1896 / 146 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Aufgebots des Landw. Bezirks Deuß, Brandis 1., Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hamburg, Tesdorpf, Rittm. von der Kay. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, lezterem mit der Landw. Armee-Uniform, Hesse T., Sec. Lt. von der Kav.

. Aufgebots desselben Landw. Les Giese, Hauptm. von der

Inf. 2, Aufgebots des Landw. Bezirks 11 Barmen, mit der

dwehr - Armee - Uniform, Brunnemann, Rittmeister von der Kavallerie 1. Aufgebots des Landwehr - Bezirks Schwerin, mit der Landwehr - Armee - Uniform, der Abschied bewilligt. Langfeld, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wismar, Stockmann, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Kiel, leßterem mit der Landw. Armee - Uniform, offmann, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks nabrück, mit der Landw. Armee-Uniform, Welter, Rittm. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hannover, mit seiner bisherigen Uniform, v. Holy-Ponienciß, Rittm. von der Kav. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, mit der Armee - Uniform, eddies, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Be- rks, v. Unger, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. WBezirks I Braunschweig, An acker, Pr. Lt. von der Inf. 1. Auf- gebots des Landw. Bezirks Wiesbaden, leßterem mit der Landw. Armee- Uniform, Dalmer, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Fürbringer, Pr. Lt. von der Inf. 1. Tages des Landw. Bezirks Weimar, Plat, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Mainz, Burger, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Offenburg, Wellensiek, 48 Lt. vom Train 2. Aufgebots des Landw. Bezirks ann- heim, Daudt, Sec. Lt. von der Feld - Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Meß, Rodegra gen. Vieter, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Danzig, leßterem mit der Landw. Armee-Uniform, Thomas, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots, Koldewey, Sec. Lt. von der Juf. 2. Aufgebots, desselben Landw. Bezirks, Hempfing, Hauptm. von der Res. des Hess. Jäger-Bats. Nr. 11, Zehe, Sec. Lt. von der Fuß-Art. 2, Aufgebots des Landw. Bezirks Sprottau, Scheuer, Hauptm. von der Res. des Rhein. Pion. Bats. Nr. 8, leßterem mit seiner bisherigen Uniform, Höpken, Pr. Lt. von den Pionieren 2. Auf- gebots des Landw. Bezirks Aurich, Lustig, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. von Steinmeß (Westfäl.) Nr. 37, mit Pension, der Abschied bewilligt. Militär-Justizbeamte. Dur Allerhöchste Bestallungen. 28. Mai. Koch, Gerichts-Afffefsor, zum Auditeur ernannt. H. Juni. Menz, Justiz-Rath, Div. Auditeur bei der 20. Div., zum Ober- und Korps-Auditeur ernannt. Durch Verfügung des General-Auditeurs der Armee. i. Koch, Garn. Auditeur, die Garn. Auditeurstelle zu Küstrin

übertragen. :

11. Juni. Ment, Ober- und Korps-Auditeur, vom 1. Juli d. I. die Korps-Auditeurstelle beim X. Armee-Korps übertragen. Bormann, Justiz-Rath, Div. Auditeur, von der 6. zur 20. Div., Wagner, Garn. Auditeur zu Thorn, als Div. Auditeur zur 6. Div.,

beide zum 1. Juli d. J., verseßt.

Kaiserliche Marine.

Offiziere 2c. Ernennungen, Beförderungen, Ver- seßungen. Neues Palais, 15. Juni. Paudcke, Kapitän-Lt., zum Korv. Kapitän, Czech, Lt. zur See, zum Kapitän-Lt., Frhr. v. Müffling, Schulte (Friedrih), Maurer, Unter-Lts. zur See, zu Lts, zur See, befördert. Harms, Korv. Kapitän, unter Ent- bindung von der Stellung als Direktor der Torpedowerkstatt zu Friedrihsort, zur Dienfileistung beim Reichs - Marineamt kom- mandiert. Saß, Kapitän - Lieutenant, unter Entbindung von der Stellung als Assistent bei der Corpedowerkstatt zu Friedrih8ort, mit der Bertretung des fehlenden Direktors dieser Werkstatt beauftragt. Jacobson, Kapitän-Lt., zum Assist. bei der Dolega, Maschinen- Unter-Ingen., zum Maschinen-Ingen. befördert. Dahl, überzähl. Moaschinen-Unter-Ingen., rückt mit dem 1. Juli d. J. in eine ofene Etatss\telle ein und erhält ein Patent seiner Charge unmittelbar hinter dem Maschinen-Unter-Ingen. Voigt. Deinat, Hoffmann, Vize-Steuerleute der Nes. im Landw. Bezirk Königsberg bezw. Stettin, zu Unter-Lts. zur See der Nes. des Seeoffizier-Korps, Krause, Piper, Kadetten der Res., zu Seekadetten der Nes, befördert.

Abschiedsbewilligungen. Neues Palais, 15. Juni. Graf v. Bernstorff, Kapitän-Lt., mit der geseßlichen Pension nebst Auésicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, unter gleichzeitiger Verleihung des Charakters als Korv. Kapitän, der Abschied bewilligt. Scchrödev (Martin), Livonius, Seekadetten, behufs Uebertritts zur Armee, aus dem Marinedtenst, Groschuff, Seekadett, zur Res. der Marine, entlassen.

Kaiserlihe Schußtkruppe für Deutsch-Ostafrika.

Neues Palais, 15. Juni. Nachtigall, Pr. Lt. a. D., Böhmer, Sec. Lt. a. D., {heiden mit dem 3. Juli d. I. aus.

Torpedowerkstatt E ernannt.

Deutscher Reichstag.

109. Sitzung vom 19. Juni 1896, 11 Uhr.

Auf der Piecung steht die zweite Berathung des

en eseßbucchs. eber den Anfang der Sißung wurde in der gestrigen

Nummer d. Bl. berichtet.

Auf die Anfrage des Abg. Dr. Rintelen (Zentr.) er- widert der :

Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. von

Boetticher:

Meine Herren ! Der Herr Reichskanzler hält im Verein mit den verbündeten Regierungen an der Hoffnung und an dem Vertrauen fest, daß es gelingen werde, noch in der gegenwärtigen Tagung das Bürgerliche Geseßbuh zur Verabschiedung zu bringen. (Bravo! bei den Nationalliberalen und in der Mitte.) Wir werden in diesem Vertrauen und dieser Hoffnung niht erschüttert durh die Wahr- nehmung, daß in den leßten Tagen die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses zu wünschen übrig gelassen hat, und wir glauben, daß es nur des Ausspruchs des dringenden Wunsches der Regierungen, der sih au deckt mit dem Wunsche eines großen Theils der Mitglieder dieses Hauses, bedürfen wird, um diejenigen Mitglieder, die si bisher von der Berathung fern gehalten haben, dazu zu führen, daß sie eifriger als bisher an den Berathungen des Hauses sih betheiligen.

Was die Frage des Herrn Abg. Rintelen anbelangt, so liegt es in der Absicht des Herrn Neichskanzlers, in der Vorausseßung, daß das Bürgerlihe Geseßbuch in continenti verabschiedet wird, Seiner Majestät dem Kaiser vorzuschlagen, daß demnächst der Reichstag vertagt werden möge, damit die Arbeiten, die die Kommission für die Vorberathung der Strafprozeßordnungsnovelle eifrig und gewissenhaft gefördert hat, niht verloren gehen. Ich kann also unter dieser Vorausseßung den Herrn Vorredner über seine Besorgnisse, die er etwa hatte, beruhigen. (Bravo ! bei den National- liberalen und in der Mitte.)

Abg. Richter (fr. Volksp.): Ih beantrage, die Berathung des Bürgerlichen Geseßbuhs von der Tagesordnung abzuseßen, und werde eventuell denselben Antrag in den nachfolgenden Sihungen stellen.

ch halte es nit für angemessen für den Ee und nicht ent- prehend der Bedeutung des Bürgerlichen Geseßbuchs, in die Berathung noch in diesem Hochsommer einzutreten, Die Gründe für meinen Antrag

liegen in dén äußeren Verbältnissen, in der vorgeschrittenen Jahreszeit, in Ler Temperatur, welche die parlamentarishen Verhandlungen erheblich ershweren, in der langen Sißzungéperiode. Wir find jeßt in das weite Hundert der Aen en eingetreten und haben kaum einen pungsfreien Tag gehabt; wir gaben die chwersten Geseße gerade in dieser Session zu erledian gehabt, Wir treten jept in die Jahres- eit, in der es au bei bürgerliden Buen herkêmmlich ist, Er- olung zu suchen. Wie {wer es ist, den Ppeihatag beshlußfähig zu erhalten, haben die leßten Tage dargethan, obgleih von den Parteien, welche das Zustandekommen des Gesetz uchs wünschen, notorisch alles gesehen ift, um ihre Freunde im Neichs- tag erscheinen zu lassen. Die Schwierigkeit der Situation erhellt auch aus den Aeußerungen des Herrn Präsidenten über die Urlaubs- esuhe und aus dem besonderen Appell des Staatssekretärs von Boetticher an die Mitglieder. Jn einer \solhen Situation befinden wir uns gegenüber der Berathung eines Geseßes, welches über 2000 Paragraphen umfaßt, und darunter ein ganzes Bündel von Materien, welhe das Haus in einer Reihe von Sißungen beschäftigen würden, so. das Vereinsgeseß, der ienst- vertrag, der Wildschadenersaß, die vermögensrechtlihe Stellung der Frau, das Ehereht und das Ehescheidungsreht der Frau. Wenn nun auch eine Gene Mehrheit im ause vorhanden wäre, die das Gesetz zu stande bringen wollte, wie es in der Kommission beschlossen is es ift dies aber niht der Fall so müßte doch der Minderheit Naum gegeben werden, Ce Lte Ansichten aus- zusprehen und in Form von Anträgen zur Abstimmung zu bringen. Das liegt auch im Interesse der Allgemeinheit, niht bloß der Minderheit. Es liegen bereits weit über 100 Abänderungs- anträge vor. Je knapper sich nun die Präsenz heraus- stellt, um fo zufälliger werden dadur die Entscheidungen da, wo die Ansichten auseinander gehen. Es wird sich mehr und mehr eine summarishe Behandlung herausf\tellen. Es wird von der Arbeit, die bisher geleistet ist, nihts verloren gehen; denn die Session wird ja nicht geschlossen, sondern vertagt werden. Wenn wir fonst bis in den Juli tagten, so geschah es nur, wenn ein Interesse vorhanden war, daß ein Gesey alsbald in Kraft treten follte. Ein solches liegt hier niht vor. Das Geseg soll ja erst 1900 in Kraft treten, und da wird eine Verzögerung von fünf Monaten in der Berathung nichts ausmachen. Bis jeßt ist der Entwurf nur in engeren juristishen Kreisen, aber noch nicht hinreihend in der Oeffentlichkeit behandelt. Es wird gemunkelt, daß eine volitishe Situation ein- treten könnte, welde das Geseh gefährden könnte. Nach- dem die Arbeit einmal f\oweit gediehen is, kann ich mir keine politishe Situation, keinen Ministerwechsel denken, der auf das ustandekommen nachtheilig einwirken könnte. Nachdem die Arbeit einmal so weit gediehen i}, kann ich mir keine politishe Situation, keinen Ministerwehsel denken ,- der auf das ustandekommen nachtheilig einwirken könnte. Wie das Geseybuch auch gestaltet wird, es wird manches ändern an hergebrahten Gewohnheiten und es wird manhe Unzufriedenheit anfangs hervorrufen, bis sih die Bevölkerung gdaran gewöhnt hat. Je mehr ohnehin die Einführung des Geseuzbuhs auf Schwierig- keiten stoßen wird, umsomehr sollte man alles vermeiden, was den Anschein erwecken könnte, als wenn das Geseßbuch dur Ueber- aua zu stande gebracht worden fei. Abg. Dr. Lieber (Zentr.): Ganz im Gegensaß zum Vorredner {lage ih vor, mit aller Ruhe und Besonnenheit in die Berathung einzutreten. Meine politishen Freunde stehen einstimmig hinter diesem Vorschlage, und zwar aus Rücksicht auf den baldigen Abschluß des großen nationalen Werks mit allen feinen Folgeeinrihtungen vor dem Ablauf dieses Jahrhunderts und vor dem Erlöschen des Man- dats dieses Reichstags. Wenn das Bürgerlile Geseßbuh schon jeßt verabschiedet wird, können im nähsten Winter das Handelsgesetz, das Geseg über die Zwangévollstreckung und über die Grundbuchordnung erledigt werden. Fur eine folgende Tagung würde die Zivilprozeß- und die Konkursordnung und das Geseg zum Schuße der Pfandbriefinhaber folgen. Ih will gar- niht erinnern an das Versicherungsgeseß und das Gesey über das Verlagsreht. Darüber werden wir doch wohl klar sein, daß es im Interesse einer sahlichen kongruenten Erledigung dieser Dinge liegt, daß möglichst ein und derselbe Reichstag darüber befindet, Wenn die Dinge so liegen, fo bleibt in der That kaum etwas Anderes übrig als mit Hintanseßung aller Sonderrücksichten jeßt das Bürger- lihe Geseßbuh zu verabshieden und in den zwei Wintertagungen, die uns noch vergönnt sein werden, die genannten ige lexe oder die wesentlichsten derselben zu erledigen. Meine politishen Freunde betraten es mit mir als eine der ehrenvollsten Aufgaben, die jemals einem Deutschen Reichstag haben beschieden werden können und jemals wieder an ihn herantreten werden, die Einheitlihkeit des Bürger- rets, nach welcher die Nation nicht erst seit Errichtung des Deutschen Reichs, sondern schon lange vorher begeh1t hat, endlih zum Abschluß zu bringen. Wir weisen jede Verantwortung von uns hinweg, die die- jenigen treffen fönnte, die diesen Reichstag als unfähigerscheinen lassen, diese große Aufgabe zu erfüllen. Diesem Reichstag is, dank der Ent- widckelungzder Dinge, diefe Aufgabe zugefallen ; er steht vor der Frage, ob er im stande ist, sie seinerseits zu lösen. Die Bedenken in Bezug auf die Jahreszeit und die Temperatur, auf die angestrengte Sitzungs- pie sind nicht Hur Bageno gewesen gegenüber sehr viel geringeren ufgaben, welchen sih der Reichstag früher widerspruhslos unterzogen hat. Die Differenzpunkte, welche zur Erörterung im Plenum übrig geblieben sind, find gering an Zahl und können auch im gegen- wärtigen Augenblick in aller Ruhe, sachlich und gründlih erörtert und zum Abschluß gebracht werden. Daß der Reichstag im Herbst alle einzelnen Paragraphen durchberathen würde, daran denkt niemand ; es würden au im Herbst nur die wenigen Differenzpunkte erörtert werden. Gegenüber den Erscheinungen der leßten Tage befin- den wir uns in einer üblen Lage. Es i ein öffent- lies Geheimniß und darf auch öffentlich ausgesprochen werden: Dank der Gewohnheit der Reichstagsmitglieder, die immer mehr um sich greift, werden die Beschlüsse nicht von einem beschlußfähigen Hause gefaßt. Es ist durch das Bureau festgestellt worden, daß unter dem Antrag auf namentliche Abstimmung eine ganze Anzahl von eisnaeo und sozialdemokratishen Abgeordneten ers Namen Redner verliest) gestanden haben, welhe an der Ab- timmung nicht theilgenommen haben. Wer eine namentlihe Abstim- mung unterstüßt, hat die Ehrenpflicht, daran theilzunehmen, oder \ich ausdrüdcklich der Abstimmung zu enthalten. Gegen folhe Machenschaften die E des Reichstags herzustellen, das wird eine Krast- probe sein für dic dem Zustandekommen des Geseßbuchs freundlichen Parteien. Lassen Sie auszählen: ih hoffe, daß nah jeder Auszählung die Zahl der anwesenden Mitglieder sih vermehren wird. i Abg. Freiherr von Manteuffel (d. konf.): Ich stimme mit dem Vorredner darin überein, daß wir eine ehrenvolle Aufgabe haben mit der Berathung des Geseßbuhs. Aber ob diese Ehre dadur verliert, daß wir das Geseßbuch statt im Juni oder Juli im No- vember oder Dezember berathen, das ist mir doh zweifelhaft. Der Reichstag erscheint mir dadurch niht unfähig, daß er die Aufgabe nicht jet, sondern im A anden löst. Schließt die Regierung die Session, dann trifft sie die Verantwortung, wenn die bisher geleisteten Arbeiten verloren gehen. Der größte Theil meiner lem et wird dem Antrag des Herrn Richter auf Abseßung von der Tagesordnung Folge geben. Wir wollen die Aenderungen, die wir wünschen, niht von Zufalls- majoritäten abhängig mahen, Wir sind durhaus niht gewillt , eine Obstruktionspolitik ¡u treiben und durch ae euies Fernbleiben die Sitzungen zu hintertreiben. Nah Möglichkeit werden wir zur Stelle fein. Ich habe nur die Befürchtung, daß es uns nihts nützen wird, daß wir Lee sind, daß unsere Arbeit erfolglos sein wird. Aber ih spreche die Hoffnung aus, daß zum Ende niht der Schluß, son- dern die Vertagung erfolgt. Warum das r Mitta Geseßbuch nicht im Herbst zu stande kommen 2 ist mir ein Räthsel, bg. Dr. von Bennigsen (nl.): Als vas Bürgerliche Geset- buch vorgelegt wurde, war die Meinung verbreitet, daß eb Us scin würde, ein solhes Werk ebenso zu behandeln wie geseßgeberische Werke geringerer Art. Man meinte, wenn man es nit on bloc annehmen wolle, müsse man sih darauf beshränken, nur die wichtigeren

Bestimmungen einer Erörterung zu unterziehen. Wir haben ein Mehreres gethan, Wir haben eine Kommission mit der Dur, arbeitung der Vorlage betraut, vier Monate hat diese Kommission mit Hingabe der Aue sih gewidmet, Jm wesentlichen ist das Werk aus der Kommission, unwesentliche ues abgerechnet, so hervorgegangen, wie es dem Reichstag vorgelegt wurde. re Richter meint, die sorg tiae Prüfung solle jeßt- erst beginnen! Sie hat seit 20 Jahren stattgefunden in ganz Deutschland, von allen irgendwie dazu berufenen Kreisen. as Urtheil der berufensten

änner ist das gewesen, daß das Ergebniß der 20 jährigen Arbeit wohl als Gefeß eingeführt werden könne. Wenn das Geseg so behandelt werden würde, wie Herr Richter es wünscht, dann würde ein s{lechtes Urtheil auf die Volksvertretung zurüfallen, Ein großes Parlament würde bei einer folchen Thätigkeit hej einer so wichtigen Aufgabe versagen. Solche großen Aufgaben sind von anderen Staaten gelöst worden, zum theil freilich ohne Be, hinderung dur die Parlamente. In Sachsen und Baden hat man folhe Aufgaben auch gelöst. Sollten jeßt nah einer Arbeit von vier Monaten Schwierigkeiten erhoben werden, so laufen wir Gefahr, daß das Werk nicht beendet wird.

Abg. Singer (Soz.): Meine Freunde und ih werden aus rein \sahlichen Gründen für den Antrag Richter stimmen. Das Zustande, Tommen des Bürgerlichen Geseßbuhs zu hindern, haben wir keine Veranlassung, wir wollen auch keinerlei Obstruktion treiben. Aber wix haben von vornherein die Meinung gehabt, daß wir alle parlamen- tarishen Mittel anwenden müssen, um eine Ueberhastung zu verhindern. Wir werden es uns nihcht nehmen lassen, diejenigen Bestimmungen des Geseßes, welhe wir für wichtig halten, durh nüamentliche Ab, stimmungen feststellen zu lassen. Die Verantwortung dafür, wenn dabei die Beschlußunfähigkeit sich herausstellt, fällt den Parteien zu, welche ihre Mitglieder niht hier halten können. Daß namentliche Abstimmungen beantragt sind auch von Mitgliedern, die im Moment niht anwesend sind, ist auch früher seitens anderer Parteien vors- ekommen. Die Fraktionen haben das Recht, geshlossen namentliche

bstimmungen über wichtige materielle Fragen zu beantragen. Sachliche Gründe sprechen für das Verlangen der verbündeten Regierungen nicht, Ebenso gut, wie im Juni und Juli, kann die Berathung im Oktober und November stattfinden. Haben die Juristen zwanzig Jahre zur Vorbereitung gebraucht, dann ift es unrichtig, dem Reichstage zuzumuthen, die Sache in einigen Wochen durhzupeitschen. Die Netchstagsmitglieder haben ihren Verpflihtungen voll genügt, wenn sie aht Monate am Playe gewesen sind. Die Verpflichtung der Abgeordneten hat doch \ch{ließlich auch eine Grenze und die Üeber- schreitung kann do nur gefordert werden, wenn fonst ein Schaden entsteht. Ein solher Schaden ist aber nicht möglich. Die Regierung hat ja die Möglichkeit, die Session hon zum Oktober einzuberufen, damit der Reichstag vor Weihnachten das Bürgerliche Geseßbuch er- ledigen kann. Der Abg. von Bennigsen meint, daß alle Kreise bei der Vorberathung betheiligt gewesen sind. Es sind nur Juristen ge- wesen, die bis jeßt betheiligt waren. Es sind außerdem ein paar Mitglieder der Industrie und Hochfinanz zugezogen, aber die große Masse der Arbeiter war nicht vertreten. Aber was die Herren ver- meiden wollen, die Einmischung des Volks, das wünschen wir dringend. Wir wollen, daß die Geseßgebung, wenn auh niht von der Zu- stimmung, so doch von dem Verständniß des Volks getragen werden joll. Wir haben doch keine Eile, wenn das Geseßbuch im Jahre 1900 in Kraft treten soll. Wir haben nichts dagegen, daß dieser Reichstag die Sache erledigt. Ich stehe unter dem Eindruck, als ob es eine gewaltsame Anspannung ist, die Berathung durchzudrüen. Man sollte doch gegenüber tem Wunsche ciner großen Minderheit des Hauses die Berathungen lieber vertagen. Von einer Einstimmig- keit war vor einigen Tagen im Zentrum noch keine Nede. An den praktischen Gründen der nihtgenügenden Beseßung des Hauses werden wir mit der Berathung scheitern.

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. von Boetticher:

Es sei mir gestattet, meine Herren, einige Worte auf die lebten Ausführungen des Herrn Vorredners zu erwidern. Ich habe meine erste Bemerkung angeknüpft an die Anfrage“ des Herrn Abg. Rintelen, ob es in der Absicht liege, die Kommissionsarbeiten über die Justiznovelle dadurh auch ferner fruchtbar zu erhalten, daß der Reichstag vertagt wird; und ih habe der Wahrheit entsprehend und entsprehend den Erwägungen, die im Schoße der Regierung angestellt find, mittheilen können, daß es in der Absicht des Herrn Reichskanzlers liegt, für den Fall des Zustandekommens des Bürgerlichen Geseßz- bus Seiner Majestät dem Kaiser, welhem nah Artikel 12 der Verfassung die Vertagung des Reichstags zusteht, den Vorschlag zu machen, daß der Reichstag vertagt werden möge. Jch habe bei dieser Gelegenheit ausgesprochen, daß es allerdings der dringende Wunsch des Herrn Reichskanzlers und der verbündeten Regierungen sei, das große nationale Werk, welches Ihnen augenblicklich vorliegt, noch in dieser Session und ohne Unterbrehung zur Verabschiedung zu bringen. Wie der Herr Vorredner dazu kommt, mir dar- aus, daß ich diese rein sachgemäße Mittheilung gemaht habe, einen Vorwurf zu machen, mir unterzuschieben, ih hätte einen Zwang auf den Reichstag ausüben wollen, das ift mir in der That ganz unverständlich. Meine Herren, das weiß ih sehr wohl, ebenso gut wie der Herr Vorredner, daß ein folcher Zwang außerordentlich wenig verfangen würde: wenn die Herren Neichstagsmitglieder nicht zur Stelle sein wollen, dann werden sie auch auf eine solhe Aufforde- rung der Regierung hin nicht erscheinen. Ich habe nur sagen wollen, welches der Standpunkt der Regierungen ist, daß sie nämlih wünschen, das Gesetz zu stande zu bringen, und ih habe damit die Hoffnung verknüpft, daß der Ausdruck dieses Wunsches auch die bisher säumigen Mitglieder des Reichstags dazu veranlassen werde, zu seiner Erfüllung mitzuhelfen.

Und nun, meine Herren, is|st denn das eine so unberechtigte Forderung der Regierung, wenn sie dem Neichstag ans Herz legt, jeßt noch in die Berathung des Bürgerlichen Gesegbuhs einzutreten ? Vergessen denn die Herren, daß unsere gegenwärtige Reichstagssession später angefangen hat als die früheren? (Zuruf.) Das „Warum“ braucht man heute niht mehr zu untersuchen, heute kommt es einfa auf die Frage an: ift die Zumuthung an den Reichstag, das Bürgerliche Geseßbuh zu verabshieden, um deswillen eine unberechtigte, weil der Neichstag s{hon länger und intensiver belastet gewesen ist als früher? und diese Frage muß verneint werden. Der Reichstag ist später zusammen- getreten und frühere. Reichstagssessionen ja, ih glaube, es giebt nicht viele, die früher geshlossen worden sind, sind bis in den Juli hinein ausgedehnt worden, und niemand ist es eingefallen, das zu beklagen und am 19. Juni schon zu erklären: es ist für uns absolut unmöglih, bis în den Juli hinein zu tagen Meine Herren, ih erinnere nur an die Session, in der wir den Zolltarif berathen haben, im Jahre 1879; da haben wir bis Mitte Juli hinein gesessen, und es is niemand eingefallen, das für einen unmöglihen Zustand zu erklären.

Nun kehrt aber der Herr Abg. Singer die Beweislast voll- ständig um. Er übersieht, daß es sich um eine Vorlage der ver- bündeten Regierungen handelt, und daß der Reichstag verfafsungb- mäßig die Aufgabe hat, diese Vorlage seiner Berathung zu unter

ziehen. Wenn nun der Reichstag \ih dieser Aufgabe zu entziehen

wünscht, fo ift es seine Sache, die Gründe: beizubringen, die dagegen sprehzn, daß diese Vorlage in continenti erledigt wird, nit aber Sache der verbündeten Regierungen, den Nachweis zu führen, daß sie erledigt werden muß; nun frage ich, wo \ind denn die sachlichen Gründe des Herrn Aba. Singer ? Zunächst die Wärme! Ja, meine

ren, dem gegenüber behaupte ih, es giebt faum in Deutschland einen fühleren Ort als diefen Saal. (Sehr richtig! Große Heiterkeit.)

Sodann sagt man, man wird die Sache im Herbst, wenn wir wieder zusammentreten, sehr viel gründlicher behandeln können als jeyt, Das bestreite ih. Jeyt im unmittelbaren Anschluß an die Kommissionsverhandlungen, wo wenigstens bei den Mitgliedern der Kommission die Erinnerung an das, was in den Kommissionssitzungen verhandelt worden ist, noch eine rege und lebhafte ift, ist es viel eher möglich, sahlich und gründlich die Vorlage zu diskutieren, als wenn 5, 6 Monate darüber hingegangen find und nun ein ganz neues Studium yorgenommen werden muß. (Sehr richtig! aus der Mitte.)

Nun sagt man weiter, man habe keine Zeit gehabt, sih mit seinen Wählern in Verbindung zu seßen; die Kreise der Bevölkerung, die an dem Zustandekommen des Bürgerlichen Geseßbuhs ein wesert- lies Interesse nehmen, sind noch gärniht zu Worte gekommen. So? Der Herr Abg. von Bennigsen hat {hon meines Erachtens mit großem Recht darauf hingewiesen, daß unmittelbar nah jeder Sizßung der Kommission, sowohl der ersten, wie der zweiten, zur Herstellung des Bürgerlichen Geseybuchs, die Beschlüsse der Kommission veröffentlicht worden sind, so daß jedermann im deutschen Volke Veranlassung und Gelegenheit gehabt hat, fih darüber flar zu werden, wie er zu diesen Beschlüssen sich stellen will. (Sehr richtig! aus der Mitte.) Es ist aber naturgemäß viel eher möglich gewefen, die Grundsäye, die in diesen Beschlüssen zum Ausdruck gebracht sind, im einzelnen der Kritik und Anfechtung zu unterziehen, als jeßt, wo man einem Geseßbuh gegenübersteht, das 2400 Paragraphen hat und das in öffentlihen Ver- sammlungen vollständig durhzusprehen zu den Unmöglichkeiten gehört. (Sehr wahr! in der Mitte.) Also ich frage den Herrn Abg, Singer: wo sind die sahlihen Gründe? Bis jegt ift mir weiter nihts klar geworden als wie die Wärme, und in dieser Beziehung hat der Himmel ja au son heute ein Einsehen gehabt, und uns einen bewölkten Himmel bescheert. (Heiterkeit.) Es ist nicht ausgeschlossen, daß es kühler werden und damit die Arbeitslust zur Her- stellung dieses Werkes eine regere werden wird.

Nun hat der Herr Abg. Freiherr von Manteuffel ich muß diesem meinen verehrten Freunde auch noch eine Bemerkung machen von den artigen Reichstagskindern gesprochen, denen, wenn sie dieses Bürgerliche Geseybuh zu stande gebraht haben, die Wohlthat der Vertagung zu theil werden foll. Ja, es \cheint so, als ob das als eine Wohlthat angesehen wird. (Zuruf.) Für mich ist es die Vertagung niht. Jch habe darüber gar nicht gesprochen, was werden wird, wenn das Bürgerliche Geseßbuh nicht zu stande kommt, ob dann Schluß oder Vertagung des Reichstags eintreten wird. Jch habe einfach aus dem Grunde nicht darüber sprehen können, weil in dieser Beziehung auch von seiten des Herrn Reichskanzlers ein Entshluß noh nicht gefaßt is, und gar nicht zu übersehen is, welche Aufnahme ein eventueller Beshluß bei Seiner Majestät dem Kaiser finden wird.

Also, meine Herren, was ih gesagt habe, war vollständig er- s{öpfend, Es ist die Absiht des Herrn Reichskanzlers, wenn das Bürgerliche Geseßbuch verabschiedet wird, eine Vertagung zu empfehlen. Was geschieht, wenn es nicht zu stande kommt, weiß ich in diesem Augenblicke nit; das bleibt abzuwarten. Aber das möchte ih do sagen, daß ih die Argumentation des Herrn Abg. Singer durhaus nicht als zutreffend ansehen kann, wonach die Regierung, auch wenn das Bürgerlihe Geseßbuch niht zu stande kommt, eine Vertagung des Reichstags eintreten zu lassen ge- nöthigt wäre. Meine Herren, wenn das Bürgerliche Gescßbuch in der Gestalt, in der es jeyt aus den Berathungen Jhrer Kommission hervorgegangen ist, dem Reichstag, nachdem er jest ges{lossen sein wird, bei seinem erneuten Zusammentritt vorgelegt würde, so würde ja eigentlich gar keine Nöthigung vorliegen, noch einmal eine Kommissionsberathung eintreten zu lassen, es würde vielmehr soglei die zweite Lesung im Plenum erfolgen können. (Sehr rihtig! in der Mitte; Zuruf.) Gewiß; ih weiß sehr wohl, daß es dem Hause allein zusteht, darüber zu beschließen, ob es eine Kom- missionsberathung wünscht oder nicht. Aber man wird mir das Eine ¡ugeben, daß, wenn dieselbe Vorlage, die jeßt Ihre Kommission ge- macht hat, im November oder Dezember dem Reichstag als neue Vorlage zugeht, dann ein innerer sachlicher Grund nit besteht, eine Kommissionsberathung von neuem vorzunehmen. Also, meine Herren, was geschehen wird, das kann ih in diesem Augenblick nicht sagen; den Wunsch aber kann ih nur wiederholen, daß es dem Reichs- tag gefallen möge, noch im Jubeljahre des Reichs au dieses große vaterländishe Werk zum Abschluß zu bringen. (Bravo! rets, in der Mitte und bei den Nationalliberalen.)

Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Jede Partei, i C Ï jedes Mitg ied vi Hauses weiß E A d S A2 K bew E bu stellt. Jch beshränke mih daher darauf zu erklären , daß meine Freunde gent sind, das Geseßbuch jeßt noch zu erledigen und nicht v veg erbst zu verta en. Wir find gewillt, das s{hwere Opfer zu

gen und bis in den Juli hier zusammenzubleiben. Das Opfer ist kein kleines ; unsere Arbeiten beschränken \sih nicht bloß auf diesen

Saal, Aber wir wollen troßdem die Vorlage mögli \chnell er- edigen und werden gegen den Antrag Richter stimmen.

Abg. NRickert (fr. Vgg.): Ich habe son bei der ersten Be- bun mih im Austrage meiner Freunde für die ununterbrochene G ung des Bürgerlichen Geseßbuchs ausgesprochen. Alle Be- lferungsflassen, alle Korporationen haben eingehend aus- ge! tocen j die Sache ist durchaus spruchreif. Ist denn der Reichstag be t ziemlich stark beseßt ? Wenn man feden Tag die Beschlußfähigkeit lelhi gelt ja, nennen Sie mir doch ein Parlament, welhes immer î lußfähig je In Paris tagen die Abgeordneten wegen der Zucker- tbei aben durchaus nit die Neigung, die Vorlage durch- peitshen und die Minderheit zu vergewaltigen. L 9. von Dziembowski (Pole) erklärt Le daß sie gegen den Antrag Richter stimmen würden, weil ch niht in den Verdaht kommen wollten, dem Bürgerlichen Geset- dure chwierigkeiten zu bereiten, und weil sie verhindern wollten, daß L y die Vertagung des Bürgerlichen Geseßbuhs die Justiznovelle aus L Dintergrund gedrängt werde. Die Polen seßten dabei vor- Bie paß e nicht durch Schlußanträge u. |. w. gehindert würden, 4dweihende Meinung vorzutragen. g. Hreiherr von Hodenberg (b. k. F.) erklärt seine Justin, 9 zum Antrage Richter. Die Juristen mögen den Wunsch ihre Arbeit bald gekrönt zu sehen; aber das Bürgerliche va sei k endium für Juristen; es solle vom Volke

ein Ko ndet werden, eshalb müsse Widerspruch erhoben werden

namens seiner

egen eine Ueberhastung der Berathung. Im Herbst könne ja der ‘eichstag zeitig berufen werden, um die Arbeit in Ruhe zu vollenden. ür die Vertagung der Berathung des Bürgerlichen Geseßbuchs preche die Meinung des Reichskanzlers Fürsten Bismarck. Die Ver- antwortung für die Hinausshiebung der Berathung würden des Redners Freunde gern tragen.

, Abg. Spahn (Zentr.): Meine Freunde haben durchaus keine Neigung, irgend Iemandem das Wort abzuschneiden. muß be- streiten, daß Mitglieder meinec Partei namentliche Abstimmung beantragt haben, ohne anwesend zu sein. Die Sozialdemokraten find mit ihren Anträgen vollständig fertig; es liegt alfo für sie gar kein Grund vor, die Berathung hinauszuschieben. Wenn wir nicht legt fondern erst im Herbst das Bürgerliche Geseßbuch erledigen, dan wird auch erst im Mh die Grundlage geschaffen für die Revision des Handelsgeseßbuhs, und diese kann in der nächsten Session nicht mehr vorgelegt werden.

Abg. Dr. Vi elh aben (Reform-P.): Meine perfönliche Stellung babe id dargelegt, als ich aus der Kommission ausshied. Meine Prgute theilen meine Gründe durchaus. Diejenigen, welche für die chleunige Durchberathung gesprohen haben, haben immer nur die Resignation betont, die fie geüdt haben. Aber diese is klein gegen- über der Resignation, die id das deutsche Volk auferlegen muß, in- dem es sih dem neuen Geseßbuh anbequemen muß. Wenn die Vorlage durchgedrückt wird, dann wird sie vom Volke mit Mißmuth aufgenommen werden. Der Abg. Lieber hat den Parteien eine Strafpredigt gehalten über die Nihtanwesenbeit von Mitgliedern, die aber an eine falshe Adresse gerichtet war. Ich sehe im Zentrum jeßt Herren, die ih gar niht kenne, die während der ganzen Session noh nicht hier gewesen sind. Das Zentrum kommt mit ganz neuen Kräften. Viermal hat der Reichstag gezeigt, daß er über die ganze kleine Vorlage zur Gewerbeordnung niht abstimmen kann, und diesem Reichstag traut man die Kraft zu, noch jeßt das Bürgerliche Geseßbuch durchzubringen!

Abg. Haußmann (d. Volksp.): Auch ich halte es für eine ehren- volle Aufgabe, das Bürgerliche Geseybuch fertigzustellen. Aber i glaube nicht, daß das leßt möglih sein wird. Seit einer Woche find die Kommissionsberichte vertheilt, die mehr als 400 Seiten umfassen. Wie soll die Bevölkerung dazu Stellung nehmen; noch nicht einmal die Juristen sind fertig mit ihrer Stellungnahme zu dem Geseßbuch ; sie haben erst die Kommissionsberathungen abgewartet. Der Streitpunkte

iebt es cine so große Zahl, daß _ man mindeftens drei Wochen zur urhberathung brauchen wird. So lange ist der Reichstag gar nicht

mchr zusammenzuhalten. Die Verzögerung der Berathung bringt

keine Gefahr mit sih.* Die Vorlage wird im Herbst bene ange-

nommen wie jeßt. Wir lehnen die Verantwortung dafür ab, daß

Unzuträglichkeiten infolge der shleunigen Berathung in das Geseßbüc)

Mode R und werden einstimmig für den Antrag Richter mmen.

‘Abg. Dr. von Cuny (nl.): Um dieses Werk, nah welchem die Nation verlangt, zu fördern, haben wir die Verpflichtung, Alles zu thun, was in unseren Kräften steht. Den Polen erkläre ih, daß wir in Es Weise der Berathung von Anträgen uns entgegenstellen wollen.

__ Abg. Haußmann: Damit alle meine Freunde anwesend fein können, unterstüße ih den Antrag Richter, die Berathung bis zum Herbst zu vertagen.

‘Damit schließt die Debatte. Gegen die Stimmen der

Sozialdemokraten, der Freisinnigen und der Deutschen Volks- partei, der Deutschen Reformpartei, der Welfen und der E der Konservativen wird der Antrag Richter ab- gelehnt. __ Darauf wird in die Spezialberathung eingetreten. Die SS 1 bis 5 werden ohne Debatte angenommen. Zu § 6, wonach entmündigt werden kann u. a.: „wer infolge von Trunkjucht seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag oder seine Familie der Gefahr des Nothstands ausseßt oder die Sicherheit Anderer gefährdet“, beantragen die Sozial- demokraten, diese Bestimmung zu streichen.

pr Lenzmann (fr. Volksp.): Nachdem beschlossen ist, in die Spezialberathung einzutreten, werden meine Freunde \sich an der Be- rathung betheiligen; sie beabsichtigen nicht, Obstruktion zu treiben. Nedner spricht sih gegen den Antrag der Sozialdemokraten aus.

Abg. Frohme S befürwortet den Antrag, weil derselbe durchaus kein geeignetes Mittel sei, die Trunksucht zu bekämpfen.

Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Ein solches Mittel foll die Be- stimmung nicht sein; es soll den Trunksüchtigen nur unschädlich machen. Nameatlich für viele Arbeiterfamilien würde das von Vor-

- theil sein.

Abg. Stadthagen (Soz.) beantragt, wenigstens die Worte: „oder sich oder seine Familie der Gefahr des Nothstands ausfegt" zu streihen, da diese Bestimmung für ganz Deutschland neues Recht schaffen würde. Die Bestimmung würde ein Klassengeseß sein, denn die Reihen würden nit dazu kommen, ihre Familien in Nothstand zu s Die Bestimmung würde dazu führen, aus politischen und fonstigen Gründen Arbeiter wegen Trunksucht zu entmündigen. Wie folle denn die Trunksucht defi-

niert werden ? ; nl.) spriht sich gegen die Anträge auf

Abg. von Cuny i Streichung aus und bestreitet, daß die Bestimmung eine Aus-

nahmemaßregel für die Arbeiter sei.

Abg. Bebel (Soz.): Das hat eigentlich der Abg. Bachem zu- gegeben durch seine leßte Aeußerung. Unser ganzes Entmün- digungsverfahren leidet an {weren Mängeln, ohne daß es möglich ist, eine Verbesserung herbeizuführen.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Nieberding:

Meine Herren! Der Herr Abg. Bebel hat aus dem Umstand, daß unser gegenwärtiges Entmündigungsverfahren an manchen Schwächen leide, ein Bedenken hergenommen gegen die Vorschrift bezüglih der Trunksucht in § 6. Er hat dabei der Besorgniß Aus- druck gegeben, daß, obwohl das Haus eine Resolution gefaßt habe, die sih auf die Verbesserung des Entmündigungsverfahrens richte, doch, wie er meinte, auf absehbare Zeit keine Aussicht sein würde, ein ent- \sprehendes Geseß zu bekommen.

In diesem Punkte möchte ih den Herrn Abgeordneten und au das hohe Haus beruhigen; denn in den Kreis derjenigen Bestimmungen der Zivilprozeßordnung, die aus Anlaß des Bürgerlichen Geseßbuchs einer Nevision unterliegen, sollen au diejenigen Bestimmungen ein- bezogen werden, die das Entmündigungsverfahren betreffen. Jch hoffe, daß, wenn wir rechtzeitig mit dem Bürgerlichen Geseßbuh hier im Hause zu Ende kommen, in der übernähhsten Session im Reichstag der Entwurf einer revidierten Zivilprozeßordnung vor- gelegt werden wird, in welcher der Herr Abg. Bebel auch die von ihm vermißten verbesserten Bestimmungen bezüglich des Entmündigungs- verfahrens finden wird. Da wird der Herr Abgeordnete die Gelegen- heit haben zu vergleihen, ob dasjenige, was wir zur Verbesserung des Entmündigungsverfahrens, insbesondere zu einer größeren Sicher- stellung des zu Entmündigenden vorshlagen werden, auch genügend Rechnung trägt der neuen Vorschrift, welche in § 6 des Geseybuchs vorgeschlagen ift.

Unter diefen Umständen haben Sie keine Besorgniß aus diesem Punkt zu entnehmen. Sie werden rechtzeitig in die Lage kommen, bei dem Zivilprozeß die Vorkehrungen zu treffen, die nöthig sind, um auch bezügli der Nr. 3 des § 6, wenn es sih also um ein Verfahren behufs Entmündigung aus Anlaß von Trunksucht handelt, alle Kautelen zu besitzen,

träge nach den Beschlüssen

Die Diskussion wird geschlossen. Abg. Iskraut (Reform-P., Geschäftëordnung): Jch be- mcifle bie Besdlußfiligtet t Da, S räsident Freiherr von Buol: Das Bureau ist einstimmig der Anfi t, daß das Haus beschlußfähig ift. i 8 6 wird unter Sieb der sozialdemokratishen An- : er Kommission angenommen; ebenso ohne Debatte die S 7 bis 20. B k zweite Titel, §8 21 bis 85, betrifft die juristische erson. Die Sozialdemokraten beantragen, an die Stelle dieses ganzen Abschnitts folgende Bestimmungen zu segen : „a. Die Körperschaften des öffentlihen Nechts sowie alle Ver- E mit körperschaftliher Verfassung sind als folche vermögens-

fähig

Ein Verein besißt eine körpershhaftlihe Verfassung, wenn die Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten einem Vorstand mit saßungsmäßiger Vollmacht übertragen is. Die Satzung muß schriftlich abgefaßt sein.

Die reiGögelebfid bereits geregelten Körperschaften, Genofsen- schaften und sonstigen Vereine bleiben bei dem bisherigen Recht.

b. Die Vereinsmitgliedshaft is unveräußerlih, die Ausübung der einzelnen Mitgliedsrehte ist unübertragbar.

Abg. Lenzmann: Das Bürgerlihe Gefeßbuchß wird nit zur Rechtseinheit in Deutschland führen; denn überall heißt es: unberührt bleibt die und die Bestimmung. Wer einen Kommentar zum Bürgerlichen Gesepbuh {reiben will, wird zugleih einen Kommentar zu allen Partikulargeseßen reiben müssen; es wird keine Rechtseinheit, sondern eine völlige Rechts- kfonfusion herrschen. Redner spricht sich für die Aufstellung von Normativbestimmungen für die Vereine aus und bekämpft die Be- \{lüsse der Kommission. Man darf, fährt er dann fort, in der Be- s{chränkung der Vereine nicht zu weit gehen. Bedenklich ist es, daß ¿. B. das Reichs-Justizamt die Gintragung von Vereinen der Impf- egner, der Atheisten, ja folher Personen, welhe den Austritt äus der andeófirhe wünschen, in das Register verbieten will. Man muß auch den politischen Vereinen die Eintragung in das Negister ge- währen, denn das Auffichtsreht der Behörde wird dadur nicht be- seitigt. Die Entscheidung über die Eintragung der Vereine und über die Entziehung der Rechtsfähigkeit muß den ordentlißhen Gerichten übertragen werden und nicht den politishen Behörden. Wenn die Bestimmungen über das Vereinsreht nah unseren Wünschen angenom- men werden, so werden die verbündeten Regierungen daran das Geseßz- buch nit scheitern lassen; sie haben selbst dieses Werk als das größte des Jahrhunderts bezeihnet und können es nicht an diesem Punkt scheitern lassen. Das Zentrum ist von seinen früheren freiheitlichen Anschauungen zurüdgekommen; es hätte hier darauf bestehen können, das Vereinsreht richtig zu gestalten, denn die verbündeten Regierungen haben nit erklärt, daß das Geseßbuh daran scheitern wird. Wenn folhe Worte gefallen sind, dann sind das nur subjektive An- [hauungen des einen oder anderen Negierungsvertreters geroesen.

Abg. Groeber (Zentr.): Die Erklärung, daß wegen der Ge- staltung des Vereinsrehts das ganze Gesezbuh scheitern würde, ift kategorisch abgegeben worden, sonst hätten wir uns niemals bereit finden lassen, von den Beschlüssen der ersten Lesung abzuweichen, obgleich diese Beschlüsse vielfah übershäßt werden ; denn eine Ver- einsfreiheit würde dadurh nicht geschaffen, da das Geseßbuch sich nur auf die privatrechtlihe Regelung der Vereine beschränkt. Was nüßt einem Verein die Rechtsfähigkeit, der durh die Verwaltung in jedem Augenblick aufgelöst werden kann? Durh die Anträge der Freisinnigen wird au keine Vereinsfreiheit geschaffen, denn fie stehen auch auf dem Boden der Normativbestimmungen und enthalten keine grundsäßlihen Abweichungen. Da es möglich is, durch Aktien- gesellshaften und Gesellschaften mit beshränkter Haftung Wermögens- rechte für eine Mehrzahl von Personen zu erwerben fo haben die vermögensrechtlihen Bestimmungen des Bürgerlihen Geseßzbuchs überhaupt keine große Bedeutung mehr. Für gemeinnügige Vereine ist die Eintragung in das. Negister erleihtert worden ; es sind nur für politische, |oziale und religiöse Vereine Ausnahmebestimmungen getroffen; aber auch in Bezug darauf sind Abweichungen von der NRegierungsvorlage vorgesehen, indem nicht die Verwaltungsbehörden, sondern die Verwaltungsgerihte zur Entscheidung bestimmt sind, wie das bezüglich der Krankenkasse u. f. w. [hon früher geschehen ist. Die Vorwürfe gegen das Zentrum sind also unberechtigt, denn wir haben nur das bestehende Reht weiter gebildet. Wir können alfo getrost dem Urtheil der Zukunft entgegensehen.

Abg. Dr. von B uchka (d. kons.): Wenn ein Werk uns vor- gelegt wird, an dem 20 Jahre lang die Elite der Juristen ge- arbeitet hat, dann können wir nicht im Einzelnen allzu große Aus- stellungen machen, ohne den Zusammenhang zu zerstören. Wir sind erfreut darüber, daß das Zentrum im Laufe der Verhandlung zu rihtigeren Auffassungen gekommen ist. Die Behauptung des Abg Lenzmann, die verbündeten Regierungen müßten die Vorlage annehmen, wie sie aus dem Beschlusse des Reichstags hervorgeht, is unzutreffend. Die Erklärungen der verbündeten Regierungen haben aber ergeben, daß mit einem Vereinsreht nach dem Wunsche des Abg. Lenzmann das Bürgerliche Geseßbuch nicht zu stande kommt.

Abg. Stadthagen empfiehlt seinen Antrag als den allein konsequenten; ob die Anträge des Abg. Lenzmann oder die Beschlüsse der Kommission angenommen würden, sei der Arbeiterklafse ganz gleichgültig, Lediglih die Furht vor der Sozialdemokratie, deren dur die Vereinigung gestärkte Macht man s{wächen wolle, habe die Bestimmungen über das Vereinsrecht gezeitigt.

Abg. Freiherr von Stumm: An sh hat mir die Re- gierungsvorlage hon nicht gefallen, weil sie an die Stelle der Ein- räumung eines Privilegs nur ein Einspruchsrecht (elegt hat. Die Kommission ist noch weiter gegangen und hat die Entscheidung dem Verwaltungsgericht anstatt der Verwaltungsbehörde übertragen. Die Ls zu diesem Kompromiß wird mir fehr \{chwer; im Interesse des Zustandekommens wollen wir dafür stimmen, aber ih sage: Bis hierher und niht weiter! Nachdem in der Kommission eine große Mehrheit sih vereinigt hat auf eine bestimmte Fassung, ist es bedenklich, mit kleinen Modifikationen im Plenum vorzugehen.

Abg. von Strombeck (Zentr.) beantragt, den § 21 *folgender- maßen zu fassen: „Vereine zu gemeinnüßigen, wohlthätigen, geselligen, wi E Bea künstlerishen oder anderen, nicht auf einen wirth- shaftlihen Geschäftsbetrieb gerihteten Zwecken erlangen Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister." Der Antrag sei ein ledig- lih redaktioneller. Redner erklärt fih dagegcn, daß nah einem An- trage des Abg. Lenzmann in seinen Antrag auch die Berufsvereine ein- ces@haltet würden. j

Abg. von Dziembowski-Pomian erklärt sich namens der Polen für die Beschlüsse der Kommission erster Lesung.

Damit schließt die Debatte. Der Antrag der Sozial- demokraten wird gegen die Stimmen dieser und der Antisemiten abgelehnt; ebenso werden alle übrigen Anträge verworfen und die Beschlüsse der Kommission unverändert angenommen; des- gleichen der - Abschnitt S 86—99) „Sachen“ und der dritte Abschnitt (S8 100—111) „Rechtsgeshäfte“, nachdem ein Antrag der Sozialdemokraten zu § 109 abgelehnt ist, wona die Ergänzung der Ermächtigung des gesehlihen Vertreters von Minderjährigen statt durch das Vormundschaftsgericht durch die Gemeindebehörde bewirkt werden soll.

Zum zweiten Titel: „Willenserklärungen“ (§8 112—140) Geg zu § 122 ein Antrag der Polen vor, wonach Personen, welche zur Zeit der Unterzei pur einer Urkunde E ind, sich ohne Beihilfe eines Anderen Kenntniß von hrem Inhalt zu verschaffen, nur insoweit verpssichint sein sollen, als ihnen nahgewiesen werden kann, daß der Jnhalt des Schrifststücks dem Gewollten entsprochen hat. s