1896 / 145 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

iere, die iere? fie auch alles Papiere, die der ebenfalls nicht theilhafiig find, Pfanpbriefe nicht L fédee eee Viells, wie Tönute ¡d an | un iere hielte, wie könnte es dann verantworten, daß davon circa 30 Millionen bei der Reichs- ‘bank im Lombard verpfändet sind? Unser Lombard betrug 1895 4 chn 83 Millionen, im Ganzen sind mehr als 100 ionen ‘Pap uns lombardiert, und davon betragen ich wiederhole s die landschaftlihen Pfandbriefe etwa 30 Millionen. Das kann do ‘nur beweisen, daß wir sie für gute Papiere halten, h wir ats au ‘die Verwaltung der ndschaften r solide, die landschaftlichen Taxen für gut en! aue würde uns bei der Dunkelheit, die immer- nzelnen Lan \

direkten Staatspapiere, die anderen landschaftli Stadt-Obligationen minderwerthige FastFen j Berttile des bill f indfuße is Í E r gute

ften herrscht, eine so weit gehende Lombar- dierung niht möglih

n. Nur in diesem Sinn i} der Eingang meiner Rede zu verstehen, gegen den der Hr. Abg. von Staudy heftige Angriffe Geritet hat. Jh Mate es sei vielleicht die Folge des vor- liegenden Antrags, daß nun die Neigung im Publikum etwas madlaten würde, f che Pfandbriefe j kaufen. Das beruht darauf, daß das Publikum oft in urtheilsloser Weise die Pfand- briefe alle gewissermaßen in einen Topf warf; es ging meist davon aus, alle ties eihwerthig. Nun kommt man an der Hand des viel erwähnten Aufages dahin ih fann nicht kontrolieren, ob die Zahlen richtig sind, aber er hat das Verdienst, daß er die Verhält- nisse in den einzelnen Landschaften anscheinend genau untersucht hat also man kommt bei einzelnen Landschaften dahin, daß die Pfand- briefe bei der einen Landschaft nicht den Werth haben, wie die der anderen, namentlich die alten mit Generalgarantie versehenen Pfandbriefe. Jch glaube nicht, daß die Landschaften, wie der Herr Abg. Szmula mir imputierte, Veranlassung haben, hier etwas zu vershleiern. Nein, sie verdienen Vertrauen; aber je mehr man die Verhältnisse im einzelnen untersucht, desto mehr fann man alle Pfandbriefe für gleihwerthig mit den Reihs- und Staatspapieren halten, die einen roßen Markt haben und alle Tage in beliebigen Mengen an den großen Börsen verkäuflich sind. Das i} es, was ih gemeint habe. Was die Ausführungen des Herrn Abg. Meyer betrifft, so Ei er mir, ich habe von einem „lächerlihen Unterfangen“ gesprochen bei dieser Zumuthung der Reichsbank gegenüber. Das ist nit der Fall; ih habe den Ausdruck „unerhört“ gebrauht. Ich habe gesagt, es sei eigenthümlich, daß man, um den Kurs der fle ind zu erhöhen, von der Reichsbank eine Aenderung ihrer Zinsfußpolitik yerlauge, Dann wurde von dem Herrn Abg. Meyer auch vermißt, daß ih nit die dreiprozentigen fandbriefe zusammengestellt hätte mit dreipozentigen Papieren, die ebenfalls nicht den Vorzug des billigen Zinsfußes genießen. Jh will dies nacholen. Höher als die meisten dreiprozentigen Pfandbriefe stehen z. B. die S entige Lübecker Stadt-Anleihe, nämli 98 9/4. (Zurufe rechts.) Auch die Pfandbriefe werden lombardiert bis zu 75 2/6 des Werths. Cane gn Be rechts.) Es ist ja nur im den Pre ein Unterschied.

er au z. B.

pen! E

die dreiprozentigen Hannovershen Provinzial-Obliga- tionen, die dreiprozentigen Le O Provinzial-Obligationen, die den S des billigen Zinsfußes ebenfalls nit genießen, stehen über 97 9/0. Der Vorwurf ist mir also nat u machen, daß ich das Verhältniß der dreiprozentigen Papiere nicht erüdsichti t habe. Was die Angriffe des Abg. von Staudy anlangt, so iind sie mir niht auf- fallend; er ift ja der eigentliche Vertreter der Interessenten, der Landschaften, General-Land|chafts-Direktor der Provinz Posen. Es ist

also kein Wunder, daß er sh den vorliegenden Antrag aneignet ; au viele Banquiers werden denselben Wunsch haben, welche die Pfandbriefe besißen. Der Vortheil ist aber niht so groß, wie Herr von Staudy annimmt. Die Lombarddarlehne dauern E eine kurze Zeit, oft nur 4, 5 Tage; was ift da also für ein großer Vortheil? Kann dieser kleine Zinsunterschied dauernd auf den Kurs einwirken? Herr E Meyer hat sich der dankenswerthen Mühe unterzogen, sh über die Praxis der Bank von England in England zu erkundigen. Ich habe aus meiner Kenntniß heraus e {hon einmal gesagt, wie es sich damit verhält. Indessen habe ich nah der Sißung vom 24. März au noch an einen der ersten Beamten der Bank von England ge- schrieben, und m habe dîie Antwort hier bei mir. Es herrschen dort überhaupt feine festen Grundsäße in Bezug auf die Lom- bardierung, sondern man verfährt von Fall zu Fall und bestimmt den Zinsfuß je nah der Klasse der Sicherheit und dem Uge des Guthabens, was der Darlehnsnehmer hat. Es heißt in dem Schrei- ben: „The rate of interest charged and the margin demanded are determined by the class of security offered, and to s0me extent by the value of the customer’s banking account. The rate is s80metimes above and sometimes below the published bankrate.“ Das find total abweichende Verhältnisse. Eh berufe mich aber auf die Banken, welche eine feste, grundsäßliche ace: be- folgen, und zwar in erster Linie auf diejenige, die der Herr Graf rbach mir jeßt wiederum als Muster vorgehalten hat, auf die Bank von Frankrei. Jch habe nochmals an den Gouverneur der Bank von Frankreich geschrieben, und me bestätigt mir, daß man A aran day lih den Lombardzinsfuß 19% über'den Wechseldiskont halte; sie mae bei den Staatspapieren nur den Unterschied, daß sie diese bis zu 80 %/% des Werths beleihe. Dann hat der Herr Abg. Graf von Mirbach heute endlih abermals Bezug genommen auf den Metallvorrath und die Deckungsverhältnisse bei der Bank von Frankreih. Ih muß wiederholen, daß die Deckungsverhältnisse der Bank von Frankreich, auf die allein es ankommt, in der Regel nit so günstig sind wie bei uns. Es sind s Fälle vorgekommen, wo die Deckung der Bank- noten und der übrigen Verbindlichkeiten der sogenannten fremden Gelder dort eine etwas bessere war; aber die Regel ift, daß naer Deckung für Banknoten und fremde Gelder besser ist, und zwar hat die Golddeckung fort und fort zugenommen. Damit will ih \{ließen. Damit schließt die Debatte. Jn seinem Schußwort als

M Eros eller aer vid H

g. Gamp i der preußische Landwirthschafts- Minifter niht anwesend ei. Die An riffe des Abg. Barth Ee Pfandbriefe hätten von der preußischen Prien energish zurüd-

ewiesen werden müssen. Der Reichsbank-Präsident halte auch die fandbriefe nicht für ein erstklassiges Papier. Dagegen müsse er mit aller ntshiedenheit Verwahrung einlegen. Im Jahre 1813, fährt Redner fort, war es niht der Staat und nicht die Kaufmannschaft, welche das Geld von Hamburger Kaufleuten bekamen : um Pillau und Graudenz von der französischen R zu befreien; das war die jeßt so viel h rug gpreele E haft. Die Pfandbriefe standen in \chen Zeiten höder als die Staatspapiere. Wenn der Lombard- verkehr eingeshränkt werden soll, dann kann man die fkurzfristigen Darlehen untersagen, welche nur zur Ultimoregulierung verlangt werden. Die Verluste beim Wechselverkehr werden aber wohl größer fein als die Verluste beim Lombardverkehr. Redner wendet \ih {ließli gegen den Artikel der „Nation“ und spriht seine Verwounderung dar- ber aus, daß der Abg. Barth nah scharfer Staatsaufsicht verlange. Darauf findet die namentliche Abstimmung über den Antrag Arnim statt; an derselben betheiligen ih nur 184 Mitglieder, von denen 72 für und 112 gegen den Antrag stimmen. Das Haus ist also nicht beshlußfäh p: Schluß 5 Uhr. Nächste Sizung Freitag 11 Uhr. (Zweite Lesung des Bürgerlihen Geseybuchs. Géesammtabtthunmung über die Novelle zur Gewerbeordnung.)

Preuftischer Landtag. Herrenhaus, 17. Sißung vom 18. Juni 1896.

o E den ersten Theil der Sißung is gestern berichtet

orden. Graf Udo zu Stolberg u. Gen. beantragt, die Staatsregiecung zu ersuchen: ‘E as

ind der Einshleppung von Viehseuchen die Einfuhr M E "russiser Schweine nah Oberschlesien zu unter-

sagen; 9) soweit die Einfuhr von Schweinen nah dem oberschlesischen Indu rk erforderlih is}, eine emabigurg der Eisenbahn- achtsäßze für Schweine aus den Dpomien lesien, Posen, randenbur DES West- und Ostpreußen nah Oberschlesien eintreten zu lassen.

Der Antragsteller Graf Udo zu Stolberg empfiehlt den An- trag L Kanahine und spriht auf Grund der neuesten Veröffent- lihung des E sidenten von Oppeln die Hoffnung auf eine befriedigende Erklärung der Regierung aus.

nal Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- tein:

Meine Herren! Die Einfuhr russischer Schweine in das ober- {lesische Industriegebiet hat eine mehrjährige Geschichte hinter sich. Dasselbe Experiment, was der Herr Graf Stolberg mit seinem Antrage wünscht, ift hon einmal gemacht, es ist die Grenze shon einmal gesperrt worden, allerdings, soweit ich mich erinnere, ohne Gewährung von ermäßigten Eisenbahnfrahten. Das hat damals eine erhebliche Theuerung des Schweinefleishes, eines für die obershlesishe Industrie- bevölkerung ganz unentbehrlißen Nahrungsmittels, zur Folge gehabt. Infolge dessen “mußte die Sperre wieder aufgehoben werden. Auch in neuerer Zeit hat die Beseitigung dieses Vorrehts für die Industrie- bezirke insofern schon eine Geschichte, als, solange ih die Ehre habe, der landwirthshaftliGen Verwaltung vorzustehen, bereits eine ein- malige Ermäßigung des Kontingents derjenigen Schweine, die aus Rußland in die Vieh- und Schlachthäuser eingeführt werden dürfen, stattgefunden hat. Meine Herren, darüber kann kein Zweifel bestehen, daß, wenn streng lediglich die veterinär-polizeilihen Rüksihten walten würden, die Sperrung der russishen Grenze gegen die Einfuhr lebender Schweine vollständig berechtigt wäre. (Sehr richtig! Hört, hört!) Denn es i} unbestritten und selbs von russisher Seite glaube ih unbedingt zugegeben, daß soviel ansteckende Krankheiten in Rußland, namentli unter den Schweinen herrschen, daß die deutshe Regierung troß der Zollverträge u. |. w. vollständig befugt ift, die Sperrung eintreten zu lassen. Wenn man nun troßdem allmählich mit der Sperrung vorgeht, so geschieht das deshalb, weil aus diesem oder jenem Grunde ich will die Gründe nahher noch kurz berühren die nähere und weitere Umgebung Schlesiens bisher nicht in der Lage gewesen ist, zu angemessenen Preisen den Bedarf an Schweinen in dem Industriegebiet für Schlesien zu befriedigen. Gegenwärtig be- steht also die Einrichtung, daß für die Schlachthäuser in Beuthen, Kattowiß, Myslowiß und Tarnowiß ein bestimmtes Kontingent der nur aus Rußland einzuführenden Schweine festgeseßt is. Nun ift unter dem 15. d. M. bereits eine Bekanntmachung erlassen und heute steht sie au bereits im „Reichs-Anzeiger*", über deren Erlaß schon seit zwei Monaten Verhandlungen mit dem Herrn Ober- Präsidenten von Schlesien, mit dem Herrn Regierungs-Präsidenten des Industriebezirks u. \. w. Verhandlungen geführt find. Das Er- gebniß dieser zweimonatigen Verhandlungen ist in dieser Bekannt- machung niedergelegt, und die besagt:

„Vom 15. Juli d. J. wird die Zahl der wöchentlich zur Ein- führung zugelassenen russishen lebenden Schweine anderweit wie folgt festgeseßt:

a. für das Schlachthaus zu Beuthen auf 500 Stück,

b. für das Schlachthaus zu Kattowiß auf 460 Stü,

c. für das Schlachthaus zu Myslowiß auf 250 Stück,

d. für das Schlachthaus zu Tarnowiy auf 150 Stü.“

Weiter wird bestimmt:

„daß vom 1. Juli d. J. an also 15 Tage früher bis auf

weiteres eine Ermäßigung der tarifmäßigen Eisenbahnfrahtgebühren

in Höhe von 50 9% ftattfinden soll.“ Nach beiden Richtungen i} also größerentheils den Wünschen des Herrn Antragstellers stattgegeben. Die bestehenden Viehstaffeltarife werden mit der Beschränkung, wie sie in der Bekanntmachung aus- gesprochen ift, auf 50%/o ermäßigt und das Kontingent erheblih ermäßigt. Es stellt diese Ermäßigung ungefähr } des bisher üblih gewesenen Gesammtkontingents dar. Verschiedene Gründe, über welhe mit dem Herrn Ober-Präsidenten, der wahrscheinlih auch zur Sache sih noch äußern wird, und mit dem Regierungs-Präsidenten seit längerer Zeit ver- handelt ift, sind maßgebend gewesen, zur Zeit nur das bisherige Kon- tingent unter gleichzeitiger Bahntarifermäßigung einzushränken und noch nit die Grenze gegen Schweineeinfuhr zu \{ließen.

Meine Herren, erinnerlich wird Ihnen sein, daß dem vorjährigen Abgeordnetenhause seitens der Staatsregierung ein Geseßentwurf be- züglich der Viehversichherung namentlih der Schweineversiherung vor- gelegt war, der im wesentlihen bestimmte, daß nah Maßgabe der Be- stimmungen dieses Gesetzes in den einzelnen Provinzen der Versicherungs- zwang für Schweine eingeführt werden konnte. Jh will spezieller auf die Einzelbestimmungen dieses Geseßes niht eingehen. Leider hat das Abgeordnetenhaus diesen Geseßzentwurf abgelehnt. Die landwirthschaft- lihe Verwaltung erwägt gegenwärtig, ob nicht mit Nücksiht auf die gefährdeten Verhältnisse in der Schweinezuht in den östlichen Provinzen, speziell in Schlesien, ein ähnlihe Bestimmungen ent- haltendes Provinzialgeseß zu erlassen ist. Jch meinerseits kann nur die Erklärung abgeben, daß ih ein solhes Geseß für ein dringendes Bedürfniß für Schlesien halte. Auf meiner vorjährigen Bereisung Schlesiens haben fast alle Landwirthe, mit denen ih darüber ge- sprochen habe, auf meine Frage, weshalb sie den Bedarf an Schweine- fleish im Industriebezirk niht zu befriedigen in der Lage seien, viel- mehr die russishe Einfuhr zulafsen, mir erwidert: die Gefahr bei einer Schweinemast sei eine so große, daß zur Zeit namentli die kleinen Landwirthe niht in der Lage seien, die Gefahr zu tragen, die Sache würde anders liegen, wenn tine Schweinversicherung \tattfände. Ich werde daher erstreben, daß ein Shhweineversiherungszwang in Schlesien eingeführt wird. Richtig wäre es, wenn die \{chlesis{he Landwirthschaft den Bedarf ihrer Industriebezirke an Shweinefleish allein deken würde. Herr Graf Stolberg hat sich über die Eisenbahntarifpolitik im all- gemeinen geäußert, Ih will darauf niht näher eingehen. Im wesentlihen theile ih die dargelegten Ansichten. Jh muß mit dar- über aber vorsihtig äußern (Heiterkeit), weil die Anschauungen im Osten und Westen außerordentlih verschiedene sind. Im wesentlichen theile ih die Ansichten des Herrn Grafen Stolberg. Ich bin nament- lih grundsäßlich gegen Ausnahmetarife, muß aber anerkennen, daß Ausnahmetarife unter gewissen Vorausseßungen nöthig sind, so bei- spielsweise, wenn Nothstände, Futterkalamität u. \. w. eintreten. Ih möchte glauben, dur die von mir abgegebene Erklärung ist fest- gestellt, daß dasjenige, was der Antrag des Grafen Stolberg bezweckt, im wesentlichen bereits ausgeführt ift. Es wird abzuwarten sein, ob

der Konsumtionsbedarf im JIndustriegebiet Schlesiens vom Inlan vollständig zu angemessenen Preisen befriedigt werden kann. Dann halte ich für berehtigt, daß Deutschland Rußland gegenüber sh

absperrt, weil zweifellos die Gefahren der Einschleppung von Kray,

heiten sowohl für Rindvieh wie für Pferde, insbesondere aber für Schweine in Rußland mindestens so groß sind, wie in allen übrigen Gebieten, denen gegenüber wir uns vollständig abgesperrt haben.

Graf von aas hat Bedenken gegen die Annahme des zweiten Antrages. Der Bedarf von 100 000 sei kein Gegenstand, um dessentwillen man sonst andere zu Hilfe n Entstehe durch die Sperre wirkli eine kleine Preis, erhöhung, so folle man sie dem kleinen Manne in S(hlesien do gönnen. In jedem Falle würde sie bloß vorübergehend fein. Da die Tarifermäßigung aber ein fait accompli sei, so bitte er wenigstenz sie nit zu lange gelten zu lassen. Er werde gegen Nr. 2 stimmen. Wünschenswerth sei auch die Sperre gegen Oeft komme sehr viel verseuhtes Material nah Preußen.

__ Graf von der Schulenburg-Nimpt\ch und Bee endorf widerspricht den weitergehenden Forderungen des Grafen Pückler. Die Zufuhr werde die gerade dadur regulieren, daß die Tarifermäßigun auf die bena barten Provinzen ausgedehnt sei, und gerade dadur werde es auch S sein, die Preise auf angemessenem Niveau zu er, halten. Da der Antrag materiell erledigt sei, giebt Redner die Zu rüdziehung desfelben anheim.

Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath Beyer konstatiert tas gegenwärtig jede Schweineeinfuhr aus Oesterreih-Ungarn ver,

oten ift. Fürst von Haßfeldt billigt vollständig die Motive des An, trages Stolberg. Eine der Hauptmaßregeln gegen die Schweineseude und zum Schuße des konsumierenden Publikums sei jedenfalls die russishe Grenzsperre. Darum sei die weitere Herabseßung des Kon. tingents sehr zweckmäßig, Momentan sei Schweinefleisch billig und zwar wegen der überreihen Kartoffelernte des Vorjahres. Es se daher zweifelhaft, ob der Preis des Fleishes so billig bleiben werde. Auf die Dauer sei also au die absolute Sperre unthunli, wie ja der Erfolg vor einigen Jahren {hon gelehrt habe. Wirksam sei die Schweineseuhe aber nur durch die -obligatorishe Schweine- versiherung zu bekämpfen, die leider im vorigen Jahr vom Landtag abgelehnt worden sei. Zur Zeit könne er somit den Antrag 1 nit empfehlen. Antrag 2 sei dur die Thatsachen überholt,

Graf von Klinckowstroem: Der Antrag Stolberg geht weiter als die Konzessionen der Regierung. Wären Pommern und Ostpreußen in die niedrigeren Tarife einbegriffen worden, so hätte die völlige Sperre sofort verfügt werden können. Seien Ausnahme- tarife zulässig, weshalb komme man dann dem Antrag der Provinz Ostpreußen niht nah, nah den drei Häfen folhe zu bewilligen? Seit der Aufhebung der Staffeltarife sei die Landwirthschaft in Ostpreußen immer weiter zurückgekommen.

Von seiten der Regierungwird darauf hingewiesen, daß es sich in beiden Beziehungen um die Kompetenz der Provinzialverwal- tung handle.

Graf zu Stolberg dankt der Regierung Mi das bewiesene Ent- gegenkommen, wünsht aber nah wie vor au die Einbeziehung der Provinzen Pommern und Ostpreußen. Erst die Grenze abs{ließen, dann sei die obligatorische Versicherung viel leihter durchführbar.

Der Antrag Stolberg wird in beiden Punkten mit großer Mehrheit angenommen, ebenso ohne Debatte sofort auch in zweiter Lesung.

…_ Die Petition der Stadtverordneten- Versammlung zu JZülich um Aufnahme eines die Pensionszahlung an die städtishen Beamten regelnden Zusaßes in den 59 der rheinishen Städteordnung vom 15. Mai 1856 wird auf Antrag C s der Regierung als Material über- wiesen.

Die Petitionen des Ober-Bürgermeisters Ben der - Breslau u. Gen. namens der städtishen Behörden von 28 Uen Städten bezw. des Magistrats von Hannover um Abänderung des Geseßes vom 23. Zuli 1893, betreffend Ruhegehaltskassen fr die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volks- chulen, will die Petitionskommisfion ebenfalls der Regierung als Material überweisen.

Ober-Bürgermeister Struckmann referiert: Die Petenten be- \hweren sich u. a. über Prägravation der größeren Schulyerbände, die bis zu 100 9% mehr als die frühere Penfionsbelastung betrage; sie halten diese Mehrbelastung für unbillig und ungerecht und mit der Verfassung unvereinbar. Die Stadt Breslau sei ganz besonders {wer getroffen. Die ragora verlangen Beseitigung des Beitrittszwangs und der shhematishen, zu ungerechten Konsequenzen führenden Geseßzes- vorschriften g: die Berehnung des Ruhegehalts. Daß die Neu- ordnung dur das Gesey zu Ungunsten der größeren Städte aus- ¡oden müsse, wie {hon \. Z. bei Berathung des Gesetzes mehrfach

ehauptet worden, habe \sich durch eine von der Kommission veranlaßte Umfrage bei sämmtlihen im Herrenhause vertretenen Städten als Thatsache herausgestellt ; Lux ppe! Städte ständen sich jezt günstiger, In langer Ausführung sucht Referent nachzuweisen, daß die Regierung bei der Einbringung und Durchberathung des Geseßes von ur zutreffenden Grundlagen und Vorausseßungen ausgegangen fei, da namentlich die Behauptung, O sih im Laufe der Zeit ein Ausgl

vollziehen werde, durch die that agten Ergebnisse widerlegt sei.

Ober - Bürgermeister Bender hätte es gern gesehen, wenn die Kommission zu einer etwas weitergehenden Konklusion gelangt wäre, nämlich die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen, Redner i} der Meinung, daß die Regierung bei diesem Gefes, wie später beim Lehrerbesoldun sgeseß, mit vollem Bewußtsein die größeren Gemeinden zur Penfsionslast der kleineren heranziehen wollte; es sei aber dabei nicht gleihes Recht für Alle gewährleistet worden. Nur auf elegten Wege sei Abhilfe zu schaffen.

Ministerial-Direktor Dr. Kügler verwahrt die Regierung gegen den ihr vom Vorredner gemahten Vorwurf. Das Gesetz sei 1893 an genommen worden, obwohl damals \chon ganz dieselben Argumente gegen dasselbe vorgebraht wurden. Die vorgelegte Nachweisung weise an (8 wenig und ignoriere den Umstand ganz, daß die Grund lage des Geseßes die Versicherung ist. Der Nachweis, daß die R nungsgrundlagen des Gesetzes fehlerhaft seien, sei mit dieser Nag} weisung nit erbraht. Drei Jahre seien natürlich nit o um die Differenz der P O auszugleichen, welche die größeren Städte 1893 haben auf si nehmen müfsen.

Minister des Königlichen Hauses von Wedel stimmt dem Kon missionsantrag in dem Sinne zu, daß er \sich eines Votums enthalte Die großen Städte mit ihrer rapiden Entwicklung - seten heute der Siy des sih stetig mehrenden Reihthums und Wohlstands, während auf dem Lande die Entwicklung eine entgegengesetzte sei. Damit fönnten fe sih trösten. Jedenfalls hätten die Vertreter der größeres Städte keine Ursache, die Frage allzu tragisch zu nehmen. Es s Pflicht der Reichen, für die Aermeren mit einzutreten.

Bürgermeister Becker: Mit der Wendung von e „reichen“ Städten \haffe man die Sache nicht aus der Welt. e Städte hätten vielfah viel höhere Kommunalsteuern als die Land- gemeinden.

Der Kommissionsantrag wird angenommen.

Schluß 8/4 Uhr. Nächste Sihung Freitag 1 Uhr. (Kleinere Vorlagen, Petitionen).

Haus der Abgeordneten. 83, Sizung vom 18. Juni 1896.

5 j Mit Auf der Tagesordnung steht die Besprehung Æ ud

theilung des Ministers für Landwirthschaft, Dom

en Provinzen

errei; aus Galizien W

aorsten, betreffend die Verpachtung des Bernstein- Fris an die Firma“ Stantien und Becker in Königsberg in Pr. und den Prozeß wider den Bernstein- jabrikanten estphal in Stolp in Pommern. Ueber den Beginn der Debatte ist gestern berichtet worden. Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- tein: i Meine Herren! Zunächst habe ih festzustellen, daß das Schreiben der landwirthschaftlichen Verwaltung vom 17. Mai d. J keine Denk- rift darstellt, vielmehr nur diejenigen Schriftstücke vorlegt, welche unter den vershiedenen Ressort-Ministern über die Verwerthung des

Bernsteinregals, besonders über Beschwerden, gepflogen sind, welche |

seit Jahren über die Verwaltung des Bernsteinregals bei der Staats- regierung erhoben wurden. Der Zweck dieser Mittheilung war aus- chließlich Klarstellung der Sachlage, um einer falshen Darstellung in der Presse u. st. w. vorzubeugen. Diese Mittheilung beweist, daß die landwirthschaftliße Verwaltung durch ofenkundige Darlegung aller vorgekommenen Verhandlungen dem Hause die Möglichkeit und den Anlaß hat geben wollen, über die ganze Angelegenheit \fich selbst ein objektives Urtheil zu bilden.

Meine Herren, gestatten Sie mir ferner eine thatsächlihe Mittheilung, die geeignet ist, über die gegenwärtige Lage Klarheit zu geben. Meine Herren, wenn alles das wahr wäre, was der geehrte Herr Vorredner gesagt hat, so würde man annehmen müssen, daß die Firma Stantien und Bedker, wenn sie noch einen lange laufenden Vertrag hat, der ihr angeblich so außerordentlihe Vortheile gewährt, der ihr angebli das Monopol des Bernsteinhandels giebt, unter keinen Umständen von* diesem Vertrage freiwillig zurücktreten würde. Nun is die Sachlage aber folgende: Der Vertrag über die Bernsteingewinnung auf dem Grundeigenthum der Firma Stantien und Becker ist auf die Zeit bis zum 4. November 1901 geschlossen. Beiden Theilen, sowohl der Staatsregierung wie der Firma Stantien und Becker, steht das Recht halbjähriger Kündigung zu. Neuerdings hat die Firma Stantien und Beer, und zwar nicht aus Anlaß der Untersuhung gegen Westpfahl, von dem ihr vertragsmäßig zustehenden Kündigungsrecht Gebrauch ge- macht, den Vertrag mit der Königlihen Domänenverwaltung zu Ende dieses Jahres gekündigt. (Hört! hört! Bewegung.) Ich bin mit den betheiligten Ressorts, namentlich mit dem Herrn Finanz-Minister, darüber in Verbindung getreten, was unter diesen Umständen zu ge- schehen habe, ob es sich nit empfehle, eine Fortsezung des bestehenden Vertragsverhältnisses zu erstreben. Meine Herren, wenn Sie sich ver- gegenwärtigen, daß früher der Staat aus dem gesammten Bernstein- Monopol etwa eine Einnahme von 30 000 4, jeßt von 700 000 M rund hat, so ift doch außer Frage, daß niht allein wirthschaftliche, sondern auch sehr erheblihe finanzielle Interessen in Frage stehen, während der Herr Vorredner nur die ersteren als berechtigt anerkennt. Der Herr Vorredner übersieht dabei zuglei, daß die Verwerthung des Regals durch das Privateigenthum am Grund und Boden, in welchem der Bernstein sih befindet, sehr eingeshränkt wird.

Während also noch vor 10 Jahren der Staatsfiskus aus dem Regal eine Einnahme von annähernd 30 000 6 hatte, in den leßten Jahren die Gesammteinnahme aus diesem Regal 700 000 4 betragen hat, so muß doch die Staatsregierung erwägen, ob niht unter Wah- rung der wirthshaftlihen Interessen dem Staat die hohe Einnahme zu erhalten ift. (Sehr richtig! rechts.) Die Staatsregierung muß auch die finanziellen Interessen im Auge behalten. Aus dem mit- getheilten Schreiben vom 5. Juni 1894 ersehen Sie, welche Schwankungen im Auffinden von Bernstein vorgekommen s\ind, sie ersehen au daraus, daß vornehmlih der Tiefbau auf dem Becker’schen Grundbesitz die größten Massen an Becnstein geliefert hat.

Wenn die Gewinnung dieses Bernsteins niht durh den Vertrag der Staatsregierung mit Herren Stantien und Becker ermögliht wurde, so blieben diese Schätze einfach im Boden liegen, und die ganze Bern- steinproduktion reduzierte sih auf dasjenige, was durch Tauchen, dur Buddeln und durch Suchen am Strande gefunden wird. Das ift aber ein sehr minimaler Betrag, und man darf wohl behaupten, daß, wenn die Bernsteinproduktion auf das eben von mir genannte Gebiet beshränkt worden wäre, so würde der Bernstein enorm im Preise haben steigen müssen. Der Jmitation wäre dann Thür und Thor geöffnet worden, und voraussihtlich wäre dadurch die Kleinindustrie, welche das Nohmaterial verarbeitet, erheblich mehr geschädigt worden, als gegenwärtig, wo die genügende Quantität von Bernstein zu Tage gefördert wird. Das Schwierige in der Sahe und in dieser Be- ziehung kann ih jedes Wort unterschreiben, das dex verehrte Herr Vorredner von der konservativen Seite gesagt hat liegt darin, daß die Bernsteingewinnung niht unabhängig ist von dem Besizer des Grund und Bodens, unter dem der Bernstein liegt, weil der Staats- fiskus auf Privatgrundbesiß ein Expropriationsreht für die Gewinnung von Bernstein nicht besißt.

Nun, meine Herren, gestatte ih mir noch einige kurze Bemerkungen zum vorliegenden Schreiben. Meine Herren, aus den mitgetheilten Aktenstücken geht nah meiner Meinung klar und bestimmt hervor, daß die Staatsregierung gewillt gewesen ist, neben den fiskalischen Interessen auch die volkswirthschaftlichen Interessen nah allen Nich- tungen zu wahren. Wenn in leßterer Richtung Beshwerden erhoben wurden, hat die Staatsregierung mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln klar zu legen versuht, ob die Herren Stantien und Beer diejenigen Verpflichtungen, welche ihnen durch Vertrag in dieser Rich- tung auferlegt waren, nicht oder illoyal erfüllten. Aber, meine Herren, die Einwirkung der Staatsregierung darauf, an wen und zu welchem Preis die Herren Stantien und Beer den von ihnen gewonnenen Berne stein abgeben wollten, stand der Staatsregierung naturgemäß nur eine sehr beschränkte Einwirkung zu. Der Hauptbeshwerdeführer in dieser Richtung war Herr Westpfahl. Leßterer hat, glaube ih, selbst dazu beigetragen, daß das Verhältniß, das früher zwischen ihm und den Herren Stantien und Becker bestanden hat, nicht mehr aufreht er- halten wurde; denn thatsählich haben Beleidigungen der Herren Stantien und Becker durch Herrn Westpfahl, deren Berechtigung ih nit feststellen kann, zu dem Handelszerwürfniß geführt. Das Recht, solhe Beziehungen abzubrechen, stand den Herren Stantien und Beer nah dem Vertrage im vollsten Maße zu, und darauf einzuwirken hatte die Staatsregierung überall keinen Anlaß oder Möglichkeit. Daneben lag aber, glaube ih, au ein sahliher Grund für Stantien Und Beer vor, und diese Machtbefugniß liegt innerhalb der Grenzen

Vertrages, sich mit dem Herrn Westpfahl niht weiter einzulafsen, weil Herr Westpfahl hauptsählich darauf ausging, den gefundenen geringeren Bernstein zur Herstellung von Jmitationswaare zu verwenden, und weil dadur der Preis des echten Bernsteins gedrückt wurde.

Meine Herren, sehr dankbar bin ih dafür, daß der geehrte Herr, der von der rechten Seite vorhin gesprohen hat, die Angelegenheit als noch nit spruchreif bezeichnet hat. Dem kann ich nur beitreten. Gegen das Erkenntniß erster Instanz ist Revision eingelegt. Es ift denkbar, daß die Revifion dazu führt, daß die Sache nohmals an die erste Instanz zurückgewiesen wird, daß dann noch eine neue Beweis- aufnahme eintritt. Es ist nicht richtig, solange die endgültige gerit- lihe Entscheidung noch ausfteht, Beschlüsse hier im Hause zu fassen. Ich möchte dem Herrn Dr. Krause gegenüber glauben, daß au die im Verfahren erster Instanz festgestellten Thatsahen noch nit als endgültig feststehende zu behandeln sind. i,

Meine Herren, im übrigen \tehe ih auf demselben Standpunkt wie mein Herr Amtsvorgänger : die Staatsregierung kann, wenü fe thatsächlihe Verhältnisse aufklären muß, das nur thun durch die ihr nachstehenden Organe. (Sehr richtig! rechts.) Diese sind verpflichtet, dasjenige, was die öffentlihe Meinung, was die Presse, was einzelne Beschwerdeführer ihr zutragen, zu prüfen und auf die Richtigreii zu eruieren. Die landwirthshaftlihe Verwaltung beziehungsweise mein Herr Amtsvorgänger konnte nur auf Grund der Berichte der ihnen nachstehenden Behörden -die Richtigkeit oder Unrichtigkeit derjenigen thatsählihen Beshwerdegründe feststellen, welhe in den verschiedensten Eingaben an die Staatsregierung vorgetragen wurden. Meine Herren, im übrigen tritt jeßt noch die gerihtlihe Feststellung hinzu, und da wird demnächst zu prüfen sein, ob dasjenige richtig ist, was bisher die Verwaltungsbehörden berihtet haben, oder dasjenige, was der geehrte Herr Vorredner behauptet, was aber im vollen Umfange nah meiner Meinung auch aus den bisher vorliegenden gerihtlihen Verhandlungen niht erwiesen wird.

Nun, meine Herren, darf ih auf die Vorwürfe eingehen, welche der geehrte Herr Vorredner der Staaatregierung gemacht hat.

Der erste Vorwurf war, die Staatsregierung habe sih von vorn- herein in einem Irrthum über die Personen Stantien und Becker befunden. Ja, meine Herren, wenn ein solher Irrthum wirkli vor- gelegen hätte, so beweift der Herr das aus den Thatsachen, dic jeßt noch Gegenstand der gerihtlihen Untersuhung im gerihtlihen Ver- fahren sind. Es ift noch nit festgellt, ob dasjenige, was die Herren Stantien und Becker über die russishe Wirthschaft u. #. w., über die Beamten gesagt haben, richtig ist. Daß es gesagt worden ist, scheint zwar festzustehen, nicht aber die Richtigkeit der thatsählihen Unter- lagen folher Behauptungen. Die Herren Stantien und Beer, die dur ihre eigene Geschicklichkeit in sehr kurzer Zeit reiche Leute ge- worden sind, haben vielleicht ein bischen Proßenthum zur Schau ge- tragen und unvorsichtige, unüberlegte Aeußerungen gemaht. Darum kann man doch nit behaupten : es waren das Männer, mit denen von vornherein die Staatsverwaltung geschäftliche Verbindung nicht ein- gehen durfte. Im Gegentheil, ih glaube, wenn man der Sache ehr- lih auf den Grund geht, so kann man sagen, die Staatsregierung hatte alle Veranlassung mit den Leuten in eine geshäftliche Ver- bindung zu treten : einmal weil sie die Disponenten über den unter ihrem Grundstück lagernden Bernstein waren, den man sonst nit haben konnte, andererseits weil sie das nöthige Betriebskapital zur Verfügung hatten, und drittens, weil fie die gehörige Intelligenz hatten, um die Sache auszubeuten.

Meine Herren, dann hat der geehrte Herr Vorredner gesagt, die Aufsicht der Staatsverwaltung über die Geschäftsgebahrung von Stantien und Beer sei eine durhaus mangelhafte gewesen.

Meine Herren, die Sache beruht auf einem Privatvertrage; von einer Aufsicht über die Geschäftsgebahrung der Herren Stantien und Becker is und kann nach diesem Vertrage gar keine Rede sein. Die Staatsregierung hat nur das Recht und die Pflicht, dafür zu sorgen, daß dasjenige, was vertrags8mäßig die Herren Stantien und Becker als Pflicht übernommen haben, gehörig ausgeführt wird. Und das hat nah meiner Meinung die Staatsregierung gethan.

Dann hat der geehrte Herr Vorredner gesagt, die Staatsregierung habe alles, was die Herren Stantien und Becker gesagt haben, stets für rihtig angenommen. Jch muß ganz entschiedenen Widerspruch dagegen er- heben. Die Akten, auch die ausgetheilten Schreiben und deren Anlagen, die Berichte der Behörden erweisen auf das entschiedenste, daß nicht die Staatsregierung lediglih das als wahr angenommen hat, was Stantien und Becker gesagt haben, sondern daß sie in jedem einzelnen Falle über die thatsähliche Begründung jeder einzelnen Beschwerde die ein- gehendste Untersuhung hat anstellen lassen.

Nun, meine Herren, der Zweck, weshalb die landwirthschaftliche Verwaltung Jhnen gegenwärtig das ganze Material vorgelegt hat, ist ein doppelter gewesen.

Einmal erschien es mir nothwendig, durch eine Verhandlung, wie fie heute hier im Abgeordnetenhause gepflogen wird, die öffentliche Meinung aufzuklären, unrihtige Dinge zu berichtigen ; andererseits aber au, um hier in dieser Verhandlung die ganz bestimmte Er- flärung abzugeben, daß die landwirthschaftlihe Verwaltung alles auf- bieten wird, um festzustellen, ob die Behauptungen der Herren Stantien und Becker in dem Prozeßverfahren, daß hier russishe Zu- stände herrshen, daß durch Einwirkung auf Beamte Auszeihnungen zu bekommen seien, daß durch folche Einwirkung Verträge der günstigsten Art mit der Staatsregierung abzuschließen seien, irgend einen wahren, Kern enthalten. Js} letzteres der Fall, fo beabsichtige ih, auf das energischste dagegen vorzugehen. (Bravo! rets.) Andererseits aber beabsihtigt die Staatsregierung, wenn die Wahrheit dessen, was Herr Becker behauptet hat, nit erwiesen wird, mit der größten Nigorosität gegen Herrn Becker vorzu- gehen und alles dasjenige zu thun, was in der Hand der Verwaltung beziehungsweise der Gerichte liegt, um derartige unrihtige Bezichti- gungen der integren preußishen Beamten unseres ganzen Beamten- standes entsprehend zu ahnden, (Bravo! rechts.) Zu diesem Zwede, um diese Aufklärung hier im Hause abzugeben, is hauptsächlich die als Denkschrift bezeihnete Vorlage von mir gemacht, um auch Klar- heit über das zu verbreiten, was von der Verwaltung geschehen ift. Abschließend kann die Sache selbstverständlih ers behandelt werden, wenn ein endgültiges Gerichtserkenntniß vorliegt und wenn ein voll- ftändiger Einblick in die gerihtlichen Verhandlungen ermöglicht wird.

Zum Schluß, meine Herren, glaube ih, doch über eines {on jeßt meiner Befriedigung Ausdruck geben zu sollen und zu dürfen. Aus den Verhandlungen erster Instanz ist eines mit absoluter Klar- heit durch das allerdings noch nicht endgültig feststehende gerichtlihe Erkenntniß festgestellt, daß die Behauptungen des Herrn Westpfahl über Bestehlihkeit der Beamten, welche die Verhandlungen in der Bernsteinverwaltung geführt haben, nah jeder Richtung unerweisbar sind, daßkfie in leihtfertigfter Weise von. Herrn Westpfahl gemacht

sind. Meine Herren, es gebührt mir zwar nicht, an einem Erkenntniß, das in erster Instanz ergangen if, eine Kritik zu üben. Aber eine Aeußerung kann ih doch nit zurückhalten. Daß es sich um Wahrung berehtigter Interessen handeln kann, wenn man, um vielleicht seine Privatinteressen zu verfolgen, vielleiht auch um seiner Feindschaft gegen jemand Ausdruck zu geben, Beamte in der ehrenrührigften Weise angreift, Beschuldigungen gegen f\olhe Beamte erhebt, welche unerweisbar sind, das is mir persönlich unverständlich. (Sehr rihtig! rechts.) Ih gebe mich persönlich der Hoffnung hin, - daß nach dieser Richtung das Revisionserkenntniß diesen Ausspruch der ersten Instanz als zutreffend nicht anerkennen wird. (Bravo !)

Abg. von Riepenhausen (konf.): Ih spreche meine Befrie- aues bärüber aus, daß die Hn mae laat ors will. Die Denkschrift hat einen anderen Eindruck gemacht, als der Minister beabsichtigte. Die Presse hat die Denkschrift so hingestellt, als ob sie Alles zuçiebt, was an Beschuldigungen vorgebraht worden ift. Herr Krause hat das Verdienst, die Frage 1890 hon angeregt und die Mißstände und die Mittel zu ihrer Beseitigung vatatedt zu haben. Jch bin mit dem Minister nit einverstanden darin, daß er die Gebahrung des Herrn Becker als ein Bishen Progzenthum be- zeichnete. Wenn etwas von dem vor dem Gericht Bezeugten wahr ist, so ist das unendlih viel mehr als Proyenthum! SENO Be- \uldigungen darf das preußishe Beamtenthum mit seiner glänzenden Vergangenheit nicht ausgese i werden. Ein Gerichtserkenntniß, auch wenn es noch nicht rechtskrästig ist, ist immer höher in Anschlag zu bringen, als einzelne Zeugenaussagen. Es ist festgestellt, dah Derr Becker sich gerühmt hat, hohe Verbindungen zu haben und Beamte bestohen zu haben. Alle N vor dem Mann, der ih durch eigene Kraft Aa LE hat, aber es fragt si, ob diefer Fall hier wirklich vorliegt. Möge die Nrn den Beamtenstand vor solchen S s{chüßen, die gegen ihn hier erhoben sind. Den Beamten selbst is kein Vorwurf zu machen. Ein Postbeamter ist von einem Ausländer gröblih beshimpft; da muß man seitens der Regierung energisch eingreifen, um die Beamten ebenso zu s{chüten, wie es im Fall Stern in Kissingen geschehen ift.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Teyplaff: Der Abg. Krause hat eine Reihe von ganz unrichtigen O aufgestellt, er hätt ich erst die Beweise dafür verschaffen follen. Ünrichtig sind z. B. die Behauptungen bezüglich der Imitationsfabrik von Baer; dieselbe ist erst nah 1890 entstanden. Auch die Anzahl der Arbeiter von 2000 haben wir richtig angegeben. Die Zahl 1300 beruht auf der Beitragsberechnung für die Berufégenofsenshaften, wobei nur 300 Arbeitstage (fa jeden Arbeiter gerechnet werden. Herr Krause hatte keine Veranlassung, so wegwerfend über die Angaben von Re- gierungskommissaren zu sprechen.

Abg. Rickert (fr. Bgg.): Wenn der Minister von uns Zurüdck- haltung verlangt, sollte er und sein Kommissar diese nur selbst üben. Wir könnten die Sache au in einigen Monaten besprechen, im Oktober sind wir ja wieder hier, ja, das hat der Herr Finanz- Minister gesagt. Wir Alle haben Veranlassung, die Ehre des Beamtenstandes zu wahren. Das Gerichtserkenntniß im Wortlaut kennen wir noch nicht, aber die Zeugenausfagen sind do beschworen. Allerdings könnte die Revisionsinftanz die Sache in die erste Instanz zurückweisen, und ich will mir deshalb mein Urtheil vorbehalten, aber ich wundere mi 4 über das milde Urtheil des Ministers. Das wirthschaftlißhe Moment hätte doh mehr berücksihtigt werden follen. Redner verliest einen Bri der Firma Stellmacher u. Co. an ihn, worin diese sagt, daß au ihr von Stantien u. Becker der Rohbernstein zur Jmitationsfabrikation verweigert werde, um diese Fabrikation zu ruinieren, während die Firma Stantien u. Beer selbst Imitation fabriziere und Rohbernstein dazu in das Ausland verkaufe; die inländischen Jmitationsfabriken müßten ihre Arbeiter entlassen und seien bald ganz ruiniert. Die 600 000 A Einnahme von Stantien u. Beer für den Staat können niht ins Gewicht fallen dgenter dieser Ausübung des Monopols. Der Minister follte die Kündigung des Vertrags durch Stantien u. Becker annehmen und die Sae anders regeln.

stei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- ein:

Ich habe nur kurz mitzutheilen, daß die Eingabe, aus der Herr Abg. Rickert zitiert, dem Landwirthschaftlihen Ministerium bereits vorliegt und daß fie zunächst zur Berichterstattung an die Königliche Regierung zu Königsberg gesandt is, und ih werde Veranlassung nehmen, die Sache weiter zu verfolgen.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (konf.): Das Gerichts- erkenntniß ift noch nicht rechtskräftig; was im g vorgekommen ist, brauht darum noch nicht wahr zu sein. Die Beamten müssen allerdings vor Beleidigungen energisch ges{üht werden. Die wirth- schaftliche Frage muß mit großer Vorsicht behandelt werden, hier heißt es: audiatur et altera pars. Wir werden ge Frage in der nähsten Session in der R GONG eingehend prüfen können. Das Gerichtsurtheil ift für die wirthscaftlihe Frage nicht maßgebend. Die ethishe Seite der Angelegenheit muß entihleden klar geent werden, damit unsere Beamten ges{üßt werden.

d Dr. Krause (nl.): Die Angaben des T N

entsprehen niht den Thatsachen. Wenn auch das im Prozeß Gesagte noch ni jt wahr zu sein brauht, so p es doh zunächst fest. Durch ihre Filialen in Berlin in der Passage shädigt die Firma Stantien u. Becker die kleinen Drechsler, weil das Publikum glaubt, dort aus erfter Hand zu kaufen, was thatsählich nit der Fall ift, denn es werden dort auch Waaren verkauft, die nicht direkt von Stantien u. Becker herstammen. Die eidlihen Zeugenausfagen kann man doch als Grundlage seiner Beurtheilung nehmen. Der Minister legt den Aeußerungen Becker’s das Pa ewiht bei, weil Westphal den Becker beleidigt habe. Herr hal lehnt dies aber entshieden ab. Herr Westphal hätte allerdings Bernstein von Becker bekommen können, aber unter Dertrage euge, die eines ordentlihen Kauf- manns unwürdig waren. Daß ge iet Maßregeln gegen Beer unterblieben, \tärkt den Mann in seiner. Ausübung des Monopols. Veber die Persönlichkeit des Mannes hat das Gericht ein Urtheil gefällt, daß man thn parlamentarisch nicht bezeihnen fann. Er ift mit einem ungerefertiaten Woblwollen behandelt worden.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Teylaff erwidert nohmals, daß es nit die rihtige Art sei, Beamte auf Grund von Zeugenaus- L en anzugreifen, wenn das Gerichtsurtheil noch nicht feststehe.

batiade sei, daß Becker den Rohbernstein dort verweigere, wo er zur Jmitationsfabrikation verwandt werde. Er werde ih freuen, in der Een Session in der Kommission wciteres Material vorlegen zu nnen.

Damit schließt die Debatte, der Gegenstand ist erledigt.

Es folgt die Berathung von Petitionen.

Die Petition von Helene Lange und Marie Mellien in Berlin um Zulassung der Frauen zum Apothekerberuf wird der Regierung zur r diese B überwiesen, nahdem A ickdert er-

flärt hat, daß er diese Forderung für tigt halte, er aber von berweisung der zur Berü eberweisung Beit S Fsihtigung

einem Antrage auf

ghseden wo E me er unehmen könne, daß der [ erade 8 P En de Landwirthe Wiens u. Gen. in Brunau

EG D, ume La E Dea ungen des Jagdrechts

omm zur nun M Ah Ricktert, beantragt die Ueberweisung tecstüht wird u un eser niht gen un Abs ung des Gegenstandes von E E ä

Erledigung dieses wichtigen Gegenstandes wah b P agten Die seßung wird abgelehnt und Tee Mtbantras an-

genommen. Di um fas eitèn: er i Kreis Eteliturs DeCiT | n e sies enherder Deiehsckauung,