1896 / 142 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

R E ded Ti Rib aa oen Stem eite a a s E E R s

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E I S E R E ees

Der Armee-Aus\huß der ungarischen Delegátion “genehmigte gejtern den Bericht des Néstrenten “Münnich. Vor ntritt in die Tagesordnung beglückwünschte der Auss{huß den Kriegs-Minister zu dem glänzenden Erfolge der Armee- Ausstellung und sprah seinen Dank für die dem Auss{huß ertheilten Aufklärungen aus.

Das österreichishe Abgeordnetenhaus hat gestern die Zuckersieuernovelle unverändert in allen Le Ee angenommen. Jm Laufe der Spezialdebatte warf der Abg. Dr. Lueger den Jungezechen Vereinbarungèn mit dem Polen- klub vor. Si Arldrtei hätten den Polen versprochen, für die Petroleumsteuer zu stimmen, falls die Polen für das Zuckersteuergeseßh stimmen würden. Die FJung- czehen Pacak und Kramarz sowie der Pole von

aworski wiesen diesen Angriff Lueger's als voll- tändig unbegründet zurüuck. Das Haus sehte sodann die erathung des dringlihen Antrags Steiner wegen des Erlasses einer Dienstpragmatik für die Zivil: und Staatsbeamten fort. Der Minister-Präsident Graf Ba deni erklärte, es wäre zu wünschen, daß jede Regierung soviel thue, wie seitens der gegenwärtigen Regierung gethan worden fei. Das Pensionsgeseß werde E im Herbst Mee werden; das Disziplinargeseß befinde sich im Ausschusse. Er selbst blicke auf eine Beamtenlaufbahn von einem Viertelja hrhundert zurück; auch seine Res seien Beanite gewesen und wüßten, was die Beamten brauchten und wünschten. Die Re- gierung werde vor allem jederzeit den unbedingten Gehorsam der Beamten gegenüber den Vorgeseßten verlangen und nicht eine Vorlage einbringen, in wilcbee dies außer Acht gelassen werde. Die Regierung werde deshalb auch eine Vorlage, in welcher dieser Grundgedanke niht in unzweideutiger Weise ausgedrückt sei, niemals vertheidigen. Nach längerer Debatte wurde die Dringlichkeit des Antrags abgelehnt und der Antrag jelbst der geshà tsmäßigen Behandlung zugewiesen. Das Veotbnetenhaius hat gestern jeine leßte Sißung gehalten. Die offizielle Vertagung wird in einer demnäthjt anzuseßenden Sißung des Herrenhauses erfolgen.

Großbritannien und Frland.

Jn der gestrigen Sizung des Oberhauses fragte Lord Ripon die Regierung, ob sie angesihts der vom Kap- Parlament vorgenommenen Untersuchung der jüngsten Er- cignisse in Transvaal die in der Thronrede angekündigte Untersuchung einleiten werde. Der Parlaments-Sefkretär des Kolonialamts Earl Selborne erwiderte, die Regie- rung sei der Ansiht, daß die Untersuhung nicht gleichzeitig mit den schwebenden richterlihen Ver-

handlungen stattfinden könne. Sobald diese beendet |

seien, werde die zugesagte Untersuhung erfolgen. Der Earl of Kimberley bekiagte: den Entshluß der Regierung. Wie er hóre, solle die Untersuhung durch einen Parlaments- ausschuß erfolgen; da es nun heiße, das Parlament werde der Grousejagd .wegen vertagt werden, so könne der Ausschuß nicht vor dem nächsten Jahre ernannt werden. Jameson habe England in großen Mißkredit gebracht; es sei wichtig, zu wissen, in welhem Grade die Chartered Company ver- antwortilih sei. Der Premier - Minisier Marquis von Salisbury protestierte gegen die Aeußerungen Lord Kimberley's über Jameson, der vor Gericht stehe. "Es sei unbillig und verstoße gegen das Herkommen, ven Verhandlungen gegen einen Angeklagten zu prä- judizieren, selbst wenn es sich gegen einen gewöhn- lichen Verbreher handele. Es würde den Verhand- lungen gegen Jameson und Gerossen präjudizieren, wenn der Unteérsuhungsausshuß gleichzeitig tage. Sobald es die Re- gierung im Einklang mit der Rechtspflege thun könne, werde Fe Lord Ripon's Anfrage sofort beantworten. Sie wünsche ebenso schr wie er volle Kenntniß über das Vorgegangene zu haben. Lord Roseber y betonte, es sei nicht die Absicht, irgendwie dem Prozeß gegen Jameson ju präzjudizieren, aber solange die ‘Angelegenheit niht ershöpfend untersuht fei, seien die ‘Direktoren der Chartered Company, das Ministerium und das Land einem ernsten Argwohn unterworfen, der ziemlich \chwer zu beseitigen sei. Er habe geglaubt, die so unschuldige mächtige Regierung werde den frühesten Moment benugzen, um sih vor der Welt zu rechtfertigen. Die Verschiebung der Untersuchung sei beklagenswerth. Hierauf wurde der Gegen- stand verlassen.

: Im Unterhause erklärte der Parlaments:-Sekretär des Auswärtigen Curzon, er habe noch keine amtliche Bestätigung der grie von einer Landung britischer Matrosen auf Kreta erhalten. Die Ausweise über die für die egyptische Expedition , verausgabten Beträge seien noch nit eingelaufen. Ein An- trag Dalziel’s auf Neiagua des Hauses, um den un- befriedigenden Zustand der eschäfte des Unterhauses zu er- ortern, wurde nach zweistündiger Debatte ohne Abstimmung abgelehnt. Jm Laufe der Verhandlung erklärte der Erste Lord _des Schagamts Balfour: wenn es nicht mögli sein sollte, die Unterrichtsbill vor dem 15. August zu erledigen, so werde doch“ die Berathung in -der laufenden Session fortgeseßt werden, wenn auh nicht in diesem Jahre. Die Regierun beabsichtige außerdem, die Kleinbahnbill, die Viehseuchenbi , die a iche Bodenbesteuerungsbill und ganz oder theilweise die irische N novelle, die Finanzbill und die Uganda-Eisenbahnbill durhzubringen. i „Jm Auswärtigen Amt fand gestern' unter dem Vorsiß des Ersten Lords des Schaßamts Balfour eine zahlreich besuchte Versammlung von UÜnionisten statt. Dem „W. T. B.“ zufolge erwähnte Balfour nihts von einem Aufgeben oder einer Verkürzung irgend welcher leitenden Regierungs- vorlagen, sondern rieth denen, welche die Regierung unter- stügten, ihre persönlihen Gefühle in Bezug auf Einzelheiten zu unterdrücken, um -dadurch das Programm der Regie- rung zu fördern. Balfour sprach die Hosauns aus, daß das Parlament ungefähr am 12. August werde vertagt werden, um Mitte oder Ende Januar wieder zusammen- zutreten. Die Erklärungen Balfour's wurden beifällig aufs genommen. i i i Das Bow-Street-Polizeigeriht verwies die Angeklagten E elon, Willoughby, Coventry, Grex und die beiden

White vor die E worenen. Die anderen Angeklagten wurden in Freiheit gesezt, ebenso die den Geschworenen überwiesenen Angeklagten, gegen Sicherheitsstellung von je 2000 Pfd. Sterling und gegen weitere 1000 Pfd. Personal-

bürgschaft. Frankreich. Der deutsche Botschafter Graf zu Münster empfing gestern den Chef-Adjoint des rotokolls Mollard,

1 wel “die Beileids é ( i | ch ‘Kaisers sowie für die Veelngung ; Botschafters und der em Beg

„geben, obgleich die Truppen an allen Punkten, wo sie O e

her im Namen der französishen Regierung den Dank für Ea S, Majestät bea an A

anderen ‘wgs der Botschaft an räbniß Jules Simon's aussprah. :

Der Ministerrath berieth genen über die in ver- vet Landestheilen troß der Verbote der Maires abge-

altenen S nams-Prozessionen und beschloß, hierüber eine Untersuchung anzustellen.

Jn der Deputirtenkammer wurde gestern die Vor- lage, betreffend die Frauen- und Kinderarbeit in den Fabriken, berathen. Der frühere Minister Vi ger brachte einen Antrag ein p zeitweise Zulassung von Getreide und die Schaffung von Einfuhrbons.

Jtalien.

In der Deputirtenkammer richtete gestern der Deputirte Lucifero die Anfrage an die Regierung, ob nah ‘den Erklärungen des briti An Parlaments- Sekretärs des Aeußern Curzon das Verbleiben des italienishen Botschafters Ferrero auf dem Londoner Posten mit der Wahrung der italienischen FJunteressen vereinbar erscheine. Der Minister - Präsident di Rudini erklärte, er könne weder auf diese Frage des Deputirten Lucifero, noh- auf ähnliche Henn der Deputirten Jmbriani und E antworten. Lucifero erwiderte hierauf, er werde die

rage bei der Berathung des Budgets des Ministeriums des a wieder aufwerfen. Jmbriani äußerte, nah den leßten Ereignissen im britishen Parlament hätte Ferrero nah seinem (Jmbriani's) Gefühl seine Entlassung nehmen müssen.

Schweiz.

Nachdem der Nationalrath den ganzen Reingewinn der Bundesbank den Kantonen vorbehalten und ihnen eine Erhöhung ihrer Vertreterzahl von 10 auf 15 Mitglieder des Bankraths eingeräumt, hat derselbe das Bundesbankgese Ÿ mit 83 gegen 49 Stimmen angenommen. Das Geseg wird no behufs Beilegung einiger Differenzen dem Ständerath zu-

gehen. Türkei.

Die „Agence Havas“ berichtet, ein am Sonntag in Canea veröffentlichtes Frade des Sultans schreibe die Verantwortung für die Ereignisse auf Kreta den Christen zu, ermahne dieselben zur Unterwerfung und verspreche, sobald solhe erfolgt sei, die Forderungen der Christen zu prüfen. 110 Flüchtlinge, welhe am Sonntag auf der Jnsel Santorin eingetroffen seien, berichteten, daß die Ausschreitungen fort- dauerten.

Der britishe General-Konsul auf Kreta meldet, die dortigen Angelegenheiten begännen eïn so günstiges Aussehen zu gewinnen, daß eine friedlihe Lösung erreicht werden könne.

Serbien.

Gegenüber anderweitigen Meldungen wird, wie „W. T. B.“ aus Belgrad erfährt, von unterrichteter Seite erklärt, daß die serbishe Regierung, weit entfernt, irgend welchen Verwickelungen Vorschub zu leisten, auf ihrem vorigen Standpunkt während der mace- donischen irren beharre, nämlich auf FJnnehaltung strenger Neutralität und Wahrung vertragsmäßiger Zu- stände, um zur Erhaltung des Friedens nach allen Seiten hin beizutragen. Die Aktion der serbishen Regierung be- lata sich einzig und allein auf die der Sachlage ent- prehende Forderung der Anerkennung der serbischen Nationalität neben der bulgarischen und griechischen im Gebiet der europäischen Türkei.

Dänemark.

Der König wird nach den bisherigen Bestimmungen heute Nachmittag 4 Uhr an Bord des „Danebrog“ nach Lübeck abreisen und sich von dort über Hamburg zur Kur nah Wiesbaden begeben, wo die Ankunft am Donnerstag erfolgt.

Amerika.

In einer Konferenz der Vertreter der Neu-Englandstaaten, New-Yorks, Pennsylvaniens, Marylands, Minnesotas, New- Jerseys, Tennessees, Jllinois’, Wisconsins und Washingtons wurde, wie „W. T. B.“ aus St. Louis erfährt, ein Finan z- programm festgestellt, welhes die Aufrechterhaltun der gegenwärtigen Goldwährung befürwortet und si gegen die freie Silberprägung ausspricht, es sei denn, M mit den - leitenden Handelsstaaten der Welt ein inter- AUNERtes Abkommen über die Doppelwährung getroffen werde.

Bezüglich des republikanischen finanziellen Pro- gramms meldet „W. T. B.“- weiter: es sei t olaldeintié, daß 314 Delegirte sih zu Gunsten des Goldstandards aus- \sprehen würden, unter ausdrückliher Aufnahme des Wortes „Gold“ in das Programm; 72 dürften für freie Silber- prägung sein; 398 würden sih gegen die freie Silberprägung erklären, ohne das Wort „Gold“ zu erwähnen. Von 50 Vertretern- von Staaten, deren Standpunkt noch zweifelhaft sei, würden sich 2 wahrscheinlih / zu Gunsten des Silbers, 4 zu Gunsten des Goldes aussprechen. 460 Stimmen seien nothwendig zur Annahme eines Pro- gramms. Die Delegirten der Silber produzierenden Staaten

eabsichtiaten anscheinend, sich von der Konvention zurü-

zuziehen, falls ihr Verlangen nah freier Silberprägung nicht angenommen werde. Ae deuteten die ‘allgemeinen An- zeihen darauf hin, daß das republikanishe Programm sich entschieden für die Beibehaltung des gegenwärtigen Goldstandards aussprechen werde.

Afrika.

In der Begründung des gegen den General Bara- tieri gefällten Urtheils heißt es, dem‘ „W. T. B.“ zufolge: Die Gründe, welche den General Baratieri zum Vormar)ch verleitet hätten, seien in keiner Weise zu rechtfertigen. Bara- tieri habe während der Schlacht es weder verstanden, die Lage zu beherrshen, noch eine weniger unglücklihe Direktive zu

geei seien, heroish gekämpft hätten, und s{hließlich habe aratieri es niht verstanden, eine Rückzugsdisposition zu treffen. Das Urtheil sieht die Anschuldigung, Baratieri habe den Feind aus Gründen angegriffen, welhe der militärischen Erwägung fern lägen, für nicht erwiesen an, und fügt hinzu, Baratieri habe in erster Linie im Feuer gestanden und si unter den leßten zurückgezogen; er ‘habe momentan die Ausübung seines Kommandos unterlassen, dasselbe aber nicht frei- willig verlassen. Die Berathungen hätten das lic toit rauben eines Dolus und einer wisentlichen Nachlässigkeit ergeben,

weshalb das Gericht die strafrehtlihe Verantwo abe, es jedo nit unterlasse eitung in einem so ungleich wierigen Umständen einem Gene en Erfordernissen der L Das Urtheil erklärt {ließ-

handen, da eine

eri’'s ausgeschlossen | zu ‘bedauern, da und unter so vertraut worden

a ei, E h ewachsen gezeigt habe. p kein Grund zum Einschreiten vor strafbare Handlung nicht substantiiert sei.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Berichte über die gestrigen Sißungen des Reichs, tags und des Hauses der Abgeordneten befinden si in der Ersten Beilage.

Jn der heutigen (106.) Sißung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Reichs-Postamts Dr. von Stephan, der Staatssekretär des Reichs-Scha dowsky und der Kriegs-Mini Bronsart von Shellendorff beiwohnten, wurde zunähst die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesehes, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushaltz:- Etat für das Etatsjahr 1896/97, fortgesezt, und zwar bei den Ausgaben für das Reichsheer. orderungen wurden meist ohne Debatte genehmigt.

Gestrichen wurde entsprehend dem Antrage der Kom- mission die Forderung für eine Artillerie-Kaserne in Jtehoe.

Bezüglich einer Jnfanterie - Kaserne in Wiesbaden beantragte die Kommisston ebenfalls die Streichung, während

entr.) die Bewilligung beantragte.

ieber wurde nah kurzer Debatte, über welche morgen berichtet werden wird, angenommen.

des Blattes.)

aus der Abgeordneten seßte in der igung die Berathung des Antrages der Abgg. Dr. Arendt u. Gen., betreffend die: Bestimmungen über den Betrieb vonBäckereien und Konditoreien, fort.

Abg. M öller (nl.) verwahrte sich zunächst gegen die Annahme, von welcher der Minister für Handel und Gewerbe ausg-gangen fei, Parlament mit den Bestimmungen des § 120 s der Diese Behauptung könne

amts Dr. Graf von Pos General der Jufanterie

Abg. Dr. Lieber Der Antrag

._ (Schlu

heutigen (81.)

daß es dem ; Gewerbeordnung nit ernt gewesen sei. L nur zum Zweck der Wirkung nah außen aufgestellt sein, sie treffe Seine Partei stimme dem Antrag Arendt in dem Sinne zu, daß sie damit der s{harfen Mißbilligung der Verordnung Ausdruck geben wolle, weil sie meine, selbe dem Arbeitershußgeseg nicht entsprehe. Der Gesundheitszustand in den Bäckereien sei nicht {chlechter, die Sterblichkeitsziffer sogar günstiger als in, anderen Gewerben. die Bäker weniger von Lungenkrankheiten heimgesucht als andere Nedner verlas statistishe Nachweisungen Herr von Buchka

aber niemand in diesem Hause.

Troß des Mehblstaubes seten

im Staube thätige Arbeiter. Krankheiten im Bäkergewerbe. habe mit Recht im NReichétage gesagt, es seten nur NRaisonnements, gewesen, welche die Verordnung Theil der Bäkermeister arbeite überhaupt ohne Gesellen. der Arbeitershußzgesezaebung fei gewesen, die Kinder und jugendlichen Wolle man auf diesem Wege weiter geben, so

Die Nachtarbeit

veranlaßt hätten. Der größte

Arbeiter zu \{üyen. eshehe es wenigstens im Wege der Gesetzgebung. den Bäkereien lasse sih niht ausschließen, da man gewöhnt sei, In anderen Ländern, wie in England, wo die Nachtarbeit für jugendliche Arbeiter unter 18 überhaupt ausgeshlofsen sei, herrschten ganz andere Verhältn nit als Beweis für unsere Verhältnisse gelten könnten. den Erlaß der Verordnung des Bundesraths; sie werde in Kraft treten, aber unter voller Verantwortung der preußischen Regierung. Bezüglich der Gesezmäßigkeit der Verordnung würden sih immer mehr Zweifel

Arbeitershutzgeseßgebung vernünftigen

des Morgens frishes Brot zu essen.

Er bedaure

Gesetzgebung i i Die Sonntagsruhe habe feineêëwegs überall Befriedigung hervor namentlich sei Bayern zu weit darin gegangen. Er f Antrag. Ehe man auf diesem Gebiete weitergehe, müsse man im Wege der Gesetzgebung den Reichstag befragen.

Wirklicher Geheimer Ober - Regierungs-Rath von Meyeren: erordnung des Bundesraths in ; Neichs - Verfassungs- Nach beiden haben gehörig ver-

Gesetzeskraft. sich um ‘die Frage, als was eine folhe Bundesraths-Verordnung Positive Bestimmungen darüber giebt es nicht, aber die meisten Theoretiker sind der Ansicht, daß derartiae Bundesraths- en vollkommen gleihwerthig find den Neichsgeseßzen, er von niemand angefochten werden. Aber selbft wenn man fie als Reichs-Polizeiverordnung ansehen wollte, so steht dem Richter nicht zu, zu prüfen, ob eine Nothwendigkeit vorgelegen hat, eine folhe Ver- echtes hat sich selbst der von diefer Verordnung Kenntniß zu nehmen, darüber zu diskutieren, sie zu tadeln, aber irgend welche rehtlide Bedeutung hat eine folhe Diskussion nicht.

Abg. Stößel (Zentr.): Die Antragsteller find sih wohl selbst nit über den Eindruck im Lande klar, wenn sie die Ausführung der Gesetze verhindern wollen, welhe sie selbst seiner Zeit mitgemacht haben. Dieses Vorgehen ist nur geeignet, die Masse der Sozialdemokraten Von einer Beschränkung der Arbeitszeit haben nicht nur bie Arbeiter, sondern auch die Arbeitgeber Vortheil, weil dadurch der unlautere Wet1bewerb beseitigt wird. Wer sih noch nit von der Gesundheitsshädlih*eit der Bälkerarbeit überzeugt hat, dem wünsche ih drei Tage lang je 14 Stunden Aufenthalt in der Bakstube. Wir stimmen gegen diesen Antrag niht nur im Interesse der Arbeiter, sondern auch der Gewerbetreibenden, welche den Arbeitershuy durh- geführt wissen wollen.

(Schluß des Blattes:)

Es i#t die NRechtsgültigkeit ter

Zweifel gezogen worden. Preußishes und

anzusehen ift.

Eines folchen

ordnung zu erlassen. Er ist nur befugt,

Neichstag begeben.

zu vermehren.

Land- und Forstwirthscha|t.

Saatenstand im nördlihen Kaukasus (Ciskaukasien).

Infolge der \{chlechten Konjunkturen für Getreide und der un- ittecungsverhältnisse im Herbst v. J. hat \ich die Ge mmtanbaufläche des Wintergetreides niht unwesentlih vermindert. Schätzungsweise soll im Kuban- und .Terekgebiet und im Gouverne- uflähe um 25 bis 309/s, stellenweise sogar

ment Stawropol die Anka orjahres.. zurückbleiben.

bis 50% hinter der des den Terekniederungen bei Kislär ist der Géetreideanbau von Senf- und Leinsaaten zurückgegangen.

Die mit Sommerkorn bestellte Fläche kommt der lähen Wintergetreides ha

Fnshesondere in stark zu Gunsten

rüherer Jahre annähernd gleich, da große en umgepflügt und mit Sommerkorn bésteUt werden müssen.

Die Wintersaaten haben den Winter gut überstanden, später infolge der kalten und nassen Witterung in der G Theilweise ist das Korn au

aben die junge Saat vernichtet. find deshalb 20 000 ha unter Sommerkorn umgepflügt worden.

Im allgemeinen stand das Winterkorn zu Ende v. M und Westen Ciskaukasiens nicht befriedigend, im Die Sommersaaten beretig

Entwickelung zurückgeblieben sind, zu guten

urüdkgeblieben. der Würmer

tawropolshen

den und Often

etwas besser. sie auch in der

E __ Saatenstand in Jtalien. Ueber den Stand der Saaten in Italien gehen uns folgende Rahrihten zu:

Fn Liguries haben die Saaten unter der anhaltenden Trocken- heit îm fr hia r stark gelitten. Jn der Lombardei, Venetien und der Emilia läßt der Stand der Felder nihts zu wünschen übrig, In den Marken ift noch dem dort reihlich gefallenen Regen klares Wetter dringend erwünsht. In den Weftprovinzen Süditaliens haben an- haltende Regengüsse hinsichtlich der Saaten namentlich von Weizen einige Besorgniß erredt, während die Aussichten in den südlichen Oft- provinzen und izilien nah wie vor fehr gut sind.

Saatenstand in Rumänien.

Infolge der insbesondere zu Anfang vorigen Monats herrschenden rauhen Witterung find: die Saaten im Wachsthum zurückgeblieben. Der Stand der Felder wird gleichwohl im aligemeinen als befriedigend bezeichnet, wenigstens hat *ie in der Entwickelung der Saaten ein- etretene Verzögerung sih bis jeßt noch nit als nachtheilig erwiesen. ir Raps dagegen werden ernstlihere Befürhtungen gehegt, man nimmt an, daß die Hälfte der Saaten verloren sei. Die Heuernte soll vorzüglich fein.

Handel und Gewerbe.

Die noch in jüngster Zeit wiederholt erörterte Frage, ob der Z 16 des Dent Aeg ct auf den Ver kehr mit Shaumweinen Anwendung finde, welhe im Zoll- inlande hergestellt, dabei aber. auf der Etiquette mit einer auf die Champagne hindeutenden Ursprungsangabe versehen sind, {stt vom Ersten Strafsenat des Reichsgerichts in einem Er- kenntniß vom 7. Mai d. J. in bezjahendem Sinne ent- shieden worden.

Die Gründe des reihsgerihtlihen Urtheils lauten, wiefolgt :

„Nach den thatfächlichen Feststellungen des angefohtenen Urtheils hatte bei der Jndustrie- und Gewerbe-Ausstellung im Sommer 1895 zu St. eine Gesellshaft ron Bierbrauern den Betrieb der Haupt- Restauration übernommen und den Angeklagten als Direktor zur Litung dieses Betriebes bestellt. Der Angeklagte war hierbei ver- tragsgemäß verpflichtet worden, den an d‘e Gäste zu verabreihenden Pein aussließlich von einer Stiftskellerei (Gesellschaft mit be- shränkter Haftpflicht) zu beziehen. Mit legterer traf nun der Ange ee eine besondere Vereinbarung, wonach der Wein- verkauf für Rechnung der Stiftékellerei gegen eine dem Angeklagten bewilligte Provision erfolgte. Die Stiftskellerei entwarf eine Wein- arte und legte diefen Entwurf dem Angeklagten zur Genehmigung vor. Nach von iten des leyteren erfolgter Prüfung und Genehmigung wurde diese Weinkarte mit der Bier- und Speifekarte auf Veran- sung der Stiftékellerei durch den Druck vervielfältigt. Der Ange- Îlute ließ dieses Gesammtpreisverzeichniß während der Ausstellung

tiglih auf den Tischen zum Gebrauch der Gäste auflegen.

Auf diesem Preisverzeihniß find unter den Getränken auch S aumweine, verzeilnet und zwar in zwei Rubriken. Die eine Rubrik mit der Ueberschrift: „Moussierende Weine“ enthält deutsche Schaumweine zum Preise von 5 bis 8 4 die Flasche, die andere Rubrik mit dem Vordruck „Champagner-Weine“ eine Anzahl Wein- forten mit auss{chließlich französishen Firmenbezeihnungen, darunter die von der Anklage betroffene Bezeichnung :

Nr. 92 Lo Epernay. 1/1 Flasche 5 M, 1/2 Flasche 24 75, Die Etiquette auf den Flaschen dieser von dem Angeklagten verfauften Sorte enthält den Aufdruck:

Fleur de Sillery

Epernay Champagne.

Am unteren Rande der Etiquette befindet sch in kleinen Lettern der Zusaß: cuvés d’Epernay, mise en bouteille par économie de douane à Luxembourg.

Das’ angefóchtene Urtheil hat hiernach den Thatbestand eines Vergehens" wider § 16 des Gesehes vom 12. Mai 1894 zum Schutze der Uen ezeimungen einwandfrei festgestellt und die geseßlih zu- lissige Strafe im Mindestmaß ausgesprohen. Die Angriffe der Revision erweisen sih als verfehlt. /

1) Was zunächst die Frage der Thâäterschaft anbelangt, fo nimmt das angefohtene Urtheil als erwiesen an, daß der Angeklagte den in Frage stehenden, nah Weinkarte und Etiquette {on näher bezeich- neten Wein feilgehalten habe, indem er die Weinkarten auslegen ließ, den Wein zur Verfügung seiner Gäfte bereit hielt und auf Verlangen verabfolgen ließ. Obgleich er von der Gesellschaft der Bierbrauer als Direktor zur Leitung des Betriebes bestellt und ver- abredungsgemäß den Wein von der Stiftskellerei zu bezieben hatte, welches Verhältniß die Revision als eine Anstellung bezeichnet, fo bte * er seine Thätigkeit doch, wie thatsählih weiter fest- geftellt, in eigenem Namen und in eigenem Intercsse au, wollte die That als seine etgene und ftand that- sählih den Gästen gegenüber in dem Verhältniß eines Wirths. Da das Urtheil ferner als erwiesen annimmt, daß der Angeklagte als erfahrener Kaufmann und früherer Wirth die Verhältnisse genau ge- fannt habe und dessen Wille auf Täuschung der Gäste gerichtet ge- wesen ‘sei, so läßt ih nach keiner Richtung ein Rechtsirrthum er- kennen. Daß es bei der s\trafrechtlihen Beurtheilung auf das ¡bilrehtlihe Verhältniß, welhes zwishen dem Angeklagten einerseits und den Bierbrauern und der Stistskellerei andererseits bestand, nicht ankam, hat das Urtheil mit

echt erwogen, und wenn die Revision vermeint, der Angeklagte habe den Weisungen dieser seiner Auftraggeber folgen müssen, und weder das Recht noch die Pflicht gehabt, den Wein auf feine Identität zu prüfen, so übersieht fie, daß zur Begehung einer strafbaren Handlung leine Rechtspflicht bestehen kann. pf

2) Gbenfo haltlos erweisen sich die weiteren Ausführungen der Revision, wona eine Verleßung des § 16 des angeführten Geseßzes ur unrichtige Anwendung vorliegen foll.

Nach den Feststellungen des Urtheils ist“ der deutshe wie der französische ‘Schaumwein ein Fabrikat und kein Naturprodukt. Ob nah dem Sprachgebrauh und den im Verkchr herrschenden An- shauungen grundsäßlih für die Herkunftsbezeihnung von Fabrikaten niht der Ort der Herkunft der Rohstoffe und der Halbfabrikate, sondern der Ort der Herstellung des Ganzfabrikats maßgebend ift, wie der erste Richter annimmt, kann dahingestellt bleiben. Für

umweine hat derselbe in eingehender thatsähliher Be-

Kündung nachgewiesen, daß die Benennung eines Orts auf

inkarten und Etiquetten von dem Ort, wo der

Wein hergestellt wird, dem Fabrikationsorte, verstanden werden muß.

le eigentlihe Fabrikation des in Frage stehenden Weins erfolgt aber n Luxemburg, wo die Bebandlung in der Flasche beginnt und durh- geführt wird. Ale diese Feststellungen sind thatsäGlicher Natur und pmerliegen daher nicht der Nahprüfung des Revisionsgerichts. "Sie puden jedoh die Unterlage für die rehtlihe Beurtheilung, a welcher als hier nit interessierend die weitere Frage uner- eit bleiben kann, inwiefern irrefühiende Angaben über den

ezugéort des Rohweins strafrehtlich verantwortlih“ machen

jn erster Reihe als ein Naturprodukt zu erachten fei, dessen Be- andlung in der Champagne mit dem sogenannten Verschneiden be- Ge und in Luxemburg nah der. in Epernay üblichen Methode zu a e geführt werde, fönnen gegenüber jenen tha1fächlichen Feststellungen s angegriffenen Urtheils keine Beachtung finden.

fodann-das Urtheil weiter S festgestellt hat, war

können. Die Ausführungen der Revision, daß der ld, vessen De:

e CraWein der, Firma Le auf der Weinkarte als echter

Ung noch ergänzt" dur die Etiquetten dèr Flaschen, welche die „Fleur de Sillergs tigen und die Bemerkung enthielten,

Jifnung no aus der Stadt Epernay bezeichnet und wurde diese Be-

gesaltzodwein „ei der Zollersparniß halÿer in Luxemburg in Flaschen

/

Wenn nun auf Grund dieser Feststellungen das Urtheil zu dem Schluß gelangt, daß diese Ortsangabe falsch und geeignet war, bei den Konsumenten des Weins einen Brrtbum zu erregen, fo ift hierin kein Rechtsirrthum zu finden. Allerdings*durfte die Fina O, gi in Epernay diese ihre Firma auf die Etiquetten des von thr ge-, lieferten Weins seyen, aber sie durfte dies unter den festgestellten Verhältnissen nur in einer Weise thun, daß ein Irrthum über die wahre Herkunft des Weins ausgeschlossen war.

Im Hinblick auf § 16 des angeführten Geseßes vom 12. Mai 1894 kann 8 ih fonach nur noch fragen, ob der erregte Jrrthum sih auf die Beschaffenheit und den Werth des Weins bezog. Hierbei geht das Urtheil von der Annahme aus, daß der verkaufte W-in aus echtem NRohwein bestand, der genau nah der in Epernay üblichen

ethode verarbeitet war, sodaß also ein \toffliher Unrer¡chied zwischen diesem und dem eten, in Epernay fabrizierten Champagner lt witd Gleihwohl wurde der angeführte § 16 mit Recht an-

Das angefochtene Urtheil geht hierbei von der Erwägung aus, daß die Begriffe Beschaffenheit und Werth einer Waare nit in rein objeftivem Sinne zu verstehen seien; daß es nicht aus\chließlich auf Struktur, chemische Zusammenseßung und Aus\fehen der Waare an- komme; daß es ih vielmehr {hon dann um die Beschaffenheit und den Werth einer Waare handle, wenn deren Herkunftsort nah den Anschauungen des Verkehrslebens die Beurtheilung der Qualität und die Preisbemessung Ee

Diese Erwägungen sind nicht rechtsirrthümlich. Es liegt den- selben der richtige Gedanke zu Grunde, daß für Verhältnisse, wie die hier în Frage stehenden, die Imponderabilien des Geshmadchæs der Konsumenten sei es des physischen, fei es des intellektuellen Geshmadls Faktoren der Be- schaffenheit und des Werths der Waare bilden. Dieselben müssen fogar als in objektiver Verbindung mit der Waare stehend gedaht werden. Nah den thatsächlichen Feststelungen des Urtheils genießt nun Champagnerwein aus Epernay in den Kreisen der - Konsumenten ein größeres Ansehen und wird deshalb theurer bezahlt als nitfranzösischer, insbesondere Schaumwein aus Luxem- burg. Hier begründet sonach der Geshmack der Konsumenten die Verschiedenheit in Bezug auf Beschaffenheit und Preis des Weins.

__ Gegen eine andere Auslegung des Gesehes, die dasselbe im Hin- blick auf die Bestimmungen des Straf eseßbuhs über Betrug und des sogenannten Nahrungsmittelgeseßes wohl für die wichtigsten Fälle als überflüssig erscheinen ließe, \treitet zunächst dessen ganze Tendenz. Dasselbe will einer besonderen Art des unlauteren Wettbewerbs in Handel und Gewerbe entgegentreten; für den Wettbewerb aber giebt die Anschauung des Verkehrs und der Geshmack der Konsumenten in der Hauptsache den Ausschlag.

Für die dem Urtheil zu Grunde liegende Auslegung des Gesetzes sprechen außerdem dessen Motive, die das unlautere Bestreben er- wähnen, durch unrichtige Ursprungsangaben gewissen Waaren „ein unberechtigtes Ansehen * zu verschaffen und es als nothwendig be- zeichnen, diesem Bestreben mit der Strenge des Geseßes entgegenzu- treten (vgl. Motive S. 17). Auch aus den geseßgeberishen BVor- verhandlungen ergiebt \sich, daß nah übereinstimmender Ansicht aller Faktoren gerade für Fälle, wie der vorliegende, der jeßige Ÿ 16 des

esezes den erforderlihen Shuß gewähren sollte (vgl. Drucksachen des Reichstags 1893/94, Kommissionsberiht Nr. 298 Seite 1426, Stenographischer Bericht der Reichstagsverhandlung vom 16. April 1894 Seite 2170—2172). Endlich ift auch nicht zu verkennen, wie dies der erste Richter mit Recht hervorhebt, daß die An-

‘gabe des Fabrikations8orts einer Waare in den Augen der

onsumenten eine gewisse Garantie dafür bietet, daß der Nohstoff echt und die Fabrikationsweise richtig sei, sodaß der hierüber erregte Irrthum auch hiernah nit ohne Beziehung zu der objekt:ven Beschaffenheit des Fabrikats ist. , Ein Rechtsirrthum liegt demnach auch in diesem Punkte dem Urtheil nicht zu Grunde. i i Der Irrthum, zu dessen Erregung die falshe Bezeihnung des

Aelt ict turd geeignet war, wurde auch, wie der erste Richter fest- t

ellt, niht durch den {on erwähnten Standzusay auf den Etiquetten der Flaschen beseitigt. Diese auf s{lüssige Momente. gegründete Fest- stellung ist alcihfalls thatsähliher Natur und in der Revisionsinstanz nicht angreifbar. ; Das Nechtsmittel war hiernach zu verwerfen.“

Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlihen Amts3geriht T1 Berlin ftand am 15. Juni tas Grundstück PVotsdamerstraße 79a belegen, dem Bankdirektor Hermann Friedmann gehörig, zur Versteigerung Flädbe 452 a. Nußungowerth 12060 ( Mit dem Gebot von 905 000 blieb der Ingenieur L. Lewinsohn, Viktoriastraße 35, Meistbietender. Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangs- versteigerung, betreffend das Wwe. C. E nke’she Grundstück, Kayler - straße 2 belegen. ; i

Beim Königlihen Amtsgericht 11 Berlin. Das Ver- fahren der Zwangsoersteigerung des im Grundbuche von Shöne- berg Band 50 Blatt Nr. 1779 auf den Namen des Malermeisters Paul Lück zu Berlin, Lorzingstraße 14, eingetragenen, zu Schöne- berg, Barbarofsaftraße 5, belegenen Grundstücks ist aufgehoben, da der die Zwangsversteigerung betreibende Gläubiger Amtszimmer- meister August Koebe zu Schönebera ' den Antrog auf Zwangs- versteigerung zurückgenommen hat. Die Termine am 11. und 15. August 1896 fallen fort. Eingestellt wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung, betreffend das Grundstück zu Stegliß an der „Neuen Straße“ bezw. an der Shloß- und Neuen Straße be- legen, dem Maurermeister Robert Drews zu Stegliß, Kurfürsten- straße 9 wohnhaft, gehörig.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Shlacht- viehmarkt vom 13. Juni 1896. Auftrieb und Marktpreise nah Schlachtgewiht mit Ausnahme der Schweine, welhe nah Lebend- ewicht gehandelt werden, Ninder. Auftrieb 3573 Stück. (Durch- lchnittöpreis für 100 kg.) I. Qualität 106—108 4, I1. Qualität 4—104 M, ITI. Qualität 82—90 #4, IV. Qualität 70—78 M Schweine. Auftrieb 8270 Stü. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 74—76 4, : Landschweine: a. gute 70—72 4, þ. ge- ringere 62—68 M4, Galizier —,— , leichte Ungarn —,— A, be 20 9/9 Tara. | Bakonyer —,— A bei kg Tara pro Stü. Kälber. Auftrieb 2001 Stü. P Ane für 1 kg.) 1. Qualität 1,04—1,14 #4, II. Qualität 0,88—1,02 „#4, III. Qua- lität 0,76—0,86 A Schafe. Auftrieb 10 133 Stück. (Durch- schnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 0,92—1,00 46, 11. Qualität 0,88—0,90 #4, III. Qualität —,— M

Berliner Wollmarkt. 15, Juni. Die Einlagerung zum ‘Wollmarkt auf dem Zentral-Vichhof in der Eldenaerstraße vollzieht sih in rubiger Weise und ergiebt bis jeßt annähernd ein Quantum von 45090 Ztr. Da jedoch heute noh fortgeseßt Einliefer!!naen ftatt- finden, viele Posten auh unangemeldét einlaufen, die.noch vor Beginn des Marktes mitgerehnet werden, so ist eine genaue Ne der Gesammteinlieferung bis zur Stunde nicht festzustellen gewesen. Auf den Stadtlagern hat die Einlagerung der Wollen sehr ruhigen Fortgang genommea. Jedenfalls is auch hier weniger zu- geführt als fonst; irgend welhe nennenswerthen Abs{hlüsse sind niht bekannt geworden. Seitens der abrikanten, welche die Lager besichtigten, zeigte sh namentlich Kauflust für bessere Wollen. Vie heutige Wollversteigerung vom deutschen Merinoverein nahm günstigen Verlauf, doch lagen genaue En bei Schluß unseres Berichts noch nicht vor. Soweit sich bis jegt auf eine Tendenz für den hiesigen Markt {ließen läßt, fo "ist dieselbe ruhig, daber fest; jedenfalls ist anzunehmen, daß sich gegea das Vorfáhr eine

1 Preissteigerung, namentlich für feinere Wollen, durhseyen lassen wird.

S

Amerikanishe Dampfschi

; Verkehrs-Austalten. j , 14. Juni. (W. T. B.) Niederländisb- Hani de E F ebrts - efellschaft. 44 Dampfer „Spaarndam“, von Rotterdam nah New-York, ist geftern \ früh in New-York angekommen. Der Dampfer , Maasdam “, von New-York nah Rotterdam, is Sonnabend Nachmittag von New-York

abgegangen.

Theater und Musik.

Berliner Theater.

„Sol datenherzen“, Vaterländishes Schauspiel aus der Zeit Friedrih's des Großen in einem Aufzuge von Adolf Rosóe, be- titelt ih die Novität, die gestern der Aufführung von Lee's „Schlag- baum* voraufging. Sie behandelt eine Episode aus dem Leben des Großen Königs, die sih nah der unglücklihen Schlacht bei Kunners- dorf im Dorfe Ruwen zugetragen haben soll, wo der König, nur von seinem Leibjäger begleitet, kurze Zeit Raft hielt, Hier erfährt er von einem Handel, den der im Dorfe wohnhafte Veteran Fri- mann mit dem Sargschreiner Grudsky gehabt und der von dem Dorf- rihter zu Ungunsten Frimann's entschieden wurde. Frimann hatte nämli, bevor er ins Feld zog, ein Fäßchen Linsen, unter welchen eine ersparte Geldsumme verborgen war, dem Saraschreiner in Ver- wahrung gegeben. Als er nah drei Jahren sein Eigenthum zurück- verlangte, fand er in dem Fäßchen nur Linsen vor; das Geld hatte der shurkishe Schreiner entwendet. Umsonst sucht er vor dem Richter sein Recht geltend zu machen : der Sargschreiner {wört, nur Linsen erhalten und rüderstattet zu haben, und wird freigesprohen. Der König, der wider seinen Willen genöthigt ist, im Dorf zu verweilén, weil sein Pferd auf unerklärlihe Weise verschwunden ist, unterzieht den Grudsky einem unfreiwilligen Verhör, in welchem er ihn mit salomonisher Weisheit der Schuld überführt. Jn diesem Augenblick kommt der alte Frimann auf des Königs Pferd ins Dorf gesprengt und überbringt die Meldung, daß er aus eigener Initiative den Truppen die Nachricht überbracht, daß der König, der für todt gegolten, im Dorfe Nuwen und am Leben fei, und so der Auflösung des Heeres vorgebeugt habe. Das Stü, das mehr als patriotisches gene denn

Schauspiel zu beurtheilen ist, ist nicht sehr dramatisch und hat wie manhes Werk dieser Art den Fehler, den großen historischen Hintergrund als Staffage für einen gar zu unbe-

eutenden Vorgang dienen zu lassen. Die Charakteristik der einzelnen Peroues ist micht sharf genug, ja selbst die am meisten interessierende

estalt des Königs, wie fie hier erscheint, entbehrt der Züge, welche dem Zuschauer eine A BN von der E dieses Monarchen einzuflößen im stande wären. Gespielt wurde sehr a Den König verkörperte Herr Kraußneck mit Würde und dem Bestreben, den Charakter zu ver- tiefen. Keck und mit dem erforderlichen Uebermuth spielte Frau Prasch- Grevenberg den Sohn des alten Frimann, Jörg, der dem König, ohne ihn zunächst zu erkennen, den Hergang des Handels mit dem Sargschreiner berihtet. Von den übrigen Mitwirkenden thaten ih Herr Bassermann als Frimann und Herr Pohl als Sargschreiner hervor. Das Publikum ließ \sich von dem patriotischen Stimmungs- ehalt des vom Intendanten Prasch sorgfältig inscenierten Stückes zu auten Beifällsbezeugungen bewegen und rief am Schlusse den Autor mehrmals auf die Bühne.

Im Königlichen Opernhause wird morgen Auber's „Fra Diavolo“ unter Kapellmeister Weingartner's Leitung gegeben. m Donnerstag geht zur Erinnerung an die vor 25 Jahren ftattgehabte erste Aufführung im Königlichen Schauspielhause Karl Maria von Weber's Oper „Der Freischüß“ unter Kapellmeister Dr. Mudck's Leitung in Scene. Die für diesen Tag angeseßt gewesene „Lohen- grin“-Aufführung findet am Montag, den 22. d. M,, statt.

Im Neuen Königlichen Opern- Theater gehen morgen Humperdinckt?'s Märchenspiel „Hänsel und Gretel“ und das Ballet „Die Puppenfee“ in Scene.

Im Königlichen SchGauspielhause wird morgen das Lust- spiel von Adolf L'Arronge „Doktor Klaus“ gegeben.

Im Schiller - Theater findet morgen die leßte Aufführung von „Viel Lärm um Nichts“ mit Frau Clara Meyer als Beatrice statt. Als nächste Gastrolle wird Frau Clara Meyer die Adelheid von Runeck in Gustav Freytag's „Journalisten“ spielen.

In dem Konzert, welhes am Freitag voriger Woche im Garten des Neuen Königlihen Opern-Theaters von dem Musßk- korps des 2. Garde-Regiments z. F. unter Leitung des Königlichen Musikdirigenten Max Graf ausgeführt wurde, gelangte eine von Rho Franz Kullak komponierte „Feierliche Musik“ nah den

orten des Hochseligen Kaisers Friedrih: „Lerne leiden, ohne zu kFlagen* zum ersten ‘Mal hierselbst zu Gehör. Das Werk ist durch- weg sehr melodisch und erreiht am Schluß beim Erklingen der Volkshymne „Heil Dir im Siegerkranz“ den Höhepunkt der Wirkung. Die Komposition fand vielen Beifall.

Bei dem nähsten Orgelvortrage des Musikdirektors Dienel, welcher am morgigen Mittwoch, Mittags 12 Uhr, in der Marienkirche stattfindet, werden Fräulein Anna Petri, Frau Gertrud Thomas, - Fräulein Lotte Dienel, Herr Heinrihs und Herr Paul Bray mit- wirken, Zur Aufführung gelangen Kompositionen von Seb. Ba, Martini, Beethoven, Händel, Karow, Pee: Blumner, Blumenthal, Guilmant und Dienel. Der Eintritt ist frei.

Mannigfaltiges. |

Seine Majestät der Kaiser und König haben gestattet, nahstehenden neuen Straßen und Plätzen folgende Namen bei- zulegen: Der Straße 60 der Abtheilung T des Bebauungsplans- der Umgebungen - Berlins den Namen „Oberbaum-Straße“, der Straße 2a der Abtheilung 11 des Bebauungsplans den Namen „Müllenhoff- Straße“, der Straße 12a derselben Abtheilung den Namen „Am Urban“, dem neuen Hafen unweit des Urban den Namen „Urban- Hafen*, dem östlihen Theile der Wilmsstraße zwishen dem Plag am Urban und der Straße 14a der Abtheilung Il des Bebauungsplans den Namen „Plan-Ufer“, der nördlichen Kanal- uferstraße E der Bärwald-Brücke und der Einmündung in die Gitschiner Straße den Namen „Sedan-Ufer", den beiden Straßen- ügen la und 7 der Abtheilung VIIT des Bebauungsplans den Mae „Wiclef-Straße", der Straße 86a der Abtheilung 1X dés Bebauungsplans den Namen „Volta:.Straße“, der Straße 69 der Abtbeilung X? des Bebauungéplanes den Namen „Stock- holmer Straße“, dem Playe K derselben Abtheilung den Namen „Brunnen - Play", der r 13a der Abtheilung XIl des Bebauungsplans den Namen , R S Fabe der Straße 14 c der- selben Abtheilung den Namen „Schliemann-Straße“, dem Plage A. derselben Abtheilung den Ramen „Senefelder-Plaß*, der im Nord- osten der Géthsemane-Straße geschaffenen playzartigen Erweiterung den Namen „Gethsemane - Straße", der Straße 16a der Ab- theilung XI11! des Bebauungsplans den Namen „Werneuhener Straße“, dec Straße 568þ der Abtheilung X1112 des Bebauungs- plans den Namen „Schreiner - Straße, der Straße 4: der Abtheiluug X1V des Bean eone den Namen «Stralauer Allee“, der Straße 45 derselben eits den Namen Hohenlohe - E der Straße 46 derselben Abtheilung den Namen „Caprivi-Straße“, dem Play L derselben ‘Abtheilung den Namen „Warschauer Plaß“, dem Playe H E Abtheilung den Namen „Rudolf-Plaß*, dem Play vor der Waisen-Brüke am Unken Spreeufer den Namen „Märkischer Plaß“, endlih der im Ie e Wiener Une neuerbauten Brücke über den Kanal den Namen „Wiener Brücke“