wonach die Staatszuschüsse- nicht entzogen werden ‘sollten. Gegen den Minister für Landwirthschaft Freiherrn von- Hammerstein persönlich ift die Interpellation -niht gerichtet; wir. find im übrigen mit" ihm |ein- verstanden, „hoffen aber in Bezug: auf ‘ diefen einen Punkt auf: einé beftiedigende Antwort seitens des Staats-Ministeriums.
Präsident des:Staats:Ministeriums Fürst zu Hohenlohe: Meité Herren! Der Herr Minister für Landwirthschaft bedauert, dur eine Dienstreise: verhindert. ‘zu sein, der heutigen Sißzung beizu- wohnen ;! {ch habe-es daher übernommen, die Interpellation zu beant- worten. Die-Herren Intérpellänten scheinen von der Auffaffung aus- zugehen, daß das Königliche Staats-Ministerium berufen sei, die rt- der Verwendung der dem Herrn Minister für - Landwirthschaft, Domänen: und Forsten (dur ‘den’ Staatshaushalts-Etat zu Tland- ‘ wirthschaftlihenZwéecken zur Verfügung ‘gestellten Beträge“ seiner Er- örterung uud. Béschlufffafsung zu unterziehen. Eine solche Auffassung- würde, eine- rechtsirrthümliche- fein. Nach“ preußischem | Staats- ¿und Verwaltungsreht |fteht "jeder
Einshrätiküngen vorgesehen sind, die aus\chließliche Verfügung über
vänlafsung ‘ zu einer E “gegenüber der Erklärung, welche ‘der “Herr: Landwirthschafts-
: ister in der Sihung -des - Herrenhauses: 'votn:26. Märi b. J. abgegeben hat," nicht vorgeleget:
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‘der Abgs:Herold: f
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Ueberdies aber haben die Herren Interpellanten dieser Erklärung eine Deutung gegeben, welhe weder aus dem Wortlaut noch aug der ihr zu Grunde liegenden Absicht hergeleitet werden kann. Der
err Minister Freiherr von Hammerstein hat nicht ausgesprochen, aj fammern, eingeführt
Sf0 hüssen zu! länbiosetbschaft. chtigt werden sollen. . Er “hat viel, mehr nur den durchaus zutreffenden Grundsay aufgestellt, däß bei der
„Vertheilung die eigenen Leistungen der „Betheiligten in Betracht
gezogen werden müssen, und hat aus diesem Grundsay die Folgerung gezogen, daß die -mit Landwirthschaftskammern versehenen Provinzen, in denen im Gegensaß zu den anderen die gesammte Landwirthschaft zu getneinnüßigen Ausgaben herangezogen werden kann, weil fie selbst mehr aufbringen, auh höhere Zushüsse erhalten werden. Nicht weil sie“Aindwirthfchaftskärnineri häbên, sönbérn weil sle mehr Beiträge zählen, erhalten sie au - verhältnißmäßig höhere Zuschüsse. (Sehr rihtig! rechts.) Das Staats - Ministerium würde diese Erklärung, selbst wenn es dieselbe seiner Kritik hätte unterwerfen können, zu bemängeln keinen Anläß gehabt haben.
Ich benute diese Gelegenheit, um noch am Schluß eine kurze
„Berwnerkung'zu... machen. Der*-Herr- Abg--Graf--zu-Limburg-Stirum
hat in der vorleßten Sißung meine Nichtbetheiligung an der Be- rathung eines Geseßentwurfs einer abfälligen Kritik unterzogen. Jch muß diese Kritik als ‘eine unberehtigte entschieden zurückwtéisén. Es muß dem Minister-Präsidenten überlassen bleiben, zu erwägen und zu entscheiden, ob und inwieweit es erforderli i, daß er si wegen der allgemeinen politischèen Bedeutung eines Beräthunßsgegen- standes an der Berathung eines Gesetzentwurfs oder Antrags hbe« theiligen will oder nicht.
Ich halte den Entwurf über die Anstellung von Gerichts- Asffsessoren nicht für einen von folcher politishen Tragweite, daß ih es für nöthig hätte erahten müssen, ‘neben der bewährten Kraft des Herrn Justiz-Ministers die Vertretung desselben zu übernehmen.
Wenn der Herr Graf noch die Bemerkung gemacht hat, ih be- trachtete meine Stellung als Ministér-Präsident als ein Nebenamt, \o kann ih, sofern dieser Bemerkung überhaupt ernsthafte Bedeutung beizulegen is, nur sagen, daß ih mir nicht bewußt bin, in der Er- füllung der mir von Seiner Majestät übertragenen Pflichten einen Unterschied eintreten zu lassen. (Bravo !)
Auf Antrag des Abg. Hobrecht findet die Besprehung der Interpellation statt.
Abg. Graf zu Limburg-Stirum: Die lezten Worte. des Herrn Minister-Präfidenten nöthigen mich zu einer Erwiderung. Gewiß, formell kann der Minister-Präsident darüber entscheidet ob er in einem einzelnen Fall erscheinen will oder nicht. Die Entschei- dung hierüber {teht zweifellos ihm allein zu. Auf der anderen Seite werden wir wohl berechtigt sein, wenn wir das Gefühl haben, daß im Interesse des Staats und der Dinge ein Eintreten des Herrn Minister-Präsidenten erwünscht ist, daß wir das sagen. Man kann
nun über die Frage der Affessoren-Ernénnung verschiedener - Mei- nung sein. Ursprünglich und an und für si Tien es, als ob die
der Debatte aber war es zweifelhaft, wie weit die Rechte der ‘Krone und der gering bei der Ernénnung- der Ritter gehen. (Lebhafter Widerspruch links; Zustimmung rets.) Schon der ae Widerspruch, ‘der von jener Seite auggehß, und die Thatsache, daß von seiten meiner Feunde mir zugestimmt wird, zeigt, daß wesentlihe Unterschiede in der Auffassung der Sache bestehen, und “daß biés mehr Prinzipielle Unterschiede sind. Mit den Be- merkungen, die ih am vorigen Sonnabend machte, und die übrigens ganz ernst gemeint waren, und niht ab irato und 0x abrupto aejagt waren, fondern meiner wohlüberlegten ua np entsprehen, habe ich dem Hetrn Minister-Präsidenten persönlich nichts Unäatgénehmes und Srtdeyeroes (neen wollen: An-ven “Zuständen, die ih damit be- rührte, mag der- Minister-Präsident nicht {huld fein; sie liegen wohl tiefer; ih habe aber doch nicht die in weiten Kreisen -verbreitete Stimmung. vershweigen wollen. Jch halte es für meine Pflicht, wenn ih auch ‘die Sachen nicht unmittelbar ändern kann, daß, wenn ih denke es könnten Schwierigkeiten entstehen, welhe dem Reich nicht förderlich find,-ih meine-warnende Stimme-erhebe, um fo mehr," wenn tch vas" Be- wußtsein habe, daß das, was ich sage, in weiten Kreisen im Lande, welche für die Monarchie und die Stärke der Regierung eintreten, getheilt wird. Denn darüber ist kein Zweifel, wenn nun Zustände sich herausbilden sollten, daß — was augenblicklih us nicht vollendet: ist, wozu aber C ue ih zeigen — die preußishen Interessen im Reich nit mehr denjenigen: Einfluß haben, der» ihnen durchdie Verfassung und dur die Stellun Been gebührt, daß dann | überhaupt eine Gefährdung der Reichsinstitution eintritt. Jn diesem Sinne bitte ih den Herrn Mulore BeA pez und die Staatsregierung, meine Aeußecung au zufassen. s ist eine Wärnung (Unruhe links und im sichen, d Ruf : Oho !) .…. warnén darf ih doch, wenn IWsiände ent: t die ‘ge
rage der NRichtergehälter nur eine finanziell-tehnishe rage sei. ta dem ‘Gán
ehen, ährlih ersheinen. Der Herr, der mir Ohd! zurtef, theint - das ort „Warnung“ mit „Drohung“ zu verwechseln. Von Drohungen ist keine Rede, aber gege einé wohlgémeinte Warnung kann man doch nichts einwenden. n diesem Sinne ‘bitte
ih die Sache aufzufassen. V j Für die Zuschüsse sollte das Bedürfniß
Abá. Herold (Zentr..): Fü ' allein maßgebend sein. Die Erklärung des tai Ma Bers aven,
ing aber dahin , daß die Provinzen, welche keine Kammern
fich Abstrihe gefallen lassen müssen. Das if ungereht gegenüber diesen! Provinzen, welche ¡ehr hohe. Mittel aufwenden, was Redner besonders bezügli Westfalens nachweist.
Präsident des Staats-Ministeriums Fürst zu Hohenlohe:
Meine Herren! Der Herr Graf zu Limburg - Stirum hat seine neuliche Aeußerung in so fern richtig gestélli, als ihm eine persönliche, verleßende Absicht ferngelegen habe, Dayon nehme! ih Akt.
Er hat aber: zu gleicher Zeit betont, daß er feine Erklärung wohl- überlegt' beshalb abgégeben habe, weil bei ihm und in weiten Kreisen die'Ueberzeugung hertsche, daß die preußischen Interessen den Reichs- interefsen gegenüber, zur Zeit niht genügend gewahrt würden. Der Herr Graf hat wohl ‘Taum éeahnt, wélhen“' {weren Vorwurf er damit der preußischén Regierung* im allgéthéinen gemacht hat. (Sehr währ! im Zenttum' und“ links.) Jh bin mir nicht bewußt, daß wir es an der Förderung der speziell preußishen Interessen je haben fehlen lassen. (Bravo! im-Zentrum und links)
Abgs E ckels(nl.) führkfür dieProvinyHannöver'“ ebensö, wie r ‘die Provinz Westfalen, ‘aus, ' daß dié dortigen landwirthshaftkihen Vereine mehr Aufwendüngen® maden “als die- enigen Provinzen; in welihenLanbwlebh stange bestehen.“ Dié
a Hánn0over lége auf hre vpelbesteuermg für die ‘5 eiñ dani
erhebliches Gewicht. Eine:*Doppelbesteuerung" für * die !Ländrw
k ¡und für die landwi ichèn “Verne 'könjié auf bie Dauer nich _ fortbestehen; Was" man''durch" die Lan afts: kanimern- im günstigsten Falle: mahen!fann, Eee lage e ‘das heranreichei, was wir dur unsere freié“ Vereinsthätigkeit ‘erzielen.
_ Pize - Präsidétit * des! Stäats'- Mik teriums' Dr. von Bö'etticher:
7,4 Meine Herren! Sch habe ums Wort \ gebeten auf Grund des | a meines verehrten ‘Herrn Kollegen;!'dés ‘ Lanhwirthfchäf- Miüisters,'der c mi die Auffördérung'‘gérichtét hat, ‘hte Bebel
der Ecflärung, die er in der Sigung des Herrenhauses vom 26. März d, J, abgegeben hat, sofern das Bedürfniß hierzu hervortreten sollte, noû hesonders klarzustellen. Dieses Bedürfniß s{eint mir vor- b andeit zu sein; denn ich entnehme aus den Aeußerungen
Herren Vorredner, daß in der That diese Erklärung nicht so aufs gefaßt istt, wie es der Wortlaut ergiebt und wie es allein die Absicht
Hercn Landwirthschafts-Ministers sein konnte. Jch erinnere, um dies flarzustellen, einfah an den Hergang.
Der landwirthschaftliche Zentralverein für die Rheinprovinz hatte von dem Herrn Landwirthshafts-Minister eine Erhöhung des Zu- usses zur Unterhaltung der Wintershulen erbeten, Der Herr Minister war niht mehr ‘in der Lage, für das laufende Jahr diese Erhöhung zu hewilligen; er war genöthigt, auch auf wiederholte Vor- stellungen die Bitte des landwirthshaftlihen Vereins für Rhein-
| preußen abzulehnen. Als die Sache nun im Herrenhaus zur Sprache
fam, und der Herr Minister den Grund, weshalb er einen ablehnen- den Bescheid habe erlassen müssen, dargelegt hatte, kam er weiter darauf zu sprehen, wie \ih aller Voraussicht nach die Vertheilung der Zuschüsse auf die einzelnen Provinzen stellen würde. Er ging dabei von dem Saye aus, daß die Staatsregierung die Verpflichtung habe, bei der Vertheilung der Zuschüsse vorzugsweise auch die eigenen Leistungen der Provinzen in Betracht zu ziehen. Und, meine Herren, dieser Grundsay wurde von dem Nächstbetheiligten, von dem Vor- slgenden des landwirthschaftlihen Vereins für Rheinpreußen, als ein durhaus berechtigter anerkannt. Ich erlaube mir, in dieser Beziehung die Worte zu verlesen, die un- mittelbar, nachdem der Herr Minister Freiherr von Hammerstein seine Erklärung abgegeben hatte, von Herrn von Bemberg-Flamers- heim gesprohen worden find. Herr von Bemberg sagte:
Fch erkenne den Grundsay des Herrn Landwirthschafts- Ministers für volllommen richtig an, daß als Grundlage für die erbetenen Unterstüßungen des Staats ein eigenes Eintreten und eine möglihste Anstrengung der eigenen Kraft Vorbedingung sein soll.
Nun hat der Herr Minister im Anschluß an die Proklamierung dieses Grundfazes ausgeführt, daß er annehmen müsse, daß in Zukunft die eigenen Leistungen derjenigen Provinzen, welhe das Institut der Undwirthschaftskammern eingeführt haben, höher sein werden als die- jenigen Leistungen, welhe die Provinzen machen, die keine Landwirth- haftskammern haben. Er hat das damit begründet, daß die Land- wirthshaftskammern nah dem Geseß das Recht ter Besteuerung der gesammten Landwirthschaft in ihren Bezirken besißen, daß sie also in jedem Falle, in welhem es sich um die Förderung landwirthschaft- liher Interessen handelt, auch in der Lage sind, zur Erfüllung dieses Zweckes Beiträge auf die Landwirthschaft ihres Bezirks auszuschreiben. Daraus ergiebt fih do ganz zweifellos, daß der Minister durhaus fern davon gewesen ist, zu erklären: die Provinzen, in denen Land- wirthschaftékammern existieren, müssen absolut mehr bekommen als die Propinzen, die keine Landwirthschaftskammern haben —, fondern er hat nur sagen wollen und hat auch nur gesagt: die Dinge werden möglicherweise dahin führen, daß, wenn die Pro- vinzen mit Landwirthschaftskammern ihre Leistungen erhöhen, au die Stàatszuschüsse, die sie bekommen, gegenüber den anderen Yrovinzen fich \teigern werden. Aus den Erklärungen des Herrn Ministers ergiebt fi zweifellos, daß es die Absicht ist, niht nur die Leistung, welche die Provinz infolge von Ausschreibungen von seiten der Landwirthschaftskammern aufbringen, bei der Vertheilung der Staatszuschüsse in Anschlag zu bringen, sondern die Gesammtleistung, gleichviel ob fe von Landwirthschaftskammern ausgeschrieben werden oder von wo sie sonst kommen mögen, bei der Vertheilung in Betracht zu ziehen.
Und, meine Herren, demgemäß if auch bisher verfahren worden ; und es sind noh keiner Provinz, auh nit der Rheinprovinz gegen über die früheren Bezüge in irgend welhem Betrage geshmälert oder vermindert worden, und es ift ganz klar, daß auch bei künstigen Ver- theilungen diejenigen Beiträge, die die Provinzen, die keine Land- wirthshaftskammer haben, auf anderem Wege aufbringen, bei der Vertheilung der Staatszushüsse in Betraht werden gezogen werden.
Meine Herren, das i} die Bedeutung der Erklärung des Herrn Lndwirth\{afts-Ministers, und ih kann nur bedauern, daß diese Be- deutung so, wie es gesehen, verkannt worden is. Unverkennbar hat die Erklärung im Herrenhause durch die Deutung, die sie erfahren hat, eine gewisse Unruhe in den Provinzen erregt, die leine Landwirths{aftskammern haben, und es if ja dankens- werth, daß uns durch die Interpellation eine Gelegenheit gegeben ift, in dieser Beziehung aufklärend und beruhigend zu wirken. Bisher sind, wie gesagt, noch keiner Provinz die Zuschüsse entzogen oder gemindert, und ebensowenig iff — worauf tie lezten Worte des Herrn Vorredners \ch{ließen lassen könnten — durch die Drohung einer Minderung oder Entziehung irgend welcher Zwang auf eine Provinz zu dem Zwecke ausgeübt worden, um sie zur Einführung des Instituts der Landwirths{chaftskammern zu veranlassen. Auch dur andere Mittel is ein solcher Zwang bisher niht versuht oder au nur bei dem Landwirthschafts, Ministerium in Betracht gezogen wor- den; ih darf vielmehr annehmen, daß man in dieser Beziehung zu- nächst die freie Entschließung der Provinzen abwarten will.
Nun, meine Herren , gestatten Sie mir noch ein Wort über die Kompetenz des Staats - Ministeriums ! In dieser Beziehung geben mir ja au die Ausführungen des leßten Herrn Vorredners Anlaß ¡u einigen Bemerkungen.
Es ift ganz unzweifelhaft, daß in Preußen jeder Ressort-Minister über diejenigen Fonds, die ihm etatsmäßig bewilligt sind, die aus- \hließlihe Verfügung hat, sofern niht im Etat oder Gesetz irgend tine Einschränkung enthalten ist. Rücksichtlih dieser Fonds, um die # si hier handelt, i eine solche Einschränkurg nicht vorgesehen, weder im Etat noch im Geseyg. Der Herr Landwirthschafts- Ninister ist deshalb vollständig in seinem Recht, wenn er sh die ausshließlihe Verfügung über diese Fonds Guikt, und wenn er si, sofern das Staats - Ministerium in
ese Verwendung hineinsprehen wollte, das ' ernstlich verbittet: g sagt der Herr Vorredner: ja, die Art der Verwendung wollen au dém Landwirth|chafts-Minister gestatten ; aber weil es sich die darum handelt, eine. falshe Konsequenz des Landwirthschäfts- Könt riedes abzuwehren, deshalb haben wir unsern Antrag an das iglihe Staats-Ministerum gerichtet. eee Herren, als ih die Interpellation las, habe ich mir gleich Die rage vorgelegt : was soll das Staats-Ministerium damit machen ? Interpellation bezieht sich dem Wortlaut nah auf einen Grund-
saß, den angebli der Herr Landwirthschafts-Minister im Herrenhause aufgestellt hat, und von dem ih glaube, daß er nunmehr in der C Deutung, welhe ih dargelegt habe, aufgefaßt werden
Es wird verlangt, das Staats-Ministerium möge dem hohen Hause Mittheilung darüber machen, wie es zu diesem Grundsay steht. Ja, meine Herren, wenn das Staats-Ministerium in dieser Be- ziehung einen Beschluß faffen wollte, so würde das eben in die von mir betonten diskretionären Befugnisse des einzelnen Verwaltungs- hefs eingreifen. Man kann si darüber unterhalten, gewiß; man kann seine Bemühungen darauf rihten, daß ein für nit richtig erkannter Grundsaß verlassen werde; aber eine förmlihe Stellung- nahme zu dem Verfahren eines einzelnen Ressorthefs in Form eines Beschlusses würde dem Staats-Ministerium nah unserem Verwal- tungs- und Staatsrecht nicht zustehen. Es wäre deshalb richtiger ge- wesen, wenn die Herren Interpellanten die Anfrage nicht auf etne Stellungnahme des Staats-Ministeriums gerichtet hätten , sondern dahin: wie rechtfertigt der Herr Landwirthshafts-Minister die Er- klärung, die er abgegeben hat, und die wir fo deuten, wie wir es aus- geführt haben?
Meine Herren, das ist das, was ih zu sagen habe. Ich glaube Sie werden nunmehr aufgeklärt sein über die Bedeutung der Er- klärung, und ih kann mit dem Herrn Landwirthschafts-Minister nur wünschen, daß es in Zukunft möglih werden möchte, auch der Rhein- provinz die Zushüsse von seiten des Staats zu gewähren, deren fie bedarf, um die fehr heilsame Einrichtung ihrer Wintershulen zu erhalten und zu fördern. (Bravo! bei den Nationalliberalen.)
Abg. Freiherr von Erffa (kons.) als Vertreter einer Provinz, die eine Landwirthschaftskammer habe, bestreitet, daß die Provinzen ohne Kammern mehr leisteten; es seien dabei alle Kreis- und Provinzialbeiträge eingerehnet, die auch in allen anderen Provinzen angerehnet werden müßten. Dann komme man in Sachsen auf fie viel höhere Summe. Man könne doch den Provinzen, die für die Landwirthschaftskammern erheblihe Mittel n Bie niht sagen: ihr bringt viel auf, folglih brauht ihr keine Staatszushüsse. Die
rovinzen ohne Kammern hätten eine Vertretung zweiter Klasse; sie önnen sich nicht an der Beaufsichtigung der Produktenbörsen nach dem neuen R betheiligen, sie hätten keine vollberehtigte land- wirthschaftlihe Vertretung und kein Besteuerungsreht. Deshalb hâtten sie au kein Neht auf vermehrte Staatszuschüsse.
Abg. von Plettenberg (kons.) verwahrt t dagegen, daß
die Rheinprovinz niemals eine Landwirthschaftskammer erhalten werde; man habe sie vorläufig abgelehnt, weil man noch nit gewußt,
was eine folhe Kammer zu bedeuten habe.
Abg. Knebel (nl.) spriht seine Freude darüber aus, daß die Erklärung des Landwirthshafts-Ministers eine Ausle ung erfahren hat, die allerdings mit dem Wortlaut nicht ganz übereinitktint, die aber beweist, daß die Interpellation nothwendig war, aber auch ihren Zweck erreiht hat. Die Ausführungen des Herrn von Erffa bezüglich der Leistungen der PEEuen ohne Landwirthschaftskämmern falen irrige und auf f Zukunftsmusik des Herrn von Plettenberg wolle er ih niht einlassen.
Abg. Herold (Zentr.) bestreitet nochmals an der Hand von Zahlen, daß die Provinzen mit Landwirthschaftskammern mehr leisten als die anderen.
FinanzMinister Dr. Miquel :
Meine Herren! Damit aus den verschiedenen Statistiken, die von der einen oder anderen Seite hier vorgeführt werden, über das Verhältniß der Zuschüsse aus Staatsmitteln zu den Leistungen der Provinzen kein Jrrthum erwächst, möchte ih mir noch zwei Worte gestatten.
Meine Herren, aus solhen Aufstellungen, welche vergleichen, welche Leistungen der Staat aus seinen Mitteln in den einzelnen Provinzen macht, kann man nach meiner Meinung auch nicht den ge- ringsten Schluß ziehen, Es if auch nit zutreffend, wenn ganz ein- seitig und aus\{ließlich behauptet wird, es müßten die Staatszushüsse vertheilt werden für die einzelnen Provinzen nah dem arithmetishen Verhältniß deren Leistungen. Nein, meine Herren, Sie wissen aus den verschiedensten Verhandlungen hier im Hause, niht bloß auf dem Gebiet der landwirthschaftlichen Zuschüfse, sondern beispielsweise bei den Schulen, daß die Thatsache, daß eine Provinz mehr leistet als die andere, noch keineswegs folgern läßt, daß der Staat nun dieser Provinz auch seiner- seits mehr geben muß.
Die Frage, wie diese Zushüfse aus dem landwirthschaftlichen Ministerium zur Hebung der Landwirthschaft zu vertheilen sind, hängt nicht aus\{chließlich von den eigenen Leistungen der Provinz ab, wenn fie natür- lich au sehr erheblih dabei in Frage kommen, sondern auch von der Leistungsfähigkeit, von dem Grade des Bedürfnisses, von der Möglich- keit der einzelnen Landestheile, fh selbs ohne die Unterstüßung des Staats zu helfen, von der Art und Weise der Verwendung, von den Zwecken, für welche diese Zuschüsse geleistet werden, von einer Reihe von Ge- sihtspunkten also, die sich keineswegs allein decken mit dem arithmetishen Verhältniß der Staatsleistungen zu den eigenen Leistungen der Provinz. Wollten Sie andere Grund- säße aufstellen, so würden Sie zu einer Abrehnung der einen Provinz gegen die andere, mehr oder weniger zu einer Ne- gierung des Staatsprinzips kommen. So is auch nie verfahren, fo kann au niht verfahren werden. Aber das if vollkommen richtig, was aus der Erklärung des Herrn Landwirthschafts-Ministers hervor- geht, daß die Anstrengungen und die Opfer, die die einzelnen Pro- vinzen ih auferlegen, sehr erhebliG mit in Betraht kommen für die Frage: was soll der Staat leisten? Und die Provinzen verfahren bei ihren Verwendungen beispielsweise für den Wegebau genau - so. Der Herr Abg. Dr. Eckels wird genau wissen, daß die glückliche Ent- wickelung des Wegebaues in der Provinz Hanuover gerade auf diesem System beruht, daß die Provinz ihre Zushüsse für den Wegebau der Kreise wesentlih entsprehend den Opfern, die die einzelnen Kreise sich auferlegten, bemaß.
Nun, glaube ich, sind wir darin einig geworden durch diese Debatte, daß die Staatsregierung niht beabsihtigt und auch nicht nah meiner Meinung beabfihtigen darf — ih will diesen Ausdruck gebrauchen —, nah dem mal-der Beschlußfassung der Provinzen über- lassen ift, ob sie Landwirthschaftskammern einführen wollen oder nit, dur eine im übrigen unberedtigte Vorenthaltung von Beihilfen einen indirekten Zwang. auf die Provinzen auszuüben, Darüber sind wir einig; aber es bleibt der andere Gesichtspunkt: wenn in Zukunft sich zeigen sollte, daß mittels des Orgáns der Landwirth- shaftskammern, mittels des dadur gegebenen Besteuerungörehts die Provinzen mit Landwirthschaftskammern mehr leisten, aus eigenen Mitteln größere Opfer bringen, daß der Staat au seinerseits dann für sie mehr leistet.
Herr Abg. Knebel hat mit vollem Recht gesagt, daß das Zue kunftsmusik sei. Jch bin genau seiner Ansicht; es wird sich zeigen,
wie die Landwirthschaft gedeiht, wie ihr Hilfe kommt inden Pro- vinzen, wo die Landwirthschaftskammern bestehen, durch diese. Es wird si zeigen, ob das freie Vereinsleben in Zukunft allein ausreicht in den: Proyinzen, wo Landwirthschastskammern niht vorhanden sind, - und dadurch - wird si von selbs der Ausgleich ergeben. Würden die Landwirthschaftskammern \sich als leistungsunfähig und bedeu- tungslos in den östlihen Provinzen erweisen, so werden fie keine Propaganda machen in den westlihen Provinzen ; werden die westlihen Provinzen aber sehen, daß allerdings mittels der Organisation der Landwirihschaftskammern, mittels des Besteuerungsrechts in diesen Provinzen für die Landwirthshaft mehr geleistet wird, so wird diese Propaganda von selbst kommen. Das muß die Zukunft zeigen. Jch bin allerdings überzeugt, daß in den westlihen Landestheilen man - sih vielfach einen verkehrten Begriff von den Landwirthschaftskammern macht und daß die Erfahrung lehren wird, daß diese Befürchtungen, die man an die. Bildung der Landwirthschaftskammern knüpft, in den westlichen Provinzen zumeist nicht zutreffen. Namentlich bin ih überzeugt, daß das lokale landwirthschaftliße Vereinswesen unter der Einführung der Land- wirthshaftskammern in keiner Weise zu leiden braucht. Jch würde das selbs allerdings auf das alleräußerste bedauern — und ih weiß das aus Erfahrung; ich bin z, B. selbs seit 30 Jahren Mitglied des landwirthschaftlihen Vereins, von dem der Abg. Eckels sprach — wenn die lokalen landwirthscaftlihen Vereine unter der Landwirthschaftskammer leiden würden. Es wird sich aber bald zeigen, daß das nicht der Fall ist, Jh glaube, die Befürchtungen, die Sie an die Erklärung des Herrn Landwirthschafts- Ministers geknüpft haben, waren ursprünglih niht begründet ; aber jedenfalls find sie jeßt zerftreut, und wir können also irgend welchen Streit über diese Frage gegenwärtig als geshlossen erachten.
Nachdem Abg. Knebel erklärt hat, daß die Ausla ung E s jede Beunruhigung zerstreut habe, {li e Besprechung.
Damit ist die u ellation erledigt.
F Es folgt die Berathung des Antrags Albers und Ge- nossen: Das Abgeordnetenhaus wolle erklären, daß das Schwanken des Werthverhältnisses der“ beiden Edelmetalle feit der Aufhebung der französischen Doppelwährung im Jahre 1873 #fich als eine Schädi- gung der H Deutschlands erwiesen hat, und die Regierung O im Bundesrath alles zu thun, was in ihren Kräften steht, um durch ein internationales Uebereinkommen ein festes Rems zwischen Silber und Gold herzustellen und zu ern.
ierzu beantragen die Abgg. Dr. Arendt und von Kar- dorf Ugen -
Für die hierzu erforderlichen internationalen Verhandlungen ist nah den Erklärungen des englishen Kabinets vom 17. März 1896 die Jnitiative Englands abzuwarten.
Abg. Dr. Arendt (fr. kons.) giebt eine eingehende Darstellung der Entwickelung der Währungsfrage in dem leßten Jahre seit An- nahme des bimetallistishen Antrags im Reichstage. Seitdem hat führt Redner aus, nur die württembergische Kammer, die eirtzige mit einer demokratishen Spige, sh für die Goldwährung ausgesprochen. Die Zeit der berathenden Münzkonferenzen is vorüber; die Sache ist in das Stadium der praktishen Diplomatie eingetreten. Man hat Balfour's Aeußerungen gegen die Münzkonferenzen benußt, um den Reichskanzler abzushrecken. Es war überhaupt ein falscher Weg, ih an England direkt zu wenden; man hätte sh an die Länder wenden follen, mit denen man ih [leichter verständigen kann: Die Vorschläge des Grafen Mirbach zeigen diesen Weg einer Portonierens mit Frankreich und Amerika. Aber man knü fte an die Wieder- eröffnung der indischen Münzstätten, die Graf Mirbach auch als späteren Schritt. angeregt hatte, an, um eine Ausrede zu finden und aus der unangenehmen Situation herauszukommen. Die ablehnende Antwort wegen der indishen Münzstätten war keine Ablehnung der Konferenz, fondern nur eine Art motivierter Tagesordnung. England und seine Kolonien haben sich zu Maßregeln zur Hebung des Silbérwerthes bereit erklärt, und es Ln daher programmatishe Vorschläge im Sinne der Erklärung des Reichskanzlers vor. Wenn wir uns E den ausländischen Bimetallisten in Verbindung seßen, dann nennt man uns Vaterlandsverräther und die silberne Internationale! “ Dadu lassen wir uns nicht beirren. Der Zeitpunkt, wo jeyt der Bimetalli
éline an der Spiße der französishen Regierung steht, wäre geeignet, die große wirthschaftliche Frage des Bimetallismus zur Löfung zu bringen, wenn in Deutschland eine weitblickende Staätsleitung vorhanden wäre. Im Dezember 1895 vereinbarten die Bimetallisten in Paris eine Resolution, die auch im englischen Ra E ein- gebraht werden follte; man ließ ‘das Wort „Bimetallismus“ heraus, um eine Ministerkrisis zu vermeiden, denn Balfour hätte aus dem Ministerium aus\{heiden müssen. Gegenüber der Goldwährungsrede des Ministers Hicksbeach steht die bimetallistishe Rede Balfours, wie wir sie in Deutschland noch niht von der Ministerbank gehört haben, troßdem es unter den Ministern bei ‘uns auch Bimetallistèn giebt. Durch Annahme des gestellten Antrags kapitulierte die Goldwährungs- partei Blan vor den Bimetallisten. In Frankreich und en hat sih die Mehrheit des Parlaments für die Doppelwährung aus- gelproten in ‘Holland hat man ‘einen Antrag g t mehr ür nöthig gehalten. Da kann man den Bimetallismus doch nit für eine Erfindung der ihre Gläubiger hintergehenden ofte pn on Junker ausgeben ?!. Auf dem Umweg über die Goldwährung wird Rußland feine Valuta regulieren, da der Bimetallismus nur inter- national möglich is. Aufgabé der englischen S ist es, die Jnitiative- zu ergreifen. Tarn en wir den Antrag r: war Drs zu bekunden, daß die englishe Initiative bei uns eine wohlwo ufnahme findet. Die amerikanischen Silberminenbesiger follen die sänie Silberagitation bezahlen; find denn diese Silbermin chlehter als die Goldminenbesißzer in Transvaal, welhe wir gerad- von der besten Seite kennen gelernt haben? Wenn in das Silber wieder frei geprägt wird, dann steigt der Silberwerth, ob wir. wollen oder nicht; deshalb follten wir uns an der F ung der ‘Relation betheiligen. Der Bimetallismus if keine besonders agraciide Frage; er kommt allen produzierenden Klassen der g
lt zu guté. Wir hoffen, daß die Annahme unseres Antrages die Sache fördern wird.
Finanz-Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Gestatten Sie mir, da ih zu meinem Bedauern das Haus demnächst wegen der Nothwendigkeit, an einer Sizung im Staats-Ministerium theilzunehmen, verlassen muß, eine kurze Er- flärung in Bezug auf den Autrag --der.Herren...von-Kardorsf-—und Dr. Arendt und auf die ausführlichwe Motivierung desselben abzugeben. Die von dem Herrn Vorredner berührte Frage gehört at {h zur Kompetenz des Reichs. Ueber die Stellung der: Reichsregierung zu den in Betracht: kommenden Fragen hat der Reichskanzler mehrfah im Reichstag Erklärungen abgegeben, aus welchen die Besprechungen, die seitens des Herrn Reichskanzlers mit der englischen stattgefunden haben, und deren Ausgang ja. genügend geworden .. fiud, Die Herren Antragfleller | der Ansicht, daß, wie gegenwärtig die Lage be die Juitiative zu eîner Weiterführung der Bestrebungen für Hebu des Silberpreises und anderweiter Regelung der Währungsfrage Grund einer internationalen Vereinigung bei England